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1a s-Marschalls von Rochow eröffnet; “
w en Vercxidigunßl dex Schulzen und GerichtSmänner auf dem ande; Wegen Leitung "eines Polizei-Verwalters 9,11 jeßkm Ort und wegen rbauung oder Errichtung von Gefangmsseu in jedem Dorfe zur ersten Jnhaftirung von Vagabunden und Verbrechern.
Die Sitzung isi geschlossen;
(Schluß der Siyung 4x Uhr.)
Sitzung der Kurie der drei Stände am 53111")
, . . „ „ dem Vorsiye des Land,- Die Stvung wird um YU Uhr ""*“le Secretaire fungiren W
eb dnet 11 von Bockum-Dol s und Kaschke 1“, , g Srecreetair (verliest das fisprotokoll der vorigen SGML)-
Marschall; Findet sich gegen das Protokoll etwas zu be- . k , mer en? (Niemand erhebt slch.) . “t enehmigt' . -- - ' ' ZIT X;?Ykoxlrsäsml? der Herren-Kurte 117 ?MILJÜUIM M") Bitte
dieser Kutte. (Liest)
Allerunterthänigste Bitte der Herren-Kurie des ersten Vereinigten Landtags, betreffend
eine Allerhöchste Bestimmung über die zwischen _Bren- nerei-Besiyern und dritten Personen uber Spi„ritus- Lieferungen Yeschlossenen Verträge, derenernYung in Folge der ' llerhöchsten Ordre vo,m 1. M011841 un- möglich geworden ist.
Veranlaßt durch eine Petition des Freiherrn Von Maffenbach, hat die .Herren-Kurie, , , „ in Betracht, daß die Brennerei-Bcsißer m, der Regxl nur uber den Spiritus, den sie selbst fabriziren, Vertrizge abschließen, de,rartig,e Verträge aber nach juristischem Ausdruck Kauf-Vertrage, nicht er- gentliche Lieferungs-Verträge im Smne des §, 981 T1t,1[. Tl). 1 des Allg. Landrechts sind; , , in Bctrachf, daß jedoch im gewöhnlichen Verkehr be1,dcn gc- dachten Geschäften häufig der AUEdruck „liefern“ ydcr_„,Ltefcrung“ in den Schlußscheinen und Verträgen ?ebxaucht wird, hiernach, das Geschäft als wirkliches Lieferund-Gdchäft betrachtet und deshalb der Brennerei-Besißer nach 9“. 82 Tit ll. Th. 1 des Allg. Land.- rechts zur Bescha mg des versprochenen Quantums oder zur Ent- schädigung verurt eilt werden könnte; , _ in Betrachk endlich, daß dadurch die ohnehin großen Opfer, Welche den Brennerei-Besiyern durch die Allerhöchste Ordre vdm 1sten d. M. im Interesse des Gemeinwohls auferlegt worden, eme den Bestimmungen des §.364 Tit. ?. Th,1 des Allg. Landrecht; zuwiderlaufende Ausdehnnng erhalten wiirden, daß hiergegen ,alxo den Brennerei-Bejißern Schuß zu gewähren, andererseits dieser
die Bitte zu stellxn, das Gutachten iibez' die Petitio_n„ die „ der Juden betreffend, jéßk Vorzugsweise zur Berathung kommen zu lassen.
stände zur Berathung kommen sollen; isi dem Zandt. eine Regel den Vorzug , , , befolgt, dre Gutachten über Petitions-Antrage m de,r Rethefolgez wie sie mir zugegan en sind, zur Verathung ZU bringen, es ser denn, daß die hohe den anderen Gegenstand früher zu behandeln. , , Fall betrifft, so habe ich die Hoffnung, daß wir die xmgxfangene Bx,- rathung heute werden schließen können; allem cs Wird ,)edenfalls fiir die anderen Geqenstände der Tagesordnung nur noch cme kurze Zeit iibrig bleiben, , , über eine um angreichc Königl. Proposition noch anzufangen. Es wird dies um 0 weniger angehen, als ich Von dem Herrn Miirschall der .Herren-Kurie bereits eine Aufforderung erhalten habe, fur den
aber nicht auf Verträge auszudehnen ist, welche von ihnen etwa
über den Umfang ihrer Spiritus-Fabricatiou hinaus abgeßchloffen '
sind, also allerdings für Lieferungs-Verträge im Sinne ,des §. 981 Tit, ll. Tl), 1 des Allg, Landxechts erachtet werden müssen, mit gesevlicher Stimmen-Mehrheit beschlossexi, Se, Majestat dcii,§FoZ nig um den Erlaß ciner AUkrhbchstkn Bestimmung allerunterthamgjt itten: zu„Tß fiir den Zeitraum von Publication der Ailerhöchstcn Ordre vom 1stln d. M, bis zum 1. September d. “J. an Beziehung auf Verträge, durch welche Brennerei-Besiycr vor Publicatton ,der ge- dachten Allerhöchstcn Ordre sich ziirttZkerkauf oder ziir Ltcferimg von Spiritus an dritte Personen Vl'kpsllchtkk haben, die gcsxßltche Vermuthung gelten soll, daß diese Verträge tun“ von dem 111 der Brennerei des betreffenden Brennerci-Vesißers fabrizirten oder zu fabrizirenden Spiritus handeln, Berlin, den 31. Mai 1847, Die Herren-Kurie des ersten Vereinigten Landtags.
wei e die en Gegenstand der sechsten Abtheilung zur Begut- achtuLzchzu. sDer fHerr Abgeordnete von Gottberg wünscht das WM in einer allgemeinen Angeleßenheit zu haben.
Abgeordn. von Gott erg: Der Herr Landiags-Marschall „ha- ben nach Beendigung der vorliegenden Debgtte die Bexathnng uber mehrere ein egangene Petitionen augekiindrgi, Ehe die Gutachten über diese Fetttionen nns zug,? at,1 en smd, ist das Gutachtenxmxr Königl. * roposition, die Verha tm] e derZuden betreffend, bercttö m unseren änden gewesen. Wenn ich glxich annehmen kann, daß den Herren Marschall und LandtagsZKommtsHar das ,Recht zustehen muß, Zu bestimmen, wann und ob Königl. 5 ropositionen zur„erathung kommen sollen, so glaube ich doch, daß in deri) gegxnwdxtigen Fall die Sache anders liegt, weil in dem Gutachtxn uber dte Komgl. Pro- osition zugleich auch das Gutachten über mem,e, denselben Gegenstaiid Ketreffende Petition enthalten ist, Das Geschafts-Rßglement enthait keine Bestimmung darüber, in welcher Rerhefolge eingehende Peti- tionen zur Berat ung kommen sollen, Ich Yaube, daß ste alle glei- chen AnJruch auxBe andlung in der,hohrn ersammlung haben, und daß in eziehung an den Eintritt dieser Verßthung, nur der Momexit enischeiden kann, in welchem das Gutqchten uber dieselben den, Mix-
liedern zugekommen ist. Da das vorliegende Gutachten zuglexch ,em Jntachten über meine Petition isi, sy glaube tch ,mcht, mich einer Voreiligkeit schuldig zu machen, wenn ich das Recht an Anspruch nehme, daß das Gutachten über die Berhältmsse der Juden früher zur Be- rathun kömmt, als die anderen vorliegenden Petitionen, Ich glaube zu die em Antrage um so mehr verpflichtet zu sein, als verlautet, daß die Regierung dre Absicht habe, den vorgelegten GeseH-Ctztwurf, die Re ulirung der Verhältnixse der Juden, betrJeztd, zuruckzuztehen, So?!“ dies der Fall sein, o könnte mögt: er eise, wenn das Gut- achten als ein auch meine Petition behande ndes nicht betrachtet wer- den sollte, die Sachen gar nicht mxhr zur VZrhandluxig auf unseren Landtag kommen. Es würde dies emen sehr ublen Cmdruck machen, um so mehr, als sich, ich weiß nicht aus, welchem Grunde, das Ge,- rücht verbreitet hat, als habe der Verein: te Landtag bm Geiegeuhert der Petition, die Dissidenten betreffend, eretts auch über die ange entschieden, ob die Juden ständische Rechte ausüben dürften oder nicht. Es iQsesagt daß bei Benutzung iiber den Anxrag ,des Abgeordneten von 1! stk, daß das Recht zum Eintritt m diese Verjanimlung "ich“ von dein Bekenntnisse einer bestimmten Religion, abhangig ge,- -kaetden solle, leich schon darüber mtßchreden sei, daß, an ,die Juden nicht zug: ck werden sollten. Jh abe dgmals mit „ em,“ eßimuü abet ich abe nicht mit Rü cht aus dte,Zudxn üher die sse “6 . konnte nicht anders als mit Rem stimmen, dm die „ ,' . bn _Antra war allgemeinoéo gestellt, e,s dürfe Jeder in e ank ck: Versamm ung eintreten, ne Untersihied, ob und welch „ision ek angehört, selbst wenn er mcht emm,al a,n Einen Gott glaubte. Das ging mir zu weit, damm habe :ck die
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eführte, an den Herrn Marschall, der in dem Lauße unserer Ver-
- " k “1 de Ge ä eleitet hat, andlungen mit so großer Unpartetltch e,: ! fck" erhältnisse
in welcher die Gegen- -Marschall, nur e eben, nämlich die, daß die Merhdch en Propositwnen a en sollen. Außerdem habe ich bisher den Grundsaxz
Marschall: Ueber die Reihefolge,
er ammlnn ewi'mscht hätte, den einen oder s g g Was den vorliegenden
so daß es nicht angemessen sein würde, den Vortrag
nächsten Montag ein_c Sißung beider Kuxien zur„erathung des Gut- achtens über die Ei]enbahn-Angelegenhert anzukundtgen.
Abgeordn. von Gottberg: Ich darf also Zunehmen, das;, sobald die Berathung des Vereinigten, Landtages iiber die SEisen- bahnen beendigt sein wird, dann die K'om (. Proposition, die zudem- Verhältnisse betreffend, zur Verhandlung on,1mt. , Marschall: Das liegt in der gcseYltchen Vorschrift. Secretair Dittrich: Ich erlaube nnr, folgendes an das Se- kretariat dcr Drei-Stände-Kurie gerichtete Schreiben des Lgndiags- Abgkordneten Heyer aus Halberstadt in Betxeff der ertchygung ciner gemachtkn Acußerung nach dem stenogxaphisMn Bericht m der Allg. Preuß. Zeitung vorznlcsen. Danelbe lautet:
„In dem in der Allg. Preuß, Zeitung_abgedrucktei,i stenox, graphischen Berichte über die Sißung vdxt] 21,101: v, M. ,)md,nm bei der Berathnng iibcr AUSdchnung dcs dncntlichen und mundlrchen Kriminal-Verfahrens 2c, dic Worte in den Mund gelegt: „ 2c. wodurch die Einfiihrung dcs Kriminal;Verfayrcns fm du ganz:“ 9)1011,ar,chie Laxiätionirt wurde, da es eren o e: ,
staxtc. wscZ)durch) dßc Oeffentlichkeit dcs Krimixxal:Verfahren,?) u.s,n_).
Da eine Berichtigung aucb cht nog) von Nutzen sem kann, 10 bitte ich gehorsamst, diesdlbeLZii ch'anlanen. Halbeistadt, ck IMU ] , Der Landtags-Deputirte
Heyer.
An das Sekretariat der hohen Kurie der drei Ständl zu Berlin.“ ,
Mir eint die' Berichtixung keinem ;Fiyeixl zu tinterlic,gkti; allein ick Fxmbte nicht, daß 3dieselbe ohne Ziiénmmung der Bci- ammlun er oi en diir te. , ,
s MagrsckßaClZl: EL fragt sich, ob ein Bedenken gegen diese Be- richtigung vorwaltet. Da keine Erinnermig gemacht Ward, so nehme ich an, daß die hohe Versammlung zuqestimmt hat. _, ,_
Abgeordn. vou Auerswald: Der Heri Laildtagd-Koinmqsar hat gestern in Beziehung auf die, weiin ich nicht irre, m eincr de,?r ersten Sitzungen gegebene Andeutung dic Mittheilung gemacht, d,aß 1,11 Betreff der Mißverständniffe, die aus den Paragraphen ,deerilxi- höchsten Verordnung Vom 8. Fcbxuar d. I,., die sich auf die („nmckx tung der Staatsschuldcn-Deputatwnen beziehen, ergeben habdn, xwii eine authentische Interpretation zu eiwartetz _haben„ wenn„ die Ver- sammlung es wünscht. So habe ich wenigstens, die Erklarung ver- standen. Obgleich diese Erklärung ,gestern don Einzelnen dankbax *in-, genommen worden ist, so vermisse lch doch in dem Pxotokoll, dax; dei Wunsch der hohen Versammlung, eine solche allth211111ck ,Ziitdrprctii- tion zu erhalten, ausdrücklich aiiögcsprochen ,ivozden ist. „ 4a :ck die- seu Wunsch fiir gerechtfertigt und diedaldmogltchste C'kfullun dasei- ben fiir sehr wichtig halte, so siclle lch an den Herrn ,Mg)“ chall die Bitte, die hohe Versammlung dariiber zu bcfragxn, ob sie 'ich 311 dte- scm Wunsche vereinen will, Ich glaube„ daß eme Erkiarunl? zu Pro tokoll zu dicsemeeck vollkommen ausreicht und es keines esondcren Antrags bedarf. ,
Landtags-Kommissar: Ich habe allerdings Jesagt„ d;)ß ich die Versicherung abgeben könne, das; eine Iiiterpretatton, wie ich solche qestern formulirt habe, gegeben werden wurde, ryi'nu dex dove Vereinigte Landtag sie wünschen sollte. , Sobald ,also der Wunsch ausgesprochen wird, so wird auch dic Erfiiiluug meines Versprecbc'nö keinen Anstand finden. , , ,
Abgeordn, von AnerSWald: Ick) mnß ,11111' 1,1011) die ,ivtddci'- holte Bitte erlauben, das; in dem Wunsche zugleich die baldmoglnbstk Er iillun aus ? ro cn werde. _
f AbYeoran sp'S“pche1'ling: Ich m,achc,darauf Ziifmcrksant„, daß gestern der Beschluß gefaßt wurde, ,die Bitte an Se, Maxxstat den König zu richten, daß diese Deputatrdn ganz, und gar wegfallt. , Landtags-Kommissar: Mir ist em wlchcr Beschluß nicht bekannt geworden,
Ab eordn, von Auerswald: Auch ick) muß dies mit der größ- ten Bestimmtheit bestreiten.- , , ,
Marschall: Fiiidkt sich irgendnne etwas zu erinnern, daß die- ser Wunsch von der Versammlung auögesprqchen ,werde. _
(Es erhebt sich von keiner Seite e_m Widexspxuch.)
Die Versammlung spricht also diesen Wunsch emsmnmig aus,
Abgeordn. von Thadden: Meine Herren! (,Ls hgben Jestern, so viel ich mich erinnere, von ganz verschiedenen Seiten in Beziehung auf das Zeitun Swesen Erörternn en 111 dieser hohen ,Versammlung stattgefunden. urch den BeschlÉ, daß kte,Nan1en m den steno,- graphischen Protokollen veröffentlt ,t werden, :| diese AitZelegenhmt m ein neues Stadium getreten. Erlauben Sie mir, da 1 sehr oft geqen die langen Uebergänge bittere Bemerkungen gemachß hqbeé léich auf ein praktisches Moment überzugehen. Ich habe 111, emex Zingelegenheit, in der ich nicht zu Worte kam, mein Votum m dex Zeitung bekannt gemacht; zu leich habe ich ,emen kleinen Vorirag nut abdrucken lasen, er ist übersgchrieben: „Dre Bexedksamxcit eme Tu- gend und ein Laster.“ Zu leich habe ich zw?! E„rklarunten ver,: öffentlicht, rvel e die Uebers rift habe11:„,Metn unhoxbares „ otum.
ck will die extra nicht aufhalten, ach ,wollte mrch zunachst nur darüber rechtfertigen, wenn etwa aus dxr Mitte der hohen Versatzzm- lung oder außerhalb derselben ein Angriff ersol en sollte. Demnachst aber wollte ich mich gegen un eren hochvere rten Herrn Marschall rechtfertigen, daß ich in keiner ,eise emen Vorwzir ge en ihn, n, - ten wollte. Es hat theils in meiner parlametztans ,en ngßeschtckli - keit gelegen, daß ich nicht zu Worte kam, thetlß dann, da, F ,michl ni 1 zu rechter Zeit gemeldet habe. - Ich will Ihnen em ,eispae an iihren, wo ich hatte glei das Wort ergreiäen wollen. Ein ge-
einprovinz hat ge ern, wenn 1 mi
ehrtes Mitglied aus der eind an der Nheingtänzk ,; an
etwa des Königs Majestät Rath zu geben, so würde er gewiß so schnell als möglich hieéher kommen, Ich wollte ngegen auftreten, meine Herren, da ich das Bewußtsein habe„ daß 1 dann dort 9," die Gränze besser hinpaßte als hier nach Berlm,„1ch wollte nur erkl,a?- ren, daß ich dann nicht in Berlin sein Wurde, Sondern ich würde nach Aachen gehen! Ich bin s on über „unfztg Jahre hinaus, meine Haare sind rau; aber ich ha e zwei thne, und ich glaube, daß so viel preußische?) Blut in ihren Adern fließx, daß sie mir dann nicht vor die Augen kämen, wenn an der Granze, says an der französischen, oder an der russischen, oder hier m der Nahe der Feind erschiene! Verzeihen Sie mir, ich habe so oft gegen, die langen Reden gesprochen, erlauben Sie m,n' dber 1th noch einige Minuten Gehör. Bleibe ich stecken, so bleibe ich stecken. (Heiterkeit.) , , Meine Herren! Ich bin ein großer Verehrer einer aizfrichtt- en Opposition, und Sie finden in meinem Voxtrage iiber„die eredt- amkeit auch das Wort des großen Minister Patt: „Ich ,wurde nur eme Opposition kaufen, wenn ich keine hätte.“ Ich ehre auch 111 dieser hohen
, Versammlung die Opposition, es sind theme Ehrenmiinner darunter, wenn
ich auch keinesweges mit ihnen iibereinstimme. Aber gleiche Waffen! Sonne und Wind müssen redlich getheilt werden. ,Meme Herren! Nun komme ich zu einem ernsten Geqenstande, ich will oder Niemßnd damit beleidigen: Innerhalb dieTer 8 Wochen, die w:r hier beisammen sind, sind Axußer-ungen ioers;,ebkom,nni,dgtx,drde!a?é mö te ick a en mir as Herz im e,: e 1 , habckZU! J, sbi]? mimchmal aus diesem Saale hxnaUsJÉFÜIIFLFAMY, Einem schr, (?ck, schweren Gewissen, und mcm GeWiffcn ha 1,1 kJ miiffen, ich hätte in einzeinen Fallen redezt sollen, und Wenn ich eiiie “Jun e iniLeibe gehabt hätte, Aber, meme Herren, ich habe cinch cm Pfliitcr auf mein Gewissen dekommen! Die Herren yon meiner -- ich will das Wort “ artei nicht mal nepnede also dre Herxen vori meiner politischen Farbe - werden nnr,beist,immen, daß „wir untei Anderem deshalb cschwiegcn habxn, w,etl wii“ unserem Komge, und Herrn die Ehre laésen wollten, daß cr,h1er Manner cuif der Minister- bank bat, die nicht nur seine Geschäfte nnt Treue fuhren vdr dem ganzcji Vaterlandc, vor Deutschland, ja vor„Euxoya, sondernde guck) verstehen, sie zu Vertheidigen, und der Komglrche Herr Komm1ffar hat es oft in einer Weise gethan, daß es alle Herxendewegt [?,at. Ich habe sogar Urtheilc von mehreren Herret) der Oppdsttrdn „e„l)ort, welcbe ihr Zeugnis; eben dahin abgabkn. Meme Herren,. Die?) cinner, aus ,meincr Provinz Werden mir bezeugen, daß lch keln Schmetchlei bin! Und darum werde ich folgendermaßen ,fdrtfahren, Y_ch habe eben meine Bewunderung vor dieser Vertheidtgung ausgewrochen, aber ich komme )“th auf einen anderenGcgenstand derBeMmderung. / (Unruhe in der Versammlgng.) , Ich bitte Sie, meine Herren, was ich recht etgkntlich ,von Grund des Herzens lobe - es klingt etwas paradox - das sind die ,Feh- [er, die bei der Vertheidigung voi“,gcfalle,ns,1nd. Meme Herren! Wir haben Urtheilc gehört von '?)Näunern, die em gutes Gc- wiffen haben, die mit Fixeimiith gesprochen hciben, und wenn “lchler vorgekommen sind, wo ist hier das Behmgc-rtcht, das sie an aZen wird? Es ist von verantwortlicheii Ministern die Rede geweseÉ, , frage Sie, thun Sie einen Blick m die, Weltgeschichte„ tdmz tet ei- nen Blick hin auf die Länder, wo constitutionelle, Minister smd, ,hu,n Sie einen Blick auf die Ministerban m Fra,nkreich, Ex,; hat d? er- nen Mann qegeben, einen weltberuhmten Diplomaten, ich Zlau,e, er hat 7 bis 10 Eide :*: ]:; (*barte geschworen. Ich frage Ste, ]aD-Z ivas war das Motto dieses berjihmten Mannes? Er sagxe: „*,11' Sprache ist blos dazu da, um die Gedanken zu verbexgen. Mxme Herren! Wollen Sie auch ein solches vcraittwort11ches Nklnlsté: i'ium? Erlauben Sie mir noch ein W911, es 119le VZTUMM Ms [LVU sein. Ick bin muh fiir ein Verantwortliches Ministerium, abii_da1,m muß mmi dic Opponent?" auch fragenionnen - dann muß die Oppositions-Partei auch zur Vcraiziwoxtung gczogcn werden, -- dann laß ich mn" dlc Satin" gefallen, (Gelächter) , , , Meine Hcrren, ich will Niemanden bi'leidiCZen, ich erlaube nur ,an ein altes druischcs Spriichwort ,zu erinnern. ckck Wiederhole es, ich will Nimnandkn beleidigen: „C,“1n ??,grr fa,1,1,11 mehr fragen, als 1111 e Leute antwor en onnen. , , ZkhliÉtiiiZUisch Gcläcbti'r, dazwischen Pochen mit den Jlkßkll.) Meine Herren! Ich bitte, ich will folgendermaßen schließen. (Heftigcs Pochcn und Trommeln.) Im Namen des Volkes - (_Vcrstärktcs Pockwn.) , „ij-,», gcblil Sic Gedankcnfrciykit!“ Men1e,Hcrrcn! Ick) scblicße also folgendernxaßex: tm Yiar1ieii,“des Volkes, nn Raine" der Jicihcit, unser treuer König und Heir, 041“ lebe hoch! Aber [ck sage, Krieg allen Heuchler", allen Schmeichlein -- Krieg den parla- meiitarischcn Tyrannen! , „ , (Ailgcmc'mes Gelachter.) , Marschall: Wir ,k'ommcn 31:1“ Tages Ordnung. Ich bitte den Herrn Referenten, seinen Platz einzunehmen/ um den gestern ab- gkbrochenen Vortrag des Gutachtens Wieder auxzunehmen,
Referent von der Schulenburg (liesi vor):
(3. Ferner ist in Bezug auf die Kontrahirimg von'Stzmts- Schulden von einzelnen Petenten und in Uebereinstimmung nut de,1t sämmtlichen Mitgliedern der Atheiiimg [)eror, ehoben, daß die Verordnung vom 3, Februar 184- uber die B1 dung des Verei- niqten Landtags im §. 4 verordnet: „ , ,
“ dem Vereinigten Landtage iibertragen Wir die rm Art„,][, der Verordnung Vom 17, Januar 1820 vorbehaltene stan- dischi' Mitwirkung bei Staats-Anlrcheu, und sollen denige- mäß nur Darlehen, für welche das gesammte Vermögen oder Eiqenthum des Staats zur Sicherheit bestellt Wird (Art, [1], der Verordnung vom 17. Januar 1820) fortan nicht anders als mit Zuzaehung und unter Mitgarantic des Vereinigten Landtalges aufgcuommen,werden. ,
Der Zwischensay „fiir We che“ bezeichnet dn- Qualität der n,euen Darlehnc, und dies scheinen dem Wortldute nachxnur solche/Üm zu sollen, für welche das gesammte ,Vermd_en des Staats zur-Otcher- hcit bestellt wird, und daraus wiirde fo gen, da,ß andere Dgrlehne/ fiir welche nicht das gesammte Staat?:Veriqogen als Sichexhett bestellt wird, ohne Ixiziehung und Mitgarantie der Reichsskandc au cn mmen werden önnen.
fg Dries widerspricht indessen nach einstimmi er Ansicht der Ab-
theilung dem Art, [|. der Verordnung vom 1 . Januar 1820, der ganz klar sagt: „ , da ein neues Darlehen - ohne Rucksicht auf die zu e- w'ahrende Sicherheit und ohne Unterschied - nur mit Z - zie ung und unter Mitgarantie der künftigen Reichsßände an genommen werden darf. Somit würde das Gesev vom 17. Januar 1820, das in Bezu auf das Staats-Schuldenwefen unwiderruflich erklärt ist, wesentli alterirt sein, und deshalb schlägt die Abtheilung der hohen Ver- sammle gehorsamst vor: e. Majeßät den König allerunterthäni | zu bitten, diesen scheinbaren Widerspruch zwischen beiden erordnungen Aller-
recht erinnere, g agi: wenn der
Frage vnneini. Ick erlaube uur mm, gesiüst auf das vorher An-
“ also Bedürfni wäre, hier in erlin zusammen zu kommen, um
gnädigft zu beseitigen.
Ich wollte mir hierbei noch zu bemerken" erlauben, daß, wenn ich das Amendement, welches ein geehrter Ab eordneter ails der Mark eingebracht hat und von der hohen Ver ammlung angenom- men Wordeu ist, richtig verstanden habe, dieser Punkt 6. dadurch ebenfalls seine Erledigung *efunden hat.
LandiaZS-Ko1nmi?sar: Es würde dicker Gegenstand mei- nes Erachtens nur dann als erledigt anzusehen ein, wenn mit Ge- wißheit vorangeseßt werden könnte, daß Se. Ma“estät der König eme Proposition Vorlegen wiirde, welche diesen Ziveifzel beseitigte, und wenn solche zum Gesetz erhoben würde. Da aber dieserhalb noch keine Gewißheif vorliegt, so halte ich diesc" Gegenstand nicht fiir erledigt, sondern bin der Meinung, daß der Zweifel aufgeklärt wer- den muß. Ich habe bereits in der Sißung vom 15. April d. J. erklärt, daß dieser Paragraph dcs Geseyes keinesweges eine so cnge Umziehung dcs ständischen Rechts beabsichtigt habe, als man nach dem Wortlaute hineinlegen könne, und daß eine authentische Jutet- prctation, welche den wahren Sinn dieses Paragraphen, wie er von dem Gescßgeber gedacht ist, herausstellen werde, kcinem Bedenken Unterliegen wiirde. Diese Erklärung wiederhole ich jetzt, und damit meine Worte genau sind, so habe ich sie eben kurz aufgeschrieben und will mir ausnahmsweise die Erlaubnis; erbitten, sic abzulesen.
(Mehrere Stimmen: Ja!)
Die Intention des betreffenden Paragraphen der Verordnung vom 3. Februar d. Z, ist dahin zu Vorstehen: „daß alle zur “Deckunéx der Staatsbediirfniffe in Friedenszeiten zu kontrahircndcn Staats“- Darlehen, fiir deren Verzinsung nnd Amortisation das unbcichliche' StaatNigcnthum Odkl' die Staatsrevcniien als Sicherheit béstcilt werdsn sollen, 111itanderen Worten, sogenannte fundirte Schulden, nicht ohne Zustimmung des Vereinigten Landta ö aufgenonmten wer- den diirfen. Jemen gegeniiber stehen nun die Sogenannte" „Verwal- tungs- (schWebeiidcn) Schuldkn, d, h. ?lnticipiationcn der Staats- Revcniien auf kurze Zeit, welche das Land mit keinen nkucn Lasten beschweren.“ Dies ist der Sinn, den dcr Paragraph hat haben sol- len, und dies authentisch zu erklären, wird Sc. Majestät der König keinen Anstand nehmen.
Abgeordn. Hansemann: Meine Herren! Die so klar? Erklä- rung des Herrn Landtags-Kommissars macht es um so nothwendiqer, wie derselbe selbst angedeutet hat, daß die hohe Versammlung 11011) cine Biff? stclle', wodurch dicjenigcn „Zweifel bestitigt Werden, die sie in Beziehung auf den Umfang und die Form vön Staatsschulden haben könnte, Ich schlage Ihnen zu dcm Ende folgrndes Amendc- ment vor:
„Se, ?))kaje'stät den König chrfnrchtöVoll zu bitten:
«„ Allergnädigst anerkennen zu wollen, daß nach der Bcrocdnung ?,)th 17, Januar 1820 (das Staaiöschuldemvesln betreffend), uberhaupt keine Staatsschulden-Dokumenfc irgknd einer Art, also Weder , Verzinslichc noch uchrzinsliche Papiere, und also auch keine Erklärungcn iiber Schuldgarantieen, ohne Zuziehung und Mitgarantie des Vereinigten Landtages iccküöqiiltiq aus- gesiellt Werden diirfen; * * *
l). 11110ft'1'11 ab?!“ die unbedingte AUWi-ndimg dicses (Hmmdsayls b,?dc'nklich “1,111ka wiirde, dem Vereinigten Landtaqc diestrhalb e111dc„„*.)1llerhdch]te Proposition vorlegen lassen zu “wollen, und en n)
(". dem Vereinigten Landtage einen Gesetzentwurf vorlegen lassen zu wollen, durch Welthen diejenigen Fin'anz-Operationen, Welche seit der Verordnung Vom 17. Jannar 1820 im Widerspruch mit dem sub 3. ausgesprochenen Grundsaße etwa gemacht worden sind, regularisirt und in Gemäßhcit dieser Verordnung dom Vereinigten Landtage untergeordnet werden.“
Ich werde cht dieses Amendement näher erläutern und motivi- ren. Das Bedürfnis; Liner klaren Bestimmung über diese Gegen:- stände geht schon aus den vcrschicdenen Ansichten hervor, die seitens des GouNrnemeuts geäu ert worden sind bei Gelegenheit der Dis- kussion dcs Rentenbank-(É cseycd; es geht auch ferner dies Bedürf- nis; daraus hervor, daß nothwendig diejenigen Zweifll gelöst werden müssen, welche hinsichtlich cim'r theilwéiscn Garan“ic und einer theil- Miscn Verpfändung der Einnahmen, so wie auch l,)insickxliih dez Unterschied», stattfinden, der gemacht worden ist zwischen fllndiskll' nnd unfundirter Schuld. Um Ihnen die' Sache anschanlich zu ma- chen, zähle ich einige der Stbiildcn auf, die nach meiner Ucberzeu- qung auch dem Vereinigten Landtage untergeordnet werden miiffen, Es besteht crstlick) cine Schuld, die von den Amts- Cantionen hkl"- riihrt, molche friiher in Staats Schuldscheinen geleistet Wurden und später in led verwandelt worden sind. Fiir die Verzinsung dieser Schuld sind in dem ?lusgabc-Budget “.I-27,01") Thalsr angenommen. Nach meiner Ucberzeugung grhört einc ]olche Schuld mit zur Staatz:- sckulden-Verwaltimg. Weitere Schulden sind diejenigen, die von der Seehandlung fiir Rechnung des Staats kontrahii't worden sind; da- von fiihrc ich nur diejenigen an, deren ;),inscn ebenfalls im Staat» Budget mit 600,000 Thalern aufgenommen worden sind. Dann kommen die Eisenbahn - Garanticen, fiir Welchc auf ein? lange Reihe von Jahren hinaus jährliche Ausgaben bestimmt worden sind; es ist in dem Budget dafiir die Summe von 1,200,000 Thaler" ausgesetzt. Endlich kommen die Gamntiecn von Papiergeld oder die Bankzettcl dazu. Es ist in der Verordnung Vom 11, April 1846, die Auddch: nung der bisherigen Wirksamkeit der Bank betreffend, bestimmt WN“- dcn, daß die von dieser Bank auszugebcnden Bankzettcl in allen Staatskasscn statt haaren Glldkö, insbesondere statt Kassen- Nuwei- sungen, in “(Zahlung angenommen Werden. Nach meiner Ueberzeugung sind alle diese verschiedenen (Zicgcnstäude, nach dem (Hefti; von 1820 “iibcr das Staats:Schuldcnwcscn, der Kontrolle und k)?!" Mitwirkung des Vereinigten „Landtages in glcicher Weise untcrzuordncn, wie alle' übrigen Schulden. In dieser Hinsicht mache ich darauf aufim'rfsam, das; bisher gewöhnlich nur Darlehen angefiihrt wvrden sind, wenn die Rede davon war, daß die Mitwirkung des Vcreiniqtcn Landtags bci Staatösckxuldcu einzutreten habe. Das ist-aber, so "wie ich die Sachc ansehe, nach dem Gesetz von 1820 nicht ganz richti ; den§1 das Wesen dicses Geseyes spricht klar dagegen, 311121110813, hci 1 es:
„Wir erklären diesenStaatssckmlden-Efat auf immer fiir geschlossen.
Ueber die darin angegebene Summe hinaus darf kein Staatsschul-
dens ein oder irgend ein anderes Staatoschulden-Dokumcnt ans-
geste t werden,“
Ebenfalls ist im Artikel .A., wo Von den Pflichtcn der Staats- schuldep-Verwaltung die Rede ist, gesagt:
„Diese Behörde ist Uns und der Gesmnmthcit der Staats Gläu-
biger dafin verantwortlich, daß nach Artikel 1], weder Ein Staats-
sßhuwsßchem mehr, noch andere Staatsschulden;Dokumente ir end
MertYit auögestellt werden, als der von Uns vollzogene “tat - ,ka? Pan nun sagen, das Ge etz von 18?" be ie e i nur
:uf “die verzinslich fundirte Schuld, ssd erwiedere ich zdalZauxxh daß
95 kseßivolxk 1890 sich aiif den beigefügten Etat bezieht, daß darin d" unverznsi e Schüld mit aufgenommen ist und daß die Mitglie- der dex Sßaats chUlbm-Verwalmng, so viel ich, weiß, darauf, daß als unverzmdltche Schuld ebenfalls keme _neuen Verpflichtungen eingegan- “ßkn "kw,?"- verndet ""d", Dis ik gerade die Ursache ewesen wes-
qlb,zwet ck“*?va Mitglieder der Staatsschulden- erwaltim es "M ck“*" ka'ffk" mchk vereinbar hielten, eine Mitwirkung bei us-
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abe der yeuen Bankzettel zu übernehmen. aben sie vollkommen Recht gehabt; denn,wenn der Staat erklärt, die Bankzettel sollen gleich den Kassen-Anwklsungen bei allen Zahlun- gxn an den Staat für voll angenommen Werden, so ist das, wenn
Nach meiner Meinung
auch" nicht das Wort der Garantie „aUSderückt wird, doch vöUi gleichbedeutend damit. Der Staa? ubxrmmmt,hierdurch thatsächliiF völlig die Garantie, und es kommx 111 dieser Beziehun ganz auf eins hinaus, ob der Staat direkt die Summe der KcYOen-Anweisungen vermehrt hätte, oder ob er auf jene Welse neue ankzettel garan- tirt. Mindestens wird man zygeben mussen, daß, wenn auch nicht jede dicser Operationen in direktem Widexspruch mit dem Wortlaut des Gescyes sich befinden sollte„ doch,diese1ben als eine Umge- hung des Geseßes, welche seine!" Zeit durch die Nothwendigkeit gerechtfertigt sein mochte, zu, b,etra,chten sind. Meine Herren! Es ist nun von der höchsten Wichtigkeit, daß lin solcher Zustand nicht fortdaure', mein Amendemeut bezweckt also, zuerst den (Hrnndsaß aus- zusprechen und dann zum zweiten Se. Majestät zu bitten, insofern dic unbedingte Anwendun dieses G,:“undsaßes Schwierigkeiten haben möchte, dem Vereinigten andtage eme desfallsigc Proposition zukom- men zu lassen. Der dritte Theil der Bitte geht darauf hin, Se, Majestät zu bitten, fiir diejenigen chrationcn, die scit1820 gemacht Worden sind, die chularisation eintreten zu lassen und zu verordnen, daß diese, gleich den iibrigen Schulden, drm VcreinigtenLandtag, wie im Gesch von 1820 gesagt worden ist, untcrgcordnct Wkldln. Tcn' Griinden des Rechts füge ich nun noch andere, bis? ich Von dsr Zweck“- 111äßigkcit und der Nothwendigkeit hernehme, hinzu. Nachdem durch die Verordnungen Vom 3. Februar die Stände in ihrer (Hrsammt- heit versammelt worden sind, nachdem anf dicse Weist die' friiheren Verheißungen ciner reichsstäudischcn Versammlung insofern ihre Ver- wirklichung erhalten haben, ist es nach meimr Ucbcrzeugung imer:- läßlich, das; nun das gesammte Staatsschuldcnwescn, es maq vvn fundirtcr oder Von unfundirtcr Schuld, Verzinslichen odcr unvérzins- lichen Papicht, von direkter Schuld odcr Garantie die Rede sein, auch dem Vereinigten Landtage untergc'ordnct ivm'dc. Zwe'ifi'l oder ar Streit dariiber Würde das nachtheiligste stin, was dem Staats:- dredit begegnen könnte. Es ist gerade fiir dcnStaats-Kredik, nach- dem der große Schritt dcr Bildung eines preußischen Parlammites geschehen ist, unumgänglich nothwendig, daß man nickt*auf halbem Wege stehén bleibe"; jede Halbheit in dieser Beziehung wiirde“ auf den Staats-Kredit nach meiner Meinung ungünstig wirken,
Es ist die Ausführung nach meinor 11cbm*3€ugm1g auch gar nicht schwer. Fiir die Vergangenheit wird, wie ich iiberxeugt bin, Niemand von uns irgend eiandcnken haben, nachträglich gut zu heißen, was geschehen ist, und es wird sich nur darum handkln, daß in gehöriger Form die Verwaltung diescr Schulden und die Mit- wirkung des Vereinigten Landtages dabei festgestellt werde. Fiir die Zukunft Werden meiner Ueberzeugnng uach eben so wcnig Schwierig:- kcitcn vorhanden sein. Würde man ctwa sagen, eine unfnndirtc Sihitld miiffe doch das Gouvcrncment auch ohne Genehmigung des Vereinigten Landtages kontrahircn können, Weil auf einmal Bediitf- nisse Vorkommen möchten, die nicht vorhcr zu sehen i_varen, so ant- worte ich darauf, das; das GonMrnemcni fiir dergleichen Fälle sich die Crmächtig1mg geben [affen kann, bis zu einer gcwiffen Summe eine unfundirte Schuld zu kontrahircn; so geschieht es auch in ande- ren Staaten, Eben so kann bei der Garantie von Eisenbahnen der Staat den Antrag stellen, daß eine gewisse Summe dazu verivendek werden darf, Aber ick) wiederhole es, der Zustand, wie er jest ist, wiirde dcm Kredit schaden, Denken Sie Sich, daß nach der Bank-Jnsti- tation, ohne Ihre Mitwirkung 'der Staatsgewalt Vorbehalten isf, die Summe der auszugebenden Bank eitel nach eigenem Ermessen cr: höhen zu lassen, das; also yhne “3 “re Mitwirkung die unVcrziusliche Schuld gesteigert wcrden kann.- Dieser einc Fall wird genügen, Ihnen anschaulich zu machen, daß die ganze Mitwirkung des Verci- nigten Landtages bei dem Staatsschuldenwesen ewiffermaßen illuso- risch sein wiirde, wenn nicht das ganze dazu ( chörigc it)m untcr- geordnet wiirde. Amd dic bisherigenErfahrungen zeigen schon deut- lich, daß ein solckyer Zustand fiir den Staatskredif schädlick ist*, M1“ von Jhin'n auch nicht Finanznimm ist, wird es doch leicht begreifen, daß ein Papier, Welchem ZZ; pCt,Zinsc]1 völlig gesickieri sind, Welches Yer zugleich noch Aussicht auf eine größere Rent? hät, der Natur der Sache gemäß, cinen löhe'rc'n Cours habcn müßte, als ein Papier, Welche? nur 83; pCt. Zinsen einbringt und nichts mehr. Das Gc- gcntl)etl hat aber mehrfach stattgkfunden. Eisenbahn-Papicrc, Welche Aussicht auf Gewinn haben, und fiir welche 3,17 pCt. Zinsen garan- tirt sind, haben eine geraume Zeit hindurch und, so viel ich Weiß, noch heute einen niedrigeren Cours gehabt, als die Staatsschuld- schkine, die nur I,“; pCt. einbringen; _ ein klarer Beweis, daß das Gcldpublikum die Garantie des Staates dabei nicht so hoch veran- schlagt hat, als die bei den Staatsschuldscheincn, Wenn das Publi- kum cinen solchen Unterschied macht, so ist das nacbthcilig fiir den Staatskrcdit, und ein solcher Zustand muß im Interesse des (Hou- vernements, in dem des Vaterlandes anfhören, und deshalb bitte ich, mc'in Amendcment zu imterstiiycn. '
_ Landtagö-Kommissar: Ick) bitte ums Wort! 'Ich glaube, daß der geehrte Herr Redner nicht ganz bei dem Gegenstände ge- blieben ist, der znr heutigen “Debatte vorliegt; ich glaube dies um so mehr, als er einknGegenstand, und zwar, wie mir scheint, vonGrnnd aus berührt hat, der in einer besonderen, von demselben geehrten Herrn Redncr auögehenden Petition hier verhandelt werden soll, ich meine die Lehre von den €mats-Garauticcn, Ich bedaure diese Anticipation, weil durch dieselbe iii) und meine .i")m*re*nKollcgen außer Stande gesetzt sind, so griindlich zu antworten, als es in dem ande- ren Falle geschehen sein diirfte. Jcki wiirde daher jetzt vielleicht anz geschwiegen haben, müßte ich 11icht gegen dit- eine Seite dicscö Zor- trages das Gouvernement vkrwahr'kn. Ich meine nämlich den Theil des Antrages, wonach dkl' hobe Landtag Bitten und Anträge an Se. Majestät den König nicht um" in Beziehung auf seine kiinftigi' Function bei dem Staatsschuldcmvescn richten, sondern auch seine Kontrolle und Censur auf diejenigen Finanz-Lperationcn ausdehnen soll, welche in den leßten 27 Jahren xc111acht sind. Eine solche .Kon- ti'olle und Ccnsur finde ich in dem esexz vom 3. Februar c. nicht begriindet, nnd ich glaube also, die Staats-Regierung davor verwah- ren zu müssen. Zu dem einxclnen Punkte, welchen der geehrte Herr Antragsteller aufgeführt hat, glaube ich einige vorläufige Erläuterun- gen geben zu können. Was die Cautions-Kapitalien anbetrifft, so gebe ich der hohen Versammlung die bcruhi ende Versicherung, daß durch dieselben schon seit geraumer Zeit, s on länger als seit dem Antritt der Regierung des jeßt regierenden Königs Majestät, keine Vermehrung derStaats-Vcrpfiichtungen, keine neue Lasten erwachsen, weil der Ueberschuß der eingezahlten über die zurückzuzahlenden Cau- tioneu zu einem besondere Fonds angesammelt wird, Welcher sich schon dem Betrage nähert, um sämmtliche Cautionen daraus uriickzahlen oder, wenn diese Zuriickzahlung nicht beliebtwird, das Paséivum durch das Aktivum balanziren zu können, so daß die u anderen Zeiten durch die Cautionen gemachte Verpflichtung der hat nach getilgt sein wird, Sämmtliche Zinsen der Cautionen werden aus Staats- Kassen bezahlt, der Ueberschuß der eingezahlten über die urückgezahl- ten Cautionen wird, wie erwähnt, zu einem besonderen onds emge-
Schuld der Seehandluu habe ni 14 -- , offenes Faktum, das de?n WWI!) Lait?- szxt "FUNKY. ck ';" wenn aber der geehrte Herr Redner glaubt, daß der MWT dadur gelitten hahe, daß die von den Ständen„ühj énnkannte Verpfltchtung sich,kemes großen erdits erfreute, so muß ich dies in Beziehung auf die Seehandlungs-Prämienscheine ablehnen da „düst wie bekannt, einen sehr hohen Cours haben. “ “ Was die Eisenbahn-(Harantieen für die Zukuust beni 1 so wird sich diese Frage erledigen, wenn die Petition des Antrag eliers hier "1 i'untjamenw verhandelt wird. Vorläufi habe ich mich an e, sprochen, daß eine dauernde Garantie, wel, e mit Wahrscheinlich eit zu einer neuen Vela ung der Unterthanen führen könnte, der durch die in dem Staatss uldeu-Geseh an eordneten Kontrolle des Verei. nigten Landtags unterliegen sollte. ollten daher in Zukunft ähn- liche Operationen Vorgeschlagen werden, so würde Se. Majestät der König wahrscheinlich denselben Weg wählen, den Sie in Bezug auf die Landrenten-Banken gewählt haben. Was aber den niedrigen Cours einiger garantirten Eisenbahn-Actien betrifft, so kann ich die Schlußfolgerung, die der geehrte Redner gemacht hat, nicht gelten laffeu, ich meine die Behauptung, daß der Cours niedrißösei, weil die Zins-Garantie kein gehöriges Vertrauen genieße. ie Actien hatten, als die Eisenbahn-Paptere kreirt waren, einen sehr hohen Cours, Allerdings sind sie den SchWankun »en der Eisenbahu-Spe- culationen gefolgt und unter den natiirlichen ours gefallen; daß dies aber daher rühren sollte, weil der Zins"- Garantie mißtraut werde, diesen Beweis mii te ich erwarten. Ich glaube vieln-e r, daß fich die geringe Cours-“ ifferenz jener Actien gegen die Staatss uldscheine vorzugsweise aus dem Umstande erklärt, daß die (Hesellscha emdenen jene zu Z'; Prozent garantirte Actien gehören, Prioritäts-Actéen zu 5 Prozent in hohen Beträgen emittirt haben. Ich komme ]“th auf die unverzinslichen Schulden. Es ist kei- nesweges die Absicht, dauernde urWerzinsliche Schulden zu ma en, als 3. B. nene Kassen-AnWeisnngen und ähnliche Papiere ohne u,- stimmung der Stände zu kreiree, Weil es anerkannt ist, da dies eben so gut eine Schuld ist, wie jede andere. Was aber die ankstheine betrifft, so sind diese nach dem Statute der preußischen Bank vom Staate nicht garantirt worden, und daß durch deren Annahme in den Königlichen Kassen eine solche Garantie begriindet sei, das kann ich nicht anerkennen; denn, wenn die Bank jemals insolvent werden sollte, so wiirde der Staat höchstens den Werth derjenigen apiere verlie- ren, die sich an enblicklich in seiner Kasse befänden; fiir alle anderen aber fiele ihm" eine Garantie zur Last. So steht die Sache in die- sem Augenblick und fiir die Zukunft. Ich bedaure, au die kurze Zwischenzeit zurückkommen zu müssen, wo die neuen Bank cheine wirk- lich garantirt waren, Diese Zeit fällt, wenn ich mich recht er- innere, in die 3 Monate vom Oktober bis Dezember do- rigen Jahres. In dieser Beziehung verhält sich die Sache solqendenuasxen, Als das Staatö-Schulden-Geseß vom 17, Januar 1820 erschien, hatte die Bank das unbeschränkte Privilegium, Bank- Scheine auszugeben, Sie hat dies Privilegium geraume Zeit nach- her unangefochten geiibt, ohne das; in dem Staats-Schulden-Geseh ein Hindernis"; erkannt war, Die Bank hatte iiberdies nicht nur das Recht, sondern die Verpflichtung, Kapitalien von Minorennen und Corporationen anzunehmen und dariiber verzinsliche Bank-Obliga- tionen auszustellen. Dies Recht hat sie bis auf den heutigen Tag, diese Verpflichtung liegt ihr noch jeßt ob, und diese KaÉitalien sind vom Staate garantirt. Ju Beziehung auf die Bank- cheine aber wurde, als die Kaffen-Anweisungcn geJenHinterlegung von Staats- Papieren vermehrt wurden, die AUEJa e siispendirt, weil man nicht zweierlei dergleichenPapiergeld haben wollte, Als im vorigen Jahre, um ,die Circulations-Mittel zu vermehren, der Bank die Erlaubniß znr LluSgabe vpn Bankscheinen zurüikgegeben wurde, konnte, ungeachtet der auf kurze Zeit iibcrnomuwnen Garantie, das Gouvernement darin keine Vcrlt'xzung des StaatsSchulden-Geseyes erkennen. Denn es war nicht 1111!“ das frühere Verhältni hergestellt, sondern auI um so weniger von einer neuen Schuld die Rede, als die neuen ank- sckxinc nur gegen Hinterlegung des vollen Werths, theils in baarem (Halde, theils in Staats-Papiercn, theils in acceptirten Wechseln, ausgegeben werden durften. Es War und konnte dem Gouvernement uicht zwcifclhaft sein, daß die Bank, welche sich in fortwährendem Besitze des Rechts befand, ohne alle Beschränkung Kapitalien auf- zunehmen und darüber verzinsliche Obligationen auszustellen, auch ohne Vkrleyung dcs Staats-Schulden-Geseyes unVerzinsliche Bank- schcinc gegen Deponirung des vollen Werthes au5geben könnc, Es ist dies iibrigens eme antiquirte Sache, die ich hier nur deshalb erwähnt habe, weil der Anna steller sie auÉenommen hat, und wcil sie schon einmal von einem * itgliede in rwähnung e-' bracht ist, Ich bitte aber nicht anzunehmen, daß ich diejenigen 't- glich“ der Haupi-Verwaltung der Staats-Schulden, welche eine andrre Ansicht gchabt haben, irgendwie als weniger ehrenwexth be- zeichnen will, als der geehrte Redner vor mir; ich erkenne vielmx r an, daß, wenn sic anderer Ansicht waren, Fie nur na ihrer, Pflt t gehandelt haben, wenn sie ihrc Mitwirkung bei dieser peratron ver- weigcrten, ) Marschall: Bevor ich die Versammlung frage, ob sie daß Atnendcmcnt insoweit unterstiißt, daß es zur Berathun kommen könne, bcmerkc ich, das; dasselbe zwei Haupttheile hat, weliJe zwar in Be- ziehung Zu einander stehen, aber von einander unabhängig sind; der eine geht auf die Zukunft, der andere auf die Ver angenheit. Ich werde zunächst fragen,. ob die Versammlung den erßen Theil unter- stützt, und dann zu dem zWeiten kommen, Der zweite Theil Lebt dahin, das; auch die Finanz-Operationen der Vergangenheit dem er- cinigten Landtage unterworfen werden sollen. Ich frage daher, wird der erste Haupttheil unterstüyt? Er soll noch einmal vorgelesen werden. - Abgeordn. Hansemann (liest vor): Se, Majestät den König ehrfurcbtsvoll zu bitten:
3. Allergnädixst anerkennen zu wollen, daß nach der Verordnung vom 17. anuar 1820 (das Staatsschuldenwesen bxtresfend) überhaupt keine Staatsschulden-Dokumente irgend eme! Art, also weder verzinsliche noch unverzinsliche Papiere, und ais“) auch keine Erklärungen über Schuld-Gamntieen ohne ZP“)- hung uud Mitgarantief des Vereinigten Landtages rechtssültig ausgeteilt werden dür en; ,
b. insofeén aber die unbedingte Anwxndung “"es“ Gr:,mdsayolé bedenklich era tet würde, dem Vereint ten Landtague dteserha einc Allerhöch e Propoéition vorlegen “ff“? l_zftuünY en. Marschall: Wird die es Ainendement an e y
(Geschieht htnretchxnd.) “h ils Wir kommen zur Vorlesung des szÉY &:thl l'autet: Abgeordn. Hansemann: Der zwe! Ges p-Cntwu * Dem Vereinigten Landtage emen, ,ev , tf vor lasen zu wollen, durch welchen diejenigen nanz-Opnanx. nen welche seit der Verordnung vom 17. auuar 18V un Widerspruch mit dem ““ck “ Msgkspk'chMM KMM . etwa emacht worden sind, ,rxgula und in Smd dieser erordnung dem Vereinigten ddage anders:»
den. , wer Wird der Antrag unterstüht?
zogen welcher mit Zins und Zinseszins aufgesammelt wird, uin ,das Kapiial in möglichst kurzer Frist ganz zu decken. Ueber die Prämten- .
l [ : Marsch“ (Geschieht hinreichend.)