- W:,„daß eine Unehrlichkeit gegen den Staat auch eine Unehrlich- !
ber leider muß ich bemerken, daß das Gefühl und die Ueberzeu- gung, daß der Staats-Crtrag bei der Mahl- und Schlachtfierzer cxuch Betrug sei, ck immer mehr verwischt hat durch dre rmgufhor- lichen Angriffe an diese Steuer. Ich will nur Ein Beispiel arr- führen |M Hundert. In einem Viertel Jahr, vom 1- Oktober bis zum lehren Dezember sind in Berlin allein 62 sogenannte Mehl- Küra e konfiSzirt, mittelst deren Mehl, unter den Kleidern verborgen- emge wärzt wird; und das geschieht nicht des Hungers weg611,„dk!'" unter andert Defrauden ist auch nicht eine, wo-Roggcumehl einge- führt wäre, Alle haben Weizenmehl eingefiihrt, welches, d“ckck eben nicht zur Skillung des Hungers verbraucht wird. Yet_dlkscn R91“!- iaten der Verwaltung, «anz abweichend gegen alle ubrigen, hüt ge- wiß die Re ierung hinreichende Vcraniasslmg Ikhahk- “M k"? Auf- ebung diesger Steuer nachzuderrken; six „hat Mb?! auch „Sus M 3"- immung der Vertreter der großerc-r Siadte „grrechnrt, xte hat pro- vozirt auf diese Versammlung, ok? 1"? sich Ulchk Zeiauschi VFW, [Yb das Geschrci oder diese Reclamatan die von Gerten der__offeutlr- chen Blätter qegcn dic Mahl- und Schlachtsieuer erhoben "_"d- die wirkliche öffeiitliche Memurrg bezeugen oder nur grundlojes Gc- rede sind, und das Wird die Frage sein, die hier vorliegt. Aber neben dieser Frage] und unmittelbar an dieselbe sich anknüpfend, ist die andere Frage. wegen des Ersach fiir diese Steuer, und als solchen Ersaß hat die Regierung nur die Einkommensteuer vorschla- en kiinnen, sobald eine direkte Steuer eingeführt werden soll, die ein erileckliches Mehr aufzubringen hat wie die Klaffcnsteucr, da läßt es sich nicht mehr durchführen, daß nach äußeren Mrrkmalcn abge- schäßt wird, da muß ein genaueres Eindringen in die Vermögens- Verhältnisse stattfinden, und dieses Eindringen läßt siri) gerade nur dadurch vermeiden, daß die Steuer auf den Sclbstangabcn der Be- theiligten beruht, und daß die Frage, ob diese Angaben glaubhaft sind, in die Hände der Standesgenossen von unten bis 0er hinauf gelegt wird. Das ist in kurzem der Plan, den die Regierung auf- estellt hai, nach demselben wird in jcdemKrcisc cine Von den Kreis- Zänden gewählte Deputation ernannt, die bei der ersten Adschäiznng asfistirt, zu prüfen hat, ob jeder sein Einkommen richtig angegeben hat. Jedem Betheiligten ist es überlaffen, sein Einkommen Vcr'sicgelt zu deklariren, und die Standesgrnosscn müssenihre Zustimmung geben, daß diese Specificationen eröffnet wcrden. Es soll alsdann für jeden Regio- rungsbezirk eineKommission gewählt werden von den Provinzialständcn, und es soll der [este Rekurs m der Cassations-Znfianz((Central-Instanz) von derjenigen Versammlung gebildet werden, Welche hier als Revi- sions-Deputation fiir das Staatsschuldcnwesen nirdcrgescßt Werden soll. Ueberall, im Kreise wie in dcm Regierungs-Bczirkc, sind nur die Standesgenossen der Bctheiligten die Von ihnen erwählten Or- gane, welche fcsizuseßen haben, ob die Declaration des Einzelnen rich- tig ist, Dadurch sollen die Vexationcn oder Grhäsfigkeiken vrrmicdcn, weui stens nach Möglichkeit vermindert Werden“, und ich kann in die- ser eziehung dreist auf das englische Einkonmrcnsteucr-Gcsry provo- ziren, dasselbe liegt hier vor, und wer es nachlesen will, dem siebtes Fern zu Dienst, er wird daraus die Ucbrrzcugung gewinnen, das; in em freien England strengere Formen fiir die Einkommcn- steuer gelten als hier. Glaudi man, daß man dicse Form nicht ertragen kann, so heißt das nichts weiter, als das Gesch verwerfen, ohne diese Form es auszuführen, würde das Gouverne- ment nicht wagen dürfen; es wiirde nicht eine Sieuer, die neben manchen Schattenseiten doch ihre großenVoriheile hat, wie die Mai)!- und Schlachtsteucr aufheben, und es Würde auch nicht die Klaffen- Steuer, die nun schon seit 27 Jahren bcstandrn hat, und deren Vor- theile man ;“th erst recht einzusehen schriui (wie man die besten Freunde erst dann erkennt, wenn man von ihnen scheiden soll), zur theilweisen Aufhebung vorschlagen, wenn an die Stelle derscibcri nicht etwas Besseres träte. Aber eine Einkommensteuer versuchen zu wollen, ohne eine bestimmte Form, durch rvelchc das Einkommrn ermittelt werden kann, das ist ein Versuch, den Niemand, der es chrliir meint, unternehmen kann. Wenn also gesagt ist, und darauf glaube ich noch einmal hinweisen zu müssen, die Mahl- und Schlachisicuer ist etwas Schlimmes, aber die Einkommensteuer ist wenigstens eben so schlimm; so heißt das, das Geseß verwerfen und dafiir stimmen, das: es wenigstens für jest bei dem Stcuerzustande bleibe, der nach dem Fi- nanz-Haushalte dermalen besteht.
Abgeordn. Möwcs: Mit großem Danke muß auch ich bei der Vorlage dieser Proposition die wohlwollende Absicht der Krvnc an- erkennen, die dahin gerichtet ist, eine gleichartige Bcstcucrnng aller Unierthanen eintreten und dabei den ärmeren Klasen einc Erlcirhte- rung zu Theil werden zu lassen. Es _ist aber nicht zu verkennen, daß bei der Verschiedenheit der Einnahmen- und der Gewerbsquclicn dcr Unterthanen und bei der eigenthümlichcn Gestaltung der Vrrmögens- Verhältnisse in jeßiger Zeit es eine gewiß schwierige Aufgabe ist, diese Absicht vollständig und glücklich durchzuführcn. Wrnn'ich muh zugebe, daß durch deren Ausfiihrung einc Gleichartigkeit dcr Besteue- rung herbeizuführen ist, so bezweifle ich doch, daß eine Gleichmäßig- keit derselben errcicht werden wird. Jede Umwandlung einer Steuer führt aus Hindernisse und Schwierigkeiten, und was man auch gcgen die Mahl- und Schlachtsteucr sagen mag, so wird deren Umwandlung m eine direkte Steuer doch nicht allenWünschen entsprechen. Je mehr aber der Grundlage, welche eine neue Steuer-Einrichtung erfordert, eme vollständige und sichere Begründun fehlt, desto mehr wird man au" 'zu der Ueberzeuguw kommen, da? es im Allgentrinrn zweck- ma iger ist, eine alte, io zu sagen im Volke cingebiirgcrtc Stcuer ferner bestehen zu lassen, als eine neue Steuer, und dies wird nm Z? mehr der Fall'sein, wenn die neue Steuer-Einrichtung Ausfälle in - Usfichk stellt, dre'Last der Steuer selbst eine driickendere wird und dadurch nur Unzufriedenheit im Volke erzeugt werden könnte,
“Noch mehr rmd bespnders dann wird sich diese Behauptung als richtig erweisen, wem? eme indirekte Steuer in eine direkte Verwandclt werden s oll, ÖKK" auch die Schünexrgkeit der Umwandlung eine um so größere sem. ck lasse ""ck "*G* auf The_orieen ein, von direkten und indi- rekten teuern, und ""a auch nicht von der Niißlichkeit der einen _oder der MU?RSWWÜ RMH?"- ich glaube aber bchauptrn zu .konnen, diJß bk! ,eme'rn Gegen ande dieser Art wie bei allen Gr cn-
.. , , I ßqxtH-n- dix so, ms m das Uh?" des Volkes eingreifen, es am zweck- MFßkgftm M ck" nur von dem ,pkakk'schen Gefichtöpunkte aus aufzu- fa en und zii beharrdeln. In dieser Beziehung lehrt uns die Erfah- rung, da eme indirekte Steuer weniger fühlbar ist als eine direkte und erw hat man auch bei unserer Steuer-Verwaltung gefunden, daß ie ewohner der mahl- und schlachtsteuerpfiichtigen' Städté _weniKer über Steuerbedrückungen geklagt haben werden, als die mit
lassensieuer belasieten Individuen. Jede Steuer, wenn sie auch _noch so er“ isi, wird als eine drückende, als eine Last betrachtet, und es Y „FH:: die Aufgabe der Steuer-Verwaltung, bei einer jeden Steuer- „ ' tung sowohl hinsi tlich des Sy ems als hinsichtlich des Cinzrehuykmodus „jede m 'gliche Erlei terung und Rück. FZ für die S euerpflichirgen eindecken zu [Men. Dies voraus : chickt
, : ich mir!; Men dre Aufhebung der ahl- und Schla t euer jmd _een dre fübrung emer Emkommensieuer an deren Stelle, und . dgß d ese, ohne den Klaffensieuerpflichtigen Vortheile zu „bringen, : dreBezvv ner der größeren und rößten Städte eine
arge Bed * g herberfü ren und sie auch selb von dem nachthei-
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tigsten Einfluss: auf die Kommunal-Verwaltungen sein würde. Dieser Uebelsiand wird sich nicht allein für die Stadt Berlin, welche ich zu vertreten die Ehre habe, sondern auch für alle gröxeren. Städte her- ausstellen, ein Uebelßand, der in der That zu be_ erzigen sein wird. In dieser,Beziehung muß ich unter Anderem bemerken, daß die grö- ßeren Städte behufs der Deckung ihrer Bedürfnisse sogenannte Kom- munql-Zusthläge mit der Mahl: und Schlachtsieuer erheben. Auch Berlin er ebt mit der Mahl- und Schlachtsicuer funfzig Prozent zur Deckung erjenigen»Anforderungen, welche gegen die Stadt noch aus den Kriegsjahren bestehen, und besonders zur Tilgung der Stadt- Schulden und zu deren Verzinsung. Würde nun dre Mahl- und Schlachtsteuer, Welche die Grundlage zur Einziehung dieses Kommu- nglzuschlags ist, in eine dirckte Steuer verwandelt, so müßte auch dieser leytcre auf direktem Wege erhobcnwerdrn. Im Jahre 1845 hat dieser Kommurmlzuschlag fiir die Stadt Brrlin betragen 370,307Rthlr., und lmxrtmch folglich die Mahl- undSchlachtstcucr, welche in Königl.Kassen gestossen ist, 740,614 Rthlr. Jm G.1113err sind also auf indirektem Wege an solchen Steuern in hirsigcr Stadt 1845 erhoben worden 1-“ll(,),921 Rthlr. Diese Summe ist größtentheils durch die hiesige Bevölkerung aufgebracht „worden, welche schon im Jahre 1815 auf 400,00!) S_celen angenommen werden konnte. Es kommen sonach auf jeden Kopf, diirchschnittlich ? Rthlr. 13 Sgr. Erwägt man aber, daß auch,dex zzremdeu, welche sich hier Längere oder kürzere Zeit auf- hglten, mdrreki zur Aufbringung diescr Steuer beirragen, so wird diese Dm*chschrntt§-Sunrmc pro Kopf eine weit geringere Werden. Soll nun aber dieser ganze Betrag von 1,110,921 Rihlrx, Welcher in der Thai doch nicht unbedeutend ist und auf der Stadt schwer lastet, auf direktem Wege einqcbracht "werden, so fragt sich, wer hqi diesc Steuer aufzubringen? Zur Beurtheilung dieser Frage liegt mir augrnblicklich kein anderer Maßstab vor, als derjenige, der bci der städtischen Verwaltung behufs dcr Einziehung der direkten Steuer bc- nußt wird, nämlich der “).)iirt'hswcrtl) der einzelnen Wohnungen. In Folge des (Hcschs vom 26. Juni 1815 Zahlt jeder Einwohner hier einen bestimmten Prozentsatz Von der von ihm zu zirhlcrrderr oder an- derweitig fcsigcstrlltrn Wohnungsmicthc, und dirYijt dlc exnztge “U- grmcinc direkte pcrsönlirhe Abgabe, welchc dic &?th bezieht. I'" Jahre 1045 befanden sich nun in dieser Stadt 70,/;)2 Wohnungen, welchc bewohnt wurdcn, und darunter11,90lWohnungcu,welchc von armen Leuten bewvhnt waren, und nicht zur Steuer herangezogen werden konnten. Nimmt man nun mit Riicksiriit auf den Vorliegende" Gc- scycntwurf an, daß, wic bci drr Einionnncnsteurr, ,dann eine br:- stimmtc Grärrzc gezogen sein nmß, von welchcr ab dre Bcstcurrung eintritt, so wird sich fragen, wclche Inhaber Von Wohiirmgcn komrrn znr Steuer herangezogen werdcn? Zn dcr Regel halt man dafur, das; die Mickys dcn fiinstcn Theil des Einkommens r111S111ach_t'„ cs wiirden also alle Inhaber von Wohnungen bis MIL) Rkhll'JU "UI“- lassrn wcrden miiffrn. chn ich aber min drcxxnrgcn Wohnungen anrcchue, für welche 1845 ei11c_ Miethc bis zu .*)0 Rxhlrn. gezahlt wurdc, so beläuft sich dcrrn Zahl schon auf 36,200," und diese Summe begreift ami) diejenigen 11,100 Wohnungen in 'ich, welche vvn Armen bewvhnt und nicht besteuert wurden. Es fmdcn auch noch andere Ercoptioncn, die bei einer Einkommensteuer m Ansprrrch genommen jvrrdcn wiirden, statt, so daß nach Abrechnung aller [rrt zu lasscndcn Wohnungen nur ungefiihr*_02,i?50 Wohnungrn Verblei- ben möchten, die eben so viel Steuerpflichtige 061 „der Erniornrrxrr- strucr rcpräsentircn, Hiernach wiirde durchschnittlich auf jede Ja- milie in einer solchen Wohnung jährlich die Summe von 34 Rthir. 10 Sgr. kommen, und wenn man festhält, daß in der Regel eine Familie aus 5 Köpfen besteht, auf jeden Kopf wenigstens der Be- trag von 7 Rihlr. fallen, also fast mehr als das Dreifache Von dem bezahlt rvcrdcn müssen, was gegenwärtig an Mahl: und Schlacht- strucr und an Kommunalzuschlag durchschnittlich Von dem Einzelnen ausgebracht werden muß. Hieraus folgt, nach -meiner Ansicht, daß die Einfiihrung cincr direkten Steuer und n'amentlich eincr Einkom- menstcurr, fiir die Bewohner der größeren Städte außerordentlich driickrnd worden und gewiß zu schr xirlcn Beschwerden gerechte Bcr- arLllassörng geben wiirde, und deshalb jcnc Steuer nicht anräth- li ) i .
Wenn aber behauptet wird, daß hauptsärblich und vielfach drr Arme Von der jetzigen Mahl: und Schlachtstcucr bedrückt wird, so möchte ich fragen, ob denn der Verweis dafiir bcrcits gefiihrt worden ist, Ich halte dies nur fiir eine oberflächliche Annahme, so lrmgc nur durch Zahlen und nicht bestimmt durch Erfahrungen nachgewiesen wird, daß dies der Fall ist. Wenn ich hicrbci wieder auf die Stadt Berlin zurückgehen darf, so kann ich bchanprrn, daß hier der Arme wenig Fleisch genießt, cr sirh abcr drn größten Theil des Jahres hindurch von Kartoffeln nährt. Ich gebe zu, daß den Armrn eme jede mögliche Erlciryicrung grschaffcn werdcn muß, und daß _cs mich gut ist, ihnen dadurch kräftigere Nahrungömiticl zu verschafft:"; ich halte abcr dafiir, das; dir:? durch andere Mittel und Wege gcyckwhen kann und muß, als dm*chUnnvandlu11g dcr Mahl- und S_ck21aä)tstcrrrr' in eine Einkommrustcucr. Das Grhässigc dcr Einkonnnenstruer [| an dicsrm Orte schon ausfiihrlich erörtert wvrdcn, eben so, ww schmierig es ist, die ?lnlagcbiichcr festzustellen und richig zu erhalten.“,Es rst „auch bereits angefiihrt, wclche Vrrwaltungquostcn und Umstande der der Festsetzung der Bestcuerungörwrmcn eintreten wiirden. _ , ,
Wenn abcr endlich arif dic Dcmoralisaiion hrngewwscn wird, dre durch die Schlacht: und Mahlsteucr unterhalten wiirdr, so mochte., ich eher behaupten, daß sie bei der Einkommensteuer m eincm „Vrel-hohc- ren Grade eintreten und genährt werdcn wiirde. Es ist nicht zu verkennen, daß gegen die Sch1acht- und Mahlstcner dedc-ntende Dc- fraudationcn stattfinden, und auch in hiesiger Stadt, wie; der Herr General-Steuer-Direktor richtig bemerkt. Das; aber Mriltrh m_Bc- ziehung auf die Einbringung von Weizenmehl die Dcsrandattonefn größer sind, als auf Roggenmehl, so mag dicö seinen Grund diirm haöcn, daß die Steuersäye in ersterer Beziehung bedeutend größer sind und die Dcfraudationen, die auf einen Gewinn au6gehcn, des- halb ein größercs Grliiste auf Weizenmehl haben. „
Aus dirscn Griinden erkläre irh mirh nochmals (Zech! dre Auf- hebung der Schlacht- und Mahlstcuer und gegen die mfirhrung der Einkommensteuer, erlaube mir aber schließlich die Bemerkung, daß ich mich durchweg zu dem Grundsch bekenne, daß, wenn rs sich “darum handelt, cine Maßregel einzuführen, die allgemcirz nirßltch :| und wahrlich zum allgemeinen Besten gereicht, alle Parttkular-Znteresscn zurücksjehen müssen, daß, wenn ich aber die Ueberzeugunq habe, ,das; durch eine Maßregel, die vorgeschlagen wird, _1_11chts_Gutcs, mchis Ersprießliches, sondern nur Nachtheiliges gcschanen wird, es gewiß als gercchtfertigt erscheint, wenn ich der Aufhebung derSchlacht- und Mahlsteuer und der Einführung einer Einkommensteuer hier nicht das Wort rede. -
Abgeordn. Sperling: Ich schließe meinen Vortrag den Wor- ten des Herrn General-Direktors der Steuern an- daß kein Steuer- Sysirm eher in ein anderes verWandelt Werden dürfe, als bis man ein anderes zweckmäßi eres in seiner Stelle hat. Nirgends zeigt sich dte_ Verschiedenheit zwiichen Theorie und Praxis so groß, als xrade denn Steuer-Wesen, Die Theorie isi iiber die nothwendigen igen- chaften einer jeden Steuer längst mit sich einig. Dessenungeachkxk
nden wir noch keinen Staat, in welchem eine Steuer bestehh- dk? “UM Ani'orderun en der Theorie entspräche. Nach, den Steuern regeln sich alle Zerkehrsverhältnisse, und je länger eme Steuer be-
standhen hat, desto bedenklicher ist es, eine Veränderung mit ihr vor- zune men. Es ist der Schlacht- und Mahlsieuer der Krie erklärt und soll ihr eine direkte Steuer substituirt werden. Ich wi einstweilen iiber die leßtere mich nicht speziell auslassen und es dahingestellt sein lassen, ob sie eine Klassensteuer oder eine Einkommensteuer sein sou. Ick beschränke mich darauf, zunächst nur die Schlacht- und Mahl- steuer ins Auge zu fassen, und bekenne im voraus, daß ich ihr das Wort reden muß. Man machte derselben den Vorwurf, daß sie auf ganz ungerechten Prinzipien beruhr, daß der“Arme mehr durch sie zu „den Staatslasteu herangezogen würde, als der Bemitteltc, der Reiche. Dcr Theorie nach mag" dirs richtig sein; in der Wirklichkeit Zestaliet sich die Sache anders. Denn zunächst ist schon von einem riiheren Redner arrSeinandergeseßt worden, auf welches Minimum diescr Steuerdrnck sich bei der Schlacht- und Mahlstcucr iibcrhaupt reduzirt, und von einem anderen angedcuiet, daß demselben der Arme sich insofern ganz entziehen könne, als ihm gestattet ist, kleine Quan- titäten scines-Bedarfes an Mehl, Fleisch :c. steuerfrei 'zu importiren. Wrnn mm von einzelnen Provinzial-Landtagen, welche auf die Auf- hebung dcr Mahl- und Schlaclrtsteuer angetragcn haben, hervorge- hobenworden, daß durch sie eine Vertheuerung dcs Arbeitslohnes irr- beigefiihrt werde und dieselbe insofern rmchthcilig auf die Produciirn wirke, so glaube ich, daß schon der geringe Berra der Steuern da- für spreche, daß dieselbe auf die Erhöhung des rbcitslohncs WGT einwirken könne, das; dazu vielmehr andere Verhältnisse beitraqcn, und ich wiirde der Schlacht: und Mahlstcucr iu dicser 5 r- ziehung um so weniger ein Gewicht beilegen, als ,das "Stei- gcu und Fallen der Preise der chenSmittel don weit hdhcrcm Bclange sind und keinen merklichen Einfluß- auf den Arbeitslohn äußern, Auch steht es, meines Erachtrns, „fest, daß 'der hoher? Llr- bcitslohn der Industrie und den Gewerbcn nicht's jvenrgcr gls hinder- lich ist, daß vielmehr gerade da, wo diese, slch im Fior befinden, guck) dcr Arbeitslohn sehr hoch ist. Man spricht vourmcm Druck diescr Steucr. Ick sragc, findet dieser Druckder der direkt?" Steirer nicht auch statt? Der Unbcgiitcrtc, welchcr nicht ,so viel Mittel desryt, um den Anforderungen, die in Bezug auf die direkte Steuer an ihn gr,- nmcht werden, in jedem Augenblicke gcniigen zu kdnnch muß sparen, einen Theil seiner Einnahmen bci Scite_ legen, um dre Steuer zu rechter Zcit bezahlen zu können, Juzwiichen kommt rr in Verlegen- heit und muß das Erspartc angreifen. Der Termin zur Steuer- Entrichtung rückt heran; er kann nicht bezahlen. Der Errknwr kommt, und er muß sich der Auspfiindurrg unterwerfen. Dadurch wird er Vom unb.*1nittclten Manne zum Bettler. _ Es wird gegen die Mahl- und Schlachtjteurr frrncr mrgrsrrhrt, das; sie sehr große Kontroll-Maßrcgeln nothwendig mache, und mw-
fern durch sie viele Kräfte der Arbeit und Production entzogen Wcr- * den, als behufs der Kontrolle eine große Zahl von Beamten ange;
stellt werden müssen.
In diescr Beziehung, glaube ich, könncrr wir rms [*rruhigen, strt- . dem die Denkschrift uns rnitgcthcildhat, wic gcrrnquic Eryebungs- , kosten bei dcr Mahl- und Schlachtitruer iibcrhauyi jmd,- Src bcira- gen durchschnittlich nicht 12 pCt., bei großen Stadien 111chtL0 pCt., J- wclrhcr der Wahl:, und wchlacht- ; steuer gemacht wird, anderswo hcrgcnommcn, namentlich von der Vc- i
und offenbar ist dieser Vorwurf,
Dic Strenge der Bewachung der (Hränzcn.
wacl un der Grän cn. „ & „ ) g 3 kann aber zu keinem wchluffc in
auf welchen Mauthlinien bcstcl)cn, „ Beziehung auf die MaHl- und Schlach-tsteuer berechtigen. Auöstcllun , die man öfter hört, ist dlk- dd1ß,dWMühl-111ld SCHUM- sieuer Deiciaudaiioncn hervorrufe, und daß dre ,lcxztcrcn das Volk dc- moralisiren. Das Erstere gebe ich zii und bedingt mich das Leßtrrc. Aber wv giebt es wohl ein Verhältmß, das irgend cmcn perrmrarrrn Vortheil darböte und nicht Drfraudationen und- unerlaubtenErgcnmr-Z erzeu te? - So lange noch Besiy besteht, wird auch in drm weni- gcr Zegiitertrn das Vcrlrmgeri nach dcrnsrlbrn iich erzi'ugen. Wil“ sehen, daß gcradc dcr Berry die' größten Verbrrchrn erzeugt hat, und dcshalb wird doch wohl Niemand unter uns auf den Gedanken kom- men, sich seines Besitzes zu einschlagen.
Es wird ferner gesagt, die Mahl: und Schlachtstrucr sei mit Nr- srhicdrncn Plackcreien verbunden, sie trage znr chmrrmg des Ver- kehrö bci. Ich glaube, es ist Niemand hier im Saale, der sich per- sönlich über diese Plackercien zu beklagen hat, und gewiß ist auch die- ser Vorwurf, den man der in Rede stehenden Steuer macht, dem Gränzverkchrc entlehnt.
So viel ich von der Stadt der weiß, drr ich angehöre, hat in dieser Beziehung auch von dem handrltrcibcndrn Publikum nienmlö eine Beschwerde stai'tgcfundrn.
Es ist cndlirj) ein besonderer Vorwurf, welcher der Mahl- und Schlachtstcucr gemacht wird, dcr, daß diejenige Bevölkerung, wclche
in der Nähe der mahl- und fcklachtsicucrpflichtigen Städte wohnt, '
dcm Nachthcile artögesryt sci, im Wege des Vrrkrhrs mit zur I)izzdl- nud Schlachtstcucr beitragen zu müssen, obgleich sie schon ric Kianrrr- stcucr trifft. Dies ist wahr“, indessen hat auf der andcrrn Srrtc die Denkschrift schon erwähnt, das; die Anwohner diescr Städte dcwwch sich wvtzl befinden, daß sie manche Vortheile in der Nähe der «mdr genießen, welche diese Last aufwirgen. „ _
Ich gehe zu Gunsten der Aukämpfer gegeii dic Mahl? ,uzrd Schlachtstcner noch weiter und sage: nicht blos die Anwohner dreier
Städte, sondern die Juwohner der Provinz iiberhaupt und Feder, ;
dcr Klassenstcucrzahlf, leidet durch die Mahl- und Srirlgchtsteuer insofern, als er, Wenn er in eine solche Stadt kommt, wo die Mahl:-
und Schlachisteuer besteht, durch die Consumtion mit zu derselben
beitragen muß, Abcr diescr Beschwerde über die Mahl; und Schlakht- steuer habe ich, sofern sie von den Bewohnern des platten Landis
erhoben wird, viel crhrblichcrc Klagen sritcns dchtädtc entgcgcnzuschy. ;
Zunächst muß ich nämlich darauf aufmerksam machen, welche Einbuße
die Städte durch Einführung der allgemeinen Gcwcibcfrcihcir erlitten *
haben. Fern sei es von mir, in diejer Beziehung gcgen die Gcscß- gebung zu rrklamircu.
Aber eine Wahrheit ist es, daß die Einführung der (Herverch 5
freiheit hauptsächlich dem platten Lande zu Gute gekommen ist*, da[;
die Städte dadurch verloren, daß einzelne NahrurrgSzwrige in den ck Städten ganz und gar aufgehört haben und auf das platte Land
iibcrgrgangen sind.
Der zweite Punkt, der nicht minder wickztig-ist, ist die Aushc- : bun der ehemaligen städtischen Realj-Gerechtrgicrten. Ich erinnere hier ei nur an ein Beispiel, an die Bter-F-abricatron.„ Es wiirde unter “ den ersten Gesichtspunkt fallen, welcher dre Gewerbesreiyeit im Allge- _
meinen betrifft, wenn nicht in Beziehung auf die ehemaligen Brarr- gerechtigkeiten das Gesey die Bestrmmun getroffen hätte, daßUfrrr die diesfälligen Privilxgien den Friiher erechtigten cine Entschadr- gung gewä rt und diese Entschadr werden mü e, welche das waerbe ?erner betreiben. Da die Gefes- ebung diesen Grundsah aufstellte, so wäre es, glaube ich, auch tbr Hache gewesen, eben diejenigen, die zur Ablöi'ung der Privilegien beizutragen, die Entschädigung der ehemals Berechtigten zu leisten ha- ben, in dem Stande zu erhalten, die Mittel dazu durch ihrxn Ge- werbebetrieb aufbringen zu können. Dies ist aber voir ihr mrht Fk? schehen. Es sieht den Fabrikanten auf dem Lande fret, ihr Bier “"
Zweite Beilage
Eine dritte ?
ung durch diejenigen aufgebrachk *
MH] 163.
U '“ rin en. 11 dem Maße, ““,de geschieht, WX? Y JETTE," bb“ «tädterIbeschränkk und vermindert, wxrde'n die Mittel zur Abfindung der, ehemals Berechtigten _von denen, dre jetzt das Gewerbe in den „Stadten betreiben, zii mrndrrem Betrqge aufgebracht, und die Städte müssen mrt ihren Kammeret-Fonds hm- utreten. . „ , z Endlich komme ich noch auf einen Pur-tkt, bet dem zrrnachst frei: lich die Stadt Königsberg inieressirt erscheint, der aber eme analoZe Beziehung auch auf andere Städte ,zulaßt und von besonderer Erhc
Ich meine die den Städten zur Last gebliebenen Kriegs-
1ichkeit ist. schulden. . . . Nach der unglücklichen Schlqcht 'von Friedland wizrde von dem Feinde der Provinz Preußen eine Contribution yon 20 Mrlltorren Fr. auferlegt. Jm Wege der Unterhandlung wurde diese Contribution auf 12 Mill. ermäßigt, und Napoleon bestimmte, daß davon 8 Millionen von der Provinz, 4 Millionen von-der Stadt Königöberg aufgebracht werden sollten. __liir) ficherer zu dieser Summe zu klangen, gewährte er der Stadt Kbrrigsberg die anscheinende Erlci terung, daß sie diese 4 Millionen in Kaufmannögiitern aufbringen diirfte. Später wurden von seinerr Agenten die Preise beliebig ermäßigt, und nachdem die Stadt Königsberg den vollen Beira ] ihrer Contribution nach dem Werthe der Waarcn geliefert hatte, Fah sie sich genöihigt, noch fast die.,Hälfte der Contribution baar zuzuzahlen. Nach beendigrem Freiheits- Kriegr erging ein Gescß,“durck welches die Kriegs-Contributionen der ProdmzerraufStaats-Fonds übernommen wurden. Die StadtKönigs- berg schwerchclte sich mit der Hoffnung, daß ihr ein Gleiches in Bezug auf ihre Krrrgs-Contributionen zu Theil werden wiirde. Sie schmeichelte sich damrt um so mehr, als sie im Jahre 1806 die Winter-Bekleidung der Armee aus ihren Mitteln besorgt, als sie während der Zeit, daß sie ihre Contribution mit aller möglichen Aufopferung aufgebracht, noch dem Staate ein sehr bedeutendes Darlehn gewährt hatte und des höchstseligcn Königs Majestät sich über sie dahin wohlgefälliq geäußert hatten, daß die Stadt Königsberg sich wiirdig gcgen den rind benommen habe, daß sie allen iibrigen großen Städten zurn Muster aufgestellt werden kann und Er das ihr nie Vergessen Werde. Die Stadt KöniZsberg !vandtc sich in dieser Beziehung zu wiederholtenmalen än die Krone,
zuletzt an Se. Majestät den cht regierenden König, und bat darum,“.
das; ihre Kriegsschulden ebenfalls auf Staatsfonds übernommen wür- den. Judeß erklärte der Königliche Staatsrath, das; dazukeinRechts- titel vorhanden sei, weil aus dem Staatsverbande keine andere Ver- bindlichkeit für den Staat herdorgehe, als die Pflicht der .Vertheidr- gung, und es erging Allerhörhst abschlägiger Bescheid. Diese Ansicht des Königlichen Staatsraths, meine Herren, wurde von der Stadt Königsbrrg nicht für _iiltig anerkannt. Es mag richtig sein, daß, wenn Mehrere gemeinfichaftlich cine Reise unternehmenund dabeidurch Ueberfall einen Verlust erleiden, der Verlust von der Art ist, da Jeder ihn selbst zu tragen hat. In einem Staatsverbande muß es aber anders sein. Der Staatsverband hat den höchsten Rechtsschuy
seiner einzelnen Mitglieder zum Zweck --
(Viele Stimmen: Zur Sache.) erlauben Sie, meine Herren, Sie werden sich bald überzeugen, daß dies zu meiner Ausfiihrung nothwendig ist, Sie können solches nichk eher beurtheilcn, als bis Sie michvollständig anqehörthaben, Der Staatsver- band hat, sage ich, den höchsten Rechtsschuy seiner Mitglieder zum Zweck und garantirt ihnen insofern gleiche Theilnahme an den gemeinschaftlichen Vorthcilen und Lasten. Dieserseiner Natur wäre es aber entgegen, wenn einzelne Mitglieder oder Kommunen zum Besten des Staates Leistungen machen sollten und eine Ausgleichung derselben iiberhaupt nicht oder nicht anders eintreten sollte, als wenn diese Leistungen wirk- lich in dcn Vortheil des Staats geflossen wären. Der Kriég ist ein Mittel, wodurch ein Staat gegen einen anderen sich die Anerkennung seines Rechtes verschafft, er beruht auf völkerrechtlichen Grundsäxzen. (Pochen mit den Füßen und wiederholter stürmischer Ruf: zur Sache.) Als Zwangsrecht gegen den Staat kann'er nur gegen dessen Vermö- gens-Objckte gerichtet sei.r, und ist es ein Grundsaß des Völkerrech- tes, daß das Privat-Eigenthum gesichert bleibt, Wird eine Zwangs- rnaßregel eines Staates gcgen einen anderen, gegen das Privat-Ei- genthum seiner Mitglieder gerichtet, so kann dies nur geschehen, weil dad Staats-Vermögen iiberhaupt durch das Privat-Vermögen seiner Mriglteder gebildet wird, Dies ist der Fall bei den Kriegs-Contri- burwnen. _ - * ('Der Tumult in der Vcrsammlunl steigert sich, und ertönt von meh- , reren Seiten der Rui: Keine Abschweifung.)
Di? Contrrbutronen gehören zu denjenigen Kriegs-Leistrmgen, Welche für drn „Staat gemacht sind. Sie haben eine andere Natur als die Reqursitionen, die oft in der Willkür oder in dcr Noth eines einzel- nen Yrmeethciles ihren Grund haben. Die Coniributionen beruhen auf' einer ZwangSrnaßregel eines Staates gez cn den anderen; _
(DerRedner wird durch den wiederholten RUS : zur Sache, und durch
vermehrtes Pochen mit den Füßen unterbrochen.)
Marschgll: Ick mus; bemerken, daß ich schon seit einer be- deutenderr Werle auf den Uebergang zur Sache warte. Daß rr er- folgen wird, beZWeifle ich nicht', ich muß aber wünschen, daß er als- bald erfolge.
„Abgeordn. Sperling: Bei der Contribution, welche der Stadt Königsberg auferlegt Wurde, kann es um so weniger bedenklich sein, als sie voir dem Oberhaupte des feindlichen Staates diktirt und in dyn französischen Stagtsschaß gefloffcrt ist. Sie mußte unser Staat fur kme Schuld, dre ihn trifft, anerkennen, weil er dem Feinde durch seine Thetlnrrhmc an dar Feststellung der völkerrechtlichen Grundsäye deri Rechtstitel zu deren „Auferlegung gewährt hat, in Beziehung auf sxine Ynterthanen das nicht für recht anerkennen wurde, was er da- erirtthatte gelten lassen, wenn er sich in Stelle des Feindes befunden
r ?, (Große Unruhe in der Versammlung.)
Marschall: Kommen Sie zur Sache.
d Abgeordzr. Sperling: Die Stadt Königsberg hat nur auf “s Kapital ihrer Kriegsschuld bereits mehr als 500,000 Rthlr. ab- Mai)“? und muß jeßt noch zu deren Amortisation u-nd Verzinsung th! ) Ziegen 70,000 Rihlr. aufbringen. (Hewiß eine große Last, dre s'eSf'*r;das Allgemeine trägt, .
stummerilchrf'n Klagen gegrnüber müssen wohl die Beschwerden ver-
“ (Femixn IFJ?" ihre Mahl- und Schlachtsieuer erhebt.
N r ,nwr e der Versammlung wird siiirmischer.)
"r "“ck e")en Augenblick Geduld. Ick konime jeßt zu meinem Schlusse. Ick ZW.! "Ur noch in Wenigen Worten die Unmöglichkeit ??krtlengietl? UY'YFÖFI die Mahl- und Schlachtsieuer in eme di-
“ re ? “" eln. Es besteht schon jetzt daselbst eine di-
rekte Einkommenteuer. Durch dieselbe wird um Stadt , aus alte dre Summe von etWa 70,000 Rthlr. aufgebracht? Das, "Kasimir, die
Mahl- und Schlachtsteuer 'aufgebra t "
Rthlurx Schon bei einer „Eirtkomm'e éuYirYonbeHZJWetZThléoéW es fur “einzelne Steuerpflichtige Steuerquoten von,500 Rt lr. und mehr. “Sollte nun der Betrag, wel er an Mahl- und chla t-
steuer aufkommt, der Einkommensteuer inzugeschlagen werden, so w r-
Zweite Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
* dcn diejeni en Einwohner, die schon „)'th 500 Rthlr. undmehr
SieUer zah en, über 1000 und bis 1500 Rthlr. zahlen müssen, und dies wäre eine Summe, zu der sich Niemand verstehen würde.“ Sie wäre eeignet, noch die wenigen Beguterten, welche in Königsberg sich deSiinden, „wegzutreiben. ,
Ich will dennoch, meme Herren, Ihr Mitleid für Köni “- berg nicht in Anspruch nehmen. , Ick appellire aber an Jßre Gerechtigkeit und an Ihre hohe Einsicht; Sie werden fich über- zeugen, daß es selbst irn Irrteresse. des Staats nicht liegen kann, ei- nen beträchtlichen Theil seiner Einwohner außer Nahrungssiand zu setzen, Städte, welche „den Centralpunkt des Verkehrs einer ganzen Provinz bilden, zururmren. eQaher erlaube ich mir vertrauenSVoll die Bitte, einem Amendement sich gefälligst anzuschließen, welches dahin geht: „ Daß Se. Majestät ehrsurchtsvoll gebeten Werde, die Umwandlung der Mahl- und Schlachtstcucr in eine direkt“: Steuer nur insoweit Allerböchst zu befehlen, als es von den einzelnen Städ- ten, in Welchen die Mahl- und Schlachtsteucr besteht, selbst gewünscht und beantragt wird.“
La n d ta g s -Kom nrissa r: Ick glaube,daß die hohe Versammlunq durch die Art und Weise, wie sie die Episode dcs geehrten Redner?) in Beziehung auf die Beschwerde der Stadt Königsberg gegen den preußischen Staat aufgenommen, hinlänglich angedeutet hat, daß sie meinerseits keine das Sachberhältniß erläuternde Erwicdcrung wünscht. Sollte aber dieser Wunsch dennoch ausgesprochen werden, so würde ich dazu nicht vollständig vorbereitet sein, sondern mir diese Arriwvrt bis zur nächsten Sißung vorbehalten müssen. Ich bitte, daß sich die hohe Versammlung ausspreche, ob sie eine Erwiderung erwarte oder
nicht? (Fast einstimmig: Nein!)
Abgeordn. Becker: Meine Herren! Die uns zur Berathnng heute vorliegende Allerhöchste Proposition vcrlangt die Beseitigung der-Mghl- und Schlachtsteuer und UmMmdlnng derselben in eine theilweise Klaffensteuer und theilweise Einkommrnsteuer.
_x _Wrr wiirden dkmnach also zrvri Arirn von Besteuerung haben, Kiasjcnsirncr und die Einkommensteuer. Ich fühle mich so gedrungen Wie qenothtgt, gegen diese Verwandlung zu stimmen, und nehme Ver- anlrrssung, dre hohe Versammlung zu bitten, bei des Königs Majestät merrren Antrag zu befürworten, der da[)in geht, daß denjenigen Stadien., Welche die Mahl- und Schlachtsteuer haben, dieselbe ge- lassen wird, wenn sie nicht auf eine Umwandlung derselben in die Einkommensteuer anfragen.
. Als die Mahl- und Schlachtsieuer eingeführt wurde, legte man die Klassensierier auf das platte Land und auf die kleineren Städte, namentlich die Ackerstädte, wogegen auf die größeren Städte die Mahl- und Schlachtsteuer gelegt wurde. Ich wikl die Gründe nicht bxleuchten, “die den Geseygeber dabei geleitet haben, weil es nicht hierher gehort, und nur bemerken, daß späterhin den Städten, welche es "wunschten und beantragten, die Umwandlung der Mahl- und S lachtsieuer in eine Klassensteuer ?cstattet wurde. Ich bemerke bei dre er-Gelegenheit, daß, wie mit be anni geworden ist, die einzelnen Städte, die diese Umwandlung erbaten, noch "heutiges Tages bittere Reue dariiber fühlen. In der Stadt, die ich zu vertreten die Ehre habe, machten sich namentlich in leßicrer Zcit eirriZe Stimmen lauf, besonders derjenigen, die durch ein Gewerbe dabei betl)ei1igtx*waren, gegen die Umwandlung der Mahl- und Schlachtstcucr in eine Klassen- Stener. Ich muß bei dieser Gelegenheit anführen, daß bri allen friiheren Provinzial-Landtagen dcr Abgeordnete der Stadt Tilse dar- auf hingewiesen wurde, gegen die Uanandlung der Mahl- und Schlachtsteucr zu sprechen und sich und die Stadt dafiir zu be- wahren.
Dicsrs ist man "heute um so mehr meine Absicht, als uns die Umwandlung der Mahl- und Schlachisteuer in eine andere viel drückendere Steuer vorliegt. Dirie greift in das innerste «Mark des Lebens ein. Man macht allerdings der Mahl- und Schlachtsieuer den Vorwurf, daß sie auf die Cntsittlichung des Volkes hinwirke und die Demoralisatiou bcfd'rdere. Wenn das auch nicht ganz in Abrede
estellt werden kann, wenn sie auch noch andere Nachtheile haben Sollte, wie wir von der Ministerbank gehört hach, wobei ich aber nicht in Allem beipflichten kann, so frage ich aber nun, welche Folgen wird das neue Gesey haben?
Wir haben in den verschiedenen Jahren, wo die Klassensteuer bestanden, oft und vielfältig Klagen über BedriickunZen durch die- selbe gehört; etwas Aehnliches wiirde jeyt wieder vorkommen.
(Einige Stimmen: Wir Versichert kein Wort. _ Wir wissen nicht, ob der Redner dafiir oder dagegen sprechen will.)
Wenn keine Stille im Saale ist, wird auch der ge- iibtesic Redner nicht die Stimmen übertönen kiinnen. _ Ich habe aber noch ein Klagen und Beschwerden iiber Bcdriickungcn durch die Mahlsicucr gehört. Ich mache beson-“ ders den Herrn Abgrordueten der Provinz Litthauen darauf aufmerk- sam, Welche Uebelständc, welchc Klagen und Beschwerden die Erhö- hung der Klassenstener in dem Nothjahre 1845 hervorgerufen hat, wiihrend man iiber die Mahl- und Schlachtsteucr keine Klagen hörte. Es isi aber auch der größte Vortheil der indirekten Steuer der, daß sie nicht gefiihltwird. Sie wird allerdings getragen, und Jeder, wenn sie auch die ersten Lebensbedürfnisse Vertheuert, [muß sich dazu ent- schließen; ich erlaube mir aber zu bemerken, daß der Nachtheil oder Vortheil, der fiir die armcnKlassen darein gelegt wird, nicht so wich- tig isi, wie man glaubt.
Es ist also das, was durch die Allerhöchste Gnade beabsichtigt wird, nicht in dem Maße erreicht, wie wir es und gedacht haben. Wenn ich die Bitte“ausgesprochen habe, daß den Städten die Mahl- steurr im Falle ihres Wunsches gelassen werde, so führe ich den be- sonderen Umfiand noch von der Stadt Tilse an. Diese gehört zu den Städten, die ihre friihere Kriegs-Contribution ganz abgetragrn haben, sie hat dazu ihre Kämmereigiiter verWendet, ist aber jest tn der Lage, daß ihre Bedürfnisse durch die Kommune aufgebracht werden müssen. Diese haben die Höhe von 10 pCt. erreicht, und es isi da- Fer wünschenswerth fiir die Stadt, die Mahl- und Schlachtskeka zu ehalteu, weil wir darin erhebliche Summen an Zuschlagsgeldern ha- ben. Wenn die Einkommensteuer nicht abgelehnt werden sollte, so gebe ich anheim . . . .
(Der Redner wird durch wachsenden Lärm untxrbkochkld)
Marschall; Es ist die größte Ruhe erfordkkllch, wenn man den Redner verstehen sol], , „
Abgeordn. Becker: Wenn wir die Einkommensteuxr ":ck! ckth- lehnen im Stande sein würden, so mache ich nur “Usb“ B,?UUU'W- ti ung aufmerksam, welche die Erhxbung mik si,ch küßte" wurde, und i wage, daher noch einmal die Bitte, daß d)? o ? Versammlung den Antrag, der schon früher ema t wordey ist„ UUMÜÜVL-
Marschall: Es (| sxüßer s on em abnxrcher Antra emaäxt worden, die Mahl- und Schlachtsieuer den Städten zu bea en, dre nicht besonders um Aufhebung derselben aknsuchen, und es fragt sich,
ob er gegenwärtig wieder unterstützt wird
(Er wird macht.)-
„.___
Montag den 14 im Juni.
Graf Renard: Die Versammlung s eint ' zu sein von den Vorträgen, die wir gebörtchhabniéonrxexwaethYZ wirklich einiger Muth dazu, noch in diesem Augenblick die ribi'me u betreten, und ich würde ihn nicht haben, wenn ich mich nicht in airz entgegengesetzter Richtung äußern müßte, als es bei den bisher: en Rednern .der Fall war. Bei Begutachtung des vorliegenden Ge ey; Entwurfes habe ich geglaubt, mir vier Fra en vorlegen zu müssen, um den Gesey-Entwurf nach allen Seiten Yin zu beleuchten. Die erste Frage ist diese: Soll die Mahl- und Schlachtsteuer ihrer ver- schiedenen Uebelstände halber aufgehoben werden? Die zweite Frage ist die: Soll der hieraus entsiehende Steuer-Ausfall von den Städten durch die Städte selbst gedeckt werden? Die dritte Frage: Soll der Steuer-Ausfall durch eine veränderte Veranlagung der Klassensieuer gedeckt werden? Und endlich die vierte: Soll diese Veränderun der Klassensteuer so radikal erfolgen, daß sie in ihren höheren Positionen in eine Einkommensteuer übergeht? Was die erste Frage betrifft, so können wir diese erst dann beantworten, wenn wir über die folgende entschieden haben; denn es kann Niemand sein altes Haus einreißen, bedor er ein anderrveitig schüßendes Unterkommen gefunden hat; ich gehe daher sogleich zu der zweiten Frage über.: Sollen die Städte den entstehenden Ausfall durch fi selbst decken?
Diese Frage, ganz isolirt au gefaßt, überschreitet den Bereich der Rechte und Pflichten der; Landtags. Preußens Städte sind selbst- ständig organisirte Körperschaften, Staaten im Staate. Sollen sie den Stcuer-Ausfall in sich selbst tragen und aufbringen, so mii en sie auch selbstständig jede einzelne fiir sich oder alle gemeinschaftßich erwägen„ ob und welche Aenderung ihrem Interesse entspricht. Schon die, Motwe weisen auf die große Verschiedenheit der Verhältnisse bei kleinen, größrren und den größten Städten hin, Ich vindizire daher fiir alle Städte das Recht, ihre eigenen Angelegenheiten selbst zu ordnen, selbst zu regeln.
DieGeseygebung und wir haben genug, wenn allen Städten, die einen Antrag anf Aufhebung der Mahl- und Schlachtstener stellen, die volle Versicherung gegeben wird, daß dieser Antrag Gewährung findet. So erreichen wir das, was der Zweck des Geseßés ist, zwar auf langsamen Wege, wir haben aber die Beruhigung, keine Rechte' von Corporationen, keine Privat-Jnteressen verletzt zu haben.
Auf die beiden folgenden Fragen überqehend, muß ich voraus- senden, daß jeder gesellschaftliche Verband keinen anderen ZWeck haben kann, als durch gemeinsame Leistungen das zu erreichen, was dem Vereinzelten unmöglich. Je weiter verzweigt, je mehr or anisch ent- wickelt der große gesellige Verband, der Staat, ist, je gröXer werden die Ansprüche jrdcs Einzelnen auf gemeinsame Leistungen, je mehr Steuern bedarf er. Niemand kann die Steuersäye eines Landes als zu hoch oder als höher gegen ein anderes Land bezeichnen, die Bür; ger eines Landes als höher belastet, wie die des anderen, erklären, wenn blos die beiden Faktoren, die Volközahi und der National- Reichthum, in Betrachi gezogen werden, und der große Faktor der Gegenleistungen, welche der Besteuerte vom Staate zurückempfängr, unberücksichtigt bleibt. So ers einen Steuern als nothwendig zur Ernährung des Staatskörpers, as die gemeinsame Saat zu gemein- schaftkicher Aerndte, als ein Vorschuß, einc Einlage, ein Actien-B'ei- trag, eine Affekuranz-Prämie zur Erreichun bestimmter Gegenleistun- gen. Nichts ist mehr zu wünschen, als daZ diese Wahrheit ail emein thatsächlich anerkannt werde, dann würde alles Gehässige der teuer wegfallen; ich glaube, die Gesetzgebung und wir sind )'th auf dem richtigen Weg?, dies schöne versöhnende Ziel zu erreichen. Die offene Darlegung des Staatshaushaltes kennt keine geheimen Ausgaben mehr. Dies ist die große Königliche (Habe, aber eben so, Wie die Staatx-Ausgaben klar dalieYLen, eben so muß auch dies mit Staats- Einnahmcn der Fall sein. enn das friihere Bestreben der Finanz- kiinstler nothwendig dahin ging, durch die Erhebungsart der Steuer diese selbst möglich? zu verstecken, so ist ihreAufgabe gegenwärtig eine weit edlerc, weir eichtere.- Sie beruht auf Wahrheit und Offenheit, wo- durch auch dem vom Schicksal minder Begünstigten, minder intelligent auögebildeten Staatsbürger die Ueberzeugun werden wird und muß, daßider Staatskörpcr der Ernährung bedarf? wir jeder andere, daß Steuern, gut angewendet, gewinnbringende Geschäfteiind, .und da die Erhöhung der Steuern so lange wiinschenswerth ist, al,? Bedürf- nisse vorhanden sind, welche durch den Smax selbst zweckrnaßrger und wohlfcilcr befriedigt werden können, als dies der Einzelne vermag. “Dic Erhebung:“Zarien der Steuern mögen aber „sern, wie sie wollen, qchrim odcr offen, sogenannte direkte odrr indirekte, ich glaube, das Ergebniß bleibt dasselbe. Nicht der Branrrtwernbrennrr zahlt die Maischsteuer, sondrrn dcr, der den Branntwein trinkt, nrrht der Ge- rverbtreibende zahlt die Gewerbesteuer„ sondern der Kaufer seiner Fabrikate, nicht der Grundbesißxr zahlt die Grundsteuer, sondern der Verzehrer seiner Produktx, nicht der Fuhrmann oder der Schiffer zahlt Straßen- und Schlcuxsn-Zdlir, 1a sogar der Veriinder dcr Waare nnr vorschußweise, nicht der 2i1"bllle' oder der Tag-clohner, diese gro- ßen Hebel jeder Bewegung, ]rdcr Krafr, zahli dre Kopfsteuer, die Salzstruer, sondern der, der seiner Arbeiten, seiner Letstunqen bedarf. So erscheint jede Steuer als xine Verzehruygs-Steuer. Der Unter- schied aber zwischen der ,Vernzbgch, der Emkdmmen- oder der Ver- zehrungs-Struer fällt nicht in .die Wage. Dre Vermögens- Steuer will etwas Unmögiiches, sie Will das nicht Sichtbare, nicht in Be- wegung tretende Vermögen besieuern, die Einkommen-Steuer „will ein schi- schwieriges Problem lösen , sie will auch dre Ersparnisse eines weniger in Bewegung tretenden Vermögens mit zur Besteue- rung “iehen. _
Zur dritten Frage iibergeherrd: .
Wollen wir den Ausfall der Mahl- und Schlachtsteuer durch eine veränderte Veranlagun? der Klasseusteuer decken? „ muß ich mich dagegen cr lären, weil dies eine halbe MaßMck ware, und ich bin vorweg gegen alle halbe Maßregeln; halbe aßregeln wollen alle Interessen schonen, weshalb ihnen ,die Erreichungwes Zweckes stets mißlmqen muß, und das Erstere doch_sklkkn gelingt- Wenn ich aber erwiesen zu haben laube, daß doch sed? Steuer ente Verzehrungssteuer oder EinkommenZeuer ist, so glaube :ck gegert das Prinzip einer Einkommensteuer die Einwiirfedlier derer bersktklgt 3" haben, weiche durlrh die EinTnlrlmensteuer höher belastet zu werden
ür ien as dies is er der a war. ,
f chFüi" das Prinziph der Eitikommknskeußk sprtchdferner, daß auch dem minder intelligenten Theile der Bevolkcrung xedser „Verdgycht be- nommen wird, als sei der ohnedem vom Zufall begqnstigte OW,“- biirger auch noch bei Tra ung der Steuerlast bevorzxxgt, Es sprr-dt ferner für die Einkommen euer, daß es dadurch moglich Wird, „die Klassensieuer in den untersten Positroxterz ganz zu erlassen. Es spnchjt dafür, daß die Anbahnung des Prinzips „alle direktezr Steuern mtt der Zeit entbehrliZ macht. Es wird endlich durchjeme richiig ver- theilte Einkomme euer" der Maßsiab gefunden, bei ungewöhnlichen" Ereignissen auch an ewohrrltxhe Opfer und Lerstunsßnr zu MMW Wenn „'ne große ajontät der Verßmmlung ck; * UHU" die F ' eit und Rechte_des Volkes er [im at, wma ' _4“ ** in poeti chen Bildern, -m blühender Spra e und „