1847 / 165 p. 1 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

an werden blunts aufgéfordeti,“d1eselben mit den nach den 1. 3111 d. I. versaümden Zins-Coupons [Men bis “zum 1._Iu1i ». I. bei uns oder bei km

H . D. dunn, .. Oppenheim “...„ &: Co., A. SÖKKssbau en, . H. Stein, eder X Co., R. Wetgisosse, Mendelssohn &' Co., in Berlin, A-J)-Heymann ckCo., , s en Em fangnahme ves Nmnwerthes yuv der. bas in ver allenen, noch nicht tkbol'etxm Zmsen, _emzu- lie em. Vom 1. Juli d, J. an hört dre Verzmsung dieser Obiigan'onen auf. , Der Betrag derjenigen, nach dxm_„1. Jul! 17.3. vex- saUenden Coupons, welche bet Emlosung [obiger Obla- ationm nicht mit eingeliefert werden, wud- von dem apikale gekürzt und zur späteren Einlösung dteser Cou- pons verwendet. „_ Köln, den F) Marz 1847.

in Köln,

: in Aachen,

-

lt Direction.

[653 ].]

Köln - Mindem'r Eisenbahn. Zehnte Einzahlung von Zehn Prozent.

Unter Bezugnahme

auf die §§. 10 und 11

des von des Königs Ma-

jestät unterm 18. De-

zember 1843 bcstäti ten

Statuts der Köln-V in-

dem: Eisenbahn-Geseu-

schaft werden die Actio-

naire hierdurch aufgefor-

dert, die Zehnte Ein-

zahlung vou Zehn Prozent unter Anrechnung

der bis ultimo Dezember d. I. mit Zehn Thaler 13

SLU per Actie verfallenen Zinsen 5 4%, abzüglich einer

flOskontovergütung für 42 monatliche Vorausbezah- uns,

bis zum “15. August d. J. mit 9 Thaler 17 Sgr. xwr

Acne nach ihrer Wahl Zn Berlin bei der Königl. Haupt-Bank-Kaffe, m Köln bei den Vankhäusern A. und L. Camp- hausen, L. D. Herstatt, . Oppenheim jr. und Comp., Abr. Schaaffhausen, . I. H. Stein, m Düsseldoxs bei dem Bankhause W. Cless zu lasiert nnd „dre m ihren Händen befindlichen Pat- tialqumungen uber die früheren Einzahlungen mit ein- zuliefetn, indem nur gägen deren Zurückgabe die über Wo Rthlr. lautenden * ctien-Dokumente nebst zugehö- rigen Zinskoupons und Dividendenscheiuen verabsolgt werden können. Die Aima me der Einzahlung findet vom 1. bis inc]. 15. Anga c. statt (bei der Königl. Haupt-Bank-Kasse nur. Vormittags von 8 bis 12 Uhr) und werden die bezeichneten Empfangsstellen die von ihnen zu ertheilenden Jnterimöquittungen egen die von uns ausf-Tfertégen Actien-Dokumente, oßne Rück- sicht. auf die !mmem der Partialquittun en, in einer noch er zu publizirenden Fri , umtauschen, FinfiItli der Form der Actien wird Bezug auf an- er: ekanntmachung vom 7. Januar «. genommen. Bei Einzahlung auf mehrere Parxialquittungen muß ein nach den Actiennummem geordnetes Verzeichniß d elben eingerci 1 werden. öln, den 10. uni 1847. Die Direction.

Ruhrort - Crefeld - Kreis Glad- bacher Eisenbahn - Gesellschaft. Zweite Einzahlung von 10

[569] Prozent.

Die Herren Actionaire der Nuxrort- Crefeld-Kreis Gladbacher Eisen ahn- Gesellschast werden unter Bezugnahme "“““-" auf den H. 11 der Statuten hterdurch "'I-.* «; t:,f'gef§t§rder1,td1'ehzweitLel EinzaZlung von

«_.-.. .- “* e n ro en i res ctitn- ena s “e nach ( rer Wa [ z - g l

in refeld bei den Bankhäusem von Beckerath- Heilmann oder Gebrüder Mo-

, „_ leyaat, m Koln bu, der_t Bankhäusem Sal. Oppen- hUm jun. & Cie. oder Abraham

SÖUs au , in Düsseldorf ck dem hBanskZYus: Wilhelm Cleff

in Berlin bei dem Bankhaus: Mendelssohn .!" Cie- spätefiens bis _d. IU" leilßen und hierbei die uKneMäretnSieiKteerleei: Ya *mal, aus mit vorzulexen, indem unter denselben “' ki? jk?“ ik'zalklung quinirt werden muß. Zug “ck verweisen Wik " * Herren Actionaire " “"Udet „Folge? kk,“ Wich“??? lung und der Ver- et ur pmng en e ner a d' . und 13 Statuten. us R' U Crefelb, den 9. Juni 1847. b RuhtorFCi selbgkck i r(eßlkbtbicl: nEis b er :?:-nie a aer enan- _ „* Gesellschaft- h

Seeländifche Eisen- [5.65] bahn. V e r. i ck 1

. dex" ordenuj'éöeß- jährlichen “*?Gxgxxal--Berfammlung in - „31847. '

“'Im-amn. Naim“- "meneméne-

Ws

zu leistende

1010

e General-Vetsammluug der Seeläudischen enschaft ab?;baltezs. Der MYM war der öchß tVn Auf eser Ge- nem „Versammlun waren 1528 teien mit 223 Stim- men durch 97 A onaire Yräsmürt. Der Köui [iche Kommiffan'us wohme der meral-Versammlung ei.

Der Vorsixende des Ausschuffes, Professor David, las den Bertcht des Au§schuffes vor, wodurch die Ge- mmj-Versammlun? damn bekannthemacht wurde, wie der Ausschuß die hm nach den tatnten oblie enden Geschäfte auögefiihrt hatte und wodurch sowoh das- jeni e, was, um die Fortseyung der Bahn nach Korsör u efördern, gethan war, als das, was für die Her- ?!ellung der Anleihe von 300,000Nthlr., welche zufolge der dem Ausschusse von der am 17. Februar und :O. März d. J. abgehaltenen extraordinairen General-Ver- sammlun ettheilten Vollmacht, zur Vollendung der Bahn zwaschenKopenhagen uud Roeskilde gemacht war, der Versammlung mitgetheilt wurde. Es ging ferner aus dem Berichte hervor, _wie es zufolge eines von dem Oberingenienr der GeseUschaft gemachten neuen Kalkiilö fich gezeJt hatte, daß außer dem obenerwähn- ten von der Staats-Kaffc erhaltenen Velauf von 300,000 Nthlr., welcher nach dem beim Schlusse des vorigen Jahres von dem Ingenieur gemachten Kalkiile für mehr als hinlänglich angesehen Werden mußte , zur gänzlichen Vollendung der Bahn noch eine Summe von 100,000 Ntblr, erforderlich wäre. Darauf las der administrirende Direktor Herr Schram den'Vericht der Direction über dasjeni e vor, was seit der 1th abge- haltenen Geueral-Verßammlung zur Vollendung der Bahn ausgeführt war, woraus hervorgin , dax; die Arbeiten so weitvorgerückt waren, daß im Zahn, wenn dazu allerhöchste Erlaubniß erhalten Werden könnte, für den Personentxansport binnen der statutenmäßig vor- geschriebenen Zeit, dem 1. Juli 1). I., werde eröffnet werden können, und daß fie, wenn man dazu hinläng- liche Mittel erhielte, zum 1. Oktober d. J. Werde ganz vollendet werden können. Schließlich theilt der Bericht einige Erläuterungen mit, um dar uthun, daß die Ar- beiten auf dieser Bahnstrecke in emer nicht unverhält- nißmäßig langen Zeit aUSgeführt waren.

Nachdem einer von den anwesenden Actionairen in Veranlassung der vorgetragenen Berichte den Vorschlag gemacht hatte, daß eine Comité zur Untersuchung der Ursachen “des neuen Defizits erwählt werde, ging man zur Verhandlung der von dem Ausschusse gemachten Einstellungspunkte über, auf welche folgende Beschlüffe genommen wurden:

:|) die Gesammtverwaltung (Ausschuß und Directßon), wurde dazu bevollmächtigt, unter den besten und btllig- sten Bedingungen eine Summe von 100010 Rthlr. zur vollkommenen Vollendung der VahnZerbeizuschaffen;

b) daß an die Stelle deötechnischen irektors, deffen ?unctiomözeit ano claufen, em solcher nur für ein

albes Jahr oder ?iir den Zeitraum vom “1. Juni bis zum 1. Dezember 1847 constituitt werde, anstatt daß ?runach dem Statute auf 5 Jahre erwählt Werden o te;

1) es wurde dem Ausschusse auferlegt, in vorstehen- dem November-Monat eine extraordinaire General- Yerßammlung einzurufen, um derselben einen voUßän- dtgen und motivmen Plan zu einer veränderten Or- ganisation der Vetwaltung vorzulegen.

Durch die demnäYsi vorgenommenen Wahlenxm-es zu constituircnden te ,nischen Direktors, eines Mtt lte- des des Ausschusses und 5Suppleanten zum Ausf usse wurden der Herr Secretair Hjorth für den obenerwähn- ten Zeitraum als Direktor constimirt, der Herr Ober- auditeur Steenstrüp zum Mitgliede und die Herren Bankdirektor H. P.Hanscn, EtatSrath Salicath, Grossirer Owen, Capitqin und Buchhalter Clausen und Eisen- gießer Lande zu Suppleantcn des Ausschuffes erwählt.

Sowohl Secretair Hjorth, als Oberauditeur Steen- strüp haben die Wahl respektive als Direktor und Mit- glied deS'Ausxchusses angenommen. Von den Supplean- ten dagegen aben bis jest nur Bankdirektor Hansen, Etatsrath Salicath und Grosffrer Owen ihre Antwort eingesandt, wonach te die auf fie gefallene Wahl als kSuppleamen zum usschuffe nicht haben annehmen onnen.

Kopenhagen, den 7, Juni 1847.

Der Ausschuß ver Seeländischen EisenbahnchseUschast.

11 e j " kli “cuba n : Gerichw-Advo

ampf-Packet-Fahrt . . zwischen“ . Riga und Stellan, ' Korrespondcn?R mit den ?

** Dampfschiffen nach val und St. Peteröburg.

1847.

Das zu diesem Zwecke verwandte Dampfschiff „Düna“, Capt. Gust. Böhme, wird wie folgt abgehen: von Riga von Stettin (Abends) den 8. Mai N. S. den 15. Mai N. S. )) 22, !- » 29, » )) - * 5. Juni .. 12. Juni » 19. - » " 26. * 3. Juli - . Juli 17. * . - 31. A" . August , u u . -- . ? . Septbr. . Skptbr, ' " . a ' " . Oktober . Oktober ". -

Di; Preise für jede Fahrt smd: 1. Play pet Person (H.R. 30 od. “2 - -- 20

»

= ! J | U 3

I

"

Thlr. 33 Pr. . _, - 22 -- für 1 Privat-Kajüte von 4 Personen - 115 - "5124 " 317601_Hb!6f“ aber unter 10 a ren ah en die ä te. Dietha : 111: 3 fur 1 agen (H.R. 30 od. 33 Thlr. P!“- C'- " lHunbohueFutter -“ 3 ZZ » '- leichte Güter 50 Kop. Silber pr, _Kubikfuß- Das Börsen-Comité. Naher: Nachnchten mheileu die Herren Agenten elmsing .? Grimm in Riga, . Witte in Stettin.

Unterzeichnen machM" eit als A m für die St. Petewbur etzDaan chiff'Z dk- An eiskmdtas auch in diesem 3 re ieCommunicatiou Wu Kiga, Nepal“ und“ St. etuöbm'g regelmäßig url; „Dampf- chise Kaufladen, und in jeder Woche am Mittwoch

und eines von St.Petersburg mitwä-

Lineo von 811 im; und Pa agieren abgehen wird.

127 _

Helmsins ck Grimm.

[4271]

Vereins-Auction von Gestüt- pferdcn in Litthauen (Regie“- runngezirk Gumbinnen), in

1648“! Preußen.

Der landwirt schaftliche Verein Fr Linhauen wird auch in diesem ahre eine Vereins- uction werthvoller Gebrauchs- und Zuchtpferde veranßaltep und solche am Ta_ e nach der Auction in Trakehnen am 7. August d. ?). in Gumbinnen abhalten. Die Theilnahme vieler Gestütsbefißer der Provinz sichert eine zahlreiche Zusammenßeliung auögezeichneter Pferde, welche zuvor von einer ier u erwählte]! Kommiyfion von Mitgljedern des landwirthFchaftlicbeu Vereins stren e gepruft sind und deren etwaixze Fehler vor der Ausßietung angege- ben Werden. Vollständige Verzeichnisse der (Fier zum Verkauf Yßellten Pferde, mit Angabe der Iationale und den ' emerkungen der Prüsungö-Kommision, lie- gen den Käufern am Auctionstage ur Ei?? 1 bereit und soll auf die Weise das Zntere e der äufer, wie die Solidität des Unternehmens selbst, möglichst ge- sichert werden, Gumbinnen, den 5. Juni 1847. Das Direktorium des landwirthschaftl, Cen- tral-Vcreins für Litthaucn.

Rierte Einzahlung

auf die

Jntcrirns - Aktien

der

Anhalt - Deßauiscben Landes- bank

Nach der vom Verivaltungs-Nathe nn1erm„91en d. M. getroffenen Bestimmung wird Yerburch dte vterte Em- zahlung auf die Interims- cttcn unserer Bank mrt

Zlhn vom Hllndkrteingefordert, Dieselbe

beträgt nach Abrechnung von 12 S r. als Vetta “'der Zinsen I- 4 % auf die drei ersten Anzahlungen Jar ? Monate:

Ncunzcbn Thaler auch achtzehn

Sgr. im 14 Thaler-Fuße auf jede JMLkimS-Actie von 200 Thlr. Nominalwerth

und ist vom “15. bis 30. Juni d. J.

in unserem Geschäfts-Lokale hierselbst egen Aushäxudi- gung neuer, über 80 Thlr. lautende tücke, zu letsfcn.

Verspätete Einzahlungen Werden nach §. 13. der Bank- Statuten nur unter Hianufiiguug einer Conventronak-

Sirast von 2 Thlr. . * ctie angenommen, und wetßn uach geschehenem Auxrrufe dieselben binnen Monatsfnst

nicht erfolgen, so Werden die ausgebliebcnen Interims- Actien annnUirt und die früheren Einzahlungen fallen der Gesellschaft anheim. -

Die Herren Frege &“ (29. in Leipzi , George Mense! .E' (2-1. in Drchen, Gebréjder 9 ulaudt m Merseburg und Riley ck Reztßncr m MagdeburZ smd erbötig, Einzahlungen an die Bank gegen Vergutung einer billiger: ProviK'on, zu vermxttcln.

Dcßan, den ".'0. * prtl 1847.

Anhalt-Deßauische Landesbank, Nulandt. Liebcroth.

Qterartsche Linzetgen. [65414 Im Verlage der Deckerschen Geheimen Ober-Hos- bnchdruckcrei in Berlin ist erschienen und in allenBuch- handlungen zu haben: .

Geseß vom 17, Juli 1846, betreffend das Verfah- ren in den bei dem Kammergericht und dem Kr:- minalgericht zuBerlin znführendenUntersuchun en.

Verordnung vom 21. Juli 1846, über das er- fahren in Civil-Prozeffen. .

Allerhöchste Kabinets -Ordre vom 7. Apnl 1847, Wegen Publication dcr beide-n Verordngngep von demselben Tage, betreffend die Oeffentlichkeit in den nach dem (Heseße vom 17. Zult 1846 zu führenden Untersuchungen, so wte betreffend dte Oeffentlichkeit in Civil-Prozeffe». ,

Verordnun vom 7. Apnl1847, betreffend du: Oeffentlichkett in den nach dem Ge1eye vom 17. 31111 1846 zu führenden Untersuchungen, ,

Verordnuu vom 7. April 1847, betreffend d1e Oeffentlichkett in Civil-Prozeffen.

Preis zusammen 3 Sgr.

„___-___

n der Gro ius'schen Buch- und Kunsthandlung (C?xrl Reimärpus), Königl. Bguschule Ladanr, 12„ ist so eben in Kommission erschienen und kann durch alle Buch- und Kunsthandlungen des Zn. und Aus-

lgndes bezogen werden: [“““] Preußens Monarchen.

Sieben nach den bxßen Originalgemälden von ?ertlxltthographirten Bildern.

Nebst istori cher C'mleitun herausgegeben von Rudolpk Freiherrn ,v. “tillfried Nattoniv, K. Kammerherr und V1ce-Ober-Ceremonienmeistcr. Sauber gebunden. 11 Thlr. 10 Sgr.

Jm Verlage von Hermann Schulve in Ber- lin ist so eben erschienen:

65011] Stänbische Sonette.

Inhalt: 1.S1ändischches1 ruß. 11.Detdritthebruar. 111. Aufgebot. [P.'Séwerdt- eihe. ?. StändascheHeer- s au.Landtags- üs :: P|.NheianlOdct. b71"-

ei sel. Ständi che konumente: 1x. Beckerash. 11.18 UK.)“. Aldenhoven. xll. Ad.v.Rochow.Pr.5Sgr.

[575] Jniercffante Schrift. So eben erschien und m in Berlkn bei E. S.

Mittler , Schneidet &“ Co. und Gehrock“

;] [„U-'.:

- Leute, w:!che genau Bescheid im Harze wissen, NF?!"-

17968 91 Caractérczz 81188128

par .]6811 601011119.

2 solumes. 2 “[K]-'.

Früher erschien von demselben Verfasser: zd kussi? sous Uic-11n1]. 1 yo]. 211111“,

Beide Schriften werden gewiß mit dem größten Zn- 1ereffe gelesen werden.

In meinem Verlage erschien so eben und ist in aUen Buchhandlungen zu haben:

[“N“] [1 (] (3 n.

«e:!c'ac m ([am Zt'xinchxmw 7.11 [3814111

]]]ijt gebaltcn ““'");-u. 18 "Ost. ['reis Z 58!"-

JUZUZt U01] Z(Jbl'öltél',

11619313!!!“ 11. €!]nk'0"kn-§U'ill-ILU-Ll'kt'p “[ckck] ck? ['A'-“mm' x-iz-Z-wiz.

So eben erschien der zweite Abdruck von Herr Fischer auf dem Ber- [577' einigten Landtage von ihm selbst. :; Hkstk. 2212-Sg1“. Königl. Banschule LadenNr.1'2. bei Carl

Rcimarus, Firma: Gropiussche Buch- und Kunsthandlung.

6521- -- ' x ' 'Gutcr-Bexkauf. Ein Rittergut, 11 Meilen von Berlin, eine halbe Meile von der Chaussee, an Areal circa30()0 Morgen, davon 170 Mg. 2schürJe Wiesen, 500 Mg. gut bestan- dene Forst, 1200Mg. serstland ersterund ziveiterlaffk- 1000 Thlr. baare Gefälle, Fischerei, große, mtttlexnxd niedere Jagd, ein herrs aftliches Wohnhaus nebst [cho- nem Obst- und Gemii egarteu, die Wtrtyschafts- Ge- bäude in gutem Stande, Brennerei, an Vtchstand 1400 Schaafe, 30 Haupt Rindvieh, 12 ferde, 22 Hauyt SchWeine. Forderung 72,000 Thlr., Anzahlung 12- bts 18,000, die iibrigen Kapjtalien ,k'onnen m 10 Jahren nicht gekündigt werden. Ein Rittergut, 4200 Morgen Areal, dicht an der Chaussee, 17.1on 1400 Morgen Forst, Bau- und schlagbares Holz für 2;),000Thlr., 400Mg. schöne Wiesen, fürstliches Wohnhaus nebst Park und Garten, Brennerei, der Acker Gerst- und Roggenboden, an Viehstand 1600 Schaafe, 40 Haupt Oldenburger Rindvieh, 20 Pferde, Preis 80,000 Thlr., Anzahlung 20,000 Thlr., 12 Meilen von Berlin. Näheres im Deutschen Hause, Klosterstraße, Berlin, Stube Nr. 7.

[571] A u f r u f, , Den Rittergntsbcsißer Herrn Alwin Dießc ersuche “[Z in einer Zhu interessircnden Angelegenheit er ebenst mtr seinen gegenwärtigen Aufenthaltsort gefällig recht bald anzeigen zu Wollen. Glogau, den 12. Juni 1847. Wunsch, Justiz-Rath,

Wicbti JUWZZS 1111" 1,311 Wirtin? um] ]Z)€511][31€ur9.

Einem Chemiker ist es gelungen, ein Verfahren zu ermitteln „jeden rohen Spiritus“, mag er qc- nommen seinaus welchem Stoffe er wolle, in weit kür- zerer Zeit vollständig zu entfuscln, als es nach dem bisherigen Verfahren möglich war, und zwar mit einem Zwischen 15 und 20% geringeren Verlust an reinem Alkohol.

Diese VerfahrungEtveise soll allen denen auf das

Gcnaueste mitgetheilt Werden, Welche PVfifrki

5 IT“)“. in Courant oder Kaffenanweisungen

und mit der Zufichcrung auf Ehrennwrt, dieselbe nur allein zu benußcn, einsenden an die Expedition des Woxhenblattes zn Dessau. Nachschrift. Bloßc Amragen Werden durchaus nicht beachtet.

[574]

[649b] Für Krähenhiitten-Liebhaber.

Zunge Uhu 5- einen Friedrichsd'or, alte, schon zum Gebrauch auf der Krähenhütte abgerichtete Uhu 3. zwei Friedrichsd'or smd zu haben beim Förster Wiinn zu Boisenburg in der Ukermark.

[5311] Die Zeit, den Harz zu bereisen, is! vorhanden; ich erlaube mir daher wiederholt auf mein Ga haus Zum note! [10731 in Halber adt ergebenst aufmerksam zu machen; dasselbe rst, wie be- kannt, mit E1eganz gebaut und ausgeschmückt. Glei - zeitig mache 1ch aus dae anßerordentlich„schöne Ausfi 1 (ein Panorama des Harzes, Huy's und Heckels sc.), weMe der Thurm meines Hauses gewährt, aufmerksam. eine Equipa en s1ehen zu Diensten meiner verehr- ten Gäße, die nischer derselben smd alte bekannte dem sorge ich für anständi Fuhmerk zu jeder eit. Es wird mir eine große Ire?!“ sein, allen mich beeh- renden Herrschaften den usenthalt hier so angenehm wie möglich zu machen. Halberstadt, im Mai 1847. . A. Stumme,

Vefiser des nom Roxxy,

Das Abonnement betrkgt;

2 Kthlr. fiir 2 Jahr. 4 Rthlr. - ; Jahr. 8 Mhlt. - 1 „Jahr.

in aUtn Theilen der Monarchie ohne preis-Erhöhung.

Sti einzelnen klammern wird

der Bogen mit A'; sgt. berechnet.

PWUßisk;

Allgemeine

.e Zeitung.

311: aß. - Außen . und . mudes Wen Md“ M11:- aps dieses Blatt ." i: M" dre Expedition de': „Jig, stets s ' ***-* . I sehren-Straße Ut. 57. n ertßons-ö b"; ' aum e tn ex ' 33,11: “:::-"YZF; Inzetgers 2832. .

«DZT 165.

Berlin, Mittwoch den M“" Juni

An *die Leser.

Da wir uns im laufenden Vierteljahr, wegen zu spät eingegangener Meldungen, leider in die Nothwendigkeit versetzt

unvollständige Exemplare der All emeinen

nen Nunnncrn nicht immer mit

. _ _. estimmthcic rechnen dürfen. Der vierteliahrlt

berechnet.

Inhalt.

La11dtqgö_= Angelegenheiten. Entwurf einer Verordnun die Veryälmine der Juden betreffend. » Denkschrift zu dem "1111vurf einer Verordnung, die Verhältnisse der Judcn betreffend. _ Schluß der Sißung der VcrcinigtenKurieu am 11.Juni: Fortsetzung dchcrhandlungcn über die Königlichcn Propofitioncn, die Aufhebung der *))?ahl- nnd Schlachtstcucr und die Einführung einer Einkommensteuer betreffend. -- SiHung der Kurie der drei Stände vom 12. Juni: Geschäftliches m Bezug auf vorliegende Petitionen u. s. w.; (V'macbten über die Petition, dte Vertagung des Landtags betreffend; Verhandlungen darüber.

Beilagen.

„Amtlich er Theil.

Das dem E. T. N. Mendelssohn hier unter dem 13. Mäz

1846 erthciltc Patent auf eine mechanische Vorrichtung zum Spalten dcs Brcnnholch

ist wirdcr aufgehoben worden.

Abgereist: Se. Durchlaucht der Prinz Chlodwiq zu Hoi,)cnlohe-Schillingsfiirst, nach Randon. "

Sc. ExceUenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober-Präsidenf der Provinz Pommern, von Bonin, nach Stettin.

Ter außerordentliche Gesandte uud bevollmächtigte Minister am Kaiserlich russischen Hofe, General-Major von Rochow, nach *)?ennhausen.

Landtags - Angelegenheiten.

Entwurf einer Verordnung, dic Vsrhältnissc der Juden betreffend.

Wir Friedrich *VJilbclm, von Gottes Gnaden, König von Preußen :c. :c. , , _ Nachdem Wir zur „Herstellung cmcr allgcmcmcn und gleichmäßi- gen Gksctzgcbnng tiber die Veri)_ältnissc dcr Jaden die bestehenden Vorsän'iftrn sowohl über die jiidijchcn Kultus- und Unterrichto-Ange- lcgcnlxcitcn, als aml) binsiäslick) des bürgerlichen und Rechtszustanch, insbesondere die fiir das Großherzogtvum Posen ergangene Vcrorv- mmg vom 1. Juni 1833, einer Revision haben unterwerfen [affen und in Bctratbt, das; die cigcnthiimlichkn Verhältnisse “der jüdischen Bcvölkcrtmg in dcr Provinx Posen cine gänzliche Aufycbnng dcr dort gcscßlick) bestehenden Verfassung des Judcmvkscns zur Zeit noch nicht gcstattcn, verordnen Wir anf den Antrag Unstrcö StaatÖ-Ministc- rinmz und 11.111) Anhörnng Unserer getreuen Stände des Vereinigten Landtages, wie folgt. Abschnitt [.

Ueber die Verhältnisse der Juden in allen Landesthci- [cn Unserer *))?onarchic, mit Aussthluß dcs Großher- zogthumö Posen.

1

17.11" Imken, welckxc in den vorbczcichuetcn Landcvthcilcn ihren 2301111111; haben, genießen, so weit dicses Gescß nicht ein Anderes bestimmt,)!„cbcu glcickzcn Pflichten qiciéoc biirgcrliche Rechte mit Un- scrcn (1711111103111.Untcrtbancn und sollen 11.111) den für dicse rascibst geltenden gcthzlxchen Vorsckniftcn o:;[mndclt wcrden.

». “., “Bildung von Fxxxdcnsowfch.

Die Juden sollen umb *.Naßgzbc dc! Öxrö- 11:1? Bc:*o'xkcrunqö- Verhaltnisse dergestalt in Jndrußbaftcn *.*cwqu wcxdcu, raf: älle innerhalb eines Judcnscbaftö -chnkcé wodncndcn Z::dcn dcmselbcn angehören.

::.

Die Bildung diescr Jndcnsxbastcu rxjolgr dumb dn" Regierungen nach Anhörung der Vcthriligtcu m km “'Im. das: jede Judenschaft eine Stadt zum Mittelpunkt «'rlmlt, nm!) welchcr sic benannt wird, und mit der die jüdischen Einwohner der umliegenden Städte und Dörfer odcr,andcrer ländlichen Besitzungen verbunden werden.

In qlctchxr Weise sind die Regierungen ermächtigt, nach dem Bedürfnis; _Abänherungen der Judenschafts-Bezirke vorzunehmen und die hicxarq bxzitglichcn Verhältnisse unter Zuziehung der Betheilig- ten, cinychlacßltchder etwa vorhandenen Gläubiger, zu ordnen.

, _ §. 4.

" Dre etxxzelyen Judenschaftxn erhalten in Bezn auf ihre Ver- mogensverbaltmssx die Rechtezuxistischer Personen. Yér Verband der JudensckWfkeZL hszlßhk sich ledtglrch auf die ihnen durch diese Verord- nung ausdrücklich uberwwsenen Angelegenheiten.

Jede Judextschaft erhält e*inen.Vors1and und eine angemessene Zahl von Repmsentanten.

Preußischen Zeitun zu _liefern/ 0

e Pränumerations-Preis beträgt

5. 6. Der Vorstand besteht aus mindestens 3, höchstens 7 Mitgliedern, welche ihr Amt unentgeltlich verwagen.

§. -. Die Zahl der Repräsentanten der Judenschast soll mindestens 9 und höchstens 21 betragen.

§o .

Sämmtlichc männliche, volljährige, unbescholtene Mitglieder ber Judcnschaft, wclche entweder ein Grundstück besitzen, oder ein Gczverbe selbstständig betreiben, oder sich sonst ohne fremde Un- terstiitzung selbstständig ernähren und mit Entrichtung der Abgaben fiir die Judensthaft während der ltßtcn 3 Jahre nicht in Riicksta;:d geblieben sind, wählen die Repräsentanten und diese den Vorstand dxr Judenschafk auf 6 Jahre. Die Wahl ist iiberall zugleich auf eme entsprechende Zahl von Stellvßrtretcrn zu richten,

Das Wahlgeschäft wird durch einen Abgeordneten der Regie- rung geleitet. Nach Ablauf der ersten 3 Jahre scheidet dic Hä1fte dcr Vorstands- Mitglieder und der Repräsentanten nach dem Loose, demnächst jcdeönml dic ältere,.Hälfte aus.

Die Wahlcn der Vorsteher unterlicqen der Genehmigung der Regicxung, welchc die ganze Wirksamkeit des Vorstandes zu beaufsith- tigen hat und befugt ist, einzelne Mitglieder wegen vorsätzlicher Pflichtwidrigkeit oder wiederholtcr Dienswernachlässigungen durch Bc- schluß zu entlassen.

§. 11.

Der Vorstand hat die _emeinsamcn Angelegenheiten der Juden- schaft 3" M“" und die Be chlüffe der Repräsentanten znr Ausfüh- rung zu bringen, Er vertritt die Judcnéchaft überall gegen dritte Personen, insbesondere 'in allen Rechtsgc chä§1en , sie mögen die Er- werbung Von Rechten oder die Eingebung vou Verbindlichkeiten bc- treffen. Das Verhältniß dcr Vorsteher und Repräsentanten gegen einander und gegen die Judenschaft ist, so lange und so Weit nicht das Statut (§. 13) ein Anderes festseßt, nach den Bestimmungen der t'cvirirtcn Städteordnung vom “17. März 1831 über die Rechte und Pflichten des Magistrats und der Stadtverordneten zu be- arthcilen.

- . 12.

Ueber die Verwaltung des Vermögens dcr Judenschasten steht den chicrungen das Recht der Ober-Aufsicht in demselben Maße 511, wie nach der rcvidirtcn Städteordnung vom 17. März 1831 über die Vermögens-Verwaltung dez Stadtgemeixjdcn.

§. “1 .

Ueber die Wahl des Vorsichdcn in dem Vorstandc und des Vorstehcrs dcr Rcpräscntantcn-Versammlung, so wie über dercn Vc:- fugniffc, ferner über die Zahl der Mitglieder des Vorstandes und dcr chräsentanéen-Versammlung, dcr Stellwertrctcr derselben, so wie dariiber, ob die Wahl in den Vorstand anf jüdische Einwohner der zum Mittelpunkt der Judcnschaft bestimmten Stadt beschränkt blei- ben, und welche Reisekosten-Entschädigung _im anderen Falle dcn Gcwähltcn gewährt werden soll, endlich iiber das Verhältniß ker Vorsteher unk chräscnranten gcgen einander und gegen die Inden- sckmft sind ric crfoxdcrlickxcn Bcstünnmngcn in ein besonderes, dcr Bustätigung dcs Tbcr-Präsichtcn xmtcrlicgendcö Statut auszu- nebmcn.

* Die erste Wahl des Vorstandes und der Repräsentanten erfolgt nacb VorsOrrsé der :)Tcgicrungcn. «Diese haben auch nach stattxefun- rener Wahl Wegen Abfassung der Statuten binnen einer fcsxztchyU- dcn Frist das Erforderliche anzuordnen, Sofern die Abfa11ung„m- nerhalb der gcsclztcn Frist nicht erfolgt, ist Von den chwruugcn_11bc_r ch rcm Ztäknt'c vorbehaltenen Bestimmungen ein die Judcnjchast

binkcmdcs Reglement 311 crlajscn.

Der Vorstand ist das Organ, durck) wclchcö Anträge odcr Be- sckwcrkcn rcr ancnschafr an die Staatobcvördc gelangen. . Cr [9.11 iibcr alle die Jnrcnschaft betreffenden Angc egcnhcttcn und itbcr ct):- zclue ;u il)!" gehörige Mitglieder den Staats?- und Konnnmmlbfcybrk- dcn ails Erfordcrn pflichtméißig und unter ctgcncr Verantwortnchkctt Auskunft zu ertheilen.

§. “[H-). Vertretung der anenschasteu in Stadtgemeinden.

Wenn in einer Stadt, in welchcr eine der beiden Städtc-er- nungen gilt, sich so viele wahlbcrcchtiYc Bürger „jiikzischcn Glaubens befinden, daß sie mindestens diejenige ahl der-ftädtijchcn Wahlberech- tigten Bürgerschaft erreichen, welcbe cine Thctlung dcr (Hesaxnmtzahl der letzteren durch die Zahl der Stadtverordneten ergiebt, jo kann auf den Grund einer zwischen Den städtischen Behörden und dem Vor- standc der Judensxhaft untcr Zustimmung der Repräsentanten stattfin- denden Einigung dcn jüdischcn wahlberechtigten Bürgern gestattet werden, einen oder natb dem angegebenen Verhäktniffe auch mehrere Verordnetc nebst Stellvertretern ans ihrer Mitte zu wählen, welche in dcr Stadtverordneten-Vcrsannulung in allen, nicht das christliche Kirchen- nnd Schulwcscu betreffenden Angelegenheiten Siv und Stimme haben". dagegen scheiden alsdann die" Juden bei den Wahlen der iibrigen Stadtverordneten, deren Zahl sich nach Maßgabe der eintretenden jüdischen Vcrordneten vermmdert, als Wähler und Wahl- Kandidaten aus. _.

Dao Ergebniß einer solchen Vereinbarung unterliegt der Besta-

ti„ung der Regierung und ist in das städtische Ortosiatut auszu-

ne men.

_ . bitten wir die Bestellungen für das niixdste Quartal gefälligst rechtzeitig len, daß; war die Stärke der Aux ge g eich zu Anfange desselben danach bcm cn können. - Denn später céntrctcndeAbonncntcn würden auf vollßändige Nachlieferung der dann bereits

' 2 Rthlr. Preuß. Co“ur. für das Inland. _- (Brhanßrave Nr. 57) gemacht; jeder innerhalb der Ringmauer der Stadt wohnende Abonnnxt erhait das Blatt dura) dic Stadtpost, schon den Abend vor dem angegebenen Datum , ms Haus gc1andt. - Auswärtige, des In- oder Auslandes, bewirken ihre. Beftcllungm bet den resp-

1847.

sahen, einer großen Anzahl unserer respektiven-Abonnenten nur

so brwirkcn zu wol- erschiene-

werden in der Expedition

frei

Bestellungen: für Berlin

Poji-Akmtcrn. Bei einzelnen Nummern des Blattes wird derBogtn mit Y Sgr.

Bci dcr seitens der Juden stattfindenden Wahl von Verord- netcn aus ihrer Mitte finden die Vorschriften und Bedingungen An- wendung, wclche fiir die Stadtverordneten-Wahlen überhaupt an dem betreffenden Orte maßgebend sind.

§. 16. , Kultuswcsen.

Die auf den Kuxtus beziiglichcn inneren Einrichtungen bleiben der Vereinbarung jeder einzelnen Judenschaft, resp. deren Vorsichxm und Repräsentanten überlassen. Die Regierung hat von diesen Em- richtungcu nur insoxvcit Kenntniß zu nehmen und Entscheidung zu treffen, als die öffentliche Ordnung ihr Einschreiten erfordert.

§. 17.

Dem Staiuie einer jeden Judenschast bleibt die Beftimmung dariiber vorbehalten, ob Kultusbeamte angestellt und wie dieselben gewählt werden sollen. Bis dahin behält es Wegen dieser Wahlxn bci demjenigen, was in den einzelnen Judenschaften herkömmltchgft, und in Ernmngclnnq eines festen Heckommcns bei den allgememen gcscßlickxn Vorschriften wegen der_Wahl von Gesellschaftsbeamxen sein Bcwcudcn. Die gewählten Kulmsbeamien diirfen in_in thr Amt nicht chor eingewiesen werden, bis die Regierung erklärt hat, das; gegen ihre Annahme nichts zu erinnern ist. Die Regierung hat bei dieser Erklärung außer den Jörmlichkejten der Wahl nur darauf Riicksicht zu nehmen, daß die gewählten Kultusbeamten unbescholtene Männer sind.

§. 18.

Entstehen innerhalb einer Judenschaft Streitigkeiten über die inneren Kulms-Einrichtungen, welche auf Bildung einer neuen Sy- nagoge abzielen, so sind die Minister der geistlichen :c. Angelegenhei- ten und des Innern ermächtigt, auf den Antrag der Interessenten cine Bcgutach'tuug der obwaltenden Differenzen durch eine zu diesen Zweck emzuseyeude Kommissk'on' eintreten zu lassen. Kann durch den' Ausspruch der Kommission der Konflikt nicht ausgeglichen werden, so haben die Méufsfe'r untcr Venuyung des von der Kommission ab- gegebenen Gutachtens dariiber Anordnung zu treffen, ob und mit welcher Maßgabe die Einrichtung eines abgesondertcn Gottesdienstes odcr die Bildung eincr ncucn Synagoge zu gestatten Z|; zugleich haben dieselben mit Ausschluß des Rechtswegcs zu bestimmen, welcher Theil im Besitz der vorhandenen Kultns-Einrichtnngen verbleibt.

§. 19.

Diese Kommission soll, so oft das Bedürsniß es erfordert, unter der Aufsicht eines Regierungs-Abgeordncten m Berlin zusammentre- tr'n und aus neun Iiultusbeamten oder anderen Männern jüdischen Glaubens bestehen, die das Vertrauen der Zudenschaft, welcher sie angehören, besiyen.

» 20.

Die Mitglieder der Kommission mit einer angemessenen Zahl von Stcllvsrtrctern werden Von den €))ki11istcr_n der gcistlichen 2c. Angele- genhcitcn und des Innern auf den Yorxchlag déi“ Obcr-Präsideuten, wclrhc dabei die Anträge der Zudcnsthancn 1191173 Verwaltungs-Be- zirkcs besonders zu berücksichtigen haben, auf dre Dauer von sechs Jahren ernannt.

», 21.

Die durch den Zusannncntritf der Kommission erwachsenden Ko- sten wcrden von dcn sämmtlichen Zudenschaften des Staats nach Ver- hältnis; dcs Kostrnbetragcs ihrer gesammten Bedürfmffc (§. 23) auf- gebracht.

. 22.

Die Kommission beschließt iibcr die ihr zur Begutachtung “vor- gelegten Gegenstände nach absoluter Stimmenmehrheit und hat die zu ci'stattcndcn Gutachten unter Beifügung von Gründen vollständig auszuarbeiten.

§. 23.

Die Kosten des Kultus nnd der iibrigen, dieJudenschaft betref- fenden Bcdiirfniffe, zu welchen auch die Einrichtung und Unterhaltung der Bcgräbnißplciye gehört, werden nach den durch das Statut ciner jcdcn Judcnschaft näher zu bestimmenden Grundsäßen auf die einzel- nen Bcitragöpflichtigcn umgelegt und, nachdem die Heberollen von der Regierung für voustreckbar erklärt wvrden sind, im Verwaltungs- wcgc eingezogen. Der Rechtsweg ist wegen solche; Abgaben und Leistungen nur insoweit zulässig, als Jemand aus besonderen Rechts- tt'tcln die gänzliche Befreiung von Beiträgen gcltcnd machen wall odxr in der "Bestimmung seines Antheils über die Gebühr belaftet zu sem behauptet. ,

Ob und inwieweit einzelne, zerstreut und von dem ???rttelpunkfe dcr Judcnschaft entfernt wohnende Juden zu den VOL “.! _thdenscbaft aufzubringenden Kosten, insbesondere zu denKultys-xedurnnffen, be:- “st von den Regierungen nach Maßgabe der Vor-

utr'c cn lmben, : , . . ZZheiieJ festZnsech, welche jenen Juden durch dae Verbmdnng mat dn- Judcnschaft zu Theil werden.

Von neu anziehenden Juden ,dars cm 1ogcnanntes Emtnttögeld

von der nden chaft auch an kknlkk'iZk" ÖM", wo solches bisher üblich geZesen,skünftig nicht mehr gefordert Werden. §. 24. Armen- und Krankenpfiege.

jb die der bxsondcren Armen- und Krankenpflege süd chu Glnubceuxxrzenosscn gcxvtdmetrn Jouds'und Yusialfm ßtht dm To.:- stande der Zudcnschast, 'sofern. ahm mehr dre Vemaltun_ bemts Hf- tungsmäßig übertragxn 111, 131: Aufsichk zu, vorbehalklä jedoch)" an-AufßchtSrechts der Reg::rungen. * »