1847 / 170 p. 5 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

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Namen. .

Krüger, Bürgermeisiex.............................. Küllmaun , Kaufmann . . . Küpfer, Legationsrath a. D. .......... . Kugler, Axotheker ......... ............... . ..... Kundler, steischnlze ...................... ........ von Kunheim, General-Landschafwrath ............. Kankel, Landschaftörath.......... ........ . ..... . ..... von Kurczewöki , General-Landschaftsrath Kukchkc, Bürgermeister..... ..... ................ Ku chke, Stadt-Syndikus

Kuß, Particulier und nnbesoldcter Rathsyrrr . ,.

Freiherr von Landobcrg-Steinfmt, Rittergutöbesißer . Lang, Schultheiß........ ......... . ........... LÜWUZ, Ackerbiirger nnd Rathsherr .............

Von Lattdor", Kmmner ll'l' ...................... von Lavergviix-Peguichxi), _Landmth aus _(Hrabowo Von Lavm'gnk-Pt'gllklhkn- Landrat!) aus Kunzkcm1..... Lehmann, Apothkkex von LeipziYcr,l Glhi'M'U'

, S )11 (* _, Ziiijsiiig, Kanozuikus und, Gutsbextyer ................. von L'Cswcq, Oberst-Lieutenant .................... Freiherr von Lilien, Landrath ......... „. ............. Frrihcm' _von Lilien«Borq, Rittergutöbepxzer .......... Linau, Kaufmann und Stadtrath .................... Lindner, ?)?agistratö-Affeffor und Apotheker ......... . Linncnbrink, Landwirt!) .............................. Graf Von 5305, Rittergutsbesixzer .................... van der Lok, Gutsbesitzer .................... . ...... 1 Graf von Lochen, Landesältcster ............... von Löschcbmnd, Landrath ......................... 1 Lohse, Apotheker und Stadtverordnetkr 1 Lorenz, Gutsbesitzer ................................ fehlt. Ua". Lucanus, Stadtrath (fiir Heyer) ................ “1

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Mandel, Landcsälteftkr ..... ............... 1 Freiheri'vonManteuffel, Wirkl.Gkh. Ober-Keg-Nath und Direktor im Ministerium des Innern .......... Freiherr von Manteuffel, Landrat!) .................. von der Marwiß, Landrath und Landschafts-Dircktor fehlt, Marx, Bürgermeister ........ von Massow Erccllenz, Wirklicher Geheimer Rath... Matthis, Krt'is-Deputirter ....... . . Von Maubcge .................. ........... von Meding, Ober-Präsident . . Mehls, PolizeirDirektor a. D. und Holzhändler ..... Meißner, Erbpächter ................... . ....... 1 von Merkel, Regierungs-Rath ....................... 1 Merkens, Präsident der Dampfschifffahrt:Gesellschaft 1

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U 1.) ()

Mertens, Kaufmann .. .............................. fehlt. 0

Graf von Merveldt, Kammerherr und Erbmarschall .

Graf von Mechldt, Landrat!) ........ . ........... .. fehlt. Meviffen, Kaufmann ..... . ........... ........... 1 MENS- Ortsschnlze. . .. ................... . . . . ......

MU)“- Erbschuiz ...................................

“Meyer , Ackermann und Orisvorsteher ...............

Meyer , Colon , Aäerwirn) .......................... edit. eßkt.

Mcyhiiscr, Rittergutsbesißer ......... * ................ Meyh'ofer, Bürgermeister ........................... Nikyhöfei', ans Schaknmmen ....................... 1

Michakkés, Z).)kcdizinakmth ...................... . ..... fehlt. 0

Mickxcklis, Gutsbesißer.... ........ ....... . ....... Milde, Kaufxnaim ........ . .................... . ..... Minklcy ..... ..................... ..........

Minderjahn, (Hutsbesißer . . . . . ...................... fehlt.

Freiherx von Minnigerodc, Majoratsbesiyer. ......... von Mixbach, RittergutßWesiYer .................... 1 von Mixzewski, Rittergutsbesixzer .................. .. 1

Moewes, Stadt-Syndikns u. Kammergericht»Assessor fkk)“-

Mohr, Stadtrath .................................. 1 Moxigrovxus, Bürgermeister ......................... Freiherr von Monteton, Haupt:.)iitterschafts-Direktor

1 Morgen , Hofrath ................................... fehlt- (

Moschner, Kaufmann ..................... . ......... Miiller, Kaufmann ans We eleven .................. Miiiler, Kaufmann aus Weigel ...................... 1 M*ZÜU- Gericht-Ischulze und Vaucrngutsbesiyer ...... 1 Miiller„ Freischulze ............ * .....................

von Miinchhausen, Landrath aus Cölleda ............ von Mutichhausen, Landrath aus Strausfurth ....... Bon Mutzus, Rittmeister und Landes-Aeltestlr ....... Bon Mylms, Landesgerichts-Assessor ........ . ........ Graf von Mycielski, Rittergutsbesiyer.......

Naumany, Geheimer Regierungs-Rath und Ober-Vür- geZXnexlxieZ ....................... . .. ........... on, a ,a US, Rittergutsbei er .................... YSTEM; Sde-lSyndikus. . . sy ....................... r on e e d : - * ...... Sch„«?.é3é§écké6«éé*x-, ??*éé-ézsxéékésééäxx; Yeumann, Ykkergutsbesißer ......................... eumann ür erm 't Nickel. - J Us cr .................... "“'", Niegolewski, Oberst a. D.. . .. .................. . Freiherr von Nordkä, ,RiUÜ'JUWbestZer ______________ reiherr von Nyvenhenn, Rittergutöbesißer ...........

Ockel, Bürgermeister.

Oferannf Fa-bréßbestverh von ne or e, ndrat und Land a . - ' von Olsers, an .uier .und Stadtraié. ÜÖ-threkior ' ' Oom, Bürgermeißer.......................'„*„ """"" von Oppen, Rittergutsbesixzer . . .. ..................... Oppermann, Gastwirth .......... von der Osten, Landrath- ........... , ................ Oydorf, Lehnschulze. . ...,... ..

Xaxßrnowski,F?rgernÉisier„..............„,...,...

ret err von- a ow e eimer R i :

Land-Syndikus. .“. . .. ,h. .. . . . egeWSSRmh „**-n. eyold, Gutsbeißer....................... „endynski,S änker.....; ....... .....;............ eis ow, Kaufmann und Rathmann,

«gemann, Stadtvuordneten-Vor her.............

11 e, IUsÜZ-Kommissarius und otar.. '

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von laten, andrath ....... Poelmahn, Amtmann.„...-..............-...*......-- von Postel], Kaufmann und Rathohm.

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1192 Namen.

von Yo-“acet, Landrath...,........................... von oniüski, Rittergutsbefiver. ....... von Potworowski, Rittergutsbesiyer. ..... ..... von Prittwiß, Landrath. ._ ................ . ...... von Prondziuski, Generai= Major .................... Proße, Erblehnrichter . . ., ........................... Prüfer, Rathsherr. . ............................... Przygodzki, Freigutsbesißer .......................... von Psarski, Provinzial-Landschafts-Rath ............ Graf Piickler von Grödiy, General-Landschafts- Re-

präsentant ........................................ Pultcke, Kaufmann ................................. von Puttkmnmer, Rittergutsbcsiyer .................. von Puttkammer, Laudrath , , . . ...................

Raffauf, Gutsbesiyer ................................ Ramsthal, Fabrrkant und Stadtrath ................. Rasch, Bürgermeister ................................ vou Rath, RittergntsbesiYer ......................... von Raven, Rittergutsbesiyer ., , .................... Rech, Steuer-Einnehmer ............................ Reichardt, Fabrikant ................................ von Reiche, Rittergutsbcsiizer ................ . ....... Reimer, Laudschaftö-Rath ........................... Graf von Renard, Excellenz, Wirkl. Geh. “Rath Fürst Heinrich der 74stc von Reuß-Köxter-y, Ritter-

gutsbcsißer ........................................ Rheinhard, Sohn, Gutsbesiyer ...................... Richter, Particulicr ..... _ ............................ Richter, Kaufmann und Kämmerer .................. Rikbold ........................... „. ._._ ............... Ritter, Apotheker und I)iedizinadAnerr ............ Rocchling, Großhändler .............................. Röhricht, Glricktsschulz .............................. Rösler, Freigutsbcsilzer .............................. von Rochow, Marschall ............................. .. von Rohr, Hauptritterschafts- und Landarnwn-Di-

rektor........._ .................................... Rombei, Gutsbefißcr ................................ von Rombci" , Rittergutsbesißer ......... Baron Don8 othkirch-Tmch, Lbci“-Landesgerichts-Ratk) Rückert, Kaufmann ................................. Freiherr von Nynsih, Rittergutöbrsixzer ...............

Sacksen, Landschafts-Rath ........................... Sadomski, Grundbesiyci' ............................ Sattiq, Land-Syndikus .............................. Von Saucken, Rittmeister a, D. . .................... von Saucken, Rittcrxutsbesißer . .. ............ Graf Von Saurnm-„zeltsch, Rittergiitsbesiyer Von Schadow, Direktor der Akademie ................ Schaefer, Krciörichter ............................... von Scheliha .......... ... ..... . .................... Schauß, Kaufmann und Stadtverordneter ............ vvn Schenkendorff, Major und Landrath.. ........... Freiherr von Scherr-Thoß, Landrat!) und Landes-

Aeltestcr .......................................... fehlt. Scheven, GutsbesiZer .............. * ................. Schier, Bürgermci er und Justitiar ................. von Schicrstedt, chis-Depmirter ............... Schilling, Hiittenbcsißcr ............................. Schlattel, Rathsherr ................................ 1 Schlenthcr, Rathshcrr und Apothlklr ................ 1 Schlcve, Bürgermeister .............................. 1 von Schmidt, Erbpächtrr ........................... Schmidt, Bürgermeister ............................. “1 S miot, Ockonom und Vrennerei-Besißer ........... fehlt. S )midt, Ortsschulze ................................ Schmidt, Landwirth ................................ Schmocle, Kaufmann ............................... Schneider, Kaufmann ............................... Schneider, Bürgermeister ..... . ...................... Schöller, Kommerzien - Rath ......................... von Schön, Amtsmth ............................... von Schöning, Gch. Regierungö-Rath und Landrat!) Schönlein ................ . ......................... von Scholten, Rittergutobcstßcr ...................... Scholz, Kämmerer ......... . . ............ Freiherr von Schorlmner, Königl. sächs, Kmnmerhi'rr. von der Schulenburg, Landrath ..................... Schult, Biii" ermeister ............................... Schulte F. ,öping, Landwirtl) ...................... Schulte-Hobeling, Landwirth ........................ Schulz, aus Schilla ................................ Schulz, aus Schweß ................................ Schulze, Lchnschulze ................................ Schulze, Gemeindc-Vorsteher ....................... Schulze, Ziegelei-Bcsiyer .......... . ................ Schulze-Delwig, Amtmann, GutsbestYSr ............. Séumann, Regierungs-Rath a. D. ................. S )umann ............................... . ......... . Graf von Schwerin, Landrat!) ...................... Scupin, FrYuisbeJiyer ...................... . ....... Seltmann, utsbeiyer .............................. Seulen, Biir ermeister ............ .. ................ Siebig, Holz ändler ............. -. ........ ..... Siegfried, Landschafts-Rath ....... .. ..... .. Graf Heliodor Skorzewski, Kammerherr ............. Graf Arnold Skorzewski, Rittergutsbesiper ........... Jgnaß 'von Skorzewski, Rittergutsbesißer.... ........ Sommerbrodt, Apotheker. . . .. ...................... Sperber, Rittergutsbesiyer .......................... Sperling, Bürgermeister ............................ Stadtmiller, Rittergutsbfesißer ....................... Smegemaxm, Bürgermeister ............... . ......... Staemmler, Bür ermeister ...................... von Stammer, ieutenant a. D. .................... Stark, Jreischulz... ........ . ............... ' ......... Stedtmann, Gutsbesiyer .................. . ......... vou Steffens, Ober-Forstmeister............... ...... von Stegmann, Major a. D Steierowiß, Bürgermeister .. ..... . ..... . Baron von Steinäcker, Kammerherr, Major und SésnxrxthG.......„ÖH.........,.b.......... .....

em e , e eimer er-Ber rat Sternenberg, Yürgermeisier . . „g. . .. Stoepel, Bürgermeister und Syndikus............... GUY vonStrachwip, Landscha ts-Direkwr u. Landrath Gm von Strachwtv, Landrat

aa-aot-t-oots-o-ao

Namen. Ja. Nein. Graf von Strachwiv, Rittergutsbesißer. . . .. ..... 1

Sültmann, Schulze................. ........... 0

von Thadden, Premier-Lieutenm1t a. D..... . .. Thiel, A1ntmann.... ................................ TKiel, Lieutenant a. D. ............... . .............. e'-..4“,o1m'is, Erb: und Gerichtsschulz ..... . .............. Timm .............................................. Tölle, Bürgermeister ................................ von Treskow, Rittergutsbesiezer ...................... Freiherr von Tschammei', Landes-Aeltester .......... Tschocke, Maurermei er .............................. [ Freiherr von Twicke , Crbschcnk ......................

von Uechtriß, Landrath .............................. Uellenbcrg, Gutsbesitzer .............................. 1 Ungerer, PorzeUaU-Fabrikant. . . . ..................... 1 Urban, Kämmerer ................................... 1 Urra, Bürgermeister Uthrnmnn, Kaufmann ............................. ;: Vahl, Schulze ..................................... . Vatteroth, Ortsschulzc . , von Veltheim, Major a. D. und Kreis-Depunrter. .. von Veltheim, Landrath ........................ . ,. Freiherr von Vely-Jungkenn, Königlich bayerqchm' Kammerherr ..................................... Freiherr von Vinckt', Landi'ath ...................... Vollandt, Kaufmann .

Wächter, Konnncrzien -- Rath Freiherr von Waldbott-Bornheim, Sozietäts-Direktor„,...,... ..... .......... Waldmann, Rathsherr und Bäiikl"11!lljill'....4 ....... von Waldow und Rcißenstein, Lieutenant a. zx ....... Wailiczeck, Erbscholtiseibcsixzc-r ....................... Baron von Wechmar, Landrath ...................... von chell, Regicrungö- und Jorstratl) ............. Weese, Kaufmann .......... _. ........................ Von ch ierski, Rittxrgntsbcpxzer ..................... Wehr, * itterZutsbejiHer ..................... . ...... von Weiher, Yaudschafts-Rath ....................... Weise, Kaufmann - Welter, Ober-Landesgerichts- und Stadtrat!) ........ Wenghöfer, Stadwerordneten-Vorsteher und Kaufmann von Wki'deck, Geheimer chiernngE-Rath ............ Werner, Apotheker ...... , ............................ Freiherr von Werther", Landrath...... . . Wessel, ............................................. Wiggcrt, Kaufmann ............................ von Wille, Landes-Aeltcjtcr .......................... Wilm, Apotléeker .................................... Winkler, Er scholtiseibcsiyer. . . . . .. . . . .. . . .“; .......... von Winterfeld, Kammergerichiö-Rath a, D. . . Freiherr von WinyingerokY-Knorr, Landrath . . Winzler, Kaufmann und Stadtdcrordneter ............ Von Witte, Ritterschafls-Rath ....................... Wodiczka, Justizratl) . , ck , _ Freiherr von Wolff-«Mettcrmch, Regierungs- “ident............... .............................. Wivrtmmm, Obcr-Landqcrichts-Secretair , . . . . . . .. . . .- vvn Wrochem, Landes-Acltcstcr ........ _., ------------- Freiherr von Kiilteancr, Rittergutsbejlyc'r. Wulf, Landwirtl) ....................................

Z': au Ho bei ei" Cdiiiillivon fZi'ikiizcwski, General. Lalldslhastx7RÜth . . . Graf von Zcch-Burkm'srode, Kammei'hmi und Pro- vin j1l-Landt1 s-Marschall ...... , ................ _. . . Jrcihkzri' Von Zi'diliH-Ncukirch, Major und Landschafts- Dii'cktoé.k. ........................................ Z ei ing, ? ononi ....... . ... .......... , ............... jz».s Zimnssen, Vitrgerincqier und Justizmth .......... Zietcn, Gastwirth (füt; JäkelJ“ ...................... 1 l)-'. Zinmtemjmnn, Biii'gx-rincqte'r .................... 1 Zinmtkrmann, Biii'geriixeqtcr ......................... Zioikowski, Bii1“ge_1'1ticqter ........................... Zundercr, Gutdbcxiyer .............................. 1 Von Zurmiihlen,Amtmann .......................... fehlt. von Zychlinski, Landrath ............................ fehlt.

Marschall: Das Ergebnis; der Abstimmung ist folgendes; die Frage ist mit “220 gegen 215 Stimmen bejaht, ,

Vor dem Schluß der Sixzung ist der Versanunlung noch mn Allerhöchster Erlaß mitzutheilcn, , , ,

Eine Stimme: Da die vorstehende Fra e nicht nnr cincr Majorität von ZWei Drittel angenommen worde!) ix, so versieht, 96 sich doch von selbst, daß die Gründe der Maxoritat und Mmoratat in dem Bericht angegeben Werden.

(Mehrere Stimmen: Ja wohl!)

Secretair Naumann (liest die Allerhöchste Kabincts-Ordre wc-

gcn Ausseyung des Schlusses des Landtages am 19th d, M. VN");

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preu en :c. :c. ,

entbieten Un eren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge- treuen Ständen Unseren gz1ädixen Gruß. ' ,

Da schon jest mit SlchksZéik vorauszusehen 1st, daß die yon der Kurie der drei Stände in 239311? auf Unser Patent und du: Ver- ordnungen vom 3. Februar d. F. beschlossenen, gegenwärtig der .Herren-Kurie zur Berathuug vorliegenden Anträge bis „Juni, 19,ten d, M..ihre Erledigung nicht finden Werden, so wollxn WU" fur diese Verhandlungen des Ersten Vereinigten Landtages hierdurch noch.,anf so lange Frist ertheilen, bis die BerathungenUnserer getrxuenStande iiber jene Anträge beendigt und dae Befehle, zu dene); Wirllns durch das Resultat dieser Berathungxn bewogen finden mdchtcn, von Un- seren getreuen Ständen erledigt sem werden. Wir haben Unseren Landtags-Kommissarius beauftragt, Uns anzuzeigen, an welchxm Tage hiernach die Schließung des Ersten Vereinigten Landtags wird

1 en können. , erfo gUebiigens bleiben Wir Unseren getreuen Ständen'm Gnaden

". gewo eegeben Sanssouci, den 16. Juni 1847.

(gez.) Friedrich Wilhelm.

An ' die zum Vereint“ ten Landtage ver- samme ten Stände.

Zweite Beilage“

NÖ“ |70.

Mars ck all.: Da es doch möglich wäre, daß nach dem Schluß der Berathung iiber den gegenwärtigen Gegenstand morgen noch Zeit übrig bliebe, so will ich die Gegenstände ankündigen, welche dann an die Tages-Ordnung kommen, nämlich: zuerst das Gutachten über die Aufhebung des Geleit-Zolles auf russische und polnische Juden, so- dann die 8 Gutachten, welche neulich bereits an der Tages-Ordnung waren, jedoch wegen der Berathung der Allerhöchsten Proposition iiber die Verhältnisse der Juden ausgeseßt wurden. Es sei denn, daß die Versammlung wünscht, daß andere Gutachten den Vorzug haben.

(Einige Stimmcn: vielleicht das über die Pi'eßfreiheit.)

Es ist friiher schon gewünscht worden, daß das Gutachten weigert der Krcdit-Anstalten fiir bäuerliche Besitzer den Vorzug crhalden mdge.

Abgeordn. von Rothkirch: Zu dixsex Angclxgeyhcit wurde eine besondere Sißnng uötl)ig sein, denn ste ist zu Wichtig, als daß sie, so zu sagen, über's Knie _czevroihell werden soll. , . ,

Marsäwall: Da le'i) mczrgcn Fehr wenig Zeit iibrig dlctbcn wird, so stelle ich anheim, ob fick) die Vc1*sa_t_nmlung nicht Mit dkr Bcrathnng iiber die angegebenen kleineren Sachen begiiiigen will, und schlicße die heutige Sitzung, bemerke auch) noch, da[; die |Mo- graphisch Berichte bis morgen niit) “10 Uhr ausliegen werdcn.

(Schluß dcr Sixznng 23 Uhr 50 *).)kinutcny)

Sitzung der Herrcn-Knrie 7111115. Juni,

Die Sißnng blginnt um 123€ Uhr unter dem Vorsitz de.? Mar- schalls Fürsten zu Solms,

Das Protokoll der Vorigen Sitzung wird verlesen und gc- nehmigt.

Marschall; Ick habe Zitcrst dcr Vcrsmmnlung Z))?itthe'lung eines SMcibcns des Herrn Landtags-Kommissars zu mackwn, we'lihcs an mich gerichtet ist und folgendermaßen lautet:

„“Da die' Kurie dci" drciStändc in dchiizung vom Iten d. M. beschlossen hat, eine Bitte an des Königs Majestät dahin zu rich- ten, das; in Erwartnng dcrWicdcrNrcinigung des Vcreinig'anand- tages innerhalb eines vierjährigen Zeitramnks die Wahlen der Vcrsinigtcn Ausschüsse und drr Dcpntation fiir das "Staatsschul- denwérn einstweilen erlassen werden mögen, so wird auch dir Wahl der lexztcrcn so lange altägcscyt bleiben müssen, bis sich ()craitsgk: stellt lmf, ob die Herrchuric jener Bitte sick) atisckxlicszcn, chn- tualitci" biö dcs Königs Majestät dariiber cutschicdcii haben wird.

Bri dem nahe bcxwrstchcndcn Schluss des Vereinigten Land- tagcö wird abcr dic dcmsklden nach §. 8 der ersten Verordnung Vom :?. Februar d. J. oblicgdndc Abnahme der Rcchnnng der Haiipk:Vei'wi1[tttiig dcr Staatsschuldcm Welche ich unter dem 261“th v. M. mitzntlwile'n die Ehre hatte, nicht fiiglich länger ausgeseyt werden können, weshalb ich ei'gcbcnst anwcimstcllc, fiir diescswal dic fragliche“ Rechnung ohne die vorbereitende Priifung der Landes- sckyuldcn-Dcputation nach Vorschrift des §. 27 dér Geschäfts- Ordnung zunächst an die Abtheilimgen und demnächst an das Ple- num dri“ beiden Kuricn gefälligst gelangen zn lassen.

Berlin, den 1]. Juni 1847. _

von Bodelschwingh.“

Demgemäß werden also die erwähnten Rechnungen eincr Abthei- lung und, zwar dsr zweiten, zur Bm*ichtcrstattung an die Versammlung überwiesen wcrden.

Wir kommen mm zur Fortselznng der gestern abgebrochcnen Be- ratbung. Ich bitte den Grafen von Jchpliiz, den Bericht wkitcr zu erstatten.

Graf von “Jxxcnplitz: 'Die Bcrathung War gcstcrn bis zu ,d"- “14 vorgeriickt.

Dcr §. [4 des GescH-Vorschlagö lautet:

„H'. “14.

Der Vorstand ist das Organ, durch wslchcs Anträge odsr Beschwerden der Judenschast an die Staatsbchördc gelangen. El" hat iibcr alle die Jndcnschafk betreffenden Angelkgcnlwitcn und über einzelne zu ihr gehörige Mitglieder den Staats: und Kom- nnmal-Bchrdcn auf Crfordcrn pflichtmäßig und unter cigcneerr- anfwortlicbkcit Auskunft zu crtlwilcn.“

“Das Gutachten lautet:

„Der Inhalt dcs §. 1-1 hat, sobald der (Hcsclz- Entwurf bekannt geworden, bei den Inch viele Bedenken erregt und erhebliche Miß- stimnmng ixki'vvrgcrufcn. -- Man fürchtet, das; durch diesen Pa: ragraplwn dcn Vorsteher" des Verein.? auch eine bürgerlich poli- tisckxc Aufsicht iibcr seine “))éitgliedcr aufgebürdet Werden solle und sic dadurch vcrpflickct Werden würden, eine Art Polizei, vicllcickit sogar eine geheime, Fu iibcn, um iibcr Jeden Auskunft 0.2er zu können. » Dax; jcdc Corporation iibcr Angelegenheiten il'n'cö Gc- schäftS-Bcrciiiis der vorgesetzten :)Tcgicrung Auskunft zu qébcn haZ bci'nht bereits W der allgcincincn Gcseßgchng. "Died hier noch bcwndcrs zu wiederholen, cisclwint vielleicht niiylicl), da das Insti- tut der S*.)iiagogcn-Vci'einc ein neues ist. Warmn abcr der Vor- [tand iibcr gllc dic ancnschast betreffenden Angelegenheiten und jogar über einzelne zn ihr gehörige ?))kitglicder und unter ciqöncr Vll'a1!_k11.*01"illllg Auskunft geben soll, ist kaum abzusehen, mid 93 kann 1chwcrlich in Abrede gestellt werden, das; die Fassung die- scs_-ParagrapL)cn 311 den Besorgnisscn, die i'!“ vcivoriicf, Voran; lanung-gcgcbcn hat.

Dic,2lbtl)cilun_Z schlägt daher Vor, den ganzen zweiten Satz des §. “1-1 wchulanen. Sollte dies aber nichf beliebt wcrden, so wiirden wcntgstens die Worte des zivcitcn Satzes:

„nud iibcr einzelne zu ihr gehörige Z).)kitqlicdcr“ und scr|1e_r: * *

„pslichimäßig und unter eigener Vcrantwortlichkcit“, wcgdlciben können, indem jcne in der That bedenklichen Inhalts und diese überflüssig erscheinen; denn die Pflichtmäßichit versteht sich bci jeder amtlichen Acußcrung von selbst.“ *

Dcr Haupt-Antmg geht also dahin, den ganzen zjvcitcn Satz des Paragraphen wegzulasscn; demgemäß wiirde §. 14 so lautcn:

„Der Vorstand ist das Organ, durch wclches Anträge oder Be- schwerden dcs Synagogen:Vercins an die Staats-Bchörde qc:- langen.“ *

Staatzs-Minister Eichhorn: Dieser Paragraph hat, wie ich bemerke, em großes Mißverständnis; erfahren. Zuerst habe ich aus dem Gujachtcn der Verchrlichen Abtheilung ersehen, daß Furcht und Besorgnis; unter den „Juden entstanden, es sei die Absicht, mittelst dies-eSUParagraykxen eme,Polizei, ja vielleicht gar eine geheime Po- lizei Uher JndeUéU„Unzurichten. Man muß sich billig wundern, wre bei bey Juden, die ÖOch auch preußische Staatsbürqer sind, ein s91chxs Mißtkalle," hat ?„nkskehen können. Kennen sie so wenig die GLsUMUZlI auch. kh„kks KMU? und Herrn, um argwöhnen zu können das; Seine Maxestat den Ministern erlauben würde, Ihm ein Gcseé vorzulegen, welches d'*kse*M)s'Tht und Tendenz hätte? Im Gegen-

Zweite Beilage zur Allß'em

ck

t eil at erade der Paragraph eine wohlthätigc Absicht für die Ju- len. hWeiiin darin gesägt wird,.der Porskapd solle Auskunft geben auch über einzelne Personen, so liegt ,die Abstkht fern, von Seiten der Staatsbehörde nach Kynvemepzen Erkundigungen über das Benehmen und die Gesinnung dieser Einzelnen, einzusehen. Fiir die Staatsbehörde um eines solchrn Zwecks willen ist der §, 14 nicht vorgeschlagen, sonderii im Interesse der Juden selbst. Es sollte ihnen nämlich ein Mittel gegeben werden, wenn ibncn daran liegt, für Geschäfte, die sie zu betreiben haben, oder bei Gelegenheit einer Anstellung, die sie wünschen, sich __cine Bürgschaft zn vcrschaffcn, ein Zeugnis; zu erwerben, wodurch ne fich dariiber lcgitimiren können, daß sie wirklich Mäiincr der Art sind, um ihnen das Vcrtrauxn gerade für das Gejchäft, fiir diese Anstellung Zu schenken. Es wird nach dem Paragraphen diese Legitimation in die Hände cim's Vorstandes gelegt, den sie selbst wählen. Wir wiiidc dic Ztaatsbcliörde auf den Einfall kommen, Wenn sie die Absicht hätte, eine Polizei, und vollends eine geheime Polizei iibcr dic Jaden anszuiiden, eincn Vorstand zu benutzen, welcher Von den Juden selbst gewählt ist? Es scheint mir, wenn man den Paragraphen im Zusammenhange auffaßt, daß eine solche Furcht ganz widersénnig ist. Mag die Fassung des Paragra- phen, wenn man einmal mißtrauisch ist, eine andéi'e Deut1111q*311- lassen, die Bestimmung hat aber, wie ich wiederhole, nur den Zweck, den Juden cin Organ der Bürgschaft zn verschaffen. Wäre diesc Absicht nicht gcivescn, so wiirde der Paragraph wesentlich überflüssig sein, und man könnte sich damit vollkommrn einverstanden erklärexi, ihn licbci' gan; wegzulassen. Ich stelle dsr hohen Vcrsammlunq an- heim, ob sie nach diescr Erklärung es fiir nöthig hält, daß der zivcite Satz dcs Paragraphen ganz wegbleibc, oder daß eine Fassung gewählt werde, welche die wahre Abiicht dei“ :)iegicrnng bestimmtcr ausspricht.

von Krosigk: Ick würde mir crlaubcn, chn eine andere Jaffung beliebt wcrden sollte, folgenden Vorschlag zu machcn. Hier ist gesagt: „Der Vorstand ist das Organ, durch welches Anträge odcr Bischwerdcn dcr “'ndenschaff an dir Staatsbebörde gclaxxgcn.“ Ick wiirde sagen: „Der Vorstand ist das Organ zwischen der Staatsbehördc und dem Synagogen-Vcrcin.“

Rc'fercnt Graf Von Zßenpliy: Dies diirftc' im Wesentlichen mit dem antuellen Vorschlage dcr Abtheilung iiborcinstinnncn; ich erinnere" daran, daß der prinzipale Vorschlag der Abtheilung dahin geht, den zweiten Satz wegzulasskn, wonach der Paragrap lauten wiirde: „Der Vorstand ist das Organ, durcb wslchcs Anträge oder Beschwciden dcs Synagogen-Vereinö an die' Staatöbchörde gc- langen.

“Dcr eventuelle Antmg wiirde dahin geben, daß der erstk Sat,; bleibe, wie er vvrgeloscn, dcr zivcite aber so [anten wiirde: „Er hat über alle dcnsclbcn betreffenden Angclcgcnbcitcn den Staats- und Romnnmal:Bel)ördcn Auskunft zu crtheilen.“

Zu diesem zweiten Salze würde wohl das liegen, was der ver- ehi'tc Redner zu meiner Linken berührt hat.

Graf von Burghaus: Es will mir scheinen, als Wenn bei diesem Vorschlage des Gutachtens die Abtheilung das Prinzip eini- germaßcn aufgegeben habe, Welches in demganzcn Gesetzvorschlagc vvrauf gestellt ist, daß nämlich die Synagogen-Veieinc sich nur mit kirchlichen und Schul-Angclegdnheiten zu beschäftigen haben. Durch das, was der Herr Referent cben jest vorgeschlagen hat, nähern wir uns dcm einmal aufgc“tc[lren Gruudsgß wieder mehr. Derselbe pro- ponirt, zn sagen, da die Vorstände der Synagogcn-Verrinc über alle den Verein betreffenden Angelegenheitcn Auskunft arthcilc'n sol- len“, wenn dies hineinkonnnt, würde ich mich damit einverstanden er: klären können. Wenn der Passus aber so allgcmcin strhcn bleibt, wie er urspriinglich proponirt ist, so sibcint den Juden dadm'kb nichr gegeben 311 werden, als die christlichen Bewohner des Staates haben. Wir haben keine besonderen Behörden, die von Staats wegen ein- gcseyt sind, um alle unsere Anträge nnd Beschwerden deniStaatc Lsiolrzutragen, und ich sehe nicht ein, warmn die Juden mehr Verlangen oltcn.

Refcrcnt Graf Von Jßcnplitz: Dcr Gcseß-Entwurf hat es im Allgcmcincn so gemeint, wie der geehrte Redner, und wenn ick gesagt habe Synagogrn::Vcrcin“, so ist die's blos dic Acndcrung, die wir gestern beschlossen haben, nämlich: daß iibci'all, wo in dem Gesetz Judcnschaft steht, Synagogen-Vcrein geseyt werde, womit es schärfer dcfinirt wird, daß diese Vereine sich nur ans fiklblikbk nnd Schul-Angelegenheiten beziehen. Wenn es intercffant sein sollte, die Motive zu diesem Paragraphen zu hören, so will ici» sie aus der Dxnkschi'ifr vorlesen:

Zn§,14. Es hat den Ziidln seithm' dem Staats gcgcniibcr“

an cinsm Organe gefehlt, durch wclcjicö sie ihr? Interessen geltend zu machen vcrmoiiyten, an welches die Bchördrn sick» "wenden konnten, um iibcr allgemeinc Angelcgcnlwitcn und e*inxclnc Personen ?lllskimft zu ci'tizcilcn. Hierzu wird künftig der Vorstand der Judcnsckmftcn bestinmxt sein. Zinn soll die Pfliiwt obliegen, iibcr alle Gegenständy, sie mögen die Gesannnthkit odcr einzelne Mitglieder dci" Jitdcnschast betreffen, den Behörden die erfordkrlichc Auskunft unter eigener Vm“; antwortlicbkcit 31 ertlwilcn. “Lied nnd die Bcfugniß, durch :)lnträgc und im Wege der Beschwerde die Interessen der Jaden bei den Be: [Y_(erden zu Vertreten, wird dem Vorstands das gebührende Ansehen ]: )crn.

Graf von Dyhrn: Ick verzichte auf das Wort, donn ich wollte um“ das erwähnen, was das Verehrte Mitglied ans Schlesien bereits gesagt hat. Es wird sick) rein um die Giiltigkeit des (550- sech handeln und nicht mit etwas Politisihes, und da sche'int mir, daß der ganze Paraxxraph wegfallen kann.

Von Massenbach: JU) möchte mir dic Fi'aßc erlauben, ob in dem §. 14 gemeint ist, daß die Erklärung, ob ein Jude im Großherzogthum Posen natnralisirt werdcn könne, auch von dem Vorstandc achgcbcn werden kann. Bis cht lag es in den Händen der Polizei-Behörden, und ich habe erfahren, daß bsi den unteren Poizci-Bchördcn manchmal Meiisi)lichkeitkn vorgekonnnen sind, wo- durch eincr naturalisirt worden, der es nicht Verdient und ein anderer zurückgewiesen ist, der die allgemeine ?lihtung sick) erworben hatte. Ich glaube, daß dem Staate gcgcn-“ibki' eine größere Sicherheit ge:: währt wiirde, wenn der Vorstand zwar nicht entscheide, aber bei ihm Nächsragc gehalten werde.! möclzte, statt die Beantwortung der Na- turalisations-Fragen allein in den Hände"]! der unteren Polizc'i-Bc- hörden zu bclaffcn.

Staats-Minister Eichhorn: Es ist dies allerdings die Absichf, namentlich traut man dem Vorstandc die Fähigkeit zu, die ganze St_ellung des Individuums am besten zu beurtheilen. Es wird ge- wiy ohne bcsondere Motive nichts Nachtheiliges von dem jüdischen Vorstandc gegen ein jüdisches Individuum vorgebracht werden, und umgekehrt darf der Staat erwarten, daß er nicht getäuscht Werde, das; man einem Unwiirdigen kein vortheilhaftes Zeugniß gebe, darauf bezieht sich der Ausdruck : Verantwortlichkeit.

Marschall: Wenn weiter keine Bemerkung erfolgt, so kom- men wir zur Abstimmung. Die Frage isi gerichtet auf den Vorschlag

einen Preußischen Zeitung.

Montag den "UR“ Juni.

der Abtheilung, der dahin geht, daß der w -, ganz wegfalle,„u,nd diejenigxn Mitglieder, weichitdieTnTyATetZa? d1e? Ziel;,Yfilung beisttmmen, Wurden Ms durch Aufstehen zu er eunen

Der Antrag ist angenommen. Wir kommen zum §. 1,5,

Referent Graf von Ißenpliß.

( Liest „6. 15 des Gesey-Entwurfs vor, dcégleichen die darauf beziigliche Stelle des Ab1tl2eilungs-Gutachtens.) . x').

Wenn in einer Stadt, in welcher eine der beiden Städte-Ord- nungen gilt, sich so viele Wahlberechti te Bürger jüdischen Glaubens befinden, das; sie mindlsiens diejenige Zahl der siädtischen Wahlberech- tigten Bürgerschaft erreichen, welche eine Theilung der Gesammtzahl der lcytercn durch die Zahl der Stadtverordneten ergiebt, so kann auf den Grund einer zwischen den städtischen Behörden und dem Vor- stande dcr Judenschaft nnter Zustimmung dcr Repräsentanten stattfin- denden Einigung den jüdischen wahlberechtigten Büxgern gestattet werdcn, einen oder nach dem angegebenen Vei'hältniffe anch mehrere Vcroi'dncte nebst StellVertretern aus ihrer Mitte zu wählen, welche in der Stadtverordneten-Versammlung in alle'", nicht das christliche Kirchen- und Schulwcscn betreffenden Angelegenheiten Six; und Stimme haben; dagegen scheiden alsdann die Juden bei den Wahlen der iibrigen Stadtverordneten, deren Zahl sich nach Maßgabe der cintrctt'ndexi jüdischen Verordneten Vermindcrt, als Wähler und Wahl- Kandidatcn aus.

Das Ergebnis; einer solchen Vereinbarung unterliegt der Bestä- tignng der Regierung und ist in das städtische Ortsstatut aufzu- newncn.

Bci drr seitens der Juden stattfinde'nden Wahl von Verordncten aus ihrer Miike finden die Vorschriften und Bcdingungen Anwen- dtmg, welche für die Stadtverordneten-Wahlcu überhaupt an dem [*c'tri'ffcndcn Orxe maßgebend sind.

Zu § 15.

'Der H. 15 hat zu umfasstnden Erörterungen Veranlassung gege- ben. “Dcrsslbe bezieht sich lediglich auf bürgerliche Verhältnisse der Jiidmt, auf ihre Vertretung in der Stadtgemeinde, und es kann in etwas Wunder nehmen, wie diese Bestimmung hier in das Geseß kommt, wo sonst von Kultus- und Schul-Angclcgcnheiten gehandelt wird, Zunäcdst ist nun zu ocachtcn, daß sowohl nach der alten, als nach der neuen Städte-Ordnung der jüdische Glaube weder die Aus- siblx'cßtmg von der Stadtverordneten-Vei“san1msm1g begründet, noch ein Rccbt, in dcisslbcn zu erschcincn und Vertreten zu wcrden, ver- lcilxt. Eden so Verhält es sich nach der rl)ciniscken Gcnwinde-Ord- mm», und nnr durch die westfälische Gemeindc-ermmg werden Zudem von der Gemeinde-Vcrtrctnng auödxschloffen. Jm Allgemei- nen sieht also jc'tzt die Sache so, das; Juden, wenn sie das Ver- trancn ihrer “).")iitbiirgcr genießen, in die Gcmcinde-Vcrtretun ge- langen können, daß sie dann aber nicht als Juden, sondernals iir- gcr hineinkonnncn, und daß sie nicht darin erscheinen, wenn sie das Vertrauen der Mitbürger noch nicht in dem Grade gewonnen haben, daß sie gewählt werden. Dies Verhältniß, was wo!)! ein natürliches und gutes stin dürfte, wird nun zwar nicht durch den Inhalt dcs J". “15 aufgehoben, cs wirddber cine Durchlöcheruug desselben zuqe- [affen und dadurch die Aufiicbung angebahnt. Es soll zulässig séin, daß die Juden Stadtverordnete als Juden in die Gemeindc-Ver- tretung srndcn. Wird eine? solche Einrichtung gktroffcn, so haben dann auch Juden ein Recht, als Juden in die Stadtverordneten- Vcrsammlnng zn gclangcn, auch wenn sic das Vertraumt der christ- lichen Einwovncr gar nicht [*ksiycn. Es liegt sehr nahe, daß sie sich dann aiich fiir vrrpfliMct halten werden, zunächst das Interesse der Juden und nicht das der Stadt zu fördern, was dem Gemein- finn gewiß schaden wird, Außerdem möchten, wenn einmal dies Prinzip Eingang findet, auch christlichk Konfessions:Verwandte cine bcsondcic Vertretung in der Stadtverordnctcn-Versammlun ver- langen: so könnt?" wir dem: [Licht in cincr großen Stadt die' tadt- *.*crordnctcn=Versammlung in Vertreter religiöser Körperschaften gcthcilt und zerfallen sehr".

Eine solche) Sibcidung ist dem Wesen der Städic:Ordmmg fremd; sie will, das; alle Bürger und Vertreter der Stadt durch ein gemein- sames Band des Gcmcinsinncs fiir dad Wohl derstlbcn vereinigt werden. - Eine Einrichtung, wie sie dcr §. 15 vorschlägt, wider- spricht aber auch dcm dnrch die Bundex-Aktc bestätigten Juden-Edikt Von 1812. Nach dem §. 7 dieses (Bcseycs sollen die Juden gleiche biirgerliiijc Recht? mit den Christen haben, also nicht eine besondere Vertretung in dcr Stadtverordneten:*Vcrsammlung. - Jede kasten- miißigc Absonderung der Juden diirfte ihrer Fortbildung nicht för- dsrlicl), sondern dazu gccignct sein, bci'gcbracbtc Ansichten, vielleicht Vorurtdcilc, attfi'ci'ixt 311 crbaltcn,

Airs alle:: diesen Griinden schlägi dic Majorität dcr Abtheilung mit 6 gsgcn [ Stimme vor, dis L*nglaffung dicses ganzen Para- graphen zu bmntragcn.

Dic Mimoritiit dci“ ?ibthcilnng macht fiir ihre Ansicht folgende Griinde geltend: _ _

Sie sieht in dcr Vorgeschlagenen Bcstimmnng die Anjicht der Re- gierung ausgesprocbcn, autonomischc Rcchtc zn bcgünstigcn; sie ift iiberhanpt im Prinxip dafiir, die Regierung gerade da zu unter- stützen, wo es sich dumm handelt, aus dem Vormundschafts- Prinzip lii*r.1its;11t1*ctcn. “Dic Minorität stimmt daher für Beibe- haltung dcs §.15, wenn zu demselben der Zusatz gemacht wird: da[: es den Juden jederzeit frei steht, die Wiederanfhebung der gktroffcnrn Vereinigung unter" Zustinmmng der städtischen Be- hördcn zu vcranlasscn, ohne daß hiergegen der Regierung ein

Widerspruchsrcävt zusteht.

Bci dcr Bcrathung der weiteren Paragraphen dicses Gcseyes ist dir ?lbtiicilnng in Ucbci'einstimmung mit dem Gcseß-Eutwurf von dcr AUsicht ausgegangen, daß die Juden im gesetzlichen Sinne zu dmr „gcdnldetcn“ Religions-Gesellschaften gehören. Es _an- sprickvt dies den Grundsäyen dcs Religions-Edikts vom 9. Juli 1ch_88- den sonstigen geseylichcn Verhältniffcn der Juden in den mxtsten Landesthwilcn, in welchen das Religions-Edékt nicht gclkkn mochte, und der bisherigen Praxis der Staats-Vcrwaltuug. Auch aus dem Edikt vom “11. März 1812 ist ein anderer Grundsaß "icht herzu- leiten. (Allg. Landrecht Thl. ll. Tit. 11. §- 20-) ,

Staats-Minister Eichhorn: Ick “[*"ck'k mm' aus meinem gestrigen Vortrage zu wiederholen, citxmml daß dicser ganze Borschlgß, wie der vorliegende GeseH-Entwurf ck11 Fnthalt, “darauf gxrichkkt Z , eine fakultative Einrichtung ZUÉ'LIMUÖM- ,',"dkm UÜMÜch eme Vereinbarung vorausgeseyt wird zwischen „den stqktischxn Kommunal- Behörden und den Juden; “(ck JMM'UÖ “| “5 "“ckt d'? Absicht; t),“ß die Juden als Juden in dre Stadtverordneten-Versammlun em-

treten und dort nur Interessen der Juden, den iibrigen "radt- vcrordneten ge enübc_r, wahrnehmen sollen. Dies würde der Fall sein, wenn die Zudenschaft eme_ ganz besdndere politischeKom- mune nach dem Entwurfe sem sollte, diekhxas Recht hätte, eigene Deputirte in die Stadtverordneten-Versammlungen abzusenhen und