Mitglied aus meiner Pro- Gründen die seltsame un,d ll emeine Ehrß gÉet, dtie da i mi auer ane ck ck Meiner A,!!- griff. Ehre nenne ich die Anerkennung m Stande anzu- Standesbegriffen
ruht, die Rede ewesen. Ein verehrtes vinz hat mii so chlagenden und e Ansicht bekämpft, da - n Ueberzeugung beruhe, be nde, darüber etlvas Neues und Be Ehre nur ein conventione er Be die Achtung der Gesellschaft, in der ich mich meiner Standeögeno en über meine Würdig gehören“, also kann [ck den Begriff Ehre nicht von
1 allen den wunderlichen Schluß- ehrcnwerthes Mitglied (ich meme rundsaße gezogen hat; ein Stand seither unbekannt geblieben; H die Verschiedenen Klassen der biirqer- wir angehören, ganz Verschiedene Ansirbtcn d Unterlassungen Verknüpfen, daß solche
Dasselbe ist auch auf einige wenn sie vielleicht Dic dienende Klaffe wird andere An- Eö wird allgemein für wenn der Beamte fiir Handlungen sei- eine andere, eine höhere Belohnung annimmt, als die, welche ihm durch ein ausdrückliches Gescy zugestanden ist*, es Niemand einem Lehrer oder einem Geistlichen vcr- er die höchste Belohnung für Amtshandlungen auch fiir wo das Gesey eine solche gar nicht eingeräumt Wuchcr ;u
eres zu sagen.
sk * nach, ist
Ich bin zwar weit entfernt, 31 folgen mich zu bekennen, wel aus der Kurmark) aus demselben der Sekundaner und Tertian aber ich bin der Ansicht, lichen Gesellschaft, denkt! mit einzelnen Handlunak" F1," Handlungen sie sie in andere bei Unterlassungen der, aus dem gewo [ erscheinen sollten. aben, als die besitzende.
" Ständen ungeschmälert lassen. Ich will mich hnlichen Leben beziehen ,
sichten von Ehre h aft geachtet Werden, nes amtlichen Berufes
dagegen wird argen, wenn den Fall annimmt, Es wird deermann es fiir uneyrcnhaft halten, ber das Landeögcseß, was sonst nur 3 pCt. Zinsen gestat- tet, erlaubt doch den Kaufleuten () und den Juden 8 pCt. Zinsen zu
(Gelächter)
Daraus folgt, daß die Ehre in din verschiedenen Ständen gm", vcr- schiedcncn Urtheilcn unterliegt. _ Es ist vom Duell die Rede gewe- und ein Mitglied aus der Rhein-Provinz bat dariiber wunder- liche Ansichten zu Markte gebracht. Wir befinden uns hier nicht auf dem Standpunkte der Religion, sondern auf dem des Staates und Wenn das Gescy sagt: Du sollst nicht tödtcn, obgleich ich auch nicht zugeben liickiiche Fügung es will, das: mein Wenn wir uns abcr auf den Standpunkt so wiirde auch Keiner Von uns im cin, Sr. Majestät dem „Könige den Eid dcr Treue zu leisten, denn es heißt auch in dcr Bibel: „Eure Rede sei ja, ja, nein, nein! Was darüber ist, das ist vom Uebel.“ erste, fiir das höchsie Gut des unabhängigen Mannes auf dieser Erde, und ich bin überzeugt, daß alle meine Standes Und eben weil sie mein höchstes (5511! ist, fiir mein Gefühl kein anderer Richier dariiber 311 (Berichte sitzen, wenn ich sie fiir beeinirächiigr baiic, folgten auch unsere Vorfahren“, das ist der Grundsatz, der in Ger- manien seit uralien “;)zeiicrr Rechiens gewesen ist, wonach alle Ratio: nen handeln, die gcrmmrischcs Blut in ihren Adern haben, es ist ua- mentlich die
sozialer Verhältnisse. so ist das eme religiöse Vorschrift, kann, daß ich tödte, wenn eine ung Gegner im Duell bleibt. ion versetzen wollen,
Ich halte die Ehre fiir das
„cnoffcn dcm berstrmmen. o kann aucb
als ich selbst. Diesem Grundsaßc
Engländer.
verstorbenen , Fox, Pitt, Canning und Peel, “haben si kampfe ihre Ehre zu Vcrth drr Rhein-Provmz gegen
rl michi gescheut, im Zwei- rage, ob die (Mitgliedcr mrs solchc Beispiele etwas zu erinnern haben. Ich höre, das: gestern cin Ausspruch Miri,;ot's angefiihrt ist.
Ich fraqc die Mitglieder aus jener Provinz, die sich Vorzugs- weise politiscbcr Bildung riihmen: Wenn siennö ihre politische Wris- heit von Frankreich hiniibcrbringcn, warum bringen sic nicht auch Hiernach glaube ich hinrrichend dargcthan zu haben, daß nur das Urtheil mcincr Standksgcnosscn dariiber (*]!i'r scheiden kann, ob ich die volle Ehre beiyc fiir die Ausübung bürger- lichcr und gesellschaftlichcr Rechte". I) will mir nur noch erlauben, znr Vervollständigung anzuführen, das; diese Ansichten grrade dic Aw- sichten dcs GescH-Entwurfs sind, denn auch dieser macht cs Von dem Urtheil der Wähler, von dem Urtheilc dcr Stanchgenoffcn auf dem Landtage abhängig, ob die Ehre verwirkt sein soll oder nicht. auch das Gescy spricht Von Standchhrc, und ich stelle mich ganz auf den Standpunkt des Gesetzes, wenn ich dicselbc Ansicht fiir mirir vin- dizire. Nun behaupte ich aber, daß der Offiziersiand gar kein Stand ', sondern nur ein Beruf; er zählt Mitglieder aller Stände der Gesellschaft in sich, die hier in der Versammlung vertreten sind. Sie üben einen Beruf aus, gehören aber als solche keinem Stande Andererseits kann sich das Uriheil dcr Stanchgenosscn nicht weiter erstrecken, als iiber die Mitglieder des Standes; es kann im Offiziersiande das Urthcil nur dariiber entscheiden, ob Jemand Offi- zier bleiben kann oder nicht', aber nicht darüber, ob er noch einem Ich komme nun auf die praktische Ick verlange dreiKritericn von einem gehörig zn- Zch verlange, daß
diese Gcsinnungen mit?
anderen Stande angehören kann. Lage der Sache, sammcngeseyten rechtssprcchenden Gericht. Person des Richters die höchste Unabhängigkeit bcsiße nnd frei von allen Leidenschaften und äußeren Einwirkungen sei; das; ferner das Verfahren so organiiirt sei, das; jeder Theil gehört, vollstiindig gehört . werde, und ,das; jeder Richter seine Meinung frei erörtern kann, und daß dann dre Mehrheit entscheide; endlich, daß die Norm, nach wel; er erkannt Werden, soll, in der Gestalt klarer, positiver (Hcscye gefaßt ist. [les das yernrrffe ich bei de,n Ehrenqerichteu derOffiziere. Ich schicke Vor- rms, „daß ich nichrdas Institut der Ehrcngcrichte anfechten will, denn es ist, nothtg und zweckwaßrg fiir diesen besonderen Beruf“, ich will nur keine Aust'xhnung seines ,Prinzips auf andere Stände. darauf zurück, was ich fiir jedes Gericht vindizire: zuerst die unab- StqukJI ,das RkchkUH- Ick verlange, daß er frei sein muß eren Etnfiussen, und ich bekenne mich auch zu der cntschicdr- nen Uk erzeugung, daß das Geskß Von 1244 die Unabhängigkeit un»- , , ,EC giebt dcm Iustiz-Minister die Macht, emen Richter zu versxßen- ihn z. B. von Saarlouis 'nach Memel zu So h,alte ich es auch fiir ein? Schmälerun gigkeit der Offiziere, wenn es der höchsten Autorität einem Corps in das andere zu versetzen, also ein ganz anderes Nich- onst bestanden haben wiirde. jedes Mitglied dieses Kolle: nes Interesse dabei ist, denn wenn ein, er aus dem O zier-Corps ausgeschlossen kann dies nicht ohne Ein :rß 'auf das Avancement
Ich komme
serer Richter alterirt hat.
der Unabhän- liebt, sie ans
ium zu komponiren, Andererseits muß ich daran erinnern, da giums nicht ganz o ne ei zwei und meh
(Gemurmel.) Wenn ich hier einer Mißbilligung begegnet zu haben glaube, so
arschall darf mich unterbrechen.“ , abe eine zu qute Meinung von dem unabhä ich annehmen könnte, auf ihr Urtheil iiben' „ nfluß auch nur mög! es mcht blos darauf ankommt, ob ein Urt eil gerechtges rochen werde, sondern auch daraus, daß ein Jeder gen thigt sein mu , es als ge-
isi sie voreilig
igen Sinn e Einflüsse
nsicht, daß
, , im, als daß eme Emwn an
ob ein solcher
recht anzuerkennen, und daß Niemand auch nur zu dem Scheine der Meinung gelangen darf, da 'der Richter nicht so ganz unabhängig gewesen wäre, wie es die ö entliche MeinunZ imd wie es das Re t von jedem Richter-Kollegium verlangt. as ist der erste Pun . Der zweite Punkt ist das Verfahren, und das scheint mir nochkeiner der Redner, die vor mir sprachen, hinreichend gewürdigt zu haben. Es ist nämlich im Geéey die Bestiinmung, daß auch dre Minorität ein Erkenntniß fällen ann. In den §§. 44, 45 und 46 steht ge- schrieben, daß, Wenn iiber Subaltcrn-Ofsixiere bis zum Hauptmann hinauf erkannt werden soll, zuerst die Subalternen darüber entscheiden, und daß ierbei nur dann rechthiiltig erkannt wird , Wenn 'H der Stimmen sicb dafiir vereinen. Es kann also eine Stimme an den zwei Drittheilen fehlen, U1,1d dann ist der Urtheilsspruch nicht rcchiöbesiändig, sbndcrn es tritt dann das Urtheil dcr Stabsoffiziere ein, und für dies Gericht gilt die sonderbare Bestimmung, das; sie nicht in voller Versammlung ab- stimmen, nachdem sic in einer Diskussion ihre verschiedenen Mennin- gen ausgetauscht und erörtert haben, sondern sie votircu schriftlich. Ein chcr muß sein Votum drei Tage nachher, nachdem er dre Akten erhalten hat, schriftlich ab eben. Ferner ift qcscylich bestimmt, das; es beim Urthcilc der Sta soffiiicrc nicht mri zwei Drittel der Stimmen, in nicht einmal auf eine absolute Mehrheit ankommt. Wenn sich drei Ansichten gebildet haben , z. B. eine für völlige Freispre- chung, der nur eine Stimme für die “))kajorität fehlt, eine zweite fiir Warnung, eine dritte fiir Verurtbcilung, so wird die “Meinung fiir die Vcrurthcilung dann siegen, wrnn sie eben so viele Stimmen zählt, als die fiir die Freisprechung, und wenn der älteste Stabs- offixicr ihr zufällig angehört. Da es sich hier um die wichtigsten Zntcrcsscn handelt, so mus; ich mir erlauben, dies durch ein Beispiel in Zahlen zu vrranschaulichcn. Angenommen also, ch haben in der ersten Instanz dreißig Subaltcrn- Offizicrc zn Gericht _qcscffen; von diesen haben sich neunzehn fiir völlige Freisprechung erklärt, so wird die Sache an die Staböoffizicrr, als an die zweite Instanz, gelangen. Angenommen, es siycn in diesem zweiten Gerichte achtzehn Stabs- offiziere“, von diesen sind acht fiir völlige Freisprechung, acht fiir Entfernung aus dem Offizicrstandc und zivci fiir Warnung, so wird, wenn der älteste Stabsoffixier der Meinung fiir Entfcrnrrngbcistimmi, nach dcffen Ansicht verfahren. Also wenn 27 von 47T fiir Frei- sprechung und nur 8 fiir Entfernung aus dem Lffizicrstandc vvtirt haben, so gilt die leßte Ansicht. Ich frage Sie, ift dies Verfah- ren von dcrArt, das; Sie das Urtheil iiber die wichtigsten Stan- dcörcchtc eines Ihrer Genossen ihm anvertrauen möchten? ,
Ick komme nun zu den matcricllcn Bestimmungen, wonach die Ehre abcrkannt werdcnkann, und es ist mit Rccht hervorgehoben worden, daß schon folgende Kriterien,-- unpaffcndcs Vencbmcnan öffcrrtlichcnOrtcn, wiederholte Vcrnachlässignngcn dcr Dicnstpflichtcn, Ucbcrtrctnng von Standcspslichtcn, - dcn Urtbcilsspruch bcgriindcn ,kiiirncn. Ich frage, ob rin unpaffcnch Benehmen, woriibcr e_rn srrbxcitivcs Urtycil dcr Verschiedenstcn Färbung entscheidet, Vcranlanung skill kann, ohne Wcitercs iiber die Standesahrc abzucrkcnncn. Ich will annehmen, ein junger Offizier, der so eben das Radcttcnbanö verlassen hat, hat sich in einem Wcinhausc mit cirrigcn Kameraden zummmcnqcfunden und, ohne zu wissen, wie stark scinc Natur ist, hat cr des Guten zu viel gethan. Er begcbt in diesem Zustande cinen unbedeutenden Cr- zcß und wird dabei betroffen und nun ein chrcngcrichtlichcs Verfah- ren eingeleitet. Nach dem strengen Begriffe, der im Offizicr-Corps herricht und darin herrschen muß, wird er als Offizier entlassen. Sollte das einem solchen Mann, sogar fiir sein ganzes chen, die Ehre nehmen? Es wird mir eingcwcndct Werden, der Köniq kann ihm die El»? wiedergeben, kann ihn bcgnadigen. Ich will aber die Ehre nicht von der Gnade, sondern vom Rechte abhängig machen. Ein solches Ehrengrricht kann dort) nur entscheiden, ob Jerrmnd, der sich sonst niehts Unwiirdigcs hat zu Schulden kommen lasch, etwa nicht mehr dem Stande der Offiziere angehören könne", aber nicht, das: cr seine Ehre Verwirkt hat. (*ich will einen anderen Fall an- nehmen: (Lö _qilt imOffixicrstandc allgcmcin als Prinzip wenn es aucli vielleicht wieder als Vornrthcil angesehen werden sollte, ich will miri) jedr'r Kritik enthalten, ich will sogar einräumen, daß ein solides Prinzip fiir den Militairsiatrd nothwendig sei, der gewissermaßen immer auf dem .Krichsusze lebt. -- Eö _ili also im ?illgcmcinrn im Tffizicrstandc die Ansicht, das;, wcnn cinem Offizier erand [*i,tli'1l Schlag wersch und wenn es auch irgend ein unwiirdtgcr gemeiner Mensch wäre, mit dem er sich sonst Uit“i)t rm,- lassen wiirde, das; dann der Offizier gcnöihigt isi, von sep- ner Waffe gcgen diesen Menschen Gebrauch zu march, nnd WM,]! cr die's nicht thut, scincn Abschied nehmmr muß. Ich kann es mir recht wohl crkliircn, das; dies Prinzip fiir den IffiZirr geltc11,_,das; er immer gcriistct sein rmiß, selbst scheinbare Vrrlchmgcn von W) ,ab- znwcbren. Ich würde aber unter gleichen Urnßiindrn ,narh deri Be- griffcn von Ehre, die ich im Civilstmrdc vvrauöjcyc, kerne Notiz da- von nehmen, mich in keine Erörterung mit eineni solchen “)),kcnschcn einzulassen haben, mit einem I)icusrhcn, der zu tief unter, nnr ,stcht, und der in Bezug auf Ehre mir nicht cbcnbiirtig, glso nicht„crmngl würdig ist, daß ich ihn mit dcm Swifc berühre. ,Vrclmchr wurde in diesem “Falle meine Ehre ganz intakt gcblieberrsem. Wxnn dax G.? setz angenommen wird, so wiirde die Folgascrn, „das; )cncr xfstzrcr nicht länger in dieser Vcrsammirmq wiirde siycn konnen,., , Das jmd Fälle, die nicht nur mözlich sind, sondern die auch tagtaglich bbrfonr- men. Wenn cö daraui ankäme, Pcrsoncrizu nennen, so wurde es mir vielleicht“ möqlich sein, spezielle Beläge aufzustellen, _- Ick komme jetzt darauf zuriick, was ein hochverdrcrrier Mann vorher aus- gesprochen hat, der in seinem langen chrivurdtgen Leben, stets mir für Licht und Recht rfochien hat. Sc. „Exccllcnz, dcr Jirich - Mt- nister hat gesagt, das? wir unterscheiden mussen zwischen, „entfernen“ und „entlassen“, daß nur das Entfernen aus dem Lfftzrcrstandc et- was Ehrenrülrigcs enthalte. Ich pride aber 111 dem (Wesch; « Ent- wurfe, das; a le die Fälle, die unter 1,10. |; bis c m dcr,Vcro,rdnur1g iiber die Militair-Ehrcngcrichtc ausgefiihrt ,stehcu, NZN!!! 1ck nnch dic- scs Ausdrucks bedienen darf, wie Mit ernxr ,Brnhc brgoffcn sind. Selbst in den Fällen, mit denen der ehrwurdrgx chrascntant des Heeres nicht einmal die Idee verbindet, daß dabei die Ehre cirtxogrn sein könne, selbst in diesem Falle soll sie einem StandcsZenoiscn ge- nommen werden. , ,
abe eine zu hohe Meinung von der Gerechtigkeit, D?" der Unabhängigkeit und Würde dieser hohen Versammlung, als das; ich an.- nchmen diirfte, daß sie einem solchen Gerichk-„welchßs nach „unge- wöhnlichen Formen und unbekannten Normen, verfahrt, cm Uriherl ern- räumen“ wiirde iiber die E rc eines Maigltedes dieser Versammlung, der ersten und wiirdi sten dieses Königrcrchxs. Ich glaube nrch,t„ daß sie ein leichtfertiges piel treiben werde n,nt der Ehre, ,dem,bochslen !rdis cn Gute. Ich hoffe, Sie Werden wir und Aller), die hier unter Ups issen, die trostreiche Ueberzeugung lassen, daß dieses höch„ste Gut nicht aberkannt werden kann, es sei. denn durch den unabhangigen Spruch unserer echten, unserer wahren Standesgcyvssen!
Abgeordn. von Manteuffel will die Tribüne betreten.
Viele Stimmen: Zur Abstimmung!
Marschall: Wünscht die hohe Versammlung den Schluß der-
Debatte? , (Eine Majorität erhebt sich dafür.)
Landtags-Kommissar: Darf ich noch um das Wortbitten? -
Abgeordn. Hanse,man,n: Wenn dem Herrn Minister das Wort gegean wisrtil, so kann ich mach mcht beruhigen, wenn ich auf dasselbe verzi ten o . '
Marschall: Wenn der Herr Kommissarius esprochen hat,
* werde ich nochmals die Frage in Beziehung auf den ' chluß der De-
batte stellen.
Landtags-Kommissar: Ich halte es für meine Pflicht, nach der Rede, die wir eben gehört haben, und worin der Geseves- Vorschlag in scharfen Worten angegriffen ist, den Gesichtspunkt noch- mal:; auseinanderzuseyen, Welcher die Verwaltung bei dessen Abfa ung geleitet hat. Ich habe bei Eröffnung der Debatte bereits ge agi, daß de_xn Geseh dcr Grundsaß zum Grunde liege, daß die Ausii ung der stqndifchen Rechte die höchsie politische Ehre begreife, und daß MXU)!" d***?ikltigen, welchen Rechte geringerer Art entzogen wor- den, M Richte der Staudschaft nicht ausüben können. Aus diesem Grundsatz 'st “_Uch die, Bestimmung hervorgegangen, daß Personen, welche ?Ukch em "Ulkküikischeö Ehrengericht an ihrer Ehre gekränkt Ükkd- "Uhr ferner, PMB in Liner ständischen Versammlung nehmen konncjr. Wenn dieser Grundsay festgehalten wird, glaube ich nicht, daß es, darquf (,itrkornrrre11„kanrr, zu untersuchen, ob militairische Eh- rengcrrcbtc m einzelnen Fallen reibt oder unrecht erkannt haben, und leugne iiberdies, daß sich die hobe Vcrsannnlnrr in der Lage befinde, iibcr solche einzelne Fiille zu urthcilcn. Eben io wenig ka'nn es auf eine Untersuchung iiber die Zusanrnrcnscßmrg dcr Chrengerichte und die Form ihres Vcrfabrch ankommen, denn sonst nriißtcrr ,wir noch fragen, ob nicht einmal ein Jirinrinal-Gericht eincm Individuum zu Unrecht die bürgerliche Ebrc aberkannt habe, und uns auf Unterstr- rbungcn iiber die Krinrinal-ernung einlassen, vielmehr kann es„ met- nes Erachtens, nur darauf ankommen, ob Jemand, der durch cm ch- rcnqcrichtlichcö Erkenntnis; gestraft ist, nachdem di,c1rs Erkrrrrrt- nis; dic jcdcricit erforderliche Bestätigung Sl". Mr112sti1t,dcs„Kb_nigs erhalten hat, bescholtcn odcr rrnbcscboltcn sei:, ,dcrrn dre standrjchen Gesch bcstinnncn, das; ein bcscholtcncr Mann ständische Rechte mchi ausüben könne. , ,
Es sind hier Fälle aufgezählt, iibcr welchc, ,fici),ei)rer,1gertchtltche Erkenntniffc erstrecken können, oder viclmcbr drcxcmgcn „Handlungen bczcichnci, über welche das Erkenntnis; zu erkennen habe,. Darauf kommt es aber nicht an*, denn es ist im (Hrscß-Entwurf nich?, gesagt, das; jedes chrcrrgcrichilichc Erkenntnis; den„V,crlust dcr xtandrschen Ehre nach sich ziehe, sondern es sind arrsdmcklrri) nur die verschiede- nen Kategoriccn dcr chrmrgcrickytiichcn (Frkcnntmnc bezeichnet, Welche dicse Folqc 'babcn sollen. Sie sind be;crchnei 511]; ,i), (:.(1. c. , ,
!)“. cirthältdcn Fall dcrEntlassung aus dem Dienst. Ob damit xc- desnml eine wesentliche Verminderung dcr,Ehrc_ verbunden scr,da§ erachte auch ich fiir zweifelhaft“, und wenn b.“) nnii'rcm Gcsrizcs-Vorschlag dcr Punkt [x mit ausgefiihrt ist, so ,ljt es in dcr ,Llniicht gesr.,cbc11, das; anch die Entlassung aus dem “Dienst, wcnn src 11,1 Folge, cmc,s (*brcngcrichtlichcn Erkenniniffcs zur Strafe gcsrl)cben, immerhin die Ehre einigermaßen aniasir. Nach dem (uns vorgxworfcncn) Grund- satz, daß wir die Ehre drr hohen Versammlung 10 doch ald moglich stellen müßten, haben wir auch dicscnPunkt dcr Beurxbctlung der hoben Versammlung unterstellen zu,:nirffgn geglaubt. Yori) nehme ich keinen Anstand, zu erklären, das; nr dtr'jcm Punk„t das Gouverne- ment qcrn bereit sein wird, dem Uribcil derselben moglichst zu folgen.
Es folgt der zweite Punkt 5|rb (:., und das,; ist ,der Hauptpunkt: die Entfernung aus dem Iffizier-„Siandc, mit„weicher der Verlust des Titels, dcr Charge und die Unfahigkeit zur Lbrcdxr-Anitcllung (0,6 Offizier verbunden ist. Ein solches _elprrrgcwchtlrchcö Erkennimß, bestätigt vou Sr. Majestät dcmörbnrg in letzter Instanz, haben wir allerdings als einen unzweifelhaftcn Verlust der Ek)1“e,an- gesehen, und wir sind unbedenklichdcr'Mcmnng gcwcscn, daß von einem Mann, den diese Skrafc _ ciroffcn hat, nicht behauptet wcrdenLonnr, das; er unbestholicn sei. chhalb glarrbc_,ich, miri) vondrcscmstand- punkt aus in dicser Brzichng kcinc ?Billsälxmkrrideö Gouvrrncmcrrts in Aussicht stellen zu diirfrn, in dir,)crn Prinkt crm'. Arndcrung ern- trricn zu lasscrr. Wer aus dem Öfsriwrstandc ariögcstoßcrr, ]Vi'nl das Rcriyt genommen ist, die Iffizicr-Uniform Zn tragen, dcr ixt bcschol- ten, mag das llrthcil gcrccht odcr ungerccht gcwr'ycrr sein. Durch Sr. Majestät den König ist ('I ein nnantastbarcr .*)iichtrrspruri) gc- wordcn, sei das (M*richt ein ordentliches odcr mrswrordrnrlichcs gewe- sen. Um den Verlust oder Besiy drr Ebro, darum allein handelt es sich in diesem Augenblick.
Der dritte Punkt, der Verlust des :)icriitö, dic Z))iilitair-Uniform Zutragcn, als Strafe, ist nicht wesentlich dav-on untcrsciyirdcn. Endlich
Der vierte Punkt , dic zwangsweise Entfcrnnng cines pcnsioniricn Tffiiicrs aus seinem Wohnort. (“;ck kann mir kaum denken, das; auf Entfernung aus einem Wohnort andch erkannt wer; den könne, als in Folge einer (*hrloscn Handlung. Jil» muß aber bekennen, das; die Fälle, in welchen auf eine solide Strafe erkannt werden soll, nicht ganz klar brzririmct sind, und darum gurl) 511]; (*. qcm dcr Beurtheilung Einer hohen Vcrsmmnlung cinbcrm gcgcbqn wird. Von Seiten des Gouvernements wird auf dir“]cn Punkt kern Gcwirbt gelegt.
Das ist es, was ici) zur Frststcllrmg des Standpunktes dcr Rc- gicrung znr vorliegenden Frage zu sagen hatta), , ,
Krich-Ministcr von Voycn: Zur Aufilarrmg rmrgcr BPW." “kunqcn, die ein geehrter Rcdnor VVl"l)l11 _qcmarht hat, daß ,es rrwgltch wiii'c, daß die Leidenschaft, Avanccmcni zit_hgbcn, rs dahin brachte, das; ein Mitglied dcs“ Lsfiiicrstandcs ausgestoßen wiirde, bemerkx ich, daß dirs wobl selten vorkomnrrn mag. Aber dieser Bcsorgrrtß rst vorqcbcugt, dadurch, das; in einem solchen Ja]! ,das (Pescy feststeht, dafi die durch Uribcil und Recht cntscrntxrr ÖMZch ,kcrri,".)lvancc1ncnt im Regiment geben, sondern Sc.,Mazxsiat der,.Kbmg iich vorbehal- ten hai, Einschub zu geben. Es ist alw der Einwand niedergeschla- qcn. Dcr cinxigc Punkt, die Entfernung von cinem Wohnort be- ire end, der mir vor_ckommcn ist, ist der, das; Jemand sagt, er wisse ni )t, wo er leben sole, und dadurch andere Verrmckclrrngcn entstehen könnten. Hier kommt es darauf nicht an*, denn ob ,crrr solcher durch den Beschluß der Ehrcngerichte, oder durch die Polizei arwchicscn wird; was ihm lieber ist, das mag er wählen. Aber zu Einem„muß ich noch eine Erklärung geben, die aus dem bestehenden ,(Heschafts-
ange hervorgeht: Nicht die Urtheile beider Instanzen smd genug, Yk. Majestät dcm „Könige zur Bestätigung vorzulxgcrr, sondern wenn fie eingehen, so kommen sie an das Gcncrai-Audttormt, Welches aus lauter Richtern besteht; diese fassrn, den Bcrrcht ab, auf Grund dessen dann erst Sc. Majestät die Bestätigung giebt. , ,
Marschall: Ich frage m,»,chmals an, ob dre hohe Versamm- lunq den Schluß der chattx wunscht.
* (Emstmmug a!)
Abgeordu. von Aueröwald: Her Herr Landtags-wanrissar hat bei “verschiedenen Fragrn geäußert„ diiß seitens des Komglicben Ministeriums gewisse Anträge, St,. Maxistat empfohlen werden kon- nen oder nicht, und eine Mittheilung dieser Art iiber dre ,zu erwar- tende Unterstützung des Königlicher) Ministerium? war gew: dankbar anzunehmen, Heute ist jedoch zweimal die Crklaruuggefaben: „ZZ
glaube nicht, daß die Regier"'1g ihre Zustimmung eben wird.“ , muß bekennen, daß ich mir den Eindruck solcher orte, zumal rm Angenblick der Abstimmung, kaum verhehlen kann ,und erlarzbe mrr, den Herrn Landtags-Kommiffgr zu fragen, ob er dies als ,sczne ,per,- sönliche Ansicht oder als dre Ansicht des gesammteri MtrZzstrrlmnxs er ag .
N,?" 125. Beilage zur Allgemeinen Preußischen" Zeitung.
W als Landtags-Kommissar im Allcrhöchsien Auf-
Landtags-Kommissar: J abe iiber den unkt b, die Entlassung aus dem Dienst betreffend? Lie Erklärung aYgegeben, daß das Gouvxrnxment, den Wünschen „der Versammlung in dieser Be- mogirchst, zu fblgen, bereit sein Werde, und diese A ck in memem und meiner Kollegen Namen. „ das Gegentheil geäußert, so bitte ich, fig als meme persönliche Meinung anzusehen, und will Worte beffer unterdrückt hätte.
ausgesprochen oder
trage erklärt hat, Srieäxenland.
Das ist meine Meinung seitens des Gouvernements, damit eine klare
Ansicht vorha,nden sei, welche künftige Fragen nachkommen können. Secretmr Dittrich (ließ die Veränderte Fassung der von ihm formultrten Frage vor): Soll Passus 2 im §. 1 wegfallen?
„ Wird dre,se Frage bejaht, so kann, wie ich dafiirhalte, iiber Ab- anderungen nicht wetter ab estimmt werden.
„ Marschall: Ick, telle jeßt diese Frage zur Entscheidung, narnlich:„ soll Passus ?- rm §. 1 wegfallen, und ersuche diejenigen, welche fur den Wegfall stimmen wollen, aufzustehen.
(Majorität für den Wegfall.)
Eisenbahnen. nach Schwerin. auvels- und Börseu-Nachrichten. Berlin. Börsen- und Markt- , » Schreiben ausParis. (Actienmarkt und Wartet: Maßregeln
gierung in Hinficht auf die Eisenbahn-Compagniem.)
in Veziehun an n kt . dies vorläuJ f P u c
eben, das; ich diese
Donnerstag den 6km Mai.
A n c o n a. Kalergis' Jntriguen.
Verein der Kunßfreunde im preußischen Staate.
Schwerin. Eröffnung der Eisenbahn von Hagenow
„ itte crber zu beachten, das; ner, die Worte nicht auf die dxn Fall komme, zu sprechen, bitten muß, sich nicht an einzel
Marschall: ments abgestimmt werden müssen, Amendements vorher angemeldet werden müssen. dement ganz unangemeldet qekommen. Unterstüizung findet, Dasselbe verlangt eine Auoim Nummer 2 des §. 1 fiir den die VerWeigerung eines „Zweik dement Unterstüizung?
ich hier, eben so wenig als andere Red- Goldwage legen kann, daß auch ich in wie mirs ums Herz ist, weshalb ich ne Worte zu hängen.
Abgeordn. von Vincke: Ick mu bemerken, da na dcm Allerhöchsten Patent vom 3. Februar (:,ß zwei Drittel dßr Silimmen zu dieser Entscheidung erforderlich find. (Verneincnde und bejahende Stimmrn durch einander.)
, , Die Bemerkung des geehrten De- , tig (liest den §. 16 der Verordnung vom 3. Februar (:. vor, wvrm, es, heißt: Wenn bei Königlichen Propositionen die irh m der Majorität gegen die' darin enthaltenen Be- , , (art„ diese Majorität aber zwci Drittel der Stimmen rurbt erreicht, so niirffen sowohl die Gründe der Majorität, als die- ]emgen der Minorttät in dem abzustattenden Berichte aufgenommen
Es wird also zuerst über verschiedene Amcnde- putirtcn ist ri s-Kommrssar. Es ist vorgeschrieben, ch s; Hier ist ein Amen- , nur a o o krn da elbe die Abstimmung, au,f die näcbsie sSfißungs'ber- _hme von der Bestimmung der Fall, daß der Grund der Vcrurthéilung
ampfeö gewesen sei. Findet das Amen-
Versammlung stimmungen er
(Abgeordn. Milde und mehrere andere Stimmen verlangen die kundgegebeu,
Abstimmung durch namentlichen Aufruf.)
, (T,),xr Abgeordn. Flemming darum, damit die Majoriiät und Mmorrtaisich dadurch klar herausstelle und man die dafür und da- gegen Stunmenden genau kenne.)
_,Marschall: Treten 24 Mitglieder dem Anfrage bei, daß die Abstimmung durch namentlichen Aufruf erfolge?
, (Dies geschieht hinreichend.)
Ich wiederhole vor der Abstimmung noch einmal die Frage: „,SoUPaffus 2 rm,§. 1 wegfallen?“ Und bemerke dabei, daß, wenn dre Versammlung„ sich fiir deri Wegfall entscheidet, dann keine Amen- hr moglich imd. Wer also Amerrdements haben will, muß
Abixeordn. Milde: Mir scheini, das cklie t nickt aus
wenn man sich )'th ,gegcu diese Jaffung erkliiri, Yann iioch eiii FTM; schuß-Amendcment eintreten kann, wenn also . . .
„ Marschall (unterbrechend): Die Frage ist bereits gestellt und crlautcrt; habe ich etwas Unrcchtes ethan,* Ich habe einmal entschieden und muß bitten, da ivrcdxrholcn, daß derjenige, der auf diese Frage mit Ja stimmt, die Bcstrmmungcu _drs,vor1iegcndcn Paragraphen verwirft und jede?- Amcndcment abjchnwdet; wer also Amendcmcnts haben will, muß mit Die Abstimmung durch namentlichen Aufruf wird
, , ,(Wird nicht unterstiiyt.) it ohnehin nicht unterstußt, kann daher nicht zur Diskussion the'ls um den
Dann ist noch ,rin arideres Amendemcnt von dem Herrn Ab- Arbe'ie" nur geordneten von Pegurlhcn-Kunzkeim zur Abstimmung zu bringen.
legeordtr„ v on Lgv ergne-Peguilh en aus* Kunzkeim: Mein ,Amende„ment ]trmrnt mit dem von Werdeckscherr Antrag iiberein, und ich erklare mrch ctnberstanden, es mit diesem vereinigt zur Abstim- mung vorzulexen. *
(Dies geschieht, nachdem Herr Von Wcrdeck sich damit einver- standen crkläri hat.)
Abgeordn. Hansemann: Ich bitte, daß über das Amcndement
zuerst abgestimmt werde.
Marschall:
denrents mc Nein sagen
Dkk VAWR'fUUJ des ganzen Passus muß das Amendcment vorbeigehen, vielleicht ist die Vrrsammlunq mit derAb- änderung rindcrstandcn, wo nicht, so wird das Ganze brrworfen. Abgeordu. Graf vvn Schwerin: Ich stimme dafür, daß erst die Amendcments zur Abstimmung kommcn. Passus nicht haben Wollen, ment nicht annehmcn,
o muß ich es vertreten.
Diejenige", Welche den ;so abgestimmiwird, und
werden ihn auch so mrt drm Amcnde- Die anderen abcr, welche ihn modi “zirt an- nehmen wollen, behalten, Wenn das Ganze drrrrhfällt, (zar nichts. Abgeordn. von Beckerath (vom Play): * ment zuerst zur Abstimmung gebracht wird, so kommen dieseniqen, welchc wirnschrn, daß die ganze Vcsiimmung verworfen wcrde,*die aber, Wenn die Mehrheit auf diesen Vorschlag nicht eingeht, event. dem Amendement beitreten, in Verlegenheit, daß zuerst über die Annahme des ganzen vorliegenden Passus ab- gestimmt werdcn möqe. Abgeordn. Graf Von S merke ich, daß der umgekehrte all bei denjenigen eintritt, We che den Passus ohne Modification und levicre nur annehmen wollen. Abgeordn. von Vincke (vom Plaß): sicht des„Yicdrrcr*s„a11,cs der Rhein-Provinz anschließen, weil diejenigen, welche fur den ganzlrrhcn Fortfall dcs Pa us stimmen wollen, kavti- Dirt,M_rdcit„ wenndrc ,Amenderm'nts znkrt zur Abstimmung kommkn, da slk iich die V),?odrftcattonen dersrlben nur evvntualiier gefallen [affen , ,Es wiirde dahrr auch hier der (Hrnndsay in Aanndunq zu bringen sem, das; zuerst uber das Weitere und dann über das Etiqerc abgestimmt werde. “ Eine Stimme (Vom Platz):
Nein stimmen. jeßt Vor sich gehen, (Dies geschieht.) Ergebmß der Abstimmung: 265 Stimmen: Ja, und “205 Stim- men: Nein. Marschail: fall nichi vorhanden. (“Dre Mitgliedkr haben zum größcrcn Theil bereits ihre Pläye
Bevvr ich die heutige Sitzung schließe, richte _ Vcrsammluw . „Herrn Larrdtags-Kommiffar haben wir erfahren, da en getroffen sind, die entfernteren StiläYc zu erhöhen, um den nhabern derselben die Mögli keit zu gewähren, besser hören zu können. Zur Ausfiihrung die er Veranstaltung gehören abcr Zwei Tage und es fragt sich nun, ob die Vcrsmmnlung so viel Werth auf diese Verändrrnng legt, um dashalb die Siyinig am Montag ausfallen zu laffen.
(Mehrere Stimmen durch einander: Ja, Nein.) „ _ , Es scheint mir angemessen, daß diejenigen darubrxr cntfthctden mögen, welche geklagt haben, daß sie nichts bd“ ren konnen. *
(Dcr Mars all beraumt die niich ? Si un au Dicn a den 4. Mai Vormittégs “ll) Uhl“ an.) *| V I f | J (Schluß der Sißuug 42,“ Uhr.)
Wenn das Amcndc; Hof-Theater.
Ich beantrage daher, Es sind also "; der Stimmen für dcn Weg-
Werin (vom Plaße): Dage en be-
Marschall: eme Frage Durch den
Ich muß mrrh der An- Veranstaltun-
, Das Ge c; i die Grund und es ist gleiciygiiitig„ ob bei dcr Absiimmnnsgxdasftiir und darbikYr, Dicxenrgch, welche den Passus nicht haben wollen timmen dagegen, imd dicxenigen, welche ihn mit dem Amendcmcni haben wollen, flimmert dafiir, mit Vorbehalt des Ameudemcnts. So wiirde Jedem Recht geschehen. ,
Abgeordn. Camphauscn (vom Pla ): muß die Frage so gestellt sein, daß jedes . kit lied mit Ja oder Resi: antworten kann; dies kann aber nur dann gc chehcn, wenn über das Weitere zuerst abgestimmt wird.
Marschall:
Eine Stimme; kstimmt wird.
und Gefährlich nigstens ihre (Ichcimcn R einem der unter bestimmten auf die Verbreitung einer den ligen Gesinnung hmarbeiten, , Vercinc des Jungen Deutschlands heißen oder unter anderem amen die Zwecke von diesen verfolge Strafbestimmun en der Art. 140-143 oder des 149 des Stra gcscßbuchs fällt, auf den Grund des weiten nnd drit- ten Absatzes des gedachten Art. 149 verboten, wonacß
Stifter" odcr Vorstehern mit Kreisgcfän niß bis zu einem Jahre, Genosscn mit Gefängni mit Geldbuße von 50 bis 200 Fl. zu ahnden ist. §. 2. Ein Abdruck dieser Verordnung isi jedem Wanderbuch eines Gewerbsgehiilfen beizugeben und der Inhalt derselben dcn wandernden Arbeitern von den Polizei-Behörden dcr (Hränzorte besonders bekannt zu machen. wandernder Handwerkögehiilsen werden aufgefordert, ihre Pfitgebefohlenen vor dem Eintritt in eine der verbotenen Verbindun en zu warnen. Ministerien derJustiz und des Innern find mit der gcr Verordnung beauftragt,
Stuttgart, den 21.21pril1847, Wilhelm.“
Bei der Abstimmung
Berichtigung.
„Zu dem Abdruck der in der Sixzung der Kurie der drei Stande vom 29. April (Nr. 123 All Staats :,Ministcr von Thile gemachten , „J, smd unter mehreren Fehlern cinige“ völlig sinntörcrrde, Wclrbe, mit Uebergehung der iibrigen, bier berichtigt werden. Worte: „,Je strenger wir in den Prinzipien, die wir vorgelegt haben, gewrsen sind, desto mehr haben wir es sein miiffen, eben aus der Ortelle, aus der die ganze Sache hervorgegangen ist“, muß es hcrßcrr: Je strenger wir in den Prinzipien, die wir vorgelegt haben, gewexcn nnd, desto mehr habe ich eben hinweisen müssen auf die' Quelle, aus der sie, aus der die ganze Sache hervorgegangen u. s. w. Ferner ist der Saß am Schluß „indem ich die Ueberzrugung habe, ÖUß dies, was sie ausgesprochen haben, bei den Meisiktr in drr Versammlung Anklang finden wird“ zu berichtigen in: indem ich dll' ,Ur'bcrzcugung habe, das;, was ich ausgcs rochen habe, in dcr Gesinnung des größten Theils der hohen Ver ammlunq einen Wie'- derhall findct. *
Der in Nr. 123 der Allg. Preuß, Zig, bei den Landtags- Vrrhandlurrgcn nrchrcrcmalc vorkommende Name „ Johanny“ ist in J o h a n n r n g zu berichtigen.
Es liegt uns nur ein Amcndernent vor, nämlich das des Herrn von Werderk, welches nun noch dahin modifizirt ist, daß auchbit. r*. wegfallen wird. Man kiinntralso eincAltcrxmtr'v- Fragestellcn, dahin lautend: Annahme mit dem Amcndcmcni, oder Verwerfung.
Eine Stimme (Vom Platz): noch zu entscheiden bleiben, wird oder nirbi.
Abgeordn. Milde (vom Platz): Bemerkung erlauben, daß, wenn 11icht zuerst über die Regierungs- wir in eine iiblc Lage gcrathcn. möchten nämlich das Gcsciz annehmen und das Anrcndemcnt fallen lassen, deshalb stimme ich dem Vorschlage bci, Regierungs-Vorlage zur Abstimmung gcbracht werde und dann erst das Amendemcnt.
Marschall: ich mich diesem Vorschlage und wcrdc zuerst die Fra die vorliegende Bestimmung des (Hrseß-Eutivurfcs wer“; ailcn solle.
?lbgcordn. Graf von Schwerin (Vom Platz): wiirdc, meiner Ansicht nach, dahin zu stellen sein, ob der Paffus qanz wegfallen oder amcndirt stehen bleiben soll Frage entschieden wird, ob der Paragraph wcgfa wir “verhindert, nachher über dir Amendemcntö abzustimmen, wenn die Frage bejahcnd ausfällt.
Secretair Dittrich: Marschalls werde ich die Fr lirte Frage vor,) Wird Pa us 2 in dem Gescß-Errtwurf angr-
rcuß. Ztg.) Vom reti Seite 614,
Bci diescr Fraqc Würde aber „„ „ ob iiberhaupt das Gesey angenommen dk" "bUgc"
Ich wollte mir nur norb die Vorlage abgestimmt wird, daß prinzipaliter die
Aus den Griinden, wrlchc angefiihrt sind, fiigc r' stellen, ob Faris, )1k. Mai. G nem enti cn * amcnstagc die liickwiinsche des Erzbi o s und der Geistlichkcht von Paris. sch f fremden Gesandten und der Minister und dann die Mitglieder des StaatDs-Ratlw.
ie Leiche des jungen ägyptischen Prinzen Hussein Bey Soh- nes Mehmed Ali's, wurdc gestern aus dem ägyptischen Zniiikut in der Rue du Regard, wo derselbe JÉstorben, nach Marseille abgésübkß
Die Frage
denn, Wenn dic len soll, so werden
Mit Genehmigung des Herrn Landtags-
a c Verlesen. (Liest die von ihm formu-
um dort nach Alexandrien eingeschi Institut aus bis na der Stadt- . i in eincm Mahagony-Sarg, der auf km“ ""t wei en Tüchern reich gcschmücktenBahre startd. Der Bruder des„Ver- siorbwreu erschien als Hauptlcidtragender, beglertxt von den beiden Sobnxn Ibrahim Pascha's, die in derselben Ausfalt unterrichtet werden. Der Koritg und Marschall Souli schickten Adjutanten lem GUM, "[ck der tur- nahm einen der ersten Piape rn, dem Letchengefblge Sämmujche Zöglinge der Schule ingen m Gala zu beiden Seiten des Leichenwagens- , . . ermeßliche Volksmenge bc leitete den Zug bis zur Barrrére, wo der Sarg auf einen anderen agen ge eilt wurde, mit welchem em Schu“!
und zwei Araber nach Marseille a fahren, wo sie sich am 4ten ein,-
' d . . . sch'ffYxxerBeelimmont fand bei der estngen Diskussion der an erot-
edite für 1846 ü,: der eputirten-Kamm'er die mimte Fr., welche für die Handels-Mission naZ China „MM: er Hande“-
Uichtamtlicher Theil. Z! n t) a l t.
Maßregeln zur Beschäftigung der Ar-
Befiuden des Verordnung wegen der
der Leiche Huffein
Abgeordn. von Vincke (vom Plaxr): "*"" befand
Amendemcnt gestellt; gesirichen werden soll,
„ , , EG isi ja aber noch ein namlich das; der m Rede stehende Paragraph deshalb kann die Frage nicht positiv gcstcllt
Secretair Dittrich: negativ gesiellt wird.
(Mehrere Stimmen durch einander bestreiten dies.)
, Abgeordn. vor) Vincke (vom Platz):
darm, daß, wenn die positive Frage nicht angenommen wird, so kön-
KTLaiiY FZelle Amendements zur Abstimmung kommen; wird aber die
ra e a * ' ausge chlosseng, ngenommen, so wenns auch alle wertete andtags - Kommissar:
“Provinz Posen,
Derttscbe Bundesstaaten. Königs. - Königrei ck W iirttemb e rg. Vereine mit kommunisi
Frankreich. Paris.
Es ist gleich, ob die Frage positiv oder Kon'grelch Bayern. kische Botschafter ofnachricht. - Abfühnm Vey's. - ,Die Handels-Misston nach China. - Zinsfuß-Erhöhung auf Wechsel beim Lerhhause. - Eisenbahn-Polizei. -- Vermischtes. Großbritanien und I gen: Die gegenwärtige Geldnoth. -- Lord Cowley - Der Schav-Kanzler über den Finan Schweden und NorWegen. Stork Dänemark. Ko enhagen. Unterstüzung der Städte. S anita. S rei en aus Madrid. (General Serrano; die Progress- oderirten; General Narvaez.)
Der Unterschied besteht
Parlaments - Verhandlun- -- Vermischtes.
, , Ich hqbe von meinem Stand» ur die Bitte zu stellen, daß dre Fragen so normirt wer- der rm voraus weiß, welche Fragen vorkommen werden.
deutlichen Kr von 94,000
wird, zu ho
den d - “5 I' en und die
Inland.
Provinz Posen. Der Posener Ztg. zufol e, hattenÖl-h am 3. Mai Mittags die Stadtverordneten zu einer auß en SiHung versammelt, welcher auch der Vor and des Magißrats bei- wohnte. Aus den Verhandlungen ergab ch, daß seit dem Wsien v. M. die öffentliche Ruhe auf keinem Punkte der Stadt weiter ge- stört worden, und daß von Seiten der Polizei die nöthigen Maßre- geln getroffen sind, um die Wiederkehr von Unordnungen u verhü- ten. Es hatte sich auch bisher durchaus keine derartige und der Markt war mit LebenSmitteln hinlän lich ver- sehen. In gegenwärtigem Au enblicke find etwa 320 Ar eiter auf Kosten der Stadt beschäftigt, t eils um den Eichwaldweg zu ebnen, Mühlenteich zu reinigen n. vor_ enommen sind, um den brodlosen Arbeitern so lange Gelegenßeit zum Verdienst zu geben, bis sich an- derweitige Beschäftigung für sie finden würde, so hat die Eisen- bahn-Direction sich bereit erklärt, die Arbeiter von nun an bei der Posen:Stargarder Eisenbahn, gleichfalls gegen ein Tagelohn von 9 Sgr., zu beschäftigen. Da aber die Arbeiten vor der Hand noch nicht in die Nähe unserer Stadt verlegt werden können, vielmehr in der Nähe von Kiekrz, etwa eine Merle von hier, stattfinden müssen, so haben die Siadt-Vebörden dafür gesorgt, daß Stroh und Breite! zr: Hütten fiir die Arbeiter daselbst an Ort und Stelle geschafft und eiii Marketender, angenommen worden ist, um die Lenke mit den nö- thrgcn chensnnikcln zu biUigen Preisen zu versorgen; iiberdies soll denikkbk" Brot? zu ermäßigten Preisen verabreichtwerden. Die Mehr- zahbdcr Arbertcr hat sich schon bereit erklärt, der an sie ergangenen Arifsordcrung, unter den genannten Bedingungen nunmehr an der Ericrrbahn zu arbeiten, nachzukommen.
erordentli
esorgniß
s. w. Da diese
Deutsche Bundxsßaaten.
Königreich Bayern. (N. K.) Se. Majestät der König
erschien am 30. April zum erstenmale seit seiner Wieder enesung im
Das zahlreiche Publikum, durch das Er?
Monarchen auf das freudigfte bewegt, empfing Se. Majestät mit
aliendem herzlichen Zubelruf.
Ihrer Majestät dcr Köni in und Ihrer Königl. Hoheit der Kron- prinzessin, dankte durch ofI
cheinen des Der König, begleitet von tmaliges Verbeugen nach allen Seiten.
Königreich Württemberg. (S. M.) Se. Majesiät 3 hat nachstehende Verordnung in Bezug auf das Verbot von Vereinen mit kommunistischer Tendenz erlassen: „Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. tracht, das; nach mehrfachen amtlichen Erhebungen im Auslande, namentlich in der Schweiz, zahlreiche organifirte Verbindungen bestanden haben und noch bestehen, wclche darauf berechnet find, unter den Mitgliedern eine den bestehenden gcscllschristlichen E ten und Religion und Sittlichkeit zu untergraben; diescr Vereine fich namentlich die Aufgabe geseßt haben, den Grundsa des Privat-Eigenthums zu vernichten und diese Lehre selbst durex
Jn Ve-
inrichtungen feindselige Gesinnung zu verbrei- in Betracht, daß viele
geltend zu machcn; in sernerer Erwägung,
das Bestehen dieser Vereine bei dem vielfachen Verkehre wan- dernder Handwerkö-(Hehiilfen, welcher namentlich zwischen Württemberg und der Schweiz stattfindet, die öffentliche Ordmm
ndlicb in Betracht, daß manche Ar e keit dieser Verbindungen nicht bewußt sein mögen oder we- Unkermtniß vorschüven: verordnen Wir, nach Anhörung Unseres aths, wie folgt: §. 1 Die Theilnahme eines Württembergers an
des Staats gefährdet wird; iter fich der Geseßwidrigkeit
Formen oder Savnngen bestehenden Vereine, welche bestehenden gesellschaftlichen_Einrichtun en feindse- mögen dieselben kommunistixche Gesells affen oder
n, wird, sofern diese Theilnahme nicht unter die ersten Absaves des Art.
dieselbe an den
bis zu vier Wochen oder
Die Aeltern nnd Pfleger
Unsere ollziehung gegenwärti-
Frankreich.
Gestern Mittag empfing der König zu sei-
Abends gratulirten die Gemahlinnen der
r zu werden. Der Zu ,von dem arriére war sehr feterrrh. Der
zahlreiche Kut chen folgten , und eine un-
ch für das Crgebniß dieser Sendung.