An der Vcraibmig dex Boxiawn 111 einer Kommisfion werde seine Partei 1169 bcxc1tw1111g_bctheiligen, ohne hieraus jedoch einen Schinß auf 1hre ZusUmnnmg zu den Vorlagen selbst ziehen 311 [MW-
Tsr N11g.1)r. Loewe (Bochum) bemerkte, man sei in Tcutichia11d mit den direkten Steuern 11011) nicht auf dem Punkt angelangt, das; fte ganz unerträglich wären; aber Jeder- mann sage doch schon, was der Stxzat verlange, woile man zghlgxx; abcr 11101111 der Bürgermemter mit den Schullasten u. s. w. komms, das sei unbequem. Man habe in Deutsch: 10110 das WHU? Experiment gsmacbt, einen 1n011archische11 Föderativsiaat zu bsgründen; man stehe in Deutschland auf dem Boden von Verträg-Zn. Dekohaib habs man das große 3111110110, MV Reick) so 511 sicüen, daß es nicht blos ssine BL- dürfniffé 1111-11 dccken könne, 101100111 wie früher der Zollverein, den E111zeistaate11 etwas herauSzabien könne. Auch er ssi für Entlastung der unteren Stufen der Klaffenfteuer. Bei der Entlastung dsr K0111111une11, Wie sis jetzt bsabsichtiat fei, tverde111011111c1)t sieben 1110111211 1151111211. Der Reichskanzler habe ja öxtcr durchblicken laffon, daß derselbe auch einxr Wisderciniührung dcr Sckzlacht- und Mahlfteuer nicbt 01111010 sei. Dagegen müsse er (Redner) aber cntschisden VerwahrUng 9111168611; dnrch eine solche Steuer würden nicht 11111? Erwachse111y sondern schon die Kinds): zum Schmuggei herangebildßt, sie sei die UnmoMiischsts Steuer, die er kenne. Ihrer Abich0ff1111g habe man es 511 verdanken, daß, troHdLm 111 den [1019113051111 cine bedeutende Preis: steigernng auf 011-211 Gebieten stattg07111idcn habe, das Roggen- brod nicbt 111011121 geworden sei. Das Weizenbrod habe ja 1116 einen festen Prcis und kö1111e hier nicht in Betracht kom- men. Wenn man aber von eincr Erleichterung 11110 Ukber: 111611111111 ipr€che, so müsse man 1161121001 [10111 klar werden, wem Steuern zn erlaffm seien und WEM die Erträge zu Über- weisen 101811. Man habs dis Auswanderung mit Recht als cin [)MWTkéUÖWLkWLH und beklagcnswerthés wirthschaftliMs Symptom hervorgebobsn. 2111-31“ woraus setze sicb der Aus- wandererstwm zusammén? Nm: zum kleinstsn Theile aus Fabrikarbeitern, vi€Ueicht 01.113 einer sshr gcringen Zahl von abgewirtl11ch1111012n Handwerkern, einigen DoktorW 11. s. 111., zum aUergröszten TWK 0er werde der Strom 11112"; 1101: 1011011111611 Bevölkemmg gebildet, und zwar aus Landcstheilen siammsnd, die 0111190111 schwach bevölkert 101011. Worauf 100110 die?- 11111? Auf 0111611 Nothstand 111 dem länd- lichen V011)11[tt11ff211. In der That fehle es dort auf dem Lände 1111 der 10 nothwendigcn Möglichkeit der Schaffung von dauerhaftem Grundbksiß. Schr erfreulich ssi es, da[; dci: Ik€1ck)Hkanzisr hsrvorgebobsn, wie sebr er (1191 Reichkanchr) sick) fiir Besserung dieser 250111011111119 interessire. Das Ziel, “018 Erleichter1111g der ärmeren Klassen l)€rbc1z11fiii)1'e11, werde 1110111 0111011111 gobiÜigi; 011111 Namentlich 'der kleinere Grund- besiß, der Banernstand, leide 11111 meisisn durch die direk- 1911 Steuern" an diese Klasse müsse man Namentlich denken. Deshalb miiise er sick) aucb gegén die Webrsteuer erklären, die das platts Land doppelt ungerccbt treffen werde. E111: 111111 würden dEr Landwirtbschc1st schon 1711812 Kräfte entzogen, dann woüe man auch noch bis Zurückgebliebcnen besieneru. Na111en111ch ungerecht wirke die Steuer auf die Ersaßreservistcn, wclche 1th nicht mehr ganz militärfrci seicn und für welche
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3111221712111: dea Deuifibm Nkicw- ::. „köriixx.ITZ Pxeafz. ETaaÜI-Rmeign und "11.11"; CsWxal-Handels- :egkftee nkmmK an: die Kömkglithc E;:pedixxkdu de;- Deatstben Rtirhz-Anzeigerß cmd Uduiglkü) Urenkistheu Itaaw-anelgexs: ß Julia, 8. ff. Wilbslm-Ermfse N11. 82. *„ U?
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Enbhafiationen, Aufgebnte, Vor- ladungen und dergl. K. Würltcmb. Amwgeriéxt Reutlingen.
15550] Oe11cntlicheZustcUnng. (511111 Hiinricb Ludwia Mundt, Bucbkinder,
11111111 51511111, Roibgetber, 151111111111) bier, klagen und
111111 ainescnd 11111 unbekaxntcm AufenthaliSOrt, wcgm “Schadenkcrial; (1115 einem zum Nacbtbcii der Klaaer bcganzc: c11 Tiebstabl mit dem Antrag?, auf Verurxbciiung dcr Bekla,1en zu L*czablung von 25 „451 * -_5 an 22. P1“.1ndt, 4] -- Büilct und
17 ', 50 ', J '. chbcle. [8600]
srwie zu Erstattuva von Kosten eines erwirkten Arrestbcfcblö 11110 laden die B-kiazje 1.11r münd-
liche Amtsgerixbt zu Remlingcn anf Dienstag, den 8. Mai 1881, Vormittags 9 nur. Zum Zwecke der öffentlichen 3111111111179 wird kic- ser Außmq dcr Klage bckannt g-ma-It. Reutlingen, den 26. März 1831.
alm, Gerichtsschrcibcr dek- Königi'uben Amt?zeréch1ö, SUV.
[8887|
Aufgebot cines Sparknffcnbuclzs.
Ter Otlkrcrswnd der Dorfgemeinde Lobcz. Kreis Plescbcn, hat 1111 Aufgebot deo anaeblicb verloren «Zaanncptn L111tt11ngebuchs Nr. 557 der städnscben Er-xxrkase 111 Plescben über 873 .“. 30 «1 Säkul- 1a1-TraMnelver ker Gamcinde Lobtz beantragt.
Dex anabcr_dieied Qutttungebuwco wird kaber auigeiotrett, jcatestens 1n dem auf ,dcn,7. DeÉmak-er 1831. Borwinags 11 Uhr, 1111 bnsiacp e11ck1§aebäuee anberaumten Aufaeboto- tccmine june Rechte bei dem unterzeichneten Gericht
[559]!
er wirthichaiilicbx Vortbekl der Befreiung vom Militärdienst auf- hore. D1e Bramfeuer könne nur untcr gleichzeitiger Erhöhung der Branntweinsteuer erhöht werden. Wenn er auch die Vier- bummelei n1cht für einen Vortheil halte, so müsse er doch sagen, 1100 Vier habe 111 der Verdrängung deZ Branntweins erhebliche D1ensie geleistet. Merkwürdig sei Ls, daß dem Reichstag ein Gesetz vorgelegt werde, welches den Branntweingenuß indirekt fördere, und zugleich ein Gesetz gegen die Trunksucht. Wenn ein Gesetz, wie das [Esters nothwendig sei, dann sollte man sich doch bedenken, das bessere Getränk, das Bier, theurer zu machen. Eine Bestimmung des Brausteuergefeßes halte er allerdings für empfehleanertl), und vielleicht lasse sie sich ab- sondern, nämlich das Verbot der Surrogate. Das Geiss über die Stempelabgaben enthalte, abgesehen vom Quittungs- Hempel, nur eine Ausleeickzung in der Vesteuernng; er könns es deshalb acceptiren. Aber 101111 müsse er sagen: es sei kein Moment vorhanden, welches den Reichstag dränge, neue Steuern 311 bewilligen; derselbs habe ja noch nicht einmal er- fahren, wie die bßreits bewilligten Steuern wirkten.
Der Abg. Wiggers„(Parchim) wollte auf die Denkschrift nicbt 1111021 eingeben; ste bringe ja nichts Neuss; auch die Rede des Reichkanzlers sei nur eine Wiederholung dessen, was deriklbe schon oft gesagt habe. Seins (des Rednerés) theoretischenAusführungen 11er direkte und indirekte: Steuern Würden a11ch keine Wirkung auf 11211 Reichskanzler 1111131111011, denn der Respekt des Reichska11zlers vor der Wissenschaft sei ja nicht bedeutend. Seine Partei würde Steuern und Steuer- erhöhungen nicht verwcxigern, wenn 62 sich darum handelte, Bedürfnisse des Reickxs zu befriedigen. Dieser Nachweis sei nicht erbracht wordEn, es wiirde mtr stets gssagt, die Einzsistaatcu braucbten Gsid. Die Staaksn müßten innerbaib ihrer eigenen Kompetenz auch die Mittel aufbringßn, welche sie brauchten. Viele Einzel: staaten 111111011 geglaubt , daß man die Ueber- scbüsse im Reiche zur Beseitigung der Matrikuiarbeiträge ver: wenden 1001110; diese Hoffmmg sei unerfüllt geblisbßn. Die Pläne des Neickzskanziers 181011 so Umfassend; derselbe bLab- sichtiae ja auch Eine Alters: und Jnvalidcnversorgung; aber die Denkschrift Über dic Reform der Stenern se1 so dürftig, 11111; man damit nicht zufrieden sein könne. Von einum StNtcr- rcformplan verlange er, daß man 111 Ziffern ausdrücke, was man eiimcbmen und was man davon 112111011211 1110118. W€lche Stsucrn sollten denn 11011) kOlMUM, 11111 Mies zu decken? Das Tabakamouopol, 111211eicht auch das Zucksrnmnopol. Man sei auf 0111011 stbkimmen Weg gerathsn, der zum Staatssoziaiismus führe. Wenn das Reich immer 1112116156 Verpflichtungen auf sich 111111118, 111111191: größere Mittel. beanspruche 11110 (111021 111 1011101: Hand konzentrire, die Eisenbahnen, die Versicherung 2c., wcnn 2111111111 ein Krieg die Maschine ins: Stocken bringe, wenn die Einnahmen ausbiiebsn, 10110 10116 dann dara1113 werden? Wie ioilten die V11b1ndiichkeitenDeck1mg finden? Dann m:rde ein Krach kommsn, wie man noch niemals einen wirthichast: lichen Krack) erlebt habe. Der Abg. Stumm habe 11c1ilich ein Körnchen Wahrheit in dem Save entdeckt, das; die Prinzipien des Freibandels und der FortschrittSpartci z11111Nihiii§mus und 3111: Sozialdemokratie führten; eIliege aber ein großes Korn Wahrheit darin, wenn man behaupte, daß die Bestrebungen
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1. HrsekderKo 11.1111 0'11101111011Wo--Z21011011. 5. 1111101111911: KrabLiUowsxxia, kßdkümz
2. 50011381311011011, ÜRZYéöot-b, '170213111111203 11. 1131131.
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Weber hat das Aufxxbct dics.ß inzwischen ver- loren gesungenen Pfandsckoeins beantragt. Dcr unbekaxmte Inhaber dcsielben wird auf- gefordert. seire Rechte spätestens in dem auf Dienstag, den 11. Oktober 11381, Morgens 9 Uhr, Gustav 21191111) Bühler, Posamcnjjek, und Gustav anbauumten Aufacbowtermine dabier anzumelden de_n Pfa11d1cke1n (11.1111 ki: ledige volljährige L1settc Göbel von hier, skikk)“ Wk kkäitlkö Ukläkt Wälde- Den 22. März 1881. Obcr-Amtkricbtcr
. Zur BtßlaljkiJUna: GericÖti-“ichreiber Vienz.
JOierefrau deo Zvcixiricb Wanner, Anna Marie, (,“ lieben Verhandlung ch Rechtdsircitö vor 1.19 5101116“ LTÜQÉZOFHZYY?eZkoékx-xcbftecünxxtéé YFZMÜFHUFLZ 21111111- 111 (Htoßrecbtenbaw das auf ihren Namen und aus cm Einlagefapjtal von 127 .“ 22 „1 lautende Srarkaffcnbucb Nr. 13,744 der hiesigen Kreikspar- kaffe verloren hake. Sie hat auf Grund krffen dab Aufgebot 1er vorbezeichneten Urkunde brantragt. [8883] _ Demgemäß kritd_der Inhaber derselben aufgefordert,
inne Rechte sratcitens in dem auf Freitag, den 14. Oktober 1881, Vorm. 10 Uhr. vor dem unt1r1cichne1en Amtsacticbt an?“:ebcnden Termine an- zumelden und die Urkunde vorzulcgen, widrigen- 11119 die Kraitlodcrklärung derselben erfolgen wird.
Wevlar, den 15. März 1851. Königliches Amtsgericht.
des Renticto Peter Wilhelm Mangels zu Okis-
egen den Sccbktelböfnet Zobxnn Friedrich Sdbl zu Mitteistenabe, Beklagten, wsaen Fotdetuna,
der Sozialdemokraten .und des Reichskanzlers nahe verwandt
111111 0105050111191. .. [:icch-UCYQ 11.711.007.»-
?bxadek-Quijxdu. .*. Tmüwx-kTe-Uuwdtsz». !
303, Kartenilait 2,
vorzulegen, widrigenfaus
Vuob. dinßlicbe Rechte. inkbesor-dere
Aufgebot. lo:er1 gebt.
Osten, den 11. März 1881. Oelven.
dorf wcbnend ,
In Zacken 1111111, „111111111, Uhr.
Steinhäuser.
arzvmelden und das Buch vorzulegen, widrigeniaUs wird Termin zum öffentliäxtn meist'oictendm Vet“ [81332]
d1c Ktafiloéerfiätung des Vucbts erfolgen witd. Bleicher, dcn 193911511 1881. Kömglicbek mtegericixt.
11111111?“ -
,Iakob Weber, Weber in Bühl, 11.11 am 6.9101111'. 1“ 0 «(gen “peter_Mepaets Kinder in Reutlinatn aul- (tmn Pi,:ndicbein uber 265 Hl. nud est-lit, n'eicbcr am 10. Januar 1554 auf dt: Pilca?chait dcr Joief Jcbnets Kinder kubicc und am 10. Norbr. 1872 an Luktriz erklitein rabiet übugtzanzcn ist.
werden.
kaufe „ter dem Schuldner gehörigen ",v-Hornarsnlic zu Mtttclstenabe auf Donnerstag. 5. Mai 11. I., ._ 3 Uhr Nachmittaav. im Katt [cbm Gastbause 111 Mittelstcnabe an- beraumt, zu welchem Kaufiiebbaber damit geladen
Die 111 verkaufende Stelle nummer 4 zu Mittelstecabe belegen und besteht
1) einem aus “Fachwerk erbauten und mit Stroh bektckten Wobnbause, enthaltend: “.' Stuben, L Kammcrn, kccrrca und landwittbschaftliche Räume,
Graef 11*äk1'1.1: Amtercbier Meyer ala k.kiicbter.
ist unter Haus- In Sachen,
AUFKÉFJW. ..
, 7811051311031"- 1211111101111111911U*_ch1;n.
'=„ 111 «1- 1315211811“ 1311111370. R'
2) den unter Aktikcl 4 der Grundsteuermutfer- toiie ron Mit:.lstcnabe beécbriebcncn Grund- stücken, Parzclien 20, 21, 135, 136, Karten- 1110111. Paerm 95, 135, 138, 139,140, Abrenkdorf und der unter Artikel 3 der Grund-
Parzelle 54, Karten-
b_1att 3, Paqelle 4, Kartcnklatt 4, von im Ganzen 141111 8711 9.4 0111 und einem xc. Katastral-Reincrttage von jäbrlich 27Tbaler. Zugleich werdcn aUe Diejenig-xn. obigen Jmmobilicn Cigentbnmßch rechtlicbe, fidrikommiiianscre, §decmd- und andere Servituten und Realberecbjigungen 111 haben vermeinen, damit (",e- ladcn, iolcbe ipätestend im obigen Termine anzu- melden, _n'idrjgenfaila für den sicb nicbt Meidenden 1111 Vcrbaltninc zum ncuancmrdcr das Recht ver-
Tcr Nußscbiusxkeiäoeid 11111) nur durch Anschlag an der Gcrjwiktaiel bekannt gwmbt werdcn.
Königliches Amtsgericht 1.
I?“:eßébcfréd dcs HKiaufannins TiiimaquAdolf “ 0 c *.1 ert 1 211111, 1 1:11 11 cderike, nc . cuter, . * '. . . zu Sanidiingkmuxlié, tObac-Büxgcrmcistekei Düffel- Traci naästclendc Holzer aus dem Forstrevnr Tr.,cl „11 11151111 i.,ren aenannten, in ! " d _ __1 Konkurs befindliäxen'ßbcmaun. Inbaber der Firma 23" Z,“,wk-ZZWZ'Z, ZZFUZKXQKelY-Zk YZZFUHZFLF Y_Fkrgex, ima; gegenädcn sx1itckthn1raLrt 1531111 zu “ ' ' * ' '" ' Wk " “i"“ ' *Im W" “" '" """"“ Kloben 87) do 1101111114 457 do Stubben 45 do walter auf Gütetttcmmna und ladet die Bekla1ten * s “] * “'.*__ 1 ' “ ' “ ' 111: müpdlicben Verbankluna ch UTechti'strcits'vor Rei“ ' Klas» Aus dem Velauf Königkkamm d1e 1.01v111a111n'tt Königl. Land,;cricbts zu Düssel dort auf ren 23. Mai 11:81, Vormittag! 9
Der Gctichjöiäoteibcr res Königl. Landstrich":
JußipAnu-äcttr Möiltnbtink nls GctiÖtLiÖttiber.
bcierie11d 1.16 ron ker Votmunditbaft für die un- eheliche: K1ncet_der nnretebcmbien Maria Schröder zu Kubsiedt. frank rereiicvten Braut in Oitttsoke,
seien., Beide fiänden_a11f d2m_Bode:1 der Staatsinduftrie,
nur m_Bezug au1„d1e Organiiatwn der Verwaltung seien fix verichiedener Memuna. Vielleicht erlebe man es noch, daß
d1e Herren, welche das Sozialistengeseß gemacht hätten, selbst unter dasselbe gestellt würden. Erne Erleichterung der
Steuern sei in keinem Einzelstaate eingetreten. eme Politik der Ueberweisung von Reichsmitteln an die Einzelstaaten vbraus, daß in allen Staaten konstitutionelle Verfassungen se1en; das sei aber nicht der Fall. In Mecklen- burg z. B. habe die Bevölkerung keinen Einfluß auf die Fest- stellungdes Etats; die vom Reiche kommenden Ueberschüffe 11011911 111 11111 Großbsrzogliche Kaffe. Ec halte es für ein feilsches fmanz1elles System, wenn man die Einzelstaat-zn anf dxe m_tgewiffen Summen, w11chesie 0011101011110 erhalten solLten, 11111m_e1se. Wem) man die Einzelstaaten in dieser Beziehung allzuwhr _vom Nsrchs abhängig mache, so hebe man den Bundes: staat 0111 und setze 0311 Einheitsstaat 1111 seine (510116. Die; Stempelabgabs-Vorlage babe man mit dem populären Namen „Börisnsieuer“ belegt; da?: sei sie aber nicht, denn die Börse 103de diese Abgabsn nicht zahlen. Könnte man die Börse trsffen, dann 1011100 auch er gegen Eine solche Steuer nicht?: haben. Jeizt 111111113 er sis vsrwerien.
Der Prä,1_ds11t zeigte den Eingang eines 911110111263 des Abg. 0011 Benda an, die Vorlagen mit der Denkschrift einer 5101111111111011 von 21 Mktgliedem zu Überweisen.
Ein Vertagungsantrag wurde angenommen,
Der Abg. 131“. Lasker bemerkte (persönlich), er habe den Taba? aÜerdmgeZ als ein steuerfähiges: Objekt bezeichnet, aber alTsrdmg-Z hinzugeseßt, man [15118 11111 111 Deutschland jeßt schon 1361111110111) besieuext. Er habe 01101) keine Erhöhung der d1rekten Steuern empfohlen, sondern gssagt, man brauche in Dentschicmd'a1tg0nblick11ci) gar keime neuen Stsuern. Daß er mit d-er'Deykschmst 91110111101111211 sei, (11121 sie nur deshalb nicbkbillige, 113911 ste von 'emem politiscl1211 Gegner angegangen sei, seians 181112191208 n1cht_h€rvorgegange11; einmal treibe er keine 101che peridnlnhs V011t1k; 'dami habe er aber auch außdrückiick) ge- sagt, daß er auf 012 Gedanken der Denkschrift nicht 116101111) 181. Wenn dex Finanz=Minister Bitter bebauptet habe, 613 be- stande gar kam Plan im Fina11z=Mi11isteriu1m so müsse er 1101111311011, 61; habe ihn 0113 dcn Zeitungsn kennen gelernk und 111cht dgrch irgsnd wsichc Indiskretion. Die Herren meinten, wisnn sie etwa?» verschwiegsn und amtlich nicht zugkständen, sexe? aus 091: Weit geschafft. In der Denkschrift des Finanz- Mmtster-Z, dre an bis Bzamten berumaescbickt werde, stehs das Fehgentheu von 08111, was in dcr Denkschrift 0213 Rsichskanzlers e e.
, Der Abg. Stumm verwahrte sick) gegen dis Auffassung seiner (des Redners) Acußer11ngcn Seitens des Abg. Lasker- Er (Redner) habe 11ichk gesagt, daß die Vertbeuerung der Lebensbxdürfniffs ch armen Mannes, bei der Durchführung der vorl1egenden Steuerreform thatsächlich 111/2 «16 betra en werde, sondern er habe nur erwähnt, das; dieser Betrag ick) [)ergu-Zst'eiien würde, fails die Prämissen, die von der linken Sc1te dieses Hauses geltend gemacht würden, richtig 101211.
11 U.?ierauf vertagt? sich das Haus um 41/2 Uhr aufDienstag, r.
. _ “:x-was."
Iusexk-T: nchca an: dk: Anynncen-Zxxxed11101xxx-1 1:1; „Juvaxkd-Mdmxk“. Rudoxf Mone, HWschcw & BMW; G. L. DMH: & Co., E. SÖlOLFe, Bütkue: & 1311112731“, fowkc aUe übxiseu KTZKTUQU Umwmcu-Vnream.
jßbrjgcn Kindcr beantragte Aufaebotéverfabkeu be- zualtcb der an den Anbauer Johann Blank in Abrenk-dorf vc1kauften Anbaucrstelle Nr. 3 in
steuer-MuiicrroUe aufgcfübrtcn Immobilien, erschienen bei Aufruf 2c. 2c. Voraelcsen, gcnebmint. _ welcbe an ist folgendes Aukscblußurtbch verkündet: Raben, lebn- Alle Diejenigen , welcbe dem Anfgekct vom 4. Januar 1881 zuwider im beutigxn Termine Recbte dxr im Aufgebot bezeichneten Art an den dascibst genannten Grundstücken nicht angemeldet babcn, wcrden hierdurch solcher Rechte im Verhält- niß zum neuen Erwerber der gedachten Grundstücke sur verlustig erklärt. Beglaubigt: Mener. Möllenbrink. Für den Auszug: Meyer, Amtsrichter.
Verkäufe, Verpaämmgen, Submissionen te.
Mittwoch, den 6. Avril er., Vormittags 10 Uhr 1oUen im Drewis'icben Kaffeehaus: 111
unter freier Konkuxenz, öffentlich meistbietend der- 70 Stanacn 11., 50 do. 111. Klaiie, ca. 465 :m
Jagen 0, R, 13, 42, 44, 45, 50, 51. Kiciern: 3 Stiick Bauholz, 393 1111 Kleben, 1001111 Knüppel, 2961111 Stubkcu, 11111 Rci'er [Klasse. - Birken: 19 Stück Nascndcn, ".! 1111 Klobm, 2 1'111 Knüppel, 32 1111 Reiier 111.K1affe. - Erlen: 2001111 Klobcn, 1491111 Knüvrel, 120 111 Reiser 111. Klasse. -- Aus dcm Belauf Octmkdcri Ja,“..“n 84, 95, 86, 96, 97, 107, 111, 112. Kiefern. 27 Stück Bandow, -- Birken: 29 Stück “.'-iur.:nrcn, - Aus dem Belau? Tegelsee
Oeffentlite Sic-una deo Köniaiicben Amtsgerichts Jann 73 91, 91. Ki-fcm: 733 Stück Stanzen 1, Osterholz, den 12. Mar] 1881.
bis y_ Klasse. 16 km Retter 11. Klase, - Etcben: 201111 Rciicr 11.111.111» - Birken: 27 Stan :n 1. und 11. K!aüc. 1!) Stück Nuvcntcu, 20 1m ! eifee 11. und__3:x 1111 11111111 111511011» - Erlen: 32 no 111.Kla11.*1111d Wcicbla11bbclzx321m Reise: 11. Klasse. -- Die *B-laufsfötstet snd anaewiesen,Kaufluftigm diese Höher xo: tem Termine im Walde vorzuweisen. Die Verkauikbtdingunaen werden bei Eröffnung des Termine! bekannt gemaÉt, können aber wke aucb das Vetsteiaerunß! - Protokoll 3 Tage vorher schen
und dem Mülicr Johann Btaue 131 Ostersode in bei mir ein ese en n' kt . -- T , k 26. ' 2 Feuctiäcter mit 2 Fruet- väterlicher Gewa" seiner mit seiner w:il. Ehefrau 1L81. (! b “ n earl cn Marz
Maria, geboren I.beörcr, gezeugten beiden minder-
Dce Qbetiörsier Seidel.
Freilich seße,
M 7? .
Dritte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzcigkx.
Berlin, Dienstag, den .29' 1111113
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lßßßx
Neichötags - Angelegenheiten.
Der dem Reicbctag vorliegende Entwurf eines Gefeßes, be- treffend die Bestrafung der Trunkenheit, hat folgenden 11 ut: . WZiraW il helm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Kömg von Preußen :e. ' . verordnen im Namen des Reichs, nacb erfolgter Zust1mmung des Bundeöratbs und des Reichstags, was folgt:
§. 1. it Geldstrafe bis zu einhundert Mark oder mit Haft bis zu zweiYocbca wird bestraft, wer in einem nicht unverschuldeten Zu- stande ärgecnißerregender Trunkenheit an öffentlichen Orten betrof-
wird. , fen Ist der Beschuldigte in den leisten drei Jahren wegen d1eser Uebertretunq mxbrmals rechtskräfiig Verurtbeilt worden, oder,ist der- selbe dem Ttunke gewobnbeitsmäßig ergeben, so tritt Haft_em.
Die der Milisärgericbisbarkeit unterworfenen Militarpersonen sind in der- Fällen des Absaßes 1 und 2 mit Arrest bis zur qeseßlich zuiäifigen Dauer zu bestrafen. Die Beitxafung kann im Dis11v_lt_nar- wege nacb Maßqabe des Z. 3 des Einfuhrungsgcseyes zum M1l1tär- Strafgeseybucb für das Deutsche Re1ch vom 20. Juni 1872 erfolgen.
§- 2. ,
Wer 1cb in einen bis 1111 Ausschließung der freien Wiüenß- bestimmunß grsteigerten Zustand von Trunkenheit versetzt und tu demselben eine „Handlung begeht, welcbe, in freier Wiüeußbestimrxmng begangen, ieine strafrechtliche Verurtbeilung zur Folge haben wurde, wird nach den nachfolgenden Bestimmungen bestraft.
Die Strafe ist nach demjenigen Gesetze ieftzuießen, welches auf die in freier Wiüensbestimmung begangxne Handlung Anwwdung finden würde. '
An die Stelle einer b1ernacb angedrobtxn Todesstrafe oder lebenslänglicben Freiheitsstrafe tritt Gefangmßstrafe nicht unter einem Jahre. In den übrigen Fällen ist" die Strafe zwiscben einem Viertbeil des Mindestbetrages und der Halfte des Höckostbetrages der angedrohten Strafe zu bestimmen, wobei an d1e Stelle einer Zuchi- bausstrafe Gefängnißstrafe von gleicher Dauer tritt. Soweit bei
reibeitsfirafen das Viertbeil des Mindestbetranges 6, Monqte und ?oweit die Hälfte ides Höcbbstbetrangest 5 Ja'bre uberstetgt, trttt eine
rmä 1 1111 auf d e angege enen e rage em. " E Fi? Iéorschtifi des vorstehenden Absatzes fi11det auf fabrlassig begangene Handlungen, sowie auf Uebertretungeu keir_1e Anwendung. szleichen bleibt sie außer Antvendung, Wenn der Tbaier in der auf Begehung der strafbaren Handlung gerichteten Absicht sieb m den bezeichneten Zustand verseyt bat.
§. 3.
Die auf Grund de! §. 1 Absatz 2 erkannte_Haftstraf;e ist durch
Schmäierung der Kost zu schärfen. _Jn den FalLen des §. 2 kann bei der VerurtbeilUtZg jut einex Gefangniß- oder Haftstrafe auf eine ol e Sckoärfunq er ann wer en. , ckDie Schmälerung erfolgt in der Weise, daß die Kost auf Wasser und Brod beschränkt wird. Die Scharfung kommt am merten, achten,zwdlste11uud demnächst an jedem dritten Tage, nacb sechs Wochen überhaupt in Wegfali. S1e wird nicht vollstrexkt, insoweit der kötperlicbe Zustand des Verurtbeilten die Schmalerung nicbt zuläßt.
§. 4,
Auf die voibezeicbneteStrafscbärfuna kann 0110) außer den Fällen dieses Gesc es erkannt werden, wenn der Veruribetlte die That, wegen welcher er Lesiraft wird, in einem nicht un verschuldeten Zustande von Trunkenheit begangen bat.
§. 5.
n dcn'eni en ällen, in welchen nach den Bestimmungen der §§. (“F4 einle (YbärYng der Strafe vorgeschrieben, oder zu?ela_ffen ist, kann der Verurtbeilte zu Arbeitzn, welcbe semen Fab gkettm und Verbäljniffen angemessen sind, innerhalb und außerhalb der Strafanstalt anaebalten werden._ Auch kapn erkannt werden, daß die verurtbeilte Person nach verbüßter Strafe der Landekpolizeibebörde zu überweisen sei (Strafgeseßbucb §.,362). An_Stelle der Unter- brin ung in ein Arbeitkbaus kann 1n dtesen Fallen Unterbringung in 1: ne zur Heilung oder Verwahrung von Trunksücbtigen bestimmte Anstalt eintreten.
§. 6.
Mit Geldstrafe bis 111 einhundert Mark oder mit Haft bis zu zwei Wochen wird bestraft, wu bei Verrichtungen, welche zur Ver- bütung von Gefahr für Leben _oder Gcsnudbnt Andeter oder von Feuer! efabr besondere Aufmerkjamkeit erfordern, sicb bettinkt oder bettun en in anderen al] in Notbfälien solche Verrichtungen vor- nimmt.
Urkundlich :c.
Gegeben :c.
Begründung.
Allgemeine Begründung.
Gegenwärtige! Rechtszuftand im Deutschen Reich.
Das Reicbksiraftecbt erwähnt der Trunkenheit nur in wenigen Vorschriften. Die Seemannkotdnqna vom 27. Dezember 1872 .. 84 brütaft Trunkenheit im Sch1ffödienste. Nach dem Militär- Ztraf-eseyducb vom 20.Iuni 1872 bildet bei strafbaren Handlunäen egen die Pfiichten der militärischen Unterordnung sowie bet 0 en 11 Ausübvn de] Dienstes beaanaeuen strafbaren Handlungen die ielbü- verschuldete tunkenbeitdekaätetbkeinenStrax'mildtrungkgrunU .49. Daiielbe Gesetz vetbänat ferner Strafen, wenn 11) Zemand 1111] Je gbe ! dUkÖ absichtlich veranlaßte Trunkenheit dem Ge echt oder vor dem
einde einer soastiaen, mit Gefahr für seine etson verbundenen
ienstleistung zu entziehen sucht (5. 85), some wenn jemand im Dienste oder, nachdem er zum Dienste bei: ligt werden, sich du-cb Trunkenheit zur Ausführung seiner Dieu toettiGtua uutauxiicb macht (§. 151 vergl. aucb §. 141). Das Steak tsevbu endlich be- droht in . „61, 362 mit Haft und Ueberwei 1111 an die Lande!- volizeibeb rde denjenigen, der sich dem Spiel, Tron oder Müßiggang dergestalt dingiebt, daß er in einen Zeitand getäth, ia weiden b" ieintm Unterhalt oder um Unterhalt: derjenigen, zu deren Ernä - kun et vetvf11chtet ist. durch Tdietmitteßluua der Behörde fremde
ül : in n tua; enommen wn ca 11111 . H Damiat [ivft der9 Kreis der im Reichlstraitecht enthaltenen Re- vteisivmaßtegeln egen die Trunkenheit erschöpft.
Es wird ! ter erörtert verden, ob das: Bestimmungen dezn Bedürfnisse am am. unäaxi? ist noch eine al! meine Vorschiff! m Bettacht zu ziehen, wel die in einem gewiiien tadium det Trunken- beit betbei efüdtten Reebnvetlesunam mitbetrikft. Nach 5. 51 de! Straiaesev mb! ist nämlich eine firafbate Handlung nicht vorhanden, wenn der Tbäter zu: 11 der Beat ung der Handluna KG in einem Zustande vou Bewuß onskeit oder tankbaster „Störung der Geistes- lbäti keit befand, durcb »tläpm seine iteie W1lienlbefiimmvng au!- otitb offen war. Diese in Beziehung auf andere Zuitände der Be-
wußtlofiakeit selbstverständlicbe Bestimmung hat in ihrer Anwendtzng auf äl1e der Trunkenheit zu dem vom Gesetzgeber sicberlicb ntcbt ewo ten Ergebniffe geführt, daß eine große Zahl der 111 bocbgradi er runkenbeit begangenen Verbrechen der strafrechtlrcben Ahndung cb vollständig entzieht. In einer sebr erheblichen Zahl der Yutersvchungen, welche na- mentlich Tödtung, Körperverletzung, tödtlicben Angriff gegen Beamte und sonstige Eewalttbätigkeiten zum Gegenstande haben„ wird vom Beschuldigten finnloée Trunkenheit eingewendet und in mcbt selie_nen Fällen erfolgt Freisprechun auf Grund der Annahme, daß der Thaler ck in einem Zustande beßunden, der d1e éZurecbmmgsfabigkeit aus- schließe. Zur Jüustration des bestehenden echt§zustandes möge fol- gender Fall aus jüngster Zeit dienen. ' _
Ein bereits fieben mal wegen Hausfriedensbrucbs bez1ebu_ngs- Weise Widerstandes ge en die Staatögewalf Bestrafter, welcher emezn aus Anlaß einer Raußerei gegen ihn _einscbreitenden Beamten 1111 Fingerglied abgebiffen batte, ist vollstandig freigesbrocben worden, weil nach ärztlichem Gutachten die Folgen des Alkobpl1smus, dem sein Vater ergeben gewesen, sicb 111 der Weise auf 11111 fortgeerbt bätten, daß er schon bei mäßigem Alkoholgenuß in dez1 Zustand der Unzurechnunasfäbigkeit gerathen sei., Seme Unierbrxngung in cm Jirrenbaus ist abge1ebnt wvrden, Weil er sich als gusieegesund er- w es. _ ,
Bei ker Bctrachtung dieses Falles, welchem ähnliche atid1e7Se1te gesteiit werden könnten, zeigt sicb, daß die strafrecbibcbe Praxrs der Gesellschaft und insbesondere auch dcm zum Schutze der Bedrobtm einsckoreitenden Beamten gegen Betrunkene den Recbtsscbuiz mch in gleichem Umfange wie gegen andere Personen gewahrt; dazu tritt, das; die Geseße nicbt gestatten, den Menschen, Welcher seine_ing11ng zum Alkohol und die Gefährlichkeit seines Rauscbes tbatiacbitcb be- wiesen bat, einzusperren, ibn unter Aufficht zu stellxn oder sonst gegen die von ihm der Reckoissicherbeit drohende Gefabß 11gend welcbe Vor: kebrungen zu Treffen. Mit Grund hat xine auslandiicbe Zeitung bet Bespreibung eines ähnlichen Vorfaiies d1e Frage aufgxrvorfen, ob es sicb rechtfertigr, die Trunksucbt durch Etwabrung von Stxaffre1beit bei Verbrechen für den trunksücbttgen Verbrecher_und seme'Nackz- kommenscbaft zu prämiiren und so das Laster zu, fordern. Dte Jr)- tereffen der öffentlichen Moral wie der aUgemeinxn Rechtssicherbett erbeiscbeu gebieteriscb die Beseitigung solchen M1ßitandes.
Ursachen dieses Zustandes.
ES bedarf eines näheren Einaebens akuf die mannigfaltigen Ur- sacben dieses Zustandes, um denselben erklarlick) zu finden.
13. Auslegung des §. 51 des Strafgeießbucbs.
Zunächst ist der Vorschrift des §. 51 des Stra1geichbuchs xine Auslegung gegeben. welcbe zweifello's vom (Gescizczeber 1111111 beab11ch- tigt war. Die Motive zu §. 49 (jest §. 51) i1zbre11 aus, daß der Ausdruck „krankhafte Störung der Geistebtbatiakut“ x:,ewäblt worden, um damit die verschiedenen Formen s'eistigex Kxankheit z11 umfassen. Daaegen soliten unter .Bewußilofigknt“ ,dtejemgen auf d1e Willens- freib1it störend einwirkenden Zustande bezeicant werden, welcbe ge- wöhnlick) 11icbt als Krankheit aufgefaßt werden. "
Der höchste Grad der Betrunkenbeit ist in dem gewohnlichen Wortsinne keine Krankheit. Betrunkenbeit soll daher nur im Falle gänzlicher Bewußtlosigkeit unter die Vorschriftkdes §. 51 faÜen.
Zum klaren Ausdruck ist d1ese Absicht mcbt gelangt, denn der durch übermäßigen Alkoholgenuß herbeigeführte Zustand w11d als Abweichung von dem gesunden Lebensprozeffe xnit dem Worte „krank- baft' bezeichnet werden können. Hieraus erklart ficb d1e Anwenkung des . 51 auf Fälle bockaradiger Exaltation, in welchcr der Trunkene des cwußtseins nicht gänzlich beraubt war.
1). Beurtbeiiung des Falles eiuer inverbrecheriscber Absicht berbeigefübrten Bewußtlostgkett
ndem der . 51 die Zureibnuna für das Verhalten in _einem die fZie WiUenS§bestimmung ausschließendep Zustand aufbebt, lgßt er die Verantwortlicbkeit bestehen für eine tm Zustande der W1Uens- freiheit stattgefundene Tbä!iakeit,ider_en Wirkuna 1n1Zusta-de der WiUensuufreibeit eintritt. Dies g1ltiur_Omisfi§delikte iow1e fur den viel erörtetten Fal], daß Jemand sich 111 den Zustand der Bewußt- losigkeit mit der auf Herbeiführung der RechtSverleßqna ger1chteicn Absicht verseßt. indem er sicb selbit „als _Werkzeug' emes verbreche- rischen Entswluffes benußt. Tbatiacplub laßt sicb eme in„einem der- artigen Falle eingetretene Strafverwlgung nicbt nach1xz1sen_. 'De'r Grund mag in der Seltenheit desselben oder in der Schwierigketi des Beweises liegen, möglicherweise qbtr auch in dem Umstande, da!; von mehreren Seiten die Möglichkett des Falles oder seine Straf- barkeit bestritten ift.
. tbeiiung der Fälle einer durßbsinnlose Trun- © kYeint fahrlässig herbeigeführten &ecbtövetlesung.
11 nun an , abaeseben von-dtm eben besprochen-n Falle, nacb UZI: Grundsayf:h deo „H. 51 kek “Ctrafgeseßbucbs einx in 01111- loser Trunkenheit begangene Handlung dem Tbater ald eme roxsay- liche nicht uaereäonet wird. so ist damit noch nicht d1e_Bestta1una der Fabriäs0akeit auszeschloffen, weicbe darin zu ßnden tft, daft de_r Tbäter in nicht entschuldbarer Wust in jenen ustgnd 1111111191 in, der den teck1kwidrigen Erfolg verursacht 17111. ' Ue1nd1e1e1: m der Theorie fast aüaemem anerkannte Sas hat 111 der Pram eme bau- fige Anwendung nicht gefunden. Es erklärt sich diese Erscheinung iedenen Ursachen. _ aus Bresrchteis der Verbrechen unixVergeben, deren fabriassiae Ve- ebuna strafbar ist, erscheint 1111 Strafgesevbuch ena begrenzt. Die päiere Gesc gebung hat zwar diesen Kreis nicbt un'ervcbncb erweitert; deienungeacbte: bleibt bei Handlunaen, welcbe :m "alle der votsä lichen Begehung als Verbrechen oder Vergebtn_ qualifizirt s1nd, die trafbatkeit der Fahrlässigkeit eine verbältnißmaßm seltene AUB???" tritt, da für einen durch iabtläiü es Verhalten ver- ursachten Erfolg der bättr nur dann verantwottl cb gemacht werden kann. wenn er den Erfolg vorbersab oder kei Anwendung der schulo diam Aufmerksamkeit hätte vorhersehen können. Die aus einer Ver- sesuna in sinnlose Trunkenheit entstehenden Folgen liegen aber nach der vorherrschenden Theorie keineswegs imme innerhalb des Bettich| einer im Zustande der Nüchternheit möglichen Vorausßcbt oder Be- recbuun et dem ab ektiven Moment der Ver1chuldun bedarf es zur BestJaki-uua der ifm qustande vollständiger Trunkmdet betbxiaeiüdt- ten Rechtsverley-ugen des objektiven Erfordernisse] eines u11ach1lchen Zusammenbau es zwischen der Versagung in jenen Zustand und der eingetretenen Rechtswidrigkeit. Eine Rechtsverlevung entsteht nun reaclmäßia durch ein uiammenwirkeju vetbOiedener Eteiauiffe. Dann ift jede! dieser EnignIie Ursache. DteDo rin samen theilweise vor dieser Konit um wtü . Berner .. B, untetsweidet Ursache und Ver- anlaisuna. Bla von Bar ist ein Mensch alk Ursache einer Erschei- nun nur anzusehen, insofern et als die Bedinzunq aedacht wied. dur welche der sonst 1110 regelmäßig tdachte Verlauf der Erschei- nungen des menichlichen Leben- ein an etc: wird. Wenn mehrere teaeiwidtiat Tbätigkeiten zusammen einen scbadenden Erfolg hervor- bringen. soll regelmäßig 11111 die legte dieser Tbätigkeiten als Ursache eiten. Binding identifizitt Vetmiacvung einer Veränderung mit etändetvna de! Gleich mird" 1wichen den sie abhaltendtn und den
zu ihr binwitke-den edin ungen zu Gunsten der le teten. H
Meder will nur diejenigen ,edinqvnam alk Ursache aeten [aiim
welcbe den vorhandenen Verbältniffen die Richtung auf den Erfolg gab. Es lenchtet ein, daß solche Ansichten die Ahndung der _aus Fahrlässigkeit hervorgegangenen Rechtsberleßung'en uberbaypt, 1115- besondere aber im Falle vollständiger Trurzkenbett des Tbaters em- scbränken. Eine Beeinflussung der Rechtßubung durch die Anjichtxn angesehener Rechtslehrer istbon voryberein anzunehmen und 111 du- sem Falle auch durch ein näheres Emgeben auf d1e veröffentlichten Entscheidungen nachweisbar.
11, Manuel eines Antrags auf Strafverfolgung.
In einzelnen Fällen sind schWere Körperverleßun0e11 straffrei ae- blieben, weil, nachdem der Tbäter den Einwand _voiistgndiger Trun- kenheit erwiesen batte. zur Verfolgung der Fabriasfigkeit (auf Grund des §. 232 des Strafßseßbucbs) der erforderliche Antrag fehlte und wegen Ablaufs der Frist nicht mehr gestelit werden konnte.
9. Schwierigkeiten des BeWeises.
Dazu treten die Schwierigkeiten des waeises. Das Geie stellt, abweichend vom englischen und dem. fruher sächsischen Recht, keine Vermuthung für das Vorhandenfem des „Zustandes freter WiUensbestimmung auf. Von einer in dixier Beztebung dem Ang?- icbuldiaten obliegenden Last des Gegenbewenes kann daher nixbt dre Rede sein; vielmehr steht dem Richter der Tbatfrage frei, dtese zu verneinen, so oft gegen die Annahme jenes Zustandes auch nur erbeb- liebe ZWeifel obwalten.
In den wichtiaeren Fällen werden „111 den Verhandlungen ge- wöbulick) ärztliche Sacbverständige zugezogen. Vielfach sind 111111 Klagen darüber laut geworden, daß e1nzel1_1e Aerzte sicb gay zu gene1gt zeigen, ZWeifel anzuregen und zu bleunden, Jbinetsx beruben solche Gutachten auf übertriebenen Vo'r teiiungen „uber 011 111 H„uma- nität und Geßtfung erzielten F0r11ckr111e; 111 Mrd 1111181 ubcr1ebex1, das:, in zablreicben Volksscbicbten die verbrecbexiscben Triebe dgrcb dre Staatsgewalt nur unter Druck gehalten Werden und in urwucbstaer Nobbeit und Wildheit zum Außbrucbe gelangen, Wenn der Alkohol die Leidenschaft enifeffelt. , , ,
Ueberdem ist die Lage der Gutachter insofern eme ichwiertge, als sie meistens nicht auf Grund eigener Wahrnehmungen, sondern nacb dem Bilde zu urtbeilen haben, welches das mehr ode'r we111§1er treue Gedächtnis; der nicht immer unbefangenen Zeugen wzedergtebt. Vor aliem aber ist nicbt a11ßer Acht 111 [affem daß auch b.e1 voUstan- diaet Klarlegung 1111er der finnlicben Wahrnehmung erretcbbaren That- umstände über die Frage der Zurechnungsfab1g1e11 de:“; Betrunkenen unlösbare Zweifel bestehen können. Denn es giebt ke1ns1cberes KednzeiÉen, nach welchem die Grenze gezogen Werden könt1te zw1scben demxxmgen Sta- diumdesRauscbcs, in welchem das Bepoußtsem nocb erbqltemit, und dem- jenigen, in Welchem das Bewußtsetu aufazboben 111. E1n_genaues Unterscheidungszeickoen für beide Pbassn 'wtljn zirar von Krast-Ebing im Stande 1er Rücktrinneruna finden, d1c fur_de11 Zgsiand des An- aetrunkenieins eine intakte, mindcstens summanscbe, fux de11 Zustand der bis zur Berrufitlosigkeit gesteigerien Betduichng eme, 111 Betreff gewiiier Zeiiabicknitte oder der ganzen Periode, total febiewde iet. Aliein selbst wenn diese? Merkmal als allgememzutreffend anerkannt wäre, was nicbt der Jau ist, würde daffelbe aus* naheliegenden Gründen für das Sjrafvorfabren von gxnngem Wertbc se_1n_ _
Aus dem Zusammenwitken aller d1eier Ursacben erklart fich d1e Erscheinung, daß viele von Betrunkenen began ene Verbrechen, (1111!) wenn die Trunkenheit nicht zur völligen Bepou,tlosigkeit, selbst n1cht eänmal zur Trübung dkß Bewußtseins „gestetgert war, aan_z strailos bleiben, und daß der Verbrecher für die 111 der Trunkcnbeck rcrubxe That um so eber auf Straflosigkeit zu rexbnen hat, je scbwcrer _dte Rechtsverlevung und 'e härter die Strafe 111, mit welcher das Gens das Verbrechen bedrobt. _ ,
Das; dieser Zustand 11111 semrn s'cbon dargelegten Konsequenzen nicht geduldet 1re1den kann, bedarf x_e1ner_ Ausrubrung._ Aus _den er- örterten Ursachen deffeiben ergiebt 1111) 1110er, das; c1ne «rundliche Heilung der Uebelstände nur auf dem Wege dcr_ Gcseß- gebuna erzielt werden kann. Bebufs Etmitt'elung ;_;nd Prufung der aeeigneten Mittel erscheint es jedoch zweckmaß1Z, zunachst xaszxfkubcr: Recht Deutschlands und die Geseygebuna des ' Uslandeß 111 1 etcacht zu ziehen.
Aelteres Recht in Deutschland.
Die Re(btßanscbauung, welckoe „111 den dargelegtxn „Ergebmffin „1e-
füb1tbat, ist neueren 1111111111116. Weder das nmtsckx, Lock) daß ältere deujscbe Recht lieixen dtx _abivlulx T_runkcnbxit als „Strafaui- bebungözrund. sondern unter Umnanden hochstens ald Strafmndcrunas- arund gelten. Das kanonische Recht, nach welchem soiche_Truukcz1- beit zwar die Zurechnungsiäbégke1t ausschließt, rte Ver1x15un,1_ 111 Trunkenheit aber als ftta1bare Vetscbuid1111a_ angesehen, w1rd, 11b1e hier auf die gemeinrecbtlicbe Pmtid/Zeinxn Emsiuß. Diese ertan_11te zwar die 1111110111: 1111010111311» 016 ?traiaufbebynaszrund 011, beruck- sichtigte aber die 70111111-1'111 1be1ls aar nicbt, 1111116 11111: 5116 ' '1 mm 9 rund. _ . . Ml k)iFritgseqitdem sicb die vbilosopbiicbe Spekulatton m1t den Pro- klemen des Strafrechts bewßte, en1w1chelte s_1cb_111 TcutWiand .111- mäblicb eine andere Theorie über dte 2111111111115 der 111 1011er Trunkenheit begangenen Recbtßveticvungen. I11rxm_1n.1n am das Moment der subjektiven Verichulduna_das c1111che1denkc 15,1:th legte, unterschied man, ob die Trunkeuben
1) unveltscbuldet,
2 a rä'"1 , _ .
3; ifnbderUUZbsicbt, den rechtswidrigen (717013 im 3110.111ke der BewußtlosigkeitlxetbAei "(ann'i'U ck
4 neoev 101011 „„.. vetanZaxtb mxr. und ließ im Jain 111 1 S_trailoiyxkxn. 1m_F.Yie ';" 3 die Strafe deo dolosen Deli cl, i_n dxn ubrigen Saile" r1e Stra . des kulposen Telikles oder Strailoimken emtretcn, jk nachdem der eingetretene Erfolg dcm Tbäter als verschuldet zuzumbncn set cker nicbt. .
Die Kodiiikation des Landessttamecdts.
ueren Kodifikationm de] deu_11"cke11_Landeosttaitecbtß ithen 111ebt§!)Z)ekzet;e wenißet unter dem Einfiuiix kniet Theorie. (Fine ln- näbetuna an dieselbe findet s1ch schon 1111 preußticben Allgemeinen Landtecbt, welche! die 111 roliee Trunkenheit. vetursackmg Rechtsver- levungm bei vrtiä lick) herbeigeführte! W1lien|uniteibett 11111 der Strait de] vorsäyi chen Verbrechen], bet grober Vet cbuldunq des Zustandes mit geringeren Strafen nach dem Maße der Vrscbuldung abndtte. Das auf den Grundsäxen rer FeuerdaÖscben Strafrechts- tbeotie beruhende bayeriswe Stra aesevbuch(1813) und das ibm nacb- gebildete oldenburgis.te (1814) enthalten schon die Unxetscheidun 1" der neun Theorie mit 1bten Fol erungen. nur „daß fur d1e vor[ 11 nnter Nr, 2 und 4 bezeichntten F lie nicbt kesttmmt warb weqcbe Strafe, ob die de] vorsäsiiaxen oder des iabtläisi cn Vet kkcbxnk, einzutreten babe, eine Lücke, welche die Doktrin im inne det nxuen Theorie etgänzte. Bei der awßen Ausdehnung, bis zu welcbe: nJcb d1eien Gesc büchern die Jabtläisi keit unter Strait gest lit ist, und bet den ver- bältn mäßig beben Straf även kerfelbcn mö,1en sich 111 dstPtaris' 11115411- ttägii keiten nicht bemakaeftelit haben. Bedenklicher 1113111111 „te Annahme der neuen Theorie, «11! die Gcstßgebuna die N1ch11111z_c111- icbiva, die Strafen du1chgänaig zu mildern und du Gebe. det Strafbarkeit iabtlä'siaen Handeln! eip1u1cb'änken. Zunächst 111,11 sich daher 11011 eine acmffe Scheu, die verschuldete Trunkenheit ausdruck- licb ai! SitaiauUÖiitßnnakgtund arzunkennen. So bezeichnen das braunickweigiiche (1740) und m bannzvetiche (1840) xtraigescvbrch