dem *FÜÜJYZT“ 7911111111916. Auch in diesem Falle _vt'rsanjxnekn fie _fich “WYW-nFe RTFWZIÜmané-k zzt'Zk'Éeskij kastMka-GYJ':
' ' ' - “ “ kö mr u amme - sondere über dae Art der Einbeziehung gäbe! di? Kolonistrung und Bildung
- „ ' v hand und _ ZZZ" :!:-'?tdemYL-IFYUF solcöen Koloniem; ferner an Betreff der Auf-
dog ' E' k [fs- . d n Gememdeverband, dex Festseßung der m 111 I'ZT'UZJ'vY'Y-YY-nßges, welche das Gememde-Vurgerrecht begrundet (s. 8), werden durch Gesche fcskgxßtllt werden- _b l _ _ “V . - §, 70. Den einzelnen me-zndm blekbt e-s vo1_ eh_a ten, dre 111 ezng auf ihre eigenthümlichen Verhälemsse nothuxendtg er1chemenden Abandmm- ' meinen LandeSgescsen bemt Landtage zu beantragen.
ngonnLJYJder-angm -könum cbmsalls nur durch Landesgeseye in
Wirksamkeit treten. 11- Abschnitt. Von dem Wirkungskxeise det Ortögemeinde. [. Kapitel. Von dem natürlichen Wirkungskxejse_
1, Verwaltend: a) Veschließend.
* §,-7t, Der Gemeindeausschuß hat die Interessen der Gemeinde all- seitig zu wahren, und für die Befriedigungder Bedürfniffe derselben durch geseyliche Mitte! zu sorgen., , ' _ ' -
aa) Gememdeverm'ogeu und Gem'emdrg-ut.
* - §. 72. Der Gemeindeattsschuß ist verpflichtet, das gesammte, sowohl bew-gkiche als unbewegliche Eigenthum der Gemeinde und sämmtliche Ge- meindegerechtsame mittclß eines (zm'auen Inventars in Uebersicht zu halten, und jedem Gemeindegliede die Emficht in dasselbe zu gestatten,
§. 73. Der Gemeindcansschuß ist verpflichtet, darüber zu Wachen, daß das gesammte erträgnißfähige Vermögen der Gemeinde dcrmt verwaltet werde, daß die thunlich größte nachaltige Rente daraus erzielt werde.
5. 74, Da das Gemeindevermögen und Gemeindegut Eégenthum der Gemeinde als moralische Person, und nicht der jeweiligen Gemeindeglieder ist, so iß jede „Veräußerung des Gemeindevermögens und Gutes und jede Vertheilung desselben untersaät, und nur ausnahtnchije kann unter gehöri- ger Begründung die Bcwi igung hierzu von dem Landtage erthcilt werdcn. , §. 75. Der Gemeindemesschuß „ist verpflichtet, darauf zu sehen, daß kein berechtigtes Gemeindeglied aus dem Gemeindcgnte einen größeren Nutzen ziehe, als zur Deckung seinesBednrfes nothnwndig ist.
Jede nach der Dcckung dcs Bedarfes crübrigende Nusnng hat eine Rente für die Gemeindekasse zu bilden.
_" H. 76, Der Aussébuß hat zu wachen, daß jene Jahresüberschüffr, welche vjx gxwöhnlichenKaffenbedürfniffe übersteigen, sogleich mitgcscßlicher Sicher- he11 s-uchtbringend angelegt, und insoferne fie nicht für bestimmte Ge- memdezwccke gewidmet find, zum Stammvermögen geschlagen Werden.
§, 77, Der Gemeindcausschuß hat alljährlich auf Grundlage der In- ventarien und der Rechnungen die Voranschläge dcr Einnahmen und Aus- gaben der Gemeindekasse, so wie der Gemeindeansmltm für das nächs1sol* gende VerWaltungojahr, festzustellen. '
§. 78. Sind rie_uö1?igen Auögabm durch die Einnahmen nicht ge- deckt, so hat der Aus,chu xntweder durch Eröffnung neuer Ertragcqucllen :spder durch, Umlegung auf dle Gemeinde für die Deckung des Abgauges zu
orgen.
§. 79. Umlagen auf direkte und -iudire11eS1euern, Welche bei dtn ersten 10 Prozent, .bei den anderen 15 Prozent der Steuer der Gemeinde über- steigen,.sndan die Bewilligung ker Kreißvcrtretung gebunden.
Ucbersieigt die Umlage 15 Prozent der direkten, und 20 Prozent der indirekten Steuern, so kann dieselbe nur kraft eines Geseßcs stattfinden.
Findet dcr Ausschuß auf eine 10 Prozcnt bei dirrkmr, und 15 ;Pro- zent bei indirekien Steuern. übersteigende Umlage anzufragen, so muß, che die Sache zur höheren Genehmigung vorgelegt wird, der Büxgcrmcisier sämmtliche Wahlberechtigte der Gemeinde zu cinerVersmnmlung einberufen, bei welchcr darüber abzustimmen ist, ob der Antrag auf eine solche Umlage höheren Orts zu stellen sei oder nicht,
Die Abstimmung erfolgt mit In und Nein nach Stimmenmehrheit (1!- 1er Wähler in den verschiedenen Wahlkörpern zusammen.
*-§. 80, Der Gcmeinke-Ausschuß ist berechtigt, im Interesse der Gc- meinde ein Darlehn gegen Rückzahlung aus dem ordentlichen Einlommeu der Gemeindc-Kasse aufzunehmen„ das die Hälfte des einjährigen Betrages derGemeinde-Einkünfte nicht übersteigt. Zur Aufnahme höherer, jedoch den ganzen cin'ähtigrn Bctkag der Gcmcinde-Eiukünste nicht übersteigende!“ Darlehen !“ e:: an die Bewilligung der Kreisvertretung gebunden. Uebcr- strigt aber das Darlehn kas jährliche Einkommen der Gemeinde, oder will der Genninde-Ausschuß cine Kredits-Operation vornehmen, so kann die Bewillégnng hierzu nur durch ein Landeégeses ertheilt werdcn.
bb) Gemeinde-Beamten uud Diener. _
§. 81. Der Ausschuß bestimmt die Zahl und die Bezüge der Ge-
mrindc-Bcamten und Diener; er ernennt die Vermaltungs-Otgane sämmt- lichcr Gcmeinde-Ansialteu, insofern nicht vcnnöge Stiftung oder Vertrag das Recht der Ernennung einem Dritten eingeräumt ist; endlich alle im Solve der Gemeinde stehenden. Personen, und bestimmt ihre Genüffe, so wie die dem Gemeinde- Vorsfande oder anderen im Dienste der Gemeinde ver- wendeten Personen zu gcwährenden Reisekosten und sonstigen Entschädi- gungen. . ' §. 82, Der Gemeinde“-Ausschuß ernennt entweder einen eigenen Ge- mcmde-Kasfirer, odcr bestimmt jenes Miaglicd dcs Gnneiuderatbes, Welchcs dessen Geschäste zu führen hat, und betraut einen aus seiner Mitte mit der Gegensperre. , _
§.,- 83. In jeder Gemeinde muß der Ausschuß wenigstens ein zum anzlngcschäste fähiges Individuum bestimmen, welches der Bürgemaeifter bet den vorkommenden Schreibgeschästen zu. verwenden hat.
_§. 84. Wenn zur Armenversorgung die-Mittcl der Wohlthätigkeits- Vernne und ;der bestchenden Anstoßen nicht auskeichen, hat der Ausschuß dtn erforderhchen Bedeckungsbeitrag aus der Gcmeinde-Kasse zu beschaffen, und kann dxe Art der vaendung, desselben bestimmen.
00) Polizei-Anstalten.
§. 85. Der Ausschuß ist verpflichtet, für die Anstalten, die zur Erhal- 1ung der «außen Ruhe und öffentlichen Sicherheit erforderlich sind, die nö-
thigenGelkmtttcl zu bewilligen, und er ift für jede ihm in dieser Beziehung zur Laß faUmpen Untxrlaffung verantwortlich. ., ,
_. H. 86. Dae ©1111"?!de hat im Falle einer in ihrer Gemarkung verübtm
?ffentliénx GkWathangkm dztrch boshafte .Beschädigungbes Eigenthumcz
en Ve chadtgten Ersgß zu lejsten, Wenn der Thäter nicht zu Stande ge- bracht wird, und dle Gemeinde ni 1 nachweist„ daß es nicht in ihrer “Mach]: 1ag, die begangene Gewaltthät gkeit zu verhindern.
) u'bkkaMd: UU) Unmimlbar „durch den ?lusschuß,
§' 87“ D"" Ausschuss: M alljährlich von dem Gemeinde-Vorstaude
(Z„RZJT"'JJUF'WYUUJM der Gemeinde-An alten über die Mamial-T 8 gen ““"“" 3" lesen; der usscbuß hat dieselben zu
prüfen und dmüber die End * ' Verwcätungen hinaus zu YkaMg-YLS dem Vorstanke und den Jnßuuts- ) '
» “Wisstoäen. *
. 1) D 211 §, 88. - Dem Ausschuise siethas Recht 311,
WW" PWS Voranschräge „,...„ 39:2 WM“ .*:23'
" me n n w 1 " *- . FF::nzrßaebénth “A “L_,“ ßUb" 'das ka1lsu11gs-Erg-bn1ß demselhxn zu be. §. 89, er us 11 ist ver. ' , -- * .
Kaffe durch ,von ihm zu *ernennendxefi'KäzxijoffsäF;:RÉMZ "5 Jahres die .).-§.- 90. .Er hat das Recht die esammn Geschäftssüß? in en.
mtinve-Votßandes durcb'eiue ommiééion untersuchen "und yänßs des, Ge-
szkkmskä; Gemeinde-Znsmute ebenfalls durch Kommissxomn. üJTMYI-x
- .. . .“ . . *; _ * _,
* H. 91. -.Et.:-ha1 ferner das Recht, Gemeinde-Unteme m ' ' _ gene Kommisfionen überwachen zu lassen. h ungen dmch "* , „ z, 92. Endl“; kann er-zur Erstanung von Gutachxen unh Anerägcn eigenés-Kommifsionen ernennen. , ,. , " __ “ ' “ -,
* * x. 93.151,31“: Wahl der Mit lieder sammtlicber Spezial-Komm'isfionm iß dxmemschusse in der Art-„anßeimqeßeu't, daß, er auch: Vcrtraueusmän- ner außer seinem Mittel zu berufen bercchtrgt is?. '
0) Allgemeine Bestimmungen: 83) BeschlußsähiYeit. „C). 94. Damit der Ausschuß überhaupt emen giilttgeu eschluß fassen
' ordnet,
5, 95, Bei dem Austria: oder bar näéhgewiesm'et't-Vékhknbenmg'ekneo AusschußsMitgliede-Z iß de_t Vorstand verp 1117121, „jenen Exsavnxanu "einZ- berusen, der._in der Klasse, zu welchex das a hängige Mitglied gehört (5. 3 , die m_ehreren Stimmen haf. Der Ersatzmann muß in der Versammlung (§. 102), zu der er berufen ist, bis zum Schlusse ausbauen. * §. 96. Jedes Ausschuß-Mitglied hat auszuscheiden, wenn 'ein Um- ßand einnitt oder bekannt wird, der es ursprünglich von der Wählbarkeit ausgenommen oder quégesckzloffen hätte (§. 35). * , §. 97. Wenn die Grbaxung des Vorstandes oder eines Ausschuß- Mitgliedes den Gegenstand der Bera'thung und Schlußfassun bildet, haben sich die Bekheili tm der Abstimmung zu enthalten, und mü en der Sivxmg nur, um die ge otderteu Auskünfte zu geben, beiwohnen. §. 98. Wenn ein besonderes Privat-Jntcrcsse eines Mitgliedes odcr- sciner nächsten Verwandten einen Grgenstaud der Verhandlung bildet, hat derselbe abzutreten. * . bb) Bchchlußfassung. ' * ' §. 99. Zu einem giiltigen Beschluss: des Ausschusses isi die absolute Stimmen-Meyrheit erforderlich.
* (*O) Vorfiß. . §. 100. Der Bürgermcjstkr, oder im Verhinderungsfalle der ältere Gemeinderatb, führt den Vorsis, und jede Sivnng, bei welcher dies nicht
beobachtet wird, ist ungültsg. (10) Ocffmilichk111„
§.-„10|. Alle Aussch1tß-Siouuge11 müssen öffentlich chnltm-Wer'den, und unter keinem Vorwande ist eine geheime Séytmg zu1äs tg. Nur, wenn dir Zuhökkk sich herausnehmen, in kit chthung des Ausschnffes störend tin- zugrcifen, o_dxr gar die Freiheit derselben z:: beirren, ist der Vorstand berech- tigt und verpflichtet, nach boraysgegangener srnchtloser Ermahnung zur Oad- nung das Séyungslokal von den „Zuhörern räumen zu lassen. 88) Ordentliche Versammlungen. '
§. 102. Der Ausschuß versammelt üch zweimal des Jahres zu ordent- licher Versmnmlung, nämlich zur P-üfun der Rechnung dcs Vorjahres im Winter, und zur Prüfung des Voranfzchlages des künftigen Jahres im Sommer. " §. 103. Zu diesen Zwei Vcrsanunknngcn find auch alle Angelegen- heiten zu verhandeln, über Welche der Ausschuß zn bcschlikßen hat.
11") Außero1dentliche Vérsammlungcn. §. 104. Zu wichtigen und kringcndchällen kann der Ausschuß zn“ cincr außerordentliche" Versannnlung berufen werdcn. §. 105. Diese Berufung kann nur vom Bürgermeister, oder im Ver- ljinderungsfalle von dcm ihn vertretendcn Gemeinderathc aUSgchrn, .Und jcdc Sihung, ker cine solche vorläx;fige Einberufung nicht zu Grunde liegt, ist ungeseßlich und es find die grsaßim Beschlüsse ungültig.
Jg) Protokoll. Der Bätgmneisicr ist jedoch verpflichtet, über schtißlicbes Einschreiten von wenigstens einem Drittthrile der oxdcntlichrn Ausscbuß-Mitglicder-odcr Fm Lsjuftmge dcr Bezirksbchörke eine außerordentliche Versammlung rinzn- cru en. §. 106. Ueber die Sisungs-Vcrhandlungen ist ein Protokoll zu führen, dasselbe von dem Vorstande, einem vom Ausschuffe zu bentnnendm Mit- gliede und dem Schriftführer zu nnterzeichnen, in dem Gemeinde- Archive aufzubewahren, und jedem Gemeindegliede auf sein Verlangen Einsicht in dasselbe zu gestattet!. 2. Vollzichend.
„6. 107, Der Biirgrrmcisier vm'nist die Gemeiukc als moralische Per- son nach Außen, soWoh! in Cévilrechts-, als Verwaltungs-Angelegenheiten. Fiir den Fall der Bestellung eines Rcch1ovmretrrö steht dem Ausskhöffk die Wahl desselben zn. _ „L. 108. Urkunden, durch welcbe Vcrbindlicixkeitm dcr Gemeinde gcgen dzute Personen begründet !!“-("rt'cn sollen, miiffcn von demBiikgermcister und cmcm Gemeinderathe unterzeichnet Werden. Betrifft die Urkunde ein Geschäft, zu dcssen Eingthung die Genehmigung des Gcmrinde-Ausschusses erforderlich ist, "so muß überdies die von dem Ausschusse ertheilte Genehmigung in der Urkunde unter *))iitfertignng von zwei Ausschuß-Mitgliedcrn crfichtlich gemacht werden. §. 109. Der Biirgermeißer ist verpfiichtet, jeden Beschluß des Ge- mciéwe-Ansschuffcs in der von dem Ausschuss angegebenen Art in Vollzug zu ese". §. 110. Nur wenn der Bürgermeister glaubt, daß der Beschluß des Ausschusses diesem Gemeinde-Gescße oder d'en bestehenden Gescßen überhaupt zuwiderjäuft, oder ker Gen-einke einen wesentlichen Schaden zufügt, ist er verpflichtet, mit der „Vollzugschung inne zu halten, und nnvcrziigiich dcn Grgcnstand an die- Bezirkö-Vchörre zu lcitcn, wck1cke im lcßten Falle den- selben der Kaeis-Vertretung zur Entscheidung vorzulrgen haf. §.. 111. In den brich ers1en älleu des vongcn Paragraphen hat auch der Bezirkö-Haupimann die Pflicht, dcn Beschluß zn sistircn, Wenn er zur Kenntnis; desselben gelangt. §. 112. Dem Bürgermeister obliegt die Gebarung m-“t dem gesamm- ten (Heuuiude-Vermögen, cr hat sei) jtdöch genau au die Ansäye des Vor- anschlagcs zu halten. _ ' ' §. 113. Kommen im Laufe des Vcrtvakmngs-Jahres dringende Aus- lagen vor, welche in dcr einschlä igen Rubrik des Voransxhlages ihre Bc- dcckung gar nicht oder nicht voll tändig finden, muß ker Bürgermeister sich hierzu die Bewilligung des Auöschusscs erwirken. §. 11.4. In Fällen der äußersten Dringliabkcit, wo die vorläufige Einholun dex Bewilligung “ohne großen Schaden uud ohne Gefahr nicht möglich it, darf der Biirgrrmeistrr die nothwendige Austage beßrciteu, muß jey?ch unverzüglich die nachträgliche Genehmigung des Ausschusses fich cr- wtr cu. H. 115. „Das ch'altnngs-Zahr der Gemeinde fällt mit jenem des Staates zusanmmt. . , §. 116. Einen Monat nach Ablauf kcffclben ist vom Bütgermesster dae in rch'iuuahme und Auögabc gehörig belegte Rechnung dem Ausschuffc vorzulegen. _ §.117, Auf Grundlage der definitiv erledigten Rechnung hat dcr Bürgermeister den Voranschlag üöe'r“al!e Einnahmen und Anogaben für das "künftige Verwaltungs- ahr anzufertigen und der nächsten ordentlichen Versammlung dcs Ansséhu es (§. 102) vorzulegen, * §. 118. Alle Beamten nnd'Dicuer der Gcnscinde und alle anderen, im Solve derselben stehenden Persozrm sind dem Bürgermeister unterge-
C'r ernennt die Gemeinde-Bcamtcn und Diener und übt über fie die Diöziplinar-Gcwalt. “ _ _ “ §. 119. Eine der wesentlichsten Ausgaben des Bürgermeißeks is die Handhabung dcr Reinlich1eits-, Gcsnnkhcitö-, Armeu-, Straßtn-, Fcner-, Marlt-, Sittlichkeit», Bau- und Gcfindc-Polézei, kann die Aufucht auf die Gemarkungen und die Fürsorge für die Sicherheit der Person vnd dcs Eigenthums. “ ' ' ' - §. 120. Der Bürgermeister ift vekpfticbtct, die Straßenbenelei hinkan- zuhalten nnd die ni.!)t zur Gcmeindc gehörigen Betaler auszuweisen. ' H. 121. .Er ist verpflichtct, die zur Handhabung der ihm in den bei- den vorhergehenden Paragraphen auferlegten Oblic enhei:en, so wie über- haupt zur Erhaltung der inneren Ruhe jmd öffemli )en Sicherheit erforder- l|chcn Anstaleten, recht eitig' zu treffen und nach Vorschrift det §§. 113 ;_md 114 sur rte Au bringung der hierzu ctwa nöthigen Geldmittel zu orgen. - , Er ist fiir 'ede UntnlaKm die i m in k'e e e “ U 11111 vcrantkvortlich. ! " „g, h ' . srV zuhutxg 3. r _Laßs , 9122. Der, Gemeindevorstand bai das Recht, Ueberttemngen der in meaßhnt 17er §§. 119, 120 und 121 getroffenemMaßregew- und Ver- NJWZYn mn Geldbußen bis zum Betrage von 10 Gulden Conv. Münze
& 423. Die Geldbußen iesmi 111 die'*Gemeinde-Ka e 011. „
.§. 124. Im Falle der Zahlun sunsähigkeit snd Csiseldbußm in ent- spkxchxnde Arbnitn zum Rayen der (F umzuwandein. '“ “*
§. 125. , Ueber“ *riese lebb'ußen muß ein eigenes t*JZrotokoll géführt
werden. , „ “* ". Kapéfel. ' 7 5 = - , . Z 126 Vökt U:?FWM'MMU- Wirkungskreise. . , r & , oder dessen Sterertrmr das;;lZeZZxkkunßSkUiö wird durch dm Bürgermeister
kann, müssen mindestens zwei Drittheéle der stimmberechtigtm Mitglieder Msammelt sein.
Die Regicrnn kan d ' * bestellte Beamte v:?seyex"1„§Tb'*" ganz odxr thlilwnse “ck Yurch von ihr
zu erstaUtn.
rmeindx bis zuz- Dauer xiner Woche,
ö- 1'27. -Dn*-Bütgmmißn_ «ck lichen Anordnungen der- Behördeannnd zu maYen. MM und die geses- I. 11213, th *,“!ka dtieilFfinhdtbun univ“! bfulörider direkten Steuern *. ernero e m it inv | d * „' "ud R'kru'in'Ys'YFäfY' s ( Mi _ ,' _ * _r ang t em Conscripnouo ' 5. 7130,- “er : at 1) e litairße uartirun Ö"- . gelegrnheiten zu besorgen. 1] ' s und Votsßaqnßqn
§, 131. Er ist verpnzche.x,Y«b„chz, „,ich, a“; “'.1 „. „. ...- .. . ten oder von den, Behörden verfolgt werde]; o wie Mif'iäixéäruékiZFx-ékzkx.
zuhaléenÉnd UZI“ üßlich abzuléFern., “J , _ _
. 2. n 11 en, wo ! gegn“! emaud der drin "nd *
ei-nes begangenen Verbrechens berausßellt, hat der BürgétmeJsZer euZTYF: dre Anzeige an die berufene Behörde zu nßqttm.
S. 133. Eben so hat er über alle Vorkommniffe “'in-.derÖG'emeiikde,
welchesür die. Staatsgewalt vom Jumesse sind, an dteBczitksbéhöide Be- richt zu erkannt.; " ' , ;- * _ *
§. 134.__Zns11esouder.t hat der, Bürgermelßcr',k1e“ „temden-Poliz'ei in dem ihm speznll überstagenen Umfange zu handhaben, eichen dtez'iym zi; Gebote ßehenden Mittel nicht aus, um die. Gemeinde von bedxnklichm aut- Wc'is- odcr erwerblosen Fremden zu befreien, hat er sich'an diij-z'krks- behörde zu wenden. * -* * - - .
„ §. 135. Der Bümermeister hat auf Verlangen den Getyeindéglicdexn Hezrn?1scheine und den Fremden Aufenthalts- und Verhaltnngézeugniffe aus- 3111er! gen.
§, 136- Die Heimatscheine haben nur auf vier Jahre Gültigkeit.
§. 137. Endlich obliegt“ ihm die Aufstch1 a'tf Maß und Gewicht. _ §. 138. Ueberhaupt hat'der Bürgermeister alle Amtshandlungen, we1che ahm dztrch dieses Geses ühcrtmgen find, oder durch spätere Vcroxdnun en zugewtesen werdcn, so wre. alle von der Bezirksbehörre zukommendcn e- fehle und Anordnungen „kes östntlichen Dienstes genau und in der ihm d,:nhah das Gescß oder dae vorgeseßte Behörde bezetchneten Weise zu voll- zae en. .“ * §. 139. Wird die Art der Ausführung ganz oder theilweise der Ge- mrinde nberlasscn, so ist er in dieser Beziehun an die B-aschlüsse des Aus- schusses gebunden. Zn äußerst dringenden Fääen genen jedoch die Vrsiim- mungen des §. 114. ' . * - - -
§. 140. Zu allen zu dem Wirkungskreise des Bürgermeißsrs gc- hörenden Geschäften haben fich die Gemeinderäthe von demselben “nacb :'cisk'zett Anordnungen und unter stine: Verantwortlichkcit verwenden zu a eu. ' - - * H'. 141. Zu Verhinderung des Bärgmneiskers hat der älteste Gemeinde- rath seine Strike zu vertreten.
Zweites Haup1s1ück. " Von dcr Beziykögemeindc.
]. "Abschm'tt. Constituirnng. _ Begriff. „ „ §, 142. Der Inbegriff “sämmtltchet in einem Bezirke liegender Orts- gemeinden bikdet die Bezirkégxmrinde, und die Bezirks-Eintheilung scFUt mit der uuteastcn politischen Eintv'tilung zusammen. BezirkSansschuß. , §. 143, Die Interessen des Vezixw wcrden verwalt-t durch den Be- zirksansschuß unter der Lemm?) tines Obmanneo. “ _, cssen BilU-ng. - __ §, 144. Zur Bildung des BezirkS-Ausschuffes werYen die Ausschuss: sämmtlicher zu dem Bezirk: gehörenden Qttögemeinßen m dem-jpauptorte des Bezirks vom Bezirkshauptmanne zufanunenberustn, uud_ wahlm ans
_ ihrer Mitte den BexixkE-Auss'chuß.
§. 145. Der Bezirks -Auss.chuß.ha1 _aus nicht wenige! als zwölf und aus nicht mehr als dreißig Mit „litdmsx: zu bestkhen.
§. 146. Der Bezirks-Auss 11j,_1«“vitd auf dtci Jahre en'ählt, und sein Dienst ist unentgeltlich. Vor Ablesuf" dieser Zeit hat der ezirkobauptmann die nen konstituireen Gcmeinde-Auézstbüffe zur Wahl des neuen Bczirkoaus- schuffcs einzuberufen. _ * .* * '- -, * :. * ..
„6. 147. Die Wahl zum Mzirks-Auöschuß:mtglitde ist in derNegel Jeder anzunehmen veapfliahtet“, und es gclten hier nur _die im 8. 64 ange- führten Anönahmen, Auch gilt, hier hie. Bestimmung des §, 65. '
§. 148. Der Bezirw-Ausnhuß wählt aus seinenMine dtn Obmann mit absoluter Stimmenmehrhejt, un_d_ eine entsprechende Anzahl von Schrift-
führer". - _ 11. Abschrzin.
Von dem Witkttug'sk-xeise drs Bezirksausschusseé. _
§, 149. Gegenstand der Verhandlung und Schlußfassung des „Be- zirksaussch'usscs balde!! alle Angelegénbeitm, Pelche vie Jntmffcu “(gan- zen Bezirkes oder mehrerer zu demselben gcbdrender Ottsgemtmden mncr- halb ihres natiirlichen Wixknngskrtises bclrcffen.
1. Anordueud und überwachend. _ ,
§. 150. Der Bezirks-Ausschuß hat Hie zu der Prüsung der Couscrip- tions-Listcn und der Asscutimngs-Kom1]nssion beizuzéchxndtn Vertrauens- männer aus den Bezirks-Znsasscn zu wahlen. . „
§. 151. Der Obmann des Bezirks-Ausschuffes theilt du Bcschlusse dcs l-ßtcren dcr Bezirks-Vxhörde zur Erlassung der entsprechenden Anotr- nungen an die Ot1s- Gemeinden mit.
§. 152. Gegen Anordnuereu des *Vezxrks-L-lussckmffes geht hie Bc- rnfung im Wege der Bczirks- rhörde“ m! Yae Kreas- Vchretung; wud von dieser die angefochtene Anorduugg besaitgt, findet kerne wetter: Vem-
fung stan. - : . 2. Be utachteud, __ §. 153. Der Bezirks-Aussebuéj ist verpflichtu, die von der Bezirks- Behörde verlang1en Annäge und Gutachten nach reiflicher Vtraxhung. und erforderiichcnsaus nach Einvernehmung der Ausschüsse der Orts-Gememren
Besiimmungcn über die Bezirks-Versammlungm. ;
§, 154, Wenn drr Obwanu- glaubt, daß ein Beschluß kfz: .szikks“ Ausschusses gegen dieses szncinke-Geseß odcr kü) andereö;„Ge„scv„pxr- stößt, so hat er die Pflicht„di'e Verhandlungey zu fifmm, und unvexzug ck an den Bezirks-Hauptmaun zu leiten; -1*as.uäm|iche Rechtesizht in gleieher Weise auch demBezirks-Hanptmann zu“, welcher in beiden Fallen die Ver- handlungen dem Kreis-Präfidenten vorzulegen hat,“. „- ., , -
* §. 155. Der Vezirfs-Hauptmaun beruft tvemstms 31ve1ma1 im Jahr? den chirkö-Ansschnß " *tiner ordentlichen Versamnzlung, uud; dw“ das erstemal an Anfang dcsTFrühjnhn-s, das ,ztyeücmal mthsum „des WWW Zn wichtigen und dringenden An elegenhctten„ oder “;.-veya, vzmisßms im Drittheil der Mitgüerer darum e nschreiten, oder man es,1bm von dem Kroiss“Préifidentexxz -aufget:agm .wixdb, ?“: er den Bezirks-Ausschuß zu an erordentli er er amm uu ein u ern u. “- _ „- -. :. „;
ß §. 156.ch Der sVezirkShZuptFiamr IX" den Stvungen beizuwohnen,
“ 1 cranderAbimmun:enm* .,.: .- „. - "UMF, a11,77, Zur BesLlußfähiggkeit des Bczi-xsausschufseß' 111, die Anwesen- hcitvon zwei Dritthcileu seiner Mitglieder und zu der Gultigkeit seiner Be- schlüsse die absolute StimmenMehchzok-ufyrderlixh. „ 101
' §. 158. Die Sisungen sind 6seu111§--m11Au6nabme x_er xm 5- benimmten'FäUe. :Die-Protokolle .übrr -d1e Verhandlungen smd, von dem Obmannc und dem Schriftführer zu nntnzeichnen und aufzubewahren.
Dsilteö Hauptstück. Von der Krengemeinde.
. [. .Abs'chnitj. -_Kon|ituirung. „- , = „ Begriff... '_' _. ; „ H, 159. Der, aneßkiff sämmtlicher im Kmögtbnte liegenden Bezirke- gemeinden bildet die Kretögemeindx. . * “ - - ; , : “»anverttenmg. . . * _ „ “ “* S. 1:60- Die Interessen::des .Kxeises werden verwaltxt durch d1e Km:- vertretung unter der Leitung eines Obmaunes. .« .“ ., - . : s. 161... Die, Knsnx-trcxuus.__ba1 aus nicht_ weniger 11.16 24, und aus nicht mehr als 60 MitgliedthÖZUÖ YYY. _ _ * 5. 162. Die Kreisvetnetung wird demon gebildet, kaß der Ausschuß eines jeden im Kniögebiete liegenden Bezirks aus steh mindtßens cinen Ab- geordneten für dieselbe wähßt. ' -
_ viele__Bedenken vor, einseitig in dicÖcr Angelcgancit vorzu
, §. 169. Die Kreisäbgeotdnéxßn-wexben aus drei? Jahre gxwähn, und ihr. Dieyß ist uncntgcltlicv. T_te Negmung schreibt jedesmal die nme
W [ us. €*». . . - . . , , “2,4164, Wenn die Regteruug aus wrchtrgen Grunden dte Krnsver-
mtyng ayfzu1öscn finrct, nmß' fit inunhalb vier Wochen eine neue Wahl
15 rxibm. “ - m s? 165. Die Kre'isvcrtxctung wählt aus ihrer Mitte =den Obmann,
dessen 'Sthvertreter und eine cntsprcchcnde Anzahl Schriftführer. * ".'Abschn1'11.
Von dem Wirkungsire'ise der Kreisvertretung. 1. Anordnungen. .
§, 166. Gegenstand der Verhandlung und Schlußfaffung ker Knis- vertretung find jene Angricgcnhcüm, welche den ganzen Kreis oker mehrere Be irke bcsreffcn, oder ihr vermöge det Orts“- und BezirkSgemeinde-Ver- fa ung vorbrha1tcn smd. , ,
§. 167, Die Kreisvcrtrctung rst zwmte Instanz in' allen Berufungen egen eincn fich nicht auf den übertrcFencn ij'kungskreis beziehenden Be- ?chluß dcr Ausschüsse dn“ Otw- und ' ezirlsgcmc-inden.
H. 168. Die Kreisvertrctnng hat das Recht, fich dnrch Aussendung von Kommissionen zu überzeugen, daß das S1ammvcrmögm der Ort:?-
" gemeinden des Kreises trugescbntälert und in gutem Stande erhalten werde.
S. 169. Bei Sistduug von Bcschlüssendrr Ortögemeiude durch der) Bürgermeister wcgen gi'fähtkkkkn Gcmeinde-Jntereffes (§. 110) hat rxe KreisNrtxetung zu entscheiden.
.§, 170. Der Obmann der Kreißvrrtrctung theilt die Beschlüsse der lestcrcn dem Kreispräfidentcn zur Erlassung der entsprechenden Anordnun- gen an die' BlZilks“ oder OrLs-(Hmnrinde-Aussch[isse mit.
2. Anträge. _
§, 171. Der Kreis-Vcrtrctnng steht zu“, im Interesse des Kreises An-
träge an den Krciö-Präfidenten zu stellen. 3. Gutachten.
§. 172. Die Kreis-Vcrtretnng hat dem Kreis-Pxäfidemcn oder dcm
Stanhaltcr anf Vet1angcn Gutachten xn erstatten. Bcßimnnmgm iibcr ric Kreis-Vcrsammlnngen.
§, 173. Die Kreiö-Verttctung vrrsammrlt sich jährlich Weimal zu einer ordemticheuVersammlung, dcm: tcgclmäßigc Dauer vierzehn Tage nécht zusübexschreiten hat; dcr Tag des Zusammentrich wird vom Statthalter ke timmt.
§. 174. Anßerordentlicbe Versammlungen können nur über besondere Einberufung durch den Stakthaltcr statifinkcn.
§. 175. Die Nr icrnng Wild bei den Versammlungen der Kreis- VLY'U'UJ dnrch dcn ““is-Präsidenten oder den von ihm bestelltcn Kön!- nnnar Vertreten.
§. 176. Hinsich1lichkcr Ocffentlicbkcit, Beschlußsähigkeit, Beschluß- fassung nnd P.otokollssührm1g gcitkn die in der Bezirks-Verfaffung enthal- mmt Vcstimmnngen (§§. 157 und 158). .
§. 177, Der Obmann der Kreis -Vrrtte1uug ist 'ocrpslichtet, in den Fällen des §. 154 dtrcn Bescbluß zu sistiren, und die Verhandlung unver- züglich an den Kreis-Präsidcntcn zu leiten, dcm_auch seinerseits das Sisti- rungsrecht zystcht, und der in beiden Fällen die Verhandlung mit scincn Bemerkungen dcm Statthaltcr vorzulegen hat.
Schwarzenberg. Stadion. Krauß, Bach. Tvinxfeld. Kulmer,
Gray, 10, April. (Wanderer,) Dei Gmneinderath bringt nachstehend die an ihn und die Bürgerschaft von Gray VonxSx. Kaisers. Hoheit dcm durchlanchtigsten Herrn Erzherzog Ioham1 uber die an Ihn fiir die [,uldvolle Erinnerun an Gruß gerichtete Dank-Adresse eingelangtcn hochschäybaren orte zur allgemcmen Keuntni : . ,
„Meßinc lieben errcn! Vom Krankcnbctte ausgestanden, bci beginnen-
Cordon. Bruck.
der Genesung exhiclt Ich Ihr Schreiben, Dieses hat Mich sehr erfreut, *
denn es lömmt ans eincm Mir :hcnrm Lande a'ls Auédxuck ausrichaigxr Theilnahme der Bürgerschaft Unserer lieben Stadt Gray. Empfangen Ste, Meine Herren, Meinen herzlichen Dank dafür. Es smd nyn zneyr als vm- zig Jahre, daß Ick Ihr Vaterland kennen lernte, u-ud vterztg Jahre, daß die Söhne des Landes als zah|reiche Landwehr, Mar in den "Ebctx'ejx Jta- 1iens folgten'und bei Mir in jenen Unggrns tm Kampfe „sur Faru und Vaterland ausharttcn. Zu der darauf gefolgtmxlangen thhe von unge.- trübten Friedcnsjahren tvar es, wo Z cinen großey Thezl Meiner Zett da zubmchte, Mich da nnjcdclxe, da le te, wo ich Mor Meme Freunde er- warb und raö, was zum " „
sand. Während dieses Zcitraun1s_emstan_d manxhcs Nuslachc, kpükbe ge- pflegt und erhalten Und wird nun xeno Früchte bungen, uach Wesclxcn man strebte. Was hierin bishcr erreicht wurtxx, war das Werk 1715 Zummmex- winkens, der Eintracht so vieler Biedermanner, von welchen gar „Manche m eine bessere Welt geschicdcn, den in ihre “Fußtapfen-Trttendrn ubcrlassmzd, das, was fia begonnen, beharrlich dmchlefuhren_, Daesxn, deren Nanxm tm Vatcrlande Niemanden fremd find, gebuyxt das_ Verdienst des Bkgmncps und des Ausbarrens. Die lcßten jo brlvcgten Zenta waren es, Welche Mzcl) auch in Anspruch nahm-u und Mich von Ihnen trennten: Zuerst rm Dienste des'Kaisers, dann dem Rufe Deutschlands sßlgcztd. “Wenn auch aus rer Heimat entfernt nud Meine Zezt durch Vcrha1tmffe m Anopruch geuonnneu, schnee sich Mein Herz nach )en-“11 Bcrgxn [Yu, n'y Ich grleht, wo Ja so viele Freunde zähle. anle "Krafte mcht ubcrscha5 nzd, dm,“) die Muh heimgksucyte schkvcrc Krankyett uverzntgt, stel11e stel? )k-x 6e11Y-c1) kao Berürfniß gänzlicher Genesung und neue Krafte m _hcxnmtltchar ust und unter heimatlichen Verhältniffcn zu suchen, aks nncr-laßltch (Zar. FTa- hin zurückgekehrt, ist es dann an uns, 'ocrcmt, mes Snxueö,"- mes ch?- zens dafür zu wixken, was für des Landes Wohl nusl:ch 19, fur ves1 19- kes Unterricht, für dessen Wohlstand; daß Ackerbm), Gewerbe, Hands wze- der blühen, daß Armuth sich verliere, daß thjrtcdeyhext qllenthal „"! tTach ergebe, und zu trachten, die große Aufgahe zn „1osen, jenen ,mnerenkFr-rctcn zurückkehren zu machen, ohne nzelche ktm Gluck soWohl zu der leursrg Hütte, als in dem reichsten Haupc bcstehen kann. Durch '!" treu1s, 15112
„Zusamme. halten für Ruhe, Ordnung und Gcseß Wollen wn z1:1se.emx 111- stk, Unserer Regierung, der Welt den Bcwcw ltefxrn, daUß wu 10!er Ji"- beit Würdig ßnd, die uns gegeben ward, daß wir, ste fur das Wohl des lieben Vaterlandes zu gcbrancham v'eastche-j, daß me alte. Treue und der gesunde Sinn der Stcymnärkcr - bewährt zu jcvex Zett - noch leben- dig, nicht erloschen 111. Frankfurt ci. M., 27. Marz 1849. Erzhexzog Johann, 111.11.“
Sachsen. Dresden, “18, April, (D. A. Z.) Die crste Kammer schritt in ihrer heutigen Sißung zur Berathun? und Be:- schlußfassung übe: den Antrag des Vice - Präsidm1m Tz chqu, dl? Au hebung dcr Clbzölle, betreffend. Abg. Zschwexgcrt weqt'nacl), da untcr den jetzigen Zcherhällniscn die Wafferstraße dk: E1be eine Last für das Band sei; dieser Zo wie dcx nachfolgende Ned- ner, Abgeordneter Dörftling, empfehYen dxmg-culUdte Annahme des Antrags, Leytcrer en1w1ckclt Überdtes noch 111 lgngerem Vor- trag?- mas Alles zurBef-Zrderung dyr _Elbsluß - Schifffahrt gethan werden müsse. Dahiu rechnet er Rckxjfiztruxg der Wanerbahn, 2111- legung Von Lcitpfaden und guten Wuüerhäfeu, Erbauung voz) 1a- gerhäusern in den größeren Städtezx :c. Nachdem ,?)ng Boricke einen strafenden Rückblick auf das fruhxre_„krankhafte Jananzsystew Fworfen, ja sogar die Behauptqu ausgestellt hatte, daß durch dan
taats- Minister Von Zeschau dxe gauze Arbe-ttmim Vaterlande dc- moralisirt worden wäre, ergriff Staats-Mnmter von Ehren- stein das Wort, um über den vvrliegen'oen Gegenstand die An- skchtku der Staats-Regjerung darzulegen. TieseZbe, bemerkte der tbeanannte Staats-Ministcr, pflicbte den ;Klagert uber dqs„Dru„ckende der („lbz'ölle vollkommen bci, und sie habemchtunßrlaffcn, m fruhcrcr uud'*auch1'n ällerneuester Zeit wegen des baldtggn WengUes dcr Elbzölle die erforderlichen Schritte zu thun. Allem es MW: „?och 1'1'1 en.
enn die St'aatSHRegU-rung an 111661 in Are'de “stellen wvlle, daß es einen gewissen 1koralischenEindruck auf dix ubrtgen Elbufer- Staaten machen würde, wenn die-säcysische Regterung die Aufhe-
lücke dcs häusüchenLebeus Mein Herz bedyrffe, *
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bun der gknannten Zölle außsprächt, o stehe doch zu bezweifeln ob e dem Beispiele folgen würden. Äußerdem müsse daraus auf; merksam gemacht Werden, daß der Ertra der Elbzölle theils. zm" Entschädigung besonders an die anhaltémchen Staaten, theils zur Verbessérung ders Elbwaffchtaße zeiinr verwendet worden wäre, und daß man sich durch. Ay kbung '_ Zö'Ue der materiellen Mit- tel bcraube, auf den Zweck der endli n Aufhebung derselben hin- zuwilken, Nachdem noch der Ab eorduete Hiyscbold den Wunsch aus esprochen hatte, daß die taats- Regierung bei etwanigen MaFregeln das Gutachten der Sachverskäudigcn und Bethciligten einholen möchte, wurde der Tzschuckesche Aufm? in allen seinen Theilen einstimmig angenommen. Nach dem Lortrage des Pe- thiloxäß-Ausschusses Ward die Siyung von dem Präsidenten ge- )o m.
„Lauenburg. Mölln, 14. April.- (Alt. Merk.) Am gestrigen Tage» ist den lauenburgischen Abgeordneten folgendes Con- vccations-Schreibcn zugegangen:
„Nachstehend bczcichn-cte Vorlagen erfordern tas Stattfinden cines Landtages. 1) chthung ciner provisorischen Gcschäfls-Ordnung fiir die Landtagö-Vc-handlun en, wozu der anliegende Entwurf Vorgelegt wird, 2) Schreiben der höch en Behörde vom 7.-8. April d. I., des Inhalts, das:, wenn auch nach Fassung des Protokolls voin 15. November v._J._ be- rechtigt, ihr Mandat nach erfolgtem Wicdemuöbruch res Kviegcs sofott als erloschen zu betrach1en, ße doch zur Ausrechthaltung einer geregelten Vcr- waltung des Landes es für Pflicht erachti-t “habe, bas zu einnhcndcr wei- terer Verfiigung der Centralgcwmt im Amte ;,n verbleiben, ndcm ße zn- glricl) bcmeake, wie fie eine solche nach den wiederboltesicn und bcstimmtesten Erklärungen, weiche fie dirsexhalb nach Frankfurt habe abgehen lasen", ohne allen Ztveifcl nun bald erwarten dürfe, und deren Inhalt der Ritter- nnd Landschaft miizuthcilen nicht säumen Wktdt'. 3) Restript der Rogierung vom 1. März 1848, eiugegangcn an den 9.1. Landsyndikns am 28. März d, J, mit Anerinnenmgsschreiben vom 7.-8. April d. J., betreffend den anliegenden Entwurf eines Erpropriations-Grchcs wegen der Büchen- Liibecker Eisenbahn. 4) Ressript dcr R gierung vom 14.-17. Mäz d.J., betreffend Aufhebung dxs §, 2 der Declaraxion vom 25. September 1778, bezüglich aus Vorfertigung der Särge in den Städten, 5) Bitte drs Vorstandes dxs [an*wirthschaftlichen Vereins vom 20. -22. März 1). I., um Bewilligung Unct Unterstiitzung nn Gclke, zur Hebung der Pferdezucht und der Rind- viehzucht. 6) Vcrmhnng über den von der höchsten Behörde durch anlie- genxes Schreiben vom 23.-26. März d. J. mitgetheilten, von einer Kom- misjicn anSgcarbeiteten anliegender: Entwurf fiir das Herzogtbum Bauen- burg cum mjj. ancm ich dazu einen Landtag auf Donnerstag, den 19, AW“! 1849, anscße, crsuche ich mciue hochgerh-tcu Mixstänve, sui! am g - dachten Tage, Vormittags 10 Uhr, in dem bekanm-n Lokale zu Naycburg einzufinden. Ratzeburg, dm 11. Apjil 1849. A. von Schrader,“
Der „Entwurf einer Geschäfts Ordnung“ enthält unter Ande'rcm folgende Bestimmungen: §, 1. Das, Präsidium auf den Landes- konvcnten wird Vorläufig von dem ältesten Landrath fortgeführt. §, 7, Das Protokoll wird von einer dazu cngaqirtcn, auf Proto- kollführung beeidiYen Person gcfü 1. ,§r & Der Präsident darf an der Debatte heil nehmen, o . e sem Amt niederzulegen. Er darf kurze Pausen in den Verhandlungen eintreten lassm. §. 11. Der, welchem das Wort gegeben ist, redet von seinem Plage aus, gcgen den Präsidenten gewendet. H'. “13. Der Landsyndikus refe- rirt kurz über die Vorlagen. Er kann bei den Debatten das Wort nehmcn, Gutachten abgeben und Anträge stellen, worüber dann ab- zustimmen ist, Stimmbxrechtigt ist er als solcher nicht. §. “16, Die Siyungeu sind öffentlich insoweit, als die Räumlichkeit des Lokals solches gestattet. Mit Rücksicht darauf wird für jeden Sitzungstag eine bestimmte Zahl von Einlaßkarten, Welche nur fiir einen Taq güLtig sind, vom Landsyndikus ausgegeben. Z, 20. Aus:;ahmsweise und aus wichtigen Gründen kann der Präsident eincn Landtag nacb ein(m anderen Orte des Landes berufen, *
Mölln, 15. April. (Alt. Merk.) Der laucnburqischcn Landes-Versammlung ist naéhstehendes Schreiben zugcgangm:* „Die L,;öchste Landes-Behörde sämnt nicht, dcr Ritter- und Landschaft in Vtrfolg ihrer Mittheilung vom 711M- d, M. hicrdm'c'h zur Kc-nntniß zu briugcn, daß ihr heute cin Schreibkn Vom Herrn Reichsministcr- Präsidenten H. von Gagcrn zugcgangen ist, deffen Inhalt also lau- tet: „Dcr R(ichs-Minism'rattz hat,in Beiracht dicser Sachlage [»,»- sc1cklossen: 1) Die seither!“ e vorläufige Fortführung der Vkrwaltung durch die höchste Landes- ehörde gut zu heißen, 2) Dicsm- ÖWMM Behörde Vollmacht und Gcwakt zu gibt"", die Regierung des Hk!“- zogthums Lauenburg, im Namen der provisorischen Centralgrwalt für Deutschland, vorläufig einstWeilen fortznscch.
Im Weiteren Verlauf des Schreibens ist ferner die Absicht aus- gesprochen, eincn Reichs-Kommissär zur Regelung dcr hiesigen Lan- chvcrhälkniffe für die Dauer der Zeit bis zum Abschluß des Frik- dcns hierhcr abzuordncn, und wird die höchste Landesbehörde, Von der Dringlichkeit dicser kommifforischcn Abordnung selbst lebhaft cr- süllt, die baldige Ausführunq dieser Maßregel durch jcdcs is)? zu Gebot stehende Mittel zu bcs'chlennigcn suchen, um das Verhältniß wo möglich schon beim nächst bevorstehenden Zusannnentrefen der Landesvertretung festgestellt zu schm. Raxzebm'g- den 11. April 1849. Höchste Landesbehörde: L. Kielmamtscgge. E, F. Walter. Höchstädt.“
Ausland.
Frankreich, „Paris, 17. April. Nach amtlichcn An- gabm haben dre mdirekten Steuern im ersten Quartal von 1849, mit der entsprechendcn Periode von 1847 verglichen, eine Mindercinnahme von 25,930,000 Jr. und im Ver- gleiche _mit der nämlichen Periode von “1848 eine Mindereiunabme von 9,620,()00 Jr. ab eworfcn, was jedoch theilweise auf Rcckmlmg dg: H(rabscßung der alztcuer und des Briefporto's kömmt. /Tas Wredcraußlebcn dcr Indu trie 11111) des Hanpcls, so wie die allmä- lige Gewohnung der Nation an stärkeren Salzverbrauch und ver- mehrte Beyußme'des Post-Briefverkrhrs, lassen jedoch bald einen Zuwachs xtescr mnahmxzwcige erwarten, Bemcrkcnchrkh ist es das;]ZZZ (3,11ngthth “W) freszeln und Kollx'nt'alzurkcr, im Vcrgleiché zu “ , emen an e nt en e rerlra. a ev ' " ' die TébackßEiynaYneh sich vermiud)ertc. I g : MfM hat, Wahrend
“ax; iesge ei haus, welches unmitfelbar na dr “*** - Revolutukn das, Maximum seiner Darlehen wa“ en GéldmanllLuxtrtf 100 Fr. bescßräukte, an) 17, März aber dies 9 aximum wichr auf 100 Fr. cr')ohte, hat )th jcde Beßlrä'nzung seiner Darlehen aufge- hoben, da rhm (Heldzyittcl 111 Uébcrsnß zur Verfü ung stehen,
Proudhon erzahlt mr Peuple die Zöefchichte dicses Jourzmlsynd dcr Volksbank. Vom Peuple, welchcr anfangs nur 111 10,000 Exemplaren abgezogen wurde und täglich 50 Fr Ver1ust verursachte, wurden vom 1. Dezembcr bis zum 28. März tägltct) 407501100 Nummern verkauft und im März belief sich der teme GeWUm auf 8000 Fr. In eben diesem Monate aber wurde das Journal im-Ganzen zu 20,000 Jr. ledßrafe vcruktheilt Proudhon vers racht, daß die Volksbank wieder in Gaftg. kommen soll, obald einerseits die gegen das Peuple aus- gesprocheycn und noch auszusprechcndcn Geldstrafen bezahlt seien anderersettS“aber dcr Leserkreis dieses Blattes sich noch mehr kkw“; tert haben und die Regierung weniger feindselig auftreten werde.
Die künftige'Volksbank solle dann von dem Journal jährlich 20,000 Fr. beziehen und, um zu bestehen, keiner Actionaire mehr bedurfen. Um die gedachten Zwecke zu erreichen und der-Gewalt jedenVyr- wand zu nehmen, wird nach Proudhon's Versicherung die Redactwn des Peuple künftig in ihren Artikeln durchweg die Erörterung an die Stelle der Lcidenschaftlichkeit sepcn und etwas weni xk grell auftragen, ohne daß sie deshalb befürchten zu müssen gkau 't,__ msn, Werde ihr vorwerfen, daß fie durch die Verfolgung entmuthi 1“ wor-. den sei. Zum Schlusse zei t Proudhon an, daß er einstwei en, bis,“ ihm die Freiheit zurückgege en sei, den reisenden Commis der Yolkßk. bank im Auslande machen werde, Das provisorische Comite fur Reorganisation der Volksbank hat gestern1m Fraternitätssaale im Beisein von 2500 Interessenten beschlossen: das von,?proudhon be- Founene Kredit-Znstitut unter dem Namen „Gegensmtigkext der. A1“. eiter?“ auf neuen Grundlagen fortzuführen. Die BUY“ und _Schriften der Volksbank liegen noch unter Siegel. Die omtoirs 1eßcn dagegen die Rückzahlung der Actien fort.
Dkk hiesige Asßsenhof verurtheilte gestern das Peuplejn der Person des Geschäftsführers Duchéne abermals kontumazialtsch zu fünf Jahre Gefäaniß und 6000 Franken Geldstrafe,
Nach xinem esey Von 1830 dürfen, mit AUSna mevon _Be- kanntmachungen der Regierung, keine Plakate, we e polittsckxe Nachrichten enthalten oder sich auf Politik beziehen, an den Sm)- ßen angeschlagen werden. Der Minister des Innern hat 1th m einem Rundst-hrciben au geforkcrt, dies seit mehreren Monaten viel- fach übertretcnc (Issey trcng zum Vollzuge zu bringen. _*
Neulich gaben etwa 2110 Nationalgardisien, Worunter viele Offiziere, Herrn Lloyd und etwa 25 anderen Engländern, welche vvn ihnen aus dcm Prinzcn-Hotel abgeholt wurden, ein glänzen- des Dincr, bei welchem der Repräsentant Bouvet, Präsident der französischen Fricdcns-Gescllschaft, den Vorsiy führte. Jeder eng- lische Gast sas; zwischen zwä Offizieren der Nationalgarde. Der Saal War mit französischen und englischen Fahnen geschmückt., Der erste Toast galt der glücklichen Eintracht zwischen beiden Lätzdern, nnd die denselben begleitende Rede des Herrn BoUVet, so wte die Antwortrede des Herrn Lloyd, der mit einem Toaste auf die Natio- nalgarde schloß, behandclten, gleich allen folFenden Reden, das Thema der Freundschaft und Brüderlichkeit, we che die beiden Ya- tionen fortan im eigenen Interesse immer enger vereinigen musse. Spätar führten die Nationalgardisten ihre Gäste noch ins Café Tortoui, wo sie mit Punsch und Eis bewirthet Wurden, und gaben ihnen sodann das Geleit nach dem Prinzen-Hotel, in dessen Hof noch das englische Nationallied gesungen wurde. Man trennte ,sich erst spät in der fröhlichsten Stimmung. Am Tage darauf reiten viele der Engländer nach Boulogne ab, wo sie für den Abend zu Féllichkeiten geladen waren. Die englischen Gäste haben 1th Paris faZt alle wieder verlassen.
Das Journal des Dé-bats, der Constitutionnel und die Presse beschäftigen fiel) mit dem Zerwürfniß zwischen Frank- reich, England und dem Diktator von Buenos-AyrEE, General Rosas. Die ersteren beiden Blätter sprechen dafür, dem anmaßcn- dcn Auftreten des Gcncral Rosas dnrch Gewalt ein Ende zu machen, sie sind für eine Intervention, wenn auch nicht sofort, aber knt'rgisch, wenn die Zeit dazu gekommen sein werde, Das Journal des
“ Débats dcutet an, daß England aus Handels-Jntcresse geneigt
sei„ sick) dem Diktator zu fügen, 'Die Presse räth dagegen, Mon- tcNdco, das Frankreich monatlich 200,000 Fr. Subsidicn kostet, ZUFWFIWM und den Zwist nach dcm Wunsche des Generals Rosas etzu egen. *
_ Vicc-Admiral Vaudin wird binnen kurzem mit der Mittelmeer- Flotte nach Txulon zurückehren. Er segelt am 14. April von Nea- pel ab und läßt in den dortt'gcn Gcwässcrn nur einige Dampf- Ft'kgatten zurfick.
Lxdru Rollin hat sich mit dem Legitimisten Denjoy gcsclxonen, Nach dcm ersten Pistolengange, wvbei keiner getroffen
_ Windk, erklärten die Zcuqm: Felix Pyat, Baraguay d'Ht'llt'ers, Zoly
und von Laussat, die hre für gerächt nnd der Kampf wurde ein-
g'cstcllt. Das Duell hatte in der jüngsten Wahlpolizeé-Debatte sei- nen Anlaß. Zwischen Aylics und Job) sollte ebenfalls ein Zwei- kampf stattfinden, doch ist derselbe beigelegt. E. Raspail, der ich verborgku h_Éélt, hat Herrn Point zweimal vergebens gefordert. ie Zeugen denelbcn lchncn jedoch jede Genugthuung mit den Waffen ab und wvllcn laut der Erklärung cines Ehrenrathcs in den heutigen lMsyrgenblättern die Sache dcm parisxr Zuchtpolizci - Gerichte über- a sen. *
. Die Liberté sagt: „ Wir melden zu unserem Leidwesen, denn 11.311' ziehen die Allianz mit Deutschland der Thiersschkn Allianz mit Cng1a11d vor, daß das französische Kabinet wirklich gegen Annahme der Katserkrone in Berlin hat protesliren lassen, wie dies bereits der Temps vor acht Tagen andeutete. Warum protestirt man? Weil man Pfrcußen als zu 111ächtig fürchtet,“
Dre Liberté, das Organ der bonapartistischen Familien- thWrcssen, hat eine bonapartistische Subscription zu 10 Ceutimeu croffnet, um endlich einmal über die Zahl der bonapartistischen An- hänger zu Einiger Gewißheit zu gefangen. -
Das “Comité der sozialistisch-demokratischen Propaganda erklärt, daß es ketnkr Subscriptionen mehr bedürfe, indem es seine Aus a- bcn schon aus eigenen Mitteln bestreiten könne; das Publikum möge dahcr fortan seine Uutcrstiißungen den leidenden Brüdern oder den zu Gdeldstrafen vcrurtheilten sozialistisch - demokratischen Journalen zuwen en.
Dcr den1okratische Verein der Verfassun sfreunde, de en rä- sidmt _Herr Buchcz ist, Verlangt in seinem Wahlprogramm ffrichtYére Y_ertheüung der Steuern, Unentgeltlichkeit des Unterrichts, demokra- 111chc Orgayisaiion Yes'Hceres, Vereinfachung der Verwaltung und ver Rechtopslcge, Etnrtchtung von Versicherungs-Anstalten für die Arbertcr und Organisation des öffentlichen Beistaudes.
Lamaxtine vcrtheidigt sich in einem energischen Schreiben an die Assemble- nationale gegen die Verdächtigung, als habe er bei dem Attentat am 15. Mai die Hand im Spiele gehabt. Die erste Yunnnex des von Lamartine angekündigten C onseiller du P euple txt [rsc-htenen. Lamartiuc erzählt darin die Geschichte des 24. Februar und laßt Reue dariiber durchblicken, daß er an jenem Tage, statt dcr ?ZcYentschaft dtr Harzogin von Orleans, die Republik proklami- rcn tc .
A. Jonld ,bxstreitet es in einem Briefe an das Siécle, daß er dclr Yrovisorxschcn Regierung den National-Bankerott Vorgeschla- gen )a e.
Geueral Pelet, C-l)cf„des Generalstabes und ehemaliger Adju- 111111 Masse,)m's, „protestn't 1mCourrier francxais gegen die Echt- hxtt der ]uRst tm Buchhandel erschienenen Memoiren aus den Feld- zugen de? arschalls Massena.
Abbe Duyanloup ist an die Stelle des an der Cholera vcr- siorbenen Abbe Fayet zum Bischof von Orleans ernannt worden.
Dem Vernehmen nach arbeitet man im Ministerium an dem Plane einer systematischen Arbeiter-Ucbcrsiedelang nach den Kolonieen Guadeloupe und Martinique, wie dies im vortgm Jahre "“ck 9“- gerieu der Fall. war.
In Bordeaux arbeitet schon seit drei Wochen kxin mehr. Die dortigen Journale chm “13011 meldrn mde en, da
immerman-n ß dre