. «. „,. '. „;_;-„_ . . „. ., .,
«&
??“?
«»
.„ “???*“KI'YX?
;.» »...»... ... ., ,......,_„, “».-, . _;. _“ „, .. „ .- * ; 4 „“..-“"“ :,“.47 -.- “ „79- ,. 5.155,
“. ' Up_„xMZP; “NYM"“M-k- ** , „. „- , *, . .
,““-“- ...
Jiveils rechtzeiiig vom Verlag „Deutscher olz ArtFiger“, erlin 19 4, Oranienburger Str. 59, auf Ko ten der " sichs- stelle- für Holz zugesandt.
11. Besondere Bestimmungen für die Forst: und Holzwirt- schaftsämter und die Prüfungsstellen iiber die JahreSabschluß- nachweisung am 31. Oktober
Von den Abschlußnachroeisungcn der nichtstaatlichcn Forst- betriebe am 31. Oktober sind von den Prüßungsstellen und den - Forst- und Holzwirtschaftsämtern fiir olgende Besißarten und :größen Sonderzusammcnstcllungen g e t r e n n t n a ck Landesforstämtern (Landesforstverwaltun- gen, Negierungsforftämtern) zu fertigen und
leicbzcitig mit den unter Abschnitt () und ]) geforderten Zu- Junmcnstcllungen den entsprechenden Stellen vorzulegeu: a,) Körperschaftswald ins-gesamt (ohne Trennung nach Besißgrößen), b) PrivatWald von 50 ha Größe und darüber und €) PridatWald von unter 50 11a Größe.
Die Forst- und Holzwirtschaftsämter haben Durchschlag ihrer Sonderzusammenstellungen den zuständigen Landesforst- ämtern (Lmidesforstvcriva[tungen, Regierungsforstämtern) zu Übersenden.
11. Nachweisung des Nußholzabsases und der .-abfuhr. Auf dem Formblatt der Holzeinschlagsnachweisun sind neben dem Holzeinschlag noch folgende Angaben zu ma “en: kl) zu a1len Erhebungsterminen des Einschlags (Vgl. 1 1 ):
1. iiber die Entnahmen Von Nußbolz zum Ver- brauch im ei g e n e n land- und forstwirtschast- lieben Vetrieb Und zur Abgabe an Norstbeamte sowie an betrikbszuge'hörige Antheslte und Nrbciter;
2. iiber dcn Siand dcr Nußholzabfuhr;
l)) zum Erhsbungsiermin 31. O tober: außer den An oben zu 1111 Angaben iiber den Einkaufsscheiiipfli )tigcn und den einkaufsschein- freien 9111131)013V9rkauf.
111. Meldung des Einschlags, des Verkaufs und der Abfuhr von Generator-, Hiagholz und sonstigem Brennholz. Auf einem Beiblatt zur HolzeinschlagsnacHWeisung ist
nachzuiveisen:
&) 11a dem Stand vom 30. April und
30. uni :
1. er auf die Erfüllung der Generatorbolz- und Hiagholz- (Verkohlungsholz-) Umlagen und der gegebenenfalls festgeseßten Weiteren Brennholz- 1eilumlagen anzurechnende Brennholzein-
ck [ a g ;
2. der Stand “der A b f u l) r des in die Teilumlagen einbezogenen Brennholzes;
b) nach dem Stand vom 31. Oktober:
a u ß e r den Angaben zu 111 a
1. der Stand des V e rkaufs des in die Teilum- lagen einbezogxnen Brennholzes;
2. die außerhalb 'der Teilumlagen eingeschla- genen Brennderbholzmengen (fiir den Bedarf des eigenen land- und forstwirtschastlichen Be- triebs und der Betriebsangehörtgen sowie für den freien Absatz u. a.).
Die Beiblattvordrucke, die für den Staatsivald und Nick)tstaat§ibald leichlauten, Werden für die Erhebungs- termine 30. WM? und 80. Juni nur an die zu einer Gene- ratorholz-, Hiagholz- oder einer sonsti en Brennholzteilumlage Zerangezogenen Forstbetriebe „(For?tämter) fiir den Er-
ebungskermin 31. Oktober jedoch an al e Forstbetriebe, welche gsmäß Abschnitt 1 die HolzeinschlagsnachWeisung abzu- eben haben, zusammen mit den Vordrucken für die Holzern- cb'lagMackUveisung zur Ausfüllung versandt. Die Beiblätter ind Von den bbtrefanden Forstbetrieben in zwei Ausferti- gungen aUSzufiiUen; eine Aquertigung ist der Prüfungssteüe vorzulegen, die ziveite verbleibt bei den Akten des Forst- betriebes (Forstamts, VürgermeisterS). Die von den nicht- Zaatlichen Forstbetrieben vorgelegten Meldungen sind nach usammenstellung zu den Akten der Lsprüfungstellen zu nehmen. Die für den StaatZWald einge andten eldungen sind von den l?orst- und Holzwirtschaftscimtern nach erfolgter usammenste ung an die zuständigen Landesforstämter ndesforstverWaltungen, Regierungsforstämter) Weiterzu- geben, bei denen sie verb[eiben. Die usammenftellunZen der Ergebnisse, die ebenfalls 'auf dem ordruck des Bei latts vorzdunehmen sind, sind von den Prüfungsstellen dcn J?ort- un Holzwirtschaftsämtern Und ' von letzteren der ei sstelle ür Fol _ Haupt- abteilung 1 _ in einer Summe ür a e ssißarten zu- sammengefaßt zu den fiir die Eins lagSnachWeisung fest- geseßten Fristen vorzulegen. '
17. Nachweisun der Ausbringung, des-Verkauss und der A fuhrrückstände an Gerbrinde
&) Ebenfalls in Verbindung mit dem Nachweis des Holzeinschlags auf dem Vordruck der Holzeinschlagsnac'h- Weisung sind zu meldem
1. einmal jährlich am 30. Juni: der Stand des Gerbrindenverkaufs (einschl. Ver- käufen vor der Gewinnunß);
2. einmal jährlich am 31. O tober: der Stand der Gerbrindenaufbringung und -abfuhr sowie des Verkaufs an Gerbextraktholz (Eiche, Edel- kastanie).
b) Die Mengenangaben sind. in Doppelzentnern (1 (12.
-= 100 kg) zu machen.
(:) Die Meldung über die Gerbrindenaufbringun hat de,n gefaxnten, Gerbrmdenanfall der Ernte 1943 zu er?]assen. Einzubeztehen ist auch die von dem Holz geWonnene Gerb- rmde, ,das unter Anrechnung auf das Forstwirtschaktsjahr 1944 em eschla'gen Wurde, sofern dle Gerbrinde im Ka ender- jahr 19 3 aufgebracht Worden ist (Sommerschlägerungs- gebiete, Einschlagsvorgriffe auf 1944) _
Dabei ist die auerarbeitete, nicht die bis zum 31. Oktober verkaufte erbrinde nachzuweisen. SoWeit die aufgearbeitcte Rinde bis zu diesem
(1) Waldeigentümer bzw. -nußungsberechti te, Welche die Gerbrindengewmnung an Holzkäufer oder sonßtige Personen ubertragen haben, müssen auch die von diesen Personen auf- goarbeiteten Gerbrindenmengen nachWeisen. _
. , Zeitpunkt noch nicht . geWogen' 1st, ist das Gewicht möglichst genau zu schäYen.
Reiths- mtv Staatsanzeiger Nr. 265 vom ll.November 1942.“
S) Die Bcstimnmngen iiber die Aufgliedetung der - sammenstellungeu dcr Holzkittsck)lagscrgebnisse nach Beiß- arten und -größcn gemäß Ziff. () b 2, 1) 1 und 3 sowie 13 gelten auch fiir den Nachweis der Aufbringung, des Verkaufs und der Abfuhrrückständc an Gcrbrinde.
7. Verkaufskontrolle für Holz und Gerbrinde 1. &) Die Verpflichtung zur Einsendung des Abschnitts [1 der Einkaufsscl)eine an die Prüfungsstelle entfällt für den Waldcigentiimer bzw. mußungsberechtigten beim Verkauf von Holz aus dem Einschlag für das Foxstwirtfchaftsjahr 1943 (in Sommerfällungs- ßebtetezi auch aus dem Einschlag für das orstwirt- chaftsxahr 1944) und beim Verkauf von 'erbrinde aus der Ernte im Kalenderjahr 1943, Weil der Abschnitt 11 zusammen mit dem Ab- 1ch nttt 1 des Einkau sschcines _ mit Ausnahme er unter" Ziff, 17 1 b ezeichneten Fälle _ d u r ck den Kauflxr sofort. nach Kan abschluß dem orst- und Hol Wirtschaftsamt Abt. 111), Welches ie Einkaungeneh- mrgung (Einkaufsschein) auSgegeben hat , eingereicht Wird. Für pünktliche Einreichung ist der „Käufer verantwortlich. , Das orst- und Holzwirts-chaftsamt (Abt. 111) leitet, die .lb1chnitte ]] laufend an die fiir die Verkäufer zutändigen Prüfungsstellen Weiter.
5) Sofern__der verkaufende Betrieb zugleich Prüungs- 1te11e qt (Staatsforstamt oder sonstige Priikungs- telle, vgl. Ziff. 114 3 d. RdErl. d. Rfm. vom 23. 9. 1942 _.11 510.00 _ 1 _ RMBva. S. 251) oder dex Verkauf auf Sammelliste erfolgt ist, hat -der Kaufer den Abschnitt 11 des EinkaufZscbeines nicht dem. Forst- und Holzwirtschaftsamt (Abt.111) ein- zurxtckxen, sondern sofort beim Kanfabschluß dieser PrufungsstsUe unmittelbar zu übergeben:“
_Bßim Verkauf bon Generatorbol» wird der Ab1chmtt 11 zusammen mit. dem Abs )nitt 1 des Einkaitkssck€ines vom Käufer an das für den Verkaufer zuständige Forst- und Holzwirt- fßhaftSa'mt (Abt. 111) eingereicht und von diesem der 1a): [11211 Verkaufer zuständigen PriifUUgsstelse über- an .
o) Der Abs niit 111 des Einkaukfsscheines verbleibt dem "Wa deigentumer bzw. -nutzungsberechtigten Vquaufer) _ bei Sammellistenverkäufen der
rüfungsstelle _ als Verkaufsbeleg.
!. In den Fällen, in denen der Verkauf der Gerbrin-de
S.4
durch den Holzkäufer oder sonstige Personen stattfindet, ist
der Rindcnkäufer fiir die pünktliche Einsendung des Ab- _
[ck60th 11 zusammen mit dem Abschnitt 1 des Einkaufs- Jchcli1cs an das Forst- und Holzwirtschaftsamt bzw. für seine unmrttclbare Uebergabe au die Prüfungsstelle gemäß den Be- stimmungen untcr Ziff. 17 1 verantwortlich.
3. Kann der erkäufer die auf dem ausgestellten Ein- kaufs1chcin bzw. die in der Sammelltste eingetragene Holz- oder Gerbriwdcmnenge nicht oder nur teilWeise liefern, so hat er den Käufer davon rechtzeitg (spätestens bis Ende August) 'u_ utztxrrtchten und auf Anfordern eine Minderlieferungs- ejchemxguug _i_n doppelter Ausfertigung auszustellen. Eine Ausfertigung ljt bein Käufer aus abändigen, die zWeite an die fur dex1 ijtbetrzeb zuständige Érüfungsstelle einzureichen.
Die mderlreferungsmenge ist für jeden Einkaufsschein getrennt zu bescheinigen.
4. Dte_PrUfu_ngs_stel1en verbuéen die auf den einge- sandten_ ExnkaufSscheinabschnitten [ angegebenen Mengen un_d bertchttgen geézebenenfalls diese an Hand der ein ereichten Mmderlteferungs escheinigungen getrennt nach aldeigen- tumern bzw. -n_ußungsberechttgten wie bisher in einer Kartei. Nach forstbetr_tebsweiser Einordnun verbleiben die Ab- schnttte [[ sthe die Minderlieferungs escheinigungen bei den Akten der Prüfzmgsstellen.
„5. Die Ab1ch11itte 11 der Einkaufsscheine und die Min- derlrefexuxtgsbcsckxmigunéen dienen den Prüfungsstellen in erster Ltnre'zur Verkaufs ontrolle, in ziveiter Linie als Anhalt zur Ngchprufung der Erfüllung der festgeseßten Holz- und Gerbrmdennmlage.
6. Die Priifnngsstellen sind berechtigt, nach ihrem Er- messen fur e 1 n ze [ n e Forstbetriebe besondere Verkaufs- und 21bgnb8kontroksen durchzuführen und sich dazu alle Holzver- kaufe YUV Etttnabmon zum Verbrauch im eigenen forst- und landwirtschaftlickxn Betrieb melden zu lassen.
171. Schlußbestimmungen
1. aniderhmidlungbn gegen die Bestimmmtgen dieser Anordimng fallsn unter die Strafbestimmungen der eingangs genannten Verordnungen zur Verstärknng des Holzeinschlags und der Byrordnnng zur verstärkten Deckung von Rohstoffen aus forstWtrtschqftlichen Nebenerzeugnissen vom 31. Januar 1939 (RGW. 1 S. 133) oder der Verordnung des Führer! “nm Schnße d€r_ Rüstungswirtschaft vom 21. März 1948 ?RGBT. 1 S. 165) und der Verordnung zur D11rchführung und Erganzung der Verordnun des Führers zum Schuß! der Rustuxtgsjmrtschast vom 25. pril 1942 (RGB'l. ] S. 246). . 21 Diese Anordnung tritt drei Tage nach ihrer Ver- öffentlichung in Kraft.
Berlin, dan 9. November 1942.
Der Reichsbeanstragte für Holz. I. V.: Storck.
Wirtschaftsteu |
Die Vierte Reichökleiderkarte
Soziale Abstufung der Bezugsmö lichkeiten _ Deckung des echten Bedarfs im ordergrund
In den nächsten Wochen wird die Ausgabe der Vierten Reichskleiderkarte erfolgen. Ihr Versorgungs'eitraum “(ck t vom 1. anuar 1943 bis zum 80. Juni 1944, ertreckt sich a so auf 18 onate gegenüber 18 Monaten bei der Dritten ReichSkleider- karte. Die hervortretenden Kennzeichen der neuen Kleiderkarte End die so iale Abstufung der Bezugsmöglichkeiten (z. B. für Ober- ekleidung? zugunsten der Minderverlorgten und die Beborzugung der Jugendli en zu Lasten der Erivachsenen. Bei den Crivachsenen (Männern un Fremen) findet eine Verminderun von 120 Punkten auf 100 Punkte “takt dagegen Werden für Kna en, Mädchen und Kleinkinder 120 9 unkte wie in der Dritten Reichskleiderkarte bei- bebakten. Die Säu kinxskarte bleibt unverändert. Was die Yälli - Leitstermine betrist, Zo sind für Männer sechsmal 10 unte gleichmäßig über die anderthalbjährige Laufzeit vevteilt, und zwar Werden 'eWeils 10 Punkte gültig ab 1. Februar, 1. Mai, 1. AUYst Und 1. ktober 1943 sowie ab 1. Januar und 1. März. 1944. ie rxftlichen 40 Punkte Werden erst nach Auxruf gültig. Uür Frauen smd siebenmal 10 Punkte gleichmäßig ü“ er dte Laufzeit verteilt, und zfivar 1verde_n hier jeiveils 10 Punkte gültig ab 1. Januar, 1. Marz, 1. Mat, 1. August und 1. Oktober 1943 sowie ab 1. Ja- nuar und 1. Marz" 1944; die letzten 30 Punkte Werden ebenfalls erst nach Aulfruf gulxtg.' Dabei muß es von der Entwicklung der Versorgnxi sage abhangig emacht Werden, ob und wann die nach lexFruf fa igen Pixn-kxe au gerufen Werden können. Fiir Knaben, Madchep und Kleinkinder sind sechsmal 20 Punkte gleichmäßig uber dre LaufZeit verteilt und zwar Werden ür Mädchen vom pollendeten 3. is zum_voliendeten 15. Lebensja : und für Kinder 1m 2. und 3, Lebensjahr jeWeils 20 Punkte gülti- ab 1. Ja- nuar, 1_. Mat, 1. Sxptember 1943, 15, Januar, 1 . März und 15. Mar 1944 und_fnr „Knaben vom vollendeien 3. bis zum voll- endeten 15. Lebensjahr 1eiveils 20 Punkte ab 15. Januar, 15. Mai und 15. September 1943, 1. Februar, 1. April und 1. uni 1944.
Um Oberbekleidung und den zur éerstellnng er orderchhen OberstYf bevorzugt an Verbraucher len en u konnen, die xinen e ten edarf nachWeisen, sind Männer- und rauenwintermantel, Pänneranzü e oder deren Einzelteile nicht mehr in__die Vierte Reichskleider arte aufgenommen worden. Während Manner- und Frauenwintermäntel bisher auf Bezugschein und gegen Abgabe von 30 Punkten für Männer und 25 für Frauen abgegeben wurden, können sie jeßt nur noch auf Bezugschein obne Punkt- abgabe bezogen werden Wenn kein tragbarer Mantel vorhanden ist,. Verbraucher, die erbten Bedarf haben, ersparen dadurch gegen fruher 30 bzw. 25 Punkte. Der alte Mantel muß im aklgemeinen ab egeben werden. Während Knaben- und Mädchenwintermäntel bis er gegen Abgabe von 50 Punkten für Knaben und 37 Punkten kur_Mad en abgegeben Wurden, können sie jeßt nur auf Bezug- chem u n- egen ezne ermä igte Punktabgabe von 25 Punkten Hur Knabe__n- un 20 sm; Mäd enwintermäntel bezogen Werden, ie besxhrankte Punktpfltcht ist im Gegensaß zu der Regelung für Mgnner und Frauen beibehalten Worden, weil Knaben und Madchen 1.-120 Punkte erhalten (ge enüber nur 100 für Er- w„achse_ne), 2. _bte Punktbewertun" fiir *naben und Mädchen ün- sttger ist als fur Erwachsene, 3. usahkleiderkarten für Jugend i e aixsge „eben Werden. _ Während Männeranzüge und deren Einze - 18118 [sher kLegen Abgabe von 80 Punkten auf die Dritte Reichs- kletderkarxe ezogen Werden konnten, werden sie je t nur noch auf Bezizgschem-gegext Abtrennung bon 20 Punkten (1 ge eben, wenn Weniger als zkoet traYbare Anzüge vorhanden sind. _ erbraucher,
die echten. Bedar (1 en er arc'n «[ , „ Regelung 60 Purxktlx, “ sp s" JSIMUÜLB Yer fruheren
Neu ist die EinbezithnL: des Schuhwerks in das Srstem per“ Vierten Reichskleiderkarte. «cl)uhe für Jugendliche Werben nicht
mehr auf Ve, n schein, sondern nur noch auf Kontrollabschnitte der - 1
Vierten Rei 2: eiderkarte abgegeben, und zwar jährlich ein Paar Leder-Straßcnickwhe sowie zxvei Paar sonstige Schuhe (leichte Smnmerjclzuhe, Barfitßsandalen, Turnschuhe, Haus (hahe und Uebersckzucße). Dadurch wird der vcrkinsacbte Schu bezu_g der Jjugendli cn jeder Zeit sichcrgcstellt, und Wege zum Wirtxchafts-
amt (Kartenstelle) werden erspart. I)ie zwischen dem 1. 10. 1948 unzd 31. 12. 1942 bezogenxn Schuhe Werden auf die Kontroll- abxchmtxe der_ Vtext-en 'Retchsklei_derbarte an erechnet. Schuhe für ErWach1ene smd nicht in die Vierte Rei sZeiderlarte einbezogen Morden, sopdßxn Werden nach wie vor an Bezu schein abgegeben. Bei der Ernwsung ber Bezug cheine Wer: en alJer Punkte ab o- trennt, und zjvar fur Lsdcr-«traßenschuhe 6 Punkte, für lei te
,Str-aßenschuhe oder [Lederschuhe 3 Punkte, für Haus- und Turn-
schuhe 3 Punkte Und für Berufsschuhe wei Punkte. Dur dio Pnnktpflicht wllcn die Verbraucher zur parsamkeit im Bezu? an- gehalten Werden.
Um eizie gerechte Verteilun und einen regelmäkßigen Waren- n-acbschub, slch9kJUÉVULW sind auxer den Schuhen au ei1iige neue Artikel tn d1é ierte Reichsk eiderkarte aufgenommen ivorden, der'en Pmiktzabl aus dem Katalog zur Vierten Reichskleiderkarte €Uslé1)t[lch„1st. Da die Laufzeit der neuen Karte um zivei Monate v'erlan-gert Worben ist, enthält sie 'e einen Néihmittelabsch1titt und Einen Stxunipsbkzngsnachis me r als die Dritte Reichskleider- karte. _Die Pnnktpslicht fiir Arbeits- und Berufskleidnn§ bLeibt Unverändert, Bei Ausstcllnng eines Bezugsrbeincs Wer, en für Arbeitskleidung ctiva ein Drittel der im Warenweerer eichnis aufgefiihrten Punkto, fiir BerufsbekleidnnF etwa ein Fiinktel ab- ketrennt. Neue Richtlinien für die Aussie 1111?) von szug (heinen uber Arbeits- und Berufskleidung erscheinen emnächst.
Hinsichtlich der äußeren Angestaltung der Vierten Reichs- kleiderkarte ist zu sagen, daß ihr Format und ihr Aussehen unver- ändert bleiben, da egen i1t das Wasserzeichen geändert'“ Worden. Die Männer- und 1 rauen arten enthalten je 10 K.ontrollabkcbnitte mit den Ziffern 1 bis 10 für besondere Zuteilungen. Da einige Waren mit halben Punkten bewertet sind, sind 20 Punkte der Vierten Reichskleiderkarte ?albiert Worden. Die Punktbeivertung fü?) die einzelnen Waren it im übrigen im allgemeinen unver- än ert.
De_r Geltungsbc-reich der Vierten Reichsklei-derkarte umfaßt das gemmte Re1chsgebiet einschl. Elsa Lothringen, Luxemburg, Süd-Steiermark, Süd-Kärnten, Krain fokvie das Protektorat, da- egen nicht das Generalgouvernement und die be eßten Gebiete.
ur Zeit gelten im Reich die foÖJenden Rei sklei-derkarten: & Ziveite Reichskleiderkavt-e für ämter, Frauen, Kngben, Mädchen und Kleinkinder bis 31. AuZust 1943 d') dazugeFrige Zujaßkleiderkarte für Jugendliche bis 1. Auguft 1943, o ritt- thchsklcidcrkarte für Männer, r-auen, Knaben Mä-d n und Kleinkinder bis 30. Juni 1944, (! dazugehörige Yusaßkleiderkarte für Jugendliche „bis 30. Juni 1944, e) ZWeite ängkingskleider- karte bis auf Weiteres.
Die Punkte der Zweiten und Dritten Reichkleiderkarte können in Verbindung mit fälligen Punkte;! der Vierten Reichs- klei-derkarte anSgenußt werden, doch er1treckt ich diese Koppelungs- möglichkeit nicht auf Wintermäntel ür änner, Frauen. und Kinder von 3 bis 15 Jahren, Männeranzüge und,deren, Einzel- teile, die im Warcmvertverzeichnis der Vierten Reichskletderkarte nicht ent alten sind sowie auf den zu ihrer Herstellung erforder- liaben O erstoff. Die vorgenannten Waren können ohne Bezug- 1chein nur gegen fällige Punkte der Zweiten und Dritten Rex s- leiderkarte, dagegen unter Mitverwendung der Vierten R01 )'s- kleiderkarte nur ge en Bezugschein bezogen Werden._ „_
Buxschen und aiden von 16 bis_1_8 Ja ren smsd (;ENLUYÜL? Knaben und Mäd en insofern benachteiligt, a s ie Vierte R'clchs- kleiderkarten fiir -rwa sene mit nur 100 Pun ten und hoherer
unktbeWertung als in en Knaben- und Mßdchenkarten erhalten. ' um Ausgleich er alten BurscZen und Maiden vom vollendeten 5. bis zum vollen „eten 18. Le ensjahr gleichzeiti mit der Aus- Zabe der Vierten Reichsklciderkarte eine Zusaßk eiderkarte m1t 0' Punkten, die ?u je einem Drittel am 1. April 1943, 1. Oktober 1943 und 1. Aprl 1944 fällig werden.
Verantwortlich für den Amtlicben und Nichtaxmlnhen T:?l, oen cedattwnenen Teil- den Anzeigenteil unxfüx den Verlag. '
1.8. Rudolf Lausick) 11! Berlin [M; 21 Druck der Vteußiickzen Verlags- und Druckerei GmbH Berlin. Vier Beilagen
(einschl. Vo'txcndeejaae und einer chm-al'mnoaiyrxn-ixi-rbcaxaae ].
. ***/NY"
. _ -' k “ 1...1 „QLÜYM.§.1«ÉYW.- . __ „
Ers eint an jedem Woehen“ abends. HWG“ eins lleblieh 0,48 “ Zeitun ebär, aM :- ne Besteageld- abholer bei t An eigenftellt 1,20 nam». Postanstai Bestellungen an, in straße 82. Einzelne Nummern dieser Au] abe token 1 STe werden nur gegen Bar oder vorherige
j durch biePofi monatlich für SSW“- ten nehmen
! YM! dnigespalteuen 92 mm beeilen Petit-Zeile 1,85 “. _ Anzei en ". nat an die Anzeiéensteue Berlin ZA 88, Wii::l-"M. 82. Alle Denaauftr go klin für Selbstabholer MÜnzeiUnßene 8157 88, Wilhelm. - stnk a “"M“! be an M, ein eine Vella eu . - - * 0 . nsendung ! Betrags einschliebltch dei Porto! abgeae Fomspeeeb-Sammx-Nm 108888.
is da " auch an ugeben, welehe Worte e durch Fettde- W) s:]dleuu. vm-Z Sperrdruck (besonderer Rennert am Rande) hervor;;ehobeu
t für den Raum einer fünfgespaltmen 55 toto breiten Petit-Zeile
chriebenem Papier vm einzusenbm, insbesondere
a (einmal unter-
m Anzeigen müssen 8 lag- vor vm Cintuckungj- termin ei der Anzeigenftelle eingegangen sein.
Reichlbaügikvkut! Iulia. Kut! Nr. 1/1918
m. 266
Inhalt des amtlichen Teiles Deutsches Reich
Bekanntmachung des Reichsaufsichtsamts für Privatverficherung über die Bestellung zum HauptbevoUmächtigten einer'aus- ländischen Versicherungßgeseljschaft für das Deutsche YLlch. '
Bekanntmachungen der Geheimen StaatsPolizei Berlin uber die Einziehung von Vermögenswerten für das Reich., „
Berichtigung der Anordnung zur Regelung der Preise fur im Inland anfallende Kleiniierfelle, in Nr. 213,
“Amtliches Deutsches Reich
Bekanntmachung _
Die Eidgenössische VersickxerungZ-Aktien-Gesellsxhafx in Zürich Hat (m Stelle ihres verstorbenen Hauptbevollmacht1gten Herrn Sißgfried Werda in Berlin den Hexrn Oxto D. C ro p p 'm Firma Josi), Cropp & Co. in, Berlin 7730, Am qulsbad 16, zu ihrem Hauptbevollmäckztigten fur“ das Deutsche Reich bestellt. GLeickzzeiti ist die Niederlassurig der genannten Gesellschat von Berlin-* harlottenburg 9, Holder- linstraße" 16, nach erlin 17735, Am Karlsbad 16, verlßgt ivorden. (Vgl. die BekanntMachung vom 17. September 1929 im Reichsanzeiger Nr. 220 vom 20. September 1929).
Berlin, den. 9. November 1942. Das ReichZaufsiéhtSamt für Privatversicherung. J. V.: Dr. Schneider.
“Bekanntmachung
Auf Grund dxs §1 des Gesexes über die Ein iehun komMunistischen Vermögens vom 2 . Mai 1933 _ R Bl._ Seite 293 _ in Verbindung mit dem Geseß iiber die Em? zieZu'ng volks- und staatsfeindlithen Vermögens vom 14. Juli 19 3 _ RGBl.1 Seite 479 _, dem Runderlaß des Reichs- Ministers des Innern vom 14. Juli 1942_„_1-903/42-5400 _ MBliV. Vom 22. Juli 1942 Seite 1481 _ über die Aenderung
,der Zuständigkeit bei der Einziehung kommunistischen Vex-
mögens in Verlinund dem Erlaß des Führers und inchs- kanzlers über die Verivertun des eingezo enen Vermogens von Reichsfeinden vom 29. ai 1941 _ (GBl.] Seite 303 _ wird das inländi che Vermö en der nachstehenden Per- sonen zugunsten des eutschen eiches eingezogen:
1. Wertheim, Herbert Israel, geboren am 10. 12. 1888 in Bebra, zuleßt Wohnhaft geWesen in Berlin- Schöneberg, Münchener Str. 30 bei Switkcs vel Wittels,
. Wertheim, Erna Sara, geb. Ruben, geboren am 31. 3. 1891 in VielYYld, zuleßt Wohnhaft geWesen in Vcrlin-Schöneberg, *) iinchener- Str. 30, bei Switkes vel Wittels,
.' Laband, Maria Sara, geboren am 8. 1. 1872 in Laurahütte, zuletzt Wohnhaft gewesen in Berlin 127 35, Kaßlerstr. 15,
. Fränkel, Elisabet? Sara, geboren am 21. 2. 1867 in Köslin, zuleßt Wo nhaft gekoesen in Berlin 80 36, Reichenberger Str. 71.
Berlin, den 15. August 1942. , Geheime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. ' -J.V.:Dr.Venter.
Bekanntmachung
_-Auf Grund dés §1 des Geseßes über die Einziehung kommunistischen Vermögens vom 26. Mai 1933 _ REVL] Seite 293 _ in Verbindunß mit dem Geseß über die Ein- zie ung volks- und staatsfein lichen Vermö ens vom 14. Juli 19 3 _ RGBl.l Seite 479 _, dem Run erlaß des Reichs- minister-Z des Innern vom 14. Juli 1942 _ 1903/42-5400 _ MVliV. vom 22. Juli 1942 Seite 1481 _über die Aenderung
der Zuständigkeit bei der Einzie ung kommunistischen VW“
mögens in Berlin und dem Erla des Führers und Reich?- kanzlers übevdie VerWertung des eingéesTYenen Vermögens von Reichsfeinden vom 29. Mai 1941 _ Bl. 1 Seite 303 _ Wird das inländische Vermögen des Juden Dr. Ernst Israel Hagelb e-rg, geboren am 12. 7. 1876 in Berlin, zuletzt
Wohnhaft geWefen in Betlin-Charkottenburg, Kaiserdamm 72, .
zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Gehéime Staatspolizei. Staatspolizeileitstelle Berlin. I. V.: Dr. Venter.
Berichtigung - _
In der Anlage ur Anordnung ur Regelung der Preise
für im Inland anßallende Pelztier elle vom 9. September 1942 _ Deutscher Reichs- und Preußischer Staatßan eiger Nr. 213 vom 11. September 1942 _ ist ,unter „.Kaßen“ Hinter
„rote“ einzusetzen: . „schnmrze 2,50“.
Berkin, den 10. November 1942. - Der Reichskommissar für die Preisbildung. * - J. A.: Es chke.
B “e rli n , Donnerstag, de
*nnd
Nichtamtliches
Deutsches Reich
Der Kgl. Ungari che Gesandte in Berlin, Herr Dö me S z t 6 1 a 2 , ist nach erlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Ge an tschaft wieder übernommen,
schen Ministerium! des Innern vom 11. November 1942 at folgenden Jn1a1txAll 'emeine Verxvaltung. Rd rl. 3. 11. 42, Au trag-Zregel . . Maschinenbanerzyugn., Zulassungs- scheinverfabren. _ NWZ. 4. 11. 42, Stcnbrl. Bchandl. d. an d. Hinterblieb. v. gefallenen Beamten, Angest. u. Arbeitern gezahlt. Sterbegeldes. _ Kommunalber b ände. RbErl. 3. 11. 42, Schreibgebühren f. d. auf Kosten v. Pribaien geferti t. S_chreib- axbeitén. _ RdErl. 4. 11. 42, Hast? beim ?jihren v. . ien tlra t- ivagen. _ Entf eidg. 27. 10. 42, ?euderg. . Grenzen d. and . Schwoidniß u. eumarkt i. Sébkes. Pokizeiverw. RdErl. 28. 10. 42, Betellg. v. Pol.-Ange[). zu Hilfsbeamien d. Sta'ats- anivaltsch. __ dErl. 2, 11, 42, Ausfuhr v. Waren an dt. Zivil- 000010811, Dienststellen 11. Verbände, an WcHUnachtangxh. u. ihnen gleicbgesteüt. Personen in d. besetzt. Gebieten, in Damm ck, d. 153911050115, 1). Slowakei u. Kroatien. _ RdErl. 4. 11.4», Ge- fanchensammeltransp. _ R. Pol.-Vordr. _ RdErl. 8, 11. 42, Veiörderg. v. AnYeh. d. Pol.-Muiikkorps. _ _Rd_Erl-. 8. 11. __42, Kostenlose Riickgtx e nicht mehr brauchbarer Diemtklerdungsstucke. _ RdErl. 4. 11. 42, Verpfle ungs- um). Angklegenh. _ RdErl. 4. 11. 42,*Lehrg. an d. Pol.- Ynie f. Vcrw-Beamte d. OrdrzPol. in Miinchen-Haar."_ RdErl. . 11. 42, Namensgebg. an Dien1t- pforde d. Oranol. _ RdErb 6. 11._42, Wexterbenuyg. v. Kra t- fabrz.; ULbeWach. 1). Per onenkraitivagenverke rs. _ RdErl. 3. 11. 42, Offzxßkachm: s d. FSchV. _ Rd rl, 5. 11. 42, Löschivafferstellen. _ Rd rl. 4. 11. 42, Schornsteinfeger in d. LSPol. _ RdErl. 5. 11. 42, Dienstkleidg. f. d. LSPol. _ RdErl.
Nummer 45 des Ministerialblatts des Reichs- und Preixi-
n 12. November, abends
Postscheckkonto: Berlin 41821 1942
5. 11. 42, Heilfürsorge f. d. Angeh. d. TN.-Ersaß-Abt. in Bohrliy u. d. eingeseyt. TN.-Abt. Wehrangelegenbeiten. Kriegss äden. Familienu1iter1zalt, RdEr[.2. 11. 1942 Holza fuhr; hier: Zusätzl. Futtermitte f. Pferde. _ RdErl. 4. 1 . 42, Vestattg. u. Ueberfxihrg. gefaléener od. VLLstOTb, Angel). d, Heinmtschußorganis. _ RdErl. 4. 11 42, Anforderg. v. kriegs- Rfan . Arbeitskräften. Vermessun gs- u. Grenzsachen.
dEr. 4. 11. 42, Verbind . d. Reichskaéasters mit d. (Hrnndbxxch. Volksgesundheit. ZLdErl. 8. 11. 42, Erstattg. d. FUUHT- kosten bLi d. Ucbcrfiihrg. v. Kraftwaxsn d. notdxcnstMrpfkiÖxet, Hilfskaffenärzte„ _ RdErl. 2.11.42, liisschjisie f. 13. 1101111115010. Vorpriifg. _ RdErl. 3. 11. 42, Vkrabfolz. v. CLNOUZUÉCK in d. Säuglingsfiikiorge. V e t e r in (i r v e r w a l t u 11 g. ROCK. 2. 11.42, Tisriirztl. Gutachten bei FeststéUg. b. Kricxxzicbädon. _ RDEU. 2. 11. 42, Bekömpfg. d. TOÜWUZ, Vcrschiodcnes, Zandschristl. Vsrikhlig'n. _ RLicbZ-iiidßxziffcr ?. Lkwbcr 1912.
enerscbciii 111111611. ZU bezivkxn k-Urcl) alle “1,1095213511211. Cark ÖLUXUÜUUS “117111111, Bkriin W 8, Maiteriir, 44. VZCCTL'UÖÖÖY-ksich 2,15 17.2 fiir 9111241111172 1 (zwcisLiTig bcdkncki) 11111) 2,70 11.47 fiir Anxgabc 13 (cinscitig bsdrnckx).
Postwesen
Verlängkrnng dcs Paketsonderdienstcs mit der Ukraine
"Tie Teiiiéciw 9100051901"! Verlängert OM fiir die Bbrjciiöxxng Von .U'lcid'niig, WMQ)? mid sonstigen G0OW[[ÖZJLJGUitiUiden an rkich5001111ch€ 9111161101“ und ?lngssx-lete iix dcr Ukrainemborxxe- schcncn P.][Ltsondcrdicnst iiber den Ukjpriingkicl) dasnr Je- stimmtkn Zchlnßtag (24. Nobembsr) hinans bis 511111 30. No-
bember 1942. Die Pakete _ Hbchstgewickyt 10 ];,Z _ mi'xsen
auf der ?l115laiidspakc1karte und in der Paketanf] ri't 591! „er- merk „Paietsondc'rdienst Ukraine“ trqgen. Es Wir aranf hzn- qewieseji, daß noben diesem Paketwnberdiensx der allgemeine Paketpost-dienst mix der Ukraine noch nicht ansqenommen ist, „io daß also Pakete nach der Ukraine nach dem 30. Nobember zur Bexördcrung nicbt Uitgenommen Werden.
| _ Wirtschaftsnil _ 1
Die Ausgaben der deutschen Agiarpolitik . Ein Aufsaß von Staatsstkretär und Oberbefehlsleiter Backe
Im Zeitalter des Nationalsozialismns hat sich die deiztiche Agrarpolitik zum Ziel geseßt, eine für Jahrhunderte „lebensfah'rJe Struktur der Landwirtschaft im Mitteleuropa zu errxrchen. Die e Aufgabe ist von den NrantWortlicben dLUT]chL1t „Regierungen vor der Machter reifun nicht erkannt Worden, 1ve__1[ sie es nz ent- scheidenden *abrzeßnten unterließcn, die _Kraste bes eigenen Raumes auf landivirtschaftlichem Gebiet? bis zum außersten zu steigern, um so die Naumenge zn nberivmden. Die Raumkna p-
. heit Deutschlands führte _ wie Stacitssekretär B a ck e im 1. eft
der Von ihm heraus egebenen Zettsckxist „Deutfscbe Agrar- politik“ (Verla Yranz Eber Nachf. G, m. _o. „Zentral- verlag der MSDN ., Einchhkst 12011211, nn Vierte jahrßsbezug 3,60 12.-- zuzüglich Beste(lgeld) feststellt __ zu _der 1ahr- zehntelan en Ausivandürizng [1011e11dcut1chen Blutes zunächst na Jem Osten, dann in dre „neue Welt, ww_ es Kulxur- diinger fiirckZremde Staaten jvnrde. Nlcht gcnu damxt, daß diese tüchtigen deutschen Menschen dem Renk) ver orengm en, ver- stärktewsie die A rarkraft in Uebersee dur Mehr-
_crzeugnn11chbilliger a1rungs-mittel, die EUropa iiberfluteten und
landwirt aftliche Kri-en auf dem Kontinent_ mzslösxen.
Als dann in Deutschland die JudustrtultHierung, die sogenannte Gründerzeit begann, konnte der evöxke- rungszuwachs im Lande verbleiben. An Stelle des 1ahr- zehntelanqen Ex ortes von Menschen trat der Export von Waren, Wodurch bie Vo ks- und Wirtschastsxraft' des Reiches stieß Yin- gegen erwies ich Deutsch1aixbs Einschaltung n ie WeltWirts aft unter einseitiger Beborzngng von Handel und ndustrie gegeniiber der an*Bchcutung verlierendeULand- wirtsJast als ungesund denn sie machte das deutsche Volk von der Zufuhr von Rolkftoffen und Lebensmitteln aus dem Ausland abhän ig. Dent chlqnd beherrx'cbte mcht _wie „Er_oß- britannien die eere, es verfügte nicht uber_d1e iyettverzwexgte Kapitalmacht Englands, und es-bejaß auchnmckn em Weltiveites Kolonialreick), das '“ eine wirtschaftliche Erganzung des Mutterz landes darsteüen“ konnte. " _ “ "
Jm WeTtkrieg 1914/18 fnhrte bie N a h r u n g s a b ang i g- keit Deutschlands zu einer Scch-chung von Front nn Heimat.
ein „Fehler, der im egenwärtigen Krieg, dank der national- ,
sozialistischen Agrarpolitik, vermieden Wurde. Diese Agrarpolitik, gekcttUÉ-ichnet *" durch E r bZofße s e 13", M a r k t o r du an g rze ug un sich [ a t, rcherte dem deutschen Volk im
Frieden und, was eute entscheidend ist, im Kriege die Crnäh- ;
mm, aber in größerem Maßstabe kann sie erst wirksam Werden, '. unverändert zu Buch, Kurzfristige und «ichteinlagen der .Kate-
- go'rie „Andere Einle er“ gingen von 5,7 ;_mf 4,3 Mill. ifrs zuriixx, ? während diejeni en er Zentralbanken fur eigene Rechnung wir
nach em die Stege der deutchen Wehrmacht und i rer Verbün- deten die R a-u m en ge gesprengt haben. Nach dem lege können nunmehr zurückgestellte a rarpolittsche Aufgaben beschleunigt in Angriff genommen Wer n. Die, Neubeiiedlung im O stenberlangt einen umgehenden Emsaß d_es gesamten'deutlchen Volkes und der gesamten dsutschen VolksMrtschaft. Die neuen Ostgebiete werden aber erst dann derutschxs Land, wenn tausenpe deutscher Bauern und_ Landwirte dort dle Fuxchen zie en., Fiir die im Reich verbleibende»Landbevölkerung erwachst na wte__ vor die Aufgabe im Sinne der Erzeugungss'cblacht hochste Erträge aui dem deutschen Boden bxrguZzuivzrtschaTten, Dies "“Wird nur möglich sein Wenn MLU roßzugtge Weise le „_ ähige Bauexngkiter ges ?er Werden durch zweckma ige, en Erfordernissen der modernen Landwirtschaf1stechn11 Rechnung tragende Zusamemenlegung der elder und Betriebe. Die moderne Ausgéstalkung der lanthrtscha tlichen Betxiebe ,erfolgt im Zuge der Dorfaufrüstung sie hat zum Ziel, die Verminderuns der Einsaßkräfte durch eine Steigerung der Produktivität de einzelnen aus gleichen. „ -_ , Das Rei und die neuen Gebiete haben kunftlg dre bisher
aus dem Wektmarkt bezogeyen Zuschüsse aus dem eigenen Raum.
zu schaffen. Hierbei Weiden die neuen Gébiete die Rolle des bis-
stun s-,
?
herigen Weltmarktcs übernehmen. Tie laxrdwirtschaftliche" Erzeu- gung muß mit der Wachsenden Bevolkernng burch Er_hoZung der Intensität der agrarischenProduktwn Schritt alten. c"iir das ganze deutsche Volk wird in Zukunft nicht mehr das ' aumproblem im VordUgrund it? en, 'ondern das Mensch en- problem. Es liegt am Venti En oll und namentltch_am deutschen Landvolk, dsn eriveiterten Raum mit dexitschenYé-th'ockyen zu Li'fiillen und damit ein starkes Reich der Mitte ansznrrckxtew
Abgrenzung von Leistungsverträgen auf der Grundlage der Bauprxisverordnnng *
Dnrck; den Ritiidkrlaß Nr. 9492 Vom 22, Oktob2r11942 (? _ 210 _ 8179/42) des RcichSkU-mmissars fiir die Preisbildung (Mittkilnngsblatt Tcil 1 Nr. 45 Vom 9. 919591111301 1942) ivxxd be- stimmt, das; griindiäßlich LListLllthVthräge (mx _Grund bffent- 1ichex ndvr lwscbränktor ?lnssck)rvibxt_ivg zu fLWZU “8101121“. gkmaß dec Baitproisborordnnug abzuschließen find, qegcbeneniaüs mxf ermd freihänd-iger Vergebung unter Eknfor eruxxg dxx Kalkulation. Selbstkostenvkrträgc und Stnndenlobnvertrage 0115 _911f Airs- nahanälle zu., beschränkku; fiir Selbstkoteiivertrags, ofsentlxcber Bauherren geltcn die Voxschrifien der SBO2., fur Stunden- lohnarbeiten die Vorschriften des Runderlasses „Nr. 71/41. Zwischenlösungen zwischen den drei VertraJsformexi smd 11 ver- meiden. Grundsätzlich muß vor der Zuick) agsertetlypq [arbeit iiber die Vertragsiorm bestehen. Die Vertraqe musseiz ferner baldmö lichst, spätestens alsbald nach Beginn der Arbeiten, ab- geschlos en werden. ,
Wirtschaft des Anstandes
Der Monatsausweis der Bank für Internationalen Zahlungs- ausgleich vom 31. Oktober 1942
iirich, 11. November. Nach dem MonatSaustveis der Bank "ternationalen Zahlnn ZausYeich vom 31. Oktober 1942 ist
fiir die ilanzsnmme gegeniiber nde «eptember von 480,1 auf 477,9
: Mill, sfrs- zurückgegangen. Auf der Aktivseite erhöhte sich der.
Best'and an Gold in Barren von 61,9 auf 62,9 Mill." ifrs, re_d_is- „ kontierbare Wechsel mvd Akzepte von_141,5 anf 142,5 Mill. ][xs
Gelder auf Zeit Von 20,9 auf 21 Mill. ifrs 11110 andere WegUel und Anlagen von 200,4 auf 200,8 Mill. ssxs„ Wahrend _der Kamen- bestand von 39,7 auf 34,8 Mill. ifrs zuruckgcgaygcn lst. ?luf _ycr Passivseite stehen die langfristiqen Einlaxen Mit 229 Mill. mrs
15,48 (15,46) ill. sfrs, die der Zentralbankxn_ fiir Recthng Dritter mit 1,2 (1,3) Mill. ifrs und_ die_kurzfrtstigzxn und Zicht- einlagen in Gold mit 33,7 (33,8) MLU. ssrs nur leichte Verande- rungen aufWeisen.
Italien verbietet Vrämiengeschöfie mit Staatspapieren
Rom, 11. November. Das Prämien. eschälft mit Stagts- papieren ist verboten Worden. Bereits adesck) ossene Geschafte müssen bis zum 11. November glattge1tellt werden. Verkaufsauf- trä -e für Staatspapiere dürfen in Zu nknft, abgesehen von Kom- pen atwnsgejchäften, nur nach vorheriger Hmterlcgung ange- nommen Werden.
"- T Elxktwlyiiupfernotiecung bér Vexeimgung für ventjche Eis_ktroiiztkupsernottz stellte sich laut Berimor Msldung des „D.N.V.“ mn 12. November auf 74,00 L.“, (am 11. Novomber auf 74,00 12.“)
für 100 kg. .