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Crüe Demg- nu Nekthj- "tnb Siat'nanzetgee Nr. 198 vom 25. vum"! 1942. C. “4 „-
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Nach der Bücher klärungen und NachWeise Geschäftsbericht, soWeit er den Jahr
Darmstadt, den 2. Juni 1942.
AufsichtSrat: _ Erbach(Odw.), Vorsißer; stellvertr. Vorstßer: Henriette Rexroth geb. Heß, Michelftadt.
(Odw.).
Rexroth-Tynen Aktien-Gesellschajt, Michelstadt (NW.). [21-22]. Bilanz per 31. Dezember 1941. 17.“ I, 17.1; „07 [. Anlagevermögen: 1. Bebaute Grundstücke mit: &) Geschäfts- oder Wohngebäuden 11093,- 1 d a | o - _,_'" 11093,_ . Abschreibung . . . . . . 667,_ 10 426_ b) Fabrikgebäuden oder anderen Bauliäp ' 0 ' ' o a 173493,"- Zugang........ _,_ 173 493,- Abschreibung . . . . . . 11583,_ 161910,_. 2. Unbebaute Grundstücke .......... 1810710 3. Maschinen und maschinelle Anlagen (einschl. Trinkwasseranlage) . . .. . . . 44722,- Zugang: 17.“ 680431, Abg. _,_ 6 804,34 51526,34 Abschreibung . . . . . . 19164,34 32 362_ 4. Werkzeuge, und Geschäftsaus- &) Werk:,euge: 3ckchK.x1,_ . . . . . . . 3_ 13) Betriebs- u. GeschäftsinveUtar. 2,_ voodoo. 1.812,70 1814,70 AbsckUDibUng - . ' . . . 1.812,70 2- 0) Fuhrpark ........ . 1," 17.“ 230035, Abg. 11.4 600,_ ...... 1 700,35 1701,35 AbsckßßibUUJ | o o |". . 1.700,35 1.“- c1) Auto ........... 4 692,_ Zug. 5147. 15 728,95, Abgang 1911484560 . . . . . . 10 883,35 15 575,35 Abschreibung . . . . . . 335135 12 2:4- 5. Sonstige Anlagewerte: Anschlußglcis 1,_ _ 6. Beteiligungen. . . . . . , , . . . . . ]3 248;Y 248 285 05 11. Umlaufvermögen: ]. Roh- und Hilfsstoffe: Ü)Rohk)01z ------ o o o . 1.42 924,40 11) Sonst. R01)- 11. Verpackungs- ----o.'o125348,25 2. Halbfertige Erzeugnisse . . . . 13 440,41 3. Fertige Erzeugnisse . . . . . . 6155,46 187 868,52 4"- WertVUPiEk-e . - c - o . . . o o a o . o 54 735!_ 5. Geleistete Anzahlungen . . ....... 24 50644 6. Forderungen auf Grund von Warenliefe- ! 111119611 und Leistungen . . . . ..... 90995707 70 ...... . j ' . . 8249,24 8. - o e o o ' "“'/"_ 8249124 9. Kassenbestand, Reichsbank- u. Postscheckgut- ' Haben ....... . . . . . ' . . . . 1282193 10. Andere Bankguthaben . . . . . ..... 109 31046, 477 048,29 Posten, die der RechnungSabgrenzung dienen . . 6 776 _ Avale 17.11 14 680,_ . J_ Giroforderungen 17.“ 9149,24 MZF Passiva. ' ' ' Grundkapital o.) Mshvstimmrechtöaktien . . . . 30000- ' b) Stamnmklim . . . . "o ' ". o Y5W_ MöM“ 17.4 100,_ Stammaktien - 1 Stimme 12.“ 100,_ Mehrstimmaktien - 12 Stimmen * a) „Mehrstimmrechtsaktien (12faches Stimmrecht) 300 Stücke 5. 17.4 100,_ - 3600 Stimmen 13) Stammaktien (einfac'Hes Stimmrecht) 1750 Stücke 8 17.44 100,_ - 1750 Stimmen 340 Stücke 5. 17.“ 500,_ =- 1700 Stimmen 7050 Stünmen 11. Rücklagen: &) Geseßliche Rücklage . . . . . . 37 500„_ ......... . . . 127 500; 165 000;- 111. Rückstelluvgen (für ungewisse Schulden): Talkredererückstellung .......... . . 2662518 17. Rückstellung für Ruhegehälter ........ 20 000'_ 7, Wertbericbtigungen (noch nicht verbaute u11d_ver- rechnete Brandentschädigung, Gebäudeberßckw- rung) aouto-ooa-o 13M- 71. Berbindlichkeiten: _ 1. Verbindlichkeiten auf Grund von Warenltefe- rungen und Leistungen . . . . . . . . . _ _ 2. Anzahlungen von Kunden . .. . . . . . 9623 401 3. Sonstige Verbindlichkeiten: U) SteUCrn . o o o o o . 10227156 13) Zündwarensteuer . . . . . . 13 614,_ «) Sonderabgabe Sündhölzer . 1968,_ (1) Sonstige Verpflichtungen: Sonstiges: BaUges.Erbach. 1-500,_ „- . 13 250,69 14 750,69 40 5602_5 5018365 Poste11,die der RechnungSabgrmzung 01611671" . . * " 7446_ Gewinnvortrag 1940 . . . . ..... . . . 13 581 21 Gewinn 1941 .. . . . . . . . . . . . . 85236301 9881751 Avale 11,44 14 680,- Giroverpfliehtungen F?.“ 9 149,24 _ _ . . . - 73210934 Gewimt- und Verlustrechnung per 31. Dezember 1941. “ Aufwendungen. K.“ 9; 1.Löhneu11dGek)älter. . . . . . . .. . . . . . ... .. . 24656285 2.SozialeAbgaben ................ 2611162 3. Abschreibungen auf Anlagen ........ . ., . . . . . . 38 278,74 4. Steuernvom Einkommen,vomE-ctragund vom Vermögen . . . . 147 901,14 5. Beiträge zu Berufsvertretungen . . . . .". . . . . . . . . . 303112 6. Außerordentliche Aufwendungen . . . . . . . . ....... 14 565 40 GLWinnvortrag aus 1940 - a o o . t o e c o o o o 13 581,21 7. Reingewinn 1941 . . . . . . . . . . 85 236,30 98 8172 575 268_3_8 , Erträge. Gewinnvortrag aus 19 .. .............. 1358121 1. Ausweispflichtiger Robüberschuß'. . . . . . . . . . . . . . . 556 035 85 2. Erträge aus Beteiligungen . . . . . . . . . . . . . . . . . 413 99 3. Zinsen „„„„„„„ . . . . . ... . . . . . . . . . .. . 1026 09 4. AUßEkordentlick)? Erträge . o o o o a 0 o . e ' | o o o c o . 4211I 575 268 38
dem abschließenden Ergebnis meiner pflichxmäßigen Prüfung quf Grund und Schriften der Gesellschaft sowie der vom Vorstand ertetlten Auf- entsprechen die Buchführung, der Jahrekabschluß unh der eSabschluß erläutert, den geschlichen Vorschriften.
Adolf Goerliß Wirtschaftsprüfer. Vorstand: Otto Rexroth, Erback) . Graf Alexander zu Erbach-Erbach, Jagdschloß Eulbach über Fabrikdirektor Karl He1ster, Erbach;
[22664] I. Allfälliges, deut_sch_en Noltctnrllodext b;? UM YOOX]; ' s * c 1 te Anerbrotfabrik Aktienggsellsckgaft, SthmxxchtderaFYÜUbTFerYYFluFZtch YZYIMYMches cVesche1nig1111g spätestens Wten, 10., Absbcrggaffe 39“ teilen zu können, müssen die Aktionäre an dcm_T_nge 11116) Ablgjxf ber, 116qu- Die Herren Aktionäre unserer Gesell- ;pätestens bis zum Ablauf des dritten stxllungssrrst bet der Gc1cll]chaxtska1]e schaft Werden hiermit zu der am Tages vor dem Hauptversamntlutmo: c111z11rc1chen. _ __ Dienstag, den 15. September 1942, mg ihre Aktien bei der Den Herren Aktmnqrxn 1061ij auf um 15 Uhr im Sitzungssaal der Anker- Gesellschaftskaffe, Wien, 10" Abs- Grumd dcs 11achgc1vthenen «17111111- bx'otfabrik Aktiengesellsclxaft, Wien, 10., berqqasse 35, 1011)er _ auf Namcy Klantende Leatt"; Absberggassc 35, stattfindenden außer: bei einéjn deutschen Notar oder einer 1nat1o_11sa1151ve11c 11111 .lnga-be der “S!) ordentlichen Hauptversammlung em: Wcrtpapicrsammelbank in den Ümjchcn dcr hinterlegten Aktien nnd der da1auf
... „. . . " 7? ' [gt geladen. Ge cbasthtunden hinterlegen und 616 entfaxlendcn »WUJULU _ansgeFO - Tagesordnung: ' zurs Beendigung der Hauptversamméung Wie"- am 21- UUIUU 1942- 1. ?lbbcrnfung Und Neujvahl von dort belassen. _ , _ _ Ter Vorstanp. Aufsichtsräten, Im Falle der Hmterlcgung bet emem Zte gler m_ x), G e rltn g e r m. p.
915331Tiroler Wasserkraftwerke Aktiengesellschast, Innsbruck.
Bilanz zum 31. Dezember 1941.
__ _
„ Abgang * . Stand am Zugange und aktive Umbuchungen “t d 31 12 1941 Aktiva. ]. 1. 1941 1941 Abschrei- + _ San am . . bung 1941 1. Anlagevermögen: 17.4“ 19, 17.4“ 197 X?.“ „9. K.“ 9, 179“ 87 12/5 9, L.“ O) Kraftwerke: BctricbÉgebäUde und __ „_ and. Baulichkeiten . 5 669 607 51 18 713 37 _ _ 4 096 846 18 _ _ 9 785 161 06
Wassorbauten . . . . 23 383 999 07 21 361 _ _ _ 9 486 199 49 _ _ 3_' 891 559 56
Maschinen u. masckßn. *- _
Anlagen ..... 10 973 207 33 _ 18 063 20“ _ _ 4 146 102 55 _ _ 15137 373 (_)_8_ 57 814 099 70 Umspann- u. Vertczilungs-
anlagen: _
Bctrichg-Zbäude . . . 516 169 61 11 101 44 _ _ 25 456 08 5 492 54 547 234 59
Transformatoren und
elektr. Einrichtnngcn 2 122 354 55 44 068 14 *) 4 328 80 450 999 41 9 213 04 2 603 880 26
Leitungcn ..... 6 566 238 03 134 152 62 _ _ 756 842 12 _ _ 7 457 232 7_- 10 608 347 62
3011161: ....... 138 834 97 99 419 69 _ _ _ _ _ _ 238 25466 Geschäfts- und Wohn-
gebäUdL ...... 632 902 78 1 917 99 ' _ _ 437 69185 _ _ 1072 512 62 UnbobaUtc Grundstücke . 19 043 90 66 _ _ _ _ _ _ _ 19 109,90 Werkzeuge, Betrisbs- und
G0schäftsausstattung . 1 _ 162 433 76 162 433 76 -- _ _ _ 1 -- Im Bau befindl. Anlagen
(Hiervon Anzahlungen **) _
I?.“ 1 100 242,33) . . 15 720 731 53 10 825 776 83 *) 32 148 55 52 425 11 19441058 06 7 125 726 86 Achenseeunternehmen:
Hotsls u. andere Bau-
lichkeiten . . . . . 509 131 12 147 736 80! 33 009 77 3 200 85 _ _ 627 059 _
Schiffe: "; . o.. 1- _* '"- " "'"" "_ “_ "_" ].-
HotLlSinrichtUng . . . 1 _ 40 040 _ 40 040_ _ _ _ _ 1 : 627 061 *- Bcteiligungen. . . . . 81601: _ _ *) 400: _ _ _ : 81201;-
66 333 824 40 11 524 850 84 272 360,88 19 455 763164 19 455 763164 77 586 314 36 2. Umlaufvcrmögcn: Row, Hilfs- und Betriebsstoffe .......... . ........... 634 083,73 Warén ......... j t . . ' eeeeee . . ! . ' o o ' ' o a o . 80107796 714 19169 Geleistete Anzahlungen ................... . . .......... 17 998 46 Forderungen auf Grund von Warenlieferungen und Leistungen . . .......... 913 384 25 Kassenbkstand einschließlich Postscheckguthaben . . . . . . . . . . . .......... 37 392 49 Vankguihaben ............ . . . . . . ...... . .......... 358 “794 90 Sonstige Forderungen (hiervon Konzernforberungen 12.7! 17 392,48) . . . . . . . . . . . 73 WZE 2 116067 78 3. Posten, die der Rechnungsabgrenzung dienen. . . . . . . . . . . . . . . . ...... “11789 79 709 49994 Passiva. 14 GkUUdkaPikal . . o a e ' . o . j . . . . . . -------------------- *, 26WMA 2. Rüfflagen: GefLßlick)? Rücklage . . t o o o . o o o d a o --------------- 1552W_ ' Wohlfahrtsfonds . o o o o . o . o o o o . o . . e ----------- . 4WM- AndereRÜcklagen.........-,...... . . 1200000:3152000"- 3. Wertberichtigungen zum Anlagevermögen: Stand (1 1.1 1941 . . . . . . . . . . . . . 12 692 143 35 ZUJÜUJ ...ja-ooo. ...... opa... atojeoooo-oa 16206242?“ 14 312 767 60 Abga1lg ooooooooooooooooooooooo . . o . o e o o . . . a t 2 248 Y14 310 519 49 4. RückstßllUngLn „„„„„„„ . a ooooooooo o o . . . . . t . . . . ' . . ' d ]" 947 827 89 5. VLrbindlichksiten: _ __ , Anleihen (gesichert durch Hypotheken von ur1prüngltch USA.-Toll. 6 600000,_ Goldmünze):
772%ige Dollaranleihe, . . . . . . . . . . . .................. 2700500-
7 %ige Dollaranleihe- . , . ' . o . o a . s c ----------------- 1591250-
51/20/0ige Schillinganleihe. . . . . ........................ 1558 200-
5 %ige Re1chömarkschuldverschreibungen, Folge 1 .................. 1939 800-
5 %ige ReichHmarkscHuldverschreibungen, Folge 2 ........ _ .......... 1 _867 720: 9 667 470 -- Reichsbahndarlehen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ............ 284260730 Hypotheksn ............. . ........ . ............... 8 21 822 74 Verbindlichkeiten auf Grund von Wareulrcferungen und Letstungen . . . . . . . . . . . . 3123 396 02 Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternebmcn ............... . . . . 8 361 926 72 Verbindlichkeiten gcgcnübcr Banken (davon Konzernnnternehmen 1734! 7 621907,85) . . . 7 652 197 05 Sonstige Vcrbindlichkeitcn ...................... . . . . . . . 79911623
6. Posten, die der Rechnung§abgrcknzung dicncn ...................... 616 00 7. Gewinn: Vortrag aus 1940 . . . . . ................ . . . . . . . . 55 739 06
Reingewinn 1941. ...... . . .......... .. . ...... . 98426094 1040000:
79 709 499 94
*) Anlagenabgang. _ **) Hiervon RM 200 648,51 Zuschreibung von in früheren Jahren über Betrieb ver- rechneten Bauauz'mendungen.
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 1941.
__Y
Aufwendungen. 12.“ 9, _ Erträge. 73.47 Löhne und Gehäüer. . . . . . . . . . 1366 251,94 Gewmnvortrag ........ 65 739 06 Davon aktiviert . . . . . . . . . . . . . 418 912,96 947 338 98 YUSWeispflichtLizger.lRohübersckMß. 6474 864 25 « .." „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ „ _ _92'860"'"7_1 rträge aus '*' etettgungen . . . 2 54_ Coztale Abgaben * 65412 37 Außerordentltche Erträge . . . 200 648 51
Davon aktiviert. . . , . . . . . . . . . . 27 448,34
Abschreibungen u. Wertberichtigungen a. das Anlagevermögen 1 842 828 35 Zinsen . . . . . . . . . . . . . . " l . ]- 381 794,65 Davon aktiviert . . . . . . . . . *. . . . . 49 144,93 1 332 649 72
Steuern; vom Einkommen, Ertrag u. Vermögen 1 239 154,46 Sonstige Steuern ' 78 647,06 1 317 801 52
Beiträge an Berufsvertretungen . . . . . . . . . . . 35 974 88
Zuweijung an den Wohlfahrtsfonds . . . : . . . . . . 100000_ Zurveisung zur geseßlichcn Rücklage . . . . . . ..... 52000_ Vortrag 1940 . . . ......... . . . 55 739,06 Reingewinn 1941 . . . . . . . . . . . . 984 260,94 1040000: , _ 6 734 005 82 6 734 005182 Tiroler Wasserkrafttverke Aktiengesellsthast. Weskamp. Sterzinger.
Nach dem abschließenden Ergebnis unserer pflichtmäßigen Prüfnng auf Grun]? derBücher und der Schriften der Ge- sellschaft sowie der vom Vorstand erteilten Aufklärungen und Nachweise. entsprcchxn pte Buchführung, der IahreSabschluß und der Geschäftsbericht, soweit er den JahreSabfchluß erläutert, den geseßluhen Vor1chr1ften.
Wien, den 18. Mai 1942.
Deutsche Revisions- und Treuhand-Aktiengesellsthast, Ziveigniederlassung Wien. Germann, Wirtschaftsprüfer. Dr. H. Voß, WirtschaftH-prüfer.
Aufsichtßrat, Stand nach der Hauptversammlung vom 23. Juli 1942: Franz Hofer, Gauleiter und Reichsstatthalter in Tirol und Vorarlberg, Innsbruck, Vorsißer; Dr.-Jng. Hermann Grengg, Vorstandsmitglied der Alpen-Elektrowerke A.-G., Wien, stellvertretender Vorfißer; Werner Axt, VorstandSmitglied der Elektromerke A.-G., Berlin; Dr. Egon Denz, Oberbürgcr- meister der Gauhauptstadt Innsbruck; Dr. Anton Eder, Innsbruck; Dr. Herbert Grosch, Gaukämmerer, Innsbruck ; Dipl.-an. Alois Hölzl, Betriebsdirektor der Alpen-ElcktrOWerke A.-G., Wien; Otto Neubaur, Vorstandsmitglied dcr Vereinigte Industrie- Unternehmun en A.-G., Berlin; Dipl.-Jng. Ernst Obpacher, Ministerialrat, Vorstandsmitglicd der Bayernwerk A.-G„Münchcn; Dr. Helmut ellien, Vorstandsmitglied dcr Alpcn-Elektrowerke A.-G., Wien; Tip1.-Jng. Rolzcrt Steiner, VorstandMnitglivd. der Alpen-ElcktrVWere A.-(6., Wicn; Dipl.-Jug. Arthur Winiger, Direktor der Bank für elektrische 1111tcrnck)n1ungcn, Zürich.
Vorstand: Ing. Franz Sterzinger, Vorfißer; Alfred WeSkamp; Dr. Georg Bilgeri; Dipl.-Ing. Gustav Kastner. stellv.
S
Werden.
gezogen werden, wenn die Anerkennungsvorausseßungen
nicht mehr vorliegen.“
Der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Land- maschinen und landwirtschaftlichen“Geräten vom 29. Februar 1940 Werden als Anlage 3 folgende Bestimmungen eingefügt:
Anlage 3 (zu § 7 Abs. 3) Richtlinien für die Anerkennung von Fachbetrieben im Landmaschinenvertrieb
1
Fachbetriebe sind Unternehmen, in denen Landmaschinen und landwirtschaftliche Geräte (kurz Landmaschinen) in solchem Umfange geführt Werden, daß der Charakter als Fachbetrieb des Landmaschinenhandels im äußsren Gepräge und inner- betrieblichen Aufbau (Aufmachung, GeschäftSführung, Kunden- dienst, Lagerhaltung usw.) zWeifelsfrei in Erscheinung tritt.
Sie haben im einzelnsn folgende Voraussetzungen zu er-
füllen: 1. Persönliche Zuverlässigkeit
Der Inhaber und gegebenenfalls der verantwOrtliche Lei- ter müssen persönlich zuderlässig sein. Die persönliche Zuver- lässigkeit umfaßt auch die wirtschaftkiche. Wirtschaftliche Un- zuverlässigkeit ann insbesondere angenommen Werden, Wenn innerhalb der leßten dreiJahre gegen den Inhaber ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, oder mangels Masse nicbt eröffnet Werdcn konnte, oder der Betrieb auf Grund eines Konkurs- oder VsrgTeickW- verfahryns auf den Namen der Ehefrau oder eines Dritten ge- führt wird, oder Wenn der Inhaber in-Üevhalb der leßten drei Jahre den Offenbarungseid geleistet hat. '
2. Sach- und Fachkunde Der Inhaber (bei juristischen Personen der verantwort- liche Leiter) muß den Besitz der erforderlichen kaufmänniscbßn Sachkunde in eigenßv Person, den Bssiß der erforderlichen
Fachkenntnisse und Warenkunde in Landmaschinen in eigener"
erson oder in der Pvrson dLZ Geschäftsführers oder Abtki- lungsleiters nacbtveiscn.
Der Nachjveis der kaufmännischen Sakhkunde gélt als er- bracht, Wenn der Inhaber entkveder eine ordnungsgemäße kaufmännische Lehre oder eine mindsstens fünfjährige Tätig- keit im Landmaschinonbandel nachist, Die kaufmännisch? Sachkunde und die Fachkenntnisse in Landmaschinen sixxd durch Vorlage auskeichender Zeugnisse oder durch Aßlegunq einer Sachkundeprüfung bei er zuständigen Industris- mkd- Han- delskammer nachzquisM.
Wird bei dsm Inhaber die N0chblung der Sachkunde- prüfung für erforderlich gehalten, so ist hwrfür eine ange- messene Übesgangsfrist zu gewähren. Wenn 1161 Inhaber bei Inkrafttreten dieser Bestimmungen den Landmaschinenbandel seit mehr als drei „Jahren betreibt, so soll die Nachholung der Sachkundeprüfung im allgemeinen nicht ver[angt Werden.
3. Vetriebskapital und Umsaß
&) Der “Inhaber muß für den Betrieb seines Land-
maschinen escbäftes ausreichendes flüssiges Botr'wbs-
,. kapital na Wesen, das mindestens 15 000,_ 12,76 be-
'"*' tra en.,„xxmß, Bei Fremdkapital ist vom (“nbaber der
Na weixzu eébringen, daß das Kcétpitchs langfristig
genug zur- Verfügung steht, um seinen Befrisb k'auf- männisch ordnungs emäß zu führen.
11) Er muß ferner na w'eisext, daß dsr auf LZJEUL Rsch- nun-g und. Gefahr im vorhsrgsbcndcn Kalenderjahr getätigte Umsaß in Landmaschinen mindestens 50 9,5 des Gesamtumsatzes in Land111aschincx1 betragen hat.
Umsäße, die ein Werksvertreter für fr6mde Rechnung in denjenigen Landmaschinen erzielt hat, für die 61: gemäß § 9 der Anordnnnq über den Geschäftsvcrkchr mit Landmascßinyn und landwirtschaf10chen Geräten vom 29. Fcbkuar 1940 die Werksvertretung innehat, sind bicrboi au5311nkbmen.
Umsäße dieser Art, die ein WyrksNrtretcr auf eigene Rechnung erzielt hat, sind bei dor Berechnung dos vorgeschriebe- nen Umsaßanfcils anf eigkne Rechnung in der Höhe zu berück- s1chtägen, wie sie der Werksvertreter im &alcndcrjahr 1939 er- ztelt hat. Anderenfalls sind diese 1111116136 gleichfalls auSzu-
neHMen. , 4. Offene Verkaufsstelle
' Der beaber muß eine offsne Verkaufsstelle untsrhaltcn, dte de_n fa ublichen Anforderungen entspricht und in der Land- mascbmen und Ersaßteile verkaufsgegcnwärtig bereitgehalten
, 5. Buchführung Es muß eine ordnungsmäßige Buchführung vorhanden
6. Maschinenlager
Es muß ein eigenes Lager in Landmaschinen unterhalten werden, das der Art der verkauf«ten-Landmaschinen entspricht und Wertmäß-ig mindestens im. Jahresdurchschnitt 10 % dcs Umsaßes in Landmaschinen auf eigene Rechnung im vorher- gehenden Kalenderjahr beträgt.
- 7. Ersaßteillager Es'muß ein ständige?- und auSreicbendes Lager in Ersaß- teilen für Landmaschinen unterhalten Werden, das den erfor- derljcben Kundendienst gejväbr1eistet und Wertmäßig im Durch- schn1tt 2 % des Jahresumsaßes in Landmaschincn beträgt, der tm vorhevgvbenden Kalenderjahr auf eigene und fremde Rech-
nung mit Verbrauchern getätigt Wurde.
8. Reparaturwerkstatt
Der Betrieb muß eine eigene Reparaturboerkstatt unter- halten,)n der die an Verbraucher erauften'Landmaschinen 111 fachüblichxr Weise instand gescßt jverdon können.
Der Rerchsmmm 66erba11d des Landmaschinenhanderks hat sich über die Werthatt des Betriebes den in.§ 7 Abs. 3 be- zeichneten Stellen gegenübex gutacbtlich zu äußern.
Es bleibt vorbehalten, Richtlinien für die nach Abs. 1 Volt; dem Betrieb zu erfüllenden Vorausscßungen herauSzu- ge en. „ ,
11.
Wiederverkäufer, die Landmaschinen ausschließlich an an- dere Wiederverkäufer liefern, brauchen den NachWeis für das Vorliegen der Vorausseßungen für die Gewährung der Zusaß- rabatte zu Ziff. 4, 7 und 8 nicht zu erbringen.
Anderenfalls muß der Nachweis für das Vovliegen der Vorausseßungen zu Ziff. 1 bis 8 erbracht Werden; es sei denn,
sein.
Neich- mtb Staatsanzeiger Nr. 198 vom 25. Anguß 1942. s. 3
daß die Wiedeerrkäufer auSschließliY solche Landmaschinen an Verbraucher vertreiben, für die ua dem „Besonderen Teil“ der Anordnung über den Geschäftsverkehr mit Landmaschinen und landivirtschaftlichen Geräten vom 29. ebruar 1940 nur einfache Mengenrabatte gewährt werden. fer, die Ackerschlepper (§ 47 ff.) oder Dämpfkolonnen und Dämpfanlagen (§ 94 ff.) an Verbraucher vertreiben, gilt diese AuZnahmevorschris't nicht. 111.
Während der Dauer der für den Landmasckzinenhandel Wesentlichen krie swirtschaftlichen Einschränkungen kann von dem Nachjveis Für das Vorliegen der Vorausseßungen zu Ziff. 6, 7 und 8 bei solchen Personen und Unternehmen abge- sehen Werden, die bei Inkrafttreten dieser Anordnung den Landmaschinenhandel ordmrn Smäßig ausgeübt haben. Das gilt
insbesondere für Betriebe in er Ostmark und im Sudetengau.
13. Weiterhin Werden derAnordnun über den Geschäftsver- kehr mit Landmaschinen und landivirtähastlichen Geräten vom 29. Februar 1940 folgende Bestimmungen eingefügt:
' § 15 a (1) HsrstsUer, Einführer und Wiederverkäufer, die Land- maschinen an Verbraucher verkaufen, sind auf deren Wunsch verpflichtet, 6) den Verbraucher oder dessen Maschinenführsr mit allen Einzklbeiten der Bedienung, Wartung und Pflcge der verkauften Maschine vertraut zu machen; 6) gekaufte und ngieferte Maschinen miT einem Brutto- listenpreis von 100 bis 500 3.76 sowie Saatgutreini- ger ohne Rücksicht auf den Vruttolistenprers gegen Erstattung angemessener Kosten und Maschinen mit einem Preis Übsr 500 19.46 unentgeltlich in fach- Übkickxr Weise vorszühren. _ (2) Die Vorführung der Maschinen schließt nicht die Aus- bildung der Maschinenführer ein.
(3) Für d6n Verbraucher bestimmte Ersatzteillisten und,
BétrieanMisungen, die der Herstekler bei der Liéferung der Maschinen zur Verfügung stellt, sind vom Verkäufer an den Verbraucher bei Lieferung der verkauften Landmaschinsn Wei- terzugoben.
§ 151)
(1) Hersteller, Einführer und Wiederverkäufer, die Lanw maschinen an Verbraucher verkaufen, cLink) verpflichtet, ent- sprechend dem Umfang der an Verbrau er vekrkauften Maschi- nen ein angemesssnes Lager bon Ersaßteilen zu unterhalten, das Wertmäßig 111111dcstens 2 % des UmFaßes in Landmaschinen auf eigene Rcckmung mit Vcrbranchern im Wrbergebsnden Ka- lMderjabr b-xträgt. Als Ersatzteile gelten 006 Teile Von Land- maschincn, die erfahrungsgemäß während der Lebensdanér der MascHincn einem Vcrschlciß untsrlicgen und daher in der Regel nwhrfack) erneuert Mrdcn müsscn.
(2) Fachbetriebe des Landmaschinenhandels sind darüber hinauH'berpflicbtet, für die von ihnen verkauften Lawbmaschi- nen empfindliche Maschinenaggregate wie Lichtmaschinen für Schlepper, Vrcnnstoffpumpen fiir Dieselmotoren, Knüpfer für Bindsmäher u. 6. zum AuZtausch auf Lager zu halten.
"_ _,-_*§156 „ - (1) Hersteüer, Einführer und Wiederverkäufer sind ver- pflickxtet, Fachkräfte und Werkstatteinrichtungen béreitzubalten, um (1116 Einschlägigen Rkparaturen an den von ihnen an VW- brcmchor 9011-3kath Landmaschinen, sofern sie eincn Kunden- dienst erfordkrn (vgl § 151) in eigcner We'rkstatt ordnungs- gemäß durchzuführen, es sei denn, daß es sick) um Instand- setznngsarbcitcn handelt, die nicht auf normalen Verschleiß zu- riickzufiibren sind odor die nur in SpezialWerkstätten durchge- führt Werdsn können wie 8.) Bohren und Schleifen der Zylinder von Ver- brcnmmgsmotoren, * b) Schleifen von Kurbelwéllcn, (:) Reparaturen an Brennstoffpumpen, (1) charaturon an elektrischen AuHrüstungsteilen von
Ackerschlepperm
6) AuZWUckUen von Dreschtrommeln und Hobeln von Drescbkörben, *
f) Ausbesserunchn von Sosierzylindern an Dresch- maschinen,
g) Riffc'ln von Walzen für Schrotmühlen usw.
(2) Bei Weitergabe der Reparaturaufträge an Spezial- Werkstätten Hat der Erstaustragnehmer dem Verbraucher gegen- über die Gewähr für die ordnungsmäßige Ausführung der Ju- standseßungSarbeiten zu übernehmen.
§1511
Hersteüer, Einführer und Wiederverkäufer, die Land- maschinen, Welche einen Kundendienst erfordern (§ 151), an Verbraucher mrkaufenÖind verpflichtet, auf Anforderung des Kunden, dem eine Mas ine vsrkauft Wurde, Fachkräfte zu an- gemessenem Entgelt für die Boseitigun von Störungen mög- licht am Arbeitsort der verkauften MaFcHine zur Verfügung zu ste en. Die Fachkrä te müffen über die zur Behebung de'r Störungen erforderli en Spezialkenntnisse und Werkzeuge vcr-
fügen. ' § 15 5
Hersteller, Einführer und Wiederverkäufer nach § 156 sind auf Wunsch des Verbrauchers, dem sie eine Landmaschine verkauft “haben, verpflxchtet, zu an emessenen Preisen einen Kundendtenst fur die regelmäßige Ü erWachung der verkauften Landmaschinen einzurichten. -
§ 151
(1) Landmaschinen, für die nach dem „Besonderen Teil“ dieser Anordnung Grundrabatte und Zusa rabatte gewährt Werden, sowie Ackerschlepper, MotorbodenfräYen, Dämpfkolon- nen und Dämpfanlagen (Kundendienftnxaschinen) dürfen von einem noYZfestzuseßenden Zeitpunkt ab an Verbraucher nur noch von acbbetrieben des Landmaschinenhandels, von Her- stellern oder Einführern verkauft Werden. ,
(2) Für Werksvertreter gelten die Bestimmun en der § 15 a bis 151 Abs. 1 entsprechend, 93th sie an Ver raucher andmascbinen der in Absatz 1 bezeichneten Art in dem nach
den Vorschriften dieser Anordnung zulässigen Umfang der-
kaufen. §158
Hersteller, Einführer uud Wiederverkäufer, die Land- maschmen an Verbraucher verkaufen, sind von einem noch fest-
ür Wiederverkäu-
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zusehenden eitpunkt ab verpflichtet, dem Verbraucher jerveils beim Kaufa schluß das „Merkbwtt für déi! Kundendwnst“ aus-
zuhändigen (Anlage 4). § 1511
Als Verkaufen im Sinne der §§ 15 a bis 15 gilt nicht die Vermittlung eines Kaufvertrages Über eine andméxschine- Fndern ledxglick) der Vcrfan der Landmaschine im e1 enen
amen. Bei Abschluß sines Kaufvertra es über eine anb- maschine durch einen Vermitt[cr ist Ver äufer derjeyi e, m deff-en Namen der Vormittlsr den Kaufbertrag abschlreYt. § 151
(1) Während der Dauer der für den Landmaschinenvcer- trieb wesentlichen krisgswirtschastliMn Einschränkungsn smd Hsrsteller, Einfii'hrer und Wipderbßrkäufer zur Beachmn der §§ 15 S_Z bis auf Weitcrks nur im Rahmen dcr gége enen Möchhk-eiten Verpflichtet,
(2) Die Festsetzung d.ss endgülfgen Zeitpunktes für das Inkrafttreten diLser Vorschriften erlegt durchbesondere Ve- kanntmachung der an dicsCr Anordnung bete1l1gtcn Gruppsn und Verbänds. „
Berlin, den 17. JUN 1942,
TM Leiter dsr Fachuppe Landmaschinenbau. J. . F a f) 1. Der Leiter der Wirtschaftsgßuppe Groß- und Außenhandel. W R u m p f. Der Leiter dEr Wirtschaftsgruppe Einzelhandel. Tr.Fran5Hayle1-,. Der Leiter der Wirtschaftsgrappe Goanscbaftseinkauf. Tr.F*can3Hax1ler-, Der Leiter det Wirtschaft?:grupps VßrmittlergeWLrbe. FranszKersting. Dcr Lcitsr der Roicthrupp? Handjverk. S ck 1 a m m. Der 961191 026 Reich§b€xbandes der dzutsxkgén landwirtschaft- [1chLU Gcnoffanafteu _ R01ff0116n e. V. T r u m p f. Anlage,!- „ (zu 5 15 9) Merkblatt für den Kundendtenst
Die Anordnung (1661 den G6schäftsv€rkchr mit Land- maschimn und [and1virtsck10st'lic1)en (66161011 Vom_ “29. FLÖLUÜV 1940 (Landmascßinenmarktordjmng) ist 11111 Zustlmmunffg'dss Neich5111inist€rs für Ernäbxung und 8011dw_i_rt]chc1f"1, dés 9161chs- 101x1sch0st§111inistcrs und 065 Rcicbskommimars fur dx? Prets- bildUng 9611160170111 bon Jndnstrie, H61106[,_ [andrmrUeHast- [ichen (Zösnosssnscbastcn und ÖmndWcrk gsftHQfsLn Worbxn, um nach volkswirtfcé)11ftlic1)(n (89110686111111911 don ?(be der La11d111aschi11c11 511 011111011. JM Ziel tst 11956016, duxck) Ord- nung der Préisé und Handcixzspamwn 1011316 durch LMS Aus- lese dcr sach- und fachkundigen Handcxkßnnternebmen zu ge- währleistcn, daß die Landmascßinyn der Land1v1rtschast zu ge- rechtcn Preissn 11011 sacb- und fachkundigen Unternehmen ge- licfért Wsrdcn. Tsshalb haben disss Unternehmen mcßbnur fachwerständig die VSTÖTÜUÜMT bsim Einsatz Her 0211011 ten Landmaschinen zu beraten, sondern auch 1136116717111 buxck) 1 ren Kundendienst für Erbalfung der Gebrauchsfahtgkett der ver- ;kaUstM Maschinen zu sorgen.
Die Landmaschinennmrktordnung macht deshalb jedem Horstoller und “11de Unfernehmen, das Landmaschinen (zn [and1virtsck3aftkickxe Betriébe im eigenßn Namen Verkauft, folgans zur Pfiickx:
1. Auf Wunsck) des Käufsrs ist dsr Vérkäufer vßrpfiichteh
a) den Bctriobchitcr odcr dcsftn 23101chin6nfübrer mit alksn 12111le6911611 dsr Bcdisnung, Wartung und Pflegs do); bcrkanften Mascbine vertraut zu machen,
6) gskante Und gelieferte MaWinßn mit einem Preis von 100,_ bis 500,_ 17.9 sowic Saatgutreiniger ohne Riicksicht auf den Vcrbxaucherpreis gegen Er- stattung angsmosscnor Kosten und Maschinen mit 61110111 Prois 11661“ 500,_ 12.77- unentgelüick) in fuck)- Üblichcr Weis? 6015161161011.
Die Vorführung der Landmaschinsn fck)[ießt jedoch nicht die Ausbildung der Ma)"ch1nc11fuhrer ein. WEnn Maschinen- führer erst ausgobildet Werdcn soklen, so müssen hierüber gegebenenfalls besondere Vcroinbarungcn getroffen Werden.
2. Für den landwirtschaftlichcn Bctrisb bestimmte Er- sajztcillistcn und Bc'triebsanwcisungcn, die der Herstéüer einec Landmaschine bci Lioferang dcr 911016911611 zur Verfügung stht, hat der Verkäufer dcm landwirtschaftlichen Bctrtel) bei Liefsrung der verkauftén Maschine Weiterzugcben.
3. Jeder Herstyklsr und jedes HandleUnternehmen, das Landmaschinen unmittelbar an land1virtschaft[iche Betriebe verkauft, ist nacb dcn Vorschriftsn der Landmaschinenmarkt- ordnung verpflichtet, ein angcmcsscms Ersatzteillager für die verkauften Landmaschinen zu nutsrhaltcn.
Tie Landmaschinenmarktordnung hat darüber hinaus dem Landmaschincnv6rtricb Weitergehende Verpflichtungen für die Untßrhaltung eines Kundendienstes zur Wartung und Pflege der verngten Landmaschinen auferlegt, soWeit sie einen Kundcndicnst erfordern. Diese Vorschrifton gelten in gleicher Weise auch für Hersteller, Einführer (Importeure) und WcrkZdertrcter, die Landmaschinen unmittelbar an land- 1virtschaftliche Betriebe verkaufyn.
Diese Vorschriften besagen folgendes:
1. Es müssen Fachkräfte und Wcrkstatteinrichtungen be- reitgehalten Mrden, um alle einschlägigen Reparaturen an den Verkaufwn Landmaschinen, sofern sie einen besonderen Kundendienst erfordern, in eigener *chkstatt ordnungsgemäß durchzuführen. Hierunter können selbstverständlich nicht In- standscßungsarbeitcn faUcn, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind oder die nur in Spezialjverkstätten aus- geführt Werden können, wie:
Vohrcn und Schleifen der Zylinder an Verbrennungs- motoren,
Schkeifcn Von KUtbleellen,
Reparaturen an Brennstoffpumpen,
Reparaturen an elektrischen Aquüstungsteilen,
AuZWuchten von Dreschtrbrmneln und Hobeln von Dreschkörben,
Ausbesserungen von Sortierzylindern an Dresch- maschinen,
Riffkln von Wasch für Schrotmüblen usw.
Der Landmaschinenvertrieb ist jedoch auch bei Weiter abe von Reparaturaufträgen an SpezialWerstätten verpfli tet, dem landWirtschaftlichen Betrieb gegenüber die Gewähr für