ßchéxu au, dix über„die Kritik des Referais laut worden sind, und verzichte auf eme weitere Bemerkung darüber, obg eich ich den Abge- ordneten aus Brandenbur beitreten mu , daß etwas darin liegt, was denjenigen, welche dem elben zum er enmale schon entgegentreten, Ui * zuéagm kann. Der Grund, warum ich mir das Wort e_rbetezr h e, i .der, da ich noch einen, wiees genannt wurde, „ve__rfanglrchcn “ Ausdruck darin, nde, nämlich die Worte, die bereits «Wahnd wordxn sind, „Umwandlung' des zur Zeit bestehenden Handelöarnts.“ Es ist Zwar noch naßgewresen worden, daß dies im sienographischen Proto- olle in der Zutun sieht; es liegt uns aber das e: enYtche Protok_oll ni t vor; ich wün chte, daß dies jedeSmal der Fa! ware. D,“ d'es ni t der Fall ist, o glaube ich, wird der Herr Referent _und die Her- ren, die seiner Meinung sind, nichks entgegenskÜEU-„wenn '„ch darauf an- trage, daß wenigstens die beiden Worte „zur Zett gestrichen werden- ch gehe von dem Gesichtspunkte aus, Ds darin x_twas _ltegen kann, was, ich muß es offen aussprechen, Sr. Maxestat _hesiimmie ersonen bezeichnen möchte, und das kann miter keinen Umstanden die Yb cht der Abtheilung gewesen sem. _Jch richte also an den Herrn Rekerenien die Bitte, sich "Ur anzuschließen; „ „ _ Referent Mevisscn: Ick hqbe personltch nichts dagegen xm- uwenden; fahsfinde es nur bedenklich, daß die Versammlung emen Beschluß, den te gefaßt hat, nicht genau nach der Fassung des Kon- klu ums in ihre Bitte an Se. Majestät aufnähme. Wenn aber bc- chi-ossen wird, diese Fassung umzuändern, so habe ich von meinem Standpunkte aus nichts daYgeu.
Um die unerquickliche ebatie nicht zu verläUJern, enthalte ich mich eines näheren Eingehens, wenn die Versamm ung den Entwurf mit der jeyt beantragten Aenderung genehmigt.
Abgeordn. von Auerswald: Ich laube, meinen Antrag wiederholt dadurch unierstiixzen zu dürfen, da?; uns das Kouklusum im Augenblicke nicht vorliegt, Ick wiirde wiederholt darauf anfragen, daß wir uns dariiber einigen.
Graf Renard: Ich habe nichts einquenden, daß die beiden Worte weggelassen werden.
Marschall: Hat Jemand etwas dagegen einzuwenden, daß die Worte „zur Zeit“ we bleiben?
(Wir allgemein verneint.)
Sic Werden also Weggestrichen werden. Es fragt sich nun, ob
auf die iibrigen Abänderungen noch bestanden wird? (Wird verneint.)
Abgeordn, Freiherr von Gaffron: Es ist mir vorhin widcr- legt worden, daß das Wort „muß“ fiiglich angewendet werden könne und keinen Anstoß in der Petition geben kann; ich bitic von vorn- herein die hohe Versammlung, lanbcn zu wollen, das; mich nicht im entferntesten auch nur ein Ans ug don Scrvilismus in dieser Sache leiter, dem ich durch und durch fremd bin. Ich glaube aber, daß dieses Wort nicht erforderlich ist und besser wegblciben und man sa-
en kann, „es ist zweiFmäßig“, oder „es ist die Pflichtaller Staaten.“ ch laude, daß ein großer Theil der Versammlung meiner Ansicht beipf ichten wird.
Marschall: Auf die iibrigen Abänderungen wird also vcr-
Ychwn (AUYemeine Beisiimmung.)
Dann ist mir dieser [bänderung der Entwurf „enehmigk. Wir kommen nun zur Tagesordnung. Der erste Gegen and der Bera- thuanetrifft die Beitragöpfiichiigkeit der Dominica zur Unterhaltung der chnlhiiuscr.
Referent ist Herr Abgeordncie von Pritiwiy.
Referent von Prittwiy (liesi vor):
Extrakt
aus
dem Sißungs-Proiokolic der achten Abihciinnq der Kurie drr drei
Stände, ei. (1. Berlin, den 12. Mai 1847,
betreffend
Nr, 894. Antrag des Abgeordneten Hein und noch acht Abgeordneter, wegen der Beitragspflichtigkeii dcho- minicn zu dcn Kosten des Baues, der Reparaturen und
der Unterhaltung der Schulhäuser.
In der Petition wird verlangt, daß die Dominici: zu allen Bauten, Reparaturen, Erweiterungen und Unterhaltungen drr Schu- len nach Verhältniß ihres Besißstandes, ohne Rücksicht, ob sie Ban- Maierial auf ihren Gütern haben oder nicht, beizutragen verpflichtet wiirden.
Herr Referent Ab_eordneter von Pritiwiy fiihrt aus, daß der Gegenstand in der besteßenden Geseßgebung, namentlich im AUgemei- nen Landrecht Thl. ]]. Tit. 11. §§. 731. 740., ferner Th], 11. Tit. 12. §.36 und 37, so wie durch das Gesey vom 21.Juli1846, erschöpft sei, welches kürzlich der Begutachtung der Provinzial-Landtage vor- gelegen habe; er beantragt, die Petition den Petenten zurückzugeben und ihnen anheim zu stellen, sich mit derselben an den Provinzial- Landtag zu wenden.
Der anwesende Verwaltun s-Kommiffarius, Herr Geheimer Rc- Ierangöraih Brüg emann, gie t Erläuterungen, stimmt dem Herrn
eferenten bei und emerki, daß die neueren Provinzial-Schulordnuns en bereits entworfen und zur Vorlage an die Provinzial-Landtage _ereit wären, und werde darin auch Veranlassung gegeben, der Peti- tion Erledi ung zu verschaffen.
Die btheilung beschließt einsiimmig, daR die Petition nur vor den Provinzial-Landtag gehöre und an den elben zu verweisen sei, womit achZder anwesende Herr Antragsteller nur einverstanden ist.
„ erlin, den 26. Mai 1847. D" “chic Abtheilung der Kurie der drei Stände.
Marschall: „Es ra t i , ob unter die en Um änden die ho e Versammlung noch die eYatixiiirg verlan t! s | h „ „ (Viele Stimmen: ein !)
EM? SUMME: Bios eine kleine Bemerkung wollte ich machen.
Marächall: Es kann noch keine Bemerkung gemacht werden, ?? muß “' Lest“? werden, ob 24 Mitglieder vorhanden sind, die die BerathungÉer a_i_1g:rn.____H
'? " “' "UI geschieht in'rei end.)
„Es kann also d.“ GFIMÜUW in BerYthunxczh genommen werden, und ich bitte sich nun u außern. .
Abgeordn. Kran e aus Schlesien: Jch habe die Bemerkung zu maiZen, daß das „Gesetz wegen__der neuen Provinzial-Schulordnun- gen ré txßld :mant we_rsd_xn mogSe. v__ _ck
an ag - ommr ar: o te 1 ver nden '
der Anna dahin, daß die neuen SchuloxdnungenXcht'balixbxinchtrtijrgt werden m“chten. Dieser alb kann_ irh die Auskunft geben, daß sie ohn: Zweifel dem näch en Provinzial-Landtage werden vorgelegt wer en. , „ Ab eordn. Krohn: Ich atte allerdings auch nur diesen An. trag : eilt, daß diese neue ul-Ordnung o bald als mö lich o_rge : t werde„und es würde er so dieser Anita jedenfalls erle igt ein. _ck wollte allerdings noch wünschen, daß ?[e dem Vereinigten andta e vorgelegt werde, weil e m t ein Bedürfuiß in provin-
zieller „eziehungx ondern ein Be ürfni Lit das ganze Land isi.
ul-Ordmmxien sind pro-
Landtaäo- ommissar: Die tet und werden den einzelnen Provinzia -Laud|änden
vipziell heard
. UW . vor elegt werden, weil sch: roße- Schwierigkeiten“ efmtden" haben wii-Ten, weit!: man eine Scthl-Ordnung fiir die g8 e Monarchie h_atte ausarbeiten wollen. Sie stehen nämlich in einer o engen Be- zixymz zu den Kommunal-Ver “ältnissen, und die Kommunal-Ver- ha tm_ e sind bekanntlich so we entlich verschieden in den entfernteren Provinzen der Monarchie, daß ich nicht glaube, daß es im Intereffe
des Landes gelegen haben würde, eine Schul-Ordnung im Allge- -
meinen zu bearbeiten.
Abgeordn. Hansemann: Der Herr Landtags-Kommissar hüt uns gesagt, daß dem nächsten Provinzial-Landtage die Schul- Ordnung würde vor elegt werden, Es entsteht also nur die Frage, wann der nächste 5Zrovinzial-Landtag stattfinden werde. Da der T_urnns desselben in diesem Jahre ewescn wäre, so erlaube ich mir dre Frage: _Ob uns dariiber eine Zusicherung gegeben werden könne, daß er wenigstens im nächsten Jahre stattfinde?
Landta s -Kommissar: Ich bin natiirlich völlig außer Stande, darii er eine bestimmte Zusicherung zu geben, da die Ein- berufung von dem Enischlusse Sr. Majestät des Königs abhängt; daß aber das Gouvernement die Absicht habe, solche nicht in eine f?r!“ ZUkUUsF hinaus zu verseyen, und namentlich nicht iiber das fiinf- trge Jahr hiiiaus, kann ich versichern.
_Secretan“ Dittrich: Ich habe nur ein Bedenken in Bezug auf die Vorleguug dcr Schul-Ordnung an die Provinzial-Laiidragc. Das (Heseß vom 21. Juli 1846 ist ein allgemeines, und es fragt sich, ob dcshirlb diese Angelegenheit in Provinzial-Schul-Trdnungcn zu erledigen ist, oder nicht? Das ist mein einziger Zwrifcl.
Abgeordn. Krause aus Schlesien: Wenn das Gesetz wcgcn der neuen Prodinzigl-Schul-Ordmmg noch nicht erledigt ist, wird cs noch an der Zeit sein, wenn das Gcscß von den Provinzial-Landtagcn bcratheu ist, es an den Vereinigten Landtag zu bringen, da mehrere Provinzen das Bedürfnis; fühlen.
Marschall: Verlangt noch Jemand das Wort?
_ _ (Viele Stimmen: Nein.)
Wo nicht, so frage ich, ob der Antrag dcr?!btl)rilung angenom- i_r_ie_;1 werden soll? Diejenigen, welchc dagcgrn sind, birté ich aufzu- 1 e en.
(Es erhebt sich Niemand, und ist somit der AbtheilungOAntrng angenommen.) „„ „
Der zweite, zum Vortra„ e kommende Gegenstand bxirrssi die Anträge auf Festseyung eines &iras-Minimums bci Holzdtcbxtahlcn, ciner Verjährungsfrist fiir drn dritten Wicdcrhdlungsfall und auf an» dere Modificationen der Strafgescye bei Holzdtebstirhleu und auf Am- nestie fiir die zum ersten: oder zweiteunmle Wegerr Waldfrcvcls _ver- urtheilten oder in Untersuchung befindlichen Judivrduen. Der Herr Abgeordnete Grabow ist Referent.
Referent Grabow (liest vor):
C' 3; t r a k t
aus _ dem Siyiings-Protokolle der achicn Abtheiluiig der Kurie der drei Stände, (]. (1. Berlin den 8. Mat1847,
betreffend _
die Petitionen Nr. 3-47. 367. und 418. der .Herren Ab- geordneten Brust, Kayser und Gricsßauf Jxstsctzung eines Straf-Minimums bci Holzdzcbstahlen, cinerVer- jährungsfrist fiir den dritten Wiederholungsfcrll und auf andere »)kodisicatiouen der Strasgcscße der Holz- diebstäi)lcii, und die Petirion Mk.II!) des Abgeordneten Herrn Merkcns auf Amnestie fiir die zum ersten oder zivciten Male wegen Waldfrcdcls verurthcilten oder in
Untcrsuchung befindlichen Individuen.
Es wurde hierauf zur Verhandlung der angekündigten Vorlagen (n] 2 iibergcgangcn.
Referent Herr Abgeordneter Grabow triigt zuniichst dic Petitio- nen der Herren Ab eordncicn Brust, Kayser und Gries Vor und fiihrt dabei aus, da die in drnselbcn enthaltenen gleichförmigcn An- träge durch den schon dcm Staatsrathe vorliegenden, von den Pro- vinzial-Landtagen bercits beraihencn (KieseH-Entwmf vom Jahre 1L-11 erledigt werden wiirden, daher keine Vcranlaffung vorliege, um ein neues Gescy zu bitten, vielleicht könne jedoch dem Vereinigten Land- tage empfohlen worden,
die Beschleunigung der Cmanirung jenes dem StaaiSrathe vorlie-
genden Geschs von Sr. Majestät dcm Könige alieruntcrihänigst
zu erbitten.
Die Versammlung tritt einstimmi dieser Ansicht bei.
Hierauf wird die Petition des Lngeordncten Herrn Merkens, betreffend die Amnestie, Vorgetragen; sie findet in der Versmnmlung keine Unierstiißrmg und wird einstimmig nicht für geeignet erachtet, bei dem Vereinigten Landtage zur Berücksichtigung empfohlen zu werden.
Marschall: Ich frage, ob gegen diesen Vorschlag der Abthei- lung etwas zu erwähnen ist?
(Der Abgeordnete vou Steffens nikldci sich um das Wort.) Dann frage ich, ob die hohe Versammlung wünscht, diesen Ge en- stand in Bcrathung zu nehmen? Diejenigen, die dafür sind, *itie ich, aufzustehen.
(Es erheben sick) mehrere Mitglieder.) Der Gegenstand kommt daher zur Berathung.
Abgeordn. vo1i Steffens: Hohe Versammlung! Ich halte es fiir meine Pflicht, in dieser wichtigen Angelegenheit von meinem Standpunkte aus als Forstmann eimge_ Bemerkungen zu _machcn. PreuÉcn besißt in seinen Waldungen _eme_i1 sehr großen Retchthum, die rhaltung desselben ist sehr Wichtig fur Ackerbaii, Handel und Industrie, und namentlich auch jeßt in Bezug auf die Eisenbahnen; denn die Eisenbahnen verzehren Brennholz und brauchen Nuyholz. Die Eisenbahnen Werden durch den erleichterten TranSport dcm Holze und dem Waldeiqenthum großen Werth geben.
Abgeordn, Frhr. von Vincke: Nicht lefxn!
Abgeordn. von Steffens: Ich lese _nicht_, Herr Abgeord- neter; :ck habe blos das Gutachten vor nur; tch brauche nicht zu le en ! s(Der Redner weist sich über die _Richtigkcit dieser Behauptung
durch Vorzeigung der Druckschrift aus, und der Abgeordnete
Frhr. von Vincke entschuldigt sixh durch__Zeichen,) _
Die Erhaltung der Waldun en angt zunachst v_on _em_em zweck- mäßi en Jorsi-Strafqeseße ab. in olches habe!) wir bis 1ey_t nicht; 'wir ?)aben das Gesetz vom 7. Juni 1821. Dieses (Hesev ist nicht vollständig und nicht hinrei end, um den „Wald Fegen Frevel zu fchüßen. Die hohe Staats- e terung hat dies _an_cr anni, uud zwqr dadurch, daß e 1841 den ämmtlichxn Provmzml-Landiagcn em neues Jorst-Straf eseß über den Holzdtebstth und eine Forst-Ord- nun zur Beguta tung vorgelegt hat. Dieses neue Gesch _enthalt in eder Beziehung | r zwxckmcißi e Bestimmungen._ _Dies rst we- nig ens in der Rhein- rovinz aner anni, und der rheinische Landtag hat nur weni e uudxnur solche Bemerkungen dazu gemacht, welche durch örtliche Ver ltnisse bedin 1 waren. Meine Herren! In allen Staa- ken. in con 'tutionellen v er in nicht conßiiutionellen, ist dé? Forst- G'skd ckung eine exceptionelle, und gem e, weil ße ““Wo"?" ist- ?: e 1 die Befürchtung, daß bei der Berathuns- di? _e ""ck m den
6 eren Stadien durchmachen muß, vielleicht vom juri schen Stand-
xmikte aus Bedenken xrhoben werden, die davon!) entsiehen, daß eine oiche Gesehyebung mit den allgemeinen Rechten nicht' u vereinbaren se_i. Wenn olche Bedenken entstehen, Yo wäre mögli' , daß, wenn diese Bedenken mehr oder weniger berü sichtigt wiirden, daß die fraq. lichen Gesetze in ihrer Anwendung sich als nicht ganz zweckmäßig und praktisch herausstellen möchten, wie dies bei dem Geseßeoom 7. Juni1821der Fallisi. Ich bitte daher, daß bei der Berathung in den höheren Stadien dies berücksichtigt werde. Diejenigen Beden- ken," welche vom juristischen Standpunkte aus erhoben wiirden, möchten am besten zu beseitigen sein , wenn man [an jährig erprobte Forstmäuner zu Rathe zögc. Wenn ich aber hiervon Spreche, so ist ein Jorststras- Gesch nicht hinreichend, sondern es gehört auch die Forsi-Ordnung dazu, welche den Zweck hat, die Waldungen gut und wirthschaftlich zu behandeln. Ich will Ihnen ein Beispiel zeigen, woraus Sie sehen werden, welche Nachtheile es hat, wenn eine zweck- mäßige Jorst-Ordnung nicht besteht. In Frankreich entstehen seit 1()Jahren periodische Ueberschwennnungcn. Das vorige Jahr waren in dem _Thale der Loire- und in anderen Gegenden mehrere Ueberschwem. mungen, die einen Schaden von 33 Millionen verursacht haben, Es sind 111 Frankreich die gelehrten Gesellschaften, Akademieen, das National- Jnsiitut aufgefordert worden, Mittel anzugeben, wie_ diesen Verher-
rungen vorgebeugt werden könnte. Man hat allerl_cZ_Vorgeschiagew
und man ist sogar .in den Jrrthum gefalien, man miiue die WKWUU- gen ausrodcu, weil sie Gewitter, Regen und Schnee anzo. MHM“) IMU“?
das war das Verkehrtcstc Mittel. Ich ist m_an znr ejmnun? gc- kommcn und schlägt dcm Gouvernement vor, die Waldungen an dem
Orbit 8 wieder er*it ellen. („Hanz Frankreich klagt rririi_dieRegi_xru11g iibcr Haine sch1gchlZe é)FÜ-st-S_öejrßgebung an, und das tft die 23-3ng weil nur ein (Hascy iiber dre Bestrafung der Fredel vorhanden war, abcr nicht eine Forst-Ordnung. Man hat die Regel aiifgestcllt, daß die unbéschränktesic Freiheit 1n_d_cr Bcuußung de_r Walder da sem miiffe, und die Folge dieses Prinzips war, daß die Waldungen ver- schwunden. Nun fordert man das (Hoichrnemeiit m_if, dem Uebel zu steuern, aber das ist keine Leichtigkeit; denn ist einmal von dem Gebirge die fruchtbare Erde weggeschwcmnit, so kostet__es mr_endlichc Miihe, nm wieder Wälder dort anzubringen. _Es gehoren iiichtme große Summen dazu, sondern auch wciitgstend 30 Jal)re__ Zeit. Bas sind die Folgen, meine Herren, von einer ntcht zweckmaßigen Forst- Gcsetzgcbuug. Ich habe nur zu bemerken, daß ich M BLZUJ ani d?" Antrag davon gesprochen habe, daß in dcmsclbcnnur pon eineni so;»- Straf-Geseye, aber nicht von cmchorstZOrdmiiig die Rede isi. We hohe Staats-Regiernng hat allerdings die Voritcht gehabt, mit dem Jorst-Straf-Geseße auch eine Forst-Orduuyg den Landtrrgixn dorzu- legen. Ich wünsche nur, daß _auch die Bitte an Se. Viajestat den Köni gestellt Werde, zug'leich dic Forjt-Ordming zu emamren._
Yandta s-Kommissar: Es sind beide Geseye so weit vdr- bercitet, daß ?ie nur noch das Plemim des StaatSrathes zu pgssircn haben. Freilich haben sie bereits im Jahre1841 _dcn Prodinzial- Landra cn vorgelegen, und es mag auffallen, daß 1m_Jahre 1847 ein Be?chiermigungö-Gesuch an das Gou_verncmcnt_ gerichtet werden muß; der Grund liegt Vorzugsweise darin, dqß em Grieß, _wrlchrd ungemein viele provinziclle Beziehungeii hqi, nicht ohne Gchrviertgkeit gcneralisirt rvcrden kann. Es wirre vrclle1ckt_ angxmxffcncr chescn, wie ]“th Provinzial-Schnlordnungeii, sd auch ProvinztalZForjtordnun- gen zu proponircu; denn es hat 11ch_le Laufe der griindlichcn und mühsamen Verhandlung wegen Vereinigung der vcrsch-xdcgrcri Vora dcr Provinzial-Ständc herausgestellt,__daß es_ sehr schwierig ist, in dieser Beziehung die abweichenden Wunsche tn aligcweiiicir Grund- säycn zu vereinigen. Es sind in_dcsyew diesc Schivicrigkcitcii so weit bcscitigt, um die baldige Emanation beider Verordnungen mit Wahr- schcinlichkeit zusichern zu können. „_ „
Abgeordn. Von Steffens: Ick dankc_dcm Herrn Kommissar fiir diese Mittheilung und wollte nur noch eine Bemerkung nnr xr- lanbcn, nämlich ich habe aufmerksam mcichen Wollen, daß m_der Rhein- Provinz eine Verordnung wegen Ablöinng dcr Waidserviiutcn sehr 1wihwrndig ist, _ _
Marschall: Das ist ein Gegenstand, der uns nicht vorliegt, und wvriibcr wir uns nicht verbreiten kdnnxn. _
Abgeordn. Von Steffens: Ick wunschie nur, daß m dcm Anfrage noch das Wort „die ForstordmmF“ bctgeseßi werde. _
Referent Grabow: Mir als dem Zcferenicn liegt ob, die Ab- theilung hinsichtlich ihres Gutachtens; zu rechtfertigen. EH lag der Abtheilung nichts weiter vor, als die Abandcrnng von z_wck_ien Para- graphen des Jorsi-StrafgeseHLS, _und darauf war anddruckltch der Air- iraq chier Herren Petenten gerichtet. _ _Tie Abtheilung hatte aiw qar keine Veranlassung, irgeiid etwas Weiterer; zur Bcrathnng 3113ng Heu, und namentlich auch nicht die Bcschlcnmgimg dF.“ Jorjtgcseycs selbst. Sie konnte also nur von dcm_ beantragten Standpunkt (ins berathen, und ich glaube daher, daß die ebxn erst _gesteilicn Anfrage neue Petitionen sind, welche beyoudcrs hatten eingebracht werden mii en. _ ssAbgeordn. Brust: Meine Herren! Das Gesey vom 7. Zum 1821 seßt die Srrafc des einfachen Holzdiobstahld auf den viinfachcn Betrag des Taxwerthcs fest. Durch spätere Kabmets-Ordre rst anch bestimmt worden, daß die Eutwendungcn von anderen Forst-Prodiik- tcn damit gleichcn Schritt halten sollten. Wird nun ein erster Wic- derholungsfall ermittelt oder ein zweiter, so wird_dic Strafe dxs scchs- fachen Tarwcrthcs anSgesprochen, der dritte Wiederydlurigssall aÉin wird kriminell behandelt und geht an das Zuchtpolizxigcrrcht. LYUT die an dieses Gericht“ verwieseuen Wiederhoiyn Efalle fmde_t eine Strafe Von 4 Wochen bis 2 Jahren Gefangntj; takt. Das ist nach Lage der Dinge eine sehr harte Strafe, meme Herren!
“ ( Widerspruch. ) _
Sié wird aber noch härter dadurch, daß nichi festgeseßt ist, wenn Wiederholungsfälle Verjähreu, Nqch unserem rheunsrhcnRechte ver- jähren diese Wiederholungsfiillc fiir alle_ Vergehen an einem Jahre, also Wenn für einen Wiederholungsfall eme h'ohcre Strafc__angewcn- det werden soll, so muß auch in den vorhergegangenen zwolf Mona; ten ein Urt'heil erfolgt sein, ist kein Urtlml erfolgt, so ist auch _kcm Wiederholungsfall vorlandcn. _Dieser Mangel rm Gesexz_bewirkt, daß der ersie Freve im Jahre 1820 yorgckommen sem kann, der zweite im Jahre 1830 und der dritte im Jahre 1840. Wenn
nun der vierte im Jahre “1845 eintritt, so wird der Mann vor das Zuchtpolizeigeseß geladen und als Gewohnheitsfrevler destraft, und * das ist doch offenbar zu hart, denn vorliegend ist doch kem Gewohn-
[ “ [ v anden. - - '
)eitsfrDeZoéese F?r[lhe bringen solche Nachthcile hervor, sie schneiden so tief ins Volkslebcn ein,'daß wohl-Wenige Materie]! hier vorgelegen ha- ben, welche mehr Nachtheilc hkkvorgebracht haben, und das hat auch
von vielen Seiten den Wunsch herbei cfiihri daß die Sache geä_n- dert werden möge. Es ist nunmehr isn dem,Geseh-Entwurfe, der nn -
Jahre 1841 vorgelegen hat, die Sache wirklich geändert worden, es wurde bestimmt, daß die Verjährungsfrist auf 2 Jahre sich erstrecxen soll; allein das Geeß isi von 1841 bis 1847 noch nicht emamrt. Wäre der Fall, da die Emanirmiß noch länger ansteheir sollte, __so müßte ich eine hohe Versammlung itten, bei“ Sr. Majesiat zn befur-
Zweite Beilage
worten, daß wenigstens durch eine transitorische esehliche Bestimmung“ diejer Mißsiand. beseiti t werden mö ' g (Vielacher Ruf na Abgeordn. von der He es bedenklich finde, Se. Maje setzes zu veranlassen, Geseh nicht kenne. GeseH-Entwnrf den ben die Provinzial- das Gesetz in den einze bei dem Strafgeseybuch
Z; Absiimmung.)
dt: Ick wollte nur sagen, daß ich ät zu bitten, die, Emanirung des Ge- Staawrathe vorliegt, wenn ich dieses Es sind schon über sechs Jahre her, daß ein rovinzial-Landtagen vor andtage sich in der ver [nen Paragraphen ausgesprochen. der Fall gewesen ist, so sind auch hier die Gutachten schr abweichend. Nun ist mir nicht bekannt, ob man iibcr- haupt dic Gutachten der Provinzial wurfe beriicksichtigt hat. nicht bitten, ein Geseß zu emaniren, Fasttag nicht kenne, und ich nicht aussprechen werden. erbittet“, aber etwas, was man nt Ansicht nicbt erbitten. Ich bin der Meinung, daß der Vereinigte Landtag Veranlassung habe, gerade wie beim Strafgescybnche zu bitten, daß das Gesetz dcm VereinigtenLandtage vorgelegt werde. ist ein (Hesey, das auf das Pcrsonenrccht einen bedeutenden Einfluß häk- xs ist verschieden begutachtet wvrdcn, und um eine Aus hrrbetzufiihren, scheint mir ein Gutachten des Vereinigten wunschenswerth. Jedenfalls wiirde ich mich der Bitte, wie sie vor- geschlagen ist, widerseyen.
(Wiederholter Ruf nach Abstimmung,) Ich muß fragen, ob die hohe Versammlung dcn
elegen hat. _ chicdensien Weise über
-Landtage bei diesem neuen Ent- Jch kann aber, wie gesagt, Se. Majestät d'as ich in seiner gegenwärtigen daß Sie Alle eine solche *Bitte s muß genau präzisirt werden, was man cht kennt, kann man nach meiner
Marschall:
Schluß der Debatte will, (Die Versammlung erklärt sich damit einverstanden.) und dann muß ich zuerst den Antrag der Abtheilung zur Abstimmnng
Secretair: Er geht dahin, die Beschleunigung der Emani- rung des dem Staatsratyc vorliegcndcn Geseßcs von “Sr. Majestät dem Konig? alleruntcrthänigst zu erbitt-en.
___Marichall: Diejenigen, welche dem Anfrage der Abtheilung bctjttmmen, bitte ich aufzustehen.
Zivci Drittheile sind nicht Vorhanden.
Abgeordn. H a n fc 111 a u n : ehörtcn Votum glaube ich, das; Sie sich dem Anfrage meines Kol- cgch mis dc'r Rhcin-Provinz anschlicßcu und also Se. Majestät den
König bitten werden, dem nächsten Vereinigten Landtage das "Forst- _ Es ist ein Theil des allgemeinen Strafrechts, und somit glxmbc ich, daß das Votum sich demjenigen anschließen müsse, Wclcheö riickyichtiich des Strafrechts abgegeben worden isi.
Das wäre ja eine nene Petition.
„ _ Das ?lmcndcmcnt ist allerdings vorher richt ein- geretcht _wordcn, allein darum wird es nicht unbedingt ausgeschlossen sem, weil dem T))Zarschall die Befugnis; zusteht, auch ausnahmsivcise Amendements zuzulaffcn, die vorher nicht eingereicht worden, dicsrr Umstand wäre nicht hinreickiend, es auszuschließen. Meinurig,_daß die hohe Versammlung sich über dasselbe “"Öspkcckik" und beichltcßxn möge, ob sie demselben beitreten wolle.
Secrctmr Von Leipziger: Es liegt'hier ein anderer Fall vor, als der Von dem Abgeordneten Hansemann erwähnte. allgemeine Strafgeschuch ist nicht von allen Provinzial-Landtagen bcrathen worden, da bckanntlich dcr rhcinische Provinzial-Landtag fich ÖM?" WWU“?- _und von den iibrigenProvinzial-Landtagcn sind viele unwesentliche Erinnerungen dagegen „cmachi wordcn, wriibr sicb zum „ Das orststrafgcsrß abr!" is'- so viel ich weiß, auf allen Provrnzial-Laudtagcn zur Bcrathnng gekommen und auch nur mit einigen wenigen Modificationcn angenommen wor- den. Es spricht also in Beziehung auf das Forststrafgcseß nicht der- selbe Grrnd dafiir, es dem Verein zulegen, wie es der
Meine Herren! Nach dem so xbcn
Strafgesc'y vorziilcgrn.
Eine Stimme: Marschall:
Ich bin der
Theil ganz entgegen laufen.
ten nächsten Landra e wieder vor- cziehung auf das “trafgkscßbnch. Ich bin der Aiiiicht, das; es als ein Bcdiirfniß erscheint, das; das Wenn es aber erst dem „zur Berathnng vorgelegt werden soll, so würde die Emanation in eine lange Ziikimft [)iiiarthesihobcn Werden. Darum kann ich diesem Antrag nicht beipflichten.
Abgeordn. von Bcckeratl): Ich kann nicht unterlassen, auf die hohe Wichtigkeit des fraglichen Gescyes aufmerksam zu machen. Das Forststrafgcscy steht mit der allgemeinen Strafgesechbung in ger Verbindung, und ici) schließe mich dem Amendcment ein, daß das Gesel) von dem Standpnnktc dcr Gesammtheit aus, also von dem Vereinigten Landtage, nochmals bcrathcn Werden mö c.
Zei) wollte mir nur erlau cn, darauf aufmerksam zu machen, daß eben, weil der Gegenstand so äußerst wichtig ist, wie uns von dem verehrten Mitglicdc, wirs zuerst sprach, griindlich auseinandergeseßi wurde, die baldigste Einanirung des Gesetzes als höchst wiinschcnöwcrtl) crschcint.
* Und ich will dem hinzufügen, von meiner wir in den Wunsch des baldigen Erscheinens dcs g der geseylichen Strafen
Fall war in
Forststrafgesetz baldigst emanirt werde.
Vereinigten Landtage
Abgeordn. v o 11 V in ck c:
& Eine Stimme:: Gerte aus, daß ! __ _ Gkschö einstimmen, da wir cmc Scharsun
Marschall: Amcndcmcnt, das wir so eben gehörthabcn, ob Sc. Majestät dcr Kii bevor es erlassen wird, dem nä
Es wird also die Frage zu stellcn'stin, ob das anzunehmen sei, nämlich, nig gebctcn werdeii soll, das Jorststrafgesey, chstcn Vereinigten Landtag vorlegen
Ich muß mir die Frage an den ob denn dieser Antrgg Unterstiißung ge- kcme siatdrsunden.
cordn. von Vincke: Hkkrn Marschall erlauben, Nach meiner Wahrnehmung hat Ich ersuche diejenigen Herren Mitglieder, Welche dieses durch Aufstehen
funden hat? Marschall: __ das gestellte Amendemcnt unterstuycn wollen,
(Mehrere Mitglieder erheben sich.) Die hinreichende Unterstiißung ist also da. Ich frage also: Soll an Se. Majestät den König die untcrtl)änigste Bitte gestellt werden, daß das Forst-Sfrafgesey dem nächsten Vereinigten Landtage vorge-
zu crkcnnen
(Dieser Antrag wird mit einer großen Majoritiit verworfen.)
Der Herr Referent wird Vortrag erstatten über die Petition des Herrn Abgeordneten Merkcns anf Amnestie fiir Waldfrevel.
(Der “Referent liest vor.) Es fragt sich, ob der Antrag Unterstiisung findet. (Es erfolgt von keiner Seite Unterstiißung.) De_r Gegenstand kann also nicht zur Vcrathunq kommen. Wir werden mit diesem Gutachten schließen müssen, weil es schon
_ Ich bin in der Lage, der hohen Versanimlung das vor kurzezn in Aussicht gesiellte Versprechen gleich zu erfüllen, mderxt Se.__Ma]cstFit,der König eine Declaration erla aben, welche die _liefurchtxtx Erschütterung des Kredits der preu i- en Bank zu beseitigen völlig geeignet sein wird.
ck),“ auf 4 Uhr ist. Landtags-Kominissar:
1W9
Sie lautet: „ „
„Cs_i| dnrch d“. Staars-Mimskenum zu Meiner Kenntniß gekommen, daß über die Ausle ung des C 33 der Bank-Ordnung vom 5, Oktober v. I., we en nnahrne der Noten der preußischen Bank bei öffentlichen Ka en, neuerlich Zweifel sich kundgegeben haben. Zur Beseitigirngdteser Zweifel will Ich, nach dem An- frage des Staats-MimftermmiJ, hierdurch erklären, daß sämmtliche öffentliche Kassen, zu denen m dieser Beziehung auch die gericht- lichen Deposital-Kassen gerechnet Werden sollen, unter allen Um- ständen verpflichtet sind, die Noten der preußischen Bank für den vollen Bétrag, auf welchen dieselben lauten, in Zahlung anzu- nehmen.
Dieser Mein Befehl ist durch die GeseH-Sammlung Zur öffent- lichen Kenntniß zu bringen.
Sanssouci, den 9. Juni 1847. _
(gez.) Friedrich Wilhelm. An das Staats-Ministerium.“
Marschall: Ick schließe hiermit diesc Siyung. Dic nächsje Sitzung kann )'th nocki iiicht anberaumt werden, da morgen eine Sitzung der Vereinigten Kurien iiber einen Gegenstand, der jeden- falls mehrere Tage hinwcgneymen wird, stattfindet.
(Schluß der Siyung gegen 4 Uhr.)
Sißung der Kurie der drei Stände am 11. Juni.
Nach dem Schlusse der Siyrmg der Vereinigten Kurien, welcher nach 4 Uhr Nachmittags erfolgt war, äußerte der Landtags-Marschau von Rochow:
Ich ersuche die Mitglieder der .ii'urie der drei Stände, noch bei- sammcn zu bleiben, um ihnen eine Frage vorlegen _zu können.
(Nachdem die Mitglieder der .Herren-Kurie den Saal verlaffcn und die Mitglieder der Kurie der drei Stände wieder ihre Päßc cin- gcnommcn hatten.)
Ich wiirde mir nicht erlaubt haben, die verehrten Herren noch so spät zm*iick3uhalten, Wenn es nicht ein schr wichtiger Gegensiand wäre, über den ich eine Frage an die hohe Versammlung zu richten hätte, nämlich die, ob sie noch den Entwurf der allerunterthänigstcn Bitte anhören wolle, welchen der Herr Referent von der Schulenburg iiber die Petitionrn, betreffend die Verordnungen vom 3. Februar,
aufgeseyt hat. (Es erfolgt der Zuruf mit Ja!)
In dessen Folge bitte ich den Herrn Referenten, diesen Entwurf vorzuiragcn. _ “Dazu wiirde aber nöthig sein, so stikl wie in der Kirche zu sem, bannt man genau hören kann.
Abgeordu, Hansemann: Ist er bereits in der Abtheilung ge- jvcscn?
Referent Von der Schulenburg: Za wo[„l, er ist bereits durch die Abtheilung gegangen. Er lautet:
(Referent liest den Entwurf vor.) _ Das wiirde die Begründung sein für die Bitte um die Periodi- zität des Landtags.
Marschall: Es wird zweckmäßig sein, den Entwurf zuerst ganz zu lesen. .
Referent von der Sihulenburg liest in dem Entwurfe fort.
h Nach Erledigung einiger Erinnerungen wurde der Entwurf ge- ne migt.
“Marschall: Nun habe ich nur noch die ergebcnsie Bitte aus- zusprechen, daß, wenn morgen die Siyung des Vereinigten Land- tages nicht die ganze Zeit ausfüllen sollte, die verehrten Herren die Giite hätten, hier vereinigt zu bleiben. Es wiirden dann diejenigen Gutachten, „welche für die lcytc Siyung bestimmt waren, an dcr Tachordnung sein, es sind deren noch acht. Ich muß auch bemer- ken, daß das Gutachten, betreffend die Vertagung des Vereinigten Landtags, gedruckt und vcrthcilt ist. Ich werde morgen fragen, ob auch dixser Gegenstand bcrathen werden soll.
Die Sisung ist qeschlossen.
(Schluß der Siyung 42- Uhr.)
Sißung der Vereinigten Kurieu am 11. Juni.
Die Sißimg wird vvn dem Hcrrn Landtags-Marschal], Jiirstcn zu Solms, um 10'ch Uhr eröffnet.
Die heute fnngirendcn Secretaire sind die Herren Abgeordneten von Patow und Naumann.
Das Protokoll der vorigen Sißung wird verlesen und ge- nehmiqt. '
Marschall: Wir kommen nun zur Verlesung des Gutachtens iiber die Allerhöchste Proposition, die Errichtung von Hiilfskaffcn be- treffend. Herr von Gaffrou wird das Gutachten verlesen, Welches nun die Form einer Adresse an Se. Majestät den König erhalten hat.
Referent von Gaffron (verliest diesen Adrcß-Eniwurf).
Abgeordn. von Knoblau ck (vom Platz): Es ist hier gesagt worden, daß sie sowohl fiir die einzelnenProvinzen, als fiir das Ge- sqmmtwohl des Vaterlandes nützlich wären. Ich habe geglaubt, daß die Vcrsgmmlung die Ansicht hätte, daß sie für einzelne Provinzen wohlthirtig wären, für andere nicht. Ich weiß nicht, o'.- dic Ver- sammlung dcm beistimmt.
(Mehrmals unterbrochen durch den Ruf: lauter! lauter!)
Referent von Gaffro'n: Es ist bei der Faffung hier von der Ansicht arrogegangcn worden, daß sich in den Verhandlungen mehr- chs) ausgesprochen hat, daß allerdings nur für einzelne Provinzen diese Rentenbankcu gewünscht werden, daß aber, Wenn einzelne Pro- vmzeii daraus Vortheil zögen, da diese Theile dcs Geßmmtvaterlan- dcs bilden, auch das Gesammtwohl des Vaterlandes gefördert werde.
Dies schließt nicht aus, daß die Provinzen, welche sie nicht WÜUsckW
chkökhigt werden, sie einzuführen.
Abgeordu. Von Knoblauch: Wenn es nicht anderen zum Nachtheil eschieht. „
Mar chall: Ich glaube, daß diese Bemerkung als erledigt mzzxséhen ist. Es fragt sich, ob sonst noch eine Bemerkung gemacht wir
Abgeordn. Zimmermann: Die Bemerkung ist aber nicht ge- hört worden.
Marschall: Es hat deren Erledigung stattgefunden nach der Erörterung des Referenten; sie isi ;uriickgenommeu, und wenn keine weitere Bemerkung gemacht wird, so 71 die verlescne Adresse ange- nommen. Wir kommen nun zur Verleun_ eiiier Erklärung, welche der Abtheilung vorgele en hat über die ömgliche Proposition, die Vollendung der preußi eben Ostbahn betreffend, und es wird der Ab- geordnete von Manteuffel 11. dieseErklänrn vorle en. klä Referent von Manteuffel 11. ver!» den ntwurf dieser Er-
rung.
Dimftag den 15“- Irmi.
Abgeorbn. Graf von Schwerin (vom la : ' Inächft die Frage zu erlauben, ob diese E :";ka “Ick? Z,?YW
es-Zjlusse der Abtheilung beruht?
eferent von Manteuffel_ll.: Ich erlaube mir, darauf zu erwiedern, daß heute Mor en _Stvxm der Abtheilun ßaügefundm, und daß die Abtheilung si _mtt die er Fassung der Mämn ein- verstanden erklärt hat, nicht mdessetr mit d-Zr Art, wie die ämn all emeiner abgegeben werden soll, indem em Theil derselben wünscht, da Griinde hinzu efügt würden. Eine Einigung hat nicht |attge- funden, und ich ha e als Referent des Plenums nicht geglaubt, "ge- zwungen werden zu können, mich über Gründe zu äußern, welche auf Verhandlungen des lenums beruhen.
Abgeordn. Gra von Schwerin: Die Entscheidung derFrage: in Welchem Verhältniß in Bezug auf die Abgabe solcher Schrift- stücke der Referent zur Abtheilung sieht, muß ich der Versammlun überlassen. Meiner Meinung nach ist die Sache bisher so aufgefa t worden, daß der Referent auch die Gutachten, die Erklärungen als Erklärungen der Abtheilung an die Versammlung bringe, daß er fich der Abtheilun zu fügen habe. *Ich stelle anheim, wie die VeJamm- lung wird enthheiden wollen. Aufs bestimmteste muß ich mi aber dagegen erklären, daß wir Sr. Majestät eine Erklärung in die er Fornrvorlegen. Wir haben eben eine Erklärung in Form einer e r- erbictigen Adresse an Se. Majestät gehört, und ich glaube, die E r- erbzetimg verlangt er), daß wir auch in dieser Sache den Beschlu in dreier Form, ni-i)? aber in der einer ganz kurzen unmotivirten Erklä- „[WII. abgcbcy, Dann habe ich noch hinzuzufii en, daß'nach früherer ?YUYWUUI in die Adresse ein Resume? der L?crhandlungen und der Griinde aufgrnommen werden muß. Aufs allercntschiedensie muß ich mich gchn die Vorgelcscne Erklärum aussprechen, *
_ _Rcsxrcnt von_ Manteuffel 1l.: Ich muß hierbei bemerken, daß ich 1xel„ckc11_geb_liebcn bin bei dem Gesck)äft6gange, welcher im Re- glement vorge]chr1c_be_n worden ist, und mir keine Veranlassung vor- gelegeii har, vo_n _dicicm Geschäftsgange abzugehen. Der Geschäfts- Tzang qt ausdrücklich vorgeschrieben in J“. 22, wo die Vorschrift dahin autct: '
„Auf Grund säinmtlichcr Verhandlungen wird von dem Referenten
oder dem ewgcn, Weichen der Marschall dazu bestimmt, die Erkiä- *
rung der “Stände abgefaßt, welche in einer anderweiten Plenar-
Bermnimlung zu verlesen und nach erfolgter Genehmigung in einer
in _gicackzxr Weise, wie das Protokoll (§. 21) zu vollziehenden
Rc_m]ch_rist durch den Marschall Unserem Kommissarius zu über-
gcien Ut.“
Meiner Ansicht nach ist nach den gescylichen Bcstimmnngen des Re- glements dcr Geschäftsgang der, daß die hohe Versammlung in der Regel wenigstens in unmittelbarem Schriftwechsel mit Sr. Majestät de_m_ Könige nicht steht, sondern daß die Mittheilungen an Se, Ma- jestät lrdiglich bewirkt Werden durch den Königlichen Herrn Landtags- Kommiysar, welcher zu diesem Behufe der Versammlung beiwohnt. Deshalb halte ich, wie )'th wenigstens die Bestimmungen des Regle- ments liegen, fiir den gewöhnlichen Geschäftsgang dafür, da die Erklärung, insofern sie den Beifall der hohen Versammlung nden sollte, in gewöhnlicher Weise vollzogen und mittelst Anschreibens von dem Diirchlanchtigen Herrn Marschail dem Königlichen Herrn Land- tags-Kommiffar überreicht wird.
Graf zu Dohna-Lauck: Als einstweiliger Vorsiyender der Abweisung glaubx ich die Abtheilung in Bezug auf die Vor ekommene Ermucryng rechtfertigen zu müssen. Die Majoritiit der Zlbrheilun war ["'„t dem Herrn Referenten verschiedener Ansicht; sie War aux drr Memun , das; diese Resolution der Plenar-Versammlung in Be- ziehung an diesen Punkt Seiner Majestät in ehrerbietiger Form miiffe vorgetragen Werden, und daß namentlich die Anerkennung des Dankes fiir die Allerhöchste Proposition aungcsprochen werden dürfte. Der Herr Referent war aber anderer Mrinung, und da die Geschäfts- Ordnung in dieser Beziehung nichts Bestimmtes enthiilt, inwiefern der Beschluß der Abtheilung bindend fiir den Referenten sein müsse, so glaubten wir, die Sache auf sich beruhen lassen und der Entschei- dung der hohen Versammlung anheimsteUen zu müssen. '
Referent Frhr. von Manteuffel U.: Ich habe dem verehr- ten Herrn Vorsixzcndcn der Abtheilung hierauf zu erwiedern, daß zunäYst eine Abstimmung innerhalb der Abtheilung ni t stattgefunden hat. 5 ist daher allerdings wohl möglich, daß die ajorität der Abtheilung dem von mir cingcschlaqenen Wege nicht beigetreten ist; es dürfte dariiber aber eine positive Behauptung kaum aufzustellen sein, denn ich fiihre andererseits an, daß mehrere Stimmen glcichfalls meiner Aufl 1 bcitraicn. Wenn außerdem bemerkt ist, es sei gewünscht_ oder es ei die Nothwcndigkeit erkannt worden, in einer anderen Werse diese Er- klärung abzugeben, als die sei, welche von dem Herrn Vorsißenden der Abtheilung mit einem Ausdrucke bezeichxret worden isi, welchen ich hier, möchte ich sagen, nicht wiederholeii will, so glaube_ ich, daß auch die ganze Versammlung darüber mit mrr einverstanden _tst, daß tr end etwas Verlcycndes hier nicht ausgesprochen wvrdctx ist. Der err Vorsißcndc hat mir auch gewiß nickt__ dxn Vorwurf machen wollxn, daß ich mir einen Mangel an dcr nothigen Ehrfurcht gegen Seme Majestät "hätte zu Schulden konirnen 1assen.__ _ _
(Eine Stimme“ aus dem Herrenstandez [Furst Lichnowsky]: ja, ja.)
So glaube ich, dabei |th bleiben zu miiffen, daß, ich nach meiner besten Ucbcrzeugung mit dem Reglement m der Hand gehan- delthabc', und da[; 'das Reglement in §. 22 wir vorschreibt, daß eine Erklärung aufgesexzt w_erdc, welche den Beschluß enthält, und diese durch den Herrn Marichall an den Herrn Landtags-Kommiffar ge- richtet werdr. Hätte die Versammlung bßschlossen, oder hätte ich von irgend einer Seite den Auftrag erhalten, an Sex Majestät den Kö- nig eine Adresse auszuarbeiten, so glaube ich, daß die 9 Wochen, wo ich mit den Herren hier vereinigt bm, es wohl bewiesen haben, daß fck es an der nöthigen Ehrerbietung in Aquruck und in der Gem- nung gcgen Se. Majestät den König nicht wiirde haben fehlen in en.
(Von einer Seite ein halblautes Bravo.)
Ab eordn. von Auerswald: Nachdem durch verschiedene Be- schliiffe, €:“owohl der Kurie der drei Stände, als des Vereinigten Land- tages, der §. 22, der hier verlesen worden ist, in BeziehungFuf" den Vortrag des Referats eine Anwendun erhalten hat, die dahin fuhrt, daß, abgesehen von den weiteren Zestimmungen des Paragrapher), ein jedes Referat der Abtheilung vorgelegt werden muß, nachdem d'k Erfahrun gelehrt,_ daß die hohe Versammlung Upd „der Her,: Marscha dariiber einig gewesen, Vorlagen der_Art, dte dre Ab“)?!- lung nicht passirt haben, zurückzuwxisext- muß 'ch bekennen, ?“ß “ mir vollkommen unerklärlich ist, wie em solches Referat “ls NOWY- theilung pasfirt angesehen werden kann, welckxes nicht von_ 3" Abthei- lung angenommen ist. Denn daß es blos 7," der Abthktkm "978?" lesen werden sollte, ohne daß_es darauf ankanze, was dk: A tbuwns dazu sagt, kann meinessEkmeiikns mchk der Sum" Md d'? AMW der
r ammlun ewe en em. „ „ „ „* _
Ve sWenn iiur? daiüber nicht abgestimnzt ist„ die Meinung 'der Ad- theilung sich nicht kund egeben hat, so rsd das etwas Anderes, _rmd [ck muß mtch einxs Urtheis enthalten, da reh de: Abtheilung mehr an-