begraben lassen. Der General der Civica, Advokat Sturbinetti,„i| zum Senator ernannt. Die Franzosen erwartet man morgen fruh. _ Ponte Molle ist für den Verkehr, welchen der Viehmarkt exheischt, noch offen ge eben. Dies zeigt Avezzarm an„ det; die Brucke ,mi- niki haben so . Drei Damen, unter dresen die Jursiin Bel ioxoso, fordern zu Vereinen für die Pflege der Verwundetewau. Die neapolitanische Post ist gänzlich ausgeblieben,-was beweist, daß es nun endlich _Ernft geworden fsk, „ “ „ „ _ Rom, 29. April. Auch dte Engelsbrucke isi mintrt, um gx- eignctenfalls in die Luft gesprengt zu werden. Avezzana hat die Zügel der Regierung in die_Hände genommen. An den Schanzen Jud Barrikaden wird fleißig gebaut, und die Arbeiter erhalten sehr hohen Lohn. Die Requisition des Silbeszeuges hat beYnnßn, auch die der Pferde. Bonden Deputirten so jeder 1000 cudr erhal- ten haben. Die Stärke der französichen Truppen wird auf 17,000 Mann mit 38, Kanonen angegeben. Das Fort von Palo haben sie beseyt, auch soli ein Theil in Fiumicino gexandet sein. Die Ver- theidiger der Republik haben 16 Kanonen. Die Stadt soll Schritt vor Schritt vertheidigt werden.; Jedes Quartier der GNU ist zur Theilnahme an dem Barrikadenbau verpflichtet. Auf Piazza del Popolo hat er bereits begonnen, um den ersten Aygriff auf die drei Hauptstraßen, welche sich von da aus fächerartrJ nach der Stadt in ausbreiten, zurückzuwerfcn. Ein großer Thci der hier anwe- Yenden Franzosen hat die Nacht über auf der französischen Akademie zugebracht. Auch für die Sicherheit des preußischen Gesandtschafts-Pa- [asics hat derKonsulSorge getragen und eme Sauvegarde ausgewirkt.
774
Ants ist in Thätigkeit, um Vorkehrungen für Nothfälle zu treffen. Di.“ Nacht hindurch waren auf mexreren Maßen Jmerwqchen 'mit Spripen ausge elit, Neben die en VorbereitunJen aber. herrscht gleichzeitig die riedlichste Ruhe. Man hat besch offen, die Frau- zosen mit der arseillaisezu empfanÉen trndrhnen auf einem Ban- ner den Artikel 5 der französischen on itutton zu zeigen, welcher den „Bürgern“ Schuß jeder Nationalit tbefiehlt. Ein Tagesbefehl des Kriegsministers Avezzana lautet: „Mtt, der Verleßung desGe- biets eines freien befreundeten Volks hat dre franzdsische Regierrmg das Völkerrecht und die Ehre ihres Staats beleidigt. Vielleicht, daß die franzöfischen Soldaten nicht die Rolle des Deutschen im Dienste des Papstes übernehmen werden. Sollte dies aber gesche- hen, so wollen wir sie lehren, daß unsere Flinten Feuer eben und unsere Arme sie zu fiihren verstehen. 8000 Soldaten k nnen das römische Volk beleidigen, nicht besiegen, Das römische Volk hat sich echt römisch erhoben. Siegerbegriißend wird noch einmal das Banner der Republik flammen von den ieben Hügeln der alten Roma“ verjüngt auf ihren Barrikaden. Romische Soldaten! Das bewaffnete Volk wird doch nicht nachstehen dem waffenlosen! Rö“- mische Soldaten! Die Republik le t in eure Hand die Ehre Jta- liens und der republikanischen Wafizen.“
"Rom, 30. April. Der Kanonendonner hat so eben begonnen und wird von der Seite des Janiculus her vernommen. Alle Straßenringiinge und Pläße der Stadt sind seit gestern verbarri- kadirt worden. (Hzsiern wurde ein französischer Offizier gefangen hereingebrarht, zwei andere Stabs-Ofsiziere sollen auf einer Re-
kognoszlrung von Garibaldi's Leuten er chosen worden sein. Abendß
wurden sieben Kardinalswa en an in 11 del Popolo verbra die Räder und Gestelle sin? zum TKriengdienste verwendet word:? Aus der Campa na hat man alle Pferde, deren man habhat Wer; den konnte, un das Schlachtvieh hereingebracht. Au tra- fen über Porto d'Anzo und Albano die 600 Lombarden hier ein, denen die Franzosen in „Civitavecchia die Landung verwej= gert hatten und mit denen bis zunx 4. Mai eine Capitulation wegen Nichtgebrauchs der Waffin „abgeschlossen worden war.
der Stadt geht das Gerücht, es set eine Cxpeditiop von Spaniern in Terracina gelandet. Gewißheitläßt sich darüber nicht erlangen, da die neapolitanischen Couriere seit drei Tagen fehlen. Die Gerüchte
ern noch Ladungen von Pulverfä ern von dort “her eingetroffen Das Standrecht wird seit ge em scharf gehandhabt; zwei Die Gegenwehr ist
g:
e n . Geistliche sind wiederum verhaftet worden,
' daÉ Zucchi Tivoli passirt habe, widerlegen sich einfach dadurch, daß,
tapfer und die Kanonado heftig. Die Römerwert eidi en 11 . hörig. Der Angriff ist bei Porta CavalleZgiert. ie anzö' schen Streitkräfte sind bis 1th von mäßiger Starke.
K*»
Königliche schauspjeie. Sonnabend, 12. Mai. Im Schauspielhause. 75sie Abonnement., Vorstellung. Zum erstenmale wiederholt: Viel Lärmen um NW.
Rönigsßädtrschrs Theater. Sonnabend, 12. Mai. Berlin bei Nacht,
Z , rg.“ 4“! 1 :D
U 4 -
| MEER“! - (Tom'ze.
Inos. Colt]. zwotokäuo ........................ 250 17]. link- "" 1427; ao. ......................... 250 k]. 2 me. 142Z _ naabokz .......................... 300 Kl]:- 1iun -- 15095 ao. .......................... 3001111. - 2 1111. * _ 150 [„on-Lon . .......................... ] l-at. 3 Ut. 6 24-55 6 24;- „„.. .............................. 300 y,. 2 me. 81“; 8114, Wien 111 20 111. ................... 150 [**]. 2 DU. 874 0671 .vaabm-x ......................... 150 k]. 2 Rt. 10175 “UF 13mm- . .......................... 100 11-1» 2 1111. _ 995 . . . . 8 “!*-so "" 99?- 1,0111-13 111 Courant 1111 ]4 Tblk. 1711“ . . [00 “11111. 2 1" t. __ 991€ 1711111111111“! a. 111. 3111111. "“ ............ 100 171. 2 1111. _ 56 22 katersbukg ......................... ]00 5115]. 3 Wochen - ]ÜZF
[1116011153068 17071118 , ))./"am“m'e -, Fommmm! 2711711?“ umi UEU- om'se.
i;!f. mm." (19111. Zem- xk. orm. ae1a..|a„x. 1'teuka.kre1«..4111 5 [02 _ komm. kkäkk. ZZ "' 9235 IS. 8ebu]ck§cb. 315 79? 79 [(or- 11. Um. 110. * ""' 93 Zoek. ['m-. 501.[- _ 99? 8011103110110 «19. 3 _ _
(Lo. [t.ß. zu. (10. ZZ *- _
110.0».801011-„31. - 71.111-1m11-§o1;_ 8611 _
vor]. 51.101.011. 5 982 _
110. 110. ZZ Mony» l'saoäbr. 3-3; ZZZ
17-50-5150". i- 134. 135):
EwaÜ-kouväo. 4 "- ZZZ“ znä.601äm.i51k.--_ ]ZX 12 cio. 110. ZZ 8057- 7974/4 viaeo-to. K"- - _
ozept. kkanäbk. ZI;
Qu.?känäixoüe komis-
Kuu.l1u-b. Cort. 5 _- -- kala. vous kkäbr- 4 89? 89 cLa-boilloyeZ-4I. 5 _- _- äo. l'art. 00017]- 4 711; 71J ao. ao. 1. 11-1. 4 _ _ ao. ao. 300121. _ 977? - (ka. Stieg]. 2. 4.4. 4 **" 812 ][amb-keuek-Cao. 3,5 - _ _ 110. 110. 5. 14. 4 _ “" 110. Jt-ots-l'jUin -- - *- äo. !.Kiszb-l-st. 5 "- 1052“ U01]. 22% lot. ZZ:- - '- äo.1'o]n.§c]ne-0. 4 _ 65:1? [(n-b. kk. 0.40111. - 274 27? 110. 110. (Zert. l-„Q. 5 76Z“ 76 762“ Zakäiu. 110. 36171“. _- -- -- äo.cko.l-.k, 20017]. _- - -- 16
;1741-11. cka.35]“'].- _ yo]. ..]-111111401 4 902 891
YJßfkkljFZk 1730188 17011111. 11111115
Lisoubabu- Qotiou.
Fiamm-Qotien- slapékai- „-_="' .. 5305 km'osééäta-xlotien. Xaxétai. ,
». 5 = 3 - ve." Keimung "ik.“ "nb "w' '" Zekannlm. Z"“; TZ ?UZÉC" COM“. 5311111110011: prioritöu-zctien "enim (lurch :? Taxe- . CQU'B' Vile" FZkZÉYLZZtéeJIFTFKFTF-ä "3.115 1:22]sz ZN- é jährliche "ekloomnz & 1 1161. amortizikt. "
8811.41111. 1.0.11. 13. 6.000.000 4 4 76 13. 89k[-'Ü"balt. ........ 1.411.800 4 87 o.
110. 117111111111 ...... 8.000.000 4 _ 525 8. 510- Uamburg ....... 5.000.000 U;! 91; !!.
(10. ZtsttiU-Ztarg. . 4.824.000 4 _ 85 bt. 410- cio. 11.861", 1.000.000 45 _
(10. kot§ch.-Magä. .. 4,000,000 4 _ 511. .,_ äo- kotga.-m3gch. .. 2.367.200 4 810. Maxcl-Uajberstacit. . . 1.700.000 4 7 ]]2Z b: (10- 110. . . 3.132.800 5 925 b:.
(10. [eipxiger ..... 2.300.000 4 _ _ (10. Stettnrer; ...... 800.000 5 _ Jalle-Tbüriuger ..... 9.000.000 4 2 4.9“ 6. Maéäeb-lszUgsr . . 1.788.000 4 -- Cö]n-Mincle11 ....... 13.000.000 ZZ _ 763/„ 13. 116] € -Pl1ur1ng0r. . . . 4.000.000 41, 853; 6.
(10. Kauben ........ 4.500.000 4 _ 403x 11. (Jowamäe-n ........ 3,674,500 412 925; 13. 1361111436111...“ ........ 1.051.200 5 _ _ Kbeiu. 7. Staat, Zar. 1.217.000 35 _ 9055610. . 1321110103111 . . 1.400.000 4 , _ _ (10. 1. 9110111111 . . 2.487.250 4 -- Ztsele-Uobxriukel .. 1.300.000 4 _ - __cLo. Stamm-krwr. 1.250.000 4 -- Rieäersob]. 1917111115011, 10.000.000 31 _ 70"; „b: u. :; 131155010011-130101'1'810. 1.000.000 4 _
110. Zwreigbalm 1.500.000 4 _ _ 1411811615011]. 013111115011. 4.175.000 4 86 11. 0b6k§0]1]. [.it. .4. . 2.253.100 3" 677 9|-J( !? 9021 (3 (10. ein. _ « 3.500.000 5. 98 b:.
110. 1.10. 13. 2.400.000 3? 63. 911 11. 902. o 00. 111._8:r18. 2.300.000 5 9215 br. ... o. Coze]-0ckerbsrx.... 1.200.000 - 4 _ ' _ _ 110. 20'91gba1111 252.000 4x _ - Zreslau-kroibur ...' 1.700.000 4 _ _ (10. _ 110. 248.000 5 782 11. Krakau- 011615011 .. . . 1.800.000 4 _ 34 11. 0berscb1051§cbe ..... 370.300 „4 -- Zerg-Märk. ........ 4.000.000 4 - 54x 11. Krakau - 011915011]. . . 360.000 4 70 11.
Stargarä-koseu ..... 5.000.000 ZZ _ WK 11. F 6 Cosel-Oäerbßrg. 250.000 5 “- 81-16 -Rei5ze ........ 1.100.000 4 c::- _ Zreele-Uobs'mke] .. 325.000 5 88 0. Max eb.-Wittenb. . . . 4.500.000 4 _ - 119. 110. 11. 8er. 375,000 5 --
_ 1311251110 -l'*reibu1'g . . . 400.000 4 *-
005010- Z“" Ko gen. ZErg. - 515111 ......... 800.000 5 NY 11.
Kacben-Mastricbt .. 2.750.000 4 30 - „4on Ftamm-z-Lot. YZ YF
“_
Quökämk- QCKM- 1.61 21 -Vroßäen . .. 4.500.000 4 - --
[,u wkßexbacb 24 17]. 8.525.000 4 _ -
krieär. U7j1b.-k19räb. 8.000,000 4 _- 322 55 a ;_; 1;- Uisl-Ültona ..... ?). 2.050,000 5 - “- 410 Mor..- 5 _ 911 11. 0mster0.-Kottorz. *1. 6.500.000 4 _ _ Meokjenburger “11111". 4.300.000 4 -- RZ 6.
Zcb1u55-(30m'56 7011 (2611001010011 761; [;
7011 [“rx-1115518011611 Zank-Jnibsilen 86 . “z b..
Mit 4115113111118 7011 ])r6111'5. 1701105. "7810118 gextiexsn, zinc] äie übrig011 Lfsekten etMaZ-gawiobon. 111111 (118 Zärze erboits 81011 erst am Schluss 7011 11611 13050r§015§e11.
Xaobricth 70111 1206111 1111 [11111an s'äkE".
Auswartge Borsen.
Bres1au, 10. Mai. Holländ. u. Kaisers. Dukaten 97 Old. Friedrichsd'or 11325 Br. Louisd'or 1122 Gld. Polnisches Pa- piergeld 931 Gld. Oesterreichische Banknoten 88 bez. Staats- Schrrldschrine 78“; (Hld. Scehandlungs-Priimien-Scheine a 50 Rthlr. 997. (Hld.Posen. Pfandbriefe 4proz. 963- GW„ do. ZZproz. 80-805 bez, Schlefischc do. ;ZZproz. 891, Br., do, [.itt. ];. 4proz. 91“? Br., do. 3'5proz. 822 Br.
Poln. Pfandbr. neue 4proz. 891 Gld., do.Bank-Certif. :1 200 Fl. 1xe Br. Russ.-Poln.-Sckaß-Oblig. ; 4proz. 66"; Gld.
Actien: Oberschlesisch, 1.01. 11. und ].itt. 8. 91-5 Gld. Breslau-Schweidn.-Freiburg. 78550310 Niederschles.-Märk. 71 Br. do. Prior. 98?- Br., do. Ser. 111. 92? Old. Ost-Rhein. (Köln- Mind.) 752 Br. Neisse-Brieg 34 (Hld. Krakau-Oberschlesische 339: (Hld. Friedrich-WilhelZFz-Zksorxbahn 331- Gld, '
e e .
Amsterdam 2 M. 142? Br.
Hamburg .1 01513 1509, Br.
do. 2M. 1199 Br. London 1 Pfd. St. 3 M. 6,2355 Gld. Berlin 3 71.81.71 100? B1". do. 2 M. 995 Gld.
Wien, 9. Mai. Met. 5proz. 89, 1, &. 4proz. 702, 71. 2570103. 462, Z, 2. Anl. 34: 146J, 147. 39: 90x-91. Nordb. ' 932, 93, 922, ck.. Gloggn. 92-93. Mail. 68-67. Livorno 602, 60, K., 2. Pesih 621, 635. B. 21. 1123-20. 22.
. Wechsel. Amsterd. 164. Augsb. 1182. Frankf, 1182.
_ Hamb. 174.
F London 11 . 50.
„ Paris 139. DYVNÜ bei geringem Verkehr ohne wesentliche Veränderung,
Actien er Bank beliebter, R d „ ' * . - ten, G0_ und Silber vic! N;?!)fbrazleédnger' nach fremden Balu
Le. psi „ 10- Mai- Leipz. Dr. P. Oblr' . 98" 03. Lei . B. A. 142? Y:“. L. Dresd. E. A. 95 Br. ÉächßsZ-BayerisYe 78 Br. Schles- 73 „W Chemniß-Riesa 20 Br. Löbau-Zittau 14 Br. Magdeb.-Lerpz. 169 Br. Berl.-An"h. 5. u. 0. 77 Br Altona-Kiel 891 Br. Deß. B. A. 100 Br. Pr. B. A. 87 Br..
Frankfurt a. TN„ 8. Mai. Die Bör e war eu e gestimmt. Mehrere Fonds, darunter vorzüglich Lie 500123, tso frlvai? alle Gattungen der Eisenbahn-Actien, waren zu billigeren Preisen als gestern offerirt. Das Geschäft war im Allgemeinen unbedeu- tend. Nach der Börse zum Theil etwas matter. _
Oesterr. 5proz. Met, 74T Br., 74Z G. Bank-Actien 1148
' Br., 1143 G. Baden Partial-Loose ; 50 Fl. 48 Br., 4755 G.,
3 35 Fl. 271; Br., 275 Gld. Hessen 3 40 Rihlr. preuß, 275§ Br., 275 (H. Sardinien 251, Br., 2477 G. Darmsi. Partial- Loose 0 50 Fl. 7077 Br„ 702 G., 3 25 Fl. 2237 Br., 22 G. Spanien Zproz. 24“; Br., 24-21 (H. Polen 300 Fl.-Loose 98 Br. 500 Fl. 7235 Vr. Friedrich Wilhelms-Nordbaizn 32;2 Br., 32'; 0). Bexbach 705 Br., 70"; (3). Köln-Minden 7551; Br., 75-2 G.
Hamburg, 9. Mai." ZZproz. p. C. 782 Br., 78“; G. St. Pr. Oblig. 84 Vr. E. R. 101"; Br. Stiegl. 82 Br. Dän. 64 Br. Ard. 102 Br. Zproz. LZH Br., W;. G, Hamb.-Verl. 53 Br., 52T, G. Bergedorf 735 Br. Altona-Kicl89 Br., 88105. chdsb. Neum. 108 Br. Mecklenburg 313,- Br., 31 G.
Bei mehreren Fonds etwas Umsay und theilweise höhere Cour e. '
§föaris , 8. Mai. Zproz. 57 . 60 baar, 57 . 70 Zeit. 5proz. 89.40 baar, 89.75 Zeit. Bank 2405. Spanische innere 2495.
London, 8. Mai. Zproz. Cons. p. C. 9155, a. Z. 9131. ZYproz. 9155. Int. 502. Mex. 315.
Engl. Fonds „waren heute unveränderi. Von fremden waren Ard. 1737, 17. Zproz. 3335, 33. Mex. 29 a "z.
2 Uhr. Cons. waren 9177, 912 p. C. u. a. Z.
Amsterdam , 8. Mai. In holl. Fonds war heute wenig Handel und unbedeutende Veränderung. - Span. u. portug. ut
'Nordb, 452'5.
preishaltendz in erstiren war das Gescdäft ziemlich lebhaft. on *
russ. waren 4proz. etwas mehr angeboten. Oest. fast wie gestern.
Holl. Jntegr. 49'7, &. Iproz. neue 585, «77. Span. Ard 12; Gr. Piecen 128 Zproz. do. 33'5. Russen alte 100€. Stiegl 81. Oest. Met. 5proz. 712, Z, 5, LZproz. 385. Mex. 2834
Markt - Berichte. Berliner Getraidebericht vom 11. Mai. Weizen nach Qualität 54_58 Rthlr. Roggen loco und schwimmend 25-26 Rthlr. » , pr. Friihjahr 82 pfd. 25 Rthlr. verk. u. Br. » Mai/ uni 259, Rthlr. Br., 25 G. - Zunt/ uli do. » Zuli/Aug. 26 Rthlr. Br., 25:2 G. » ept./'Oktbr. 27 Rtblr. Br. Gerßt, ?roße loco ??_24 Mbit. » leine 18-20 Rthlr. Hafer loco nach Qualität 14-15 Rthlr. Rüböl loco 132 Rthlr. Br., 131-- G. . » pr. Mai 131; Ri lr. Br., 1325 G. - Mai/Juni 1335 thlr. „Br. Jui/Iuli 13xR161r. Br.
*-
v.-
o x- *-
Gebote nominell.
:
[:"/Aug. 131; Ri „lr. Br. ug._/'Sept. 13 Rthlr, Br.
:
«810119 äurclr verbreiteta
Rübö'l Sept./Okt. 1255 Rthlr. Br., 122 G. » Oktbr./Novbr. NY Rthlr. Br., 12“; G. Leinöl loco 10'/.; Rthlr. » Lieferung pr. Mai 10“; Mbit. Br. Mohnöl 18-19 Rthlr. Spiritus loco ohne Faß 1494 Rthlr. bez. u. G. » pr. Mai 145 Rthlr. G, » Mai/Juni 142. Mbit. Br., 14? G. » Juni/Juli 1520 Rthlr. Br., 15 bez. „ Juli/Aug. 152 Rthlr. Br., 15? G. Marktpreise [vom Getraide. Berlin, den 10. Mai. *
e29
- . * , , 19110, ck Zu Lande. RoYzeernst1 NEIL; 45S2§|r 5 Pf, aucb b
3 Sgr. 9 Pf.; hgroße . f., auch 27 Sgr. 6 Pf-Z Hafer 22 Sgr. Pf.; Erbsen 1 thlr. 4 Sgr. 5 Pf.
, Zu Wasser: Weizen (weißer) 2 Rthlr. 16 Sgr.3Pf., auch ?. MM. 12 Sgr. 6 Pf., und 2 Rthlr. 10 Sgr.“ Roggen 1Rth1r: 3 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr. 1 Sgr. 3Pf.; gro chrjte 1Rihir-x kleine Gerste 28 Sgr. 9 Pf., MZ) 26 Sgr, 3 Pf.; Hafer 21017- 3 Pf., auch 18 Sgr. 9 Pf.; rbsen 1 Rthlr. 3 Sgr. IPK“- auch 1 Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf. (schlechte Sorte).
' 775
“Inhalt. . Deutschland.
en, Berlit), Entwürfe der Gemeinde-Ordmm u d d ' ' - PW?“- und Provinzial-Ordnung. g n “ KMS ,
“Ma)tamtiicher Theil. *“ Deutschland.
Preußen. Berlin„ 11. Mai. Der Minister des Innern hat folgende Cirkular-Verfusung M sämmtliche Königliche Regie- . rungen erlassen,:' _ „ „ * Der Königlichen Regierung ubersende ick) anliegend die neue- ; sten Entwürfe. der Gemeinde-Ordnung und . , der Kreis-, Bezirks; 1111d Provinzial-Ordnung mit dem Ersuchen, fiir eine möglichst allgemeine Bekanntwerdung ' derselben zu sorgen und m1r-vor dem 20 k. M. anzuzeigen, welche wesentliche Abänderungen dieser Entwurfe etwa noch für erforder- lick) erachtet werden. „ * , Da jeux ,Cnthrrfe zu den ersten gehören Werden, welche den Kammern bei ihrer m Kurzem bevorstehenden Versammlung vorz11-- “gm Hud, so kann eine, ausgkdantcrc Frist für die in Rede ste»- ' hende ertchterstattung nicht gewä rt werden. - Berlin, den 9. Mai 1849. Der Minister des Innern * _ , „(?ez.) von Manteuffel. An sämmtliche König iche Regierungen,
E n t w u r f der Geuzeiude- Ordnung fur den preußischen Staat. T i__t cl [. 'Von den Grundlagen der [Gemeinde-Verfassung,
§. „.
55] n einer Gemeinde gehören alle innerhalb ihres Ve irks (Ge;
markZU , Feldflur, Bann) gelegenen Grundstücke. z " Jeédes Grundstück MY eiiiem Ge'meindex'ezirke angehören. Veränderungen von ememdebezrrken konnen nur durch einen
vom Könige genehmigten, durch das Amtsblatt bekannt ?emachien
" Be in des Bezirksrathes bewirkt werden. Vor der Beschußnahme müssksihenßdie Vertretungen der betheiligtßn Gemeinden und des Krei- „_ ;es mit ihren Gutachten über die Veränderung vernommen worden
.. ein. ? §. 2. Alle Einivobnerdes Gemeindßbezirks gehören zur Gemeinde,
Alle Einwohner der Gemeinde sind zur Mitbenußung der Ge- meinde-Anstalten berechtigt und zur Theilnahme an den Gemeinde- *; kasten nach den Vorschriften dieses Geseyes verpflichtet. _
Wer in der Gemeinde Grundbesixz hat oder ein Gewerbe oder
; sonstiges Geschäft betreibt, aber nicht in der Gemeinde wohnt, ist _ . nur verpflichtet, an denjentgen Lasten Theil zu nehmen, welche auf . den Grundbesiß oder auf das Gewerbe oder auf das aus jenen ? Quellen fließende Einkdmmen gelegt sind.
Die Waldungen können nur insoweit, zu den Gemeinde-Abga- - ben und Lgßenséerangezogen werden, als sie vermöge ihres beson- deren Verhaltm es zu den Gemeinden an den Vortheilen des Ge- memde-Verbandes TheZl nehmen. Die zwischen den Gemeinden und ,den Waid-Eigenthumern in einzelner: Fällen entstehenden Strei- '§ rigkeiten werden von der Kreis-Versammlung, unter Genehmigung , des Regierungs-Präsidenten, entschieden.
Die Provinzias-Versammlung hat darüber nähere Bestimmun- gen zu treffen, welche der Genehmigung des Königs bedürfen.
In der Provinz Westfalen und in der Rhein-Provinz bleibt es, bis solche Bestimmungen getroffen sind, bei den bisherigen Rech-
- ien und Pflichten der Waldbesiyer.
Die in §§. 7, 8 und 9 des Geseyes vom 21. Januar 1839 (GeseH-Sammlung Seite 31 11111332) bezeichneten ertrags- unfähigen oder zu einem öffentlichen Dienste oder Gebrauche be- stimmten Grundstücke sollen im ganzen Staate von alien Gemeinde- Aufla en befreit sein.
ZeitWeilige karkiUUJLU von Gemeinde-Abgaben für neube- baute Grund ücke sind zu ässig.
Alle son i en Befreiungen, sowohl persönliche als nicht per-
seiniiche, sind o ne Entschädigung Zufgehoben, §. .
„Jeder Preuße, Welcher sxtt einem Jahre in der Gemeinde sick) authalten und einen eigenen Haus tand ehabt, zu den direkten taatssteuern beige- tragen, auch eine rmen-Unierstiißung aus öffentlichen Mitteln empfanJen hat an nicht in Folge rechtskräftigen richterlichen Erkenntnisses . der staatsburgerlichen Rechte ganz oder theilweise entbehrt, ift Mä) Vollendetem 24|en Lebensjahre, Gerneindewähler und kann,
M'ttwo , den 9. Mai. 3» „ “ Das Schock Strohl6 RYUN, auch 5 Rthlr. 15 Sgr. Der Zenn “ des L?sens und Schreibens kundig ist, zum Mitgliede der Centner Heu 25 Sgr., geringere Sorte a n ck 18 S gr. , ;», Bcheinde-Vertreiung gewahlt werden, gleichviel, ob er bisher das K arto ffel- Preixe: 6Pf' ;; urger= oder Gemeinderecht beseffZn hat oder nicht. t [,dS 117Sr.6 .,au 12Sr- " “„., _ §.. Kar offe n er cheffe g P * ck g =? W“ M Liner“ Gemeinde mehr als einer der drei “höchstbesteu-
meßenweis 1 Sgr. 3 Pf., auch 10 Pf.
Branntwein-Preise. . ;,
Die Preise von Kartoffel-Spiritus waren am 3-
4, Mai 1849142, Rthlr. l„fert; 5. „ 14-2. „ freiqzrzsÖHau? 825“ „. * 7. „ „ 145/ „ p. „ nur 3 8, » » 145/2: » oder 10,800 % nach 9. » » 14'; u. 14Y „ Trailes. " 10. » » 14Y »
Korn-Spiritus ohne Geschäft. Berlin, den 10. Mai 1849. li Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Ver U,“ i- Mit der heutigen Nummer des Staats-Anzteen gers ist Bogen 113 der Verhandlungen der ZIFMM
Kammer, Anträgé, so wie das Verzetchnlß Redner und das Sachregister enthalteztd- M der Titelbogen nebst thhalts-Verzetkhniß ausgegeben worden. . fbucbdtuäem'
Dtuxk und Verlag der Öeéerschen' Geheiméti Ober-Hérste Beilag-
, durch
ferner ** “
Zrten Gemein-dx-Wähler an direkten Staats- und Gemeinde-Abga- M entrichtet, tft, an?) ohne sich in der Gemeinde aufzuhalten, bk- MWJZ Yibedeéyi Fall)) el? T6eil zu nehmen.
? a en uristicle er onen wenn ie in einem VW)?" aße in der Gemeinde bse euYt fiktiv„ s
§6
;,; heiteéxxoGemeinden sieht die Selbstverwaltung ihrer Angelegen-
xt
Jede Ge i d §* ,/'
einen Gme n; e wird durch emen Gemeinderats) vertreten und
. Die Et “ememde=Vorxand verwaltet.
verbundene n§chkung der rb chUlzkn-Aemter ist sammt den damit hoben, n echten und P ich“", Vortheilen und Lasten aufge-
„ T i t e l 11. Von de" Gemeinden, welche mehr als 1500 Einwohner - haben. A b ! ck 11 i t t 1. Von der Wahl und Zu amme181sepung des Gemeinderaths,
Der Gemei d « §' ' , , , V _ n erath besteht aus 12 Mit lredern (Gemeinde- erordmten) 10 Gemeinden von weniger als 28500 Einwohnern
* ErsteBciLage zum P
aus 18 in Gemeinden von 2500 bis 5000 Einwohnern,
» 24 » » » M1 » 10000 „ » 30 » » » 1 W01 » LW „ » 36 » » » LM] » ZW „' » 42 » » » W1 » 40000 ; „ » 48 » » » 40001 » 5M0 „ » .“ » » » 50001 » 60000 „ » 60 » ' » » 6Ml » 70000 „ » 66 » » » 7M1 » 80000 „ )' 72 )) )' )) 80001 )) 90000 » " 78 » » » 90001 » 100000 »
, In Gemeinden von mehr als 100,000 Einwohnern treten für xede weitere Vollzahl 'von 50,000 Einwohnern 6 Gemeinde-Verord- net? hinzu. _Wo die Zahl der Mitglieder nach den Vorschriften der Stcidte-Ordnung vom 19. November 1808 oder der revidirten' Siädte-Ordnung vom 17, März 1831 eine größere gewesenist, ver- bleibt es bei dieser Zahl, so lange nicht der Grmeinderath nach Ver- nehmung der Ansichten der Gemeindewähler (§. 43) mit Genehmi- gung des Bezirksrathes eine Vermanr-rung beschlossen hat.
§. . ; ,Zmzx Zwecke der Wahl des Gemeinderathcs werden die Ge- meindewahler (§. 4 und 5)_ in drei Abtheilungen getheilt.
,Die erste Abtheilung besteht aus denjenigen, welche die höchsten Veirage an direkten Staats- und Gemeinde-Abgaben bis zu einem Drittel der Gesammtsumme dieser Abgaben zu entrichten haben; die zweite Abtheilung aus denjenigen, welche das zweite Drittel, die dritte Jus druienigeu, welche das dritte Drittel entrichten,
Laßt steh nach dem Steuerbetrage nicht bestimmen, Welcher unter mehreren Wählern zu einer bestimmten Abtheilung zu rech- nen it, so entscheidet das Loos.
ede Abtheilung wählt ein Drittel der Mitglieder zum Ge- meinde-Nath.
Die Wéihler der ersten und der zweiten Abtheilung wählen gemeinsxhaft11ch zwei Drittel der Mitglieder, wenn es von'den Er- steren einstimmig verlangt wird.
_ §. 10,
. Gehören zu eiiier Abtheilung mehr als 500 Wähler, so kann die Wahl Nack) Bezirken geschehen. Auch die aus mehreren Ort- schaften besiehenden Gemeinden können in Wahlbezirke eingetheilt werden. Dre Anzahl und die Gränzen der Wahlbezirke, so wie die YYZILLUZZ TondememchjMen dßrsediben zu wählenden Gemeinde-
, 11, ver en na 0 a e er «sal " Gememde-Rathe festgeseYt. ßI I h der Wahler von dem S. “11.
Bei Gemeinden, Welche inehrere Ortscha ten um a en kann 31: Mb 0100100" Einwirnersai "W'- schaft zu wählen sind, emen e a hs aus ;ck» einzelnen Ort-
§. 12.
Die Hälfte der von jeder Abtheilunq U Wähl B G ' d Verordneten um aus (Hr ' *“z " en en 'VW? Nießbrauchern) bßestehen, undbesiyern (Eigenthumern, Erbpachtern,
Befinden sich in einer Gemeinde gar keine oder nur sehr we- niße Grundbrstxzer, so können statt derselben, oder gleich ihnen, Pachter eWa lt Werßetr. Die nähere Bestimmung hierüber ist von dem Bezrrks- athe fur jeden einzelFen Ort zu treffen.
1
„ §. . Mitglieder des Gemeinde-Rathes können nicht sein:
1) dre Mitglieder der Aufsichtsbehörde (§. 78);
2) die Mitglieder des Gemeinde-Vorstandes und die sonstiqen Gememde-B eamten ; *
3) die Beamten der Staats-Anwaltsck)aft;
4) die Polizei-Veamten;
5) die zum stehenden Heere gehörenden Personen.
Vater und Sohn, so wie Brüder, dürfen nicht zugleich Mit- glieder des Genteinde-Raths sein, Sind der leichen Verwandte zugleich erwählt, so wird derjenige allein zu eassrn, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. Bei gleicher Étimmenzahl entschei- det das Loos. - / §. 14.
„Die Mitglieder des Gemeinde-Rathes werden auf 6 Jahre qrwahlt. Jedoch verliert jede Wahl ihre Wirkung mit demAuf- orxn dei; Bedingungen der Wählbarkeit (§. 4). Alle zwei Jahre ckietdetxm Drittel aus und wird dur neue Wahlen ersexzt,
_ Dre das erste und zweitemal Aus cheidenden werden für jede Abtheilung durch das Loos bestimmt. “ §. 15.
Eine Liste der Gemeindewähler, welche die erforderli en Ei en LYaften derselbxn nachweist, wird von dem Gemeinde-VoYtandeggN uhrt Lind allxährlich im Juli berichtigt.
Die Liste wird nach den Wahl-Abtheilungen und in dem Jakle des §. 10 nach den Wahlbezirken eingetheilt. 16
§. . Vom 1. bis 15. Juli schreitet der Gemeinde-Vorstand zur Berichtigung der Liste. _ _ Vom 15. bis zum 30. Juli wird die Liste in einem oder meh- reren da 11 bestimmten, zur öffentlichen Kenntnis; gebrachten Lokalen m der emeinde offen ?elegt, .
Wii" rend dieser Zet kann jeder Einwohner der Gemeinde ge- gen die ichtigkeit der Liste bei dem Gemeinde-Vorstande Einwen- dungen erheben. '
Der Gemeinderath entscheidet dariiber bis zum 15, August,
. Innerhalb 10 Tagen; nach Mittheilung der Entsckeidunq ist dre Berufung an den ' eztrksrath zulässig, welcher binnen 4 Wöchen endgüiti entscheidet. ,
So der Name eines einmal in die Li e auf enommenen Einwohners wieder aus eftrichen werden, so Eik ihm ieses unter Angabe der Griinde 8 age vorher von dem emeinde-Vorstande mitzutheilen. 17
§
Die Wahlen zur reqelmäßigeu Ergänzun des Gemeinderat es finden alle 2 Jahre im November statt. Di? Wahlen der drit?en Abtheilung erfolgen zuerst, die der ersten Abtheilung zuleßt,
Außergewöhnliche Wahlen zum Ersaize innerhalb der Wahl- periode ausgeschiedener Mitglieder können von dem Gemeinderathe oder von dem Bezirksrathe veranlaßt werden. Der Ersatzmann bleibt nur bis zum Ende derjenigen sechs Jahre in Thätigkeit, auf welche der Ausgeschiedene gewählt war.
Alle Ergänzun s- oder Ersaß-Wahlen Werden von denselben Abtheilungen und ezirken (§. 10) vorgenommen, von welchen der Ausgeschiedene gewählt war. 18
Der Gemeinderath hat jederzeit die nöthige Bestimmung zur
Ergän ung der erforderlichen Anzahl von Grundbesivem (§. 12) zu treßsen. .
reußischcn Staats-Anzeiger.
Sonnabend d. 12. Mai.
Ist die Zahl der Grundbesißer, wel e u räl ' durch' die Zahl der Wahxbezirke 1heilbar,chso ivirdvvkieeYefiZJßiF'cht YFZ?“ ekinzelnkex Wahxbeztrke sxhuidh das Loos bestimmt. Mit MF:?
rarr ung , nnen ie aus e enden Mit_liede d * Rathes xederzeit wieder gewählt Werden. q r es Gemeinde-
' §. 19. Dre Wahlen erfolgen durch nLianliche Stimmgebung. §
* Vierzehn Tage vor der Wrihl werden die in der Lite *“ ÉtherzeickZZeFxx Yä?llercl) durÉcl) lden Gemeinde ; Vorstasrd (z§u§' 63; en 111 e rtti er in ad n ' “ ' * machYg bÉrufen. u g ode1 ortsubltcher Bekannt- ie inladung oder Bekanntmachunq muß das Lokal dieT und die Stunden, in welchen die Stimméu bei dem Wa l:, * age abzugeben sind, genau bestimmen. h Voistande §. 2]. Der Wahl : BorstaUd besteht aus dem Biir ermei er und ' YThFZrLHemeitßde-dRathse ernannten Beisißern? Ssind mehzrérex ztr'e vor an en, 0 ernennt der V" “ ' SteÜe vertretenden Wahl-Kommissar. urgermetster den seine Jd W"hl ßd „ZLF e„er 0 er um cm a -Vorstande per önli u : koll erklaren, wekm er seine Stimme geben will. s ErchhaJt JW:? PersYxen Tri d'ezerchnxn, als zu wählen Find, ur ie tm §. .) erwähnten, außer alb der Gemeinde wo n : HFZchMFLYUUF-n „ c661)tjurisfiscllch PZsonen können ihr Stk:?meriil. r ur evo ma )1g e ausii cn, ie Bev [[ ' “ selbst Gemeindewähler sein, o machttgten mussen „ , _ §. 23. habenGi-wahlt sind diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten Wenn sick) bei der ersten Abstimmun nicht für o viele e - sdnett,„als zu wähien sind, die absolute Étimmenmehrlxeit (mehéais dre Halfte der Stimmen) ergeben hat, wird zu einer zweiten Wahl geschYtenW er“ ahl-Vorsiand stellt diejenigen Personen, wei e nä t den Gewahlten die meisten Stimmen erhalten haben, so lYwit zérs- sammen, _daß dre _doppeltex Zahl der noch zu wählenden Mitglieder erreick)t„wird. Diese Zusammenstellung gilt alsdann als die Liste der Wahlbaren. “Zu der zweiten Wahl werden die Wähler durch eine das Er- gebm der ersten Wahl angebende Bekanntmachung des Wahl- Vorstandes acht Tage vorher berufen, Bei der zweiten Wahl ist
die absolute Siinrmenmehrheit nicht erforderlich,
Unter denjenigen, die eine gleiche Zahl von Stimmen erhalten
haben, giebt das Loos den Ausschlag. §. 24.
Die Wahlprotokolle sind vom Wahlvorstande 11 unter ei nen und vom Gemeinde-Vorstande aufzubewahren. Her GeZteFrde- FrornsrtLZd hat das Ergebniß der vollendeten Wahl sofort bekannt
en.
Gegen das statrgehabte Wahlverfahren kann von jedem Wäh- ler der Getrremde mnerhalb 10 Tagen nach der Bekanntmachung bei dem Bezrrisrathe Besck)werde erhoben werden.
Der Bezrrksrath kann die Wahlen auf erfolgte Beschwerde MKII Amts bwl? ZL inäerhalkl) 60 Tagen nach der Bekanntma- _ . egen Fr e 1 er nre em ikeiten dur ein ' ' Entscheidung fur ungültig erkliJren. ßg ck e MMW? §. 2-5.
Die bei der regelmäßigen Ergänzun neu ewä“ itrn Mit lieder des Gemeinderathes treten mit dem Archmgeg deshauf ihregWahl
folgenden Jahres ihre Verri tun rn an* d' ' bis dahin in Thätigkeit. ck g , te Ausscheidenden bierben
_ , A b sch n :" tt 11, Von der Zusammenseizung und Wahl des Gemeinde- Vorstandes,
§. 26. Der Gemeinde : Vorstand (Orts =Obri keit) bete t 0 Bürgermeister, einem Beigeordneten, als'dessßn Stillxerxiretx'é ITTF
einer Anza [ don Schö“ en (Stadträt en - -- nern) nä'mich ff h - Nathsherren, Rathman-
in Gemeinden von weniger als 2,500 Einwohnern 2 Schöffen 4 .,
» » » 2,500 bis 10,000 )' » » » 10,001 » 80,000 » 6 » » » » 30,00l » 60,000 » 8 »
)) ))
V ' h [ 100M1 „ 100,000 „ 10 „ kl me r, as , Einwo nern tr te ' ' 50,002YE1JnvoZnehrln 2 Schöffen ll))inzu. e n fÜr xede Vollzahl von ' o ie_ a der Mitglieder des Gemeinde=Vor andes M - gzstrats) nachden Bor'schrifiett der Städte-Ordnungsxn von (18018 loer 1831 bisher eme großere gewesen ist, verbleibt es bei dcr eßteren so lange, „als nicht der Gemeinderath mit Genehmiqunq des Be irksrathes eine Verminderung beschlossen hat, * * k . A 1? Gemeinden von großem Umfange oder zahlreicher Bevöl- e16ng wxrdep von dim Gemeinde-Vorsiande in Ortsbe irk'e qe- t6e1 1. Fiir" jeden Bezirk hat der Gemeinderath aus den ählérn enxn Bezirksvorsteher auf 6 Jahre zu ernennen, welcher den Ge- Wxntde-Vorsiand tn“ den ortlichen Geschäften des Bezirks unter- " Ju den in §. 11 erwä uten Ortschaften kann der B"" '- |er nach Bestimmung des Zandraths durch ein daselbst 621,81?st
Mitglied des Gemeinderat es, 1 l ' . . §. 27. a
Mitglieder des Gemeinde-Vor ndes k“ “ * 1) die Mitglieder der Aufsi ts- ehördiLZÉnnen nicht sein. 2) die-„Mitgiieder des Gerne nderathes;
.3) Geistliche und Lehrer an öffentlichen Schulen;
4) die Mit lieder des Ri te“ 0 , Anwa1t9chaf „ ck lst ndes und die Beamten der Staats-
6; Lie PolizF-h eamten; _ re zum 1 enden "Heere gehörenden Per onen. Vater„und Sohn, Schwiegervater und SHwiegersohn, Brüder und Schwager durfen nichr zugleich Mitglieder des Gemeinde-Vor- standes; sem. , Smd dergle1chen Verwandte zugleich gewählt, so wird derxemÉe allem zugelassen, welcher die meisten Stimmen erhalten hat. ei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Loos. (GesZiLcTtstIYLrigLYch15xib irirchdem (HÉseye vom 7. Februar 1835 „ .“.) ee neten etbti “ ' Burgermeister oder Beigeorßnete Lein. vex e re ben, können nicht 8
- §* “ * Die M'kglieder des Gemeinde-Vorstandes werden von dem
Genieinderat e dur ngähkt, A ? drei
absolute Stimmenmehrheit auf sechs Jahre ahre scheidet die Hälfte aus und wird durch