1847 / 151 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Herrn Ober-Préisidenten habeich schon im Juni den Ertrag der Aerrihte auf ein Drittel bereehnet und den Ausfall derAerndte für die Rhem- Provinz allein auf 6 Millionen Scheffel. Im August hatte M' k,“ Ausfall noch bedenklicher herausgesiellt, . , einen öffentlichen Vortrag vor vielen Honorationen und Mit, der Köni lichen Regierung gehalten und habe den Ausfallder [ tt auf 10 ' " d ha e damals das Gouvernement die großen Geldbeftande, waren, Verwandt für Aufkäufe, “„[.Ö derselbe RVIIkn- . 5 Rihlr. koffer, 3 Nihlr. pr, Schenel f.ostetC- 1o ware "“F"“ liche Heimat gegen ein schweres Unheil verwak)rt IKMWU

qc't'Hrte Rednrr gewiß nicht, iki) weis; es auch nicht), dann frage rel), was sollte dann in dcn nächster geschel)rii? beunruhigt,

richt ch Lairkrö Tekonomic -- Kolleginms einige Worte hiiizufiigcn. Der Bericht srlilikßt damit, daß die chenImitel nicht auf em halbes Jahr, sNWLM auf 13 Tage fehlen. _ Berkshiirriirr die Faktoren immer schr unsicher,)irrd, so kann man wohl annehmen,“ das; 143 Tage mehr vorhanden sern werden, als der Be:- richt airgcrwmmrn hat.

die so eben gehörten Anschuldigungen gegen das Gorchrncment cr- kliirrn, Ti' Sache» war dnrchaus nicht zu iibersehen, ],1eber3crtgnng, mik wir wiirden es dem Gouvernement Lehr wrnig Dank gewrrßt Haben, wenn es Vorcilig Maßregeln getroffen hätt?- kie nachher nicht gerechtfertigt sind.

habe ich [jedem ertidte

und im September

' ' -- '-s ' bere net 1111 rllronen Scheffel fur kl? Nhe'" provinz ckdie“vochanden

welcher ikst unglück- QIenn

' ' * ' Vollkom- s Municrmm vor uns tritt nird sich „jo. . ,

so1bin ick) verpflichxrt, die Wahrheit auf,u- decken,

chlm“tc -- cickien dcr Mißbilliqung von alien S_cttcn.)

L cin d ini] 5 IN o/m nr i s sa 1" :1 habe- bchltsX fiillinch'lqékc1slT'YZ, daß ich nicht jede Berechnung iiber dciiangeblrchcn -. 117. “ils nnßedinqté Welche, dic landwirthschaftliäwn Vereine ,aufjtxlltcnxchrdcmrtige Ve- Wabryeit annehmcn könne, nnd_11och weniger“ ann [reines Handelns rechiiunqen cincr einrelncn Person zur lehkkchkUJk " Sch ffel No - macbrn: Tb dic :)ilwin-ProvinY-Ö ,oder.10-M1lllonei1 „„ evt * stii- qenswniqcr qcirrndtct hat, als pro m Mittcljabren hatte (irn cn -

ien das weiß fck itirrir, das aber Weiß ich, das; die Kräfte des Starr: tes niriit ausge!“

kiriit hätten, dic-scn ?lquall zu decken, indem, wsrr-e dcr :)iycin-Jproviirr diesc, .Hiilsc grwahrt, solche aurik)“ den noiz- qcn Provinxlt! dcx-Monirrchre mcht hatte versagt werd?“ onnerit. Fit )[ fraqe nochnmls: Woyrr das (Huld _und' wohcr Dic «mri'Ö-por nude. iichmcn? Und wenn der, letzte “_psemiig aus den Bestande)! cr- SmarIkassc vrrwendct (wir doch dicse ]ick) bclmrfcn, das Miß der

zum zrveitenmale da Men rem waschen Will,

1, vielleicht auch" bedrängtejn Jahren Turck) diesen Angriff bin ich in meinem Gewiffen nicht

21i*gcordn.Waldow: Ich wollte in Beziehung auf den Be-

Wenn nun nach einer solchen

Abgeordn. von Schenkcndorff: Ich muß mich ganz gegen

das ist meine

Es ist viel lcichtcrz nachher zu sags", Wie es hätte gcschslwn sollen, und ick) gianbe, dic Versamnr- lung wird mir mir übereinstimmen, daß solche Anschuidigungcn, wie wir sie so eben gehört Haben, zurückgewiesen erdeir munen. . Abgrordir, von Bardeleben: Ich abstrahire ..... 7 ([UK, ani die Tribüne) . 0 Je!) *ocrziöhte auf die Bemerkung des Herrn Mmrrkch Deo, zir- Uekn, daß Das Gouverircmeuf Tic!) eme rinauököichiräw Lacherlichkeit WWU WWW 'zu Schuiden kommen Mien, wenn daFeibe eme Vorbeu- JUUJ JM Abwi'ikie der Nokh gekroüen döiie. . _ Mewrcrc Skimmer» Daß 'r)» der Herr Miniirer nicks: gerast, . ' ' (Große “.'lufrcgiirrg imd [rbhafre Aeußerrmg der M1ßbriirgmrgIU Abgeorrii. von Bardeleben: ch) gimrhc, daß man. cs iir!) selbst schilikii'i ist, jeder: Redner QUÖWDLU zu raffen.- “„ckck leiste, Äwic qcsrrgt, Verzicht aiif dicse Bemerkung des „Herrn Ministers, etwa» zu rrwiercrii, mid irh hab? mich in dirschczichnng dcnr_GouNrncnicnt Ulrike gar keine" Vorwürfe qrnmkht, sondern rrur gcxrrrzt, ,das; das Landes;Ickoitomic-ziolic'gimnxam 80. Januar LMM“ ausfiihrliche" und gkiittklickicn Bcricht iibcr dcn zu bcsorgcndcn Nothrtaiidzm Lauchri- stattct hat, wr1chcs mit dcr Erklärung des Hkrrn Ministers drs ;)):- 11?i"" l'" der [LMM Sixzung, dcm geehrten Abgeorßnctenrrus dcr Nhrin- Pwvin; gegeniiber, nicht iibcrcinzustimnrcn scheint. „TOMY dcr .)„crr Minister des “zimcrn erklärt, daß einem solchen Vcrrcht kcmcn Glau-

x

(WU zu sche'irkcn sei, so habe ich ebenfalls nichts WIKI?" cknöun'knés'“ Dieses ist abcr damals Von dem Herrn Miniskck "icht ILIUHM- 19,11" dern eirtschicdcn dic Bchanptung aufgcsicilt wordcir-_ da); TW" “'"“ Bcririitr, welclie cinen großßn Nothstand besorgen [“M"- vorgelegen hättcn. Wcitrr habe ich nichts zu bemerken. _ , Landtags-Rommissar: Ick erkiéire, daß Ms )Wt Ja;; [Wie Wort ist, Welches ich in dicser BezithUg sprerhcn-werdc. Ick [Zabc nicht gesagt, daß das GoUVcrnement sich lächerlich gem§1chk ha,?“- wcim cs Maßregeln zur Abhiilfe der Nori) _vorherertrt hatte“, hatte ich das wirklich gesagt, so hätte ich mich selbst lachelxltchgcmacht, um [0 MTW“, als ich wiebcriwlt erklärt habe, daß dcrgieichen Masaegrln m zicmlich großcm Maßstabc qetroffrn seien. Das achk habe “,h allerdings gesagt, daß, weirii das Gorwcrncmeirr hatte alle die Vorrättzc iierbciziisckmffen Vcrsuchen wollen, welchc "ck "“ck dk" Yk“ rechnungen dcs LankesLekonomie-Kollegiums als ?lrröfall', qegßn eme Mittel-chrndte ergaben, dann das Gouvernement sich lachcrlick ge- macht Haben würde. _, . _ Abgeordir. Von Drirairt: Ick halfe fiir MEZ"? PÜ'ÖÜ blos das UUUM Faktmn anzuführcn, daß für die Gemeinde, der ich die Ehre DCM Vökzllstehen, im Laufe des Monats April von Seiten des Gou- vernemems Zehrrtmiiend Rcichsthaler, 1200 Faß Roggenmehl und “12 Tontren Satz für die Armen, welche durch den Nothstand beson; YYYZUiitM Laxen, geYben worden iind. Ich glaube, daß dies ein 7 Ü von c- , 7 . geschehen konnte. eiten des Gomoernements geschehen ist, was _ AÖJWWU- Graf Vo_n Schwerin: Ick) habe der hohen Ver- 1amm,l_nng nch“ d_en Wunrch ans Herz legen wollen, diese Debatte zu Verlcrycn; xzch, rcxze dyn schrimmsten FaU voraus, daß das Königliche Ministerium Wlkkilch nicht rechtzeitig gesorgt hat - wasich)nich)7a11- uehgiq, )oiidern 1ch„_habe die feste Ueberreugung, daß es nach bestem Wtsjcn und (Hewrncn gesorgt hat, und mehr kann man nicht verlan- gen - aber selbst im schlimmsten Falle kann eine Debatte über die- sen Gegenstand nichts niixzen, sondern im Gegentbeil, sie kann nur schaden, denn sie erschüttert das Vertrauen in die Regierung ohne allen praktischen Erfolg. * . (Vielstimmiges Bravo.) Abgeordn. von Fabeck: Nur ein paar Worte. (Großer und anhaltender Lärm. Wiederholtes Läuten des Mar- schalls mit der Glocke.) Ganz abgesehen davon, ob überhaupt, nachdem wir von „die- Der Stelle so schöne Worte gehört haben, die immerwäßrend die Einigung mit dem Ménißerium als Wunsch ausgef kochen, «?th solche Debaxte .und in solchen Worten wünschenswerty iä- eklckUbe jck mék nnr em Beispiel anzuführen. Im Jahre 1846 -- und ich ruf? d'? Herren als Zeugen auf, welche gerade als Ankläger aufgetreten sind - war Noth in Lrtthauen. Wie s-“wien'g es aber isi, zeitig di-„Maß- ngeln zU-bezeichnen, Welche ergriÉen werden müssen, werden die Her- eu; sie werden ferner zugeben, (daß der Noth Setroffen worden sind,

damaw Maßregeln .zur Abw- rachten. „Es wnrden

ten, so *die Anklage formirt, zu e & welehe- dem Gorwernement „großen Schaden

KartoffelyVocräéhe an hohen Preis“! gekauft, und zu einem Drittxl

dieser Preise xnußten sie wieder verkauft werden, da die gefürchtete Noth nicht eintrat., , Herren am besten wissen; wir haben es a'ys denZeitungen zur G.L-" nüge ersehen, und da wir m Litthauen Manner haben, die das Rech- nen so gut als.der Abgeordnete, der arts der Rheiu-Provinz Skip?"- chen hat, verstehen, so lsk ersichtlich, wre schw“ solehe Vorausberech-

nungen sind, . einen anderen Gegenstand das Wort.

ciner Berichtigung des stenographischen Protokolls, die mir in ande- rer Weise nicht möglich ist. kam der Antrag des Abgeordneten Dittrich auf Emanation dcs Straf- geseycsvor; von mir ward das Amendement gestellt, daß des Kö- nigs Majestät gebeten werden möge, die AusLarbeitung eines Straf- qejcyes eincr nochmaligen ständischen Begutachtun vorlegen zu las- iert, demnächst auch zu Verfügen, daß die Veröfßentlichung Vor der Vorlage eine angemessene Zeit erfolgen mögr. Abstimmung hinsichtlich des ersten Antrags ist wahrscheinlich durch ein Versehen aus dem stenographischen Berichte himvkggelassen, so daß der stenographische Bericht namentlich, da noch später einige andere Reden, gefakten sind, aus welchen hervorgehen könnte, als sei das Resultat der Abstimmung ein anderes gervcsen, nach meiner Ansicht eine Vollständige Unrichtigkeit ist. dahin Vervollständigt, daß er das Resultat derAbstimmnug dahin enthalte, daß anch der erste Theil meines Antrags mit einer Mojori- tät von zwei Drittel Stimmen“ angenommen worden. auf dieses Resultat beziehe ich mich auf das verlesencrmd genehmiéte Protokoll, und mein Zweck war nur, den Herrn Sceretarr zu er

chen, die Abstimmung als Ergänrung dcr [Unogrgphrschen Berichte durch die Allgemeine Preußische Zeitung veroffentltchcn zu wollen.

genommen werden.

zntragcn. wesen ein Druckfehler eingeschlichen. * _ die Rede ist, heißt es „Verpackungo-zwsten“ „statt „Verwaltrings- Kosten“. Ich wünschte, daß dicse Berichtigung m den stenographischen Bcrichf aufgenommen werde.

richtcndcn Petitionen.

920

Wohinisolche Maßregeln fiihren, werden die

Marschall: Der Herr Abgeordnete von Mylius hat über

Abgeordn. von Mylius: Ich habe um das Wort geboren wegen Zu der Siyimg vom Listen d. Mis.

Das Resultat der

Ich wünsche nun diesen Bericht

Zn Beziehung

ll;

Marschall: Die Bemerkung wird in den heutigen Bericht auf:

Abgeordn. von Jock: Ich erlaube mir ciirc Berichtigung vor- Es hat sich in Beziehung auf das Re[erat uber das _Srrlz- Da nämlich, wo von den Kosten

Marschall: Dies wird geschehen. Es sind, mxhrcrc Eirtwiirfe eingegangen von allerunterthänigsten an Se. Maxcstat den Konig zu Ich ersuche den Herrn Abgeordneten Bertram, den von ihm verfaßten Entwurf vorzutraZen. " ,

Abgeordn. Bertram: (Vcrlicst dic alleruntcrtixamgstc “Bt_tie der Kurie der drei Stände um Gewährung her Hessentlichkmt sur die Sitzungen ker Stadtverordneten und Gememderathc). "

Die friiher schon vielfach nnd dringend erhobenen Wunsche anf Oeffentlichkeit der Stadtwerordnetcn-Versammlungen haben ,ich auch vor dem Vereinigten Landtage mehrfach geltend gemacht. Nachdem die Oeffentlichkeit bereits in verschiedencrr Branchen des Starrkir- Organismus Anerkennung „und großxn stifaljl gefunden hat, diirfte das Streben nach ihr auch fiir die stadtische Vcrwalrrmg rricht ungerechtfertigt erscheinen. In der offenen Behandlung, offentlichcr Jutereffen liegt ein wesentliches Element der Belebung ihrer Wahr- nehmer. Die der städtischen Bevölkerung geöffneten Sitzungen, deren Vcrkreier werden einen Vereinigurrgspunkt zur Erweckung und För-

derung des GemeinTirrnz» dgrbixxeivx» aus:..wrrWem das Wth der

Siiidsc FWU großen Theil Herrrhxßi „Die Oeffeniöickseif wird neue Kräire j'r'ir gemeinn'r'ryige Wirkiamfeü ausbilden, [daneben hinderliche Parteikchkeiicn cinzeiner Führer oder ganzer Factionen beieitigen. Dic Bcrathmigen werden an Gründlichkeit, Ruhe und angemessener Haltung gewinnen, das Verhältniß der Gemeindev-crtrcter zu den städtischen Behörden sichern, die gcmcinschaftlichc Thätigkeit kräftigen und zugleich den Geschäftsgang bedeutend abkürzen. Dies vorausZeseyt, drängt sich jedoch Von selbst das Bedürfnis; cincr Vertretung des Magistrats in den öffentlichen Sitzungen auf, um Erläuterungen zu geben und in seinem, auch Wohl im Interesse der Staatsregierung, ?))kißvcrstiindnissen entgegen zu treten, Welche anderenfalls unbegründete und nachtheiligeAnsichtcn im Publikum Verbreiten könnten. Unter dem ausdrücklichen Befiirwortrn einer solchen Vertretung in allen Sitzungen, welchc ihren Vorlagen nach iiberhaupt öffentlich abgehalten werden können, bittet der Verri- niqtc Landtag, bei fast einhelliger Zustimmung aller seiner Mitglieder, alierunterthänigst : daß die Oeffentlichkeit fiir die Sitzungen der Stadtverordneten allen den Städtcn verliehen werde, Welche solchc untcr Ueber- einstimmung des Magistrats mit den Stadtvrrorknetcn bean- tra LU. Hic Abgeordneten der Rheinprovinz haben fiir ihre Gemeinden die abbchandeltc Oeffentlichkeit ebenfalls in Anspruch genommen. Nach der dortigen Gcmeindc-Ordnung findet ein Unrcrschied zwischen Stadt und Land nicht so, wie in den östlichrn Provmzcii, statt, und eine Vertretung der arröfiihrcndcn Behörde ist,!1lcht bejondrrs rrnzu; ordnen, da solche bereits in der Verfassung liegt., Mit Hinwmsnng „hierauf hat die Kurie der drei Ständx drs Vercmrgtcxr Landtages, unter überwiegender Majorität ihrer Mitglieder, besck)lonc114“airck) . fiir die Siyitirgen der Gcmeinde-VcrordnctenZ und chr Burgernict- sterei-Verordneicn-Vcrsammlungen, _wrnit drcse daruber mit dem Bürgermeister einverstanden sind, Oeffentlichkeit

allcruntcrthänigst zu erbitten.

Berlin, den “29. Mai 1847.

Marschall: Findet sich gegen erinnern?

Eine Stimme: kein Wort verstanden. ,

Marschall: Der Herr Secretair'wtrd die Gute haben, den Entwurf nochmals mit VernehnGrzlikalFrlTS-annc zn Verlesen.

( e re) . ,

Ich frage cht nochmals, ob sich gegen diesen Entwurf rtwas zu erinnern findet?

(Es wird nichts erinnert; er ist daher aiigenommcn.)

Der ziveite EntWirrf betrifft die Interpretation der Bestimmung über die Sonderrmg inTheile. Der Herr Abgeordnete von dcrHrydt ist in dieser Sache Referent.

Referent von der Heydt trägt diesen Entwurf der Versamm- lung vor:

diesen Entwurf etwas zu

Wir haben hier von dem ganzen Vortrag

Allerunterthänigsle Bitte der Kurie der drei Stände des Vereinigten Lanktags,

betreffend

die _Jnterpretatioirder B-eftimmung über Sondernng in Theile.

Auß- Anlaß'einer Petition" der Abgeordneten der Stadt Berlin, worin dieselben über die in verschiedenen Provinzial-Landta_ s'Abschik- dyn vom“ 30. Dezember 1845 *enthakime Interpretation eschwerde su ren., wett dadurch das Ruhr der Sonderung in Theile wesentlich b chxanrt werde; m Betracht, daß nach de" Vesbmmungen des Ge-

e es bei Ge ensiänden, bei denen das Interxsse der'Stände gegen Tiiiander gestiiiedenist, die Sonderung in Theile stattfinden soll, so:.-

bald zwei Driitheiie der Stimmen eines Standes, Welche sich durch

inen e in der Me rheit verletzt glaubt, darauf drin en, ,

e daßYeMrmßh das Richi der Soirderung weder vyn eZnem affir- mativeu Beschluß, noch von irgend mehr bestimmten Ursachen, aus welchen sich der betreffende Stand verlexzt glauben mag, iwck) endlich von einem ausichMßlichen Interesse dicses Standes abhan-

i ema ti * ' . 8ngsz Bectliachsi: daß demnach in den frrrglichen Jagen, ru welchen die auf Vermehrunq der Abgeordneten crnz-elncr Stande gcrrchtcteir

Petitionen durch Beschluß der Mehrheit Vcrwvrfrn wurdcn, drr

betreffenden Stände, welche sich durch [Jen Beschluß drr Mehrheit

Verletzt glaubten, bercchtigt erschienen, kic Sonßcrung" nr THkllL-ZU

beanspruchen, Zumal da ihnen im anderen Falle eme Moglichkeit [ilirky

ihre Bitte Wegen der nach ihrer Ansicht Verletzten Jnrereßeir ihres

Standes zur Allcrhöchstrn Kcnntnißnahmc und Entrchcidung ZU

bringen“, * , .

In Betracht, daf; demnach die Weigerung des LandtaJö-Mm-

schall?» beim vierten Provinzial-Landtage von Westfalen, ,t]! cinem

ähnlichen Falle die Sonderung, in Theil? zu chstfattrirß dix imitrlst

Reskripts des Staats-Ministeriumö vorns-jd. zfßlllt 15734 mrtgrthcriir

Allerhöchste Kabincts-Ordre Win 25. Marx 1834 mat Reriit als rm

Widerspruch mit den bestehenden Gescßcn mtßbilligt wurre, .,

Daß dagegen die in den Laiidtags-Absciircxcn Vom (50. Dczrm- ber 1845 enthaltene, jener ?lllerhöchsicn Entscheidung enigcgerrstcirriidc

Interpretation Beschränkungen enthält, wi“lchc in den proviirzral:)ta11«

dischen Geseßen keine Begründung finden. ; .. _

Aus diesen Gründen hat die Kurie dcr drci Stande mit gereiz- 1ichcr Stimmenmehrheit beschlossen: Des Königs Majestät allemmtcrthänigst zu bitten, die m ren Landtags-Abschicden Vom 30, Dezember “[R-15 enthaltene bcschrwv fende Interpretation in Betreff dcr Sondcrrmg in_Tycilc irickit weiter in ?lnwcndnng ru brin_ cn, vrclmrhr dic unkxcshränktc Air- wendunq dcr diescrhalb besir)cirdeii gesetzlichen Bestimmungen i_n Uebereiüstimmung mit der Allerhöchstcn I)abmcts-errc vom “.'-). Miirx “W321 Allergnädigst ru gestatten. Berlin, den 29. Mai 1847.

Marschall: Findet sich gegen diesen Entwurf etwas zu br.- merkcn? ,

(Es erhebt mb Niemand,)“ * _

Der Entwurf ist demnach angrnommcn. Cm wcrtcrrr Entwurf

beiti t das Petitionsrecht. „, . . _ fZiefcrent von der Heydt tragt (“reren Entwurf cbrirsallö vor:

Alleruntcrtl)änigstc Bitte der „Kurie der drei Stände des Vereinigten T*aiidtagcs, bctreffrnd die ErWC-iterung dcs . Dic Kurie der drei Stände hat aus Anlaß der anlicgeiidcir chu

Petitionen : .

1) der Abgeordneten der Stadt Pyrit!!-

2) der. Abgeordneten der Stadt Koirtgsbcrg-

8) des Abgeordneten Hirsch,

4) des Abgeordneten Dittrich,

5) kes Abgeordneten Thiel - QLangottcn, _

6) dcs Abgeordneten E. von Sanckcn-Tarputsthrn,

7) des Abgeordneten Abegg,

8) des Abgeordneten von Bardeleben,

*.!) dcs Abgeordneter: Hansemann,

10) des Abgeordneten Von Vinckc,

die in diesen Petitionen cnthaltrrtcit Anträge cincr rcifiichcn Prii- frtng nntcrworfen und demnach mit gescyliriwr Stimmen-I)iciirlicit [*rstl)loffc11, des Königs Majestät dic ci)i“cr“bictigc Bitte Vorrutragcii, das; Allerhöchstdicsclbcn geriihcn mögen:

]. Dic crccptioncllc Bestimmuuq cincr Majoritiit von zwci Trit-

thcilcn fiir anzribringcndc Bitten urid “LKCsrl,)1J*c1“ki*1l ülllellWl'l'U. rrsp. dahin Allcrgnädigst zii modifizrrrn, ,dirxr iiiiiit tllll“,i]l der

Regel, sondern bei allen Abstimmungen Öll-llli-sr'lckw Stimmen-

?)kcl)rl)cit entscheide“, ferner in Brzichniig aus die ?lbstimmrmgrn

bci dcnProviirzial:Laiidtagcir dcn itrirlytcirProviiirial--Laiidiagr'1t

eincn (KöcscH-Entwurf in dcmsclbrit Hmnc vorlegen 311 lassen.

1]. den §. 19 der Verordnung vom 3. Jobrimr cr. iibcr dic Bfi- dung des Vereinigten Lanktach dqhin ahznäirdrrn: das: eine ungehinderte und freie Comunmrrakwn zwischen den Landtags;- Abgcordnctcn und ihren Vrrtrctrncn stattfinden diirfr, 311 dem Behnf, daß Lclztcrc dcn Erstcrcn ihre Wünsche 311 rrl'rmicn geben, ohne ihnen bindende ?lnfträgc ;u criticilcn;

111. auch ohne Eintreten neuer (Briindc ric Zulässigkrik friiher Fll- riickgcwicscncr criiciicrtcr Petitionen 311 gestattrir;

17, den I“. l."; drr Icrordnnng vom 3. Jcbruar ('1'. dahin Aller“ gnädigstzn drklarirrn, resp. abzrriinbcrn, das; änsxcrc ?lngclcgrii: l)citcii von dem PckitionSrccht des Vereinigten Landtages nicht rrirsgcsrhloffcn skictt.

Dic Kurie der drei Stände hrrt sich bei diesem Veschlussc dnrrl) fol- gcndc Griinde [kiten (affen:

Das Pckitionsreck)t is das natiirliclistc, das hciligste Recht eines Volkes. Zu den absolutcsten Staaten ist jcdrm Unterthnn das Recht der Bitte gewährt. Wie viel mehr mus; dicses Rrrht den Ständen zur Seite stehen, denen als gescymäszigcö Traum des Lair: dcs in den wichtigsten Angelegenheiten einc bcratl)cirdc, ja thrilwrisc entscheidende Stimme beigelegt ist. Es wurde stets zu den Wcscitt- lichsten Vorrechte" nnd Pflichten der Stände gcrrchiirt, die Wünsche des Landes unmittelbar an den Thron zu bringen. Ze frricr und umfangreicher diesc Unmittelbarkeit durch ungetrübte Ausübung des Peitionsrcckiis sich ausbildet, desto inniger rind srgcnörcichcr wird das Band der Liebe und des Vertrauens zwischen Jiirst und Volk sich befestigen. Jede Beschränkung aber, Welche zum ercck hat, da, wv die Stände sich berufen fühlen, fiir die Wünsche des Volkes vcr- mittclnd einzutreten, den geseymäszigen Weg zum TZZron zn crjchwcz ren, jede solche Beschränkung krrnn nur, einen bctrubxnden Eindruck hervorrufen, indem sie die öffentliche Meinung, iyclchc ].crc Regicrimg mehr oder minder zu beachten hat, hindern Wurde, slch “Uf IMH- mäßi em Wege Bahn zu brechen. , , ,.

Zu den einzelnen Hauptpunktcn ist speziell noch zzolgcnch an- zuführen: *

Petitionsrcrlitö,

ac] ].

In allen Kollegien ist es Rxgel, nach Stimmxnmehrheir Bc- schliisse zu fassen. Hier ist, abwerchend VM dem sonst all cmctn „als richtig" anerkannten Verfal)“ren„ die'Entsxherdung in die “Hand einer Minorität elegt, indem sie die mit Stimmenmehrheit Votirten Pe- titionen beKeitigen kanu. Urrd doch hanhelt es sich nicht einmal um Beschlüsse, die zu einer nunrtttelhareu Wirksamkeit gelangen, sorrdern es kann' nur darauf ankommen, die Beschwerden, Wünsche und Bitten "des Volkes durch das Organ seiner Vertreter dem Landesvater vor-

zulegen «und Seiner Weisheit "und Gerechtigkeit die Weitere Erwä-

'

gung und Entschließung" zu überla “en, , Sind die-Abgeordrfeken die wahren Vertreter der Rechte ihrer tände, so fol t daraus von selbst, daß die Von ihnen durch Stimmenmehrheit ausge prochenen Wünsche, Bitten und Beschwerden auch als von der Mehrheit der Vertreienen ausgehepd anzusehen sind.

* Wird dieses Prinzip bei den wichtigsten Beschlüssen des Verei- nigten LandtaZes als, richtig anerkannt, wenn es sich nämlich darum handelt), [das and Mit neuen Steuern und mit Anleihen zu belasten, dam) 'dursten auch die mit einfacher Stimmenmehrheit angenommenen Petitionen wohl darauf Anspruch haben, zur Allerhöchsten Kcnntniß- nahme-vorgelcgt zu Werden.

Eine besondere Schwierigkeit fiir den Stand der Städte und fiir den Stand der Landgemeinden bci Petitionen, welche das spezielle Jiitcrcsse ihres Standes berühren, wird ohnehin schon aus der über- Wicgcnden Zahl der Vertreter der Ritterschaft erwachsen.

War es aber schon schwierig, bei Provinzial-Landtagcn cine Stimmen-Mehrheit von JWei Drittheilcn zu erlangett,„so ist durch die Bestimmung,. nach welcher, in jeder der beiden Kurien getrennt, einc Majorität von zwei Drittheilen gefordert wird, eine noch ivcitcr ge- hende Beschränkung des Pckitionörechts erkannt worden. Frist ist die Möglichkeit vorhanden, daß eine in der zweiten Kurie von allcn legeordnctcn des Landes einstimmig votirte Petition, selbst bei Zu.- stimmung der J.)?ajorität der .Herren-Kurie, durch eine aus wenigen Pcrsoncn bestehende Minorität der .Herren-Kurie verworfen werde:.

, Hat bei Petitioiicn dcr Proviiizialxiéandtage der Fall vorkommen können, „dir); 'Von KUW?" zu engen Gesichtspunkte arrögcganqcn oder irgend cm „Mißvcrxtandiß, cine irrige Beurtheilung odcr ?).)känqcl an Sachkenntmß zu Grundx gelegen, so steht bei dcm“Vereiniqtcn'Land; tage doch um so ehrt“ eiiie griindlichere und umsichtiqerc Bérrrkhcilnnq zu erwarten, da nicht nur bei den Plenar-Verhairdlimgen, soirdcrii auch bei dcr Vorberathrmg in den Abtheilnngcn dic Anwescnlicit kes Landtags:.Kommiffars, dem nach §. 26 des Reglements alle Anträge abschriftlich mit:,uthcilcn sind, und die Gegenwart der TepartcmentÉZ- Minister oder ihrer beanstragtcheamten dafiir Bürgschaft gewähren, daß alle niitl)igen Aufklärnngcn rrthcilt und alle Mißverständnisse berichtigt Werden. -

Endlich ist die Wahrnehmung in Betracht gezogen, daß iiberall, wo auf Provinzial-Landtagen bci Petitionen iibcr erhebliche Tach: fragen zwar nicht die Majorität von zwei Dritthcilen, aber doch cine entschiedene *))kajoritiit sich herausgestellt hat, eine gcwiffe Verstim- mung nicht nur in der Versammlung, sondern auch in den Provinzen sich qcxeigt, und daß eben diese Verstimmung in dcr Regel nur cin urn io lcbhaerrcö Drängen zu einem erfolgreicheren Ziele, ja auch zu wirklich crsolgrcirhcrcn Resultaten auf folgenden Provinzial-Land- tagen gefiilirt habe, eine Wahrnehmung, welchc bcsondcrE in Bezie- hung ar1s_dic rentralstiindijche Versammlung sehr zu beachtkn ist.

Nillxjichkllch dcs Stirnmen-Verhältnisses bci Provinzial-Landtagen wurde eine gleiche Aenderung fiir wiinschenswerth erachtet, aber in Beziehung arif die Bestimmung in den proviirzialsiändischen Spezial- Geicyen, ,irarl) welchen dieselben nur nach Anhörung der Provinzial- Stande nicht gciindert werden können, Wurde es fiir nothwendiq bc- simdczi, cine fernere Bitte dahin zu richten: *

daß dcn nächsten Provinzial-Landtagcn eine desfallsige Proposition Vorgelegt werde. 34] ][.

Nach den provinzialständischen Gescyen ist es den einzelnen Stirn- ren anSdriicklick) gestattet, ihre Abgeordneten zu beauftragen, Bitten und Beschwerden bei den Landtagen anzubringen, Und es ist seit vic- lcn_ Jahren faktisch das Petitionsrecht in der" Weise ansgciibt worden, da); fast bci allen Provinzial-Landtagen viele Petitionen von Blei- neren oder größeren Bezirken odcr Corporaiionen, auch Von cin- zelnen Individuen und selbst mit zahlreichen Unterschriften vrrsehrnc Kollektiv-Pctitioncn in allgemeinen LandcE-Llngclcgcnheitcn knrch Landtags-Abgcorknctc ringebracht und zur Bcrathung gestellt wurden. Zu den darauf Von Seiten der Landtage eingereichten Petitionen gc-

sclml) solcher Petitionen, welchc dazu Anlaß gcgebcn hatten, ausdriick-,

lich Erwähnung. _, Dagegen bLWth dcrj§.19 dcr Verordnun vor113,Jc[*1*uarc. iiber die Bildung des Vereinigten Landtages, da? derselbe mit den

RL'LiÖstäUDM, "Gemeinden und anderen Körperschaften, so wie mit den'

in ihm vertretenen Ständen und cinzrlncn Personen, in keinerlei Geschäftsvcrbindung stehen und das; dicsclbcn den ?lbgcordnctcn jvc- dcr Jiistrnctionen noch Aufträge erthrilen diirfen.

Es ist hierin eine Beeinträchtigung des bisher ausgeübten Peti- tiorisrcchtrs erblickt worden. Während es bisher den Vcrtrctencn gestattet war, ihre Abgeordneten zu instruircn, iibcr bestehende Wünsche rind Bedürfnisse aufzuklären und sie mit Anbringung Von Petitionen ZU beauftragen, so daß nur die Crthcilrmg binden- drr Zustrrrrtioncii ausgeschlossen war, ist cht jede Verbindung zwi- schcn den Abgeordneten und ihren Vcrtretcnen abgeschnitten und den Leytcrcn dic Criheilung aller Znstructioncn und Aufträge untersagt. E;? ist kein Grund dafiir aufzufinden, weshalb dcn Vcrirctcircn die seit so virlcn Jahren ausgeübte Befugnis; des Petitionörcrhtcö auch

in allgemeinen Lauch"gclcgcnheitcn “dadurch, daß diese fcrncr nicht'

mehr Von Provir:zial-La11dtagcrr bcrathen werden sollen, nun iibcr- lmnpt rrrtwgcn werden solle. In mehreren Fällen, wo ständisck)c odcr atidrrc „Corporationen cs angemessen erachteten, die Abgeordneten zum gxgcnwarngen Landtage über ihre Wünsche imd Bedürfnisse aufzu- klarku, haben die Behörden dieses Verfahren auf Grund dcr Ver- ordnung vom 3. Februar c. als durchaus unstatthaft verwiesen. Ein so strenges Abschneiden jeder Communication zwischen den Abgrord- 119th und Vcirrctcnen, wie es aus der buchstäblichcn Bestimmung dicser Verordnung allerdings gefolgert werden kann, ist zur Förderung des Gcfammtwohlcö kciitcswcges erspricßlich, vicimchr erscheint es fiir die Vertretencn, wic fiir die Abgeordnetcn, gleich wiinschenswcrtl), dic Letzteren über etwa bcstehcndc Wünsche und Beeinträchtigungcn mög- lichst aufzuklären, und sie dadurch zur Vertretung der Jntérkffcn ihrer Kommittenten in Stand zu setzen und zu diesem Zwecke eine freie Communication, _- wctm auch mit Ausschluß bindcndcr Aufträge - aiisdriirklich zu gestatten. at] lll.

Wie es die Erfahrung gelehrt hat, so ist die Bestimmung, nach welcher friiher zuriickgewicscnc Petitionen ohne neue Griinde nicht rrneuert werden dürfen, ihrem Buchstaben nach, leicht zu umgehen, "wem es an Auffindung treuer Griinde wohl selten fehlen wird. Erne geseyliche Bestimmung aber, die ihrem eigentlichen Sinne nach von beidenmSeiten so wenig beachtet wird und in der That in manchen FMN) ohne erheblichen Nachtheil nicht gehandhabt wcr- den kaun, „scheint iiberhaupt nicbt wiiuschenöwerth. Aus dem Fort- bestehen fZUhU zul'iickgcwieseirer Wünsche dürfte für die Stände einc Um so großere Pflicht erwachsen, die Krone nicht darüber in Zweifel zu lassen, Ob" sVlchx Wüns e noch wirklich und mit Grund fortbeste- hen, xa ks durfte .in-dem ortbestehen früher zurückgewiesener Wün- sche, gerade„der tnftrgfte Grund für die Erneuerung einer Petition zu finden sem.

, ati [U.- _„ Dt? von den,! Marschall dieser Kurie abgegebene Erklärung, daß "ck "“ck Ö,?" im J. 13 der Verordnung Vom 3. Februar 6. ent- haltene): BS.,stlmmungen uber das Petitionsrecht des Vereinigten Land- tags uschi fur besagt erachte, Petitions-Anträge, welche auswärtige

921 Angelegenheiten zum Gegenßaube haben, zur Bernthyng zuzylgffen - hat zu dem Petitions-Antrage des Abgeordneten von Brucke Veran- lassunZ gegeben. **

ie Kurie hat nicht verkennxn konrien, daß das Petitionörecht eine wesentliche Beschränkun? xrlerden wurde, wenn alle äußeren An- gelegenheiten Mögeschlossen em solltxn, selbst„solche, welche mit den inneren Anxelegenheiten deqLandes im allxrnachsten Zusammenhange stehen. S on auf Proyinzial-Landiagen nnd Handels-Verträ e mit auswärtigen Staaten häufig Gegenßand von Peiitionen geWeZen, ja selbst von ädtischen Corporationeix haben Petitionen, auöwärtiqe Angelegenheiten betreffend„Allerhochßrn Orts die wvhlwollendfie Aufnahme gefrinden. Es wird trainentlirkx m Beziehung auf die Be- stimmungen dcs Zoll-TarifS, Hie;SchMsahriS-Verhältnisse und die Handels-Politik ganz unvermeidlich sem, nicht blos innere, sondern auch äußere Angelegenheiten zu beruhrcnx .

Es hat nun zwar, nachdem der Minister der auswärtigen An- gelegenheiten in der Plenar-Versammlung erklärt hat, daß nach sei; nem Dafürhalten der gedachte §. 'le der Verordnung cine Ausschlie- ßung der äußeren Angelegenheiten kerneöwcgcs enthalte, der Marschall diescr Kurie *sich sofort bereit ;erkli'irt, dic friiher zuriickgewicscnen Petitions-Anträgc nunniehr zur Beratyung zu stellen, doch hat es dkr Kurie nothwendig geschiencn, eine authentische Declaration in dem Sinne hkk'bi'iZUfiihrln, daß äußere Interessen des Staates von drm *sYleltitionörccht des Vereinigten Landtages nicht ausgeschlossen sein o cn.

Dic'Ruric ist drr Meinung, daß dicscm Wunsche um so chcr wilifahrt werden könne, als in Fällen, in niclchrn drr'ziiinigliclie Koni- missarius wogen schwebender Verhandlungen odcriibcrhaupt im Inter:- esse des Staates die weitere Erörterung irgend einer angeregten ärißcrcir Angelegenheit fiir bedenklich erklären möchte, der patriotisrhcn Gesinirrmg und dem politischen Takt des Vereinigten Laridtagcs wohl unbedingt vertraut Werden diirfc.

Berlin, den 29. Mai 17447.

Marschall: mcrknng ZU nmchcn?

(Es scheint) nicht der Fall zu sein', 'der Entwurf ist Komik an- genommen.)

Wir kommen nunmehr zur Tagesordnung.

Landtags: Kommissar: Ick) habe in der letzten Sitzung mich bereit erklärt, in dcr nächstfolgenden, also in der heutigen, AUB- kimft zu geben iiber die Frage: wie es mit kem Druck von Petitionen zu halten ski, Miel)? dic Mitglicdcr dcr [when Versammlung dein Landtage übergeben haben, und deren Vervielfältigung durch den Druck sie später wiinschcn. Ich habe in dcr leytcii „Sitzung bereits dic Bestimmungen der Censur-Jnstruction angefiihrt, Welche ausdrück- lich besagrn, das; Nachrichten über den Gang der Verhandlungen in den preußischen Sfände;Versannnlringcn wiiHrcnd dchaucr dcr lei)- teren nicht anders als aus offiziellen Berichten gedruckt werden diir- fen, und ivcichc hinzufügen: „Eben so iind in solchen Blättern Prtitionen oder sonstige Schriften, wclche an die Landtage gcrichtct werden nur ÜZMVLÜ zum Druck zuzulassen, als sie durchdie gedach- ten Landtags:8 erichtc oder amtliche Mittheilungen vrröffentlicht ivor- den.“ Diese Bestimmung bezieht sich mir auf periodische Schriften. Durch die Declaration vom 11. 'Dczkmlicr 1216, welche sich Seite “2 der GcscH-Sammlunq von71847 findet, ist diese Bc-

Zch frage: ist gegen diesen Entwurf eine Be-

.„stimmun? auf alle DkllckschYiÜcjl*i.,MÖÖLdéÜ)4W-WV1'ÖLU“É“,'-"Hiernach o

steht Nl JM, daß Petitisucn, wcnnisie'Ä'dem Lankiagc ein- mal iibrrgc cn sind, mir gedruckt werden"!)ürfkn, nachdem sie in den amtlichen Veröffentlichungen des Landtages stehen, oder wenn sie fiir amtliche Mittheilung erklärt wcrden." Einer Censur bcdiir- fen sic in beiden Fällen nicht, sondern sie sind als amtliche Schriften zu betrachten, wclche frei von der Ccnsur sind. Es ergiebt sich hier- aus, daß alle Petitionen, vort dcncn dic Abtheilungcn oder der Land- tag annimmt, daß sie im Zntercffc dcö_Vereinigten(Landtagsgcdrnckt werden sollen, ohne Ccnsur gedruckt werden können, Es fragt fill), wie soll mit solchen gehalten werden, welche nur auf Wunsch der Antragsteller gedruckt werden? Hierüber habe ick) keine andere Air- sicht fassen können, als daß lediglich die Herren Marschällc zu ent- scheiden haben, ob ein amtliches Interesse diesrs Druckes Vorlicgc oder nicht. Sobald der Herr Marschall erklärt, es sei ein amtliches Zittereffc vorhanden, so erfolgt der Druck ohne Ccnsur; fehlt aber eine solche Erklärung, so halte ich mich als oberaufsehcnde Behörde der Censur nicht befugt, dicsclbc zu ersetzen und den Druck zu erlau- ben. Zu diesem Sinne habe ich an die beiden Hrrrcn k))Tarschällc der hohen Kuricn unter dem 14ten d. M. geschrieben. Von dem Herrn Marschall dcr Herrcn-Kuric habe ich keine *Antwort erhalten und daher angenommen, daß er mit der erklärten Ausfiihrung cin- vcrstandcii sei. Der Herr Marschall dcr Drei-Ständc-Kuric hat mir jedoch erwicdcrt, das; sein Verhältnis; ihm nicht gcstattc, sich mit ei- ner =solchcir Ccnsnr 'zu bcfascn.

Ich habe hierauf erwiedert und crwicdcre hier _nochmals, da[; Von einer Ccnsur dabei nicht die Rede sei, sondern "blos von der Erklärung, das; der Druck im Interesse des Landtags erfolgen möge, und dadurch einen amtlichen Charakter crha-ltc. Sofern sirl) also dcr Herr Marschall cntschlicßt, in dieser Beziehung die Petitionen cincr Priifung zu riirtcrrverfcn, damit er befähigt Werde, dicses Anerkennt- nis; zu geben oder zu versagen, so ist der Konflikt gelöst; sofern er! sick) aber nicht dazu verstehen sollte, kann meinerseits zur Lösung Hrs- sclbcn nicht bcigetragcn werdcn, Weil ,ich nach dcn gescylichcn-Bkstmt- mungen mich nicht befugt halte, solche Petitionen ccnsurfrcc drucken zu lassen, noch einem Ccnsor dcn Befehl zu erthcilcn, etwas zu ccn- siren, was nach den Bestimmungen der Ccnsnr-Jnstruction ccnsurfrci ist. Fiir diesen Fall wiirden die Antragsteller, deren Petitionen nicht durch die Abtheilung, als des Druckes bedürftig, anerkannt iverdcn, keine Erlaubnis; zum Drucke derselben erhalten können.

Marschall: Als mir die verschiedenen Petitions-Anträgc in den ersten drei Wochen des Landtags zukamen, habe ich viele dersel- ben gan; durchgelesen, die meisten aber nur so Weit durchgelesen, als nothwendig War, nur zu bestimmen, welchcr Abtheilung ich sie zuthci- len sollte. Bei dieser Gelegenheit ist mir in keiner derselben etwas vorgekommen, was das allcrmi-udcstc Bedenken gegen ihren Druck in- volviren könnte. Weim mir abcr jetzt wieder aufgetragen wiirde, nochmals jcdcn Antra-Z *in dieser Beziehung genau zu prüfen, dann allerdings wiirde icl) nrichmit dcn Ccnsur-Vorschriften genau vertraut machen und untersuchen miiffen, ob sich darin nicht etwas befände, was in unserer Monarchie zu Veröffentlichen nicht erlaubt oder einem Bundeofta'atc unbequem wäre. Solche Untersuchungen anzustellen und das Ergebnis; derselben meinen geehrten Mitständen gegenüber aus- zuführen, habe ich, abgesehen yon der_Zeit, welche dies erfordern wiirde, für ganz unthunkich gehalten, denn wenn ich für eine Peti- tition aus den friiher erwähnkcnRücksichten die Druckerlaubuiß zuriick-

,wiesen hätte, so Würde ich am folgenden Tage als Verklagter vor der

hohen Versammlung stehen, und das wäre eine Stellung, die mit der Würde Ihres Marschalls ganz unvereinbar isi. Wenn jeßt der Herr

Landtags-Kommissarius erklärt hat odxr ich ausseiner Erklärung zy ent-_ _ nehmen glaube, daß es auf den Inhalt eme_r Petition weiter nicht ankömmt,

sondern nur darauf, ob sie im amtli, e_n Interesse der hohen Vcr- sammlung wünschenswert!) LTU drucken er, „so ändert das allerdings die Sache. Aber auch die' e-raytwortung „dieser Untersuchung möchte

: sie sollen die Petitionen nur in jener Beziehung beurt eilen.

„glieder vcrthcilt zu werden.

ich dann nicht gem gan allein überne men und -

ich dxshalb vorschlagx, Zisi der, daß diejeaizzen ".J.-„Leer„ AHWLYZT schen, daß ihre Petitionen gedruckt werden, stch an die ßetjeffende Ab" theikung wenden und einUrthe-il von dieser verlau en, ob es für d ; Gang der Geschäfte wünschenswerih sei, daß die etition um 23er gelangen könne. Wenn-die Abtheilunq oder nur i r Herr orfihen- der im Namen derselben mir eine solche Erklärung giebt, werde ich hiernach kein Bedenken haben , das Im rimatur zu errheilen. Es fragt sich, ob der Herr Landtags-Kommi ar hierin cinen genügenden Ausweg findet. '

Landtags-Kommifsar: Ich habe egen diesen Ausweg nichts zu erinnern und wünsche nur, daß der Herr Marschall darauf setzt: „Jm Interesse des Landtags zum Druck verstattet,“ Ick be- merke auch ausdrücklich, daß deGhalb die Herren Marschälle nicht an die Censur-Vorschriffen gebunden sind; sie sollen keine Censoren sein, Dabei che ich natürlich voraus, daß, wenn eine solche Petition etwas ent- hielte, von dem der Herr Marschall selbst glaubt, daß es verderblich sei, er nicht erklären Werde, daß der Abdruck im Interesse des Land- tags liege.

Abgrordn. Sperling: Der Herr Landta s-Kommifsar hat so eben die Giite gehabt, uns mit dcn Geseßen be anni zu machen, die iiber .die Publication dcr stiindischcn Verhandlungen bestehen; ich muß aber bekennen, das; diese noch einen anderen Fall zu treffen scheinen, als dcn, um den es sich hier handelt. Sie bktreffc'n niimlich die Vcröffcntlirhimg dcherhandlungen an das große Publikum; hier aber kommt es darauf an, daß einzelne Petitionen nur den Mitglie- dern kes Verrinigtcn Landtages bekannt gemacht werden, sie sollen nacb dcr Absicht der Petenten nur als Manuskript gedruckt Werden, und es soll dadurch der Zeitaufwand erspart Werden, der durch die Vervielfältigung mittelst Abschrift herbeigeführt werden würde. Nach allgrmcincn Grundsätzen diirfte also die gescleiche Vorschrift auf Be- schränkung der Freiheit diesfalls hinausgehen und jedenfalls nur res, striktiv erklärt werden können. Wir können also, meiner Meinung nach, in diesem Falle über diese Censur-Znstructionen hinauSgehen, und ich kann diese nicht fiir anwendbar halten in Beziehung auf die Vervielfältigung der Petitionen durch den Druck.

LarrdtngS-Kommissar: Die bestehenden Censur-Vorschrifx ten iriircrschcidcir nicht, ob etwaB als Manuskript gedrnckt wcrdensoll oder nicht, wndcrn sic Verlangen die Ccnsnr fiir alle Druckschriften. Chen w wenig findet sich ein Unterschied in Beziehun auf die e-_ titwnen, vielmehr ist ausdrücklich esagt, daß alle eingehenden e- iitroncn mir nnter den bkzeichnetcn- edingungen gedruckt werden dür- fk". Jrl) halte mich anch Zu keiner anderen Interpretation des Ge- scßcs bcfngt.

Abgeordn. Milde: Ich kann demjenigen, WKO der verehrte Redner vor mir gesagt, nicht béistimnrcn, glaabc im Gegentheil aus - dem, was der Herr LatrdtagNKommiffar ausgesprochen hat, vollkom- men entnehmen zu diirfkn, “daß jede Petition, welche die einzelnen Abgeordneten hier rinbringcn, ccnsurfrci ist. Wir haben Alle eincn amtlichen Charakter, unsere Petitionen als solcke haben gleichfaÜs eincn amtlichen Charakter, sie sind Gkgcnstände, die wir hier zur Er- örterung und Berathung event. zur Kenntniß der Allerhöchsten Perx son bringen wollen. Alle dergleichen Dinge, in solchen Versammlun- gen arif feierliche Art und Weise berathen und beschlußreif gemacht, sind amtliche Sachen. Wenn also der Herr Landtags-Kommiffar darauf hingewiesen hat, daß nach den bestehenden Censurgcseßen und den Bestimmungen des deutschen Bunch alle Petitionen, die fiir das amtliche Bcdiirfniß ber Landtags:Versammlungen n'o'thigerwcise ge- druckt werden müssen, auch ccnsurfrci sind, so scheint mir diese Ange- legenheit vollkommen und in genügender Weise erledigt. Es ist frii- hc'r von der hohrn Kurie bkschlossen Wordcn, daß, insofcrn vcrschic- dcnc Petitionen iiber einen und denselben Gegenstand cinem Aus- schussc odcr ciner Abthcilung vorliegen, dicjcnigcii, die vorzugsweise dcn Gegcnsmnd erschöpft", in denen der ]-(*(]i5 nmem'iac- am iibcr- sichtlichstcn odcr iibcrzeirgcndstcn zusammengkdrängt ist, gedruckt und den Referaten beigegeben ivcrdcn sollen. Es muß abcr, der Natur dchache iiach, Petitionen geben, Welche nicht die friiher angedeutete Form haben, die mehr den Charakter einer Denkschrift tragen, und um solche zur Kenntnis,“ der Versaiirmlmrg zu bringen, Mun nament- [ich sie vielleicht in dem betreffenden Ansichuffc iiicht ÖM Anklang gefunden haben, den der Antragsteller wiinmit, cr]ckcmt die Verviel- fältigung derselben drtrri) dcn TrurF wiinschcirswrrtl , und“ gcrade. um diesc Art dchctitioncn möchte es sich hicrhandclrr. chnalrodergletchen Petitionen als nichtzur Bcrathung und wcrtrrcm Erijrzrchcn geeignet von den Ausschüssen bezeichnet werden, so diirfte 96 doch Fglle geber], mwelchen es fiir den Einbringcr einc unerläßlichc Pflicht gkbtctci,“ daß, ((is-an' den Landtag grrichtct, ihr Antrag auch zur Heniztniß aller Mitglieder desselben gclamc. Wenn diesc nun aber nicht in («[ck-150 zur Cog- nition dcr Vcrsirritmlang vorgelegt werden könnten, wie i_ollen dann die Mitglieder jknc Pflicht erfiillen, ihren Mitstäridcn dicje Petitio- nen ;ur Klimtnißnahme zn iibcrgcbcn? Ick glaube also, daß alle Pckitioncii, dic him“ eingereicht sind, als amtlich, nichts weiter ni)“- tliig haben, als die Bestätigung drs Marschalls, dahin lautend: dem Landtage eingereicht, mithin ccnsurfrci zu drucken und unter die Mit- So habe ich den Herrn Marschall vcr- standcn, und so ist,meincö Erachtens das Verhältnis; der Sache.

Landtags -Korumissar: Jr!) bedaure sehr , mißverstanden ZU sein. Es steht ausdrücklich im Gcscß:

„Petitionen könnc'n nur dann, Wenn sie durch amtliche Mittheilun-

gen 11, s. w.“ Dadurck), vas; cine Petition eingereicht wird , erhält sie nicht i[150 jure cinen amtliche'n Charakter, vielmehr habe ich Verlangt, daß eine Erklärung des Vorfichden der Kurie Voraus-gehe, welcher sie" als eine solche bezeichne, dercn Druck im Jukereffe des Landtages liege. Ich bitte, anzunehmen, daß ich bei dieser Erklärung so lange stehen blei- ben muß, bis eine andere geseyliche Bestimmung erlassen werden möchte. Durch die Erklärung des Herrn Landtags-Marschalls istiser Weg bezeichnet, wie die Druck-Erlaubniß zu erlangen. Auf eine Abänderung meiner Erklärung bitte ich nicht zu rechnen. &. , .

Abgeordn, Siegfried: Aus den Erklärungen dcs Königlichen Herrn Kommissars und des Herrn Landtags-Marsrhall; habe 1ch Wk" nommen, daß der Zustand jetzt ein solcher ist: die Pct-tioir geht 2311- dcr Marschall Waist sie an eine Abtheilung, in dcr Abtheilung 112le Lie gepriift, ob sie zum Drucke kommen kann o_de1*,1]kch** W'kd 11? iir den Druck fähig erachtet, so wird die BUMWIUUI VOM Vor- sianbe der Abtheilunq gegeben und sir Zehk ZUM EYLUÜ Ick xhaße aber noch den Zweifel gehabt und wünsch? dcn'gclojt, Vb M ])N'“ fung vvm Vorstands allcirÄUodcr vort xc!“ Abtheilung geschehen soll. *

e ic t Le teres o i cm enug . , G1ch9)ihar*sck§5all_:, sDasst War mgcinc Meinung, nur so-llte es nicht nöthig sein, daß die ämmtlichen- 16 Personen der Abtherlmrg tinter- schreibkn, sondcmlxic unterCZU'st' dxs Vorsißenden sollte hinreichend

lu dere en 1 es einige . . _ den YYsZoan. Ion Bziünneck: Mix scheint der Vorrchlag des Herrn Marschalls angemessen, und um ro „an emessener, gls er dem Verfahren analog ift, waß ['I den Pcovmzral- andtagen bisher statt- gefunden hat. Jederzeit tft von dem Vorfihenkxen derAbZherlung dem Marschalls angezeigt worden, daß die Abtheilung die eme oder andere Petition gedruxkt zu sehen wünsche, _Darauf hat der Mar-