Bestände darf nur mit Genehmigung der Reichsstellc für Mineralöl verfügt Werden. 3 ' §
ZuwiderhandlungenIchcn diese Anordnung Werden nach" den 10, 12-15 der erordnnng über den Warenverkehr
bestraft. § 4 Diese Anordnung gilt auch für die eingegliederten Ost- “ gebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und MoreSnet. Berlin, den 21. Dezember 1942. Der Reichsbcaustragte für Mineralöl. Raab
Anordnung 1,1
Allgemeine Bestimmungen für eine Umlage der gewerblichen Wirtschaft zur Bewirtschaftung von Ein- und Ausfuhrwaren (Umlageordnung)
Auf Grund des (Heseßcs iiber Erhebung von Umlagen in der geiverblichen Wirtschaft vom 28. „Jimi 1935 (RGW. ] S. 812) wird angeordnet:
1. Umlagepflicht und Umlageschuldner
Z 1 1) Die "Unternehmen der gejverblichen Wirtschaft ein- Ylie ich der Unternehmen des Verkehrsgcjverbes, die im
tretch, in den Alpen- und Tonau-Rkichsgauen - mit Aus- "
nahme der nach dem 1. September 1939 neu hinzugekommenen Gebiete -, im Gau Sudetenland und im Memekland ansässig sind, haben aus kriegsbedingten Griinden eine Umlage zu zahlen (Ausgleichsumlage).
(2) Die Heranziehung der Unternehmen in denbiernach nichr umlageplflichtigen Gkbictcn dcs Großdeutschen Reichs bleibt vorbeha ten.
F 2
(1) Umlagepflichtig [ind nack) Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
11) alle Unternehmen, die eine Beitragsumlage an eine Industrie- und Handelskammer gomäß § 1 oder § 2 der Ersten Verordnung zur TurckYiihrnng des Ge- eyes iibcr die Erbsbung der 5 eiträge zu den
ndustric- und Handelskammern vom 8. September 1939 (RGB[.1 S.]738) zu zablcn haben oder die bei einer Handwkrkskammcr gemäß F“ 1031 Ge- Werbeoxdmmg in der Fassung des Gesetzes vom ?ZHFebrnar 1936 (RGV1.1 S. 131) beitragprlichtig m ,
11) gewerbliche Unternehmen, die keine Beitragsumiage im Sinne der Ziff. 8), sondern nur einen (Grund- beitraß zahlen, [oiveit sie gcmerbcsteuerpfiichti sind,
a) 1eWer liche Unternehmen, die einer unmiiie baren Fachgruppe des HandWerks angehören, sofern sie niit bereits unter Ziff. 3) fallen, also bei einer ZZ“ ustrie- und Handelskammer odc'; HandWerks- ammer beitragspflichtig sind,
(1) geWerbliche Arbeitchmeinschafiem die als Unter- nehmergemcinschastcn selbständig geWerbesteuer- pflicht" [ind (§ 2 Abs. 2 Ziff. 1 GewStG),
o) Jexverb iche Betriebe der öffentlichen Hand im Sinne es § 1 der 3. Verordnung zur Durchfiihrun des GeWerbesteuergeseYes Vom 13. 1. 1940 (RM [. 1 S. 284" _ z. B. chicbetriebe _, die ganz oder teilWeiZe cherbestcucrpflicbtig sind.
(2) Für geWerbliche Unternehmen, die nicht oder nur zu einem Teil nicht gewerbestencrpflichtig sind, bleibt vor- be- [ten, die Heranziehung znr A11§g1eichsumlage insoWeit an riveitig zu regeln.
§ 3
Bei neugegründeten Unternehmen entsteht die UmlaZe- fflicht mit dem Zeitpunkt, in dem ein Unternehmen geWer e- teuerpflichtig wird. Die Umlagepflicht erlischt mit dem Zeit- punkt, m dem die GeWerbesteuerpflicht aufhört.
§ 4 (1) Umlageschuldner ist der jejveilige Rechtsträger eines umla epflichtigen Unternehmens.
) Bei Wechsel des Rechtsträgers i jeder Rechtsträger antei ig __- entsprechend der Dauer [einer echtsträgerschaft -- ZU? Zahlung der Umlage verpflichtet. Bei Uebereignung des
nternehmens im garÉzen im Sinne des § 116 Reichsab aben- ordnung haftet der Werber als Rechtsnachfolger fur die Umbage des Veräußerers, [oWeit sie auf die Zeit seit dem ngmn des leyten vor der Uebereignung liegenden Erhebungs-
zettraumxs entfällt. “'
11. Erhebungszeitraum § 5
Die Umlage wird erstmali als „Ausgleichsumlage 1942/48“ für die eit vom 1. O tober 1942 bis 81. März 194Z'erhoben. A 1. April 1943 ist Erhebungs eitraum
eweil_s der Zeitraum voin 1. April eines Jahres bis 1. März ; nachsten Jahres (Umlagejahr).
111. Berechnung und Fälligkeit der Umlage - § 6 Bemessungßgrunblage und Umlagesaß
Die Beine ungSgrundlage und der Umlagesaß, auf Grund deren sich die mlage errechne_t,_Werden durch besondere An-
ordnung festgeseyt. § 7
Umlagefchuld und Gewerbesteuer
„_ Ist einem Unternehmen die Gewerbesteuex gan oder
tetheise erlassen, so vermindert sich die Umlage anteil mäßig
in gleichem Umfange. § * 8
Fälligkeit" ,
Die Zeitpunkte, zu denen die Umlage fällig wird, werden durch besondere Anordnung bestimmt. _ BoraUSzahlungen
_ (Y Sollte die für die, Berechnung der Umlage maßgeb-
_ Kube emeésyngsgrundlage nicht rechtzeitig vorliegen, sind zu
en Fällig ettSzeitpunkten anf die Umlage Vorauszahlungen
zu entrichten. Durch besondere Anordnung wird bestimmt,
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Dtm- Beilage zum Rei-bs- unb Staatsanzeiger Nr. 800 vom 22. Dezember 1942. S. 2
1.5 “ Ü“; “" ck
auf Grund welcher Bemessungsgrundlage sich die Voraus- zahlungen berechnen.
(2) Ist die Summe der Vorauszahlungen, die bis zur Bekanntgabe des neuen Umla ebescheides zu entrichten Waren, kleiner als die Umlage, die ?ich nach dem bekanntgegebenen Umla ebescheid für die veranlagten Fälligkeitszeitpunkte er- gibt, 9 ist der Unterschiedsbetra innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des neuen Bes eides nachZFentrichten.
(3) Ist die Vorauszahlung, die bis zur ekanntgabe des neuen Umlagebescheides zu entrichten war, rößer als die Umlage die sich nach dem bekanntge ebenen mlagebescheid ergibt, o wird der Unterschiedsbetrag rch Aufrechnung oder Zurückzahlung aus eglicben, .'
(4) Die Vor[ kisten der Ab äße 2 und 8 gelten ent- sprechend, wenn die maßgebliche emessungsgrundlage nach- träglich einé Aenberung erfährt.
„ § 10 _ Herabseßung der Vorauszahlungen
Die Vokauszahlungcn können auf Antrag angemessen erabgeseßt werden, rvenn zu erWarten steht da die bis zur eststellung der endgültigen Umlage zu zahlen en Voraus-
lungen die endgültige Umlage um mehr als 10 v. H. iiber- fijetgen wiirden. Dem Antrag iki statt ugeben, Wenn ein Unter- ne men in geeigneter Yrm g aubhazft macht, daß.voraus[icht- li die maßgebliche eme“s1ungsgrundbage gegenüber dem Vorjahre entsprechend niedriger [em wird.
[Z 11 Freibetrag 51) Von der für die Berechnung der Umlage gemäß § 6 !estge eßten Bemessungsgrundlage ist ein Freibetrag ab u- e en. Die Höhe des Freibetrages wird dur besondere n- o nung bestimmt. (2) Die e Bestimmung findet auf die Vorauszahlungen [inngemäße nWendung. § . 12
Vefxeiungen
Von der Verp_f[ichtung zur Zahlung der Umlage und der VorauSz-ahlungen iwd befreit:
11) Unternehmen, bei denen die Umlage den Betrag von 42.46 5,-- nicht übersteigen wiirde;
b) ferner an A-ntrag Unternehmen, deren Betrieb eingestellt ist, Für die Zeit der Betriebseinstellung. Hierunter fa en nicht vorübergehende Unter-
rechun§en der gewerblichen Tätigkeit, insbesondere )olche ie dur die Art des Betriebes Veranlaßt ind (z.B. das uben sog.Sai[onbetriebe).
117. Einziehung der Umlage § 18 Einziehungsstellen
(1) Die Einziehun der Umlage erfobgt durch die Induxirie- und Handels ammern und Handiverkskammern. owei mit der Einziebun der Kammerbeiträge die Ge- meinden beauktragt sind, git dies entsprechend au für die Aus leichsum age. Den Gemeinden wird für die Ue ernahme der inziehun eine mit Zu timmung des Reichsministers des
Innern estzUYeßen-de Entf 'a'digung eiväbrt. (2) uständig fiir die Einziehung Ft jeiveils die Industrie-
'und Handelskammer oder Handwerkskammer, bei der ein
Unterneßmen beitragspflichiig ist. Für nicht beiivagspflichtige Unterne men ibt, [oWeit es sich um Unternehmen handelt, die einer unmittel aren Fachgruppe des andiverks angehören, die HandWerkskammer zuständig, in eren Bezirk [ich die Ge chäftsleitun des Unternehmens befindet. Für alle übrigen ni t beiimgsp?lichtigen Unternehmen ist die Industrie- und andelskammer zuständig, in deren Bex)?! [ich die Geschäfts- eitu des Unternehmens befindet. 'e danach uftändige Juda trie- und Handelskammer hat in diesen Fä en jedoch die Einziehung der zuständigen Hawdwerkskammewzu über-
tragen, wenn es [ich um ein Überwiegend handWerklichcs-
Uniernehmen handelt.
(8) Ist ein Unternehmen bxi mehreren Industrie- und Handelskammer oder mehreren Handwerkskammern bei- tragspflichtig (Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten), so tst die Umla e von der Kammer einzuziehen, in deren Be- irk [ich die- schäftSleitung des Unternehmens befindet Kammer der Geschäftsleitung).
(4) Tft ein Unternehmen gleichzeitig bei einer Industrie- und Han elskammer und bei einer Handmxrkskammer bei- tragspflichtig, so gilt “folgendes:
1!) Yi der einheitliche Gewerbesteucrmeßbetra des
esamtunternehmens zum Zwecke der Berecßnung des Industrie- und Handelskammer- und des Hand- werkskammerbeitrages na den Anteilen, die auf die ?ndustrie- und Handels ammer un-d HandWerks- ammer entfallen, au_fgeteilt, o ist das Unternehmen auch entsprechend die en Anteilen von den beteiligten Kammern zur Umla e beranzu iehen. - Der reibetragttvon den eteiligten „Kammern anteilmäßig zu berücksichtigen.
b) Besteht eine Aufteilung des einheitlichen GeWerbe- steuermeßbetrcvges nicht, [o ist das Unternehmen je ur Hälfte der vorgesehenen Umlage von der ?Jndustrie- und Handelskammer und der Handwerks- ammer zu veranlagen.
Der Freibetrag ist von _der ndustrie- und Zandelskammer und der HandWerks ammer je zur älfte zu berücksichtigen. _
(5) Die Absä e 8 und 4 gelten entspre end, wenn ein Unternehmen glei zeitig bei mehreren Jndutrie- und Han- delSkammern und HandWerkskammcrn beitragspflichtig ist.
_ § 14 _ Umlagebestheid Yen umlagepflichtigen Unternehmen ist ein Bescheid über die Lohe der _Umlageäu erteilen aus dem zu erxehen ist, wie ck iese erre' net. eber eleiftete Vorauszah ungen ist in m Umlagebe cheid -gemäß 9 abzurechnen. * § 15 , Auskunftspflicht
nehmxn den an dem UmlaFeverfahren “beteiligten Stellen Finzte-hungsstellen, Schiedsste en usw.) etwaige zur Durch- hrung der Umlage notwendige Unterlagen zur Verfiigung
zu stellen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Sie sind verpflichtet, auf Verlan en der Kammer den Gemerbe- steuermeßbescheid zur Einsi tnahme vorzulegen und andere BeWeis-mittel beizubringen. Die Verordnung über NuSkunfts- pflicht vom 13. Juli 1923 (RGBl. 1 S. 723) bleibt unberührt. (2) Unternehmen, die “ihren Verpflichtungen zur Aus- kunftserteilung und zur. Vorlage von Unterlagen nicht oder nicht fristgerecht naOLkommen, können schäßungsweise veran- lagt Webden. Die c-chäßungbberanlagung ist dem säumigen Unternehmen vorher unter Mitteilung einer Frit anzu- drohen, bis: zu deren Ablauf das Unternehmen no die er- [ovdcrlichen Angaben oder Unterlagen liefern kann.
§ 16 Säumniszuschläge
(1) Bleibt ein Unternehmen länqer als 14 Tage mit der lung der fälligen Umlage im Rückstand, dann ist ein "umniszuschlag u erheben. Der Zuschlag beträgt 1 v.H. des rückständigen etrages für jeden angefangenen Monat des Riickstandes, mindestens aber 12.46 5,-.
(2) Säumniszuschläge können erlassen Werden, Wenn die '“
Säumnis anf entschuldbare Umstände zuriickzufiihren ist.
17. Einspruchs- und Beschwerdeversahren § 17
(1) Wird ein Unternehmen durch die Heranziehung znr Umlage in [einer Leistungsfähigkcit oder in [einem Bestand ernstlich gefährdet, kann es Einspruch einlegen und beantra- gen, daß ihm die Umlage gestundet oder Fanz oder teiliveise erlassen wird. Ueber die Zulässigkeit des *inspruchs und den Antra entscheiden von der Reichswirtscbastskammer einge- [e te «chiedsstellen nach Anhörung der fiir das Unternebmcn zu?tiindigen fachlichen Gliederungen. Wird ein Unterne)men gleichzeitig von einer Industrie- und HandelSkammer und einer HadeerkSkammer herangezogen, [.o ist fiir die Entschei- dung iiber den Einspruch die bei der Reichsgruppe Handivcrk
gebildete Schiedsstelle zuständig, Wenn die Einziehung dcs „ größeren Umla eanteils ciner Handiverkskammer obliegt.G?_'1n “ ie-
ubrigen ist die chie-dsstelle für den Bereich der fachlichen
derung zuständig, in deren fachlichen Zuständigkeitsbereick)“ die TätigXe'it des Unternehmens fällt. Gehört ein Unternehmen mehreren farblichen Gliederungén an, so entscheidet die Schiedsstelle bei derjenigen Gliederung, welche das Untyr- nehmen hauptsächlich betreut. Hat ein Unternehmen die Um- lage zu gleichen Anteilen an eine Industrie- und Handels- kammer und Handwerkskammer abzuführen so soll die ,n- ständige Scbiedsstelle für den Bereich einer fachlichen Glie e- rung den Emspqu an die Schiedsstelle für das Handiverk ab- eben, Wenn der chwerpunkt der geiverblichen Tätigkeit des nternehmens beim HandWcrk lieg. *
(2 Glaubt ein Unternehmen in unrichtiger AnWen-dung der Be timmungmi heran ezogen zu Werden, kann es Beschwerde einlegen. Ueber die Zu ässigkeii der Veschivevde und die Be- [cl)werde selbst entscheidet die Industrie- und Handelskam- mer, von der ein Unternehmen zur Umlage herangezogcn wird. Wird ein Unternehmen Zleichzeiii von einer Judit- [trie- und Handelskammer und einer Han Werkskammer her- angeonn 1in richtet sich die BeschWerde gegen die AWWendung einer orschrist, die die gruwdsäizliche Umlagepflicht betrifft _und deShalb nicht allein für die Umlagepflicht bei einck Kam- Mer von Bedeutung ist, so ist fiir“ die Entscheidung hierüber die Kammer zuständig, auf die der größere Umlageanteil (§ 18 Abs. Za) entfällt, bei gleichen Anteilen die ndustrie- und Handelskurtimer. Gegen die Entscheidung der «ndustvie- und Handelskammer bzw. HandWerkskainMer ist die Weitere Be- schiverde gegeben, Wenn die zuständige Kammer dies ivegen der grundsä lichen Bedeutung oder Wegen der besonderen Um- stände des inzelfalles zuläßt. Ueber die Weitere BefchWcrde entscheidet die Reichswirtschaftskammer, die die Entscheidung
ck einer besonderen Schiedsstelle übertragen kann.
(3) Die Umlagcbescheide haben einen HinWeis dariiber zu enthalten, daß und unter welchen Voraussetzungen dem Schuldner die Möglichkeit des Einspruchs und der VeschWerde offensteht und bei Welcher Stelle und innerhalb Welcher Frist diese Rechtsbehelfe anzubringen sind.
(4) Die Kosten einer ablehnenden Entscheidung fallen dem Einspruchs- bzw. BcschWerdeführer ur Last. Jm übri- gen werden die Ein elhsiten des Einspvu s- und BeschWerde- v vfahrens durcb be? [F)wcodcordnung) geregelt.
_“ § 18
' ) Durch einen Einspruch oder eine VekchWerde Wirddie Verpl1chtung zur Zahlung'des fälligen Um agebetrages nicht aufaehoben. , _
(2) Die zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. Handkverkskammer wie auch .die !onstigm Stellen, die zur Entscheidung über die Rechtsbehel e des § 17 berufen sind, können für den Fall, daß die Rechtsverfolgung nicht aussichts- los erscheint, durch vorläufige Entscheidung bestimMen, daß bis zum Vorliegen der end ültigen Entscheidung die Umlage gestundet Wird oder MaßnaJmen zur Beitreibung der fälligen Umlage nicht einzuleiten oder fortzuführen sind. „_
171. Beitréibung § 19
(1) Die Beitreibung der geschuldeten Beträge einschließ- '
lich entstandener Nebenkosten erfolgt durch die Jndußtrie- und Handelskammern und HandWerkskammern nach Ma gabe der Bestimmungen, die fiir die Veitreibun von Beiträgen gelten. (2) Die Kosten der Beitreibung [?nd zusammen mit den geschuldeten Beträgen" einzuziehen. * '
1711. Verjährung
_ § 20
Der Anspruch auf Zahlung der Ausgleichsumlage untcr- liegt der Verjährung. DW Vcrjahrungsfrist beträgt drei Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in Welchem dcr Erhebungszeitraum“(§ 5) endet. Ist die Zahlung hinaus- geschoben oder getundet Worden, so beginnt die Verjährung mit Ablauf des ahres, in dem der Zahlungsaufschub oder die Stundun abgelauHen ist. Bei hinterzogenen Umlage- beträg'en ver'ährt der lnspruck) nicht, bevor die Strafberfol-
: gung und trafv'ollstreckung verjährt sind. Die Verjährung (1) Auf Verlangen haben die umlagepflichtigen Unter- -
wird unterbrochen durch “ ablungsaufscbub, durch Stundung, durcb ede Anerkenmm es Zahlungßpflickxigen, durch eine schriftliche Zahlxtngsauäorberung und dur jede Handlung,
' die die zustandige Einziehungsstelle zur Fetstellnng des An-
ereichte*n__ Stucke gelten emä erordnuii als zum 1. ck
ur Riickz-aLl-ung gekündigt unzd Werben u diesem
Verordnung jedem der Stiicke e eniiber wirksam. MZ
75911tiengefellschbiten
Emder Dampferkompagnie Aktien- [37320] gesellschaft, Emden.
ondere Anordnung (Einspruchs- und Be-
zum Deutschen" Re m. 300
«WWW.OKMWW
ZiuSherabseßungsangel-ot
cm die Kn der der 4*/- % K.,M-Vfanb- briefe
abe des
andwirtsckxastlichen Kreditvereins 37301] Sachsen. * [uf Grund des €; 4 der Verordnuxi iiber das Verfahren beim Umiauxcß von Schuldverscbreibungen der Kredit- institute vom 8. Dez. _1941 (RGVl. 1“ Nr. 138) bieten wir hiermit den In- babern un erer . 49-95 W-Pfaudbriefe Reihe 9
ei 9 und Enveiterungsaus-
und Erweiterun Sausgabe (KenmNr. 2 016)
mit Wirkung vom 1. Juli 1943 ab die Herabießung des Zinsfußes“ aus *4 % an. _
“.Die Inhaber, die statt der ZmZber- abseY-ung die Bareinlösung ihrer “Stucki: Wun1che11, werben aufgefor-dert, die Stücke mit Zinsscheinen per 2: Januar 1944s . und Erneuerungsschemen bis späte ens zum 1. März 1943 mri einem Anika auf Vareinlösung _bei uns einzurei en Die fristgemäY em-
der uli 1943
ernrin in bar eingelöst. _ Für diejenigen Stücke, die ni t bis
zum 1. März 1943 zur Varein ösung eingeliefert sind, gilt das Angebot zur HeralYZßung des Zinsiußes auf 4 % nn .
'i irkunq vom 1. Juli 1943 ab
iiach § 1 Abs. 1 der Verordnung als an enommen.
ie Zinssenkung *it gemäß § 5' der ;päterew Inhaber
Mit Ri“: t (Ulf Die vorstehende Be-
kanntmachung Werden die Depobbaxtlen gemäL dßm Erlaß des Herrn Rei - Wirts
aftsministers vom 8. Dez. 1 41
--- ]? Kred. 19 082/41“ - iohren ein- Fxnen Depotkunden keine besondere
itteilung über das Angebot zu-
kommen lassen.
TreZden, im Dezember 1942.
Der Landwirtsckjastlicbe Kredit-
verein Sachsen.
Die Akbidnäre dcr Emder Dampfer-
kompagnie Aktiengesellschast, Emden, Werben hiermit zu der auf Dienstag, den 12. Janugr 1943, 10 Uhr, in den Geschiiftsräumen der Geßelbscbaft, Emiden, Hmd-en'burgrstvaße 441 , anbe- vaumt-sn außerordentlicb-en Haupt- versammlung eingeladen.
Tagesordnung:
1. Wth von AnifichtSratsmit-gliebern. 2. Verscb-icide-wes, /
Bezüglich der Legitian-ation der zur iln-abme an der Hauptb-ersamw-lung
berechkiqten Akrionäve verweisen wir Mɧ 13 der SaZmYe-n.
mben, ben 1 «zember 1942,
Emder Dampferkompagnie Aktiengesellschaft. '
Dr.Mübel. Heimberg.
Schöfferbof=Vinding=Vraoierei
[87878] Aktieatgosellskbnst.
_ Einladung. Wir [WdM die Aktionäre unserer Ge-
elkschat zu der am Diensmg den : 2. ammlr 1943,“ 12,45 Ulsr, im
ißun-gss-asml ber Dresbner Bank, Frank-
urt a. M., Abolf- itl-er-AnXage 7, [batt-
nden sechsim füxifzigsten ordent-
ichen Hauptversamman ein.
Tagesordnung: ,
1. VortQJ'UWJV bes IahreSabscbl-u es e
mit den richten des V-orsbcm s und Aufsichtskates fiir das Ge-
. Hhäftst-Lr 1941/42.
oschlu assung iiber die Verteilung des Remgsiv-irms.
]. Entl-a-sbuwg bes, Vorssttan-des W
Auf ichtsvates.
4. Wau [en des. Auksicthr-abes. s. W ' des Absch-
ußprüfers für das Ges ästsjabr 1942/43, Zur etlna/hme cm der Haazptver-
samtwlai [iwd die'onigen Akiio-nare be- vech t, 'e gemäß§
21 der Saßurig re kbien oder die von eiiiem deut- , Noiar ober einer Wertpapier-
eibamk couSgest-ellten Hinter-
l- uugs-scheine bis zaun 9. Januar 33-
bei eder Gesellschaft oder einer
un'd bis zur Be-enbiaimg der
FpWersammbuw dori bolassn: reS'dner Ban , Berlin, er deren "Niederlassungen in Dressen. Frankfurt a. M., Leipzig und Miinchen
Bank für Vrauind-nstrie, Berlin,
Berliner HandelD-Gesellsrhast, Vierlin, _
Bankhcms Hardy & Co. G. m. b. H., Berlin *
BM. khan!“ V. Metzler feel., Sohn 112 Go. Frankfurt a. M.,
Vauerisré» Vereinsbank, Miin-
then. Wgest-ellte Eintrittskarten wd in Ha-u tvekiammlunß rzuw en. an urt a.M., 1 . mber1942. Der Borkumer
ZU: nachstehemden Stellen hinteriegt
Lokalbahn Neumarkt=Waizenkirchem Peuerbach, Aktiengesellschaft. Kundmachung. „ ordentliche Hauptver- sammlung der Aktionäre der Lokal- Neumarkt ; Waizenkirchen: Peuerbach Aktiengesellschaft findet am 27. Januar 1943 um 15 Uhr in Gmunden, Arkadenbaus, statt. Tageöordnung:
1. Vorlage des GeschäftH-berichtes des Vorstanbes _ abschlus1es für das Geschaftsjahr 1941 mit dem Verich A
Beschlußfassung
. Entlastung des Vorstandes und des
Aufsichtsr'ates. *
. Waylßn _zuzn Auf
.. Veschlu sas1ung ii triebsii ereinkommen.
m 19. Dezémber 1942.
Vorstand.
er das neue Ve-
Gmunden a
Qstquell:Brauerei A.: Frankfurt-Oder, gegr. 1 A-kbionäre unserer Geiellschaft Werben hiermit zur Hauptversamm: lung am Sonnabend nuar 1943, gebäwde ber Brauerei, Franxkfurt, Oder, eiwg-eladen.
Tagesordnung:
1. Entgegenrn-abme des (Bei äftsbe- richts nebst Bilanz und und Verlustrechmmg fiir das Rech- nungsjahr 1941/42.
2 Vsschlußfassunq iiber die Geivinn- vexwilxxng.
8. Be1ch-lnßiassunq über Die Entlastung des Vbrstan-des awd des Aufstchts-
4. AWfficthratswablen,
5. W * [en des Wirtichaftspriifers. eiTW-bme an der sammlung [ind die Aktionäre Welche spätestens am dritten er -' tage vor der Hauptversamxmlun , De_n Tag der HMptVevsammlun-g ni i mrtg-erecbnet, ihre Aktien bei der Ge- sellschaft binterXegt haben oder die ge- ]clwbewe Hinterlegung bei einer öffent- lichen Behörde oder "bei einetm Notar _ ck Einvcichn-g einer Bescheinignng dieser Stelle „iiber die Nisderlegung nxach-geivicsen haben. [ckth-Ln-e_ Nieberlegung der Aktien oder “d_er B21cheimguna ist den Aktionäven eine Bescheinigung zu erteilen, welche als Einlaßkarte znr Hauptver[*amm- In der Besche-i-n-i Zahl der Stinmven, Werbe
§ 19 zustehen, anzu-
Fraukfurt, Oder, 14, Dezbr. 1942. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Ostauell-_Braue_réi A.=G.
H. Jungclau1sen, Oekonomierat.
den 16. Ja: im Büro-
UEber die
lung dient.
Aktionären na
[87369] Hitdorfer Brauerei AktiengeseUs-haft, Köln. __Wir beehren uns, die Herren Aktio- nare nn]crcr Gesellichaft zur Teilnahme “.in :dex__orde11tl_tch-en Hauptversanmn: lung sur Zamsmg, den 16. Januar in den RäUmen des
1943, 13 Uhr f-Metropol in Köln,
Hotels Monopo Wallrafplaß 5, einzuladen. Tagesordmm
1. Vorla e _des J-abresa. erlebte des Vorstandes awd AU [tchtsrates für das Ge- [ck 1: 1941/42. 2. Beschluß (!
bsiblusses un-d
uxtg iiber die Vertei- emgew-lnnes. ' l-a tung von rst-and und Auf- 4. ahl des Wirts aftspviifers. Diejxnigen AktibncaHTe, ordentlichen Haupdbersamml-ung nshmen wollen, müssen gemä res GeselL ammr 1943 ihre Aktien oder die über diese lautenden Hinterlegungsscheine einer deutschen Wertpapier ammelbank. esellschkstskaffe, Köln,
ner Bank, Köln, k; Berlin, ank Kbln, An
Unter Sach enbausen 5 beiHäder__D__reBi-1Z_er Van “ up a e , e ren bei der Deutsthen
_den Dominikanern 15/ be: der Commerzbank, Köln, Unter [hausen 21/27,
_ deutschen Notar oder bei einer Werwqpiersammelbank hinter- legen uwd bis zur Beendi ung der Hauptbersammlnng dort bela en,
_Jm Falle Hinterle ung bei einem deutschen Notar Wertpapiersammelbank ist die von dieser Ste_lle anzufertigende B'esckxeinio“ uu spätestens am
9 _3'bei der Gesellschaft?“ e ein- interlegun bei einer Hinter- le_gun Stelle wird die A tien mit Zu _legizngsstelle für i mmtut bis zur Beendigun der Saupe-
. De mber 19a.
Der Vorkurs. F Hajkemeyer.
Bruno Schüler, "oorjiser.
“ s
. /'7 "; . * .,»Y Ü..“ ÜF“!!;.ÉÖU§* "M': ...-K;“... ,1, _: k- ..-4 .-'*.“.SW1Y-_-_ _ „...'-_ ..-
_Bierte Jenn; ichsauzeiaer nnd Preußischen Staatsanzeiger
Berlin, Dienstag, den 22. Dezember
[87813] ' „
Spiegelglas Union AG., Fürth i. Bau.
Kraftloserklärmtg der nicht zum
Umtausch in neue Aktien ein- gereichten alten Aktien. Unter Bezugnahme auf un'[ere Be- kanntmachnwgen im Deutschen Rei 2.- anzeiger Nr. 213 vom 11. Septem er 1942, Nr. 239 vom 12. Oktober 1942 mid Nr. 262 vom 7. November 1942, mit demon wir zur Einreichung der alte-n Aktien auf den sribberen Firmen- namen zWecks Umbau chs in neue bis pätestens 19, Dezember 1942 wusge- orbert haben erklären wir die noch nicht einÉzeveicbte-n Akt-ien für kraftlos. Die an telle der fiir kraftlos erklärten alten Akticm tretenden neuen Aktien Werden für Rechn-nng der Empfangs- bevechtigten hinter-l-egt. Der Vorstand.
[37315]
Einbaidun-g zur orbtntlichen Haupt- versammlung der ,Ivbmmishos A.-G. Weingrofx'handlung“ in Saar- brücken am Sonntag, ben 17. Ja: mmr 1943, 15 Uhr, im gelben Saal bes Hcouses.
Tagesordnung:
“ 1. Vorlage bes Ges äfisbericbtes des
Vorstambes imb Ufsichisrais, der Bilanz, der Gewinn- imb Verla);- rechmm-g für das Gssthäftsja' r 1941/1942.
Beschlußfassung über die Vexiven- dun bes Rbiwg-Qwinnes.
Bes ,lußfaffun-g iiber die Entlaimng
NeuWa/bl des Aquichtsrates.
. Wahl des Wbscblu prüfers für das GELYäftsja-br 1942/1943,
VG [Ußfas uns iiber die Ekhöbung des Grimbkapimls um einen Ve- trag bis zm UF 100 000,- dnrch Anga-be neuer auf den Namen
„::=-“W.“!-
!*a-itwnéde Stammaktien zu je K..;- _
1000- zum Nennwerie unter Ausschluß des geseßlichcn Bezugs- rechtes der Aktionäre. _
7. Ermächtigung des Anssichtsraie__s, nach burchJY'ihrter Kapitcüerkxo- hum die Gvund-kapit-al e- tv'e enbeai Wiimm-un en ber §§ 4, 5, 19 der Saßuwg Entéprechend ab- uänbern,
8. ' S[chl-nßfaffung iiber Abänderung dés § 19 der Saßuwg (Stimmrecht). Nach bnrchgefiibrtem Umtau-[ch der Aktien zu 12.4 20,-- erhalten [e 17./é 100,- des Siammkapiia s «ine Stimme.
9. Vevxchiebenes
Saar“ rücken, den 22. Dezember 1942.
Der V-orsiand.
[37372] Essener Aktien-Brmierei Carl Funke A. G., Essen.
Die Aktionäre unserer Gesellicbaft Werden ierdurch zu der am Samsmg, dem 1 . Januar 1943, 14 Uhr, in Köln im Hotel Monopol-Mctwpol (tatifindenden ordentlichen Hamrptber- ammlung eingeladen.
Tage So rdn unY :
1. Vorlage des fest este ten Jahres- ab-[cblusses iiber as Geschäftsjahr 1941/42 sowie der Berichte des Vorstands und Aufsichtsrats.
2. Beschlußfassung über die Gewinn- verteilung,
“8. Beschlußfassung über die Entlastung du's Vorstands und des Aufsichts- rats. _
4. Auf ichtsratswahl,
5. Wa [ dxs Abschlußprüfers,
Zur Teilnahme an der Hau tber- [ammlun-g [ind nur diejenigen ktio- näre berechtigt, die
bei Wierer Gesellschaft,
bei einem demsthen Notar
bei einer zur Entgegennabme der Aktien befugten Wertpapier: [ a-mmelb awk
bei der Deuchchen Bank, Filiale “ Essen, “
bei der Commerzbank Aktien: gesellschaft, Filiasle Essen
bei 'öer Dreödner Bank, Filiale Essen,
Ire Aktien hinterlegt habenK bis zur xendignng der YuptverLammbung. Pts Hinterlegur t wä rend der ublichen Ges äftstunden zu geschehen.
Die Hintere ung ist auch dann ord- nungsmäßig erßfolgt, Wenn Aktien mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle ur_sie bei anderen Banken bis zur Be- endtgung der Hauptversammlung im Spexrdepot eha ten werden,
Ste hat o zeitig zu erfolgen, daß zwischen bam Tag der Hörner: legung MW dem Tag der Haupt- versWml-img mindestens drei Tage srei-bleiiben. Jm ““alle der inter- legung bei einem utschen otar yder _ einer Wertpapiersmomelib-ank ist die von dieYen auszustellende Be- stlxeinigmmg ü er die Hinteriegun spätestens einen Tag nach Ab! der Hinterl fekt! bei der Ge- sellschaft einzurei en.
Essen, den 19, ember 942.
Der Vor W. Dr.AlkertWill. uguftKlaar.
Kochs Adlernähmaschinen Werke AG., Bielefeld.
Auögabe neuer Gewinnanteil-
sehein'bogen.
Zu unseren Aktien über 17.-- 400,- jvevden ab sofort neue Gewinnanteil- scheinbogen, enthalter die Gewinn- anteil1cheine Nr. 28-32 imb Erneue- rungéche'm,
bei der Deutschen Bank Filiale Bielefeld, in Berlin bei der Deutschen Va bei derReich8=Kredit:G Akt.-Ges. ausgsgeben.
eiellschaft
der Ekbebung der neuen Gewinnantei 'cheinbogen ['m/d die alten Erneueruwgss seite mit d9m Namen des (Firmenstem mit einem
'ne, an der Rück-
zuq'ammen oppelten, arithmeti-[ch ge- ordneten Nummernverzoichwis
ember 1942. Kochs Mlermkhmasrhineu Werke AG.
Der Vorstand,
H e r m a n n.
ieiefelb, im
Delius,
Wasserggs=Schivei erk Aktien- JULÜsckjask- _ Aktionäre unserer Gesellschaft werden hierdurch zu der am Diensta dem 12. Januar 1943, vormittag 11 Uhr, im VerWaltung-debi'mde der Maxxxiesmannröhren-Werke, Düsseldorf, dcs Vorstawdes imd Aufsichtsrates, [tattsindenderi ordentlichen Hauptber: sammlung eingeladen, Tagesordnung:
1. Vorkage des Geschäftsberichtes, des JabreSa-bschlnffes uwd des A tsr-atbericbtes für das GUch'cr/ts-
r 1941/42. . Beschlnßft]
Bes [nßfaffun
Aufsi tZraies.
len zum Aufsichtsxat. . [ dcs Abschl-Ußprüsers fiir das Ges äitsjabr 1942/43, eiltia me an 'der
re Aktien spätestexö 3 innerhalb der ub-
11g iiber die Verwen- emgewinnes.
OO
sammlung [1 berechtigt, dl
lieben Geschäftsstunden bei der Geselliäxaftskaffe, _ bei der Deutschen Bank, Berlin, bei einem Notar oder bei einer zur Entgegennahme der Aktfien befugten Wertpapiersam-
hinterlegen. Diiffeldor Wassrrga
im M'ember 1942. S“chwei werk A.G. Der Vorstand.
Gemäß den Bsscbliissbn in den “Mibi- versammlungsn der Bank für In ustrie mud Verwaltim-g Aktie [in, und der EM) er dnstvie Akdiengsie “chaft, Berlin, bom oben die Vorstände beidsn Ge'ellsckwften die Ver: schmelzu-ng der «,uacherKohleufäure- Jndusirie Aktiengesellschast tragenkde Gséellscbaft) init der und Verwaltung Aktiengesellschast (aufnehm-enbe Ge- sellschaft) vereinbart. Fun-g w-Md in der Weise du da[; an die wußenstebbnben der Ebacher KoblensäureJu-d'ustrie Aktiengesellsckxaft für je nom. 17./- 5000,- ein ereicbte Akti-e-n der _ck];- Koblen- äure - JND-ustrie Aktien-
)? 3000,- be:
Liebschaft, Ber- . obT-ensäure-Jn-
30 Oktober d. J.
Industrie Die Verstbmel-
geqellschaft nom. __ richtigte Aktien Lit. 4 der Bank fur Industrie und Verwaltung Aktien: gesellschaft zu Berlin mit GeWmn- berechtigung ab 1. Juli 1942 aus- _ Als Treubäwder ge- maß § 240 Abs. 2 Axt.-G. ist die Bex- limr HarOels-Gaselbch-aft zu Berlm
Vericbmelzung _am 15. Dezember 1942 im Handelskegister unserer Gesellichwft eingetragen 11) ' fordern wir die außenft __ näre der Evacher Kohlen aure- Jn-dustrie Aktiengxielbs-hast au , ihre Aktien spiitost'ens bi . Februar 1943 bei der Berkiixer elö-Gesellschast *.! Berlin wah- renb der üblichen Ges aftsstucnden zur ung des Recht! an von berichaigbm Bank für Industrie und Aktiengesellsthaft, Ber-
geßeben werden'.
Nachdem die
(YelteWmack;
FRM»
Verwalnmg lin, ei-nzuveixhen.
Aktien, die bis zu dem feugeiekten Termin zum Umtmisch nicht einigerei Worden [md ober die zum Umbwuscb berichtigt: AMW Lit. & det n-dmstvie und Veuvalm Aktbxw erforderliche Yln - FWW 5 179 UE.
ürt.
Berlin, im Dezember 1942. _ Bank für WM„ ?_erbasumg . Z .|-
AMenesMckxaft.
«„...-“*“-
fiir kräeftlos er
1942
[37317] ] Gas: und Elektricitätswerke Senftenberg A.=G., Bremen.
Einladung zur außerordentli
Hayprversammlung unstrer Gee
schast au Sonnabend, den 10. a-
nuar ! 43, 12 Uhr, in den
schäftsräumen der Firma, Bremen,
Obernstraße 14.
Tagesordnung:
Wahl zum Aufsichtsvat. Stimmberechtigt [ind wur solehe Ak- tien, welche spätestens bis zum
13. Januar 1943 im Geschäfts-
l-x-“nl umserer Gesellschaft Bremen,
Obernwasze 14, bei der Étädtischen
Spar affe Senftenberg, Senjteu-
berg, N.L„ bei einem drumhen
Notar nnd-bei einer Wertpapier-
sammelbank bis zum Schw der Ver-
sammlung hinterlegt wer en. An
Stelle der Aktien kann auch der Him
terlegungssckjein einer deutschen
Wertpapiersamxmelbank hinterlegt
Werden. _
Der Hinterlegun bei einer_Hrntev- legung-Fstelle wird _durch genugt, daß die Akiicn mit Zustnmmung der Lien-
kerle Uiégssteüe fiir [ie bei e_mem *
ditithitUt bis zur Beendtgun da!
Hauptversammlun gesperrt we 11.
Der orftand. H. Tbeuerkauf.
[373,76] . Balatum Aktiengesellschaft.
Die Aktionäre un[erer GesellscbaY ivsrden biermii .U der am Donner . tag, den 28. ;a-mu-ar 1943, mit- tags 12 Uhr, in den Räumen der Cmnmerxbank in Düsseldorf, Diisselbor HermUnn-GörinJ-Siraße 19, [tat - findendcn ordentlichen Haiuptver- fmmnlnng Eingeladen.
Tagesordmm :
1. Gkscbäftsbericbt des Lorstandes so- wie Vorlegung des Jahresab- [cblnsses per 30. Juni 1942. _
Bexicbt des AussichtSrats Übe! die borgeiwmmene Priifung. _
2. Beschlaxzfaisung iiber bieEnila1t11ng des Vorstands und Aufsichtsrats.
3. Anfsichtsratswablen. &
4. Wahl des Abschlußprüfers fiir das Ge[chäft§[abr 1942/48.
5. Verschiedenes, _
An der ordentli cn Hauptbermmm- [ung kann jeder ktionar tetlnebmxn. Zur Ausübung des Stimmre i_es [md jcdoch nur die Aktionäre bere it t, die ihre Aktien bis spätestens am 2" ,Ib mmr 1943 bis zum Ende der Schalterstundsn
bei unserer Gesellschafi8kaffe iu Neuß oder _
bci dEr Commerzbank in Diissel- dorf
bintorlegt haben und dort bis zur Vt- endigung der HaUptvkrsammlnng be- la"1'en.
1Die Hinterlegung ist auch dann o_rd- nUUmeäßig erfolgt, Wenn die Aktien mit Znftimmnng einer Hinterle 11an- [lclle fiir [ie bei einem andcren edit- institnt vérwabrt und bis zur Bßendi- gung der Hauptbersammlung ge]per“ct werden,
Neuß, den 19. Tczcmber 1942.
Der AUfsickztsrat. Wandel, VorfiZer,
[37377]
Die Aktionäre der Berliner Kindl Brauerei Aktiengeselüchat Werden bisrmit zu der am Sonim end den 16, Januar 1943, voranittagz 11 Uhr, im Si ungs aal der Gesell- schaft in Berlin:8 euko' n, Jägerstr. 16 bis 31, [tattfindenden ordentlichen Hiruptvert-ammlung eingeladen.
Tages'ordnu : _
1. Vorlkgung des GFchäftsber1chtl und des festgestellien quresab- schlusses für das Geschaxtsxab! 1941/42.
2. Erteiluan der Entlastung an Vor- [tand un Aufsichtsrat._ _
8. Beschlußfassung über die GeWmn- verteilun .
4. Wa len Yür den Aufsichtsrat".
5. Wa [ des Abschiu prufers fur dak Ges_chäft5jab_r 194 /48.
Die Aktionäre Welche an der Hq_u t-
versammlung teiknchmen wolxen, mus an ihre Aktien oder Hinterlegung-öscheino
*der Reichsbank, einer Wertp inv
swmamel-ba-nk oder eines deu cher Notars mit doppeltem NUmmernver- zeichnis spätestutö am 13. Kamm 1943 bei der Gesellschaftska e ode! der Dreödner Bank in Berlin ode_1 dem Bankhaus Hardy & Co, 4 Berlin olxer dem Bankhaus Ver &- Sohu m Berlin hinterlegt-habe Die *Hinter'legunx; ist auch darin o * nungsgemäß erfo gt, wenn Aktien Zustimmung einer Hinterieg-ungsste fiir [ie bei einer anderen Bank bis [] Beendigunß der Hauptverjammlung sperrt Wer en. Ueber die erqugte H 11) terlegung wird den Aktionären M auf ihren Namen lautende Sti - karte erteilt, welche zusleiZ a]s Aus- weiß für die HauptverC * u dienl- Berlin, den 21. Dezember ckck. Berliner Kindl Beuren! MUMM. Dee orßand.
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