1943 / 30 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 06 Feb 1943 18:00:01 GMT) scan diff

Reichk- mtb Staatsanzeiger Nr. 30 vom 6. Februar 1943. «. 4

Anordnung 1043

der Rei else Glas, „Keramik und Holzverarbeitung iiber die Dew??? (haftung von Borsten, Faserftossen und Stahlrohr Vom 5, Februar 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx in der 1ZZaLung vom 11. Dezember 1942 (BGBl.] S.'686) m Ver- in ung mit der Bekanntmachung uber die Reichsstellen zur Ueberivachn und Regelung des Warenverke rs vom 18, August 1 39 (Deutscher Reichßanz. u. Preuß. taatsanz. Nr. 192 Vom 21. August 1939) wird mit Zustimmung «des

Reichswirtschaftsministers angeordnet:

Geltungsbereich

. § 1

Diese Aktordnxnl? MZ) für W

a untente en e'et nete aren, '

b)) Abfälle ?adon, 3soweit sie unte_r dixsZlbe" [tat. EMLUHT" nummer ,fallcn und üblicherivecse e1n1chlag1g verar eitet weoden, _ _

0) Mi chungen, in denen der Anteil der "untenstehend be-_ zei neten Waren 50 % oder mehr betragt.

.I

Mindest- menge

Stat. Ein- '

fuhr Nr Warenart

28m Fiber und sonstige Agavefasern, rok) aus 4700 _- und bearbeitet 28a Kokosfasern (Bristle, Mattreß, Com- aus 4700 bings), roh und bearbeitet . . . . aus 683 Palmenblätter, getrocknet, auck) gefärbt (ausgenommen solche zu Binde- oder Zisrzwecken) .......... Piassavafäsern und -sten_qel; Wurzel- fasern, abgeschält, Reisnmrzeln; Palmyrafasern ......... Kitool, Arcnga . . . . . . Reisstrol) (*))koorhirsestrol» . . .. . * Espartogras (Alfa), nicht zu Strängen . zusaxnrnengcdreht ........ Borsten (natürliche) ........ Vorsteuersaßstoffe (künstliche Borsten) aus Horn, Fischbein oder anderen ' tierischen Stoffen . . „_ ..... Borsten und Fasern aus Kunststoffen, geeignet zur Besteckung von Bürsten, Besen und Pinseln, wie PeCeU, Perlcm, Elaston ......... Stuhlrohr (Spanisches Rohr), rol), ge- jvaschen oder in sonstiger Weise ge- reinigt, ungespalten, ungebobelt; Glanz-Rohr, Halbglanz-Rohr, Go- rontalo-Rohr .......... Abfälle von Stuhlrohr, auch von ge- beiztem, gefärbtem, durch Brennen gemustertem, gefirnifztem, lackiertem oder poliertem Stahlrohr Malacca-Rohr Stahlrohr (Spanisches Rohr, Rotang); Flechtftoff, ungehobelt (Rohrbaft) und gehobelt (Flecht-, Mieder-, Wickeltohr); Peddig rund oder ge- spalten

100 kg 100 kg

500 [(g (1114 680

100 leg ] 30 kg 5000 ](g

5000 ](g 60 kg

601cg

Lagerbuchfiihrung § ? -

(1) Eigentümer der vorgenannten Wgren, die'sich im In- land auf deren ei enen oder fremden Lagern befinden, ha en ein La erbuxh. zu ühren. . _

- (2) oWeit nicht ein den Vorscl)ri]ten_ dieser Anordnung, ent-

sprechendes Lagerbuch vorhanden it, ist es nur dann einzu- richten, WeUn die im § 1 für jede Warenart angegebetie Mindestmenge sick) (mf Lager be)]ixidet. Das Lagerbuch lst weiterzuführen, auch Wenn die * mdeftmenge unterschritten wird. - Z 3

(1) 0) Maßgcbknd fiir die Verbuchung sind die Netto-Eiix- kaufs-(Reck)nnngs-) und -Vcrk0ufs- bzw. -Verarhe1- tungsgewichte. Bei Bearbeitung der Ware (Zurich- tung usw.) ist das Nettogewicht der kO[)L1_1 Ware als Abgang und das Nettogewicht der bearbeiteten Ware als Zugan zu buchen. ' _ .

0) Fiir die kengenbezeichnung sokme die Unterteilun nach Arten und Sorten ist der BestandSmeldevordru 4) maÉgebend. " " . . (2) Aus .dem ka erbucl) mussen ersichtlich sem

&) der jeWeilige estand, _

b jeder Zugang unter Angabe des Datums und des Lie-

erers,

0) jeder Abgang unter Angabe folgender Merkmale:

1. in Handelsbetrieben: Damm des Abgangs, Empfänger, . Nummer und Datum der Eriverbsgenehintgung, egen die veräußert wird; . M Bearbeitun sbetrieben: Datum des A gangs, „_ bei VeräußerunYn der Empfanger,_ ' Nummer und atum der Bearbeitungsgenehnxtgung bzw. der Eriverbsgenehmigung, gegen die veräußert wird.; . in Verarbeitungsbetrieben:

Datum des Abgangs, _ Nummer und Datum der Be- oder Verarbeitun Z- genehmigung. Wird eine Verarbeitungsgenehmigung ur einen bestimmten VerWendun sFWeck erteilt, dann muß dieser aus dem Lagerbuch ersi t ick) oderan Hand ande- rer Unterlagen ohne Weiteres na Weisbar sein, d. 1). Menge, Art und Be eichnung sow e Verbleib der Er-

Je'Uansse- zu dean

n

dießm Falle belegt Werden können.

(1) Lager alter und Lagerort, soiveit die Bestände bei Einem

Dritten eingelagert sind. Bestandsmeldung ?; 4

Wer von dé'u im § 1 genannten Wareii die dorct angeg'Z- ] benen Mindestmengcn in Eigentum hat, Lst verpflichtet, die am leßten Tage des Kalendervierteljahres vorhand_enen_Ve- tände bis zum 5. des darauffol enden Monats an die Reichs- .- ]telle Glas, Keramik und Ho zverarbeitung, Abt. Ska'tlstlk, , auf den ebendort oder bei den uständigen Fachorgamsattoncn *

erhältlichen Vordrucken zu me den.

' tiger

Veräußerung und Erwerb „€) 5 (1) Die im § 1 genannten Waren dürfen nur mit Genxh- migun der Reichsstelle erWorben und nur gegen Vorlage gul- rWerbsgenehmigungen veräußert Werden. (2) Bestimmte Mengen, Per onen ,oder *EUWerbsartcn können von der Genehmigungspfltcht freigestellt Werden.

Verarbeitung § 6

Die im § 1 “genannten Waren dürfen nur mit Genehmi- gung der Reichsstelle be- oder verarbeitet Werden.

Lieferanweisung § 7 Eigentümer der im § 1 genannten Waren können zu deren Lieferung an bestimmte Empfänger angewiesen werden.

Beauftragte Stellen § 8 (1) Es Werden beauftragt a) die Fachuutergruppe Fasersto fe, Haare, Borsten, Flecht-

materialien, Berlin 12762, eiststr. 2,

mit der Erteilung von ErWerbs- und Bearbeitun s-

'genehmigungen namens der Reichsstel1e an ihre it-

glieder,

1. die Fachuntergruppe Vürstenindustrie, Freiburg i. Br.,

Luisenstr. 4,

2. die Fachabteilung Pinselindustrie der Fachuntergruppe Pinsel: und Holzwerkzeugindnstrie, Stnttgart-U, Post- schließfa 224,

3. der Rei sinnungsverband des Bürsten- und Pinsel- macher-Handtverks, Berlin 11977 Friedrichstr. 93,

mit der Erteilung von Ermerbs- ]owie Be. und Ver-

arbeitun sgenel)m1gungen fiir die im § 1 [?enannten

Faserstof?e und Borsten namens der Reichsste e an ihre

Mit, lieder,

die Fachgruppe Schnitz- und Formerstoffe verarbeitende Industrien, Berlin 897 68, Zimmerstr. 3--4, mit der Erteilung von Eriverbs- sowie Ve- und Ver- arbeitungsgenehm1gungen für Stuhlrohr namens der

“Reichsstelle an ihre Mitglieder.

(2) Die Reichsstelle kann die vorgenannten oder andere Stellen mit der Erteilung von LieferanWeisungen beauftragen und durch Bekanntmachung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger benennen.

Ausnahmevorschrist

§ 9 Die Reichsstclle behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen AuZnahmen von den Vorschriften dieser Anord-

nung zuzulassen. Strafvorschrist § 10

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung Werden nach den §§ 10, 12-15 der Verordnung über den Warenverkehr bestraft. _ - ““ Inkrafttreten

§ 11

Diese Anordnung tritt am 15, ebruar 1943 in Kraft; sie gilt auch für die eingegliederten stgebiete und die Gebiete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 5. Februar 1943,

Der Reichsbeauftragte fiir Glas, Keramik und Holzverarbeitung.

Dr.Hofsmann.

Anordnung 21/43

der Reichsstelle Glas, Keramik und Holzverarbeitung über die Bewirtschaftung von pflanzlichen Polsterstoffen und Schwämmen Vom 5. Februar 1943 Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in

erstellung die als Abgazx vex- yte Warenmenge verWendet worden ist, um en 111

der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGW. 1 S. 686) in ] Verbindung mit der Bekanntmachung über die Reichsstellen ] zur Ueberwachun Und Re elung des Warenverkehrs vom 18. August 1939 Deutscher eichsanz. u. Preuß. StaatSanz. Nr. 192 vom 21. August 1939) Wird mit Zustimmung des ReichsivirtschaftSniinisters angeordnet:

Geltungsbereich § 1 Diese Anordnung gilt für folgende Waren

, Mindest- menge

Stat. Ein-

fuhr-Nr Warenart

aus 6811 See tas, Pflanzenhaar (auc? crin d' frique [afrikanisches Pfanzen- haar]), auch getrocknet, gefärbt oder zu Strängen usammengedreht . . Espartogras (Al]a) zu Strängen zu- sammengebreht (gekrollt). . . . . 28a Pflanzendaunen (Kapok) roh und be- aus 4700 arbeitet . 1591; Schwämme (Meerschwämme): roh " oder bloß geklopft, auch Abfälle von bearbeiteten Schwämmen . . . . Schwämme: bearbeitet (gewaschen oder gebleicht) ..... . . .

Lagerbuchführung § 2

(1) Eigentümer der vorgenanntcquren, die'sich im In- .land auf deren eigenen oder fremdcn Lägcrn befinden, ha en ein La erbuch zu führen.

(2) oWeit nicht ein den Vorschriften dieser Anordnung ent- sprechendes Lagerbuch vorhanden ist, ist es nur dann einzu- richten, wenn die im § 1 für jede Warenart angegebene ' Mindestmenge sich auf Lager befinde). Das Lager- buch ist weiterzuführen, auch Wenn die Mindestmenge unterschritten Wird. § 3

(1) &) Maßgebend für die Verbuchung sind die Netto-

aus 0811

1591)

9011th der rohen Ware als Abgang und das Netto-

wi t der bearbeiteten Ware als Zugang zu 11 en.

0) Fiir die Mengenbezeichnung ],owie die Unterteilung nach Arten und Sorten ist er Bestan-dsmeldevor- druck 4) maßgebend. . 2) Aus dem La erbuch müssen ersichtlich sem a der jeWeilige estand,

b Lieferers, 0) jeder Abgang unter Angabe des Datums, des Empfängers und der Nummer sowie des Datums der . ErWerbsgenehmigung, gegen die veräußert Wird. (3) Gewichtsveränderun en von Schwämmen durch Witte-

rungs- bzw. sonstige Einflusse sind nach ihrer Feststellung un- verzüglich zu buchen. *

Bestandsmeldung €, 4

Wer von den im § 1 genannten Waren die dort an-

gegebewen Mindestmengen in Eigentum hat, ist verpflichtet, die am leZten Tage des Kalendervierteljahres vorhandenen Bestände

Reichsstelle Glas, Keramik uwd Holzverarbeitung, Abt. S_ta- tistik, auf den ebendort oder bei den zuständigen Fachorgamsa- tionen erhältlichen Vordrucken zu Melden.

is zum 5. des darauffolgenden Monats an die

Veräußerung und Erwerb § 5 (1) Die im § 1 genannten Waren dürfen nur mit Geneh-

migung der Reichsstelle erkvorben 11111) nur gegen Vorlage gültiger ErWerngenehmigungen veraußert Werden.

oder Erwerbsarten

(2) Bestimmte Mengen, Personen

können von der Gcnehmigungspflicht freigestellt Werden.

Lieferanweisung

§6

EigentiiMLr der im § 1 genannten Waren können zu deren

Lieferung an bestimmte Empfänger angewiesen Werden.

Beauftragte Stellen

Z) 7

(1) Es Werden beauftragt

3) die Verteilungsstelle fiir Matratzen bei dßr Reichsstelle ])iir Kleidung und verwandte Gebiete, Berlm-Charlotten- urg, Kaiserdamm 117, mit der Erteilung von Erwerbs- genehmigungen für die im §- 1 genannten Polsterstoffe namens der Reichsstelle an Matraßenberstelley, , b) die Wirtschafts ruppe Keramische Industrie, Berlin 9730, Luitpoler. 25, mit der Erteilung von EvWerbs- genehmigungen fiir SchxwäMlne namens der Reichsstelle an ihre Mitglioder. '

(2) Die Reichsstelle behä[t ich vor, die vorgenannten Stel- len mit der Erteilung von ieferanivetsungen und Weitere Stellen mit der Erteilung von Erwi'rbsgenehmigun en oder Lief-evanweisungen zu beauftragen und sie durch ekgnnt- machung im Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger zu benennen.

Ausnahmevorsthrift €; 8 Die Reichsstelle behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen AuSnahmen von den Vorschxisten dieser An-

ordnun u ulassen. g 6 z Strafvorschrift § 9 . .

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung Werden ua den ,' 10, 12-15 der Verordnung über den Warenverkebk bestra 1.

Inkrafttreten § 10 *

Diese Anovduung tritt am 15. Februar 1943 inaKraft sie gilt auch fiir die eingegliederten stgebiete und die Geökete von Eupen, Malmedy und Moresnet.

Berlin, den 5. Februar 1943.

Der Reichsbeauftragte für Glas, Keramik und Holzverarbeitung.

Dr. Hoffmann.

Anordnung

des Bevollmäclxti ten für die Maschinenproduktion zur Ein- richtung eines eberwackxungsdienstes fiir Gennatorgas- Ackerschlepper

Vom 30. Januar 1943

teilung der Ma-sch-inen- und Apparatß-Erzeugung vom 11. Dezember 1939 (RGW. 1 S. 2411) m Verbindung mit der hierzu erla enen DurchführungsVerorkxnung vom 20. De- embcr 1939 ( GVl. 1 S. 2498) wird Mit _

eichswirtschatsministers nnd des ReichsmmtksFers fm; Er- nährun und Lan-dwsttsthaft und im Einverne men m1t det Zentra telle für Generatoren angeordnet:

. § 1 '

1) eder Hersteller von Genera'torgaszAckerschle pern ist veépflthet, einen Ueberw0chUngsd1enst für diese x:!)leppek einzurichten. Er darf mit der Durthu-hrung' des Ueber- Wachungsdienstes einen Wiederverkaufer mit In tand- skhungSWerkstatK oder eine JußandseßungZWerkstatt

und a krä te ur Verfü ung ha en. „_

(2 FUébertfräg? der Her teuer die Durthuhrung des, Ueber- wa ungsdienstes auf einen Wiederyerkqufer oder" eme n- standsehungswerkstatt, so sind diese ]m: die Durch:]1ihrung e] Ueberwachungsdienstes na den olgenden Betimmun n voll verantWortlicl) zu ma en.

(Fortleyung in der Ersten Beilage.)

tli ii de Umill en und Nichtamtlichen Teil, den Anzeigenteil und Verantwor field: tfzerri Bentlaa: VLisidene Dr, S ch [ a n g e in Potsdam; * -

* verantnwrtlicb für den"Wirtfchaftkteil und den übrigen redaktioneüeu Teil: RudolsIanßschin Berlin 119721 Druck der Preußischen Verlags. und Druckerei GmbH., Berlin.

Vier Beilagen

(einschl. Vörsenbeiluge und einer 8-ntialbanoejsxegmterbulage).

Einkaufs-(Rechnungs-) und :Verkauf. eivicbte. Bei dsr Bcarbsitung von Sch*Wammen tt das Netto-

! 5“ fiir tei Aus abe allen die Zentxalhandeloregister- und ds_e _ Ve er ne z "' g Vöiksi'nbeilage sort. -

jeder Zugang unter Angabe des Datums und des i'?"

Auf Grund der Verordnung über die Lenkung und Ver-

ustimmung des -

. . squk" tvagen, sofern diese hierfür geet nete BetriebSemrichtungen

Die Uebernahme 'der era ,

zum Dénistheu Reichs

Kr. 30

(Forneßung aus dem Hauptblatt.)

fliehtung zur Durch ührun dex Ueberipachungsdienstes ist Faber zwischen Herste er un» Wiederberkaufer oder Instand- ]eßxngWerkstatt vertraglich festzulegen.

(3) Der Verkauf von GeneratorgaZ-AckZrschleppßrn dgrf nur übe); solche Wiederverkäufer erfolgen, die Genmhr fur eine einwandfreie Durchführung des Ueberioachungsdienstes bieten, sofern nicht der Herstekler selbst die Uebernmchung übernimmt. Bei Abschluß des Kaufvertrages ist mit dem Abnshmer des Schleppers ein Ueberwachungsvertvag abzu-

schließen. § ?

1) Die Uebertoachung hat durch besonders geschulte Fach- kräfte zu erfolgen; sie Lat sich auf eine NachprufunY des Zu- standes, der Pflege, Be andlung und Wartizng des chleppers zur Feststellung von Störungen und Bedienungsfehlern so- wie auf Maßnahmen zu deren Beseitigung zu erstrecken. Jus- besondere sind die Schlepperbcsißer au] etlva notWendige In- standsetzungsarbeiten und hierfür geeignete Instandsetzungs- Werkstätten aufmerksam zu machen. ;

(2) Zur ordnungSgemäßen UeberWachun-g il]t jahrlich mindestens eine viermalige Nachprüfun yor'zune' men.

(3) Die Ueberprüfungen Zn?) nach dglrchken so 50ng- nehmen, daß erforderliche nstandseßungen no rechtzeitig vor der Gebrauchszeit im Frühjahr und Her st erfolgen können,

(4) Die Uebergabe des Schleppers bei Neulieferung und hierfür ge ebene Unterweisungen gelten nicht als Ueber- wachungsdienstleistungen innerhalb des Ueberwachungs- dienstes. § 3

Zuwiderhandlungen chen diese Anordnung sind gezuäß 8 4 der Verordnung zur urchführung der Verordnung uber die Lenkung und Verteilung der Muschinen- und Apparate-Er- zeugung vom 20. Dezember 1939 strafbar.

§ 4 Die Anordnung tritt äm 15. Februar 1943 in Kraft. Berlin, den 30. Januar 1943. Der Bevollmächtigte für die Maschinenproduktion. KarlLangk

Anordnung Nr. 24 (174 1)

de W't t u Elektroindutrie als Rei ; elle für

elerktrotetcrh!:Zic'l;esgÉrMiegn|Y:l über dsie Herstellungch esltektrische 'aschiueu

“Vom 5. Februar 1943

Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehx in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (REM. 1 S. 686) in Verbin- ung mit der Verordnung über die Bewirtschaftung elektro- technischer Erzeugnisse vom 6. AUJUÜ 1942 (Deutscher Reichs- anz. und Preußischer Staatsan . I r. 184 vom 8. August 1942) eichswirtschastsministers ange-

. § 1 (1) Die Herstenung elektri cher Maschinen (Motoren, Generatoren, Umformer aller rt, Phasenschieber i]t vom 1. März 1943 ab nur noch mit Genehmigung der irt chaft!- gruppe Elektroindustrie als Reichsstelle für elektrotechnische Er- Éugniffe (Herstellungsgene migung) zulässig, Handwerkliche etriebe mussen die Herste un ngnehmigung über ihren zu-- ständigen Reichsinnungsverban beantragen. (2) Einer Hersteüungsgenehmi un bedürfen nicht die- jenigen Hersteller von elektrischen achinen, die a) Mit lied der EFachabteilung 1 „Maschinen“ der Wirt- scha tsgrupäe lektroindustrte find oder _ b) eine.E1nwi igun der Wirtschatsgruppe Elektroindustrie zur HersteÜun e ektrischer Mas inen auf Grund der An- ordnung ur icheru'nß des planmäßigen Ausbaues der eisenverar itenden un Metallindustrie vom 27. März 1940 (Deutscher Reichsanz. und Preußischer StaatSanz. Nr. 80 vom 5. April 1940) erhalten haben. (3) Herstellu in diesem Sinne ist auch der Zusammenbau elektrischer Mas inen aus Einzelteilen.

§ 2“ ZunziderhandlunYen SYM diese Anordnung Werden nach K:]; §f§t 10, 12-1 der erordnung über den Warenverkehr ra .

wird mit Zustimmung des ordnet:

. § Z Die! gilt auch für die eingeliederten Ostgebiete und die Ge- biete von Eupen, Malmedy und Moreknet.

Berlin, den 5. Februar 1943. Der Reichsbeauftragte für elektrotechnische Erzeugnisse. . L ü s ch'e n.

Nichtamtliches

'PostWesen

Neuregelung der Abgabe von Sammlermarken

Die Ver andstelleÉür Sammlermark-en in Berlin 89/68 und die baimt ver undene chaltertell-e wird aus Gründen der Vermal- tunasvereinfachuna nach uslieferung der Sondermarke vom . anuar aufgehoben. Die A abe von Sondexm-arken dex Deutchen Reichspost geht dann an die Postämter über. Die het der er[andstelle z. 3. ein tra enen Dauerbezieher erhalten eme tnigung iiber die bis?“ “297 ne Menge an Sondermarken

übe ,andt, die von ihnen bis zum . Februar dem Zu dellpostamt vyrzulegen it. Dort sindxkünftig die Marken gegen orzeigung eines zuvor „händigten Ausweises inner ' lb einer Woche jerveils vom 1. 21118 abeta an abzuholen“ dana verfällt der Anwruch. Sonderwizns e an A abe von É-i-ererblocks, Eckvandstücken u. a. Wexden nicht mehr'berucksichtigt. Die Gausammlevwarte der Ge- wemscbaft Deytscher Sammler oder ihre SteÜvertreter bexliehen ichu Bedarf wie bisher beim Vertrauenspostamt. Das mts- blaxt dxs'ReicHSpotminifteriums. (Nr. 12 Vom 5. Februar 1948) veroffentlicht im 1"! rigen die weiteren Einzelheiten Über die Vor- markung neuer Dauerbvzieher bei den Postämtern oder Amts- YLÜLU und ,die Vodingungen für die Teilnühme am Dauerbe a?, FHsreégthyrdNM Gebuhr von 1 12./5 auf 20 MarkenauSgaben ?es-

. , . _ ,

Erste Beilage

Berlin, Sonnabend, en 6. Februar

_?

Verwendung der Sondermarke zu 9 + 2 Rpf.

Vom ReichSpo]tministerium wird darauf hingewiesen, daß die kürzlich für Ge älli keitsstempelungen herauögegebene Sonder- marke zu 3 + 2 Rp]. allgemein auch zum Freimachen von Post- sendungen derivendet werden kann.

Kunst und Wissenschaft Spielplan der Berliner Staatstheater in der Zeit vom 9. 1,113 15. Februar 1943 Staatsoper Unter den Linden

Dienstag, 9._,Fobruar: Erstaufführung Marina. Musikus. Lek- tun : Schuler. Be inn: 161/1 Uhr. Ausverkauft. Karten vom

5, ebruar haben ülti keit. Mittwoth, 10. Februar: idelio. Musikal. Leitung: Heger. Nürn-

Beginn: 16 Uhr. Beginn: 1 Uhr.

Donnersta 11. Februar: Die M eistersinger vo b e r g. usikäl. Leitun : Furtwängler. reitag, 12 Februar: G e Fehlt) s e n. onnabend, 13. Februar: 01 e [ lo s s e n. SonntaÉ 14. Februar: Voraufführung: 4. S i n f o 11 '! ek z e rt d e r t a a t s k a p e l l e. Leitun : Herbert von Kadafä Be- ginnx113-5 Uhr. Abends ge]c€lossen. Montag, 15, Februar: Hauptaufsü tung: 4. S i n fo n i e k o n - F r t d e r S t a a t s k a p e l l e. Leitung: Herbert von Karajan. eginn: 17 Uhr. Staatsoper am Königsplaj

Dienstag, 9. Februar: Geschlos]en.

Mittwoch, 10. Februar: 8 a T r a v a t a. Musikal. Leitung: Len- zer. Beginn: 15 Uhr.

Donnerstag, 11. Februar: Geschlossen.

Freiin 12. Februar: 61 eschlo]se n.

Emma end, 13. Februar: Tri tan und Isolde. Musikal. Leitung: He er. Beginn: 14'/x UT.

Sonntag, 14. ebruar: Madame utterfly. Musikal. Lei- tung: Lenzer. Beginn: 161/1 Uhr.

Montag, 15. Februar: Geschlossen.

Schauspielhaus

Dienstag, 9. ebruar: Ein Vruderzwik kn Habsburg.

Beginn: 17 hr.

anzeiger imd PreußZJ-heu Staatsanzeiger

Mi , 10. Februar: i enie au Taurls, Be inn: JM br. pr a f 9

11. Februar: Der Widerspenstigen Zäh- e inn: 17 Uhr. aunat: Zum 25. Male: Der Parasit. Beginn:

Donnersta munß

Freitag, 12. 18 Uhr. -

Sonnabend 13. Februar: Der Widerspenstigen Zäh- m u n g. “inn: 17 UF.

S?;ntanU. Februar: p h i g e n i e a u f T a u r i 3. Beginn:

% r.

Montag, 15. Februar: Der Widerspenstigen Zähmung.

Beginn: 17 Uhr.

Kleines Haus Dißtsöag, 9. Februar: Florentiner Brokat.

r.

Mithoeh, 10. Februar: Mo r a [. Beginn: 17% Uhr.

Donnerstag, 11. Februar: D e r K r e i d e k r e i s 17% Uhr.

Zreitag, 12. Februar: Der Viberpelz. Beginn: 17% Uhr. Ybeth, 13. Februar: D e r K r 2 id 0 k r e i 5. Beginn:

1 | r.

Sonntag, 14. Februar; D e r B i de r p elz. Boginn: 179-1151; Zum 50. Male.

Montag, 15. Februar: De r K r eib e k r e i s, Beginn: 1731 Uhr.

Beginn:

Beginn;

Lustspielhaus

Dienstag, 9. Februar: Für die Wehrmacht. K a rl 111. u 110 Anna von Oesterreich, Beginn 181120 MxMoYY 10. Februar: D e r b l a u e S t“r 0 hu !. Beginn: 4 r. Donnerstag, 11. Februar: De r b l a u e S t r o h h 11 t. Beginn:

18'/4 Uhr. Freitag, 12. Februar: D e r S t r o h h u L. 181/4 Uhr. Sonnabend, 13. Februar: K o lle ge ko m mt gle i ch. 18'/4 Uhr. Sonntag, 14. Februar: Der blaue Strohhut. Kollege kommt gleich.

5 l a u e Beginn: Beginn: Beginn:

Beginn:

1874 Uhr. Mouta * 15. Februar: 18'/- hr.

] Wirtschaftsnil ]

Die Verwertung von Waren gesehloffener Betriebe

Zur Verordnung iu Rr.25 des Deutschen Reichsanzeigerj

Die hier in der Uuögabe vom 1. ebruar 1943 veröffentlichte Anordnung des ReichSivirtschafmeiniters iiber die VerWertung von Waren geschlossener-Beiriebe vom 23. Jannar 1943, eröffnet nunmehr die Möglichkeit, alle Warenläger geschlossener Betriebe zu verwerten, obne Riicksicht darauf, ob es sich um bezugsbeschränkte oder nicht 5er sbeschränkte Waren handelt, Wie von der Orga- nisation des Einzelhandels hierzu bemerkt wird, gilt die Anord- nung außerdem nicht nur für Betriebe, die erst in Zukunft ]chkießen iverden, sondern auch ür ]olche die bereits echlossen haben. Die bereits geschlossenen etriebe Haben die M0 ung und das Warenverzeichnis“innerhalb eines Monats nach Inkrafttreten h_xr Anoxdnung, aljo bis zum 1. März 1943, zu erstatten. Sie konney hiervon abjehen, Wenn Warenvorräte mcht mehr vorhan- den smp. Entspxechend dem Zweck der Verordnung Werden nicht untersétedsws samtliche Warenlägcr bereits geschlossener oder in Fukunt zur thließun kommender Betriebe vermrtet werden, ondern nur diejenigen, ren Verertung ür eine geordnete Ver- braucherversorgung notivendig ist. Ist die erwertung im Inter- esse der Verbraucherversorgung notwendig, so wird auch dann ent- ] rechend der bisher schon verfolgten Praxis soweit als möglich dem

1100er Freiheit Lelassen Werden, sich selb]t mit Betrieben in Ver- indung zu seßcn, ie für die Uebernahmein Betracht kommen und mit ihnen die notwendigen Verhandlungen Ju füxen. Wie bis er schon in den Erlassen des Michswirtschaftsminist betont tvu e,

ist auch in Zukunft daran] zu achten, daß die Ware eines ge- schlos]enen Betriebes möglich]! innerhalb des gleichen Versorgungs- bezir s Verbleibt. Eine Steuerung ist ohne weiteres möglrch, da das Landeswirtschaft-Zamt seine Zustimmun zur Uebertragung an einen Interessenten, der seinen Siß 0112er 015 des Ver'orgungs- bezirks bat, verweigern kann. Den Ver andlungen zwis1chen dem Uebernehmer und dem Inhaber des eschlossenen Betriebes bleibt es auch überlassen, u welchen Preißen die Waxen übernommen wevden. L_Osr zulässzige Verbraucherpreis darf 'selbstverständlich nicht überjchritten werden, so das; also die Handelsspanne zwischen den _Yeteiligten in angeme]sener Weise anfgeteilt werden muß. Hiersur werden sich schemati che Richtlinien nicht aufstellen lassen da die Verhältni]se fachlich ganz verschioden liegen Und es ja anz Wesentlich darau ankommt, Welche AufWendungen der Inhaber des gesschloffenen Betriebes bereits emncht hat, in Welchem Zu- stqnd „sich die Ware befindet usw. ine Halbierung der Spanne rmrd-xm allgemeinen gerecht sein. Auch bei der Uebertra ung von Kontxxigkntxn“_geschl0sfener Betriebe wird darauf zu 0 ten sein, daß sie möglichst innerhalb des Versorgungsbe irks verbleiben. York,. Wo" fx1te Lieferkontingente bestehen, läßt si dies auch der- baltnismaßtg l_eicht durchführen. Schwieri er wird ek dann sein, 11) *1'11 xs sich nicht um Kontingente oder ezugs-berechti ungen im etybentltcben Siiine handelt, sondern um ein von den Zieferanten se st dnrchgefubrtes Zuteilungsverfahren gegenüber ihren !lb- ne ernnnach M0 abe_'der Umsätze friiherer Jahre. Hier wird in 1111 en Fallen dre nknupfunq neuer LieferbezieZSMgen nonvendig 1e1n, um dem Vwsovqungsbezirk die bisher in einen Bereich ge- lieferten Waren zu erhaTten.

Wirtschaft des AUZlandes

„Praktisch Stillstand“ - Schiffsraummangel in der nüchternen Sprache eines Lagebericht;

Genf, 5. vun. Die englische Schiffahrtszeitun ,Fairplah,“ bxachke kürW folgenden La ebericht über 'die SJiéfahrt der pillestYuktwitkungen des deut]chen U-Voot-Krieges am Öesten 1 u rrex ;

„Die Frachtmärkte Waren Weiterhin flau in allen wichtigen ZWeigen, da die Behörden - mit Ausnahme des Koblentrans- portes an der Küste von Siidwales undan der Nordosfüsn - die Hand stärker denn je auf die Trainp-Tonnagc legen". Es sind auch keine Erleichterungen von seiten des Kriegseransport- minister; oder unseres amerikanischen Verbündeten zu erwarten da beide enorme Tonnagemengen benötigen, um den Nachschuö nach den zahlreichen eregsschau läßen aufrechtzuer alten. Die neutralen iffe sind mittlerWei e von vielen Schif ahrtsstraßen vaktisch vers Wunden. Sie befahren meistens nur noch die ver- Yz'iltniSmäski si eren Gewässer an der Westküste Südamerikas.

iesey beckrän te Schiffsraum erzielt verhältnimäßiq hobe Fachkrawn. Die steigenden, Brennstoffkosten und die durch

(zn el an Brennstoff in vielen Häfen verursachten Aufenthalte beeinYlussen die Entwicklung der Xrachtsä 2. Besonders schlecht soll'es m dieser Hinsicht am Rio e la lata stehen. Mehrere Schiffe konnten .aus den La-Plata-Häfen Wegen Mangel an Bunkerkohle nicht auslaufen.

Auf der nordamerikanischen Route War wäZTend der gan en Wo en praktisch Stillstand zu verzeichnen. ordamerikanis6che Joh e_nex orteure waren ni t imstande„ Schiffsraumzuteilungen fur die e chiffun von Ko le von mpton Roads, Baltimore oder dem 01] 11the Ländern der amerikani chen Ostküste zu erhalten, und ies einträ ti t wiederum den rztransport von Uta uay und Brasilien na em Norden, da andersnwber kein Schi?fsraum aufzutreiben ist.“

Liberia: Donarwährung an Stelle britischer Pfunde.

Genf, 5, Februar. Aus Monrovia (Liberia) be_ri tet „Ajvican World“ vom 16. Januar, die Regierunx von Liberia abe in ihrem Hoheitsgebiet die bvitis en Zahlung mittel gußer Kurs sekt und an deren Steue die ollarivcjhrung eingefuhrt. Ent re ende Vorkehrungen zu dieser Umstellun wuxden nur dem U -Schay- amt besprochen. Danach mussen die britischen ahlun smittel bis um 1. Juli dieses Jahres in Dollar umgetaii cht Wejr en. Durch

iese Meldun wird klar, iveshalb der USA-Finanznnnister Müte Januar in iberia Weilte.

Produktionsfteigerung in Japan durch straffe Zusammenfa ung

, der Verwaltung -- Miniterpräsident Tojo vor dem ,Rei stag

Tokio, 5. Februar. Der j'apanische inchstag bxsthäftigte sick) am Freitag mit den Vorlagen der Regierung, die den Munster-

pr§]identen mit größeren Vollmachten ausstatten ]oUen. Minister- praideni T_„ojo fqute da 11 u. a. aus, das; durch das neue Gesc] ck11! lxdiglrch me 1 Re te_zugebilligt Werden ]ollten, die zum Teil bisher_ in den Amtsberetch verschiedener Ministerien gehörten. Durch straffe Zusammenfassung der VerWaltung solle eine wesent-

liche Produktionssteigerunq erzielt Werden, Eine Steigerun der .

onduktiqn sei erforderlich, nm den Endsieg in dem gema ti en NULKOU sicherzustellen. Zur Durchführung dtefrr neuen Aufga en (11411150 er keinen „Gehtrntrun“, denn zur Beratung habe er die Mttq ieder seines Kabinetts. Er braucht keinen nkuen Stab aus

priimten Kreisen. Seine Politik Werde immer klar und offen.

sein. Alle wichtßxen Maßnahmen würden im „Kabinett beraten

yon ihm bescbw en und «rst dann durchgeführt. Wenn es sies.

jedoch 015 nötiqkberausstcüen sollte, die Erf rungen anderer und privater Kreise heranzuziehen, werde er bei im Interesse der Sache stets tun.

Gemeinsame] Kriegsprogramm der japanischen und Kinesiftbeu'

MasÖineninduxrie

, Shariqhai, 5. Februar. Der chinesixche Verband der Maschinen- tndnstrie nnd die Vereinigun .er Eisenindustriellen von Schanghai und Japan ben beqschloffen, siYausjchließlich auf die Herstellung von Wer zeugmaschinen und erkzeugen als das Kernstück der Krie Sproduktton auszuri ten. Beide Verbände vereinbarten den ustausch von Trixniern und Ingenieuren, die Auswahl einiger Weniger Muster abriken alk führende Be- txiebe, die pon den übrigen mögki nachzuahmen find, die Ein- rt tung etner Le rjingsschule fur chinesische und japanische Ar iter und die mrtchtung eines gemeimamen Arbeitßaus- tauschdienstes.

Die Elektro! ttupfernotieruug der Vereinigung für deutsche Elektrolvtkupferno |ellte [ich laut Berliner Meldung des „D.N.V." Fan:! 13.0 Wala: auf 74,00 12./( (am 5. Februar auf 74,00 12.4“)

Berichte von auswärtigen Devisen- und Wertpapiermärkten

Devisen

Prag, 5, Februar. (D.N.B.) Amsterdam [3,27 G., 13,27 A., Zürich 578,90 S., 580,10 B., Odlo 567,00 G., 568,80 W., Kopen- hagen 521,50 G., 522,50 W., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,55 "G., 236,05 W., Mailand 131,40 G. [31,60 B., New York 24,98 G., 25,02 V., Paris 49,95 G.. 50,05 ., Stockholm 594,60 G., 595,80 B„ Brüsfr! 399,00 G., 400,40 B., Belgrad 40,95 05, 50,05 B., Agmm 49,9“- 1'», 50,05 V.. Zofia 30.47 “m;“- »1* “10,911 10,68 G., 15,7: 11,

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