standes darin besteht, ni 1 nur die Verarmung dieser Volkskla e zu verhüten, sondern auch dre Mittel zu befördern, diirch welche e"!!! cinen befferen, in einen wohlhabenderen Zustand gxfuhrt werden kon- nen; und hierzu rechne ich vor allen Dingen dre Annahme ?'"ks Steuer-Systems, durch welches diese Volksklasse weniger als bisher gzdriickt wird. „ , E t
Ick bin also, wie bemerkt, mit dem Prinzip des Geskß ; " “ wurfs einversianden, und dennoch muß ich 3" "“M“" BedaueLn “Yol" abZehen. Es ist, so wie die Ansichten jetzt bxsiehen, "“ck “'" "'e-
fa en von mir eingezogenen Erkundigungen cm? allgememe Abu“-
gung, ja ich möchte sagen, ein Widerwillk gegen das Prinzip der
Einmischung des Fiskus in die inneren ngilien- und Gewerbe-Ve'r-
' älini e' die er Um and macht es,:mmogll “ das Geseß, so w'“ .es Zorgelsrxgt' ist, szur Aquiihrmig 311 [*NEU* „E? fikÜZ IT“!) ILIM difl- ses Gkskß weil dadurch eme neue tener e'mgxfrihr- Wer en so„ " - “ ,d mnacht worden, wie diejenigen, welche wu ahnliche Bedenken gelte! g 5 „ l' (H bei den Diskussionen übé'!“ das Repien-[ZankenZ und das An crhr- escy Mhökk haben. “?ck fiir mcm Thetl'wurde dre Anwendung dieser Be- denken auf dcn Zoxlji'genden Jail nicht für begriindet erachienmdcnn ,s ha„ch sich nicht davon, eme Steuer',-,Yerrrtcl)run " cmzufuhren, sondern nur davon, eine Steuer zu modiftzrren; c,? 93111th birrbei solche B,.dingimgen festgesryt werden, daß ders Berhaltrnß'der Stande, in Beziehung auf die Kontrolle und dre künftige Mitwirkung dabei sjch qii-istiger gestellt haben wiirden, als es ber den' xryt besiehenden Rlirsj'rn- nnd Mahl- und Schlachtstcncrn der Fall ist. Meru ersier Pian nim inBcziehung auf den Gcseß-Vorschlag bestand darm, cirion Antrag zu machen, wodurch das Prinzip der Selbstangabe des Ern- kommens aufrecht erhalten sein würde, ohne die Angabe des Details dcs Einkommens nothendig zu machen; dergestalt, daß nur in den Fällen, wo die Steuer-Bchörde einen Verdacht der unrichtiger: An- gabe gehabt bätie, ein näherer Nachweis des Einkommens seitens der Steuerpflichtige" nothwendig geworden wäre. Nach diesem Plane wiirde das, was )'th nach dem Gesey - Entwurfc Regel ist, nämlich die jedesnmligc Mittheilung dcr spezieller: Theile des Vermögens, zur Ausnahme geworden sein', ich habe mich abcr überzeugt, daß felbst fiir diesen Plan nur cine kleine Zahl der Mitglieder der Versammlung sich rrklärcn wiirde, Nach meiner Mrinung kommt es, wenn Von Steuern die Rede ist, iiicht darauf an, nur das absolut Beste haben zu wollen und auf al; les Andere zu vrrzichicn, wcnn jenes nicht zu erreichen ist, sondern vielmehr darauf, das Bessere unter den gegebenen Umständen zu er- reichen,!vrrm es auch nicht das absoluiBesie sein möchte. Ich habe also auch dicsrn Plan Verlassen nnd schlage Ihnen fiir den mir sehr wahrscheinlichen Fall, daß Sie drnGeseH-Entwurf ablehnen möchten, VN", wenigstens danrundsay derNoihwendigkcit eincr gleichmäßige- rrn Vertbriiung der Steuern zwischen den wohlhabenden und ärme- rcii Boli-Ik'igsscri anzuerkennen und die AnMndung dieses (Hrmidsaycs anziidadncn. Zu diesern Ende werde ich, --wie gesagt, fiir den Fall, daß das Prinzip des Gesrß-Entwurfs nicht angenommen wird, -* folgendes leendcment vorschlagen: „Dcr Vereinigte Landtag erkennt den in dem Vorgelegirn Gesetz- Cntwurfe enthaltenen Grundsatz ciner gleichmäßigercn Stcuer-Vrr- tiieiirmg zwischen den wohlhabenderen und ärmerenVoliöklaffen als richiig und dessen Ausfiihrung, durch welche die Aufyebung dcr Madi- und Schlachtsteuer herbeigeführt würde, als 11011)“- wcndig mr, crachicijedoch die Verwirklichung der beabiichtigten Ein- kommensteuer wegen des damit Verdunkenen “skalischen Eindringens in dir Jamilirn- und Gcrvcrdeerhiiltnise als ungeeignet und träfgt deöhalb bei Sr. Majestät dem Könige allerunierihänigsi dar- an an,
das," dcm nächsten Verrinigien Landtage ein die Aufhebung der Mahl: und Schlachisteucr, so wie dir? thrilwcise Erleichterung drr Zu den unirreu Stufen der Klassensikucr gc'hb'rigcn Steuer- pfliriirigcn, bezwrckcndcr Gescß-Cntwurf vorgrleqt werden möge, durihwelchen dic Klassenstcuer dem Prinzip dcrEinkommcnsteucr, jedoch ohne nothwendigcs fiskalisches Eindringen in die Familien- und Gewrrbs-Verhältnissc, genähert Werde.
Marschall: Es ist die Frage; ob dieser Antrag die gcsrßliche Unterstiiyung von 24 Miigliedcru findet.
(Wird hinreichend nnterstiißt.)
Abgeordn. Hansenmnn: Ich unierlasse für jetzt, auf dieje- nigen Einwendungen einzugehen, die auch gegen dieses Amendement Von denjenigen gemacht werden diirften, die der Meinung sind, daß die Mahl- und Schlachisieucr eine gute Steuer sei, Ich Werde die- sen Einwiirfen seiner Zeit begegnen, so gut ich es vermag, und dann den Verweis zur fiihren suchen, daß diese Steuer eine der fiir die un- teren Volksklassen verderblichsten ist.
Jinanz-Minister: Dcr GcseH-Cntwurf wegen Aufhebung der Mahl- und Schlachisteuer und Einfiihrung cincr modifizirien Klassen- steuer, resp. einer Einkommenstcuer, ist kein Gcseiz-Entwurf in fiskali- schen: Interesse, nämlich in dem Sinn, daß es die Absicht sei!, das StaatI-Einkormncn dadurchzu erhöhen, ondern es ist nur ein (Heseiz- Entwurf, der eine gerechtere und angeme enere Vertheilung der Steuer auf dcmjcnigcn Gebiete bezweckt, welcher gegenwärtig die Mahl- und Schlachistcucrund die Klaffensteuer einnehmen. - Der Staat willkein höheres Einkommen, als dasjenige ist, was bisher diese beiden Steuer- arrrii ewiihrtcn. Er kann aber auf eine Ermäßigung derselben mit Riickri )t auf das dringende Vediirfniß des Staatshaushaltes nicht 9119131011. Gegen die Mahl- und Schlachtsieuer haben sich in neuerer cht Vlelsüchc Stimmen erhoben, namentlich ist von zwei Provinzial- WUNWM «Us die Aufhebung dieser Steuern angetra en worden, und zwar 111 drr Art, das; an deren Stelle die KlassenJKeuer eingefiihrt werden moge, Es sind von den anderen Provinzial-Landiagen viel- fach“ AWM“? Huf Abänderung und Modification der Mahl- und Schlachtstxuer ?MILIMJW, so daß die Staats-Regierung nicht umhin geko11nt,„1t§h vk;1_'ne„k)1' fur verpflichtet erachtet hat, diesen Gegenstand 1" „sorgfaltig? (“'US-WW zu ziehen. Es tst der Gegenstand aus das qrundlrchsie ""d retxltchsie, IeQrüst worden, und man ist zu dem Re- sultate gelangt, da dre Ma [. und Schlachtsteuer aufzuheben, an deren Stege damraber nicht blos die bisherige Klassenfieuer zu sehen, sondern fur Yk" "1 dlc beidezr unteren Kia “en der Klassensteuer ge- hörendxn Thxll dedSiaats-Emwohuer die [affensteuex beizubehalten, rxsp- m dee ,xevlgen mth- und schlachisteuer fiichtigeu Städte einzuführen und dagegen für denjenigenT eil der taats-Einwohner welcher egenwärtig in beiden oberen Kia en der Klassensieuer gehört, eine Ein ommcnsieuer einzuführen. Die Abtheilung, welche mit Vor; bereitung der Verathung der hohen Veesammlung beauftragt worden isi, hat zwar im Allgemeinen die Niihlichkeit der Aufhebung der Mahl- und Schlachtskeuer anerkannt, sich aber dagegen erklärt, daß an deren
' Stelle neben der Beibehaltung eine Klassensteuer fiir die minder wohl- habenden,“ eine Einkommensteuer fiir die wohl abenden und reichen Staats-meohner eingeführtwc-rde, und zwar'eme solche, die mit der Vothweudi keit verbunden i , daß der Steuerpflichtige eine Declara- tton rrber ein Einkommen eib)? ab iebt, Die Gründe, die dagegen angefuhrtworden, sind auch ber der orberieihung des Entwurfs nicht uperwogen geblieben, und von Seiten der Regierun hat man sich 11er davon überzeugen können, daß die Gründe, die von der Ab- thnlung geltend gemacht worden find, eine Veranlassung eben könn- ZAMM Geseß-Enmurf in seinen wesentlichen Grund agen abzu-
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bh Im (?eßenlheil, muß die Regierung fortwährend bei der Ansicht e arten, a
dem Gebiete der Steuern sei und namentlich mit Rücksicht arif die sozialen Verhältnisse eine richtigere Vertheilung der Lgsten hcrberfiihre, daß die mannigfachen Unbequemlichkeiten, welche, eme neue Steirer, insbesondere eine so umfassende, mit sich führe, 111chk zu schkUkU seien, vorauögeseht, daß sie Gewißheit dariiber erlange, es werde ihr bei dieser als wvhlthätig nnd ersprießlich von ihr erkanntewMaßregcl die Unterftüyung des Landes zu Theil werden. Ueber dicse Frage wird nun die hohe Versammlun fich auszusprechen haben.
Was den Gesey-Entwurf Selbst anlan i, so sind die Motive, die Tendenz desselben in der Denkschrift ausfiiFrlich erörtert; ich brauche also nicht auf ein näheres Detail einzugehen, da jedem Miiaérlicde der hohen Versammlung die Denksihrift und deren Beilagen vol stän- dig vorliegen. Ick will also nur noch kurz die Wesentlichsien Mo.- mente hervorheben, Welche dic Maßrrgel der Regierunq motiviri haben. Es sind, wie bemerkt, gegen die Mahl- und Scölachtstener virlsacheBeschwrrdcn erhoben rvordrn. Wenn man lediglich voin finanziellen Standpunkte, namentlich von dem Standpunkte drr Vrrwaliung, aus- geht, so können die Brsihwerdru nicbt in dem Maße fiir begriindet erkannt werden, wie sie von vielen Seiten dargestellt ivorden. - Die Mahl- und Schlachtsteuer hat zunächst den Vortheil, daß sir srit 27 Zahrcn besteht und das Volk daran gewöhnt ist, und dies ist gerade auf dem Gebirie dcs Steuerwescns ein erheblicher Vortheil. Es gewährt ferner diese Steuer alle Vortheilc, welche iiberhaupt eine indirekte Steuer mit sich fiihrt, nämlich eine bequeme Erhebung, indem nnr Wenige die' Steuer unmittelbar zahlen, und eine leicht? Entrichtung, indem die Stcuer-Auslage in dem Preise der Con- sumiions-Gegenstände, auf denen sie ruht, auf cincuumerklichc Weise von den Steuerpflichtige"wiedcrrrstattet wird. Dios sind underkrmt- bare Vortheilc. Diesem gegeniibrr stehen aber schr entschiedene Nachtheile. Zunächst trifft die Steuer der qegriindeic Vorrmrrf , daß sie die ersten, unrutbchrlichstrn Lrbcnöbediirfnissc belastet. - Daran knüpft sich die Folge, das; durch dirsclbe im Allgemeinen der minder Wohlhabendc, dcr iirmrrc „Theil der Ut0rrtl)anrn unwerhi'iltnißmäßig belastet wird. Ein dritter 9011130th drstcht darin, das; die Städte, wrlche der Mth- und Sihlaiirtjiknch pflicht unterworfen sind, im Ganzen Weit siiirker _brlasici jmd, als das platte Land, Tie Zahlen sind in drr Denkschrift naher ringcgrben; das Verhältniß ist wie 1 zu I, und wrun man auch anucmnrt, ,das; die Leistungsfähigkeit der jkßingMül/il- nnd schiari,dtstcucrpslrchttgrir Städte gegen das striche Land erheblich bedeniender ist, so ist doch dreDis- ferenz virl zu Voß, als das; siedurch dieses Moment wirsgeglrchrn werden könnte. (Ferner kommt in Bctracht, daß m den Siadten scl-bst, wo die Mahl- und Schlachistcurr besteht, gerad? die großie Ungleich- heit in der Besteuerung ist. Es rst-silion obrrrbsmcrkt, das; der minder wohlhabende Thcil drr- Bevöiierung ber den bestehenden Steuern im Allgemeinen unverhi'iltmßmaßtg stark hrrangrzogcn wird, und die's tritt bei der Mahl- und Schlachtsieuer am irieijterr „hervor. Es wrrdrn von dieser Steuer am stärksten hctroffrn nicht diejenigen], welche die Wohlhabendstrn sind, sondern diezemgen, erchc gerade in der La e sich befinden, das größte Quantum an den iirrrriilrehr*ltcl)stc11 ersten xcbensbediirfniffen verbrauchen zu müssen. Es tritt ferner der Uebrlsiand hervor, da" ein Theil der Umgegrnd dcr mcihl- und schlachtsteuerpflichtigcn «tädie einer doppelten Steuer 1111110119111.- Um die Einnahme aus der Madl- und Schlachisteuer zu sichern, ist es unerläßlich, sie auch in gewisser Beziehung auf die Umgegxnd auszu- dehnen, und das fiihri eine Besteuerung iheils durch die gedachte und theils durch die Klaffensicuer herbei. Endlich ist ein wichtigcrcr Moment der, daß durch diese Mahl- und Schlachtstcner wieder Steuerli- nien im Innern gezogrn sind welche den freien Verkehr in dem Maß, wir er sonst zu wünschen sein wiirde, nicht grstaiicn. Diese Nachtheile sind gewiß von schr großer Bedeutung und überwiegen aus dem allgemeinen staatlicher: Standpunkte die Vortheile, welche blos aus dem finanziellen Standpunkte mit der Mahl: und Schlacht- sicuer, als ciner indirrkicn Steuer, verbunden sind. Csionnie also, Wenn man darüber nicht in Zweifel sein konnte, daS die Nachtheilc der Schlacht- und Ma [steuer die Vortheil? derselben ehr _iibcrrvicgeit, nur die Frage entsic en, in welcher Werse ist diesem Mrßdcrhiiltntß abzuhelfen? . K “ , _
Es war vorgeschlagen worden, die Klassenxtcucr unbedingt auch auf die Städte zu iibrrtragcn. Dies ist nanteiitlirh ein Vorschlag, der auch von ständischcr Seite ausgxgangen ,ist. ,anrffrn konnte auf dcn Vorschiag aus mehreren Riicfjichien nicht eingegangen Wer- den. Wenn man das Verhältniß drr Bevölkerundg dcr mglxl- ,und schlachtsieurrpfiichiigcn Siiidte mit dem drr„kidscitstcrrrr*pslichttiieir vergleicht, so wiirde das Einkommen, was dte-wirrdte geivahren Wiir- den, wenn man die Bevölkerung allein (i_ci'iickxiiiytrgi„etwas iiber xine Million betragen; Wenn man die hiihrrc Leistungöfiihrgkcit der Studie
* mit in Betracht zieht, so wiirde- man doch kaum auf die Hiilfte der
Summe kommen, die crsordrrlirl) ist, nm einen Ersatz fiir die Mahl- und Schlachtsteuer zn rrhaltcn. Dazu kommt ,noch, daß-dcn höheren Stufen dcr Klassensicrrrr crhcbiichc Schwierigkrrten m grdßcren Stad- ten entgegenstehen, weil das Vermö, en bei criicr großen Anzahl von Rentiers und sonstigen begüterten Perédnenm sciiicrrMer'kiiialxit nicht so hervortritt, wie es nothchdig ist, um die Izlaffensteuer richtig zukvcr- anlagen. Es blieb also weiter nichts übrig, wcnn man den Zweck :rreichen wollte, als einen anderenWeg cmzu[chlagcn, und zwar emen solchen, drr vielfach von der öffentlichen Mxnwng angkdk'utét war, nämlich den einer Einkommensicucr. Grundqiißlrch ist. die C'mkdmmcn- Steuer gewiß fiir die richtigste zu „halten. Es kann zwar rnehdbe- hauptei werden, daß auch bei dcr Enikonnnenstcitcr alle Ungleichheiten, selbst wenn das Einkommen richtig angegeben rst, vermieden werden; denn nicht das Einkommen allein begründet das Maß der Leistungs- fähigkeit, es kommt vielmehr auch auf die Ausgaben an, die Wesent- lich verschieden sind. Allrin grundsätzlich ist doch anzuerkennen„ daß die Einkommensteuer dic richtigere sei und die gcrechtesie ertheilung der Steuerlast bewirken Dagegen kommen andererseits die Zirkon- venienzen in Betracht, die an die Einkonnnensteuer sich_air[ch)ließeri, und darunter ist die Ermittelung des Vermögens, das Emdrmgezi '," die Vermögens-Verl)ältuisse die erheblichste und bildet auch deryem- gen Grund, Welcher auf das Gutachten dcr Abtherlrrng endscheidend eingewirkt hat. Ich bemerke aber, daß man sich,bkl Abfa-sxnng dc)? Entwurfs besonders hat angelegcn sein lassen, die Uebelstande, die mit der Ermittelung des Einkommens verbunden sind, zu vermeiden, und Wenn wir uns andere Geseßgebungen, über d).“ Einkommensteuer]! bestehen, namentlich die in England, vergegenwarirgen, so sind die Formen, die in dem Eniwurfe vorgeschlagen sind, Ml Mild“, lli1d_ks wäre vielleicht möglich, in Riicksicht auf diese Formen noch eine ßrößere Erleichterung eintreten zu lassen. Cms „bleibt aber nnerlrrß- ich, nämlich, daß der Steuer die Selbsideclaraitori des „Steuxrpflrrh- tigen zu Grunde elegt werde, weil dies das,emztge Mittel ist, e_me leichmäßige Vert eilung der Steuern „herbeizuführen. Wie „diese
txuer eingerichtet werden muß, das ist Gegenstand der speziellen Erörterung, aber die Selbstdeclaraiion bleibt jedenfalls Grundsatz; denn soll der Verwaltung nicht ein fester Anhalt geg-ebep werden, um b'mkheilen zu können, ob die Steuer auf einer richtigen Ver- anlagungdjberuhe, so sind die größten Ungleichheiterx zu befor en. Es wiirden re Abschäßungen in den Verschiedenen Theilen. der o,narchie und in den einzelnen Provinzen in sich höchsi verschieden sem und
der Geseßesvorschlag ein Fortschritt zum Besseren auf
eine gerechte Vertheilung der Steuern nicht erzielt werden. Wenn auf die Einkommensteuer eingegangen werden soll, xo bleibt dieser Grundsaß unerläßlich, und es wird alxo jeßt Au gabe der hohen Versammlun sein, näher zu erwä en, o auf diese Grundlage hin der Geseh- orschlag anzunehmen Sei oder nicht, -
Referent von der Marwiß: Es isi sehr zu bedauern, daß der Herr Korreferent riicksichtlich seiner gewiß schr beschränkten Zeit außer Stande geWesen ist, den Versmnmlungen der Abtheilung anz regelmäßig beizuwohnen. Wir haben daher das Amendement, we ches er hier in Vorschlag gebracht hat, in der Versannnlung der Abthei- lun nicht zur Erörterung ziehen können. Ich habe das vortragen miti-n, indem es auffällig erscheinen möchte, daß die Abtheilung nicht über das Arncndemeni, was hier vorgeschlagen worden ist, em be- stimmtes Gutachten abgegeben hat.
„ Abgeordn. Hansemann: Den Berathungcn der Abtheilung habe ich allerdings nicht in allenStadien beiwohnen können, und 11a.- mcntlirh nicht der Berathung der einzelnen Artikel des Gesetzes, Ich habe indeffen geglaubt, daß es gerade kein Unglück war, daß ich die- ser Verathung nicht briwohntc; denn wenn man vorhersieht, daß ein Gesetz im Ganzen die Annahme nicht findet, so muß die Beraihnng der einzelnen Artikel, Von mir wenigstens, mehr nur ais Form 11-- tracktet werden. Es ist mir zu meinem Vedaurrn allerdings Unmög- lich gewesen, der Schlußberathnng heizrrwohncn, wo das Rcferai vorgetragen wurde. Zildktkn habe “12 "" Laufe der fruheren Ve-r- handlungcn schon mcinc Abichdzn ,erkcnnen gegeben, daß lch nnch einem solchen Vorschlage, Wie ich Zh" heuie gemacht habe, ,und wie er, so viel ich mich erinnere, von eurem Mitglied? ,der Abiheilmig im Laufe der Debatte gemachtivordcn isi, gern arrsrhlreßen wiirde, indem ich dadurch rinrn guten Ausweg sähe. Dre Formultrung meines Arncndemeuts habe ich erst heute Morgen dorgcnommen, und ich glaube, daß es auch nicht so sehr darauf ankornmt, wie gerade die éinzelnen Worte drsselbrn lauten; der Sinn desxelben ist aber analog mit dem, was in dcr Abtheilung mehrfaeh vorgetragen worden ist.
Abgrordn. Krause: Hohe Vcrsammlimg! Von allen Seiten wird auf die Schwierigkeit hingewiesen, ein allgemeines, Bexeuerungs-Vcr- l)('liniß fiir alle Volksklasicn aufzusirllen, Ter; Erne ndei das indi- reite, der Andere das direkte S_tcucrverhirlimß fiir angemessen; ick neige mich zu der direkten Besteuerung. Fiir die Städte mag das indirekte Stcucrvrrhiiltniß passend sein, für dir Landgemcinden paßt es aber gewiß nicht. Es ist mir noch schr wohl die Zeit erinneriirh, als die Consumiionssirucr auf dem Lande cristirir, Alle Sicucr-Yr; visionsbe'i'imtc Waren damals 11icht belirbt, und es ist die Moraliiat nicbt dadurch befördert ivordcn. Daß aber ein geregeltes Sierrervrr- hältnis; nur dadurch entstehen ,kanii, wenn Zeder uach erhiilinrß em- gcschalzt wird, muß ich allerdings bekennen, Fiir das direkte Steuer- vrrhiiltnis; spricht nach meiner Llusichdarirh "?ck? dermalen der Um' stand, daß alle Vrauercibrsiizer sich mdgluhst fixll'i'n lassen, um drr Kontrolle zu entgehen. Worm Se. Cxccllenzjdcr Herr Landtags: Kormnissar Vor kurzem erklärt habcn, daß nicht bcabsrchtt _t werde, eine neue Steuer aufzulegen, sondern daß die Last nur den5 crme'rcn abgenommen und auf dic Vermögenderen,gclegi Werden solle, so muß ich diesem wohl ganz bcipflichicii, Ib“ in dem GcseHZEniwurf §, ; finde ich nicht, daß dicses Verhältnis; maßgebend geweicn sci, Denn es heißt in der ersten Steuerstufc:
K. Steuerbetrag 20 Sgr.
];. )» 15 "
(:. » 10 )' in dcr ziveiic'n Klasse 7-„'_,-*, 5 m_id zucht 17. SWK Das ist ganz dss- srlbc ClassificationsVerhältniß, was wir setthrr, gehabt [gaben, :ck finde also dabei nicht, daß„cmc „EUNÖM'UUI MFH greifen k-onnr. Nach meinenrDafiirhaltcn mußte die icytx Steirerßnsc ganz ausfallen, und 96 müßte statt der Siruerstnfc vvn 5 Sgr. einc Steuerstufc von
“i)» Sgr, fiir die kleincn AckerbcsiYLr und errrbtrcibcnden eingefiihrt
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werden. Denn ein Erlaß ,dcr ganzrn letzten Stufe kann mir dann eiutrrtrn, wcnn iibcrhaupt dicileinen Ackrrbcsiizcr und ererbirciben- den von der lrßtcn “Steuerstnse geschieden werden. Wäre Leistercs nicht dkr Fall, so miijzte, dcm, C1*111essen der Ortsbrhördc anheimgcgr- ben werden, Welche dahin gehörte. Am Zion schlesischen Provinzial- Landtage habe ich eine Petition eingereicht, daß man die 19150 Steirer- smse ganzausscherdcnmögc, Der Provinzial-Landtag hatsie befürwor- ict bis auf 1 Sgr.!z dieses ist aber abgelehnt worden.
Es will mich aber bediinkcn, so lange zwci Steuern, Ma'hl-nnd Schlachistcuer, so wie Klassensteuer, bestehen, daß es unmöglich ist, einen Ausbau der Klaffensicucr, wie all cmein belirbi wird, hervor.- zurufcn. Denn es ist in dcr Tcnkschrit Seite 10 zu crschcn, das; im ganzen preußischen Staate nur 346 Haushaltunqcn vorhanden sind, welche monatlich 12 oder jährlich 144 Thaler Steuern gedrn. Da will mir cinlcnchicn, das; entweder der CiitschiiizrtrrgsMiodris cin ungerechtfertigtrr ist, oder daß alle diejenigen, wclche dicser Steurr unterliegcn würden, in mahl: imd schlachtstcnerpfiichtfgc Städte ziehen, dann ein Attest iibcr srclwinonatlickicn Arifrntixaltdasclbst bringen, da- mit sie der Klassensicucr auf dem Lande nicht mehr unterliegen. Miri,! will bcdiinkrn, will man einen "höheren Sat) bei drrKlassenstcucrher- Vorbringen, so muß man die Mahl; und Schlachtstcuer aufheben, sonst wird der Ausbau der Klassensteucr cin unmöglicher. Nac!) mer- ncm Dafürhalten sind wir noch nicht auf dem Standpunkte, um eine Einkommensteuer befürworten zu können. Ich glaube, bevor dies ge- schehen kaun, miisscii zuerst die klasscnsieucrpslichtigen Haushaltun- gen der untersicn beiden Stufen so weit ermäßigt werden, daß sic gegen die friihere Besteuerung einen Vortheil haben, und dies kann nur dadurch erlan_t werden, Wenn der Staat eine Quotisirung fiir alle Verhältnisse eintreten läßt. VeVor dies nicht geschieht, so muß ich mich absolut gegen den neuen Entwnrf der Einkommensteuer er- klären.
Abgrordn. Caniphauscn: Seit einiger Zeit haben die Kla- gen iiber die Mahl- und Schlachisteuer erheblich abgenommen und manche Stimmcn sich vielmehr zu ihren Gunsten vernehmen lassen. Ob darin im Allgemeinen cine Aenderung der öffentlichen Meinung zu erkennen sei, oder ob auch der Umstand mitgewirkt hat, daß die Aufhebung der Mahl- und Schlacktstcucr nun wirklich angeboten, da- ge en aber die Einfiihrung eincr unbequemen und lästigen direkten Steuer geßordert wird, das will ich nicht entscheiden. Ich erkennrmeiner- seits, daß die Mahl- und Schlachtstcuer noch andere Nachthcile, habe, als diejenigen, welche die Denkschrift des :Herrn FinanzéMmrster-s schildert, und ich will einen derselben anfahren. Wenn es richtig wäre, daß der Betrag der Maixl- uud Schiachtsicuer sich durch den öhereu Arbeitslohn in dcrrStadtcu ausgleiche, so wiirde daraus Lolqcn, daß der Arbeiter '." derStadt mid,der-Arbeiier auf dem aiide in der Lage wären, eine ?leiche Ersparmß von ihrem Erwerbe zu machen. Tritt sodann der Ja! der Arbeitslosigkeit oder der Krani- eit ein, so isi es offenbar, daß der Arbeiter in der Stadt eher nut ?einem Ersparuiß zu Rande sein wird, als der auf dem Lande. Weir" dies für den Einzelnen wirkt, so wirkt es noch viel mehr für diejeni- gen Arbeiter, welche Familie haben; denn in diesem Falle wird noch eher der Arbeiter mit Familie in der Stadt das auerzehrt haben, was er sich ersparen konnte, als der Arbeiter auf dem ande.
gebe zu, daß diese so wie manche andere Nachtheile der Mahl- und Schlachtsieuer sich auf natürlichem Wege theilweise aus-
Ersie Beilage
ML“" ]„63.
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Ersie Beilage zur Al_lgemeinen Preußischen Zeitung.
Montag den 14ten Juni.
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leichen, und führe an, daß in Köln im Jahre 1846 eine plößliche Étockung der Bauthätigkeit eintrat, und daß in Folge davorr 3500 Einwohner sich abmelden ließen und die Stadt verließen, dieselben also" sich der Ungleichheit der Steuer entzogen. Ich gebe ferner zu, daß durch die Besteuerung des Verbrauchs eine andere Richtungdem Verbrauche selbst gegeben und dadurch die Ungleichmäßigkeit gemildert wird, die durch die Besteuerung des Verbrauchs eintreten könnte. Ich will aber den Streit nicht schlichten, der sich über das Maß der rößercn oder geringeren Nachtheilc dcr Mahl- und Schlachtsteuer Zihrcn lassen kann. Mich stimmen zu Gunsten ch*Vo1“sch[a_Fs k]“ Regierung die Vorzüge, die fiir die Einkommenstcrrcr an ,und ur [lch anzuführen sind. *Diese Vorzüge “finde ich aber nicht darm, daß _UUT Einkommensteuer, wodurch die gesammten Staatslasten ausgebrach- wiirden, also eine einzige Einkonnneirstkuer- das „Ideal der BLK?“ rung wäre; im Gegeuthcil znöchten [%*ka gegenwartigen Orgamsg [19T unserer Staaten gegen die Ell'fikhklmg dicses Idkais- insofern s'." mo?) ) wäre, noch manche Griinde aus der Gerechtrgkxii hcrzuleiikn cm. Die Einkommensteuer muß sich unter dem, warchte der Thatsache rechtfertigen rind empfehleii lasen, daß sie)" xm besieheiidcs Steuer: System als ein Glied dieses Systems eintritt, daß src der Ersatz oder die Ergänzung einer bestehenden Steuer „sei. Von drxscm Stand- punkte aus sind die Einwendungen zu lrestrettcn, wclche iich gegendtc Einkommcn-Stcucr deshalb erheben laiseit, weil nebeir ihr noch an- dere direkte Steuern, die Grundsteuer, die Gewerbestciicr und zum Theil die ebenfalls dahin gehörige Stempelstellkl', bestehen. Z" Beziehung auf die Grundsteuer namentlich ist zu bemerken, daß ein besonderer Antrag auf deren AUSJleichring gestellt, daß dirscr (Hegen- stand cincr abgesondcrtcn Behandlung rmtcrworfen isi, indem cs sich nicht davon handelt, die Grundsteuer, oder die errrbcstcncr, oder beide in eine Einkommensteuer ZU verwandcln, sondern die Mahl;- imd Schlachisicucr und die Klaffcnsteucr duni) dic Einkommcnstcucr zu er- sexxcn. Es ist nur zu bemerken, das; der Vorwurf cincr ungleichmä- ßigen Vertheilung nicht nur die Mahl- und Schlachtsicuer, sondern auch die Klassensteucr trifft, und zwar chhaib, Weil die Klassensteuer auf den unteren Ständen schwer lastet, Weil durch die Sprünge von einer Stufe zur anderen cine Unglcichmiißigkeit erzeugt wird, und Vor allen Dingen drshalb, weil ein Thril des Einkommens der Reichen von der Strurr befreit bleibt. Das Streben nach einer gerechten nnd gleiiiimiisiigrn Vertheilung der Steuern, das Streben nach einer Entlastung drr Unbcmittclien, iii eincr solchen Form, welche allmiilig nach der Lckonomic des (OrscH-Entwurfcs writer gefiihrt werden kann, ist r'bcn der wichtigste Grnnd, der mich für den Vorschlaq ein- nimmt, und zwar nicht nur dieses Streben an sich, sondern daß das- selbe sowohl von denjenigen, 31! deren Lasten es wirkt, als auch Von denjenigen, zu deren Gunsten cs wirkt, anerkannt werde.
Wie dunkel und Verwirrt auch die Begriffe seien, welche sich an die Schlagworte unserer Zeit anknüpfen, an die Worte Pauperiswus, Proletariat, Kommnnisimts, Sozialismus, Organisation der Arbeit, das wird Niemand leugnen, daß auf dem tiefsten Grunde dieser wo- genden Oberfläihc kinc Wahrheit liege, die Wairrheit nämlich, daß der Mensch, dcr lebt, auch das Recht habe, zu leben, und daß dieses Rech? 'von der Gesellschaft in einem erweiterten Umfange anzuerken- nen ct.
(Einige Stimmen: BraVo!)
Niemand wird leugnen, daß vorzugsweise demncunzehnianahr- hundert viele der Ursachen angehören, welche auf Beförderung der grellercn Gegensätze zwischen den Armen und den Reichen hingewirkt haben. Ich nenne Ihnen das Wachsthum der Bevölkerun in einem langen Frieden, die Erfindung von Maschinen, die Eirrfiinunq von Eisenbahnen, dic The_llung der Arbeit, die Konzentrirunq der Arbeit in der Fabrik-anustrie, da? wachsendeUcbergewichi des Kapitals und des Kredits. Allrrdmgs jtiid Von jeher die Güter und Rechte des Lebens unglkichnläßlg Verthcrli grwesen, und sie werden es bleiben, aber dieser Gerncinplaß hilft uns nicht über dic Schwierigkeiten dcr Gegenwart hinüber. Dieselbe Idee, die einst die Sklaverei als ein Unrecht verurthcilt hat, diesclbe Idee, die später die Leibeigenschaft als ein Unrecht dcrurthrilt hai, dieselbe Idee dringt weiter, und wir sehen sie thiiiig in den meisten Gescygcbungs-Gewalten Enropa's und in dem Geiste drs Volkes. Mir ist der GcseH-Entwiü'f der Regierung willkommen ais cin Ausfluß dieser Idee, als ein sozialer Fortschritt. Er erzielt die größere Verbreitung der Anerkenniniß, daß die Besiizcndrn die Pflicht haben, fiir die Besißlosen Vieles zu thun; er erzielt die größere Anerkennung ker Besiylosen, das; die Be- silzcnden bereit seien, Opfer fiir sie zu bringen. Es ist der Beruf der Gesetzgebung unscrcr Zcit, dic Härten des Lebens anzuerkennen und 311 mildcrn. Dcr Volle Werth in dieser Beziehung wird «1er der Einkommcn-Stencr nur in dem Falle verbleiben, wenn sie auf der eigenen Angabe der Steuerpflichtige" beruht, Von höchstch'ch: tigkeit ist dieser Punkt abcr mich aus politischen Griinden; gerade cr giebt der Maßregcl die höchste politische Bedeutung. Ich erkläre mich hieriiber näher. Dadurch, das; die Regierung die Steucr-Ver- theiierin ist, daß fir die Steuern auöschreibt, und die Steuern erhebt, bildet sich nach der Natur der Sache ein Gegensaß zwischen denVe- sicucricn und der Regierung, es wird auf die Verbreitung des Irr- thmns hingewirkt, daß ein gcihciltcs Interesse zwischen der Reqicrunq und dem Volke bestehe. Dem Wohle des Staates entspricht és aber, daß sich die Llucrkcnmmg immer mehr verbreite, daß das Interesse der Regierung und das Interesse des Volkes identisch sei, und diese Anerkennung wird befördert, wenn der Steuerpflichtige nicht besteuert wird, sondern wenn erUsich selbst besteuert. Dadurch ist cinch erschlossen, vcrmiigc denen das Gefühl des Zusammenhangs mit dem Staate, gewissrrnmßcn der Identität mit dem Staate, in den Ein- zelnen tiefer eindringt.
_Dxr Steuerpflichtige hat bei der Einkommensteuer nicht wie “bei der indirekten Steuer seinen Beitrag zu den Siaatslastcn zu entrich- ten, ohne, das; „er- es Weis:, beinahe ohne daß er es fühlt. Er wird darartf hmgennejen, sich seine Pflichten im Staate klar zu machen; er rvrrd darauf hingewiesen, indem er sich gen'o'thiqt sicht, selbst zu handelt), seinen eigenen Willen zur Thätigkeit zn riifen; er wird dazu genothrgt, indem er sich selbst, und zwar in jedem Jahre, klarmachen ninß,-waru1n, wie viel und weshalb er Steuern zu entrichten hat, nicht 111 fremder, sondern in eigener Sache. Durch das Eindringen dieses Bewußtseins in das Volk wird die politische Entwickclunq des- sxiben „l_n hohem Grade befördert, und ich muß die Einwenduri zu- ruckwctien, daß wir für eine solche Entwickelung noch nicht reif ?eien,
daß wir nicht ZU Verchrleichen seien mit England, wo die politischen
31000ka11?" iM Ja rhnnderten eine größere Reise des Volkes her- bxrgefrrhrt hade". Ick _erblicke in dem Mathe, die Selbftbesieuerung einzufahren, nicht nur 'die Folge der politischen Bildung, sondern auch das Mittel, die xom'sche, Bildung zu vermehren. Ich mache Sie aufmerksam dargn , Ob, "icht ein Reicher, ein Großer, der in dieser VersamnilunÉ] s'ßk- mri “"er größeren Aufmerksamkeit den Staats- haushalts- tat betrachten und_ pxüfen'wird, wenn er weiß, daß er m direktem Wege emerr f(zkoßkn- durch seine eigene Declaration fest- gestellten Beitrag zullre SM hüt, als wenn er nur auf indirektem
We e von ihm erhoben wird.“ Das GefilhlUder Pflicht stärkt das
Gefgühl des Rechts; so wie"uberall eme Pflicht dem Rechte gegen-
übersteht, so ist auch die sKarTÖrßckYuffaffung des Rechtes eine Folge “' * a un er 1 *
der scharferen Auff ss g (Fravo!)
Das find die allgemeinen _Gründe, ki? mich bewegen, dem Ge- scye in seinen Prinzipien zuzustimmen, und namrntlich in dem Prinzip, daß die Steuer auf der Selbstangadc drr Einzelnen beruhe. Auf die Details einzugehen, rst gcgrnwrzrtig nicht an der Zeit, und wenn ich die positiven Griinde, dre fill" die eigene Angabe des Einkom- mens reden, angeführt habe, so wrrd es die Aufgabe des Gouver- nements sein, wie es sie schon theilweise erfiillt hat,*dicjcnigcn Griinde geltend zu machen, welche sich aus praktischem Standpimkie dafiir anführen lassen, daß durch diese Steuer ohne Selbstanqabe des Ein- kommens eine gerechte Vertheilung nicht erzielt werden “kann.
(Brado!)
Abgeordn.Dittrich: Hohe Versammlung! Auch ich erkenne an mit warmcm Danke das Prinzip, was im Vorlicqrndcn Gesetz- Entwurf ausgesprochen ist, nicht aber die Art der Ausiiihrung. Es ist nach der Allerhöchste" Proposition die Erklärung der Versamm- lung dariiber erfordert: erstens, ob die Mahl- und Srblachtsteuer auf- grhobcn werden soll? zweitens, ob eine Einkommeristrucr an deren Stelle geseyt wcrden soll? Ich finde in drm (Hiitarhirn der Verchr- ten Abihkilung dic erstere Frage nicht selbstständig bck)andclt, halte es abcr fiir wesentlich, 'daß eine besondere Branirvortunq dirscr Frage erfolgen möge; die zweite, was an deren Stelle zu sech sei, wiirde daraus folgen, Zit dcm Zwecke ist ein Eingciicn auf die Griinde, Wegen welcher die Mahl- und Schlachtstcnrr nachthciliq isi, nothwen- dig. Sie sind Seite 2 der Denkschrift [,ichorgclioberi; es sind aber
vielerlei Cinwrndungcn dagegen crhobmt worden, dercn Widerlegung
mir nöihig scheint. Man sagt zunächst, dcr ?lrmr, dessen Erleichte- rung doch der Zweck isi, rocrdc dadurck) nicht crlcichtcrtz ér könne Brod rind Fleisch in kleinen Quantitäten in dir Stadt bringen, Da- chcn frage ich: ist die Zeit, ist der Gang dcm Armen nichts werth? Qin r*.rriicrcr. Einwand hiergegen ist darin gemacht worden, daß der Arme dri: Lebensmittel nicht billiger erhalten wiirde“, cs zciqe der Erfolg, das; in denjenigen Städten, in dcnrn dic Mahl? und Schlachtsirucr bestand und 1“th aufgehoben ist, die Leben&- nitticl mihi billiger gewesen sind. Tagcqcn bczichc ici) mich auf dic Denkschrift. Sie sagt Seite 3, daß im Jahre 18-14 9210 Contradcntioncn stattgefunden haben. Wäre eine Erlcichicrnng durch dad Einbringen Von Lebensmitteln in die Stadt nicht möglich, so wiirden dic Contravcniionen nicht stattfinden, Es wird außerdrm diirch das Einbringen des Meixens auch fiir drn Armcn Manches billiger werden. Auch liegt klar zu Tage, das; 3. V. ein Wohlhaben- der, der fiir seine Person und einen oder einige Ticnstboien Lebens- mittel bedarf, nicht in dem Maße besteuert wird, wie er besteueri werdeii muß, und deren sind sehr viele in großen Städten. Dem stdll-c [ck cnigcgcn den armen Mann, dcr eine große Zahl von Fa- mrltenglicdern, vielleicht 6 oder 8, zu ernähren hat. Man beantworte da, ob die Besteuerung des armen Mannes gerecht ist? Außerdem fiihrt der Punkt der vielen ContraVentioncn auf die Moralität. Er ist bereits hinreichend beleuchtet worden, und ich habe deshalb nicht nöthi , ihn Weiter auNusiihren. “
YQrittens fordert auch die Gerechtigkeit die Aufhebung der Mahl- und Schlachtsteuer; es ist in der Verordnung, die dem Klaffensteucr- Gcseß angehängt ist, vom 30. Mai 1820 §. 14 in Bezug auf die Vorstädte bestimmt.
„Bäcker, Schlächter oder andere Personen, die mit Mehl, Graupe, Griiyr, Gries, geschrotcncm (Heiraidc, geschrotencn Hiilsenfriichtcn, Brod, Backwaarcn u. s. w. Handel treiben, sollen von den Friich- tcn, wclche sie vermahlen laffrn oder vermahlen einführen, und von dem Vieh, welches sie schlachten lassen oder geschlachtet ein- führen, auch dann, wenn sie nicht in der Stadt, aber in nicht größerer Entfernung, als einer halben Meile von dem strrrcrpflich- tigen Stadtbezirke an cinkm drr Klassenstcucr unterworfenen Orte sich niedergelassen haben, die Mahl- und Schlachtsteuer eben so;,u entrichten schuldig sein, als wenn sie zur Stadtgelwrtcn, ohne dcs: halb von der Klaffensteucr ihrcö Wohnorts entbunden zu wcrden.“ Das Gewerbesteuer-Gcscy sagt sub §. 27 l).: „Schlächter und Bäcker in der Nähe solcher Städte, in welclrcn dic Mahl- und Schlachtstcncr eingefiihrt ist, sind dem städtischen Verein beizutreten nnd die städtische Gewerbesteuer in dem Falle zu entrichten verbunden, wenn sie nach dem Gesetze jvcgcn drr Mahl; und Schlachtstcurr zu diesen Abgaben angezogen werden.“
Also die Vorstädtcr sind doppelt besteuert; außerdem werden die auchviirtigen Klaffenstrucr-Pflichtigen, dic sick) zeitweise in mahl- nnd schlachtstcucrpflichiigcn Städten aufhalten, ebenfalls doppelt bc: steuert. Es ist allerdings hiernach die Steuer-Crhcbung fiir große Städte eine viel leichtere, als sie im entgegciigeseyteit Falle sein wiirde.
Endlich kommt noch dazu, daß im Lande Zollschranken eben nicht angenehm sind.
Die Einkommen-Sieucr wird, wie sie der Vorliegende Gcseß- Entwurf ausführt, wie ich mit Sicherheit erwarte, Von der Ver- sammlung nicht angenommen rvcrdcn. Es ist zwar in Bezug auf dasjenige, was an deren Stelle treten soll, nicht geradezu ein Vor- schlag drr Vcrsammlnng erfordert, aber doch in dcr Denkschrift mit beregt, das; jedenfalls, wenn die Mahl- und Schlachtsteucr wegfallen soll, etwas an ihre Stelle kreiert muß, wie sich Von selbst versteht. Nun scheint mir, daß hierbei eine Modifizirung dcr Klasscn-Stcucr, ich meine eine mit Einkommcn-Steucr verbundene Klasscn-Steucr mit mehreren Abstufungen und höheren Steuerstufcn, einzuführen am zweckmäßigstcn sein diirfte. Warmn soll der Reiche höchstens 12 Rthlr. monatlich geben, warum kann er nicht 100 Rthlr. geben? Warum können die wenigen Haushaltungen, die in der höchsten Stufe bc- steuert sind, nicht um drei- oder viermal höher bcstcucriwcrdcn? Denn die Zahl dieser Haushaltungen wiirde ja, wenn die Mahl- und Schlachtstcucr aufgehobcn wird, da gerade in den großkW" Städten viel Wohlhabende leben, bedeutend erhöht werden. _
Außerdem scheint es mir wesentlich, wic aiich schon von einern Redner angeführt ist, daß die Kontingentirung etiztreté- UW dilßld',“ Scibsibcsteucrung der Gemeinden dadurch bcgrunkkk werde. DW geehrten Abgeordneten der R' cinprovinz kcnizxn das Rkskllkak der Kontingentirung. Es ist an auf dem sch1910ckn PkVNYZlal“LK11d- tage zur Sprache gekommen, aber nicht angenommen, weil man gn- nahm, das; alle drei Jahre Aenderung des Sierier-Kouirngents ein- trctc. Nach dem, was ich dariiber nun in Erfahrung gebracht habe, ist dies nicht der Fall," und nur in der Art, daß 'der ersoneu-Zux wachs ebenfalls wieder besteuert wird, "ZW das„ '| billig, aber die Aenderung der Steuer nach den (Yru11dsaßen-„ dW 111161ka vokltexikn, und die Besteuerung der Steuerpflichtth selbst, laßt ck, Wie tkm als Er - rung mitgetheilt worden, richtiger norrruren. Au erdem' ist,der Grund, den der vorhergehende Redner angefuhrt „had ehr Wichtig, "“Mich der, daß das Gegenübersiellen gegen die Steuererhebrr und gegen
das Gouvernement überhaupt we fallen würde, und - viel größere Uebereinstimmung in ZZezu auf AnerkenntnYZßdeTlxteäteT pflicht dadurch herbeigeführt wiirde, ch erlaube mir in Bezug auf das Bedürfnis; der ontingeniirung ein paar Beispiele anzuführen- Zn dem Kreise, in dem ich wohne, wurden in Folge der mit böchsienr Danke anerkannten Allerhöchßeu Kabinetxß-Ordre vom Mai v. . diejenigen Krieger steuerfrei gelassen, welche den Krieg von 1813 bis 1815 mitgemacht haben. In Folge dessen entstand ein Ausfall von etwa 600 Rthlrn., der sich bei der neuen Klassensteuer-Veran. lagung am Schlusse des vergangenen Jahres wieder herausstellte, Um diesen Steuerausfall zu erseyen, wurden von der Königl. Regie. rung diejenigen Mitglieder der Familien dieser Steuerpflichtigen in der untersten Steuerstuse wieder besteuert, welche sich im steuerpflichtigen Alter befinden, und außerdem tvurden in den Haushaltun en, die schon als Haushaltungen besteuert sind, noch einzelne Peréonen in der untersten Klasse besteuert. Dadurch wurde freilich der Ausfall gedeckt. Es.ent|and aber ein allgemeines Bedauern über diese Art der Besteuerung, die, wie man dafiir hielt, und wie ich auch dafür halte, nicht in dem Gesey begriindet war. Vergleichen Uebelstände wiirden wegfallen, Wenn die Besteuerung den Gemeinden überlassen wiirde. In Bezug auf das, was ich gesa t, habe ich mir erlaubt, ein dem ersten Amcndemcnt ähnliches zu jgtellen, doch einigermaßen modifizirt, niimlich Se. Majestät den König zu bitten: *1) die Mahl- und Schlachtsteuer aufheben, und 2) zu deren Ersch und zum Zwecke der Erleichternn der in den unteren Klassen der Klassensteuer Stcuernden mleere Klassen anordnen zu Wollen und zugleich solche, welche den jeHigen hiichstcn Steuersatz übersteigen. Wynn man auch annimmt, daß in den höchsten Stenerstufen nicht so bedeutend viele Haushaltungen steuern wiirden, so wiirde doch durch dic Zwischenstufen sich viel erreichen lassen, um die. unteren Klassen ?n- cririiißigcn, weiches doch der Zweck der Allerhöchsten Propo- rtion 11 .
General-Direkior der Steuern, Kiihnc: Ich muß mir einige Worte zur Berichtigung erlauben. Der verehrte Redner, der so eben sprach, hat, Wenn ichrecht Verstanden habe, geäußert, es seien die andrren Stcuerpflichiigrn in den unterenKlasscn um deswillen er- höht, weil Se. Majestät der König geruht habe, die Krieger aus den Jayi'cn1813-181_T„ so writ sie den unteren Stcuerstufen angehören, zu befreien. Ich “kann auf Ehre und Pflicht versichern, daß von hier aus auch nicht die geringste Anleitung der Art ergangen ist, ich kann ferner auf Ehre und Pilicht versichern, daß auch nicht die geringste Andcuiung aus irgend einer Provinz Vorlicgi, daß eine solche Miß- dcuiimg drr Allerhöchsicn Willcnsmcirmng stattgefunden habe, und wenn eine solche irgendwo in der Provinz zur Kenntnis; des geehrten Rcdncrö gekommen sein sollte, so wird er uns einen großen Dienst crivciscn, wenn er dies näher substantiiri, damit der Fall untersucht werden kann.
Marschall: Bevor wir weiter gehen, ist zu ermitteln, ob der lcyie Vorschlag die geseyliche Unterstiitzung findet?
(Panico
Er hat sie gefunden, es wird sich später zeigen, inwieweit es nöihig ist, ihn zur Abstimmung zu bringen, es kann jeyt nur erklärt werden, daß er everrt. zur Abstimmung kommen wird.
Abgeordn. Baum: Meine Herren! Die gleichmäßige Verthei- lung der Steuern ist von der Gerechtigkeit eboten und folglich eine nnabweislichc Pflicht des Staats. Dennoch Zhen wir, wie eine große Ungleichheit zwischen der Mahl- und Schlacht- und der Klaffensteuer besteht, die _um so driickcnder ist, als erstere hauptsächlich auf den un- teren Volksklassen lastet. Während die Mahl- und Schlachtsteuer im “Durchschnitt 51 Sgr.jährlichpro Kopfbeträgt, erreicht die Klassen- steurr 16 Sgr. 5 Pf. Der Herr Finanz-Ministcr hatdie großen Nachtheile der Mahl: und Schlachtstcucr nachgewiesen, und ich jchließe mich die- ser Ucbcrzcugung vollkommen an. Um Ihnen aber ein Beispiel an- zuführen, wie sehr cinzelne Städte durch diese Steuer belastet sind, erlaube ich mir, mich auf die Stadt zu beziehen, welche ich zu ver- treten die Ehre habe. Diiffeldorf, bei einer Bevölkerung von 38,700 Serien, wovon 23,700 in dem cngcren Bereich der Stadt wohnen, zahlt an Schlacht: und Mahlstercr im Durchschnitt 57 Sgr. pro Kopf oder 45,000 Rthlr. Es wiirde aber an Klassensicucr zu 16 Sgr. 5 Pf. pro Kopf nur circa 13,000 Nthlr. gezahlt werden, folglich bezahlt diese Stadt jährlich 32,000 :)ithlr. zu viel. Nehme ich mdessen an, das; ein Mittelsaiz gelten könne _fiir_die schlachi- und mahlsieuerpflt'ch- tigen Städte von 25 Sgr. pro Kopf, so wiirden dasiir 20,000 Rthlr. in Anrechnung kommen imd immerhin noch 25,000 Rthlr. jährlich" zu viel bezahlt werdcn. Fiir die Dauer der Einfiihrung der Mahl- und Schlachtstrncr marlrt dies eine Summe von 700,000 bis 800,000 Rtlilr. *aus, Von dercn Zinsen die Armen der genannten Stadt er- halten werdcn könnten, Andere Städte sind in gleicher Lage, und es ist billig, es ist recht, es ist niiihig, daß eine Aenderung eintritt. Wir leben in einer Zeit, wo wir daran denken müssen, der arbeiten- den Klaffc Arbeit zu geben, ,aber eben so sehr muß. darauf Bedacht genommen werden, ihnln billige, unbelastete Lebensmitte! zu verschaf- fen. Es ist jedoch nicht wrmgcr an der Zen,- daß wir die Städte in den Stand seycn, ihre Kommunal-Bediirßrffe bestreiten und ihre Arme]: erhalten zu könnkn. Nun ist es aber wahr, daß durch die Frciöiiqigkrit, dcr ich iibrigens durchaus nicht entgegen bin, viele Land- vcwirhiicr nach dcnStädten übersicdeln, dortArbeit suchen und, Wenn sie arbcitslos bleiben oder ,arbeitsiinfähig geworden smd, der Mild- tl)iitigkcit der Städte arrhcnnfgllen. Das Alles muß uns jedoch be- stimmen, nicht allein die „arbeitende chzsse, sondern auch die Städte zu crlcichtcrn, Die Regierung hat diese Nothwendigkeit anerkannt und Vorgeschlagen, die Schlacht- und Mahlsteuer und die Klassen- sicucr in den höheren Klassen ayfzuheben und die Einkommensteuedan ihre Stelle zu seyeu. Ailein für den Fall, daß dieser Vorschlag nicht durchgcht und es bei der Schlacht- und Mahlsieuer verbleibxn sollte, apchirc ich im voraus an die gleichvertheilcnde Gerechtigkeit, ""dem ich beantrage, daß die Städte, Welche jest zu viel bezahlxkt- alsdann nur die Quote der Klassensteuer, die ihnen im Durchschmkk zur Last fallen würde, aus den Einnahmen der Schlacht- und Mahlsteuer zu entrichten hätten, während der Restzur Bestreitung dex qumunal- Bedürfnisse und besonders zur Deckung der Axlsgakkk" f?r die Armen, den Städten anheimfiele. Dadurch wiirden die Studie Zn den Stand gesetzt, ihre wachsenden Au6gaben iim so _ckth z_u bkstkektUZ- .,
Die größere oder cringerc S1ckcrhett aber, welche die e_me oder , andere Skadi in Betre der Sieucrgefüllc d„akb'kkkt- kann kemenfalls länger maßgebend sein, die biechkkigc Ueberburdung bestehen zu_laffen. Was die vorgeschlagene Einkoyzuzcnfteuer betrifft, so „erkxune ich an, daß das Prinzip der gleichmaßrgeren Besieuerurrg hrerm enthalten . ist; ich kann aber nicht anxrkgnnett„ daß dre gewahlte Form dxr Atr- wendung der Steuer dic,richttge sci. Yls_der Gesehentwuxf m mei- ner Ge end, namentlich in der Stadt, dre 1ch vertrete, bekannt wurdx, hat deréelbc, ich mu es gestehen, großen Unwillen errxth weil dre
“ck: Form o verleßend isi, daß Niemand bannt eruvérßan-
“ ' tort „ „„ „ , , Wim ein Fonnte. idltche Erklarungen, _ndltche Zeugeu-Aussägew *