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men. Ich wünsche deshalb, daß das Amendement des Grafen von
der Affeburg angenommen werde.
Fürst Hohenlohe: Ich würde mich dagegen erklären, denn
bei der „Zaziehuug“ könnte der Marschall des ereinigxen Laizdtages selbstständig ir end einen ernennen, und die Provinz wurde vielleicht glauben, es w 'r'e der Landtags-Marschall der Provinz gewesen, der diesen Vorschlag gemacht hätte.
Graf von der Assebnrg: Ich machte diesen Vorschlag nur
als einen vermittelnden; wenn es die Versammlung wiinslbk- so nehme
i in ern uriick olne da dariiber abgestimmt werdc- ck hMZrschzall:, ETZ scheißnt mir persönlich sehr undcdqukend- ";P ich muß ja bitten, nicht zu glauben„ daß„tch auf M „eme Uke)! :e andere Fassung einen Werth lege, :ck wunsche "Uk U? 3" WKÖ)??- welche die meiste Zustimmung in der Versamxnlung zu ÜUÖÉU s)lkm,; Ich bin also nicht im mindesten dagegxn, daß das INH,? orsch Zl?) gewählt werde. Wir kommen „o_lxo rn dci“ skuhkl„k" ??; etJUk d' ; simmung, daß diejenigen, dre diesem Vorschlage nicht kk “ M- '“ durch Aufstehen zu erkennen geben. . (Wird nicht aygenommcn.) Wir kommen nun zur weiteren Bertchtersiattung. ercrcnt Fiii'si LichnoWSk!) (liest vor): Jck1§7 des Reglenients. ' „ Mit dem Petitions-Antrgge der Kurie-dcr drei Stande, daß bei Bildung der Abtheilungen auch die Provinztal-Landtags- VZÜrsckjäilk zugezogen weiden sollen, . hat die ?lbrhsilung sich einytimtmg ,und umjso mehr eiiivcrsiapdmi er- klärt, als sie“ erfahren hat, das; diese Zuztehung bereits bei diesem Vereinigten Landtage stattgefunden hat. ' , „ Marschallx Es fragt nch, od, hierbei _cme Bemerkung zu machen ist. Wenn dies nicht der Fall tft, so würde das so anzusez- den sein, daß die Versammlung dem Anfrage der Abtheilung bei- stimmt. (Es wird nichts bemerkt,) Wir kommen nun zum nächsten Pimkie. Referent Fiirst Lichnowsky (liesi vor): , _, Dagegen hat die Abtheilung mit 11 Stimmen gegeii 1 "ck gegen die Von dk!“ Kurie der drei Stände beantragte Bestiimnimg, " dyn Vorsitzenden ciner Abtheilung aus der Wahl ihrer Mitglieder hervorgehen zu lassen, , " und fiir die Beibehaltung der Bxstmnmzng dcs Reglements erklaren zn müssen geglaubt. Dic Abtheilung findet es tiikonscqiicnt,j Wenn, da dcr Marschall nicht Von der Versanmilung gcwahlt wird, die Vor- sitzenden dcr Abtheilungcn gewählt werden sollten, und sie glaubt, daß der oben befürwortete Agitrag, die Wiihl der Secrctmchzu ge- stattcn, hierauf nicht cxemplisizirt werden könne, da chi Vornyenden die Lkitimg, dcn Sccretairen dagegen nur die Auffassung der Ver- "handlungen obliegt. , .
Auch glaubt die Abtheilung annehmen Zu müssen., das;. die “aus allen Provinzen zusatnmcngeseytcn Abtheilungen sich bctBegmn xmxs Landtags in ihren einzelnen Jiidividizalitäten noch nicht pcr-sdnlich genugsam bekannt sein diirften, um eme begründete Wahl treffen zu können, was bei der Wahl der Secretaire, die proviuziell, aus sich näher stehenden Personen gewählt werden, nicht der Fall ist.
Graf DMM: Isi) onte mir nur die Bemerkung erlauben, daß ich bei dicTem Paffus das Amcndcmeni steilen wollte, daß die Bitte der anderen Kurie in ihrer ganzen Ausdehnung wiederherge- stellt wiirde, das; ici) dicses Amendement aber-nach der eben stattge- fundenen Debatte iiber die Wahl der Secretaire und deren Resultat wieder xnriickncbnien muß, weil ich fürchte, daß mein Amendemcnt,
das auf demselben Prinzips ruht,- welches eben erst von dci“ hohen Kurie Verbvorfcn wordrn ist, noch emmalDe-battcn, die uns Ulcht nur
unangcm'hm, soudcrn hcnte sogar, glaube ich, sehr langweilig sein wiirden, t'm'i'gen möchte".
Marschali: Wenn keinc Bemerkung erfolgt, so ist der Antrag der Abtheilung nngrnommcn, und wir kommen zu dem nächsten.
Referent Fiirst Lichtrowsky (liesi vor):
W] §, 12 des Reglements. Dem Anfrage der Kurie der drei Stände, zu §. 12 den Zusaß zu genehmigen: Ten Antragstkllern ist es gestattet, den Verhandlnngcn der Abthei- lungcn iibcr die von ihnen gestellten Anträge mit dem Recht der Mitcrörterung, aber ohne Votmn beizuwohnen, und sind zu dem Ende die Vorsiycndkn verpflichtet, ihnen Von der Zeit der bc- treffendcn Berathung Kenntnis; zu geben,
ist die Abtheilung einstimmig beigetreten.
Graf Zietcn: Jch wiirde dem auch beitreten und nur danu- saß erbitten, daß, wenn dem Antragsteller die Zeit nicht erlaubt, der Zusammenkunft der Abtheilung bcizuwohnen, darauf keine Riicksicht genommen werde.
Marschall: Dies wird sich von “selbst verstehen, und Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so ist der Antrag der Abtheilung genehmigt. Wir qehen zum nächsten Punkt iibcr.
Referent Fürst Lichnowsky: (Liest vor.) eben so
ml 9113 des Reglements dcm Anfrage: Die Ernennung des Referenten für den Vortrag in der Plenar- Versammluug dcm Vorsiyendcn der Abtheilung zu überlassen. Marschali: Der Antrag der Abtheilung isi angenommen. . Rejerent Fürst Lichnowsky: (Liest vor.) nicht mmde; auch dem élß§-d„13Berdethen Znsaß: a ie - erat ung immer er 24 Stun en un * des GUküchtens der_AbtlUilmTtg beginnenddürfe,YUYUÜUYY JWKWZU "".,lche, m ikdkk Sivung zur Erörterung kommen zeichnén eZeimJZFilßYJeJWeftaÖmuns ders'lbe" IW" " b" ken sind,. en Einladungskarten zu emer- Die Abtheilun kann inde en ni - - dem beantragten ZZsay gebrausxyten KZSTZZTUM' daß ste den m ck b tägch ??efirtlZeilunYdöerd Gutaans, nt t e amm n e. e tgensi edavon - erbetene Zusapbcsiimmung nur die Isiiegel ausdTiÉZFreigMßenxvdFß d,“ einzelnen dringenden Fällen Auszuahmen wird eri iden köniien e che m Marschall: Da keine Bemerkung erfolgt, so ist „ZA der Abtheilung an envmmen. nttag Referent Für Lichnowsky: (Lie vor.) „Je] 5. 15a. des Reg ements. Mit dem titions-Antra : der Km“- der drei Stände;
daß die Bestimmung _ kein Mitglied dürfe von einem d
Yag- als von der Rednerbühne das Wort ergreifen _ (:?:-13 Jän" glement entfernt und Katt deß'm es lediglich dem Ermessen des
Marschalls überlassen werden möge, von welchem Plape aus der
Redner sprechen oli, - „kam sich die Ab eilm-g einstimmig eiuvnßandtn. Marschall: Der Anna? der Abt lung ij angenommen. Rxferent Für: Qichnows y: (I vor.) ck 151). des Reglement-
,d-m vu einem ihm Wieder an-
iß die Abtheilun ei ' gegangenen Votsßhlage bei'g-ZtUen,
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u bitten, daßdem §..15. ol ende Bestimm ng hinzugefiiqt werde:
8 Diejenigen Redner, Helis!" sich dor Hoßkm der Sißung um das Wort melden, haben zu erklären, o sie für oder gegen den Gegenstand der Debatte sprechen wollen, und erhalien nach der Zeitfol e der Anmeldun abwechselnd das Wort.
Man erblickt in dieäx durch den besieYendi-n Gebrauch in anderen Ländern bewährten Bestimmun eine wünschenswerthe und sehr an- gemessene Ergänzung des Reg ements. „
Graf zu Solms-Baruth: Ich stimme dem vollkonimen bei; es scheint Wir ein sehr zweckmäßiger Vorschlag zu sein, weil es ge- Wiß vortheilhaft und die Debatte fördernd sem wird, wenn von den ReZnern gesagt wird, ob sie für oder gegen den Gegenstand sprechen wo en.
Fürst von Lichitowsky: Ich muß mir erlauben, zu diesxm Zusaß, der von der Abtheilung einstimmig angenommen worden ist, noch eine Bemerkung hinzuzufügen. An demselben Tage, an welchem dieser Zusatz angenommen worden isi, wurde auch eine Bestimmung oder “vielmehr em Amendement in der anderen Kurie angenommen; nämlich: daß vor Beginn der Sidnng Niemand das Wort begehren das. Es, ist dadurch mit großem Vorbedacht nicht nur einem unnö- thigen Zeitverlust, der Langenweile, sondern auch einer Art Taktik vorgebeugt worden. Zum Beispiel eo melden sich eine Muffe Redner des nges zuvor, ehe ein Gegenstand berathen wird, und zwar Red- "kk, dle_dekselben Ansicht sind. Die anderen Redner, die verschiede- ner Meinung sind, kommen dann nicht zum Wort. Um diesem vor- zubyugen, würde ich, in Folge dieser Debatte, denAntrag stellen, statt: „Sixung“ das Wort „Berathung“ zu bestimmen, Der Marschail crönuct z. B. iiber irgend einen Gegenstand der TageSordnung die Bcrathnng. Darauf melden sich mehrere Redner, wie es in der an- deren Kurie oft zu geschehen pflegt, auf einmal um das Wort. So- dann wiirde der Marschall die Redner für und gegen abwechselnd eintragen. Ich wiirde also statt Sixmng „Berathung“ seßen oder „SiyUng und Verathung“. ,
Ich will mir erlauben, die Faffnng, wie sie sich 1th gestaltet,
vorzulesen. (Geschieht) ,
Prinz Biron: Ick wiirde mir den Veränderungs-Vorschlag erlauben, daß es heiße: „Diejenigen Redner, die fiir oder gegen oder iiber den Gegenstand der Diskussion sprechen wollen.?“ .Zu der [cy- tcn Sißung hat sich der Fall ereignet, daß cm Mitglied imd em liebenswiirdiger Nachbar, welchen ich heute schmerzlich Verwiffe, von einem höheren allgemeinen Gesichtspunkte de:,n Gegenstand der Be- rathung hat beleuchten wollen, und daß er m Folge de? Wunsckxes des Herrn Marschalls seinen Vortrag ntcht hat halten kdnnezl. Ich glaube, es ist der Wunsch jedchcrsammlung, daß sich dte Diskussion auf einem höheren Standpunkt bewege und erhalte; wcnn nun-durch eine geistreiche Beleuchtung der Gegenstand der, Berathung glcichsam vorbereitet wird, so erleichtert dies wesentlich die Stellung der,?Umen- dements. Diese Einrichtung haben wir auch in anderen Landern. Ich habe Gelegenheit gehabt, solchen Redxn beizuwohnxn, und" habe wahrgenommen, wie die Debatte stch fast imnixr auf einen hoheren Standpunkt erhoben hat. Ich glaube, daß, ware z.B.tn der .leyten Sißung, dem Verehrten Redner, dcr unterbrochen worden, die Be- leuchtung des Gegenstandes der Debatte erlaubt gewesen, dies We- senilich zur Hebung des Interesses des Gegenstandes beigetragen ha- ben diirfte.
Prinz Hohenlohe: Es ist in der Abtheilung dasselbe bera- then Wordcn, und man hat gefunden, daß jeder Redner dann seine Rede fiir oder gegen anzeigt. Menues im (Hesey ausgesprochen isi, kann jeder Redner leichi den Sinn seiner Rede dahin erklären, „ob er für oder gegen den Antrag sprechen will.
Fürst Lichnowskyx Ick muß dem, was unser Durchlauchtiger Vorsißendcr in der Abtheilung eben bemerkt hat, vollkommen beitre- ten, und so sehr lch in einem Dinge dem verehrten Redner aus Schlesien meine Bcistimmun dafür zolle, daß ich nämlich dasselbe schmerzliche Bedauern neulicF empfand, daß einer unserer Kollegen in seiner Rede hier unterbrochen worden ist, so kann ich daraus nicht den Schluß ziehen, daß es deshalb nothwendig wäre, außer dem „für“ und „gegen“ noch das „über“ vorzuschla en. Ich habe die Ueberzeugun , daß, wcnndicscs Von uns schmerzlt' Vermißte Mitglied seine Rede Yätte beenden können, es einen definitiven Antrag als Aeußcrung seiner Meinung zu unserer Kctxntniß gebracht hätte. In- dem ich iiber dicses Incidcns himveggehe, muß ich bemerken, daß diese Frage allerdings eine schwierige ist, Es sei mir vergönnt, was mir öfter vorgeworfen worden ist, hier ein constitutionclles Beispiel anzuführen. In der belgischen Kammer isi das „gegen“, „für“ oder „über“, contre, pcmr 011 5111', angewendet worden, Andererseits ist aber von allen politischen Schriftstellern das Reglement der franzö- sischen Pairskamntcr als ein unerreichtes Vorbild von Kiirze, Klar- heit und Schärfe bezeichnet worden, und ich citire hier dieses Regle- ment um so lieber, als, wenn iiberhaupt con'stitutionellc Vorbilder passen, das Beispiel einer Pairskammcr geeigneter erschcint, als das einer Versammlung, deren sämmtliche Mitglieder gewählt Werden, wie dies in Belgien der Fall ist; in der französischen Pairs- Kammer, §. 81 rögleniont intérieur, ist aber nur das Fiir und Gegen angenommen ivorden. Man hat gefunden, daß das 5111' den gesinnungslosen Reden, wenn ich mich so ausdrücken darf, ein weites Feld öffnet. Es giebt gewisse Gattungen von Rednern, Welche _ man wird mir den Ausdruck vergeben _ zwischen zwei Gewässern schwimmen; diesen ist nichts bequemer, als sich über einen Gegenstand allgemein auszulasseu. Wenn aber der Redner am Schlusse sagen soll, ob er für Troja oder für Griechenland streitet, dann wird er sich in einer gewissen Färbung halten müssen, wenn es ihm auch unbequem sein mag. Wenn ein Redner ein Amendement vorbringt, dann ist dies ein ganz anderer Fall, dann legt er, 11th einem ganz präzisirten Paragraphen, das Amendement auf dem Bu- reau des Marschalls nieder, und dieser prüft die Stellunq, welche dieses Amendement in der Diskussion einzunehmen hat. ber ohne Amendemeut, gleichsam nur belehrend, nur verfiachend- "Uk 5"" fiel zu äußern, das, muß ich gesehen, haben wir hier "“Ich kknsxm“ ac iwöchentlichen, allerdings lehrreichen Praxis noch ntchk„ fur nothiger erachten können, als seit zweiunddreißig Jahren die franzosische PaxrsZ Kammer." Darum haben wir das „ iiber“ weggelassen "Uv sind be“ dem „ fiir “ und „ gegen“ geblieben. ,
Frinz Biron: Der verehrte Herr Reseke"t hat,“."kwkkkelß ZWS der eist der schlechtenReden ist, die aligemem prinzipiell uber emen Gegenstand gehalten werden "können; die guten Reden aber, welche von allgemeinen Gesichtspunkten gerade „den Gegenstand beleuchten, enveitern und dann die Absiimmung ““Licht“"é hab?" '" der Re,“ des verehrten Herrn Referenten leider keiiten, ay efunde'n- und lch «be, daß diese gerade bei der gxtßre „en, rt, mit der der
k Referent dies entwickelt hat, eme würd-se VMMUUS “" wakü" durften.
Fürs! Li „nowsk : habe bisher immer eglaubt Wenn es sch davon anin, ZovorJZa-n | zu schüvxn ha :, so ha : man "ck vor„Ikhlem und nicht vor Tagen en u Maßen. Was dann die ""““sk'chm Reden betn'sft, so werden wir gewi mit Dank an- nehmen. Jeder von uns weiß sehr gut, daß in ersma Rede sehr SU“ Dmse Ick baßndm önnen, davor raucht sich aber Nie-
mand zu kYiißen. Darum habe ixh zwar 11,1'chk geistreich, aber doch schlichi- er “rt, weshalb wir den dritten Theil wngelassen haben,. ' Graf von Arnim: Es ist zur Sprache ge,ommen, das „übex“ als eine Kategorie aufzune men. In dem belgischen §]),arlamxnt '.| das Sprechen über den egenftand nur denen rexervirt, die em Amendemrnt einbringen wollen. Alle Uebrigen ha en sich zu ent- scheiden, ob sie dafür oder dagegen sprechen wolien, und ich laude, dies wird genügen, um selbsk denen Gelegenheit zum Spre eu zu eben, die thats“ liche Erklärungen geben wollen; denn es wird nicht chwer fallen, zu unterscheiden, ob sie diesethatsächltchen Aufklärimgen im Sinne für oder gegen den Antrag eben. Da aber die Hinein,- schiebung des „über“ die Sache kompliziren wiirde, so ist die Abthei- lung der Ansicht gewesen, diesen Fall wegzulassen und sich auf xene beiden einfachen Kategorien: zu beschränken. Ich bin auch mit dem Herrn Referenten einverstanden, diese Reden nicht durch dix dritte Kategorie „über“ zu vermehren, da nach dem gebrauchten Gleichnisse, wonach ein solcher Redner zwischen zwei Gewässern schwimmt, diese Reden jedenfalls sehr trocken sein würden. Marschall: Es fragt sich, ob Jemand noch über diesen Ge- enstand eine Bemerkung “zu machen hat. Wenn Niemand etqu Jemexkt, so wiirde es so anzuse en sein, daß der Antrag de; Abthei- ' also angenommen, und wir kommen
lung angenommen set. Eri
zum nä sten.
R ei'ent Fürst von Lichnowsky:
Wi §, 15c. des Reglements.
Dem Anika e der Kurie der drei Stände: ' . fiir den arschall die Vcrpflichtuu „auszusprechen, demxemgen das Wort außer der Reihe zu erwecken, welcher eiiie Ueber- schreitung des Geschäfts-Reglxments zu rügen beabsichtigt,
hat die Abtheilung sich einstimmig angxschlossen.
Marschall: Der Antrag der Abtheilung isi angenommen.
Referent Fürst von Lichnowsky:
Eben so W] §. 15-1. dcs Reglements.
Dem Anfrage der anderen Kurie: , " ' Daß es den der deutschen S rache mcht vollkymmxn macht:- genLandtags-Abgeordneten geZattet werden möge, ihre Reden abzulesen. , „ .
Hierbei findet jedoch die Abtheilun nöthigz ,au'sdrucklich zu be- fürworten, daß wirklich nur mit Riicksi t'anf dieienigeiw welche der deutschen Sprache in derThat nicht hinreichctid machttg sind, Von der Versammlung das Ablesen gestattet wxrden “konne, „um solchcft) Mit- gliedern nicht die Möglichkeit abzuschnerden, ihre Meinung zii aizßerii; daß aber damit nicht beliebig jedem Bewohner eines Landestyetls, in welchem nicht aussckließlich dic dciitsche Sprache “geredet wird, die Berechtigung crthcilt Werde, geschriebene Reden mitzubringen und m der Versammlung zu verlesen. _ , . ,
Graf Dyhrn: Hierzu erlaube ich wir dteBemerkung, ,ob nicht statt „nicht vollkommen mächtigen“ geseyt Werden sollte: „nicht von deut em Ur run e?“ „ .
scxieferc11tsinir?t vonLichnowEky: CH sixht mth in dem Gut- achten „nicht Vollkommen“, sondern „mchi hinreichend“. „ , “
Graf Dyhrn: Es steht da: „nicht vollkommen machtigen“: und es möchte gesagt werden: „von'mcht deutscheijrsprunge , denn es könnte nach jener Fassung einem Mtiglxdßmcht verwchrt Werden, daß es sich selbst für nicht vollkommen machttg der deutschen Sprache erklärte.
Mar ill: Wohin ehi also der Antrag? GrafsIYZhrn: Daß att der,Worie: „Der dentschcnSprache
nicht vollkommen mächtigen LandtagSZAbgeordnetcn““, geseLt wcrden möge: „Landta s-Abgeordneien von nichtdeutscher„Herkunft.
Referent first von Lichnowsky: Ich wurde imr ,erlauben, meinen verehrten Landsmann zu fragen, ob und das nicht in genea- logische Untersuchungen verwickeln diirfte.
Graf Dyhrn: Uns wohl nicht.
(Heiterkeit in der Vcrsamxnluitg.).
Referent Fürst Lichnowsky: Es sei nur die FraFe Festaktei, was unter nichtdeutscher Herkunft versiandcn wdrden oll, Soll der Vater oder die Mutter, oder sollen Beide mcht-dem deutschen Stamme angehören, oder soll der Grdßvjatei und die'Großmuttcr nicht deutschen Ursprunges sein, odcrfwte ist es, wenn die betreffende Person erst im fünften Lebensjahre die deutsche Sprache gelerzit hat? Sie kann dann noch immer ein dentxcher Dichter qewordciz sem. Ich sehe nicht ein, wie wir damit über die Sache wegkommcn tollen, yon- dern ich habe geglaubt, daß, weiin war sa„qteiji, „ivelche ,derKdeuischen Sprache in der That nicht hinreichend,:nachttg, ]md“,„ die Sache auf einfache Weise entschieden wäre, da Wir allerdings nicht angenommen haben, daß cin Dcputiricr vor den Marschall l)]zitreten und ob ,er Öleich auf deutsch spricht, an dem Tage, wo er eme Rede haltenthl, Hlöylicß zu radebrechen beYnncn wasd. Da wiirden éichwohl Per- sonen aus seiner Provinz _ndcn, die Wegen dieses, p öylichen Man- qclS an Linguistik sich gusqprechen und den Deputirten deshalb ver- weisen könnten. .
Graf Dyhrn: _Mau hraucht nicht gerade zu rgdcbrfxchen, denn es giebt sehr viele Dialekte in Deutschland, welche nicht nbergll vcr- standcn werden; und es giebt Deputirte, ehren-wei'the Deputirije von Landqemeinden, die gerade nur ihren Dialcki richtig sprechen konttxn.
"Referent Fiir Lichttowsky: In diesem Falle Versteht 'm!) das Ablesen don elbst und um so mehr nach unserer Proposition.
erlaube mir hierbei zu bemerken, daß, wenn ein plattdeutscher Landtaqs-Abgeordneter hierherkäme, der nur plattdeutscb spräche, wir nicbt vérlamen wiirden, daß er eine plattdeutsche Rede halten soll.
“ Graf yhrn: Plattdeutsch ist eben so giti deutsche Sprache und eben so gut auch deutsche Schrift prache.
Referent Fürst Lichnowsky: ann hätten wir sagen sollen, daß bei dem Vereinigten Landtage die bisher übliche deutsche Sprache ge raucht werden solle.
Graf Dyhrn: Nein, das brauchen wir nicht zu sagen.
Fürst Radziwill: So sehr ich das Prinzip anerkenne, was die Abtheilung bei dem Zusay-Paragraphcn geleitet hat, so glaube ich doch, daß ein Kriterium schwer zu finden tft, Und dieses kann nur das „in bonn 642“ sein. Wer dem Landtags-MarsWll bons knie erklärt, daß er der deutschen Sprache nicht so mächtiqsei, um sich in ihr vollkommen ausdrücken zu können, von dem um die Annahme gel- ten, daß es wirklich so der Fail isi. Etwas Anderes ist es mit dem Mi brauche; aber der Mißkrauch einer solchen Besiimmung wird sich au in der Versammlung strafen. Die betreffende Person ist ja in der Versammlung der ovinz bekannt, ein großer Theil der Provin- zial-Mikglieder wird si erheben und tadelnd sich darüber aussprechen, daß dieser Ab evrdnete, “da er doch der deutschen Sprache vonon')- men mächti , sich des Ablesens bedient hat. Ich glaube, es iL auch das on in der Kurie der drei Stände vorgekommen. würde den ZusaZ nicht für nothwendig halten, sondern von vorn- herein bei dem dium der Karte der drei Stände stehen bleiben, in der Vorausfeßung, daß eine solche Erklärung, man sei der deutschen SYM)? nicht mächtig, bona-Üäe gegeben und angenommen werden m je.
Fürst Lichnowok? Ich muß dem verehrten Redner
Resmni : saß, der ihn geleitethai, und den er
mm'edetn, daßich gewiß den Grun
so eben ausfprach, vollkommen ehre und auch theilt. Auch die Ab-
theilung hat ihn vollkommen getheilt; es ist aber ein Mißbrauch fak- tisch dadurch eingetreten, daß diese Bestimmun der Kurie der drei Stände auf geo raphische und nicht auf linguisiiFche Gränzen Anwen- dung gefunden hgat, Es ist angenommen worden, daß Jeder, der aus einer gewissen Provinz, _ ich nehme keinen Anstand, sie „a nennen _ aus dem Großherzogihum Posen sei, das Recht habe, izeine Rede zu verlesen, und wir" haben das Beispiel erlebt, daß ein Deputirter, der sich der deutschen S rache tadellos und ohne Beimischung von Fremdwörtern auszudriden vermag, dieses Vorrechtes sich bedient hat. Ich wünsche, dieses Vorrecht nun theils auszudehnen, theils zu beschränken. Es ist dieses Recht für die sämmtlichen Deputirten des Großherzogihums Posen beansprucht worden. Niemand fühlt mehr Sympathicen fiir die Deputirten von Posen, als ich; ich sehe aber keine Sympathie darin, daß denjenigen Abgeordneten aus dem Groß- herzogthum Posen, Welche Deutsche sind, welche deutschen Ursprungeß, deutscher Bildung, welche der deutschen Sprache dollkommeén kundig sind, dieses Recht gegeben werden soll. Darin erbltcke ich die Sym- pathie nicht. Ferner wünsche ich aber auch, das in Frage stehende Recht ausZudehnen; denn auch außerhalb des Großherzogthums Po- sen giebt es Volks-Siämme in unserem großen, Weiten Vaterlandc, die nicht deutscher Herkunft sind. Ich selbst habe die Ehre, einer solchen Gegend anzugehören, und wenn aus dieser Gegend ein Dc- putirter des vierten Standes hergeschickt worden wäre und nicht qc- niigend deutsch könnte, so wiirde er doch nicht ablesen diirfen, deshalb nicht, weil er nicht zu Posen, sondern znOber-Schlesicn gehört. Ich glanbe, vY'nommen zu haben, daß in anderen Provinzen sich ähnliche Verhältnine finden, so z. B. an der belgischen, an der französischen und an anderen Gränzcu. Ich sehe von allen Seiten Bcistimmunq zu meinen 9*ortcn; aber dcr Abtheilung ist nicht eingefallen, chi Marschall zum Schulmeister machen zu wollen, zu verlangen, daß er erst prüfen soll, ob der Abgeordnete deutsch kann oder nicht, und daß er dann nach einer langen Prüfung sagen soll: Dukannstdcutsch oder nicht, sondkrn, wenn ein Deputirter vortriti und sagt: Ich kann nicht genug deutsch, so tritt er auf die Redncrbiihne und liest die Rede dor. _Licst er die Rede so vollkommen _ui vor, daß man sieht, daß er dcut|ch kann, so hat er vor der Ver?ammlung einen solchen Beweis gegeben, das; die Versammlung sich gewiß gegen das fernere Ablesen erklären wird, und es wird das mehr Ccnsur sein, als alle Zwangömaßregcln. Ich glaube also, daß die Erklärung des Abge- ordneten, 'cr sei der dcutschcn Sprache nicht hinreichknd mächtig, qc- iiügend sei; aber die Beschränkung auf eine bestimmte Provinz niuß ich pcrhorrcdzircn, hingegen mich dafiir erklären, daß dieses Recht aiif ail? Mtigliedcr,_ welche der dcutschcn Sprache nicht hinreichend machttg sind, erstrccht werde. Damit jedoch nicht beliebig jedem BL- wohncr cines Landxsthcilcs, in Welchem nicht ausschließlich die deutsche Sprache geredet wxrd, diese Berechtigung crthct'li Werde, ist die Be- merkung 111 dem Gutachten aufgenommen worden.
Jiirst Radziwill: Ich habe mich nur auf den Antrag der-
Kurie der drei Stände beziehen können, Da steht ac] §. 15:1» „daß es den der deutschen Sprache nicht Vollkommen mächiiqen Landtixgs-Abgcordneten gestattet werden möge, ihre Nedenabznlesed.“ Das qt der Antrag im Allgemeinen. Alsdann ist blos die Bemer- kizng gemacht worden, daß dies vorzugsweise in Riicksichi der Pro- vinz Posen geschehe. Was sonst noch über den Gegenstand Verhan- dclt wvrdcn ist, ist auch in dem Vorliegenden Bcrichte uicht enthal- ten. Ick halte mich also an das, was hier als die Meinung der Kurie der drei Stände abgedruckt worden ist. Dies scheint mir Voll- kommen geniigend; denn tn dem Anfrage, daß den der deutschen Sprache nicht Vollkommen kundigen Landtags-Abgeordneten gestattet werden möge, ihre Reden abzulesen, sehe ich nicht eine Bcschrän- "kung auf eine Provinz, sondern einen allgemein gestellten Antrag, der eben so gut auf Mitglieder anderer Provinzen sich beziehen kann, als auf Mitglieder aus dem Großherzogthnm Posen. Hier ist nun Posen cxcmplifizirend eingefiihrt, weil Vorzugswi'isc posener Deputirte es sind, die der deutschen Sprache nicht Vollkommen mächtig sind; aber es ist mir nicht im entferntesten eingefallen, den Deutschen, die in Poscn wohnen, das Recht vindiziren zu wollen, ihre Rede abzu- lesen. Ich glaube anch nicht, daß in meiner Bemerkung etwas Dcr- arti es lag, als ob ich ein solches Amendemcnt zu dem Anfrage der ?lthcilung hätte machen wollen. Meine Bemerkung geht dahin, daß das Kriterium schr schrvcr zu finden sei, und ich habe gesagt, es könne nur darin liegen, daß der Marschall jedem Nichtdeutschcn oder nicht Vollkommen deutsch Redenden glanben muß, Wenn dieser vor ihn hintritt und sagt: ich bitte meine Rede ablesen zu können,
Weil ich der deutschen Sprache nicht Vollkommen mächtig bin. Meine Bemerkung war also cher auf geographische Gränzen, noch auf eine Untersuchung seitens des *).)karschalls basirk, die ich viclmchr Vcrmci- drn will, um den Marschall nicht in eine iible Stellung, dcm Depu- tirtcn gegeniiber, zu Nrscizcn.
_ Referent Jiirst Lichnowsky: Ich kann nicht umhin, dem ver- cdrfcn, Redncr zu crwiedcrn, daß er öfter von einem lecndcmcnt dcr Abtheilung gesprochen hat; diese hat jedoch ein Amendcmcut nicht ge- slei, sondernpnrs nndsimpöcitor angcnonnnen, was von der “Drei- «.tandc-Ruric hcriibcrgekommeu ist. Wenn die Abtheilung geglaubt hatte, dem nicht beitreten zu können, so wiirde sie sich erlaubt haben, cm Amendcment zu stellen und dieses zu formuliren. Die Abthei- lung hat aber keines gestellt, keines formulirt, und es diirfte sich also demr Redner im Jrrthuyi befinden. Dcr Verehrte Redner hat die er- klarcndc Beifügung seitens der Abtheilung fiir ein Amendcment gc- nonnycn. Diese Erklärung schien aber der Abtheilung um so noth- Mndiger, als in der Praxis sich gezeigt hat, welche Art won Miß- brauch entstehen kann, und weil die Abtheilung sich nicht dem Ver- dachte ausschn konnte, als ob sie den Mißbrauch sanctionire. Es ist in der Vcreiui ten Kurie ein Mitglied aufgetreten, hat in vortrefflichcm Deutsch eine 5 cdi: abgelesen, der Marschali hat es ihm verwiesen, das Mitglied drehte sich aber um und sagte: ich bin aus Posen, und las darauf ungestört weiter; Deshalb glaubte ich, vor einer solchen Falschen Interpretation nns verwahren zu müssen, um so mehr, als te in der VereinigtenKurie tolerirt Wurde, so daß, wie erwähnt, der vorhin bezeichnete Redner ungestört fortfahr. Es hielt aber die Ab- theilung diesen Umstand doch nicht für hinreichend, deshalb ein Amen- dement zu stellen, sondern sie hat emstinnnig befürwortet, daß es den der deutschen Sprache nicht Vollkommen mächtigen Landtagö-Abgeord- neten gestattet werden möge, ihre Reden abzulesen. Dariiber, daß dies der Antra der Abiheilun ist, kann kein Zweifel entstehen; denn diese Worte sin in der Zeile Zerein eriiät, wie es bei solchen Säyen, die den Antrag enthalten, die gewöKnliche Form ist.
YUM Hohenlohe: Ich verzichte auf das Wort. raf Arnim: Ich wollte nur bemerken, das; eben eine Aen- derung des Antrags der Kurie der drei Stände nicht beantragt, son- dern er nur eriäutert werden soll, und daß die Besorgniß, auf die dxr kaerextt hm ewiesen hat, daß damit Mißbrauch getrieben werden konnte, mchk erYeblich genug gefunden worden ist, um ir end einen Zusas, kdl) machen, da das Privilegium: die Reden abzuleéen, wenn “3 UYU [:ck von der deutschen Sprache kundigen Personen mißbräuch- li_ m Aysprch; genommen werden sollte, als ein riyi|e3ium kle- 1" ? “W?W- mdem es nicht zisdém Vortheil des edners gereicht, Wenn er hiervon _Gebrauch macht. Fürsi-Rabzt„will: Ich wollte nur fragen, ob es praktisch sei. Denn wenn es kem Amendement, kein Abänderungs-Vorschlag sein
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soll, so wird es auch im„späteren Verfahren nicht „an die Kurie der drei Stände zurückgehen konnen. " _ - Referent Fürst Lichnowxxky: ,NakUrllchk
von Keltsch: Dem konnte ich dych nicht beitreten, sondern würde es fiir zweckmäßig „halten, daß eine Andeutung des Motivs unseres Beschlusses an dte„an,dere Hurxhxcxiibcr gelange. Ich möchte sagen, ich finde es nothtg, weil darm eine Hinweisung darauf liegen würde, daß wir vertrauen, es werdxn die Stände !klbst dahin wirken, daß kein Mißbrauch von dem .'." dteserixneueg Zu aße bewil- ligten Rechte gemacht werde., Es ware gcwmermaßen eine Anden- tung, daß diejenigen, welche sich Verlette'n laffext möchten, damitMiß- brauch zu treiben, gewiß in der aligemeinen Sitte und dem Takte der Versammlung selbst ihre Censur_ finden würden. Bestimmte Formen einer solchen Censur lassen si-h im voraits nicht aufstellen, sind aber “"ck nicht "MKI- sondern es genügt, die Andeutung, daß die mora- lische Macht einer solchen Sitte exrsttre.
Marschall: Wenn keine weitere Bemerkung erfolgt, so ist der Antrag der Abtheilung angenommezt, falls nicht auf eine besondere noch formellcre Abstimmung provoztrt wird.
(Der Antrag der Abtheiltzng ist angenommen.)
Referent Jiirst Lichttowsky (lien):
Kc! H. 158. des Reglements,
So sehr die Abtheilung anerkennt, daß eine Bestimmung dariiber nothwendig ist, das; die Reden nicht an einzelne Mitglieder gerichtet Werden diirfen, so findet sie doch, daß die Vorschrift, wonach solche um" an den Marschall gerichtet wcrden sollen, praktisch nicht streng ausführbar ist und auch schon auf dem gegenwärtigen Landtage nicht immxr beobachtet wird. Sie tritt daher dem Vorschlage eines ihrer Mitglieder:
zu bestimmen, daß die Reden nur an den Marschall oder an die Versammlung gerichtet Werden diirfen, einstimmig bei. Marschall: Der Antrag der Abtheilung ist angenommen. Referent Fürst Lichnowsky (liest): Ji] §.155;. dcs chlcmcnts.
Dcr Petitions-Antrag der Kuric dci" drci Stände am Ende von
§. 15 bitt. g. die Worte hinzufügen zn lasskn: und ist dazu Verpflichtci, wcnn dic Majoriiät der Versammlung cs Verlangt,
wird von der Abtheilung einstimmig bcfiirwoitct.
Marschall: Sie wiirden wohl das Nähere [)icr angeben miisscn.
Referent Fürst Lichnowsky (liest dcn §.15;;. dcs Regle- ments vor]:
„Neue zur Sache gehörende Vorsitzläge werden 11111“ dann in Erwägung genommen, wenn sie dem ?)?arsclwll von dcmProponentcn vor der Sitzung schriftlich eingereicht sind und auf Anfrage des Mar- schalls von “24 Mitgliedern durch Aufstehen itntcrstiißt werdcn. Ter 9.)karschall kann jedoch in einzelnen Fällen, wenn die: sircngc Befol- gung dieser Vorschrift erhebliche Ucbclständc herbeiführen wiirde, Ans- nahmen davvn gestattc'n.“
Marsthall: Wenn keine Bemerkung erfolgt, so ist der Antrag der Abtheilung als angenommen zu betrachten. Wir kommen zum
nächsten. , Referent Fürst Lichnowsk!) (liesi):
Eben so mi §. “18 des Reslemcnts. . der Antrag, diesem Paragraphen die Bestimmung hinznfiigen zu a en: 1Unmittelbar vor der Abstimmung wird die Frage dnrch kinen dcr Secretairc Verlesen. *
Graf Kiclman 1tscgqe: Ich erlaube mir auf die zweimalige Abstinunuug anzufragen. Es steht mir Wenig praktische Erfahrung in ständischen Verhandlmigcn zur Seite; ich habe aber, wo ich diese zu beachten Gelegenheit gehabt habe, häufig erlebt, das; wichtige Fragen bei einer einmaligen Abstimmung nicht dasselbe Resultat hatten, wie bei einer späteren; es kann dics eben sowohl dem GOUVcrnement als der Versammlung nachtheilig sein.
Marschall: Es fragt sich, standen Worden isi.
(Mehrere Stimmen: Wir haben ihn gar nicht Verstandcn.)
Graf Kielmannchgc: Ich habe den Antrag gemacht, daß die Abstimmung in wichtigcn Fragen zwcinmlwicderholt werdcnmiiffe, ehe sie Geltung als Beschluß fiir die bktrcffcndcn Kuricn hat, Weil in vielen wichtigen Fragen bei ständischen Verhandlungen die zweite Abstimmung ein Mit anderes Rcsultatgcwährt hat, als dic erste. Es können Fälle Vorkommen, wo ein einzelnes Mitqlicd eine Rede nicht ge- uau gehört oder nicht ganz geniigend aufgefaßt hat, und wo das, Worauf es hauptsächlich ankommt, nicht so deutlich geworden ist, wie es bci ruhiger Priifung geschehen wiirde.
Referent Jiii*stLick11o1v§ky: Ich muß dicser Ansicht um so mehr beistimmcn, als diese Gattung Probe bereits in anderen Län- dern iiblich ist. Wenn ich nicht irre, ist es 9". 38 des Reglcmcnts fiir die französische PairS-Kmnmcr, der iibkr die Stimmen sprikhtund sagt: „Die Mitqlicdcr fiir stehen auf und werden gezählt, die Mit- glieder gcgen stehen auf und Werden gezählt.“ Es liegt aber darm, das; eine Versammlung, wclche seit vielen Jahren diese parlapicnta- rischc Gewohnheit eingefiihrt hat, dieselbe fiir nötl)ig häli, cm Bc- Weis fiir ihre praktische Tüchtigkeit. Es scheint nichi nöthtg, zuexcm- PlifiJZWU- da déi" Tag nicht weit entfernt ist, wo eine dcra_rt1gc Ye- stimnmng dringend nothwendig uud wiinschcnswcxth, gcwcjeii Ware, und ick) muß daher dem Anfrage des geehrten Mitgliedes „l)ctjnmmcn.
Prinz Hohenlohe: Ick wiirde micl)_dagegcn exklarcn, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil, was „siti die Patrs-Kammcr Fut sein mag, doch nicht gut fiir den Vereinigten Landtag chescn
ob der Redner hinreichend ver-
ein kann. Ich würde auch darauf aufmerksam mgchcii, we-nn,eine Abstimmung erfol.t wäre, und es wären s? und w ytcl Mitglieder aufgestanden und ?o und so viel Mitglieder jiyen geblieben, die fol- gende Abstimmung würde aber ein anderes Resultat liefern, was wiirde dann geschehen? Das kann sehr gut sein bei einer Abstimmung in der Pairs-Kammcr oder Herren-Kuric, aber bei einer Versammlung von 6 bis 700 Personen wiirde es sich nicht praktisch bewähren. Graf Landsberg: Ick Wollte mit Erklärung dariiber erbit- ten, wie dann zu verfahren ist, wenn beide Abstimmungen nicht gleich
“ind. ' Graf Solms -Baruth: Ich wollte eigentlich dieselbe Frage an die Versammlung richten. Welche Abstimmung oll gelten, die erste oder die zweite? Es sind zwei vexschiedene Ab immungen über denselben Gegenstand, und es würden hier verschiedene Resultate sich ergeben können. Was der Herr Referent anführt, ist etwas Ande- res; es ist nicht eine doppelte Abstimmung, sondern eine Probe. ' Referent Jiirst Lichnowsky: Ich würde mir erlauben, den bei- den den rten Rednern' zu erwiedern, daß es nicht als Regel, sondern als JrrtFum und AUSnahme angenommen werden kann. Es ist doch in einer Versammlung nicht anzunehmep, daß ein Mitglied jept fiir einen Gegenstand siimmt und zehn Mmgten darauf sich anders be- sinnt und dagegen stimmt. Es kzmn mchi als Regel angenommen werden, sondern es wäre gerade em Beweis für die Tücht' keit des Amendmenw meines verehrten Kolle en, nämlich, daßder rthum so nahe liegt, daß er den verehrten
'tßk'edem gleich im er ewAu- _
enblicke eingefailen ist. Wenn ein rr um vorli “ '
Im so nothwendiger; liegt kein ZrZhuY vor, soegjték fZLLZZUYILT und einfacher, daß aiif diese Art abgestimmt werde, dann ist es nicht möglich, daß der zweite Moment ein anderer sei als der erste. Lieqt ein erthum vor, so isi die Probe um so wichtiger. Wann machi man eine Probe? Bei Rechnungen, weil man glaubt, fich zu irren
Wenn man sich nichdzu irren geglaubt hat, so ist eine Probe nichi nöthig. Es ist ein einfaches Rechnuugs-Exempel, hier leichter, weil blos 57, dort schwerer, iveil 600 abstimmen, Ick Werde ein Bei- spiel hinzufügen, es ist die Abstimmung über ein Amendement. Bei der Abstimmung über dieses Amendement waren mehrere von mir hochgeschäxzte und hochgestellte Mitglieder im Ziveifel, ob dicieibe so sei, wie sie uns als Folge des ersten Eindrucks geschildert wurde, Nun frage ich, wenn 6 Mitglieder hier und 24 Mitglieder dort das "Recht gehabt hätten, zu begehren, nochmals abstimmen zu lassen, ob dies nicht für diejenigen Meinungen, die noch )“th im Zweifel sind, ob eine richtige Zählung erfolgt sei, ein vollkommenes Kriterium und ebenfalls eine Beruhiqung gewesen wäre?
Marschall: Ging der Antrag des Grafen Kiclmmméegge
dahin, daß diese doppelte Abstimmung bei jeder Frage zu geschehen babe. " * Graf KiclmannSegge: Ich glaube im Gegenthcil, sic müßte auf FäUc vvn größerer Bedeutung beschränkt werden, Weil sie zeitraubend sein wiirde, wenn über jede JraZe zweimal abgestimmt wiirde. Ich bemerke auf den Einwand, daß ich, weil nicht wohl an- znnehmcn, daß in derselben Diskussion Und bei glcich auf einander folgender Abstimmung dieselbe Stimmen sich fiir odcr gegen aus- sprechen wiirden, daß ich eben darum für wichtige Fragen die zweite Abstimnmng auf den nächsten Tag verlegt haben möchte.
Graf Keyseriug: Motivirt wiirde dcr Abänderungédorschlag nm“ dadurch, daß er beantragte, die Unbestimmtheit nnd Ungewißheit bei den Abstinimungcn zu entfernen. Ick glaube aber, daß dafiir Mittel im Gases selbst enthalten sind, da nach §.*18 des Neale- mcnts es dem Marschall iibcrlassßn ist, die Abstimnmng durch Nm- 111c11ö-Ilnfruf eintreten zu lassen, Wo ein Jrrtljmn oder eine Unga- wißdcit odwaltct. Es scheint deshalb kein Motiv zu sein, auch noch dariiber etwas Neues zu gcbmt.
Marschall: Es fragt sick), ob nach den Erläittcrimgcn, die gegeben worden sind, der Antrag die Untcrsiiißung von 6 Mitglie- dern findet. Er hat sie gcfnndi'n, wird also zur Abstimmum kom- men. Es ist also nun fraglich, was noch weiter iiber den Gegen- stand zu bcmcrkcn ist.
(Hrafvon Arnim: Es ist noch nicht ganz entschieden, wie es scheint, ob der Antrag dahin gchi, das; die Abstimmung in der Weise erfolgt, daß die Mitglieder achchselnd gkzäl)“ werdcn _ 5. B. zuerst die, welche sitzen gsblicbcn sind, und das zweite Mal dic, welehe aufge- standen sind, was also nur eine Probe wärt", _ odkr ob der Antrgg dahin gebt, daß, nachdem die Frage gcstclit worden, 3. _B._ die Mit- glieder, Welche dafiir sind, sich erhcbcn mögen und das :)icwltat ver- merkt wird, und nun dieselbe Frage nochmals gestellt imd wiedkruin verlangt wird, daß dieselben Mitglieder aufstehen, wodurch eine zwei- malige Zählung der Vofanicn fiir den Antrag stattfinden würde. Ich bitte, den Antrag zu präziiiren, ob er daS Eine oder das An- dere wiki.
Graf Kielmanuöeggc: Cs wiirde sich, je nachdem die Ma- jorität sich herausgestellt hat, entscheiden, ob durch Abzädlnng abge- stimmt werden miiffe oder die Majorität sich so entschieden Hexam- gestellt hat, daß die Zählung nnnöthig wird. Wenn dis “))?njoritéit zweifelhaft wäre, so würds, wie? es auch cht swon geschehen ist, cine Zählung vorgenommen werden*, diese zweite Abstimmung adm“, glanbe ick), müßte unbedingt und zwar nur fiir wichtigere ngsn erst in der folgenden Sißimg vorgcnommcn wcrden.
Marschall: Ick wiirde doch bitten, den Vorschlag [Wsiimmie'r zn fasscn, jvcil ck zur Abstimmung qcbracht wc'rdsn soil.
Graf Kiclmannseggc: „Daß fiir alle wichtigere» Fragen einc zweimalige Abstimmung in auf einander fokgcndkn Sißungcn Vorgcnommcn wiirde.“
Graf Solms-Baruth: “Dem ersten Theilc "des Antrages wiirde ich mich anschließen, dcm Zivcitkn nicht.
von Kclisck): Ich erlaube mir Zu bemerken, daß, wenn dies in dcm Kriterium der Wichtigksit liegen soll, daraus “SchWikkigkÜiéU entstehen wcrden, aus denon nwincö DÜfÜXÖÜlfLUZ gar nicht hcraus- zukommcn sein wiirde. . ,
Freiherr Senfft von Pilsach: chn_1mnc111c Frage fiir wichtig crachtct wird und eine zwcimaligc ?lbjtinimnng siaitsindei, was soll geschehen, wenn die' zlvcitc Abstimmimg init der crjtcn nicht übereinstimmt? . -
Graf Kielmannscggc: Als wichtig wiirden alle kme chriz: liche Bestimmung begründende Bcrathnngcii gcirsn. "
Freiherr Senfft von Pilsach: Du: eine Bcincrkitng mochte ich mir crlmibcn, daß ick) es fiir schr wiinxchenswcixw erachte! das jcyigc Verfahren abzukiirzcn, abcr es noch „ZU Verlängern, cmchemt mir bedenklich. ,
Graf von Arnim: Den crstcn Anirag [mbc fck jo derstan- dmt nnd mlicrstiiyi, das;, Wenn bei cittkr wichtigen Frage die Abstim- mung erfolgt ist, man sich denken könnte", dax; doch die Frage von dem Einen oder Anderen nicht richtig verstanden, daß die Aufforde- runq dcs Landtags-Marschalls, daß die, wclche fiir oder gegen stim- men", aufstehen oder sich bleiben, von dem Einen oder Anderen um- gekehrt aufgefaßt worden wäre. *Der Fall ist gewiß schon vorge- kommen, Um nun bei wichtigeren Fragen dergleichen Zufälligkeiten abzuschneidcn, will der Herr Antragsteller, "wie ich ihn verstanden habe, daß nach dem Vorgange anderer Versammlungen noch ein
zweites Mal abgestimmt werde, damit alle etwaigen Uebercilungen und Versehen, die bei der ersfen Abstimmung stattfinden können, bei wichtigen Fragen Vermiedcn werden. Dann würde allerdings nach der gewöhnlichen Regel die zweite Abstimmung geltend sein, Es würden dann alle Zweifel und Unsicherheiten vermieden werdcn. Ein solcher Antrag scheintMauchcs Fir sich zu haben, und wenn man fragt, welches sollen die wichtigeren ragen sein, so wiirde darauf zu ant: worten sein: Zu allen den Fällen, wo jeßt der namentliche _Aufrus erfolgt. Wie die Versammlung verlangen kann, daß der namentliche Aufruf erfolge, mag sie auch Verlangen, da noch einmal abgestimmt werde, und ich kcngnx ":ck/Ks",- da Fälle vor ekommcn sind, wo man sagte.- es sckvczpe zweifelhaft, ob alle Ytünmenden die Frage richtig verstand?" ixatxxn, und wo von denjenigen, denen an dem Resultat]? der 21[*)xi111n_nn1g ge- le en war, entgegnet wurde: die Abstimmung ,ist schon Lr- fo?qt. Alle diese Momente werdeii vci'm-t'kJM-„ wenn M solchewJas- len“, wo sich ein Zweifel ergiebt, ,xcdcnt Mitglied“? zusteht, ZU 108M- ich glaube, daß ein Méßvcrsfändm stattgefunden hat-
Lenn no mals a c _ „ „ ' Hat Zei]: Mißvéerständnéßg aitgef11gden„_so wird die Abstimmuyg die- selbc sein, hat aber ein Mißverständmß stattgefunden, so wird das sze Mal das richtige Resultai heraus kommenMund Wo, die Ver- sammlung diesen Weg wünscht, moZe fie denselbdn odus einschlagen, um ihrcm Wunsche GLÜUW zu verschaffen, der im Reglement für den namentlichen Aufruf vorges rtebenjeift. . ' ' *
Fürst zu Sglm-Dyk: 'Wizrde es_ m t Zedem Mißverständnx vorbeugen, wenn immer blos diejenigen, dt: t emen Antrag sind, an -
Yimmt wird, so hat das nichts zubedeuten.