1847 / 176 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

ation -- innerhalb und außerhalb der Gränzen nden oder (mozusprechen als ich ..... rd unterbrochen vom Herrn)

liche Bemerkung, hier ausdrücken wollte, so

Brüdern polnischer

Preußens _ zu emp (Der Redner wr

Dies ist keine persön

Marschall: Gefühle

wenn Jeder seine persönlichen würde uns dies zu weit führen.

(Der Redner, A eordnete von Thad me r das Gutachten, Erlaß eines Preß-Strafgesepes.

verläßt die Tribüne,) Petitionen auf

brite end die ff Referent ist der

Es folgt nun reßfteiheit uud err Abgeordnete von Wede

Referent von Wedel!

„Der fünften Abtheilung folgende Petitionen, die Preßge überwiesen worden:

1) Die Petition Einführung lesung des

sGutachten vor.) Es lautct: yt Vereinigten Landtags

betreffend, zur Begutachtung

(trägt diese

des Herrn Abgeordneten Krüger auf Emanation eines die Ver- der Moral und 'der Sitte d Sirch ahndenden Skrafgeseßes;

eordneien Gier auf chem Beirath zu er-

Preßfreiheii und Rechtes, der ft, Druck an etitiou Nr. Pre sreihei lassendes Pre Z) die Petitio Aufhebung Presse regen ein an 4) die Petition Nr. 13 g der Preff strengen Preß 5) die Petition des Herrn Abgeo einigte Landtag vo trauen ausspreche, niglichen Majestät bald griinge Censur zu erlangen und cm a

Herrn Ab auf ein mit stäud strafgeseß;

- r. 111 des H der jeßt bestehender:

errn Abgeordneten Ritter auf Censur und Jrcigcbung dcr Prkßskrafgesew des Herrn Abgeordneten e vvn aller und jeder Ccnsur und Er-

daß der Ver- die Hoffnung und das Ver- Bemiihun enSr.Kö- dic Au hebung dcr [lgemcincs Prcßstrafgcsey ZU

9 des Herrn Abgeordneten Baum auf Preußen, so wie in allen der Bestimmung, das; 4 Stunden vor ihrer legt werden miiffcu;

dnetcn Winkler arif resse bei Bespre-

Wächter auf

straigeieHeS; rdnetcn Hirsch, r dem Throne daß es dcn hohen

6) ci'iic Petition Gewährung Bundesstaaten, und auf "Bücher von mehr als Auöaabc der Polizei-Bclere v

Petition Nr. 166 des „Herrn

Aufhebung der Censnr u

cher Angels

Nr. 185 der Herren

die Preise 1

ur zu befreien und

Bcrathung vorzulegend

Allerqnädigst

der Preßfrciheit in Aufhebung 20 Bogen 2

nd Freiheit der P

Abgeordneten I)iöwcs, m preußischen Staate dic Abfaffmig cn Gesech zur zu befehlen; dnctcn Schneider, 18 ml 4 deann- preußischen und

Schaut“; und Knoblauch, von aller und je eines der ständischen Bestrafung der P 9) die Petition Nr. daß Se. Majcsia deöakte crfiillc und en Lande eingefiihrt werde“, Nr. 269 des Herrn Ab eines Preßsirafgeseßcs; „Herrn Abgeordnete freiheit mit einem mildcu u

rcßvcrgehcn 230 des Herrn t der König den Artikel Preßfrciheit fiir die

geordneten Tschocke auf

ßfreiheit und Erlaß 11) die Petition Nr. hausen auf Preß re c e e'

12) Addie ßZeTiKoir Nr. 3) ank VerwirkiichunJ verheißenen Preßirciyeix,

b) auf Erlaß cine bewußtsrins im Vo

n Germen- nd gerechtcn 312 des Herrn Abxeordneien Mevissen

der durch Akri ei 18 der Bundesakte

iigen Standpunkte kes Rechts- lkc entsprechenden Prcßgcse c) auf Ueberweisung der Prcßvergchcn an aus hervorgehende Gesch

13) die Petition Nr. auf Aufhebung der Censur

5 dem [)en

worgcugcrick) _tk _; 314 des „Herrn Abgcordiieir'n Appcibaum,

und Einführung drr Preß-

! 14) die Petition Nr. 31 _ auf Einfiihrnnq der Prcßfrcil Vorlegung eine

6 des Herrn Abgeordneten Hansenmnn eit in den preußischrn Staa- s Prcßstrafgcseyeö Fur ständi- crwcisung des Ausspruchs dcs ig an Geschworene“,

lbgeordneten Grafen von Skor-

ten und auf schen Berathun Schuldig oder Nichtschulk 15) die Petition des Herrn . zewski auf Preßfrcihrit. etitionen enthalten, ZU] uf voUßändige

g und auf Ucb

Diese 15 P

]. den Antrag a

ll. den Antrag auf Erlaß eine

dem speziellen Verlangcn einzc

auch zugleich dem Landtage zu werben möge",

. den Antrag auf

von mehr als 20 Bogen

gabe rer Polizei-Behor

ammengefaßt, fol ende Anträge: Aufhebung a er Censur;

s Preß - Strafgeseyes mit [ner Petenten, daß daffelbe r Veraihung vorgelegt

Aufhebung der Bestimmung, daß Bücher 24 Stunden vor ihrer Aus- de vorgelegt werden miiffcn;

und , den Antrag, die Preßoergehen Geschwornen- Gerichten zu überweisen.

Von Seiten des Gouvxrnements wurden weisung auf die Verhältnine Preußens zum Mittheilungen Tem

Es habe Se. her, in Bezug auf die Missbräuche der Presse dieses System mit großen Uebelst nicht lich, stu- und ents eidenden fremde urid einheimiiche deutsch eine gewisse Gemeinßchaft des kannt werden müsse. eine Revision der Bund Handhabun

der Abtheilung mit Hin- deutschen Bunde folgcndr Majestät der König längst erkannt, daß das bi,.- tete Präventiv-Sysiem gegen die Schuß gewähre, und ins; bunden sei; es sei jedoch blicklich und durch einen bestimmten v- System überzugehen, da e Literatur nicht zu trennen seien und Bauch und dessen Solidarität aner- undes - Versammlung bereits as Censurwesen und ihrer die Regierung

Presse beobach keinen genügenden

reußen augen

chritt zu dem Represji

ES sei bei der B „: _eieye über d an de)) „Unzeuuz Staaten im Gange; Konigs arbeite dabei darauf hin, Preßfrciheit unter ck Pkkß'Skkafgeießks„gewähren zu können u e„bung liegenden Hindemiffe zu beseitigen. ten aher no,ch mcht so weit vorgeschritten, Resultat mitgetheilt werdxn Fönnre.

erkannie bk" naherem Eingehen auf die Vor 2- an, daß dieselben nur die „Deuts e i- nd daß “„ fich sonßch bei den Beziehun- hter um eme allgemeine deutsche

Abtheilung einsii

nd die in der

Bundesgesetz - Die Ver-

legten Petitionen emsiimmig teratur“ im Auge n Preußens zum ngelegenheit handle Ferner war die auf die in den en, da die ange prache gebracht wären un erden könnten. die Abtheilung einig, da ts über die La e 'iheit bei dem hohen

haben , 11 deutschen Bunde

mmi der Ansicht, da 6 ' t n f?r Preßfreiheit e mch

nöt i ei, hg s fiihrten Gr

Gründe näher einzugeh welche schon oft zur bekannt vorauögesept w

Auch darüber wat en des Gouvernemen reß-Angele 1“, Spezial-

ünde diesel d so als allgemein

ß es“ nach den Mit- der Verhandlungen undeötage es nicht an r Petitionen zur näheren Erörterung

scher Bundesßaat ck den

Hindernissen ni t ent-

zu bringen- Wenn

nun [(by-_ Preußen als ein deut aus den Bundesverhältmsm hervorgehenden

1290

ziehen kann, so glaubt doch die Abtheilung, daß der ?'th ]VeremFie Landtag die Gelegenheit nicht vorübergehen lassen dür e, dre m =- zug auf die Preßgeseßgebung bezüglichen Wunsche an den' Stufezr des Thrones niederzulegen, denn es handle sich darum, zu zeigen, wre der Landtag über diese wichtige Angelegenheit denkt, wxlche Gesin- nung die Abgeordneten beseelt, und wie in dem Volke die Ueberzeu- ung von der Rothwendi keit der Aufhebunß der Censur und “Erlas- ung eines Preß-Strafgeéeßes lebe, von we cher moin die Bclxeitrgung aller vorhandenen Mißstände erwarte. Die unterzeichnete A theilung einigte sich deshalb dahin, dem Vereinigten Landt-age vorzuschlagen: unter dankbarer Anerkennung der bereits. thu SciterrUdrr Krone eschehenen Sihritte an So. Mazcsiatwen Konig die cherrchtIVOlle Bitte zu richten, von dem serther befolg- ten Präventiv-Sysiem abgehen, in der ganzen Mongrckpe die Censur aufheben, Prcßfreihrit gewähren i_md zii diesem Zwecke cin Prcß = Strafgesetz entwerfen zu laiscri ,und dem Vereinigten Landtage zur Berathung Allergnadigst Vor-

, zule en.“

Meine Hßrren! Ich bin friiher cin enischiedener Gegncr, dcr Preß- freihcit gewesen, was ich offen bekenne“, ich bin aber ]th z_u her Ueberzeugung gekommen, daß, so wie cht dcr erstqnd der Preise ist, er nicht bleiben kann, denn die Ccnsnr gewährt m ihrer xrßrgcn Lage den Schuß nicht, den wir haben miiffr'n rind verlangen konnen, Ich habe in neuerer Zeit gesehen, wie diirch die Prymr die-Ei)re ke? Pri vatmanncs aufs Urwerschämteste angetastet wrrd, wie durch ire der Kredit von Kaufleuten untergraben wird, so daß sie in Gefahr koni- men, ihr Cigcnthum zu verlieren. Der Staat, die Krone, dre Reli-

ion, nichts ist mehr der Presse heilig gcivcscn, ,sie [)Jt iinter der

Zensur Alles angetastet. Wenn in einer Zeitschrift, krefm eincm Bundesstaat crsrhcirri, der die Censur strenger handhabt, wre'nignchcr anderer, ungefiihr mit folgenden Worten hai gesagt werden k?nnen: Das Christenthum ist ein Schlamm, in dem dre ganze *))kcnsrblwtt vcr- simkcn ist*, dann, meine Herren, ist es air drr Zrit, daß „von dcrr_Rc- gicrungcn ernstlich eingegriffen wird. SV ist die Ahrbcilung einstim- mig zu dem Anfrage gekommen, dcr der hohen Vcriammlimg so eben von mir vorgelesen ist. _ . , ,

Abgeordn.vouAucrswald: Mcinc „Herren! Co ist nicht meme Absicht, mich den von dem Herrn ercrcntcu, „abgesehen von- dcm Ab:: tl)cilungöGutachtcn, so eben angefiihrten Griinden arrzusrhlicßcn odcr dieselben anderweitig zu vervollständigen. Ich hege dic Ucbcrzcugimg, das; ich in große Verlegenheit geratbcn wiirde, wenn “ich es unterrich- men sollte, hier etwas von Bcdeniimg iiber den jragltchcn Gegenstand zii saqcn, was nicht bereits in und aitßerlwlb standrschcr Verhandlun- gen, in Büchern mehr oder minder_bcdcutcndcn Inhalts grsagt/Xwor- den ist, und was nicht bei dem Zroßrantcrrffc, welcbe; fibres? Sache im ganzen Volke erregt, Voilsiiindig zur Kenntnis; Aller, dic Theil daran nehmen, gckommen ist. , , , , ,

Dagegen glaube ich, das; ck Pflicht ist,“dic]cmgc Ucberzengung, die sich vicrnach gebildet hat, da rinzwcrfelhqst ariszrisprechxn, wo dre Frage vorlicgt, so daß ick) mcineöihctls mrrh hier entschieden, und zwar fiir das Gutachten der Abtheilring crklare. Ich glaube aber, wenn das, was ich gesagt habe, ,nicht blos von mir, KsMdeM Von einem großen Theile, möglicherweise von dek-ra11zctt Veriatrriylurig gilt, daß wir dann vielleicht eiiien durcharti-z ri „tigen Weg emirhlri- gcn, wenn wir eine jede DiSkUUion iibcr dreien, Lgcnstan-d YUM?!- dcn und uns lediglich darguf beschränken, daß nur 251“. Majcstat dcm Könige gegeniiber die große Thatiachc ar'issprcchcn, daß unser ganzes Volk von dem Verlangen nach Preßfrciyeit und nach “ciricrnPreßgcscy beiceit ist, und daß dies Verlangen nicht erliischcn wird, bis 96 Be- friedigung gefunden hat. Dies Sr. Majestät auszrqprechcn, insosrrn der Antrag in der vorgeschlagcnen JormUntrrstiiyririg findet, und 11a:- tiirlich oline dic Mcinung irgend eines Mitglikdcs beschränken „zu wollen, ist mein Antrag, und ich bitte'dcn Hcr1*ii9;)2ar*scl)all, die hol)? Versammlung zu fragen, ob derscibe Unterstiitzung findet, oder viel- mehr, wenn ich mir diese ausnahmsweise Fragestellung gestatten darf, ob er Widerspruch findet.

Marschall: erörderst wiirde dazn gehören, daß elf Rcrner, Welche vorher das Wort verlangt haben, darauf verzichten.

(Abgeordn, Hansemann verzichtet aus* Wort.)

Ich will fragen, ob der Antrag unterstützt wird?

(Es erhebt sich fast die ganze Versammlriirg.)

Sofern Niemand von den friiheren Redncrn das Wort Verlangt, glaube ich annehmcn zu diirfen, daß die Versammlung den Antrag der Abtheilung annehmen will.

(Ja! Ja!)

Ich höre keinen Widerspruch dagegen, er ist also als angenommen

zu betrachten,

Abgeordn. Winkler: Es findet sich in dem Gutachten der ?lb- -

tbeilung cin Druckfehler. Es steht karin: Die Petitioii be; Ahxrord- neten Winkler, das wird aber Winzlcr sein, denn rch bin 111 *r der Antragsteller. „_ _ ,

Marschall: Es ist dies in den stenographrichcn Bcrrcht aris- zrmehmen. .

Hiermit im engen Zusammenhange steht drr Antrag auf Arif- hcbun der Anonymität.

„err von Wedell ist ebenfails Nrfe'rr'nt.

Referent von Wedell (verliest das Gutachten"):

E x t r a k t aus . der Verhandlung der fünften Abtheilung ai. 1]. Berlin, den 2. Juni “[K-47, an Stelle des Grita cbtsns über die Petition der Abgeordneten von Vincke und von Thakren, betreffend , ., __ die Aufhebung der Anonymrtat der Preme. :c. :k.

], Hierauf trug der Abgeordnete von Wedcll den Inhalt der

beiden Petitionen des Abgeordneten von Vincke und drs Abgeordrtcz ten von Thadden vor, in welchen Maßregeln gegen die Anonymität

beantragt werden, dergestalt, das; nichts durch den Track publizirt '

werden soll, wofiir nicht der Name des Verfaffers arrgcgcben ist, ohne daß aber die Verantwortlichkeit dcr Redaciron vollig aufge-

hoben wird. _ „, , Von Seiten des Herrn Regierungö-Konnni"arms wurde bemerkt,

daß die Anonymität und das Verlangen, dieselbe gänzlich aufzuthu, '.

schon vielfältig in Frage gewesen sei, oh_ne jedoch zireiner ,bestrmm- ten Entscheidung zu gelangen. Die ReZterung habe ihrerseits ehem falls noch kein festes System in dieser eziehung angenommen, auch werde dabei Alles auf das der Preßgeseßgrbung selbst. zum Grunde zu legende System ankommen. In der Praxis werde es überhaupt sehr schwer werden, das Verbot der Anonymität streng durchzuführen weil die Umgehung desselben durch Namenhergebun von Seiten iolcher Personen, die nichts zu verlieren haben und sicY allenfalls der Strafe untemerfen, sehr leicht sei. Der Verfasser müsse daher unter kzxm angegebenen Namen auch'wirklich zu finden sein, und die Redaktoren wur-

de" deshalb, insoweit dies in einzelnen Fällen nicht möglich sei, immer .

verantwortlich bleiben, Außndem würde aber m_:ch dix Presse„selt*„si darunter leiden, indem diejenigxn Verfasser von öffentlichen Mitthei-

lieber unbekannt bleiben wollen, sich in die ausländische m nur verlieren, uth haben, sich öff gen mit Darstellun ne Weise gewachsen seien.

' aßen allein zur

lungen. welche sehen würden, würde das Publiku leisten, gleichwohl Andere würden sich dag machen, denen sie auf ker ck die Maßregel aber ni

en, und es sei nicht zu erwarten, mmen Werden möchte. chtlich der P daß zu dem in den Fall kommen, die ln wieder aufheben zu müssen, icht an der Zeit wären. beschloß“ daher mit 10 einigten Landtage nicht so wiiußhcnswerth es beabsichtigten Zustand zu er fiihrbar betrachtet werde Bundesstaaten ni Anch müßte der Prcffc von der grö dieseibe cht 3 )cr befolgte

Polargegenb von dem Mit welchem Rechte, heute freue ich mich viel befreienen Rechtsboden begrüßen kan Wort des Dichters entgegen:

eehrken Mit liebe aus Westfalen sse ich dahin

gestellt sein. ck mich mit ihm auf

*dem gemeinschaftlichen, ck rufe ihm das bt der Vortheil den Ge-

Noch einmal !) r's heißen :

weil sehr Viele, die Tüchtiges entlich zu nennen, d Arbeiten wichtig

Außerdem lasse Ausfiihrung brin- den iibrigen B ck nun gleichwohl der fende Maßre- eprcsfivsystem übergegangen wegen der Anon

nicht den M

(Viele Stimmen:

Die Worte Friedrich von Schille Vortheil den Gefährten!“ - und der spruch nehme, ist der, daß ich das gee geristcmd, der nun zur Sprache kommi, Dialektik zu vertheidigcn.

Demnächst aber bitte ich mir vvn de die Hälfte der Beute aus, ohne jedoch kosten zahlen zu diirfen! der hohen Versammlung vor mehrere Es würde aber sehr unbescheiden sein, gelesen haben, da so viel Stoff zr mir aber, daß ich Ihnen den Jul) drei Worten vortragc.

(Mehrere Stimmen: Ich bedaure, sen und ihm zu fager

„Es giebt der Vortheil, den ich hier in An- hrte Mitglied bitte, den Ge- durch die scharfe Waffe seiner

naten angcno Bund über allgemeine, hinsi geln dahin einigen sollte, Werde, so könne Preußen mität ergriffenen Ma gegenwärtig gewiß n

Die Abtheilung Anträge bci dechr aus dem Grunde, iveil, den Antragstellern keine Weise als aus in den iibrigen deutschen mungen „erlassen wiirden. auf die ganze her nicht fügliih möglich, cbcn damit umgehc, d in Systeme nn hm gebührenden Stelle einge [)en solle, dariiber könne man aber gcgenwa im Kiarcn sein.

Eben so wenig kountcm ordneten von Vinckc gestellten Rckactcur ciurö gcmrffcnc Insertion die's gegenwärtig g wortung zn emp icint derselbe zum T Anfrage zu stehe Artikel, welche deshalb ih

gemacht Werden s der Gerechtigkeit gegen die den Inhalt ihrer gezwungen sein soUcn,

reis e zu ergrei

r Eroberung, die er macht, die Hälfte der Kriegs- emeine selbst eigene Petition cdruckt überreicht. ß Sie sie Alle Erlauben Sie

Stimmen gegen 2, die zu befürworten, und zwar an sich sei, den von reichen, dies doch auf bmiich Wenn

11 Wochen g zu verlangen, da ir Lektüre vorliegi,

alt meiner Petition ganz kurz mit

Nein, Nein!) den Herrn Redner

n könne, vorne cht entsprechende Bestim- Einfluß einer solchen Be- ßten Bedeutung sein, und u crlaffcn, wo man System zu ändern. nothwendig auch d wie dies gesche- rtig noch durch

Marschall: unterbrechen zu mii] terstiiyt ist und also darauf nicht daß es sich um den Antrag der Abtheilur att verpflichtet sein soll, die Angegriffenen gegen die Insertionskosten aufnehmen zu

zum zwriienmalc . , 1, daß sein Antrag nicht un- _ ganze seit Furuckgekommcnwerdcnk

- . , , ann sondern inc cm so Wichtrgcr Punkt

, handelt, der dahin geht, daß xekes Vl rwiedcrung imd Rechtfer-

tigung eines

an sich entschließen, den von dem Abge-

besondcren Antrag, Blattes verpflichtet jeden Artikel aufzrrnehmcn, nen Willen gestellt ist,

Abgeordn. von T heben, die in diese Beziehung einschlagen, allgemeiner Beziehung.

(»adden: Ich will nur die Momente hervor-

sein solle geqen 11! Allerdings aber in etwas / k

(Heiicr'krik)

Preßsrciheii, - wirkliches öffentliches

dicht dabei den Gai-

Me'in Antrag lautet: mit den Herren Literaten und ganz bitte nur noch die Herren Stenographen, die Worte und „Galgen“ ganz gehörig zu unterstreichen. (Allgemeine Hcit Wenn Niemand me angt, so werde ich den Antrag der ellen und bitte diejenigen,

' c"iir1 zur B , [»cil in einem Widerspruche mit dem 11 nach welchem zunächst die Ver- Namrn anzugebcn haben, Vcr- hiclt man es nicht ganz mit Redaktorcn fiir Verir'äglich, twortlich, dabei aber gleichwohl auch el gegen die Jriscrtionskostcn auf-

friilxr'i' «'rw

Marschall:

hr das Wort über diesen Ge- enstand Verl

, Abtheilung zur Frage Welche denselben anrichmcn woilcn,

antwortlich _ daß iie fiir Blätter vcran jcdrn *.)lr'tik

e im Allgemeinen dahin gehen, eine bestimmte Farbe ob dies gerade er aber die MöJliä) erung in demselben Bla'ttc cr- l)m cht vielfältig Verwei- glaubte dic Abtheilung einem

“,)lntragcs diirft en, die ausschließlich zweifelhaft sein,

Die Absicht des keine Blätter mehr 511 Yad cs möchte inchcn ?. ?lrißcrdcm wiirkc dadurch enen, seine Erwicd gcsichcrt werdcn, rt'n Umstand Griinde legen zu mii] Antrag wurde dagegen mi ck auch sagen um

Er ist von einer Maioritiit, die zwei Drittel übersteigt, ange-

Jch bitte den .HerrnLWgeordncicn S betreffend die Feststellung des Haupt-Finanz- des Starits-Haushaltes, den Vortrag zu übernehmen.

Rcscrent Sattig (liest das Gutachten Vor):

G u t a ck t e n vierten Abtheilung der Kurie drr drci Stände

artig, iiber das Gutachten, ke“ fur einen Etats und die Kontrolle scheinen zu lasicn, “Diesen lcyte modifizirten Anfrage Dcr allgemeine indem man sick) do mir eine solche Maßregel völlig nnmö seines" Blattes zu erhalten. brlwollendcn, welche eine der Rcdacteur dann aufzunehmen ge- um daffclbe gänzlich

t 10 Stimmen gegen ßic, daß es „dem glick) gemacht wer- Es bediirftc nur Reihe unange-

Rcdacicur dr dcn wiirde, den Kredit der Vereinigung einiger Uc mcffcricr Mitt!) zwangen sein wiirde, heriiiiicrkomnrcn zu lassen, eit drssclbcn, als Der modifizirtc bkschloß, geht [* „das; jedes Bl Rechtfertigung ein Juscrtionö-Koste'n und es wurde der]

den Antrag des Abgcor Feststellung des Haupt ordnetenFlemming auf

Der Abgeordnete Thiel-Wangotten k)

die Inkonsequenzen, welche d ordnung v

diictcn Thiel-Warrgotien auf Finanz-Etats und des Abge- Kontrolle des Staatshaushalts.

at mit Riicksicht auf daß nach der Ver- iiber die Bildung des Vereinigten 311 neuen und erhöhten Anleihen iibertragen, an- t- Finanz - Etats als ein lien ist, beantragt, daß

waltungs-Behörde den

eilungcn, dic Blatt brächirn, und dadurch erscheine sowohl die p die seines Gewerbe welchen die Abt

araus hervorgehen, om 3. Februar 3. c. diesem das Recht der Zustimmung nd der Mitgarantie der Staats- ber die Feststellung des H Recht der Krone vorbeha ffe Verantwortlichkeit der Ver gegeniiber festgestell 2) diesen die *))iitbcstinnmmg ii

u. s. w. überwiesen Werde. ner hat der Abgeordnete den König zu bitteri, d der Landcöabgaben fließer Rechte den Ständen Majestät der König h auögesprochen: das, willigungsrechti s chw erer wie Die tiefe Bedeutung ein, der im Volke lebt, der die besonders für die ärmer

Die Verantwortlichkeit, mit dem 3. Februar d. J. liegt )“th die Pflicht ob einer) geordneten erhebung Vorgrbeu Bedürfniffe des Staats fiir die bestimmten Zwecke stehen hierin den St der Staatsangehörigen,

s zu sehr gefährdet, heilung zu.bcfürworten Stcu'ern U dererseits a ausschließendeö 1) eine gewi

dic Erwicderung und resp,

itt Ver “lichtet sein oll, , * M f niich Angegriffenen gegen

es in dcm) aufzrmrbmen“,

angcnommcn,

der periodischen Blätter mit vcr- mrfzunehmen, Welche Man nimmt an, der dcn Beleidigcr zur Strafe (sentlichen, Indessen die nicht gerade eine Jujurienklage be- aber schwer verletzen 1111 am zweckmäßigstcn 11

besteht fiir Erwicderung bestimmten Umf Lille vorkommen möibten, angrgriffcn und Wer der dock) kcin Hindrrniß fiir *.Naßrcgcl zii sein.

Die fünfte Abtheilung der Kurie d von Bodelschwingh. Bertram. von Wcrdcik.

clben pcrsö

elbe einsiimmig ind bie Rckactiorirn die amtlichen Erwicdcrringrn nothwendig hält.

die' Jnjurirnklage, um Jrkenntniß zu verö

Bis cht s ber die Verwendung der Stcurrn

pflickrirt gewesen,

eine Staatö:Beh-Z Privainmmt [mbc

211 ziehen, und das ) Angriffe - ven Angrgrisscncn ck machen, die

Flemming beantragt, Se. Majestät alten ständischen Bcwilligrmgsrecht ide Recht der Kontrolle drs Staatshaushalts wieder ungeschmälert zu gewähren.

abcr: in dcr Thron-Rede die Worte nden zuerkannte Steuerbe- “t ein Recht, dessen Verantwortlichkeit e Ehre, die es g Königlichen Wortes leuchtet Jedem rfniffe kennt, der die Last fühlt, en Klassen in den Steu welche aus jenem Rechte entspringt, ist auf die Stände übergegangen. daß durch die Erhaltung hien Steuer-

as aus dem Recht, das

d cine Erwiedrrung

aiiirlich in demsel- dcn Stä

ast unerläßli die periodischen SU (116 d' persönlich Ange- ange anfzrmrhmen, und wenn wo dieEntscheidung schwie- Angegriffene die Ausfiihrung der an

in Frankreich Verpfiichimrg , griffr'nrn von auch bisweilen J ob Jemand ist, so srbcirxi dt sich zweckmäßigen

seine Bekii

, dafür zu sorgen, haushalts jener neuen oder erhö daß neue Steuern nur fiir miabwcisbare willigten Startern mir Die Staats-Anlkihcn leich, denn sie sollen aus dcm Vermögen aus den Steuern getilgt werden.

die Stände nicht im eigenen Interesse zu en gegeniiber. Bei voller Einsicht der Verwiiltrmgs- ch sick) nicht einem Vertrauen, eincr hingeben, da, wo sie eine Pflicht gcgen Sie miiffcn in dcn gcseßlichen Formen sic sich von ihrer Vcrantwortlirirkcii [so die gesetzlichen Mittel erstreben,

er drei Stände.

von Potworowsky. Neumann. F, von Sarrcken.

Graf (55 alen.

lligt nnd die be Ziemssen.

von Nordeck, Verwendet werden, (Frhr. von Gaffron.

von chell,

(ili also hier zwei Aniräge der Petenten und Vorschlag der Abtheilung.

die “Anonymität der mß, der etwas drucken läßt. daß jede Zeitung verpfiichtet aufzunehmen, sie mag Artikel mag enthalten,

T ic Petition ruth

arißcrdcm dritte : Pfilkht dcn Sieurrnd

erfiillen; sie ist ihner , Willens und der

Anerkennung des red Belörde dürfen die St blo en Vorausseßnng allein Andere zu erfiillen haben. eine Sicherstellung haben, Sie miiffen a en erfiillen zu können, Mittel bestehen in der daraus hervorgel) wie in der Verantwortlichkrit der der Jinauz-Verwaltnng den Stän ves Haupt-Finanz-thts k eit gewähren, daß die Fina" Erhebung neuer oder*- crlw aber die wahren Bedürfnisse des izutrctendc Bedürfnisse ihre Volle daß die bewilligten Steuern au»- verwendet, und das; sie wieder ushali ihr Fortbestehen ent- der Verordnung Vom 3. Fe: aupt- Finanz;- Ctats als ein am- den Ständen hingegen das hieraus unvrrmcid- Tritt der Fall ein, müssen sie sich aus der ik)- des Staatshaushalts , ob die Steuer nöthig sie hierbei zu der Ueberzcugung, daß durch eine an- g 17er StaaZS-Emnahmen die Einführung der * werden kynncne so liegt hierin ein Vorwurf, ehenes gerichtet tft, nicht mehr gehoben werden

Antrag geht dahin: daß sich Jeder nennen 11

Der zweite Antrag geh sein soll, jeden Arti eine Farbe haben, Was er wolle.

Der dritte Vorschlag, hin, daß, wenn J beleidigt wird, d Erwiederung un digien gegen Zi

11 besonders bet) uSgcfiihrt Werden können, zu ändern. arschall: dahin, daß die Anonymi r gestattet werde. Es fragt sich, ob

. Preffc ga_n3 , aiifznbebcn, so

hr zugeschickt wird welche sie wolle, und der den die Abtheilung gemacht hat, geht da- )ene ' f,!jcht lich angegri cn oder flichiei sein soll, die des Angegriffenen und Belei-

f danunsch der Herren daß ihre-An- 'eßige System bet der

der Feststellung des Haupt-Jinanz: enden Kontrolle iiber die Finanz- Verwaltungs-Bchör- dcn gegeniiber.

nun den Ständen z-Verwaltimg hier Steuern

Blatte pcrsön Blattes Verp

cmaud in einem ie Reduction dicses d resp. Rechtfertigun sertionskpsten mrfzunc e noch, das; diese Anträge an andelt sind, weil sie glaubten,

Etats und in Verwaltung, so den hinsichtlich

Nur die Fcststellun die vollkommene Sicher so geordnet ist möglichst vorge Staats befriedi Berücksichtigung erl schließlich für den Zwe aufgehoben werden, behrlich macht.

, daß jeder beugt ist, zugleich gt sind und neu hir augen, ferner, ck, wofiir sie bewilligt, sobald der Staatsvr Wenn nun der §. 11 bru_ar d. I. die Feststellung des H schließendes, Recht der Krone bezeichnet, Steuerbcwrllrgungsrecht eingeräumt ist, lich Jnkousequenzen und Konflikte hervor. die Stände Steuern bewilligen sollen, so nen zur Information vorzule enden Uebersicht und aus den Haupt-Finanz- tat überzeugen, ist, Gelangen derweite Vechndun Steuer hätte beseiti der, weil er auf Ge

Anträgen geht der eine ich aufgehoben und nicht nicht befürwortet.

Von den urspriinglichen tät der Presse gänzl Dic Abtheilung hat ihn er hier unterstüht wird.

(Wird nicht unierstüßt.)

eite Antrag geht dahin, sein solle, jedenAufsay,

ob dieser Antrag Unterstüyung findet. (Wird nicht unterstüpt.) Nun frage ich noch, ob Jemand über den Anita lung das Wort verlangt? Abgeordn. von Thadden: man angefangen, ihrer politischen Gesinrmng eine Zeitung meine geringe

Redacteur eines Blat-

tes verpflichtet der ihmzugeschicktwird, darin

g der Abthei-

Jn verschiedenen

Meine Herren ! ohen Ver-

die Mitglieder dieser h zu rubriziren. Person in die entgegen-

Zeiiungen hat sammlung nach nicht irre, hai

1291

kann, und eine schiefe Stellung der Stände zum Throne in- v_olvirt. Es liegt ferner_ aber darin eine Auffordeng für die Stände, ,darauf u bringen," daß jene Uebelsiände für die Zukunft beseitigt, da die zulassigen Ersparnisse bewirkt wer- den und die Verwendung der Staats-Einnahmen so geregelt wird, wie sie nach der Ueberzeugung der Stände zweckmäßig und nothwen- dig ist. Für eine nach ihrer Uebekzezigung unzweckmäßige Verwen- dung dürfen sie keine Steuerwbewilligen. Sie werden also zur Stcucrverweigerung genöthigt sem, so lange der Jinanz-Etat nicht ihrer Ansicht entspricht. Sie Werden hiernach faktisch zur Feststellun

des Etats gelangen, die ihnen (Le jn"? nicht gestattet ist. Dies iF für das Verhältniß der Krone 331 den Ständen, für die Würde der Krone nicht heilsam, - Die Krone selbst, wie die Stände, miiffen darum wünschen, daß dies Verhältniß gcseßlich so qereqelt wird, wie es faktisch nur bestehen kann. Diesen Wunsch, diése NoibWendigkcit sind die Stände berufen, dem Throne gegeniiber auszusprcchen und um die Verleihung des Rechts der Feststellung des Haupt-Finanz- Etats allerunterihiinigst zu bitten.

, Eine nothwendige Folge des Rechts zur Feststellung des Haupt- Frnanz-Etatö ist die Kontrolle des Staatshaushalts in *der Art, daß den Ständen regelmäßige Nachweisungrn iiber die Vcrrvcndunq der Staats-Einnabmen gegeben werden, und daß die VerwaltunqÉ-Be- hörde fiir die Befolgung dcs Finanz-Etais den Ständen qéqeniibcr verantwortlich ist, Denn wer den Etat festzustellen das Recht hat, kann auch fordern, daß kr inne gehalten wird, _ Einen besonderen Antrag hierauf hält die Abtheilung daher nicht für Nöthiq, sondern als in dem Hauptanirage eingeschloffen. '

So nachtheilig dcr ]“th bestehende gesetzliche Zustand durch die daraus hcrvorgchendrn Konflikte zwischrn Krone und Ständen auf ihr gegenseitiges Verhältnis; wirken, so hindcrnd derselbe einer recht-: zeitige'n rind bcrcitwilligen Darbietung dcr Mittcl zur Befriedigung nen hervortretender Bedürfnisse des Staats) entgegentreten miißtr, so fördernd wird rs fiir die Interessen des Staats sein, wenn den Ständen die Befugnis; eingcränmt wird, den Von der Staatsregie- rung vorgelegten Haupt-Jinanthat ihrcr Priifung und Feststellung zu unterwerfen. Tie Staatsregierung wird lricrdurrli jedes Vorwurfs cirrer unzwcckmiißigcn Verwendung iibrrlwbcn. “Die licbcrzcrigurig, das; dir _Fiimuz-Vcrwalmng den Bedürfnissen cntsprcchcnv geordnet ist, das; Ersparnisse nicht möglich sind, wird die Stände stets bereit- wiilig machen, fiir neue, von ihnen anerkannte Bedürfnisse nene Mit»- tel ZU gewähren und sie ohne Zögrrn dann zu bieten, sobald die Nothwcndigkcit hervortritt, und in dem Vollen Umfang, in Welchem sic hervortritt, ohne das; lange, im Erfolg zweifelhafte Erörterungen die riöthigc Maßregel l)inausschicbcn oder zur halben marhcn. Die Feststellung des Haupt-Jinanz-Etatö durch die Stände wird also [)cil- sam fiir ihr Verhältniß zum Thron rind heilsam fiir die Zntercffcn des Landes sein.

Nach Y". 9 der Verordnung Vom 35. Jcbrrmr d. Z. ist allerdings die „Zustimmung bci Eingangs-, Ausgang» rind Dirrchgangs-Zöllcn, so wir bei denjenigen indirekten Strucrn, dercn Säßc-Ei*l)ebrrrrg odcr Verwaltung den Gegenstand der Uebcrciiikunft mit andrrcn Staaten bilden, den Ständen nicht eingeräumt, Aber abgesehen davon, daß auch bei jenen Zöllen und indirekten Steuern den Ständen das Recht des Beiraths zusteht, können die Stände ihren Pflichten gegen die Steuernden nur dann genügen, wenn ihnen die Feststellung des Haupt- Finanz-Eiats zugestanden wird. Denn das Maß der von ihnen zn bewilligcndeu Steuern muß sich nach dcmVediirfniß richten, was nach Verrvendimg aller übrigen vorhandenen Staats- Einnahmen noch zu decken iibrig bleibt. Diejenigen Abgaben, Welche durch Vereinbarun- gen mit anderen Staaten fcstgestcüt sind, können ohnehin während der Dauer der Verträge ciner willkürlichen Aenkcrung nicht unter- worfen werden, und sind also so lange in ilirer! Sätzen, wenn auch nicht irn Ertragc, als unabändcrlick) feststehende Einnahmen zu brirach- ten. Die Erträge aus diesen Zöllen und indirekten Steuern, so wie die Erträge der Domainen rind Regalien, können bei der Frage“, ob und in welchem Maß andere neue Sicuern zu bewilligen sind, mir als vorhanden?, als gegebene Einnahmen des “Staats angcsrhrn werden, und nur derjenige Theil der Steuern, wclchcr ill solchchcise nicht als gegebene Einnahme zu betrachten ist, kann bei dchcststcllimg ch C-iiinahmc-Eiats erhöht oder crmiißigtwcrdcn, Dieser letztere Theil ist es abcr eben, Welcher dem Stcrierbcwiiligungs-Recht der Stände untcrlicgi. Sie sind also Wesentlich dabei bethriligt, daß dieser wandelbarc Theil drr Einnahmen so normiri imd etatisirt wird, daß weder iiber den Br*- darf hinaus Steuern erhoben werden, noch der wirkliche Bedarf un- gedeckt bleibt.

Also auch bei der jeyigen Begränzimg deo Stcuerbcwilligungs- rrchts der Stände ist rs zur Erfüllung der fiir sie daraus entsprin- gcridrn Pflichten nöthig, ihnen die Feststellung des Hartpt-Jinanx- Etats zu gewähren. _ Es liegt hierin nicbt sowolylcine Erweiterung der ständischkn Rechte, als eine ithWendigc Folge drs» bereits Ver- liehencn Stcuerbewilli_ ungörechis, cin nothwendigrs grsstzlickrcs Mitccl zur vollständigen, pfli ,ttreurn Ausübung dicses Rcckts.

Die Frage:

Bcschlicßt die Abtheilung, Vorzrisckrlagcn, Se. Majestät den König

aklcruuterthiinigst zu bitten, dem Vereinigten Landtag in Erwägung

der ihm durch das Stcuerbcwiiligurtgsrcchi zugewiesenen Tblirgerr: heiten das Recht drr Fcststcllnng dcs Haript-Firr.iriz:Ctats Aller- gnädigst zu bewilligen? diese Frage wurde hiernach in 'der Abstinmnmg dum) 9 Stimmcnbe- jahr, durch 6 Verneini,

Dic Minorität der Abtheilung hält die Jkststllllltlg des Haupt- Finanz-Etats durch die Stände fiir skin riothwendigcs Erfordernis» nm die aus dem Steurrbcwilligungsrccht hervorgehende" Pflichten erfiillen zu können. Sie hält die angeordnete Vorlrgung dcr Ueber- sirht ch Staatshaushalts und des .)")aupi-Jirmnz-Etats zur Infor- mation fiir auSreichcnd, um die Wiinsibc der Stände wcgcn Abände- rungen desselben znr Kenntnis; ch Thrones zu bringen und dadurch ihre Erledigung herbeizuführen. Sic sicht in dem Steucrbcwilli- gungsrcchi, was auch das Recht der Versagung in sich schließt, das Mittel geboten, unzwcckmäßigrn Verwendungen zu steuern. Sie cr- kcnnt in dcr periodischenWiederkehr des Vcrcinigten Landtages, weiin dicse gewährt wird, eine genügende Sicherstellung, daß zu jeder Zeit die Wünsche des Landes, die auf eine anderweite Vcrwendnnq ber Siaatö-Einnal)men, auf Ersparnisse in dannsgach, auf angcmrffeue Bcriickfichtigung ncn hervortrctcridcr Bediirfniffe gerichtet sind, zur Aller- höchsten Entscheidung gelangen. Sie hält es deshalb und an sich nicht wünschkacril), sriwnchi anf Erweiterung ker ständischen Rechte an- zutragen, wo die Erfahrung die Unzulänglichkeit der cht den Ständen be- willigten Rechte noch nichtdargcthan hat. Sie erkennt in dem ausdrück- lichcn Vorbehalt der Krone zur Feststellung des Haupt-Jirmnz-Etais eine bestimmte Begränzung des ständischen Rc tes, die in der Ver- fassung beruht, und glaubt, bei Ueberschreitung die er Gränzc dieVasis der jeyigcnständischen Verfassung zu verlassen und den ganzenGeist derselben zu verletzen. Sie sieht endlich in der Feststellung des Haupt-Fiuanz- Etats durch die Stände eine Schmälerung der wohlbegründeten Rechte der Krone.

Berlin, den 7. Juni 1847.

Die vierte Abtheilung der Kurie der drei Stände. Graf von Loeben. von der Heydt. Sattig (Ref.) Röchx ling. Nethe, Gießler. Brüninghaus. von Katte. von

Peguilben. Schier. Riebold. „o.; der S ulenbur Graf von Gneisenau. von Arnim. Bornkmann. g. Fabriciuß

“„S-K,“)"mmffsarius: Wenn der Antra Wel er in "ck dre Versammlrmg beschäftigen soll, ?!: eine? Zeit trage gekommen ware, wo es sich mit Wahrscheinlichkéit eseßliYn Sltadien durbch- ron ' würde ich in diesem Au enblick dare; W?KnriliYinéexr Hifi::

ber diese Wahrschemlich ei? nicht vorhanden, da vie mehr

vorauEzusehen ist, daß der Antrag die ges .- hr durchlaufen, dSß Also der Krone keine an- erden wird, sich während der * - Vereinigten Landtags darüber zu ÜUHem, :) sehe Erklärung veranlaßt. »,:-

diesem Au en

voraussehen lassen, da d also zur Beantwortung der werde, so haben. Da a beinahe mit Gewißheit lichen Stadien nicht me derweitige Gelegenh wärtigen Diät des ich mich schon )'th zu dieser Sie gcht dahin:

das; die Rrgiernng der Verordnung vom 3. den Rechte: und der Bestimmun Einnahmen und Ue erschüss rt des Landes,

ß er noch die

eit gegeben w

von dem im §. 11 altenen ausschließen- Finanz - Etats wendung der Staats- e zu den Bedürfnissen und _ bzugehen, indem sie assung zählt, welche chaft vom 22. April

keinesweges gewilligt ist, Februar d. J. vorbeh der Feststellung des H iiber die V er

irgendwie (: Grundlagen unserer Ve n der Allerhöchsten Bot

zur Wolfal) dasselbe zu denjenigen des Königs Majestai r d. I. als unantastbar bezeichnet haben.

Wenn von der Majorit tion angegeben ist, das; ohne die in das Recht der Stände, neue nicht geübt werden könne, so nur auf diejenigen G Gutachten der Abtheilung für d anz Vollständig halte. ktische Erfahrungen dar- ohen Versammlung die Rechte, s - Haushaltes zustehen, fiir eine Proposition, auözusprcchcn, und hnliche Lage ko Versammlung und ihrer Majorität r festen Ueberzeugung, tionen die Finanzlage

(it der Abtheilung als Grund der Peti- Anspruch genommene Befugniß, ;: d neue Darlehne zu bewil- **,-Z kann ich in Wiederlegun riinde beziehen,

Steuern un

Behauptung mich Minoritäk in dem Ansicht niedergelegt hat, Die :)ikgiernrrg hat allerdings b da eine Fraction der [) Welche ihr in Betreff des Staat iiiigciid gehalten hat, nm sich Bewilligung eines Darlehns ging, das; die Regierung noch öft den Ansichten der Mitglieder der keinen Zwang anlegen k das;, Wenn sie fortfährt, mit voller Offenheit darzulegen, welchc sich über deren Zrista [Zeit zu bieten, Aufnahme Voir Ta Wohl - dcs Valerian Versammlungen der Vereinigten 53- stehen, dercn Bewilligung mir von d rd, der Krone ihren Beix Interessen des Landes nicht vers Abgeordn, Hansemann! was wir von dem Herrn assung für uns zu sein brauch zurückzuweisen. seines Vortrages ge 13 allein v

we che die ; ie entgegenge die ich für I

iibcr gemacht, nicht für ge- lche auf die ist es möglich, er in eine (1 mmi, weil sie Sie ist aber de bci ähnlichrn Proposi und dadurch denjenigen Mit terrichten wollen, dazu die

Strucr-Veränderun en und beschränki, wo ei das rd, dann die künftigen hne auf Rechten zu be- Entschlusse des Königs tand zur Förderung der Wahren

Mir scheint, daß ffar gehört haben, von der Abthei- Allerdings ist, wie der sagt hat, die Ge- on dem Entschluffe weil dies der FaWist, wie Bitte zu stellen? Und Wenn es Mittheilung des Herrn Komuriffärs Wie kann Se, Ma- ch Volkes anders erfahren, als mmlung? Werden nicht jrkr'n Weisen Mmrschen, Verhältnise mit bestimmt? ais unzwcckmäßig erachten, in der Folge g erachtct werden? Deswegen kann eine Gegenstandes nicht als ungeeignet be- zur Zurückweisung der Bitte aubcn, da die Stellung derselben nüßlich Kommiffar hat bemerkt: :Etat bekannt machen wolle, könne _ affen, daß Alles ordent- es rei geniigend, um unsere Ueberzeu- neuer Anleihen oder neuer Steuern zu be- diese Ansicht fiir einen J woraus die neuen als aus dem Bediirfniß, handenen Mittel zur Befriedigung Llusgaben nicht ausreichen, 0 lange nicht diese Versammlung eine eise die Einnahme- ihr auch das Mittel fehlt, als durch neue Steuern und dem Fall, daß die Ver- wie sie die Finanzen verwaltet hat, ariiber mitgetheilt hat, der Ver- keine entscheidende Stimme darüber, auf Verwaltung sie mehr, und auf welchen dcn Eimmhme-Quellen des Staates zu verwenden die Regierung zu Verhindern, da, diese unsere Ansicht geltend zu s Vermögen eines Anderen ver- des Umfangs dxr Auögaben kein 1 er das Vorhandene verwenden dercn darüber einig zu sein';

Anträge auf rlehnen auf solche Fälle des wirklich bezweckt wi andtage, o

abhängen Wi agen werden. Meine Herren! Land tags - Kommi nicht eine Vcranl lung uns vorgeschlagene Bitie Herr Kommissar währung einer _Sr. Majestät abhängig. mag es uns da D nicht verboten ist, so kann in der kein Grund zur Unterlassung dcr Bi jestät die Bedürfnisse rind W durch das Organ dicser Versa wie die e*ine's

am Schlusse solchen Bitte einzig un Aber gera erboten sein,

die Cntschlässe durch Fort- Kann nicht,

Sr. Majestät, cniwickrlunq dt'r Dingo und was Sr. Majestät fiir jexzi als zweckmäßig, ja nothwcndi unbefangen? Eri)“ trachtet werdcn, vorhanden sein, wenn wir gl rind zwcckinäßig sei. cker, der sich mit dem Finanz sich die gehörige Ueberzeugnng lich mitgetheilt worden, gung bei Bewilligung

rierung dicsrs __ und keine Vcranlanun

Der Herr Landtags-

dariiber Vcrsch

neue Stcuern ,

dicscs? daraus, daß die vor Bcdiirfniffe fiir nothwendiqe tganz von selbst, das;, s tliche Einwirkung darauf hat, Quellen des Staates die Bedürfnisse zeitig Anleihen zu befriedigen. waltung rms mitgetheilt habe, so gehört doch da gangenheit an. welchen Zweig d sic wenikr von hat, so fehlt uns an wo mehr als nöthig Verwendet, Wenn “Jemand rin gewiffe walter, und hinsichtlich der Art bestimmtes Maj; gesey kann, ohne mit dem An dieser Letztere verpflichtet ist, infos ser Verwendung nicht arisreichen, ganz von selbst die Folge, der auf diese Weise frei “ck das; der Andere noch mehr Ich glaube,

verwendet werden, auf andere Weise , Lenken Ste sich

5, was si Haben wir er Staats-

ch das "Mittel,

t ist*, wem Wenn nun ferner ern die vorhandenen Mittel zu die- cin Mehreres zuzuseyen, - so ent- daß einzig und allein von demjeni- ber die Verwaltung verfügen kann, es Geld zur Verwaltung beibrin- dem klar sein wird, wie un- d bester Ueberzeugung neue Steuern oder darauf hinwirken x Vermehrung nicht entstehe. die Verwaltung Verpflichtu aben vermehren. zum Haupt-Fiuanz-Etat nicht er- eine den Ansichten der Stände Ich führe ihnen zum Seehandlung hat Einnahmen schäft zu bestreiten; in der uns mitge- unter den _Einzrahme-Quellen eine Summe Ueberschuß ihrer Geschäfte angeführt. : !|- es nüylich, ist es weise ß dre Seehandlung in dieser isi es weise, aus zu beziehen, oder des Staake angmeffum, di (hifi:

daß es Je gutem Gewissen nn Staates durch nicht zugleich

möglich es die Einnahme-Quellen des Anleihen zu vermel) daß die No So wie das Verhältniß icßt mancherlei Art eingehen 1 dem die Zustimmung der fordert wird, widersprechenßr Finan ur ein paar oben in ihrem Ge

-Uebersicht steht 000 Rthlr.

rde gleich die uten Finanz

Wenn mar) ihwendigkeii diese

dadurch die AUEg

kann es mi)“ z-Vcrwalnmg zu

Frage entstehen Verwaltung, da äfte betreibt, es ferner ihne? Summe von 100,000 Rthlt.

Hierbei wu bei einer 51 Art, wie sie ihre Ges diesem Institute eine isi es dem Jinanz-Zntereffe