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Es waren anwesend:
1) aus dem Herren-Stcmdx: Vier Mitglieder;
7) aus dem Stande der Mtinschafi: Einnnddreißig . Mitglieder;
3) aus dem Stande der Stßdte:, _ . Dreiundzwanzig Mitglieder,
4) aus dem Stande der and ememben: Achtzehn Mit ieder.
E : ur Aus ühmng ber ah,!- eschritten wurde, beantragte der Wgwrßneie von Lfluerswald, er wun?che vor Vollziehun der Zahl errn Kk-
eine Erklärung zu wtokolk zu, geben, imd ersuchte den schall, djeses „ck atten. Seine Erklärung lautet, wie folgt: Wie er die lle
wel e dadurch ni
Beirat des Vereinigten Landtags entzogen werden, einberufen wer- ,. , rovinzial-Ständen verfassungsmaßtg berathenen neuen Strasgeseß uches, und daß er
den soZten, wie z. B. des bereits von den
zu diesem Zweck die angeordnete „Wahl vollzöge.
Für diese Erklärung entschieden fich auch die nachfolgend ge- nannten Deputirten: Donalitius, Zebens, Schulz aus Schilla, Gre- er, Wenghöffer aus Gumbinnen, Plagcmann, Pultcke, Jorstreuter, Jranzius, Meyhöfer ans Labiau, du Bois, DembowSki, Timm, Dahlsiröm, Gade ast, Hein, Urra, Schönlein, Born, Minklei, Morgen, Sperling, Krauiix, Schlen: ther, Heinrich, Harder, Riebold, von Bardeleben, von Saucken:Tar- putschen, Jachmann, Käsewurm, Hensche, von Platen, von Saucken- Julienfelde, von Kannewurff, Von Beringc, Stadtmiller, von Schön, von Kall, Weise, von Kleist, von Donimierski, Vlindow, Haasenwin- kel, Hoff, Reimer, Schmidt, von Kalksiein, Siegfried, von Gordon „ Dcr Marschall fand kein Beden- ken, diese Erklärung im Protokoll aufnehmen zu lassen. Eben so ge- siattet der Marschall, daß nachfolgende Erklärung des Abgrordnetm
rämer, Grunau , Frenyel - Beyme,
und Meyhöfer aus Schakummen.
Grafen Eulenburg auch zu Protokoll genommen werde.
Sie lautet:
„Daß derselbe die heutige Wahl völlig unbedingt und ohne allen und zeden Vorbehalt vollziehen werde.“
Die er Erklärung traten beistimmend bei die Nachgenannten: von Zr linski, von Peguilhen-Grabowo, Marr, von Prondzinoki, Schlattel, Denck, Mongrovius, Nickel, Jordahn,
Es wurde nunmehr zum Wahlakt geschritten, und zwar zuerst zur Wahl des ständischen Ausschusses, und sind hierzu «5 Mitglieder und „6 Stellvertreter zu wählen aus dem Stande der Ritterschaft, 4 Mitglieder und eben so viel Stellveriretcr aus dem Stande der Städte und 2 Mitglieder und eben so viel Stellvertreter aus dem Stande der Land emeinden. Ein jedes Mitglied verzeichnet auf einem Zettel so viel Mitglieder feines Standes, als ?lusschuß:Mitglicder aus demselben zu wählen sind, und es ergab dieses Verfahren:
1) Im Stande der Ritterschaft von 31 Wählern für die Ab-
geordneten: von Auerswald ............ 27 Stimmen von Sancken-Tarputschen .. 23 » Von Donimierski .......... 22 » von Bardeleben ........... 19 » Von Platen ................ 16 »
wdnaxh diese fiinf Genannien mit absoluter Majorität gewählt sind. Die iibrigen Stimmen waren getheili. 2) Im Stande der Städte erhielten von 23 Wählern, die Ab-
geordneten : Sperling ..... 21 Stimmen Abegg ....... 15 ))
nä |, diesen hatten die Abgeordneten Heinrich 10 und Grunau 9 timmen. Diese Beiden wurden dcmnach auf die engere Wahl beacht, und bei derselben erhielten Heinrich 15 und Grunau 6
timmen, wonach der Abgeordnete Heinrich als gewählt anerkannt wurde. Es wurde zur Wahl des vierten Mitgliedes gefahrittcit, und erhielt era 12 Stimmen und Grunau 9 Stimmen, wonach Urra als gewählt erachtet war.
3) Im Stande dei“ Landgemeinden erhielten Von 18 Mitgliedern
die Abxeordncten: raemer ..... 12 Stimmen und , Siegfried 10 » wonach dtesx Beiden mit absoluter Majoritiit ewiihli sind. Demnachst wurde zur Wahl der vorschriiismäßigen Anzahl von
Stellvertretern geschrittcn, und zwar Wurden dazu nach Vorschrift des §. 7 des Geseyes dom 22. Juni 1842 die Wahlen in der Art voll- zoßen, daß, jeder einzelne Wahk-Aft ausdrücklich auf die Wahl des er en, Jivklikn :c. Steüvki'trcict*s des betreffenden Standes gerichtet und „auf diese Weise die Ncihefolgc bestimmt ward, in welcher die Gewahlten m Behinderungsfällen dcr Ausschuß-Mitglicder eintreten soUen. ,Durch das hiernach und nach dem §. 4 des Geseßes vom 22. Juni 1842 beobachtkie Wahlderfahren, über welches die beige- fugten Listen das Nähere ergeben, Wurden mit absoluter Stimmen- Mehrheit gewählt:
1) Jm Stande der Ritterschaft die Abgeordneten
3) von Saucken-Julienfeldc mit 22 Stimmen
b) Hensche ................ mit 19 » 0) von Gordon .......... mit 18 » k]) von Kall ............. mit 21 » €) von Kleist ............. mit 22 )1 k) von Schön. ........... mit 18 » 2) Im Stande der Städte die Abgeordneten: 3) Zebens ....... mit 14 Stimmen, ])) Grunau ....... mit 13 " “ 6) Waechter ..... mit 12 » „ ä) Weise ....... mit 13 » 3) 1m Staude der Landgemeinden, die Abgeordneten: ;) Riqbold ...... mit 12 Stimmen, b) Hein ........ mit 11 »
Von den „Mitgliedern des Herrenstandes wurden von den vier anwesenden Mitgliedern die Wahl Eines Mit liedes und die Eines Stellvertreters vollzoZen, und mit Einstimmig eit wurden zum erste- FFXI YerlJf zu Do na-Lauck und zum Weiten der Graf Keyser-
, achdem hiernach diese Wahlen für die siändischen Ausschüffe watrFt waren, war "?ck die Wahl des Einen Mitgliedes fiir die standtsche Deputation fur das Staats chuldenwesen zu vollziehen, und als der Marschaxl zuxn Wahl-Akt au orderte, verlangte der Abgeord- nx_te von Dontmierskt das Wort. Derselbe beantragte, folgende Er- quruug zu Protokoll aufzunehmen, wogegen der Marschall nichts zu erinnern fand. Es lautet, die elbe, wie folgt: „
„Nach der uns diirch die „klerhöchste Botschat vom 24sien d. M. erthetltetz Declaration erscheint es aiJer Zwei el, daß die siändische Deputation nur den Zweck habe„ der aupt-Verwaltung der Staats- Xchulden zur Seite zii stehen; in dieser Ueberzeugung und zu die- emEsZisvacl! vouztsic? ich sdieEVT-Jhl,“ !; o eit die er r ärung diesel en Mit lieder an die vorhin ber Exsilärung des er, von Auerswald beigetxxtgen waren.“
rhöchsie Botschaft vom 24|en d. M. dahin ver- anden habe, daß dtenbeute zu wählenden Ausschüsse der Aller- Fö'ch en Intention li?emaß mir zur Berathung solcher Gegenstände, t dem in den früheren Geseyen begründeten
1356
Der inauf solgeude'Wahr-art ergab für den Abgeordneten Sperling 1 Stimmen, wonach von den anwesenden 74 Stimmen, mit Zurechnunbgs der zwei ßimmsähigm Mitglieder des Herrenstandes,
o
derselbe mit a litter Mazorität Bewählt war. Es fol te hieraus die Wah Mitglied an erhielten als etßtr Stellvertreter Abgeordneter Jebens 42 Stimmen, und als zweiter Steavertreter Abgeordneter Braemer 45 Stimmen;
waren.
Es waren sonach die auf heute besiimmten Wahlen vollzogen, und es wurde das Protokoll verlesen, darauf auch genehmigt und unterschrieben.
Brünneck. Gras Finkenstein. Gras Dohna-Lauck. Gras Kcyserling. GrafDohna-Schlobitten. A. T*.Saucken- Zulienfelde. von Kall. Auerswald. Kunheim. Schulz. von Mirbach. von Gralath. von Kalkstein. Hensche. Donimieröki. Plagemann. von Gordon. Timm.Gadegast. Vlindow. von Bardeleben. Hoof. Schönlein. Schmidt. Haascnwinfcl. Pultckc, Dahlström. duBois. Minklci. Graf zu Eulenburg. Riebold. O. Krause. von Kleist. Franßius. Stadtmillcr. Schön. von Bcringe. Grunau.
Zebens. Harder. Heinrich. Schlevr. Sperling. Tembowski. Hein. Born. Weise. Marx. Urra. Meyhöser. von Kannewnrf. E. von Saucken. Frcnyel-
Vevme. Schlenther, Kacsewurm. Jorstreutcr. Me:)höfer. Nickel. Morgen. Gregcr. Zordahn. vanychlinski. Brämcr, Donalitius. Mcyböfer.Fachmann.“). chuilhcn. Mongrovius. Dcnck. Reimer. von Prondzynski.
geschlossen. Siegfried. Verhandklt im Schlosse zu Berlin, den 25. Juni 1847. Anivcsend. Abgeordneter W e n g h o fe r. » Schleuther. » - ultkc. » Oembowski. Sperling. » Heinrich. » Frenßel Veyme. » Schlattcl. » Schlewe. » Mongrowius. » Urra. » Marx. » Mayhöfcr. » von Jranßius. » Jebens. » Krause. » Grunau. » Weise. » Plagemann. » Gadegast. » Schmidt. » Denk. » Dahlström.
" Es hatten sich heute die oben benannten 23 Abgkordneten dei“ Stadtc dci“ Provinz Pxeußen versammelt, um die aus ihrem Stande fur- dcn staitdisch€112lus1ckuß erforderlichen vier Abgeordnctcn und eine gleiche Anzahl Stellvertreter, so wie zusammen mit den beiden ande- ren Siändcn der Provinz fiir die Deputation deö Staatsschuldknwc- sens einen Abgeordneten und ZWci Stcilerctcr zu crwählen.
Demzufolge Wurde
z) beijdcr ersten Abstimunmg der Abgeordnete Sperling mit 21 Stimmen und der Abgeordnete Abegq mit 15 Stimmen zu Abgeordneten beim ständischen Ausschuß erwählt. Da Von den übrigen zur Wahl gebrachten Namen keiner die erforderliche Majorität hatte, so wurden die mit den meisten Stimmen Verschenctt 2, und zwar:
der Abgc-ordncte Heinrich mit 10 und
_ Grunau » 0 Stimmen auf die cngcxc Wahl gebracht, in Folge welcher der Abqe: ordnete Heinrich mit 15 Stimmen zum dritten Abgeordnétcn erwählt. „ Demnächst Wurde abermals der Abgeordnete Grunau mit dem ihm an Stimmenzahl nächsten Abgeordneten Urra, welcher bei der ersten Wahl 6 Stimmen erhalten hatte, auf die engere Wahl gc- bracht„dercn Erfolg dahin ausfiel, daß der Abgeordnete Urra mit 12 Stimmen zum vierten Abgeordneten daraus hervorging. & Es erfolgten nun die Wahlen des 1sten, 2tcn, 3tcn und 4ten Gtelldcrtretcrs, bei welcher
3-1 1 in Folge engerer Wahl der Abgeordnete Jebens zum 1sten
Stellvertreter,
m] 2 der Abgeordnete Grunau zum 2ten,
3-1 3 der Abgeordnete Wächter zum 3ten,
Qt] 4 der Abgeordnete Weise zum 4th Stellvertreter
erwählt Wurden.
b) Hierauf Wurde zur Wahl des Mitgliedes der ständischen Staats- schulden-Deputation geschrittcn, _und der Abgeordnete Sperling mit 21 städtischen Stimmen dazu erwählt.
Zum ersten Stellwertreter Abgeordneter Zcbens mit 14
städtischen Stimmen.
Zum zweiten Stellvertreter wurde der zum Stande der Landgemeinden gehörige AbgeordneteBrcmer mit 19 städtischen Stimmen erwählt,
worauf der Wahlakt eschlossen wurde. gez. Krau e. Heinrich. Wahlordner. 1ster Beisiyer.
)] ))
S ck le 11 th e r. 2ter Beisiyer.
Verhandlung über dieWahl derMiiglieder zu den skiin- dkschen AUSschüssen und zur Staatsschulden-Deputation fiir die Provinz Brandenburg.
Verhandelt auf dem Laiidschaftshause zu Berlin, den 25. Juni 1847.
In Gemäßleit der in der gestrigen Siyung des Vereinigten Landta es verleieuen Allerhöchsten Botschaften vom 24. d. Mts. hatte er Landtags-Marschall der rovmz Brandenbur und des Mczxkgrathums Niederlauslß, Herr O erfi-Lieutenxcnt von ochow, die Stande dieser Provinz heute zu einer Sipung eingexaden, um nach den Allerhö sien Verordnungen vom 3, Februar dtxses Jahres die Wahl der it lieder dieser rovinz fiir den„Vereinwxen ständischen Ausschuß und iiiir die ständis e Deputation für das taatsschulden-
zweier Stellvertreter für dasselbe
wonach diese Beiden gleichfalls mit absoluter Majorität gewählt
D e hatten sich in dem Landschaft:; ause die Mit liede hes PrMYLaudtgges der Mark Brandenburghund des Maiskgrasx thums Niederlaußp eingefunden, welche in dem anliegenden Verzeich- nisse ausgefühkt "')-„
Zunächst wurde n) Frage gestellt, ob gegenwärtig, nachdem durch den §, 1 der Allerhöchsten Verordnung vom 3. Februar 0. Wegen Zusammxnbemfun „des _Vereinigten ständischen Ausschusses den *u Viril- und Kolletiv-Sttmmen berechtigten Mitgliedern des erste?" Standes der Mar.! Brandenburg das Recht beigelegt worden, für den Bereinigt“) standischen Ausschuß einen Abgeordneten zu wählen die zum Provinzial-Landta e dieser Provinz gehörigen Mitglieder, des extsttenschSétali-Tes Zach t,etrneern ?efugÉ wären, an den Wahlen der t"! er a t en cpu it en ur en ereini ten “ " ' ** * “ Theilyzku n;hmen?s ck I standischen Ausschuß
' an onnte ich'ni tvorenthaltcn, da ieriiber -w' ' „ finden könnten und kme authxntische Declaraßioii e1*forde*rJlick;'fseell-.1tait1:= dessen war man dariiber völlig einverstanden, daß für diescSmal'auch die zum Provinzial-Landtage gehörigen Mitglieder des ersten Stan- dxs an der Wahl der rittcrschaftlichcn Abgeordneten für den Verci- n-igten Ausschuß Theil zu nehmen hätten und dem nächsten Provin-
zml-Landtagc vorzubehalten sei, die Hebung dcr in dieser Beziehung
angeregten Bedenken auf dem geseyliihcn Wege herbeizuführen. * Nachdem sodann iiber die Befähigung des Provinzial-Landtagcs
zur 23ahi_der Mitgliedxr des Vereinigten ständischen Ausschusses und
dcrssiankiichcu Deputation für das Staatsschuldrnwesen vvn mehreren
Sciien ernste Bedenken angeregt worden, erklärte zwar rin Jroßcr
Theil der Versammlung, daß die frühere Geseygebung vom 17, Ja-
nuar 1820-1111d5,Zuni 1823 die vollständige Begründung des Wali!-
rechts in “(Zweifel stellte, das; er sich aber fiir die Vornahme der
Wah! entscheiden zu müssen glaube, nicht aus eigener Ucberzcugunq
iind m vollcr [l_ebcreinstimmung mit seinem Gewiffen, sondcrii lcdici:
lich 411153 ,Gehorsam gegen den ausdrücklichen Befehl S1“, Majestiik des Königs und im vollsten Vertrauen auf die erthciltc Allerhöchste Zusichcwmg der Fortbildung der ständischen Verfassung.
, Dieser lkHtet'en Ansicht trat die ganze Versammlung vollständiq bei, mit Ausitahme der Herren Abgeordneten * Offermann,
Anwandtcr und
Hübler,
welche,erklärtcn, nicht wählen zu wvllcn, weil ihr Gewiffen ihneii sol- ches nicht gestattc und sie ihr Gewissen höher stellen müßten, als 'edc andere Riicksicht, sic sich auch„nicht fiir befugt erachteten, durch 2: thetligung an den Wahlen diejenigen Rechte aufzugeben, Welck)? ihre i;wlznmiitenten aus dcm Geseye Vom 17. Januar 1820 erworben
(1 en.
Hierauf wurde zur Wahl der Mitglieder fiir die Ausschüsse gc- schritten, und zwar:
1) die Wahl desjenigen Miiglicdcs, Welchcs aus den zu Visi!- und Kollektivstimmcn bcrcchtigtcn Mitgliedern zu wählen, vor- genommen. Es erhielten bei vorschrifthiißiger Wahl
Herr Graf und Minister von Arnim 7 Stimmen,
Herr Graf Solms-Baruth 1 Stimme, der Erstere ist daher als gewählt zu betrachten.
2 Bei der Wahl des Stellwertreters erhielten:
Herr Graf Solms-Baruih,
Herr Fürst Lynar,
Herr Graf Lynar, nicht absolute Z))Tajorität. » Eine nochmalige Wahl fiihrte zu dem Resultate, daß “
Herr Graf Solms-Baruth 3 Stimmen,
Herr Fürst Lynar 3 Stimmen erhielten, so daß bei dem Erfordernisse der absolutenMaioritiit zwischen dem Herrn Fürsten L*.)nar und dem Herrn Grafen Lynar einc nochnmlige Wahl Vorgenommcn werdcn mnßtc, die dahin fiihrte, daß der Letztere 4 Stimmen und der Erstere 2 Stimmen erhielt. Herr Graf Lyimr ist hiernach als erwähltkr Stclecrtrcter zu betrachten.
3) Man ging nunmehr zur Wahl eines Mitgliedes aus der Rit- terschaft fiir die Altmark iiber. Es erhielten hierbei
Herr Landrat!) von der Schulenburg 30 Stimmen, Heri“ Geheimcr Negicrungö-Rath von Werdcck 3Stimmcn, Herr Landrats) Von Knoblauch 2 Stimmen. Hiernach ist als gewählt zu betkachtcn: Herr Landrath von dcr Schulcnbnrg.
4) Als Stellvertreter Wurde hiernächst gewählt? „
Herr Geheimer Regierurrgd-Rakh Von Werdeck Mit 25
Stimmen, , wiihrend die Herren Dcich-Hauptmann voiiBtsmarck und Land- rath Von Knoblauch ein_ Jeder nur- 5 Sitmmen erhielten.
5) Es folgte hieraus die Wahl fiir dre zweite Stelle: in der Rit- ierschaft der Kurmark, welche auf den * ,
Herrn Oberst-Licutcnant von ArnimCrrciven mit 23 Stimmen *cl. Es erhielten außerdem
Herr Rittcrskhafts-Rath vvn Katte 7 Stimmen,
Herr Wirklickxr Geheimer Rath von Massow 3 Stimmen,
Herr Obcr-Regierungs-Rath von Joik 1 Stimme,
Herr Landrail) von Tschirschky 1 Stimme.
6) Bei der hiernächst folgendenWahl des Mitgliedes fiir die dritte
Stelle in dcr Ritterschaft dcr Kni'mark haktkn
Herr von Katte 14 Stimmen,
Herr Wirklicher Geheimer Rath von Massow 10 Stimmen,
Herr Landrath Von Scheukendorf 5 Stimmen,
Herr Ober-Regicrungs-Rath don Focke 3 Stimmen,
Herr Landrath von Tschirsky 2 Stimmen,
„Herr Ritterschafts-Rath von Bredow 1 Stimme.
Da hiernach eine absolute Majorität sich nirgend her- ausgestellt hatte, so wurde eine neue Wahl zwischen den bei- den erstgenannten Herren Abgeordneten Veranlaßt, bei welcher
Herr Ritterschafts-Rath von Katie mit 22 Stimmen ge-
wählt Wurde, während
Herr Wirklicher Geheimer Rath Von Massow nur 11 Stim-
men erhielt.
Es wird hier re„isirirt, das; gesetzlich die erste Stelle in der Ritterschaft der Kurmark durch den jedesmaligen Landtags- Marschall eingenommen wird und es daher einer besonderen Wahl für diese Stelle nicht bedarf. „ „ & Man konnte deshalb zur Wahl für die, drei Stellvertreter- Stellen für die Ritterschaft der Kurmgrk übergehen. 7) Fiir die erste Stelle des ritterschaftltchcn Stellvertreters er- ielien: h Herr Wirkliche Geheime Rath von Massow 17 Stimmen,
Herr Graf zu Solms-Baruth 6 Stimmen, „
Herr Ober-Regierungs-Rath von Focke 4 Stimmen.
Die übrigen Stimmen waren 7 anderen Herren Abgeordneten
zugetheilt.
Erste Beilage
wesen vorzunehmen.
M [80
1347
Zweiie Beilage zur Allgemeinen Preußischen Zeitung.
Donnerstag den 1,7“ Juli.
WM
. _ “"urie at ich jedoch überzeugt, daß eine solche Filestieiiiiiiß, Teiche hdie „Lu wah„rende lebstsiändigkeit je_der ein- zelnen *Kuric beeinträchtigen wurde, nicht in der Wucht der Kurie der drei Stände liegt, da der Antrag aiism-ucklich nur bezüqlich auf » 260- g*'macht M'.
Die Tendenz des Antrages Wird“ daher vdn dcr„Herr2n- Kurie dahin aufgefaßt, daß ,- dann? nicht ,ein an 11ch,guter und im Wcsrntlichen voii heiden Kurier! gebilligtcx Petitioiis- Antrag fallen miißkXWk'll eme oder die qndcixe, vteilcicht nicht sehr rihebliche I)iodtpcgiton von der KMW“, die zuerit-den An- träq beschloffen hat, nicht angenwnnwn wäre, dann die betref- fenden Abtheilungen beider Karren zusammentreten und versu- chen soilen, ob Zunächst sie sich entweder über die Annahme ohne Modification odcr iiber die anzubrmgenden Modificationen eini- gen können. Werden die beiden Abtheilungcn nicht einig, so ist dann nichts weiter zu veranlassen, vielmehr die Petition alö verworfen zu betrachten, Einigen sich beide ?lbthcilungen, so wird die Sachc nochmals, und zwar je nachdem von beiden Seiten nachzugehen ist, gleichzeitig an beide Knrien oder, wenn es nur ans cin *)kachgebcn von Seiten einer Kurie ankommt, nur an diese Kurie gebracht. Fällt dann der Beschluß im Sinne der 3wischen den beidenAbtl)eilungcn zu Stande gekom- menen Einigung aus, so wird der nunmehr iibcreinstimmendr Beschluß durch Vrrtnittelung des Königlichen Kommissars Sr. Majestät überreicht. Fällt der Beschluß einer oder bcidcr Ru- ricn nickt im Sinne der Einigung aus, so ist die Petition als verworfen JU betrachten.
“La diesc Deutung Vollkommen dem Sinne des Bcschluffcs der_Kuric der drei Stände entspricht, so erklärt sie sich mit dcrjelben einverstanden.
/) 341 H“ 260. des Reglements bittet die .Herren-Kurie Se. Ma- je]tät_den König, in der Regel die erste AlternatiVe eintreten zu lassen und in diesem Falle das Gutachten der Kurie, welche die Allerhöchste Proposition zuerst berathen hat, durch den LandtagsMoininissariUI der anderen Knric zur BLUUHUUJ mit- tßeilen 'zu lassen. _
Dic Kurie der drci Stände "tritt diesemAutrage bci, indem sie gleichfalls von dcffen Gcnehmi ung bedeutende Zeit und Arbeitsersparniß herbeigeführt zu seFen glaubt.
Berlin, den 23. Jimi 1847.
Die Kurie der drei Stände.
Marschall: Findctsick) gcgcn den Entwurfctwas znbcmerken? _ “La mchts bemerkt wird, so kann ich annehmen, daß die'. Ver- )ammliing damit cixwerstandcn sei. , Ein fcrncrcr Entwurf betrifft die allcrnntxrthiinigsic Bitte um Aufhednnq dss Ejdsäzafi6=Stciiipels bei der Succession nnter Chc- 1cnten. _Öcr Herr Abgeordnete Marr hat denselben verfaßt. Referent Marx (verliest diesen Entwurf);
„Allerunterthänigfte Bitte der Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtags um baldiniiglickw Anftzcbuiig dcr Erbschaftsstempcl-Sicuer bet der Succession untcr Eheleuten in allen Fällen.
Ter Kurie der drei Stände ist eine Petition: uni Aufhebung der im Stempelgeseße vom 7. März 1822 fcstgeseßtcn Erbschaftsstempcl-Steuer bei dcr Succession unter Eheleuten fiir alle Fälle zugegangen.
Bci ,1li1[.)chr Berathmi dariiber kam in Erwägung, daß die (U)?- Üls "WJ? GNULinsckMZ der Eheleute fiir die ganze Dauer des cheiis irscheme, «, alle Lebenswerhältnisse in sittlicher und religiöser, Wi? M anßcren BSZYÖUUZM- durchdringe, _ das gesammte Vermö- gen, was die scimffcndc und erwerbende Hand auf der einen Seite und die stützende und erhaltende Hand auf der andercn Seite errun- gen, ein gemeinsames Gnt geworden sci. WL]!!! der Tod dicse innige (Hemei11schaft scheide, trete der Staat dazwischen und fordere durch die Erbschaftsstcmpcl-Steuer Tribut von dem, was der Trauernde Längst als sein Cigcnthum betrachte, so daß das erschütterte Ge: miith des Hinterbliebenen noch durch das Stempelgcscß schmerzlich berührt Werde.
Obgleich mm die gedachte Abgabe die Natur einer Steuer hat und der Staat den dnrch dic nachgcsnchte Befriung entstehenden Aus- fall nicht sofort werde decken können, so ist man doch der Ansicht, daß dcr Ausfall nicht ein bedeutender sei, selbiger durch die im Allgemei- nen im Steigen begriffenen Staats-Einnahmen sich wieder decken lassen Mrde, und hält die Befreiung der Ehegatten von der Erb- schaftsstempel-Stencr fiir höchst wünschenswertl). Es wurde daher dkr vollständige Beschluß gefaßt:
An Se. Königl. Majestät dic aliermtterthänigstc Bitte ehr»- furchtsvoll zu richten, daß, wenn das Siaatshaushalis-Ver- hältnis; eine Verminderung des Ertrages der Stcmpelgefiille gestatten sollte, Allerhöchstdieselben gcruhen mögen, die Be- frcinng dcr überlebenden Ehegatten von drr Erbschafts- Stcmpkl-Sicuer vorzüglich in gnädige Beriicksichtigungneh- men lassen zu wollen,
Berlin, den 21. Juni 1847.
We Kurie der drei Stände des ersten Vereinigten Landtags.“
Marsch all: Findet sich gegen dannthrfetwas zu erinnern?
Es wird nichts erinnert, also ist er an_enommen.
Von der .Herren-Kurie ist ein Beschluß iiber die allcrunterthii- nigste Bitte diescr Kurie eingegangen, betreffend die Vorlage des all- gemeinen Strafgesi'ybuchcs. Der Herr Secretair wird das Schreiben des Herrn Marschalls der Herren-Knrie verlesen.
Secretair Abgeordn. Von Bockum-Dolffs (Verliest dieses Schreiben) :
„ „Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich in Bezugnahme auf das kaange Schreiben vom «*Jten er., die Vorlegnng des neuen Straf- Jeseizbuthes zur nochmaligen Prüfung durch den nächsten Vereinigten .LUYMJ betreffend, unter Zurücksendung des Beschlusses der Drei-Stände- KUNe-„an ergebenst in Kenntniß zu seHen, daß die .Herren-Kurie bxx "Wiikchst beschieunigtcn Emaniruw des Strafgeseybuches einc hohere Geitung beilegen zu müssen geg aubt hat, als der. Vorlegung des Cntwmfß dazu zur nochmaligen Prüfung des Vereinigten Laud- taFes, da diese '". der Jeskvlichen Form an die Provinzial-Landtage ßkoälgiß UNd auf diesem Wege der ständische Beirath bereits einge-
Dik Herken-Kurie hat unter diefen“ Umstiinden dem Anita e der Kurie der drei Stände sich an u lie “ .
Berlin, ZZ" LZH ZUM, BHE], ßen, Bedenken tragen müsFen
er “7 al der Herren-Kurie.“ Marschall: Es kommt zu den Akten. Der Herr Abgeordnete
von Beckerath wünscht das Wort in einer allgemeinen Angelegenheit zu neZJien. d B ck
. _geor n. von e eratb: Meine Herren! Die -in jmmj - kk", 11111 welcher dex Antrag auf Preßfreiheit von der VérsasitimluYZ genehmigt worden :|,„liefert den Beweis von dem hohen Werthe, der auf diese Angelegenheit gelegt wird. Dcr Antraq kann nun bei dem sehr_nahe bevorsteliendkn Schluffe des Landtaqö in dem qewöbnlichen Versahrcn nicht mehr zur Verhandlung in dekHerren-zxm'je géjanqen, und ich möchte mir daher die Anfrage an die boiée Versamnilu11q*er- lauben, ob „sie sich nicht mit mir in der Bitte an dem Herrn Mar- schjall dereimgen wolle, daß der Herr Marsidall, wie derselbe friiher bx! dringenden Veranlassungen gctban hat, den (55mm dcr Sachéso viel als möglich zu beschleunigen suche, damit der (chqenstand nocli zur Bekathung in der .Herren-Kurie gelangen könne. *
Marschall: Ich werde kW sehr gern thun, habe aber da;u nur dcn Weg, dem Herrn Marschall der Herrcn-Kurié das dicsseitiqe Konklusum baldmöglichst zuzustellen und ihm die Vornahme deffclbén recht dringend zu empfehlen. Es liegt noch ein Gutachten der sech- sten Abtheilung der Kurie dcr drci Stände Vor iiber die Petition der .Herren-Kurie, den Verschleiß Von Spiritus und Branntwein bktkkf- fend. Diese Suche wiirde, wenn unser Gutachtcn umb beratlienwer- dcn könnte, dadurch erledigt sein. Das Gutachten ist*heutc dcrtbeilt wordcn, hat aber nicht wohl auf die Tagesordnung qcsctzt weiden können, weil ich von dem Eingange dcr Druckexemplaré nicht Vorher benachrichtigt war. Die Abtheilung bat sicb nicht für die Annahme dieser Petition erklärt, sollte die hohe Vcrsammlnng ohne weitere Diskussion dann diesem Anfrage beitreten, so wiirde damit die Sache abgemacht.
(Abgeordn. von Byla: Wir kennen “die Sache ja noch gar nicht, sie muß diskutirt werden.)
Ich muß bitten, mich auSrcden zu lasen. Sollte aber von ir- gend einer Seite dagegen etwas eingcwcndet, sollte darüber eine Diskussion hervorgerufen werden, dann allerdings könnte kein Be- schluß gefaßt werden, es wiirde iibrigcnö dem nichts entgegenstehen, daß die hohe Versammlung das Gittachtrn hört; ergiebt sich dann irgend etwas dagegen, so wird der Gegenstand nicht vorgenommen. Der Herr Referent wird also das (Butacbten verlesen.
Referent Von Stei nb eck: Ich mus; hier einen mündlichen Vortrag Voranschicken. Es ist nämlich, ich Weiß nicht, durch welchen Umstand, unterlassen worden, die Petition mit abzudrncken; es hat sich dies erst gefunden, als heute friih das Gutacbtmi in unsere Hände gekom- men ist. Die Petition wird sich vielleicht in den Händen des Herrn Marschalls befinden.
Marschall: Ich bitte um Entschuldigung.
Referent Steinbeck: Nicht? Sie ist durch den Herrii,Di- rektor der sechsten Abtheilung, Grafen Renard, wie er mich ioeicstchkl“t hat, abgegcbrn Worden. Es ist“ in dieser Petition _Folgendxs e,nil)'al- ten. Es hat die .Herren-Kurie durch einen Bestl)luß,„de-r kein eiiistini- miger gewesen ist, sondem in dem sich nur eine waßige Majoritat herausgestellt hat, ein Petitum gestellt, welches in dem Gutachten enthalten ist. Dies Pckitum stiitzt sich auf den Umstand,_ daß der- schicdene Besißer Von Brenner'cicn Kontrakte abgeschloisen hätten iiber den Verschleiß von Spiritus und Brannthiu, welcher erst so- nach eingetreten wäre, nachdem dnrch die Allerhöchste Kabinets-Orch Vom 1. Mai die Brennereien plöylich geschlossen worden, und die Majorität der Herrcn-Kuric hat deshalb befiirwortci, 65; möge ge- setzlich eine Präsumtion ausgesprochen werden, daß in dteseni Falle angenommen werde, es trete cin Paragraph des Landrechts ein, den ich gleich vortragen werde, und zwar: _
„Entsteht die Unmöglichkeit, den geschlojscncn Vertrag zu erfüllen, durch einen Zufall oder durch mmbwendbare Geivalt und Ueber- macht, so wird der Vertrag für aufgehoben angesehen.“
Das Gutachten lautet (Referent liest das Gutachten):
Gutachten der , „ sechsten Abcheikung der Kurie der drci Stände iibcr die Petition
der Herren : Kurie, die seit dem 1. Mai d. J. geschlossenen Vkrträge Von BranniWeinbrennerci-Besitzern iiber den Verschleiß
von Spiritus und Branntwein betreffend.
Es ist eine sehr gewöhnliche Erscheinung, daß, wenn unerwartete Ereignisse auf den (Hang der iii dcm Privat-Verkchr vorkommenden Geschäfte einwirken, die Betheiltgten von der gcseßgebendcn GcWalt Vermittelnde Hiilfe begehren. Es darf demnach nicht befremden, das; ein solches Begehren auch von Brximcrci-Bcsiyern ausgeht, deren Brennereien in Folge Allerhöchsicr Kabinets-Ordre vom 1. Mai d.Z. plöylich geschloffcn wvrden,_ und denen es dadurch unmöglich isi, die- jenigen kontraktlichen Verpflichtungen zu erfiillen, welche sie m der Vorausscßnug ungestörter Fortsetzung des Betriebes der genannten Fabrications-Ansia[ten vor dem Erscheinen der erwähnten Allerhöchstcn Kabinets-Ordre iiber den Verschleiß von Branntwvin oder Spiritus eingegangen sind. ,
Das in der vorliegenden Petition beantragte AuskunftSmittcl [| in der Von der Kurie des .Herren-Standes formulirten Gestalt dahin gerichtet: Sc. Z))Tajcstät den König um den Erlaß einer Allcrhd'chsten Bestimmung allerunterthänigsi zu bitten;
daß fiir den Zeitraum von Publication der Allerhöchstcn Ordre vom 1. Mai bis zum 1. September d. J. in Beziehung auf Ver- träge, durch Welche Brennercibcsißcr vor Publication dcr gedachten Allerhöchstcn Ordre sich zum Verkauf oder zur Lieferung von Spi- ritus an dritte Personen verpflichtcx haben, die geseyliche Vermu- thung gelten soll, daß diese Verträge nur von dem in der ern- nerci des betreffenden BrcnncrcibesiYcrs fabrizirten oder zu fabrizi- renden Spiritus handeln. .
Ein solches Auskunftsmittcl erscheint auf den ersten Anblick bil- lig und gerecht; billig, weil es nicht„Rechtsverfolgungen hindert, son- dern nur Bedenken iiber das Zuweisen der Beweisfiihrungslast bc- seitigt; gerecht, weil es den in gniem Glauben Handelnden ge'gen Schikane, den nur einen Schaden von sich Abwendenden gegen den emen Gewinn Suchenden schiißt. Dennoch glaubt die Abtheilung, welcher die Vorberathung der in Rede stehendeii Frage zugewiesen (mit Aus- nahme ein er, sich der Petition anschließenden Stimme), daß das- selbe nicht zu befürworten; weil die vorhandenen Gesetze für den in Rede stehenden Zweck ausreichende Bestimmungen enthalten und das Aufstellen der beantragten Präsumptron danach entbe rlich, außerdem aber auch insofern nicht dem Zweck xntsprecYend ers eint, als ,eine solche PräsumptionE-Aufsiellung in vielen Fallen doch nicht hinreichen möchte, um kasuistischen Zweifeln des erkxnnendeii Gerichts undediii t zu bege nen, überall aber ein dekiaratorischxs Eingreifen in die rc - terli e ognition sich nur bei EMU: Wirklichen Lücke in, dem Gesev recht ertigen läßt. Da aber hier (Wie schpn bemerkt) keine derartige Lücke vorhanden, ist mcht schwer nachzuweisen,
Zuvörderst wird wohl nicht in Abrede geselltwerden, daß, wenn über das Erfüllen oder Aufheben von Kontrakten der Eingangs be- zeichneten Art ein Streit entsteht, die Frage: ob der Kontrakt Ztgch der in dem Allg. Landrecht Th. [. Tit.11 §. 1 gegebenen Definition von Kauf-Kontrakten als ein solcher oder nach der oben daselbß §. 081 aufgestellten Definition von Lieferungs-Koutrakten, als ein Kontrakt [ester Kategorie anzusehen? durchaus der richterlichen Ent- scheidung anheimgegeben werden muß, weil es hierbei an den Wort- laut des Kontrakts und manche individuelle Umstände an ommt.
Es mag nun aber diese richterliche Entscheidung einen Konkrakt in die eine oder in die andere Klaffe stellen, so finden auf ihn immxr die allgemeinen Vorschriften vvn Verträgen Anwendung, wie dies an Betreff der Kaufkontrakte durch 9". 2, in Betreff der Lieferungskon- ti'akte dnrch §. 232 a. a. O. auögesprochen, von denen leßterer spe- ziell diejenigen Paragraphen Titel 5 Theil]. des Allgemeinen Land- rechts zitirt, welche über den Niiätritt Von einem Vertrage handeln. Auf dicse kommt es hier an. Es [Jutek der hierher gehörende
9". 36 . „Entsteht die Unmöglichkeit, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen, durch einen Zufall oder durch unabwendbare Ge- walt und Uebermacht, so wird der Vertrag für aufgehoben angesehen.“ „ ,
Sonach ist außer Zweifel, daß die vor der Publication der Alz !crhd'chsten Kabinetöordre vvm 1. Mai 1847 geschlossenen zur Zett derselben noch nicht erfüllten Kontrakte vvn Brennereibesiyern-iiber den Verschleiß ihres selbst fabrizirten Branntweins und_Spmtus - wenn nicht ganz besondere Umstände ein Anderes [)erbetsühreii - Seitens solcher Konirahentcn fiir aufgehoben erklärt werden diirfen, da sich nicht bestreiten läßt, daß der durch mehrgedachte Allerhochste Kabinctsordre herbeigeführte „Zustand in die in obigem Paragraph bezeichnete Klasse gehört. ' „ „
Der Punkt, um den es fich abcr handelt, ist: ob in Falleii, in denen die Worte des Kontrakts es ungewiß lassen, ob der Bßrkaufer durchaus den eigcn-fabrizirten Branntwein oder Spiritus tm Sinne gehabt, dies zu scincn Gunsten präsumirt werden müsse, bis die andere Partei das Gcgentheil erwiesen habe. '
Es kann nämlich der Käufer, Wenn die eben berührte Bestim- mung in dem Kontrakt nicht klar ausZesprochcu, sich auf §. 374 a. a. O. berufen, welchcr lautet: . „ ,
„Ist die Erfiillimgöart durch eingetretene Umstände iiicht unmoglich
gemacht, sondern blos erschwert woxdeii, so-kann dieses den Ver-
pfiichteten von seiner Schuldigkeit nicht 'befreien.'“ , , und so versuchen, den Verkaufer zu “zivmgen, ihm die defraglrche Waare anderswoher zu beschaffen. Ein solcher Versuch wurde durch das ausdrückliche chalisiren der beantragten Präsumption allerdings sehr erschwert, doch nicht unmöglich gemacht, da sie das Führen des Gcgenbcwcises nicht ausschließt. Sie würde aber für die richterliche Cognition eine zu enge Griinze ziehen und oft doch auch sehkgehen. Vorzuziehen scheint daher, daß man bei dem stehen bleibe, was die Gcseße fiir den eben angedeuteten Fall schon an die Hand geben. Das Allgemeine Landrecht verweist Theil [. Titel 5 §. 252 im Be- treff der Auslegungsrcgcln für Verträge auf die fiir Willenserklä- rungen iiberhaupt geltenden, in Titel 4 §. 65 u. f. enthaltenen.
Faßt man diesc zusammen und verständigt man sich dadurch über
das ihncnzu Grundeliegcnde Prinxip, so gelangt man zu dem Aner- kcnuiniß: das; die viclcrwiihntc Priisumption keinesweges audgeschlos- sen, sondern nur dem Crwägen des Richters iiberlaffen ist: ob sie nach den vorliegenden besonderen Verhältnissen, welche die Sachlage dcs von ihm abzuurtelndcn Streites bilden, für den gegebenen einzel- nen Fall passe odcrnicht passe. Ersteres wird er namentlich roohlimmer befinden, wenn der Verkäufer friiherhin stets nur auf eigener Brennerei produzirten Spiritus oder Branntwein verkauft hat; und ganz beson- ders (ck. H. 71) Mun er sich desfalls in den friihexen Kontrakten derselben Ausdrücke, wie in dem bei dem Rechtsstreit zur Sprache kommi-nden, bediente.
Erwägk man noch iibcrdem, daß die Fälle, um die es stch han- delt, schon vorhanden sind, die Legislation also durch das Aufstellen der verlangten Präsumption etwws Zuriickwirkendes verfügen müßte, so rechtfertigt es sich wohl, Wenn die Abtheilung der Meinung ist: das seitens der Kurie der drei Stände dem Votum der Herren- Kurie in dieser Angelegenheit nicht beizutreten sei.
Berlin, den 11. Juni 1847.
Graf von Renard. von Schenkendorff. Kraszewski. Michaelis. Prüfer. von Platen. „von Münchhausen. von Vcckerath. Medissen. Frhr. von Lilien. Urban. Arndt. Schnl3. von Auerswald. Seltmann. Wulff. vonCöls. Winkler. DauSmann. Steinbeck.
Abgeordn. Von Byla: Da dieser Gegenstand namentlich für meine Gegend von der größten Wichtigkeit ist, indem sich in derselben bedeutende Brennereien befinden, so muß ich dringend wünschen, daß dkrselbc morgen zur näheren Bcrathung gezogen werde. Ich halte mich zu diesem Anfrage dringend verpflichtet.
Marschall: Nur unter der Vorausseyung, daß dieser Antrag ohne Diskussion angenommen würde, könnte jest darüber ein Be- schlnß gefaßt Werden; sobald aber nöthig gefunden wird, niiher darauf einzugehen, muß er zurückgelegt wcrden.
Von dem Herrn Königlichen Kommiffar- bin ich benachrichtigt worden, daß auf morgen eine Cinladnn mittelst Karten zu einer Siyimg beider Kurie" durch den Herrn ? karschall dcr .Herren-Kurie stattfinden wird. Der Herr Secretair hat bereits das Protokoll der heutigen Sixzung verfaßt und wird dasselbe verlesen.
Secretair Kaschke: (Verliest das Protokoll der eden statt- gefundenen Sißung. Dasselbe wird berichtigt und enehmrgt.)
Marschall: Die heutige StHnng ist geschlo] en.
(Schluß der Sißung 7Z Uhr.)
Sißung der Kurie der drei Stände am 24. Juni.
Unter Vorsiß des Landtags-Marschall von Rochow beginnt die
heutige Sißung Mittags 22 Uhr. "
Marschall: Es sind drctAllexhochfte Botschaften vorzutragixn. (Der Vortrag derselben Wird durch die Herren Secretaire bewirkt.)
Sie lauten:
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen tr., entbieten Unseren zum Ersten Vereinigten Landtage versammelten ge-
treuen Stä den Un eren nidi en Gruß. „ _ , , Wir then barsch außerin andtags-Kommtssarms von den Zwei-
feln Kenniniß erhalten, welche bei der Berathung der Anträge Un-