1848 / 38 p. 4 (Allgemeine Preußische Zeitung) scan diff

kennen um , daß es ihr gelungen iß, eine solche Mitte zu finden. Es is? diejjer Ausweg sehon angxdeutet im (Joäe pénal, hauptsäch- lich aber demnächst weiter entwickelt und zu entsprechendem Erfolge geführt worden bei der Revision dex Strafrechts, welche im Jahre 1882 in Frankreich stattfand. Bei dieser Revision hat man aller- . din ck den Versuch unter Umständen der VoUendung gleichgestellt; allem man hat gesagt, es soll nur als Versuch in d1esem Sinne betrachtet werden das Attentat, welches die deutschen Gesehgebun- gen, welche dem französischen Rechte gefolgt sind, ihrerseits Angriff genannt haben. Unter Angriff versteht man aber die nächsiliegende unmittelbare Handlung, durch welche das hochverrätherische Unter- nehmen direkt zum Ziele geführt werden soll, also die [este Hand- lung, deren sich der Verbrecher schuldig macht, um seinen Zweck zu erreichen. Diese Art der Handlung ist im Entwurfe, welcher den vor- siehenden Grundsäsen gefolgt isi, im Z. 81 nur als diejenige be- zeichnet, welche als Hochverrat!) im eigentlichsten und strengsten Sinne anzusehen ist, und welche allein die eigentliche Strafe kes Hochver- raths trifft. Nächsi dieser [exten unmittelbaren, auf Vollführung des hochverrätherischen Zweckes gerichteten Handlung kommt nur noch vor das Komplott, gleichfalls in Uebereinstimmung mit dem französischen Recht, und dieses isi im §. 82 erwähnt. Dies ist aber nicht das allgemeine Komplott, welches in hochverrätherischen Vrrbindungen be- steht, sondern die Verabredung der zur Vollfiihrung des hochverrä- therischen Zieles unmittelbar hinführenden Handlungen. Gleicher Art ist im I'. 83 erwähnt die Aufforderung 311 diesen hcchverrätherischen Unternehmen, abrr auch in der eben erwiihnten engen Vegränzung. Also man hat das eigentliOe Verbreche11 des Hochverratho, welches mit schwerer Strafe belegt werden soll, auf diese unmittelbar leyten Handlungen des Verbrechens beschränkt, alle übrigen Handlungen 311 dem hochverrätherischen Zwecke sind lediglich als vorbereitende angesehen, und in Ansehung dieser vorbereitenden Handlungen sind die Strafen i11 de11 §§. 84 und 85 bestimmt, und zwar wieder mit der Maßgabe, daß im §. 84 die schwersten Fälle hervorgehoben sind, und hiernächst im §. 85 eine mildere Strafe fiir alle übrigen bestimmt ist. Nach dieser Entwickelung dcs Systemes wird 15, wie ich glaube, nicht schwer fallen, die Aeußerung des Verehrtcn Redners, weicher so eben gesprochen hat, 311 widerlegen, daß das Allgemeine Landrecht in dieser Materie nicht so schMre Strafen ausspreche, als _der EntMirf. Namentlich erledigt sich damit die Bemerkung, daß das Allgemeine Landrrcht keine Zuchthausstrafe anordne. Dies ist allerdings nicht de'r Fall, jedoch nur aus dem einfachen Grunde, weil alle politischen Verbrechen, Wklche in diesem Abschnitte des Entwurfes mit Zuchthausstrase bedroht find, im Land- rrcht die qualifizirte Todesstrafe nach fich ziehen. Insbesondere gilt dies von ailen den politischen Verbindungen unglücklichen Andenkens, die vor längr-cer Zeit bei 11116 vorkamen, von den Verbindung?", welche „geschloffen waren, um die Einheik Deutschlands herbeizuführen. Alle diese Verbrechen scheiden im System des Entwurfs ganz und gar aus dem Begriffe des eigentlichen Hochverraths aus, und fallen in die mildere Kategorie der vorbereitenden Handlungen des §. 85. C6 ist nun gesagt worden, allerdings hätte man nach der bestehenden

Gesc gebung strenge besiraft, allein man hätte nicht eniehrt. Hirr- auf iZ Folgendrs zu bemerken: Jm §. 85, und das scheint in Riick- sicht des obenerwähnten der hauptsächliche Fall 311 sein, den der Ver- ehrte Redner im Auge hat, ist 11icht absolut und disposiiiv mir die Zuchthausstrafe angeordnet worden, sondrrn sie ist angedroht worden alternativ mit Strafarbeit. Die Strafarbeit ist schon im Systeme des E11trvurses keine entehrende Strafe, und hieraus ergiebt sich, daß diejenigen, ge en welche diese Strafe erkannt wird, auch nicht entehrt sind. anc'iien muß man diese Bestimmung auch auffasen in Verbindung mit dem iibrigen System des Entwurfes, 1.11d da ist 311 bemer- ken, daß 1111 H, 15 ga113a11sdriickich gesagt war, daß die Festungshaft eine Surrogatstrafe fiir Sirafarbeit wäre, sofern nicht ausdrüiiliry im Geseße der Verlust der Ehrenrechtc angedroht ist. Leßteres ist aber im §. 8.5 nicht geschrheu; es ist nicht der Verlust der Ehren- rechie absolut angedroht worden, es wiirde also im System des Entwurfrs nach Maßgabe des §. 15 Fcsinngöhafr zur An- wendung gebracht worden sein 111 aUen den Fällen, wo aus dem oben erwähntcn Grunde eine solche Milderung 1111 und fiir sich gx- eignet ist. Hiernach wiirde also schon nach dem (Heseye selbst r1e Festungshaft eingetreten srin, die egenwärtig, wo die Todesstrafe von des Königs Majestät in Freiheixsstm :? verwandelt wird, nur im Wege der Gnade eintreten kann. Schlie lich ist im Allgemeinen noch darauf aufmerksam zu machen, daß man im Wesentlichen immer die objektive Schwere drs Verbrechens annehmen muß 3111 Richtschnur der Strafe in) Maße und in der Art, und nicht solche Fälle, wo aus subjektiven Beziehungen eine Milderung wünschenswcrth ist. Leßtere werde1rimmer der Art sein, daß der (Heseygeber nicht voll- kornmen ausrr1cher1de Hülfe gewähren kann; hier muß mehr oder minder auf dre Gnade des Königs hingewiesen werden. Wenn man aber das, Verbrechen des Hochverraths 11ach seiner objektiven Be- schaffenlxert ms AUHL faßk, so ist es offenbar das schwerste Verbrechen, dessen em Staatsburger sich schuldig machen kann. Es liegt schon 111 dem Wort? Vektükh- kai; das Verbrechen an sich entehrcud ist. Liegen („Usb mchk Schwarme“: dder andere Milderungsgriinde vor, so Zlaube lch, daß man gegen d1e schurerste und entehrende Freiheits-

kafx "'chks einwenden kaun. Indessen wird es bei den einzelnen Best1mmungen „des ,EUWUkiö Gegenstand einer ernsten Erwägung sein, ob "'“" “"ckt d1e IWWÜUNPM streichen oder alternativ Straf- arbeit andro-hcn „und intungöhgn hjUZUfügen soUe. Mit Welchrn Maßgaben des 1111 Syjtcm des Einwurfeö in den einzelnen Fällen wird geschehen uniffen, Wenn man mcht uach Fortfall des §. 15 eine

roße Schärfung m_ den neuen E111w11rf hineinbriugen will, alles das 3111) Fragen, die xmerxrnsten Erdrierung bedürfen werden, wie sie dieselbe in den bisherigen Stad1en der Revision bereits gefunden

aben. h Abgeordn. von Sauckcn=TarpllZsche"„k Ich habe mich um das Wort gemeldet, um m1ch 1111 Allgememen Über d1escn Theil des Eut- wuxfg auszus rechen. _ Mein geehrter Kollege hat aber so eben den Gegenstand o erschöpferid besprochen, daß :ck Über derselben füglich hinwe gehen kann, und ici) will nur darauf etwas erw1dern, was der Herr éZjiegierungs-Kommrsar dagegezt ausgesprochen hat. Cr hat gesa 1, daß nach den früheren Bestimmungen dreseUVerbrechen mit den arauf gesevken Strafen das Geseß ohne „Erhohun dersxlben, diese blos nicht so präzisirt habe,„als der vorliegende xntwurfs; es hätte manchmal die Absicht gar, nicht bestraft werden*konrieg, 11Min erst-die Ausführung einer gewissen Hgndlung d1e,Ctraswu„rd1?kert derselben möglich Femacht habe. Ich will daraus m1ch 111chtemlas_e11, zu untersuchen, o dies nothwendig gewesen, „“b“, das Hlaude lck- wir alle Werden einig sein, daß die Strafen 111 dtesem Cherie drs Geseyeniwurfes viel härter als in' den riiyereu, und namentuch 111 dem von 1848 festgesiem sind, daß be ondcrs. entehrende Stra en

auch da angeordnet worden, wo man ie früher nicht kannte. ck

wil! nicht,dloo nach meiner eigenen Ansicht gehen, xondem die allge- meme Meinung Yer aussprechen, und diese, wie ich ie erfahren habe,

Z|, daß das kkasgkskvbuch, wenn auch in allen anderen Fällen einen mildem) „Geisi- als die alten Gesche, athmend, bei Hochverrat!) imd aiim polmichen Verbrechen aber un?leich strenger und härkex isi, gls seitßer. Nun frase_tch, ob Berau affung dazu vorhanden war oder ist - Wahrlich wir haben sie bei uns nicht. Man muß nach

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diesen Verschärfungen im Auslande glauben, da sich der preußische Staat nicht mehr so sicher als früher fühle, da es bei uns gähre; während doch der gute Geist und der edle Patriotismus sich stets leich im Allgemeinen zeigt, und das Gefühl und die Anhänglichkeit ?iir Thron und Reich unverändert dasselbe geblieben ist. Wenn wir nun jsyt auf einmal mit härteren Strafen hervortreten, so würde man im werden an der Gesinnung des preußischen Volkes, an dem Geiste der Milde der Regierung, und ich glaube, wir sind aus Achtung fiir Regierung und Volk verpflichtet, nicht härtere Strafen festzuseyen, damit wir zeigen, eine solche Besorgniß ist nicht vorhanden, existirt nicht. Der preußische Staat wird an sittlicher Kraft nur gewinnen, an hoher Achtung im Auslande nur zunehmen, wenn er auch hier mild und, ich möchte sagen, schonend Verirrungen Einzelner behandelt, nicht Schärfungen der Strafen und entehrende Folgen daran knüpft. Nachdem ich mir dies im Allgemei- nen zu sagen gestattet habe, will ich mir noch ein Wort im Einzelnen erlauben. Ick frnde hier im Strafgeseßbncbe, das; das vierte Alinea hier nicht hingehört, und daß es eigentliä) besser unter die Kategorie des Landesverraths zu verweisen is?. Es steht hier: „das Staats- gebiet ganz oder theilweise der Herrschaft des Königs entziehen.“ Wenn es theilweise ist, so möchte es nach §. 101 der früheren Ge- seßgebung unter den Landcöverrath gehören; und wenn es der ganze Staat in, so trifft es mit dcm Alillkä “.' zusammen, und ist also wieder hier entbehrlich, und wäre deshalb hier zu streichen, und bei dem Landesverratk) a11f31111eh111r11.

Abgeordn. von Bß'la: Lem Anfrage der Abtheilung, hinsicht- lich der §§. 80.11.81, trete ich im ?lllg1'111ci11e11 bei, 11a111c11tlicl) theile ich ac] Nr. “.I im §. 80 das Bedenkrn, daß drr 211161111111, die Thronfolge 311Verä11der11, etwas zu weit u111fass1'11d sei, in- dessen der Vorschlag der Abthrixung, statt dessen zu sagen: die Thron- folge-Ordnun umzustoßcn, diirfte wieder 311 eng gefaßt sein. “Das Wort umstoZe-n“ bezcich11ct 11111 den gänzlichen Umsturz; ich glaube aber, daß schon eine theilweise 1111d gewaltsame Veränderung der Thronfolge als Hochverrath 311 erachten. Betrachten wir das Haupt; mcrkmal aller Arten von Hochvcrmtl) im §. 80, so istjdasselbe d1e Gewaltthätigkcit, und ich glaube, wenn wir die's auch 111 dem vor- liegenden Falle genau ausdrückrn, werden wir das Bedeukctrdcr Ab- theilung beseitigen können. Mrin Antrag geht souach dahm, stritt der Worte: „die Thronfolge311vcriinder11“,311sagkn:„dlk Thronfolge gewaltsam zu verändern.“ Falls 1116111Y1111ag die gehörige Untersiiiyung finden sollte, bitte ich, ihn zur Fragestellung zu bringen.

Ukarschall: Ich habe zunächst zu fragen, ob der Antrag des Abgeordneten von Byla die Unterstiißung von acht Mitgliedern f111det?

Er hat sie nicht gefunden.

Abgeordn. Steinbcck: Cin verehrteö Mitglied aus der PWVMZ Preußen hat den Gegenstand, 11111 den es sich handclt, bereits (1115 dem politischenGesichtspunkte vollständig beleuchtet, welcher hier 111cht aus den Augen geseyt werden darf, W1n11gleich bci Abfassung von Geseßeu ein solcher Gesichtspunkt dem höheren philosophischen unter- geordnet werden muß. Es ist ein Fortschritt der Legislation, daß

die ältere Aniicht, wonach man die Verbrechen des Hochverraihcs, der LMÖSBVMWMÜ drr Majestäts-Belcidigung und andere mchr 11111151“ eine einzige Kategorie subsumirte, wie das ältere römische Recht 111 der 1,01. .[ulia klnjEQt-"iliö sie unter das Verbrechc11 gegen die Ma- jestät 311s11111111e11saßt, 1'1111111'1 1111'hr und mehr ausgegeben und die'se Vrrbreckycn 1'111111cr111ehr getrennt hat. Wir mögen es als einen Fort- sckriii der Gesetzgebung iinstrcirig betrachtrn, daß auch der vorliegende Gescy-Eniwurf sich bemüht, durch scharfe Trennung dieser Art grö- ßere Klarhrit 111 die Auffassung der Natur des Verbrechens 311 brin- gen und 311 Verhiiten, daß man Gegenstände unter einander menge, die einander fremd sind. Was 111111, dem__Objekt nach, die Gewah- tigkeit des vorliegenden Gcgenstandes betrixst, so liegt hier ein Mo- ment der Gcsrygchng vor, bei welchem sich hirr 11[,[l111„V01l Vrr- brechen, wodurch (*in Privatmann den anderrn oder „9111 Staatsbnr- er, eine Klasse von Staatsbürgern, ja auch nicht 1111111111 von Ver- rech1*11, wodurch er drnganzcnStaai beleidigt, sondern es l)_a11dclt fich Von einer Stellung, dir ein Staatsbürger einzunehmensich erdrxiitci, wclche sein Staatsbiirgcrthuni ausschließt. Es ist ein Zustand drsK11ege§,111dc11 er sich vrrscyt; es ist ein Zustand, ich möchte sagen, ak)11l1ch dcm Zustande, in dem sich Jemand befindet, der gcgrn das „Leden und gegen die Freiheit seiner eigenen Aeltcrn 1viitl)1*t:,_ rs 111 e111311sta11d, der mit den härtcsten Strafen allerdings betroffen werden soll und betroffen werden muß. Was der Staat gcgen den einzelnen Vér- brecher verfügt, das ist er allen seinen einzelrwn Bürgern schuldtg; um so vorsichtiger 11111ß der Legislator aber der dem Bcur'theileu dcs Vrrbrcrhens desHoibverraths 311 Werke gehen, weil er sich h1er 1eicht auf das Gebiet der Tendenz-Prozesse verirrt u11d, d111C11131111111 stra- fend, Alle vkrleyrn kann, Nicht iiber das Innere des Verbr€che11s hat der Staat iiberall 311 11rthrile11, Und doch kann er bei Vrrbrcchcn der hier Vorlie'genden Art es unmöglich Vermeiden, dirses J11ncrd_n1it 311 seiner Cognition zu ziehen. Das Motw des Verbrechens 111 113 hier ganz besonders, Welches seinen Charqxrcr besinnmt, und 16 tft bereits seitens des Herrn Landtags-Kommina'rs so wahr und schön als ergreifend bemerkt worden: daß gcrade ber Verbrechen dieser Art vielleicht die edelste Gesinnung dem Verbrechen 311 Grunde lag, der Staat aber doch mit der vollen Gewalt seiner Strafkraft es fressen muß. Deshalb trete ich dem sehr verehrten Mitgltedc aus Preußen darin vollkommen bei, daß die Strafartcn, Welche hilt a116gesproche11 sind, keineswkges überall der Natur des“- Vrrbrechend entsprechen, daß vielmehr hier durchaus das Verbrechen 11n Allgen1e111c11 311 charakteri- siren ist durch die Motivr, aus denen. es hervorgeht, und welche 111 der Regel nicht 1111edel sind. Es wird daher _- u11d- das verehrte Mitglied vertheidi t, glaube ich, diese Mcmung - em Parallelis- mus stattfinden; e111 Parallelisxmus von Strafarxen, welchr 111cht ent- ehrend sind, und von solchen, Welche entehrend smd. 'Mcme Freunde, welche mit mir, die wir die Todesstrgjfe yerwcrfcn, sie aber auch an und fiir sich nicht als die hartefte der „Strassen erkennen, verwerfen sie zwar *auf jedenJall auch deshalb fur d1e_es Verbrechen, weil sie uns nicht hart genug ist. Abrr drt, wv „1111111 cniehrerzde Motive (Bestechung und andere Unwiird1gke1te11), vrellenhi 111ed1'1ge Rache, den Verbrecher 311m Hochverräther “111,1d Landesverrather ma- ?)ekbs ?i't ist es unmöglich, anzuerkennen, da[: th11ch311chthauöstrafc ircf- en 1) .

Ein anderer vyrehrter Abgeordneter ans Preußcn, den ich mit Freuden in so vielen Punkten als Freund begrüße, hüt IWM“: D" E111w111f sei in den Bestimmungen über den Hochvorratl) härter, als das Landrecht. Das kann *ich nicht anerkennen. Das Land- r“ht spkichk in einer ganzen Reihe von Paragraphen nur von, Rad. und Feuertod und Hinrichtung auf die schreckbarsie Wetse, d'? sogar nicht einmal dort auSgedriickt ist; so daß sie der Phantasie einen weiten Spielraum läßt. Von dem Allen ist im Entwurfe nicht die Rede. Er hat durchaus eine andere, wiirdigere Ansicht gefaßt. " Wende ich mich )'th speziell zu §. 80, so will ich "Uk bemerken, da ich bei dem vierten Soße ein Bedenken nicht un- au6gesprochen [as en-kann. Es ist nämlich dort gesagt, daß der, wel- cher das Smatsgebwt theilweise der Hoheit des Königs zu ent ichen

inch“! "o s- LTJ;*Sb_Ute nun hierbei „derAuodruck: „gewalt am“ xhlen- so kvnntedteser Say" üble Folge für Diplomaten nach [[ck ziehen; denn wohl ist es möglich, daß aus den weisesten uud patrio-

iischflen Gründen ein Diplomat dafür immen und . ein Theil des Gebietes Sr. Majestät Tufhöre, untesi-"YZZ KYiicktixiiß- den Scepter seiner Regierung zu stehen. Es kann das der edelste Wille thun, er kann zum wahren Besten der; Staats durchgeführt weilrden, und der Diplomat wäre zum Danke dafür dem Beile ver- sa en.

Rxgierungs-Kommissar Bischoff: Es,_wird hier, wie in ande- ren Vedt1mmungen desKrmnnalrechts, der b'o1e Vorsay und die wider- rechtliche Abficht vorausgeseyt, sonst würde 3. V. bei Körpervrrleßun- gen, wenn es dort heißt, daß der Vrrleßende diese oder jene Simse erleiden soll, damit auch der Chirurgus gemeint sein, wclchcr cine Amputation vornimmt. (Heiterkeit.)

Candtags:R0111111iffar: Ich erlaube mir in Wenigen Worten iiber den gcelxrtcn Redner aus Preußen mit!; zu äußern, welcher ZU- vörderst das Wort iiber die allgemeine Frage ergriffen hat,

Er hat mit eincm andrrcn geehrten Redner aus Preußen die Behauptung a11fgestht, daß die Strafen fiir die politischen Vcr- brechen in dem nt'ucn GkscH-Entwurfe härter seirn, theilweise we: nigstens, als die bestehenden. Ick glaube, daß die'sc Bchauptung 11011 drm Herrn Kommissar des Z11sti3-Mi11isteri11111s im Allgemeinen hinlänglich widerlegt ist und ich deshalb nicht darauf 311riick311ko1111111'11 [11111111 e. '

Die Tendenz eincr Schärfung hat bei dem Entwurfc "LMH“ Grunde gelegen", sollte im Einzelnen nachgewiesen werdcn, dax;- 11111- wirkliche Sihärsung gegen den bisherigcn Zustand-cmgkkrktcn 1er, so glaube ich, daß die Regierung nichts dagegen zu e111111r111 haben werde, 111111 einer soliden nicbt beabsichtigten Veränderung zuruckzutrrirn.

Uebrigcms aber “hat das geehrte Mitglwd aus kc'rPrM111sz-M- ßen seine Rede mit dem dreifachen Wunsche gcsckrloffcn: c111111a1, das; eine einfaihe Handlung 111cht deshalb 311111 Vrrbrcchrn (1117111111111 wcrden möge, wril sie poiiiischcr Natur sc1; zwmtcns, das; dir Wer,: brrchcn, Welche (111 sich nicht cnirhrcnd seien, nicht blos deshalb mit einer cntchrcndcn Strafc belegt werdcn möchten, wcil sie politiiäwr Natur seien, und drittens, das; das Beil 11111 fallen möge auf die Häupter dcrjcnigcn, die ihm (wenn ich recht Vcrstandcn habe) 111111 der Natiir bcrritö überwiesen oder ihm zu entgehen 11icktbcsti111111t scien. Der Herr Dcputirte hat sick) bei ?.lussprechrmg dirscr Wii11sche auf die Sympathie der Regierung 1111dihrc1' Yrgane drrufcn. , .

“Ick erkläre, was den ersicn Punkt betrint, 1118111e voliständigc Sympathie“, ich bin vollkomnu'n drr Ansicht, daß c111e c111fachc Handlung 11111“ deshalb, Weil sic politischrr Natnr sci, kcm Vrrbrcchn Werden könne. Sollte eine solche Bestimmung im Strafgech-Ent- wurf nachgewiesen wcrden, was ich „bei den, ei11z1'l111'11 Jäiicn 311 drr- suchen anheimstelle, so werde ich mrch gcw1ß 111cht für deren Beibe- halten aussprechen. '_ , ,

Was den zweiten Punkt betrifft, so erkenne 1ch an, daß es 111 der vollen Konsequenz der von der hohen Vrrsgmmluug angrrwmnw- nen Grundsäße liegt, daß nicht eine 1111 fick) 111cht entehrende Hand;: lung deshalb mit einer entel)re11de11 Strafe belegt werde11.d_111fe, weil sie politischer Natur sri, und ich glaube daher, das; 111 dteier 581316- hnng einige Paragraphen des Gesetzbuchs, eincr Aendrrung bednrscn, der sich d1e Rrgicrung nicht wrderseycn Mrd.." . ,

Was endlich den dritten Wunsch anbetrint, „so b111 111) 4111110111) nicht im Stande, mich darauf zu erklären, werdmcht 11111 11119111, son- dern wahrscheinlich auch allen Riihtern es an 11112111 Kr1te1111111 fehl?" wiirde, um 311 bcurtheilen, ob cm Haupt von der Natnr dem Beile Versalien sei oder nicht. ,

Zu den wcsentl1chen Punkten darf der qrehrie Redner demnach, was die Konklusionen seiner Redc betrifft, auf die Sympathie der Re- gierung und ihrer Organe rechnen.

(BraVoruf.)

legeordn. 11011 Aucrswald: Was den leßicn Punkt anbetrifft, so muß ich doch benn'rkrn, wie ich nicht glaube gesagt 311 haben, daß die Natur ihn dazu bestimmt habe; was ich gesagt habe, wird die Stenographie arrsweisrn; ich glaube das Wort Vorsehung gc- brancht 311 haben.

Marschall: Die Worte waren: Welches von der Vorsehung ihm 311 entgehen nicht bestimmt ist.

Abgeordn, 1,1011 Auerswald: Arißcrdcm hat diese leßte Muße- r1111g wohl auf keine Weise eine Aufforderung zu einer Erklärung seitens der gerhrtcn Räthe der Krone dariiber enthalten sollen, ol) man drm beistinnnr, da[; ein Haupt nicht fallen soll, welches von der Vorsehung nicht dazu bestimmt sei. Ich glaube, wenigstens war dies 111ei11cAbsichi, ungefähr in der Art geschlossen 311 haben, daß ick) 11116- sprack): vorausgesetzt, 111ri11e Behauptung sei richtig, und wenn 111,11: von den Gesichtspunkten ansginge, die ich Vorgeschlagen hatte, daß alsdann nach dem Rathe dcr Vorsehung zur Si'111111111g des Ver- brechens kein Haupt als das des Schuldigsten faUcn diirfte. Jch habc aber auf keine Weise den Anspruch gemacht, in diescr Beziehung cine (111- dcrc Unterstiiizung verlangen 311 wollen, als, fiir die Abänderung des Gcseßcö, fiir die Vorsehrmg gcwiß am we111gste11. *

(Heiterkeit in der Versmmniungq Abgeordn. Ca111plcka11scn1 Ich beabsichttgc nicht, auf das All- gcmcinc der Fragen einzuZel)c11, Welches schon v011, miehreren M11- licdern erörtert worden ist. Die Ve111erk1111ge11, die ich 311 machen Jade, beziehen sich lediglich auf Nr. 3 im §. 80, der zur Berarhurrg vorliegt, Ich halte hohe Strafen gegen dr11HochVerr9th fiir d1e Volkösrciheit nicht sehr gefährlich, insofern immer dor 1hrcr Voil- strexckung die öffentliche Meinung gefragt 311 werden pxlrgi, 1111d 111111111 sie sich mit Drutlichkcit und Feuer k1111dg1cbt, auch beruckxicht1gt wer- den muß. Ich wiirde daher gegen die schweren Strafen, welche §. 80 verhängt, erhebliche Erinnerungen 111cht 311 machexn haben, wenn dieser Paragraph isolirt dastiinde; allein er steht 111 engcrrr, u11111iiicibarem ;Fusammenhan e mit den später folgenden §§, 82, 85 und 8.5. Von jeher ist der ochverrath das Therna gewesen, leMU sich die Lehre von dem Versuche geübt, auSgebildet und ausgklkckk hat“, so bestraft denn auch der Entwurf zuerst das Verbreand*cs Hochverrathes, dann den Yersuch dcs Hochverrathes, wic" Hasd„ekV1k_“ che11 selbst; sodann im §. 82 den Versiich drs Versurhs, 111111131216de te Ver- abredung 311 einem Versuche, und weiter 111, §§,.8.3 middo en 11- such des Versuchs eines Versuchs , nä1_nlrch dre AFT")! ?LUUJ- _i'l"? Verabredung zu einem Versuche zu trefs-xn- odcr." LBK?) “FVV“,N' reitende Handlun?. Bei allle dcm wmj'ZTZ LYLZ'F, hieereijinwérkchi? :- 1 c itel ([ nicki c r feiern, . Joi?cl 1111211? IÖlendesrring ders, )Sn'isatsqvckfüssung dnrch Gewalt handrit, 1111d Weil jede Regierung die Mittedhaben muß; ngaltsame A11g11sfe auf die Staatswerfassuwg zurütsztke'bk" und Mit „Strenge 311 beitra- fen' auch würde ich nicht darauf gekommen ZU", dgß rie UW" Worte des §. 80: „die Stasxsvekf"ss""9 S“?“"Im zu ouvert:“, 1111.- andere Deutung enthalte" kozmtxn, wenn ich n1ckt vor kurzem eine Abhandlung getesen yättx- dre “*!em xh§t11alrgcn pWßtschcn 3111111- Minisier 31'1gesrh1'icben wird, 1111d„d1e„ m1r. Bedenkey erregt hort. Nack) dicser Abhandlung soll es IlkkchgUU'J ski", Ob die hochverratherrsche Handlung eine „Yegehungs- oder Unterlassungsz Handlung“, ob sie mittelbar oder 111m11ttelbar anf den HZchvxkkakh gerichtet, ob sie 1n nähe- rem oder entfernteren! GFKL? gefghrbch, ob sie als Handlung er- laubt oder unerlaubt, Vb s'? offqullch oder verbor en war. Die In- terpretatiou gkhk ab“" noch wxlkkk. Nach dem Jing. Landrechte ist ein Unternehmen, welches auf eme gewaltsame Umwälzung der Ver-

fassung abzielt, Hochvrrrath. Damit stimmt §, 80 in Nr. 3 dem Sinne nach vollständig und auch den Worten nach iiberein, indem er ebenfalls von einer grwaltsamen Unternehmung spricht. Ze11e Abda11dl1111g 11u11 behauptet: es sei völlig gleichZéilkkg- Ob die Handlung einc gewaltsame war oder nicht, uxkln Staat sei kein Unterschied zwischen gewaltsamen u11d_ 111cht gewalt.- sa111c11Ha11dl1111ge11 zu finden, im Gegcntheile diirfe das schl?!- chc11dc Gift dcr Volksvcrfiihrung fiir den Staat und dessen Ruhe in dcr chel wohl gefährlicher sein, alsdffenx, gekvaltsanzk „HMD- 11111ge11. Tao Beiwort gewaltsam bcztehe 1lch 111cht 11111 d1e U"- tcr11cl)1111111g, sondern auf die Umwälzung. Dir Unternehniuug könne eine 1111111 gewaltsame sem, die Umwälzung musse aber allemal gewaltsam sein. .

_ chcn 11111“ dissen Sinn in §. 80, so Würde er 111 den Worten sick) ausdrücken lassen: „Wer es unternimmt, ohne Anwendung "Von (Hewalt dic Zraxix-Verfaff1111g gewaltsam 311 ändern“, oder e1*_w*11rdc selbst so lauten 1151111011: „Wcr rs 1111tcr11i1nn1t, dic Staats-VrrmUung ;11 ändérm,“ Wenn aber das der Sinn deö §.80 wäre', so bitt? ich-_3U bedenken, od Jemand i11 dirscr Vcrsannnlung, namentlich 11111 Riick- ii1irt 11111" die späteren Paragraphen, Siriwrhcit hätte, 1111111 aucb i'!"- 111-„1l b1*s1'l)11ldigt 311 werdcn. Tas weis; 111), das; wir gegrnwärrig und in dcr nächstcn _Z11i1111ft so kiinstliché Interpretationen nicht „zu ch fiirchie'n (11111111, allein die Zcit, wo sie wirklich gemacht wurden, ixt noch 111 frisriwr Erinnerung bei 111113, und deshalb, wäre es a11ch 11111“ rvcgrn der Klarheit drr Faffimg- wiirde ich vorschlagen, daß es in Nr. :; (11111119: Wer es 11111111111111111, d11rch Anwcudunq von Ge- walt dic Staatö-Verfass1111g 311 1111111111.“ *

911130111111. (55111? 11011 Schwerin: Ich glaube, man kann sich freuen, das; dir Libljandlnng, Wölfl)? rden erwähnt worden ist, ri111'111 rdcnialigcn 1111d 11ichk 11118111 jetzigen J11stiz-J)ii11ister 311ges111r1'1'- [1111 wird“, 11111" 11111111 das Jéßikic der Fall wäre, könnte sie einiger- 111111'1-311 111311 (0111111111 ski". "Dann kann ich in keiner Weise fi11dr11, das; Nr. .“? dadurch prägnanter gcfasit wiirdr, wenn er so grfaszk wiirde, wic dcr Abgeordnric 111113 dc1'Rhci11provi11z vwrgrsckUagcn hat,

_Rbgrordn. Can-plmnscn: Nach meinem Vorschlage sollte „gc- 1111111111111“ O111*1111s_.11*211'11.

2111130111111. (Kras von Schwcrin: Z1i1 glaube, rs wird 11111 [1111911111111 s1'i11, 11111) der Paragraph ist so klar gefaßt, wir rr 11111 grfasir WUÖTU 1111111. Wr1111 1111111 111111 111111) dazu 1111111111, was die “3118111011111 VV1“glsck[QJk11 11111, das; dir §§. 80 und 81 in 0111111 Pa- 111111'1111111'11 11111ge*111*[11*111't wcrden, damit 1111ch srhiirfrr das bezeichnet 11111“d1*,was dcr Herr 310111111iss11r [19111173 rrwiihnt hai, daß es sich 111111) _1111 §. 80 cdsrt 11111" Von 1111111itt1'lbar dic Ausfiihrung bczwrckcn- kdemPlrtngcn i1i1r handlr, Wenn das dadurch noch klarer wird, so diir'sic_c111 2131111116 71111111 crfordcrlich sein, 1111d fck wiirde meinerseits 1118111311013 dic Jass1111g der Nr. “1, 2, 3, 4, wie sie da stehen, 1111- 11cl)111c11, jedoch 11111 der ?.)iodification, wclche mit Bczichnng auf die Thronfolge 111111 der 2111111111113 vorgeschlagen Wordcn ist.

legcordn. Car11plm11sc11; Ich lege ein großes Gewicht auf die A11sicht dcs gschrten ?lbgcordncteu 1111d Vorfißenden dcr Abtheilung; im gegenwärtigen Falle Würde ich aber ein größeres Gewicht darauf lrgrn, 11111111 111111 der :)iegirrnng eine Erläuternng gegeben wiirde.

Jrrsiiz-Mir1istcr llixdcn: Das ist ganz unbedenklich und ist auf k'ri11c mrrcrr Weise gedacht worden, als wie der geehrte Abgeordnete 111113 Po111111cr11, der zugleich Vorsiyrnder dcr Abtheilung ist, ge- sagt imi- . ,

Ziiftix- Minister von “771111113113“: Ich kann nur d2111 beitreten, was der Vorsitzende der Abtheilung gesagt hat, daß die Fassung dicser ci1131111c1131111111111-111 so beschaffen isi, das; ohne eine gewaltsame Bcdandlnng dcr ri1139111c11 Sätze wi1klich eine andere Ll111vr11d1111g drs (Hrseßrs, als wie sie dier gcmcint ist, kaum möglich ist.

2111111111110: Es fragt sick), ob der Vorschlag als ein solcher bc- 31*ich11c111111'd, 1111411191“ drr (Ngensiand eine Frage wcrden möchtr, i111vel- 1111111 Fully 311 ermitteln wärc, ob er die Unterstiiizrrng von 8 Mit- glicdcin erhiilt.

Libgkordn. Ca111pba11sc11: Ich bin allerdings durch die Erklä- 1*1111q dcr Orrrmi ?.)iinistrr 111111) 1111111 ganz befriedigt,

“Marscizmil: Cs lirgcn zwci Anträge vor. “Der erste ist von dcm “Zldgcord11rtc11 11011 Sauckcn dahin genmcht worden, daß Nr. 4 111 Wegfall k1111111rr11 möge. C'») ist 311 cr111ittcl11, ob er die Unicr- stiitzirng 11011 8 “.?)iitglirdcrn findet.

* Er bat sic grfrmdrn und wird Gegenstand einer Fragestellung wrrdcn. A11sxr1'dc111 ist 311 ermitteln, ob drr Vdrschlag drs Abgeord- 1101111 Canwdanscn dic U11tcrstiiy1111g von 8 Miiglwdern ftndet.

(Cr iini sic nicht gefunden.)

2111111011111. 11011 Pdtworowskiz Ich werde bei H'. 80 unter 4 «1311111 dic Todrsstrafe 11i11111ic11, michi blos wrgrit drr allg1'111e1111'11 1111111111, die von anderen gcci11tc-11Red11crn rrortert-wordcn1111d, sondern 111111) wegen der cigcr11hiii1il1ch111 811311, 1,11 der 1chy1111d 111ri11e 11911111111111111115111119 11116 (1111118111, 1111 R11ckblrck auf die 1111111113111 Grfrdickc 1111s.-*r1'1' Nation. Wir schr" 111113 daher reranlayr, 1111f 1111- 1116111111111' *.)lbstir111111111g 111131111'11111'11.

1171111011641: B1111*l)t sick) das auf Nr, 4?

9111131111111. 11011 Potawrorvski: Ja, es gehört 311 Nr. 4.

Marschall: Co wnrde schon Vorhin auf Wegfall des vierten Sadok; angetragen.

legcordn. 11011 Sanckc11:Tarp11tscl)c11: Mein Antrag gi11g11icht dahin, 11111 1111115 311 st1'cichr11, sondern nur dahin, ihn hinübe'r 311 weisrn 111 den Abschnitt V11111L1111drsverratl), rveil cr, i111Allge1111'i11r11 gedacht, lyicr 11ici)t niitdia scheint, indem er 1111 Lllinea ?. begriffen ist und, 1111111111111 anfgrfaßt, auch die friihere (Brsrßgebnng dorthin gestellt hatte.

Niarschall: Es war beantragt, ihn ganz zu streichen,

Abgeordn. von 51111cke11:T11rputschc11: Zhu hier 311 sireichrn und in den 3111111111 1111131111611111211.

Uiarschali: Es ist 311 811111119111, ob der Vorschlag drs Abgeord- 1111111 111111 Potworowski, daß in Position 4 di? Tochsfrafc wegfallen möge, die U11t11“sti“1131111g Von 8 Mitgliedern findet.

Er hat sie gefunden und wird 311r Abstinnnung kommen.

Instiz-Ministcr 11011 Savigny Es ist mir nicht ganz klar qe- worden, welches jrizi der Grgenstand der Diskussion sein sollc. Ich habe“ wohl gehört, das; von vielen Seiten Nr. 4 angefochten worden ist, Von cinrr Seite ist gesagt worden, es gehöre nicht hierher, sondern 1111121" dcn Landcövcrrath, von der anderen Seiki“ ist bemerkt worden, es miisse die Todesstrafe bei Nr. 4 wegfallen. Ick weiß nicbt, wclche spczicllc Seite 3111 Diskussion sich?, oder ob im Allge- meinen iibcr Nr. 4 grsproMn rvcrden soll. Ich sclbst will chi iiber die allgemeine Natur der in Nr. 4 bezcichneten Vkrbrechen sprechen, Es wird gleichgestrlit dern .Hochvarrath der Fall unter Nr. 4, wenn Jemand es unternimmt, das Staatsgebiet ganz oder theilrvcise der Herrschaft des Königs 311 entziehsii. Geseyt 111111, es unternimmt Jemand, das ganze Smatögebici der Herrschaft des Königs 311 c11131111611, indem er iibrigens die Staatsverfassung 11icht ändern wollte, 11) ()*:th es nichts anderes, als den König von der Regie- rung dieses Landes zu verdrängen. Es wird also die Vcrtheidigung von Nr.4 sich richten müssen auf den Zusay: „oder theilweise.“ Das ist eine Frage, die in der neueren Zeit vielfach angeregt wor- d211 „isi. Sollen wir sagen, wer das ganze Land der Herrschaft des Komgs entzieht, isi rin Hochverräther, wor ihm aber nur einen Theil

entzieht, ist kein Verbrechrr, oder ein Verbrecher anderer Art, also '

etwa ein Landesverräthcr? Der Begriff des Landesverraths ist,

"301

sib anschließend an die frühere Gxseßgebung, auch im e enwärti en Geseke klar hingestellt. Er besteht sich auf das Vgerßältniß 18m- seres Staats zu einem anderen Staate, wodurch zum Verderben unseres Staats einer fremden Macht Vorschub geleistet werdcn solle. Kann man nun sagen, daß, wenn Jemand einen Theil des Gebiets dem Köni entziehen wiil, dieses stets unter den Be riff Landesverrath falle, Es giebt viele_Unter11ehmunge11 solcher Zirl, wobei man nicht daran denken kann, die Handlunx unter dem Bcgriff drs Landedyerratbo zu subsumiren. (5910131, 16 7er“ nicht von einem feindlichen Verhältniffe 311 einem auswarttgcn Staate die Rede, son- dern davon, daß unsere Staatsverfassung im ganzen Gebiete des Staates oder in einzelnen Theilen des Landes so völlig verändert werde, daß dadurch die Herrschaft des Königs in diesem Theile auf- hört, es goht „zum Beispiel die Unternehmung darauf, in dem ganzen Lande aus einer Monarchie cine Republik 31! machen, so wird niemand zweifeln, daß dies schon nach Nr. 2. des Paragraphen unter .!)ochverr11th gehöre, aber auch Nr. 4. wiirde passen, denn das ganze Land wiirde der Herrschaft drs Königs entzogen. Ginge aber die l_llltcrnebmnng 11111 auf einen Theil des L111dcs, etwa nur auf eine Hälfte, Welche 11113 der Monarchie in eine Republik verwandelt werden iolltc, so wiirde dieser Theil dcs Staatsgcbieteö, Wenn das Unter- 11ch111e11 gcliingr, der Herrschaft des Königs enizogcn sein. Man Versucht 111111, dicse Unternehmung Landcövrrratl) 311 1181111611, es sind aber H.111dl1111ge11 ganz verschiedkncr Art. Sollen es siraflosc Hand- lringcn sein? Das wird Nicnmnd behauptrn. SOU es also rvrdcr eme siraflose Handlung sein noch Lauchryerratl), so bleibt nichts iibrig als Horlwrrratl). Wmm wir 111111 anerkcnncn, daß die Verwandlung des 1311115111 Landes aus einer Monarchie in cine RepndlikHochNrratl) 111, so 111iissc11 wir auch dasselbe a1111ehm1'11, wcnn 1111 11111111 Thrile dcs Landrs dicse wichtige Veränderung vollzogen wird. Ob ('I am (5511113111gcsthiehtod1ra11ri11e111 Cl)1'ile,dieses ka1111viclleicht dic “Strafbar- krit Vcr111i11dcr11, aber die Natnr der Handlung nicht v1'1'ä11drr11. Diess Möglichkeit läßt sich auch noch mtfverschicdenc andere Gestalten 31111111- iiihrrn. Win" 1111111 311111 Beispiel eine ci1131'111eProvi113a11ö der?.)konaribic [11'1'11116r1'1'ß1'11 und in eine Rrpnbiik verwandcln will, so wird darin die He'rrsibaft drs Königs 31'1stö11, dic Vrrfaffnng zugleich umge- „1111111. Dirie Handlung ist der arif das ganze Land bereck11etr11 gleichartig und 11111“ der Quantität nach von ihr vcrschicden. “Hiro gilt auch von einer ri11xclne11 Stadt. Wenn Jemand im ganzen prc11szischr11 Staat, mit 2016111101116 einer einzigen Stadt, cine voll- stäitdigc Umwälzung dcr Verfassung 1111tc1'11iil11111', wollen wir zweifeln, das; es als Horhwwraty 311 bezciehnrn und als eine gleichartige Hand- 1111113 mit derjenigen ist, wclche sich a11f das ga1131' Staatsgebiet bezieht? Man kann daher nicht zrvrifcln, das;, 111.113 vom Ganzen gilt, anch Von jedem einzelnen Jhrilr geltrn muß, und der Brgriff drs Hoch:- vrrratHs anzuwenden ist auf alle Handlungen, Wodurch 111111) nur ein Theils [des Staatsgebietes der Herrschaft des Königs entzogen wer- den 0 .

Abgeordn. 11011 Sauckcn:Tarprirsihen: jcxzi dcs Worts. .

Abgeordn. 11011 Briinncck: Ich muß zunächst, was den §. 80 betrifft, in Konsequenz meines friihc1'e11A11trags und in Uebereinstim- mung mit dem (Hutmhten des prrußischen Landfags darauf anfragen, daß 11111 im ersten Falle des Paragraphen die Todesstrafe, für aUe iibrigen Fiille aber die höchste Freiheitsstrafe bestimmt Werde. Jil) muß ferner, was den zweiten Say des 9". "80 betrifft, glauben, daß es doch wohl 11ötl)ig sein diirfte, dcn Say Nr. 2 noch präziser so 311 faffeu, daß er heiße: „das königliche Haus oder den 31611113 von der Regiernng zu verdrängen.“ Donn die jeyigc Fassung: „den König zu v_erdrä11ge11,“ schcint mir zu weit, und könnts doch wohl mißverstandcn werden. Es ist ferner schon 311 dem vierten Saxze bemerkt worden, daß es nothwendig sein diirfte, wie bci Nr. 3 das Wort: „ge'waltsam“ ri11zuschal11115 ich glaube aber 1111111, das; es selbst 11oi[)*=v1'11dig sein nröchtc, bci Nr. 2, wo die Abtheilung schon eine andere Fassung vorgrschlagen 1131, ebenfalls noch das Wort „gewalt- sam“ einzusihaltett. Denn wir sind bis jetzt 13011 der Vorsehung be"- so11ders begnadigt worden, Und habrn 11och nie Bcranlaffnng gehabt, eine Veränderung in dcr Thronfolge 311 wünschen, 17111111 haben wir, Gott sei Dank! die Ausfuhr, daß es 11ock recht lange Zcit so bleiben werden Wir haben in Jolgr unserer Tl)ronfolgc-Ord111111g immer mit seltenen Eigensihaften ausgestatrctc chcnten gehabt, wclrhc stets das Wohl des Vaterlandes im Auge behaltrn 1111d gefordert haben. Das Vorliegende Gesel) soll aber nicht allein fiir die nächsten funfzig Jahre, sondern noch länger dauern, Und unser Vaterland könnte künftig doch 111111) einmal das große Unglück haben, einen geisteöschwachen Thron- folger 311 bek0111111c11, währcnd dcr nächstfolgende Prinz mit den edel- sten Eigenschaften begabt wäre. Der Wunsch wiirde da1111 eintreten können, daß es anders sein 1111511111; 1111?) dieser wiirde nicht Verbreche- risch sein. Ich glaube daher, daß es nothwendig ist, das Wort „gewaltsam“ bci Nr. ? gleichfalls einzuschalten.

?lbgcordn. 11011 szia: Das ist 1111111 Antrag. Es ist sckwn gefragt worden, ob er unterstützt wiirde, er ist aber nicht 1111terftiißt Wordcn, und deshalb kann er gegenwärtig nicht wieder gcstellt wcrden,

Ukarschall: Der Antrag ist, als er von dem Abgeordneten von Byla gestellt wurde, nicht 1111161111th worden. Es wiirdc also die U11terstiiß1111gsfrage anf dcn Antrag des Libgcordncten Von Briin- neck 311 stellen sein, die Todesstrafe 11111“ in dem Falle unter Nr. 1. eintreten zu lassen. Er hat die crfordcrliche Unterstiiynng gefunden.

Candtags:R0111111iffar: Zn Beziehung auf dirsen Vorschlag will ich mir zwar 1111111 erlauben, eine Paratlclle zwischkn den unter Nr. 2 und 3 aufgefiihrten Verbrechen zu zirhcn, 11111 das eine fiir iodcswiirdiger als das andrrr 311 erklären; da1c1uf aber erlaube ich mir hinzuweisen, welch? 1111tcr 1105100 ][. 311 s11bs111nire11dc11 Fälle Vorkommen kö1111-211.

Es ist vvn mcincrn vrrchrten Kollegen bereits das Unternehmen, einzelne Theile der Monarchie in eine Republik 311 Vcrwandcln, 1111- gefiii)1't; irh fiibrc wviter den Fall an, daß Jemand sich zum König oder 311111 Großherzog oder untrr was sonst für einen Titel zum Herrscher eines Theiles der Monarchie a11f1viirfe, daß er sich zum Großherzog vom Nicdcrrhcin oder von Posrn, oder 311111 Herzog Von Preußen rr, erkärte, daß es ihm gelänge, die Provinz in Aufruhr 311 bringen, einen Bürgerkrieg 311 entzünden, in Welchem Tausende drm Tode geopfert wiirden, - soll das kein todeswiirdiges Vcr- brcchen sein?

Ich meinerseits bi11 iiberzrngt, daß, so lange iiberhaupt die Todesstrafe besteht, so lange er: todcéwiirdigc Verbrechen giebt, auch bios?" und ähnliche Fälle 11111 mit der Todesstrafe beleZt werden 111111 cn.

(Einige Stimmen: Ja“! Andere Stimmen: Abstimmen!)

Ukarschall; Wir kommen also zur Abstimmung, wenn keine Vc- 111erku11g weiter erfolgt. Es werden die Anträge, die gemacht worden sind, dem Anfrage der Abtheilung vorausgehen müssen. Der Antrag des Abgeordncten von Potworowski girbt Veranlassung 311 der Frage:

Soll beantragt Werden, daß in den Fällen von Nr. 4 des §. 80 auf Todesstrafe nicht zu erkennen sei? Und die diese Frage bejahen, würden das durch Aufstehen zu er- kennen geben.

Abgeordn. von Auerswald: Ich habe nicht geglaubt, daß wir schon_zur Abstimmung kämen, sonst hätte ich noch wenige Worte an

Ick begebe mich für

' den Herrn Landtags-Kommissar, in Betreff seiner lepten Aeußmmg, zu richten gewünscht.

Marschall: Ich bin zur Abstimmung gekommen, weil kein Mitglied sich mehr zum Worte emeldet hatte; wird indessen ein be- sonderer Werth darauf gelegt, ?o habe ich nichts dagegen, daß der Abgeordnete das Wort noch ergreife.

?ibgeordn. v011 Auerswald: Nur zwei Worte, um im Namen derjeniqen, welche dafür stimmen, daß die Todesstrafe für die Fälle unter 2, 3 und 4 aufgehoben werde, namentlich aber in Be ug auf Nk- ?, was vorzugsweise von dem Herrn Landtags-Kommi ar an- gegr1ff§11 worden ist, mich dahin zu erklären, daß es nicht unsere Mei- nung 121, „als hielten wir diese Verbrechen nicht für schwere, sondem daß wir emen wesentlichen Unterschied zwischen solchen Verbrechen des Hochverrarhs _machen,-die, sie mögen, in welcher Art sie wollen, be- gangen sem, rmmer dieselbe Gefahr für das Vaterland nach ck zie- hen, und solche,.wo 3th Eventualitäten dazu kommen mii en, um sie den rrsieren 111 dieser eziehung gleichzustellen. Wer das Leben, die Frechen oder drr Gesundheit des Königs gefährdet, gefährdet jedesmal eben dadurch den ganzen Staat, wer aber auf die unter Nr. 2 angegebenen Unternehmungen verfäUt, wird nur in dem Falle seltenen Gelingens und nur in den von dem Herrn Landtags-Kom- miffar angedeuteten und ähnlichen Fällen in demselben Maße gefähr- lich, Von diesem Gesichtspunkte 11116, von dem Gesichtspunkte einer sehr Wesentlichen Unterscheidung der verschiedenen Verbrechen und getreu dcr Ucberzcugung, daß man die Todesstrafe, wenn sie über- haupt 311 erkennen ist, nur fiir die schMrsten Verbrechen erkennen diirfe, werde ich gcgen dic Todcsstrafe unter 2, 3 und 4 stimmen.,

Marschall: Es ist zweckmäßig, die Frage, Welche aus dem An- trags des Abgeordneten von Briinneck hervorgeht, zuerst zur Abstim- 1111111g 311 bringen, Weil sie den Antrag des Abgeordneten von Potwo- rowoki schon in sich schließt. Der Antrag des Abgeordneten von Brün- -1+1*ch ging dahin, das; auf Todesstrafe nur in dem Falle von Nr. 1 erkannt wrrdcn möge, 1111d giebt also Veranlassung zu der Frage:

Soll beantragt werden, daß nur bei den unter 1. aufgeführten Fillen die Todesstrafe eintreten möge? Und dirjcnigen, die diese Frage bejahen, werden das durch Aufstehen 311 erkennen geben.

Abgeordn. 11011 poturorowski: Ick trage auf namentliche Ab- stimmung 1111.

(:*-)kißbilligcndc Aeußerungen von mehreren Seiten.)

Marschall: Die Mawritiit hat sich nicht für den AntraJ des Abgedrdnrtc'n von Brünneck ausgesprochen. Es würde nun die tage, kommen, 311 welcher der Vorsthlag des Abgeordneten von Potwo- rowski Anlaß giebt; es hat derselbe auf namentliche Abstimmung atr- getragen, sie wiirde 11111 stattfinden, wenn 8 Mitglieder dem bei-

treten. (“Dies geschieht,)

Die namentliche Abstimmung wird also erfolgen. [ei 1: ) ß Soll beantragt Werden, daß in den Fällen von Nr. 4. des §. 80 auf Todesstrafe nicht zu erkennen sei?

Es antworten hierauf mit Ja:

Briimer, von Brodowski, Brown, von Briinneck, Dittrich, Dolz, von Donimierski, Heinrich, Jordan, Kersten, Krause, von Kurcewski,

Die Frage

L11ca11116, von Miszcwski, Naumann, Neumann, Paternowski, Plange, von Piaicn, 11011 Potworowski, Przygodzki, von Sauckcn-Julirnfelde, vo1_1 Sa11cke11-Tarp11tsche11, Schier, Siegfried, Graf von Skorzewski, Sperling, Abegg, Allnoch, von Auerswald.

Mit Nein haben geantwortet:

Vanek, Becker, Graf von Bismark-Bohlen, von Bodelschwingh, Brassert, von Byla, Camphauscn, Hansmann, Diethold, Graf zu Dohna-Lmick, von Eyncrn, von Flemming, von Friesen, Graf von Fiirstknberg, von (Haffron, von Galen, von Grtkisknau, Gießler, Grabow, von Gndcnau, von Hagen, Hilkrr von Gärtringen, Graf von Hmnpcsck), Hiiffer, von Katie, Knoblauch, von Krosigk, Kaschke, 111111 Lilien-Echkhauscn, Li1111enbri11k, Meier, Miiller, von Miinchausen, Frhr. Von Mylius, Neitsih, von Llfcrs, von Patow, Petschow, Von Pogrell, Priifcr, Fiirst 311 Putbus. Jiirsi Wilhelm Radziwill.

(J-iirst 2.1311111'1111 RadziwiU motivirt seine Abstimmung noch mit folgendrn Worten:

Da kein “Staat Privaten ohne die höchste Ahndung gestattcn kann,

ihn 111 einen Krieg zu Verwickeln.) Fiirst Boguslaw Radziwill, Herzog von Ratibor, Gras Redern, Graf Renard, vonRochow, Schulze-Dchig, Graf Schwerin, Graf Solms- Barutl), Steinbeck, von Uechtriß, Wahl, von Weihcr, von Werdeck, von Witte, Wodiczka, von Woiff-Mctternich, Wulff, Graf Zech- Burkersrodr, von Arnim und der Marschall, Jiirst zu Solms.

Abwesend waren die Abgeordneten: Fabricius, Hausleutner, Staeqemmm, Urra.

Das Resultat der Abstimmung ist folgendes:

Mit Ja haben gestimmt 80; mit Nein haben gestimmt 62.

Die nächste Frage ist 111111 zu richten auf den Antrag des Ab- geordneten von Saucke11-Tarputschen und lautet: Soli beantragt Werden, Nr, 4 aus §. 80 arisscheideu zu lassen?“ Es kann )'th 11icht gesagt werden, in welchen Paragraphen dieser Saß übergehen möge“, die Frage kann nur auf Ausscheidung des Sayes aus J". 80 gcr1chtet wrrden.

Abgeordn. 1,1011 Sar1cke11=Tarputsche11: Ich nehme meinen Antrag, obwohl er unterstiixzt worden ist, hirrmit zurück und verzichte auf die Fragestellung.

Marschall: Wenn kcin anderes Mitglied den Antrag auf- nimmt, so ist keine Veranlassung zur Fragestellung vorhanden. Die niichstr Frage ist 311 richten auf den Antrag des Abgeordneten Camp- l)a11s1*11. 'Die Frage heißt: Soll beantragt werden, Nr. 3 des §. 80 so zu fassen: Durch Anwendung von Gewalt die Staats-Verfassun zu ändern? Es ist auf Fragestellung angetragen, der Antrag is? 1111tkrstiißt worden, und auf leichte Weise kommen wir zu einem Rc- suliatr, wenn die Bejahendcn aufstehen.

Die Frage ist nicht bejaht worden, und wir kommen nunmehr zu der Frage, welche aus dem Antra e der Abtheilung hervorgeht, der darauf gerichtet ist, das; es heißen 71111 statt: Die Thronfolge zu ver- ändcx", „ng Thronfolge-Ordnung umzustoßcn,“ H1ergege11 hat sich keine Bemerkung erhoben.

Abgeordn. 11011 Brii11ncck: Ich hatte gemcmt, es Wurde 11otb- wendig sein, der Nr. 2 ves » 80 das Wyrt „gewaltsam? hmzy- zufügen. Ich nehme diesc Bemerkung aber 1th zuruck, dci ich mrch iiberzcugt habr, daß durch den Faffungs-Vorscklag der Abtherlung d»- sclbe Zweck crrcicht Wird. _

Marschall: Der Abtheilungs-Vorschlag hat kemen Widerspruch gefunden, er kann also als angenommen artgesehen werden. Außer- dem ist darauf angetragerr wordxn, daß beide Paragraphen vereinigt wiirden; auch das hat keiner) W1derspruch efunden; das weite Ali- nea wiirde in Konsequenz eiiies Früheren eschlusiseö von ?elbsk weg- fallen, und es wird daher keme rage zu stellen ein.

Abgeordn. Graf von Bismark-Bohlcn: Wir haben beschlos- sen, die Verschärsung dcr Todessxrafe we fallen zu *lassen, aber kei- neéwe es, daß nicht unter Umstanden mit der Todesstrafe zusammen Verla der bürgerkchen Ehre eintreten solle, und wenn wir das ganze

Alinea fortfallen lassen, so fällt das auch weg. Das i| aber m'aht