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' d s en städtischen Behör- gensieht, unserm M'tbür tetnimji'neruithxdxuZrtihßntspricht der hochver-
ven mit u verdanken. _ _ “_ E ' WM? in vom wien d. M. dieser zuversich ichen r- tevharrlii-chnegéufitdaden Lit:?häZtn-“ssen im übrigen Vaterlande nicht. Hoher
Senat sprikbk |ck
Wahl berufen worden seien.
ten Bcseblusse seine Zustimmung Frfheili.“ hierauf Folgcudes zu bemerken: Hoher Senat geht
Ansicht aus, die Männer, w_elche zum Beirath iiber die neu 3" ent- werfenderrfaffung berufen iind, erhielten dadurch, eben so wix- ihre sännutlickchWähler, auch das Recht, an derentschcidenden Abstimmung über Öikskil lrßteren Theil zu nehmen , oder er verneint dieses. Zu
[estercm Fall isi dieser Beirath, Von welchem die
Jahre" 1817 nichls Weiß, so Wenig cin Hobeitörecht, daß auswärtigc, qanz anße'r drm hiesigen Bürgerwerbande stehende Männer oder Ja- iultätcn _qar wohl damit hätten betraut Mrd?" können. Wenn es also Hohen] Senate, nach deffcn eigener Aeußkrung, nicht darum zu thun war, den Beirat!) dcs Theils dchiirgerschaft abzulehnen, welcher sich nichkzum christiichc'n(§)iaubkn[*ekkj1nt,so war diese Zuziehnng zu bloßer Meinungs- Llcnßcrung, welche für di:- kiinstigen Bostimmungkn iiber Schul-Ad- ministrations- nnd (Henwindcweskn so wichtig ist und demnach kein eigentlickies politischks Recht in sich begreift, nicht kinmal durch die be-
stehende Vcrfassung, Welche solche“ Vorberathungcn den Israeliten abgesprochen.
schaft in drei eigenen ?lthZe-ilungen zugesteht,
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[569] Ediktal-(Titation.
Nachdem untmm 25. Juli 1818 Über das Vermögen dci Handlitngsgcnoffcn Herrmann Friedrich Krause und L_lngust Friedrich Louis Stohmann zu Liemchna bci Cilenbnrg, welche unter dcr Firma Krause und Stoh- mann zeitlm' cin Dampfmelxl-Jabrikgescl)äs: gemeinschaft- lich betrieben haben, der Konkurs eröffnet und dm'offcuc Akkkst bcrt'its verhängt worden, so !vcrdcn sämmtlichc Gläubiger drr (Hrnieinschuldncr hierdm'ch ikffrntlich anf- gefordcrt, ibreAnspküchc an dic.ikonk'ursmnssc, von [vel- cixer Art sie mich ski]! n-ögrn, innerhalb 3 Monaten, längstens aber in dem Vor dcm Richter, Herrn Ober- Landesgcrichts-Affcffor Oelzcn, auf
dcn14,Dczember (*., „Vormittags 9 Uhr, an gewöhnlicher Gerichtsstcilc anberaumten Termine gc- börég anzumeldcu und deren Rick)tigkeit nachzxttvcisen. Tiejcnigcn, wclche Weder vor noch 111 diesem Termine sich melden, haben zu erwarten, daß sie mit ihren et- wanigcn Ansprüchen an die Masse präfludirt und ihnen deshalb ein ewiges SkillschWcigen gegen die iibrigen Gläubiger auferlegt wird.
Unbekannte oder zu erscheinen Verhindern können sich an die hiesigen Justiz-Kvmmiffarikn Hanke und Beren- dcs Wenden und einen derselben mit Vollmacht und Information Versehen. Zugleich haben sich die Gläu- bigcr dcr (Himeinschuldncr in dem angcssßten Termine iiber die' Beibehaltung des zum Jtiterims-K-trator und Rontradiftor angeordneten Zußiz-Kommiffarius Sanur- teig zu erklären, indem nachher anf ctwanigc Erinnc- rungen in dieser Hit1sicht nicht mehr eingegangen Mr- dcn kann.
Eilenburg, den 21. August 1848.
König!. Land- und Stadtgericht.
[4888] A u s z 11 aus dem Protokoile iibcr die außerordentliche General-Versammlnng der Actionaire dcr Magdeburg-Wittcnbergeschcn Eisenbahn- (Hcsellschaft am 14. August 1848. Der Ober-Landesgerichts-Affcssor Parrisins erstat- txie “Uf Ersnchcn dcs unterzeichneten Ausschuß-Vor- slsknden dcr Versammlung Bericht über die Verhand- lungen, Weiche in Folge des Beschlusses der Genom!- Vcrsammlnng vom 8. Juni «. wegen Ankaufs dcr MaJdkbUkJ'Wittenbergeschen Eisenbahn seitens des Staats zwlichcn den dazu beauftragten Mitgliedern der GeséuschakkOVßksti-inde und den Kommiffaricn der Kö- "18[1chk11 MUUsienen der Finanzen und des Handels und 17" Getvech Kattgefunden hatten, theilte den In- ha!? eincx VerfUJUUJ dsr genannten Königlichen Mini- ßkr'F" "".t- nach welchem dcn Gesellschasts-Vorständen dle BMUU'N ,""c? Mißerordentliclxn Gencral-Versamm- lung der Act-onmre und die Mittheilung der Bedin- JUUJIU ""t“ YM“) diese zur Abtretung der Bahn an den «_taat ben.“ sex- altheim egeben wird und bemerkte daß dre StMZSbÜW'N die Fortsetzung der Unterhand; lungch „au-sdrucklich an die Bedingung geknüpft hübk daß diejxniqeit Accionaire, Welche bis zum Ablauf dei durch die icste („Genera1j-Bersammlung zur Bezahlung dek,u[t|!1?0 Mai (*. saUtg geWesenen 71211 Rate dés Actaenkgpitals bis zum 15, Juli gestatteten Frist ihrer dessallsigen Zahlungs-Verbindlichkeit nicht geiniigt lär- ten, mit ihren Theilnahmerechten nicht vräkludirt rier- den dürften. - Nachdem in Folge des Verlauqtns ei- ner Anzahl Actionaire, daß diese Präklufion vdr allen Dingen ausgesprochen werden müsse und nur die dann libri? bleibenden Mitglieder der Gesellschaft an der Dis usfion und Abstimmung Theil nehmen diirften, von dem Unterzeichneten aus die Unmöglichkeit hingewiesen worden war, in welcher sich das Direktorium hinsichtlich der Ausführung des die Anknüpfung von Verhandlun- en mit dem Staate betreffenden Beschluffes der levten eneral-Versammlung befunden haben würde, wenn es die Annullirung der Quittungsbogen, auf welche die siebenten Zehn Prozent nicht ezahlt seien, mit Nicht- beachtung der von der Staats ehörde aufgestellten Be- dingung hätte auss rechen wollen, wo u es nach dem Siaiute der Gesell chaft allerdin s beiugt, aber nicht verpflichtet ewesen sei, war die ersammlung bemüht, sich über en Minimum der Forderung zu vereinigen, welches den ferneren Unterhandlungen mit dem Staate zum Grunde zu legen sein werde. Einverftanden war man darüber, daß eine Gleichstellung allet Actionaire dadurch erfolgen müsse, daß denjenigen, welche mehr als
in demselben dahin aus: „Es könne die Absicht
Geht aber hohekScnat von der Ukber- zeugung aus, dicser Bsirat-H und das Wahlrecht zu der Versamm- lung, MLM sic 1"!il)€i[i'ls soll, involvirc nothwkndig das Recht, an der entscheidenden Abstinnnuug Theil zu nehmen, also das Recht, welches die bisherige Verfaffung nur der hiesigen ckisilichk11Biirgtr-- so hat Hochderselbe
mitzustimmen.
entwedcr Von drr
Constitution Vom
gar nicht kennt,
()() Prozent ihres Anthcils am ?lctienkapitale bereits eingrschossrn hätten, das Mehrgezahlte aus den Kans- gelder]! vochg vrrgütct werden miiffe.
Nach vielseitiger Besprechung dcs Gegenstandes bc- sch1oß die Versammlung durch Stimmenmehrheit fol- gende Fmgcn zur Abstimmung zu bringen:
„Brschließt die Gesellschaft ihre Auslösung unter der
Bcdingnng: :.) daß der Staat für eingezahlte 60 Thlr. -- 1.5 Thlr., fiir 65 Thlr. - 20 Thlr., fiir 70 Thlr. -- 25 Thlr., oder [)) sük 60 Thlr. - 20 Thlr., fiir 65 Thlr. “ 25 Thlr., fiir 70 Thlr. - 80 Thlr., odcr endlich «) fiir 60 Thlr. » 30 Thin, fiir 65 Thlr. _ 35 Thlr., fiir 70 Thlr. - 40 Thlr. zahlt?“
Vei der ersten Abstimmung über die Frage nc] „1. er- gaben sich unicr 1384 Stimmen nur 918 dafür, es war nntbin die im Statute für einen die Auflösung der _Gxslelschafi bezWeckcnden Beschluß vorgeschriebene Maxorttat von L; der Stimmen nicht erreicht. Dagegen wurde bei der zweiten Abstimmung die Frage :ni |). von 991 Stimmen unter 1386 iiberhaupt abgegebenen bejaht, mithin die Auflösung der (Hcscllschaft fiir den “Fall beschlossen, daß der Staat für ge-
zahlte 60 Thlr. *- 20Th!r., fiir 05 Thlr. -- 25Th1r., fiir 70 Thlr. _- 30 Thlr. aks Ftattfgeld an die Actio- nairc gewähre.
Zum Protokoll iibckgabcn eine Anzahl Actionairc noki) cinen Protest argen die erfolgte Zulassung der Rcstantcn der 710: Zitate zur General-Versammlun , gegen den Verkauf der Bahn und gegen die Beschluß]- sähiqkeit der (Hencral-Versammlung.
Magdeburg, den 19. August 1848.
Der Vorsißcude des Ausschusses der Magdeburg-Wit- tenbergeschen Eisenbahn:(:§jesellschaft. (gez.) Deneke. [490b]
_ Da nach der gegen uns abgegebenen Erklärun des bctreffenden Herm Mi- 5 __ . nistcrs die Unterhandlungcn wrgcn Er- z,“"_="-'x werbung der Magdeburg: Wietenbcrge- --'-§F.*13» '-“““'- schen Eisenbahn seitens des Staates ab- --*-'L-_-_-“*“'!--qelmychen sind, so finden wir uns, um den Inhabern von Quittungsbogen unserer Gesellschaft, auf wclche die seit dem 15, Juli ('. fällige sicbcntc Ra- tenzahlung ganz oder theilWeise rijckständig geblieben ist, Gelegenheit zu geben, ihre Verpflichtung noch bis zum 30sten d. M. erfiillen zu können, zu der Anzeige ver- anlaßt, daß die Präflusion dcr Restantcn dcr siebcnten Acticn-Nate am 31stcn d. M. auSgesprochcn werdcn wird.
Magdeburg, den 23, August 1848.
Direktorium der Magdeburg-Wittcnbergrschcn Eisenbahn-Gcscllschaft, (gez.) Harte.
[557] Bekanntmachung. Ruhrort-Crefcld-Kreis Glad- bacher Cise'nbahn-Grsellscimft.
Die Herren Actionairc der Ruhrort- Crefeld-Kreis Gladbacher Eisenbnhn-Ge- . sellschaft werden unter Bezugnahme auf 7» den §. 11 der Statuten hieidurch auf-
. efordcrt, die fünfte Einzahlung von zehn rozent ihres Actien-Betrages, je nach
")ka Wahl, '" C"kfeld bei deuBankhäuscrn von Beckerath- , e_ilmaqn oder Gebrüder Molcnaar, m Kyln_bet dem Baukhause Salomon Oppen- .„15511“."* ““ «..„ Clkfi änxoks bn dem Bankhause Wilhelm
m&VÉrlin bei dem Bankhause MendclSsohn
op, spätesiens bis um 1 November 1) *
, * . . u et en 1 hierbei die Quitxungen Über die bishJ-i Tn „[Zeiisunngtti mit vorzulegen, indem unter denselben üfiyer die jest zu leiZendleHinzahluxtsg quittirt werden muß.
ug c! verwe en wir die Herren Actionaire we en der Folgen der Nichteinzablun der ur r"n - net auf die W. 12 und 13 de? Statiiieii.glichm Ze? Crefeld, den 22. AuBust 1848. D i e i r e c t i o n.
wiß mit vollem Rechte, aber eben so gewiß in entschiedene sprache zu derselben aufgehoben. durch §. 7 derselben, eben so wie die Beisassen und Juden, in direk- . tet) Gegensaß zur souveraineu Bürgerschaft gestellt. des Vorstandes nicht sein, in dieser Beziehung eme Beschwxrde zii Ziehen mit §, 11 und §. 12 der Verfassung, schließt sie in dem erhebrn,' da die von dem Vorpailamxnte empfyhlenen Grundsatze bet der Wahl eines Abgkorönetxtibsfkiiir" Tie koöl'stlsiM-Ye ?ixtibsvkrsTWF- d . 71 und a e 9 an i_e ie _qe takten zu reer er lung bkob1ckt Da abc? die allgemeine Gültigkeit des neuen dcutschen Verfaffungéxvcrkes, unbeschadet der bis dahin bestan- den," chsaffungkn dcr Canzelustaaten,“ gusgesprockxen wurden, so sei hjerbk!“ dt., bcschwokknk „wersaffungsnißßtge Weg einzuhalten, wel- cbm der “301.50 der Constitution»Erganzungs-Akte bezeichne. Nicht uin den Blirakb dcr Zsraelitxn abzuleiznen, sondern um die neue Ver- fassung aus verfassungsmäytgety Wege ins Leben zu rufen und da- durch “vor jkder Anfkchtung zu sichern, habe hochderselbe dem erwähn- Wir können nicht umhin,
wohnern mit Bezug auf den sie betreffenden Artikel in der Consti- tution das kärgliche Recht, bei den ihr Zntxresse betreffenden Gegen- ständen mittelst Abgeordneter aus ihrer Mitte, welche in jedem cin- zelnen Falle nach vorgängigem Rathschlusse durch den älteren Herrn Bürgermeister eingeladen werden, in der gesehgebenden Versammlung zu erscheinen und ausschließlich über ihre eigenen Angelegenheiten Wie weit von diesem dürftigen, in der lexikon Zeit etwas erweiterten Rechte, das eine sehr beschränkte materielle Eman- cipation dieser ehrenwerthcn Mitbürger in Aussicht stellt, zu dem Rechte sei, über die neu einzusührende Gesammtverfassung entscheidknd uud gleichberechtigt mitzustimmcn, und wie dieses leßterk in eben so fundamentalkm GegensaYe zu dem §. 51) und der ganzen Constitution als im vollen Einklauge mit dem besseren Rechte der Nknzrit siehe, das bedarf keiner weiteren Ausführung- hierin, auf preiswürdige Weise, in Widerspruch mit der für ganz an- dere Verhältnisse gegebenen Verfassung tritt, so konnte gewiß der kon- sequentenAnwendung desselben Grundsaßcs auf alle Klassen der Aus- geschlossenen nichts entgegenstehen. Noch müssen wir bemerken, daß die Prinzipien der Conßitution Von 1817 und die, welche der neuen Ver- fassung Deutschlands zu Grunde- liegkn, so durchaus entgegengesetzt sind, daß die Annahme einer Veränderungder Verfassung, Welche jei-czweimal an eine Ueberzahl von zwei “Drittheilcn der Mitglicdkr des Senates und des geseßgebenden Körpe-rs und dann noch an die Zustimmung von zwei unter den drei beworxugten Ständen unter unendlich weit- läufigen Formen knüpft und so fast zur Unmöglichkeit macht, jeßt zu einer unabWeisbarcn Nothwmidigksit gcwordcn ist. So ist es in der That unmöglich gekvordcn, nnter dk]! gegenwärtigen, vor 31. Jahren von _keinem Sterblichen vomuSzusehenden Verhältnissen nach dem §. 50 dieser Verfassung zu virfahren, Welcher vorschreib1, im Falle der Verwerfung binnen drei Jahren nicht wieder auf die Constitutions-
626
schon hierdurch selbst einen wesentlichen Punkt dieser VerfassutZ, ge- m
ider- Die Landbewohner sind nämlich
Der §. 50, ver-
Wenn also hoher Senat
nshmen.
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|.;70] Bekanntmachung. _,M_W„_ Auf der Bahnstrccke, dcn Perrons, in 77 den Restaurationen und in den Wagen - ; der Thiiringischen Eiscnbahn-Gescllschaft (_“Z-smd verschiedene Gegenstände gefunden _“. Worden, welche von den Eigenthiimcrn „"ck-":““ bis jest nicht abgeholt Wurden. Wir haben zum Verkauf derselben einen Termin auf
den 18. September ('., Nachm. 2--4 Uhr, auf unserem Bahnhofs hierselbst anberaumt nndmachen solches hierdurch bekannt, mitderAuffordcrung, etivani e uns noch nicht mitgetheilte Eigenthu":I-Ansprüche spa' test_cns bis zum Verkaufs-Termine geltend zu machen.
Erfurt, den 22. August 1848.
Tic “Direction der Thüringischen Eiscnbahn-Gesellschaft.
[522] König!. Iusiiz-Kanzlei zu Celle. Demnach der Amtsverwaltcr Nitscher zu Rethmar all- hier zur Anzeige gebracht hat, daß im Laufe deö ver- floffencn Jahres zwischen ihm, als Käufer, und dem Kammerhcrrn Theodor von dem Bussche zu Hannover, dem Ober-Appellationößerichts-Prokurator Wolde in Ccllc, als Kurator des Nachlasses Weiland Vicc-Obcr- Stallmcisters von dem Busschc, untcr Beitritt des Raths Wichmann zu Celle, als Spezial-Fkumtors fiir die' Kre- ditoren dcs Weiland Domherrn von dem Busscbe nnd dicses Leßteren selbst, als Verkärtscm, untcr Genehmi- gung des Pupillc-n-Kollcgiums der hiesigen Königlichen Justiz-KanYei em Vcrkauf Und Kaus-Kontrakt abge- schlossen, zuxolgc dessen derselbe das von dem Busschc- sche Rittergut Rethmar (am Teich), in der Königlichen Amtsvoigtci Ilten belegen, jedoch mit 91:1I1mhme cini- er (Hrnndsiiicke und Berechtigungen, an sich gebracht Zabe, daneben auch Vorgetragen hat, daß zu dem gedachten Gute Grundstücke und Ge- rechtsame genußt seien, Welche bis vor kinigck Zeit im Lchnöverbandc gestanden und_originirten 1) aus einem von der_ Grafschaft Stolberg-Wcrnigc- rode auSgestellten Lchnbricse als Kunkellchcn, 2) aus einem von der Krone HannoVer, und 3) aus einem vordem von der Grassxbast Naffau- Spiegelberg, cht von der Kto.!c Hannover ausgr- stclltcn Lehnbricfe als Mat1nlchen; daß diese sämmtlichcn drei Lehen der Allodification unter 9 en; daZ Herner m] 1. die Kinder der tvciland Gräfin von Kielmmmöex ge, geb. von dem Busschc, wclche im Falle drs kinderloicn Ablebens drs Domhcrm von dem Busschc und des Kammerherrn von dem Busschc in den An- thcil des zuleßt Vcrsterbcndcn dieser beiden Gebrüder, nach §. 7. des Allodifications:(»Jcscßcs vom 1:2. April 1836, succedikcn würden, den Verkauf der gesammten aus dem vorhin gedachten Stolberg-Wernigerodescheu Lehmbricfe originirendcn Grundstuckc und Berechtigun- gen cnehmigt haben; , da? :.:] 2, zu diesem Lchen 239 Morg. ()1 [IRnthen Ackerland, im Miihlcnfclde belegcn, und 13 Morgen 58 [IN. Wiesen (die faule Wiese genannt) gehören; ml 3. dieses Lehen in dem Patronate iiber die Pfarre zu Rethmar und verschiedene geistliche Znßitute (Küster- und Schnllehrersiellcn) bestehe; daß endlich, da im Falle des kinderlosen Ablebens des Domhrrrn und des Kammerherrn von demansche die Hälfte des zuleßt Verstetbcndtn an diesen 30!) 8115. 2 und 3 verzeichneten Grundstücken und Berechtigungen an die Seiten-Verwandten, die von dem Bussche-Wali- beck, fallen würde, ihm, dem Käufer, hiervoti nur die ideelle Hiilfte verkauft, jedoch der Nießbrauch ["S-dahin, daß der levte der Gebrüder von dem Busschc miiTodc abge augen sein werde, vorbehaltlich der Lehnösruchte des terbejahres, gesichert sei; und sodann zur Sicherheit wegen etwaniger aus dem ihm verkauften Gute Rethmar ruhender tinbekanyter dinglicher Ansprüche nm Erlassung ciner Ediktal-Ctta- tion bei aus nachgesncht kat, diesem Suchen auch statt egeben isi, als Werden rast dieses Alle und Jede, weche in dem Vorstehenden nicht bereits gedachte ding- liche Ansprüche irgend einer Art, sei es, aus welchem Grunde es wolle, zu machen oder die Richtigkeit dcsim Vor chenden enthaltenen Sachverhältnisses zu besfreiten Wi ms und im Stande zu sein vermeinen, peremtonsch vorgeladen, in dem auf den 19. Oktober d. F. zur Angabe und K!armaMng derselben auf ?iefiger önig- lichen Iuftiz-Kanzlei mags 12 Uhr krat dieses ange-
Veränderung zurückzukommen. rückseßung, welche die hiesige israelitische Bevölkerung in Beziehung auf die, bevorstehende Wahl eines Verfassungsratbes erfährt, in dem regenernten De111schland ohne Beispiel ix] und in direktem Widerspruche nut den Grundsaßen sieht, welche bei der Wahl der Reichs-Versamm-
an die Rechte dsr souverainen Bür_ers at cknii 1 ii dcxselbc einer der bisher ausgeschlosZ-m'ßh Klas? pf s maß ertheilt worden, auch den anderen ohne allen Anstand gewährt werden koxmte, so muß die Zurückseßung, welche die Mitglieder unse- rer Gemeinde hierbei erfahren, als eine durchaus nicht gerechtfertigte erscheinen, welche auch, wie die neuesten Erfahrungen beweisen, dem sSllbnsije “erlexchßtete-r MitbüZzer keinesweges entsprichi. :* km, a war enter er a un s-Veränderun '- sem Wege erzielt werden sofll,ss g 9, wenn sie auf dre können und wahrscheinlich bevorstehcnde Verhältnisse so tief in den ganzeii Organismus deo Verfassungswerkcs eingreifen wiirden, daß alle bis dahin zu Stande gekommenen Vorarbeitsn neu begonnen Werden müßten. Vorganges diescr Angelkqenheit auf diesen Gegenstand zuriickxukom- men, und bcschränkcn uno einstweilen darauf, * richten: Hoher Senat wolle von dieser unserer Erklärung Krnntniß
Wenn also feststeht, daß die Zu-
- . _ _ . lung in Amvendun ebracht und in den ru d
e-tste, wovon „die ganze „Constitution durchdrungen isi, ent- deutschen Volkes aJsgIsprochc-n, wenn auch CZK" FIT" „TF schieden von dteser definitiven Abstimmung uber Veränderung noch nicht von der National = Versammlunq sanctionirt sind
„ ganzen Verfassung. aus. Da6_ Gesev pom 3. Zum“ wenn fich ferner herausstellt, daß die Mitwirkuuq zu und ati 1823, wvrauf hoher Senat sich bezieht, ertheilt den Landbe- dem neuen nur beratbenden Versassungörathe i'ntweder nicht
„ oder, da rn zeat- und rechtsge-
Es leuchtet von
nicht mit Vertrauen entgegensetzen
Wir behalten uns vor, nach Maßgabe des weiteren
.
unser Gesuch dahin zu
Gisenb ahn = Verkehr.
Niedersihlcsisch-Märkisihe Eisenbahn.
Die Frequenz auf der Nicderschlefisch-Märkischen Eisenbahn be- trug m der Woche vom 13. bis inkl. 19. August “1848: “11,817 Personen und 24,462 Rthlr. 0 Sgr. “.? Pf. GrfammtEimmbme für Personen-, (Hüter- und Vich-TrauSporr :(., vorbehaltlich spiite- rer Feststellung durch die Kontrolle.
. *..-
festen Termine 5111; pruoijcio ["'-“181411510105 ct [de.r- [xetui 5i|amii sicb einzufindcn. Urkundlich Celle, den 4. Zitli 1848.
[540] Vorladung.
Nachgenaunte in dem Jahre 1827 im Königreiche Sachsen geborene und in hicsigcn Landen militairpflich- tige Individuen haben bei der im Monate Dezember 1847 stattgefundenen Rekrutirung sicb nicbt gestellt und werden, da ihr Aufenthalt nicbt zu ermitteln gewesen ist, in Gemäßhcit §. 81, des Gesetzes über Erfiilinng der *))kilitairpflicbt vom 1. August 1846 hiermit vorge- [adrm binnen einer doppelten sächsischen Fl'isi, und läng- stens bis Ende Nchmbcr 1848, sich bei dcr Obrigkcit des bei cines Jeden Namen angegebenen Geburtsortes persönlich zu stellen und behufs der Erfüllung ihrer Militairpflicht anzumelden, unter der Vrrwamung, daß fie außerdem nach Ablanf dieser Frist als Attégeirctene werdcn betrachtet und hinsichtlich ihres Vermögens den Desertcurs gleich geachtrt wcrden,
Zwickau, am 8, August 1848.
Königliä) Sächsische Kreis-Tirection. E. Heubner.
© Verzeichnis; der Absenken.
Nr.] Vor- und Zuname dcrsclbcn. ] Gedurtéorl. 1 Carl Heinrich Eduard Bergner Stollberg,
2 Johann Christian Theodor Friedrich Chcnmiß.
3 Friedrich Adolph Gläser desgl.
4 Friedrich August Ferdinand Jähnig reögl,
5 Johann Heinrich Lchmann deEgl.
() Johann Carl Wilhrlm Eisinger Mittweida.
7 Johann Anton Sabath Chemnis,
8 Bernhard Franz Wieck dcögl.
9 Carl Wilhelm Müller Schneeberg. 10 Johann Gottlieb Popp Hauptmannsgriin 11 Carl Heinrich Benjamin Bley Markersbach. 12 Friedrich Wilhelm Heckel ?)?nppertögrün. 13 Christian Heinrich Löffler Schwand.
14 August Friedrich Wohlrab Falkenstein.
"Mylau,
15 Friedrich Georg Kneuer
[472] Ediktal-Ladung. Der Tischlekgescllc Friedrich Wilhelm Reppel von hier ist im Jahre 1815 in die Fremde gegangen und hat seit dem Jahre 1817, wo er das ]cxztcmal aus „Zeu- lcnrods an seine hicsigcn Anvcrwandtcn geschrieben, von scincm chen odcr Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Da Reppcl's Vermöicn in 190 Thlr. besteht, so ha- ben die Geschwister dcffilbeu behufs der Tocherllärung dcffklben und der Aiisantwortung seines Vermögens an die nächsten Erben auf öffentliche Vorladung in (He- mc'ißhcit dcs *))?anoats vom 13. November 1779 und des Gescßeö vom 27. Oktober 1834 angetragen, und es wird demnach genannter Friedrich Wilhelm chpel unter der Vcharnung, daß er bei seinem Außenblciben fiir todt erklärt und sein Vermögcn denen, Welche die nächsten Rechte darthun, werde verabsolgt werden, so wie alle diejrnigen, Welche an. dessen Vermögen Erb- und sonstige Ansprüche zu haben vermeincn, bei Sirafc des Ausschlusses und bei Verlust sowohl ihrer An- sprüche, als auch der Rechtswohlthat der -Wiederein- schung in den vorigen Stand, hierdurch geladen, den 22. Januar 1849,
Vormittags, an hiesiger Gerichtsstelle cntWeder iu Per- son oder durch gehöri legitimirte Bevollmächtigte Zu ersckieiuen, ihre Ansprü e anzumelden und zu bescheini- en, darüber nach Befinden unter sich und mit dem „zu Festellenden Kontradiktor rechtlich zu verfahren und bm- nen 6 Wochen zu beschließen, hierauf aber
den 10. März 1849 der Zurotulation der Akten und
den 31. März 1849 der Publication eines Erkcxtntniffes, welcheöxriicksi tlich der Außenbleibenden nach Verlauf der zxv'olften _" lk- 1ag6siunde für publizirt erachtet werden wird, gewartig u em. 3 Liuswärtige Intereffentep haben Wegen Annahme kiins- 1iger Ladun en und sonstiger VerfüYngen VevoUmach- tigte im bieigen Orte be! 5 Thlr. trafe zu bestellen.
Elterlein, am 16. Juni 1848. Das Stadt ericht allda. Müller.
Das Abonnement beträgt: 2 Rkhlk. für X "fahr. 4 Rehlr. . Zöahk- 8 Rthlr. . ] Jahr. in allen Theilen der Monarchie obne preis-Erhöhuns- Bei einzelnen Kummer" wird der Bogen mit 21,- Sgr. berechnet-
|]8.
3
31 n L“) a l !. Amtlicher Theil.
_ D e u t 1“ ck [ a n d. Bundeöälngelegenheiten. Frankfurt a. M. Verdanrl-mgcn dcr vktsnffunqqebcnden Ncicbö - Versammlung.
“' ?sterreiä,_ Wien. Önndsabreibcn deo .*miscrs. » Zicgcs-Trocbäen N.,MWLU'S. * Triest. Dem Feldnmrsämll-LiiiiermntGvnlai raö Ehre.- k'UkKUMZ'k erlieven. » 2!us._vcbun_q dcr Blofade.
Schles'v*.8*zyolsteijt. Flensbu'rg, Tmppcntnnstéiimq.
Frankfmt. Fraukfnrt a. *.N. Vcrlmndlitnqcu ["e-r gcsrtzßechdcn Versammlung, “ ' 7
. , A u s l a n d. Frankreich. National-Vcrsammlung. Schluß dcr Lrbatéc iibcr
kk" Ullkkksllck)UUJSÖUW unc Autoriation r ericbtlicbcn Ver'ol nn Wms Bianc'öUimd Q“"ffxkiike'cx. _-- sPariHJ,."Veéikmftimq dcr beiieiixan? gcklagtcxl Nepraxcntanten. _ Vermischtes. “ *
Großbr*tan,ien und Irland, London, Grhcimemtbs-S*ißung, '" Hofnachrtcht. "' "7“de „**?bnlikuffell reist nach “irland. --- Pailamcnts- Vcrhm1dlungeu:_ Diplomatische Vrrbindnnq mit Nom; Vanconvcrs- „Kusel. - Vcrminbtes. _- Akmenftcncr in "irland
Belgiey. Brüssel. ?litsfaix im Eiskllbalin-Crtr'aq,
Schch Thurgau. “_lechc ])|*„ _xrcm'z ,mä,*zx§_xj,.n_ Appctt" zel! J. Rh. Verwerfung dm“ "enen Bmtdcsveriaffunq in! (Hioßcn Mathe. - (Braubiindtcn. Jtalicnisabc Jlsjckxtljngé' ' *
Türkei. Konstantinopel. Crncnnnngcn, '
Handels: und Böt'fen-Nachrichten.
Amtlichcr Theil.
Se. Majestät dei" Riinig habs" Allex'gnädigst qcrubt;
Tem Geheimen ?)iegic'rittiqö-éiiabi) Hadn'in Maqdeburg den Rothen Adler-ercn zw-itei' Iilasse mit Cichcnlaub; dkm friiheren Superintendenten, cvangclisehen Pfarrer Schulz in Hirschfeld, Kim's Preußisch-Holland, dcn Rotlymt Adlk'k- ):!"de vicrtck Klasse“, so wie dem Ortsrichter Christian Peucfert 3a RVMM, im Regiemnqs- Bezirk Merseburg, dns AUZMWÜL? Ehrenzcichin 511 vrrleihcn. *
Ter friihere Zusiiz-Kommiffarius und Notarius 311 Königsberg in reußcn, Ibm“:Landesgerichts-Ratl) a. D. Ciclinger, ist mit drm haraktcr als Zustizratl) zum Justiz-Kommissariuö bei dem Geheimen
Ober - Tribunal ernannt worden.
_ Angekommen: Der General-Major und General Tx ];; Juin- Sr. Majestät des Königs, von Below, aus Malmoe,
Der General-Erb-Land-Postmeister im Herzogthum Schlesien, Graf von Reichenbach, von Leipzig, «»»-m
Reglement für die Schntzmannscbaft zu Berlin. Mit Bezug aus die Königliche Verordnung vom 23. ZW!“ d. Z., die provisorische Bildung einer Schuhmannschast für Berlm betref-
fend, und im Verfolg dechkonnkmachung ch Polizei:-Präsidiutns Dt"!!! ;
22. Juli d. I. wird mit (Heuebmignng des Königlichen Ministeriums
dcs Junkrn nachstehendks Reglement xm“ allgemeinen Kenntniß gebracht: “ |
.B- . , Die Schußmmmschaft ist ein Organ der chterung Fur Auf»-
rechthaltung der äußeren Nuk)e,Si«1)e:1)i'it und Ordnung in dem Po.- ,
lizei-Bezirke der Hauptstadt Veiiin. Sie hat alle Richte und Pflichten der exekutiven Polizei-Bcdmtlit. B. *.. T*ée gesammte Schuymannschaft wird vUo_n ,rinem Odetsten be- fehligt, der seine Weisungen Vom Polizri-Prasidium empfangt. Dieselbe bkstcht ' K) aus vier unbsrittenmt Abtheilunge'n, deren jkki' sii!“ cm Stadt“ rrvier bestimmt isi. 1.) aus einer bmitte'nkn Abihkilung fiir dit? Umgebung?" der Stadt. „B. F5. . An dcr Spitze jeder Abtheilung stcht ein Hauptmann. Df!“ Hauptmann der berittenen Abtheilung ist Zugleich Adjutant
des Obersten. _ _ ", _ Ikdk unbe'rittcne Abtheilung hat mehrere Lirutenantz als Un,-
terbefcl)lsl)aber. ' „' „ , ' Die unmittelbare Le1tung und Ysansstcbtigung von xe 10 [»:s 20 Schuymännern fiihrt ein Wachtmeqter. Für jede Abtheilung sind mehrcrc Wachtlokale (Bezirkswmhcn) eingerichtet.
§. .'“). In die Schuhmannschaft jvkrdcn nur unbescholiene nnd rüstige Männer aufgenommen, von welchen zu erwarten ist, das; sie „fick,? stets verhalten werden, wie es einem gebildeten Manne, „semcn Mtibllkgkkn ge enüber, gezicmt, und wie es der Beruf der Wachter dcs (Hrseyes erffivrdert, _ H'. 6. Der Oberst der Schußnmnnschast wird vom Ministerium des In- nern, das übrige Personal von dcn), Polizei-Präsidium ernannt.
igeseßten pünktlich Folge zu leisten. Dienstvrrgehungen derselben wer- den in gleicher Weise bestraft, wie die Dienstvcrgehungen der anderen exekutiven Polizeibeamten.
§. 8. “DU regelmäßi e Dienfi der Schußmänner besteht in Patrouil- lireu auf den Straxen und öffentlichen Pläycn.
Q“ 1 Im Dienst muß jeder Schußmann die vorgeschriebene Dienste kleidung und das Seitengewehr tragen.
§. 10. Die Schubmannschast soll ihre Aufgabe (§. ]) durch Vorstel- lung, Ermahnung, Auffordxrung, überhaupt durch Mitth der Güte,
Staats-Ll
Berlin, Mittwoch den 30- Au
„. /. “ _ _ Finanzen erfolgt. Die Scbußmänner haben den dienstlichen Anweijungcn ihrer Vor:-
Preußischer
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zu ci'fiilxen suchen. Sie" hat dabei nicht allein skikk]! Ejngxifs m die' ga'seyiickéen Fte'iba'ircn des Volks, sondem ansb alle' 1!!l:1i*thi_0kn Stö- nmgcn und Belästigungen dcs iiffx'ntlichkt: Vt-rkt'dro sorgfältig zu vermeiden.
Zur AnWe-ndung von Zwangömaszregcln dütfen die Schußmännkr pur dann iibergckzi'n, wenn die Mittel dkt Giite sich als erfolglos odcr unzureichend erwiesen haben. 11 '
Ter Waffe darf sich der Schnßmatm mn mr Léwa“ gewalt- samer Angriffe ge'gen seine Personlßkdienkn.
H, *.
Verhaftungen diirfen nur untcr gcnauestcr Bkobachtang der Vor- schriften des (Heseßco vorgrnommrn werdcn.
Zeder Vcrhastete isi sofort auf die Bezirkowache zu NWR" und
* von da unverzüglich dem Revier-Polizei-Rommissarius vorzuführen.
§, 13.
In gcschlossener Muffe dürfkn die Schuytnänner nur auf Beisl)! kks Lbé'kftkn oder eines von demselben dam crmäcbtigten Untrrbs- fehlshabch auftretkn. 1
§, [ .
Auf das Allarmzeicbcn der Bürgct'Mvr » Gensralnmrsch _ so wir auf das Feucr-Signal, muß die nicht diensttHUMde Schuß. mannschaft jcderzeit 311 ihren Sammelplätzen eilen.
' 15.
I. In Betreff der SuSpension, Entscyimg und unsrkiwiliigkn (Fnt- ;
lassung der Schußmänner und deren Befehlebabrr kvmmx'n die allgr- meinkn geseßlichkn Bestimmungen Ws! Atiwendung. X.. 1 b.
Das Vorstehende Reglement soll öffentlich b:“kannt grmacbt Mr- den, Ein Abdruck deffelbx'n, so wil der brsondkrcn DisnstvorsMiften, ist einem jeden Mitglieds der Schuymannschzft zu übxrgrbcn.
Birkin, dyn 28. August “1848. *
Königliches Polizei-Präsidium. von Bardeleben,
11ichtam11ichcr Theil. Deutschland.
Bundes -Llngcirgcnh'eitcn.
Frankfurt a. M., 2-1. Ang. (O. P. A.Z.) bipste Sißttng der verfasst:nggebcndkn Rrick)s--Vcrsantmlung. (Schluß.) I)irichs-Ml'nistlr von Schmerling: An das Ministerium de's Zn- nrr" sind ntc'hre're- Zntrrpcllntionmr _qe-richta't worden, die :ck nun die Ehre (mhm: jvi'rde', der Reihe nach zu bcantwortcn. Die erste Zn- tm'pc'llation ist cingrbracht worden von drm Abgeordneten Ja!)", sie lautrt dahin: „Von dem Untm'zciihnctm- ergeht eine Anfrage an den Reichs - :).)kinistcr des Innern, ob dicéskciiipsgmvalt kcine entschä- denden Schritte gcgkn das wiihlcrischc Treiben der komnnmistischcn Vcroine dm“ sogenannt." Radikal-Demokratcn thun will (Heiterkeit), die eine Vcksvwöknng gegen Oidmmg, Recht und Freiheit bilden und ("3 auf cinen blntigcti Bürgerkrieg anlegen.“ Meine Herren, das :))Tinisterium erkennt, das; das Vcrkinsrecht eines der heiligste", eines der uncutbshrlichstcn für wahre Volksfreihe'it ist (Bcifall), es ist von diesem Grundsatz diirchdrungcn, allein das Mitiiste*ri11111 erkcnnt ebenso sebr, das;, wie jede in ibrmn Bcgriff noch so prciölichc Anstalt idrc Gränxe' hat und xu eiuer schädlickdc]: Werden kann, dich auch alleidings bei cinem Mißbrauä) dsr Vcrcinc dll Fall sein könnt?, *Das Mini:- slm'ium [*ält si.b also an jene Gmixdsäßk, die' untcr dci“ Contrast na"- tnr drr Minisit'r in dcm ?lnsrufc dcs Ncii'l)SVL1“!vksej*ö an das 8Wik anögesprockvrn sind, und worin ('I (wißt: „“O-'n'. Wrbrcclwrischcn Trei- bi'n und der “;),iigcllosigki'it werde ich mit dem vollkn Gewicht der
6521-1le entgegentreten.“ Darin bat daI Ministerium sich jene Bahn 7
vorge-zsiibnct, dic aucb, was die demokratischen Vc'reinc bi'tn'fst, allen- f.*:.ll:* Zn betreten se'in wird. Das Ministe-ium bemcrkt aber dabei besonders, das; die' näckiste Aufgabe, dcr Gescylosigkcit entgegenwirk-
tcn und den friedlichen Bürger vor strafbaren Handlungen zu 11180501,-
kinxr jcdrn cinxclnen .*)ikgisrimg oblic'gi', und das; die'se darum zuniichst auch berufen sein Wkl'dl'll, in der angedeuteten Richtungihre Pflich- ten zu erfüllen. Eine fcrncrc Interpellation ist eingebraM worden von dem Abgeordneten Röder etwas umständlicher und Von den bei- dcn Herrcn Abgcordnctcn Merk und Kolb etwas kürzer, brtrcffcnd das Aiwfuhr-Vkrbot von edli'nMetallcnauöOcstcrkcick). Es istderlwhenVer- sammlnn bekannt, daßam1-1.JulidicNational*Versammlungbcschlosscn hat, da das von der österreichischrn chicrun erlassene und später ver1ängcrte Ansfuhrvcrbot von edlen Metallen owohl fiir Oksierreickz selbst, als fiir die dcutschen Staaten große Nachtheile habe, und das: cine solche den iibrigen deutskbcn Staaten gegenüber nicht zu recht-
fertigcnde “))kaßregel mit der Einheit Deutschlands unverträglich ski. -
Dieser Beschluß der National-Versammlung isi kurze Zeit, nachdem er gefaßtwurdc, an das Reichs-Ministcrium gelangt, um: Von diesem ist eine Mittheilung dcsse'lben an das österreichische Ministerium der Es ist eine Crwikdcrung an das Ministerium des Reichs eingekommen, die im Wcsentlichcn dahin [amet, das; das Ji- nam-Ministerinm anführt, es habe nur drr sehr laut ausgesprochenen Volksmeinung, und nachdem bedauerlichc Schritte sogar in gewalt-
samer Art an der Gränze zur Vcrhinderung der Ausfuhr von“ edlen-
Metallen stattgefunden haben, damit entsprochen, daß es dieses Aus- fuhrverbot erlassen habe. Es habe damit nur dem Drange des nächsten Bedürfnisses gebuldigf, es erkenne aber selbst, da auf die Dauer ein ähnliches Verbot durchaus nicht durchuühren sei, und habe drshalb, da es die Verantwortlichkeit' iir eine so entscheidende Maßregel auf sich allein nicht nehmen wolle, den“: österreickischen Reichstage weitere Maßre eln in dieser Beziehung überlassen. Wie Ihnen bekannt, meine Herren, ist allerdings diescr
Gegenstand bei dem österreichischen Reichotage zur Sprache gebracht,
nzeigcr.
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Alk poß-Anßalten des In- und Auslandes nehmen Bexeamxg arif dieses Blatt an, für Berlm die Expedition des preuß. Staats- Anzeigers:
Behren-Straße U:. 57.
" "LFZ“.
an einen Ausschuß Verwiesen und von diesem jekt schon der Antrag '
grstcllt wox'den, daß dieses Verbot sofort aufgehobcn Werbe. Wir dürfen daher hoffen, daß in der nächsten Zeit bereits dieses Verbot xuxiickgéttommen wird. - Eine Weitere Interpellation, die dem Mö- gistermmszugckommcu, ist die von demHerrn Abgeordneten Berger“, sie betrifft die noch rückständigen Wahlen von Abgeordneten aus Böhmen. Auch diese Interpellation bezieht sich auf einen Beschluß drr National:Versammlung, der dahin ergangen ist, es möge der Bunchtßg sofort an die österreichische Regierun die Erklärung er- lassen, das; sie Alles aufbic'tc', um die noch rück ändigen Wahlen in Böhnu'n anzuordnen und den ungestörter: Fortgan der elbeu zu schützen. Dieses Ersuchen isi an die österreichi che egit- rung sofort gerichtet worden, und da dem Ministerium des Zn-ncrn bekannt wurde - offiziell isi ki'ine Crwicderung gekommen _ daß in der That eine Menge Abgeordnete, namentlich aus Böhmen, in dieser Versammlung fehlen, so ist schon vor längerer Zeit ein wie- derholtes Ersuchen in dicsem Sinne an das österreichische Ministerium gorichtct :voxden. Das Rcickis-Miuisterium hat also dasjenige vor- gekehrt, was es von seinem Standpunkte in dieser Hinsicht vorkehreu kvuntk. Endlich ist eine Interpellation aucb noch von Seiten des Marine-Ansschusses dahin erfolgt: der Marine-Ausschuß interpellirt das :)lciibs-Ministerimn wegcn baldiger Errichtung eines Matine- Tcpartemcnts. Diese Interpellation ist erst gestern dcm Ministe- rinm ;ugkkommen, 1111 erlaube mir aber die Erklärung dahin abzuge- ben, das,- ich am “1. September diesc Interpellation zu beantworten die Chro babs" Wrrdc. --- Jahn stellt den jedoch nicht genügend gcstiißtcn Antrag, einen Sicherheits-Ausschuß gegen das Treiben der wiihlcrisckvrn Vereine niederzuseßqn. Wesßndonckjbeanßagt da- gkgcn: „Ju allen deuiychen Emzclstaaten ist der im Marz. d. J. rücksichtiich des Vereinsrechts cnzgetrctene 51:11:13 quo bis zur Publication eines desfallsigcn thchsgcseßes aufrecht zu erhalten. Alle cntgcgcusteheuden Vestinmmngrn sind ungültig.“ Kolb ver- langt, dem Reichs-Ministerium auf:,ugcben, auf sofortige Freigebung der mit dem Ausfuhr-Verbote belegten Metalle aus Ocsierreich hin- wixkcn. *Der Antrag wird an den volkswirthschaftlichen Ausschuß gewiesen. Eisenmann iibcrgicbt Zwei Anträge: „1) In Erwä- gung, daß Oesterreich durch eine gemeinsame Verwaltung und Ver- tretung mit Galizien und dem nördlichen Italien aufhören würde, ein deutscher Staat zu sein; -- in Erwägung, daß Oesterreich durch eine solche Vcrmischung mit fremden Nationalitätyn nicht in der La e wäre, sich innig an Deutschland anzuschließen, und sohin durch_ diexie Vermischung die deutsche Einheit gefährdet wird; _ in Erwägung, daß eine Armee, die neben Tcutschcn auch aus Polen, Kroaten, Slavoniern, Ztalimern :c. besteht, nach der Erklärung des österreichiscbcn Ministeriums nicht als eine deutsche bctmch- 11-1, wohl aber der Freiheit gefährlich werden kann, er- klärt M dmxfsche :)kkjchs.Vc-rsnmmimig cin so1ches ZusamMen- Wi'rfe'n verschiedener Nationalitäten für unzulässig, fordert, nach dem Vorgange Preußens, gxtrcnnte Verwaltung, getrennte Vertretung und getrennte Armeen fiir diese Länder, und beauftragt die hohe Central- gcwalt, kräftigst dahin zu wirken, daß dieser billigen Forderung der .*)Tcicbs-Versannnlung Genüge geleistet werde, stellt zugleich an die hohe Centralgi'walt das Ersueben, iiber den Erfolg ihres Einschrei- tens der .*)icichs-Vcrsammlung einc Vorla ? zu machen.“ 'Der ZWi'ile Antrag lautet: „In Erwägung, da; die Ungarn von den Kroaten („zart bedroht werden, indem eine Armee von 811,00" Mann in Ungarn einfallen soll“, -« in Erwägung, daß die Ungarn von Skill" der österrciihischen Regierung nicht unterstüvt werden, es im 155egcntbeile nur zu sehr das Ansehcn hat, als wolle man die volle Selbstständigkcit Ungarns mit Hiilfe. der'Kroaten verhin- dern; in Erwägung, das; die Ungarn dcm kcntschen RM) und namentlich der deutschen RestbS-Versammlung freund- lich entgegengekommkn sind, und dieses tapfere Volk durch alle seine Verhältnisse zu einem innig?" Bündnis: mit Deutschland gedrängt wird; in Erwägung, das; Deutschland.? aUseitigcs Interesse tin staikcs und blühendes Ungarn fori'crt, stellt die deutsche Reichs-Ver- smmnlung an die“ hohe Ccntralgewalt das Ersuchen, sie“ wolle nicht blos m:“t dcr österrcichisckcn Regierung „xu Gunsten Ungarns unter- handciu, sondern aueh Ungarn gegen die Kroaten durcb Rath und That untcrstiiycn.“ (Lebhaftcr Beifall.) Vogt fragt an, Warum das Reich.)=:“Niniftcriimt auf seine nculiebe Anfrage hinsichtlich der reactio- nairen Bestrebungkn in Siiddcut-sMand nicht geantwortet babe? I)ieiilis-Ministcr von Schmcrling erklärt, daß er, den Bestimmun- gen des Gesetzes gemäß, eine schriftliche Mittheilung erwartet habe. Vogt erinnert, das; damals das Gcscß noch gar nicht vorhanden chcscn sci. Rel) verlangt Erfüllung der von dom Reichs-Ministe- rium ci'tlzciltcn Zusage, daß es die erste Arbeit dis oervoilsiiindigten I)iinistcriums sein Werde, ein Programm in Bezug auf die auswärti- gen Angelegenheiten vorzulegen. _
Es wird zur Tagesordnung, der spezieller: Diskussion dcs Arti- kels 111. der Grundrechte, zuerst über §. “1“1 (jeder Deutsche hat volle (Maudeno- und Gewiffensfrcihcit) _qcschrittcn. Die National-Ver- sammlung erhebt einen Antrag von Zimmermann über Art. 1". und "'., nach der Abstimmung über die einzelnen Paragraphen cine Gcsammt-Abstimmung vorzunehmen, zum Beschluß. Zu 9". “11 wer- den vom Präsidenten Vcrschiedcnc Amendemenls verlosen. Thinnes von Eichstädt wünscht qleichfalw in dci“ katholischen „Kirche Synoden, aber nicht, das; die Vifchöfe blos Crekutivbkamte werdcn, wie gestern vorgeschlagen wnrde; cr wünscht gleickxfallo Vcrückßxh“ un der Ge- meinden, aber nicht, daß ihnen das Recht zustehe, die „ei [ichen ab- zusetzen, so daß diese zu Gemeindedicneru werden. Er erklärt sich siir Trennung auch der Schule von der Kirche, wenn die Hirche vom Staate getrennt wird. BPZ)!“ aus Bamberg begründet 'em Wende- ment: Jedi'r Dcuts_cke hat volle Glaubensr, Gx'wiffmk-MI-ZFW
]ioussreiheit. Schmidt aus Schlesien: Ick gion“, , „ Religions-Gemcins-bast bestehen kuzu, welche„kik VÖ , . W freiheit ihrer Mitglieder _prok . _Eme s. ck P h.- sahaft, die Vikakilht 1151“ __ __ U-Vlkéxsmx ; , ., ide zur Aufgabe, die g,“ ,: def - “kk “;ck-md , Darßeilunseimo “brMW m jeder 1 "Y""