1847 / 142 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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hat I und heute die Ansicht au6gesprocken, daß der vorlie ende Gegen und durch die Königliche Besiätigung seine Erledigung _er a_ngt habe. Ich kann diese Ansicht nicht theilen, Wenn die Königliche Befiäti ung überhaupt erforderlich war, was übrigens aus den von einem rühereu Redner au6gefiihrten Gründen nicht zngegebey wer- den kann, so würde doch die Bestätigung ein Acre ormm _s_em; cs Hätte immer eine rechtögültige Wahl vorangehen mi11e__n. _Wake z-V-

. rechtögültig gewählt und B. im Bestätigung yrasenttrt wordxri, so würde nichts entgegenstehen, Se. Majestät_z_i_r_b1ttcn, die BMW- Ym des B. zuriickzunchmcn, weil A. arif Bcrtat-gmkg Anspruch hüt- , “Kell,- scheint mir hier der Fall _;irsscm, Wenn namlich dcr cht

" ' ' '“ ' cwiilyt it.

Be aZFekejiirIixtdriichltjii'iiillckiiii iiick'kÄ welche zii der Kriminal-Uiitersii- chung Anlaß gegeben haben, und ck schctnt nur, daß es aucl)__mcht in unserer Kompetenz liege, sic xu untcrsuckicn, _wcil Zic__Selbststandtgkc_1t der Gerichte anerkannt wcrden nmß. Lider dic „injicht, welche die Abtheilung ausqcsprochc" hat, daß es im Vo_lke _ticf wurzlc,_ daß einem, der in Kriminal-lkutersuchung gezogen sei, die Ehrcnhaftigkcit mangje, hat der Herr LandtagY-Komnztssar selbst sch_on ais Unrichttg bezeichnet. Der Landtag sclb_1t bat eine andere Amicht in der B9- rathuna iiber das Bescholtenhcrts-Gescy ausgesprochen, und der ziir- niqliché Kommiffar hat sellist_,zitgegcbcti, daß Jemand, der 111 Krimi.- neil - Untcrsuchllilg sich bksmki', nicht bcscholtcn 1er, er hat ferner anerkannt, daß auch der (Hraf Reichenbach wegen der Kriminal- Untersuchung nicht als bescholten anzusehen sci. Zst abcr der Graf Reichenbach nicht bescholicn , so konnte ihm auch die Befähigung zum Eintritt in den Landtag nicht auf sechs Jahrehingenonuncnwerdcn, höchstens !“onnte es sich nur darum han- deln, ob das Recht ruhcn-sollc. Man hat nun daraus, das; die Wähler von neuem gcwiihlt haben, folgern wvllcn, daß, wenn eine Nichtigkeit erfolgt sei, dicse dadurch gedeckt sci. Dies könnte indes; höchstens in Beziehung auf die Wählcr geltend gemacht werden kön:- nen, indem Graf Reichenbach gegen die Wahl protestirt hatte. Aber auch gegen die Wähler kann dies nicht geltend grmacht werden, weil den Wählern, als die neue Wahl gefordert wurde, niibt erklärt wurde, das; Gras Reichenbach bescholtcn sei, Es konnte den Wählern dic Möqlichkcit vorschweben, daß vor Eröffnung des Landtags cine Vcrurtßcilurtg erfolge. Es ist ihnen nim kciitc Vcr- anlaffung gegeben, sich fiir odcr gcgen dic Vcscholtcnhcit auszu- sprechen.

Jedenfalls konnte auch die Bestätigung nicht erfolgen, so lange nicht Graf Reichenbach ausdrücklich fiir bcscholten erklärt war, und bis jetzt ist, wie mir schcint, die Bcscholtenheif noch nicht ausdrücklich erklärt worden. Folglich scheint mir nichts entgegen zu stehen, dem Amendement beizutreten, dem ich meinerseits auch beitreten werde".

Marschall: Ich will, wie gesagt, denjenigen Rcdncrn, wcl- chen ich gestern das Wort vorbehalten habe, dasselbe nicht entziehen, sondern gebe ihnen anheim, ob sie darauf verzichten wollen.

Abgeordn. von Massow: Ick) Verzichte insofern darauf, als nach dem Wunsch der Versammlung dadurch die Diskussion geschlossen werde; Wenn aber Andere sprechen, dann muß ich es auch in An- spruch nehmen.

Cin_e Stimmx: Ich gebe dieselbe Erklärung ab , wie Herr von Maiiow. -

Abgeordii. Gras Renard: Jr!) verzichte iniofern nicht auf das Wort, als ich ein Amendcmeni vorzuiragen habe, Weiches vielleicht die Zustimmung der Vcrsammiuiig haben diirfte.

R ckEine Stimme: Wcun Andere sprechen , habe ici) auch das

- e t.

Graf Renard: Ick verzichte nicht auf da;; Wort.

Marschall: Ick bemerke, das; die anderen Herren Rcdiirr aber das Wort auch haben wollen.

Graf Renard: (Fs scheint der Wunsch dcr Versammlung zu sein, abzustimmen. Ich lasse ks mir gefallen, writn man mcin Amru- dement nicht hören will.

Marschall: Zu Ihrem Vorschlage können wir nur gelangcn, Wenn die anderen Redner, Welche das Wort haben, vorher sprechen.

Der Herr Abgeordnete von Massow hat das Wort.

Ab eordn. von Mas s ow: Meine Herren, das Verfahren dcs Herrn ber-Präsidentcn von chell ist in dcm ?lbthkilungs«Gut- achten und von vielen Herren chncrn ausfiihrlich beleuchtet und nach meiner Uebcrzeuguitg vollständig gerechtfertigt worden. '

Ich will cht, so gern ich dies unter anderen Umständen gethan hätte, nicht darauf zurückkommen.

Das Verfahren des Ober-Landesgcrichts zu Paderborn zu bc- urtheilen, sind wir eben so Wenig im Stande, als ein Urthcil zu ha- ben, iiber die That oder das Vergehen des Herrn Grafen von Jiri- chenbach, es fehlen uns dazu alle und jede Materialien. *))?itwclrhcm Ritchie diirfen wir aber wohl annehmen, daf; ein Königl. Gerichtshof se_me Befrigniß überschritten habe? Ich meine, wir [sind dem preu- ßischen Richterstande schuldig zu glauben, das Königl. »Über-Landes- gericht werde nur seine Pflicht und Schuldigkeit gethan habrii, indem es den Grafen von Reichenbach zur Untersuchung zog, es werde dazu gewichti e und hinreichende Griinde gehabt haben.

Ick? will anerkennen, daß es möglich sei, vollkommen möglich, der Graf von Reichenbach sei unschuldig. Das liegt in der“Un- voilkommenkZeit aller menschlichen Dinge und Einrichtun en -- dann wird auch eine Uns nld Zu Tage kommen, er wird ?rcigesprochcn werden, und in der ünftigen Wahlperiode mag er mit Ehren seinen Play dann unter uns einnehmen.

3th aber, meine Herren, walten Zweifel ob über diese Un:- schuld. Das O_ber-Landesgericht hat den Herrn Grafen von Rei- ch__enbach_z_ur Kriminal-Untcrsuchung gezogen, und zwar wegen Maje- siatöbeletdtgung.

Kann es nun wohl der Würde und Ehrenhafiigkeit dieser hohen ersammlu1tg_arigcmessen sern, verträgt es sich mit der Achtung, die wir S__r. Majestat dein Könige schuldig sind, mit der Liebe, die wir Alle fur u_n_seren Konig und Herrn im Herzen tragen, so verschieden unsere politischen Ansichten auch sein mögen, das; „wir darum bitten, den Grafen v_on Reichenbach unter solchen Umständen, bei einer solchen gxgen khn erhobenen Anklage, in unsere Mitte rufen zu dür- fen, damn e_r Play nehme dcm Throne gegeniiber? Ich sage Nein! Es haben hier Stimmen Ja gesagt, möchten sie doch bei reiflicher Ueberlegung dieses Za zurücknehmen, möchte einmal dieser Vereinigte andtag, und zwar bei dieser ernsten Gelegenheit, ein einiger Landtaq se_m! ein einiger Landtag in der Achtung seiner selbst! das sind ?;ereckérunde, aus welchen ich für, die Zurückweisung der Petition

e.

. Abgeordn. Steinbeck: Fast nur ranumiren kann man dasje- "JIQ das oft und_viel und von manchen eiten in dieser hochwich- ttSknAnsklxgxnhett gesagt und beleuchtet wurde. Die Kompetenz des

ohen „Verein: im L_andtages ist bereits von dem Herrn Regierungs-

„ommissar m ao richtige Licht gesiellt worden. Handelte es sich um Yineuifach. Bt_schwerde gegen emen Staatsheamtep, „so fiele dies? ein Yetciiiislikirg't “„ handelt ?ck) aber um die waichtige Frage, ob ckck“ b n_1 er innerhalb emer Grenzen eb teben, ob er sie über- s "“. o thr NUR „das Recht der Stande, durch ihn verje t "2on rst. “_ank den Mannern, die nach ihrer Ueberzeugung, lei - 'kilfi ob sie "ck“ vd“ unrichkig, hier auftraten und männliZ und

*g sagten: rr glauben, der Regierungs-Kommissar der Provinz

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Schlesien fiir die doxtigen Wahlen hat seine Besugniß überschritten! Wohlan, wir wollen die Partei, die Richter und den Gegenstand ins Auge fa en. Es isi eine allgemeine RechtSregel, daß jeder so lange für unbe oltey und in feiner Ehre nngekréinkt, fiir moralisch gut gelten mu , bis das Gegentheil davon erwiesen ist, und auch der ck Graf von Reichenb'a hat riuf diese Präsumtion seinen Anspruch, ja er hat noch weitere nspriiche: Er kann begehren, daß angenommen werde,_ auch der gegen ihn erhobene Verdacht sei ungegriiudet; _ auch dieser Anspruch muß ihm cinqeri'iumt werden. Es ist zu wiin- schen und vielleicht auch zu hoffen, das; er in der gegen ihn schwe- benden Untersuchung freigesprochen werde, und wir haben zu seiner Vertheidigung interessanté Data vernommen“, aber das Faktum steht fest: er ist in Kriminal-Untersuck)ung begriffen; es steht fest: diesc Untersuchung ist im gesetzlichen Wige durch das Gericht eröffnet wor- den, und es bleibt nur die Jraqc iioch iibrig: ist diese Krikklillül-Ult= tersuchung Und das bloße Faktiim, daf: sie da ist, hinreichend, um seinen Ruf in der Art wenigstens voriibergehend zn dcrlchn, daß er unfähig sei, in die Stände-Vcrsammlimg einzutreten?

Wir haben von mehreren chrenwcrihcn Mitgliedern dieser Ver-

sammlnng, die ihn genau kennen, ein so ausgezeichnetes Bild des Angeklagten vernommen, das; wir nur mit Bedauern annehmen müs- sen, dcm sei also. Dem ist aber also. Formcll und materiell muß es eine Entscheidung iiber die Fraqc geben, ob ein Staatsbürger wählbar fiir den Landtag sei oder iiirlitY Das; die Gesetze bisher dies nicht bestimmt aitsgesprochcn hqbcn, ist anerkannt, darauf ist die Vor- lage dcs sogknanntcn Unbesckwlfrnhcitsgcscycö gegründet worden. Aber wer nach einem Gescy verfahren wollte, was nur im Entwurf cristirt, was noch gar nicht cnmnirt ist, der begingc auf jeden Fall eine Ungcscßlichkcit, und somit wiirde dchahl-Komniiffar vonSchlc- sien durch sein Verfahren eine Unqcscyliclseit begangen haben, wenn er andere Formen beliebt hättc, *alö die bis dahin dorgcschricbcn warcn. Man hat den Kommissar als einen Administrativ-Beamten [*Mich- nct und dadurch die Stellung, die er einnimmt, in ein falsches Licht gestellt. Der K_onnnissar ist kein Administrativ-chntcr, soiidcrn ein König- licher Kommiffar, dcr Ausiiber der von des Königs Majestät ihm zur Ausübung übertragenen Hoheitorechtc. Der war er, als crhandclte; nun aber mußte er in diescr Eiqcnschaft so handeln, wie cr wußte, das; es dem Willen Sr. Majestäi und des Gouvernements entsprach. Der Wille Sr. Majestät ist aber klar. Er geht dahin: wo dcrgutc Ruf auch nur momentan Vercht ist - ick) wiederhole dico ausdrück- lich _ da muß die Wahlfähigkcii, dic aktch wie die passive, ruhxn. Zu dem Westfälischen Landtagö-Abschich ist es N'Uklich “[I Wille “M'- Majestät ausgesprochen, das; jener Fall eintritt, sobald die Kriminal- Untcrsuchung gcgen Jemanden eröffnet worden isi. Wir haben über diesen Gegenstand bei Gelegenheit dcs Bcscholtcn[)eits-(chscycs_gcnirg gesprochen, und ich werde nicht wiederholen, was damals diskutn't Worden ist. Wäre dieses Gesetz schon crthcilt, so wiirde Niemand in der Stellung dcs Lbcr-Präsidcntcn von Schlesien anders handeln diirfen, als nach dem bestehenden (Hosch cntschciden, was der Ober: Präsident gethan habcn würde, wenn er dcuGrafcn von Reichenbach fiir unverletzt erklärt hätte. Und Wenn nun aber der _Graf von Reichenbach in diese Versammlung getreten wäre und in diescr Vcr- sammlung Stimmen laut geworden wären, 1vclche crkliiqrt häitcn, daß er sich in Kriminal-Untersuchung befindet, und daß er ]ich wieder crit- fcrnen miiffc, wie dann? Zwischen zwei Parteien stand_dcr Regie- tungs -Kommiffar, zwischen zwei Parteien mußte er entychcidcn, n_nd hat "Ack dcm Gcsciz entschieden. Nun muß ich mir noch eine Frage eriauben, und zwar die: Sollte er die Wählbarkeit des Grafen vo__u Reichenbach, wie geschehen, für diesen Moment als beseitigt cr- kiareii, odcr ioUte er die Wahl zulassen, sic bestätigen und nur das Ersthcincn des (Brach vou Reichenbach suspendiren? Diese Frage ist ganz juristischer Natur. Wir haben von bercdtcn, vorher aufge- tretenen Redncru iiber den Begriff 'der Bestätigung dasjenige Vcr- iwmmcn, was allerdiiigsgescylich richtig ist. Aber die Bestätigung erfordert eine Basis in Form und Materie. Zu der Form ist dicse Yass gcgcbcn,_ denn die Wahl dcsGrach von Reichenbach war aiißcrlich ganz richtig vollzogen; in der Materie war aber jcnc'Vasis nicht Vorhanden, Weil der Graf von Reichenbach sich in Kriminal:- Untersuchung befand und scin Ruf also momentan Vcrlcizt war. Und so handelte dcr Rommiffar ganz recht, daß er die Bestätigung der IZJhl Versagie, Versagtc er aber die Bestätigung, so that er nichts wcitcr, als_ daß er das dem Grafen“Reichenbach durch die geschehene Wal)l_ bedingungßwcisc eingeräumte Recht nicht pcrfcctionircn ließ, und cm nicht pcrsrctionirtcs Recht ist kein Recht.

Yiizrschall: Von den Rcdncrn, die sich gestern angemeldet haben, qt mir noch der Hcrr Abgeordnete von Gilgcnhcimb iibrig.

_ ?lbgcordn. von Gilgenhcimb: Ich will mich kurz fassen, Um ihre Geduld _ nicht zu crmiidcn. Ich wohne in dem Krcisc, wo der Graf Von Reichenbach aiigcscsscn ist, ich habe der Kiiiö-Mrsammlung beigewohnt, in welcher ausgesprochen Wurde, das; er nicht bcscholten [er, habe also thatsächlich dazu beigetragen, das; er unbescholtcn da- steht; troxzdcm_ aber kann ich nicht leugnen, daß ich das Verfahren des Obxr-Präjidcntcn fiir gerechtfertigt halte. [ls diesem die amt; liche Mitthriiung wurdc, daß die Kriminal-Untersuchung eingeleitet war, war drc_ Abstimmung der Kreis-Vcrsanmtlung, in welchcr der Graf Von Reichenbach fiir mibcscholten erklärt Wurde, noch nicht er- folgt; der Königl. zionimiffar konnte sich einer Priifung dcr Kriterien der Wahl nicht cntzichcn. Da nach seiner Ucbrrzcugunq dic cingc- i_crtcie Untersuchung einc Bescholtcnhcit inVolvirte, so blieb ihm nichts Uhr» als eine neue Wahl zu veranlassen. Diese Wahl nun ist da- hin _giisgefallcn, daß ein ncncr Dcputirtcr gewählt worden ist. Die- ser ist hier anwesend und mußte natiirlich seiner Dcputirtcn-Stcl- lung__uackonuncn. So wenig ein Mandatarius noch ein (Beschiift ausfahren kann, wenn der Mandant das Mandat zurückzieht, so Wenig kann der Graf von Reichenbach dcnmach hier anwesend sein, nach,? dem aii seiner statt eine andere Wahl von den Wahlberechtigten cr- folgi ist. Demnach werde ich mich für das Gutachten des Ausschusses erklaren, bei den cinZeluen eingegangenen Amendcmcnts mir aber noch das Wort vorbehalten, Wenn sie zur Bereithung gestellt werden sollten.

Marschall: Der Herr Graf Von Renard hat nun das Wort.

ngcordn. Grafpon Ren ard: Die hohe Versammlung wünscht, daß in t noch mehr Zeit verloren gehe, und somit will ich mich sehr 71ka faien. Jr? wiirde nicht das Wort ergriffen haben, wenn ich Uxchk hoffte, da wir uns über diesen Punkt einigen können. Auf dre Sache selbst lasse ich mich nicht ein, weil ich glaubr, das; der Antxqg auf Einberufung des Grafen Reichenbach doch nicht zur Pkk'klop xrhobeii Werden kann, aber einige Rcdncr vermissen dic Uxberemsximmuug desjenigen Gescßes, Welches dcin Landtags-Kom- ""ffßr _seme Pflicht Vors reibt, mit demjenigen Gesetze, welches den Kreissiiznden das Urtheil iiber die Bescholtenhcit zitwcist, auch ich kann diesen kalan nicht finden, und dies ist das Amendemcnt, welches )? mir zu siillen erlaube, daß ein Antrag auf Uebereinstim- mung die er (Heseße gestellt werde. Wenn mir entqegnet wird, daß das neue_ Geses _ilbkk die Bescholtenheit diesen Einklang herbeiführe- so, muß 'ch„ das m_Abrede stellen, weil dieses Gcseß mit sich selbst MM m kalang ist- Nach diesem Gesehe kann nämlich der Fall vorkommen, _daß Einer, der wie eben der Graf ReiYienbach in zwei Kreisen, begittert ist, vori den Kreisständen des einen reifes für un- be choltxn, vyn den Ständen des andern Kreises für bescholten er- klärt wird; ich kann aber unmöglich zur Hälfte bescholten, zur anderen

Hälfte nnbescholten sein, ich bin in 5 Kreisen angesessen und könnte leicht drei Fünftel bescholien, zwei Fünftel unbescholten werden. Wenn übrigens von diesem Plaße aus Besorgni e angedeutet Worden sind, daß Tendenz-Umtriebe bei Wahlen siatt nden können, so theile ich diese Bcsor niß durchaus nicht und es mögen „diese Herren ihre Ve- sorgnisse offéezn aussprechen und ein Gescß beantragen, was solche Trn- denzen uninöglich macht. Ich kann mir aber nicht denken, daß eme Versammlung solche Bisorgnisse auf einen singulaireu Fall übertrage, wo nichts der Art stattgefunden hat. Mein ?lmcndcmcnt geht also dahin, daß man den vorliegeudcn Antrag fallen lasse und Einklang zwischen den Gescyeu beantrage, welche die Wal)l;“-J)riifiing dcm Landtags" Kommissar und das Urthcil iiber die Bcsrboltcnhciwfragc dcn Krrix- stc'indcn überweisen.

Marschall: Ohne mich iiber die ercckmiißigkcit dicses Amen- dcmcnts iiberhaupt äußern zu wollen, bemerke ich doch, daß es ein ganz neuer, qanz nuvorbcreitctcr Antrag ist, und das; wir schwerlich tm Stande «*in werden, uns so_qlcich ein Urthcil dariiber zu bilden, Da das Amcndcmrnt nicht angekündigt worden ist, so befinde ich mich in meinem Rechte, Wenn ich es nicht zur Abstimmung bringe. Ich glaube vvrausseizcn zn diirfen, daß die hohe Vcrsvmmlitng cht den Schluß der Debatte wünscht, ich werde abcr doch ausdrücklich frags", um das Recht derjenigen Redner, welche sich bereits um das T_Zmi grmcldct haben, dadurch nicht abzuschneiden. Ick bittc diejenigen, wclche den Schluß der Debatte wünschen, aufzustehen,

(Fast einstimmig.)

Dcr urpriiiiglichc Antrag, welcher der Abtheilung vorgclcgcn hat, geht dahin: _

„Se. Majestät den König allcruntcrthänigst zu bitten, das; der

Graf Rcichcnbach als gesetzmäßig gcwrihltcr Abgeordneter zu dem

Vereinigten Landtage einberufen werde.“ _ Dazu sind nun einige Amendcmcnts gcnmcht worden“, das eine geht dahin, das;, wenn diescrAntrrig niclitdic Unterstiitzung drr hohenVersammlung finden sollte, alsdann Sc, Majestät dcrdiönigallcruiitcrtl)im_igstgeboten wcrdc, ZU befehlen, das; der Stcllvcrtrrtcr dcs (Hrafcu.“)ic'ichcnbacl) Landrati) Hoffnmim -- ZU diesem Landtage“ einberufen wcrdc. Tiid- [iii) abcr, daß, wenn auch dicser Antrag hier nicht eine I)iajoritat

finden sollte, dann des Königs Majestät gebeten werde, dcm (Hrafrn

.")icichcnbach, sobald derselbe in dcr Kriminal-Untcrsuchung, in drr“ rr sich cht befindet, freigesprochen werde, als Abgeordneter zit bestati- gen. Nach meiner Ansicht ist zncrst das urspriingltrhr_?lmrndrmrnt zur Abstimmung zu bringen , nämlich die Friigc: ob die [idiw Bcr sammlung beschließt, Sc. Majestät den König _allerimirrtl)amgjt zu bitten, daß der Graf Reichenbach als _gcscßmaßtg gcwalzlkcr Abgr- ordnetcr zu dem Vereinigten Landtage ciiibcrnscxn Werde. Sollte dicse Frage verneint werdcn, so werde [ck die iibrigen ?lmendkmcnts Zur Abstimmung bringcn.

Eine Stimme: Diirfte nicht zuerst iiber das (Hutackxtrn dcr Majoriiiix dcr Abtheilung abzustiinmrn sein? Es ist eiii _brsttmmtcr Antrag, iiber den zuniichst abgestimmt Wkrdk11_1111lß. Wird rr Vll“- worfcn, so kann iiber die Atnendcmcnis abgestimmt wcrden. _

Abgeordn. Graf von Schwerin (JoomPlalzc ano]; Esschciiit doch, das; wir uns in einer cigcrrthii11_1ltri)cn Lage brsmden, weiin wir iibcr dicses ?lmcndcmcnt stimmen rollen, demi wir_ habcii eiiie Petition vor nns und keine Proposition. Es schcint nur, daß wir die Petitions-Antriigc nur verwerfen odcr anrichmcn, nicht aber zu den Petitionen noch eine Menge Amcndemcnto m_achcii komicii. _

Marschall: Ich muß doch glanbxn, daß, wrmi dic _lzoiic Versammlung sich“ einer Bitte nicht anschließt uiid iiach cincr Il“_ll]1[“-“ lichen Debatte findet, das; eine ?]"deLP-TNUT, die nicht ga113_ di_i*)-*1l*c, aber der anderen sehr ähnlich ist, gestellt werden konne, i'm wlrhcr Weg nicht abgesclnittcn sci. _ _ - _

Abgeordn. Vikocwcs: Ick crlaubd nur die ancrkimg, _dax; die Grundlage des Gutachtens dcr Abtheilung ciiic Mittwn ist. Ist sie verworfen, so hören alle Grundlagen fiir das Anwndcmciit „Urs, und ich kann mich mir fiir die Ansicht [*lji11111ilclt,_di1s?, XP?]!!! die Petition vrrworfcn ist, auch iibcr das Articndcmcnt niclit mein“ abge- stimmt ivcrdcn kann. ,

?lbgcordn. Schausi: Dieser :).)kciimng kann_rch mich durchaus nicht anschließen, Ick) kann l'iitl Priition _cingcrcnht haben, die in ihrer (Grundlage cigentlick vrrworfx'n Wird. Cs kiiniirn aber zu diescr Petition so viele andere ?lmcndcmcnts iioch kommen, das; man nur wiinschcn kann, das; diesc amcndtrtcn Petitionen an die Stufen des Thronrs gelangen, Und das: dadiirck) das Gute, was ich habe fördern wollen, wenn auch in anderer Gestalt, erreicht wird. Es wäre aber eine große Beschränkung fiir dcn _Pctcntcn, Wenn auf dicse Weise, das: nämlich die Amendcmcntö iiicht ziii*_?ibstiniinniig gebracht werdcn konnten, sriuc Petition, vori dcr rr wiirqrhtc, das: sir zu des Königs Majestät gelangtc, niit ciiiciii Male ganz iiiiiitig werden sollte. Ick) glaube, daß auf diesc Weise manches Giite Vor der Zcit zu (Krabi getragen werden wiirde.

Abgrordn. M o hr :

(Wie der Redner die Bühne betritt, cntstcht Tumnlt.)

Ick) wollte nur bemerken, ob die Frage so vrrstandrn sein soll, das; die Einberufung des Grafen Ncichcnbach sofort zu gcsrlicjicn (mbc. Wenn dies dcr Fall wäre, _so Wurde icky mir fcrncr erlauben, gcgcn die sofortige Einberufung nnch ,Jli_älls;c1'11.

(Lauter Riis zur Ilbstmmmng.)

Marschall: Ist noch etwas iibcr die Fragestellung 311 [*c- mcrkcn?

Abgeordn. Neumann: Es scheint ein bedeutendes Mißver- ständnis; obznwaltcn. Dtc_?_lmctidcmciits köiiiirn nach meiner Ueber- zcugung nicht zu der Petition, sondern nur le_dl11l_(55ilkai1)ikll dcr Abtheilung gestellt werdcn. Ick schc mchtrccht cin, Wicrmc Petition, die einmal einer bestimmten Bcrathnng unterlegen hat, gcgen das (K)Umchtcn dcr Abtheilung auf vcrschicdcn-c Weise aniriidirt werden kann. Wenn iibcr die Petition im Ganzen abgestimmt ist, so kann man nach meiner Ucbcrxcugun'g nicht später auf eine andere Abstim- mung znriickkonmicn. Ick wiirde Vorschlagen, zuerst iiber das Gut- achten dcr Abtheilung abzustinmien,

Abgcordii. Von Auerswald: Ich habe ganz dicsclbc Ansicht. Jch glaube, meine Herren, die Bcrathnng dcr Abihcilimg hat nur den Zweck, das; diejenigen Petitionen, Welche an den Landtag gelan- qen, durch eine Vorberathunq gereift und grpriistaii dcnsclbcnkommxn. Diese Vorbereitung ist eine Bcfördcruug der Sache, cineCricichtcrung fiir den Landtag, aber nicht eine Beschränkung des Petitionsrcchts. Ich muß mich daher der Ansicht anschließen und glaube, das; zuerst das Gutachten der Abtheilung in Vcschluß genommen werde.

?lbgcordn. Frhr. Von Vinckc: Ich_wolltc mir die Bemerkung erlauben, daß meiner Ansicht nach im §. 15 der Geschäfts; Ordnung das Recht, ?lmendements zu stellen, fiir alle Fälle begründet ist, gleich- viel, ob eine Proposition odcr Petition bcrathcn wird. Das muß auch immer zulässig sein, und es kann sich gar nicht darum handeln, ob ein Amcndement zu dem Gutachtzn der Abtheilung oder zu der Petition gestellt wird. Ich will mir erlauben, auf die Gefährlichkeit des Grundsayes, keine Amendements zuzulassen, aufmerksam zumachen. Wenn ich das Rubrnm einer Petition blos höre und daraus ent- nehme, daß dasselbe einen Ge ensiand andeutet, den ich selb vor den Landtag bringen wollte, so Jabe ich keine Veranlassung,

Petition eiuzurei en, und ich verzichte deshalb darauf. Es kann aber der Fall sein, da dieser Antrag entweder durch die Abtheilung odcr

elbst eine -

durch die Petition nicht in dem Sinne gestellt wird, als nach dem Rubrum zu folgern war. Wenn dann pure darüber abgestimmt werden müßte und wir den Grundsatz, Amendements zu etitionen nicht zuzulassen, streng befolgen, so würde Zeder genöthigt eien, noch eine „Petition iiber denselben Gegenstand einzureichen, um die Prä- klitsivfrist einzuhalten. Dann würden wir aber statt 400 Petitionen vielleicht Win) zu bcrathen haben.

_ Abgeordn. Graf von Schwerin (vom Platze): Ick bemerke hierauf, daß ich ganz dassclbc gemeint, aber vielleicht mich unrichtig ausgedriickt habe. Ueber den Abtheiltings;Vorschlag muß abgestimmt werden, auch wenn er von der Petition abWeicht; was, wie ich glaube, aber nicht thunlirh, ist, daß die Antragsteller noch im Laufe der De- brrftcu andere Anträge den ihrigen substituircn. Wir wiirden auf diese Weise noii) unzählige Modificationcn haben können und nicht vorwärts kommen.

Eine Stimme: Es kann nicht damuf ankommen, daß wir Vorwärts kommen, sondern das; wir unseren Zweck erreichen. Wenn eine Petition zur Bcrathung gezogen wird, so wird sie Eigenthum der Versaiiimlung, nnd dicse kann frei dariiber schalten und walten, mid es wird ganz in ihrem Jutercffc licgcu, das: durch ?lmcndcmcnts 311 eincm Anfrage gelangt wird, welcher zweckmäßig isi.

Abgcordii, von Massoni: Seite 10 des Gutachtens heißt rs: „Dic Majoritiit dcr Abtheilung hält daher sowohl die Kompetenz des Lbsr-Präsidcntcn von chcll in diescr Angelegenheit fiir Vollkom- mcn bcgriindct als auch sein gcsammtrs Verfahren und die ander- Wcitig *.*orgriwmmcnc Wahl inöbrsondcrc in allen Bczichichii fiir vollständig gcrcrhffrrtigt und kann cbcn chjvcgcn dcn Antraq drr Petenten anf iiaiiitriigliryr' Cinbrrufung des Grafen Eduard Voir Rci- iinlbÜll) iii Stelle dcs rin: crwiihltcn, bestätigten und einberufenen Abgeordneten (Urach vori Strarhwiy nicht fiir begriindet cralitcii, erlaubt sich vielmehr bci einem hohen Landtage dic Zuriickwcisunq dcs “_Pctitwiio-*.'111ti“azii*ö gclwrsamst in Vorschlag zu bringen.“ Ick» schlage da[)cr VN“, diesen Antrag einfach erst zur Abstimmung zii *rmgrii.

Marschall: Ick) mus; bemerken, das; das Resultat - mac; mm die JraZc auf dir eine oder die andere Weise gestillt jvrrdrii _* diirchaiiö da]]rlbc sein wird. Stcllc ich die Frage, ob das Gutachten angenommen ivcrdcn soll, und dieselbe fiillt bcjahcnd aus, so wird die Bittc_an_ Sr. :))kajcstät den König nicht gerichtet; stelle ich sie aber so, wie [ic angekündigt ist, so erfolgt dico Resultat durch die Vernei- tiitiig, .Hiri'imch, glanbc isl), werden die Herren Abgeordneten, welcbe siri) in abwrichrndcr Mrimmg gäußcrt haben, keinen Anstoß darrin nrh_nic11, insi die Frage, die ganz deutlich ist und zu cinembcstimmicn chriltatc fiihrt, so gestellt wird, _wix ich sic vorhin angekündigt habe.

„_ ('Ka- ,3a!) *

Die Regel ist, das: dcrHerr Secrciair die Frage nochmals verliest.

Piijciii cn 1 “[ck "(DÖW Yschicht.)

«.* i , vr ic nr ic -- “' ' ' (___f___________c___,1 , [ cxahimg der Frage sind, bitte ich

„___ __ __ (")Zur EiUFOiUe stimmen dafiir.)

.'.19_,zragr 1|t alro verneint Wordcn, und rs treten mm die qe- nmcixtln *.)liiicndrmcniö rin. Das erste Amrndcmcnt qcht dahin, das;, wenn drr Ursprüngliche Antrag verneint wiirde, Sc. Majestät al- lcruiitcrtbiiiiigst gcbctcn werden solle, zn befehlen, das: der Land- MWK“ Hoffmann als Stclchrtrctcr des Grafen Reichenbach einberufen wer c.

„*.-'iiwiirdcrsi frage ici), ob das ?[incndcmcnt Unterstiißung findet. Ticjciiigcn, Wclchc cs niiicr'stiich, bitte ich aiifznstchcn.

(Es hat Uiitcrstiiyimg von mehr als 24 Stimmen gefunden.) chzt stelle irl) ro zm“ Llstimmrmg und bitte den Herrn Secre- mir, das ?lmcndcmcnt zn dcrlcii'n. (Wird Verlesen.)

Diejenigen, wclche dicse Bitte aussprrchcn Wollen, ersuche ich aiifzustchcn.

(Es sind nur Wenige aufgcsiandrn.)

Ciidlirl) gebt die Frage in Betreff des [cizicn ?lmcndcmcnts da.- liiii; soll Sc, Majestät grbctcn werden, den Grafen :)irichrnbach, so- bald cr Von der jetzigen Jirimiiial-Uiitcrsuchung frci gesprochen werdcn sollte, als Abgeordiirtcr 311 brstätigcn? Ich frage zunächst, ob dieses Atiiciidcmrnt UntrrstiiHnng findet.

(Es hat die Nöthich Unterstiitzung gefunden und wird also nun zur ?ldstimmunx? gestellt.)

Dicjcnigcii, welchc die Frage *cjahcn, bitte ich, aufzustehen. - Zwei Drittel sind bestimmt nicht vorhanden, nicht cimnal eine einfache Majorität. Wir t'ommcn mm xu dcm Berichte, betreffend" den An.- trag anf Erweiterung dcs Petition») -- Rechtes. Ich bitte den Herrn .*)irfr'rcntcn Von der Heydt, scincn Play cinxunehmcn.

Marschall: Es ist mir nachträglich bemerkt worden, in dcr Fassimg dcs Antrages, wic ici) ihn vorgetragen hatte, befinde sich nicbt :)lllrs, Worauf der Herr “.)lbgcordnctc Schneider seinen Antrag qcrirOtLt, Jiri) stellemrhcim, ob dcrHcrrAbgeordnete Schneidcr seinen “.[ntrag iidiiimals erläutern will“?

Adgcordn. Siiiiicidrr: Ich habe nur zu bemerken, daß der Adgco:d11rtr von Westfalen sirl) gradrxn fiir meinen Antrag erklärt batte. Zirl) habe dir Wahrnehmimg gcnmäit, daß er nicht dafiir gc- stiinmt [rat. “Ick mus; also daraus critiicdmcn, das; er in dcm An- trags noch etwas Anderes “inch, und das: aiich noch andere Mitglie- der drr AnsiM siiid, das; in inriucm ?lnrragc noch etwas enthalten sci, Ick) mirs; deshalb bitten, das; dariiber abgestimmt werde.

Marschall: Zuerst wird sichs fragen, ob der Antragsteller selbst ctwa») Audcrrö darin findet.

Adgrordn. Fibricidcr: Allerdings, weil es sick) blos darum handelt, die zuerst stattgefundcne Wahl fiir zichcht bcstchcnd zu er- kliircn. Jai) will mir crlmibcn den Antrag nochmals Vorzulcscn.

?)iarsrliall: Ick) werde dann fragen, ob man einverstanden ist. Falls der Antrag noch etwas cnthicltc, wäre allerdings dariiber abstimmen.

?lbgcordn. Schneider (_Vcrlicst nochmals seinen Antrag.)

M a rsch all: Ick) frage, ob die hohe Versammlung findet, das; in dem Antrags, der so eben Verlesen worden ist, noch etwas enthal- ten sci, ivoriibi'r die Abstimmung niriyt schon stattgefunden hat. Die- jenigen Mitglieder, welche diese Meinung sind, bitte ich aufmslchcn. - Da sich Niemand erhebt, so erkläre ich die Frage siir verneint.

Abgrordn. Von Vinckc: Ich habe nnr einen persönlichen Fall zu bcrrchtrgcii, der zu meinem Bedauern, durch den chien Redner vorgebracht lst- Ich habe mir schon bei einer friiheren Gelegenheit aus Veranlassung einer Acußcrung des Königlichen HerrnKommissarö 3!“ irrmcrkcn Eklallbk, daß ich Niemanden in diesern Saale das Recht ZZUMUMLU kann, auf eine schon gcschclckcnc Abstimmung zuriick ukom- ;le) Y'Ußmlch aber noch entschiedener, und ich darf beifügen, nntEnt- klistxzzg- gegen _das ynparlgmentarischc Benehmen des [Wien Redncrs erklaren, ULM) die Freiheit herausgenommen hat, meiner Abstim- inung einer Kritik zu unterwerfen. Wenn ich vorhin gesagt habe, daß 17T) distAniendemrnt des Redners unterstütze, so habe ich nur den i;“"p ; "UW darunter Verstanden; nämlich den Grafen von Reichen- ach zuzulassen. Von den andere C ' *

, n ventualttaten, die kl gestellthaf, war nicht die Rede. Ich pfle e ' - - aus , g in der Regel mich sehr bestimmt

.zl'dUWU- "nd halte mchts von Eventualitäten Ich habe mich b“ der “|?" Abstimmung nicht im Saale befunden. und die Gründe warum ich nicht nicht im Saal " '“

e anwesend war, anzufuhren, wird mrr

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das geehrte Mitglied erlassen. Wa? die übrigen Alternativen betrifft, die fein Antrag enthält, so hqltc ich sie nicht für begründet. Im Ueqrigen aber laube 1ch bewiesen zit haberi, daß ich nicht anders stimme, als ich Spreche, mid werde meine Meinung stets persönlich zu vertreten wissen. Ich weise darm!) den Vorwurf, den er mir gemacht hat, nochmals mit Entriiftun _zuruck. _ _

Marschall: Damit önnen Wir diesen Gegenstand verlassen. *Der Referent will seinen Vortrag hal_ten._ Es wird um so mehr Ruhe nothwendig sein, als er etwas heiser isi.

Referent: Folgende Petitione11,_das Petitions-Recht betref- fend, find der vierten Abtheilung zugcwwscn ivordcn:

1) Petition der Abgeordneten der Stadt Berlin wegen Modifica- tion der geseleich bestimmten Stintmcrnnchrhcit von zjveiDritt- theilcn in den prooinzialständischen Gescycn und xn! §. 17 der Verordnung vom 8. Februar c. dahin, daß bei allen ständischen Beschlüssen die absolute Mehrheit der Stimmen entscheide“,

“.? Petition dcs Abgeordneter: Hirsch, wrgcn „Zulassung von Peti- tionen bei einfacher Stimmenmehrheit in beiden Ruricn und von Beschwerden bei einfacher Stimmrnnrrhrbcitniir cinchuric, sodann wegen Ausdehnung des Prtitionorcriits bci dcm Vcr- e'inigtcit Landtage auf alle Individuen, .xioinmuncn und „Kör- prrscbaftcn.

:x) Prtition dcs Abgeordneten Dittrich wegen Crwritcrnng dcsPc- sitionökl'kbks fiir alle ständischen Vrrsmnmlmigcu dahin, das;

;;) einfache Stimmenmehrheit fiir Pctitiono--“.'lnträgc gcniigc;

i)) dercn Wiederholung auch ohne iicur (Iriiiidc bei dcr näch- sten Versammlung der Landtage stattfiiidrn diirfc;

«*) Witten und Beschwerden bci dcm Vrrc'inigtcnLandtagcauch von Anderen, als ?))kitglic'dern angrbraiiit wcrden diirfen;

4) Petition dcs Abgeordneten Thicl-Wangottcn wegen Aufhebung der Bcstinmmngcn 34] §§. 19 und 21! der Verordnung vom IZ. Februar c. iibcr die Bildung des Vereinigten Landtags und Gestattung ch Petitionsrechts in drr dri dcn Provinzial-Land- tagen bisher iiblich gewesenen ?liiödrhiimig;

5) Petition dcs ?lbgcordnctcu E. VonSauckcn-Tarputschcn mit dem Anfrage :

3) das; allen Provinzial-Landtagen das "_Pctitionsrccht in dem bisher ausgeübten Umfange unvcrkiimmcrt gclafscu werde; l)) das; alle Bitten und Beschwcrdrn rinchnric nicht von dem

Brschlnffc der anderen Kurie abhängig gemacht, und durch ein Drittel drrsclbcn ihre Cinrcirhiing unmöglich gemacht wcrdr, » das; dicse vielmehr niir begutachten, nicht zuriick- nwisen könne;

6“) Petition dcs Abgeordnctcn *.)lbcgg mit dem Anfrage m] [.;

/) Petition der Abgeordneten der Stadt Königsberg mit dcmscl- ben Anfrage;

L) P_rti1tion dcs Abgeordnctcn von Bardeleben mit dem Anfrage m / ;

T)) Petition ch Abgrordnctcn Hansemann mit dem Anfrage:

:|) daß allen Klassen der Nation gestattet werden möge, Pe- titionen an Königliche Behörden und ständische Corporatio- m'n ruhig und unbeWaffuct in Versamnülmgcn zu berathcn und unterschreiben zu können, ohiic das; es hierzu eincr po- lizcilichcn Erlaubnis; aridci“s_al_§ in dem Falle bedürfe, das; solche Vcrsmnmlichri im Freien gehalten werden folien,

];) das; fiir alle Petitionen die einfache Stimmenmehrheit blos einer der beiden Rnricn genüge; _

() daß auch friiher zuriickgcwicscnc Petitionen unbedingt cr- ncucrt werdcn diirfen.

14!) Petition des Abgeordneten don Vinckc Wegen Aufhcbim dcr Bcstiiinnimg, wonach das Petitionsrccht des Vereinigten Land- tages anf innere Angelegenheiten des Staats beschränkt wird.

Siimmtlichc Petitionen sind auf Crivcitcrnng dcs Pckikionörcrbts gerichtct nnd zerfallen riicksichtlich drr darin gestellten Anträge iii fiinf Hnnpt-Abthcilungrn, insofern sie eine Modification

]. der Beschränkung der Petitionsrrchts auf eine Majoritiit Von zwei Tritthcilcn in jeder der beiden Kuricn, 11. der Vcsrhriiiikung desselben auf die Mitgliedcr dcs Laiidtagd, lll. der Beschränkung Wegen friiher Zitriirfgcwicscncr Petitionrii, 1x“. der Beschränkung dcs PrtitionN'crhtö bei den Provinzial-Land-

tagen, U. dcr Beschränkiing dcs Prtitionsrcchts anf innere Avigclcgcn- heiten,

hcrbcixnfiihrcn wünschen.

Das Petitionsrcrlit ist das natürlichste, das heiligste Recht cinrs Volkes. In den absolutcstcn Staaten ist jedem Unterthan das Rccirt der Bitte gewährt. *Das Allgemeine Landrecht gestattet auSdriirklich jedem Unterthan, scinc Zweifel, Einwendungen nnd Vcdcnklichkcitcn gegen Gesetze und andere Anordnungen im Staate, so wie iiberhaupt icinc chrrkimgcn und Vorsthliigc iibcr Mängel und Vcrbcsscrungcn, dcm Oberhanptc dcs Staates anzuzeigen. Wie viel mehr mus; dic- ses Recht den Ständen zur Seite stehen, denen als gcscizmiißigro Organ des Landes in den wichtigsten ?lngclrgcuhciicn einc bera- thcnde, ja theilweise entscheidende Stimme eingeräumt ist. Wo in Deutschland Landstände eingerichtet Waren, da ist das Prti- tionsrccht immer im anögcdchntcstcn Umfange ausgeübt worden. Es__1vm'dc stets zu den wesentlichsten Vorrechte" und Pflichten der Stande gerechnet, die Wünsche des Landes umnittclbar an den Thron zu brtl_1__ cn. _ JJ freier und umfangreicher dicse Umnittclbarkcit durch ungetru'tc ?inöubnng dcs Petitionsrcchts sich ansbildet, desto inniger ""k" sLIZUN'c'ÖU' W11'd_das Band der Liebe und des Vertrauens zwi- schkn/Wlkst ""k' Völk slch befestigen. Jede Vcschränkung abcr, welchc 31")! Zwecke hat, da, wo die Stände sich berufen fühlen, fiir die Wunsche des Volkes vrrmittclnd einzutreten, dcn gesetzmäßigen Weg ZUUYTHWU Z'l„cl'sch_n'?1'kll- jede solchc Bcschränkum kinn! nur einen bctrirbcndcn Eindruck hervorrufen, indem sie die öficntlicbc Mcinunq, wc_lckc jede Regierung _1_nxl)r oder minder zu beachten h/ak- hindern Wilkdk- Ück “Uf gcscßnmßigcm Wege Bahn zu lii'échUi. Von diesem allgemeinen Gesichtspunkte ausgehend, schreiten wir nun zur Essay,- rung der speziellen Anträge. [

“Die Bestimmung, nach Welcher Bitten und Beschwerden des Vcr- cinigtcn Laiidiags mir bci cincr Stimmenmehrheit von zwci Dritthci- len in beiden Ruricn an den Thron gelangen diirfen, wird in mehre- ren Petitionen als ein das Petitionsrccht zu sehr bccngcndcs Hemm- niß hervorgehoben. Es ist dabei ange ührt worden, daß, wiihrend es in allen Kollegien Regel sei, nach timmeumehrheit Beschlüsse zu faffen, hier ganz abrvcichend von dem sonst all emcin als richtig aii- crkaunteu Verfahren die Entscheidung in die Land ciner Minorität gelegt sei, indem sic die mit Stintmennck?rheit votirten Petitionen beseitigen könne. Es wird daraus aufmcrk am gemacht, daß es fich ja gar nicht Um Bcschliiffe handle, die zu einer unmittelbaren Wirk- samkeit gelangen, es vielmehr nur daraiif ankomme, die Be chwerdeu, Wünsche und Bitten des Volkes durch ihre Vertreter dcm andcsva- ter vertrauungsvoll vorzulegen und Seiner Weisheit und Gerechtig- keit die weitere Erwä an und Enischließun zu überlassen. Durch ein Zurückführen des iin lichen Stimmen- erhältnisses auf das ua- türliche werde das Petitionsrccht erst zu einer Wahr eit erhoben. Seien die Abgeordneten als die Vertreter der Rechte ihrer Stände zu betrachten, so folge daraus von selbst, daß die von ihnen durch

Stimmenmehrheit auSgesprochenen Wüns e, Bmw auch als von der Mehrheit der Vertrcehienen “WWA?

werben

seien. Von einem sehr untergeordneten Grade von WÜÉILYHM

Bedeutun müsse eine Vertretung sich darstellen, wel e . Majoritätg nicht einmal im _unße chränkten Besive eiiies 'Tic'hä: finde, welches das Allgemeine andrecht jedem Unkerthanen ein- raume.

Wenn dagegen die einfache Stimmenmleheit hinreichend sei, um das Land mit neuen Steuern und mit Anlei en zu belasten, so scheine daraus zu folgen, daß dies als ein Gegenstand von minderer Wich- tigkeit angesehen Werde, als das Petitionsrecht. Es sei dies indeß ein wesentliches Attribut der VolksvertretunF, das nicht verkümmert werden dürfe, nnd Welches das recht_eigentiche geseßliche Mittel sei, Abhiilfc von ctwanigen Unregelmäßigkeiten herbeizuführen, um die Krone mit den Wünschen der Unierthanen bekannt zu machen, Zo daß die auf reiflicher Erwägung und erschöpfender Besprechunx bern enden Vcschliiffc auch bei einfacher Stimmenmehrheit wohl An pruch darauf haben diirftcn, zur Kenntnißnahme Sr.Majestät vorgelegt zu werden. Billigkeit und (Hrrcchtigkcii erfordern auch bei Petitionen das bet der wichtigen Struerbcwilligung als richtig anerkannte Prinzip der ein- fachen Stiimncnnichrhcit.

Untcr Hinweisung auf die speziellen Jntereffen und das Vertre- tnngsvcrhältniß der einzelnen Stände wird sodann die S wierigkeit beleuchtet, welche fiir den Stand der Städte und den «tand der Landgemeinden bci Petitionen in Angelegenheiten ihres Standes da- durch entsteht, das; der Stand dcr Ritterschaft allein ungefähr über eben so virlc Stimmen 311 vcrfiigen hat, als die beiden anderen Stände xusmnmcngcrcchnct, so daß der Stand dchitterschaft bei der chtcrfordcrlichcn Stimmcnmchrhei t von zwei Dritthcilen die von den beiden aiidrrcii Ständen einstimmig votirtcn Petitionen nach Umständen ein- seitig zu hindern die Macht habe".

Endlich wurdc angefiihrt, daß, wenn es früher schon schwierig gcivrsrn sci, bci Provinzial-Landtagen einc Stimmenmehrheit von iwciDriithcilcn zu erlangen, nnn nachEénseß-ung der Herren-Kammex und bei der Bedingung, das; in jcdcr der beiden Kuricn eine Maxo- rität von zwei Trittheilcn gefordert werde, dem natürlichsten aler Rechte, dcin Rechte der Bitte, eine die treue Gesinnung der Stände wahrhaft bctriibcndc Schranke geseyt ivordrn sei. Jetzt sei der Fall denkbar, das; eine in dcr zweiten Kurie von allen Abgeordneten des Landes einstimmig vvtirte Petition selbst bei Zustimmung der Ma“- jorität dcr Hrrrcn-Kurie durch eine aus wenigen Personen bestehende ?.Ninoritiit dcr .Herren-Kurie verworfen werden könne. Es ei ohne- hin schon schwieriger, die einfache Majorität in jeder der beiden Ku- ricn getrennt als die Majoritiit von zwei Dritthcilen in einer Ver- sammlung zu erzielen.

Außer diesen zanntcrstiißung derPetitioncu angefiihrten Grütr- dcn, dcnrn dic Abtheilung bei der Berathung in ihrer Majorität bcitrat, wurde noch die Erwägung geltcnd gemacht, daß, wenn friiher wohl bei Petitionen dcr Provinzml-Landtage der Fall habe vorkom_- nien können, daß von einem zu engen Gesichtspunkte ausZegangen sei, oder irgend ein Mißverständniß, eine irrige Beurkheiiung, oder auch ein Mangel an Sachkenntnis; zu Grunde geleJen habe, doch bei dem Vereinigten Landmge um so mehr eine grimdlichere und umsichti- gcrc Erörterung aller Petitionen zu erwarten stehe, als nicht nur bei den Pleuar-Bcrathungcn, sondern auch bei der Verhandlung in den Abil)cilnngcn die Anwesenheit des Kommiffai's, dem nach H. 26 des Reglements alle Anträge abschriftlich mitzutheilcn seien, so wie die 11ach§. 12 sämmtlichen Staais-Ministcrn und den außerdem delcqirien Bcamtcn eingeräumte Bcfugniß, dafiir Biirgsckmst grwähren, daß alle nötlkrigcn Llufklärnngrit crthcilt und alle Mißvrrständnisse berichtigt wer rn.

Endlich wurde die Wahrnchimmg in Bciracht gezogen, daß iibcrali, wo auf den Provinzial-Landmgcn bci Pckitionmi iiber erheb- liche“ Tagcsfragcn zwiir nicht die Majoriiät von zivriDrittheiken, doch aber cine ktjisckildkilc “).)?ajoritrit sick) hcrausgcsirllt habe, cine gewisse Verstimmung nicht nur in der Versammlung, sondern selbst in den Provinzen sich gezeigt, und daß eben dicse Verstimmung in der Re el mir ein um so lebhaftcrcs Drängen zu einem erfolgreicheren Zie e, in miri» 311 wirklich ci'folgrcichrrcn Resultaten auf folgenden Provin- zial-Lmidmgcn gefiihrt habe, eine Wahrnehmung, wclche insbesondere fiir die rriitralstäiidischc Vcrsammlung cine ernste Beachtung verdiene.

Von Seiten der Minoritiit dcr Abtheilung wurde dagegen ein. chandt, das: in Fällen, bei we'libcn nur eine kleine Majorita't, viel- iciiiit nur die Majorität einer Stimme sich fiir die Annahme von Priitioncn entscheide, die öffentliche Meinung, _dic_Stimme dcs Lan- des nicht so Zichrlässig koristatirt sci, gls bei einer Maiorität von zwci Tritthcilcn in jeder dcr beiden _Fiiirrcn, daf; ferner die einfache “))kajoritiit dic ?lnbringiiiig don Petitionen zum Nachth_c_i_lc des Be- stehenden gar zu schr erleichtert, und es daher snicckmäßig erscheine, es bei dcn rbrii erst erlassenen Bestimmungen so lange zu belassen, bis dic Erfahriiiig einc ?lcndrrniig ais wiiiisrhcnswcrth_wcrde heraus- qrstcllt haben. Auch wollte die Minoritizt d_i_1§ den einzelnen Unter- ilimrcn zustrbrndc Pckitionsrriiit als Mo_tiv fur de_n vorliegxuden Ari- tina „(M «1,3 ziitrrffciid anerkennen, indem es in der Wirkung em «(,“-buch Unterschied sci, ob sicb rin riuzelncr Unterihan oder ob sick) ciric ständisihc Versammlung mit einer Petition an den Thron

**1ki'. UU Bci drr von dem Öcrrn Vorsiycr schließlich Veranlaßien Abstim- nmiiq crklärtc sick! dir Abtheilung mit einer Majorität vort 11 gegen 5 "Ziilnnli'l! fiir die Brvorwortnng des Antrags, der dahin geht:

da; Zr. Majestät gebeten werde, die ercrptionelie Bestimmung cincr :))kajorität von chi T*rittheilen fiir anzubringende Bitten und *Bkst'iUkaklll aufwhcbcn, resp. dahin AllyrgnädiZst z_u modifi-

;ircn, das: nicht mir in der Regel, sondern bei allen“ bstrmmungcn

*ciiifachc Stiniincnnichrhcit entscheide.

Mar'srliall: Tiefen Hauptantrag der Abtheilung stelle ich zur Diokiisswn und gebe dem Herrn Abgeordneten Grafen von Renard zuerst das Wort. _ _ .

?lchordii. Graf von Renard: Che ich, _meme Herren, auf den Anima dcr Abtheilung selbst cingchc, sei nur rrlaubt, das Pe- titidiw.-Iirck)t in seiner allgemeinen Auffassun zu bcieuchtW Seiner Natur und drm Wortlaut nach, ist das Rc t zu bitten, em Recht, das nicht verliehen werden kann, weil es ein angebyrncH Recht ist, das Nirnmndcn verweigert werden kann. Wynn cs m seiner 21ng- nrcinbcif, in seiner Unbegränzthcit kein Rcchdrsi, so kann es nur __em Rcckif werdcn darch Sonderung, diirch L_lbgranzung, durch Beschr_an„ krimi. Thatsächlich besaß und be:]tyt x_cdcr_Preuße das unVerki-m- mcitchcht, scinc111chcntcn_slch iedcrzcir Zint jeder Bitte zu nahen, und es hat sich dieses schöne fromme vaterliche_Herkommen durch alle Generationen unseres Herrschxrhaußs unverkiirJ erhalten und wird auch fortan bestehen. _E_s drangt ck mm d1e_ ra c _auf, wgr- um dieses Recht dem Verein: ten Landtage Lo emges ränkt wird, warum den Vertretern dcs_Vo ks so_ engx Gr nzen gezogen werden, während jedem Einzelnen nn Vo_lk in seryer Selb _ertretung diese; Recht unbcgränzt znZeht. So irczhe die Fra e- regt so tt_ahe die- Antwort. Wie Wa er und Luft m_ ihrer A gemein „eit, m ihrer Unbe ränzthcit nie Gegenstand des Ergenthrsmöre ts Einzelner wer- den önnen, sondern mit durch Sondemng imb _ grän'ung, soi es auch mit dem Petitwnörccht. Dre Bitte Einzelner wiegt nurn

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