1847 / 157 p. 2 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Wer“ wird, so kann o_tan - . . ich oder nühlich erachtet wird, _ “MWM weglasxn; nur muß es nachts We-

.n'_ _ _ ““It's“. 'Es sollte doch“ aber noch hinzugeseht

wecdei ' bie ' ' Modification lauten _solle. _ voir __„r'urm: 'Ich wollte mir eine Emschaltung an emxr _ , ' ; * [* et"! erlauben:

andren- „Die _Benrt ung, ob ém

Anika? "? ' a.'vor“ den Landtag gehöre“ u. . w., weil da- durch ie n e'gtnau begränzt werden. _

Marschaä Es tritt also an die Stelle des Antrags dxrAb-

wie aßen isi, mit Einberßändmß derselben em an-

t . vor der“ oxschlag, der je t noch einmal zu verlesen und spater zur Ub- ' rm en : . , ,. . .

WEYsWSKn Zhen!) 159: Mit dem Einversiandnrß der Abthei-

! "M'! “Ick taube, daß der AntraZNOer Abtheilung, der dahin

M daß die Hache nicht dnrch den ar_schall_und den Lapdtag,

, durch die („“sex-de Abtheüung erlethit Mrd, sehr Nel für

YU- Der Vorschlag kommt vym Herrn Terenten selbsx; ver-

n hab, ich ihn in der Abthetlu-n , und_t „glaube, unt guten

ckden“ denn wre soli der_Marscha alle Emgange beim Landtage und die g'anze FMhder Petitiozren drrr lesen und prüfen, um Alles, was nicht vor den Landtag gehört, h_et este zu schaffen? Es bleibt also nichts übrig, als dre eo; G_eschafi_ der Abtheilung zu überlassen, damit der Landtag seine ert mcht imt angehörigen Petitionen ver- geude. Das ist der Adtheilungs-Vorschlag, und reh möchte ihm das Recht vindizéren, zur Drskussion gebracht zu werden; wenn er durch- fäUÉo fbat doch Jeder das Seme ethan.

e ereni; Der Antrag der btheilung lautet:

Die Beurtherlung, ob_ ein Antrag zur Kompetenz des Landtags

ßehöro oder nicht, mit AUSnahme der Fälle der §§. 20 und 21 er Verordnung vom 3, Februar d. I., nicht dem Marschall, son-

dem dem Landtage fiir zusfehend zu erklären; jedoch mit der Maß-

Mbe, daß Anträge, dre im geschlichen Wege eingebracht find, vom arschall an die „betrefkende Abtheilung verwiesen werden; die Ab-

theilung aber befugt ein soll, wenn sie die Kompetenz des

Landta es nicht begründet findet, dieselben definitiv zurückzuweisen. Gra? von Arnim: Dürfte néckt der zrveite Antrag auch gleich

verlesen werden?

Referent Fürst Lichnowsky: Ich werde die Ehre haben. „Die Beurtheilung, ob ein Antrag, nach dem Wortlaut des §. 26 a., zur Kompetenz des Landtags gehöre oder nicht, nicht dem Mar- schall, sondern dem Landtage für zustehend zu erklären.“

Graf von Arnim: Ich habe mir erlaubt, vorzuschlagen, die

Be iehung auf §. 26 a. an der Stelle einzuschalten, wo sie der Herr Reinent verlesen hatte. Ich halte dafür und habe keinesweges vor- eschlagen, daß daran: mit AUSnahme der Fälle „der §§. 20 und

1 der Verordnung vom 3. Februar c.“ etwas geändert werde, son-

dem ich habe den Antrag nur so verstanden, daß er mit „erklären“ schließen und die Bezugnahme auf §. 26a. hin ukommen soll. Wir würden sonst zu weit gehen, und es wiirden Zweifel entstehen, ob nicht die formellen Mängel der Kompetenz des Marschalls entzogen werden sollen, was nirgends beabsichtigt worden isi.

_?Keferent Fürst von Lichnowsky: Also werde ich nun so vor e en:

_ „Dix Beuriheilung, db ein Antrag zur Kompetenz des Landiaqs gehöre oder mcht, mrt Amönahme dei Fälle der §§. 20 und “21 der Verordnuw vom 3. Februar c., nicht dem Marschall, sondern dem Landtage cFiir ustehend zu erklären.“

Marschall: s ist also nun zur Abstimmung überzugehen. Diese wird zuerst gerichtet auf den urspriinglichen Antrag der Abthei- lung, und diejenigen, weiche_ diesem Antragq beistimmen, wiirden das durch Auxstehen zu erkennen qebcn.

Es aben sich nur 18 Stimmen erhoben, also ist keine Majori- tiit vorhanden. ' _

Wir kommen nun zum zweiten AntraTe.

Referent Fürst von Lichnowsky: ieser Antrag lautet: „Die Beurtheilung, ob ein Antrag zur Kompetenz des Landtags

eh'o're oder nicht, als dem Landtage, aber nicht seinem Marschall

'?iir ustehend zu erklären,“

Natürlich, daß Se. Majestät allcrunterihänigst darum gebeten werde.

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ist die Frage wohk richtig? Wir bitten Sc. Majestät, zu erklären, daß die- ses die Auslegung des Paragraphen sei, nachdem Sc. Majestät er- klärt hat, sie sei es nicht.

Referent Fürst von Lichnowsky: Die Frage ist: Tritt die ?ohe Kurie dem Anfrage der Kurie der drei Stände bei, Se. Ma- esiät aUerunterthänigst zu bitten u. s. w.?

Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Se. Majestät hat aber bereits erklärt, welches der Wortlaut ist.

Marschall: Wenn das, was Graf von Arnim vvrschlu , nämlich die Berufrm auf 9“. 21 des Geseyes vom 3. Februar, au? ßenommen wrrd, so ?cheint mir _ und der Graf von Landsberg hat

ck dem angeschlossen - die Bezugnahme auf §. 26 3. des Regle- ments völlig unuöthig.

Graf von Arnim: Ich lege keinen Werth darauf und habe daher nichts dagxgen zu erinnern, daß es wegbleibt.

Referent Farsi _von Lichtrowsky: .Es heißt demnach: „Die Veurtderlnng, ob em Antrag ziir Kompetenz des Landtags gehöre oder mchi, m_rk AuMahme der Falle der §§. 20 und 21 der Verord- nung v_om 3- Februar d. J., mcht dem Marschall, sondern dem Land- tage Ilir zjisxbelnld zuSerklÉcren.“

ar- .“ : o cheint mir die *ra

K;?rMei's'ed Yk ??:Biyelnstidq. d_Sie komJt Zlesogcziir? ?klllßsriinYrkmqu

, . re re , Aufstehen zu eJennÖngeden, sem Vorschlage beitreten, das durch ( U" "T chlag ist nicht angenommen.)

115:an JEREZ '"“ Ick ["“"- W Stimmen-Verhältniß be-

anr- chall: Dcr Antra ist zwar mit Da“ ' " '

mit der erforderlichen Majoritérgt von. zwei DritktlixirljetrithxLFnÜéx: worden, _indem dre Frage 30 Mitglieder bejaht und“ 28 verneint haben“ dre Versammlung besicht- heute aus 58 Mitgliedern.

_ Graf zu Dohna- Lau : Ich glaube eine Bémnkung nichr Zurückhaltert zu dürfen. Jn-_der vo_ra_ngegangenen Debatte ist näm- i-h-von emem ,Nedner, den :ck zufällig jest nicht anwesend erblicke auf Vorgänge m- der anderen Kune, namentlich auf die Erklärung de; 138, Bezug. genommm-mrd, wum ühniaht-irre, ein mißliebiges Urthejr hierüber auogcs ochch:word*eu. Jchglaube, daß dergleichen Bezu * nahaxn einer: rie:_a =,die, Vorgängerder' anderen leucht bedauerlirZ-e Kon rkte _zur Fol : ha" ; könnens wollte:“ cher den Wunsch, ja: _. Brite „aud prechmxdixhohekae- möge als rundsay festhal- ten, m:.ahrmVer uddrngen many». a-vargäuge der anderen Kurie

"“bmw zu_ wollen. Ich glaube, wir; sind" eG der. Würde, so"-

MskM “l'- der,.and'erm:Kuriez schuldig, einesolche gegenseitige

tun zu beoba ten. ; " '

* . vom & enkach: Deu. schließe ich._mich“an.

' we uvex“: kur. ließemsirhxdm-gl lle an;)- P; ',: t!“- ' . ' c i ".“ . „„,-„ «,"-“.,., "IW ZWYM'M

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da er die Bemnkuu ' i ein un“ liebt“ es _Uri eil über das Ver- falkren ber änder'én 31-3:- nth geh_"_ hab?, sondkm stur eine histo- rische Bemerkung. * Graf_vvn RKW: Ick enthalie mich jedes Urtheils'übxr die

Ü“ eußmmg, die heute vorgekommen ist, da ich ihr ni i so genaue

uerrksamkeit gewidmet habe, um darüber urtheileu zu önnen, glaube gber das Zéngniß der hohen Versammlung dahin in Anspr? Yehmen zu konnen, daß übri eus bisher keine Aeußerungen in dieser . urie v_or ekonuken sind, wel e die Verhandlungen der anderm Kurie ungunstrg eurthéilt hätten, und ich frage: ob ich hierin mich irre?

(Viele Stimmen: Nein! Nein !) , Graf zu Dohna-Lauck: Wie ich glaube gehört zu haben, ist von dem früßer erwähnten Herrn Redner die mehrerwähnteEr- klärung m_der urie der drei Stände als ein geschwidriges Ver- fahren bezetYrret worden, welches mich zu dem Gesagten vxranlaßte. D_och _abgese en hiervon, so glaube ich, wir würden besserth'un, wenn w_rr niemals auf Vorgänge der anderen Kurie, sei es tad'elnd oder mcht, zurückgehen. _ _Graf v_on Arnim: Ich glaube, daß ein Zurück ehen einer Kune graf dre Verhgndlungen der anderen, sobald sie o “ziener Art find, plchr zu verm_erden sein wird, Weder in dcr Drei-Stände-Kurie, no_c_h m dieser Kurie. Denn jede Kurie bekommt Anträge, welche sich grund:n__a'uf dre Verhandlungen der anderen Kurie; insofern wird em Zyryckgehxn auf die béireffeuden Verhandlungen zuweilen un- vermerdlrch seu). _Es handelt sich nur davon, ob irgend eine Kritik, yder eme unJirnstrgc Beurtheilung dessen, was dort geäußert worden rst, |at_thaft er oder nicht. Ich bin der Meinung, daß dies anstatt- haft setz habe aber, wie gesagt, auch heute nichts vernommen, was so gedeutet werden könnte. Ick hatte es aber auch angemessen crus- grsyrochcn, daß von einer Kritik oder ungünstigen Beurtheilung )en- settr er Aeußerungen hier nie die Rede gewesen ist, und daß ich es tm ewußtsein der Würde dieser Kune auch ferner so gehalten zu sehen wünsche. Wo es nöthig und durch die Sache" geboten war, sind die Gegenstände, die in der anderen Kurie zur Bcraihurr kamen und an uns gelangten, hier erörtert, und es ist hierbei an? die dortigen Verhandlungen, wo es zur richtigen Auffassung des Ge- genstandes nöthig schien, zurückgegangen worden. Aber ungünstige Urtheile oder Kritik iiber die dortigen Verhandlungen sind stets aus- geschlossen _cblieben, und ich glaube, daß in dieser Hinsicht hier stets im Bewußt?ein der Würde, nicht nur dieser Kurie, sondern des Vereinigten Landtags verfahren Wordcn ist.

(Einige Stimmen: Ich stimme dem bei.)

Marschall: Wir können nach dieser Erörterung zum nächsten Gegenstande übergehen.

Referent Fürst von Lichnowsky: dem Gutachten fort):

Wi §. 26 c des Reglements. Die Kurie der drei Stände bittet: eine Bestimmrmg zu erlassen, nach Welcher, wenn sich eine wesentliche Mcinungsverschiedenheit herauMestellt hat und beide Kurien es wünschen, die betreffenden Abtheilungen zur Vorbereitung einer Einigung beider Kurien zusammen- trcien dürfen.

Nach den Worten dieses Antrages könnte zwar es scheinen, als sdlle ein sylcher VersiändigungGVersuch auch in dem Falle eintreten, wenn errre Karre ihren Beitritt zu einer von der anderen beschlossenen Pe- triton ganz versczgt._ Die Abtheilung hat sich jedoch überzeugt , daß dre and__ere_ Kyrie eme solche ArrSdehnung , welche die zu wahrcnde Seibststandtgketx jeder einzelnen Kurie beeinträchtiger'r würde, nicht be:: absichärßtßwt, rudern der Antrag ausdrücklich nur bezüglich auf §.26e gema ) 1 _.

_Dic Tendenz des Auti'agex wird daher von der Abtheilung dahtrt ausgiefaßt,“ daß, damit m'kö't ein an sich guter und im We- sentlichen von berden“ Kurien gebikit'gter Petitions-Antrag fallen müßte, weil eine ode_r dj_c gndxre vielleicht nicht sehr erhebliche Modification von der Kurze, dre zuerst den Antra beschlo en hat, nicht angenom- men wäre, vielmehr dann die bcircffgenden A theilungen beider Kurien zusammentreien und versuchen sollen, ob zunächst sie sich entweder über die Annahme ohne Modification oder über die anzubringenden Modificationen einigen können. Werden die beiden Abtheilnngcn nicht einig, so ist dann nichts weiter zu veranlassen, vielmehr die Petition ais Verworfcn zu betrachten. Einigen sich beide Abtheilunqen, so wird dre Sach_e nochmals, und zwar je nachdem von beiden eiten nach- zugehen rst, glerchzriiig an beide Kurien, oder Wenn es nur auf ein Nachgeben von Serien cincr Kurie ankommt, nur an diese Kurie ge- brackt. Fällt dann der Beschluß im Sinne der zwischen den beiden Abtécilungcn zit_Standc gekommenen Einigung aus, so wird der nunmehr übereinstimmende Beschluß, durch Vermittelung des König- lichen Kommiffars, Seiner Majestät überreicht. Fällt der Beschluß einer oder beider Kurier! nickt im Sinne der Einigung aus, so ist die Petition ais verworfen „zu betrachten.

Fiir die Annahme des Petitions-Aniragcs der anderen Kurie in dem vorstehend niiher entwickelten Sinne haben sich sämmtliche Mitglieder der Abtheilung ausgesprochen.

Fürst Wilhelm Radziwill: Was ich zu sagen habe, be- trifft nicht diesen Paragraphen; aber wir kommen cht itr dcn De- batten iiber das Reglement an einen Abschniti, wo ich nur an Ew. Durchlaucht cine Frage erlauben wollte.

Marschall: Es betrifft wahrscheinlich Ihren Antrag. I bin der Meinung, daß wir dies ausgeseyt sein [affen bis znm Schill des gegenwärtigen Referats. Es wird dann der Graf von Keyser- ling darüber Bericht erstatten.

Fürst Wilhelm Radziwill: Ich glaubte, es wurde W der Play fiir den Antrag sein.

Fürst von Lichnowsky: 'Ich erlaube mtr, an Ew. Durch- laucht die Frage zu stellen, wann ich meinerr Antrag stellen darf, be- züglich der Anzahl der Mitglieder, welch__e_1n der HUMMUU? ge- genwärtig sein müssen, um sie beschlußfahrg-zrrmachen._ Jch sxhe keinen Paragraphen, an den der Antrag anzuschlreßen Fx_eag11ct ware. Also wird es von dem Ermessen Ew". Durchwacht ab augen, wann Sie mir das Wort hieriiber gestatten.

Marschall: Am Schlusse des Referates.

Referent Für von Lichnowsky: Gui.

Im Bericht eißt es weiter':

Je] 5. 261". des Reglements._ _ __

So wenig die Abtheilun verkennt, daß xs M maychen Fallen unleugbar im Interesse der egierung lrege, d,“ Allerhochßen Yk"- positionen gleichzeitig an beide Karien zu brmgen und von jeder derselben ein vollkommen selbstständiges Gutachten sa„erhalten, so h?“ sik!) ihr doch anderer-“eits die Ueberzeugunq aufgedranqt, _daß es rn vielen Fällen eine- bedeutende Zeit- und rbertöZErs'pakmß herber- silhken werde, wenn die Propositionen um Theil zuerst der emen, zum Theil zuerß der anderen Kurie vorge egt würden, und daß ferner, wenn Leßieres eschieht, es zweckmäßig" sein würde, das Gutachten der Kurie, weiß)“- die ropofitio'n uerfi vorgelegt ist, der anderen zur Bemaßung mitzutherlen- und“ inéoweit eine Au6nahme von der Beséimwun de? 9“. 26- [kn. i'. eintreten zu lassen. _ _ _

Dre btherlung“ hat sich, deshalb bewogen gefunden, emsitmmtg zu- beantra

(Fährt im Vortrage aus

. __ Se. MaMät den König zu bitten, in* der“ Regel “die etsie Alter-

' atorische Versammlung in Europa, wo dasselbe (He

nafive des §. 26 at] 'in. i'. des Re lemenis eintreten zu lassen und in diesem Falle das Gutachtm kr Kurie, welche die Aller- ste Propofition zuerst berathen hat, durch _den Landtags-Kom- mi arius der anderen Kurie zur Benußuyzmrttheilen zu lassen.

_ ürsi Wilhelm Radziwill: ck _kann mich mit dem Anfrage der- ckck],an über diesen Zusah ni t emv_e_rsianden erklären. Mir scheint es gerade in dem Charakter der Mxmungen, die von beiden

Karies! des Vereinigten Landtages gefordert werden über solche Punkte,

die keiner Entscheidung, sondern nur eines Beirathxs bedürfen, sehr zweckmäßig, daß dieser Beirat!) von einer Seite könne gegebep wer- den, weil dann die Ansichten über Gesey-Entwürfe von verschiedenen Gesichtspunkten der Krone zu_ehen. Eine solche Beleuchtung des Ge- genstandes aus verschiedenen esichispunkien kann den Veirath, der von uns gefordert wird, nur voilsiändiger machen. Ich erk_ennc an, daß es ausnahmsweise Fälle geben kann, wo esinteressantserrr dürfte, die Ansichten beider Kurien über einen Gegenstand zu kombinrreu, rum die Kurien in den Stand zu sehen, fich zuvereinigeu. Es sind dres Fälle, die einen ausnahmsweisen Charakter haben. Der _Regel rrgch scheint es mir nützlicher, wenn der Beirath von jeder Knxreselbststarr- dig erthe'ilt wird. Ich gründe meine Ansicht darauf, daß es nur ern Beirat!) ist, »- in allen Fällen, wo es sich _um Jinaxzzsachen handelt, versteht es sich von selbst, daß diese geseßlrch nur tn emer gemein- schaftlichen Kurie voUständig berathe_n werden, - unsere Vom haben keinen entscheidenden, sonderrr _nur emen berathendxn Charakter. T_a- her halte ich es für zweckmäßiger, _daß unsere Annchten slch selbststan- dig aussprechen, und ich erkläre nnch deshalb gegen den Antrag. Se. Königl. Hoheit der Prinz von Preußen: Ick bur der Ansicht, daß dieser Punkt unverändert beibehalten w__erd_en _mdchtc. Wenn die Kurien getrennt bcrathen, müssen sie selbststandrg rhr Ur- theil fällen. Ich glaube, daßdurch das Verfahren, _daß rmmer dre Gegenstände znvörderst einer Kurie vorgelegt und m_rt deren Grriach- ten der anderen übergeben werden, die Selbftstandtgkett der Knrrcn

beeinträchtigt werde. __

Graf Isenpliy: Ick bemerke zunachsi:_ Das Gesexz _hat nicht bcstimmmt, daß die Propofitionen immer beiden Karren gleich- zeitig Vorgelegt werden sollen. Der betreffende Passus des » 26 m] i. des Reglements lautet: _

„Unsere Propositionen Werden wir eniWeder zuerst der emen odrr der anderen der beiden Kurien dcs VereinigtenLandtagcs odcr ber- dcn Kurier: gleichzeitig vorlegen laßett,“ _

Nach dem bisher gegebenen Gcch ist also der Fall, daß cm GeseH:Entwurf erst der emen und dann nachher mit dcn_1 Gutachten dieser der anderen Kurie vorgelegt Werden i_önne,_nrcht ausge»- schlossen. -- Daran anknüpfend, hat die Abtherlung ]ich criaubt,__ zrt befürworten, daß in der Regel dieser Gang bcodachtct Wer'derr_11wgc, daß die Entwürfe erst an eine, dann an dre andere Kurze ge- lan en, weil daraus eine Zeitersparniß hervorqehen wird. Dre Ab- ihei ung' hat ausdrücklich befürwortet, das; es _Jälle __gebeu karrn, wo getrennte Gutachten niißlich sind, und fiir diefe Falle _hat ste_erne getrennte Berathung vorbehalten._ Daß es_ aber seh_r viel zur „Zert- ersparniß beitragen muß und zuwerlen verschredene Amtchien Nrmrtteln

kann, die nicht einzeln an die Krone zu kommen brauchen,“ die;; --

lande ich - "liegt auf der Hand. Ich glaube, es ärlhebtngJzeeiiinF

beiden ständischen Körperschaften berathen wird. Es wird die gleich-

, citi c Berathung in vielen Fällen die Krone in Verlegenheit seycn, ;?vcilgnach dieser entschieden werden muß, welches Gutachten das

' bessere chesen sei; _ _ Ü Gutachten der einen oder nach dem der anderen Kurtc rtchtcn, oder

es wird die Regierung fich entweder nach dem

die Regierung wird ein Gesey geben, welches aus den beiden Gut-

: achten ersammengeseyt ist. _- Wenn nun besondere Fälle vorliegen,

wo die Krone sich ihre Schlußbesiimmung vorbehalten _will, _nachdcm sie 3Wei getrennte Gutachten gesehen hat, so mag__ dre Jlerchzeitigc Vorlegmrg vielleicht niiylich sein, tn den mersten Fcrlldn rst sie aber gewiß weder uiißlich noch nöthig, sondern es wird dre Sache Vercin-

' fachen, wenn das Gutachten der einen_Kurie der_andercn mit vorge- ,' legt wird, und wenndiese dann sagt: ich bm damit cmvcrstandcn oder

nicht, und aus diesen und den Griinden. -- Der Krone bleibt dabei immer vorbehalten, den Gebrauch von dem Gutachten der Kurien zu machen, welcher dienlich erscheint. _

Se. Königl. Hoheit dcr Prrnz von Yrcrrßen: Was von der Zeitersparnis“; gesagt worden ist,_glaubc :ck mcht, Ich glaube, es ist Zeitersparniß, Wenn beide Karren getrennt bcrathcn.

Referent Fürst von Lichnowsky: _Zch mus; hier den Antrag der Abtheilung vcrtheidigen und werde nur erlarrbcn, den Punkt der Zeitersparnis; zuerst hcrvvrzuhrben, Ick karin rztrht annehmen, daß es Zcrtcrsparniß sei, wenn beide Kurie): glmrhzxrttg dasselbe bearbei- ten, sondern ich glaube, daß dieses Zeitverlust rst. Die wahre Zeit- crsparniß beruht darin, wenn, wie cth den meisten parlamentarisrhcn Versammlungen dcr Jall-ist, ein Theil der Arbeiten der einen Kurie, der andere Theil der anderen Kurie zu leichcr Zcit gegeben wird. Diese beiderseitigen Arbeiten werden zu g eichcheit fertig, und dann bekommt die eine Abtheilung die Arbeiten, wclche die andere beendet hat, und mngckehrt. Sehr viele darunter, wie 3. B. die gegenwär- tigen Arbeiten über die Eisenbahnen, crheischcn crnsic_ Prüfungen, Gutachten, lange Debatten. Wenn nun die eine Abtheilung in dem zweiten Theile ihrer Sessionen immer die Arbeiten erhält, weiche be- reits durch die andere Kurie gegangen sind, so ist klar ersichtlich, daß der Weite Theil der Sessionen. bedeutend abgekürzt wird, Ich kann in diesem Prinzipe der Vorarbeiten nur etwas Niihliches erblicken; man lernt durch fremde Fehler und nimmt fremde Erfahrungen _in sich auf; man macht Gebrauch von dem, was die Anderen bereits durchgearbeitet haben, und bringt nicht solche Dinge vor, deren Fei)- lcr Andere bereits bewiesen haben; gefährlich isi es mir_mcht erschre- nen, da ich jedes nnstaithafie Heriiberziehen zu den Mcmnngen einer anderen Versammlung nicht als mö_lich annehmen kann. Wenn abe_r die Mitglieder beider Kurien zuglei an demselben Gegenstand arber- ten, so wird jede Kurie von den Erfahrungen der anderen nicht den geringsten Gebrauch machen können. Es rst im §. 26 i' des Ge- schäfts-Reglements gesagt: _

„Unsere Propositionen werden Wir er1trvedxr_ zuerst der emen oder der anderen der beiden Kurien des Verenngtcn Landtages oder beiden Kurien gleichzeitig vorle en_ lchsen.“ _ _ _

Nun beantragen wir: Se. axestat den Konrg__zn_ btticrr, "'. der Regel die erste Alternative _eiutreten u lassen, namlich bet dtesen Allerhöchsien Propositionen n_tcht als egel eintreten zu lassen, daß beide Kurien gleich eitig dariiber berqthen, sondern dqß dies zuerst von der einen gesC-XZieht, und_ dafiß dre andere dre Arbeiten dieser be- nußi. Sollten «e. Majestät nden, daß exceptionell es gut isi, wenn die_ eine'Kurie nicht von'dem Gutachten der anderen offiziell Kcuntniß nimmt, so können Se. Majestät es an beide Kurien zu- gleich geben. _ _ *

Ich sehe nur eme teme Schnelligkeit des Geschäftsganges darin und glaube, daß dieser Paragraph nach der langjährigen Praxis “an- derer parlamentaris er Versammlungen aufgenommen worden ist, die hierin lie t, sich in er Re el von dem" in der Geschäftsordnung ici- ten zu laJsen, was zur Besgchleuni ung am "Meisten beitragen kann.

Mars ck «ll: Wenn weiter eine Bemerkungen erfolgen, so kom- men wir zur Abstimniüng, die in diesern Fälle, da e_ineDiskussion vorangegangen ist, in förmlicher“"Weise'*'sorgén“ommen werden muß,

“„ckck-YM“ N' * ** '

Die Frage ist gerichtet auf den Anita" ber “Abkßrt ***-„urid dies üigext, welche diesem Anfrage b'eisiimt'nen, Xvürdén deMrch Aufßeßén zu erkenan gebenséh h _ | , 5 M ' '"

(- ies ge ie i, da 'edo ni t er kli i , da „eine aéorität von zwei Dritteln der ,Stiménenchstch PY? ausgesprochenha , so ersucht dcr Marschall den Secreiair, _die tim'men u zählen.

Es ergiebt fich, daß von den 56 anwesenden iigliedern 37 für den ?luirag der Abtheilung „gestimmt haben.

Wahrend der Secretair die Zählung vollendet, beginnt Fürst Lichnowsky.) ' _

Jiirß Lichnowsky: Ick verlange den namentlichen Aufruf.

_Herzog von Ratibor: Ick wuß mich dem Anfrage widersehen, da :ck dock) glaube, daß wir in der vorliegenden Sache viel schneller zum Ziele kommen, wenn wir die gestern bcantragtx Probe machen und die Herren, welche vorhir'r bei der Abstimmung gestanden haben, jeßi sich bleiben, und umgekehrt.

Ich ersuche Ew. Durchlaucht, die Versammlung zu fragen, ob mein Antrag unterstühi wird.

Marschall: Es ist genau ermittelt worden, .daß 56 Mitglieder anwesend sind, und die Herren Secretaire haben fe gestellt, daß 37 fiir den Antrag gestimmt haben, und daß 37 die gepepliche Zahl der zwei Drittel ausmachen, so daß also der Antrag der Abtheilung an- genommen wäre.

(Mehrere Mitglieder machen die Bemerkung, daß 37 nicht voll zwei _ Drittel der Stimmen sind.)

_ _Scrretmr (Hraf Dyhrn: Wir haben angenommen, daß, Wenn der Ermittelung und Bestimmung der geseylichen zwei Dritthcilc ein Bruch stch ergiebt, jeder unter der Hälfte gar nicht, jeder über der Hälfte aber als voll gerechnet wird.

Referent (liest vor);

_ Jai §. “28 des Reglements.

„Tem Pckrtiyns=Auirage der Kurie der drei Stände, zur Wahl dcr

Kandidaten fiir die bei der Hauptverwaltung der Staatsschulden

erledigten Stellen die absolute Stimmenmehrhxit für erforderlich

erachten zu wollen, ist die Alrrhciiung einstimmig beigetreten.“

Grgs zu L_y nar: Der _Vorschlag, wie er von der Abtheilung gefaßt :xt, besctttgt nicht die Zweifel, wie und unter welcher Form gewahlt werden soll. Ich erlaube mir, zuriickzugehcn auf das, was ich schon gestern geltend grnmchi habe, daß esz1veifclhaft ist, ob das Gesetz vom Jahre 18-12 auf Wahlen bei dem Vereinigten Landtage Anwcrrdnng smdct oder nicht. Ick glaube, daß Alles, was von der Abtlgcrllmg und von der anderm“! lii'ié gewiinscht wird, vollständig erreicht werden wiirde, wenn der §. 28 so gefaßt wiirde:

__ (liest sein Amendcment vor.)

„Warm der der Hauptverwaltung der Staatsschulden eine Stelle

erledigt isi, so_ worden die Uns flir dicselbr von dem Vereinigten

Landtage vvr;1qckla_gcndcn drci Kandidaten, auf die dieserhaib von

Uns e_rggngcnc Artnordcrung, nach Vorschrift des Reglements iibcr

da)) Lxcrmlyen [*et ständischen Wahlen vom 22. Juni 1842 ver-

nntteiyt Vrrdccktcr Stimmzettel gewählt, welche Von den Ordnern

(§, ._x)_ emzusannneln und von den Marschällen beider Kursen des

Vcrctmgicn Landtages, unter Zuziehung der Secreiaire, zu er-

öffnen sind.“

Marschall: Das „choch“ könnte wohl wegfallen.

Graf zu L*.)nar: Ja, aber der anze Nachsatz _des §. 28 wiirde dann gestrichen Werden“, denn es iSi erreicht, was die Kurie der drci Stände gewünscht hat, daß durch absolute Stimmenmehrheit die drei Kandidaten gewählt werden, und zu gleicher Zeit ist festge- stellt, in Welcher Form cs geschehen soll.

Mars ck all: Wäre auch darin aufgenommen, daß die Stimm- zettel unterschrieben werden müßten?

Graf zu L*.)nar: Nein! _ _ _ _

Marschall: Das isi ein Vorschlag der Abtheilung, iiber Wel?- rlycn abgestimmt Werden muß, und es wiirde dcm geehrten Mitgliede anheinrzugcbcn sein, ob es sich fiir befriedigt erklärt, wenn blos dcr HauptWorschlag angcnonnncu wiirde, rer dahin geht, daß das Wahl- (Bcscl) vom Jahre 18-12 auch fiir den Vereinigten Landtag maßge- bend sein solle.

Graf zu Lynar: Ich hatte „rglaubt, daß in dieser Fassung alle Bedenken bestitigt wären; indc stelle ich' anheim, in welcher Weise sic dcstinnnt Werden soll.

Marschall: Dann wiirde also kein Widerspruch mit dem ?[bthcilungs-Gniachien Vorliegen, und es kommt darauf an, ob von ir end einer Seite ein Widerspruch gegen diesen Vorschlag erhoben jond, was bis jcyt noch nicht gcsckchen ist. Im Gegentheil, man ist_efnstinmrig von der Ansicht ausgegangen, daß es "anzusehen sei, dr.]; das Wahl-Gcscy von 1842 auch gültig für die jeßiqc Ver- jammlung sci. * *

_ _ Wir haben sogar schon einmal nach diesem Gcseß eine Wahl in drcrcr Vcrmmmlung vorgenommen, und es ist Von Niemanden geän- ßrrt _wordcn, dds; eine andere Ansicht aufgestellt werden müßte, so dds; :ck drr Meinung bin, das; sowohl der Herr Referent, als auch die' ?ibtiwrlnrrg nichts dagegen haben wird, Wenn diescrbesondere An- trag 11_och__ gestellt wird. Ist diese Vorausscizung be riindet, so wür- den Wik uber den Antrag der Abtheilung mit dem Zusaßc, der ge- macht ivorch ist, zur Abstimmung kommen.

von Kelisch: Ick halte ihn auch für ganz zrvccknräßig.

M_a_rschall: War kommen, da kein Widerspruch erhoben ist, znr ?ibitnrnnung, und sie würde also in der Art erfolgen, daß, wenn kern Yrdcrspruch erfolgt, das Einverständniß angenommen ward.

Yer Antrag rst also mit diesem Zusay angenommen.

Wrr kommen nun zum nächsten Paragrapöerr. vor) Referent Fürst Lichnowsky (liest m] §. Zl des Gutachtens

Dein Schlrrß-Antrage der Kurie der drei Stände:

daß Lui) Redrsron dcs Geschäfts-Reglemenis nicht ohne Anhörung

der wtaude erfolgen _, und daß gestattet werden möge, auch noch

rm Lauf_e und am Schlusse des gegenwärtigen Landtages Anträge _ mr_f ?[banderung desselben stellen zrrdürfen, rst dre Abtheilung einstimmig beigetreten.

_ Marschall: Wenn keine entgegenstehende Bemerkung erfolgt, so rst der Arrtrag dcr Abtheilung an enommen. _ .

Farsi xaiw-Reifcrschetd- yk: Ich vermisse cine Bestim- mung, rramlach dre iiber die Art und Reihenfolge, in der die Fragen 3"! AbstimmunF gestellt werden sollen. Es isi, wie ich „gesehen habe, kel"? „Pßsiklv? orschrift dafiir vorhanden, daß bei einem Anfrage, der modtfxznt Folkd, oder zu welchem ein Amendemeni gemacht wird, im- mdcr 1:3er Aa? Amendement abgestimmt wird, bevor über den Bericht_ Zzekxick tenab " WI selbst abgestimmt“ wird. Wird aber erst über den änderZrn “_IYLMW- so fx)_llen nothwendig alle Amendements oder Ab- man _Sw, “L_, sie m_uslsen dock_also vorläHFg erledigt sein, ehe d , zar lk „! „?n„ Frage ellung gelan t. - em Antrag geht also “th daß b“ ]eder FWJLÜLÜUU , LoJald Abänderungen vor eschla- .?" smd, der Marsrhall s'kvöxßexä ü er die Abänderungeü ab “mmen ÖßxicFidédeiva Z:? AFaneme'ni girérrnoirmén ist, , zulevt über den

Po ton. Ob dre er Antrag Untersiühung findet,

Weiß'ich nicht. Marschall: Ick finde es schwierig, daß in dieser Versamm-

lung oh"? “"““-“? Vokhkkxikung durch eine Abtheilung diefer Ge-

"en and m Beraihu'xi'g ' UMF wxrdx. Éx ist me rmals Z'urS“ a : Zebrßachj worden„ und ?ck „|; |„bm "1 ber Nocheirdigkxit ngsYt, mich über diesen Gegenßayd zu außern;__ das habe ich 2Jethan und würde mir?[ nur dara-Ff wieder &!“ka kontxerr. Ohne orbereitung durch die btheilun chemt es mtr sehr mrßlxch, auf den Ge en|and einzu ehen. Wir Zabew aber eben erst den Beschluß gesa t, Se. Ma'e ät den König zu bitten„ Zu geslatten, daß eme Revision der Gekchäts-Ordnung vdu dem Landtage selbst im Laufe und am Schiu e des gegenwärtr en_Landt_ages „vorgenommen werden könne, und dre Entscherduug au? dtese Bitte wurde abzuwarten sein.

Fürst Salm: Für schwiertg ha“? i_ch den Gegenstand nicht ge- halten“, ich habe ihn vorgetragen, wetl tck geglaubt, die Abtheilung könnte nachträglich auch memen Antra berathen, da die Berathung über das Geschäfts-Reglement no ) mcht geschlossen und dieser dahin gehörige Gegenstand von großer Wichtigkeit ist.

Marschall: Ich sehe in dem Augenblick kein Mittel, den Ge- Jlenftand weiter zu fördern. Der Referent hatte noch einen Weiteren

ntrag angekündigt; es fragtxichxedochzuvor, ob hier zu dem Ge en- standc, der eben erwähnt worden rst, noch eine Weitere Bemer ung erfolgt.

Jiirst Salm: siiiyung findet.

Marschall: In welcher Weise würde diese Unterstüyung bean- tragt werdcn?

Jiuanz-Minister v o n D ii e s b er g :

von Anträgen ist aber verstrichen. _ Se. Königl. Hohert der Prinz von Preußen: Wenn der König, auf dcn heutigen Antrag der Versammlung, genehmigt, daß noch Petitionen eingebracht werden können, so wiirde dann auch der Fürst Salm-ka seinen Antrag einbringen können.

Referent: Was der Fürst zu Salm-ka gesagt hat, scheint mir sehr richtig.

Jiirst Salm: Mein Antrag wäre, wie ird wiederhole, der, daß bei jeder Abstimmung der Marschall vorschriftsmäßig iiber einen Bericht oder cine Proposition, wrimAbändcrungcn dazu gemacht oder gestellt sind, dicAbändcrung zuerst zurAbstimmung bringt, bevor iiber die urspriingliche Petition odcr Proposition abgestimmt wird.

Referent: Ich kann nicht umhin, dcm Anfrage dcs verehrten Redners vollkommen bcizustimmen. Ich sehe diesen Antrag für wich- tig an; ich sehe aber auch nicht ein, wie die Worte des Redncrs als ein Antrag erklärt rvcrdcn können, _dcn die hohe Kurie nicht annehmen will, wril ihn diesc Abtheilung oder die der drei Stände, nachdem die Sache festgestellt und die Enrleitung durch (*in Gutachter: getroffen ist, nicht ausgeführt hat.- Hierbei hat sich die Kurie nach unserer Ansicht durch die Gränzen, die durch die Petitionen gezogen waren, nicht fiir ausschließlich beschränkt zu halten, sondern es steht ihr zu, aueh auf Abänderungen anzufragen, die in der Petition nicht berührt sind. Nun ist dies zwar keine Abänderung, es ist aber eine in diese Geschäfts-Ordnnng gehörige Sache, wie ich bereit bin, die:? der Kurie zu bcwckisen. Es sind iibcrdie Stcliung dcr Abänderungen, der Amendemcnts und Sons-Arncndemcnis nirgends Bestirmnungen getroffen, auch hat sich die Kurie bei ähnlichen Gelegenheiten__mcht gebunden gehalten durch das, was von dem Antragstelixr begriindet war, sondern sie hat sich als befugt angesehen, über diese Anfrage hinaus Weitere Antrirc zu formircn, und ich glarrbc, daß der Redner hiervon denselben Ge rauch gemacht hat , den, nur de_r Marschall bc- willigte, als ich einen Vortrag halfen zu diirjen bart uber dre_Yr_13ahl der Mitglieder, die nothwendig ist, um die Karre beschlußfahrg zu machen, Wenn also der Antrag des Fürsten zu Salm-Dyk ein neuer ist, so ist der meinige auch ein neuer; wenn “aber der mcinigc vor- kommen diirfte, so muß auch der Antrag des Fürsten zn Salm-Dyk zugelassen werdcn. _ *

Marschall: Ick verkennc die Konucrüäi, in Welcher der ?in- trag des Fürsten Salm mit dem heute berarhcnechgcnstandc stehi, kcincöwegcö. “ck habe also darauf zurückzukommen, Was ich iibcr- haupt nur im esentlichcn gesagt habe, das; ich es nämlich für zu schwierig halts, den Gegenstand gegenwärtigdhne Vorbereitung in der Abtheilung zur Entscheidung zu bringen, imd ich fiihlc mich aber ganz im Recht, den Gegenstand zur Weiteren Bearbeitung an die Abtheilung zurückzuweisen, Wenn die Verammlung dieser Meinung sein sollte. Ich bleibe dabei stehen, da ich es fiir schwer halte, heute iiber den Gegenstand zur Bcschlußnahme zu kommcn; ich bin aber nicht entgegen, daß die Abtheilung sich vördersamst damit bc- schäfiigc, und daß wir also in einer späteren Zeit darauf zurück- kommcn. Ist mir aber die Versammlung entgegen und der Meinung, daß möglich sci, ohne rvritcre Vorbcrcitung durch die Abtheilung zam Schluß zu kommen, so wiirde ich dies zu Vernehmen haben.

Graf Jdcnpliy: Wenn der Gegenstand, den der Fürst Salm zur Sprache gebracht hat, ein fremder wäre, der einer Vorbereitung bediirftc, so Würde ich mich unbedenklich dem Vorschlage des Hcrru Marschalls anschließen. Der Gegenstand ist aber ein schon vielfach iheoreiisck) crörtcrter und praktisch in Anwendung gckommcncr, der bereits täglich so oder so sciue Erledigung gefunden hat, da er be- reits in jeder Sitzung vorgekommen ist. Es handelt sich um die Frage: ob erst über die Anrcndemcnts oder den Haupi-Antrag abgestimmt Werden soll? Wenn also der Antrag des Fürsten Salm Urtierstiißung findet, 0 kann er gleich abgehandelt werden, und ich trage darauf an, daß die Frage gestellt wcrdr, ob der Antrag die gescylichc Unicr- stiißung findet.

Marschall: Es kommt dies darauf hinaus, was ich gesagt habe, daß ich nämlich nicht erwarte, die Versammlung werde der Meinung sein, daß der Antrag heute ohne Weitere Vorbereitung durch die Abtheilung zur Beschlußnahme gebracht werden könne. Ist jedoch die Versammlung dieser Meinung, so habe ich nichts entqegenzuseßen; ich lasse dann meine Meinung von dem Grade der Schwierigkeit, Welche dabei obnmltet, fallen und werde die Meinung der Versamm- lung iiber den Grad der Schwierigkeit, welche sie voraussicht, höher stellen, und wir Werden dann das Resultat zu erwarten haben. Ich habe nichts jvcitcr sagen wollen, als daß ich den Gegenstand fiir schwierig halte; wird aber an denselben herangetreterr und gesucht, die Schwierigkeiten zu überwinden, so habe ich mchts weiter dagegen zu erinnern.

Jinanz-Minisier von Diiesbcrg: Indem ich das Wort nehme, wollte :ck nur bemerken, rvcshalb der Punkt wegen der Fragestellung bei Entwerfung des Reglements übergangen worden ist. Beim StaatSrathe, dessen Geschäfts-Ordnung man hier besonders vor Au- gen qehabt hat, ist dieser Gegenstand bei verschiedenen Gelegenheiten zur prache gekommen, es hat sich aber dabei immer gezeigt, daß h_erselbe eine fast unaufl'o'sliche Frage bilde undes kaum m'o' lich set, eme Re el aufzirsielleu, die fiir alle Fälle passend isi. Ich Labe die Ehre geéiyabt, längere Zeit als Staats- Secreiair zu fungiren _und dabei die Erfahrung gemacht, daß, sobald die Diskussion verwickelt wird, es nur selten thunlich ist, die Fragen nach bestimmter: „ReZeln zu stellen, dieselben vielmehr alsdann nach der Richtung hm ge eilt werden müssen, in der man möglichst bald zum Resultate zu kommet! hoffen kann, Das sind die Gründe ewexen, ago welchen man [Jet Entwufun ., dxs, Reglements davon sm_r irt Zar, f?“??xgkn für

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Ick mußanheimsteilen, ob mein Antrag Unicr-

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b_ank, so glau e _1ch_'p9ck auf der axxeeren Seife, diß wir rigkeiten über aupé mcht_3u erschrx :! haben, synder'w - _

d.“ siiid, um chwien'" „exten, „lösen- dasüj b“ . . deux d“ KMW" WW 15- kx W-Zes-bm bat. YT hab-n-,u' “-

ich, uns schon an vielen . _ ;engkxitxn gelobt, und «. eisr'u 7 ' " stattet, über die Schwierig eiten we und daraus einZnßThéüZr & mein ehrenwerther Koll rxr der Abt eikung bemerkt hat.__ WZ, nd Alle schon über diese Freu e .yorlänfig-„ _terrjchtet, smd. patzi; ,x, ais wenn wir ein no o anges Gutachten p_or uns Mea, _ ' lich sind wir durch, dre Erfahrungen der iehien acht orhen von _ Nothwendigkeit eiuer diesfqllsigextLösun _vqiikyyyxen-untmi xt, wrd nachdem neunzehn vers „iedenc-quagrqxém m 3th „S'ßungnrzhx, fi. nitive Lösung grfunden aben,so wird an dieserPar raph sem “Zug in dieser Siyuug finden önnen. Juallen Fügen _ mmlmrgen "_ dariiber eine bestimmte Verordnun .; Z __:ya'il sexy ! _ _ 5-4 schwierig ist; nachdem aber die SZwierigkerim 91 en ers , lungen überwunden worden. sind, so fm x ck, „waruur sollten.; : bei uns nicht überwunden werden, die wir n Voxlheil habeu,_b_a .das Verfahren anderer Versammlungeir uns als Vorbild dient, und daher die Schwieri keiten um so leichter lösen können. . . „..ck.

Finanz: inisier von Diiesberg: Ick ha-quieh. dur-Yquß nicht auf eine Diskussion einlassen, sondern nur ankühxey- Hollen, aus welchen Rücksichten eine Bestimmung über diesen „Gegenßaudzim. Re- glcment nicht aufgenommen worden isi; ich „habe nur beabsichtigt,".guf die Erfahrungen hinzudeuten, die ich in einer anderen Versammlung gemacht habe. _ _ , ;_ ,

von Quast: Ich glaube bemerken zu diirfen, .dqßdresxx ganze Punkt schon, in ZWALU Petitionen angeregi wordetrrsk . u“? das; das Gutachten der Abtheilung der Kurie der drei Stände fi * folgendermaßen dariiber geäußert hat: “*

(Liest ck vor.). . , _ _ _.

„,m §. 16 petiren die beiden genannten Abgeordneten, xrierßüyt von der Einstimmigkeit der Abtheilung, . die Normirun? emes Prinzips, fiir die Rcihcfolgc dcr z'u stellendenFragen. DerA seord-x nete Aldcnhchn wünscht dies Recht allein der Versammlrzng ?:)- ständig. Es hält die Abtheilung diezs jedoch um deswillen MY in;_ angemessen, weil bereits die kurze Erfahrung gegenwäriigen 'nd- tages die Einigung der zahlreicher: Versammlung über diesen Punkt als höchsi schwierig und zeitraubend ckaquterisirtc.“_ -_ ,-

Wenn wir nun allerdings vor der Zeit nicht zurückschreckxn dikt- fen, wenn es sich um wesentliche“Pfltheu Handelt, so fragt es, sich- doch, ob die uns zugemcffcnc, durch „König i'che Gnade x_war verlan- gerte, aber doch immer nur kurze Frist unserer gegenwärirgenScssion dazu aus*rcichend sein möchte, wenn in derselben noch dre Gutachten über alle iibrigen Bitten und Propositionen erledigt werdensoilen.

Referent: Darf ich den Redner fragen, „wo dies eht?. „_

von Quast: Zu dem Gutachxen der vierten Abt eilung' der Kurie der drei Stände 9er. 12 oel. §. 16. , _ -

Fürst Lichnowskr): Es ist der Abtheilung hierüber nichts mitgetheilt worden. „_ . . ,

Graf zu Lynar: Ich glaube, daß ein Gutachten oder eine Verhandlung der Kurie der drei Stände, welche nicht auf offiziellem Wege an unsere Versammlung gelangt ist, gar nicht hierher gehört und sie nicht zur Erörterung gezogen Werden “kann.

Von Quast: chn es die hohe Versammlung wünscht, so werde ich den ganzen Passus vorlesen.

Marschall: Wir sind noch nicht in dem Stadium der Vsr- handlung selbst, um auf c'mc solche Ansicht einzugehen, und es kommt nur darauf an, welches Urthcii die Versammlung über den Grad der Schwierigkeiten hat, Welche in dieser Beziehung besiehkn oder nicht bestehen mögen, ist sie mit mir der Meinun , daß es nicht leicht sein könnte, den Gegenstand zum Beschluß zu Führen, so“ wird „ste_auch' die Ansicht theilcn, das; es wiinschcnswerth sei, däß eine Abihnl-mg“ * J sich vorher damit beschäftige und uns ihre Meinung_vorlege* ist es aber die Meinung, daß oßnc Weiteres der Gegenstand ergri en und Verhandclt rvcrdcn könne, so wiirde er vorzunehmen sein.

Referent Jiirft Lichtrowsky: Wenn ich recht verstanden Zerbe, so ist es Seite 12 des Gutachtens der vierten Abtheilung der urie dcr drci Stände, und ich werde mir erlauben, diese ndch etwas weiter' vorzulcscn, um zu schen, was noch weiter dort geschrieben steht.

(Dies gcschieFi.) .

Tics ist Alles angenommen, d. . es isi darauf hingewiesen„ durchaus aber nicht verworfen worden. Wenn_ ich mcht ganz mißver- standcn habe, was in diesen Zeilen steht, so rst daS, was der Herr. Redner angefiihrt hat, auf dicsen Fail nicht anwendbar; e_s laßt sich vielmehr nur mit der Ansicht des Mitgliedes aus der_Rhem-Provmz vereinigen; mein ehrenwerthrr Kollrgc _arrs der thm-Yrovmz h_at qcradc daffclbc beantragt, worauf dlc Karte der dre1_ St_ande bercrts in dem von dem Redner angefiihrten Gutachtxn hmwersi, und rch wäre schr begierig, zu hören, wie der_Reduer wir das Gegentherl be- 1vci“cn will. _

'von Quast: Ich habe nichts Anderes gesagt, als daßdrex selben Griinde, Welche hier angefiihrt worden sind, nur zu Klemlrch- keiten und Schwierigkeiten führen werden, *Wodurch nur unendlrch lanqc Debatten provozirt wcrden wiirden, oder_Manchen gerade da-_ durcb von Meinungö-Acußcrungcn abhalten mbchten,__ und daß six!) fernér bei uns auch ein Usus bilden werde, der spater zur Norm dienen wiirde. _ _ «.

Marschall: Ich habe schon v_orhm_Yesa t, daß es Zucht for- derlich sein kann, schon jest auf dieses _mze ne Werfer ernzugeh_en. Das hat das geehrte Mitglied, wre es schren, anerkannt, u_nd wetxer steht es immer noch offen, ob_ die _Versgmnrlung der Meumng rst, daß die sich darbietenden Schwierigkeiten rn em_er Vyrberaihung durch die Abtheilung verringert werden Jollen, J| dres__d1e Memun _dazm würde der Gegenstand nicht me r jeßt zur Erorterungß", ""-?:“- sein. Es wiirde ein Gutachten zu erwarten sem,__das “[Fe-dre :; deren Gelegenheit zur Berathung zu kommen h_aktk- ZTWHMM angemessen, die Meinun der Versammlung darüberbzel; sofort vor.““ ob der Geqcnsiand an erne Abthe'lungßy"“?"-“FFM inr „“a-“** zunehmen sei? Doch wird es zweckmä sklw-,„ - » * -- sich zu vergewissern, ob dre Festsetzrms.b

. ' ' , ieizes _Gege-Zéay h_es iiberhaupt qewünscht und fiir deiii: BFedürxnieirZe JerÖred-MftaédtßnueFéY-

* m er wir ie, rag. , - . . , , _ _ TFRÖZ thverweJen sei oder alsbald, vorzune mau. Dre _

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Das wird jedoch m_?t a U)“ „TÜR: JF t:?“ Wi", “MM? . . - we er : *- - = c' "* zuqleich ?"“ imm“ "““"“ iih bei:!mkxzk üben. ““T"; “F:,

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