die einzelnen Anträge, welcheder Herren-Kurie in Bezug auf die Ah- ändéru des Parent“ vx»: 3. Februar vorliegen und, so viel ich SÜW "- mor 3“ BMW? gelangen werden, dort berathen werden und wir aun ts
welche in der .Herren-Kune eliebt würden, Bes luß fassen. Denn wenn wir noch nicht, was das für einen
ber die envai en Modificationen,
“tionen berathen würde:), so weiß irh I haben wird. Wir können dann m
d“ L“?“ sein, hi“ Beschlüsse zu fassen, ane daß die Herreu-Kurie die
eiueMmge
Mögli keit hat, dariiber beschließen zu önnen; Dic Versamnrlutxg wird er er doch wohl nur zu dem Zwecke beschließen wollen, damitcm Beschluß des Landtags in solchen Angelegenheiten erfolg“: Wenn wir unsere Petitionerk'unvdikdazu etwa erfolgende!) Modificationcn der .Herren-Kari: noch aUe berathen wollen, dann weiß lch "“X"- wo w“ anfangen folien. Soll aber ein destimmrrr Bxschl'iß ““"be Ies9ßt werden, welche etitionen die wichtigsten .men, ",) Mrd dxr C““ diese Petition, der ndere jene Petition, fur die wichtigste erklaren, und es wird unmöglich ein, dariiber zu einer Verenngung zu gclangrn. _
Abgeordn. rhr. von Manteuffel U.: _Es scheint, als “:ck dre Berathung bereits auf den Punkt gediehen wäre, welcher, so viel :ck den Herrn Marschall gefickt! verstanden habe, eigentlich fur den Schluß der heutigen Sjßung bestiirimt war. Da es aber einmal “geschehen ist, so halte jch es auch fiir meme Pflicht, auf, den allgeiireznen G9- sichtspunkt aufmerksam zuzmachen, dcr ber deanmYen Petitionen lex_- tend sein wird, die in dieser Versammlung Wahrend der Zeit, die übrig bleibt, noch zur Berathung kommen können, und in dieser Be- ziehung muß ich zunächst dem geehrten Abgeordneten aus Westfalxn beitreten, welcher darauf aufmerksam machte, daß es kaum möglich scin wiirde, Petitionen, die hier noch berathcn werden, zur Erledigung zu bringen. Ich schließe einen ziveiten Gesichtspunkt an, der dahin geht, daß ein Verzetäxm'ß der Petitionen gefertigt werde, welche von der .Herren-Kurie herubergekommen sind. “Dann haben wir Material genug, aus diesen Petitionen können wir diejenigen herausnehmen, die als die wichtigsten erscheinen, und so wcnigstcns diesc Geschäfte zum Abschluß bringen. Aber auf die Weise, die jexzt beliebt worden ist, wonach Petitionen hier berathen werden sollen, welche der Herren; Kurie niemals jetzt zur Erledigung zugehen werden, können wir zu einem Abschluß der Geschäfte nicht kommen; ich halte deswegen für das Besie, daß der oben bezeichnete Weg eingeschlagen wird.
Marschajll: Darauf erwiederc ich, daß solche Petitionen noch nicht vorliegen; sie befinden sich noch in den Abtheilungen und sind noch nicht zur Beratyung reif.
(Verschiedene Stimmen geben zu gleicher Zcit derartige Petitio- nen an.)
Ich muß bitten, daß nur Einer auf einmal spreche.
Abgeordn. Hansemann: Meine Herren! Es versieht sich, wie mir scheint, von selbst, daß diejenigen Petitionen, wclche aus der Herrrn-Kurie an uns gelangt sind, hier zur Berathung kommen müs- sen, sobald sie aus denAbtheilungen hervorgehen. Indessen wird sich, außer diesen Petitionen, bis zu dem Vorauszusehcndcn Schlusse des Landtages gewiß noch Zeit finden, andere hier zu bcrathcn. Es kommt nach meiner Meinung nicht allein darauf an, daß diese Peti- tionen auch in der .Herren-Kurie demnächst zur Berathung komurcn, sondern es ist, ganz abgesehen davon, schon sehr wichtig, daß dieBc- rathung hier stattfinde nnd das Gouvernement dadurch Kenntniß von der Ansicht unserer Kurie erlange. Hiernach ist es nun nothwendig, vdrzugSweise für diesen Zweck nur diejenigen Pctiiionen zu berathcn, dre eineagroßc, allgemeine Wichtigkeit haben. Ist erz mir erlaubt, in dreier Hinsichr nicht eine lange Reihe, sondern nur ganz wenige zn bezeich- nxn, so wache ich auf foigende aufmerksam; ich glaube, daß ich dafiir dreerrsttmmung „der hohen Versammlung um so eher finden werde, wxil ich nur drei oder vier vorschlage; sollte nachher noch Zcit iibrig sem,- so kann man weiter beraihcn, was vorzunehmen ist. Ich würde zuvbrdersi vorschlagen, daß die Petitionen anf Preßfrcihe'it und den Erlaß eines Preß-Strasgeseycs bcrathcn werdcn; sodann wiirde fck als von „bcsonderer WichtiJkeit dic Petitionen wegen Feststellung drs Haupt-Jmanz-Etaw und er Kontrolle des Staats-Haushaktes zur Berathung vorschla en, die deshalb von der höchsten Wichtigkeit sind, weil es sehr daraué ankommt, daß das Gouvernement die Stimmung dieser Kurie dariiber kennen lernt. Endlich wiirde ich drittens chi Antrag wegen Vorlegung der (Heseye iiber das Prozeß-und Gerichts- Verfahren andie- Stände vorschlaZen; dies ist ebenfaUs cin (Hegen- stand von Wtchk! keit, weil es |ich dabei nm wesentliche ständische Rechte handelt. ch,scklreße meine Vorschläge mit diesen dreien und Yajubc,jdaß, wenn diese bcrathen worden sind, es alsdann an der - ect sein werde, weiter zu überlegen, was dannnoch vorzunrhmrn sei.
Eine? St1m_me: Ich habe nur zu bemerken, daß auch der An- trag, der m der Herren-Kurie bereits durch egangcn ist, hinsichtlich der Patrimomal-Gerichtsbarkeit, in dem AussIYtsse bereits berathcn ist, und daß heute iioch dem Herrn Marschall das utachtenzugehcn wird.
Eine Stimme; Ich habe zu bemerken, daß das anderweitc Gutachten der Abtheilung iiber das Ablösunchcht in die Plenar- Versammlung so weit wird kommen können.
_ Angordn. von Leipziger: Ich habe nur zu bemerken, daß dre Petition “wegen _des unentgeltlichen Schneeräumens schon in dcr Herreri-Kurte derathen, hieriiber auch bereiis ein Gutaclten von der Abtheilung dorlie-gt, und rs wiinschenswerth ist, daß diese Hetition auch ;? dex Dret-Stande-Kurte noch zur Berathung und Beschlußnahme
mm .
Abgeordn. „Diergardt (vom Platze aUS): Ich wollte: die hohe Versammlung bitten, die AUSWanderun s-An legenheit vorzunehmen. (Unruhe m der Vrrsammlun . Au eine emerkun drs Mar- ,schails besingt der A geordnete die Rednerbü ne.)
MSM? errxn! Diese Angelegenheit iii nach meinem (Frachten von Stoß“ Wi “gkeit. Nach Berichten aus denrheinischen Distrikten und aus Süd- eukschland wenden die A enten, welche zur Auswan- derung vergnlafftn, alle mö li en Miike an. Wir haben noch die- ser Tage“ hter das traurige erspiel gesehen, wie es den AUSwande- rern m den ,Seesiädten geht, wir haben viele Familien aus West- NMUIMWWMM gesehen, die nach Hamburg ge augen waren, vori keine Uebxrfahrt „bekommen komiren und deshal auswandern WWW?!- „Ml ihne)! die Sa e viek leichter dargefteut worden war, alk wre «Ylkntch ifi. Diese An elegenheit rst iu mehrrren siid- deutschen ' dischen Versammlungen Fnathen worden“, ich glaube da- b“ “"ck “M daß sik Wichtig genug ifi, Gegenstand unserer Bera- tbung zu werden.(Vikzls *"
“ a Ruf zur Ta esordnun .
Abgeorbn. Hansemann: g g)
(Derxuf zur Tagesordnung steigert fich.)
Ich erklare .mMegen den Antrag des Nedne'rs, der zuleßr hier siand, zmd bleibe d , daß wir vor allen Dingen die drei vorher von um- btzkichneton Sachen vornehmen.
(M ck der Versammlung.)
Mßrschall: Es wird ri“ “t müsli? sFriki, eine Diskussion iiber kkdm kk! „Anitas ßatk ' zu a en. Das einzig Mög- 'ch" w r ? ?m- daßmé'eder Avira , einzeln genannt und auf der W. _ seit“ »,kw, _ die hohe rsammkmig, daß “dieser Ge e - MUM sk Ut en werde. sage, es ist das ig M 3: WR "ck “i n, ok diesrt der. hoh!!! Versammlung
Wi WM- Uimmén: Reini)
Abgeordn. nn Anasmw: “Ich“möc'te 'mit den Vorschlag erlauben, daß diesenigkn Mitglieder der Wsanmlsubg, Welche spezielle Anträge zu stellen haben, diese dem Herrn Magrls'xau einreichen, daß der Herr Marsch!!! die Giite hat, nach seiner zu bestimmen, diese Reihefolge mitzutheilen und Za estatten, da man für einzelne Fälle, für wjlche man noch iinHe hat, si dariiber äußere. Dem Herrn Marschall wird auf di e Weise der Wunsch der Veksammlung bekannt, er wird außer Zweifel die An- träge, welche auf diesem Wege eingehen, und die Stimmun der Versammlung darüber erkennen; wir aber, glaube ich, können ?eincr Unparteilichkeit vollkommen vertrauen.
(Ja! Ja!)
Ich halte dies für den einzig möglichen Weg, ohne ganz enormen Zeitverlust zum Ziele zu kommen.
Marschall: Durch diesen Vorschlag wird sehr viel in meine Hände geleqt. Vorläufi , wenn die hohe Versammlung damit ein- verstanden sein sollte, ne me ich ihn zwar an, aber nur unter der Bedingung, daß ich mir den Rath der hohen Versammlun ganz aus- drücklich nachher erbitten kann, Hat die hohe Vcrsamm ung gegen diesen Vorschlag nichts einzuwenden, so bitte ich diejenigen Herren, welche wünschen, daß der eine oder andere Antrag außer der Reihe der Zeitfolge vorgenommen werde, ihre Wiins c dariiber bei mir ein- Yrrichcuz ich werde sie sammeln und der ho cn Versammlung dann
ortrag dariiber halten. (Der Abgeordnete Miiller bitici, eine persönliche cherknng machen zu diirfen.) * Zuvor hat der Herr Abgeordnete Diergardt iiber einen allgemeinen Gegenstand das Wort. (Vielfacher Rus: zur Tagesordnung.)
?lbgcordn. Diergardt: In Bezug auf die gestrige Abstim: mung mittelst Namenéausrufs ist mein Votum in dcn Listen als ein verneinendes bezeichnet worden. Ich habe aber, und meine der- ehrten Kollegen in meiner Nachbarschaft Werden co bcstiitich, mit Ja gestimmt. Ich bitte deshalb den Herrn Marschall, daß er die
icchZicnheit haben möge, dies rektifizircn zn lasen.
.- arschall: Diese Bemerkung isi in dem heutigen stcnogra- phisFxn Bericht aufgenommen, und wird dadurch die Sache erledigt wer cn.
Abgeordn. Miiller: Wenn ich nicht irre, hat der verehrte Abieordnctc aus Westfalen so eben meiner unbedeutenden Person ge- da t. Indem ich fiir die Ehre danke, die wir dadurch geworden ist, fühle ich mich zugleich veranlaßt, Alles das, was ich etwa Vcr- lcxzcndes in meiner ehegestrigcn Rede gegen die Juden gesagt habe, hier zurückzunehmen und wünsche ihnen alle mögliche Freiheit, wie sie solche sich nur selbst wünschen können. „
Marschall: Der Herr Abgeordnete Dorenbch hatte noch das Wort verlangt, um einen Antrag zu empfehlen; die Sache ist jest erledigt, wie ich glaube, Wir kommen nun zur Tagesordnung und fahren in unserer Verathung fort.
Referent Sperling (liest den Abschnitt ][. des §. 35 Vor): „Inwiefern die Juden mittelbare Staats- und Kommunal- Aemtcr bekleiden können, ist nach den dariiber créangxnen de- sonderen gesetzlichen Vortheilen zu beurtheilcn. s findet je- doch deren Eintritt auch “in solche Aemter nur dann sinti, wenn mit demselben die Ausübung einer obrigkeitlichen Auto- rität nicht verbunden ist.“
Das Gutachten zu diesem Abschnitt lautet: „Abschnitt 2.
Daß in cinem Geseyc, Welches die Verhältnisse der Juden neu zu reguliren bestimmt ist, eine Vechisung auf Bestimmungen statt- findc, wclche außer dcmselbcn bestehen, kann nicht als zweckmäßig er- achtet werden, und wiirde deshalb eine ergänzende Umarbeitung dcs Vorliegenden Abschnitts zu wünschen sein. Aber auch außerdem dürfte wohl solche nothwendig werden.
Das Edikt vom 11. März 1812 sprach er; im J". K allgemrin aud: „Sie können ..... Gcmcinde-Acmter, zu welchen sie sich ge- schickt gemacht haben, verwalten.“ Diese Bestimmung hat im Laufe der Zeit manche Einschränkung erfahren. Ziwiirderst stellte die Ver- waltung den Grundsaß auf, daß" die Juden, so. lange nicht dem §. 9 ch Edikts gemäß gescßlich bestimmt worden, zu welchen Staatsäm- tcrn sic zuzulaffen seien, von solcken Gemeindc-Acmtern ausgeschloffcn Werden müßten, mit welchen ritt Staatsamt, die persönliche und di- rekte ?lusiibung der Polizei Verbunden ist, also beispielsweise dem Amte eines mit der Polizei-Vcrwaitung beauftragten Bürgermeisters in der Stadt nnd dem Schulzcnamtc auf dem platten Lande.
Einen zweiten Schritt auf dem Wege der Einschränkun „ck“* sodann die Geschgcbuug unmittelbar selbst. Da in manchen WWU die Polizci-Vcrwaltung von der Kommunal-Verwaltun getrennt ist- aus der ersteren also keine Veranlassung zur AusschlieZung der Zu- den vom Biirgcrmeister- odcr Ober-Biirgermeister-Amte entnomer werden konnte, so bestimmte die revioirte Städteordnung v01111r. März 1881, daß zu den eben genannten Stellen das Y_ekenntiiiß; dcr christlichen Religion erforderlich sei; und dieser Grundrute;- WLÖUUUU auch für diejenigen Städte ,eltend gemacht, ,in Welchen die Stadte- ernung von 1808 gilt, die eine Unterscheidung der Biirgcr nach ihrer Religion nicht kennt. Es sind also die Juden zur Zeit nach den Vorschriften, auf welche der Gcseß- Entwurf hinweist, von dem Amte eines Bürgermeisters und Ober-Biirgermeisters, außerdem von allen Kommunal-Aemtern ausgeschlossen, mit wrlchen die Verwaltung der Polizei verbunden ist.
Der Entwurf geht nun noch weiter, indem er dieselden feriier von allen Aemtern auSgeschlossen wissen will, mit welchen eme obrig- keitliche Autorität verkniipft ist. Denn wel e Aemter, darunter zu verstehen sind, ist bei dem ersicn Abschnitte chou artöeinandergeseßt, und daß diese Bestimmung des Enthrfs sie noch zu Verschiedenrn anderen gemeindeamtlicheu Functionen unfähig „macher; Wittke, die ihnen bisher“ übertragen werden konnten, darf nicht naher dargelegt werden,
Wenn schon dort auögefiibrt ist, daß dies Kriterium dcs Eni- wurfs bei der Zulassung der Juden zu Striatsämtern aller Begrün- dung ermangelt und ohne Noth beengend is, so muß hier, wo es sich um Kommunal-Aemter handelt, noch geradehin ausgesprochen werden, daß dasselbe zu einer Verkiirzung der Juden in den Rechten führt, die sie nach der bisheri eu Geseygebung, dem Edikte vom 11. März 1812, schon gehabt ha en.
An den Orten, wo die Komnmual-Aeurter auf der Wahl der Gemeinde-Mitglieder beruhen, lä t es sich nut Sicherheit annehmen- daß nur ein Jude, welcher der; ertrauens würdig ist, zu dem Aznte berufen werden wird, und wenn solches geschieht, die Leßteren seiner Autorität sich gern und willig fügen werden. Da aber, wo „den StaatS-Behörden die Bcse ung der Kowmunal-Aemter zusteht, würde es immer in deren Hand liegen, dieselben einem uden, wemi sie es bedenkliZ finden, nicht anzuvertrauen. Deshalb dürfte auch Jitcht der leiseste rund vorhanden sein, die Beschränkungen, Welche die neuere Zeit den Juden in Beziehung auf Kommunal-Aemter auferlegt hat, be ehen oder ar die B 'mmu des Entwurfs ins Leben treten zu [“ kn; vielmeßr skimmt ie Abt eilung unter Anerkenmur des von den Juden bereits erworbenen Rechts einmüthig d_ 'n, bz! die Dis- position des §. 8 des Cork!- vom 11. März 181 m ihrem vollen
cht die Reihefolge *
Umfang'e wiederhergesiellt und in das vorliegende Gesetz aufgenom- men werde.“
J muß hier die Bemerkung machen, daß es nur auf einem Druckfe ler beruht, wenn nicht im Gutachten zu leich auch der mittel- baren Staatsämter namentlich edacht ist, da ie denselben Grund- säyen unterliegen, die in BezieJung auf Kommunal-Aemter geltend gemacht werden können.
Abkreordn. von Byla: In der estrigen Sipun , und zwar am Sch usse derselben, hat die hohe Ver ammlung hmsießilich der un- mittelbaren Staats-Aemter das Amendemeut der geehrten Abgeord- neten aus Pommern und aus Aachen mit einer Majorität von 5 Stimmen .....
(Eine Stimme: Von *7 Stimmen)
angenommen. Wenngleich ich nun gewünscht, daß in dieser Hinsicht der zweite Vorschlag der Abtheilung angenommen worden wäre, weil derselbe den Juden besiimmte Aemter zuweist, wozu sie bisher noch nicht berechtigt waren, dagegen aber auch nur bestimmte Aemter aus- nimmt, so muß ich doch rm vorliegenden Falle, wo es sich von un- mittelbaren Staats- und Kommunal-Aemtern handelt, von diesem Antra e abstehen, weil ich gesehen, daß die Majorität der Versamm- lung Ech gegen einen solchen bestimmten Vorschlag bei den unmittel- barenStaats-Aemtern entschieden; ich glaube vielmehr, daß nunmehr schon der Konsequenz wegen wir auch bei dem zweiten Ab chnitte des Gutachtens dem Amendemeni der beiden gedachten A geordneten Folge *ebcn miisscn, und ich stehe deshalb davon ab, menten Antrag oder recip. den zweiten Antrag der Abtheilung Weiter zii versol en;
Abgeordn. von Bockum- Dolffs; Ick mußmrch der "WU der Abtheilung dahin anschließen, „daß die_scr Abschnitt des Paragra- phen zu streichen und dagegen Ole, betreffende Bestimmung 7795 G,?“ seyes vom 11. März 1812 wredrr Unzuschalkk" s?“ MLS AuskUhk-EYÜ enthält die cigeuthiimlichc Besttminiirtg, daß, LMU,! dre Ökts-Ohllg“ keit zur Stiltung cines Aufruhrssrch dcr Miliiatr - Macht bediencjn muß, alsdann dcr Befehlshaber dieses Truppentlzctls sofort nach sei- nem Einschreiten alle weitereii Maßregelnpzn trencn hat._ Wenn also beispielsweise die Polizei-Qbrigkett dcr großten Stadt einen Auflauf gewahrt und in ihrem B_c1trede„n,„ driisclhcn sofort m der„ Wurzel zu "ersticken, sich an die nächste *))itlitair-Staiion wendet iind ihr von„dort aus auch cin 'Dctachcment zugescndci wird_ und zufallig der Fuhrer desselben ein Jude sein sollte, so ist es sofort nach dem Erscheinen des Detaschcmcnts auf dem 1at3e, nachdem esszumEmschreitcn auf- gefordert worden ist, dicser udc, der alle; weiteren Maßnahme/g zu treffen hat“, es geht sogar so wrii, daß die Bcrrchtc nach der S_ril- lrmq dcs Aufmass von diesem Militatr-Bcfel)lohabcr zu erstat'tcnffjmd und die Polizei - Obrigkeit ihre Berichte niir als'Llnlage, bcizitfugrn hat. Auf dicse Weise wird also in die Hande, cines Juden m dem vorliegenden Falle eine ungemein große obrigicitlirlye Gewalt, clegt. Tritt derselbe am folgenden Tage aus dem Militair-Verhaltnt e .her- aus, so kann er nach den Besiitnmnnqcn des Paragrapheir, WteUU“ iin Cntwurfc sieht, nicht einmal Ortsfchulzc werden. „ "Dieses MM- verhiiltniß zeigt sich in noch größerem Maße in dxn alteren Provin- zen, wenn irgend ein Jude eiii Rittergut, an !tch gebrcicht haben sollte und alsdann die Polizei - ObriYeit emen) Andereirubertragen muß. Aus diesen Griinden und mit ezug ans htc JOsiUge AWM- mung zum Abschnitt 1 des Parirgrqphen kann ich Mlch somit nur dem Gutachten der Abtheilung aitjchlteßen., . , _ , ,
Abgeordn. Krause: Wenn meine Ansichten mit ». 3.) imd 36 nieht ganz übereinstimmen, so bestimmt „mrch dazu keineswegrs das große Lob, welches ein geehrter Deputtrier der Stadt Berlin den Juden _qczollt hat, insofern, als sie ehr vicle_2lrn1rti-Aizstaltcn errich- ten, und namentlich, daß sie zum ombau ,in Koln drcl Geld her- geben. Es bestimmt mich aber eben so wenig, (“,a fur zu stimmen, das; mehrere geehrte Mitglieder aus Sachsen so drel gegen die Zu- den gesagt haben, namentlich, k))ß sik AUGE an ,skch rrffrn, und 11a- mcntlich dcn armen Bauern, sUk WLW? W" skch- WW ks WEU"- bcsondcrs interessirf, ohne ihren doch zu helfen, Alles snchtcii vor der Zeit abzunehmen, das Getraidc abzukaufen u.s.w. „Mir scheint, „daß es damits nicht ankommen kaiiii, _und Wenn Juden vichtcht dirs Lillro thun, so hoffe ich nicht, daß xtc 111 dem pl*t:ilßlsck2611 Staate rn drcstr Bczicbuna Betrüger sein können, sondern xtc miiffcn es auf lcgaicm nnd r/ccht'lichcm Wege thun, da «lie ihre Handlirngrn dcr Arifpcht der Behörden unterliegen. Worin cin gechrtcs Mitglied ans Sach- sen uns mit schr inittclaltcrltchcn Tendenzen unterhalten hat, |O glaube ich, daß die Juden eben so dicses “))kittelalterlichc mit drr Muttermilck) cingcsogcn haben und eben so heute noch zur Durch- fiihrung bringen, und Wenn wir die Judcn immer nur auf einen Fleck kiindräiigcn und sagen, du kannst das und jenes nicht Werden, so werden sie sich stets dem Handel widmen, dadurch natiirlich zur Be- vorthcilnng mancher Christen. Insofern glaube ich, daß es nnr gc- rcchtseriigt ist, daß sie anerkannt Werden. Es giebt immer Menschen, die bei jedem Fortschritt sagen: es ist noch nicht an der Zeit. Das Gescß von 1807, als es erschien, wurde angefochten, denn es sagt: AllcnStaatsbiirgern steht es frei, Rittcrgiitcrzukaufcn, allenStaats- biirgern steht es frei, in der Civil- nnd Militair - Verwaltung die höchsten Stuscn zu ersteigen; da sagte man: wo soll das hinaus? Es wurde die Aufhebung der Erbnntcrthänixkcit und die Ablösung der Frohndcn dcklarirt; da sagte man: das i?! unmöglich, die Lcrrte gehen Zu Grunde, sie sind dazu nicht reif. Man baute später eiiie große Chaussee von Berlin nach Breslau, sie wurde getadclt; ein sehr gcschcidtcs Mitglied aus Schlesien schrieb damals viel dagegen und sagte, es ist noci nicht an der Zeit, so viel Geld daran zu Wer:- den, der Handel MUZ erst da sein, dann kann man bauxir. „Nun hat sich aber erwiesen, daß alle dicscunzeitigcnTadlc1*1(rn1nrilich sich geirrt haben. ES sind in den ersteren Fiillen 41) Jahre ins Feld ge- gangen, in dem lcßtcrkn einige, und wir haben scgeirsreiche Folgen gesehen. Werden wir also cht das Judenthmn eman iptren, [o wol- len wir in 40 Jahren sehen, wie es mit den Juden Ziehen wird!
(Heiterkeit.) Es mag vielleicht sein, daß wir es nicht Alle sehen werden, (.Hciterkeit.) _ dariiber bin ich auch im Reinen mit mir; aber hoffentlich werden es künftige Zeiten sehen, und die Zeitgeschichte wird iiber die Herren richten, die vor mir siyen. (Bravo!) ,
Marschall: Der Herr Abgeordnete von Biomark wünscht eine persönliche Bemerkung zu machen.
Abgeordu. von BiSmark-Schönhausen: Ich „habe aus dem Umsiandc, daß der verehrte Redner, der eben dre Tribüne ver- ließ, einige von mir gebrauchte Worte anführte und namentlich wie- der auf das Mittelalter anspielte, geschlossen, daß er etwas Persön- liches gegen mich vorgebracht hatte.
(Halblautrs O!) Ich würde sehr gern darauf erwredern, ich hatte auch die Absicht dazu, bedaure aber, außer Stande „zu sein, es zu thun, weil mir das, was der geehrte Rednxr gegen mich gesagt haben mag , nicht voll- kommen klar geworden :| aus den Worten, die er gebrau 1 hat. _
Abgeordn. Hansemazin: Ich gehe nicht in 'die „ache „xm; sie isi klar genug. ck Will nur einzig und allein em Mißverstand- niß berichtigen, veranlaßt durch eine Aeußerung des ersten Redirers, der über die Angelegenheit das Wort nahm, eines ritterschaftlrcben Abgeordneten aus Sachsen. Er hat deit gesiern angenommenen Be-
schluß ein Amendement von mir genannt. In den |enographiscken Berichten wird man nicht finden, daß ich das Wort genommen hade, um das, was er bemerkte, vorzuschlagen, sondern dre_Sache, verhalt sich einfach folHendermaßen: Es wurde die Fassung, mie sie tm Gut-
achten vorgesch agen ist, von einigen Seiten nicht deutlich genug ge- funden, und von der anderen Seite wurde vorgeschlagen, die Fassung des zweiten Antrags des Gutachtens anzunehmen mit We lassung der Richterstellen und der Chefs der Verwaltung. Darauf isi blos der Herren, die in einer Meinungsverschiedenheit waren, von mir auf ei- nem Zettel der Vorschlag zu der adoptirtcn Fassung mitgetheilt wor.- den; Von beiden Seiten war man damit einverstanden, und sie ward darauf von dem Herrn Referenten vorgeschlagen. Uebrigens war age Welt darüber einig, daß der Sinn des Amendementö die weitem? Bedeutung haben sollte.
Abgeordn. “oon Manteuffel U.: Ich habe eine Bemerkung vorzutragen zu dem Gutachten der Abtheilung, die nach dem Be- schlusse von gestern zwar wenig mehr helfen wrrd. Ich wiirde ganz schMigen, wenn mir dies nicht zum Vorwurf gereicheii könnte. Ich möchte verhüten, daß man sagt, ich hätte cines faktischen Verhait- nisses nicht gedacht, das mir bekannt sxnr-mutßtc. Zu den bereits im Gutachten angefiihrten Verhältnissen rilckjtchtllch der Uebertragung dcr Kommunalämter und Staatsämter muß ich noch eine dritte Gattung, cin driites Verhältniß hinzufügen. An dem platten Lande derjenigen YWVÜ'J- welcher ich-angehörc, besteht noch ein drittes Verhältniß.
as sind die Dorfschulzcngiikcr. Wir haben in den nicdcrlausixzchiir- sern (Hirter, auf denen das Schulzcnamt als Rcalre'cht ruht. Es kann daher in einem von Christen bewohnten Dorfe die Stelle eines Torfrichtcrs in die Hände eines Juden kommen, sobald er ein solches Gut kanst. Es versteht sich Hon selbst, als Dorfrichtcr steht er als- dann der ganzen christlichen Gcmcindc vor, “Ich wollte brmerken, das; ich dieses Verhältnisses habe gedenken miiffcn. Uebrigens vcrkenne ich nicht, daß das ?lmcndcmcnt auch dahin fiihrt, diese schöne Aus- sicht fiir ein großes Glück zu erachten.
Referent Sperling: Tic Dorfschulzcn-Giitcr "sind so Verein- zelt, daß keine Gefahr daraus hcrvvrgehcn kann.
(Widerspruch von mehreren Seiten.) Ich glaube, mir!) an die letzten Worte des :)icdncrs anschlicßcn zu können, das;, nachdem dcr friihere Beschluß gefaßt ist, konsequcntcr- weise nieht mehr ziiriickgcgangcn werden könne.
Abgeordn. Hansemann: Dic Angelegenheit ist erledigt, wie ich glaube, wenn man den Zusay annimmt:
„mit Ausnahme derjenigen Erbstclicn, die durch Besiß von Grund-
stücken crworbcn wcrden.“
(Von einer roßcn Zahl wird: Nein! Nein! crufcn, und der
Marschal giebt dcm Abgeordneten Von MasFW das Wort.)
_ Ahgeordn. von Massow: Meine Herren! Der gestern gc- faxzte Beschluß steht unbedingt und unabändcrlich fest“, ich wollte mir abrr crlaiibeii ausxusprcckcn, das; er darum nicht maßgebend sein musschirr die heute zn iassenden wohl ähnliche, aber nicht gleiche Gcgwntandc betreffendenVcschliiffc. Eine solche Konformität ist unter Umstanden schr wiinschcnswerth, aber geboten ist sie nicht, und zwar um so weniger, wd eine so geringe Majorität stattgefunden hat, wie gestern. Es haben 111 dicserVersammlungimmer verschiedeneMeinungen vorgewaltek, nichts hat miri) aber mehr gefreut, als der Sinn, das iichtbarc Streben der Gerechtigkeit, die sich kundgcgebcn haben, daß Jeder die Meimmg drs Anderen achte. Darauf fnße ich meine Bemerkung, das; der gestrige Beschluß uns nicht binden könne bci der heutigen Bcrathung. Arif den Gegenstand derselben, der schon so
viel cröricrt worden ist, komme ich nicht zuriick nnd schließe mit den schönen Worten, die, wenn ich nicht irre, der geehrte Abgeordnete der pommerschen Ritterschaft gestern gebraucht hat: Die Basis des Staates ist Gesetz und Recht. Die Wahrheit disses Saves erkenne ick) an*, ich fiigc abcr hinzu, die Basis von Grch und Recht ist die Religion.
Abgeordn. Schumann: Ich trete der Ansicht dcs Abgeord- nc-tcn vollkommen bei, der die Tribüne so cbcn verlassen hat, daß die Konsequenz nicht so weit getrieben werden kann, das; darin ein zwingcnch Moment gefunden wcrden miisztc, die heutige Abstimmung konform mit dcrgcstrigcnzu machen. Das hat dcrHerrAbgcordnctc von Berlin auch nicht gemeint. Tas Versteht sick) Wohl von selber. Jai) babe anzuführen 511 dcr chrrkung, die der Abgeordnete der Ritter- schaft aus der Lausiß gemacht hat, daß nicht weiter darauf einzu- gehen nötbig scheinen möchte“, es scheint mir aber, daß virlc Aks- gcordnetc dcr Ritterschaft ein Moment in dem angezogenen Verhält- niß zu finden glauben, um in Beziehung auf die Kommunal-Acmtcr einc andcrc Form eintreten zu lassen, als hinsichtlich der StaatI-Acm- ter. Allerdings" ist richtig, das; die Schulzen-Aemtcr “als Reali'c- rechtigungcn verliehen Mrdcn kiinnen. Es wird abcr daraus nicht folgen, daß die Qnalification eines Bcanttcn hinzufrctcn m s;. Ich sehr den Unterschied zwischen Jude und Christ in dicser Bczichnng nicht ein. Crbt cin nnsiihigcr Christ das Gut, so wird ihm ein An?- dcrer substituiri werden müssen, und derselbe Jail tritt auch in Be- zichnng auf den Juden cin. Jét der Jude Vermögc seines Charak- kcrs nicbt gccincr, das Amt zu verwalten, so wird er entfernt Wer- den niiiffcn. Nan [*rancht also kcincnUntcrschied zu machen zwischen “Jude imd Christ in dicser Beziehung. Darum glaube ich nicht, daß das, was der Abgeordnete aus der Niederlausiy bemerkt hat, irgend eine Konsequenz nach sich Ziehen kann.
Abgeordn. Naumann: Was ich sagcnwolltr, erledigt sich durch das, wirs dcr Abgeordncte dcr Ritterschaft aus Pommern bemerkt hat. Ich crkrnnc keinen Grund darin, das;, weil diese Acmtcr Rcalrechtc sind, die Ziiden davvn ausgeschlossen sein sollen. Wo Hindernisse vorkommen, wird es gleichgültig sein, ob die betreffenden Personen Inden odcr Christen sind. *Ich halte ein solches Amt, Wenn es eine Ncalbcrcchtigung ist, fiir etwas Gefährliches, ich halte es für etwas, was in unsere Gcscßgebun nicht mehr hineinpaßt. Ich habe 11icht gcglaubi, daß, wir hier bcsLätigt worden ist, dergleichen Rcalberechti- gungen noch häufig vorkommen.
(Doch! Doch!)
Ist das der Fall, so kann ich nur bedauern, daß von den Abge- ordneten aus jenen Provinzen nicht Petitionen eingebracht worden sind um Aufhebung dicses Verhältniffcs. Ich glaube, wenn sich Uebel- siändc dadurch herausstellen, das; Juden in solche Vcrhiiltuiffc eintre- tcsn,h noch ein Grund hinzutrctcn wird, um Aufhebung derselben zn ittcn. .
Ab eordn. von M anicuffel li.: Ich habe mcinchmerkungcn an das uiachten der Abtheilung geknüpr und habe den dort ange.- fiihrien ZWci Momenten noch cm drittes Moment zugefügt. Wenn iibrr Znssder Herr Abgeordnete aus Pommern erwähnt hat, daß die PerJalimffe nicht so seien, wicich sie angefiihrt habe, so bitte ich ihn, ins AUS“? zu fassen, daß es sich nicht allein um Rechte handelt, son- dern rim Lastrir. "Bei einem erkauften realberechiigtcn Schulzengute kann 1ck den 1Ud11chenBesißerjeßt nicht mehr zwin en, die Kosten drr La durch baares Held abzutra en. Es ist nicht Folge des Besides, Ja das AW Petsoniich aus eii t werden muß, weil die Rechte auch nbergehen auf Mmorennc. Zs wird dann ein Vicerichter bestellt, und
dieser muß Frus Mitteln des Richtergutes remunerirt werden. Wenn
der Jude 91" solches „Gudkmtft, wird er 60 ipso Dorfrichter und
kann Zur Bestellung eines Vicerichters nicht gezwungen werden. bgeordn, von Beckerath: Der Abgeordnete aus Posen hat
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im Wesentlichen bereits esagk, ,was ich dorkr'asgen wollte. Ich glaube, daß, wenn ir end ein , irgend “em Au pruch besdehi, die Voll- ie ung dessel en nicht darum unterblxtben kann, weil irgend em that- ?ä licher Umßand mtgegxnsiehi. Dre hoh'e Versammlung hat g_es1ern den Anspruch der Juden anerkarrnt, sie wird also, weiin em Hinder- niß, daß diesen Ansprüchen“ Jenn F werde, vorhandrn ist, zweckmäßig finden, auf Beseitigung die es „xmdermsses hinzuwirken, nicht aber sich dadurch widersprechen, daß ste das gestern Anerkannte heute fal- len läßt. „ „ _ Abgeordn. Hansemann: Ick, hahe bereits erklart, daß ich mein Amendement nach der von deni rttterschaftlqur-n Abgeordneten der Provinz Pommern gegebenen Erlauterung zurii nehme. Es is mir nämlich daraus klar geworden, daß -- wirs lch “vorhxr nichtent- nehmen konnte - immer_anch noch die Siaats-Behdrde insofern hin- zutritt, als sie die Qualification ermitteit. Damit bm ich-vollkom- men zufriedengestellt, und es scheint mrr min die nqch nremer “An- sicht nicht gute Einrichtung von CrbschulzerpStellen kern Hmdermß zu sein, das Prinzip in vollem Maße anzunthen.,
Marschall: Das Amendement rjt zurückgenommen worden, es fra t sich, ob es anderweitige Unterstüyuzig findet?
?bgeordn. Krause: Ich wollte yyrhm dloz erklären, daß am Ende zu einem guten Schulzeit die Chrqtlrchkctt nicht allein genügen kann. Reli ion muß am Ende Jeder haben, wcnn es auch nicht die christliche wirre, und die Wünsche, die gcstrllt worden sind, sind so allgemein, das; sie sich in dcr Kommungl-ermtng, die in Aussicht auch fiir die Landgemeinden sieht, erledigen werden.
Eine Simmc: Ich erlaube mir nur schließlich zu bemerken, daß es Thatsache ist, daß in der Provinz dic ..... sehr häufig gefunden werden, daß sogar in einigen Orten zwei sind. Esisialler- dings cin Ucbelstand, und wenn der verehrte Abgeordnete der Pro- vinz bemerkt hat, daß es Sache der Abgeordnctcn der Provinzen sei, wo dergleichen Ucbrlstände stattfinden, auf Abstellung derselben anzu- tragen, so stimme ich dem vollkommen bci, bemerke aber, daß das vor die Provinzial-Landtagc gedört und nicht vor den Vereinigten Landtag.
Abgeordn. Von Leipziger: Ich erlaube mir, zu bemerken, daß im Herzogthum Sachsen diese Erbrichtcrgiitrr nnd Erbschulzcn: Giitrr sehr häufig Vorkommen, und diirfte drohalb eine Bestimmung nothwendig sein, daß Juden, die solche Erbrichtergiitcr erkaufen, nicht Schulzeit werden können, denn sonst könnte es ja vorkommen, daß ein Jude als Besißcr eines solchen Erbgnts das E1*bschulzc11-Amt vcr- walten wiirde, während alle: iibrigen Einwohner Christcn sind. Ich glanbc nicht, daß dico fiir die christlichcn Einwohner crwiinscht sein möchte. Es ist zwar gesagt worden, daß es von der Qualification abhängc, allein bei dcr Beurtheilung dcr L*.ualification handelt es sich doch mehr davon, ob er der Feder grhöiig gewachsen ist, ob er rechnen kann, und ob er einen unbescholtcriicn Ruf hat, auf den son- stigchharakter des bcireffendenBcsiych kommt es, wie ein friiherer Redner annahm, dabei nicht an.
Referent Sperling: Es sind Bcdrnkcn iiber die Zulassung der Juden ziim Schulzenamt erhoben worden. Nach meiner Ansicht kann aber durchaus diesem Bcdrnkcn nicht Folge gegrben werdcn. T*cnn warum soll denn ein Jude nicht Schulze werdcn, selbst in ci; nem Dorfe, wo nur christliche Einwohncr sind, da die volizeilichrn Functionen dcr Schulzcn nicht so Wesentlich nnd umfangreich sind.
(Lauter Widerspruch.) .
Eine Stimme: Ich muß dem gcchrtcn Herrn Reserenien er- wirdcin, daß das Schulzeimmt cht eben so wichtig ist, wie das Amt der Bürgermeister.
(Hirstimnmng Von vielen Seiten.)
Ncscrcni Sperling (vcrsuchßdao Wort zu ergreifen, wrrd aber durch Pochcn imd Stampfen daran vrrhindert. Nachdem die Ruhe wiederhcrgcstcllt war, bemerkt derselbe):
Ich glaube das Recht zu haben, mich aus:,itsprcchc'n. Ich habe durchaus nicht dic Absicht gehabt, der Wiirkc drs Schitlzcttamtcs in irgend cincr Weise zu nahe ZU treten, Jr!) habe die feste Ueber- zeugung, das; die Juden anch Bürgermeister werden können, und ich wiirde mich gern einem jüdischen Obcr-Biirgerineiftcr unterord- nen, weil ich annehmen kann, daß, wcnn rin Jude zu dicscm-Amtc gelangen sollte, er auch ein t1ichiégcr, ansgkzcichnctcr Mann srin wiirde".
Abgrordn. Aldenhoven: Ick wviltc auch meine Ansicht dahin aussprechen, daß ich das Amt der SchlilZTn mit dem der Bär- germcistcr xrleichstclle, und wollte mir erlauben, der verehrten Vcr- sammlung dic Thatsache anzuführen, daß da, wo man in dicser Hin: sicht auf einem richtigen Prinzip steht, man den Juden schr gern die Stelle als Viirzermcistrr einräumt. Zn Tanken, meine Herren, wo der König von Belgien wohnt, ist der gewählte Viichrmcistcr cin Jude; diescr jüdische Bürgermeister hat den Civilstands-let voUzogcn, wodnrck) der Kronprinz von Belgien in das Taufregister cingetragrn wurdc. Meine Herren! Wenn man das in einem katholischen Lande thun kann, dann bin ich überzeugt, daß man auch einen Juden zum Dorfschulzen machcn kann,
(Hciterkrit.)
Abgeordn. Graf Helldorff: Ich erlaube mir, meine Herren, eine ganz kurze Bemerkung. Nach der wenigstens in mcinerProvinz bestchcndcn gesetzlichen Einrichtung »“ welche abcr auch meines Wis- sens in anderen Provinzen stattfindet - ist der Polizei-Schulze odcr 8olizeirichter, qua solcher, gewiffermaßcn gcborcm's Mitglied des Schul-Vorstandes, der unsere christlichen Schulen mit beaufsichtigi. Hiernach können also Faden niemals zu dem Amte eines Polizei- Schulzen odcr Polizeiri )iers gelangen. _ _ „
?lbqeordn. Von Platcn: Nur eine Bemerkung: Es ist vorhin hier gesagt wvrdcn, das; es schwierig und nachtheilig sein wiirde, eincm Juden das Schulzcn-Amt zu iibertragen. Zu meinem Kreise ist viele Jahre hindurch ein Jude Gendarm gewesen, der seinePflich- ten bei der Kontrolle der Orts-Vorständc gewissenhaft und mit Unr- sicht ausgeübt hat. Man ist mit diesem jüdischen Gendarmen tn aller Beziehung zufrieden gewesen, die Behörden, so wie die Oris- Vorständr, haben niemals iiber ihnKlagc gefiihrt. Ick laube also, das; kein Ort sich wird sckeucn diirfen, cinen Juden als «chulzen zn erwählen.
Abgeordn. von Winzingcrode-Knorr: Ich habe noch nicht geWUßt, daß der Schulze unter dem Gendarmen steht. ,
Landta s-Fiommissar: Das Gutachten der Abtherlrmg nimmt an, daS es nicht zweckmäßig erscheinc, in einem Geseye iiber die bürgerlichen Verhältnisse der Juden auf Spezigl-Gesevc zu Ver- Wcisen, in denen in dieser Beziehung etwas vorchchrieben set. Es ist dies eine Ansichk, welche die Re icrung bei Abfassung des vor- liegenden Gcscß-Entwurfs nicht get eilt hat. Diese hat es vielmehr für bedenklich jgehalten, dahin gehörige Bestimmungen der Spezial- und Provinzia -Geschc, welche erst kürzlich mit dem Beirakh der Stände erlassen worden sind, durch das neuere allgemeine Geseh ohne Weiteres aufKuheben. So sind namentlich in der rheinischen und westfälischen ommunal-Ordnrrn bestimmte Vor risten dariiber enthalten, von welchen Aemtern dre Juden ausgeschlo en sein sollen, und „Wenngleich bei den Dcputirien der Rheinprovinz der Wunsch vorzuherrschen scheint, diese Beskimmun en Iiinderk zu sehen, so bin ich doch sehr zweifelhaft darüber, ob in en Linken der 'ovinz West-
falen ein ähnli'cherWunsch [auf werden möchte. Das ouvernr'Ment
hat es, wie g t, in MW ' - * six: räthlich ge „ten, die 841MB? vk“ “" * “.:-': MKL «“x“-xi:- MM“ *- » «;» „„, zte !! tmn , - . sammlu zä _ [kaß d sMs " T der ohen Vn-
Au erdem g a e i _ aran aufm «„ mache wenn der gesiem in Beziehung auf StaYs-uemuk F&YZFKÉ? auf Kommunal-Aemtrr analo e Anwendung finden soll dann der §. 8 des Edikts vom Jahre 1 12 nicht [„zu ngenominen werden' kann, weil die Vorstände der Gemeinden, die Büssermeister oder wie sie sonß titulirt sind, zur Mitaufsicht der chrißlichrn Schulen be- rufen sind und also nach jenem BeschltLH diese Stellen nicht durch Juden besetzt werden können. Der Paragraph wird daher nothwen- dig einer Modification unterliegen müssen. Endlich erlaube ich mir zu bemerken, daß, wenn im §, 11 des Edikts vom Jahre 1812 vor- behalten isi, daß in Beziehung auf Staßté-Aemter nähere Besijm. mungen getroffen werden sollten, in Beziehung auf Kommunal-Aem. ter aber keine spezielle Ausnaxme gemacht wird, daraus keinesweges gefolgert werden durfte, da auch diejenigen Kommunal-Aemter, welche zugleich Staats-Aemter sind, unbedingt Von Juden beseyt werden könnten. Es enthalten demnach die betreffenden Vorschriften der rcvidirten Städteordnung keine eigentliche Aenderung, sondern nur eine nähere Declaration des Geseyes von 1812.
Abgeordn, Hansemann: 'Der Sinn der gestern gemachten Absiinmnmg ist nicht, das; ein Jude kein Amt bekleiden könne, Wo- durch cr irxend eine Aussicht iibcr Schulen erlange, sondern der Sinn ist, da? er nicht die Leitung und Beaufsichtigung des christlichen Religionsunterrichtes habrn sollte.
Marschxll: Der Antrag der Abthcilung geht dahin, an die Stelle des Abschnittciz 11. die Disyensation des §. 8 des Edikts vom 11. Mär,; 1812 in seinem ganzen Umfange aufzunehmen. Es wird ndihig sein, den Paragraphen zu verlesen, damit die hohe Ver- sammlung weiß, iibcr was sie stimmt.
Secretaér (liesi):
„Sie (die Juden) kiinncn daher akadcmische Lehr- und Schu1-, auch Grmcindc-Acintcr, ;u welchen sic sich geschickt gemacht haben, verwalten.“
Marschall: Der Antrag geht also dahin, diese Bestimmung aufwnclimcii.
l'NlftMt Spcrling: Es lautet schon das Gesey von 1812 ra2m.
Abgeordn, von Plate": Eine Frage widdrwohlnoch Berück- sichtignng findkn, nämlich die, ob nicht nach unserem gestrigen Be- schlussc der Zusay zu machen sei: „Mit Ausmrhme der Leitung von Schnlb- Angelegenheiten“, wie der Herr Landtags - Kommissar ge- sagt ,ai.
Referent Sperling: Zu dieser Beziehung ist aber ein Unter- sibied zwischen den beiden Abschnitten. Der erste Abschnitt handelt von den unmittelbaren Staats-Aemtcrn. Dabei konnte die Frage ent- stehen, wie weit wir in Beziehung auf die Einräumun solcher Aern- tcr zu gehen haben, da die Juden in Beziehung an sie noch keine Rechte hatten. Hiri“ aber bei dem zweiten Abschnitt ist die Frage eine andere. Nack) dcm Edikte von 1812 hatten sie "bereits unbe- schränkicn Anspruch auf aUe (Hemeinde-Aemter. Hier müßten wir also hintcr das Geseß von 1812 zurückgehen, wenn wir irgend eine Beschränkung eintreten lassen wollten, und ich frage, ob sich die hohe Versammlung daxu verstehen wilt?
Marschall: Die Frage [aufer also:
Soll die Position des §, N des Ediktcs vom Jahre 1812 in das vorliegende Geseß aufgenommen werden?
Diejenigen, welclie dcm Anfrage beitreten, bitte ich, aufzustehen. (Cs erheben sich mehr als die Hälfte der Mitglieder.)
*Die I)iajorität ist vorhanden, es sind aber zwei Drittheile nöihig, wenn nicht die Gründe der Minoriiät ausgefiihrt werden sollen. Ich [*itic? also, daß dicseuigrit, wcickc aus Osiander! sind, stehen bleiben, und ich bitte die Herren Ordner,. zu zäFlcn.
(Nachdem die Zählung stattgefunden hatte.)
Das Ergcbniß der Abstimmung ist folgendes: Die Frage ist mit 2-74 gcgen 212 Stimmen bejaht. Die Griinde der Minorität sind also mit aufzniichmcn. *
Nxscrcnt Sperling (liesi dcn Abschiiitt 3 des „H. 35 vor): „Behufs Schlichtung streitiger Angelegenheiten unter ihren Glaubensgcnoffen können Juden zu Schiedsmännern gewählt werdcn.“
Das Gutachten zu dirsem Abschnitt lautet:
„Was eben von der Kraft und Wirksamkeit dcs Vertrauens seiner Mitbürger, welches den Juden zu einem Kommunal-
“)lmtc beruft, gesagt ist, gilt auch von seiner Berufung zu
einem Schiedsnmims-Amte. So wie bri dcn Kommunal-
Acmtern, welche aus der freien Wahl der Gcmeinde-Mitglie-
rer hchoi'gehen, wiirde es auch bei dem Amte eines Schieds-
manncs, welches auf freier Wahl beruht, indirekt zu einer Be- scbränkung der christlichen Staatsbürger führen, wenn es ihnen nicht gestattet sein sollte, auch einen Judcn, wenn sie zu ihm
Vertrauen haben, 7,11 ihrem Schiedsmannc zu wählen. Daher
entscheidet sich auch hier die Abtheilung einstimmig gegen den
Entwurf und fiir den Wegfall der rn Rede stehenden Be- stimmung.“ „
Marschall: Verlangt Nieniand das Wort?
?lbgeordn. Giesler: Jcl) bm der Memung, daß es gerade dym Schiedémanne obliegc, die Parteien vielmals auf den Stifter unserer Religion, wclchcr nur Duldung u-nd Feindesliebe d'orschreibt, _ hinznwkisen. Wird aber den Christen emeude zum SchredSmanne
qeqcben, wie soll er das anstellen? Ich bm daher der Ansicht, daß inrincm christlichen Staate mir Christen das SchiedSamt versehen können.
Abgeordn. M'o'rves: Ich kann dem geehrten Abgeordneten aus der Provinz Sachsen nicht bestimmen, da es, meines Erachtens, bei der Schlichtung Von Privat-S:rcitigkciten durch SchiedSmänner nicht darauf ankommt, RcligionS-Grundsäßx in Anwendung zu brin en, sondern einen klaren Verstand und die innere Ueberzcu ung von em Rechte odcr Uurechte des Einen oder des Anderen. Aber aus dem Gescß-Entwurfe selbst folgt die allgemeine Zulassung der Juden zum SchiedsmannS-Amke. Als im Jahre 1834 in der„Provmz Branden- burg mit der Wahl der Schiedßmänner vorgeschriitcn wurde, ergab es sich, daß in Berlin fiinf ehrenwerthe Mitglieder der Iridenschast mitgewählt waren. Die Bestätigung wurde ihnen durch „eme Aller- höchste Kabineis-Ordre vom Jahre 183.) vocrsagxnyd in derselben das Prinzip angegeben, daß, da das Amt eines Sch'chapnesi-X' wiffermaßen als ein richterlich_es betracht,“ werden mnssex die I' :: aber vom Richteramte ausge1chlosscn seien, sie auch nicht Schieds- "männer ein könnten.
Jnsdem vorliegenden Gesey-Entwurfe hat nian zwar den Juden das Richteramt nicht geben wollen, de,nnoch,aber ihnei'rdas Amt eines Schiedsmannes zugetheilt, msosern dre Prwat-Sirqngkeiten, deren Schlichrung ihnen übertragen wird, unter Juden ftatksmden. Es chemt mir also das Gouvernement selbst von diesem in der Aller chsten Kabinets-Ordre vom Jahre 1835 festgesieiltrri Prinzip angan en zu sein, und in der That ist das Amt emeSSlhlxksmUmes a' n , 1 als _ck! richterlichas zu betrachten und Wi: Musehm, wum:- den