diesem Standpunkte aus müsse er zugeben, daß die Noveüe zur Kreisordnung manche Vcrbesserung enthalte. Sehr zu wünschen sei die Stärkung des Ansehens und des Amtes ddr Landräthe, namentlich das Aufsickztxrecht derselbsn „iiber die letsvorsteher. Viele der leßteren würden auch liebcr dic Artificbt der Landräthe als die drs KreiSausschuffcs tragen. Wiinsäwnchrtd sei es auch, daß die KreiSdcpiirirteri gddorrue Mitglieder des Kreisausschusses seirn, damit sie die nöihige Kenntnis; drr Verhältniss für eins eventuelle Vertretung der Landräthc sick) erwerben könnten. _ .
Bei Schluß drs Blattes ergriff der Abg. Frhr. von Zedlitz und Neukirch da? Wort.
_ Tie §§. 1 und 2 des GOWEB vom 4. Mai 1843 und die §§. 2 und 3 der Verordnung vom 16. August 1867 de: stimmrn, daß, wenn eine öffentlichc Behörde (*in Pa- pier auf Inhaber für sich außer Cours gsseßt hat, dasselbe von ihr ssldst, von der ihr vorgéseßten oder von dsr an ihre Stoll? getreteiien Behörde wieder 11 Cours gesrßt werden kann. TiO folgenden Paragraphen schreiben dieFdrmen vor, welcbe dabei zu brachtsn sind, Und verpflichten Privatpersonen oder Vehördrn, welche nicht als öffentliche anzusehßn, das Wiederincoursseßen durch einen grrichtlichrn Vercrk zu be».- wirken. In der Praxis sind mehrfache “Iweifél dariiber entstanden, ob im Sinne dieser Ge LHS die evan: gelischen Genwindekirchenrätbe im Bereich der Ge- msinde: nnd Synodalordnung vom 10. September 1873 und die Vorständc der katholischen Kirchengemeinden, welche auf Grund dcs Grießes vom 20. Juni 1875 gebildrt sind, als öffentliche Behördenanzusehen seien. Hinsichtlichder ersteren hat fick) die Haiiptverwaltniig der Staatsschulden in einer Ver- fügung an die Régierungen vom 13. Oktober 1875 für eine Vernßimmg der Frage arissprecßen zu soile'n geglaubt. In Folge verschiedener Anregungen hat jedoch diese Mhdrde eine nochmalig€ eingehende ErwägUng der Frage eintreten lassen Und ist dabei UÜch den mit den Ministern der geistlichen An: gelegenheiteu, der Justiz und der Finanzen stattgefundenrn Er: örterungeii jsHt zn dem Ergébniß gelaiigt: daß die odrn ge- dachten Gemeiiide :Kirchetiräthe Und Kirchciworstände zum Wiederincdursseßeii der von ihnen außer Cours gescizten JU: haberpapierc 11ach Maßgabe des Gdscßes vom 4. Mai 1843 und 061? Vsrordmmg vom 16. August_ 1867 für befugt anzusehsn sind. ZU Folge dessrn wrrd die Hauptverwaltung dsr Staatssthuldcn sowohl die oben de: zeichnetsn kirchlichen Organe als auch 010 auf Grund der Kirchenordnung vom 5. Miirz 1835 für die evangdlischen Ge- meinch in der Provinz Westfalen Und drr Rheinprovinz be- stehenden PreSbytLrirn, sowis die auf Griind der Kirchenvor- stands: und Syiwdalordmmg fiir die evangrlisckxluthsrische Kirche der Provinz H.)]MOVLL' vom 9. Oktober 1864, der Kirchengemeinde- Und Synodalordnung fiir die Evangelisch: lutherische Kirche der Provinz Sck)1€swig:Holstein vom 4. No: vsmber 1876, eingefiihrt im Krdise Hrrzogihum Larietidurg unterm 7. Nove1ndrr1877, und der Kirckxngemsinde-Utid Synodalordmmg fiir die evangelischen Gemeinden im Amts: dezirke des Konsistoriums zu Wissbaden vom 4. Juli 1877 eingerichtéten Kirchenvorstände zum WiederincourLseßeaner von ihnen außer Cours gesetzten Papiere fiir befugt ansehen.
_ In einem Strafverfahren kann in der Hauptverhand- lung nac!) §. 250 der StrafprozeßOrdnung da?- Protokol] ÜÖLT die frühere richterliche Vernehmung eines inzwischen ver: storbenen Zdugen verlesrn werden. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, 111. Strafsenat, durch Erkenntnis; vom 20. September d. J. ausgesprochen, daß die im §. 250 dem Strafrichter gegebene Befugnis; zur Verlesung des VrrnehmunaSprotokolLS sick) nur auf di? richterliche, nicht auch uns die blos polizciliche Vernrhmung ch inzwischen vrr- storbcnen Zenger! erstreckt.
_ Ddr BcvoÜmäMigte zum Bundesrath, Großherzoglich oldenburgiiche Staatswtl) Selkman 11 ist von Brrlin 11.118de abgereist.
_ S. M. S. „Luisd“, 8 Gcschiiize, Kommandant KUW. Kapt. Schering, im am 15. Oktober cr. in Porto Grande (St. ViUWUt) cingctrdffrn urid beabsichtigte, die Jirise nach Plymouth sogleich fortzuseßsn.
Schloswig, 1.210ve1nber. Der Provinzial-Land: tag beschloß heute, Sr. Königlichen Hoheit dem Priiizon Wilhelm aus Veranlassung der Verlodnng Höchstdesselbcn eine Glückwunsckzadreffe zu übersenden.
Fulda, 3. Novcwdcr. (W. T. B.) vcrwescr Hahne ist heute Adsnd gestorben.
Sachsen. Dresden, Z.Zkovember. (Dr. I.) Der König ist heute Vormittag in der Königlichen Van zu Strehlenein- getroffen.
Hessen. Darmstadt, 1. Novrmber. Die 1111113111125. Oktober d. J. von Seiten ch Großherzoglichen Ministrriuch der Finanzen an die Zweite Kammer der Stände gelangte Vorlage wogen Erbauung einer festen Briicke Über den Main bci Offenbach Enthält, nach der „D. Z.“, das (T'rfucdrn an die Kammer: 1) dem Ersatz der Schiffbrücke bci Offenbach durch eino siebendr Briicke die Zustim- mung zu “Meilen, hirrzu einen im Wege der An: leihe aufzubringrndeu Staatsbcitrag von 243 000 „16 311 Ncwährcn, sowie der Vrrwendmm aUer Immobilien und Widdilien der gegenwärtigen Schiffbrücke und des Fonds der Briickenwärter-Wittwenkaffe fiir dcn Bau der Urnen Briicke zuzustimmen; 2) sich damit einverstanden zu erklären, das; die im Staatßdudgrt pro 1879_82 fiir die Reparatur der Offenbacher Schiffbrücke vorgesehenen 36 500 „15. zum Bau der stehendsn Briicke verwendet werden und 3) das; der Bau dsr neuen Briicke, in Gemeinschaft mit der Königlich preußischen Regie: rung, an einrn Unternehmer in (HensradEntreprise dhne öffentliche Ausschreibung vergeben werden kann.
Anhalt. Dessau, 2. November. (Lpz. Ztg.) Die Prinzessin Friedrich Carl von Preußen ist zu einem längsrcn Aufenthalte bei ihren hohen Vrrwandten vorgestern Abend von Berlin hier eingetroffen. Deskileichen sind Jestern Morgen drr Fürst und die Fürstin vonSchwarz urg- Sondershausen hierselbst angekommen und werden heute der Erbprinz Leo old von Anhalt und der Prinz Albert von Sachken-Altenburg hier eintreffen. Eine
Der Bisthums:
Roihe großer ?ofiagden zu Ehren der hohen Gäste wird morgen, am Hu ertustagc, eröffnet werden.
SchWarzburg=SonderShausen. S 0 n d e r s b a u s e n , 2. NOVPUÖLQ (Lng. Ztg.) Der Fürst und die Tiirstin haben sich gestcrn zum Besuche ihrer hohen Verwan ten an
d..“... „
den Herzoglichen Hof nach Dessau begeben. _ gewählte Lan drag des Fürstenlhmns wird demnächst zu seiner Konstituirung hierher einberufen werden.
Neuß j. L. Gera, 1. November. Landtag deS FiirstenthumS Reuß ,L. ist gestern durch den StaatS:Mi11ister von BeulwiH erö net worden. Die Eröff-
stellung des Etats. In demselben ist die thunlichste Gleich: stellung der Verwaltungsbeamten mit den Justizbeamten hin: sichklich der Besoldung, sowie eine Einkommenerhöhnng fiir Geistliche und Lshrer vorgesehen.
Elsaß : Lothringen. Straßburg, 2. November. Die gestern zu Straßburg ausgegebene Nr. 14 des Gesetz- dlattch fiir Elaß=Lothringen hat folgenden Inhalt: Verordnung, dstrcffcnd die Erhebung des Oktroi in der Stadt Forbach. _ Verordnung, betreffend die Ermächtigung der Gemeinde Markirck) im Ober-Elsaß zur Aufnahme einer Anleihe. _ Verordnung, betreffdiid die Trennung der Sektion Obrick von der Gemeinde Groß-Tiinchen und die Vereinigung der erstéren mit dLr Grmcxinde Wirmingen. _ Verordmmg, be: treffend die Abgrenzung der Amtsgerichtsdezirke Groß-Tätichen mid Albesdorf. _ Verordnung, bc'treffend die Vergrößerung des Weihch von Gondrexange im Kreise Saarburg, Bezirk Lothringrn, zur Ansammlung von Speisewaffer für dsn Rl)ein:Marne- und Saarkohlen-Kanal. _ Verordnung, be: trkffénd die Tagegelder, Fuhrkosten und Umzugskosten der Vcamicti mid Lrhrer.
Oesterreich=Ungarm Wien, 2. Ndvrmber. Die „Pol. Corr.“ berichtet: Dcr päpstliche PronuntiuS in Wien, Kar: dinal-Jacobini, verläßt seinen bisherigen BestimniringIort am 4. d. und bogiedt sich nach Rom. Sein Nachfolger ift biHer noch nicht ernannt, _
_ 4.2?oveml1er. (W.T.V.) Dis amtliche „Wiener Zer- tung“ veröffentlicht die Ernennung deS LegatidxisMatth JÄZL'ÜLU Wrede zum österreich-1mgarischen Gesandten in
t en.
Vest, 2. November. Die Verhandlungen, welche die ganzd [eßte Woche hindurch zwischrn den verfaffiingstrsuen Drlrgirtbn des österrsichischen Abgeordneteuhauses Und jenen des Herrenhausss stattgsfunden dabdn, um ein gemeinsamrs Vorgehen in Betreff deS Kriegsbudgets zu Er- zielen, sind nach dem „Pest. L.“ kaOlngS geblieben. Wiihrend dis Abgeordneten Gesammtabstriche am Ordinarium und Extra: ordinarinm in der Höhe von 21/2 Millionen hätten durcbsrßrii 711011011, hätten die Herrenhausmitglieder den Standpunkt des Krich : Ministers acceptirt, welcher nach wiederholten Berechnungen erklärte , daß er im äußerstcn FaÜe eine Rcdukiion des Kriegsbudgets durch Streichung einzelner kleinerer Posten im Gesammtbetrage von 6_700 000 Fl. zu: gestehen könne. Von den Forderungen für die Festung?- dauten hätte der Minister erklärt, absolut nicht abgchen zu können. In Folge dessen hätten die verfassunchtrenen Dele- girten bdschloffen, selbständig vorzugehrn. In der That seien disselben auch im Budaetausschuffe bersits mit ihren Anträgen auf Herabseßung des Ordinariums hervorgetrdten und hätten dieselben auch, da sie im Ausschusse in der Majorität sind, gegen d : Herrenhausmitglieder und Autonomisten dnrch: gsseßt. Jm Plenum habe indes; die Ausschußmajdrität keine AuHsicbt diirchzudriiigen, da sie dort im günstigsten FaÜc iiber 23 Stimmen verfüge.
_ Der Bdricht dcs Finanzausschnsses iiber das Bridget wird sammt dcm festgestellten Voranschlag _ laut diner Mittheilung dss „Egyetézrtés“ _ im Laufe dieser Woche _ dimwn 4_5 Tagen _ unter die Abgeordneten vertheilt werden und glaube man in RegierungskreisM, daß das Ab: gLOkdULthaUS dir, Budgetvcxrlwndlung ungrfähr am 10. No: Winder brginiien werdc. Am 6. November werde das Haus seine erste Sißung halten. Auf der Tagesordnung stsht ach: Erster Gegsnstand dcr finanziOUe 211113gleich mit Kroatien; nach Erledignng drsselben und einiger Unwesentlickxr Berichte solid sofort das Budget folgen. Die RLgWUMg ziible mit Be: stiwmtheit darauf, daß die Gcnrraldrbatte Weihnackxtsferien becndigt werde.
_ 3. Novembrr. Der H eeresaiissclmß der unga- rischen Delegation hat heute die aufzerordrntlichen Er- fordernisse fiir die Truppen in den dkknpirten Ländern ohne Abänderung genehmigt.
Großbritannien und Irland. London, 2. No: vember. (Al]g. Corr.) Das Kolonialamt hat vom Admi- nistrator dcr Kapregicrwig folgende Dcpesche, datiit Kap: stadt, 29. Oktober, erhalten:
„Die gegenwärtige Lage ist eine kritische. 21112 Basutos östlich von Drakensbera und beide Sektionen des Pondomise- Stammes 1111tcrUmhlonhlo und Umgiscbwa haben sich der Rebeljion angeschlossen. Die Griquas in Ost:(§1riqnaland, sowie dir Bocas sind dagegen nrutral geblieben. Die Haltung dds PondwChrfs Umquiliso ist sehr zwcifelhaft. Umquikcla, drr oberste Pondo-Chrf, hat Zeichrn nac!) jrdcr Seite bin bc: kundet. Gungklizwa, der oberste Häuptling Von Timbnland, bethcriert Loyalität, aber viele der kleineren Häuptlinge unter ihm iind in offrncr Rebellion. Das Land zwischen Kei und Bashée und die Friedensrichter in Zsolo Und Gatbcrg befin: den sich in fortwährendcr Gefahr. Die Kolonialrcgierung bildet irregulärc Corps, aus 500 und 3500 Bürgernbestehend, um diesem Nothfal] zu begegnen. Oberst Clarke hat sich nach Weprncr begeben und ist mit 150 Waggons nach Mass: trim zurückgekehrt, ohne auf Widerstand zu stoßen. ZJm Di: strikt Leribe im Vasutolande giihrt es, aber noch it es zu keinem Kampfe gekommen.“
Eine Depesche des Gouverneurs von Natal an den Minister für die Kolonien, vom1.ds., berichtet: „Aus Kokstad ist die Meldung ein egangen, daß die Tcmbus slch crhoben haben, obwohl 111111111660 frrundlich bleibt. Walsh (der ?riedenörichtcr ist noch unerlöst. Bakcrs Reiterei hat beina1e den Berg zxrere erreicht.“
Aus Kalkutta wird der „Times“ unterm 31. v. M. gemeldet:
Die nxucsten Nachrichten aus Kabul, die in Simla cin: gegangen, “.ind völlig befriedigender Art und leihen den be- unruhigenden Gerüchten, die in der vorigen Woche über die Kabuler Angelegenheiten coursirten, keine Stüve. Der Emir wird in Kurzem dic fäÜige Rate der Einkünfte einzuziehen haben, ein Experiment, das mit ntcreffe beobachtet werden wird, da es zeigen diirfte, ob es 1 m geglückt ist, sich die sub: staiiziello Lehnstreue seiner unruhigen Unterthancn zu sichern.
noch vor den
Der neu: ;
(Wein:. Ztg.) Der -
Dublin, 3. November. (W. T. V.) Heute ist Par:
Z nell und dessen Mitangeklagten der Befehl, am 5. d.
vor dem QueenS-Bench-(Herichlshofe hierselbst zu erscheinen, zugesteUt worden. *
Frankreich. Paris, 3. November. (W. T. B.) Die
__ ' , März-Dekrete sind heute in mehreren Departements weiter nungsrede bezeichnet als Hauptaufgabe der Sesiwn die Fest: '
zur Ausführung grlangt. Zn Lyon wurden die Kapuzi- ner in den Vorstädten Les Vroteaux und FourviéreH ausge- wiesen, ohne daß es dabei zu einem bemerkenswerthenZwischen= fall kam. Ju Macon waren die Polizdibeamten, um die Rskollskten auszuwrisen, gezwungen, die Thüren zu der Nie- derlassung derselbrn mit eralt zu erbrechen. In L'Orient verhängte der Obere der Kapiiziner über den Kommissar die Exkommunikation. Zn Carcassonne wurden die Kapuzi- ner, in Toulonse dic Kapuziner, die Dominikaner, di? Oli- vetaner Und die Véres du sach coeur ausgewiesen. Bei den Kapuzinrrn mußten die Beamten die Thüren erbrechen. Die Dominikaner hatten sich vrrdarrikadirt, so daß die Polizei: dramien durck) die Fenstrr in die Nirderlassung derselben emdrmgrn mußten. Der Erzbischof, der sick) bei den Péres du sach coeur befand, protestirte gegen die AusfiihrUng der Dekréte Und erklärte, nur der Gewalt zu wrichen. In P avis sind Heute keine weiteren Maßregeln gegen die Kongregationen ergriffen worden.
' (Weitere Meldung.) Bei der Ausweisung der Kapuziner in Nantes wurden gegen 600 NnZänger derselben mitans- gewiessn; 20 Versonrn wurden ver aftét. Zn Lyon wurde bei drr AUSWLisUUZ drr Maristsn ein Arbeiter durch einen Schlag mit einrm Stockdegen schwer vrrwundrt. _ Die Ge- richtshd'fe, deren Ferien dcendigt sind, sind heute wieder
" zusamwongetreten.
Zn dem gerichtlicher: Verfahren gegen den Ge- ndral Charctte wegen sdiner Reds bei drm legitimistischen Vanket in Rock)e:sur:de am 25. Oktober ist eine Vorladung an den General ergangen. Gestrrn wurden die noch iibrigen Exemplare drs „Gaulois“ und ddr „Union“, welche die Rede W Gexwrals verdfiontlichton, mit Beschlag belegt. Die Re- gisrung wird, 1018 es heißt, encrgisck) gegen die legitimistischen sowie gdgen andere der Regiernng Kindliche Kundgebungen vorgehcn.
Dis Mitgliedsrdrs intdrnationalcnVdstkdngresses Haben heute die Konvention, bktreffsnd die Beförderung von Postpackcten, 1111terz€ichn€t. Nach der Unterzeichnmig sprach dcr Präsident dbs Kongresses, der Minister der Posten und Telegraphen, Cocbérr), drr Versammlung seinen Daiik aus und gab der Hoffiiung Arisdruck, daß die von den Delegirtcn kundgegobenen freundsckmftlichen Gesinnungen den Kongrsß iiberdauern wiirden. DLT General=V0stdirckt0r dcr Nieder- laiido, Hofsiede, dankte im Namen der auswärtigen Mitglieder des Kdiigreffks fiir dLn ihnen in Fraiikreick) beréiteten gast- lichcn Empfang. Der Minister dW Auswärtigen, Varthélémy Saint Hilaird, war in der Sißung ersckzicnen, um sich von den Delegirtsn zu verabschieden.
Italien. Rom, 4. Novcmder. (W. T. B.) Der Ministerratl) hat im Prinzip das Projekt dds Finanz: Ministers Magliani, betreffend die Abschaffung des ZwangScourses, grbiÜigt. _ Nach hier eingrgangenrn Mrldungen ist dic gestrigs Mentanafeier in Mailand obne weiterenZwischrnfaU vsrlaufen; die Hauptrede des Tage“?- !)ielt Rochefort.
Griechenland. Athen, 2. November. (W. Pr.) Man Orwartdt hier für die Nächste Zeit die AtlkLlUst cines engli- schcn Stationsschiffes in Volo. Die Tiefmeffungen und Unterstzckwnaen dds Ankergrmrdes, welche der englische KriegIdampser „Cygnct“ vor einigen Tagen dort vornahm, f 011611 mit der Arikunst des englischen Kriegsschiffes inVorbindung stehen. _ Fiir drn Fal] einer KriegSerkliirung ist hier die Blo- kade der Häfen von Volo und Prevesa in Aussicht genommen, um dadurch den Ziizug malwmcdanisckwr Tritppen in die adzntretenden Provinzen zn hindern. Der jeßigc Stand der grirchiscden Kriegsmarine gsstattet es, die Blokadc zu einrr effektiven zu gestalten.
_ Die „Temps“ ledrt aus Athen, das neus Mini: sterium wcrdc heute das MobilisirungSgeseH vorlegen und 1316 brireffciiden Kredite verlangsn.
Türkei. Konstantinopel, 4. November. (W. T. V.) Bezüglich der von Bedri 2391) den Montenegrinern vor: gclegirn Dulcig110:K011ve11tion 11203183, die Montene- griner hätten den Einwand erhoben, daß Diilcigno nicht zwölf Tage, sondern drei Tage nach Unterzeich11ung der Konvention übergeben werden solle. Ferner hätten die Montonrgriner die ihnen fiir den Einmarsch vorgozeichnete Straßr beanstandet und verlangt, das; die türkischen Trnppen alle von den Alba: riesen bcscßtcn Punkte okkupircn.
_ Aus Cattaro, 2. Novsmder, meldet die „Pol. (T.“: „Derwisch Pascha ist gestern auf dem Kriegsdampfer „Stam- dul“ in San Giovanni di Mcha eingetroffen. Gleichzeitig mit ihm lief ein TranEpdrtscbiff mit regnlärcn Trupprn dort cin. Tcrwisck) Pascha begab sich sofort nach Dulcimw. _ Bozd Petrdvic ist vorgestern in Aiitivari eingetroffen, wo er vorläufig die schriftliche Vcrstiindignng Riza Paschas Wr: fand, das; er jrde eventuelle Vorriickimg dcr Montenegrincr mit Gewalt zurückweisen wiirde. _ Vicr-Admiral Scymdur hat heute cinen Kriegsrat!) auf seinem F1ch1ggenschiffe „Alexan: dra“ zusammenderufen.
_ „W. T. B.“ meldet aus Ragiisa, 3. November: Nach hier vorliegenden Nachrichten sol] Derwisch Pascha gestern Valona verlassen haben, um sich nach Dulcigno zu begeben. Riza Pascha befinde sich gegenwärtig noch in Frascagtwtti.
Bulgarien. Varna, 4. November. (W. T. B.) Die wegen „der Insultirnng des frayzöiischen Vizekonsu- Yul? eingeleitete Untersuchung ist bisher ohne Erfolg ge:
re en.
Serbien. Belgrad, ]. November. (Pol. C.) Das neue Kabinet gehört ganz der jung-konservativen Partei an, welchc ein weitgehendes liberal:konservativcs Programm hat. Im Vordergrnnde desselben stehen Reformen im imern. Wie jedoch verlantet, sind auch Verfassungsänderungen insofern nicht au§geschloffen, als die Einführung des Zweikammer: Systemes und eine Einschränkung der Vereins: und Verjamm: lungsrechte angestrebt werden folien. Andererseits sokl sich auch die Erweiterung der Genwinde-Autonomie und der Preß- frciheit im Programme des neuen Kabinets befinden. _ Die auswärtige Politik betreffend, soll Serbien die Freundschaft aller Mächte zu gewinnen streben. Zur Wahrung des freund: nachbarlichen Vcrhältnissrs zu OesterreichQngarn will man bemüht sein, alle mit den realen Interessen Serbiens im Ein-
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lange stkhenden Konzrisionrn zu machen. Zur Beseitigung der obwaltkndcn Schwierigkeiten beabsichtigt der Minister des Aeußern Mijatovié, sich persönlich nach Wien zu begeben. Fürst Milan und das.; neue Kabinst stimmen darin überein, daß dem Wiener KabinetKonzessionen gemacht werden müssen, wobei sie jedoch auf gewisse Gegenzugeständniffe rechnen. Mijatovié hofft, in Wien ein beiderseitig befrißdigendes Ar: rangemsnt zu erzidlen. Da die Skllpichtina-Periode in 9 Wochen zu Ende geht, so diirften schon friiher Neuwahlen ausgeschrieben werden.
_ 2. November. (W. Pr.) Das neue Ministbrium hat vom Fürsten die BewiUigung einer General-Amnsstie , Reformen der Verfassung Und der Gemeindeg€seßgebung zugesagt. Die HandelSvcrtrags Verhandlungen mit Oesterrrick) sollen noch im November wieder aufgéndmmen werden.
Montenegro. Aus Ragusa, 1. November, berichtdt "111011 der „Agence Havas“: Fürst Nikita, sehend, chf; die Frage, betreffend die Uebergabr von Dulcignd sick) indie Länge zieht, beschloß, sammt seiner Familie nach Italien JU rsisen und dort wiihrend deI Winters seinrn Aufenthalt zu nehmen.
Rußland und Polen. Krasnowodsk, 3. November. (W. T. B.) Die Eisenbahn von Mollafdra ist 6 Werft vorwärts bis zum Ende der Sandwüste weitsrgefiihrt worden. Gßgenwiirtig wird Über dem Salzgrund ems mobile errdeWisenbahn in der Richtung des Kijil=Arwat gebaut. Das Material zur Weiterführmig beginnt emzutrcffen. Heute kamen gegen 40 Segelschiffe: mit Schienen aus Astrachan “hier an.
Amerika. Ueber die Wahlen liegen folgende weitere Meldmigen des „W. T. B.“ vor: _
New-York, 3. November. Die Wahlberrchte atis den: jsnigrn Staaten, in denen das Wahlresultat fiir zweifblhaft galt, konstatiren ebenfaÜs dSU Sieg drr republrkamschsn Vartsi. Zn NewYork, Maine und Connecticut allein aber verfügt Garfikld, selbst wenn in dsn Übrigen Staaten dw Demokraten siegreich sein soÜten, unter aÜen Umständen Über 192 Wahlstimmen; die Wahl Garfie'lds zum Präsidenten kann darnach alE durchaus sicher betrachtet werden, da zu seiner Wahl mir 185 Stimmen erforderlich sind. DLL“ „New: York Herald“ berechnet die Zahl der Wahlstimmen, welche auf Garfield fallen werden, auf 202. Die demokratischen (“ournale räumen ein, daß die dLniokratifche Partei unterlegen
ei. Die „New-York-World“ brzeichnet die WahlzGarfield-Z (116 61116 tlwtsiichliche Wiederwahl Grants.
New:?)drk, 4. November, friih. In der Legi-Zlatur des Staates New-Ydrk haben dir Republikaner die Majorität gewonnen. Dieselben werden voraussichtlich an Sthe dcs demokratischén Senators Kernan cinen Republikatwr in den Senat wählen. Die „New-York Tribune“ wi[[ wissen, daß der Senat künftig aus 38 chudlikanern und ebensoviel De- mokraten bestehsn werde, Und dsr republikanische Vizd=Prä- sident Arthur die entscheidends Stimme haben würds. Dis Majorität der Republikaner in der RLPräsentantcnkawmer diirfte 21 driragen. _ WeitSren Bcricdtdn zufolgte iiegte Zaricock in Nevada und Kaliforriixii, Garfield in Oregon.
ie Republikaner erhislten die Mawrität in den Legislaturen von New:Jeriey und Connecticut, wodurch die Wahl repu: blikanischer Senatoren gesichert ist, Dis Denwkraten bliebeen in Nord: und Siid-Karolina unzweifelhaft erfolgreich und gewannen die Majoritiit in der Legislatur von Kalifornisn.
Südamerika. Argentinien. BULUOZÄULLÖ, 8. Ok: tober. (Allg. Corr.) Die Provinzalkaiiimern sind ein- derufen worden. 1)r. Romero ist zum Präsidentsn des Srnats ernannt worden Und wird folglich Gouverneur dcr Provinz BuendsAireS bis zum nächsten Mai. Die Frais, ob Biteiios:211rc«3 oder ein anderer Ort die Hauptstadt der argentinischen Republik werdkn soll, wird gegenwärtig dis- kiitirt. Die Mehrheit in 1161) Kanmwr begünstigt BULUOS- Airrs als Hauptstadt. Große Vorkehrungen sind im Gange fiir den Empfang des ncuen Vräsidctiten, (Ziencral Roca, der am 12. ds. sein Amt antritt. Dem friiheren Präsidenten Avallaneda zn Ehren findct heute Abend ein großrcö politisches Bankett statt.
Landtags = Angelegenheiten.
Der dem Hause der Abg-ordneten voraeleiiie Entwurf eines (Heseßes, betreffend die Abänderung von Bestimmun- gen der Krrißordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg,Pommern,P0scn, Schlesien und Sachsen, vom 13. Dezember 1872 und die Errxänzungdersclbeii, bat folgendcn Wortlaut: _
Wir Wilhelm, von (Hotti's Gnadsri König von Preußen Ic. verordnen, mit Zustimmung beidcr Hänjcr ch Landtagcs der M0- narchie, was folgt:
Artikel 1.
Die §§. 3, 4 Absaiz 4, 7 Ziffer 2, 8 Absav 5 und 6, 10, 12, 17, 19, 22, 23 Absatz 2, 25, 30, 31 *.*]dsatz 4, 42, 49 Absatz 2, 5 Ziffer 1, 56 Absatz 3, 61, 62 Absatz 2, 65, 67, 68, 72, 97 Absay [ Ziffer 7, 110 Absatz 2, 113, 116 Ziffer 8 Arsaß 2, 129, 133, 134 Ziffer 3 und 5, 139, 170, 173, 175, 176, 177, 178, 180 und 181 der Kreisordnung für die Provinzen Prciißen, Brandenburg, Pommern, Poscn, Swlciicn und Sachsen, vom 13, Dezwnber 1872 (Gefec- Samml. S. 661) n'crdcn durcb nachstehende, dcn bisbcrigen Ziffer- zadlen enisprccbende Bestimmungen crieöt.
Jnglciiben Werden hinter den §§. 26, 3-1, 49, 51, 54, 55, 70“ 112, 128 und 177 die folgenden neuen §§. 26a„, 345, 49 u., 51 a., 54a„ 558.. 551). und 55 o., 70a., 112 a., 1283. u11d178a.einacstellt, sowie den §§. 20, 51, 57 urid 5T anbstebende Zusäye hinzugefügt.
Die Veränderung bestehender Kreisgrenzen und die Bildung ncuscr, sowir die Zusammenlegung mehrerer Kreise crfolgt durcb Ge eV.
Der Bczirksratb beschließt übxr die in Folge einer solchen Ver- änderung noibrvendig werdende Auöeinandcrscyung zwischen den be- tbeiligten Kreisen, vorbehaltlich der dcn 1Ws'4r311 gegeneinander zu- stxbenden Klage bei dem Bezirksvcrwaltungsgerichje.
Veränderungen solider Gcmeindc- oder Gutsbezirksgrenzen, wilcbe zugseirb Kreißgrcnzen sind, sowie die Vereinigung eincr! Griind- stückcs, jvelcbcs bisher einem Gemeinde- oder Gutsbezirke nicht an- gehörte, mit einem in einem anderen Kreise belegenen Gemeinde- oder Gutsbezirke, sieben die Verändcrung der betreffenden Kreisgrenzen und, wo die Kreis- und Wablbczirkögrenzen zusammenfaUcn, amb die Veränderung der leßteren ohne Weiteres nacb sicb.
Eine jede Veränderung der Kreisgrenzen ist durch das Amtsblatt bekannt zu machen. _
„Ö. 4, Abjaß 4.
Ueber dic AuGeinandcrseßvng beschließt der BezirkIratb vor: bebaltlicb 1er dcn Betbciligten gcgen einander znitebcnden Klaae bei dem Bezirks-Veriraltungklgericbte.
§. 7, iffer 2. 2) Zur Miibenußuna der SZentlicben Einrichtungen und An- stalten des Kreixes nach Maßgabe der fiir dikiclben bestehenden Be-
stimmungen. §. 8, Absatz 5 und 6.
Wer fi€b ohne einen der vorbezeichnetcn Entschuldiguygßgründe weiZePrt, ein unbesoldetes Amt in der Verwaltung oder Vertretung des Kreises zu übernehmen oder das iibcrnommene Amt drei “Jahre bindurcb zu versehen, sowie derjenige, welrber fick) der Verwaltung solcher Aemter .tkoß rorbecgesangener Aufforderung Seiter-s des Kreisausschusses tbatsäckzlicb entzieht, kann durch Beschluß des Kreis- tages für einen Zeitraum von drei bis seids Jahren der Ausübung scines Rechtes auf Tbeilnabme an der Vertretutm und Verrraltung des Kreises für vexlusti erklärt und um ein Achtsl bis ein Viertel stärker, als die übrigen reisangebörigen, zu den Kreißabgaben heran- gezogen werden.
Gegen den Beschluß des Kreistages findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Bezirks-VerwalFansgeriwte statt.
Die Vertbeilung der Kreißabgaden darf nach keinem anderen Maßstabe, als nacb dem Verbältniffe dsr von den Kreisan ebörigen zu entrichtenden dirckienStaatssteuern, und zwar nur durch Zuschläge zu denselben, brzw. zu den nach §§. 14 und 15 zn ermittelnden fingirten Steuersätzen, dchorensen, juristischen Personen 2c. erfolgen;
Die Grund-, Gebäude- und die von dem Gewerbebetrieb.- aui dem platten Lande aufkommende Gewerbesteuer der Klasi: z. 1. ist Hierbei mindestens mit der Hälfte und höchstens mit dem VW:: Be- trage desjenigen Prozentsatzes heranzuziebsn, mit welchem die Klassen- und klassifizirte Einkommensteuer belastet wird. Im Uebrigen kann die Griverbesteuer von der Heranziehung ganz frei gelassen, darf aber keinesfalis dazu mii einem Höheren Prozentsaße, als die Grund- und Gebäudesieuer herangezogen werden. Außgescbloffen von der Heran- ziehung bleibt die (Herverbssteuer Vom Hausirgewerbe.
Die erste Stufe der Klaffensteuer (€;. 7 des Gesetzes vom
. ' 1851 . Z,).YT; 1873, Geieß-Samml. 1873, S. 213 ff.) kann von dcr Her-
anziehung zu den Kreisabgaben ganz freigelassen oder dazu mit einem gerimeren Prozentsatze, als die übrigen Stafen dcr Klasieniteuer und die klasfifizirte Einkommensteuer hkrangezogen werden. Bei den Vorschriften des §. 9:1. des oben erwähnten Gcseßes behält es sein Belvendcn. § »
Der Maßstab, nacb Mlckzem die Kreisabqaben zu vertbeilen sind, ist für jeden Kreis bis zum 30. Juni 1874 eiii für aÜe Ykal festzustellen und demnächst unverändert zur Aowendung zu bringen. Dar Kreistag ist jedoch bringt, hierbei zu den KrriHabgabr-n für Ver- kehrSanlagen die (Grund- und Gebäudesteuer, sowie die von dem Gewerbebetriebe auf dem Platten Lande aufkommrnde Gewerbesteuer der Klasse 8.1. innerhalb der im §. 10 festgesetzten Grenzen mit einem höheren Prozentsaße als zu den übrigen Kreisabgaben heran- zuziehen, beziebrxngsweise uach Maßgabe des §. 10 Absatz 3 die erste Stufe der Klasiensieuer von der Heranziehung zu diesen KreiSabga- den ganz freizUlasien oder dazu mit einem geringeren Prozentsaize heranzuziehen. " '
Kommt ein gültiger Kreistagsbeichlus; uber den Vertheilungs- maßstab innrrbalb der festgesetzten Zeit nicht zu Stande, so werden bis zur Herbeiführung dieses Beschlusses die Kreisadgaben auf die sämmtlichen direkien Staatssteuern, mit Ausschluß der Hausir- (Hewerbestsuer, nach Maßgabe des §, 10 Absatz 1 gleichmäßig vertbeilt.
Der Kreisiag kann den festgestellten Maßstab von fünf zu fünf Jahren einer Revision unterziehen.
Wo gegenwärtig mit Königlicher Gsncbmigung za bestimmten Zwecken Kreisabgaben nach besonderer Vertbeilunasart erhoben wer- werden, behält es dabri bis zum 31. Dezember 1875 sein Vewenden, sofern nicht der Kreistag schon in der Zwischenzeit aucb Hierfür den Uebrrgang zu dem, nach dem gegenwärtigen Geieße festgestellten Maßstabe für die Verxheilung der Kreisabgaben beschließt. Vom 1. Januar 1876 ab tritt der nach diesem Grieße fxstzusteÜsnde Maß- stab (Absaiz ] und 2) anch für die bezeichneten Abgaben von fclbst in Kraft.
6. 17.
Tir. dem Staate gehörigen, zu einem öffentliche Dienste oder Gebrauche bestimmten Liegenschaften und Gebäude, die Königlichen Scblöffer, sowie die im §. 4 zu 0. und (1. des Geseßes vom 21. Mai 1861, betreffend die anderwéite Regelung der Grundsteuer (Geseiz- Samml. S. 253). im Artikel 1. des Gesetzes vom 12, März 1877 (Gescy-Samml. S. 19) und im §. 3 zu 2 bis 6 des (Jeskßrs vom 21. Mai 1861. betreffend die Einführung einer allgemeinen Gebäude- stcuer(Gcseiz-Samml. S. 317), bszeichncten Grundstücke und Gebäude smd von den Kreislasten befreit.
§. 19. Auf Beschwerden und Einsprüche. bcireffend: 1) das Recht zur Mitbenutzung der öffentlichen Einrichtungen und Anstalten des Kreises, 2) die Heranziehung oder die Veranlagung zu dzn Kreißabgaben beschließt der Kreißausicbufx. ,
Bescdrverden und Einsprüche der zu 2 gsdacbten Art sind irmer- bald einer Frist von zwei Monaten nach erfolgter Bekanntmachung der Abaabcbettäge bei dem Kreißaussibuffe anzubringen. Einsprüche gegen die Höhe von Kreiézuscblägen zu den direkten Staatssteuern, welchc fich gegen den Prinzipalsay der letzteren richten, find unzu- lä 1 .
ssgGrgen den Beschlus3 des Kreisaussckyuffes findet innerhalb zWei Wochen die Klage bei dem BezirkI-Vcrtvaltungöaeriäzte statt. Hier- bei finden die Vorschriften des §. 146 des Gescßes über die Zu- ständiakeit der Verwaltungsbcbörden und der Vern*altung§gerichtc Aiitvendung. ' _ ' , *
Die Beschwerden und die Einspruckye, sorrie die Klage baden keine aufschiebende Wirkung.
§. 20, Zusaß.
Dic Kreissiaiuten und chlemcnts find durch das Krcisblatt und, wo cin solcch nicbt bestcbt, durch das Amtsblatt aiif Kosten des Kreises bekannt zu warben.
§. 22.
Dem Gcmeindeiwrstcber (Schulzr, Scholze, Riwtcr, Dori- richter) stcben zwei Schöffen (Schöppen, Gericbtsmanncr, Gerichts- oder Dorfaescbwvrenc) zur Scite, welcbe ibn in den ihm obliegenden Amtßzesckyäfien zu untcrstüykn und in Bcbinderungöfällcn zu ver- treten Haben. .
Wo die Zahl der Schöffen nacb den bestehenden Bestimmungen eine größere ist, verbleibt es bei drrielbcn. __
Auch kann auf Antrag der (Gemeinde die Zahl der Sébörien durch Beschluß des Kreikausschuffes nach Anhörung des Amtsvor- stehers vermehrt werden.
§ 23, Absatz 2. . _
Vater und Sohn dürfen nicht gleichzeitig Gemeiiidevoritcbcr und
Schöffen sein. Ö 2“ . 5.
Wcaen der Verpfliibtung zur Uebernahme, sowie wegen der Gründe für die ".'[blebnuna des Amtes cines (Hemeindevoritebcrs odcr Schöffen finden die Vorschriften der Absäye 1 bis 4 des §. 8 mit der Mai:; gabe Anwendung, das; an die Stelle des Kreistages (Absay 2, Ziffer .') a. a. O.) die Gemeindevertretung und, wv eine solche nicht besteht, die Gcmcindeversammlung tritt. .
Wer sich ohne einen der im §. 8 Absay 2. bezeichneten Ent- scbuldigungßgründe weigert, das Amt eines Gememderorstcbxrs oder Schöffen zu übernehmen, oder das überncmmene Amt drei Jahre hindurch zu versehen, sowie derjenige, welcher_ sich der Vorwaltuug solcher Aemter tbatsäiblicb entzieht, kann fiir einen Zeitraiiin von drci bis sech Jahren der Ausübung seines Rechts auf Tdetlxiabme an der Vertretung und Verwaltung der Gcmeinde für verlustig, er- klärt und um ein Achtel bis ein Viertel stärker, als die übrigen Gcmeindeangehörigen zu den Gemeindeabgaben herangezogen werden.
§. "268. Die Bestimmungen des §. 26 finden auch auf andere Gemeinde- beamte Anwenduna, deren Wahl nach Maßgabe des Geseyrs der Bestätigung bedarf.
§. 30. D'l'chter Gemeindevorsteber hat insbesondere das Recht ' und die 5 st :
1) der voriäufigen Festnabme und Verwahrung einer Person nach den Voricdriftsn des §. 127 der Strafprozeßordnung für das Deutsrbe Reich Vom 1, Februar 1877 (Réickps-(Gesexzblait S. 253) und des §. 6 des Gesetzes zum SchutZe der prrsönlicben Freiheit Vom 12. Februar 1850 (Gesey-Samml. S. 45). Er hat aber von einer solchen Festnahme sofort und spätestens innerhalb zwölf Stunden dem Amtßvorsteber Anzeiae zu machen, Welcher Über die Aufrecht- haltung des Geirgbrsams ungesäumt zu entscheiden und das Weitere nach den Vorschriften. dcr Gesetze anzuordnen hat;
2) die unter Polizeiauffiébt siedenden Personen zu beaufsichtigen;
3)_die ihm von dem Anitsvorsteber, der Staajs- oder Amts- anwalticbaft aufgetragenen, Polizeilicben Maßregeln auszuführen und Verhandlungen aufzunehmen;
4) die in den §§. 8 ff. des Gesetzes über die Aufnabme Lieu an- ziehender Personen vom 31. Dezember 1842 (GeseZ.Samml. 1843, S. 5) vorgesibriebene Meldarig entgegenzunedmcn.
§. 31, Absatz 4.
Ehefrauen, iowvbl groß- wie minderjährige, Werden rückfiihtlicb der angeführten Rechte durch ihren Edemann, Kinder unter väterlicher (Gewalt durch idren Vater und bevormundeie Persoxien durch ihren Vormund oder Pfleger vertreten.
§. 348.
Der Kreiéaussckzuß brscbließt auf Antrag der Beibeiligtrn über die Festsetzung der Dienstunkostenentscbädiaung der (Hemeindevorsteher, der baaren Auslagen der Schöffen, der Rémuneration steÜvertreten- der Gutßvorsteher (§§. 28 und 34), sywie über die FestseZUng dec Besoldungen urid Remunerationen anderer Gemeindebeamten.
§. 42.
Eütsteden bri dem A11LeinanderseßungIVeriahren (§. 41) Strei- jigkritrn darüber, ob mit einem Grundstücke die Verpflichtung zur Verwaltung deri Scbulzknamtes verbunden ist, oder ob Und welche Grundstücke, Gsrecbtigkeiien, V0rrechte oder Brfrsiungen der in den §§. 38 und 39 qédacbten Art zurückzugewähren, beziehungsweise auf- zubrben smd. ddir wird die Voilziehumg des Rezeffes von den Be- jbsiligien vrrwciiieri, _oder die Bestätigung des Rezeffcs (§. 41, Absas 2) von dem KrLlÉQUSsÖUffe versagt, so find die Verhandlungen zum Weiteren Verfabrrri und zur Entsideidung an die betreffende Auéeinanderseßungsbedörde (Ekiieralkommission) abzugeben.
Gegen die Entscheidmig der Generalkommisfion ßndet die Be- rufunx an das Obcr-Landsékrilturgrriwt statt, welwes endgültig entscheidet.
Vor der Entsrbeidung in Lrifer und zweiter Instanz ist das Gutacbien des Krsisausschuffes rinznkwlen und den Betheiiigten zur Erklärung mitzutl)ri1cn.
§. 49, Absatz 52.
Jie Revision und endgültig? Fesiiteklung, sowie jede spätere Abänderung der Amtsbrzirke erfolzt durch den Provinzialraik) im Einvernehmen mit dem Minister des Innern nach Vorheriger An- hörung der Bethriligten und des Kreistages.
Die endgültige Feststeüung der Amtsbezirke darf erst nach JbZMf einer öfferijlich 11.51.5111 3:1 machenden angemessenen Frist statt- in rn.
. 498.
§
Dem Provinzialratbe steht die Befagniß zu, im Einvernehmen mit dem Minister des Jiinern ländliche Gemeinde- und Gutsbezirke, Welche innerhalb der Feldmark einer zu einem andkreise gehörigen Stadt belegen find oder unmittelbar an dieselbe angrenzen, bezüglich der Vermaltung der Polizei nach Anhörung der Be1beiligfen und des Kreistages mit dem Bezirke der Stadt zu vereinigen, sofern dies im öffentlirden Intkreffe nothwendig ist.
In Ermangelung einer Einigung unter den Beibeiligten wird der Beitrag der betreffenden Landgemeinde, beziehung5weise des be- treffenden Gutsbezirkcs zu den Kosten der städtischen Polizeiverwal- tung von dem Bczirksrathe festgesetzt.
Der Provinzialratb kann im Einvernehmen mit dem Minister des Innern in den Fällen des ersten Absayes gleichzeitig die Aus- scheidiwg der betreffenden Landgemeinden und (HUtSbezirke aus dem Amtsbezirke, welchem sie bisher angehörten, auxsprecbcn. Die hier- durch nothwendig Werdende AuGeinanderseßung zwischen den Bethei- li,“,tcn erfolgt nach Maßgabe der Vorschriften des §. 17 AbsaZ 4 des Gesetzes Über die Zuständigkeit der Verwaltangsbedörden Und der Verwaltungsgcriww.
§. 51, Nr. 1.
1) In den zuiammengeseßtcn Amtsbezirkm besteht der Amts- aUsschuii aur Vertretern sämmtlicher zum Amtsbezirke gcbiirigen Ge- meinden mid selbständigen Gutsbezirke. Jede Gemeinde und jeder Gutsbezirk ist wenizisteris durch einen Abgcordncten zu vrrtret-xii.
Die Vertretung der Gemeinden erfolgt zunächst durch den (Ge- meindcvdrsteber, sodann durch die Schöffen und, wenn aiich deren Zahl iiicht auSreicbt, durch andere ron der Giémciiide zu wädlende Mitglieder.
Die Zahl der von jedcr Gemeinde zu entsendenden Vertreter, sowie der jedem Gutsbezirk einzuräumcnden Stimmen wird mit Rücksicht aiif die Steuerleistungrn und die Einwvbnerzahl durch ein nach Anhörung der Beibeiligtcn auf dcn Vorschlag drs KreiSaus- ixbuiics von dcm Kreidtage zu crlasiendes Statut gercgelt. Be- schwerden gcgen dieses Statut unterliegen der endgültigen Beschluß- iaffung des Bezirksratbes.
Vettreirr einer Gemeindr oder eines Gutdbczirkes bei dem Amts- ansicbuffe können nUr Personcn sein, welche die im „S, 96 unter a und b bezeicbncten Eigenstbaiten befiyen.
§. 513.
G.";écn das zum Zwecke der Wahl eincs Abgeordneten ziim Amts- ausswuffe („Ö. .')1 Nr, 1) stattgebabtc Wadlverfabrcn kann jcdes Mit- glied dcr Wablvcrsammlung innerhalb zivci Wockyen Einwrucb bei dem Vorsirxrndcn des Wahlvorstandes erheben. Die Beschlußfaffung 11er den Einspruch, Übrr welcbrn dic Betbciligtcn vorab zu hören siiid, sicht dcm Atntxiaußscbuiie zu.
Im Uebrigen prüft dcr Atntsaudscbuß dic Lsgilitnaiion feinst Mitiiliedcr vori letchgcn und besrblicßt dariiber.
Jide Wabl verliert dauernd rdcr vorübergehend ibrc Wiikung, wenn sicb ergicbt, daß die für die Wählbarkeit rorgcscbricbemn Be- dingungen nicht vorhanden gewesen 1irid, oder wenn diese Bedingungen gänzlich odcr zeitwcisc aufhören. Das Gleiche gilt in Bezug aiif die unmittelbar auf dem Gefeye beruhende Y_kkitglicdscbaft dcs Amtéaus- scbuffes. Der ANtÖÜUÖsÖUÜ bat darüber zu beschließen, ob einer der gcdacbtcn FäUe eingetreten ist.
Gegen die nach Maßgabe der vorstebenden Britimmunaen ge- faßten Befiblüsie dcs Amtsaussäouffcd findet innerbatb zwei Wochen die Klage bci kern Kreisausschussc statt. Diciclbe steht auch dem Amtsrorstebcr, sowie in dem Falle des ersten Absatzes demjenigen 311, welcbcr Einspruch erhoben bat. Dic .Klagc bat kcinc aufschiebende Wirkuna; jedoch dürfen Erfaßwablen vor rccbtskräftiger Entschei- dung nicht vorgenommen werden. _
Fiir das Streitberfabrcn kam: dcr Amtsaussibnii cinen beson- deren Vertreter bestellen. Ö _4
o *) 8-
Vcsckylüsic dcs Amtéausirbuffcs, welcbe dessen Befuzniffe iiber- scbreitcn oder die (Hricßc verlcyen, hat der Amtßvorstcbcr, entflohen- den Fallcs auf Anwcisung der Aufsichtsbehörde, mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden. _
Gcgcn die Verfügung des Amtsvoritcbers sicht dem Amtßauö- skbuffe innerhalb einer Frist von zwei Woiben die Klage bei dem Kreisausscbuffc zu. Zur Wahrnehmung iciiicr Rechte im Verwal- tungssireitvetfabrcn farin dcr Atntkauöscbuf; cincn besonderen Ver-
treter wählen.