1880 / 154 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Jul 1880 18:00:01 GMT) scan diff

Beim Reichsheere:

10) Die oberen Beamten bei Etappen-Magazinanstalten, Feldbäckereiämter, als: _

a. die Zeldprovtantmetfter, b. die eldmagazinrendanten, o. die Yeldmagazincontroleure, ck. die eldmagazinassistenten.

11) Die oberen Beamten bei den Feld-

Etappen-Lazaretbanstalten, als:

u. die eldlazaretbinspektoren, b. die eldlazaretbrendanten, 0. die eldapotbeker.

12) Die den rovinzial-Generalärzten igegebenen stellvertr enden Kprps-StabSapotbe er und die

eld-StabßgBot-Heker.

13) ie oberen; eamten bei den Feld- und Etap- pen-Tele rapbenbebörden, als:

n. die elegrapbendirektoren, b. die Telegrapheninspextoren, o. die Telegrapbensekretare, (1. die Telegrapbenassistxnten. , 14) Bei dem Chef der Milikgrtelegrapbte: die Telegrapbensekretare. _

15) Die oberen Beamten bei den Feldpostanstalten, a s:

.der eld-Ober-Poftmeister,

. die eld-Ober-Po-tinspektoren,

. die rmee-Yostdirekkoren,

den Feld-

und

. die Armee- oftinspektoren, . die eld-Postmeister. _ ,die eld-Ober-éostsekretare, . die eld-Postse retäre, ' . die. ,Qßärzte (Bayern: Vetermare) der vst-'Pf,erdedepots. 16) der olizeidirektor im gro en Hauptquartixr. 17) die ntendantur-, oberen agaziu-_, Garmson- erwaltungs-, Lazaretb- und Monttrungsdepot- eamten m Festungen, welche in Belagerungs- zustand erklärt ftnd; ferner: , 18) l?Ichayern und Württemberg: die Feldgejst- en.

und einschließlich der

13. Untere Militärbeamte (im Range der Mannschaften vom Feldwebel abwärts).

1) Die Unteravotheker und Pharmazeuten ein- schltießlicb der einjährig-frejwilligen Pharma- zeu en.

2) Preußen und Sachsen:

die Militärküster. (Württemberg: siehe 11.13.11).

Außerdem im Kriege und

3) Die Kaffendiener bei den Feldkrie skaffen und den Kriegskaffen der Ctappenbebör en.

4) Die Feldbackmeister und die Feldmagazmaufseber bei den Feld- und Etappen-Magazmanstalten.

5) Die Feldpostschaffner bei den Feldpostanstalten.

6) Die Polizeibeamten im großen Hauptquartier und bei den General-Etappeninspektionen.

7) Die chirurgischen Jnstrumentenmacber und die Apothekenbandarbeiter bei dsn Feld- und Etap- pen-Lazaretbanstalten. '

8) Die Telegraphen-Vorarbeiter und Arbeiter bet der Feld- und Etappen-Telegraphie.

9) Die Feldpostiüone bei den Feldpostanstal'ten.

10) Die Unterbeamten der Magazin-, Garmson-, Lazareth- und Montirungsdepot- Verwaltungen in estungen, welche in BelagerungSzustand erkl rt find;

ferner: 11) Württemberg: die Feldküster.

111.

der Marine.

untergeordnet sind.

4. Obere M

ilitärbeamte

(im Offtzierrange).

1) Preu ßen: der Generalauditeur der Armee und die Räthe (Mitglieder) des Generalauditoriats. S a ck s e n : der Generalauditeur als Vorstand des Ober- KxibegSgericbto und der Ober-Kriegßgerichts- ra . Württemberg: der Generalauditeur und die Räthe (Mit- glieder) des Ober-Kriegögerichts. 2) Bei den Militär-Jntendanturen: . die Jntendantur-Rätbe soweit dieselben und Affefforen, nicht unter die . die Re erendarien, Kategorie 11.4. 1 . die Se retäre faÜen. . die Registratoren, . die Sekretariaks- und Registraturasfistentea ;

der Intendant der Armee

die vortragenden juristischen Rätbe des Kriegßministeriums,

die Expedienten, ,Kalkulatoren, Registrato-

ren und expedirenden Sekretare des Kriegßministeriums.

Wüxxittembexg:

die ätbe, die Sekretarjat - und Registratur- beamten des KriegSmmk teriums , (emscbließ- lich Sekretär des Ober-Kriegögenchtö),

die Beamten des riegözablamts:

a. der Krke Szab meister,

kd. der Kas rer,

o. der Buchhalter,

ck, der Assistent,

der Jntendantur- und Baurath und der Bau- inspektor.

3) reußen: er evangelische und der katholische Feldprobst der Armee.

[ 1) Die Marine-Jntendanturrätbe

ren.

rendarien,

täre,

8) Die D toren, 9) Die Ober- genieure, 10) ie Inge- nieure, 11) Die Unter- Ingenieure, 12) Die Kon- struktions- eicbner, ie_Ober- meister (Oberwerk- meister), 14) Die Marine- Rendanten. 15) Die Werft- Betriebs- sekretäre,

irek-

13)

Bei der Marine:

1) Die Mariueküster. 2) Die auf Schiffen und Fahrzeugen der Marine zur Verrichtung dienstlicher Funktionen einHe- s(bifften unteren Civilbeamten, sowie die an er 111.12. 6 bis 10 genannten Militärbeamten

brend des mobilen Zustandes.

2) Die Marine-Jntendanturaffeffo-

3) Die Marine-Jntendanturrefe- 4) Die Marine-Jntendantursekre-

ne -Hafen-, Maschi- nen-, Schiff- u. Garnison- baues,

bei den Werften,

dies

1

zu 8 bis 14,

welche vor

d. 1. April

1880 in

dieseStelle

ein etreten nd;

u 15, we che vor d. 1. April

1880

Werft- sekretäre waren.

Militärbeamte, Welche nur den ihnen vorgeseßten höheren Beamten und Behörden

soweit elben nicht

unter die 1 Kate orie

11. . 1 fallen.

5) Die Marine-Jntendanturregistratoren,

6) Die Marine-Jntendantur- Sekretariats- und Registraturasststenten,

7) Die Oberlootsen der Marine, someit dieselben nicht unter die Kategorie 1. 11. 1 fallen.

des Mari)

Die am Bord ein- gescbifften Beamten der &enatmten ategorien “stehen im doppelten Unter- ordnungs- 1317“)? a m e. Siehe 11. 14. 8.

Beim Reichsbeere:

Bei der Marine :

der Bekleidungs-

_ , und Proviant- 16. Dte Marme-Rendanten, verwaltung,

17. Die Marine-Kontroleure, - 18. Die Bureau-Asfistcuten, YIYÜLY IZKF“

befinden.

“„ [Außerdem im Kriege und während des mobilen Zustandes.

ck“* “* ' 4) Preußen:„7 ' Die im mobilen Büreau des Krie Smintsters Zick) befindenden Rätbe, sowie d e den mo- ilen )Büreaus des Kxiegsmin-Mrs und des ?OMWKZM Feka-Zx tamen “Leis Kdai- “kréz " en 7mex1 expe reu en SektexxreÉÉGéßeiMM Reßiftratoren u1d Geheimen Kanzleisekretäre. 5) Bei den stellvertretenden Jntendanturen: die Expedienten und Kalkulatoren, ferner “,“-.;“)? Sachsen: der stellvertretende Intendant.

19) Die Direktoren, *

20) Die Ober-Jnge- mente.

21) Die Ingenieure,

22) Die Unter-Jnge- nieure, -

23) Die KonstrukU tionszeichner,

24) Die Obermeister (Obeerkmeister),

25) die Marine-ch- danken,

26) Die Werft-Ver- waltungssekretäre,

27) Die Werft- Be- triebssekretäre,

28) Die Werft-Sekre- tariatßasfistenten, 1 1 Die im mobilen Büreau des Chefs der Admi- ralität fich befindenden etatSmäßigen oberen Civilbeamten der Admiralität.

30) Die etatsmäßigen oberen Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriegsbafengebieten, welche in Belagerungszustand erklärt worden

fin . 31) Diesauf Kriegsschiffen fungirenden Civil-Ober-

des Markm- Hafen“- Maschinen- und Schiffbaues,

ck

soweit dieselben nicht zu den unter 111. 4, 8 bis 15 und 11. 4. 8 auf- geführten Kategorien gehören.

bei den Werften,

lobt en.

€„13.(Untere M_ilitärbe|amte x(im Range der Mannschaften vom Feldwchl abwärts).

1) Die Loosen, 2) DicMatecialixnverwalter, beim Marine-Loot- 3) Die Maschinisten, sen-und Betonnungs- 4) Die Schiffsführer, ] wesen. 5) Die Steucrleute,

? Zu 6 bis 10

bei den Werften, Welckxe vor dem 1. April1880 in dieseSteÜen ein- getreten smd. Die an Bord einge1chifften Beam- ten der genannten Kategorien stehen im doppslten Unterordnun Sver- bältniffe. Siehe 11. 13. .

Zu 8. Die Werft - Büreau - Assistenten, welche vom ]. April 1880 ab in Stellen von Werftschreibern ein- getreten smd bezw. noch eintreten soüten, besitzen auch in letzteren Steüen die Eigenschaft als Militärbeamte, 11) Die Magazinaufseber der Bekleidungs- und Proviantverwaltung, Welche fich zur Zeit in diesen Stellen befinden.

6) DieMarine- zeichner,

7) Die Werk- meister,

8) Die Werft- Büreau-Asfi- stenten,

9) Die Maga-

zin-Oberauf-

1eber,

Die „Maga-

zinaufjeher,

10)

'; Außerdem ikariege undkwäbrend des mobilen Zustandes.

';;1) Pr'euße .. T'.

DZ x, Die Kanzleidiener bei den mobilen Bureaus ?; des Kriegs-Ministers und des Vortragenden FGeneral-Adjutanten des Kaisers.

12) Di:» Marinezeickmer,

13) Die Werkmeister,

14) Die Werftschreiber,

15) Die Werft-Hülfs- schreiber,

16) Die Magazin-Ober- Aufseher,

17) Die Magazin-Anf-

seber, 18) Die Magazin-Hülfs- aufseber, 19) Die Schleusenmeister, 20) Die Schleusenmeis:ergebülfen, 21) Dix: Dock-, Krabn-, Takel- und SpriJenmcister, 22) Die 3 axxsckoreiber, 23) Die Hülfsbaufcbreiber, 24) Die Dock- und die Brückenwärter, 25) Die Werftportiers, %

soweit diesel- ben nicbtzu den unter 111. 13, 6 bis 10 und 11. 13. 2 auf- geführten Kategorien ge- hören.

26) Die Werft-Büreau- und Kassen- diener,

27) Die Werfibootßleute,

28) Die Führer von Werftfabrzeugen,

29) Die Werftmascbinisten,

30) Die Bauaufseber,

31) Die Hülfsbauaufscber,

32) Die Werftkanzlisten,

33) Die Werftfeuermeister,

34) Die Hülfszeicbner,

35) Die Lootsenaspiranten, ]

bei den Werften.

36) Die Untersteuerleute, 37) Die Zimmerleute, 38) Die Köche,

39) Die Heizer,

40) Die '.Ukatrosen, '

41) Die im mobilen Büreau des Chefs der Admi- miralität fich befindenden etatSmäßigen Civil- Untcrbeamten der Amiralität.

42) Die ctatsmäßigen unteren Civilbeamten der Marine in solchen Marine-Kriezßbafengebieteu, Zeche in Belagerungszustand exklärt worden

n .

43) Die auf Kriegsschiffen fungirenden Civillootsen-

und Civillootsenaspiranten.

beim Marine- Lootsen- und Beton- nungswesen.

Königreich Preußen. Se. Majestät der König haben AUergnädigst geruht:

den Landgerichts-Rath Küster zu des BezirksverwaltungSgerichts daselbst auch am Süße des leßteren, und

Stettin zum stellvertretenden richterlichen Mitglieds für die Dauer seines gegenwärtigen Hauptamtes

den GerichtS-Affeffor Wollmar in Lüneburg zum Amtsrichter zu ernennen.

[Ministerium der geistlichen, Unt'errichts- und WWMedizinal-Angelegenhetten.

WIFI: Königliche Akademie der Wissenschaften.

Rittags

Die Königliche Akademie der Wissenschaften- hält am Donnerstgg, den 8. Juli, Nach: um fünf Uhr, eine öffentliche Sitzung zur Feier dks Leibmztfchen Jahrestages, zu

welcher der Eintrttt auch ohne befondére Einladung durch Karten freisteht.

Berlin, den 3. Juli 1880.

Der vorsißend'e Sekretar der Königlichen Akademie der Wiffenschaften. A. Auwers.

Königliche Friedrich-Wilhelms-Universität

zu Berlin. Bekanntmachung.

Zu Michaelis dieses Jahres kommt ein Beuth-Stipendium im „Betrage von 1200 515 jährlich auf fünf Jahre bei der hiesigen Königlichen Universität zur Vergebung.

Die Bewerber, würdige Studirende, müffen einer der vier Fakultäten, oder der hissigen Bauakademié angehören. Bei der Verleihung ist durch das Testament der Stifterin den Nachkommen mehrerer in demselbxn bezeichneten Familien unbedingtes Vorzugsreeht ge eben und in zweiter inie soll den Eingeborenen der Vatertadt der Erblafferin, Cleve, ein VorzugSrecht zustehen.

Der Inhaber des Stipendiums ist verpflichtet, mindestens ein Jahr auf der hiesigen Universität zu studiren, die übrige Zeit kann er sich den Studien auf einer anderen deutschen Universität widmen, und das Stipendium auch nach beendigten Studien in der Zeit fortbeziehen, die er zu seiner weiteren Ausbildung verwendet, bevor er in eine selbständige, mit einem Einkommen verbundene Berufsthätigkeit eintritt.

Die Bewerber haben fich vom heutigen Datum an, inner- halb drei Monaten zu melden.

Berlin, den 30. Juni 1880.

Rektor und Senat der Königlichen Universität. Bsseler.

Justiz-Ministerium.

Der AmtSrichter Boehncke in Johannisburg ist in Folge seiner Ernennung zum Garnison-Auditeur aus dem Civil- Juftizdienst geschieden, _

Die nachgesuchte Dxenstentlaffung ist ertheilt: dem Amts: erichts-Ratl) Sitt in Cöln und dem Amt§gerichts:Rath Züster in Calbe a. Milde mit Pension, dem Amt-Zrickzter Freiherrn Wolff von Gudenberg in Oldendorf behufs Uebertritts zur ständischen Verwaltung, dem Notar, Justiz- Rath Verendes in Eilenburg und dem Notar, Justiz-Rath Dipps in Tilsit.

Der Amthcrichts-Ratl) Namisck) in Groß-Strehliß und der AmtherichtS-Rath Bode in Cassel sind in den Ruhestand etreten.

43 In die Liste der Recht-Zanwälte ist Zingstragen: der Recht§anwalt Becker in Bockenheim: bei dem Ober-Landes- gericht in Frankfurt a. M. '

Der Rechtsanwalt Grawe m Ncustadt-Magdeburg, früher in Osterwieck, hat sein Amt als Notar niedergelegt.

Der AppellationsgerichtckRath 3. D. rg en sen in Kiél, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz=Rath Buße in Liegniß und der RechtSanwalt 0x. Schottländer in Frankfurt a. M. smd gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Dsm Grundbesißer Vochynek zu Sukowiß, Kreis Cosel, ist die in Silber ausZeprägte Gestüt-Medaikle verliehen wordsn.

*" Ministerium der öffentlichen ArbeiteanZZ-ZZJ

Der bisherige Regierun s-Baume'ister Oskar Graß- mann ist als Königlicher reis-Bamnspektor zu Rawitsck), Regierungsbezirk Posen, angestellt worden.

Perfonalveränderuugen.

Königlich Preußische Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Verseyunaen. Jm aktiven Heere. Ems, 24. Juni. Ritter,Pr.Lt.:113 55110 des Inf. Regts. Nr. 30, unter vorläufiger Belas. in seinem Kommando als Adjut. bei der 31. Jnf. Brig, zum überzäbl.Haup1m. beföxderf. v. Heydebreck, Hauptm. vom Inf. Regt. Nr. 15, unter 2521011. in seinem Kommando als Adjut. bei dem Gen. Kommando des 17111. Armce-Corps, in das It's. Regt. Nr. 23 versetzt. v. Use- dom, Hanptm. vom Jäger-Bat. Nr. 14, dem Bar., unter Beförder. zum überzähl. Major, aggregirt. v. Bredow, Pr. Lt. vom Jäger- Bat. Nr. 5, unter Entbind. von dem Kommando als Adjut. bei der 41. Inf. Brig. und unter Beförd. zum Hauptm. und Comp. Cbef, in das Jäger-Bat. Nr. 14 versetzt. Graf v. Blücher, Sec. Lt.

vom Jäger-Bat. Nr, 5, zum Pr. Lt. befördert. Kettlcr1., Pr.Lt.

vom Inf. Regt. Nr. 95, unter Stellung 5 ]a Zaids dieses Regts., als Adjut. zur 41. Inf. Brig. kommandirt. Buttmann, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 95, zam Pr, Lt. befördert. v. Mutius, Oberst-Lt. und Abtheil. Commandeur vom Feld-Art. Regt. Nr. 26, zum Feld-Art. Regt. Nr. 24, behufs Vertretung des beurlaubten Regts. Commandeurs, kommandirt.

Yichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. Juli. Se. Majestät der Kaiser und König machten, wie „W. T. B.“ aus Ems meldet, gestern Nachmittag mit Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin-Mutter von Mecklenburg-Schwerin cine Spazier- fahrt und wohnten Abends der Vorstellung im Theater bei.

Die Großherzo in ist heute Vormittag um 103/4 Ulr nacb Cassel abgereiß. Se. Majestät der Kaiser gaben Höchä-

derselben das Geleit bis zum Bahnhofs.

- Die Botschafterkonferen ist schlaffen worden. z

* Die „h_eutige 25. Sitzung des Herrenhauses eröff- nete" der Praftdent Herzog von Ratibor um 111/4 Uhr und verkundete dem Hause den für die Gratulation zu der Verlobujng Sr. Könimlichen Hoheit des Prinzen Wil- helm ernaegangenen Dank der Allerhöchsten Herrschaften.

Auf dex _Tagesvrdnung stand der mündliche Bericht der )(11. Kommtsston über den aus dem Abgeordnetenhause einge- ?911genenG5sZHentwurf, betreffendAbänderung der 1rchenpol1t1 chenGeseße. Der Referent derKommission Herr Adams__emp!ahl dte unveränderte Annahme der Vorlage. In der_Kommisnon eien sämmtliche Amendements mit alLen gegen dxct Stimmen abgelehnt worden. d1e Vorlage als einen wichtigen Schritt zum Frieden, in der Erwartung, daß auch von der anderen Seite entgegen- kqmmende Schritte eschehen würden. Die Negierun wolle mcht dux? den Ver uch der Wiederherstellung etnes lertikels das Sch1 sal der ganzen Vorlage in Frage stel1cn. _ Der

vorgestern ge-

Die Kommission betrachte

Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten von Puttkamer beschränkte sich darauf, den Standpunkt der StaatSregierung ' Zu der Vorlage darzulegen. Als die Regierung steh veranlaßtge- ehen habe, den Ansturm der vatikanischen Tendenzen abzuschla en hqbe ihr fern gelegen, einen Konflikt mit der katholis en erche hergufbeschwören zu wollen; daß dieser Konflikt nicht habe vermteden werden können, beklage die StaatLregierun am me1ste1). Die Vorlage enthalte [einen Versu zum" AuEglexch. Den katholischen Mitunterthanen solle das gewahrt werden, was ohne Verletzung der unveräußerlichen Yechte des Staates gewährt werden könne. Auf diesem Standpunxt beruhe die Vorlage. Daß auf Grund 529 L_lrtckels 4 jeder Bischof zurückkehren könne, se't eme, arge „Unterstellung: es soÜte dadurch nur du? gesoßl1che Mögltchkeit der Rückkehr gewährt werden. Die Vorlage 161 mm zwei diametral entgegenstehenden Gesichts- punkten angegmffen worden; auf der einen Seite habe man behauptet, ,d1e Staatsautorität werde vernichtet, auf der anderen Se1te: man übergebe die katholische Kirche mit ge- btxndenen Händen und Füßen der WiUkür des Staates. DW StaatSregierung glaube durch diese Vorlage nicht dze Inte'reffen des Staates zu schädigen, sondern emen FNeden mit der Kirche herzusteklcn. Der Rest der Vorlage sei immer noch ein nüßliches Ver- waltungsxxeseß, und es sei Pflicht der Regierung, auch das klemsteHülssmittel nicht zurückzuweisen, um den Beschwerden der katholischen Mitbürger abzuhelfen, Er bitte daher, die Voxlage unverändert anzunehmen; dieselbe werde in legaler We1se, den Interessen des Staates gemäß angewendet werden. 7 Herr Dove erklärte dagegen: der Protestantismus konne nur „durch eine starke Staatsgewalt gesichert werden. DW römische Kirche stelXe sich über den Staat. _Er halte es für absolut unmöglich, daß Bischöfe wieder auf 1hre Stüh1e znrückkehren dürften, die die Maßnahmen der preuß1schen StaalSregierung gegen die Kurie mit den Christenverfolgungen eines Nero verglichen hät- xen. Erft sei die römische Kurie bescbsiden in ckan _Foxd-erungen gewesen; jetzt weise sie die weitgehendsten Anerwetungen zurück; Rom werde von keinem Staate befrie- d1gt werden. Er halte die Vorlage unbedingt für eine schwere NWderlage der Regierung, könne derselben daher nicht zu- sttmmYn. Der Redner ging sodann auf die Entwickelung des Kampfes zwischen Staat und Kirche näher ein, beleuchtete die Matgeseße und betonte stets die unveränßerlichen Rechte des Games. BVÖ der Maigeseßgebung habe man den Fehler be- gangen, „daß dieselbe für die evangelische wie für die kaiho- [tsche K1rche gelte, obgleich beide in ihren Anschauungen und Zwecken so weit au-Leinander gingen. Nachdem der Redner 11och die Artikel im Einzelnen der Betrachtung unter- zogen, bat er schließlich, die Vorlage abzulehnen. * Bei Schluß des Blattes hatte der Minister der geistlichsn 2c. An: gelegenhbiten von Puttkamer das Wort.

- Von verschiedenen Seiten sind Zweifel darüber ange- regt worden, wie im Geltungsbereiche des Allgemeinen Land- rechts die Fundsachen polizeilichzu behandeln seien, nach- dem durch den H. 23 des zur Deutschen Civilprozeßordnung erlassenen preußischcn AquührungSgeseßes vom 24. März 1879 die §§. 23 bis 48, 57 bis 60, 76 bis 80 des Allgemeinen Landrechts Thl. 1. Tit. 9 durch die an deren Steüe geseßten Bsstimmungen abgeändert und die §§. 49 1193 56 a. a. O. aufgehoben worden sind. In Folge dessen hat der Minister des Innern den Königlichen Regierungen durch Cirkularerlaß vom 16. v. M. Nachstehendes eröffnet:

Durch den gedachten §. 23 des Geseßes vom 24. März * 1879 ist in der dem Finder nach §§. 20 und 22 des Allg. Landrecht?) Thl. 1. Tit. 9 obliegenden Verpflichtung, den Fund der Polizeibehörde anzuzeiYn und bestimmt anzugeben, wie und wo er zum esiße d€r gefundenen Sache Jelangt sei, nichts geändert worden. Die Polizei-

ehörden haben Über diese Anzeigen vollständige Ver: zeichniffc zu führen Und dem Verlierer einer Sache auf Nachfrage über die erfolgte polizeiliche Anmeldung des Finders Auskunft zu ertheilen. Um dém Verlierer die Geltendmachung seines: Anspruchs auf die gefundene Sache zu erleichtern, empfiehlt es sick), daß die Polizeibehörden da, wo besondere Verhältnisse nicht entgegenstehsn, ein Verzeichnis; der ange- melbeten Fxmde an der zu Bekanntmachungen der Polizei- behörde bestimmten Stekle des Polizeilokals einen an: gemessenen Zeitraum hindurch aushängen, ohne daß jedoch hierfür Kosten erhoben werden dürfen. Mit der Aufbewahrung der gefundenen Sachen haben fick) die Poli- zeibehörden nicht zu befassen. Die nach den §§. 23 bis 25 des A. L. R. Tbl. [. Tit. 9 dem Richter zustehende Befugniß, die gefundene Sache gerichtlich in Vsrwahrung zu nehmen oder die Verwahrung dem Finder unter Ertheilung von Vorschriften Über die Art der Verwahrung zn übertragen, ist durch den §. 23 des Geseßes vom 24. März 1879 der Polizeibehörde in analoger Weise nicht eingeräumt. WiÜ der Finder sich der Aufbewahrung nicht unterziehen, so bleibt ihm Überlassen, seiner Verpflichtung, . die gefundene Sache an den ihm unbekannten Ergenthümer abzuliefern, wie jeder andere Schuldner, der sich seiner Ver: pflichtung aus einem in der Person des Gläubigers lie: genden Grunde nicht entledigen kann, durch gerichtliche Hinter- legung Genüge zu leisten. Ynderxrfeits ist selbstverständlich nicht ausgeschlossen, daß der Volize1behörde nach Maßgabe der §§. 94, 95, 98 der Strafprozeßordnung vom 1. ebruar 1877 die voxläufige Beschlagnahme der gefundenen ache in den- jenigen Fällen zusteht, in welchen Her Verdacht der Unterschla- gung dieser Sache begründet erschemt (§. 246 des Strafgeseß- bnchs). Ob der Finder bei dem Gßrichte das Aufgebot einer gefundenen Sache bezw. den zulékzsstgen Verkauf einer gefun- denen Sache beantragen wil], unterltegt nach §. 23 Absaß 2 und 3 des Gesetzes vom 24. März 1879 lediglich seiner Entschließung Ueber die Ansprüche des Verlierers, bezw. der OrtLarmenkasse auf Herausgabe einer gefundenen Sache, sowie über die Gegenansprüche des Finders, insbesondexe den Anspruch auf Finderlohn haben die Polizeibehörden mcht u entscheiden, da diese Ansprüche privatrechtlicher Natur szind, daher durch polizeiliche Einwirkung dem Rechtswege vor den ordentlichen Gerichten nicht entzogen „werden können. Um jedoch den Ortsarmenkassen Gelegeantt zu Leben, den ihnen etwa nach §§. 44 bis 48 des A. L. . Thei 1. Titel 9 zu- stehenden Anspruch auf gefundene Sachen geltend zu machen, haben die Polizeibehörden die Verwaltung der Ortsarmenkasfe

von den eingehenden Anzeigen über gefundene Sachen in *

Kenntniß zu sesen, auch derselben mitzxxtheilen, ob sich xr- sonen zu den gefundenen Sachen als Ergenthümer pol1ze1l1ch gemeldet haben. Die Königlichen Regterungen werden ver-

, anlaßt, die Polizeibehörden Ihres Bezirks hiernach mit An:

weisung zu versehen.

_- Gegen die Versäumung einer Frist zur Ein: legung emes Rechtßmittels kann nach §. 44 der Straf- prozeßordnung die Wiedereinseßung in den vorigen Stand beansprucht werden, wenn der Antragsteller durch Naturereig- niffe oder andere unabwendbare Zufälle an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. In Bezug auf diese Bestim- mung hat das Reich?:gericht, 11l. Strafsenat, durch Er: kenntnis; vom 28. April 5. J. aUSgesprochen, daß das Ver- sehext des Anwalts, vermöge dessen er ohne genügende Legiti- matlon für den Angellagten die Revision angsmelöet und be- gründet hat, in Folge dessen die Revision als unzulässig ver- worfen wurde, ein unabwendbarer Zufall im Sinne des §. 44'Stx.'P.O. ist und dem Angeklagten keinen Anspruch auf 519 Wtedereinseßung in den vorigen Stand gewährt.

*, Entfernt sick) ein Fremder auf die Aufforderung des Verechtrgten aus dessen Wohtmng nicht sofort, sondern nach kgrzem Zögern, soister, nach einem Erkenntniß des Ykeicthe- rtcht-Z, 111,Strafs., vom 28. April 5. I., nicht wegenÖaUH- frtedensbruchs zu bestrafen, wenn er durchsein Verhalten bekundet hat, daß er slch durch das Zögern nicht mit dem erlassenen Verbote in Widerspruch seßen woÜte und dasselbe auch nach kurzer Frist befolgte.

_ Der DiSziplinarhof für nichtrichterliche Beamte trat heute zu einer Sißung zusammc-„U.

_ Der General der KavalXerie von Rauch, Chef der Land-Gxnsd'armerie, ist von. einer mehrwöchentlichen Znspizir rnngSrerse hierher zurückgekehrt.

- Der General-Lieutenant von Dannenberg, Com- mandeur der 2. (Harde-Jnfanterie-Diviston, hat Einen mehr- wit5chentlichen Urlaub nach Marienbad und der Priegniß an: ge reten.

* S. M S. „Luise“, 8 Geschüße, Kommandant Korvetten-Kapxtän Schering, hat am 3. Juli cr. von Hong- kong die Heimreise angetreten.

Württemberg. Stuttgart, 1. Juli. Ihre Majestät die Königin hat sich heute aufenthalt nach Friedrichx-Zhafen begebon.

Hessen. Darmstadt, 1. Juli. (D. Ztg.) Die Erste Kammer der Stände vertagte sich hsute nach Annahme des BauordnungE-geséßes auf unbestimmte Zeit.

(St.:A. f. W.) zum Sommer:

Oesterreich-Ungarn. Wien, 2. Juli. (W. T. V.) Fürst Milan von Serbien ist heute Abend nach Ems abgsreist. - Se. Majestät der Kais er hat dem Ministßr Prazat die Geheimrathswürde verliehen.

Schweiz. Bern, 1. Juli. (N. Zürä). Ztg.) Der Ständerat!) stimmte heute bLi der Bérathung des Ge- heimmittelgßseßes mit 15 gegen 13 Stimmen, welch leßtere für definitives. Festhalten an der Rückweisung an den Bundeszrath waren, dem Abweisungsbeschluffe des National- raths bei und beschloß, am Sonnabend die Session zu schlie- ßen und am 29. Novembßr sie wieder zu eröffnen.

Die ganze gestrige Sitzung des Nationalraths wurde achgefÜllt mit der Verathung der zwei ersten Artikel des Gesßßes Über die Stempelung der (Gold- und Sil- berwaaren. Art. ], welcher die Kontrole für Waaren von einem gewissen FLitmchalt obligatorisch macht, wurde mit 59 gegen 12 Stimmen wesentlich nach dem Vorschlage der Kom- mission angenommen.

Belgien. Brüssel, 2. Juli. (W. T. B.) In dem Erlaß des Ministers derA uswärtigen Angelegen- heiten an den belgischenGesandten beimVatikan, betreffend den Abbruch der diplomatischen Beziehungen zum päpstlichen Stuhls, heißt es: Die Aufrechterhaltung der Ge: sandtschaft war möglich, ja sogar rzüßlick), so lange der Papst den Kämpfen fern blieb, die in Bclgten von den Bischöfen gegen die Geseße und nationalen Institutionen erregt wurden, und seinen Einftuß dazu verwandte, die Feindscligkeitcn zu mildern. Die Anfrechterhaltung der Gesandtschaft wurde aber unmög- lich von dem Augenblicke an, wo der Papst zum Widerstand gegen dis Staatsgeseße ermuthigte. Obwohl er mit an esehen hatte, wie e cefsiv und inopportun die von den BischöYn'be: züglich dcs chulgeseses getroffenen Maßnahmen waren, g1ebt der Papst cht in Folge einer unbegreiflickzen Aenderung semer bisherigen Haltung den von den Bischöfen erlassenen Instruk: tionen seine Zustimmung. Unter diesen Umständen halt es die Regierung für ihre Pflicht, die Gcsandtschgst gbzuberufen.

Antwerpen, 2. Juli. (W. T. B.) Dte htestge Kom: munalverwaltung hat für nächsten Sonntag - an welchem Tage die Katholiken ihren am 8. v. M. errunge- nen Wahlsieg zu feiern gedachten - jede öffentliche Kund- gebung untersagt und jedwede Ansammlung von mehr als 5 Pkrsonen auf den öffentlichen Straßen verboten.

Großbritannien und Irland. London, 2. Juli. (W. T. B.) Im Unterhause nahm Bradlaugh beuts, nachdem er eine Erklärung an Eidesstatt abgegeben hatte, seinen Sitz im Hause ein. -- Ju Beantwortung der gestern vom Deputirten O'Dono hue angekündigten Anfrage_ er- klärte dcr Unter-Staats ekretär D'ilke: es gebe kemen PräzedenzfaU, daß einer fremden Regierung wegen Aus- weisu,ng von Jesuiten Vorstellungen gemacht worden wären. Auch habe kein britischex Unterthan, der von der durch die französische Regierung, verfügten Aus: weisungßmaßregeln betroffen worden, btsher den' S feiner heimischen Regierung nachgesucht. "Auf ?me.„ 11: frage Richards erwiderte Gladstone: uber „dre ]ungst erwähnten Versuche Lord Clarendo_ns„ 1111 Jghre 1870, den Beginn einer Abrüstung herbcxzyfuhrcn, beftnbe sich im Auswärtigen Amte nur em Schrtftenwechsel mxt zrankreich. Ueber den beziiglichen Mcmumgsaustgusch m1t

cutschland sei kein Schriftenwechse1 vorhanden, wetl d1e Arx- gelegenheit vermuthlick) nicbt amtltxh verhaydelt'woxdxn sex. Eine Vorlogung der Schriftstücxe, d1e m_tr em? eznsemge set, empfehle sich daher um so wemger, als ste zu 1rr1„en Schluß- folgerungen und polemischen Kontrovxrsen fßhren Önnte. (Al]g. Corr.) Großbmxanntens Staats: einnahmen in dem am 30.„Jum abgelaufenen ersten Quartale des neuen Finan 1ahres, betragen 19 619058 Pfd. Sterl. gegen 18 922 050 ft). Sterl. im entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden Jahres, was eine Zunahme von 697 008 Pfd. Sterl. darstellt. An diesem Zuwachs