auf die verschiedenen Strafbestimmungen hinweisen, die nach der alten und neuen Verveistheorie vers ieden eintreten können, und schon des.- halb müssen "wir wünschen, da , je eher, desto lieber, Rechtssichexhxlt eintrete und die Kriminal-Ordnung nach den angedeuteten Prinzipien bald ins Leben gerufen werde. „ ,
Ab eordn. von Auerswald: Wenn ich gleich fast in ?_lllepl- was geßgt worden ist, dem verehrten Redner vor mir mtkb anjrilstc- ßen muß, so bedaure ich doch, daß, wcnii dcr verehxikn Abthcr ""I zMi Petitionen vorliegen, von welchen die, erne dre qt, we„?lcke das von der Regierung beabsi tigte Verfahren mr Auge hat, „dichchc aber die Vorlcre des Ge eyes vom 17. Juli 1846 an die Om'nde zu erbitten, die e Petitionen iiicht glcickrzirtrg vorgelegt worden sm , oder vielmehr, das; die andere Petition nicbt zizek" ztxr „AbskMZMZMI ZEkommen ist. Da wiirde die Versammlung 'ich cnisMé'ki'U 2a"?- ob sie die Vorlage für nothwendig halte oder nicht- ""O W W117 e
Niemand der cute ri t, kaptivirt werdeii. _ _
Reféreni lZion Zcédcik: Ich muß als Referent ument- schuldigunq bitten, wenn dies nicht iiiiigiiÉr war, abc)!“ tchhabc zlib?)- merken, daß die zweite Petition erxt eingegange'n ist,“ nachdem drr
, '“ d' 7 c (“hon bcrathcn war. ' ' BMYltb(Zliéli.*erri*it.leveoristt ?siuerswald: Zis) habe der Abtheilung mcht
' : inen Vorwur gcrrmchi, sondrrn iiur bcdaucri, daß Msi?!thexxttriisittljeii-igctretert ist, fwas allrrdings in Ntcnmndxs Schuld, sondern „m- sm (;Fcschirk liegen ning. ;;ckrglgubr abcr, dar;, nachdem diks einmal gcschchrn ist und Wil" min wirklich iir dcr rtnangcnxhnicn Lage sind, uns in Bezug auf das Prriizip _tltlstöWLlffl 311 brsindcii, ich vorschlagen muß, entweder den BUMM uber das vorliegende Referat auozuseßeri, bis das andere glsicbmllö Film Vortrage gekom- men ist, oder daß wir, wenn wir die jrtzt auf die Diskussion Vcr- weitdeic Zcit nicht unniiy voriibergehrir [affen Wollen, „zwar cinen Beschluß faffcrr, aber hinzufügen, das; dieser Beschluß nicht_als voll- ständig gefaßt anzusehen sei, und zwar so lange, bis die Vcrmmrnlung iiber die andere Petition Beschluß gefaßt hat. (Viele Stimmen: Nein, das geht nicht.)
Ich erlaube mir nur, die Bemerkung iioch hinzrixufiigcn, das:, Wenn mein Vorschlag drrrchgcht, dann Niemand bei dcr Abstinmrung kopti- virt Werden kann, während Viele, wclche fiir bedenklich halten, die Emanation kinos so wichtigcn mid bedentrndcii (Zicschs ohne Vorlage an die Stände vor sich gehen xu lassen, Bedenken tragen wiirdcn, dafiir zu stimmen, während sie es sonst Von Herzen thun wiirden.
Abgeordn. Neumann: Tas Hauptbcdcnkcn, welchcs einige Mitglieder gegen den Antrag derAbthcilnng arifqestcllt haben, scheint darin zu liegen, daß sie mcinrn, es solle das csctz vom 17. Juli 1846 zur Einfiihrung kommen. 'Das ist die Meinung der Abthei- lung nicht gewesen, sondern sie wollte. nur iiberhaupt das öffentlirhe Verfahren bezeichnen und bezeichnete es durch das (Besitz vom 17. Juli1846. Es liegt kcincswcges in dcr Meinung der Abtheilung, daß sie gerade dieses Gesel) eingeführt haben will“, denn sic ist selbst der Meinung, daß noch rnanidc Vcriiiidcrnngcn, die im Laufe der Zeit sich als nothchdig ergeben haben, eintreten miiffcii. Indessen wird es gleichgültig sein, rvenrr dicse Bezugnahme wegfällt, odcr
wenn geiagi wird: „mit Vorbehaii der ipczicll arrfzrrstciicndcn Cr- irrnernrrgen.“ EL komm', von der Abidciirmg arif das Spezielle nicht eingegangen werden, wcii die Aniräge aiigcmcin gesteiit waren; iie waren auf Einfiihrung dcs öfferriiichcn und mündlichen Kriminal- Verfahrcns gerichtet. Es scheint aber noch ein anderer Jrrthunr ob- znwaltcn. So weit ich die Adil)ciirmgo-Arbciien kenne, licgi ihr kein Antrag vor, rvclrhcr das Gesetz vom 17, Juli 18-16 betrifft, aber es liegt ihr der ?lnirag vor, das; alle Prchß-Vorschriften dcin Landtage zur Begutachtung vorgclr*g,t wc'rdi'n sollen. Dieser Antrag wiirde ohtrc Einfluß fiir die' _r'icgciiwiirtigc Sache sein; indessen wäre es mchrfängiich, Wenn die Br*;ir'bnng auf das (Jescß vom 17. Juli 1846 wcgblicbc.
Abgeordit. yon Bri'inncck: Jiri) habe" mir nur erlauben wollen, dein Vorschlage beizutreten, den zwci gcrhric *.)lbgcordirctr der "„Pro.- vinz Brandrnburg gemacht haben, das; also aus dem Anfrage der Abtheilung die Worte: „durch da;; Gesel) vom 17. Juli 1816 ein- gefiihrtc“, weggelassen werden; dann wiirde cs heißen, „an Sc.?)ka- jestät den König die chrfrirchtövollc Bitte zu richten: die Ausdeh- nung des öffentlichen und mündlichen Verfahrens anf alle' Theile der Monarchie, in welchen die Allgemeine Kriminal -»Lr'dnrri1g gilt, bc: schleunigen unddie dernsclbcnc'twa cntgegcnstclxiidcn „Hindernisse beseitigen zu wollen.“ Diss scheint mir in dem Anfrage des geehrten Abgeord- neten von Spandau und des anderen Abgeordneten von Branden- burg gelegen zu haben.
(Ruf zur Abstimnmng.)
Abgeordn. Von chrll: Zur Berichtigung wollte irh mir ein paar Worte erlauben. Diejenige Petition, die auf das (Liescß Vom 17. Juli 1846 gerichtet ist, und welche eine Revision dicses (Hcschs ziim Zweck hat, ist auf die Einfiihrung dcr Geschworircn-(ßicrichte gc- rt'chtjet. Es ist das der Antrag des Herrn Abgeordneten Von Do- mmrerski. Das ist eine ganz getrennte Sache, die auch wohl beson- ders zur Berathung kommen kann.
Abgeordn. vvn Briinneck: Ich wollte mir nur die kurze Vc- merkung erlauben, daß mein Antrag um so noihwendigcr scheint, als BZD Geseß von 1846 schon eine Erweiterrmq durch spätere Aller- hochste Besiimmungen erlangt hat. *
A (Wiederholter Ruf zur Abstimmung.)
bgeyrdn. von _d er Heydt: Ick wolle bitten, den Anima so zujformulrren: „Dre Ausdehnun dcs ö““entliclen und miindlicl r Krrmmalverfahrens auf alle Theiige der PsionrriiZi f l ' l i' W WegkAJöglichst zu beschleunigen.“ “ * e au Ws a wem IWW": GkaVWT (* laude ' ' - sammlung allein LixffentlichkeiizYnngRiindlilcjlxchi wdiilnßschkile Lirhemiésixxn iioch etwas mehr hmeinlegen. Wollen wir Oeffentlichkeit, „d M" d lichkeit blos erbitten, so würden beide Garantieen b ld uln „ Kriminalverfahren erbeten sein, und doch besteht nebetire 'ehl: eä" “ te-n neues, weiter chendes Verfahren. Wenn wir bei demlajjx WJ- A;" nalverfahren effentlichkeit und Mündlichkeit blos erbitten ejs1 tlmtn- roße Hemmnisse in der bestehenden Kriminal=Ordnuu * cot re en ck glaube, wir müssen das ganze System, welches in YerieLegan'.
_ , „, , _ r ett rins gegeben worden rst, festhalten, namlich Oeffentlichkeit und Mi“ d- lichkeit, Anklage-Prozéß, und daß die Richter nach eigener Uebernixu: gung urtheiien können. Dieses sind die vier Kardinalpunkic wÖlchi m dem _neueren Geseße festgehalten "werden mii eu. Wir “drin en also mrt der Petition an den Thron den Wunch und das Gesiich daß, so wert als mögiich, nach den schon gegebenen Grundlagen ejx; Grieß erla en werde. ck glaube, wir werden uns sonst in dieser Bezrehrin? eschränken. ich diinki, es wäre einfacher, wenn wir die _ von niir ezxichneten vier Punkte rnit der Bitte an den Thron bräch- Z:!äxejxme Knmmal-Ordnung fiir dre gesammte Monarchie emaniren zu
Abgeordn. von Donimierski: Ich bitte, daß mein Amen- 3:51:22- «es?: zur Abstimmung komme., welches dahin gerichtet ist, werde. h ohne vorhergehende standische Berathung eingeführt
_ Iußiz-Mini then: Da di t't' ' - liegt, so kauz- da “ber heut; iioch kein BeesfchlYZ ' teoftc:ßtmivéxxrdnetriiét vor W ich SYM ?;dnedDommrerski: Es isi (: er ein Amendemeni,
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ZußizzMinister Uhden: Dieses beruht auf der Petition, und
da die Petifton ersi in der Abtheilung berathen wird, so müssen wir das Gutachten der" Abtheilung abwarten. _ Abgeordn. Grabow: Es geht also mein Antrag dahin, ein Gejeiz zu gebetr, wonach sofort verfahren werden kann, ohne erst den BMW) der Stande zuvor einzuholen, weil wir schon die vier Grund- ziige desselben angedeutet haben.
Ahgeordn. von Auerswald: Ich bitte um Entschuldigung, wennirch k)?!" HUM Zuftiz-Miriister widersprechen muß. Warum soll nicht em Atrrxndement, welches von Jemanden estellt worden ist, der von der Petition keine nähere Kenntniß gehabt at, dahin gestellt werden konnen, daß das Gesey, welches von der hohen Versammlung 1]er rlnter der Bedingung erbeten werden möge, daß sie vorher der ytandrschen Berathung vorgelegt werde. Ich wiirde bedauern, wenn das Amejndemeni eher zur Abstimmung käme, als die Petition vorge- kommen isi. Dahxr wäre mein Vorschlaq, daß wir über den Antrag Ökx Abthexlung mri Vorbehalt einer Erklärung über die spätere Pc- titron abstimmen. Ich würde mich aber auch eventuell dem Anfrage des geehrten Abgeordneten, der vor mir auf der ersten Bank siyt, girschließcn, nur daß der Vorbehalt des ständischen Beiraths hinznqc- iugt wxrdc. . '
„Cine Strittiirc: Ich erlaube mir noch zu bemerken, daß eine Peirtion, dlc kahm geht, das Gesetz von 1846 einer vollständigen Prufung zu rmtcrrvcrfen, nicht vorliegt, sondern eine solche Petition, dlc dararrf [)'nghk- das GescH von 1846 aufzuheben und Gcschwo- rcncngcrichtc einzuführen.
, Abgeorer vdn Donimicröki: Ick begreife nicht, wie meine Petition hai jo mrßderstanden werden kiinnrn, da sie doch von dem HW" Marschall öffentlich Vorgelesen worden ist. Sie geht nicht dahin, das GcseH von 1846 aufzuheben, sondern dahin, das Element der Geschworenengcrichte hinzuzufügen.
*.)lbgeordn. von Werdcck: Der Antrag qeht dahin, _» 19 des Gesetzes aufzuheben. Was dcrHcrr Justiz-Ministcr ianirine hatte, ist allerdings eine Petition, die aber nicht speziell auf das Gesetz Von 1846, sondern im Allgemeinen dahin gerichtet ist, alle Prozeßgrscize den Ständen zur Bcrathrmg vorxulcgcn.
Abgcordn. Sperling: Es ist offenbar der Fall der, daß zwei Verschiedene Petitionen vorliegen, die eine engeren, die andere weite- ren Inhalts. Dic zrvcitc weiteren Inhalts, die auf Einfiihrung von Geschworcncngcrichtcn gerichtet ist, soll erst nach cinigrrZeit zur Be- rathmrg kommen. Es" wird nichts entgegenstehen, iiber die heute zur Sprache gekommene Beschluß zu fassen; indessen glaube ich, es wird nicht einen angenehmen Eindruck machen, wenn .wir heute das Minus beschließen und eine Bitte an Se. I)iajesiät den König richten und heute über 8 Tage eine andere folgen laffcn, welche deirsclbcn Gegen- stand behandelt, abcr ihn chitcrn will. Ich möchte daher anheim- stcllcir, heute die Beschlußfassung miszuscßen.
M arschall: Die hohe Versammlung hat bereits mit großer Majorität beschlossen, heute beschließen zu wollen.
Abgeordn. Graf von Schiverin: Ich wollte mir darauf zu- rückzukommen erlauben, das; mit dem Vorschlage, den der Herr*Mar-- schall der Provinz Preußen gemacht hat, mir alle Schwierigkeit bc- ieitigt zu sein scheint, und ich glaube, daß es des Vorbehaltcs des anderen Abgeordneten von Preußen nicht bedarf; denn es ist nicht zweifelhaft. Wir beschließen ja gar nichi, daß das Gcseß vorgelegt werden jolie, ohne diesen Beirail), und wenn der Vcirath gesetzlich erforderiiä) ist, wird er eingeholt Werden müssen, ohne daß wir einen Vorbehalt machen, und ich muß „mir darauf aufmerksam zu machen erlauben, das; dies wirklich eine Frage ist, die wir zu rcgulireri haben Werden. Nach der Gesetzgebung sollen alle Gesetze über Eigenihnms- reihte mit Inbegriff der Steuern Vorgelegt werden, das Gouverne- ment scheint der Meinung zu sein, das; Prozcßgeseyc iiicht dahin gc- hörten. Ich bin andcrer'chinung, und viele der geehrten Abgeord- neten sind gewiß anck airdcrcr Meinung; aber wir können doch, mei- ner *))icimmg nach, heute nichts Anderes thun, als uns durch den Beschluß priijudizircn; wir können doch eben so wenig feststellen wollen, die Frage sei bereits entschieden, cs gehörten auch Prozeß- ernungcn zu diesem Gesetz, und ich glaube, wir kommen ohne dieses Präjudiz heraus, wenn wir den Antrag annehmen, wie ihn der Mar- schall aus Preußen vorgeschlagen hat, dann gewinnen wir ein Votum für Lcffcntlichkcit iind Z).)kiindlichkcit.
Marschall: Jil) bitte, diesen Vorschlag nochmals entwickeln zu wollen.
Abgeordn. von Briinneck: Mein Vorschlag ging dahin, die Worte: „durch das Gesetz Vom 17. Juli 1846 eianfiihrtc“, zn strei- chcn', dann wiirde der Antrag ganz so lauten, wie er von der Ab- theilung ausgegangen ist, nämlich: „an Sc. I)iajcstät den König die chr- furchtöVolle Bitte zu richten, die Ausdehnung des öffentlichen und miindli: chen Kriminal-Vcrfahrcns auf alle Theile der Monarchie, in ivclchcn die allgemeine Kriminal:errmng gilt, beschleunigen nnd die derselben ctwa entgegenstehende" Hindcririffc beseitigen zu wollen.“ So schr ich dafiir bin, unsere ständischen Rechte aufrecht zu erhalten, so muß ich mich doch gcgen dcn Vorbehalt, den mein geehrter Kollege aus der Provinz Preußen Vorgeschlagen hat, erklären; denn ich finde es für zu wichtig und höchst wiinschcnsivcrth, daß dieses Kriminal-Vcr- fahren möglichst bald bei uns eingefiihrt werde. Ich muß außerdem fiir meinen Vorschlag bemerken, was ich schon Vorhin angefiihrthabe, daß das GcscH vom 17. Juli 1846 schon eine Erweiterung erlitten hat und man also nicht darausezug rtehmenkann. Ick wiirde sonst, wenn man irgend Bedenken tragen möchte und wenn diexer Vorbe- halt stattfinden sollte, dabei zu bemerken haben, daß, so se rich eben- falls wünsche, daß wir in der Folge das altdeutsche Institut der Ge- schwornengerichie wieder erlangen mögen, ich doch glauben muß, daß wir uns vorläufig begnügen können, wenn wir das erlangen, was der Antrag verlangt. Ich hätte gewünscht, daß die Beschlußnahme noch arrSgeseyt worden wäre, damit die Bedenken, die dagegen statt: finden, beseitigt werden. Ich weiß wohl, welche Bedenken von man- chem Anderen dagegen anzubringen sind, namentlich die Bedenken ge- gen richterliche Jury, wofiir hohe Autoritäten sprechen. Aber troy alledein halie ich es fiir sehr wichtig, daß wir das erlangen, was die Abtheilung "* Vorschlag gebracht hat, denn ich habe die Ueberzcu- JUNI, dqß wir später auch das erlangen werden, was außerdem nothwendig ist.
Abgeordn. von Auerswald: Ich schließe mich'dicsem Vor- TFlrige an, ohne die andercn dabei ausgesprochenen Ansichten alle zu
eien.
Abgeordn. Grabow: Ich glaube, wenn wir den so modifizir- ten Antrag des geehrten Mitqliedes, welches so eben gesprgchen, zur Ab immung bringen, uns zwei Hauptkriterien in der neuen Kriminal- Zr ming fehlen, nämlich: 1) der Anklage-Prozeß, da wir jeht die ÖanÜ'onß-Maxime haben, und 2) die neue Beweis-Theorie, welche
egrundet rst auf die Ueberzeugun des Richters. Es muß in den „ntrag kcxmmen: Oeffentlichkeit, ündlichkeit, Anklage-Prozeß und dt? aus M UkbekzeUYng des Richters “gegründete Beweis-T eorie.
Referent von erderl: Ich habe auch dasselbe edenken reußen; indessen laube ich, „ „ egensiand der Motrvtrung des utachtens sein wird, und von diesem Stand-
ge abt, wie das „geehrte Mitglied aus da das, was wir eiFntlich wollen, nä er auözudriicken,
prinkte aus „hab- i nichts e en den Vorschla des geehrten Mit- gliedes; _ ich glau e aber, Ja? das geehrte M?tglied auch kein Be-
denken haben würde, wenn die Fassung so gestellt wiirde: „ An „Se. Majestät die ehrfurchisvolle Bitte zu xtchten- anf den allgememen Grundla en des Geseßes vom 14. Juli 1846 und der Verordnung vom 7. Zipril u, s. w.“
(Einige Stimmen: Ja wohl! sehr gut!),
Juskkz-Minister Uhden: Das Geseiz rst angegriffen wordeir, einmal darum, weil es den Ständen nicht vorgelegt „worden.. Es tft das als ein Wunsch oder gewissermaßen als eine, Ruge in einer Pe- tition ausZesprochen worden. Die Regierung ist bisher von dem Grundsaße ausgegangen, daß die Bcraihung prozessualrscher Geseye als solcher nicht zur Kompetenz der Stände gehören, und-es sind riuch Allerhöchste Entscheidungen dariiber vorhanden. Das Nirhere daruber wird der späteren Diskussion vorbehalten bleiben. Es smd-aber auch zweitens gegen einzelne Bestimmungen des Gesetzes Errunerunger aufgestellt worden. Ich habe bis jeyt absichtlich nicht die “Verthei- digung des Gcseßes gegen diese An"griffe übernommen, weil es mir nicht an der Zeit schien, indem noch nicht der ?lbtheilun s-erirag vorliegt. Ich will das blos erwähnen, damit nicht geg aubi wird- daß ich diese Angriffe fiir begriindet halte. „ „
Marschall: Da Niemand mehr das Wort verlangt, so ist dre Berathung geschlossen. Es fragt sich, ob der Herr Abgeordnete von Doniinierski darauf verzichtet, das; sein Amendxmcnt, )th zur Sprache komme, und ob er es ""Zehalkk" ixiffenswrtllé bis das GUAM?" ii c d n darin an erc ten e*cnstan vor reg". „
b rAdacordn. vogn qunimicirski: Ick wrrrrschtq allerdings„ "daß meinAniraq bis dahin ausgesetzt wiirde; ich wxrß nicht, Wie Wrrjjuber die bcireffcirdc Petition bcrathcn sollen, wenn 1th beschlossen wurde, das Gesch möge [)!!!“6 eingefiihrt werdcn. .
Marschall: Ich bitte nochmals den Antrag der Abtheilung zu vcrlcscn.
(Dies geschieht durch den Referenten.) ,
Abgeordn. von Donimierski: Ich weiß nicht, ob das da]- selbc ist, als wenn wir sagen: Einfiihrung dcs Geseyes vom 7, April d. J.
Marschall: Wenn es der Herr Antragsteller Verlan_ t, so will ich iibcr sein Amendcmcnt abstimmen lassen. Die erste ?Fragr, die das Amendcmcnt betrifft, ist: Soll cht schon beschlossen Werder), das öffentliche und mündliche Kriminal-Verfahren cinzquhrxn, niit dem Vorbehalte, das; dies nicht ohne den Bciraih dcr Stande ge- schehe?“ Ueber die weitere Frage wiirde die Bcichlußnahme arrézu- c cn ein. sy, Abgeordn. von Auerswald: Ist schon eirtschicden Wordctr, daß iiber die Fassung des Herrn Referenten abgesirmrni werdcn soil? Ick wiirde fiir die drs geehrten Herrn. der vor nur sitzt, unbedenklich stimmen, während ich mich nicht fiir dre des Herrn Referenten erkia- ren könnte. Da aber dcr Herr Referent der Meinring _rsi, das;- beide Fassungen dasselbe enthielten, wird er vielleicht geneigt 'An, die ser- nige zurückzuziehen. „
Referent Von Werdeck: Ick ihne dies sehr gern. '
?lbgeordn. Graf von Schwerin:, Es scheint doch nothwxndrg zu sein, das; zunächst über das Abtheilungs-Gutqchien g.bgdsiimmt würde, und dann über das Amendement, weil man jenes iiamlich an- nehmen und dieses dann noch hinzufügen kann. Es is_f also das Amendemcnt das [)!-15, das Abtheilung»Gutachten das dlinu5. "Es ist zweckmäßig, nach dem bisherigen Modus zu verfahren, erst uber das Abtheilungs-Gutachten abzustimmen rind dann noch zu fragen, ob noch hinzugefügt werden soll, daß dieses Verfahren nur nach Anhörung der Stände eingefiihrt Werden soll. „
Marschall: Die beiden Meinungen stehen neben einander, keine bedingt die andere oder schließt sie aus, und also bin ich damit einverstanden, daß Vorher der Vorschlag des geehrten Mitgliedes aus Preußen zur Abstimmung kommt; derselbe geht dahin, daß die Be- ziehung auf das Gescy vom 17. Juli 1846 ganz weggelassen Werde. Die Frage wird also lauten:
„An Sc. Majestät den König die chrfurchtsvollc Bitte zu richten, die Ausdehnung des durch das Gescy vom 17. Juli 1846 einge- fiihrten öffcirtlichcn und mündlichen Kriminal-Verfahrens auf alle Theile der Monarchie, in welchen die Allgemeine Kriminal: Ord- nung gilt, beschleunigen und die derselben ctwa entgegenstehenden Hindernisse beseitigen zu wollen.“
Eine Stimme: Welches Verfahren ist hier gemeint, das aus der Rheinprovinz, oder das, was cht in Berlin eingefiihrt ist?
Marschall: Wenn diese Faffung nicht angenommen Werden sollte, so wird eine andere vielleicht Von dem Herrn Antragsteller vork gcsckylagcn werdcn.
Ein? Stimme: Ich wollte: nur bemerken, ob denn nicht iiber das Gutachten der Abtheilung abgestimmt Werden soll, und wenn das verworfen werden sollte, iiber das Amendcmcnt. Aber iiber den Vorschlag der Abtheilung muß abgestimmt werden.
Eine Stimme: Es wiirden wohl alle Zweifel schwinden, Wenn die Fassung dahin beliebt wiirde, das: darin artögesprochcn wäre, ob blos öffentlich-miindlichcö Gerichtsverfahrcn odcr Ge- schWorcncngerichic eingefiihrt werden sollen.
Marschall: Ich will den Antrag, wie er cht formulirt ist, nochmals vorlesen.
(Es geschieht.) Diejenigen Herren, welchc fiir diese Fassung sind, bitte ich auf-
zustehen. (Es erhebt sich eine große Majorität.)
Soll mm das Ameudement so lange arrégeseßt bleiben, bis das betreffende Gutachten hier zur Bcrathung kommt?
(Einstimmig: Ja!)
Das )'th folgende Gutachten betrifft den Antrag auf Oeffent- lichkeit des Anklage-Vortrages und der Uriels-Publication auch bei den bei vcrschloffenen Thiircn zu Verhandelnden Kriminalsachen.
Referent von Werdeck (liest vor):
Gutachte
der '
fünften Abtheilung der Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtags
auf
den Antrag des Abgeordneten 1)i*. Zimmermann auf Oeffentlichkeit des Anklagevortrages und der Urtels- Publication auch bei den bei verschlossenen Thüren zu verhandelnden Kriminalsachen.
Jm §. 17 des Geseyes vom 17. Juli 1846 ist wörtlich vor- geschrieben:
Alle bei der Sache nicht betheiligten Personen müssen sich aber.
entfernen, wenn der An eklagte darauf anirägt oder das Gericht dies aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sittlichkeit für an emeYen erachtet. _ er ntra?|eller findet hierin einen Widerspruch mit dem Prin- z§e_ der Oeffentichkeit und gründet hierauf den oben in der Ueber- ktsk pkäiiisirten Antrag, indem derselbe davon ausxzeht, daß dre effentlichIieit die alleinige an die Stelle der Aktenmäßigkeit getretene Gewähr eines gesehmäßigen Verfahrens sei, übrigens aber in der Anklage so wenig, als in dem Uriel, das jedoch, wie vorausgesept
wird, ohne Gründe zu publiziren, etwas die öffentliche Ordnung oder die Sittlichkeit Verleyendes zu finden möglich sein werde.
Indessen kann nach Ansicht der Abtheilung in den Fällen, wo die Oeffentlichkeit auszuschließen ist, die Veranlassung dazu, _ und drejs wird bei der Mehrzahl derselben eintreten, _ nicht blos in denjeni- gen Thatumsiiinden beruhen, Welche sich bei der mündlichen Verhand- lung herausstellen, sondern durch den Ge enstand der Anklage selbst begriindet sein. Der Grund der Anstößig eit liegt dann in der An- kla e elbst, weil davonderen Zulässigkeit oder Ausschließung abhängt. Ue ecdies wiirde in der Veröffentlichung der Anklage ohne Veröffent- lichung dcr Vertheidigung eine Verletzung des Angeklagten enthalten sein, “weil das Publikum nur erfahren wiirde, welchcr Verdacht auf ihm lastc, aber nicht, was zu seiner Entschuldigung oder Rechtferti- gung gcreichc,
Auch die Veröffentlichung des Erkenntniffcs ohne Griinde er- scheint äußerst bcdcnklich, Weil auch bei einer Freisprechung es fiir die öffentlick)c Meinung schr wesentlich darauf ankommt, ob der Ange- klagte für völlig gerechtfertigt oder nur wegen mangelnden Beweises fiir nicht iibrrfiihrt ;u erachten sei, während umgekehrt bei einer Ver- urtheilrrng cs iiberaus wesentlich ist, zur Bildung einer Ansicht die Griinde derselben zu kennen. Ueberdies ist auch die Voraussetzung, als sei die Lcffcnilichkcit an die Stelle der Aktenmiißigkcit getreten, insofern unrichtig, als letztere durch erstere kcincsches auSgeschlos- en isi.
s “Lic Abtheilung ist daher einstimmig der Ansicht, daß der Antrag nicht ;11 befürworten sci. “ Berlin, dr'n 11). Mai 18-17.
Die fiinfie Abtheilung der Kurie der drei Stände.
vonBodclschwinglr. von Saucken. von Werdcck. Freiherr von Nordeck. Von Galen. Vertraut. Zicmßen. von Schmidt. von chcll. Neumann. Plange. Schult. Potworowöki. Marr, Prxygordzki. Thomas. Jordan. vori Gaffron.
Marsclrall: Da der Antrag nicht [*r'fiirwortct ist, so muß ich, el)? cr Fur Vrratlxring kommrii kann, fragen, ob er in dcr Versamm- lung dic gisrtzinäsiigc Urrtcrstiißring findet?
(Wird rririrt unterstützt.) * Der Antrag kann also nicht zur Bcrathnng kommen. Es folgt nun: mehr das (Birkachten, betreffend die Aufhrburig der Sondcrnng iii Theile bci drn Vcrrinigten Landtagen. Referent von der Herrdt (lisst vor):
Gutachten der vicrteir Abtheilung dcr Kurie der drei Stände, betreffend die Petition des Abgeordneten von Bcckcratl), wegen
*)[ufdcbnng dcr Sirndcrung in Theile bei dem “Vereinigten Landtage.
an Vrgriiiidung des auf Aufhebung des H'. 17 der Verord- nung vom ;;. errrmr gerichteten Antrages hat der Abgeordnete vori Bcckrrail) Folgendes angefiihrt: .
_„Hc allgemeine Landesgescygebmtg krimi keinen Unterschied dcrxmiidc rind _Prvvirixcn, jeder Star'rtsL-Angehörigc ist ihr gleich- nmjiig riirtcrworsrri. Sie kann daher Partikular-Jnicrcsscn nicht alsfsoiriic,“ yorrdrrii mir in ihrcnchrhiilinis; ziim Gesammt-Znfr'rcssc
beriickirchtiqcii, und nur dadurch, daß sie das Lryterr ais umsige- ['N-d [[in-achtet, rin“ Zivi, die allgemeine Wohlfahrt, erreichen. "_Ivar'c-„Uc Üll, partielle Ziijtändc, an starre Besonderheiten qcbrmdcn, [0 wurde eine dem Entwickclungsganq des Volks entsprechende ,„roribrldriiig ihrcrNormcn unmöglich sciii, und ein so in dem edel- stcii Thxile reines Organismus gchcmnrtcr Staat miißtc nike Lc: bensquxt vcriicrcrr iind dem Verfall cntgcgengehcit. Wie aber der Wchns-WiW/rlgs; dcs Gcscchbcrs mir auf das Gesammt- Interone gcrrchtrt icin kann, so müssen auch in der Institution, welchc Firm Brzratv berufen ist, in dcr aliqémcinvn Landks-VCr- tretung *alle diircrgircirdr SNrdcr-Zntcrcsscu durch geqcnseiiiqc Dnrrirdriiigung sich zu cincr Einhcit Vermitteln. Ihr Beruf ist "ja eben die Darstellung dieser Einheit, in welchcr kein Vestandihcil nnbcachtct bleibt, in Wclclicr abcr alle zu einem rrnzcrtrrnirlichcir (Raiizen drgaiiisch sich verbinden. Die vcrschicdcncu sozialen (Zn- tcrxmcn finden in dem Wahigescßc, welchem nach unscrcr Vcr- fasiringrirrc (Linthcilung in Stände ZUM Griinde liegt, ihre Vc- riirkfirhtigung, Vas proviiiiicllc chen wird in seiner Eigcnthiim- lichkeit diirch dic provinzialständische Vcrfassrmg gewahrt und ge- xoslcgt; WNWÜ'U' dcr Inbegriff des gcsmmntcn staatlichen Lebens in eiiier Central;Institution zusammcngcfasxi werden soll, da kann der ciriqunc Stand, die einzelne Provinz einc abacsondcric Stel- lui1g_, cin Richi, sich von dem Ganzen loszurcißcn, ja sich mit demirlbrn in Konflikt in seycn, nicht in Anspruch nehmen. Ein iolciics Richi ist unvereinbar mit der_Bcsiimmung cincr Lande,.- Vrrtrcturrg, der Krone den nach allseitiger Eröricrrmg fcstgcstellten Wunsch des Volks, iiichi cinzéliicr Stände und Provinzcn, dar- zulegen; es ist mchreinbar mit ihrem Beruf, alle :)iichinrrgcn des National-chcnö in einem Mittelpunkt zu Vcreiitigen, Von welchem aus dasBcwußtscin cines qcmcinsamcnStaais-Vkrbandcs sich dnrch alle Kreise der biirgcriichen Gesellschaft ergießt; es i? endlich unvereinbar mit ihrer Aufgabe, die Einheit des ' 'taais, _auf wclchcr dic KMZ des Staates beruht, moralisch immer fcitcr zu begründen. So lange die allgemeine Ständc- Versamiirlung nicht als eben 9 untheilbar betrachtet wird, wie daS Land, das sie _Vcrtritt, o lange der Krone einerseits und xcdem Stande, jeder Provinz andererseits vorbehalten bleibt, eine Sondcrung iir Theile herbeizuführen, so lange ist diese Institution der Gefahr ausgesetzt, statt des Gesammt-Jnteresses Partikular- Interessen zu vertreten, das Naiional-Gefiihl zu schwächen, statt zu stärken, die Staatskrafi zu zersplittcrn, statt zu sammeln, und somit die Zwecke, zu welchen sie bestimmt ist, nicht nur nicht zu fördern, sondern denselben geradezu entgegenzuwirken.“
Wenngleich die Abtheilung dariiber einig war, daß die An- we_ndung der fraglichen Bestimmung über die Sonderung iu Theile bei der einheitlichen Tendenz des Vereinigten Landtags immer nur als em- unerfreuliches Ereignis; betrachtet werden könne, so trug, die Majorität der Abtheilung dennoch Bedenken, den vorlregeirden Antrag zu befürWorien, weil es nach ihrem Dafür- hglten m„ den einzelnen Provinzen und Ständen mit Riicksicht auf dre vxkschtedxnen Partikularitäten und Interessen sehr wünschenswerth ekskhemen konnte 1" den an, egebenen Fällen, zur Wahrung der be- sonderen Rkchke„„oder IntereJsen mittelst eines abgesonderten Gutach- tens der Allxrhoch-sten Entscheidung zu submittiren.
D'? meklkak (zu welch"er"der Referent ich bekennt) hielt da- gegen dye Griinde des Aquagstellers, welchen ile" iiberall beitrat, fiir durchgrersend und entscheidend. Sie glaubte, für den Vereinigten Landtag das VU'UKUUZ "1 Anspruch nehmen zu müssen", daß er die bxsonderxn Interesse,!) einzelner Provinzen und Stände, nach vorhe- riger grundlrcher Crotterung, so weit als zulässig, pflichtmäßig berück-
8r3 ichti en werde; sie wandie„ ein,„.„ daß das dem Vereinigten Landtag Eur &teuern und Anleihén xtngeraumte Brschlußrecht paralyskrt werde, wenn bei jedem Einspruch einzelner Provryze-n oder Stände ni t die Entscheidung des Landta s, sorrdern lediglich die in solchen ällen einzuholende Allerhöchste nischetdung maßgebend sein solle, daß fer- ner da, wo es sich um Gutrrchten oder Petitionen handle, die ab- weichenden Meinun en in einzelnen Provinzen und Ständen durch das Protokoll, die «tenographle und, die zu veranlassendc namentliche Abstimmung, endlich auch durch dte_ Anwesenheit des Königlichen Kommiffarius hinreichend konsiamt serxn, um bei dcr darauf zu er- folgenden Allerhöchste" Entschl'kßm'g Uk Ikbührendc Berücksichtigung zu finden. „ „„ Die Abtheilung beschloß bet der demnachst erfolgten Abstimmung
mit 14 gegen 8 Stimmen ihr Gutachtcn dahin abrrrgrbcn:
„daß dem Anfrage auf Aufhebung des §. 17 der Vcrvrdmmg
vom 3. Februar c., betreffend die Sondcrring in Theile, keine
Folge zu geben sei.“
Berlin, den 14. Mai 1847. Die vierte Abtheilung der „Kurie der drei Ztiindc.
Graf don Löben. von Pegtrilbcjd Schier. von Kati?- Sattrg. Nichold, von Poninski. Patcrnowski. Nethe. von Arnim. Bornemann. Von der Heydt.
_ Mirrschall: Da auch hier die ?lbthriinng sirii chen die PM“:- t101,1"kl*klaj*k„l)ak, so mrisz ich fragen, ob sic in dir Vérsämmlunq Un- Zcrlituxiung srndct, Drcxnigcn, dic dafiir siinrmcn, bitte ich, "aufzu- c)cn.
(Wird ausreichend unterstützt.)
Landtagö-Kommissar: Ich habe bereits bei einer anderen Vcranlaffrmg Gcli'gcnhcit gehabt, miri) dariibcr iir äriszcrn, wic wiin: scherwwertl) es sei, daß alle Mitglieder drs Vcrciniqicn Landtages bier möglichst die Gcsammi-Interessen drs Vaterlandes ins Auge faffcn und sie zu befördern streben, 11ick abcr sirii durcli provinxirilc oder ständische Jntcrcsscn hinreißen [affen miiibicn. jcric irriisicrcn Jit- tcrcsscn aus den Augen 311 verlieren. Wriin nirlrisdcsiowcniqm' iir dcm Gesetz vom 3. Februar 1847 die Möglichkeit der Sondcriiiiq in Theile beibehalten ist, nach Analogie derjenigen Bcstimmrrriacn, wclche sich in den provin;ialstiiridischcn Gesetzen [*cfiiidcii, so („ink dabei die Möglichkeit vorgcsrhwcbt, das; allerdings, wie auch die Majoritiii der ?lbthcilnng anerkannt hat, Fiille vvrkorniircii können, wo rinqcaihtct der genauen Beachtung des cbcn ausglsproiircncn (Irriirdsaßcé is im Interesse einzelner Provinzen oder Ständewiinsrbciiswcrtl)scinkönntc, ihre abgrsondcric Meinung an den Thron Sr. Majestät des Königs ZU bringen. Ich bitte zu crwiigcn, das: nicht allein solehe Gegen- stände", wclche die gesammte “).)koimrrhic, soiidcrn unrl) solche, wclche mehrere einzelne Provinzen bctrcffcn, dcr Bcraihring und der Peti- tion dcr (ohen Vcrsammlrmg riirtcrlicgcn, und das; rs also möglich wäre, da; die Vcrsmnminng nach ihrem brsicn Wissen und (Rcwissen Anträge stellt, wclche die einzelnen Provinzen präjndizircit könnten, und das; cs dann doch wiinschc'riswcriy blicbc, den Weg ziir ?lcrtßc- rung der abgesondcrtrn Ansicht offen zu erhalten. '
Wenn aber bei dchajoritiit dcr ?lbthrilriiig in dem uns Vor: liegenden Gutachten gegen diese Ansicht dcsimlb sick) cin Bedenken erhoben hat, weil das dcmVcrcinigtanaridiagc fiirStcucrn und An- leihen eingeräumte Beschlußrccht dadurch paralysirt wiirde, Wenn bei jcdcm Einsprrrch einzelner Provinzen odcr Stände nicht die Entscheidung des LÜUÖMJÖ, sondern lcdigliri) dir').?[1ixrl)iicl)stc Cnischridring nmßgebciid sein solle, so muß hier nothwendig“r*mMißvi'rständniß obwaltrrr. ,I]! Beziehung auf die Propositioncir von ncrrcri Steuern Uild-ALlllan steht die Sache so, das; Sc.?)kajcstäi dic Proposition an die Stände richten, ob sie ihre Zustimmung dazu gcvrri wollen, ricric Sicurrir arrfzrtlcgen odcr ricnc Darlehen zu machen, Antwortet dic Maioritrrt der hohen Vrrsammlung mit „Nein“, so sind Sc.?)iajcstai dcrNönig nicht ermächtigt, die Steuer zu erheben oder das “Oarlchrtc zu ncgoz ziircn. Dadurch abcr, daß die hohe Versammlung „Ja“ sagt, irt Sr. Majestät noch nicht die Verpflichtung auferlegt, die Steuer wirk- lich zu erheben odrr die Schuld zu kontrahircn. Von einer Bcsckrluß- nahme der hohen Ständc-Versammlung kann also in diesem Sinne nicht die Rede sein, vicl-riehr hat die Krone allein den Beschluß zu faffen, ob neue Steuern artsgcschricbcri und ob Darlehen gemacht werden sollen, sobald die hohe Versammlung ihre Einwilligniig dazrr gegeben hat, Hätten 3. B, Sc. :))kajcstiit die Absicht ansgesprockrcn, eine neue Steuer zu erheben, die hohe Siiinde-Vcrsannnlnirg hätte ihr*c_4511stiiiirnriiig cgcbcn, eine einzelne Provinz abcr dir“ Bitte gc- strllt, das; nichtödrtowcnigcr Sc. J.)?ajcstät die Gnade haben miiiiric, von dieser Strricr-Erhebrmg zn abstrahircrr, so wiirde es allerdings zur Entscheidung des Königs gcstclli sein, ob die Erhebung crolgcn solle oder nicht. Kcirtcswrgcs abcr könnte man dröhalb sägen, cin Beschluß der Ständc-Vcrsamm[ring sci durch die Eitizcl-Vittc cincr Provinz paralysirt.
Eine Stimme: Ich bitte, mir cinige Worte vom Play zu gestatten.
Referent Von der Heydt: Zricrsi wollte irhdic Versammlung, um Mißversiärrduiffc zu verhüten, besonders daraufaufmerksam machen, daß die Petition auf Aufhebung der Sonderung in Theile oder auf Aufhebung des „6. 17 des Gcscßcö vom 8. Februar blos dcn Vcr- einigtcn Landtag betrifft und nicht die Aufhebung dcr Sondcriing in Theile bei den Provinzial-Landtagcn. Dann möchte ich arif dre Bc»- mcrkung des Königlichen Herrn Kommiffars crwicdcrn, da]; die Mei; nung der Mirroritäi (denn der Herr Kommissar haben sich wohl mir Versprochen, Wenn sie Majorität gesagt haben), daß nach der Mer- nung der Minoriiät dcr Abtheilung das Bcschlußrecht des Vereinig- ten Landtags paralysirt wird in dcn Fällen, daß ein abgesondertcs Gutachtrn auch Sr. Majestät Fur Entscheidung Vorgelegt wird. Es heißt nämlich in dem betreffenden Paragraphr'n:
„Hält bei einem Gegenstande, in Hinsicht dessen das Interesse der verschiedenen Stände odcr Provinzen gegen einander eschiedcn ist, ein Stand oder eine Provinz durch einen nach Vorchrift des §. 16 zu Stande gekommenen Beschluß sich verleyt, so findet eine Sonderring in Theile statt, sobald eine Mehrheit von zwei Dritt- thcilen dieses Standes oder dieser Provinz cs verlangt. *
„Ju solchem Falle bcraihei jener Stand oder jene Provinz fiir sich besonders und giebt ein besonderes Votum oder Gutachten ab*, die daraus hervorgehende Meinnngs-Verschicdeuhcit wird demnächst Uns zur Entscheidung vochlcqt.
„Auch fiir andere Fä e Behalten Wir Uns vor, Von jedem der Vier Stände oder jeder der Acht Provinzen des Vereinigten Land- tags, wenn Wir es fiir angemessen erachten, abgesonderte Gutachten zu erfordern.“
Ich erkenne an, daß in dem einen oder anderen Falle immer Se. Majestät iiber die Ausfiihrung zueritscheiden habe, aber nichts- destoweniger wird gewissermaßen doch der Beschluß des Plenums pa- ralysiri, wenn das abgesonderte Gutachten mit derselben Kraft, wie der Beschluß des Plenums an die Krone, gelangt, und nun Se.Ma- jestät zwischen einem und dem anderen entscheiden. Ich bin ganz der Meinung des Herrn Antragstellers, daß hier in der eniral-Ver- sammlung der Stände cnu sam die Interessen der einzelnen Pro- vinzen_„und Stände ewaXrt nd. .
Ich béso'rge ni t, daß, wenn hier ein Gegenstand beratheuwird,
sich eine Provinz oder ein Stand in einém rä" ' " -- Sie sind ja hier anwesend; ich bin wenigste???“ fW'ijeZFYnko'Itl-Z cher ich angehöre, „anz unbesorgt, daß die Interessen derselbezti e"- judizirt wiirden. ch, stimme daher dafür, daß die [tio in 313:- ganz ??Fs dem Gesey Zexefitigt werde. 9 5
geordn. von ers (vom Platz): Meine 0 '“ -- durch den Herrn Kommiffar bereits vorgetragen, so daß TYnTIs LLL WortAYerzichtc. W d ck B “
eordn. von er e : Ich bin im c„riff, mj ü GutachtYn zu erklären. Ich muß auch Veranlaffrizng nehménjkkardaausf aufmerksam zu machen, wie im Allgemeiner: unsere Vcrathung in ein neues Stadium getreten ist. Wir haben uns bisher ausschließlich mit (Hegcnständcn beschäftigt, Welche entweder nur reglementarischer Na- tur waren oder das Verhältniß der Versammlung nach außen hin zum Gegenstande hatten. Gegenwärtig ist durch den vorliegenden Antrag eine Veranlassung zur Berathnng geboten, die sich auf unsere inner“: sten Interessen und Verhältniss, auf die Grundlage unserer siärrdi: schen Bildung bezieht, ich MUZ daher um die Erlaubnis; bitten, etwas tiefer in die Sache einzugehen, und zum Verständnis; dessc'n, was ich in Beziehung auf die Sache selbst zu sagen habe, noch Einiges iiber den Standpunkt hinzuscyen, auf dem ich mich befinde. Ich gehe da- von aus, das; jede Vcrsanmrlung, die in großer Zahl zusammengeste- icn ist, wie die unsrigc, sich noihwvudig in Parteirn auflösen muß. Ich glaube nämlich, daß es nicht möglich ist, bcstimmte Ansichten, bcstirrrmtc “_Prinzipicn zur Geltung zu bringen, ohne daß vorher arrßcrhalb der Versammlung gr'wiffc Vcrstär-tdigungr'n stattgefun- den haben, UM dann denselben nach einer oder der anderen Seite hin (Nltung zu verschaffen. Ich bin der Ansicht, daß Parteikämpfe drr Sache nur förderlich sein können, Und daß, weir arrch sich oder nnterligc, immer der Lorbeer dcm Vaterlande bleibt. Wenn ich hiervon arischrc, so glaube ich ferner, daß wir Alle in Be- irarbt zu ziehen haben eine doppelte Stellung. “Die eine bezieht sich auf die Stellung zur „Krone, und in dicser Beziehung glaube ich, das; wir ?lilc mir Ein Grfiidl theilcn, nämlich das, die Krone mö„lichst unberührt von der Vcrschicdr*rmrtigkrit unserer Ansicht hingestelt zu sehen, sie kräftig und miiririig iu erhalten. Iii) komme aber FU dem, was uns unmittelbar berührt, niimlich unsere Stellung zum Lande. Hier sind gewisse Vcrschicdcnhcftcn dir".)[nffaffuiig bci gleicherElUcn- [„raftigkcit rind Gcwissruhafiigkcit möglich; sie sind nicht nur möglich, sic siiid aiich Vorhandcn. Was ich nun fiir das Land im Auge habe, was ich fiir "Ulmngi'ijjglisbkö Bedürfnis; und fiir seiner weiteren Entwickelung durchaus erforderlich halte, das ist die Stäirdischc Freiheit. Nach meinen Ansichten verbürat das Patent Vom 3. Februar c. die ständische Freiheit. Ick wiil nicht dariiber rechten, was ich mir in dem Patente noch anders Yewiinscht hätte. Ich sehe es als ein fiiis, accmnl)" an. Einen dringenden Wunsck», dcn ich noch hege, und den wir auf dcmgcseßmäßigenWege zii Verfolgen haben, ist die periodische Wiederkehr. Wenn ichrrbcr sage, das Patent verbürgt dic ständische Freiheit mehr als alles Vor- angegangene, so glaube iii), daß der Schwerpunkt in dem Anerkennt- nis; der Krone liegt, uns bei Anleihen Zuzuzichrn, und daß unsere Zirstiirrmniig bci Ausschreibung von Stcrrcrn erforderlich sci. Ich mache darauf aufmerksam, daß die Freiheit von England auf dem Sicucrbcwilligung».:Rechi bcruhi. Wenn wir daher zur Steuerfragc iibcrgchcrr, Wenn hier die Frage wegen der zu machenden Anleihe vorgclcgt wird, so werde ich das Bedürfnis; gewiffenlwft prüfen und mein Votum so abgeben, wie ich es irötyig halte, das: die Anleihen und die Steirer" streng 311 dem ZWcckc Verwendet wcrden, die wir, das Land und die Krone, im Auge haben. So, meine .Herren, vcr- stche iii) dic stiindisrhc Friihcii. “Ick saar“ aber eben die ständische Freiheit, deim iii) golyc davon ans, daß in alten Staaten, wie der niiscrr riiir'r' ist, mir allein ständisrirc Freiheit möglich isi, d. l). näm- lich, riitc riaiij dri; Orrrhä-thcnrn Zirtcrksscn gcglirdcric Bcihciiigrmg drr vcrsckiicdrrrcn Urricrihanrn-Rlassen am chimcni. Zei) rcdc nicht davon, ob solche Orditiing, wie sic [„ricr gr'griiwi'irtig besteht, ciner Nachhiilfc bedarf; ich glaube, das; mit der Zeit, virilcicirt auch schon jetzt, Reformen und Verbesserungen nail) cincr oder der anderen Seite („»in itiirhig sind. 'Ich will dies unberührt lauen, i_rl) Ulr'rubeabcr, das Prinxip drr ständischen Gliederung miisscn wir fcytlmltcn. Erlauben Sie mir, Ihre Blicke auf die Länder hinzuicnkcii, die uns benachbart sind, wo aber die ständische (Hlirdcrurrg iiicht h_cstcl)t: ich blicke aus“ Frankreich; dort sind seit 61) Jahren _ ich weiß nicht genau _ ich irlarrbc aber 8 vcrsrlricdcirc Vcr*fr'rssr_mgs-Versuche griimcht, alle pro- i'lamiricir Freiheit und (Ulrichhcit; srach wir, wiiö tjt das Resultat? Wie Frankreich gegenwärtig vor uns liegt, bchcrrichcn “250,000 Wäh- lcr ein Land voii 3.1 Millionen Einwohner. Was sind diese Herr- scher? Es sind chrcrrwcr*il)c rind aitgrschcnx *))ki'iriiicr, aber es kon- zentrirt sich dir? Herrschaft arif dcn Grundch größer“ Eigenthiimer, Fabrik-Unicrnchmcr und Gelehrte. DJS Land selbst wird größten- ihcils von Pächtern bebaut odcr denjenigen wenigen Klasen Freier, rmabhänqigcr Eige'nihiimrr, die nicht zu derjenigen Klaffc ge ören, dic Z(WFL“. Stoner bezahlen, also nicht vertreten sind. Das Recht, wie es in vielen französischen Schriften dcn regierenden Klaffcn vor: gcworfcn wird, das Recht haben sic auch zur I)iitrcgierung, aber gel: tend machcn können sic (*I nicht, weil sie nicht 801) Fr, Steuer bc- zahlen; ist das Freiheit? In Belgien haben wir allgemeine Wahlen.
(Ruf: zur Sache!) *
Ich glaube, ich bin in der Sache; ich wilt beweisen, daß die Entwicke- lung olyric ständische Freiheit nicht möglich ist.
Marschall: Es ist nicht erlaubt, den Redner zu unterbrechen.
Abgeordn. Von Werdcck: Wir haben in Belgien allgemeine Wahlen. Ich bin in die dortige Verfassung nicht näher eingedrungen, ich weiß mir, daß sie besteht, aber einZustand, wo in einer Provinz in einem Jahre die Bevölkerung um 20,000 Seelrn zuriiägeht, ist kein glücklicher. Das, glaube ich, wird sick) auch Zeder gestehen. Fragen wir, wie ist es in England? England-dics Muster der Frei- heit _ in dicser Beziehung steht cs gegen uns zuriick, denn in England ist der freie Stand der kleinen Grundbesitzer nicht Vertreten, und was ist erfolgt? "Dieser freie Stand, der die Bliithc dcr Ritterschaft von Frankreich bei Affincourt nnd Poitiers vernichtet, ist untergegangen, Weil er keine Vertreter in den Ständc-Versamm[ringen gefunden hat. Nord-Amerika können wir nicht zum Muster nehmen, L"" Land, wo von 17 Millionen Einwohnern LY Millionen Sklaven sind, kann „unis nicht zum Muster dienen, also ick wiederhole cs, iva§_ Ökk_„FkxchUk Lördcrlich ist, ist die ständische Entwickelrrng. Zn dkkikk sxa11d„1sch„en (ormation, wie wir sie haben, blüht uns einc [ckth ZUkUUsk- M ck„l“ ist uns Gewähr gegeben, daß MM“ Gefahrcn iiberdqucrirwe1*den, “,die Europa gegenwärtig bedrohen. Was Europa fkhxk- Z| Ne „Organisa- tion der Arbeit, wir haben einen großen Fortschritt 1" Beziehunrz auf die Organisation der Arbeiter gethakl- Jh" haben mr_sere JUkÜM hervorgerufen, indem sie den SWP dcr klcmen Grundbeiiyer schufen. Wenn wir auf diesern Wege wetter fortgehen, so werden sich auch Mittel und Wege finden auch Jenerr Vertretung zu schaffen.
(Urtchnld und Tumult iii der Versammiung.)
Meine Herien, ich habe schoii einmal das Ungluck gehabt, thren zu mißfallen, ich glaube abcr, meine Wyrte hahen großen Anklang rm Lande efundcn, und daher bittx ich, mich arisrxdetr zu„ las- sen. Meine Herren, dre Garantie für uirsere Freiheit liegt m der Reform, und sie liegt darin, daßjedes wichtige Verhältrriß eure stlbft- siändige Vertretung findet. Das siändische Element, ich wxederhyle