Bald nachdem die Kreisordnung in den alten Provinzeri vollendet war und an die Vorarbeiten berangegangen wurde, um dieselbe auf andere Provinzen auszudehnen, wurde von einzelnen Prrvmzial-Land- tagen, insbesondere von dem Provinzial-Landtag_ der Pryvmz Wesi- falen, der Wunsch (m?gesprocben, daß diese Entwurfe an ihn zur Be- gutachtung gelangen möchten; darauf ist dann in zwei Landtags- abscbiedcn, welche an die Provinz Westfalen ergangen find, der erste im Jahre 1875, der zweite im Jahre 1877, in auSiübrltcber Moir- virung drr prinzipeüe Standpunkt der StaaWrcgierung diesem Verlangen gegeniiber dargelegt worden. Ick) werde Ihnen - es ist ein öffent- liches Aktenstück, um das es sich barrdelt -- den kurzen Passus rer- lesen. Nachdem bkreits im Jahre 1875 der betreffende Antrag der Provinz mit der Motiviruna abgelehnt war, daß über Geseße, weltche den Cbarakfer aUgemeiner OrganisationSJeseHe an fick) tragen, eine Anbdung der Prooinziallandtage nicht mehr erfolge, wurde sodarm die Sackoe in dem Landtagßabschiede vom 27. Juni 1877 mottvtrt wie folgt: Die auf die Bestimmungen des Geseßes vom 5. Juni 1823 wegen Anordnung der Provinzialbestände gestüZten Außfübrungrn der jeyigen Pctiiion entbehren nach Lage der esiehenden Gesetzgebung schon deSbaLb drr Begründung, weil dieselben den U_ntcrscb1cd uu- berürkficbtigt lasiert, welcher zwischen den die eigenlbumlrcben Ver- hältnisse einer Provinz regelnden Provinzialgesexzen im eigentlichen Sinne und solchen Gesetzen besteht, Welche den Ausfluß emer aÜgemeinen, die Grundlagen der Staats- und _Konrmunalverwal- tung umfassenden Organisation bilden und nur 171 der Anwendung auf die einzelnen Landestbeile deren Jnterxffe brrubrcn. „_
Es ist also, meine Herren, der Unterschied gxmaÖt th1ckrn aix- xemeinen Staatsqeseßen und eißeritlicben Provinziqlgesetzen,_ 11112, mrr 1)cheint, mit vollem chbi und Wenn man auf diesem prinzipieljen Standpunkt steht, dann ist es gerade am wenigsten bei den Gefeßen der vorli-xgendrn Art geratben, Außnabmc zu machen, Wkll man soust mit dem Prinzip in voUständigen Widerspruch geratl).
Jcb [euane nicht, daß über einzelne Punkte,„wenn'n1an dieselben aussondern könnte, es ganz erwünschi geWesrn ware, „eine Aeußerung unmittclbar aus der Provinz zu erhalten, 111) bestreite aber, daß es unmöglich sei, zu diesem Ziel auf einem anderen Wege zu aelangrn, als durch die Anhörung des Provinziallaridtages. Ich denke, meme Herrrn, daß wir genug Verbindungen mit den Notabeln in den Provinzen haben, um uns über. die daselbst" be- siebenden Anfichten foweitl," zu informiren, um dre Grundlage fur die zustehenden Entschließungen zu gewinnen, und, rnerne Herren, dies um so beffer, als dergleichen Beobacbiurigrtz eine gewrffe Darier haben und swb nicbt auf zufäUige augenblicklich gefqßte Eiijscbluffe oder BcsÖlüffe stüßcn. Ich kann Ihnen sagen, meine .Herren, ,so- wohl iiber die wirklich bestehenden Bedürfnisse ck wie cs“ dre Pflrcbi der Bshörden und dcs Yiinisieriums ist - „wresauch uker die be- stehenden Wünsche haben wir uns nach Möglichkeit zii uzitsrricbten «efuckpt, und ich denke, daß ein großer Tbeilwori dem]e11igen,' was Ihnen in der Vorlage entgegentritt, den Bcweis liefert, daß wir das gethan haben. , " _
Ich gehe nun über zu dem Entwurf der Kreisordnung fur die Provianannovcr. Das Erste, Was in dieser Beziehung momrt worden ist, ist die Bi1dung der Kreise. Zunächst hat in dieser Beziehung, freilich auch ausgedehnt auf die übrigen in Betracht kouzmenden Punkte, der Hr. Abg. Windtborst gesagt, daß er adso1ut n1cht ern- sebe, warum überhaupt eine Aenderrmg der gegenwartigen Verival- tungkorganisaiion in der Provinz Hannoyer geboten set, „derin dicse Organisation habe sich bewährt, und es 181 die Notbwendigkett e:.ner Abänderung erst nacthWeisen.
Meine Herren! Es ist mir intereffant gewesen, von dem Hrn. ASI. Windiborst das Anerkenntnis; zu hören -- und ick; habe das sehr gern gehört - daß die bisherige Organisation in der Provinz Hannover gut fungire und Ursaébe zu Beschwerden und Klagen rider dieselbe nicht vorhanden sei. Diese Aeußerung wird ein eigrntbum- liches Licht werfen auf die Angriffe, Welche von gewisser Seite unaus- gefeßt gegen die Verwaltung in Hannover geführt werden. Uebrigens aber, meine Herren, kann ich sagen, daß viele Punkte diescr Organi- sation in der That zu Ausstellungen keinen Anlaß geben, muß aber doch hinzufügen, daß andere in der That 1chon jetzt den Verhält- niffen nicbt vvÜständig entsprechen, nocb Mehr aber, was in den An?- führungen des Hrn. v. Bennigsen bereits hervorgehoben ift, fich rnit der neuen Organisation in keiner Weise vertragen. Der Punkt, weicher jekt schon meines Erachtens zu Bedenken Anlaß giebt , ist die Dupliziiät der Kreis- und Amtßverwaltuna. Das ist eine Ein- richtung, Welch:- unter dem Drange der Notbwendigkeit geschaffen worden ist, weil eine Entscheidung zwischen den entgegenstehendrn Prinzipien des Fortbestandcs der gegenwärtigen Aamter und der vollen Einfiihrung der Kreisordnung nacb altpreußiscbem Muster sick) nicht erreichen ließ, und welche damalxx im Jahre 1867 als Mittelweg gewählt worden ist. Diese Einrichtung hat die SDaitenseiten aller solcher Mittelwege, indem den Acmtern ein Tb.il, und zwar ein wichtiger Theil ihrer Befug- riiffe genommen ist, ohne andererseits dem mit der Verwaliung die- frr Geschäfte beauftragten Kreishaupimann die noibwendigrn Unter- lagen zu geben für eine vollständig ersvrießlicbe Wahrnehmung der- sslben. Vielleicht ist es dem Hrn. Abg. Windjhorst nur zu weit- läufig gewesen, dies besonders hervorzuheben; ich glaube, mich seines Einverständniffes in der Beziehung zu erfreuen, daß dies eine (Ein- richtung ist, rvelche der Volikommenbeit nicht sehr nahe kommt. Ich iage ferner, meine Herren, das Abänderungsbedürfniß, wenn man scirsi davon absehen will, inwieweit es schon jeizt bestehi, ist durcb die Einführung der neuen Verwaltungsorganifation absolut gegeben und die Regenwärtigen Verhältnisse lassen sich damit nicht Verein- barcn. (ES ist nicht bestritten worden, daß die Abbülfe sich nur auf dem Wege geben laffe, daß man aus den jetzigen Kreisen und den jetzt vorhandenen Aemtern eine Kombination macht zu Kreisen, die drr Größe nach in der Mitte zwischen beiden stehen und nach der einen Seite den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechen, in- dem fie die Verwaltung nicht zu jebr erschweren, andererseits aber so gestaltet sind. daß sie einen tragfähigen Unterbau bersieüen für diejrnigen Organe, welche nach der neuen Verwaltungs- organisation nötbig find, vor allen Dingen also, daß sie groß genug smd, um die Elemente für die Selbstverwaltung sorvobl in Be- ziehung auf die Leistungéfähigkeit als in Beziehung auf das Vor- handensein des erforderlichen Personals zu gewähren.
Nun, meine Herren, sollte ick) meinen, daß in dieser Bezießung die Vorschläge, die Ihnen gemacht worden sind, in der That das Richtige getroffen haben, wenigstens wird man ihnen nicht den Vor- wnrf machen können, das; fie zu weit gegangen sind in Beziehung auf die Ausdehnung der Kreise. Ich habe eber das Bedenken gehabt, das; die Kreise nach den Vorsckxlägen der Regierung noch zu klein seien gerade nach den beiden Richtungen bin, die ich vorhin angegeben habe. Wenn von einigen Seiten der Wunsch auögesprochen wvrden ist, hier und da eine Aenderung in den Vorschlägen der Regierung in Aussicht zu nehmen, so bin ich gern bereit zu hören. was in dieser Beziehung zu bemerken ist und das_in nähere Erwägung zu nehmen. Daaegen aber, meine Herren, muß ich mich entschieden anssprecben und ich hoffe, daß wirin dieser BeziehungeineentschiedeneUnterstützungim Hause finden werden, daß der prinzipieÜe Versuch gemacht werde, im allgemeinen die Kreise noch zu verkleinern; das würde die Angeleaen- bxit in die Lage bringen, daß die Kreise den Ansprüchen, die die Ver- waltungsNganisation zu machen bat, nicbt genügten,
Das einzige Moment, welches angeführt werden könnte mit einiger Erbeblichkeit für die Bildung von noch kleineren Kreisen -- und damit komme ich auf den zweiten Punkt, der von vielen Seiten berührt worden ist, - ist der Umstand, daß der Vorsckolag gemacht worden ist, die Ortspolizei dem Landrats; zu übertragen. Nun, meine Hrrren, erstens haben wir in der Provinz Hannover gegenwärtig bei einer sebr ungleichmäßigen Größe der verschiedenen Aemter bereits die Erfahrung gemacht, daß Bezirke, wie die Mehrzahl der je t vor- geschlagenen, nicht zu groß sind, um die Verwaltung der olizei jetzt durch den Amtshauptmann, demnächst den Landraib, Tu ermöglichen. Wir haben ferner in den alten Provinzen, n einem Theile der sächfiscben Kreise und in Neuvorpommern bis
zur Einführung der KreiSordnung von 1872 die Erfahrung ge- mawt, daß in noch wet größercn Kreisen die unmittelbare Ver- waltung der Polizei durch den Landrat!) ficb bat artsfübren lassen. Ich glaube (1110, da]"; in dieser Bexiebuna durch,;retfeude Bederkxn nicht erbobcn werden können und daß der Versuch, der anewm dem Cntwurfe vorgeschlagen ist, das Gexingm durchaus verheißt. AUerdings, -- und das ist in der Vorlage ja bereit? selbst vorge- sehen, und wenn man die rorgescblaaene Kreisbildung ms Auge faßt, auch gar nicht zu leugnen *- es sind einzelne Kreisg vorhanden, in denen es zweifelhaft ist, ob von einem Punkt aus 111 der That die örtliche Polizeirerwaltunxi in eiuer allen Anforderuygen_entsprchenden Art und Weise geführt werden kann, und für die1e Faüe muß Vor- sorge getrrffcn werden. Ich höre, oder ich glaube_zu_ hören, daß man mit darauf erwidern wird, die nächste Abbülfe sei dre, daß dann *ben für solche Fälle mehr Kreise gemacht werden müssen. Das zieht aber aus den vorher von mir angeführten Gründen nicht an 11110 m der Mehrzahl der spezieÜen FäUe, um die es sich bandrlt, geht es gerade desbaLb nicht an, weil sonstleisiungsunfäbige Krei1c entstehen wurden. E?) ist also nothwendig auf andere Abbülfkmiirrl Bedacht zu nc men.
Indem ich zunächst bsrvorbebe, daß die Gründe„ aus, wrlxbcn AmiSvorsteber in der Provinz Hannover geger-wärtig mcbt erugefubrt werden können, von drm Hrn. Abg. von Bennigsrn überzeugend und rontändig racbaewwicn sind, gehe ich zu den Vorschlägen rider, Mit denen für die Fälle zu großer Ausdehnunß dcr Kreiie für die Po- lizeivrrwaltung gesorat werden kann. Dir Regitruug schlagisJhnen Vor, ihr die Befugnis; zu geben, außnabmsweife für 1olche Fälie be- sondere Distrikwbeamte, Hülssbeamie des Landraths anzustelle'n. Meine Herren, die Besoranisi, daß damit versteciterwriic eiu al]- gemeines System von Distriktsbcamten angebahnt werdcn sol], ist voUsiändia außgescbloffen. Man kann richt mit größerer Offenheit die Bcurtbrilung der Vcrbältniffe und die Einrichtunaen, die man auf (Grund derselben für nothwendig hält, darlegen, als es von der Regierung in der Vorla,*-_e geschehen ist, und man darfdocb auch nicht übersehen, daß mit drr Ermöglichung der AnsieUuna von ]olchen Hülfsbeamten des Landratbs noch nicht dir VerwirkliÖur-g dieser Möglichkeit in weitem Umfange geaebsn ist, sondern daß dieselbe ab- kängt von der Bewiliigung der Mittkl, die dazu erfordcriicd find, Seitens der LandeSvertretung, so daß in dieser Beziehung immer auch diesrm Hause Gelegenheit bleibt, kine Einwirknng auSzriübcn darauf, in welchem Umfange eine solche Eir-ricbtung stattfinden sol].
Ich bin daher der Meinung, daß ein ernstes Bedenken in dieser Beziewung nicht bestehen kann, und ich bitte die Herrkn aus der Provinz Hannover, sich zu vergegenwärtigen, daß die vorhandene (Ge- [Wachung bereits das Miitcl gewährt, dergleichen Einrichtungen zu treffen, iniofrrn Hülfsbeamte der Aemter vorgesehen smd Uild diirch nichts außgescblosien ist, dieiclben an anderen Orten zu statirxiiren als am Sitze des Amtshauptmanns.
Ich kann deshalb die Bedenken, die gegen den Vorschlag der Regierung in diesrr Beziehung erbobrn sind, nicht theilen, bin aber gern bereit, in der Kommiffion in eine Erwägung darüber einzu- treten, auf welchem anderen Wege man eine Abbülse etwa schaffen kann, fürchte indeß, daß es nicht möglich sein wird. Dann, mr_ir-e Herren, das muß 1ch von vornherein 1agen, in das Gesetz die FaUe hinein zu schreiben, in denen ein solcher Hiilfsbramter nothwendig sei, -- icb glaube, es liegt auf drr Hand, das; das nicht möglich ist. Es handelt fich um Wechselnde Bedürfnisse, die «ben deshalb sich zu dauernder Regelung durch Gesetz nicht eigneri, sondern je nach den Umständen verschieden zu regeln sind. _
Im Ucbrigen ist auf ein Außkunfiémiitel hingewiesen worden, das ich noch mit einigen Worten berühren muß. Es ist vrrarsäzlagen worden, einen Theil der Befugnine dcr OrispoUzci auf den Gemrindevorstehcr zu iibertragen. Solite damit eine Tbeilung der (Hesammtbefugnisse drr Ortspolizri zwischen Landraih und Gemeindevorstebcr gemeint sein, dann muß ich milk) Janz bestimmt dagegen aussprechen; das ist ein Prinzip, welches in der ganzen preußischen Verwaltung überhaupt nicht vorkommt. Es sckwächt die nothwendige Aktion der Polizei und führt unausgeseßt zu Kompetenzkonfxikten und Reibungen, bat fick) auch da, wo es in cmdern Ländern besteht, keineswegs so be- währt, daß es als nacbabmenöwertb bezeichnet werden kiinnte.
Anders liegt die Frage - und so, glaube ich, ist sie von den Herren, die Re berührt haben, aufgefaßt worden _ ob man im Wege des Auftrags gewisse einzelne polizriliche Funktionen (m_ die Gemeindevorsteher übertragen könne. Ich bezweifle, daß es angangig ist, dies im Wege der Gesetzgebung zu thun; es würde das _an Minutien führen, welcbe sich zur Regelung durcb ein Gesetz nicht eignen. Ich kann z. B. es doch nicht für angetban erachten, das; wir in die Kreis:)rdnung bineinsckorei'ben soUten: _die Ortypolizei ge- bührt dem Landratl), aber die Eribeilung der Nußnabmen Von den Vorschriftcn der Sabiathordnung soU dem Gemeindevorftcber über- tragen werden. (ES würde das ein sehr langes ?)"ießisier werdm, gegrn dessen VoUständigkeii und Zweckmaßtgkeit ein Ueberma]; für EinWendungen offen sein würde, jsßt und später. Wenn man also diesem Gedanken Folge geben will, davn würde es meines Craäotens nur aus" dem Wege fick) realisiren [offen, daß man gesetzlich die Möglichkeit eröffnete, gewisse einzelne Bcfugniffe der Polizeiverwaltang im Wege der Dele ation auf Grmeinderorsteber übergeben zu lasiert. Darüber wird 14:1) in der Kommission weiter reren laffen. Ick mache aber darauf aus- merksam, meine Herren, das; damit dem Bedürfniß, welchem der Vorschlag der ?)icgirrung abbelfcn will, nicht entsprochen wird. Das Bedürfnis; ist nämlich das, daß die Polizei im Gesammtumfanax in Fewissen enjfernt gelegenen Distrikten in der Hand eines am Orte efindlicben Beamten vereidigt wird.
Meine Herren, demnächst haben fich die HerchRedner zuge- Wandt drm Verhältniß der Städte zu den Krei]en._ Ick will in dieser Bezicbnng eine aUgemeine Bemerkung vorauMchicken. Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, das; die Zusammenfassung von Städten und Landgemeinden zu einem Kommunalverbande böHcrer Ordnung, zum Kreise, eine nicht wünscheUSwertbe oder zweckmaßige Einrichtung sei, dann haben alle die Dedufiionen eine Berechtigung, welche nach dieser Richturtg bin gemacht worden smd in Bezug auf das Herauklaffen von Städten aus dem Kreise. Wenn man aber zu der Ueberzeuaung gelangt, daß gerade das Zusammenwirken von Städten und Landgemeinden auf diesem höheren Kommunalaebiet zu erner stärkeren Zusammenfaffung sonst getrennt gehender Elemente führt, die Leistungsfähigkcit erhöht, das Bewußtsein und das Gefühl der Gemeinsamkeit stärkt, und daß das ein erstrebenswertbes Ziel ist; dann, meine Herren, haben alle diese Deduktionen keinen Boden. Ich stehe auf dem Standpunkte, daß ein solches Zusammengehen von Stadt- und Landgemeinden im Kreise heilsam und ersprießlrcb ist, und darum ist für mich bei der Kreisbildung die Hauptgrundkage, daß der Kreis eine kommunale Einheit bildet von Stadi- und Land- gemeinden, und dies ist der Grund, warum ich mich den Wünschen gegenüber, welche auf die Bildung weiterer Stadtkreise hin laut ?e- wvrden sind, ablehnend verhalte. Was an Rücksicht auf ibre [) s- berige selbständige Stellung den bannöverscben selbständigen Sjädten gebührt, das ist Ihnen in dem Entwurfe der Regierung in so weitem Maße gegeben worden, meine Herren, daß ich ernstliche Bx- sor niffe gehegt habe und noch hege, ob in der Landcsvertretung die Zu timmung zu so weitgehenden Außnabmen zu erreichen sein würde. Ick für meine Person halte sie durch die [US- herige Stellung der hannoverschen Städte für gerechtfertigt, und halte dieses Maß von Exzepjionen, Welches ibnen gewährt werden soll, für vereinbar mit dem kommunalen Leben im Kreise, für un- schädlich für die staatlichen Jntereffen, und halte es deshalb für ge- rathen, sie zu gewähren. Ich halte es aber nicht für zulässig, über dieses Maß binaußzugeben. Ick spreche dabei nicbt davon, ob eine oder die andere von den kleinen Städten in eine andere Kategorie gebracht werden soll, oder nicht; darüber läßt sich streiten. Das ist aber auch nicht die Hauptsache; wohl aber halte ich es für entschieden nacbtbeilig, wenn von den größeren Städten noch eine größere An- zahl den Anspruch erhebt, Stadtkreise zu werden. Meine Herren, ich bitte Sie zunächst, zu vergegenwärtigen, was das für einen Eindruck
mackpen soll auf die übrigxn in Betrackot krmmendrn Städte. Wo ist die Erenze zu finden? Erstens in der Provinz Hannover. Einer der Herren Vorredner, ich alaube Hr. Köhler. hat gesagt. man wünschte Stadtkreise für die Städte Lüneburg, Harburg. CeUe und Göningen -- diese vier Städte haben zwischen 16 und 17 000 Ein- wohner _, dann aber auch für Emden mit 12000 Einwvhnern. Wenn Sie dies Emden gewähren woÜen, wird sofort Leer und Gsslar und Hameln mit der Frage auftreten: wie kommen wir dazu, daß man uns das nicht gewähren wiU, was man den anderen Städten gewährt? Sie sind da auf einer schiefen Ebene anxxelarr-gt, auf Welcher kein Aufhalten ist. Ich bijte Sie aber zweitens einen Blick auf die Städte in den übrigen Provinzen der Yionarcbie zu werfkn. Sie können mir nicht sagen, der Vergleich sei nicht zUlässig, weil die hannöverscben Ttädte bisher Eine ganz andere Steüung gehabt haben, denn, so weit die Berück- sichtigung dieser Stellung «rechtfertigt ist, wird ihr in der Vorlage Rechnung getragen. Es ist aber durchaus weder bewiesen, noch MR 25 NÖ beweisen, daß man dieser Steüung nur durch die Bildung von Stadtkreisen und Städten gerecht werden kann. 11:15 nun bitte ich Sie doch, von diesen 4 Städten, die mir (1112 sehr am Herzen liegen und deren lebhaftes und kräftiges kommunales Leben ich gern anerkenne, einen vergleickenden Blick zu Werfen auf disjenigen Städte in den übrigen Provinzen, die ungefähr gleich aros; sind, und dann sich zu fragen, ob man wobl dic exceptionrlle Stel- lung, welcbe verlangt wird, jenen gewähren kann. Ick bitte Sie, mir zn gestatten, nur einige zum Vergleich zu nerrnen. Von den Städten innerhalb der Kreise,_die nicbt Stadtkreise smd, wili ich folgende hervorheben: Nordhau1en, Hanau., Mühlhaustn, Lundsberg, Memel, Stargard, Schweidni , (Greifswald, die alle größer find, unxrefäbr gleich sind: Aschersle en. Quedlinburg,Zei13; ick) wilidamit die Reihe schließen, glauben Sie wirklicb, meine Herren, das; es in der Sache begründet ist, den bannöverscben Städten eine andere SteÜung zu geben, als diesen? Ick vrrmag in drr That einen Grund dafür nicht einzusehen, und ich sollte meinen, daß wir uns darüber verständigen werden, und daß das Streben nach Bildung Von Stadtkreisen mehr auf einer gewissen Scheu vvr etwas Unbekanntem, dem Eintritt in den KreiSverband brrubt, als auf farblichen Gründen.
ock) komme, meine Herren, zu der Zusammenseizung der Kreis- und demnäckost der Provinzialwertretung, die Basis für eine Ver- trrtmig festzusteÜen, ist eine der schwierigsten Aufgaben. Es ist deshalb natürlich, daß man sich an vorhandcnen Bildungen dieser Art anschließt, und namentlick), Wenn diese Bildungen unter Um- ständen gemacht find, Welche ganz dieselben Voraussetzungen haben, als diejenigen smd, auf trelcben wir uns gegenwärtig bewegen. Erst vor einigen Jahren ist die Vertretung für die Kreise und die Pro- vinzen in den 6 östlichen Provinzen der Movarchie fest- gestellt worden, nach schweren Kämpfen, nacb Einixrungrn, die unter großen Schwierigkeiten berbeigefübrt sind. Was rst also natürlicher, als daß man diese Bildungen auch zum Vorbild für die Kreis- und Provinzialvertretungen in den anderen Provinzen ein- nimmt“? Ich bin der Meinung, das; das so natürlich ist, das;, wenn man das abweisen onkc, man den Gegenbrweis fiihren müßte, daß solche Abmisung nothwendig ist, nicht aber der Regierung den Be- weis auferlegen für die Rich1igkeit ihres Voraehens. _
Nun, meine Herren, in der Hauptsackoe bat Hr. v. „Bennigsen in dieser Beziehung bereits hervorgehoben, was sich für dre Vorschläge der Regierung, welcbe im Wesentlichen übereinstimmen mri den in den alten Provinzen vorhandenen sagen läßr. Mir bleibt nur eins noch übrig, namentliib in Beziehung auf einige Aeußerungen des Hrn. Aba. Miquel, welcher mit seinen eigenen Ausführungen nicht ganz in Uebereinstimmurig geblieben ist, wenn er so erhebliche Be- denken erhoben hat gegen das Maß der Verireiung der Großgrund- besitzer, das in der ProvinzHannover einireten soÜ. Meme Herren! Die Vertretung der Kreise in den alien Provinzen ist nicht auf Steuerleistnng, nicht auf dem Census gegründet, sondern es ist eine Iniereffenvertreiung nach drei versrhiedenen Gruppen. Der Hr. Abg. Miquel hat das im Ganzen als berechtigt anerkannt und dennoch kam er darauf, nach einem arithmetischen Exempel beweisen zu wollen, daß das Maß der Vertretung nicht richtig sei. _ Wann man solche Jntereffenvertretnng nach Gruppen wili, dann muß man das Gesammt- gewicbr dieser Gruppsn in Betracht ziehen, und dann ibreVertretung bemessen. In dieser Richtung ijt auch von anderer Seite eine Bx.- mängelung nicht erfolgt; im Gegentbeil, es ist von den Hrrren, die gesprochen haben, durchaus anerkannt Worden, daß eine zu große Vertretung drs (Großgrundbesißes nicbt eintrete. Darum, glaube ich, Ihnen empfehlen zu können, an diesen Grundlagen fest- zuhalten. Hierfür spricht außerdem -- und das ist 'em Punkt, den der Hr. Abg. Miquel Übersehen hat - daß wir einen festen Anhaltspunkt in demjenigen haben, was gegenwärtig in der Provinz HaniioVer besteht. Der Hr. Abg. Miquel hat nämlich ,die ganze Zeit seit 1867, seit welcher die jetzige Kreis- und Provmzml- Verfassung in Geltung isi, Übersprunßrn und in Vergleich gestel1t danenige, Was geaenwäriig besteht mit derjenigen Athvertretung,d1e bis zum Jahre 1867 bestanden hat. Ich halte es für einen Vorzug der jejzigen Vorschläge, daß sie sicb an dakjenige, was 1867 gemacht wvrden ist, so weit als thunlicb anschließen. _
23.353 mm die Provinzialvertretung betrifft, meine Herren, so ist es ja in der That wünschenswertb, daß das Bild der Jritereffenver- tretung, was in den Kreisvertretungen sicb findet, aucb, im Pro- vinzial-Laudtage fich widerspiegelt. Ick bin aber der Meinung, daß man Nicht wobl thut, zu diesem Zwecke von Neuem auf die Wählerschastcn zurückzugeben, svndern daß „es durchays ratbsam ist, das indirekte Wahlsystem, welches in den alteren Kreis- ordnungen angenommen ist, auch in der Provinz Hannover einzu- führen. In Welcher Beziehung es noch gefördert werden kann, daß es leichter wird, die Einzelintercssen zu ihrer Vertreturia gelangen zu laffen, durcb Zusammenlegung von Kreisen, durck) Bildung von Wahlbezirken. darüber wird das Nähere in der Kommisßon he- sprochen werden können, und ich zweifle nicht, daß sich daruber eme Einigung erzielen läßt. Einen Gesiebtépunkt will 1ch skbon aher jetzt nicht zurückhalten. Man darf nämlich nach meiner Ansich nicht außer Acht lassen, daß es im Aligemeinen nicbt wünschenswert!) ist, das Prinzip der Bildung von Wahlbezirken 36 ]100 zu Welt 9115311- debnen. Im Allgemeinen find korporativ grbildeie ,und gcgltederte Wahlbezirke besser als solche, die nur zu dem speziellen Zweck ge- bildet werden.
Meine Herren! Ich komme endlich auf den letzten Punkt, der die .Herren nocb beschäftigt hat. Das ist die Frage drr komxnunalen Provinzialverwaltunq. Mcinerseits, darüber wird ja em_Zwerfel nicht obwalten können, ist unter den vielen angenehmer) Bezteb-ngen, die ich während meiner amilichen Wirksamkeit m , Hannover ge- habt habe, eine der angenehmsten diejenige, mri der provin- zialsiändischen Verwaltung geWesen,' welcbe m der „That viel
eleisiet hat und in vielen Beziehungen vorbildlich gewesen st für die Provinzialverwaltung in den übrigen“ Provinzen. Ich bin aber auch der Meinung, daß jede Vesorgmß, als_ ob in dieser Beziehung irgend eine Störung eintreten könnZe, volJstandig aUSgeschloffen ist. Ich halte es zwar im mindesten fur zweifxlbaft, ob es für eine solche Verwaltung gut ist, sie kollegialrinzurtcbtrn. Jeb verbeble nicbt, daß eine büreaumäßige Organisation beffer lst und die Erfahrungen, die wir in mehreren Kreißordnun sprovinzen gemacht haben, (beinen das zu bestätigen. Ixideffen, me ne Herren, ich habe keine eranlaffung, in eine prinzipielle Eröricruzig dieser Fragen hier einzutreten, weil nach den Vorschlägen, die dre Regie- rung gemacht hat, es der Provinz voükommen freigelassen ist, ihre Kollegialverfaffung zu behalten. Der §. 93 der Provmzialordnuna sagt in seinem zweiten Absay: „
Werden dem Landesdirektor obere Beamte mit beschließerzder Stimme zugeordnet, so bat das Provinzialstatut aucb daruber Bestimmung zu treffen, welche der durch dieses Gesesz dem Landed- direktor allein überwiesenen Geschäfte von demselben unter Mit- wirkung jener Beamten zu erledigen sind. _
Und schon im vorhergehenden Abiatze steht, daß dern Landes- direktor obere Beamte mit beratbender oder beilblreßendef.
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Siimme_ „zugeordnet ' werden können. Es ist also , wenn die PkOVMUÜlOkdUUUS xtnaefübrt wird, in das Ermessen der Provinz gestellt, durcb Provrnzialstatut ihr koÜegialisches Direktorium zu bebaxten. In dieser Beziehung ist eine Bcsorgniß, glaube i-I, nicht begrundet und dies Bedenken auf die einfachste Weise erledigt.
Meine Herren! Ich bin damit einverstanden, daß die Vorlage
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Der Abg. Dr. Windthorsi verwahrte sci“) gegen die Auf- faffung, als ob es f1ch beim vorliegenden Gesetz um eine Lan- deSgesenglZung handle, da ja die Kreis: und Provinzial- ordnung fur“ ]ede Provinz eine besondere sei. Daß man sich gegen das direkte Wahlen zu den Provinzialkörperschastcn aus
Sache zweifelhaft und in zweifelhaften zällen entscheide die Zweckmafzzgkeit, dir“ der Minister gewiß "YU besiéeiten werde.
Damit schloß, die erste Berathung. Die Vorlage wurde bakari] der _Kommrsston g.berwiesrn, welche bereits mit dem Zustandrgkertheseße beschaftigt ist, diese soll jedoch um 7 Mit-
einer Kommission Überwiesen wird und ich habe auch gegen die Bil- drmg derselben. wie sie hier vorgeschlagen ist, nichts einzuwenden. Ich empfehle, sich nunmehr baldigst an die Berathung der Vorlage zu machen, damit fie, wenn irgend möglich, noch in der gegenwär-
iigen Session zum Abschlußgebracbt Wikd-__Y_
Grunden der_Praxis widerseße, könne dadurch erledigt werden, daß man dre Kreise anders bilde. Dem Minister müsse er entgegnen, daß dre V'orlage zwar ein Staattdeseß sei, aber doch nur für eme Promnzngelte, also wohl dem Vrovinziallandtage zur Be: __gutachtung__hatte__y_org]el_e__gt_we_1:_dr_n__k_önnen.__Jedenfaüs sei die * 11 Uhr.
glieder_ und zwar aus der densWtderspruck) des Abg. von Raucybaupt ausdrücklich“ kon- statirt _wurde - verstärkt werden.
Hierauf vertagte fich das Haus um 31/4 Uhr anf Mittw.9ch
Provinz H::mover _ wie gegen
IJ K- Inier ate für den Deutfchen Reisss- und Königl. Preuß. :HZcraI'L-Axrxriger und das CenTral-Handels- register nimmi ua: die Königliik): Expedition
„1223 „7133247913er Ueirhx-Inzrigrts 1:er Königliüx
Srrnxßsrhen StaaU-Anzeigrxs:
ir.“ BMW:, 8. s. WUkzelW-Siraße N:. 82.
. SkwrkT-rwks unc] Un'bsrsuabUUZI-Zaobou. , ZRÖUQUÜÜÜOUQU, QMJedow, '79r1aäunxon U. (!?-UZ].
. ?srkärrfsN/erpuisUJoN, anmjaajorwn 0110.
, 76r107wnrJZ, MUNYjF-QÜW, Zink:!ÜÜrwg A? 14. 8. 77. 7011 Hörkonbiicboxr Dnyisrsu.
Steckbriefe nnd Untersuehungs : Sachen.
Steckbrief. Gegen den Brunnenmachsr Ferdi- natxd_Jde, zu_[e13t bier wohnhaft, am 3. Januar 1855 m Fercbejcrr her Rathenow geboren, welcher der Fluch verdachttg ist und sick) verborgen hält, ist die Uniersurbungébaft Wegen Beleidiwng aus §, 185 des Strafgesrybuch in den Aktsn 1). 249/80 d. 8. 17111. verbangr. Es wird ersucht, denselben zu Yerbafien und in das Königliche Stadtvoiztei- Gefangniß zu Berlin _abzuliefern. Berlin, den 1. Nyvember 1880. Königliches AmtsZericbt ]., Abtheilung 91.
Z[27764]
Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Kaufmgun qul August Hermann Royer, am 11. Mat_1827 in Berlin geboren, welcher sich ver- 1Horgen halt, ist die Untersuchungsbaft weaen wissent- lich _falschcr Anschuldigung in 30118 .]. 111. 471 79 verbqngt. Es wird ersucht, denselbrn zu verhaften lind m das Stadivoigtei-Gefängniß zu Berlin abzu- liefern. Berlin, den 29. Oktober 1880. Königliche Staatsanwaltscbaft beim Landgericht ]. Bestiari- bung: Alter: 53 Jahre, Größe: 1,67 111, Statur: stark beleid? urid untersetzt, Haare: grau, vorn Glatze, Stirn: fret, Bart: Vollbart, grau, Augenörauen: grau, „Annen: graubraun, Nase: dick, Mund: breit, dicke Lippen, Kinn: rund, (Zieficht: viercckig, fast oval, Geficbtsfarbe: gesund, Sprache: deutsch. Be- sondere Kennzeichen: trägt goldene Briüe.
[27740] Steckbrief.
Grgen die unten beschriebenen Personen: a. den Arbeiter Hermann August Scharnitz, 5. den Ar- beiter Gustav Iulius SchWanz,_welche flüchtig sind, resp. fich rerborgrn halten, iji die Untersu- chungshafi Wegen Hausfriedensbruckos und vorsäYlickyer Körpervgleßung aus §§. 1231,3, 2238., 4 und 74 des 'Otraf-Gesrxz-Bucbs verhängt. Es wird er- suäZt, dieselben zu verhaften und in unser Gerichts- gefangmß, Hausdoigteiplaß 14, abzuliefern. Ber- lin, den 25. Oktober 1880. Königlickzes Amts- gericht 11. Beschreibung des Hermann August Eckiwauz: Alter 26 Jahre, Statur schlank, Größe 1,73 m, Haare dunkelblond gelockt, Stirn frei, Augenbrauen bell, Nase breit, Zähne vollständig, (Gesicht oval, Sprache deutsch, Bart Backsnbart urid Schnurrbart, Augen bläulich, Mund gewöbn- 116), Kinn bewacbsen, Gesichtsfarbc gesund, Klei- duna dunkelgraue Joppe, Hosen dunkelgrau gestreift, Wesir dunkclczrau, Schaftstiefel, Hemde blauleinen, S_trumpfe weißwoüene, Kopfbedeckung schwarze Tuck)- maize. Vewndere Kennzeichen keine. _ Beschrei- Lnng des Gustav Julius Schwanz: Alter 19 Jahre, Stqiur schlank, Größe 1,75 m, Haare blond geiockt, Stirn frei, Au enbrauen dunkel, Nase breit, Zabne vollstandig, Geäcbt oval, Bart Ansatz von Backenbart, Augen grau, Mund gewöhnlich, Kinn brwachskn, Gssicbtsfarbe gesund, Sprache deutsch, Kleidung Rock durikelgrau, Hosen hellgrau gestreift, Weste dunkerarau, Hemde weißleinen, Strümpfe arauwoüene, Schnftstiefcl, Kopfbedeckung [chirarzer Filzbut. Besondere Kennzeichen keine.
Steckbrief. Gegen den "Ernst Senstleben aus Frankenstein wegen Diebstab'ls'unter dem 12. September 1878 durch daßNömiqlicbe Krengericbt zu Grünberg auf eine Gefangmßitrase von 14 Tagen rechtskräftig erkannt wordrn. Der 2c. Senftleben ist nicht zu ermitteln. ch er1uche_ eraebenst, im Betretunasfalle ihn zu "verhaften, die Strafe gegen ihn zu vollstrecken und mich biervvn zu den Akten Grünbcrr 7. 13. 146/78 zu benachrichtigen. Glogau. den 5,November1880. Der Erste Königliche StaatSanwalt.
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Handlungskaehülfen i t
[27817]
Steckbrief. Gegen den Dachdeckerqcselleu Paul "Ponto, zuletzt in FehrbeÜin wohnhaft, welcher sich verlwrgen hält, soll eine durch Strafbefehl des Königlichen Amtsgerichts zu Febrbeüin vom 9. Juli 1880 erkannte Geldstrafe von 5 W, und Falls die- “selbe nicbt beizutreiben ist, eine Haftstrafe von einem Tage vollstreckt werden. Es wird ersucht, die Geld- str'gfe vori Ponto einzuziehen, und Falls dies nicht m_oglicb ist„ denselben zn verhaften und an das nachsie' (Herickoißgefängniß zur Voüstreckung der Freiheitsstrafe abzuliefern. FehrbeUin, den 30. August 1880. Königliches Amtsgericht.
[27743] wird der hinter den Fleischer Woznicka von Königshütte in Oberschlesien, welcher einäu ig und klein ist, erlaffene, 1111 Deniscben Reicbs-Jlnzeiaer, in der Leipnqer Zeitung und im K. Sachsiscveu Gendarmerie- blatt veröffentlichte Steckbrief
mit dem Ersuchen, den genannten Woönißka, wel- cher sicb verborgen hält und gegen welchen die Un- tersuchungsbaft wegen am 6. September “0. I. be- gangenen Landfriedensbrucbs bier verhängt ist, zu verhaften und in das Gerichtßgefängniß zu Herrnhut abzuliefern. Herrnhut, am 6. November 1880. König!. Sächs. Amtögericbt. or. Waver.
Erueuert
[27742]. Erledigt l_st der m der Leipziger Zeitung von 1880 Nr. 252, rm _Deutsibraneicbs-Anzeiger von 1880 Nr. 258 iind in) K. Sackos. Gendarmeriedlatt von 1880 ver- offentlichte St?ckbrief hinter Sieber von Ennewalde. Korttgl. Amthericbt Herrnhut, am 8, November 1880. 1)!“- Walters [26959] Oeffentliche Ladung. Dre naÖgenannten Personen, nämlich: 1) Voll, Immanuel Goislob, von Mönchberg, O. A. H„errenberg, geb. am 20. Mai 1852, 2) Brosamle, Jacob, von Unterjettingen, O. A. Herrenbxxg, gkl). am 19. Januar 1858, 3) Vuhler, Jacob, von Bondorf, O. A. Herren- berY), F1? i(sx'imi 4. DImeer 18523,
- r e n. ri tian, “ immermann, von Oeschelbronn, O. 521.F,;xerrenberg, geb. am 2. Sep- tenZ5e§ck18k53 V
11 er, ernbard Friedrich, von Kuppinaen,
O. A. «Herrenberg, geb. am 29. September 1858,
6) Dolker, Wilhelm, Schuster, von Kuvyingen,
. A. Herrenberg, geb. am 6. September 1853,
7) Egeler, Johannes, von Bondorf, O. A. Herrenberg, geb. am 28. Januar 1852,
8) Harr, Johann Michael, von Mötzingen, H.R. HeZFeYeer, Thi) aÖn d7. NoFkaber 1854,
e , o . U wig, eßger, von Nu rin en,
O. A. Herrcnberx], geb. am 30. März 1850,f g
10) Hel), Raimund, Käfer, von Poltringen, O. A. Herrenberg, geb. am 29. Oktober 1853.
11) Klett, Jmanuel, von Unterjesingen, O. A. Herrenberg, geb. am 18. August 1851,
12) Knßmaul, Jol). Christian, Schuster, von Bondorf, O. A. Herrenberg, geb. am 18.Apri[1853,
13) Kußmaul, Johann Jacob, von Bondorf, O. A. Herrrnberg, geb. am 4. Juni 1856,
14) Maier, Jacob Gotjlieb, von Nebringcn, O. A. Herrenberg, geb. am 10. Mai 1853,
15) V'kefferfcljmid, Karl Gottlieb, von Mönch- 1385?) O. A. Herrenberg, geb. am 21. Dezember
16) Renz, Job. Georg, Nagelschmied, von YZFau, O. 521..L)errenberg, geb. am 11. Januar
17) Roll, Franz Josef, Metzger, Von Altingen, O. A. Herrenberg, geb. am 30. Jnli 1853,
18) Sckjaberle, Johann Simon, von Oescbel- 1851171, O. 21. Herrenberg, geb. am 3. September
19) Theurer, Johannes, Schmid, von Mömb- berg, O. A. Herrenberg, geb. am 21. Juli 1850,
20) Theurer. Christian Gottlob, Schuster, von Unterjesmaen, O. A. Herrenberg, geb. am 22. F2- bruar 1851,
21) Widmann, Gustav Adolf, Wandarzt, von Herrenberg, Ulb- am 30. Mai 1854,
sind beschuldigt„ als Wehrpflichtige inder Abficbt, sieb dern Eintritt in den Dianst des stehenden Heeres zu entziehen, ohne Erlaubnis; das Bundeßaebiet ver- lassen oder nach erreichtsm militärpflikbtigen Alter fich außerhalb des Bundessebietes aufgehalten zu babew- Vergeben gegen §. 140 Nr. 1 des St.-G.-B. - Dteselbcn werden hiermit auf Donnerstag, den 30. Dezember 1880, Vormittags 911hr, vor die Strafkammer des Könial. Landgerichts Tübingen zur Hariptverbandlung geladen. Beiunentschuldigtem Ausbleiben wcrden dieselben auf den Grund der nach §, 472 der 'St-P-O. von den mit der Con- trole der Webrystichtigcn beauftragten Behörden ab- geaehrncn Erklarunaen Verurtheilt werden.
Tubingen, den 28. Oktober 1880.
_ K. Staatßanwaltscbast.
[27503]
Offene Peqnifition. Der Arbeiter Heinrich Tolle, fruher in Celle, ist durch Vollstreckbare Strafverfugung des Königlichen Amtögericbts Celle, 111, vom 21. August 1879 wegen Holzdiebstabls zu einer Geldstrafe von 3 „FC:, event, 1 Tag Haft, und zu drn auf 1 7/4 95 «] festgescßten Kosten ver- uribeckt. Es wird ersucht, im Betretunasfallc des 2c. Tolle von demselben Strafe und Kosten einzu- ziehen, event. die substituirte Haftstrafe zu voll- strecken und hierher Mittheilung zu mackoen. Celle, den 30. Oktober 1880. Königlickoes Amtsgericht, Abtheilung 1. Kistner.
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
[20664] Notthndiger Verkauf.
,Die der Wittwe Gastwirtb Heinrich Althoff, th'iiMe, geb. Feldhaus, zu Rheine gehörigen Reali- en:
a. der Katastral-Gemeinde der Stadt Rheine, Flur 4 Nr. 669/195 mit dem Wobnhause Nr. 4144 und Nebenbause, sowie dem Tanzsaale Nr. 41448. Flur 4 Nr. 670/195,
1). der Gemeinde Rheine rechts der Ems Flur 6 Nr. 466/)(711177, Nr. 472/196 und 473/195 ziifolge der (Grundsteuer-MutterroUe und der Ge- baudesteuerrolle zum Gesammtfiäcben-analte von 63 Aren 35 Qu.-Metern, zum Reincrtrage von 1,05 Thaler und zum Nußungswerthe der Gebäude
von 180 „;ck sollen am
26. November 11. J., Vormittags 10 Uhr, an btesigerGerickotssteUe im Wege der nothwendigen
Subbastatwn öffentlich verkauft werden.
Der Auözug aus der Stcuerrolle, der Hypotheken-
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„„ “ ck * FFLUKlScheB AUF EggeKÖ Znstrate riebmen cm: die Anuoncen-Expebktionen dei
„Juvalidendank“, Rudolf Muffe, Oaasenfteiu *
& Voglek- Go Lo Daus? & Co., Co SÜW“?-
Büttner & Wirtin, sowie ane übrigen xrößemr
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5. 111611811“;on szbljssSmsni-a, kabkjken nm] Erorrkauäs]. „ ?swairisäsus ZSkarrx-Waabnnxou. ?. Qißorariacbs .4.n:€*jxon, , WSHWk-ÜWJZSD. 11! (10! 1351126!!- . waüiSU-chbriobkau, bsib-xo. R
schem, Abschätzungen und andere, die Grundstücke betreffende,Nachwersungen, dercn Einreichung jedem Subhastaitonß-Jntereffenten gestattrt ist, imgleicben synstiqe Verkauis-BedingUngen sind in unserer Ge- ricthscbre'lbrrci einzusehen.
Aire Diejeniget], wclche Eigentbums- oder ander- weite, ziir Wrrk1amkeit gegen Dritte der Eintra- gung in das Hypothekenbucb bedürfende, aber nicht emgeiragerie Realrechte geltend zu machen haben, werden hterduräx aufgefordert, dieselben zur Ver- merdurrg der Praklufion spätestens im vorgenannten VLißstesjgleFliFg'slteere anzumelden.
a r er 1": er die Ert eilun des „1: la 5 soll in dem auf den h g A fck (; 29. Nobemlxer d. J., Vormittags 11 Uhr, atx brrfigrx Gerichtsstelie anberaumten ferneren Ter-
mme verkundet werden.
Rheine, 30. Juli 1880.
Königliches Amtßgericbt.
[27736] Aufgrbot.
Auf Antrag des SÖloffermeisters Heinrich Wiecbens in Hildesheim und nach Leistung des im §. 501 der hannover1chen Prozeßordnung vorge- 1chrtebenen „Eides durch den Antragstrüer Werden Wie, wxlche emen Anspruch auf die in den Hypo- thekenbucbern des Amtsgerichts Hildesheim am 12. Novembrr 1849 zur Sichrrung einer 400 Thlr. (Tourani und 200 Thlr. (Gold betragenden, mit 4% perzmslrcben Forderung des Köthners Lorenz Ernst in Ki. Gießen an der: Tisciolermeifter FranzMüÜer rn Hildcsbetm, den Vorbrsißer des Antragstellers auf das Blatt des an der WoÜenw.berstraße in hiesiger Stadt unter Nr. 915 belegenen Wohn- hauses nebst Garten und sonstigen Zubkbörungen etpgetragrne, vom Tischlermeister Franz MüUer in Hildesheim desteUte Hypothek zu haben vermeinen, aufgefordert, ihren Anspruch in dem auf
Freitag, den 18. Februar 1881, Morgens 10 Uhr, dabier angefeßien Termine oder bis dahin anzu- zneldeu unter Lindroben des Recht§nachrbeiles, daß nn Nichtanmr'ldungsfaüe die HyPOthsk für voll- ständm erloschen erklärt werden soll.
HildeSheim, den 27. Oktober 1880.
Königlickoes Amtßgericht. ]. Benning.
[27759] LW
Dre Zimmermeister Wilhelm Werner in Chri- stiania, als 'der einzige legitimirte Erbe des ver- storbenen ZtmmergeseUcn Wilhelm Werner und dessen Ehefrau Henriette geborne Schnelle, bier, hat das Aufgebot der Obligation vom 7. April 1866 ix_ber 1425 „.,/6 _Hypotbcksrhuld der Handarbeiter Gottfried Rinke']chen Eheleute bierselbst (ursprüng- lich „des Zicgeletarbeitcrs Friedrich Stephan bier) -- fur beide Erblasirr im Grundbuch von J3ßn113 Bd. 11. Bl. 60 11111). 111. Nr. 1 eingetragen - be- antragt.
_Der Inhaber dieser Urkrmde wird aufgefordert, spatesiens in dem auf
Tienßag, den 31. Mai 1881, „ Vyrmittags 11 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Aufgebots- termine unter _Vorlegung der Urkunde seine Rechte anzumelden, widrigensaUs die Kraftherklärung dieser Urkunde erfolgen wird.
Jeßnilj, 6. NOVember 1880.
Herzoglich Anbaltiscbes Amtsgericht.
[27757] Aufgebot.
Nr. 11,019. Der Armenfonds Mambacko hat das Auf- aeboisverfabren zum Zwecke der Kraftloserklärung des ihr tm Jahre 1876 abhanden gekommenen, von der Sparxaffe Schönau über eine Einlage der Antrag- steUerxn von 840 „je. 02 „5 aUSgesieUtes Sparkassen- biich1em_Nr. 319 beantragt Der Inhaber der Ur- kunde W1rd aufgefordert, wärestens in dem auf
Mitttvock], den 29. Dezember 1880, BarmittaÖs 11 Uhr, vor dem upterzexchUcten erichte anberaumten Auf- gebotsretmme seine Rechte_ anzumelden und die Ur- kunde vorzulegen, widrigcnsalis die Krafiloserkiärung der Urkunde erfolgen wird.
Süjönan, den 3. November 1880.
Großherzoglicbes Amißgericht. Dcr GeriÖisschreiber: Müller.
[27766] Erbvorladung.
Johann Martin, 59 Jahre alter Tagköbner vyu Rohrdorf, Großb. Badischen Amtögericbts Meß- kircb, welcher schon im Jahre 1862 zu Scranton. Nordamerika, verstorben sein sol], ist zum Nach1affe seiner am_ 21. September 1880 zu Rohrdorf ver- lebten ledtgen 'Scbw-ster Agathe Martin mitberufen.
Derselbe wird hiermit aufgefordert
innerhalb dreier Monate seine Ansprüche geltend zu machen, widrigenfaüs der Nachlaß Denjemgen zugewiesen wird, welchen er zukäme, wenn der Vorgcladene zur Zeit des Erb- anfalls nicht mehr gelebt hätte.
Suiten a. l. M., den 5. November 1880.
Der Großb. Bad. Notar: Ph. Säxmid.
Annoncen-Bueeaus. !
[27754] Oeffentliche Zusteünng.
Die Frau Marie Gast, geborne mus, in Df.- Crone, im Dienste beirn Sanitäts-RZZth Vr, Wilde- dgselbst, vertreten durch den Rechtsanwalt Gaebek bier, klagt gegen ihren Ehemann, den Schneider onpold Gast m unbekannter Abrvefenheit, wegen bodltcber Verlaffung und Versagung des Unterhalts rnit dem Antrage auf Trennung der Ehe, und ladet“ den Beklggten zur mündlichen Verhandlung des Reckztsstrens yor die 111. Civilkammer des König“ lichen Landgerichts zu Schneidemübl auf
den 8. Januar 1881, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ee- ricbte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen ZustcÜang wird dieser AuZzug der Klage bekannt gemacht.
Scljueidemühl, den 26. Oktober 1880..
„ _ _ Klawiter, (:ck er1chtsschretber des Königlichen Landgerichts.
[27746] Bekanntmach1lllq-
In die Liste der bei dem KönigliÖen Land eri l' Berlin [. zugelassenen ReclitSanwälte ist g ck der Rechtsanwalt Wilhélm Bading, wanbaff _ zu Berlin, em ,etraaen wvrden. crliu, den 5. November 1880. Königliches Landgericht Bkrlia ].
Verkaufe, Verpachtnngen, Submissionen xc. [27370],
Submisfion auf,Lieferung von 6 Stück Tender- lokomotrven und Reserveibeilen. Donnerstag, den 25. November d. Js.,
_ Mittags 12 Uhr, in unserem Sixungssaale bierselbst, LeipzigerPlaß 17.
Offerten mussen frankirt, verfiegeit und mit der Auffäorrft:
„Submission auf Lieferung von Lokomotiven“; an uns eingereicht werden.
Bedingung“) und Zeichnungen _können in unserem mgsckßmentechmfckren __Burkau, Köthenerstraße 24, Wahrend drr Geschaftsstunden eingesehen werden und werden von demselben gegen Einsendung von 5 „44 vcrabfolgt.
Berlin, den'3. November 1880.
Königliche Eisenbahn-Direkiion.
[27731] Vean. Trrmin zur Vergebung der Lieferung inkl. Ver-
legen von: 1) ca. 790 Stück geschliffenen Treppenstufen Von Granit und Syrnit, 390 qm geschliffenen Flurplatten (Granit und Syenii,
3) ca, 1440 qm geschliffenen Marmorflarvlatien, steht den, 24. November d. J., Vormittags 11 Uhr, im Bauburrau dcr technischen Horbschule tn Charlottenburg an, woselbst die Verzeichnis: und Bedingngen, geqcn Erstattung der Kosten zu erhalten, sowie die Offerten einzureichen sind. An- fragen und Offerten sind an meine Adreffe nach dem vorbezeiäxneten Baubureau zu richten.
Berlin, den 8. Novembcr 1880.
Der Königlicbe Bauratk). Stüve.
[27732] ' Obersckxlefisckxe Eisenbahn.
Die Lieferung der für die diesseitigen Werkstätten zu Bres1au, Posen und Ratibor im Jahre 1881 erforrerltcben eichenen, eschenen, rotb- und weiß- bucbenen, lindenen, erlenen, pappelnen und kiefernen Bohlen und Bretter soll in öffentlicher Ausschrei- bung vergeben werden. Die Offerten sind mit der Aufschrift „Offerte auf Lieferung von Nuybölzern“ bis zum Submissionstermine am Freitag, dem 26. November d. J., Vormittags 11 Uhr, ver- fiegelt und portofrei an das dieffeitige maschinen- technische Bureau einzureichen, wo dieselben in Gegen- Wart der persönlich erschienerren Submittétüen er- öffnet werden. Später eingehende Offerten bleiben unberücksichtigt; die Ablehnung f-ämmtlicher Offerten: sowie die freie Auswahl unter den wamitteurm bleibt vorbehalten. Die Lieftrungsbcdiugungen so- wie Quantitätsnacheisuna liegen in dem vorbe- zeichneten Bureau zur Einsirdi aus, auch werden von dieser Dienststeüe Exemplare derselbm auf porto- freie Gesuche gegen Erstattung der Koviakim im sBeYrtcrge von 1 „% pro Exemplar uufrankirk ven an .
Breklau, den 7. November 1880.
Königliche Direktion. [277305 Submission auf Dampfkessel.
Zwe Dampfkessel von 1,4 m Durchmesser ,und 3,8 m Länge mit einem innenliegenden Feuerwbre obne Armatur. - Bedingungen sind zu beziehen gegen Einsendung von 1 „14 25 45 Copialgedübren. -- Submissionstermin am 25. Novembér 1880. Nachmittags 3 Uhr, im Gesammt-Beraamts-Ge- oäude hier, in we1chexn die bis dahin vecsiegelt ein- gegangenen Offerten in Gegenwart der etwa erschie- nenen Submittenten eröffnet werden.
Obernkirchen, den 6. November 1880. Königliä) preußisckjes uud Jürßliäxsckjaumburgs
Lippisärcs Gesammt-Bergamt.
2) ca. von