vertheidigen und vorzutra en, was sein Vorgänger bereits vorgebracht hat, sondern es wiirde |Z gemäßigt sehen, nur dann sich zu erheben- wenn seine Ansicht und seine Gründe no nicbt vorgetragen smd- Dann würde auch die Lebhaftigkeit der Diskussion erhalten werden, Mich? das geehrte Mitglied wünscht, und es würde die parlamenta- rische Regel eintreten, die auch in En land beobachtet wird., „
weiß zwar, daß bei uns in Bezu auf diese Regel einige Schwierig- keit eintreten würde, weil eine beJtimmte Parteisonderung bei uns_mcht kkifiikk, Wie in England. In England ist es sehr leicht„ weil der Sprecher des Hauses nur auf die eine und dann auf die Fendere Seite des Hauses seinen Blick zu richten hat, währciid_e§ fur dyn „Herrn Marschaii schWer ist, auf die' ganze Versammlung slm?" Blick zu richten, um zu sehen, wer zuerst ausgestanden, ist. Ich halteÜcs aber jedenfalls nicht für aut, wie es jeßt geschieht, daß man ]lch belicbi während der Diskirssion zu melden hat, und daß dZWck) die Reihefgolge der Anmeldung stattfindct, sondern ,hat-te es fur bcssi'r, das; erst dann ausgestanden wird, “werm-cm Mitglied sprxchcn wiU, Allerdings befindet “inan sich gegenwartig m der Lage, sogleich um das Wort bitten zu können, wcnn man andere Mitglieder sich melden sicht, welchc gewöhniicki von entgeqengeseytcr Meinung rind. So bc-
-
merke ich 3. B„ das; ich in der Regel, wenn das geehrte Mitglied aus dlr Nicdcrlartsiy sich um das Wort gemeldet hat, sogleich vor- ausscyte, daß es die entgegengeseßtc Meinung Vcr'theidigcn werde, und dcshalb auch meistens bei dem Hcrrn Marschall sofort um das Wort mich gemeldet habe.
(Gelächter)
Aber man kann dock) aus Versehen hinter cinen entschiedenen politischen *))?cinungögcnoffi'n kommen und sick) in der Lage befinden, daffelbe wicdcrholen zu miiffcn, was diescr gesagt hat. Ich glaube, von einem Mitglicdc der Provinz Westfalen ist sckwn ein ähnlicher Antrag gestellt worden, der dasselbe bezweckt hat, aber mir usucll an- ders aufgefaßt worden ist, niimlich dahin, daß man sick) nicbt vor, sondern wiihrend der “Diskussion melden soll. Das erreicht aber den Zweck nur uronsiändiq. Es kann natiirlich nicht dic Absiciit skin, am Schlusse unserer Vcrsanmrlung noch ein neuss Reglement fiir die Berathung aufzustellen; ich glaube aber jedenfalls, daß der Vorschlag der .Herren-Kurie niclit anzunebmcn ist, und ich möchte mich deshalb dem Abtl)cilrings-Gntackiten anschließen, zumal es unendlich schwierig ist, zu sagen, ob man für oder gegen ciuc Sache sei“, denn es stellt sich oft heraus, das; man fiir eine Siriiic im ?lilgrmcincn ist, jedoch idr mir unter Z))iodificatioircrr beitreten kann; deshalb ist es oft schwer, zu sagen, ob man zn denen sich zählt, die fiir, oder zu denen, die gegen die Sache sind.
Marschall: Ick) will mich niiht in die Diskussion mischen, wie ich auch nie gethan habe. Ist aber behauptet worden, daß, wcnn das Reglement striktr befolgt wiirde, nicbt so leicht vorkommen könnt', daß mehrere Redner voir dcrsclbrn Farbe, wmrn ich so sagen darf, dintcr einander sprächrn, so glaube ich dock), dagegen bemerken rn rrri'rffcn, daß iii) seit dcr Zeit, wo sich hieriiber cine bcstimrritc Ansicht der Versammlung ausgesprochen hat, das Reglement strikte befolgt habe, insofern als die Redner, wie fie sick) der Reihe nach erhoben haben, rrotirt worden sind und zwar nicht friiher, als bis die Dis:- krriiion eröffnet war. Aber dies [iat kcineIwcgeö Verhindert, daß oft eine ganze Reihe von Rednern derselben Ansicht das Wort Lshülti'n haben. Es lag dies aiso nicht darin, daß das Reglement nicht be- folgt worden wäre.
Abgeordn. von Prittkammcr aus Stettin: Ich glaube, daß der Vorichiag, den die Herreir-Kurie UNE har zugeben lassen, in Zir- kunft Veriickjicbtigiriig finden diirfte“, denn es wiirde dazu dienen, die Verhandlungen abzrikiirzerr. Wenn Parreicri sick) finden, wie nichr ausblribcn kann, da die Meinungen sich immer mcdr feststellen wer- den, so werden nicht so oft mehrere chrn von Genossen dcrsclbcii :),)kcimtng vorgctragcn werdcn; nacbbe'r Werden in dchkrarhung srlbst nur nor!) kurze chcrkungen beigefügt Werden, und wir werden gc- waltirr viel Zcit ersparen. Ick) habe die Ucbcrzcugimg, daß, wenn wir dico jetzt sckwn [*robachtct hätten, wir allo Llrbsitcn schon in der uns gegebenen Frist vollendet haben wiirden. Deshalb möchte ickidcr Herrcri-Kurir bcistrmmcn, weil es eine Annäherung 311 dem ist, was ich fiir nothwendig halte, _
Abgrordir, Von Manteuffel [l.; Ick bitic zuniichst Um Erit- fchuldigung, das; ich schon probeweise die von dem geehrten Redner der Grafschaft Mark erwähnte und von demselben iiicht beliebte Ab- wechselung eintreten lasse. Ick möchte aber nur noch auf ein M0- ment himvciscn, was ich vorhin hervorzuheben vergessen habe. Dies finde ich darin, daß nach dem Gcschiiftö-Reglement der Schluß der Debatte, der Antrag auf Abstimmnng in die Befugnis; der hohen Versammlung selbst gelegt worden ist. Die hohe Versam-mlung hat aber nicht einmal die Ucbcrsicht derjenigen Redner, welcbe iich geirrcl- det habcn, sie kann also nicht wiffmi, ob nicht, nachdem vielleicht Won zehn Redner gesprochen haben, Welche dieselbe Ansicht Vorthcidigcir, cin Elfter käme, der eine andere Ansicht entwickelte. Wenn so viele Redner gesprochen haben, so hat sich gewöhnlich der Wiiiisch gcltrnd gemacht, daß zur Abstimmung gcschritteir werde, was ich auch nicht radcin kann“, aber ich habe oft die Vorausseßung und den Wiirrrch gehegt, daß nnter dcn Rcdncrn, die noc!) znriick waren, ein solchrr iich befunden hätte, der eine cntgegengcscßte Ansicht auszusprechen beabsichtigte, und daß dieser noch zum Wort gekommen wiire. „ Ick glaube daher, daß, wenn ein soleher Wcchscl der dener stattfindet, die Versammlung sich im Bewußtsein der Gcrechtigkcit und mit der Beruhigung, nile Ansichten gehört zu haben, zum Schlusse der De- batte eiirichließen könne.
Marschail: Ick muß daranf bemerken, daß ich zwar in Be- ziehung “Uf dcn Säilrrs: der Debatte die Wünsche der Versammlung immer mögiichst beriicksichtigt habe, daß ich mir aber das Urthi'il dariiber, ob derseibe ersol cn könne, vorbehalten und immcr darauf gesehen habe, denselben nicht eher eintreten zu lassen, als bis von beiden SeiteL Redner JETprochcn batten.
Eine SUMME: Der Beschluß der .Herren-Kurie ist fast ge- nau derselbe AUM?!- de" i(k) ichn hier gemacht habe. MeinAntrag war auf der VVMUÖÜSUUI Wirk, daß sich die Redner sckion längere ZÜkWchU7MWMkNMUWUWdahUthMYWMWfMrMJW. Seitdem ist beschlossen Wordcrr, Ms; mir bei der Diskussion Anmel- dungenangenommen werden konnen, Und da halte ;ck den Antrag für unpraktisch und unausfirhrbar, weshalb ich dem Gutachten der Ab- theilung beitreten muß.
Abgeordn. Graf v,on Zech -,Burker6rode: Meine Herren! Ich muß mich recht dringend dafür verwenden, daß der Antrag der Herren-Kurie angenommen Werde. Es rst schon erwähntworden, daß in allen „roßen parlamentarischen Versammlungen anderer Länder ein solcher Ums stattfindet. In Frqitkrerch lafferr sich die Redner Mr und contre einschreiben, und m Errgland ist es pgriamrntarischer Kriegsgebrauch, daß der Sprecher euren von. der mnnsteriellen und einen von der entgegengeseyten Partei alterntrend aufruft. , wahr, wir brauchen uns Frankreich nicht allenthalben zum Vorbride
u nehmen, wir können aber wohl das von dort entlehnen, was sich praktisch bewährt hat. Unsere geehrte Abtheilung hat gesagt, daß die Parteien ssich bei uns noch nicht so genau geschieden hätten und die Redner o t nichr wüßten, ob sie für oder gegen eine Sache spre- chen wollten.
Das Leytere scheint mir nicht richtig.
ESM.
Es ist gewiß sehr wün- .
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schenswerth, daß ni t jedes Mitglied mit einer vorgesaßten Meinung in die Berathuug neinkomüü und Viele ers aus der Debatte ihre Ansicht entnehmen, aber solche Mit lieder werden nicht sprechen. Diejenigen aber, welche sprechen, müren doch vorher wissen, ob fie für oder gegen den zur Berathung gestellten Gegensfand spre e_n wollen. Nach dem Verfahren, welches bisher nach unserem Geschä ts- Reglement stattgefunden hat, eht unserer Diskussion das dramatische Interesse, wenn ich so sagen Zu, gänzlich ab, und wenn vorher zehn oder mehrere Redner hinter einander sich in demselben Sinne aus- sprechen und eine andere Meinung sich gar nicht äußern kann, so kommt das „nnciintur ('t altem pow“ gar nicht zur Geltung. Ich muß mich daher entschieden für den Antrag der Herren-Kurie erklären.
Abgeordn. von Gaffron: Ick kann mich ebenfalls nur dem anschlicßen, was der geehrte Redner Vor mirgcsagt hat, Ich finde es dem parlamentarischen Wesen am angrincffenstcn, wenn die entgegen- gcscßtcheinungen sich gciyiffer'iiiaßcn austauschen können. Zr!) kann ebenfalls nur anerkennen, da[; wir dann zu bestimmtercu Auffassungen gelangen werdcn, auch wird jeder chricr wohl iiber den Grundton seiner Meinung und deren ctwanigc Sciiattirungcn im Klaren sein.
(Vielfachrr Ruf zur Abstimmung.]
Abgeordn. Hansemann: So wie der Vorschlag von der .Herren-Kurie zu uns gekommen ist, wird er gar nicht anxunchmen sein, weil er auf der Vorausscyurig bcrriht, das; sich die Redner vdr Beginn der Beratl)ung zu melden haben, eine Vorausschmg, die in Beziehung auf unsere Kurie und aiirb nach dem Wortlaute des Re- glemcnts nicbt richtig ist. Würde es sich nur davon handeln, de_n Antrag der .Herren-Kurie mit einem Amendcirrcnt anzunehmen, 10 würde dies zulässig sein, weil nicht ein Antrag unserer Kurie Vorlicgt, den die Herren-Kuric amendirt hat, sondern ein besonderer Antrag der Herreir»3?irr“ie. Ich glaube also, daß wir in dicscm Falle das Recht der Ameridiruug liaben,
Marschall: Dirscr Meinung mirs; ick) widersprechen. Wir haben nur ZU erklären, ob wir dein Anfrage beitreten odcr 11icht2 treten wir demselben nicht bei, so ist er todt.
?lbgcordn. Hansemann: Moine Ansicht brrirht darairf, daß dieser Antrag zwar bei Gelegenheit unscrrr Anträge von dcrÖercrr- Kurie gestellt worden ist, er sich aber auf einen ganz aiidcrcn Para- graphen bezieht iind also als von dcr.*")i'rrr'ir:K111*icurspriinglichmrs- gegangen zu betrachten ist, so daß wir in dicser Hinsicht das Recht zu Amcndemcirts haben wiirden. Ein dci'artigks Amcndcmcnt min dermalen rr! machen, sthcint mir rririrt zcifgcmäß 3a sein, und dies rcicht fiir mich hin, dcm Abtheilung»Gritakhten bcizurrctcn.
(Dcr Nils znr ?lbftimrrmng Vermehrt silb.)
?lbgcordn. Dittrich: Was drr grchrtc Redner vor mir gc- sagt hat, ist anch meine Meinung, weil das Reglement saar: „Jedes Mitglied, Wcllbkö zu reden verlangt, zeigt dies durch Aufstehen an.“ Dort ist also riickitbcstimmt, das; sich dir Redner wochginn der B9- ratdung melden könnt'". “.'[11 siiid halte ich cs aber der (Hermhtigi'rri
gemäss, das; der Antrag dcrHcrrcn-Knrrc angenommen werden miigc, weil chr selir oft dcr Fall vorgekommen ist, das; mir Redner, wclche dcr eincn Meinrrng angehören, gehört worden sind. Aridcr'cirtyciis scheint aber auch eine Schwierigkeit darin zu liegen, Mit doch ami) dcr Jail denkbar ist, daß sich nur Redner melden, welche für oder gegen einen Gegenstand sprerben wollen. __ _
Marschall: “Lic lwbc Vcrsarninlmig schcint deuxchlnß der Debatte zu wiinsrben, ich bittc, das; diejenigen, welche dicrcr Mermrrig sind, die Giite haben, anfzustrhcn.
(Sehr viele Mitglieder crhcbcn sich.) ,
Dcr Aukrug der .Herren-Kurie chr dai)irr, daß die Redner, )c nachdem Tie fiir oder gegen den Gegenstand der Diskussion sprechen wollen, abweähsclnd das Wort erhalten sollen. Diejenigen, wclche dcm Antrags bi'itrctcii, bitte ich, aufzustehen. Es ist mit Bestimmt- ljcit 311 iibersehen, das; nicht zwei Drittel vorhanden sind.
Referent von Katte: Nr. 3.
8) m! ck40. 9 der Arirriige dcr Trci -Stä11dc;Kirric in Betreff
§. ],.*'p«! des Rrglemcnts,
„da[; es den der dcntsrlirir Spraiiic nicht Vollkomnrcnmärx-
tigrn Landtagx :?lbgcordnctcn gestattet werden möge, idrc
Reden abrirlcsrn“, welches Vorzugsweise iir Riicksickit der Provinz Posen ansgc- sprorhen wurdc, befürwortete dic Herrcn-Knric, wic iiacli idrcr Meinung die Absicht der ansgcsprochcircri Bitte nnr da[)iii gd- riiiitdt ski, das; mir mit Riicksiiiit auf dicjcnigcn, welchc dcr deutschen Sprache in der That nicht [)inrcichcird mächtig sind, von der Vcrsmnmlurrg das Ablesen gestattet werden könne, 11111 solchen Mitgliedern nicht die “))iiiglichieit abzirschncidcn, idre *))Teinimg zu äußern, daß aber damit Uicht beliebig jedem Bd- wohner cines Larrdcötixciics, in welchem nicht ausschließlich die dciitsriic Sprache gcrchr wird, die Berechtigung orthkilt werde, geschriebene Reden mitzubringen Und in der Bcrsaiiiiirliiiig zu verlesen.
Tic Abtheilung glaubt, daß die Arrslcgriirg_dcs grdr'rckscrr Bc- siiilrrffes dem Sinne critsprciiie, in wclchcm dcrrclbefgcmßt worden, mid davor hinsichtlich dcffclbcn das Einverständnis; beider Kiri'icrr air- zimchmcn sci.
Marschali:
Ist dagegen etwas zii bemerken? (Nein!)
Er ist also angenommen. ' Referent von Katie: 4. Abermals cm neuer Antrag.
4) m] §. “156 erkennt dis: Herrcn-Krrrie zwai“ dir Noihwendigkdit diner Bestimmrrng dariiber, daß die Redcii Ulchx awcinzeliic :).)iitgliedcr gerichtet werden diirfcn, findet aber*_drcVor1ckrrsZ, wdnacki solche nur an den Marsckmil gerichtet werden rollcn, praittrck) iiicht rireng art:»- führbar, wie sie auch schon auf dem gcgenwiirtigcn Landtage nicht immer beobachtet worden sci. Die .Herren-Kurie findet sich da- her zu dem Anfrage bewogen:
„zu bestimmen, das; die Reden mir an den Marschall oder
an die Versammlung gerichtet werdcn diirfen. , , Die Abtheilung ist der Meinung, das; die Angenrcffcrilxit dresks
Antrages anzuerkennen und demselben daher beizutreten sci. Marschall: Ist dagegen etwas zu bemerken? (Nein!) Also angenommen. Referent von Katte: » ' , 5) ml §. 15Z. des chlcmcntö frißt dieHcrren-Kurre deanetKrtirm Nr. 10, daß am Ende des gedachten Paragraphen die Worte hinzugefügt werden irröchten: , , , " „und ist dazu verpflichtet, wenndie Maxoritat der Versamm- lung es verlangt“,
zwar bei, beantragt jedoch den ferrreren Zusaß: „es muß aber auch in drcse_n.J-.1[len der Vcrbefferungs-Vor- (ching, ehe er zur Urrterjtüyung und Berathung gestellt wird, schriftlich formulirt und vorgeleseii werden.“ ,
„ Die Abtheilung hält diesen Zusay, als unndthtg beerigend, nicht für angemessen, vielmehr erscheint es ihr zweckmaßiger_, dre Entschßi- dung darüber, ob ein Verbefferurrgs - Vorschlag schriftlich formulirt werden soU, dem Marschall zu überlassen. „
Marschall: Ist etwas zu bemerken. Da nichts hemerkt ist, kann angenommen werden, daß der Abtheilung beigetreten wird.
Abgeordn. von Auerswald: Ich will mir nur zwei Worte gegen das Abtheilungs-Gutachten erlauben, weil, wenn dasselbe an- enommeu wird, gar zu viel von der Person des Marschalls abhängt, ;; kann aber nicht mit voller Bestimmtheit angenommen werden, daß der jedeömalige Marschall neben den anderen Eigenschaften, welche zu diesem Posten befähigen, denselben hohen Grad der Unparteilich- keit bcfißen wird, den wir bei dem gegenwärtigen Herrn Marschall verehren. Ich halte aus diesem Grunde den Antrag der Herren- Kurie für bedenklich.
Abgeordn. Frhr. von Vincke: Ich bin dieser Ansicht nicht, aber ich will mir die Bemerkung erlauben, das; der Zusatz der Her- rcn:Kurie zwei Wesentliche Modificationcn unseres Beschluffcs zu ent- halten scheint. Wenn wir nun den Antrag der Abtheilung annehmen und auf den Vorschlag der .Herren-Kittie nicht eingehen, so fällt un- ser ursprünglicher Antrag ZU Boden“, ich möchte mir aber lieber einen unzwcckmiiszigcn „Zusay gefallen lassen, als ihn nicht annehmen und damit unseren Hauptantrag gestürzt schen.
Referent von Katte: *Ich erlaube mir die Einwendung dage- gen, daß der Paffus des Referates dcr Herren-Kuric, welches ich zu meinem Schrecken in den Akten vcrmiffc, aber gleich herbcischaffen werde, nur dahin zu interpretircn ist, daß er sagt:
„Die Herrcn-Knric tritt dcm Antrarc bei“,
und fiigt dann noch das Ucbrige hinzu. Also wird dadurch nicht unrer Hauptantrag abgelehnt.
?ldgeordn. Frhr. von Vincke : Ich bin der Ansicht, daß Wik dcm Referenten das vollste Vcrtraurn schéirkcn können, daß also dkl“ Passus, wie er ihn vorgetragen bat, wirklicki so in dem Referate dcr .Herren-Kirric steht. Ist dies also der Fall, so crlcdigi sich nrrin Bedenken vollständig; das lies; sich aber aus diesem Referate nichr entnehmen,
(Es tritt eine“ Pause cin, da die Von dem Referenten erwiihnten
Akten geholt werden.)
Marschall: Wir können indcffen weiter gehen.
Referent von Katte: 6. §.*16. ch Reglements.
6) n.] §. 16 dcs Reglements sieht die .Herren-Kurie fich Veran- laßt, Sc. Majestät chrfurchtövoll zu bitten, Ailcrgniidigst eine feste Reihcfolgc bestimmen zu wollen, in der die zu stellenden
Fragen, nach einem Prinrip normirt, vorgetragen wcrdcirsollcri. Mit geringen k).)kodificationcn bcgriiiidct dic Herrcn-Knric diesen Antrag arif dicselbcn Motive, wie die Abtheilung in ihrem ersten (Brrtarhtcn Vom 26. April d. J., imd glaubt, außer der dort gesriic- lrciicii Hinweisimg aiif dcn Usus des englischen Parlaments, die Er- fabrimg ch gcgcnwiiriigcir Lmrdragö ziir Unterstiiyurrg dcssclbrn anführen JU miisscrr, indem solche einc derartigeNormirung als durch- arrs Wii11scklliöll*kl“k[), ja nothwendig erschcincir laffe. Sie schlägt in dieser Bczichrmg folgende bestimmt rwrmirrc Fassung des Regle- mciits vor:
chrö *))?irglicd farm Vcrbcffcrurxgcn dcr gesicilfanritriige iii Vor-
schlag dringen, iibcr rvlliiie Verbesserungs-Antriixrc zuerst also a,b-
gcstimmt wird, das; ch Frage, ob dcr ganze Antrag genevnngt
werden soll, uncrrrsriricdcn bleibt, bis er drrrii) alle angenommenen
Vcrbcffcrurrgs-Anträgc so modifizirr worden, als" die Stimmenmehr-
heit bestimmt dat.
Eben so wird iibcr eincn Hauptantrag nur erst dann abge- stimmt, weiin iibcr alle zu dcmswbcn gemachten Vcrbcsserurrgrn entschieden wordcri. Auögcnommcn siiid VerbcffcrrmgsAntrirgx', wclche niriit auf den Antrag der ?lbtvrilring gerichtet sind“, diere kommen nicht vor diesern Anfrage, sondern nach demselben zur Abstinmmrrg. Tic cinzclricn Verbesserungen Werden nach der Zeitfolgc, worin sie bei dcr Bcratynng selbst *.*omProponeiircn vorgetragen worden, zur Abstimmung gebracht.
Wenn über alle vorgeschlagenen Vcrbcffcrungcu entschieden ist, so wird iiber den ganzen Antrag mit Ja und Nein abge- stimmt. Die Behauptung, man habe die gestellte Frage oder iiircn Umfang nrisxdcrstmrden, berechtigt nicht zur Wiederarif- nahme der Sache, nachdem bereits abgcstimmt worden.
Läßt drr urspriingliche Proponcirt scirri'n Antrag vor der “Iibstiirinirrrrg fallen, und wird derselbe voii cinem Anderen anf- griiommrir, so kommt er iiichtödcstor'iicriigcr in drr urspriinglichen Reihcfolgc zur Abstimmung.
Crgicbt sich im Laufe der Debatte, das; die Anwendung dicser Vorschrift in einem cinzcirren Falle Schwicrigkcitcn oder Zweifeln unterliegen diirfte, so hat der *))?arsrball, WLW! er bei deren Lösung der Ucbcrsiirstimmrriig dcr Vcrsanimlmrg nicht gewiß ist, die Crrtsrircidmig dcs eirrzcliicn Falles von dem Aus»-
sprache dcr Majoritiit abhängig zn machen,
Die leihcilimg findet sich nicht veranlaßt, diesen Anima wie- derholt bei der [when Vrrsanrmlrmg zii bcfiirwortcir, da selbige die vom *))iarsrhail in der Sitzung am 7. Mai d. Z. nach gründlicher Tiökiissidii gestellte Frage:
„ob iibcrdmipt cine Aenderung dcs §, 16 dcs Reglements erbeten
werdcn solle?“
niir großcr ?)kajoritiit Nrncini bat.
Referent vori Karte: Ich crlaiidc mir in Bezug hierauf dic Srdllc dcs Protokolls der eben citirteir Sixxrmg wörtlich vorzulesen. EI war kurz nachdem der Avgcordirckc der Grafschaft “)J-(ark cinen bssondcrcir Zusatz iii Vorschlag gcbracht darf?, der so lautete:
„Ucbcrall, wo es um Zcit- oder Zahlcndcstimmungcir sich handelt,
muß, falls es ans cinen [Lknrinnz 341 (;110111 ankommt, zircrst iibcr
dad Y)kariirrimi, falls es auf einen il*!'1]1i!1l15 :: (4110 ankommt, Zir- crst iiber das Minimum der verschiedenen Vorschläge abgestimmt wcrden.“
Darauf heißt es dann ferner: _ , „Nachdem die Sache von mehreren Seiten berprocherr worden :|, stellt der Marsriiail der Versammlung anheim:
ob iiberhaupt cine Aenderung dcs Reglements erbeten wer- den solle?
was sie jedoch mit großer Majoriti'it verneint.“ “
Die Frage des Marschalls war also ganz allgemein gestellt.
Marschall: Ist etwas zu bemerken bei diesem Vorschlage?
Abgeordn. Frhr. von Manteuffel li.: Ick wiirde kaum die wenigen Worte, die ich anführen will, vici bemerken, wenn ich mit Gewißheit vorausseyen könnte, das; unsere Kurie bei den früheren Beschli'rffcn stehen bleiben werde“, wenn aber den Beschiiissen dc)" Herrcn-Kuric beigetreten werden sollte, dann halte ich- d))fxxk, daß die hier vorgeschlagenen Modalitäten jedenfalls ciner weitlaungen, Dis,- kussiorr urid Erwiiiziing unterworfen werdcn LYUff'LU. Denn gleich mrt eincmnmle diese Veränderungen der Herren-Kurre anzunehmen, dazu wiirde ich mich kaum verstehen können. Ich bitte daher, daßzrrnachst darüber ein Beschluß festJFskélÜ wcrden MWS- ?b bet der fruheren Ansicht der Drei-Stände-Kurid stehen geblieben wird.
Marschall: Ich muß hierbei irreme- Ueberzeugung aussprechen, da es sich nun nicht mehr von Modificationen handeln kann, sondern um die einfache Frage der Annahme oder Ablehnung. _ _-
Abgeordn. Frhr. von Manteuffel U.: Um zu dem Besttylusse der Annahme oder Ablehnung zu kommen, würde es erforderlich sern, diese einzelnen Bestimmungen der HerreneKurie ciner syezixllen Kritik zu unterwerfen. Ich enthalte mich einer Aeußerung hieriiber, „Weil ich glaube, ho en zu dürfen, daß die Drer-Stände-Kurre ber ihrem ersten Beschlu e stehen bleiben wird; ich wollte aber auögesprochen
haben, daß ich meinerseits den geschehenen Ausführungen der Herren- Kurie nicht beitreten kann.
Marschall: Es fragt sich hiernach, ob die hohe Versammx lung den Antrag der .Herren-Kurie annehmen will? Diejenigen, die ihn annehmen wollen, bitte ich aufzustehen.
(Wird einstimmig abgelehnt.)
Referent von Katte: Die Recherchen, die über Punkt 5 in dcr Registratur angestellt worden sind, haben znkeinem Resultat ge- führt, Es scheint, daß das Referat der .Herren-Kurie, welches nur in einem Exemplare vorhanden, vielleicht bei dem Herrn Marschall zu finden ist.
(Heiterkeit.)
Abgeordn. Frhr. von Manteuffel ].: Ich glaube, in der That bedarf es dieser Recherchen nicht einmal; entweder hat der Zu- saß eine Bedeutung oder er hat keine“, die Abtheilung selbst hat ihm eine Bedeutung beigelegt, denn sie hat ihn fiir zu beengeird erklärt. Ich qlaube also, daß man sich entweder für den ganzen Vorscirlag der .Herren-Kurie erklären muß, oder man muß ihn ganz zurückweisen.
Eine Stimme: ES scheint mir auch die verehrte Abtheilung von dieser Ansicht ausgegangen zu sein, indem sie sagt? das; die Enr- scheidung darüber, ob ein Veränderungs-„Vorschlag schriftlich einzurei- chen sei, dem Marlsckchall zu überlassen sei.
Abgeordn. Fr r. von Vincke: Ich glaube umgekehrt, die Ab- theilung hat deshalb, weil sie es dem Marschall hat iiberlaffcn wol- len, den Zusay nicht annehmen wollen. Da der Zusatz cine Modi- fication unseres Antrags enthält, so miiffcn wir, wie Vorhin richtig bemerkt worden ist, uns entweder über diese Modification einigen oder unseren Antrag fallen lassen.
Abgeordir. Sattig: Ich erlaube mir zu bemerken, daß nach meiner Ansicht zu unter1ckeidcn ist, ob die .Herren-Kurie nur eine Mir- dification des Antrags der Drci-Ständr-Knrie beschlossen, oder ob sie einen ganz m'ucn Antrag formulirt hat. Wenn der Antrag dcrHcr- ren:Kurie, wie sie ihn bei Punkt 4 gemacht hat, ein ganz neuer An- trag ist, so ist §. “26 des Reglements dahin anznwcnden, daß die Drei- Stäirde-Kuric Aenderungen dieses neuen Antrages brschlics5cn kann. Dann gci)t ein solcher Antrag wieder zuriick an die Herrcn-Knric und wird erst, wenn sie ihre Zustimmung zu den Aenderungen erklärt, gültig. Ich glaube, man muß unterscheiden, ob das Petitum zuerst von der Drei- Stände-Kuric arrsgcgangen ist und dann in dcr Herren-Kurie einc Modi - fication erhalten hat. Ist blos eine solche Modification wieder hierlii'r gelangt, so ströt der Drci-Stänchruric mir zu, ihren Beitritt odcr ryrc Ablciwrmg zu erklären; ist aber ein ganz 1101165 Pckitum in dcr Herrcn-Knric zum Vortrag gebracht worden bei der Bcratiiung dcs chlcments, so wiirde dicscs als ein Novum an die Drci-Stiindc- Kurie gelangen und diese sicb dariiber zu erklären haben, ob sic cs uiwcräridcrt oder mit einer Modification annimmt. Nimmt siccörnit einer *))?odification an, so gebt es wieder an dicHerrcn-Kuric zuriick. So, glaube ich, läßt sich mir §. 26 e'. des Reglements verstehen, welchcr sagt:
„WenncinVoudereincnKuric bcschloffcner Pkritionx-Antrag bei der
Plcnar-Bcrathnug in dcr andcrcir Kurie durch eine Majoritiit Von
zwei Dritteln der Stimmen nur unter I)iodificatioircn angenommen
wird,_ so ist mich hieriibi'r cin motivirtcr Beschluß in der §. 22
vorgcrchricbcncn Form auszirfertigcn, welchcr sodann unmittelbar
dem Marschall dcrjcnigcnKnrie, von wcliiier dcr Petitions-Antrag ausgegangen ist, übersandt und hierauf in letzterer zur Bcrathung und Abstimmung gebracht wird.“
Da mm der Vorliegende Antrag in dcr Öcrrcn-Kuric als ein neuer Pckitions-Antrag gestkllt worden ist, so kommi er hier ganz neu zur Bcrathung und kann nicht hier so ziir Abstimmung gebracht werden, daß, wenn die Modificarion nicht angenommcnwird, der An- trag als gefallen anzusehen ist.
Abgeordn. Frcil). von Manteuffel l.: Ich kann mich da- mit nicht eiiiVLrstandcn erklären. Wenn hier die Herren-Kuric gc- sagt, wir sind cichrstandeir, cs muß aber anch das und das gesche- hen, so nenne ich das eine Bedingung“, sic („mt also den Antrag mit einer Bedingung angcnommcn, und co fragt sick), ob wir mit dicser Bedingung cinvrrstmrdcn sind oder iiickit.
Marschall: Das gcsuckrkc Stiick hat sich gefundctr.
Referent von Katie: Ich glaube, das; es lediglich anf dir» wörtliche Fassung des Beschlusses der .Herren-Kurie ankommt. Sic lautet so: „
„der Pckitionö-Antrag dcr Kilric drr drci Stände, am Ende des
§. “15 [„itt. Z' die Worte hinzufügen zu lassen:
„„und ist dazu Verpflichtet, wenn die Majoririit dcr Vcr- sammlung' cs vcrlangt““,
wird von der .Herren-Kurie befürwortet. - Dieselbe crdikiet aber
auch dcn weiteren Zusatz, sr.“
Abgeordn. von Vincke: Dirrck) dicse Fassung sind meine Bc- dcnken erledigt, Weil es hiernach mir eine Art Addition zum An- trage isi und niiiit als eine Bedingung hingestellt wird.
Marschall: Hiernach fragt es sich, ob der Vorsckilarr drr Hkkko-Knkic angenommen werdcn soll? Die iyn annehmen wollen, bitt? ich aufzustehen.
(Die erforderlichen zwci Trittcl sind nicht vordanden.)
Abgeordn. vori Manteuffel l.: Nack) diesem Prinzip müßte das nun wieder an die Herrcn-Kuric Zurücchan.
(Einige Stimmen: Néin!)
Rcfcrcrrt von Katte: (Licst vor):
7) DemÄthitions-Antrage Nr. 14 nt] §. 263,
„' crgniidigst es der Lersamrnlrrir ,u iibcrla en an na Ablauf der Präklusiv-Frist artörmhiirszwcise PLiiiiinenchanzré nehmen“,
triff dic Herren-Kurie mit der Modification bci,„daß, um den
au§nahmsweiscn Charakter der erbetenen Bcstinmmnq norl) er,.“-
schiedencr l)chortretcn ZU lassen, die Bitte dahin gerichtet werde Allergnädigst es der Versammlung zu überlassen, aiich micky Ablauf der “_präklusiv-Jrist in besonders wichtigen oder durch den Augenblick gebotenen Fiillen ausiiahmswcisc Petitionen anzunehmen.
“Dix Abtheilung glaubt, das; dieser Fassung, als dem Sinne des BxsjckTlunes der Kurie dcr drci Stände entsprechend, beizutreten stin mo ) c.
, Marschall: Z| gegen die Annahme dieses Vorsrhlages etwas einzuwenden? ' , (Mehrere Stimmen: Reim)
Dies geschieht nicht, der Vorschlag ist also angenommen.
Referent von Katte: (Liest vor): *
8) Um das Eiqenthumsrecht der einzelnen Mitglieder an den von ihnen vcrfaßten P-ctitionen zu sichern und die Modalitäten fiir das,kafahren [rei dem Zurückziehen von Petitionen näher zu bksUMUZM- ekschcmk der Herren-Kuric nr] §, 263. eine regle- nrentarrsche Festseßung nothWendia, und beantraat selbige daher dre Bitte bei Sr. Majestät d "“'-K “ ' . “
Aller nädi st „ , em omgx zu stellen. J J UnLBkskamung dahin zu erlassen, demjeni- FZD therr Ye Pexiltwn eingebracht hat, steht in jedem Sta- zunehmen. ?ck“" UUJ dle Besuginß zu, den Antrag zuruck- Jede “Petition wird aber auch, sobald sie ein ebra t i dergestalt Eigenrhum der Versammlung, daß diesergdas Yiechsx;
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die in Anregun _ebrachke Sache zu debattiren, durch das Zu- rückziehen von eiten des Antragstellers nicht genommen wer- den kann. Wenn daher der Antragsteller eine Petition zurück- nimmt, so kommt es darauf an, _ob der Antra demnächst die
„erforderliche Unterstüyung durch- 6 oder 24 Mitglieder findet.
| dies der Fall, so, erfolgt die Jortseßung der Debatte und am Schlusse die Absiimmung der Versammlung. Wird dem Antra e die Unterstiißung nicht zu Theil, so findet eine weitere Diskuiston und Abstimmung darüber nicht statt.
Da ein dem entsprechenderfGebrauch in der Versammlung sick) bereits gebildet hat, so findetxdie Abtheilung sich Veranlaßt, den Bei- tritt zu dem oberwähnten Azltrag zu befürworten.
Marschall: Tritt die hohe Versammlung bei? -- Da das Gegentheil nicht ersich-tlich qt, so nehme ich an, daß dcr Vorschlag angenommen worden ist. , _
Referent von Katte: (Liest ,vor):
9) Dem 5111] Nr.17 von der Stirnde-Kuril ZU Y". "26 6. des Regle-
ments gestellten Anfrage, __ eine Bestimmung zu erlanen, nacb welchcr, wenn sich cine wesentliche Mcirrungs-Verschikdcndeit hcrairsgestellt dat und beide Kurien cs wiiiisr13x11, die bctrkffcndcnAbthciinnqkn zur Vorbereitung einer Einigung beider Kuricn zrisanmréirtretcn diirfen, „
ist die .Herren-Kurie mit einer wörtlich also lautenden Erklä-
rung resp. Interpretation beigktrctcn: Nach den Worten dieses Antrages könnte Es zwar scheinrn, als solle ein solchcr VcrstiindigungsVersuch auch in dem Falle eintreten, wenn eine Kurie ilircichitritt In einer von der anderen beschlossenen Pciirion _rraii; Nrsaqt. “Lic Hor- rcn-Kurie hat sich jedoch überzeugt, das; ciiie solide AUT“- dehnung, welche die zu wiihrende Zcibststärrdigkrit jeder ein- zcliien Kurie beeinträchtigen wiirde, nicht in der Absicht der Kittie der drei Stände liegt, da der Antrag ausdrücklich nur bcziiglick) anf J". 260. gemacht ist. Die Tendenz des Aniragcö wird daher von der .Horrcn-Kuric dahin aufge- faßt, daß - damit nicht ein an sirli guter und im Wesent- lichen Von beiden Kuricn gebiUigtcr "thikioj1x-2lllk1'äg fxllrn miißtc, weil eine oder die andere vielleicht nicht schr erlich- lichc Modification von der „Kiiric, dic Fllklst dcn Airtrag beschlossen hat, nicht angenommen wäre“, dann die“ betreffen: dkn Abtheilnrrgcn bcidcr Kurimi „Zusmririicntrctcri Und »er- sirckwn sollen, ob Zirniickrst sic siii) entweder iibcr dis Ari- rmdmc ohna *))Todification odcr iiber die airxubringcrrdcn Modificationcn einigen können. Werden die beiden Mitbri- liiiigen nicht einig, so ist darin irickits weiter “„U Dcr'milaffcir, virimchr die Petition als Vcrworfcir Zu betrachten. Einigen sich beide Abtheilungcn, so wird die Sache irochnmls, und zwar, je nachdem won beidcii Scitcir narhyrgcbexr ist, gleiiii- zeitig an beide Knricn odrr, wenn 93 nur anf ein Raid: gcdcn vori Scitkn cincr Rnric ankommt, mir an dicse Kurie gebracht. Fällt dann der Beschluß im Sinne der zwisriicn den beiden Abtheilrmgcn zii Stands gefonmrcrrrn Einigung arts, so wird der nunmehr iiberciristinrmcrrdc Bescbirlß, dnrä) Vermittelung dcs Königl. Kommissars, Sr. Majestät iiber- rcicht. Fällt der Beschluß einer oder beider Kriricii nicht im Sinne der Einigung AUG, so ist die Petition als Vcr- worfcii zit betrachten.
Die Abidciliing ist der Meinung, daß diese Deutung vollkommen dcm Sinne des Beschlusses der Kurie der drei Stände entspreche, imd sriilägt daher vor, “sich mit derselben einverstanden zn crkiäreii.
Marschall: Wird dem hier eurgcgengctrcten? Da kein Wider- spruch erfolgt, so ist anzunehmen, daß es genehmigt ist.
Rcfrrciir von Katte: (Lick vor“):
10) m] §. 261? findet sich die Herrchuric zu dem Antrags Vll"- arrlaßt: “ Sc. Majestät den König Zn bitten, in dcr chcl dic erste Alternative ch §, 26 «1-1 [„itt. s. dcsNrglcnienrs ('iilU'i'tCU zu lassen imd in diesem Falle das (Birmchtcii dcr Kirrir, wclche die ?[llcrdd'cbstc Proposition zitcrst dcrathcn [rat, dirrck) dcn Landtagö-Kommissarins der anderen Jiiiric znr Bcirrryirrrg nritthcilcn zu lassen. 7
Zur Unterstiitzung dié'sks Antrags,
Königliche Propositionci: in der Regel ziim Theil Ziicrst der
einen, zum Theil zuerst der aiidcrcii Kiirii', rririif aber sie
gleichzeitig beiden Kurier: vorlegen ru lasskii, iikbt dic Öcrrcn-Kurie den Umstand hrrvor, da[; dies in vielen Fiillr'n eine bedeutende Zeit und ?lrbcitsi'rsparniß bcrbcifiidrc Und 98 dann zweckrrräßig sein wiirde, das Gutachten dcrjenigen Kiiric, wcl-Flikr dic Proposition zncrst Vorgclcgt ist, der andcrcn ziir Boxiiiixuiig miiFUtliri- len und insoweit cinc Arrsriawnc DVU dcr Bcstimriirmg dcs J", 26 liltr. s. cirrtrctcir 31: lassen.
Da in der Sitzung der (Kurie dci“ drciStärrdc DomRMaid. J. bereits der Vorschla», im crstrrr Satze dcs cirirtcii §.*.'6i'. die Worte:
„oder beiden Kurieri gleichzeitig“ in Wegfall Zn bringen, diskutirt, bci drr ?[bskiriiriiimg abcr abgelehnt worden, so findet dic Abrhcilmrg sick) nicbt veranlaßt. dic Zristimrnurig zu dem obgcdarl/iicn ?lirtragc dcr .Herren-Kurie 311 dcfiirwortrir.
Abgeordn. Von Vin cke: Mi) brkcrriic mich allerdings 311 dem An- trage nnd freiie mich, das; er Wenigstens in dcr Herri'n-Riiric einigen ?in- klang gcfrrridcn hat. Es schciiit mir aus den Griiirdkn, wrlchc liier im Refe- rat entwickelt sind, doch in nmnchrn Fällen rvcscntliiii zur Erlcickitcrirrrg der Vcrhandlungcnzu dienen, weiin cine Kurie aus dem (Mitarbtcrr der anderen Kurie einige Momente fiir die Debatte sriiiipfcn kann, und ich Faiibk, wir haben, wenn wir zirriickgcbcn auf die Bcratdrmg dci'Nl- [erhöchstcnPropositionrrr, bereits einige Motive fiir dies? ?liisiiiii an,) der Erfahrung errinrhmcn kiinncn. Wenn wir namentlich die Diskussion über das Bkscholtcnlwirögcscß annehmen, so wiirde ('s dock) vielleicht für die .Herren-Kurie ganz niileick» gewesen sein, daß il)r unser Gur- achten und unsere Verhandlungen dariiber vorlagcn, und so mag es in anderen Fällen auch fiir mis dcnsclbcn entsprcriicirdcrr Nutzen ha- ben. Jedenfalls scheint es mir mit dem Gebrauche anderer parla- mentarischer Versammlungen Zu hariiwnircn, und es hat sich dort praktisch bewährt. Ich glaube auch, das: dic Verwerfung des An- trages friiher nur darum erfolgt ist, rvcil das Amendcmcnf, das ich Vorschlag, die Sache nicht Voiistäiidig erledigte. Wenn blos die Worte „oder beide Kurier: gleichzeitig“ rvegfallcn, so wiirde damit die Sache nicht Vollständig erledigt worden icin, wiihrend der Vor- schlag dcr .Herren-Kurie mir die Sache zu erschöpfen und alle Bc- denken zu beseitigen scheint. Darum bin ich der Ansicht, das; aller- dings der Antrag um so mehr Unterstiitzung verdient, als er nicht von einem Mitglicde der Versammlung ausgeht, sondern ein Antrag der anderen Kurie ist, dem wenigstens sehr viele Billigkeitsgründc zur Seite stehen, und rvrnrr namentlich die andere Kurie uns den Wunsch vorträgt, durch unsere Berathungen besser informirt zu werden, so haben wir das nur sehr dankbar zu acceptiren. Es liegt ja namentlich in unserem" Interesse, daß die .Herren-Kurie unsere Berathungen benutzt, und wenn sie den Wunsch dazu dur Beschlüsse zu erkennen giebt, so haben wir das als einen Beweis se r freundlichen Entgegenkommcns anzunehmen.
Abgeordn. von Manteuffel: Ich kann dem Vorschlage der
HMM“KUch- Mithin auch dem Vortra e des tebrten Herrn Ab- Yordnxten der,“, Grafschaft Mark, nicht bZitretenzg ich halte vielmehr
** hqchft wunscxxenswenh, daß jede Kurie ihren Gang besonders qehe; 1ck ha“? fk,“ hochs' „Wünschenswerth, daß eine Einwirkung des
"7952?sz der emen KUW auf das der anderen Kurie und eben so Line „Kritik des GutathenH, das eine Kurie abgegeben hat, nicht flatt- finde; lch halte es fur "Ml "spkikßlicher, wenn beide Kurien abge- sondert berathen, u,nd glaubx, „daß wir hierdurch viel mehr einer Ten- denz unserer ständischen. Etrrrichtungen uns nähern welche für die Berathungen und für die, Forderung des ständisck)en“Jn|jtuts im All- gemeinen höchst zweckmäßig sern dürfte; ich meine, das; wir hierdurch uns dem Systeme zweier Kammern oder zweier abgesondert“ stän- dischcr Körperschaften annähern, und ein solches System halfe ich jeßt fiir das allein zweckmäßige und heilsame.
Abgeordn. Dittrich: Durch den Beschluß nach Verarhun des Reglements istvorbehalten worden, die Erfahrungen noch zu Rat?» zu ziehen, welche im Laufe des jeßigen Landtags gemacht werden, und da uns jetzt dieser Gegenstand abermals vorliegt, so kann der Be- sckiluß, den wir hieriiber friiher gefaßt haben, dem nicht entgegen- stehen. Außerdem glaube ich nicht, daß durch Annahme dieses Be- sidliisscs eine Kritik der einen oder anderen Kurie herbeigeführt wird, sondern das; gerade dadurch die Gründe um so reiflicher erwogen werden und Wcsrntliche Vortheile für die Berathuug entstehen.
Abgeordn, von Vincke: Ich glaube, daß das verehrte Mitglied fiir die Niederlausitz durch den Wunsch, verschiedene Ansichten hier von der Rednerbühne vorgetragen zu hören, doch dieSmalzu weir ge- führt ist, so daß es mich gänzlich mißverstandcn hat. Ick habe mrch now am licirtigen Tage cnrsriiieden dagegen erklärt, daß eine Kurie eine Kritik des Verfahrens dcr cmdcrcrr sich erlaube, ich habe mich da- hin erklärt, daß ich es sogar für unparlamcntarisch halte, daß eine “.'leußrrirriq, die hier gefallen ist, in dcr andercnKurie, sei es in Wel- iircr Wciic es wollt', auch nur angefiihrt wird. Wenn die Veröffent- lickiiriig iirrscrcr Vcrlsandlurirrcn einen Zweck hat, so ist es wohl beson- ders der, das; ficli bcidc Kurie", namentlich die Referenten, inforniiren nnd die Motive sirii aneignen können, ohne daß dadurch eine Kritik der anderen Rurik irgend bedingt zu sein braucht. Ich bin also hier vollstiindig niißverstandcir worden, wiihrend ick), was das Zweikammer- Svftcin betrifft, dcm vcrchrtcrrMitglicdc bcipfliciite. Gerade die Idee des Zweikanrrncr:Svstcnr§, Zu der ich mich mich bckcnirc, bedingt, daß eden cine Kammer von den Erfadruirgcn der anderen Nutzen zieht. In allen Stanton, wo chi Kammern cristireir, wird nie ein Gegev- stand giririirkitig verhandelt, eben wril dadirrci) dic Selbstständigkeif in beiden Kammsrn wcscntlick) znr (Reining gcdraciit wird, das; eine Ixiiris bcipslichtct odcr widerspricht, wiidrcnd, wenn beide neben einan- der [)crlaufen, wenn ich mir!) so airsdréickcri darf, che vsrharrdelf, ohne mir “„U wissen, das; die andere cristirt.
Abacordrr, Naumann: Ich will in wcrrigen Worfen nur er- kläri'n, daß ich die Ansicht des ge-xk)rtcn Redrrcrs vor mir ganz theils. Iii) sede drirriiaris "keinen Narbidcil, weiin eiiie Kurie nacb dcr ande- ren denselben (chgenstand vornimmt; ich kann es auch nicht eine Kri- tik umme", wenn eine Versammlung das, was in der anderen Vor- gekomiricn ist, ziir Jrrforrrration benutzt, ja, ich gehe so writ, daß ich bcbmrptr, wenn alle Gcgcniriinde iir getrcrintcnRurierr bcbandelt wer- den sollen, so das; dir cinc Mn dcr anderen gar kcine Notiz nimmt, io wird nicht blos aller Nnizi'ir dcs» chi-Kanirrier-Systems aufgeho- ben, sondern noch der Nachthßii kwrvorgcbracht, daß dem Gouverne- ment statt einer Stimme Von Seiten der Vertreker des Landes ge- wöhnlich Jan:, divergireirdc Arrsichrcrr nrcmiststirt Werden würden. Tie
Regierung würde nie rechr wiffcn, woran iic ist, weil eine Ausglei- chung der verschikdciren Ansichten nicht stattfinden könnte. _- Jch cr- kläre mich deshalb dafiir, dcm Anfrage dcr Öcrrcn-Krrrie beizutreten. Abgcordir. Von Puttkammer aus Stettin: Ich stimme dcm ?ltiiragc dcr.Herren-Kuril ami! bci, immrntliih darum, wril ich glaube, das; cs zur Einigung sc'er vicl [*r-itrageii kann, wenn eine Versamm- irtng sickit, wad dic andere gethan hat, und aus wclckicn Griinden. I)iarsriiall: Wenn Nillid mehr das Wort Verlangt, so srliiicszc iii» dir Debatte rind stelle 'die Frage: Soll drm Anfrage der ÖcrrcirRiiric, daß die Kiirriglirlrcri Propdsitiorrcir in der Regel“ nicht bridiii Rriricir xrlririrzcirig Vorgrlc'gt werden möchten, bcigetrctcn wer- deii? Licjcrrigcn, wclche dmr Antrag a::ncdrricn, bittr ici), aufzu- stehen. Es haben sicb mrdr als zwki Tritte: fiir dcn Aiiirag erhoben, er ist also arrgcrrommrn. Rcfcri'rir vor! Kattc (liest): 11) Dem „nl; Nr.18 ;iti §. “ZK, dcs chlcmc'iiis gxstclltc'ri Petitum ciidlirii, ZU!" Wadi dcr Kandidatin fiir die bei der Hauptvcrwaltung der
.,
Staatssiimlch erledigten Stellen dic absoliirc Stimmenmehrheit fiir erforderlich i'rai'likcn ZU wollen, tritt die Hrrrcn-Kitric mit der “))iodificatiori bei, daß, um die Zweifcl Zit beseitigen, untcr wclckicr “Form gcwiidlt wcrden solle, und um die wiiiisiiicnöwcrili erscheincndc Vrstiiiiirrrmg arrfrmicdmcri, das; die Stimm- Frttcl iiirrcrsiiiriebrir sciri miiffcii, Sc. IJTajcstiit allerimtcrrhänigst ge- brtcn werde, den §. “„Is dcs Reglements dahin zu faffcn: Wenn bei dcr Hairpt Verwaltung dcr Staatsschuldkn eine Stolle erledigt ist, so werden die Uns fiir dieselbe Von dem Vereinigten “Landtage vorziisckiiagcndcn drci Kandidaten, auf die diescrdalb von Uns crgangkirc Aiiffordcrimg, iiach Vor- sriirift drs Reglements iiber das Verfahren bei siiirrdischerr Wadlcn vom 22. Jimi 1842 gewählt. Die mit den Na- men der Stimmgcbcr unterschriebenen Stimmzettel sind sind Von den Ordnern (§. Z.“) cinzusammeln und von den Marsckiiillcn beider Kriricrr drs Vereinigten Landtaqs, untcr Zuriciiung dcr Scrrctaire, zu eröffnen. * errrgleick) dic Abtheilung dicse Modification nicbt fiir anqemes- sen hält, so glaubt sie dennoch die Zustimmung zu derselben mis dem Grunde bcfiirworirn „Zit miiffcn, weil der Haupianirag ihr 311 wickitig ersiiicint, Um ihn cincr nichr wesentlichen Abänderung wcgi'n fallen Zu lassen. “.'ibgcordn. von Vinckc: Ick bin mit drr Ansickt dcr Abthei- lnng vvllkonriricn cirerrstandcn, daß die von dcr Hrrrr_p-Krtr*ic Vor- grschlagcrrc Modification ungeeignet ist, ja, die :*)?„odtslcation scheint mir so ungeeignet zu sein, daß ick in dicscm Jail lleber darauf Ver- zichten möchte, unseren Antrag an kcttATlrron geflangen zu reden, mit nicht dieser höchst ungeeigneten Modinrrrtwn [*ctpfliclitcn ZU müssen; denn wenn die Namen untcr dcm Sttnmlzcitxl untcrschrirbcn sein sollen, so ist das eine solide vollständige KairYtNrung der Stimmfrei- heit, daß ich dann als cinfackicr vorzftle wiirde“, dnrch den Namens- arrfruf festzustellen, für wen Zékck 1tt11111lcii_wrll. Jcbhaltc dic Mo- dification deshalb für durchaus 1111_3_wcckinaßrg und wiirde mir lieber eine relative Majorität gefallen lame", in dcr Ueberreugung, daß Se. Majestät, wenn Sie eine absolute Mehrheit iiberhaupt fiir zweckmäßig finden, Sie in dem Bcschlujffc unserer Kurie genügenden Anlaß er- kennen werden, eine so gdergn'ete Bestimmung zu erlassen, Da es sich namentlich um Persönlichkeiten handelt, welche in der Regel in Bérlin anwesend sein und demnach erfahren werden, Wer ihnen die Stimme gegeben hat, so scheint mir die Modification der Herren- Kuric, wie gesagt, unpassend und auch der Würde der Versammlung
nicht recht zu entsprechen.