scheinen vor Ablauf der vierjährigen Ver'äbrungsfrist bei der Stadtverwaltung anmeldet und den stat gehabten Besiß der Zinsscbeine durcb Vorzeigung der Schuldverscbreiburzg oder sonst in laubbafter Weise dartbut. nacb Ablauf„der Verjabrungsfrift der etrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen Zins- scbeine gegen Quittung auSgezablt werden. „_ ' '
Mit dieser Schuldverschreibung sind balbxabrige Zinsscbeme bis zum Schluffe des Jahres 1885 ausgegeben, die ferneren
insscbeine werden für fünfjährige Zeitraume außgegeben werden.
ie AuSgabe einer neuen Reihe von Zinsfcbeinen erfolgt bei der Stadtkasse in Mülheim an der Ruhr gegen Ablieferiing der, der älteren Zinsscbeinreibe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zinsscbenireihe an den Inhaber der_ Schnldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ijt. '
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichtungen haftxi die Stadt Mülheim an der Ruhr mit ihrem Vermögen und mrt ihrer Steuerkraft.
Deffen zu Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertbeilt
Mülheim a./R., den ......... 188 . . .
(Stadt-Siegel.) Der Yraermeister.
Die städtische Schuldentilgungk-Kommission. U U U. U. U. U.
Eingetragen Kontibibinb Frl ..... Der Stadtkiq'affÖn-Rendant.
Regierungsbezirk Düsseldorf. Zinsscbxin
. . . Reihe zu der Schuldverscbreibung der Stadt Mülheim a./d. Rubr Nr ....... über ...... «;(-. zu ...... Prozent Zinsen über ..... „M „
Der Inhaber dieses Zinsscheines empfängt argeii dsfien Rue?- abe in der Zeit vom 2. Januar (bezw.) 1.3151118 . . ab die insen der vorbenannten Schuldverfcbreibung fur das Halbjahr vom..ten bis..ten ...... ...mtt...«ké bei der Stadtkasse zu Mülheim an der Ruhr.
Mülheim a./d. Ruhr, den . . tcn . . ...... 188 . . ?Trockener Zins- Der BürlZermeister ckein-Stcmpel.) U, .
Rheinprovinz.
Die Schuldcurilgungs-Kommission. U. U. U. U. R. R. Der StadÖkasJTen-Rendant.
Dieser Zinsschein ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag „nicbt innerhalb vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres der FaÜtgkeit erhoben wird. "
Anmerkung. Die NamenSunietschrifien des Burgermeisters und der Mitglieder der tädtiscben Schuldentilgungs-Kommission können mii Lettern odkr Fac milestempeln gedruckt werden, doch rnuß jeder Zinsscbein mit der eigenhändigen Namenßrnterscbrist eines Kontrolbeamien versehen Werden.
Rheinprovinz. Regierungßbezirk Düsseldorf“ A n w e i s u n 9
.zum Anleihescbein der Stgiét Mülheim a. d.Rubr Nr.. . ...... :“
Der Inhaber dieser Anweisunß empfängt gegen deren Rückßabc zu der obigen Schulchrscbreibung ie . .te Reihe von Zinssche nen für die fünf Jahre 18 . . . . bis 18 . . . . bei der Stadtkasse zu Mülheim a. d. Ruhr, sofern nicbt rechtzeitig von dem als solchen fich auéweisendcn Inhaber der Schuldverscbreibung dagegen Wider- sprucb erbobin wird.
Mülheim a. d. Ruhr, den . „ten ...... 188 .
Der Bürgermeister
(Trockener Zins- U U
schein-Stempel.) Die Schuldentil'gur'xgs-Komisfion. U U. U. U. U K
Der" Stadtkaffen-R'endänt. U U
Anmerkung. Die Namenßuniersckyrifien des Bürgermeisters add der Mitglieder der städtischen Sébuldeniilgungs-Kommisfion können mit Lettern oder Facsimilestemveln gedruckt werden, dock) muß jede Anweisung mit der eigenhändigen Namensimterschrist eines Kontrolbeamten versehen werden.
_ Tie Anweisung ist zum Unterschiede auf der g a nze n Blatt- brette unter den beiden le ten Zinsscheinen mit davon abweichenden Lettern in nachstehender rt abzudruckcn:
. „ter Zinsschein. | . „ter Zinsscbein.
Anweisung.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Dem Seminardirektor 1)r. Flügel ist das Direktorat dcs Schullehrer-Seminars in Fulda, Regierungsbezirk Cassel, ver- liehen worden.
Justiz-Ministerium,
Verseßt sind: der Amtsgerichts-Rath Goerin in Glo- gau als Land erichts-Rath an das Landgericht in irschberg, der Amtsgeri ts-Ratb Pniower in Breslau an das Amts- gericht ]. in Berlin, der Amtherichts:Rath Milde in Lubli- niß an das Amtsgericht in Glogau, der Amtsrichter Becker in Ragnit an das Amtsgericht in Langensalza, der AmiSrich- ter Schlemm in Burgdorf an das Amtsgericht in Medmgxn, der Amtsrichter Bogatsch in NaméZlau an das Amthericht in Oppeln und der AmtSrtchter Huckemann in Aken an das Amthericht in Bleicherode. " ' .
In der Liste der Rechtsanwalts sind gelöscht: der NechiS- anwalt, Jitsiiz-Rath Kraus e in Grätz bei den; La11dgferrcht in Meseriß und der Recht6anwait Deahna m Meiningen bei dem Landgericht daselbst. , ,
In die Liste der Rechtsanwälte smd eingetragen: der Rechtsanwalt Chop in Eifurt bei dem Ober-Landesgericht in Naumburg a./S., der RechtSanwalt Neuhaus m Elber- feld bei dem Amtszzericht in Elberfeld und der Kammer für Handelssachen in Barmen, der GerichW-Asseffor F1fch bei dem Amthericht in Tecklenburg und der Gerichts-Yffesior Hüner- be in bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Elberfeld.
Dem Rechtsanwalt und Notar, Justiz-Rath Krause m Grüß ist in seiner Eigenschaft als Notar der Wohnsiß in Nakel angewiesen. ' , , , '
Der Notar Rühl m Waxweiler ist in den Amthericbts- bezirk Grevenbroich im, Landgerichtsbezirk Düsseldorf, mrt Anweisung seines Wohnsitzes ion Jüchen, yerseßi.
Dem Notar Schrage M Thorn ist die nachgesuchte Dienstenilassung erthetlt. . , ,
st k)Der Landgerickzts-Direktor Neuhof M Wiesbaden ist ge- or on,
Allgemeine Verfügung vom 9. November1880, betreffend den Erlaß einer Dolmetscherordnung.
Die von dem Jiisiiz:Minisier erlassene, in der Anlage abgedruckte Dolmetscherordnung wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; gebracht.
Berlin, den 9. November 1880.
Der Justiz-Minisier. Friedberg.
Dolmetscbserordnung vom 9. Nove1mber 1880.
Zum Dolmetscher karin nur irnimnt werden, rrer als Gerichts- scbreibir oder Geiicbtsscbreibergxhülfe aquebenSzeit angesteüt ist und die Dolmetscherpiüfung bestanden bZat.
§. .
Der Dolmetscbetprüfung mus; ein mindestens sechsmonatiger Vorbereitungsdienst vdrangeben. Während dieses Zeitraums ist der Anwärter nacb näberer Bestimmung der Anstellunasbcbörde drei Monate bei einem Amtherichte zu beschäftigen. Der Vorbereitungs- dienst ist in der Weise zu leiten, daß der Anwärter Gelegenheit ethalt, sich in allen Zweigen des Dolmetscherdienstcs auszubilden.“ Der Vor- bereitungsdienst kann zurückgelegt werden, während der Anwärter gleichzeitig in dem Vorbereitungsdienste für die Géricbtsschreiber- prüfung oder für die Geric!)1sschreibergehülfenprüfung beschäftigt ist; einer Verlängerung des einen wie des anderen Vorbereitungßdienstcs bedarf es in diesem Falle nicbt.
. 3. Zu dem Vorbereitungsdienste soll nur zugelaffen werden, Wer 1) die Gerich16schreiberprüfung oder die Prüfung zum Gerichts- schreibergebülfen bestanden hat oder zum Barbereiiungsdienste für diese Prüfungen zugelassen ist, und ?) glaubhaft nachweist, daß er die zum Vorbereiiungsdienst er- forderlikbe Kenntnis; der betrxcffenden fremden Sprache befißt.
Personen, welche gleichzeitig ihre Zulaffung zum Vorbereitungs- dienst für die Dolmejscbeipiüfung erlangen, können zum Vorberei- iungsdiensi fiir die Gerichtsschreiberdrüfurig auch ohne Erfüklung des in §. 1 Nr. 2 der allgemeinen Verfügung vom 5. September 1879 (Just. Minist.-Vl. S. 317 bezeicbtxeten Erfordernisses zugelassen Werden. Die demnächstige ulaffung solcher Petsonen zur Gerichts- Zcbreiberprüfung darf erst nach bestandener Dolmetscherprüfung er- 0 gen.
§. 5. Ueker die Zulassung zum Vorbereitungsdienst enischcidet die An- stellungsbehörds. 6
§. . Den Vorständen der Gerichte liegt die allgemeine Leitung des Vorbereitungsdienstes ob. Sie haben den Dolmetscher zu bestimmen, unter dessen besonderer Leitung der7Anwärier beschäftigt Werden soil.
Ueber den Erfolg des Vorbereitungsdienstes haben die Vorstände der (Gerichte, bei welchen der Anwärter beschäftigt wurde, nach An- hörung des mit der besonderen Leitung des Vorbereitunngiensies beauftragten Dolmeiscbers ein Zeugniß auSzusieÜen und dasselbe der Anstellungsbehörde vorzulegen. '
Die Dolmeiscbervrüfung wird bei Landgerichten, wéche bikrzu von der Anstellungsbebörde bestimmt Werden, cbgelegt.
Die Mitglieder der Prüfungskommission werden auf die Dauer des Geschäftsjahres aus Richtern, Staatsanwälten und Dolmetscheru, welche 'am, Siße des Landgerichts ihren Wohnsitz haben, ernannt. Zi,: Mitgliedern der Prüfungskommisfion sollen thunlicbst solche 5 tchter und Staatsanwälte ernannt Weiden, welcbe der fremden Sprache hinreichend mächtig sind.
In Ermangelun von Dolmetschern können an SteÜe derselben anb andere Personen, we che der fremden Sprache mächtig sind, zu Mit- gliedern der Prüfungskommission ernannt Werden.
Die einzelnen Prüfungen sind von einem Richter oder Staats- anwalte und einem Dolmetscher abzunehmen.
Die geschäftliche Leitung der Prüfungskommission steht dcm Prä- sidenten des Landgerichts zu.
Sind im Bezirke sines Landgerichts Dolmetscher für verschiedene Sprachen angestillt, so sind für die verschiedenen Sprachen besondere Prüfungskommissionen zu bilden.
§. 9. b bölFeber die Zulassung zur Prüfung entscheidet die Anstellungs- e r e. Die Zulassung darf rxur erfolgen, Wenn der Anwärter zm: Ab- legung der Prüfung für genügend erereitet zu cracbten ist.
Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche. Sie ist darauf zu richten, ob der Anwärter fiir die Verrichtungen eines Dol- metschers sich die erforderliche Kenntnis; und praktische Gewandiheit erworben hat, ]]
§
Die schrifjlicke Prüfung geht der mündlichen voraus. Sie be- stebt in der Anfertigun von Uebersetzungen aus der fremden Sprache und in dieselbe. Die niertigung der schriftlichen Arbeiten erfolgt am Sitze der Prüfungsbebörde unter Aufsicht eines Beamten, in der Regel ohne Benußung von Spracblebre und Wörterbuch.
Die Beurtheilung der schriftlichen Arbeiten erfolgt durch die- jenigen Mitglieder der Kommission, vor welcher die mündliche Prü- fung abgelegt werden soll.
§. 12.
Die mündliche Prüfung ist nicht öffentlich.
Zu einem Prüfun stermin können mehrere, jedoch nicbt mebr als sechs Anwärter zugela en werden.
Die Entscheidung darüber, ob die Prüfung bestanden fei, erfolgt nach dem Gesammtergebniffe der schriftlichen und mündlichen Prüfung. Als bestanden gilt die Prüfung nur, wenn beide Mitglieder der Prüfungskommisston darin übereinstimmen.
Der Gang der mündlichen Prüfung im Ailgemeinen und das Gesammtergebniß der Prüfung ist 13? den Akten zu vermerken.
Wer die Prüfung bestanden hat, erhält hierüber ein von der Anstellungsbebörde auszusteliendes Zeugniß.
Wer die Prüfung nicht bestanden hat, kann nach Zurücklegung eines Weiteren Vorbereituanienstcs zu einer ziveitcn und letzten Prü- fung zugelassen Werden. ie Dauer des weiteren Vorbereitungs- dienstes und die Behörden, bei welchen der Anwärter während des- selben zu beschäftigen ist, Werden MILF“ Ansteiiungsbehöidebcsiimmt.
Die Dolmetscher Werden voii'den'i Präsidenten des Ober-Landes- gerichts in Gemeinschaft mit dcm 1O5ber-S1aa16anwalt ernannt.
Die Dolmetscher beziehen eine steÜenmäßige GehaliSzulage. Die Ernennung der Dolmetscher erfolgt für die Dauer der Bekleidung dec Gerichtxschreiber- oder Gericbtéscbreibergeixülfen-Stelle bei dem betreffenden Gericht. 16
Im Falle einer crforderl§ichcn Ausbülfe oder Stellvertretung können mit der einstweiligen Wahrnehmung der Dolmetschergescbäfte beauftragt (zu Hülfsdolmctschern besielit) werden:
Personen, welche die Dolmetscherprüsung bestanden haben.
In Ermangelung solcher Personen können beauftragt werden:
Personen, welcbe im Vorbereitungsdimst fiir die Dolmetscherprü- fung seit mindestens drei Monaten beschäftigt find'
Personen, welche als (Gerickptsfchreiber oder (Gerickztsscbreibergebülfen angesielit sind, oder mit der einstweiligen Wahrnehmung der Gerickotsschreibergeschäfte beauftraqt werden können (§. 23 der YllgeuHitxzeÖFerfügung vom 5. September 1879, Just. Minisi.
sofern nach einem Zeugnisse des Vorstandes des Gerichts, bei Welchem
sie beschäftisxt sind, anzunxbmen ist, daß sie zur einstweiligen Wahr- nehmung des Dolmetscberdienstes befähigt sind. „ Unter bescnderc-n Verhältnissen kann der Auftrag auch anderen fur betäbigi erachteten Personen er1tYeilt werden.
Der Auftrag wird durcb die'Aniieliungébebörke eiibeilt.
In dringenden FäUen kann derselbe bis auf weitere Anordnung derdAnsteliungsbebörde Von dem Vorstande des Gerichts eriheilt wer en.
' Die Hülfsdolmetscber erhalten eine von der Ansteüungébebörde zu bestimmende widerrufliche RemurÖeration.
. 1 _ „ Die Dolmetscher und Hülfswlmetscher sind als solche im Wige- memen zu beeidigen. Der Cid ist dahin zu leisten, daß sie die ihnen anbertrauten Uebertragungm aus der _ polnischen, litbauiscben 2c. _ Sprache und in diese Sprache treu und JeirTJienbaft ausführen werden.
F. .
Personen, wcixhe die Befähigung zum Dolmetscherami durck: Ablegung einer Prufung nacb Maßgabe der bestehenden Vorschriften bexeiis erfrorben haben, find Von der Ablegung der in der gegen- warttixen Dolmetscherordnung vi'rgesckiriebencn Prüfung befreit. Die Vordscbrist des §. 4 findet auf diese Personen entsprechende An- wen ung.
„ Der Zeitraum, während dessen der Anwärter zur Ausbildung fur'das Ami eines Dolmetichers nach Maßgabe der bisi-erigen Vor- schriften_ bei dM Gerichten beschäftigt Worden ist, kann auf den Vorberettungédienst, tvelcber der Dolmetsckzervrüfung nach der Be- stimmung „des §. 2 voraxiqeben muß, zur Anrechnung gebracht Werden.
Des m §. 16 bezeirbneteri Zeugniffes des Gerichisvorstandes be- darf es binsicdslicb dexjenigen Personen nicbt, welche bereits vor Gelttzng diesxr Dolmeiscderordnung von der Ansiellungkbebörde mit der emsiiveiligen Wahrnehmung der Dolmctschergeschäfte beauftragt gewesen sind. & 2 '
„. 0.
. Bis zum 31. Dezember 13. J. können die Dolmetscbeiprüfungen vor den nach Maßgabe der bestebcnden Vorschriften gebildeken Prü- fungékommifsionen abgelegt werden?
§, 1.
, Die Vorschriften dieser Dolmetscbewrdnunq finden nur in den- jenigen Bezirken AnMndung, für Welche im Etat besondere Fonds zu Gebaliszulagen oder Remunerationen von Dolmetschern aus- geworfen sind.
Die Befugnis; der _Gericbte, in (inzelnen Fällen Personen, welche weder als Dolmetjcher angefüllt, noch mit der einstweiligen Wahrnehmung der Dolmetschergeschäfte beauftragt sind, als Doimeiftbcr zuzuztehen, bleibt von den Bkstimmungen dieser Dyl- metscberordnung unberührt.
Birlin, din 9. Novxmbcr 1880.
Der Justiz-Minister: Friedberg.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Der Regierungs=Vaumeisier Friedrich Eckhardt zu Morztwie (Regierungsbezirk Aachen) ist als Königlicher Kreis- Baumspektor daselbst angestellt worden.
A n g e k o m m en: Der Präsident der Seehandlung, R d t ger, aus Naumburg a./S.
Bekanntmachungen auf Grund des Reich6geseßes vom 21. Oktober 1878.
, Auf Grund des §. 12 des Reichsxzeseßes gegen die ge- memgefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die in der Schweizerischen Vereins-Buckzdruckerei Zürich-Hottingen gedruckte und im Verlage des „Sozialdemo- krat“, Zentralorgan der deutschen Sozialdemokratie, R.Herter, Jnduftriehalie, RieSbach-Zürich (Schweiz) im Jahre 1880 er- schienene zweite, vermehrte Auflage der nicbtperiodischen Druckschrift: „Stieber's Verdruß. Geieimscbrist zur Sicherung des Briefverkehrs in und mit Deuts land und an- dern Ländern, in denen die Reaktion ihr Wesen treibt,“ nach §. 11 dcs gedachten Geseßes durch die unterzeichnete Landek- Polizeibebörde verboten worden ist.
Berlin, den 12. November 1880. Königliches Polizei-Präfidium. von Madai.
Auf Grund der §§. 11 und 12 des Reichsgeseßcs gegen die ge: meingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 sind die Nrn. 40 und 42 des Wochenbiatts der New-YorkerVolkSzeitun vom 2. und 16. Oktober 188? von der Unterzeichneten Lan espolizeibehörde verboten wor en.
Cassel, der) 10. N9chber 1880.
Königliche Regierung, Abtheilung des“ Innern. Büchner.
Bekanntmachungen,
betrsffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr iiber die Reichsgrenze.
Bekanntmachung, betreffend die Ein: und Durchfuhr von Rindvieh aus den Niederlaiiden, Belgien und Luxemburg.
Das in der Vckanntmachung des Senats vom 10. März 1876 enthaltene Verbot der Ein: und Durchfuhr von Rind: vieh aus dem Königreiche der Niederlande, dem Königreiche Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg wird hierdurch aufgehoben, jedoch die Ein: und Durchlfuhr aus den beiden erstgedachten Ländern, also den Nieder anden und Belgien, nur unter der Bedingung wieder gestattet, daß über jedes ur Einfuhr gelangende Rind ein von einer hoiiiindischen, bézielwngswcise belgischen meeindebehörde ausgestelltes Ur- sprungSzeuanisz beigebracht w1rd, welches enthalten muß:
1) die Angabe des Ursprungsortes, des Alters, des Ge-
schlecbts und der Farbe des einzelnen Rindes,
2) die Bescheinigung, das; die bezeichneten Thiere sich in den lebten sechs Monaten nicht an einem Orte befun- den haben, in welchem oder in dessen 20 [(n] weitem Umkreise die Lungenseuche herrscht oder in dem ge- dachten Zeitraums geherrscht hat.
Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden auf die Nie- derlande und Belgien beziiglichen Bestimmungen „werden neben Konfiskation der verbotswidrig eingeführten Tbiere mit einer Geldstrafe bis zu 150 „16 oder Yast bestraft, so ern nicht nach Maßgabe des §. 328 des Stra gesevbuchs eine höhere Strafe verwirkt isi.
Gegeben in der Versammlung des Senats.
Hamburg, den 12. November 1880.
Persona'lveränderungen.
Königlich Preußisrkze Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Versesunger. “'Im aktiven Heere. Berlin, 9. November. Frhr. v. Locquen- Nbien, Oberst und Commandeur drs Garde-Kur. Regis, unter “SteÜung Ü 13 811116 dieses Regis. zum Commandeur der 30. Kay. "Brigq Graf v, Arnim, Oberst-Lt. und Flügeladjut. Sr. Majestat des Kaisers und Königs, unter Belaff. in diesem Verhältniß, zum
*Commandeur des Garde-Kür. Regis, v. Vroesigke, Major und
persönl. Adjut. des Prinzen Friedrich CÜll bon Preußen Königl.
*Lobeit, untcr Entbind. von diesem Verhältniß, zum Flügeladjut.
r. Majestät d:s Kaisers und Königs, Frhr. v. Maltzabn, Rittm. und Ekcadr. Chef vom Hus. Regt. Nr. 5, kommandirt zur Tienft- seist. bei des Prinzen Friedrich Carl von Preußen Könidl. Hoheit, unter Verseßung in die Adjutantur, zum persönl. Adjut. Sk. Königl. Hoheit des Prinzen Friedrich Carl von Preußen, ernannt. v. Deb- schiiz, Sec. Lt. vom Gardc-Gren. Regt.Nr.1, von dem Kommando bei der Unteroff. Schule in Potsdam entbunden. Krüger, Sec. Lt. vom Inf. Regi. Nr. 67, ais Comp. Offiz. zur Unieioff. Schule in Potßdam kommandirt.
Abschiedsbewilligungen. Jm aktivenHeere. Berlin, 4. November. Lauteschläger, Großherzogl. hes. Haupim. i. P., zuleixt im Inf. Regt., in den Verband der preuß. Armee, und zwar
„„als Hauptm. z. D., auf enommen.
Jm Sanitäts- -orps. Berlin, 4. November. 1)r. Lom- mer, Ober-StabSarzt 1. Kl. und Dezernent bei der Milit. Medizinal- Abiheil. des Kriegs-Ministcriums zum Gen. Arzt. ?.Kl. un'd Corps- Arzt des 17. Armce-Corps befördert. ])r. Valentini, Ober- Staböarzt 1. Kl. und Regis. Arzt vom 2. Garde-Dxazoner-Regi., bcaustragt mit Wahrnehmung der divifionsärztl. Funktionen bei der "Z. Garde-Jnfant. Div., Or. Leuthold, Ober-Stabßarzt 1. Kl. und WTS. Arzt rom Garde Kür. Regt., drr Cbarakter als Gen. Arzt 2. [. verlieben.
“Yichiamiiicßes. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. November. Die vereinigten Ausschüsse des Bundesratbs fiir Zoil- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hieltsn heute Sißungen.
_ Das Staats-Minisierium trat heute Mittag 2 Uhr zu einer Sizung zusammen.
_ Nachdem gestern die Ernennungen des Unter-Staats- “sekretärs ])]; Jacobi zum Direktor im Reichsamt des Innern, sowie der Geheimen Ober-Regierungs=Räthe Wendt und "Lohmann, des Geheimen Ober-Bergraths Frriberrn von der Heyden-Rynsck), dcs Gehrimen Fmanz-Naths Schmidt und des
Geheimen Ober-Regierungs-Raths Rothe zu vortrageiiden
Rüthen im Reichsamt des Innern amtlich veröffentlich worden “sind, hat hsute Vormittag die Konstituirung der neu errichteten Abtheilung für Handel und Gewerbe im Reichsamt des Innern stattgefunden. 57:1 «„.-„.
_ Der Schlnßbericht iiberdie gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.
_ In der heutigen (9.)Sißur)g'desHanes derAb- geordneten, welcher die Staats-Mimsier Maybach, Bitter, von Puttkamer, 1)r. Lucius, Or. Friedberg, von Bötticher und mehrere Komniiffarien beiwohnten, theilte "der Präsident zu- nächst mit, daß ein Geseßentwurf „zur Aban'derung und Er- gänzung des Geseßes, betreffend die Erwettxrung, Um- wandlung und Neuerrichtung von Wittwen- und "Waisenkassen für Elezmentarlehrer, vom 22. De- zember 1869, eingegangen sei. ,
In Fortseßung der gestern begonnenen allgemeinen Diskussion 11er den Staatshaiishaité': Etat nahm zuerst der Abg. Rickert das Wort. Dersslbe wies den Vor- wurf des Abg. v. Heyden zuriick, das; der Abg. Richter weniger vom Etat gesprochen, als über Gegenstände *sich geäußert habe, die mehr in Volksversammlungen al? in die Volksvertretung gehören. Aber auch der Abg. v. Heyden habe vom Etat nicht gesprochen, sondsrn lediglich eine Lob- rede auf die Steucrresorni gehalten. Er müsse ferner entscbicden gegen die Angriffe proiestiren, die der genannte Redner gegen den Miiiister Camphauien, einen verdienten Staatsmann, gerichtet habe. Dem Minister Camphausen werfe man vor, daß er die Milliarden habe verschwinden lassen? Das sei eine Unwahrheit! Der bei Weitem größte Betrag der französischen Kriegskosienentscbädigurig sei, bis auf einen verhältnißmäßig geringen Resi,_ 1iir Militärzwccke verwendet worden, und mit dem Rest seien Schulden gitilgt worden. Bei Beurtheilung dcr Stsuerrcform habe der Abg. von Heyden auf die Steigerung der Erträge aus der Einkommensteuer und den Einzahlungen bei den Sparkassen hingewiesin; die von ihm angefiihrten Zahlen bezögen sich aber nur auf die Zeit vor der Steuerreform vor 1878 und bewiesen daher nur etwas fiir seine _ dcs Rodners _ Ansichten, nichts fiir die der kiinservativen Partei. Der, jeßige Etat und die vom Ministsr gegebene Uebersicht wichen bedenk- lich von den Traditionen altpreußiscber inanzpolitik ab. Diese schrieben die Hersteliung einrs leichgewichts in den Einnahmen und AusZaben vor, cventuell, zur Vermeidung des Anleibewogrs eine Erhöhung der ersteren. Jeßt sei man aber der AnsickZt, das Extraordinarium werde verschwinden, und proponire noch dazu zur Deckung desselben Line Anleihe, blos um einen winzigen Stxuererlasz eintrrten lassen zu können. Redner bedauerte sodann, daß das Ordinarium so geringe Ausgabeersparniffe, namentlich auf dem Gebicte der Verwal- tung, aufweise., während dagegen nothwendige Ausgaben, wie die zur Aufbesserung der Lags der Eiementarschulen, unter- lassen seicn. Er müsse erklären, daß der KultW-Minisier für seine abfäl1ige Beurtheilung des moralischen Standes, der Lehrer noch nicht das geringste Beweismaterial beigebracht habe. Was den Steuererlaß betreffe, so werde der Minister durch das Verwendunxisgefeß keineswegs dazu gezwungen. Der Erlaß habe nur dcn Nachihcii zur Folge, daß man nach 2 bis 4 Jahren ron Neuxm mit einer Anleihe zur Bcwiiligung eines Zolchen Erlasses hervortreten werde. Ucberdics sei derselbe einem offen ersichtlichen chcke nach nichts als ein Wahl- manöver. Dem Antrag ichter könne er (Redner) nicht
usiimmen, da er noch so philiftrös sei, an der altpreußischen ; inanzvcrwaliung festzuhalten. Die Steuerreform "habe ver- derblicl) gewirkt. Unter dem Banner des Schußes der natio- nalen Arbeit rege man blühende Industrien auf, soße man die Existenz großer Arbeitermaffen in Frage. Das Landmiisse endlich zur Ruhe kommen. Die Regierung wolie aber, weit ent: fernt davon, noch 110 Miliimxcn neuer Stcusrn auf diesem Wege erreichen. Zugegeben, diese Summe würde durch die in
Aussicht gestellten neuen Stencrn wirklich aufgebracht, was gebe; dann die Garantie dafiir, daß dieselbe in der angedeuteten Weise zu Steuererlaffen verwendet werden würde? Werde nicht Vielmehr der Militäretat wieder das Meiste verschlingen? Aber aiich die Erfüllung der Versprechungen vorausgeseßt, so seien die Entlastungen doch so gering, daß sie einer Summe 13911 240 Miliionen gegenüber nicht in Betracht kommen könnten- Die Ueberweisung der Hälfte der Grund: und Ge- bäudesieuer an die Kommunen würde z. B. in der un- tersten 'Stegerstufe einen Erlaß von nur etwa 1 „44 Gemeinde- sieuer ]ahrlick) zUr Folge haben. Aber auch das sei kein wirk- licher Erlaß, da derselbe doppelt und dreifach durch die Be- sieuerung der nöthigsien LebenSbedürfniffe absorbirt werds. Er __Rednsr _ verkenne nicht die großartigen Verdienste des Reichskanzlers um die Einigung Deutschlands; hier handle es sick) aber nicht um ein Vertrauensvotum, hier sei das freie Wdrt am Piaß, dem sonst der Boden entzogen sei. Darum müsse er ,imt Entschiedenheit gegen eine Politik sich aus- sprechen, die nur dazu führen könne, das Volk den Radikalen m die Hände zu treiben und von der das gebildete Volk sick) abwexiden miiffe. Eine Umkéhr von dieser Politik sei noth- wendig,„aber sie müsse bald erfolgen.
_Bei Schluß des Blaites nahm der Abg. Freiherr von Zedliß und Neukirch das Wort.
_ In den deutschen Miinzstätten find im Monat Oktober 1880 an Go ld münzen geprägt wor- den: 1 139 140 „46 Doppelkronen 6 704120 «14 Kronen, 7843260 915. Kronen, und zwar aui Privatrechnung. Vorher waren geprägt : 1 268 111 720 916 Doppelkronen, 433 458 250 «16 Kronen, 27 969 925 «45. Halbe Kronen; hiervon auf Privat- rechnung 409 635 390 91-6 ; hiervon wieder eingezogen 315 540 „46 Doypelkronen, 244 280 «45 Kronen, 3525 «45. Halbe Kronen. Bleiben 1 736819810 916
_ Se. Hoheit der Herzog Georg Liidwig von Oldenburg, Seconde-Lieutenant & 13 5111128 des Oldenbur- gischenananterie-Regiments Nr. 91, ist bthfs Abstattung persönlicher Meldungen anläßlich HWYLWM Kommandirung zum Westfälischen Kürassier-Regiment r. 4 auf kurze Zeit hier emgetroffen.
_ S. M. Kanonenboot „Nautilus“, 4 Geschüße, Kom- mandant Korvettenkapt. Chiiden, isi am 26. Septsmber cr. in Melbourne,
S. M. S. „Vineta“, 19 Geschüße, Kommatidant Kapt. 3. S. Zirzow, am 10. September cr. in Chefoo eingetroffen.
Bayern. München, 10. November. (Allg. Ztg.) Der Steuergeseß-Aussehuß der Kammer der Abgeord- neten hat in seiner heutigen Sißung den 5. Abschnitt des Gewerbeßeueraeseß-Entwurfs, welcher in den Art. 60_66 von den Straidrsiimmungen handelt, in erster Berathung der ersten Lesung erledigt. Es erübrigt jetzt nur noch, den 6. Abschnitt, dessen Artikel 67_72 die Kosten des Verfahrens und Schluß- bestimmungen betreffen, zu erledigen, und dies wird in der nächsten Sitzung geschehen. Inzwischen sind auch die Be- rathungen der Subkommisfion iiber den Gewerbesteueriarif so weit gediehen, daß sie bis Ende der Woche zum Abschluß ge- langen könnrn.
Oesterreich-Ungarn. Wien, 11. November. Die
„Wiener Ztg.“ veröffentlicht das Programm der Feierlichkeiten anläßlich der Vermählung des Kronprinzen Erzherzog Rudolf; 5 Am Donnctstag, 10. Februar, crfolgt die Ankunft der belgischen 5Üiajestäieu mit der Prinzessin Stefanie in Salzburg; der Empfang derselben gescbikbt durch den Kronprirzen am Bahnhof. Das Absteigequariier wird in der Kai1exlichen Winter-Refidknz genommen. Nach dem Dinrr kehrt der Kronprinz nach Wien zurück. Am 1]. Fe- bruar reisen die Majestäten mit drr Prinzessin Stefanie nach Wien. Der Empfang derselben geschieht wie bei der Ankunft in Salz- burg, auch in allen Stationen, wo der Hofzug anhält, durch die Spitzen dcr Behörden und Korporationen, die Statthalter begleiten dieselben durch die betreffenden Verwaltungsxiebiete. D.“: Kaiser mit dem Kronprinzen Rudolf erwartet die Gäste und die Prinzessin- Braut auf dcm Wiener Wesibabnbofe, wo die Aufwartuna der Spitzen der Bchördcn, des Bürgermeistrrs von Wien an 'der Spike dcr Gcmrinderaths - Deputation erfolgt. Vom Westbahnhofe fahren die Herrschaften nacb Schönbrunn durch die vom Militär spalieiMise besetzten Straßen. Die Kaiserin mit der Nesammten Kaiserlichen Familie begrüßen die anßekommenen Herr- schaften in der großen Schloßgalerie, worauf die Aufwartnng der Hof- und StaatSwürkenträgcr erfolgt. Am 12. Februar ist großes Gala- diner in der Hofburg, Abends Festball im Hof-Opernibeater und am 13. Februar Empfang [er Beglückwünscbungs-Deputatior.en dom Brautpaar. Abends findet großer Hofbau im Cercmonien-Apparte- ment der Hofburg stalt. Am 14. Februar Mkttazs die Ueberfiede- lung der AÜeiböcbsicn u::d Höchsten Periscbaftcn in die Hofburg; Abends großes Familiendiner und Matsibalistafel. Am Dienstag, 15, Februar, um 11111): Vormittags erfolgt die feierliche Ver- mählung durch den Kardinal Fü:st-Erzbischof bon Wien. Nack:- miitags wird in der Hofburg Circle gehalten; Abends findcn Fest- vvrsteUunaen in beiden Hoftbsgiern statt.
_ Von Seiten dcr Regierung werden, wie das_„Pr. Abdbl.“ meldet, fiir die bevorstehende Reichsrathssession die um- fassendsten Vorbcreitungen getroffen. Der Finanz-Minisier werde gleich in einer dcr erster] Stylingen den Voranschlag fiir 1881 unterbreitcn und dabei in einem längeren Exposé: fein Finanzprogramm entwickeln. Außerdem dürfte die Rogie- rung binnen Kurzem eine Anzahl von Vorlagen einbringen, durch wclche die in der lebten Session imericdigt gebliebenen dringcnxcix xi:irt?schaftlichcn Angeiegenherten ihrer Lösung zu: geführt werden 09611. Da an die Durchberathung des Bud: gets vor Schluß des laufenden Jahres nicht mehr zu denken sei, wcrds dcm Abgeordnetenhause im Laufe des Mdnats Dezembir aucb cin Geseßentwurf, betreffend die Bexmiiigung zur provisorischen Forterhebung der Steuern und Abgaben, und zur Bestreitung des Staatsaufwandes vorgele t werden.
_Pcst, 12. Novcmbcr. (W. T. V.) Nachdem ämmiliche Tificronzxn zwischen dmx beiden Delegationen ausgeglichen woi'dcn 1ind, ist die bjtcrreixhische Delegation heute von dem Minister des Auswärtigen, Baron von Haymerle, mit einem Hoch auf den Kaner gefchlof1en worden,. Zuvor hatte der Minister der Tizlcgqtion den Dank des Kaisers für ihre patriotiscbb Opicrwilitgkcü ausgesprochen.
Großbritannien und Irland. London, 11. Novem- ber. (Mig. Cirr.) Dcm „Standard“ wird aus Kan- dahar“ 1111161111 9. ds. telcgraphisci) grmcldet;
Obsist Si. Jobi: bericbtct, daß in dcr Nachbarschaft von Kan- dabnr j='i_;t 5211116 aubiiirr sci imd ric x.-*'cvölkrrung ihre Steuern ent- richic. (FO bcstätigi fick,), das; die i'l-tiäffkiiin Soldaten in Herat zu
Verlegenbeiten Anlaß gcaebep. Ayub befindet sich noch immer dort. Es wird jetzt gehofft, daß er sich den Engländern unlerwetfen werde. Sein Scbrmeaervater, der den General Roberts auf dem Marscbe ron Kabul nacb Kandahar begleitete, hat sich nach Herat begeben, Ulid sein Cinfiuf; dürfte Ayub die Ueberzeraung beibringeii, daß seine Pläne angesichts der britischen Feindseligkeit nicht ne- lingen können. _ Abdurrabman hat zwei der Wittwen Schir Alis mit Mabotmd Jan verbeiratbet, ein Schritt, drr viel Unzufriedenheit verursacht hat. _ Es ist nunmehr endgültig geregelt, daß die Garnison vbn Kardahar aus einem be tischcn Kavaüerie-chiment und zwei etnbeimiscben Reiter-Regimentern, vier Regimentern britischen Fuß- vrlks, drei bengaliscben und drei bombayer Jaianterie-Regimentcrn, nebst 30 Karonen besteben wird. Eine bewegliche Kolo-nne, bestehend aus drm _Regimentern Jufantexie, kinem Régiment Kavallerie und 12 Gesäußen, wird in Pischin stationirt Werden. _ Die Murrics haben sich nunmehr unterworfen.,
Frankreich. Paris, 12. November. (W. T. B.) DasGelbbuch wird in den Kammrrn gegen d?" 20. d. M. ziir Vertheilung gslangen. Dis Berathung der Interpella- t1_0n iiber die auswärtige Politik der Regierung
Wird, wie in parlamentarischeri Kreisen verlautrt, im Senat etwa am 25. d. M. stattfinden. (P- L-)
, Türkei. Konstantinopel, 10. November. Riza Pascha wurde zum Gouverneur von Salonich ernannt. Derw1sch Pascha ist nun der einzige Vertréier der Pforte Turffalle Angelegenheiten, welche die Uebergabe Dulcignos bc- re en.
_Serbien. Belgrad, 8. November. Der „Pol. Corr.“ schreibt'man: Der Ministerrath hat sich in zwei Sißungen m der'emgehsndsten Weise mit der österreichisch:ungarisch- serbischen Differenz beschäftigt und einen entscheidenden Beschluß gefaßt. Die Prinzipielie Anerkennung des von Ocstßrrenb-Ungarn beanspruchten M ei st b e g ii n | i gu ng s- recbtes unterliegt keiner Diskussion mehr, und wird von ier21scher Sxite bei der bevorstshenden Wiederaufnahme der [)andelspolitischen Verhandlungen von diesem Standpunkte ausgegangen werden. Dagsgen scheint andererseits der Ent- schluß festzuiiehen, anf der Forderung ciner volien R e z i p r o z i t ät zu beharren'. _ Außer der eben erwähnten Frage beschäftigt das Fürstliche Gouvernement hauptsächlich noch eine andere Angelegenheit, die gleichfalls den engen Kontakt der Bezie- hungen Serbiens zur benachbartcn M0narchie betrifft. Es ist dies die Eisenbahnfrage. Bekanntlich hat Serbien durch die' am 15. Juni ratifizirte Eisenbahn-Konvention die Ver- pflichtung iibernommen, am 3./15. Dezember, d. i. sechs Mo: nate nach auszgewecbselter Ratifikation, den Bahnbau in An- griff zu,nel)men. Das abgetretene Kabinet hat eine Offert: ausschreibung veranstaltet, die aber resultatlos verlief. Nun rückt der Zeitpunkt. immer näher, zu welchem die Regie- rung mit der ' Ausführung der Kotivention zu beginnen hätte, m_id es ist weder die Konzession ertheilt, noch sind anderweitige Mittel gefunden worden, um den internationalen Vertrag der Ausführung näher zu bringen. Wohl hat Mr. Bontoux, ein auf dem Eisenbahnbau in eigener Regie beruhen- des Pro1ekt hier iiberreichen lassen; aliein so vortheilhafte Seiten dasselbe anch bietet, so müßte es doch noch sehr modi- fizirt werden, um lebensfähig zu werden. Der Regierung Ybricht es aber an Zeit, um in voraussichtlich langwierige
erhandlungen zu treten. Angesichts dieser Situation ist das FiÜeuÜsche Offert, welches von einer Französischen Gruppe ausgeht, wieder in den Vordergrund geschoben worden, und morgen wird der Finanz-Minisier mit dem Offerenten eine entkscheidende Konferenz haben. _ Die Neuwahlen fiir die S upschtina sind nun ausgeschrieben worden. Dieselben werden am 30. November (12. Dezember) gieichzeiiig4m gan- zen Lande stattfinden.
_ 11. November. (W. „Pr.“) Das neue serbische Ministerium hat bereits mit der dfterreichis_ch-ungari- schen Regierung in der Handelsvertragssrage Füh- [ung genommen. Es hat erklären lassen, daß es prinzipielX nicht abgeneigt sei, das Meistbegiinstigungsrecht Oesterreichs anzuerkennen, doch müsse es bitten, daß die definitive Ent- scheidung hierüber bis zur Beendigung der Vertragsverhand- lungen in Schwebe gelassen werde. Die österreichisch:unga: rische Regierung hat ierüber in Belgrad eröffnen lassen, daß sie, ohne ihrem echtsstandpunkte etwas zu vergeben, zunächst die Propositionen Serbiens in der Handelsvertrags- frage kennen lernen wolle, bevor sie einen definitiven Ent- schlnß in Betreff des in der Meistbcgiinstigungsfrage ge- machten serbischen Vorschlages fasse.
Afrika. Egypien. Kairo, 10. November. Reuters Bureau meldet von hier: „Die erste Konferenz des aus den auswärtigen Generalkonsuln zusammengeseßten Ausschusses
ur Reform der Rechtspflege ist bis zur Ankunft des Französischen Generalkonsuls, Baron de Ring, der gegenwärtig durch Krankheit in Frankreich zurückgehalten wird, verschoben worden. Es ist nunmehr festgcsieiit, daß der Conseil-Präfident Riza Pascha als Präsident, und der Justiz:Minister Fabri Pascha als Vizepräsident dcs Ausschusses fungiren werden.“
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Dublin, Sonnabend, 13. November. In der Graf- schaft Limerick ist gestern der Verwaitkr eines Landgutes er- mordet worden.
Kunst, Wisenfchaft und Literatur. Historisches Taschenbucb. Begründet von Friedrich
“von Raumer. Herausgegeben von W. H. Riehl. ?. Folge. 10.Jahr-
ang. Leipzig. F. A. Brockhaus. 18k0. _ Mit dem vorliegenden
ande vodlendet das „Historische Tasxbenbuch' seinen 50. Jahrgang. ualeich mit ihm verabschiedet sich der um daffelbe sebr verdiente erauSJeber in circm Vorrrort cm die Lescr: das Uebermaß der " rbeiten, die ibm obliegen, verhindere ihn, die' ihn) lieb ewordene Aufgabe weiter fortzufübrcn. Die vielen Leserkreise dieser iets will- kommenen Bändchen abe.“ werden ihm das erhoffte Zugeständniß, daß er ihnen allcn qkrecbt zu werden sick) bemüht, und ,in der wechsel- seiiigen Ergänzung der Beiträge das Ganze gesucht“ babe, gewiß nicbt verweigern. Auch der neueste Band zeu_.-t davon durchdie Mannig- faltigkeit des Inhalts aufs Deutlicbsie. Er bringt zunächst eine Biographie des bekanntkn Philologen und Humanisten Isaak Casaubon (,qcb. d. 18. Februar 1559 zu Genf, gest. d. 12. Juli1614 zu London) ron Friiolin Yffmann, sodann neue Aufschlüsse bietende Beiträge über den eicbstag von Augsburg (Servct und Bußer auf dem Reichstage, Augsburger Mi frauen, die Augsburger Konfessionen und der Kaiser) don Henri To in; ein Lebensbild des belgischen Malcrs Gustav Wappers (geb. d. 23. August 1803 zu Antwerpen, Zest. d. 6. Dezembcr 1874 zu Paris), des Reqencratorß dcr vlämischen Kunst, von Hermann Biiiung; eine Abhandlung von