Landkags-Maxsäzall zu überreichen. Das Amtxndeme'at lautet: „Die- jeni en Petitions-Aukräge, welche zum Zw'eck 'der 'Abänderurzg des Geßhes vomZ; Februar d. J. beschlossen Werden möchtep, m der Art WdsWäse zu formuliren, daß Se. Majxstät der Köjxxcg allerun- lerkhän -* ebeten werde, desfallsige Propofcttonxn dem nachsten durch die Aller ö ste Botschaft vom 22sten v. M. mnerhalb vxer'Zahrcn ZU esicherten Vereinigten Landtage vorlegerz zu lassen.“: ZNUZW Y_b-
Zk bei diesem Amendement ist nur der ,emx Zweck, fur den [ck rntch chou aus : xdchen habe, für den ich mzchftmnzer glassprechett wexde, daß die e ammlung zu möglichster Eznstrmmrgkejt gelangen mde. Die Gründe , durch welche ich dieyes. _Amendement- untcrstuße, sind folgende: Es ist dasselbe crsicns ysuxg analoq nut dcr-Allcr- Yöchßen Zusicherung, daß Abänderungrn m dem Geseyc vom .I, Fc:-
' “ dcr Stä'ndc eintreten sollen* es ruar nur nach emgeholtem Betrathe „ dcs GntZck);
ist dieses Amendement völliq analog mit dem zijndc . * 5 eordneten „Pusch, welches eJne tens ausgestellten Anfrage des Ubg _ uf die Erlau-
ähnliche Richtung v:»rfolqt. Ich beziehe mich scrncr, a * * * * ' * 't o und bercdtcs Mtiglrcd der Pro- Ferungen, welchc em sehr geeh: c in schr geebrtcs und scharf-
in 57 e alen uns (» eben und welchem e', ' , " ;“)imIing sIi)f21“tc'xlied de? "J.)rovinz Preußcq bqtgctrexett-tst, dxe Erlautc- rungen uämliéh iiber die Absicht, welche die 13,8 Mttglacder lettete, "Ech“ ihre Erklärungen in unskrc Protokolle med-ergccht hab?". “Ursa Erläutcrungch qinqen dahén, daß es den 138 Mttglrcßcru 11111 der * * mvcrembar erschwn, sofort mrt Pcktttonen
« u cbt vor dem Thronc' : _ „ „ „_ ZlhßfrÉÜen, welcbe cine Erwecdcrung S1“. Maxstat erlycqchten, daß
es ilmen als dcr loyalcrc und ruhigere Weg crychien, ,1h1'e'11cbcrzen- gunq/ auszusprechen und daxurch zn Wahren, Wenn ,slc dzcxe Uebe;- zkuth-xq-t'n das Protokoll mcdcrleg-ten; und so kann 1ch mcht umhw, ciner fd loyalcn, chronwcrthcn Gesmnung meme offcnjic ,Ancrkcnntmß und meinen anfrichtégsten Tank auszusprechen. Llllexn [ck mach_c dle 13T"? ?))kftglicdcr darauf aufmerksam,"wie„ chnn ste mchß a_ll§ gcjundc Logik gänzlich beseitigen wojlcn, nc slch m der [cl)jvtcrtgxtcu Zuge befinden , wenn sie den tm Gutachten vorgefuhchn ?lnxmgcn bkitrctcn wollen. “ Ich glaube, das; sic nur hann bcxstmnncn konngn, Wenn sie mcincm Amcndcment Geltung gewähren. _Zch 111ach_c_1m Zntercffc des Amcndemcnkö dix Versawmlung darauk „aufmcrfmm, daß durch dicses Amcndcmcnt dle .?(nt-rage das Wesen cincr Propo- sition annehmen und fich in viel lcrcbterchorm bcwegczt, als m_dcr Gestalt vvn Petitionen. Und so geht mem Antrgg dschlll: 'Der Ocrr Marschall möge die Versannnlung fragen, ob ste mcm ?[mcndcnwnt unterstiiße, und sollte dies geschehen, selbes sofort znrthratlwng "**.d Beschlußfassung stellen, denn ich bin iibcrzcngß Yaxzdtc ?[nnglxnzc 111x1- 11es Wuenkcments von Wesentlich günstigem Etnslunc auf Emstmmng-
keit der Versammlung sein muß. , _ Eine Stimme: Darf ich bitten, das Amcndcmcnt nochnmlö
zu Verlesen. ' Abgeordn. Graf Von Renard Verlaest daffclhx nochnmls. Marschall: Nächst diesem ?lmcnxemcnt Und noch mchrcw andere eingereicht wvrdcn. Ich werde bc! jedem fragen, “ob gs dtc nöthi e Unxerstiitzung findet, um bcrafhen anerdcn; abxr cmc Msgr- tige eschlußnahme über jedes dieser Amendcmentö Mrd unmöglich sem; die Herren Redner, die sich gemeldet haben, werden Gelegenheit finden, diese Amcndements mit zu berühren, und am Schluß der Bc- rathung werde ich eines nach dem anderen zur Beschlußfassung stellen. Ich frage 'd'xe Versammwng: ob daS Amendcmcnt die zur Bcrathnng nöthige Untersküyung findet? (Wird zahl r eich unkerß'üxzk.) Jeßt hat der Herr Abgeordnch Sperling das Work. ' Abgeordn. Sperling: Die Gnsade, hochdocre-hrtc Herren, ck eine Schwester der Gerechtigkeit. S1c 1st abcr dre Jüngere vpn Beiden, sic kann sich nur da geltend machen, wo lclztcre wacht l))"- refcht; sie darf nur da in Anspruch gcnomm'en wcrden, w!) dch,_mcht mchr in Anspruch genommen jvcrdcxt kqmt. Dec ercxhttgkcrt t]t die erste Bedingung jedes ge'scllschaftlichch Zustandes; src qt dcr Graurh- pfeéker dcs Staats-Verbandes. Dieses sagt uns unser Bc'wußtscm. Dies ist die Ucbcrzeugung des Volkes. Darum das dumpfe allge- meine Schw-zégcn bei dem Erscheinen de'r Verordnungen Vom „';. Je; drum“, weil das Volk dieselben mit der Gerechtigkctt, der höchsten ZÉerde unserer Krone, uicht durchweg Vereinbart fand. Darum das allgemeine Mißbehagen, Weil das Volk sich durch diese Vlrordnungen in wesentlichen Rschten seiner Stände Verletzt fühlte. Wir, meine Herren, sind berufen, dicse Mißstimmung zu heben, einc Verständi- gung zwischen der Krone und dem Volke lxrbxizufiihrcn! -- cfn hct“- 1igcr Beruf, .dklt wir zu erfiillen dcr Wachttgstc Akt, den wir zu vollziehen haben. Es ist uns dazu der Weg der Petition eröffnet. Gehöre ich nun auch zu dcn137, welchc die bekannte Erklärung iiber die Differenz zwischkn den neuen und den alten Gesetzen unterschrieben haben, weil ich laubtc, daß solche cin hinreichcndcs Mittel skin wiirde, jene Verständigung hcrbcizuführcn, so bin ich doch jcyt Weit entfernt, mich gkgen dtc Petitionen zu erklären, CD wird nur darauf ankommen, worauf sie gerichtet und wie sie werden motivirt wcrden. Wie ich schon angedeutet habe, müssen wir uns an die (55ct'ccl)tigkcit der Krone wenden. Ihr diirfen wir aber nur mit Rcchtögriindcn nahen. Hierzu sind wir Verpflichtct, Weil wir es uns in der Adresse vorbe- halten haben. Wir können es thun, Weil Sc. Majestät der König es nach Seiner Botschaft erWartct. Es ist Sein Allcrhd'chstcr Wille, daß wir es thun. Die Abtheilung Verweist uns außerdem auf die Nothwendigkcit und Nüleichkeit, Wenn wir vorher den Rechtspunkt berichtigt, cs «USJeführt haben, daß das, um was wir bitten, uns von Rechts wegen zUkonxmt, so läßt- sich nichts dagegen erinnern, das; wir auch dirNoth- wendtgkeit und Nüßlichkcit als HiUfö-Argumente anführen. Versteht e? fich doch Von selbst, daß wir nicht um den Gcnnß cines Rcchtcs „bitten jvexden, wenn wir nicht die Ucberzeugnng haben, das; es uns nothwendt u,nd nüßlich ist. Sollten wir uns aber allein auf die _ Nöthwétxhtgkett unt? Nüßlichkeit stiiyen wollen, so wäre es bedenklich. Dgnn traten uns dre Worte Sr. Majestät entgegen, das; ?lllcrhöchstsie «ck Zu „neuenUGewährungen in Bezug auf die ständische Vcr- fsZsung nicht drangen lassen wollen. Dann wiirden wir dem König- , l' en WU?" engkkgenhandeln, Es wäre dann noch etwas Anderes su bedenken. Der Weg der Petition, den die Verordnung vom 3._Febxuar uns vorgezeichnet hat, ist uns noch neu und unbekannt. Wu: wtssen „noch nicht, ob und inwieweit auf demselben diePctitioncn 31,1 «tkm Ziele kgelangen, Gründen wir nun eine Petition alloin auf d'“, othwendi kit und Niiylichkeit, und wird sie, mit diesen Motiven allem auSgerüJet, in der Herren:.Kur-“e verworfen, so IMM)?" Wir und "User? Kommittenten in eine noch ungünstigere Lage, als in jvel- cher wn- *uns schon jeßt befinden. W," gehen der Regierung geradezu einen Grund hin, uns das,. “„Wir „erbrtten, uns mcht zu ewähren. Wir binden sie gewisser- - WWMW freier Bewegung, daes zu thun. Ach zusammen fiihrt kms. dahm, daß wir die Petitions-Anträgc, von denen zeßt die Rede J|“ anSe, Majestäß nur dann richten können, wenn nur sie rechtlich e “i:" en, jede thttion aber fallen lassen müssen, wenn sie allein ““ 9? Rothwendxgxeit und Nüßli keit basirt werden soll. sch Voranschzckxm dessen “ge : ich zur Erörterung der beiden Jragewüber die ups .jeßt vorliegen. * , D“ “ ' “.'"? dePetiodrzitätdesLandtags. H„ier trete ich, _ ' bedaure, “ 'st “ kk unkt in dem ich es kann _ der sicht des Herrn Iusäz- ini “ “ ers bei, der vorgestern gesprochen
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hai, da es nicht ganz erklär!“ :“ , wie die Abtheikung zu dem Schluffeßkommen- skon ,..daß Yurcslt).- das Gesey _vom Jahre 1820 zwar die Wiederkehr es La'üdtags überhaupt, aöer"“nichk7di'e*alljähr- liche Wiederkehr desselben begründef sei, denn in denselben Worten, aus denen sie die Wiederkehr im Allgemeinen herleiten will, ist es auch ausgedriickt, daß „die Wiederkehr alljährlich stattfinden soll. Sie - beruft sich auf die Prosinzial-Landtage, welche ihre Functionen fort- während ausüben sollen, ohne alljährlich versammelt zu sein. _ Ich muß bekennen, ein solcher Fall, der hier inVergleich kommen könnte, ist mir nicht bekannt. Manchcm von uns schwebt vielleicht noch die Ansicht dxs Königl. Kommissars vor, die vor einiger Zeit hier geäußer_t rst, daß nämlich die Worte des Geseyes zunächst auf die Staatc3|chulden:Kommission zu beziehen seien und diese jährlich die Rechjxxmg „chen könne, ohne das; der Vereinigte Landtag da sei. ancnen 11tdic_se Ansicht, so richtig sie im NU MWM" ist, kk" Woxtcn des Gexeßes nicht entsprechend. Diese geJen ganz bestimmt dahin, das; der reichsständischen Versammlung die Rechnung
gelegt Werden solle; ihr soll sie gelegt werden*, ihr kann sie aber '
"I'M Zähklick) gelegt Weröen, wenn sie selbst nicht jährlich eznberuscn wird und existent ist. (Zinc neue Ansicht hat in dieser Be- ztehung endlich der Herr Justiz-Ministcr aufgestellt. Er meint, daß "? dcn gcdachtcn Worten des Gescch mtr eine Verpflichtung gegen die Staats-Glänbiger zu übernehmen beabsichtigt und eine solche auch nur übcrnonnncn sci. Aber, meine Herren, gegen Gläubiger iibcr- niznmt man Vcrbindlichkeiten nur so lange, als mit ihnen kontrahirt wird. Im Jahre 1820 hatte der Staat bereits mit seinen Glänbi- gxrn kontrahirt, daher durfte gegen sic der Staat nicht mehr sich ver- pylichtcn; gcgen die Gläubiger war es nicht nötl)ig, daß der (Hech- gcbcx im GcscHe Vom 17. Januar1820 Art, 2 sich dahin aussprach: „Wir erklären diesen Staatsschuldcn-Etat auf immer fiir Ikschlos- sen. Ueber die darin angegcbcnsSummc hinaus darf kcinStaats- schuldschein oder irgend ein anderes Staatsschuldcn-Doknmcnr aus- grstellt Werden. *- Solltc dchtaat k'iinftighin zn scincrErhaltung oder zur Förderung des allgemeincn Vcstcn in die Nothwcndigkcit kommen, zur Aufnahme cines 11c1tanarlchcns zn schreiten, sokann solches nnr mithzichung und nntchitgarantie der
künftigen reichsstän'dischcn Versammlung geschehen.“ Im Interesse der damaligen Gläubiger wäre es vicimeHr hin- reichend gewesen, wenn durch dachsclz ausgesprochen wäre, daß die damals schon Vorhandenes den Vorzug vor allen neuen Gläubigern bach sollten. Die Verordnung ist ein Gesetz; durch das Gcscß sprach dchcscchbcr zum Volke. So wie derStaatSratl), dessen eben- falls in Beziehung auf die Rechnungslegung gedacht ist, sich fiir Verpflich- tct nnd bcrcchtigt halten mußte, di'cRechnungslegung vonder Staats- schulden7Kommfssion jährlich zu fordern, cbcn so muß cht der Ver- einigte Landtag aks reichöständischc Versammlung sich Verpflichtct nnd berechtigt fühlen, dicse Rcchmmgolégung jährlich zu fordern. Er kann dies nur, Wenn er selbst jährlich cxistirt. Daher folgt cs aus dem (Hcsctzc, das: er jährlich zusammcnzubcrufen ist. . , Was die zweite Frage anbetrifft, ob die Schöpfung des ständt- schcn Ansschusscs und der sfändischcn Deputation mit dcn friihere]: Gesetzen in Einklang zn bringen ist, so hat der Landtag bkl'clkö an seiner Adresse erklärt und ist nach allen bisherigenVerhandlungen (1193 feststehend anzunehmen, daß er die rcicksständischc Vcrsannnltmg 111, deren in frühercn Gesetzen Erwähnung geschehen. Dies Vorausgcscyt aber,_i| es nicht möglich, daß der ständische Ausschuß nnd die De- putanqn neben ihm existrren könne, wenn sie ebenfalls den Charakter
der re1ä)6ständistl)cn Vcrsamman haben sollen.
Es widerspricht dies dem Begriffe einer solchen Versannnlung.
die andere aufheben. Tél. H'ékr inßkz-Mij1ifwrx*hat-ßlbst kein Ar- gumcnt zur Entkräfkung dieser von VTs'Abtheilung schon aufgestellten Ansicht vorzubringcn Vcrmocht. Er 'hatuns allein auf die städtische Verfassung hingewiesen. Aber so Weit ich um mich blicke, nirgcnd finde: ich cénBeispicl, wclchcs ihnzuuntcrstüyen gccignctwärc, iibcrall ist nur cin Körper da, sei es der Magistrat odcrdchcmcindc-Rath, Welcher die Gemeinde nach außen hin Vertritt, dcr ihre politischen Functionen ausübt. Es wäre möglich, das; der Herr Minister an die einzelnen Dcputationcn und Koxmnissinn gedacht, die in dcr Städtc-Vcrwaltung Vorkommen; jedoch haben diese ein ganz anderes Gebiet der Wirksamkeit, als ein politisches. Sie „sind dem Magistrat snbordinirt, ihm vxrantwortlicl).
Tics Kriterium fehlt bei dem ständischcn Ausschuß und der Staatsschuldcn-Deputation dem Vereinigten Landtage gegeniiber. Ick müßte daher, schon aus diesem ersten Grunde, die in Rede ste- hende Jragc Vcrncincn. Es fiihrt mich aber noch cin zwcitcr Grund dazu, der positive Buchstabe des Geschos. Es ist in den friiheren Gcscßcn immer nur an eine rcichöständischc Versammlung, an eine Vct'sammlung der Vereinigten Stände gedacht. Der Herr J.)?ém'stcr beruft sich auf die Tiöpositéon des Gesetzes Vom Jahre 1823. Er räumt cin, das; bei dessen Enmnirung nicht im Sinne gcwcscn kst- mchrcrc rcikhsständischc Versammlungen neben einander hin,;nstcllcn, das; aber der Wortlaut dieses Gesetzes, das Wann und Wie, dic allgemeine ständische Vcrsannnlung aus den Provinzial-Ständen her:: Vorgehen sollen, so allgemein sci, daß der Gesetzgeber durch dieselben sich knrchaus nicht habe verhindert erachten können, mchrcrc derglei- chen Versammlungen neben einander hinznstcllcn.
Diese Ansicht würde ich nur dann cmigermaßcn haltbar finden, wenn das Gesetz vomJahre 1823 allein da stände, daffclbc steht aber in nothwendigcr Verbindung mit friiheren Geseycn, namentlich mit den Gescyeu vom 22. ai 1815 und Vom 17. Januar WA). Zn- dcm es den Begriff der ständischen Versammlung nicht auseinander- scytc und anders bestimmte, ließ daffclbc es in Beziehung daranf bei der Bestimmung der friiheren Gesch. Zn letzteren Gesetzen ist nur von einer Ccntral-Vcrsmnmlung die Rede, das Wie dcs Gcschs von 1823 kann sich daher auch nur auf die Organisation diescr eincn Vcrsannnlung beziehen.
, Das Resultat mcincr ganzen Betrachtung geht also dahin, das; denxxntJen Mitgliedern der Abtheilung bcigcstinnnt Werden mnsx, wclche dafur entn't haben, das; Sr. Majestät dcm Könige chrfurchtsvoll vorgestellt Werde, das; die Bestimmungen der Verordnungen vom 3, Fßbruar iibxr dcn ständischen Ausschuß und die ständische Deputation nut dcr frjthcrcn Gcscßgcbung nicht in Einklang zu bringen seien, und daß,L-lllcrhöchstdcrsclbc auf Grund der letzteren gebeten jvcrdc, den Vereinigten Landtag jährlich Allcrgnädigst einzuberufen.
„Achyrxn. Graf von Helldorfs: Meine Herren! Der Herr Justtz-Mnnstc: hat am Sonnabend die zur Berathung vorliegende Jragc Vorzug6wcise vom Standpunkte des Rechts aus beleuchtet,
„ Ich bitte daher ntcinchits auch um Erlaubniß, von diesem Stand-
punkte aus vorzugsww' :! sprechen zu dürfen, Zuvörderst aber glaube ich 11M- Wo es sich um die B'craihung der Petitionen anf Abände- rung des Patents vom 3. Februar mit Riicksicht (mf Hic friihere Gc- scygebung handelt, erklären zu müffen - Zmd Vtelc 111 dieser; hohen Versammlung werden mir beistimmeti - ww dadurch, daßsfitr dtese Angelegenheit der We der Petition betrctxn worden, kcmeswc es meinerseits auf das e t des Landes verzjchtet Werden soll. ck betrete diesen Weg“ der crathun der Pextttoneq aus doM„Grunde, wie ich laübe, mit volxérGewiFensfrethelk, Pe's den Stande" zur Zeit na unserem Staawrecht “.und der Allerhö sten Botschaft vom
22. Apr:! kein anderer Weg möglich und zugela kn M, und bin ich
Bei der Cocxistcnz mchrexxcr solcher? VerfaMmlnugen [würde die eine
ferner'bes Dafürhaltens, daß dnrch die Form der Rachsuchung eines Rechts das Recht selbst nicht verloren gehen kann, auch daraus eine
Aufgabe dessxlben__n„i.cht zu folgern ist. » Zur Sache selbst muß ich
vorexst erklärén, wie'ickj'wit d“cm'“je13t- zu'r Vérathung „vorliegenden Thetl des Gutachtens der Abtheilung keinesweges mich dahin einver- standen erklären kann, daß dasselbe die Recht6gründe so geflissentlich zum Theil in den Hintergrund gestellt hat und um so mehr in den Zox'dexgrund die sogenannten Niißlichkeits- und Nothwendigkeits- run e. „ Ich möchte sagen, mit dieser Tendenz ift, um mich eines bild- ltchcu ?lusdrucks zu bedienen, qlcichwie mit einem rothen Jaden das ,gzanzx Gutachten dnrchcht. Die Abtheilung ist auch durch dieses ; meckstellen drs Rechtsprinzips in ihren verschiedenen Konklusioncn nnt fich selbst in Widerspruch gerathcn. So hat sie die Frage: „Ob aus dem Gescß vom 17. Januar 1820 und dessen Bezug- nahme auf 'die frühere Geseßgebung ein Rechts-Auspruch auf eine jährliche Zusannncnbcrufung der reichsständischcn Versammlung gel- tend zu machen wäre?“ verneint; dagegen aber die Frage: „ob aus dem Geseth vom 17. Januar 1820 und deffeu Bezug- nahme auf die friihere Gescygcbnng ein RcchtEanspruch auf eine pcriodischc Zusammmenbcrufung dcr rcichöständischcn Versammlung in so kurzen, regelmäßigen Fristen geltend gemacht werden kann- dic sie in den Stand schen, den Bestimmungen der Artichl 153 und 14 der Königlicher! Verordnung Vom 17. Januar1ZL4) ZU genügen?“ bejaht. Auf diesen in der so vcr'schicdcnartfgcn Beantwortung bei: der Fragen liegenden Widerspruch hat auch meiner Ansicht nach der Herr Zustiz-Ministcr sehr treffend aufmerksam gemacht, denn er sagt in seinem Vortrage: (Liest Vor) „Dic Abtheilung hat Seite 7 des Gutachtens erklärt, daß aus Artikel 1:3 ein Rcchtöanspxuch auf alljährliche Einberufung der reikhsständischcn Ver ammlung nicht abgeleitet Werden könne. Kann aber daraus ein Rschtsansprnck) auf alljährliche Cinbcrufnng nicht abgclcitct werden, so kann iiberhaupt klin ähnlicher Anspmnb daranf gegründet werdcn, da angenschcinlich Art, 13 nur von all- jährlichen Versammlungen spricht.“
Hätte die Verchrfc Abtheilung silb vorzugswkisc und Vor Allem mehr auf dem Rcchtsbodcn gehalten, wiirdc sic in. diesem Widerspruch mit sich selbst nicht gefallen sein und hätte hier nicht können der Einwand gcnmcht werdcn scitkns dcs Herrn.Justxz=Mi11tstcrN Welchxr, wie schon erwähnt, von diesem ganz richtig aufgestellt wvrdcn :|. Bei der Jesthalfung dcs Rcchtöbodcns hätte die Abtheilung wohl wtf Erfolg nachweisen können, wie aus der Bestimmung in dcm_ (5361th Vom “17. Januar 15,420, daß die Hauptverwaltung der Staatsxchuldcn "dcr rciclwständisckxn Vcrsanrmlring alljährlich Rechnung zu legen hab?, kcincöjvegcs, wie der Herr Minister zn dcduzfren sich bcnxi'lhk hat, zu folgern sei, das; der Reichstag dazu allein zusammcnbcruscn wech und also Ausschüsse desselben anch hierzu gcniigten. Ick qlaubc vxcl- mehr, bei Fcsthaltung der Geseygcbung vom Jahre 1810 an Und unter Bczngjtahmc auf dieselbe Würde es der Abtheilung gelxzngcn skin, und es wird auch Wohl dm" Versammlung gclchn, gcyugcnd darzuthun, das; der ohnehin alljährlich zu vcrsamchnde Reichstag zngleich diese Rechnung abnehmen [affen sole. ._ Bc) dem Antrag ferner auf Wegfall der Vereinigten Ausschilxjew dcr 1hnen ,burch wc Verordnung vom 3. Jebrnar gegebenen Exprxchtung, sind „1111 Gut- achten dcr Abtheilung nach meiner 'Metmmg_ dte Nußlrchkcm- und Nothwcndigkcitsgründe auch viel zu schr m den Vordergrund gcstcllf worden, wogegen man unterlassen, dic Rechtsxxründe klar dar- zulcgcn. Nach meinem Ermessen ist es aber uncrlc'ißliche Nothjvcn- digkeit, bci Beleuchtung und Erwägung der vorliegenden Anträge die fiir selbige sprechenden Rcchtögründc in den Vordergrund fest und klar hinzustcllcn, so wie sich aus der Gesetzgebung vom Jahre 1810 an ergeben. Ist dies zuvörderst geschehen, so will ick) nichts dagegen haben, das; man die NiiHlichkcitö- und Nothwcndfgkcits-Griinde als ?lcccssorinm hinzufiigcz ich will nichts dagegen einwenden, Wenn es aus politischen Gründen nothwendig erachtet Werden sollte, unsere Anträge nicht auf den vollen Umfaüg der Rechte zu begründen, die wir besäßen, indem ja dem vollen Rechte etwas dadurch nicht verge- ben werden kann, wcnn die Bitte orcr der Antrag mn“ aufErfiillung cines Thrilö dcffelbcn jetzt gerichtet wird. Ick will, meine Herren, die verschiedenen Iicchtö-Ll'nspriich aus der Gesetzgebung von 1810 an nicht spczfcll erörtern, da sie allbekannt sind; ich will t1ic1)t weifkr beleuchten, was Alles gcgen dic Ausfiihrung des Herrn ZnstiF-Mi- nistcrs zu sagen wäre, da dies der geehrte Redner vor mir bcrcits gethan hat. Es sind dic'Gründc, die für die Rechte des Landes sprcklwn, in dem Anfrage des geehrten Abgeordneten ans Prenzlau, auf ?lncrkcnmmg dcr dcn Ständen gcscßlich zuständigen, in danllcr- höchsten Patenten nnd Vcrordnungcn Vom 3. Februar unberücksichtigt gcblfcbcncn Rckhtc erschöpfend und ausfiihrlich entwickelt, und finde ich in dem Vortrag des Herrn Zustiz-anistcrs, nach meiner Mei- nung wenigstens, in keiner Beziehung cénc Widerlegung. Cs geniigt mir daher, auf diesen Antrag dcs geehrten Abgeordneten aus Prenz- lau Bezug zu nehmen, und habe (ck nur zu bitten, daß die Ver; sammlung gcruhcn wolle, selbigen näher zu erwägen, als es seitens dcr Abtheilunggeschehen ist. Es ist von dem ersten Redner, wenn (ck nicht t'rrc, gesagt worden, es sci unbeschcidcn, ein Mangel an
Ehrfnrcbt gcgen Sc. Majestät, wenn wir mit Anträgen auf Aende- rung des (»Hcscycs vom 3. Februar )'th so rasch vorschriften und hier- bei auf die ans friiheren ausdrücklichen Gesetzen und Verheißungen her,;nlct'tcnden Rcchtcdcs Lauch vorzugsweise Bezug nähmen. Gegen diesen von jenem Redner nur angedeuteten Einwand, der aber vielleicht noch von mehreren Seiten bestimmter möchte? erhoben Werden im Lansc dm“ Debatte, erlaube ich mir, die höchste Autorität des Landes anxu- fiihren, die Worte, die bei einer feierlichen Veranlassung Se. Majestät selbst gesprochen, und ich bitte um die Erlaubniß, sic wörtlich Vor- tm 811 zu kiirfcn: ,?Jn jcdcr ständischen Versammlung liegt ein doppelter Charakter, Die ständischen Vcrsmmnlmrgcn sind crstlich die Vertreter eigener wvhlcrworbcncr Rechte und der Rechte der Stände, die sie abge- ordnct, und zweitens Rathgcbcr der „Krone, von cincrUnabhc'z'ngig- keit, wie sie auch nichtgcfundenwcrden könncp, dakzujdcr etgcncn Unabhängigkeit noch das Mandat derer hinzutrttt, d1c sic abgeord- nct abcn.“
DAS die Worte, die Sc. Majestät am 10..- Noventhcr 1K42 sprachcn bciVerabschicdung der Vereinigten ?lnöschussc; sic sinken sich mit demselben Wortlaut m Nr. 316 der Staats-Zcitung des Jahres 1842. ch) hoffe durch Anführung dicser Worte die Ein- Wendungcn, die früher gemacht sind und später wiederholt Werden könnten, im voraus widerlegt zu haben. Erst'chtlt'ch ist daraus, daß Se. Majestät sich" nicht begnügen, dic Wiinstbc und Erwartungen des Volkes gewissermaßenzu djvinircn, nein, ?klkcrhöchstdicsclben “er- warten von uns, von den Abgeordneten des Volkes, daß wik dessen Wünsche und Erivartungen fret“, offen und obne Hehl aussprechen und ebrerhietig an dem Throne niederleqcn, Aber Zuch diejenigen die uns hierher gesandt haben, Haben Bas Recht von uns z::“forkdern daß Wil" dk" Gesammt-Jnhat der Rechte d;“e nach ihrer Meinung, das chnd zu haben glaubt, ,bestimntt und,frei ausspreéhen, so wie, dßß wtr dte Anerkennung dtescr Rechte und deren Einverleibung in dre neue Gesetzgebung beantragen. Ich glaube, es ist unsere heiligste
Pflicht _hie wix erfüllen müffen; wollen wir und mögen wir doch dieser Psltcht m1t allen Kräften genügen! “Wir werden dadurch das für jeden Preußen unzertrennlichc Wohl des Königs und des Vater- 1andes am sichersten fördern! * - -
_ . (Vielstimmiges Bravo!) ' “
Referent Von der Schulenburg: MeineHerren-k Es ist der Abthexlrzng und namentlich demjenige'n, der die Ansicht der Abtheilung zu Pap-cx gebracht hat, der VorWurf gemacht worden, als seien ein- zelne Grunde in den Vordergrund, andere in den Hintergrund qe- stxllt worden. Der Konzipirnt desGutachtens macht auf wer'ter 11191)tH Arzspruck), als darauf, daß er gesucht hat, so unparteiisch wie mogllch m jeder Beziehung „zu sein, sowohl in Bezug auf einzelne Griinde, als hier inBczug auf die Parteien, die in den Verschiedenen Gründen repräsentirt wcrden. Es war deshalb nicht nöthig, noch ausführlicher die Rcch'tsgriindc in das Gutachten aufzunehmen, weil dt“? Abtheilung beschloß, diejcnigcnPetitionen, die besonders über den .“)icchtöpunkt handeln, mit abdrucken zu lassen. Ich glaube, “daß es sich dadurch rechtfertigt, Wenn nur ein Rcsmné dicser rcchtlichcn (Brände in ' das *.)lbtl)cilnngs-Gntachten aufgenommen Wordcwist. DieNiiylich)keiw-:G1*iindc haben dcohalb, weil ]ic in verschiedenen Pc- titioncn, die nicht so 11111fangrcich waren, Nrthcilt waren, aufgenom- ziren werden müssen; wenn sie der Seitenzahl nach rtwas länqér sind, xp möge man biw damit entschuldigen, daß die Bcilagcn so völmninös xinß. Ick bittc im vorans noch, die Arbeit mit Nachsicht zn beur- thctlcn, nnd_ich wi]! in kcfncr Weise behaupten, das; nicht viel da- gcgcwamHZchtch izt. Das, glaube ich abcr, wird Jeder“ mir alan- bcn konnen, daß; der Wansch dagewesen ist, für kein Motiv Partci „311 uclmxcm.
,Abgcorön. Dittrich: Meine Herren! Der m'sic qechrtc Redner, der 111 dicskr ?lngklcgcnlwit gesprochen, hat ein ?lmmx'demcnt qcstcllt, wcläycs,ch*!111 co [*cfiirjvortct wchcn sollte, die hockjwichtiqcFraqc, rwmw Wr Hoxxicgt, "[*(l) writer hinansschicch wéikdc. (Zs wiii'dc dwxcmgc Ungc'notßlwit, dic l*i;*l)c*r bestanden (mt, iiber die Meinung
'der Vcrsammlnng, in Bstrcff aller vorliegenden Fragen noch fcr11cr_
erhalten, *Ich halte es fiir nnscrc h_m'ligc Pflicht, dms )'th offen
mwznsprcäwn, was die k))c'cfnnng dcr Vrrsammlung ist, also mich gc- 7
JM das Ywn-cxtdcnwnt ;" erklären, inöbcsondcrc' nehme :ck auch einen (Numb [*tcz'siir aus der ?llicrhöckxstcn Botsckmft, die an den Land: 1ag-g11f Ne Adresse crgangcn ist. In diescr Votsckmft haben Se. *).)Z'xtsxcytat erklärt, die Pctétfonö-Anträgc crwartcn 3,11wollcn. Ick wnztc also nicht, in welcher Art irgend ein Drängen und Treiben dqrnx enthaltcy wäre; ich wüßte nicht, warum cin Verlangen augen- blzcklÉwr E111]ckcikUng darin enthalten wäre, wenn die “Petitionen, wre „UL Voxlacgcn“, angenommen werden. Ich erlaube nt'ir hiernach zur. &?“le xclhst_nbcrxngchcrt. Dcr erleuchtete und hochgcchrtc Herr Z).)ktxnstcr dc)“ (zßcjcßz'zcbnng hat, in Bezug auf das Gutachten der Ab- tl/UZLLUUJ- (*le Griich [*cnrtlwilf, wclklyc sich auf die pcrio/dischc Einbe- ruslmg [sqzxchcnz cincr dcrsclbcn ist als ganz speziell bchiclmct, dic '),"Öcrch smd gcxzcxcllcr Natur. In Bezug auf den sxexkcllc/n Grund ohm“ dlc *.]Zxrwdjytäé drö Landtages [*cmc-kkk ich, das; außer diesem [)xcr angcsnhrtcn "Oki; cin zjvritcr spcxicllcr Grund fiir die Periodi-
Jl'käk bkskkM- Ick wcrdc mir jedoch zncrst erlauben, Einich iiber das;
Wa,:Z dcr .chr Minister iibcr den ersten speziellen (Mund erklärt [mt 3111agcn. Er sagt insbksondcxc ühcr dic alljährliche EinbßrusimÉ dcr R(fchsständc, Das; in Dcr Crthcistmg dcr Techm'ch ciqenttick) nnr dsr gefährlikhc bindende Akt enthalten sei; es folge also 11ichtauö dcm Gesetz vom Jahre “1820, daß die reichöständischc Vcrsankmlunq wegen der Rechnungölcgnng alljährlick) einberufen werden miiffé. Das Gesetz Vom Zach 17420 sagt aber nicht, daß einer Doputatton dcr rcfchsständischcn Vcrsammlnng dic Rckbnung vor- gelegt werden müsse, sondern es sagt: „dcr Versammlung“, also d er unzertrcnntcjx Versammlung.- Außerdem scheint mir, das;
die Dcämrgc nicht cx'folgcn kann, ohne das; die R:ck111111gs:-?lbnah111c-
vorhcracvt, wie es *.*orgcschrécbc11 ist*, dicse Rechnungs-Abnahme kx]]1n_x1v1*r Vo11_cin_cr .Roxmnixsion nicbt crfolgcn, sondern nur von der L_*[*:“!a:11,111!1111g chbxt, donn auf der Priifnng dcr Rechnung bcrnht die (ck11r1c1xctßy11g iibcr Dic Dc'x'bargc. Wktm “vic Rechnung nicht gehörig gcpriqr qt, kann dic Desharge nicht crthcilt werdcn. Wenn das Vor)- lkcrgclwndc; 1111111 ist, kann das Nachfolgkndc nicht kommen. Hiernach [mite *.ck' [iir gcsctzlt'ai) begriindet, das; die alljährliche Einberufnnß d(*1*Z)icrt*Lxöxtx111kc*crfolgcn muß, und dic Tcpnkation hätte, nach msinér €).)ke'mnng, nur eben so dcr Vkrsannnlnng Bericht zu erstatten, wie eine jede anin“? *.)lbthe'ilnnx'c, dic cin Gutachten abgicbt. * Wolter hat dcr Herr Ministkr ber Gcseßgcbung gesagt, es folge hx11'x1115 noch nicht,. das; vm'liclvcnc Rechte in dem Ausdrmk: „alljähZ'; ]:MZ cmhaltcn jctcn. Ik!) [*in der Meinung, das;, wenn darin kein vel_“ltclwxxe'F Nccht lilgcn soll, dcr Ausdruck „alljährlich“ fehlen Und gcmgt 10,111 wiirde: „dcr Vmsmmnlnng Rechnung zu legen“, nicbt aher „)1lljglxx“l::11.““ Es scheint mir, daß dicse Bcstimrmmq sich aitf drr _qc'wyxtwcn iiber die .*)Trchnungslcgnng bezieht, wie dies“ bei Ver- walt-Ung srcmdcr (sbiitcr allgemein in dcn ». 139 und 143 Titcl 14 «Mell ]. dcs ?lllgc_m. LmW-Nclbts bestimmt ist. Nach solchem ist ck Verwyltxr Nrpslichtc't, alljährlich Rechnung zu legen, und der Prin- ,leal 111110110 abnchnlcn; wcnn nicht, so fallen _dcm Letzteren die da: dnrch cntjtclvcydcwMrdunkclungcn zur Last, Ich habe Eingangs JÄNN- Ms; nb siilxdic Periodizität noch einen zweiten Grund in YUV?!“ neueren- GY]chJcbm1g finde, nämlich in den Allcrhöchstcn :;iksks'ifßll11Ix1k, Nx “Oc. Majcstät der König seit seinem Regierungs- (.)[111'1111011bck dlc Lth-dtagc erlassen hat. Es ist nämlich in dcm .lll_crl)ock1ftcn S_Propontwns-Dekrete vom L:. Fcbruar1841 qcsaqt, da[: _» dxc Allcxhöchstc Absicht sei, die Landtage allc zivcf Zaxhrézn bcruxcn, [xnd daß; die Erklärung der Provfnzial-Landtagc dariiber cr- fordcrt jvtrd. JU dcm Landtagö-Abschiede fiir Schlesien Vom 6. Fc- brm1r118-12 aber ist [*c'stixnmt: „nnd beabsichtigen Wir demgemäß, den Landtag kiinftt'g, sofern himcichcndc Vcnmlassunq vorhanden ist, alle Zwei Jahre zu vcrsannncln. Tas Allerhöchste Propositions- Tckxxr vom 2._Jamm*; 18-13 besagt: „Céngcdcnk dcr in Unserem Er_össnungö-Dckrctc vom 2-3. Fe'bruar 1841 gegebenen Verheißung, dax; Wir zur Belebung der ständischen Wirksamkeit dic Landtage allxr Provinzen von zwei zu zwci Jahren Ocrsannncln wiirden, haben Wtr Unsgrc_gctrmtcn Stände gcgcnwärtig zm“ crncutcr Ausübung Wrcr vcrmsmngsmäßigcn Thätigkeit einberufen.“ Es scbcint mir nun, daß in Bezug anf diejenigen Bestimmungen, die nach ?lrtik. lll. Nr. “.I des (Bescycö vom 5. Juni “1823 und nach Nr. 53 des Aller- höxbstcn Patents vom 3. Februar d. I. der Vereinigte Landtag ans- JUZlchi hat, so Mit der Provinzial-Landtag sic am.;niib'cn hatte, “119 M dtrsrr Bczéchung, dic zweijährige Periodizität unzweifelhaft fost- skl'hk- "",?„daß hiernach nm“ die Frage 3Mifcll)aft ist: ob einjährige chr zwcljahklge Periodizität nämlich in Bezug auf die Rechnungsle- IUUI Und 3," Bczng auf andere Gegenstände, wclche dcm Landtage yorzulcgcn nnd, emtrctcu soll. Jedenfalls glaube ici) hiernach, daß 1" dk" Gesetzen WW dx" ?lllcrhöchstcn Erlassen die Periodizität fest:- gcsteUt xst, Es qt jvcater von dem Herrn Minister der Gescygebung gesagt woxchr: , „daher konnten auch die früheren Gcseße von mch- WKY *kckÖÖstMNskhmt_ Versannnlungen, an die sie nicht dachten, nicht KY? )Ut. Ste Yabcxz aber eben schnig cin Hmderniß in den “WI HÜR- _k*1 be: Yer fernerxnCrwägung desjem“ en, was-für Wercxtetxßxg bcsundcn wurdc, mehrere für die Zukun?t eingeführt Es jst beretts von den geehrten Rednern vor mir darüber ge-
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sprochen worden, daß die mehr angeführten, in' den Petitionen angefiihr- ten Gesetze sich einstimmig darüber aussprechen, daß überall nur von einer Versammlung der Landxs-Repräsentanten die Rede ist. Nun scheint mir, daß hiernach mcht von mehreren reichöständischen Versammlungen die Rede sein kann,_ und daß die Geseye an eine reichsständischc Versammlung in Thetlen nicht gedacht haben könne, daß also dre“ reichsständjsche Versammlung nur die eine hier qeqen- wärtige sein könne. Es ist ferncrvyn dem Herrn Minister B*ezug genommen auf den Begriff der Corporation. Ein geehrter Redner hat hierauf schon etwas über das S_tädtewcscn angeführt. Ick er- laube mir, dem nur hx'nzuzusexzen, daß im Städtcwesen Kommissionen und Deputationen denMagistrat nnd Hic Smdtvm“ordncten--Versamm- lung keineswegcs vertreten und im (Hegcnthcil nur an diese berich- ten, das; also bei Abtheilungcn des “Vcrc'inigtcn Landtaqcs auch nur dasselbe Verhältniß eintreten kann. Endlich hat der Herr Ménistcr am Schluß seiner Rede gesagt: der Ausdruck „rcichsständfsche Vcr- sammlung“ sci nur im (Hegausay gcgcn dic „provinzialständischc Vcr- smnmlung“ gebraucht, Ich halte die's fiir unzweifelhaft, qlaubc abcr, daß dieser Gcgcnsaß qcrade dasjenige beweist, was dié Abthm'lunq in Bezug auf die ver chfcdenen ?[usschiiffc sagcn will, dcnn es ist' is! diescm Gegensch nicht die Rede von vielen provin;ialständischcn Ver:- sqmmlungcn, sondern nur Von cincr; also im (Hygcnsaßc von diescr Ztncn, bcziiglich auf jede Provinz, konnte nur von einer rct'cböständt': Wen Versmmnlung, dem Vereinigten Landtage, die Rede sci'n, wel- chcr in seinerGesannnkheit dcnProvinzial:Stänbcn gcgcniibcr zn bil- den War. Hiernach votfrc fck fiir die Pctftéon anf Iusa1nménbcru; fung jc inzweiJahren, und, da ich die cinjäbrigc nnd zweijährige in dcr(53csclzgcb1mg zusammengestellt finde, so glanbc ich, daß der ;),wcck duxch ;wsijährigc ,;Zusxmnncnbcrufung cm'rftbr wcrdc, indem ich mich aUs die rechtlichen (Hrundsäyc, _so wie anf die in der inneren Noth- wcndigkcét nnd NiiHlichkcit stiiyc.
?lbgcordn. won Wcrdcck: Zn chiclxtmg auf das, was wir eben gehört haben, Wollte ich nnrdarauf aufmerksam machen, das; dcn Griinden nach, ans Welchen sich dcr ?lntmgstcllcr chc'n das Amcndc: mo_[tt dcs (Krach Von Renard crklärt hat, :ck anxsclsxncn musx, daßcr da]]clbc nicht richtig Vcrstandcn hab?. Tas *.)[111l11dcmcnt acht niäxt dahin, die Petition, wie der Abgcorknctc Ooransscßt, fa'llcxkzu lasscix, sondern sie allcrdings Sr. Majestät dcm Könige vorznlcacn, abcr dxmnäckst darüber, wie sic in dchU'schgcbnnq cinznfiil)1*c1t*sci11werde, cmc “_Proposition vorznlcgcn. Ick abstrabäP indlsscn hichM und wolltc mn“ bcnwrkcn, das:, so Mit ich die :).)kcx'xmng dcr Vcrsmnmlung zn iibcrschc'n glaube, die Hanytvcrscbécdcn[)th in derselben eigentlich 1_1|tr in Folgcndrm lfcgt. Dariiber, das; eine Pcriodixität in dchcr- yannnlung wünschenswcrth ist, trnd das; sie in dcr “.)kothwcndigke'it vcr Gcscßgcbnng und in ihrer cégencn Cx'istcn; bcgriindct ist, dariiber dürfte bei dcr.Mchr5al)l Von uns kein Zweifel obwaltcn. Ick wiirde untcr gcwiffcn Voraxwscyungen kein Bedenken tragen, mich den Pc- titioncn nm Erfüllung dcr J.M“fodizität und was damit imZnsmnmcn- hangt: steht anzuschließen, abcynur unter gewissen Voraussetzungen, und diese begründen dic Hauptvcrscht'cdcnhcitcn, die in den Ansichten dcr_Vcrsammlnygcn obwaltcn. Bon cincr Seite geht man davon aus, das; das Haupt-andmncnt, auf das man baucn 111iissc, dcr ?)Tcchtsbodmt ist, wie cs vielfach bezeichnet worden ist. Von der an- deren Seite glaubt man allerdings, daß in dem Zusannncnhangc dcr Glscßgcbnng eine solche Konscqucnz in einer gewissen Nothwcndig- keit beruht. Ich sage aber, man glaubt nicht, einen direkten An- spruch anf unmittelbare Gescye hcrkeifcn JUFÖUULU , und Um", ILM davon an»), das; nur in Beziehung auf die tnncrc_Nothwcndtgkcxt nnd Nützlichkeit dergleichen Petitionen befürw-ortctwerdcn könnxn, da!; man sich abcr, wenn man vorzugsweisc-auf dcm Rccbtsbodcn snsxrn wolle, einer solchen Petition nicht anschließen könne.- ,Jch wollte mir daher erlauben, anzudcutcn, wie ich mir dic'-Sacha denke. Es ist darauf hinchcscn worden, daß“*bic Hakrpt-Vasés allkr Staaten dic (55crcch- tigkeit ssi. Ticscm Grundsch schlécßx ich mich an. ““Es fragt sich abcr, was die' Gcrcchtt'gkcit untcr dcn“gcgczxwärtigcn Umständen for.:- dc'rt, und da gehe ick) davon aus, das; die (Hercchtigkkit nicht die Notijcndigkcif cincr Buchstaben-J11tcrprctatéon fordern kann. Ich glaube, daß durch die Jutcrpwmtion dcs Wortlantcs noch keine große Staatcn-Entwickclung herbcigkfijlwt ist. Wir haben lcbcnkfgc Vet“- spiclc davon in unserm" cigcnrn Geschichte Und in dcr (chschicl/ytc aller Nationen„ die 311 einer gewissmt Grösse cmporgcsticgcn sind. Ich cr- lanbc mir nur diese allgemeinen Erinnerungen, ohne auf die (M*- schichtc selbst einzugehen. Ick glaube, der politische Gesichtspunkt muß mts leiten, und an diescr: ('!N'sichtspunkt habe ich meine Betrach; tungen iibcr das Patent Vom 3. Februar angeknüpft. Ich möchte mir crlanbcn, die hohe Vcrsmnmlung noch eincn Augenblick auf die .Konscqnc'nzctt ;urijckZUfiihrcn, zu dcncn man gc-
_ langt, wenn man bei dcm Wortlaut dcr vorangegangenen Gescygw
bang stehen bleibt. Die eine Ilonscqucnz, die wir uns nikbt vcrhcl); (cn diirfen, ist dir, das; es unter allen Umständen in Nr Befugnis; Sr. Majestät des „Königs unbestreitbar liegt, zu erklären, das; die Ausschüsse der Reichstag sein sollcn. Ick glanbc, in der Politik, so wie der inneren Norhwcndigkcit, licgt es, das; nur eine Versamm- lung, wie die gcgcmvärtigc, dcr Raickwtag sein kann. Also, schließe ich Weite:“, diirch wir uns dem Wortlant ker Gesetze "iwf ZU eng anschließen. Von einer anderen bcrcdcn'n “Seite ist darauf hingcwéc- sen worden, welche Gesch noch außer den gegenwärtig in Rcdc stl- l)cndcn (Ucsclzcn bestehen, die ebenfalls noch nicht anfgchobcn sinß. Es sind Ft'eihcitc'n nnd Bcrcchtig1mgcn in ?lnsprmb gcnonmrcn, dec nock) 11ickt bcscikigt Wordcn sind; Wenn wir fragén, worf1_1 ['VW-(WU diesc Freiheiten? so sind bis jcßt dic Y)."ra'vr'lcgicn dcr Rittrrjckmfxoßcr cinzclncr Städte oder andcrc M*rcchtt'gnttgcn nirgends anßdrucklwh aufgehoben. Ick glaubc abcr, das; ('S .M'éncm Vojt,ll'l-!ö bcxkoxnmcn kann, auf diesc Privilegien znriickxukonnm'tt. Dcr poltttjklw Gesichts- punkt, der fiir 11an entscheidend ist, ist dcr, daß es vor Allem (“argus ankommt, cin cfnträchtr'gcs Wirken mit der „Krone 311 erhaltcn. Em»- tracht giebt Mackvt. Also ich frage, in wclckvcrLagc befinden wir uns der Krone gegeniiber. Wir haben in dcr Adresse auf den Gesichts- punkt h_ingcdcutct, 1vclchcn cin Thril unserer Mitglieder in Beziehung anf dic Vcrhälfniffc zur Krone verfolgt. In der Antwort auf dicse Adresse ist karanf das Entgcgcngcscy'tc als der gcsclzliabc Gesicht»- pnnkt bezeichnet; ich halte es daher fiir undankbar, nnchrcrbietig und nnpolitiscl), auf dem sogxnmmtcn .“)icckywbodcn vorzngchcn, wenn man auch sagt: Wir wollen blos pctitionircn, denn Wenn ich pctitionirc
untcr Vcrjvcisnng aus bcstinnntc Rcchtc, so liegt die Sache anders, *
als auf dcm Boden einer bloßen Bitte. Wir können es uns nicht verhehlen, wir sind eine Macht, und wenn eine Macht, der anderen gegeniiber, auf den Rcchtsbodcn verweist, so fehlt ein Richter, und ich darf hier nicht die Konsequenzen aussprechen, zu Welchkncin solches Gcgcniibcrstcllcn_zwct'cr Mächte fiihren miißtc. Meine Herren! Wir haben gesagt, unser Gewissen fordere die Bewahrung nicht alleinun- scrcs eigenen Rechts, sondern auch das unserer Konnnittentcn. Ich glaube, die Rechte der Kommittcntcn sind in dem Augenblick, Wo sie uns kommittirt haben, die unsrigcn, und wir haben sie zu wahren wie unsere eigenen. Meine Herren! Unsere Vorfahren haben uns in qe- fährlick)en Zeiten gezeigt, wie die Eintracht mit der Krone zu wahi'cn sei. Es sind ähnliche Zweifel und ähnliche Verhäliuiffe in bedräng- ten Zeiten des Staats iibcr unscr Land dahingeganqen, aber man hqt, sie fallen lassen., Man verweist auf den tiefen rieden, in dem ww xeyt leben, und man glaubt, daß dergleißhen Zweifel jest geho-
ben werden müßten; allerdings ist jeßf Frieden, aber “
Mitgliedern, Welche mir zur rechten Seite fiyen, vielsécéchjstgeYZLtddeex? ivorden, in welcher Weise die Bafis dieses tiefenFriedens bedroht sei, aus diesem Grunde glaube ich, daß die materiellen Jntereffenbes Landes ins Auge _efgßt 'w'ekden müssen m_1d vor Allem die Eintracht zu erhalten sci, eme Herren! Ich bin nicht gewohnt, zu bitten und es mag eine Bitte bei mir ungeschickt herauskommen, weil ick; nicht das Talent dazu habe, aber in diesem Augenblicke bitte ich Sie lassen Sie uns wohl beherzigen, daß Eintracht noththut, um mächtig“
zu sein. (Bravo!) '
Abgeordn. Graf Von Schwerin: Meine Herren! Meine An- sichten iiber den in Rede stehenden Gegenstand sind in meinem An- frage zur Adresse bereits enthalten, ich habe sie auch in der Petition ausgesprochen, und ich könnte daher in chlge d„er Weiteren Diskussion schweigen. Ich hätte auch in dem Stadmm, tn Welchem sich unsere Diskussion cht befindet, lieber geschwiegen, als gcsprockwn, wenn ich nicht bereits gestern als Rcdnkr notirt wvrden wäre. Nach der Rede, die wir cbcn gehört haben, scheint es mir aber doch zweckmäßig, einige Worte iibcr den allgemeinen Standpunkt zu sagen, wie ich ihn Von dem Augenblick an, wo ich in dieser Sache zuerst das Wort genom- men habe, bctrachte. Es ist in dieser Versammlung und auch anßcr-
'halb derselben oft der Standpunkt so gewählt worden, daß man von
einer I.)?cinungörichtung gcsprochenhaf, als derjenigen, die die Macht und Chrc dci" Krone schiiycn und die Ehrerbietung vor dersklbcn l*t*11*ah1'c111vol[c. Von einer anderen Richtung dagc'gcu, als von einer solchen, die das nicht wollen. Meine Herren, das sind keine ehrlichen Waffen. (Aufregung.) Es stehen sich, wenn es sich doch um Kategoricc'n handeln soll, zwei Parteien gegeniiber oder zwei po- litische Systeme, die beide gleich berechtigt sind, beide eincn ehrlichen Rampf fiihren mögen nnd beide es der Krone überlassen wvllcn, für jvclckxc Von ihnen sic sicb entscheiden will. Aber Von der einen der- sclbcn 31! sagen, sic wolle dicMacht dcr Kronc, cine starke Regierung, wäbrcnd die andere sic nicbt wolle, das sind, ich wiederhole cs, keine cl)1*l1'chcn Waffen, und zu solchen habe ich nie meine Zuflucht nehmen mögen oder meine Zustimmung gcbcn können. Wenn ich denn mm anf den allgemeinen Standpunkt zuriickkonnncn soll, von dcm ich in diescr Frage ausgcgangcn bin, so war ("ö dcr, daß ich, Weil fck dic Ucbcrzcugnng hegte und sie nock) hege, daß dark!) mehrere Bestim- mungen des Patents vom 3. Fébruar d. J. Wesentliche RcMc dkö Volks altrrirt sind, ich anch dic Vcrpfliävtnng in mir fiilxlc, dicse Uclwrzcugung der Krone gegeniiber ausznsprcchcn. Tics erfordert, meiner Anschammg nach, die Treue gegen die Krone von mfr, denn ich kenne keine Treue, die nicht idkntisch wäre mitder Wahrha'tigkeit; deshalb, Weil :ck die Ansicht habe, das; eine Vcrchnng ssmrthat, 111 ns; ick) mrinc Meinung aussprechen, um als ehrlicher Mann die Treue gcgcndic Krone 311 [*cwahrcn, kicich ihrschuldig bin, und das ist dchrund, wcshalb ich mikl) dcrchlamtion damals 11ichyta11gcschloffcn habe, ob- glcich ich, ich wiederhole co, dcchscn nach damals wischt mitdcn leiamntcn cincrlci Gesinnung habe., Mir konnte es nicht genügen, das: zu Protokoll die Erklärung ausgesprochcn wiirdc, sondern ichn1uß es der Krone gegeniiber aussprechen, das erfordert die Ehre von mir, Und das ist der Gcsichtöpunkt, worin ich Von den andcrchit liekcrn abgewichen bin. Ich würde nun noch mehr auf die Sache emgchcn können, ich würde auöcinandcrscßcn können, daß auch die Ausführung des Herrn JustiJ-Ministch, die wir in der letzten Sißung gehört haben, mich von meiner früheren Auffassung nicht zu cincr andcrcn Ansicht gcbracht habe, wie ich gcwiiascht hätte durch deren ?lbdrnck ;11 erreichen. Ich könnte die lewcich1tngcn im Einzelnen nachwciscn; ich glaube jedoch, das: 111cl)rcrcRcdttcr nach mit darauf zurückkommen Werden, und ich iibcrhcbc mich daher dessen. Meine Ucvcrzcngnng
. ist noch die'sclbc geblieben, und sie mus; wahrlich schr tief g(wurzclt
skin, wcnn sic sick) cincr solchen Autorität gcgmtiibcr 11fcht clschiittkrn lässt. Daher, meine „Öct'rcn, haltk ich daran fest 1'11 dlm vollen Bc- wnßtscfn dcs fcécrléchcn „Ja“, wclchcs fck St“. Majestät dem Könige am Tage der Crbhuldégung auf die Frage zugcrufcn habe: „Wollen Sic mir mit rechtcr dcntsclwr Treue“ helfen, Prc'ußcn 311 erhaltc'n, wie es ist?“ Zu dcm vollen vaußtscén dcssmt spreche ich es aus: Das Recht des preußischen Volkes ist dnrch mehrere Bestimmungen der" Verordnungen Vom 23, Februar 1“, Z. Wesentlich alterirt. Dic: Räthc dcr Krona, dic dazn gcrathcn haben, haben der Iironc nicht das Richtige gcmtlwn, und «“den weil :ck das Patent Vom 53. Februar als die edle Gabe“ eines wahrhaft Königlichen Entschlusscs betrachte, weil ich wünsche, das; das ganze Volk 1nithrcl)rungnnd Licbc dieses große (Pcscchk ancrkcnnc mW pfle'gc, darum halte fck mill) vsrpfléchtet, in Ehrfurcht hinzutrctcn und ;u sagen: Herr, so sehe ich die Sache an, und ich glaubs, daß das_Volk mix mir die Sache so ansieht, also priifs dicse Ansicht mzd 6111|ckcidc Tick) ?.Janqchx Wohl wciß ick), das; Nr Bcsckxlnß, dcn ww samen Wollcn, Mchtrg lst, und es würde nikbt nur Lcikhtsinn, sondern Frchl scin, ihn nniibcrlcgt zu fassen und Uniibcrlcgt cin solches Wort zu sprechen. ?ibcr ich glaube, wir bach Zcit gehabt, die Salbe „zu prüfen und Ju cxxöt'tcrn; es ist das Patrnt bereits durkh das Lälltl't*1ljtgs*:Jkltll' dcr_ös1cntlichcnL).)kct'nung [Zinknrckvchangcn: schen wirnns um auf dcm Natlxcdcr der Wissen- sckxaft, sélwn wir 11th mn untcr dx" Männcrn dcr Praxis, unter dem Volke mit gcsnndsm Sinn, wo [inch diesc Bestimmungen dks Pa; tcnw fl)rc Vcrthcédigcr? Ick habe nur wenige gcfundcn, und meine Ueberzcugmtg [mt darm ihre Bestätigung erhalten. Aber, meine .Herren; ich fürchte auch nicht, sondern ich hoffe, daß dcr frcic Ausdruck unserer Mcimmg cine gnädige Aufnahme vor un- sorcm Königlichen Herrn finden wird, dle Anker meiner Hoffnung ruhen fest und sicher in der großen Seele unseres Königlichen Herrn. Za, meine Herren, die Nxbcl, die an dem politischen Horizonte Pren- szcns sich noch zeigen, sie werden verschwinden vor der hellen Sonne des Rechts nnd der Wahrheit. Der 3. Februar wird das Werdcn, was er nach der großen chc des Königs Werden sollte, der Geburt“- tag cines neuen, eines freien Preußen, cines Preußen, wie es seit länger als einem Mcnschcnaltcr das Volk ersehnt und das Ausland gefürchtet, cines Prcußens_ wie es jcnc großen Staatsmänner, auf die unsere Enkel noch stolz sein werdcn, wollten: der Stein Harden- berg, Hnmbold, Vcime, Voycn und Scharnhorst, und dcm sie, unter der Acgidc dcs Heldcnkönigs, dcr jeyt zu seinen Vätcrn vcrsammclt ist, die Wege geebnet haben. Eines Preußen, das, gefiihrt von hem kühnen Fluge dcs hohcnz'ollcrnschcn Adlers, der der Sonne Ulcht Weicht, Deutschland Vorangcht in Allem, was cdcl Und glkk “"k“ JWß ist, des Preußen, Wclchcs, Wenn auch um“ von _10 Milltoncn ,chu- schen bewohnt, in dem hohen Sinne scinex- Jüx']km_t_ll11d dfcm tmmcr freier und kräftiger sick) entwickelnden Nationalbcwußxjcru. rmx Macht besitzt, wclche cs befähigt, cin cntschcédcndcs (Hrwicht m htc ILTIS- schalc zu legen, auf dcr dic Zcsäickc E::-*opa*s gewogen jvchcn. Yes Preußen, dessen Söhne von O cn nnd Westen, von [*(th Fuße dßs Ric cngebirch bis 311 den Ostscxgcstak'l", MU" das Vaterland m Gcéahr ist, sich um dcn Thron xchaarcn, dcm Throne, der auf dcr
* Liebe des Volkes sichcrcr ruht, als auf diamantcncn Säulen.
(Bravo!)
Achordn. von der Heydt: Ich bin der Mcinun , meine
crrcn,*d1 die Versmnmlung wvhl„thun wird dcnsclbcn ang inne. HHU halten,.ßdcn die Abthxilung genoahlt.hat. “Es scheint mir noth- chdig, daß jedem Mitgltcde Gelegenhejt gegeben Werbe, sein Votum darüber abzugeben, ob es aus RechtSJründen oder aus; Gründen der