ckden... ,der dur ' Alle“. itio 't , _LtsvrdUZUÜeuke ' 26,2?“ unrfkh r Mien &II waxjs; uu _ ker iluug keine be|immten etrtwuen
s loser! ' -, indem doch jede Berathung zu emem Beschluß
_ Maxxer! mJe. _ _den schien der Majorität der Abtheilung, und zwar 9
Stumm gegen 3,
1) nicht dann emzugeheu, welche Ansichten oder Absicht?" „"N" einzelnen _ 'tgliedem der Drei-Stände-Kurre dies“ PMW," zum Grunde Zelegt wären, sie haltx dafür, man hUbL blos d"?
““im: ins uge zu fa en, wie dreselbejm der Krzrie der drei
fände beschlossen und hierher gelan t sex, dre PMW" “b"“? wörtlich nur dre Einsetzung einer bckZ[U]l „zum Zweck der Information des Vereini ten Landtages rm mne des 5. 11 der Verordnun vom 8. ebm)" 3- c., a]so rrur-das, wa? an_ denselben gesev ,'? gewiesetx ser, und worm mrthm dre Stande nicht zu beschrän en sem darf?,k": „ ,
2) erscheint es eben sx? unzwgckmaßtg als rznthunlrch, dem Verer- nigten Landtage dre. nothtge Information durck„dre zurUBr- rathun der einzelnen von der Regierung propomrten, standi- scher usiimmung bedürfenden Fmanz-Maßregeln ernannten Abtheilungen verschaffen zu lassen; denn ,diese Abtheilungen haben eine jede für sich nur zu prüfen, mwrexeru die ihnen gerade vorliegende Finanzfrage an sich zweckmä i? und ange- messen erscheine, wogegen die Erörterung des Pun tes, ob und wie weit die Lage des Staatshausbrrlics diese Finanz-Maßre- gel nothwendig erscheinen lasse, nicht zrk: ihrer besonderen Be- urtheilun gehöre, es vielmehr die M' t dcs Plenums dcr Versamm ung sei, sich hierüber die u'o“ hige Information zu verschaffen; auch erscheint es nicht thunlich, daß jede dießr einzelnen Abtheiluugen eine so zeitraubende und weit- läu ge Arbeit als ein Nebengeschäft übernehme, dagegen müsse es ihnen allerdings überlassen bleiben, die ihnen nöthig schei- nende Information von der zu diesem Behuf besonders ernann- ten Abtheilung sich zu fordern. Ferner sei es als wahrschein- lich anzunehmen, daß jede dieser verschiedenen Abtheilun en eine andere Meinung über die Lage des Staatshaushaltcs a- ben und dem Plenum vortragen werde, so daß dieses, da die verschiedenen Gutachten nicht gleichzeitig zur Kenniniß dcr Ku- rie kommen diirften, kein richtiges Cndurtheil zu bilden im Stande sein würde. Die Majorität hält es dagegen für un- möglich, daß die ganze Versammlung, deren Thätigkeit durch die zahlreichen Petitionen, welche sich in Zukunft voraus- ßchtlich nicht vermindern möchten, und durch die oft um- angreichen Allerhöchsien Propositionen in Anspruch genom- men ist, den Zustand der Finanz-Lage untersuchen und sich die Information von den Verhältnissen des Staatshaushaltes verschaffen kann, die sie nach der durch das Geseß ihr zuer- kannten Vcrpflichtung gewinnen müsse.
Es bleibe daher nichts Anderes übrig, als daß, so wie über- Zaupt die Abtheilungen die Organe sind, deren der Vereinigte andta sich bedient, um die an ihn Jewiefenen Ge enstände in der er orderlichen Art vorbereiten zu affen, die zu eschaffendc Information eincr Abtheilung zu übertragen, welche aus Mir- gliedern zusammengeseyt wäre, denen die zu einer solchen Un- rersuchrrn erforderlichen, nicht so häufig anzutreffenden Finanz- Kemrrm e beiwohntenz die daher rm Staude sein dürften, diese Arbeiten mit besonderer Geschicklichkeit vorzunehmen und rascher und besser zu vollenden,
, Weiter, erscheint es durchaus nicht ausführbar, Wenn jedes xmzrlne Mitglied des Landtags sich die ihm wiinschcnswcrth scheinenden Erläutcrringen von dem Landtags-Kommissarius er- bitten wollte; auch diirfte durch diese bestimmte Abtheilung manche unbegründetd Petition verhindert werden.
3) Nach der Ansicht der Majorität der Abtheilung kann aber nicht behauptet werdcn, daß die erbetene Ernennung einer solchen besonderen,?!btheiluug cxccptionell und nicht unter das Gescß zu subsumrrcn sei, denn im §. 11 sei dieser Weg Weder ge- boten, noch verboten, sondern nur gesagt:
es solle der Haupt-Jinanz-Etat und die Uebersicht über den Staatshaushalt dem Vereinigten Landtage zur Information vorgelegt werden, zu Welchem ZWecke und- auf welchem We e die Information erlangt werden solle, isi daher im Ge ev nicht bestimmt, und. es kommt somit nur darauf an, den §. 11 zu inter- prerrren. ,
:Diese Jnterpreiatidn kann nicht_ nur jjiiglich so gegeben werden, daß |rck_„d-er Landtag dre erforderliche Zn ormation durch das regle- mxntL-rnaßrge Organ emer Abtheilung verschaffen soll, sondern es ist, wie schon vorher xntwickelt worden, auch durchaus zweckmäßig und im Interesse der Regtxrung selbst gerathen, die Interpretation, so wie sie“ durch dre Petrtron erbeten wird, zu geben. Endlich ist es ewiß wunschenswerth, daß der Landtag und durch die gestattete Verb“ ent- lrchun semer Verhandlungen das ganze Land von dem guten Zu tande des taats-Ha'ushaltes vollständige und überßeugende Kenntniß erhält; auch werden hierdurch ungxgründete, auf Un enntniß der Verhältnisse -heruherrde rznd Mrßtrauen m die Staatsregierung erzeugende Gerüchte rhre Yundlrche und fie beseitigende Widerlegun erhalten.
us drFen Gründen ha-t'daher die Abtheilung mit 9 Stimmen SLIM 3 bes [offen, dem Petrttons-Antrage der Kurie der dreiStände Mk folgender Modification beizutreten:
:95 S?- Majesiät allerunterthäm'gst „gebeten werde, es Allergnä-
d'SÜ 3,“ skßükkkn- daß der Haupt-Jmauz-Ctat und die Ueberficht
“' Manz-Verwaltung emer Abtheilung jeder Kurie zur Bericht-
M“ imngSana: Plenum derselben behufs Informirung der Ku-
WMiesÜ wlelrde.“ §. 11 der Verordnung vom 8. Februar 3, c.
„U, a :, Ick "ö edie erat“ un .
„ „Fananz-Mrntster vsvfonn DüeBsberhg: gNach der Besiimmung un 5“ (1-1 der Verordnung wegen der Bildung des Vereinigten Land- tages sollen demselben, d“ Haupk-Jinanz; Etat und eine Uebersicht des Staaéßhaushaltes zur Information vorgelegt werden jedoch nur m W JKUM- """" ck „“ck handeZK, knilveder um eine im:: Anleihe oder um “Uk *sollh? Verandxruns "' d'r beßehenden Steuewerfassung, welche entw-bcr- eme Erhohung der bestehenden Steuern ob“, eine neue Steyer zum Gegensiarzde _hat. Es sieht gro b;, Vorlesung des Haupt- Fmanz-Etats, so wie dre Uebersicht d'.“ mtshaushaltes in
_ Zr: ammenhanxe mri herr cFositwneu weg“, Finanzkra-
M; und es t „der Zw: : bur dtex. orla e die Versammlung in
Stand. “„stkn- ein Utthki darüber zu ällen, ob es nothwen-
sei, mr! mm :ck:- oder mit einer Er hung der Steuern oder. mit eurer neyen Steuer vorzug- en._ Cs diese Mitiheilrm.
dei Staatzhauhaltes und des „' quz-Etatstine stlbsifiändi en
. 1-2:- “zonder? a: M-tth-rr-nz-a, werchx 5- Btßimmung Ta-
. M um den Vmimgken Landta in en ßK*- einwohlm“ „su:-
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zumhmmfei-“ober nich!, “nur den Verein:“ ten Kurie- "theilt wer- den. Man würde, [MM, über den 313“! und auch über die Absicht dxs Gesepes ghinausgehen, wenn man eine solche Information mittelst emer Baathung in getrennten Kurita bewirken wollte. Die Information ;| be ' mt für die Versammlu-r? der Vereinigten Ku- rien, und also mu die Angelegenheit wegen ieser Information als Zu:;- tolche behandelt werden, welche beide Kurien gemeinschaftlich e o *
,Daher „entspricht meines Erachtens der Antrag, daß in jeder Kune von einer besonderen Abtheilung der Jinanz-Etat und die Ue- bersicht des Staatshaushalis durchgesehen werden, um die erforderliche Information behufs der Prüfung der Jinanz-Proposifionen zu verschaf- fe", nicht dem Sinne des Geseves. So wie diese Propositionen selbst lediglich beßimmt sind für die Versammlung der Vereinigten Kurie", ehen so muß jede Information und jede Vorbereitung in “dieser Be- ziehung lediglich als Gegenstand der Vereinigten Kurier! angesehen werden; die einzelnen Kuricn können in dieser Maicrie nicht abge- sondert handeln. Es ist dies um so noihwcndiger, als die Frage, ob eine Anleihe nothwendig sei, ob eine neue Steuer einzuführen sei? in verschiedenen Richtungen eine Prüfung der Finanzlage dcs Staa- tes erfordert. Es kann nach dieser Finanzlage sehr wohl eine Anleihe n'o'thig sein, ohne daß irgend eine neue "Steuer motivirt isi, und um- gekehrt; es muß also beiErörterung der Frage, ob derJinanzzustand drs Lan- des eine neue Steuer oder eine neue Anleihe nötl)ig macht? auch der Finanz- zustand jechmal von diesem speziellen Gesichtöpunktc aus ins Auge gefaßt werden. Sobald man davon abgeht, den Finanz- Etat und die Uc- bersicht des Staatshaushalteö aus diesem speziellen Gesichtspunkte zu prüfen, so kommt man von selbst dazu, den Staatshaushalt nach allgemeinen Gesichtspunkten ohne eine bestimmte Richtung zu priifen, und die Folge davon ist, daß ein solches Verfahren zu einem Moniren führt, und das Resultat ein Urtl)cil iiber den Staatshaus- halt im Ganzen bildet. Das ist aber nicht wohl vereinbar mit der Bestimmung, daß den Ständen die Kontrolle des Seaatshauslwlts nicht zusteht. Ich muß mich deshalb dagcgen erklären, das; in jcdcr Kurie besondere Abtheilrmgen bestellt Werden, um sich iiber den Staatshaushalt zu informiren und dariiber an die Kurie zu berich- ten. Ich kann es zwar, sofern cö sich, wie hier, blos um eine Pc- tition handelt, dahin gestellt sein lassen, ob es angcmcffen ist, zur Vorbereitung eines Urthcils dariiber: ob die Lage des Staatshaus- halts dic Propositionctr wegen einer Anleihe odcr Steuer rcchtfertige, eine Abtheilung, getrennt von derjenigen niederxuscycn, welche diese Propositionen selbst vorzubereiten hat, erlaube mir aber, zu bemer- ken, daß es, meinrs Erachtens, und so hat auch wohl das Geseß die Sache sich gedacht, die Aufgabe der mit der Vorbereitung der Finanz-Propositroncn fiir die Plcnar-Berathung beauftragten Abthei- lung ist, zu leicherZeit auch den Haupt-Jiuanz-Ekai und die Uebersicht des Staats aushalts mit Riicksicht auf “ene Propositionen ins Auge zu fassen und in dieser Beziehung die creinigten Kurien näher zu unterrichten, damit dieselben in den Stand gcseßt sind, ein Urtheil darüber zu fällen, ob es Bedürfniß sei, mit einer Finanz-Maßregel vorzugehen. Entfernt man sich von diesen Gesichtspunkten, so kommt man, wie schon bemerkt, auf ein unbestimmtes Feld und würde sich auch, was das Praktisckrc der Sache betrifft, in ein unermeßlichcs Material vertiefen müssen und einen sehr großen Zeit-Aufwand brauchen, um erst klar zu sehen. Verfassungsmäßig sollen nur vor- gelegt Werden der Hanpt-Jinanz-Etat und du: Uebersicht des Staats- Haushalts. Dcr Haupt-Finanz:Etat ist das Schluß-Resulkak Von 3724 Spezial-Emts, und die Uebersicht des Staatshaushalts ist das Resultat von oben so vielen Spezial-Abschliiffen, also ein rrngchenres Material, welches, Wenn es sich, wie jcßt, auf mehrere Jahre zuriick- erstreckt, zu einer fast unübersehbaren Masse sich anhäuft. Will man nun in diese? Material selbst hineinsteigen, ohne daß es fr stematisch vorbe- reitet isi, sq rst das eine Arbeit, Welche sehr lange Zeit er ordert. Will man ":s-Unbestrnrrnte, ohne genau die Punkte im Auge zu haben, die für bestimmte Jmanzgesevc und zu ihrer Beurtheilung nothwendig sind, den Zustand des Staatshaushaltcs untersuchen, so verliert man sich m ern unübersehbares Feld, und es bedarf eines außerordentlirhkn Zeitaufwandes, um es zu be errschcn. Es kann also nur Absicht des Geseyes gewesen sein, eine - ri'rsung dcs Jinanz-Efats und der Ueber- sicht der) Staatshaushaltes mit Riicksicht auf die Vorlagen Wegen einer Anleihe oder Steuer zu veranlassen. Wenn in Beziehung hier- auf bei den einzelnen Punkten der Jinanz-Etat oder die Uebersicht dcs Staatshaushaltes nicht hinreichend befunden wird, so müssen diese Punkte angegeben werden, und dann wird Seiten der Regierung nicht das mindeste Bedenken oijalten, alle möglichen Aufklärungen zu geben; dennGeheimnisse habe ich bei der Finanz-Verwaltung nicht zu machen, und ich trage nicht das nrindesie Bedenken, Alles bis in die kleinsien Details vor ulegen. Aber wenn hierin weiter gegangen werden sollts, so müßte das (Hesey einc Modification erleiden, weil darin nur bestimmt ist, daß nur der Harrpt-Jirrarrz:Etat und dir. Uebersicht des Staats: Haushaltes vorgele t werden soll, aber eben darum, und Weil dich nur zu bestimmten wecken cschehen soll, isi es unerläßlich, daß auch die Punkte und Richtungen ezeichnet Werden, zu Welchen behufs ge- höriger Beurtheilung der Steuer- und resp. Anleihe-Propositionen, nähere Mittheilungen erforderlich sind. -- Der Jinanz-Etat und die Uebersicht des Staatshauöhaltcs bilden, meines Erachtens, nur ein Material zur Vorbereitung des Urtheils über die Jinanz-Propositionen, und es ist natürlich, daß die Abtheilung, welche mit Prüfung jener Proposition sich zu befassen hat, auch die Vorlage we en des Staats- Haushaltes und des Jinanz-Etats ins Auge saßi. hne mich aber über etwanige Modificationen in dieser Beziehung weiter zu äußern, halte ich es aber für nothwendig, daß die behufs der Jinanz-Pro- positionen erforderliche Information für den Vereinigten Landtag auch durch ein Organ der Vereinigten Kurien vorbereitet werde. - Das; jede Kurie für sich eine Abtheilung ernennt, scheint mir nicht zu- lässig, denn daraus würde eine Art von Censur oder Kontrolle über den Staatshaushalt folgen, welche der Stände-Versammlung uicht beigelegt ist; die Festseyung des Siaatshaushaltes und die Verwen- dung der Staats-Einnahmen bildet lediglich rin Vorrecht der Krone.
Graf Arnim: Ich knüpfe an das, was mir in dem so eben vernommenen Vortrage gehört haben und was meine Ansicht iiber die Absicht Sr. Majestät bei Erlaß der Verordnung vom 8. Februar, so wre meine AnFcht über die Meinung der Regierun bestätigt, einige Bemerkungen. ämlich in den Fällen, wo das GeZß dem allgemei- nen Landtage eine Information über den Jinanz-Ctat _und die Ueber- sicht des Staatshaushaltes vorschreibt, wird gewiß mrt voller Offen- heit dem Landtage gegenüber verfahren werden sollen. Diese meine Erwartung i| durch den Herrn Landta s-Komnrrssqr und den Herrn “Jinarrz-Minisier besiätigt worden. Da dies eme schr willkommene und für die Cntscheidnn der gegenwärtigen Frage einsiußreiche Cr- klärung isi, ist unzweisel aft, und danach eben so unzweifelhaft, daß, wenn es zur Information des hohen Landtages fiir nöthig erachtet würde, eine solche durch die Mittheilungen und die Materialien, welche ekwrz zum vollkommenen Verßänduiß nothwendig wären, noch bereit- wm'sIMßäR-t“ werdSmen "üu'kä'v G si d ua v be
re : zum ie :S egen aneo zur an - merke, daß ich nurnsrheideu bitte die gesehliche Fuße der Sache w n
W." '“ : sich dar die Erklärun der rr li Kom- m are 8 et. “Tr: kann 11 11“ in dem 11 nicht„ßn ett- daß 8 OW vorgeschrr ser“, bieser autohauhalrmrd dieser Haupt-
Finanz-Erat segen mtr vyrgelegt werben, um die Versammlung dar- über zu ormu-en, inwieweit eine Anker“ : oder eine Steuer zu be.- willigen -ser. Davon steht im 5. 11 m' ts, und es steht an an keiner anderen Stelle des Geseves etwas davon. Der s. 11 eißt
seinem ganzen Inhalte nach (da es auf ihn hier ankommt) folgender- '
maßen: „Wird der Vereinigte Landtag zu einer der in den §§. 4 bis 10 bezeichneten Angelegenheiten einberufen, so sollen demselben jederzeit der Haupt-Finanz-Etat und eine Uebersicht des Staats- haushaltes für die Zeit von einer Versammlung zur anderen zur Information vor elegt werden. „Die Fesist ung _des Haupt-Finanz-Etats, so wie die Be- stimmung über die Verwendung der Staats-Einnahmen und der dabei sich ergebenden Ueberschüsse, zu den Bedürfnissen und zur ?Zohlfahrt des Landes, verbleibt ein ausschließendes Recht der Krone.“ Der leytere Saß hält ganz streng dasjenige fest, was der Krone vorbehalten werden solle, nämlich die ausschließliche Befugniß, den Etat festzustellen und iiber die Verwendung der Staais-Einnahmen zu beschließen und zu bestimmen. Der erstere Saß enthält aber rruch wiederum seinerseits nichts Weiter, als daß in den und den Fällen, wo nqm- lich der Landtag zur Berathung gewisser Geseye einberufen wird, ihm der Staatshaushalt und der Haupt-Jinanz-Etat zu seiner Infor- mation vorgelegt werden soll. Es ist also kcirrcsweges gesa *, er so_ll sich nur informarcn in Bezug auf Anleihen oder Steuern, orrdern rn jedem solchen Falle hat der Landtag durch das Gesetz,- das rhm von Sr. Majestät verliehene Recht, sich von dem Haupt-Jmanzf-Etat-und dcm Staatshaushalte durch die ihm geschehen? Vorlaqx zu rnfdrrnrren. Diejenige Erklärung, die seitens der,; Herrn Frnanz-Mmrsters m diescr Kurie gcgcbcnisi, isteine Interpretatwndcs Gcseßcs; das Gcseß selbst spricht sich nicht darüber aus. Ich stxlle den Fall, daß der Landtag von Sr. Majestät einberufen wird, um eme ?inlerhc zu votrrcn, daß dem- sclbcn bei seinem Zusammentritt auch dre Uebersicht dcs Sriratshaus- haltes und der Haupt-Finauz-Etat vorgelegt wiirde, daßsrhrrr ferner mehrere andere Propositionen vorgelegt würden, Se. Majestqt fande sich aber vcranlaßi, nach dem Zusammentritt der; Landtag? dr? Pro- position wegen einer Anleihe zurückzunehmen, weil das- Bcdurfmß urcht mehr vorwaltctc; ich frage, -ob nun der Landtag nicht mehr dcfugt wäre, sich von dem Jinanz-Etat und dem Staatshaushglt zu infor- mircn? Ich glaube, es würde, ganz getrennt davon, rhm vollkom- men zustehen, und der §. 11 würde ihn dazu bcrechtigerrund vcr- pflichtcn, sich zu informiren, ohne Riicksicht darauf, obsem solches Gesch noir) zur Berathung käme oder nicht. So sehe-ich die gesryhche Lage an, und ich glaube nicht, daß der Landtagbcisemcrrr gcgeznvarikgkn Veschluffe davon arrSgehen kann, wie von den Königlichen Kommissa- rien das Gesetz interpretirt ist. Wenn ck sich, aber ferner darum handelt (worauf die gegenwärtige Bitre gerichtet isk), wre dreseUJn- formation erfolgen soll, so wird es darauf ankommen, dre Erklarrrrr- gen, die gegeben sein müssen, ins Auge zrr sqsseu. Es, bak, der Ho- nigliche Kommiffar in dcr Veratlxmg dchurre der drei Stande uber diesc Petition und gegenwärtig der Herr Ftyailz-Mlkxlstkl “ls Kom- miffar in dicser Versammlung erklärt, daß die Abtheilungen, wel-c-lxe sich mit der Anleihc-Frage und mat der Sterrcrgcseß (JULI? beschaf- tigten, berechtigt waren, und wie Loggt m rener Kurie dre sienygra- phischen Berichte ergeben haben, ertens des Herrn Landtags-Kom- missars für verpflichtet gehalten wurde, _séch von der Lage des Staats- Hanshaltcs zu informiren. Das sieht, “Wiest- daß, „nach, l"LU ZUM,- prctationcn der Königlichen Konnntffarreu,'emc Bxfugmß, 1a sogrrr, “wre behauptet wird, eine Vcrpskl'lhklmg da sek- daß dlc bctrcffrnde Abthei- lunq den Vereinigten Landtag über „den Zustand, UND)"?- Lage des Stäats-Haushaltcs und desHaupt-qunz-Ctats rnforunrc, Werl vor- auöqescyt wird, daß dies bei der Anleihe und be- der Stcucr-Frage Vorantercssc und Wickti kext rst. , , , Wenn dies nun feétsteht, so ist dre Frage hier eine Frage der Zweckmäßigkeit. Es fragt sich nämlich, wie wird sich der Vereinigte Landtag „am zweckmäßigstcn informircn kön- nen? Darin weicht die Ansicht der Kurie der drei Stände und die Ansicht der Abtheilung der Herren-Kurie von der Ansicht der Königlichen Kommissarien ab. Man glaubt nämlich auf der einen Seite, das; die Information viel zweckmäßiger und sach- gcmäßer erfolgen werde, Wenn sie in einer zu diesern Zweck ernannten besonderen Abtheilung erfolgt. Es ist schon anderen Ortes angedeutet worden, wohin es führen könnte, Wenn die drei verschiedenen Abtheilungeu fiir die Bcrathung der Steuer, für Kontrahirung der Anleihe und fiir die Uebernahme der Garantie der Rentenbankcn ihrerseits eine Prüfung des Haus- haltes hätten vornehmen wollen“, es würde dahin führen, daß eine jcdc von ihnen, Wenn sie ihrer Aufgabe voilständig geniigt, sich der- jenigen weitläufigen Arbeit unterziehen muß, Welche der „Herr Finanz- Minister fast als unmöglich geschildert hat. Wenn sie dem Landra? Rechenschaft abgeben, wenn sie sagten soll: Wir halten dafür, da die Steuer zu erheben oder die be! chende zu erhöhen isi oder nicht, weil der Staatshaushalt ihrer bedarf oder nicht, so muß sie ahn doch bis in seinen tiefsten Tiefen prüfen. und daraus ihr Gutachten ründcn. g Das wiirde also die Abtheilrmg thun müssen, die sich mit der Steuer zu beschäftigen hat; außerdem wird die andere Adihetlrmg, welche eine Anleihe für die Eisenbcrykn zn bearbeiterr hat, drc Frage Yriifen und beantworten: ist der “» aatshaushrrlt m der Lage, eme lnleihc zu bedürfen, und rm Stande, die Zmsxn davon" zu tragen. Das Alles sind Fragen, die auch diese Adtberlnng erortern muß. Endlich würde 3. B. die Abtheilung Wegerr oer Garantre der Rekr- tenbanken dieselbe Priifung vornehmcrr miqserr. Es Wird also dre Prüfung und Information hier in_ drer Adtherluugen staiifrnden, rind jeder derselben wird die Information gewährt werden muffen, wah- rend doch an eführt ist, daß sie einmal vorzunehmen schon eme große Arbeit Jer“. Das Resultat kann außerdem der Art sem, daß die eine Abtheilung erklärt: der Staatshaushalt ist m der Lage, so viele Ucbcrschüsse abzuwerfen, daß es nicht nöthiLjisi, drrß dre Steuer erhöht oder eine neue Steuer erhoben werde. Ues ward vorgetrcx- gen und 14- Tage darauf wird von der Abtheilnng, welche dre Er- senbahn-Aulage zu bearbeiten hat, erklärt: der„Staatshauohalt,findet sich nicht in der Lage, irgend noch Lasten'zu ubernehmen, U 1| be- reits nur noch im Gleichgewicht, und dre Lasten smd so bedeuierrd, daß wir nicht glauben, dem Landtage crne„Anle1he cmdsehlen zu kon- nen, indem sich die Verzinsung nicht bes'Mten lass?“ Wurde. WHU" nun auf die erstere Erklärung dqs PZM!!!" bereits sem: Beschlusse egriindet hätte, so würde die zweii'e cm auf dmmctral_ entgegenge- Oepten Motiven beruhendes Votum rim Plenrrm hervorbrmgen." Wezm diese vérschiedenen Gutachten zu, gleicher Zett erfolgterr, ,so wurde :ck, keinen. o großen Uebelßand darnr finden, es ware möglich„ das; zwe: versrbie eue usichten chte, Motive goeltend machen und ernerr Y_e- chluß herbeiführen. . S9 liegt aber dre Sache nicht, Zondern dig eure lerheilung bringt mcht rhren Vorschlag zu derselben eit an, wre dre andere; sie kommt mehrere Wochen früher oder später, und der Land- tag hat einmal eine ganz andere Grundla e als später. I frage daher, ob dies ein weckmäßiger Weg i , den Landtag', ' er dqn Staatshaushalt zu in ormiren. Ich provozire ferner auf ie prakti-
Vierte Beilage
KFH 163.
en Er ahrungen, die wir erlebt haben. Wir habefn iir drr Abthei- Mrg übefr dic Mahl- und Schlachisteuer und iiber dre Ernsirhrungder Einkommensteuer berathen; die andere, Abtheilung hat iiber die Osibahn berathen, "beide haben 55 hrs 6 Wocherr gebrauchr, mn ihre Arbeit zu vollenden. Es tft m der Abtherlun für dre Steuer, der ich die Ehre hatte, “1,6 Vorsilzgrrder anzugeh ren, zur Sprache gekommen, ob wir nur; mrt der Prufung des Stqrrtshazls- halies beschäftigen sollen, und die große Mehrzahl hat erklart, baß wir dazu außer Stande wären, es würde den Erchg gehabt er1 ex, daß unsere Arbeit vielleicht noch mehrere Wochewspatcr an der? rm- - tac; gekommen wäre. Aus diesen Gründen halte ich es unsz rrrlrrßig, dié von Sr. Majestät dem Könige gervollte und vdn dem KLometrchcx Konnnissarius als nothwendig bezeichnete Information des an age
- , * ' ver iedenen Abtheiluuqcn m Betreff“ des “SFatshIt"?!)'al'kfjsf1'x;lxcjjdlöcschäxR1kll; ich glaube viel- ZU verweist", dk" 'Öch "" ck"“ 3 chl soll so krnn dies nur don "whk“ wcnn dle Information,g(sxrxn “ll , 't d'ks m Auftrr e n einer Abtheilung geschehen, dj_esfikh spxzre mr [e_e ' * rg" z beschäftigen hat und dazu vcrprlrckrtci wird. „Ynch 1]! _es zweckmaßrg, daß dies in dieser Art geschehe, weil die Prufung deYSmatshauo- [altes seines umfasscndcn Znshalid wegen _en't Geschast rst, wozu bc- ondcreKenntnisse gehören, die kctnrswcgcö )edcm Mrtgltrdr der _Vrr- ammlung beiwohnen könnezr, daß es rrlsd gilt, daß die bl-trr'ffr'ndc Abtheilung, wenn diese Prüfung zwcckmaszrg,geschehen soli, drcxemgen Kräfte in siéh schließt, die dazu dorzugSwrrsr,gcergnrr sind. _ Died können ganz andere Mitglieder sem- als diejenigen, dic errrcr Abthei- lung angehören, in Welcher dre Prüfung dieser oder )cnm'zzinanzfrage behandelt wird, wie 3. V. Eisenbahnbau rind 'LH-reneweranlaZungeu. Wenn ich nun also daraus schließe, das;"dre Priifung dcs «trends- lmushaltes durch Eine Abtheilung zwccknmßrger sl'l als durch Verqrhie- dene Abihcilungcn, so komme ich ferner mr_f den Punkt, dcr Voi] drm Königlichen Kommissarinsxhchorgchobcir irt, indxm er sagt, ,daß eine solide Prüfung zu einer Kontrolle, zu ctricr Kritik oder zu enrcm [Jr- theil iiber den Staatshaushalt fiihrrir wiirde. Ich vermag mcht rm- Znsehen, Weshalb die Arbeit diner einzrgrn ?„lbthcrlung- nicht zu cincr Kritik fiihren soll, als die Priifung _von zrvci__odcr drcrÄAbthcrlungcn; jede wird sich auf den Standprrnkt 1cl5r'n mirncnz dcn Staatshaushait 311 prüfen, um auf Grunddenen zu sagen, wir rathrn dazu, die Steuer zu erheben oder nicht 11. s, w. ?llso glrrnbc ich, düßxäs, was der Herr Finanr-Minister besorgi, in eincmwie111dc1nnnderxrrchallr undermcidlich ist. Ich wüßte aber auch nicht, warum der Haupt-z-manzZ Etat und die Uebersicht des Staats-Hanshaltö dcm- Landrage andch 111itgetl)cilt wird, als um ein Urthril dariiber zu gkijUAh-Ukld drrraur die Ansicht zu gründen in wie Weit die Steuer [[der Anleihe u. ]. w. riötl)ig odcr möglichisr, Wenn dabei aber ein unstaitlmftcr Nebezrzwrck erreicht oder verfolgt werden könnte, so beirrerkc ich, da?“; ich m der That nicht schr, wie dieser Zweck leichter erreicht werden OU und Me dadurch demselben Vorschub grlcistrt wird, wenn der staats-Hrrushalt in einer Abtheilung gepriift wird, statt in- „zrvcrcn oder dreien. - Dic Priifung hat aber der „König gewollt, mdcm cr drm Landtage dieses Recht _ab. * „ „
Es ist Serum" hcrdorgehoben wordcrr, “daß dies „zu- Ruckfragen Vrranlassung geben wiirde, zu einem Emdrmgkn rn dre „3009, oder wieviel Einzelne Etats. Stellt man sich arts drcxscn Byden, jo frage icli, ob diese Rückfragen minder häufig sern wiirden reikeud der Ver- schicdcncnAbtheilungen; ich frage adrr werter, ob, wcnn eme Jiifor- mation seitens der einzelnen Mitglieder grschchcri _soll, wenn )edrm Mitgliede das Recht zustehen soll, Fragen an dreier Bczichrrngdn die Vrrwaltung zu richten, dies nicht zu endlosen Weitläuftrgkeiten fiihren wiirde? soll dies aber nichr-gcschehen,x danwrst rs, aiich drm Landtage Und den einzelnen Mitgliedern desselberr nicht möglich, sich rin näherrs Urtl)r*il zu bilden, als der Erni es giebt, und ich glanbr', daß dies zu Versagen nicht die Absicht srm kann, Man hat grwdllt, das; eine Information stattfinden soll:», urid wenn die Voriagc nicht geniigt, so muß dem Landtage dic Jrcihcct zirrtchrri, zu erbitten, das; die Information vrrvvllständigt wcrdr; und _ck ut dann Sachc „drr ?)iegicrung darauf zu aufwirrten; rs fragt stch "Ul"- ob vo," SMM der Mitglieder oder mehrerer Abtheilung?" "* VW" VV" LMU“ M*- theilung dies geschehen soll. , , ,
Die Frage nun, ob der Landtag in getrennteir ddxrjvcrcmigien Kuricn dies vornehmen soll, ist von dem errn Koniglrchcn Kom- missar dahin beantwortet, das; dies durchaus in den Vcrcungirndiuc- rien gcsckrrhcn muß. Es ist dieser Gegenstrrnd von der Abidctlung ausfiihrlird erwogen worden; ,]!c' hai abcr izr drm (Hr'sciz kcmc Bc- stimmnng finden können, dix_drr»3 drm Vrrkrmgten Landtrrgr, d. l), dcn Vereinigten Kuricn, znqut, Dcr rmzrgc Frll, in dem das (Hrsrtz einc gemeinschaftliche Bcrathnng beider Kuricn vvrauösrtzt, ist in dcm §- 1-7 enthalten, nämlich die Bcrathnng iibcr Propositio- nen moch nrrrrr ?lnlrihcn oder Sicuern, und in diesem Paragraphcn finder sich nichts drrvon, daß der Landtag sich Von dem Staats- Haushalte insormircn solle; die Bestimmung, das; der Staatö-HanO halt zur Znsornmtion vorgelegt werden soll, ist in dem H'. “|“] ent- halten, und in diesem J". 11 ist dies Geschäft nicht als ein solches bchichnct, das in einer Sitzung beider Vrrcinigfcn Rurien stattfinden solle. _ Ich lasse rs dahingestellt sein, ob man es fiir zjveckmäßig halten könne, diesen Bericht seitens ciner Abtheilung dcr Vrrrinigten Kuricn entgegenzunehmen odcr 11ichk. Dad“ (Hi'st'H giebt aber keinen Anhalt, der diese Bcraihung in den Kreis der Vereinigten Kurie" wrist, rmd_so lange eine solche Bestimmung nicht da ist, müssen wir uns an den bestimmten Buchstaben des (Hescßcs halten, imd dieses sagr: Ticsrö und jenes Gesetz soll dort bcrathcu werden, unter die- sen finder sich aber Von einer Information des Staats-Hanshaltrs nichts, rind deshalb gehört er auch 11icht dorthin. Im Sinne des Herrn 31o111gl1che11 Kommissars wird man sagcn, die Information ist _em unzertrermlichcs Geschäft von der Vcrathnng dieser oder jener Gescyxz rch ,bcmerke aber, dies ist nur eine Meinung des Herrn Kommqsars; "" Gesetze steht davon kein Wort, sondern die Mitthei- !ung„zur Information ist im §. 11. selbstständig erwähnt, wo gesagt 117, M, MUMM Falle sie eintreten soll. Zu diesern §. [[ ist fcrncr rrdch xm Punkt enthalten, der dafiir spricht, das; die Jnfornmtion rin fill“ stxh gesondertes Geschäft sein muß: Nämlich die Brstimmnng, kIß. dre Uebersicht des Staatshaushalts fiir die ganze Zeit von einer [Tiißltsadri'eijF zur anderen vorgelegt1ver*derr_soll. „ Daß'cllvc Patent dem andere frist :oollkornnrcn unbestnmnt zwnchenueniem L_„andtage und 10 oder 261“ „und es konnte_ nach dern Patente fuglllh eure ZM Von doch soll in Zashrew von crnem Landtage zum anderen liegen, und Haushaltes" vxrnkl FTU der Versammlrmg einc Uebersicht des Staats»- also für die gangze eZkfr'oerden, von eurer Versammlung zur anderen,
W enn es nun bkxs Ton resp. 1!) bis „20 Jahren. _. Zu entscheiden: soll eine narauf ankame, -m-' Jahre 1SW oder 186“ macht werden so könnte :YedSteuer bemallrcz) oder eme Anleihe ge- von Interesse,sein, wie der Stoch offenbar fk“ d'“ Versarrrmlung nur befindet“ es könnte aber giti .“?jkixrmkrder Finanzen sich m jener ert und den, darauf folgenden e 's ern, was in den Irokreu 1 8
g ehen er. Es soll dies a er, eich-
falls vorgelegt werden. Ich rage: Zu welchem Zweck? __ O enbär
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1087“ ' '-
Vierte Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
u d'em weck da Se. Majesiät dem Lande die Ueberzeu un e- Jen will,Zdaß ,die jmmzen gut verwaltet Worden sind. DieFe [Febßr- erigun wird gegeben werden, wer! 1ck,das Vertrauen habe, daß" es ei unkgerer Regierun immer so srrn wird, daß sie mit ihren Resul- taten offen vor das and treten konne. Daß man aber wegen emes Steuergeseyes, was 'nach der Verordnmrg vom 3, Februar, 3, B. 1867, votirt werden soll'te, Rechenschaft fczabe, wir die Finanzen seit 1857 (wenn seitdem kk!!! Landtag gewe cn wäre) vcrwalret worden wären, darin karru ich keturn Zusmnmenhang finden. Jchnehmc viel- mehr daraus nut ern Motiv hkk, daß 73,“ Zweck der Information im §. 11 wirklich der ist, den Landtag zu mformiren iiber den Zustand des Finanz-Etats und Sraqtslwushaltcs fiir diese Periode. Dieser ist von Sr, Majestät allerdmgs uicht hingestellt als etwas, waskriuc Beziehung zu den Vorlagen iiber finanzielle Gegenstände habe, son: dern was materiell geboten und doppelt nützlich sei durch die Vor: lage links Gcsry EntWUrses iiber 311 erhöhcndc Steuern oder iibcr zu machende Anleihen; es ist etwas fiir sich Bestehen- des, was aber mit angewendet wird zu diesem Zweck. Nun fragt es sich, ob es nrcht im Jutereffc der Regierung liegt, wenn sie" einmal die Znsormirung fiir nöthig und nützlich hält, den Weg zu betreten, den der Landtag fiir den zweckmäßigstcn hält? Ob sie dem Landtage in der Wahl seinrr Mittel hindernd in de'n Weg irrten soll? Das Lcßiere muß ick) entschieden im Interesse der Regierung und des Landtages verneinen. Ich glaube, wenn Sc. Majestät rs im landesväierlichen Willen fiir gut gehalten hat, dem Lande und dem Landtage Information zu geben durch eine Uebrrsicht dcs Staatshaushaltes und des Jinanz-Etats, daß Ihm vor allen Dingen daran liegen muß, daß keine falsche Ansicht?" in das Land kommen, Ich glaube, daß die Mittheilung eines so voluminösen Etats, wie der dicsnmlige, vollen Anlaß giebt zu allcrlci falschen Gcriichtxn und falschen Auffassungcn._ CS sind mir srlbst Mittheilun- gen dierer Art geworden. Ich hättcgcwiiusthi, daß man es widrr- legen könnte, weil ich die Ueberzeugung habe, man wiirde es thun können: DIZ" geniigt aber keinesweges einc Uebersicht und ein Pro:: memorm, Wie dieses. ch) appellire an die Versammlung, ob es ei- ncm Jeden Von uns gelungen ist, aus der großen Reihe vonZahlen, wclche 1ich hier finder, sich ein klares Bild zu machen iiber das, worndcr wirUrmö eigentlich insorniircn sollten, Ick bekenne, das; dico sehr schwer tft. Ich glaube, das; es vicl günstiger stin wiirde, wcnn esrm ('Ulk Abtheilung des Landtags, nicbt an zwei oder drei 311 Vcr- schiedener: Zeiten zur Berichterstattnng verwiesen worden wäre, und wmm drcsr und dann eine Denkschrift Übergeben hätte, worin sie sagic: Tiro sind die Resultate, so und so haben wir gr- Pkl'fk .und aufgefaßt. Sie braucht weiter nichts zu thun, als curry] Ilommrntar xn geben _ zu den Zahlen, die sich in dcr ?luntrllnng !indcn. Einen solchen Kommentar halte ich aber rden nn Interesse der richtigen ?[rrffrssurrg für sehr nötl)ig. Ich glaube), das; jede (Habe, Wenn sie irgendwir so behandelt wird, als rolle „nc mihi gaztz das geben, was Jeder in ihr vrrmuthrt, cine bc:- dcnklrche Gabc irt. Ick glaube, daß die Aussicht, über den Finanz- Etat rmd den Staatshaushalt eine vollständige Kenntnis; zu bekom- men, am ganzen Lande mit großer Befriedigung, mit großer Dank- barkeit aufgenommen worden ist. Ich möchte sie nicht Verkiimmern dadurch, daß man irgendwie den Schein gebe, als wollte man einer Vollständigen Erreichung dessen, was gegeben werden soll, hindernd in dcn Weg treten. Diesen Vorwurf wiirde man auf sich laden, wenn man Verhindcric, das; der Landtag sich auf dem zweckmäßigstrn W256 insormirt. Ich glaube, daß dadurrh nicht irgendwie das Jutereffe der Regierung, die Prärogaiidc der Krone, dic_im §. 11 festgehalten sind, gefährdet Werden können. Ich glaube, daß die Gränzc fest gc- zogen werden muß, wo die anornmtion ein Ende nimmt, und wo es sich von der Einwirkung auf die Feststellung handelt. Hier handelt es sich nur darum, die gewährte Information Zweck- mäßig zu errkichcn. Tb Konsequenzen daraus gezogen we'r- dcn können , um sich in diese oder jene Angelegenheit rinzumischrn, gehört nicht hierher. Ist dies die Absicht, so wird es eben so wenig vermieden wcrden, Wenn der Weg betreten wird, der von dem Herrn Landiags-Kommiffar vorgezeichnct ist, das; bei dcr Stencrbewilligung Und bei Anleihe Von der betreffenden Abidrilung cine Priifung vorgcnonmrrn Werden soll. Dies wiirde zu ähnlichen Konfrqucnzrn fiihren, als wenn es die Abtheilung thut, wclche sich mit der Sache ausschließlich beschäftigt. Das liegt auf der Hand. Wenn ich hier nun öfter von dem UcberMisen an eine Abtheilung im Gegensatz gegen die Vrrwcisung an die Verschiedenrn Abtheilungrn iiber die Finanz-(Hcschc grsprockrrn habe, so muß icki schließlich, um rin J.Mißvrrstiindnis; 311 Vermeidrn nnd dcn Schein cim'r anonsrqurnz zuriicfzmvrisrn, indem die Abtheilung vorgeschlagen hat, daß der (Hrgrnstand in jeder Rurik besonders behandelt werden soll, noch Jol- grndes anführen.
Nach der Ansicht des Hrrrn LandtagsKormnissars wiirden nämlich aus demselben Rörpcr zwei oder drci Abtheilungen („Mk- vorgehen,. die fiir dcnsclbr'n Kiirper verschiedene Gutachten zu Vcr- schicdcncn Zeiten geben wiirden. Dic Abtheilung will jedoch nur Von jeder der beiden Körperschaften, Welche in getrennter Bcratdung dcn Vcrci : nigtanandmg bilden, eine Abtheilung ernannt sehen, um dir seKörpcrsrhaft 311 informiren. Also will die Abtheilung die .Herren-Kurie dnrch dir Abtheilung dcr Herrcn-Kuric, dic T*rci-Ständc-Kuric durch die Ab- thrilnng dcr Stände-Knric informircn lassen. Ob man dies fiir zwcckmäsxig halte oder nicht, ist eine Sache fiir sich; aber die Abthei- lung ist yon dcr Ansicht geleitet ivordcn, das; das (Heseß ('s nicht an ders gestalte, und wenn dirs der Fall ist, so darf man nicht um der wakmäßigkcit willen davon abweichen.
Graf von Sicrstorpff: Scitdcm Sc. Majestät drr Jiönsg den Ständen einen so rvrsrntlichrn Anthcil an den Finanzen des Lauch eingeräumt hat, ist es natiirlich, das; ihnen eine dciaillirtc Einsicht in die Jiuanzbiichcr gestattet werden möge. Von einem Miß- traucn gegen die Rcchnungö-Behördrn kann nicht die“ Rede sein. Sollte aber dies natürliche Recht und nicht gestattet werden, so wiirde cs Veranlassung zu abgeschmarkten Gerüchten im Publikum abgchcn. Wir sind weit entfernt, den hohen Vorrechtcn der Krone vorgrchn zu wollcn und iiber die Größe des Budgets, selbst in sxinen (xm- zclnhcitcn, Ausstellungen zu machen. Aber es ist ein größer Unter- srhicd zwischen dem Wieviel und wie die Signalen verwendet Werden, und sollte sich in dieser Hinsicht ein Pantzs [,'U'*'lus|k!_lklk- der dem Nu en des Landes nicht entsprechend "erschiene, so Wurde gewiF) Se. - ajcsiät eine chcnvorstcllung hMUbkk aus dem Wege der etition anzune men gern cn. „ „
von Quast: s ist von dem gechrienMrtgltede aus der Ucker- mark eäußert worden, der §. 11 desteseßes vom 3. Februar ent- Zxalte eine Besiimmun darüber, ob dre Vdrlegun „dedEtats an den
ereini ren Landta llfur jede einzelire Karte ,oder ist dre Vereinigten Kurien attfinden & . Es erlédlyk sich dre Sache, meines Erach- tens, &:er den In alt des „6. 11 elbst, indem es darin wörtlich Zeißt: „ ird der exeinigte Landtag zu einer der in den §§. 4 is “10 bezeichneten Angelegenherren emberufen, so sonen demselben
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Montag den 14ten Juni.
jederzeit der Haupi-FinanzzEtat und“ eine Ueber t “ * ' “) halts fiir die“ Zeit von emer Versammlung zurslYndTTnSzthnauT mation vorgelegt werden.“ Die §§. 4-10 sind aber gerade diese- nigen, in denen ausdrücklich nur ehandelr wird von dem Falle wb Se. Majestät der König die Zutimmung der Stände zu Stéuem oder Anleihen verlangt, während er 5. 12, der auf den in Rede stehenden §, 11 folgt, sich auf diejemgen Vorschriften bezieht, welche stattfinden sollen, wenn Se. Majestät eine Begutachtung von König. lichen Propositionen verlangt, nnd §. 13.an diejenigen, wo Petitio- nen eingereicht werden. Dies sind aber überhaupt diejenizren Gegen. stände, welche nach AllerhöchstemBeschlusse zur Befugniß des Land- tags gehören, weshalb also die Vorlegung der Haupt-Finanz-Etats nur aufdiejenigen Königl. Propofitioneu sich beziehen kann, welche den Ver- einigten Kurier! vorliegen. Dies ist auck der Grund, warum die Minorität dcr Abtheilung, zu der auch ich neben dem Herrn Referenten gehöre, ir) ihrem Gutachten mi 2 hervorgehoben hat, daß ihre Ansicht nach einer Vorlage der Etats für bestimmte ZWecke, welche den Vereinig- tcn_L§1ndtag beschäftigen, nichts entgegen sein würde. Ich bin aber enirrhrcden der Ansicht, daß, wenn die Kurie dieser ]“th vorliegenden Bitte beitreten sollte und Se. Majestät ctwa derselben Allerhöchsi Fdige gc-ben sollten, dies lediglich der erste Schritt sein würde, daß spater cm iriihercs Recht zur Feststellung des Haupt-Finanz-Etats und zur Bestimmung iiber die Verwendnn der Staats-Einuahmen darauf hm beantragt werden würde. Dres würde aber den"" fer- nrrcn Bestimmungen des §. 11, wonach Sc. Majestät sich dieses Vorrecht ausdrücklich Allerhöchst vorbehalten habe, völli widerstrei- ten. :)iimmcrmehr würde ich mich daher entschließen können, einem ?„lntmge mich anzuschließen, dessen unmittelbare Folge seiirwiirde, (Jin Recht in Anspruch nehmen zu wollen, Welches ausschließend der- Kroxic gehört.
_ Fingnz-Minister von Diiesberg: Wenn die Niederseßung ciner bejondcren Abtheilung zuin Vchuf der Information" des Plc“- nmris iiber den Staatshaushalt beantragt wird, so liegt wohl die Amicht zum Grunde, das; die desfallsigen Vorlagen Alles vollständig und detaillirt an die Hand gehen sollten; daß aber ein Haupr-“Finanz- Etat keine detaillirte Darstellung des Staatshaushaltcs geben könne, licqt klar auf der Hand. Die Jinanz-Berwaltung scheut in keiner Weise eine genaue Einsicht in ihre Verwaltung, und ich würde, wenn Ze. Majrstät rs gestatten möchte, bereitwillig sehr detaillirie Finanz- Etats imd Ucbersichten der Finanz-Verwaliung Vorlegcn. Ich be- merke aber, daß dies ein sehr umfasscndes Werk sein würde, welches, wcnn cs zweckmäßig eingerichtet sein soll, eine eigene Bearbeitung e*rfordrrr. Man muß dann die verschiedenen Jinauz-Verhälfniffe und die verschirdrncn Staats-Bedürfuisse ausfiihrlich und nach Rubriken zu- sammenstellen, de'nn eine einfache Zusamnrentmgung der sehr großen An- zahl von Sprzial-Ekats und Kassen-Ertrakten würdenie zum Ziele führen; man wird vielmehr imnrcrgenöthigtsein, UmarbeitungenVorzunehmen, um klare Resultate herbeizuführen. Es wird daher, Wenn der Haupt-Fi- nanz-Emt und eine bloße Uebersicht des Staatshaushalts einer stän- dischen Abtheilung überwiesen und ihr alle dazu gehörigen Materia- lien ohne Weiteres mitgetheilt werden, diese Abtheilung schrverlich im Stande sein, einen detaiUirren Bericht iibcr die Finanzlage zu erstat- ten, wie er gewünscht wird. Ich kann also um“ annehmen, daß man, wo die Vorlagen nicht genügen, die erforderliche nähere Auskunft miresr Vrzeichmmg dcr spezicllen Punkte und Zwecke beantragen 111111k.
Wenn einc Abthrilung mit der Priifung cincr Proposition iiber eine Anleihe und edcn so eine andere Abtheilung mit einer Propo- sition iiber kin nrurs Finanz-Gcsexr sich zu beschäftigen hat, so muß fir den Gegenstand mit Riicksicht auf die Finanzlage des Staats ge- nau ins Auge fassen und sich klar zu machen suchen, ob und inwie- fern cs ncithig sei, nähere Details iiber die Jinany-Verhältnisse zu vcrlangrn odcr nirdr. Eine dritte Abtheilung, die sich mit jenen Propositioncn nicht zu beschäftigen hat, ist riicht dazu im Stande, weil sie nicht den hierbei zu beachtenden Gesichtspunkt kennt. Sie kann also die praktische Frage, auf die es hierbei ankonnnt, nicht be- antworten; sie hat sich aber auch andererseits mit der Frage nicht zu befassen, ob es nöthig sei, eine Anleihe zn kontrahiren oder em neues Sicucrgesriz zu erlassen, weil ihr die Anleihe: und die Steuer:- Propositioncn nicht vorliegen. Sollte sie aber eine s_olchc Erklärung abgeben wvllcn, so wiirde der Abtheilung vorgcgrißerr Werden, die sich doch hauptsächlich mit jenen Propositionen zu berchirftigen hat.
Giebt sic abcr keine Erklärung dariiber ab, ob emBediirfniß vorhandrn sci zu einer nkucn Struck oder zu eiiier Anleihe, dann ist dock) das, was sie ausspricht, im Grunde nur cm Urtheil über den Siaatodmrödalt im Ganzrn, Welches nicht in „der Stellung des Land- tagrs liegt, wrlidcr nur die praktische Frage ins Ange zu fassen hat, ob eine Steuer odcr Anleihe nörhig sei. --„ Spricht sich der Land- tag blos im Allgrmcinen dariiber aus, ob die Jmanzlagrdes Staats gut oder nicht gut sei, ohne dm*a11_e*in bcstrmmtcs praktisches Resul- tat, Was dock) cigcntlick) dcr-Zwrck irt, zn knupfen, so scheint mrr dies die Ansiibung einer Art Von Kontrolle des Staatshaushalts zu in- volvr'rcn,
Graf Botho zn Stoldcrg:_ Es _ist gesagt worden, daß krin bedeutender Unirrsckricd wäre zwirrhrn einer generellen Kritik, die durch eine besondere Abtheilung crfolgcnwiirdc, oder dur _ eine spe- rirlle Kritik, die durch die iibrige]: ?lbtherlungen erfolgewkonnte. Ich finde darin allerdings einen großen Unterschied, denn eme besondere Abtheilung, die fiir den Jinanz-Emi crnannt'wäre,“ würde sich blos mitdem Finanz-Ctadim Allgemeinen bcfasyen; es liegt hrer aber kein bestimmter praktischer Zwrck' Vor, den sie. haben kiinrrte, um eit_1e Beschlußnahme zu fassen, wie sic der Herr Fmanz-Mmrftcr ausgeführt hat. Ganz anders ist cs, Wenn auf einzelne Fälle eine Kritik ausgciibt wcrden kann. Mir scheint aber gegen die Errichtun_ einer eigenen Abihxi- lung noch ein anderer formeller Grund zu fern und diesen finde :ck im §.7 dcs Geschäfts-Reglements, hiernach scheint mir, daß WWU,- lnngen nur für solche besondere Fälle errichtet Werden können, dre einen bestimmten praktischen Zweck und namentlich eine bestimmte Vor- berathnng zum Zweck der Abstimmunq im Auge habe!!. W057?" WU" aber nicht über den Finanz- Etat abstimmen, was ntchk 3“ “"F“?!" Kompetenz gehört, so wiirde der Zweck einer solchen Abtheilung wegfallen. _ * ,
Prinz Biron: Zur Bestätigung denen„was ,das geehrte MÜ- Zlicd aus Brandenburg gesagt hat„ ('r-laubc lck “"" das., „WAZ der
öuigliche HerrLandtags--Koirrtriiff-1r*ius m der gudereu Kune geäußert hat, hiermit Vorzulcsen, Der Herr Koinmrssarms hk“ eäußert: _
„Aufgefordert, mich iiber den voxrxegendkn „GPM and zu du", ßern, werde ich dies sehr gern thun, ;edoch, wre "ck, fck?" ck 5“ ähnlichen Vcranlassungeu bemerkt [KWO, "“ckt um ""ck m dre _Dt- batte über die vorlie ende Frage 3" “"We", sondeméum A Luna- gen üöér faktische unsiände zu geben. Das Gesch vom Fe-
“ e * akt: ' o - ' *“ o“ bruaÜFLüJd Le; Landrag zrr eurer der m den?. 4 hrs. 10 be- zeichneten , Angelegenheiten cmlxeru-ßn- _so sollen mselbeu jederzeit der Haupt-Finanz-Etat und eure Uebrrsicht des "Staaw-Hmmhgju