1849 / 218 p. 4 (Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

' All emeineu nur koutrolirend nnd helehrxnd v“:"- kungsklelstsdbéjlßétsßlechlemVerIinfachnng unh Erleßchteruug dieser,»)escbafte Zusehen lm hne besondere Schwxengke-t, ohne sachmaßtge Vor-

erbciznsühren, daß fix o , , 1) -O läh- - , emen den sonstigen eruf der Getyem e rgaue ZILIZ Äkäaonhdncvon Zeit und Mühe besorgt werden konnen.

nicht nö! i , daß schon in und nech! der Ortngmeindc i „FLYER; Regieruxggbestetlt werden; das. unmxttelbaxe Wirken der- Zelgbcn braucht erst in der höheren Situs: de's Bczxxkcs zu begmney, dcssxn Ausdehnung es nicht binden,.daß dle Pezxrköbehorde, wepn nur xbre Mat- glieder cine den Communicanons-Perhaltmssen des “Gebtetes entsprechxndc örtliche Stellung erhalten, überallhin mahnen!) uud ubetxpacbxud emgrnfen, die öffentliche OrdnunJ und Sicbghext cxhaltcu__und fur dre Handhabung der Gescse mit allem 8kackydrucke .C-orge tragea) konne.

Die Ungleichförmigkrit dcr expzelncn Bezukc. und,Kxetse, so, war- der Umstand, daß in mehreren Kronlgndetn ,das Mattelglted dcr K*cxskhctlung ganz weqfällt, scheint zwar die Emfachhxtt der Verwaltuugönmschr-nc etwas * u bcirrc'n. Allein der Wunsch nach emcr heguemcren und wemgerUkom- plizirtcn Administration muß den it) erster Lune zu beachzcnden Ruckuchtetx auf einen wirksamen Beruf der Bezirks - und Krets-chrasxntanz und e_ms das wahre Bedürfnis; des Volkes xtacbßehen, und ck «*r-schnur uux als Hme der wichtigsten Aufgaben der admmistranven Yrgamsanon, trotz „)ener 911- konvenieuzcn ein harmonischelö Zneinandergrcqcn dcs ganzen Radcnvctkc-I der Staats cwalt zu vermitte n. .. , _

Zu der? diesfälligen Ausgleichuugs-Mgßrcgeln- gehort" dar schon !!!-den allerhöchsk genehmigtcn Grundziigch und Instructionxn uber dtejpolaßsche Orgänisirung angedeutete leläsfig-ki'lt dcr-Expofitur emlemr Beztrksqum- miffäre in entlegcncrc Distxifxc, r)“: als Regxl vorgeschneö-enc Ueberemstun- muug der politischen Bozirkc nn_t [)en (Hmchtssprcugcln und Gcmemdx- gränzen; dic Zdenfizirnng dcs Krezö-Pmßdcnten und des 'Stqtthaltcrs 1,11 Krouländern, die sich nicht in Kruse thealcn lassen, so wie dlc ken drm- fachcn Znstanzcnzng und die Einbringung von VcY)werdc11 bcttcffcndcn Bestimmungen, Welche es mögllch machen, daß Yen Statthaltcrn dcr meh- rere Kreise bildenden Kronländer „dle n-pgesauzgte Begxtjachmng “al-

1er solcher Eingaben und umi) Umsigndcn fur gewtyc Geschasthrgt-mmnde selbst die [este Entscheidung in dnttcr Instanz 11berlassxn wex-dcnjaun. Wird die politische Verwaltung nach den vorstehenden Maxnnext entgxrxchtxt, so wird fie nicht nur der organischen Gliederung des „Geßnemdewejxns „l_n allen seinen Abstufungen angepaßt und mit den er'xzcmhumhchen Bcdurfn-zx- sen des Volkes vchebt sein , sonlxrn auch den fux du», Fordcryng pcs'os- fentlichcn Dienstes, wie fsix die „Cochonnng dcr, Ffmanzcy gletch w1chtagcn Vorzug der möglichßcn Einsache1t und Wohlfctlhnt az: s1ch tra-gen.

Um nun alle dicse auf die politische Orgarxisatxon uud msbesondere auf die Bildnng der Kreise und Bezirke und au!- die Wah!“ Yer Amtöszxzr einflußrcichrn Momente bei den einzelner! Krojxlqndern gehongfzu beruck- sichtigen, habe ich bei dcr AirHarbritung dcr dciatl-ljrienOperc-tte mchtnnr die Anträge der Landesbehörden, sondern auch dqs Ettjraxhcn besonders berufe- ner,- mit den Verhälwiffcn des Landes und scmcx Bcvolkernng genau bekann- ter Vertrauensmänncr sorgfältig und genau gcpruft "",? hcuußt, nndxgxanbe auf diese Weise für die einzelnen Krouländcr Orgamxanons- Ent-wurse zu Stande gebracht zu haben, wclche dcr theilWe-sen L-erbcsscrung znmjxcrhm fähig und zugänglich, im Allgemeiner) doch den bcstehcxzden Instttuuonen, den Anforderungen des VerWaltungsdmnstrs und den Wunschm des Volkes

ent rc! en dürften. , spDÜSe in den einzelnen Operaten enthaltene Emtberlung des bettcffendm

romandes und die Bestimmung der Amtsfise fiir die Landes-, Krus- und Zezirkö-Wehörden wäre im Allgemeinen als festgestxUt zu betrachten. Doch ist dadurch die Möglichkeit nicht andgxsäzljoffen, bc! etwa. s1ch kundgehxydcn ganz besonderen Rlicksjchten einc „i_hetl-wnse dgs Wescntiache_der yoktmhm Organifirung nicht beirrende Modtpcaxxvn, set cs m der Zayulung der Gemeinden und Gerichte, oder sei rs 111 der Wahl der Anzlsoxte, nach per Andeutung dcr [mmm :*?0. Juli d. I,UaUerh_ochst genehmxgtcn Instructton für die politischeLandcs-Organifimngs-Kommtss1onemtyten zu laffezy

Ich erlaube mir nun zn dcp auf den 11. Thxtlzdcr Orgamfirungs-

Entwürfe im Allgemeinen bczügltchen ach'untcrthamgsixn Bemerkungen überzugehen. Was zuerst den PersonaleStatus _petnfft, so fehltexum die Zahl der anctionäke jeder neuen pol-thschcn Bchordc festzusech, dxr Maßstab der Erfahrung über Yen Gesßmstönmfang derselhcar. C-st dte praktische Wirksamkeit dicser Behordezt Wird es lchrcn, ob h“! und da, das Personal zu vermehren, oder ob mcht, besonders wenn dre Gememde- Verfassungen mehr und nacht znm Verßandmsse nnd zznn gcrkgcltcn Gange qebmcht und manche dcmtalcn noch der p-olmfclxu Dtcystbranchc ZWM'" *scnc fremdartige (Heschäst-c ausgcschxedcu sxm Werden, eme theilweise Ler- minkcrung dcr Arbeitskräfte einzujjcttcn tvc-lrr. R _ _

Den Statthaltem dcr Kronlnndcr, dle sich [n Kretscjuntezthejlen, smd

Statthaltcrciräthk, denen aber, wxlchc zuglc1ch dtc adnnmstmnven Funxtzo- ncu vou Krcic-Präfidcutcn zu vcrjchcn haben, außerdem auch noch Kims- '* mctlcilt. , , , MMTFZZJ fiZh Wegen Entlcgcnhcit xine? Dlstrtkts odcr_ wkgc|1 sprzzcllcr Bcr- hältnisse einzelner Oxtc das Bedursms; dcr Expofitur emes Beztrks-Hoay- missärs schon dcrmalcn vorausscsen ließ,)vjzrdcn dcrcn Atytofißc bereits 111 den Organisirungs-Operatcn angegehcuz ubqgcns abcr Bez)!ks-Hauptntann_- schaftcu für ausgcdchntcre odcr starer bxvolkcrte Terrttoncn dcrjgcstaltxnnt Personal dotirt, daß nach Ersordernzß cjkn oder der andere chrrkö-Kom- "" ur E onirun verwendet wer en ann. ' . . , mjnaxOZr RKW unk? Gehalt dcr Fuuciionairc vst ,dcr'chhttgknt 1_1_ud Schwierigkeit ihrer Aufgabe augenzesscnz- erstere. vcrlczht thyen d,1e gclzuh- rende Stellung in der Beamten-Hjerarchtc, la'ytercr bietet dre Manet emos " di cn Uutrr altes. . _ ansianBeig dcr BejZessnug ker Bcziigc, so [Vll bc! „dcr Jcsjstellung dcr-Raug- verhältnisse wurde darauf Bedacht genommen, ßte chnftes-Kategqnzen her neurnBehördcn theils mit denen der gegeztnmrttg bcst-cyen-dcn Ydmnustmtw- Behörden in einige Uebereinstimmung, thctls unter sich m cmc geordnete ol : u brin en. „_ ©"er LS*HtßtthaltexJ find uncl) Rang und Vesolßunxx ".?" zwcajachcr Katr- gorie, je nachdem fie Kronländcr vxrwaltcn, dn: m .,Kkkljclslch tyctlen, oder solche, wo diese Unterthrilung cntfallt. Ihre 'Fu-ncn-ouß-3ulageu find ver- schieden und wurden mit Rückficht auf d1_e Wichtigkclt 1hre_r Stellung, auf ihren Amtssiy und auf die Nothwendjgkctt vxnnxhrtcn AuyvandcT bemessen. Die Kreis-Präsidentcu nnd Statthaltgry-Rathe Yer hoheren .K-lasse cut- sprechcn an Rang und Besoldung den M111tsteztnl-Ra_1hc11, und kl,e_Stc,1U- halterei-Räthc dcr ztvciten Katrgorie dcn Secnons'chtthcn d_ek Mrmsiclmn.

Dic KrciSräthc stehen den Bezirks-Hquptnmmzch gle1ch_„uud bxldcn

mit denselben eben so wie die den dxrmalzgen Krckö-Komnnffarru analog gestellten Bezirks-Kommissäre untcr , s1ch cmxu Koukxxml-Ftatuts, Dte höhere Gehaltsstnfe ist nicht mit cmexu best1mn1tcn 2!n1tö]:tze vcrbxmdeu, und daher die Vorriickung in dieselbe „111ch*t von cmcr Vcrscßzmg bcdnxgt.

Die örtlichen TLheuemngs-Verhaltmssc mancher Amtch bcgnmdcu

' chiun vou okalula rn. dae ZBci [*crch'stscsnng zrcs gStatuks uud dxr Bezüge dcs Pcrsynales. hat mich im Allgemeinen die Ueberzeugung gclxttrt, daß es dem offxntnchm Dienste wesentlich fromme, wenn eine. gckmgcre Anzahl von Vcdxcustttcn, jedoch mit beseren Emolnmenten als htöher, angestxllt Werde.__

Das Kanzleipauschalc der cmzelncn polttxschcn Behordcn nnd der für die Miethe drr Amts-Lokalitätcn nöthageßluftyazty kann vor- läufiguur annähernngswkise beziffert Werden, und wird „sem defmm-vcs Aatsnmß zu erhalten haben, Wenn der Umfang dicser Erfordcrmsse duxch die Erfahrung stehergesieüt ist und die Zetlänglichkeit der vorhandene]! Aetarml-Gebgyde oder der von Privaten und Gemeinden zur Verfügung gestellten Lokalttaten fich beursYilen läßt. , | ,

“ic" in der aklerhöchst genehmigten Instruction für dre pokmscbrrz Landes- KVMMlsWUM §. 12 enxhalkene Bestimmung in Betreff der Zuthctlung drr bMits m“ Besoldung ang*stclltcn und bei drr neuen Organifimng dtSpo- "ib“! bleibenden MMU)'»latione-Vcamten steht gleichfalls einer genaueren Bestimmung des KanzlkivaUsckWleo im Wege, Dies'e zeitweiligen Zuwei- sUUJM lassen dk" dUkch die bisherige Anßcllung erworbenen Ansprüchen “Ü" billige und de" SWWWW vor dcr Entrichtung zahlreicher Ruhe- gehalte chal)rc_11dc SWUUUJ angedei en und gewähren das Mimi, den wahrscheinlich ,'" ,d" "stel?" Zeit hößcren Bedarf von Schreibkräften zu decken. So ""SMS “b" “,'U'kskiks zur Folge haben wird, daß das aus- gemittelte KMYUPKUPW Mä)! jeder Behörde im vollen Betrag; fliisfig zu machen ist- cben so laßt fich Voraussehen, daß die dadurch ermöglichte Un- terbringung von BUMM", k)“? Kanzleifaches vie ersteren Jahre hindurch eine VermehrunZides pralmmmten Kanzlej-Aufwandes herbeiführen Werde.

Auch die cisr-Pauschalten lteßen fich nur annähernngöwcise

1450

bete nen,_da das Vedürsniß des Reisens, sowohl im All emeincn, als nach Verséhf'edeuheit der einzelnen Landesthn'le und Bexirkt, “fi erfi bei der prak- iischen7Durchführung des neuen Verwaltangs-OrgamSmus genau heraus- (Urn wird. " . s Die diesfalls allerunterthänigß in Antrgg gebrachten Bezyge find jc- koch für die ganze Behörde und nicht blos ,sur deren Chef bestimmt. ,

Sie bilden einen jahresweise pattschgluteuBerlag, aus welcbjem dle Mitgliedcr der betreffenden politischen Behotde'dte Vcrgutung„d.cr bn Axnts- rcism g*habtcn Auslagen, ohne sonst auf tt_nen normalpmß-gm Draken- Od" Rkiskgeldcr-B'cZitg Anspruch zu haben, 'm der Art erlangen, daß sie zwar ihrer eigenen Behörde, nicht aber dem 'dteAbfindungssummc leistenden Staatssrhaßr gegenüber die jcdcönmligen Retsekostm zn verrechtzet) nnd an's- zuweisen haben Werden. Die Art und das AUEmaß derPamztpirung blcjht dcm Uebe einkommen dcr Mitglicdcr der bctrxffcudcn Stelle oder, wo "cm sOlches nicht zu Stande kommt, dcr Entschndnng der vorgcsevnn Bcho:de jibetlassrn.

Nach dcn vorausgeschickten Vemerkmwcn kaun zwa'r dcrzyalrxl dass, Er_- fordcrniß an Personal, Panschalim, Mtcxhcrz uudßsßnsttgen jahxltchext Aus- lagen nicht für jede rinzelnc Behörde xmt zlffermaßtgcr Gxnauzgkmt nuögc- mittrlt werden', es läßt fich jeroch nut gllcr Wahrschemltchkext annchtpen, daß in den ersteren Jahren und bis; dtZ zur th't dcr Cmfuhrungiykttscr Organisation noch anhängigen Gcschastsstncke erledtgt, dte zur po11t1_;chen Verwaltung nicht mehr gehörigen Agrnkjen dcujompekenten Organxn uber- wiesen, die Gcmcindc-Ordnungcn nnd die sonshgcn neuen Znsntmxyney zur allskitigcn praknschen Durchführung gelzmgt sen) werden, das Bcdurfmß an Arbeitskraft und pecuniairen Mitteln nn gesteigerten Maße fich'kundgeben wc-dc. Ich muß mir daher die allergnadtgste Eclqubmß crb1tten, 3117 Deckung riescs allfälligen Pühraufwaztch und um mcht yo!) Fall zu Ja,! jede theichisc Ueberschrxitnng des Präbmnmrs _alleruntxnhamgst bmntmgtn zu müssen, eine nach dem brantragtcnKostcnauswandc xcdcs cmzclncn Kro];- [anch im pcrzentualen Verhältnisse bcrcchnxtcxmd im Etat Yessclben käfich - lich gemachte Pauschalsumme als cxtraordmmrcn Zuschuß m Anspru; zu nehmen. , !“ Uebrixxns konnten in ken für jedrstronland auégchteltenjordent [- chen und Zußcroldentlichcu Kostcn-Etat ,djc „znr Hetsxellxzng, Adapnrgng und Einrichtung dcr Amts-Lokalitätcn, [“_o wxe “dn znr Extrftthxrxrjg dexmuenpo- litischen Verwaltungs„Behörden crjordcrltchcn Kostc|_1„ nacht anxgenq'mmcxn werden, Weil zn dercn Bcziffcrung ]cdcr auch nur etmgcrmaßeu vcrlaßl: )e * 1k :* ltc. „_ AnhaLXLFPlsxtlclltt f|th endlich einerseits „als im ,h-ohcn Grade wunschcnswekih heraus für die politische Administranqn qus [ungercn zur Aufnahme in dxn Staatsdienst befähigten Männcnx, drr sach durch„pqunsclcke V-xchr1drtrrg k111,11 Amte die zur Erlangung cines 'hohcrcnPosiens nothxgeGeschasts-GWa'u - heit anzurignm streben, eine tlxchttgc Pflanzschule zu bxjdcjt, und andacr- scits ist es nöthig, einen Weg aufzufinden, Podurck) fur dte'UebcrggnW- Periode die Etfiillung der im §. 12 der C'mfuhrungs-ZpstrucXtolz bezugnch dcr dcrmaligen Kouchtö-Pmkiiknntcn gegebene!) Vyrschnjst mogllch gemacht und znqlcicl) cin bcdentrndekcs Maß von Axbmtskraßen 1m_ Koychxß-Pcr- sonalc *znr DiSpofition gestellt wird, nxclchcö tlathrxor'dcr111-ß zcxtwnltg odcr blcibcnd 'der einen oder anderen politijchen Vchozde zqgcty-eüt Werden kann.

Zu Erwägung dicser Riicksichtcn erlauhe nh nur fur jede? Ktoxlxland nach Maßqabc des Bedarfs die Aufnahme cmer angenxcfscuenjUJZJin ???:; Konzepts-Adjnukkcn chrcrbietigst zu branjragxtt, deyen, „um mch Ans mch Staat wie bisher eine mehrjährige un-eutgcltlzche Dtkllsslklsklllls)? Je 11 ncvmcn zu müssen, ein ihre mateneUe Cxxstenz fichcrnder maßxgcr 3 g

' ' cn wäre. _ , . . (AULA?) fiY'ZzuiFtUxUllgcmcinen die GUMWpUUÜe- Welche "h b“ der Em-

' K onländcr in Kreise und Bezirke, bei dcr Bcstxjmmnng dcr YthYsYe YZ!) bei dcr Fcststellung des Personal-Statuts und ;Kostc-n-Cmts überhaupt im Auge behalten zu soll-cn krachxxtc, nnd n*r1che,1ch,Cw, Ya- jestät allcruntekthänigsi bitte, sach- bet der Prusuyg dcr Orgq-msattoUJ- a- boratc fiir die einzelnen Kronlander allrrgnadtgst gcgenwmng haten zu

wouandc-m ich nun die hier auseinandcrgeseyten Grundsäße auf das Kö-

' 5 " men anwende , erlaube ich mir , ,dass-[bst statt iZcr gegenwarUg FLYJYWZVJ6 Kreise die Bildung vyn 7 Kretsregu'rungsbeznken, zrrsallend in 79 Bezirkshauptmmmschasten in nefstcr Ehrfurcht zu beantragen. . .

Mit AuSuahmc des im Herzen des Landes gelegetzm, dcn e:11zagen gleichnamigen Gcrichtösprcngcl enthalfcndcn pxager Kmsgs nmfaß. je!)!" der neuen Kreise dcn vollen Umfang yon zwei Landes,;emhts-SßrrnZch und zwar in der Art, daß chi ,chtsx ganz von ,detttschxr, "31V?! Kacblje fast ganz von czcchisckcr nnd dm Kmsc von gcmxschtcr Bcvolkemng e- wohnt smd. . "

ic“e Krciöab rä" nn entsprach! (,Zoßtcxnhctis "der alten, schon vor eincn;O Zc'1hthm1dertcgbestzandßucn Landcs-Exythctlnng BoYmez-ts und hatjzum Resultate, daß jene Territorien und cholkcrungcn, ,dxe 111gcographtschtir und klimatischer Bezichuug, iu Erwerb und Pcrkchr,„t!1_Sxxmchc(nnd Kn . im die meiste Analogie bcsißcn, _ker Gmynnschaftltchkmt ihrer Interessen cntsprcchenv, auch in administratzvcr Be-ztehnng,znsammxugefaßt wrrdxn. So habcn der prager nnd pardnbxßcr chflö auf 1hrcn_ thcrls, flaxhen therls hügeligen Gebieten einc vorherrschend agxxkolc Populataotx; dcrUpUSm't u„nd bndWciser Kreis treibt Fcld- und ForsthrthschaU; ker yachtbcvolkerie L'np- pack Kreis rcpräscntirt ganz vorzugswetsc „“Ne Jydxrstne des Kronlaszxs Böhmen, der von den Höhen des Rtesengcbtrges „tiber da;? fruchthare tt- tclland bis in die Ebenen hem“.*rc1chcndc guschmer erts Vctbmdct den Ackerbau und die Obstzucbt mit der Baumwolle und Lxmwand-Manufak- tur und in dem am Erzgebirge hingestrccktcn cgcrcr Kreise finden stel) alke berühmten Heil- und Mineralquellen ch Lauch, und xs crschcmcn dxe Montan-Jndustrie, die Porzellaanabncat-on, rte Sp1ßcn2VYgttusaktttr und der Hopfenbnn als die vorziigltchsien Erwerbs "egen der,Bevo!krrung.

Was die Wahl des Amtsfiych ch nenen kms-Regtcrungcn anbr- laugF, so hat-hicrbei theils die hxstoxtjchc _Bcdry-tsamkcjt der bctxeffcndcn Städte, theils ihre günstige Lage, thcuö d1xGroßx der Populatilon und des Veakchrs, thcijs das Zusammentreffen rvettvcrzwcjgtcr Commumcations- 5 ' den Ansscblm e_cbeu. ' ' " , MMF“ der AbihcilZUqudcr Kreise in Veztch War 1ch m Bohmcn wrmgcr (126 in anderm Kronländcrn in der Lage, dre Regel, wonach d r Umfang cinrs Bezirks-Kochinlgericbtcs mit dem der sznksZHajtytkjtaljtxsclpasZ zu- sammcn zu fallen hätte, festzuhalten, nachdem tlyj'lkks jtö d1'e Pypulanous- Vcrthrilung und die geographüche'Grstaltung BolzmcuS rte Bxloung vxr- hännifMäßig atxsgxdchntcrcr Gertchtssprcngcl „erleichtert, und, audexlersctts die besondcrcn Verhältnisse dieses Kronlandcs vxc Aufstellung nner großeren Anzahl von Bczirköbchördrn beyortxortct „hoch. Es fiyd dahcri-fast all_c Bezirks-Kochialgerirl,ts*Sp1'engel zu zwei oder drm poltttschc Bcznke untcr- qcthciliz doch blieb dabei der wichttgc Grundsqß unangetastet,_ nach „welchem jede Bezirks-Hauptmannschnft, ohne dre Granzxn dcr Brztrkögcrkchte zu durchschneiden, fich iiber den ganzen Eprcngcl cmcs oder mehrerer solcher

- “1 sin cri te n er rocken at.

E" KDZ Schtadtszßz ist kei?1er Bezixks-Hauplman'nschaft_zugcihmlt, sondern als cigcm'r Bezirk unter die KrciSregternng gefiel“, NPT), Feststellung dcr Gennindcvcrfassmkg Prags werde ich Ew, *))„taxestat bczuglrch dteser beson- deren Stellung mrincn Wciicrcn allerakntcrthatxxgßctt Voxtrag crsfattcp. ,

Dic Einthcilnng dcs Kronlandes Böhmen m Krause und Veztrke, dle

tät aus der tic c r urclxtSvoll au eschloffenrn Ucbcxficht und dem „Status Los fiir die neuxnh Iföehi'ndcn erforgderlichcu Personals," sammt den fur das- selbe bestimmten Bezügen aus kcm YuswcycallergnadjgstZ-zn. entnehmen,.“

Gcruhen demnach Ew. Mnjeskat meme allernÜterthamgstcn„Yntrgge zur Orgauifirnng der politischen Verwaltun?s-Vchordcn im Komgrctche Böhmen zu genehmigen, uud mix!) zur Durch zu ermächtigen, Wien, 3]. Juli.“

Se. Majestät rer Kaiser hat diese Anlrage genehgngt. Da- nach ist die politische Eintheilung ch Kronlandes Böhmen, fol- gende: [. Prager Kreis mit einem Flachenraume vpn 1069 Qua- dralmeilen und cincr Bevölkerung von „604,477 See'len'mit sechs BezirkshauptmannHchaften, 11. Budwetser Kreis rmx emcm Flä- chcnraume von 15 3 Quadralmeilen und einer Bevölkerun ,von 575,434 Seelen mit neun Bezirkshauptmannschaftcn. l|1,'_„ ardu- biyer Kreis mit eincm Flächenraum von 1305 Q1tqdra1me„1l„en und einer Bevölkerung von 698,389 Seeley m1t el-f Bczxrkshauptmann- schaften. 17. (Hitschiner Kreis mit emem Flächenraume von 1431

Quadratmeilen und einer Bevölkerung von 896,985 Seelen und

Ausdehnung dcrsclbcn, und vic Namen der Amtsfiße geruhen Ew. Maje- ,

iihrnng derselben allergnädigst '

e s e n Be irkshan imannschaften. ?. Böhmisch-Leiypaer KrZis In:? ezileem JZächenraxme von 72 Quadratmeilen und emer Bevol- kmmg von 541,852 Seelen und zehn Bezirkshauptmannschaftcn. 71. Egerer Kreis mit einem Flächenraume von 1276 Quadrat- meilen und einer Bevölkerung von 560,384 Seelen und dreizehn BczirkShauptmannsöhaften. In Czernowixz ist der Gouverneur von Stebenburgen, Baron Wohlgemuth, am 30. Juli angexommen, 111,71 sich nach einem mehr- tägigen Aufenthalte mit dem für SiebenbuFt-n ernannxen Kmser- lichen Hof-Kommisséir, Herrn Eduard Ba , an den Ort semer Be immun u be e en. |Der Jgelkzdzeugchister Baron von Welden hat aus Anlaß seines Wiedcrcintritts in das Amt eines Civil- uud Militair-Gouverneurs von Wien nachstehende Zuschrift an dez: h_iesigen (He'mcinde- Path erlassen: „Indcm ich das Von Sr. Majestat dcm Kaxscr mir ube'r- tragcne Amt eines Gouverneurs dcr Hauptz und„Restdenzstadt tyre- dcr antrete, kann ich nicht umhin, an dre fruhere Zelit memer ersten Uebernahme zurückzukenkcn, cinen Vcrglc1ch zu" ztehen, wie es war und wie es qewordcn. Dieser Vergleich fZUt nur zum Vortheil der in ihrer Mehrzahl gewiß chrenhaften 28111“ng WU'US aus. Ein Theil der Verirrtcn ist zur Besonqcnhei't zuruckgekchrt, ein Theil der Rechtlichen ist erstarkt, unx wxll mcht allem 'das (Hufe, sondern tritt vor und hilft es begrunden. Nur durch dtescs Zusammenwirken wird auf dcm kaum vom Schatte gecbncten Bc)- dkn das Unkraut Verschwinden und der gute Same reifen, dessen Gedeihen allein dcn tief erschütterten Wohlstandadcs Allgemejinen, “OM Frieden und das Glück jedes Einzelnen 'wtcrcr herbxifithren 'kann. Mit größerem Vertrauen, als je, rciche tel) Ihnen dteHa'nd, meine Herren! Sje werden mir, der es so redltch und,aufrtch- tig mit dem Wohle der großen Hauptstadt mcmt, *- welche als Beispiel der Monarchie vorlcuchten sollte, _ helfen nicht allein Ruhe und Ordnung zu erhalten, sonkcrn auch fortzuschrcitcn anf dcr Bahn, rie, zur Befestigung der ncucn Jnstitutioncn führt, wclche die vätcrlxche chterung unseres gc- liebten Monarchen seinen Völkern bictet, und die unscr Gcmem- wohl begründen sollen. Haltcn wir also fest an dxm Gxdankcn, „dcr Staat ist eine große Familie, in dcr Jeder dre Pflrcl)t hat, das Seine zu dcrcn Erhaltung beizutragen.“ Jedem, der uns daran hindern will, werden wir mit Bcstintmthett en'tgegentretxn, Jaden, der uns hilft, dankbar anerkennen. Rock,), ble1bt unsckcmleé große Aufgabe zu lösen - das alte Staatsgebaudc wgrd &!)th Zerstört, cin ncucs wird nur langsam und nuy tzurcl.) vcreZZteldra 'e wieder entstehen können. Wien, .am 31. Jul: 1849.“ “6 „en, Feldzeugmeister.“ - „Der Gmuxmde-Rath hat htcruber m senkter Siyung vom 31sten v. M. sogleich dcn„Beschluß gefaßt, Se, Lx- cellcnz zu begrüßen, und den Herrn Prasidcntcn dex Versammlung ersucht,. sick) zu dem Ende in Vertretung dcs (Hemmndc-Rathcs' zu dcm Herrn Civil- und Militair-Gouvcrncur zn bcgeben. 'My-[Fu, am 4. August 1849. Vom Gcmcinde-Rathe dex Stadt Wien. In Preßburg ist, dcm Lloyd zufolge„ sicherem Vernehmen nach, am 4th d. das kriegsrecht1ichr Urtl)eil rxbcr den Grafen Leo- pold Nadasdy gefällt worken. Cs lautet aus Verlust aller Ehren und Würden, vier Jahkchstung und eine Geldstrafe von 100,000 Fl. C.-M. in Silbcrzwanzigcrn.

Hessen und bei Rhein. Darmstadt, 7. Aug. (Darm st. Ztg.) Unsere nun fast ein ganzes Jahr in Schleswingolstki'n abwesende leichte Fnßbattcrie ist vorgestcrn Abend in JKU Abthei- lungcn in Gernsheim angekommen, wo sie gestern orgen von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog inspizirt. wurde tznd Mit- tags, kommandirt von Herrn Hauptmann H) 011), Ober; Lieutenant Scholl und Lieutenant Hallwachs, mit 149 Mann, 96 Zug- 1an 16 Reitpferden und 6 GeschHYen hier einzog. Ein hierauf bezug- liches Restript des Kricgs- inisterimns Vom 6tcn d. M. an das Artilleric-Corps ist folgenden Inhalts: „Die nunmehr in das Va- terland zurückgekehrte leichte Jußbatterie hat während des JQ- zuges in Schleswig-Holstcin dcn Erwartungen, welche Se. Komg- [icke Hoheit der Großherzog von Ihren braven Truppen hegen, vo ständig entsprochen. Allerhöchstdieselbcn lassen daher den Ossi; zieren und der Mannschaft der Batterie Ihrx volle Zufriedenhcrt mit ihrer Haltung und Mann:;zucht während 1l)rcr Abwesenheit zu erkennen geben.“

Braunschweig. Braunschweig, 7. Aug. In der estrigen Siyung dcr Abgeordnctcn-Versammlung wurden yon dem &iaats-Ministerium die nachstehenden Borlagm_ gemacht Über _die in Berlin geführten VeyhanLJlungcn nz thxcsf dcs Anschluxses Braunschweigs an das Bimvznß dcr drm Komgc:

1) „Protokoll der 25steu Styling pcs Verwaltunngaths. Verhandclt zu Berlin am 27. Juli 1849, Vormjttags 11 Uhr, ") Gegenwart des König1ich preußischen Bevollmächtigten und Vorsitzenden zm Verwaltungs. Rathe, General-Lientenants unp General-Adjutayten Freahe'jrn von-C'anis uud Dallwis; dcs Königlich sächfischezx Bevollmachtixztctx, Staatsvmmstets von Ze'schauz dcs Köni iich hqnnoverxxchen Vevoumgchxtgten, Klosterraths von Wangenheini'; dcs Zerzogltch baduchenBcvollmachngtcn, Kammerherrn und chattousraths, Freiherrn vo:1_ Meysenbug. Das Protokoll führx der Königlich preußische geheimeIusttzrmh Bloemc-r. Auf crgmxgxzu Emla- dung is in der heutigen Suznug dcr,Herzoglxch braunschrvmgqche Lega- tionörath ])r, Liebe erschienen, um !"" dem Verwaltungskgty „ulm den Beitritt des Herzogthums Braunschweig zu dem von den Komglachen Rr- gierungc'n von Preußen, Saéscnd 1lmd Hannover unter dem 26. Mai c.

enen Vertm e u verckan c n. . ahgksYTjs'sclbe crklätt, FaßzdiesHerzogliQ braunschtvcigischc Rxcgicrung xtesen Beitritt allerdings für ,räthltch und wunsckzenßwcxjh habe erachten mussen ; daß fie jedoch, um zu“ emer bindenden Erklarung g.verzugehen, vorher noch der bestimmten Acußckung des VerwaltungzynhYuber folgenchunkte ent- gegrusebc. Sowohl der BeitriZt zu ch1 Bundnxne, alß auch dxe Unterwer- fung unter das Bundcs-Schlcdsgcrtcht und die Thctlnahme an den zur Herbeiführüng eincr definitißeu Vexrfalssung zu (rgrctsxnd-cn Maßregeln Werde im Her ogthum Braunschctg, wxe m den mctstcn ubngen Staaten, nicht ohne dre verfassungsmäßise lestimnmng der Ahgcordnetep pcs Lanxes „ge- schehen können. Es werde daher entwedcx het dcm “Yennt'te derZusirm- mung vorbehalten oder die definiriye Entscyhxßung bxs dabxn zuruckgehal- ten werden müssen, daß Wegcn vtescr Zustmnnung das Nothvge wahrge-

( cl. . „_ "“'me tsverde cincr icdcn Regiextt11g frcxsfchcn muffcn, an yer Besorgung dcr gcmeinschastlichen Angelegenheiten Tyn] zu haben und tyre Interessen

' r unc men. , dabchtTeaslxsz we'Tde durch Abordnung cines Bevollmächtigten zum erwa- tungSrathe zu crreichcu sein, und :S frage fich nur, in welcher ane das StimManrhältniß in diesem Rgthe georrnet Werde!) solle. _ *

Dcr Vcitriit zu dem Bündmffe fahre auch „zu„e1-ner Unterwerfung nzzter bas Schiedégcricht. Die Herzoglich branyschwcagesche .Regsxrung musse, wenn sie fi'ch den Entscheidungen dieses Genchts y'nterwéxfe, auch an dessen Beseyung cinen verhältnißmävigey Anthezl zu,:uhmcu tytmscheu.„ _

Von ganz besonderer Wichttgkeit se1c'n*dte zurGruudung e„1_ner"defim- tiven Verfassung vorgeschlagenen Maßregeln, Dr_e vo1z„_den_v,c_rbundetczt Regierungen getroffcuen Einleitungen zu diesem ZWLcke seren gqxvxß nur 11le dem aufrichti sten Danke anzuerkennen. Wenn aber auch 'd1e„ erzoglzch braunschweigi?che ch'ierung'im Gnu en Yen Werth_ dicser Emlm ngenxm vollen Maße schäse, so lagen doch is "W nur du Resultate MiMM- *lichercr Verhandlungen vor, aus we|chc_n leyteren fich erst „de - ficht, welche beider einen oder anderer) vorggschlagenen Maßregel vodxgc- waltet habe, und ihr zur Begründung dune“, naher erkennen lassen wer e.

' Es folge daher von selbst, daß die Herzoglich braunschweigische “Regie-

ru ' ve r an a ' , „, könne über den Linen und anderen unkt no "8 sch ! ß sh “' So !“otmttn „die beitretenXen Re ix?

rungen in dem Falle ein, Modificationen einzelner Bestimmungen des er-

eine nähere Aufklätun zu. wünschen.

fassu s-Entwnrfs zu wünschen. Es frage sich, ob ,solche Modificatiouen, wcnn e nicht vor der Vorlage an dez! Reichstag “zulasfig sein sollten, nicht wenigstens bei den Verhandlungen mtßdiesem NnchStage und auf welchem Wege in Anspruch cnommen werden können.

Für die defininve Fcßßellung des Entwurfs gebe es zwei Wege. Der Entwurf könne einem Reichsmge oder den BolkSrepräsentationen der einzel- nen Staaten zur Zustimmung vorgelegt werden.

Der zweite Weg scheine" sich als der kürzere und einfachere, und inson- derheit umdeswillen znempfehlcn, weil, den einzelnen repräsentativen Körper- schaften gegenüber, die Regierungen nicht in-drr Lageseien, Aenderungen zn- zugestehen und also Verhandlungen über Aenderungen im Einzelnen ausge- schlossen blieben, während, dem Reichstage gegenüber, die Unmöglichkeit von Aenderungen nicht behauptet werden könne, die Vcrhandlun cn über solche Aenderungen aber keine Sicherheit für die Erreichung einer inigung böten. Es frage [:ck also, aus welchenüberwiegenden Gründen der erße Weg vor- gezogen sei, und ob nicht elwa die allgemeinen politischen Zustände so drin- gend einen baldigen Abschluß des Verfassun swcrks fordern, daß noch jest auf den zweiten Weg einzugehen rathsam scßeinen könne.

Hjn 1chtlich dcs voj-gele ten Wahlgeseycs könne freilich |reng genommen die Gultgkcit des von der rankfurtcr National-Vcrsammlung bkschlosseneu Wahlgeseses kein Hindernis; sein, da fich dasselbe nur aus den in der fraxjkfuxter Verfassungs-Aufstcllung bestimmten Reichstag beziehe und also, falls'dtxstr nicht konvozirt werde, keine Anivendung “nden und für den nach dsxn jestgen Borla cn zu _beruscndcn Reichstag m 1 mehr maßgebend sein konne, nls ]c-„des cx anderm dcr irgend existirenden Wahlgeseye. Nichts- vxstozvenigrr konne dre Anwmdunß des vorgelegten Wahlgeseßes aufSchwic- ngketten stoßen, llkld es sei-von esondcrcnt Interesse, zu wissen, inwieweit' dasselbe als unerlaßliche Vorausscyung betrachtet werde.

HaHZustandckommen des ganzen Verfassungöwerkes hänge von der dcmnachsitgen Vereinbarung mit dem Reichstage ab, und es werde darauf aukoznmen, welches entscheidende Gewicht dabei dem Reichstage oder dcn Regteryngen zukommt.

Emerscitö werde es kaum in Frage zu stellen sein, ob und wie einem Bestreben kes Reichstags, allein zu entscheiden, und allenfalls, mit Bc- scmgung des vorliegenden Entwurfs, ohne weitere Bersickfichtigung dcr Staa- ten endgüitig zu beschließen, zu begegnen sei.

Andererseits sei__ indes; izu erwägen,- daß das Zustandekommen des ganzen Wexkcs szetselhaft cin müffe, wenn die ein einen Regierungen dgan festhtcltcn," daß der Entwurf als solcher uicht bmdcnd sei und wo- dtfazm odcr znruckgcz_ogcn werden könne. Vielmehr werde eben daraus, daß der Entwgrf aus einer Vereinbarung der Regierungen beruhe, gefol- gxrt werden müssen, daß keine einzelne Regierung Modificationen als Be- dtxxzitijctmete'le'sdZZtsÉatxkaoFmens in AnLsZrucb nehmen könne, und daß ein

*n ur e en de ' u ' ' ' ' Ztaactés nicht MLIT“) ls)“,- g g n [drrspruch a ck um emos emztgcn eien„ ona ix citkcirndrn Regierun cn an den Entwur ebnnden so „Verde [hum gletchWohl Hock) das Rccßt zustehen, Aenderqugs-Vor: schlagezn machen,.ohne daß mdeß, wenn diese Vorschläge nicht angenom- men wyrdeu, cm Scheitern rxs Ganzen die Folge sein könne.

Dtxse Folge xverde vixhnehr nur durch ein Fehlschlagen der Vereini- Jungknmn dem Retchstage uber den vorgelegten Eutwurf herbeigeführt wer-

cn ouneu.

Es sei nicht ,wahrschxinliyh, daß der Reichstag den Entwurf als Gan- zes nnd schlechthin ztlrucxweasen werde; vielmehr weiden fich Berathung und Ahstmmnmg „auf dte Einzelnheiten erstrecken, “und der Rcichstag werde ctnzelne Bestimmungen entweder ganz ablehnen, oder an ihre Stelle zmdere gescyt-zu sehen Wünschen. Die Regierungen wcrden alsdann durch xhr Organ d1e_ Entschließungen über die Vorschläge des Reichsmges oder ubxr dre dem|§lben zur Erreichung einer Einigung zu machenden ander- wmxn Vorschlqgc festzustellen haben. Hier Wäre es ein wesentliches Hiu- dermß, wenn jede cinzelnc Regierung *sich JWar an die Bestnnmun„en des Entwurfes gebunden erachtete, indes; durch Festhalten des freien "stim- mungörcxhtcö zu allcnsolohcn Bestimmungen, welche, um eine Einigung mit bey! Retchstage herbeizuführen, angenommen oder vorgeschlagen werden mußten, entWedcr das Zustandekommen des Ganzen oder ihre eigene Bethci-

1451

Vorfisende Ngmens des Verwaltun örathcs fortfährt, -- nur bei der Zusjim- mung des Rctchstages, d.h. der a gemeinen Vnsammlung der Abgeordneter! a-ller der Staaten, die den Bundesstaat bilden sollen, vcrhnncu, da nur du'se Versammlung die Gesammtbcit des zum Bundesstaate zu vereinigen- den deutschan Volkes zu repräsentiren, und sohin dcn Kontrahenten darzu- stellen vermöge, mit dem allein die Regierungen fich iiber die Verfassung des Vurzdcsstaatcs zu vereinbaren entschlossen seien.

D..“ verbündeten Regierungen seicn nicht im Stande, die Wahl

JU_m nachsten Reichstage nach einem anderen, als nach dem gleichzeitig um dem Vexsaffungö-Entwurfe verkündeten Wahlgeseße zuzugeben. Sie fyigett dgbct selbst nur dem Gebot der Nothwendigkeit, nachdem fie sich emma! fur velvflicbtet erachtet haben, dem von der National-Versammlung axlfgestclltey Wahlgescße ihre Zustimnmng zu vcrwcigcm. Ueb-igcns worde mchts wxntger als eine buchstäbliche Vollstreckung des vcxkiindeten Wahl- gesexzes m Anspruch genommen. Es handle fich dabei nur um die Wah- rung und Handhabung der in dem Gescße aufgestellten und in dcr Denk. schrift vym 11. Juni (7. näher dcklarirtcn Prinzipicn, und werde deshalb kcmer btltrctcnden chigxung bcuommcn sein, bei der Anwcndung des Ge- seycs auf konertc Verhaltnisse nnd Zustände mögliche Rücksicht zu nehmen,

Jndcß müssx dcr Verwaltungsrath wünschen, fiber die in dcn cin- zelncn Sxaatsbcztrkcu diescrhalb erfolgenden Modificationeu rechtzeitig von dmx RéglckULJJLZl, in Kenntnis; gcscßt zu lvrrdrn, damit er in der Lage bleibe“, dxx prmztptelle Ucbcrcinsiimnnmg der Wahlen zum nächstcu Rcicbs- tage zu. uberwnchrn nnd evcutualiter das E-“fordetliche vorzukchrcn. ,

, Dae durxh den Vertrag vom 26. Mai c. vereinigten Regierungen seien, w_te dtcs bercns früher ausgesprochen und nachdrücklich bestätigt sei, zum Festhalten an dem vorliegenden, Vcrfaffungö-Enthrfe bis zu einer Modifi- cat-on Hrsselben mittelstUcbcrrinstimmnn aller vereinigten Regierungcn ohne Untcrschrcd verpflichtet. Nur tvcnn ale Re ierungcn iiber Modificationen dcß V-rrfaffungsx Enxwurscs unter sich einversßandm, können und dürfen fie mrt dresen Modxficanonen vor den Reichstag treten, währcnd sie im anderen Falle dczt Verfassungs-Entwurf unveränrcrt vorzulegen haben. Sci dcm xcHYKxorbcgendeY odcr dßm durch allseitige Uebereinstirmnung drr vereinigten Regnrungcn [pater mod1f1':,irtcn Verfassungs-Entwnrfc die Zustimmung des chchskagcs emma! zn _Thcil geworden, so sei das Recht jedes nachträg- 11chcn Einwandes und Widerspruchcs für jede chicrnng erloschen.

Der Vexwaltxttigs-Rath erkenne anch seinerseits die Nothwendigkcit an, daß die chterungen nur in ihrer Gesammthcit dcm Rcichötagc gegeniiber- tretcn 11111) nur so MU demselben Verhandcln könncn, so wie es schließlich in dcr Grundung eines hie Gesammtheit der Regierungen deshalb vertretenden Organs gerade die wtchtige Aufgabe crblickc, dercn Lösnng in Art. l]l. §. 3 Nr. “s.),“ ch Vertragcs vom 26. Mai «. dcm Verwaltungö-Rathc iibertra- gen .

_Dcr Legqxionsmth ])1'. Liebe wird diese ihm durch den Vorsißcndcn crtherltcn Erklarungen ch VcrwnltungSraths zur unverzüglichen Kcnntniß dcr Herzogs. hraunschnwigischen Regierung bringen, und er hofft in Folge dxsscn dcn Bmiritt Braunschweigs zu dem Vertrage vom 26, Mai c. bal- digst aussprechen zu können. '

„Das Protokoll über dicse Verhandlung ist in der Sitzung vom 28. 31111 c. durch den Protokoniihrcr verlesen, von den Mitglicdrrn des Ver- „waltungsratbs und dem dcs Eures ciugcladcnen mitanwescnden Legatwns- ratl), ])1". Liebe, genehmigt, und hicrauf von allen Vorgcnanmcij unter- zeichnet worden,

(gez.) v. Canis. v. Zeschan. H. v, Wangenhcim. . Liebe. Bloemcr. Fiir die Richtigkeit der Abschrift (l,. 8.) Horn, Königl. geh, Secretair.

2. An die Versammlung der Abgeordneten des Landes.

Wir haben bei einer friiheren Veranlassung dcr gcchrtcu Vexsammlung dcr Abgeordnete_n die Zusage crtheilt, dieselbe von allen Schritten der Lan- des-Negierung m der deutschen RcichSVerfassnngsfrage, so bald es die Lage chr Vcrhandlungcn gestalte, in Kenntnis; seßcn zu wollen. Wir ermangcln mcht, diese; Zusage _durch die nachfolgenden Mittheilungen nachzukommen und zugletch dic Mttwirkung der geehrten Versammlung der_Abgeordnctcn in dieser wichtigsten Frage der Gegenwart in Anspruch zu nehmen,

Nachdem die hicfigc Regierung die von der National-Vcrsammlung

Mcpseubug.

ligung dabei in Frage stellen könnte.

Es werde fich frage11,„durch welche Maßregeln ein solches Hinderniß von vorn bcrein mwges losscn werden könne. .

, Der Vorfißende gie t auf diese Anfragen, die nach der eigrncn schrift- ltcben Abfassuztg des Legationöraxhs [)r.'Licbe zn Protokoll-genommcn sind, folgende Erklärung: -

Dcr Vcatkag vom 26. Mai c., so wie der Beijriit zu diesem Vcr- trage atnire zunächst nur ein Verhältniß unter danegierungen, und müsse es led glich diesen selbst überlassen bleiben, ob.uud zn wglcher Zeit fie die dcsfallfigc Zustimmung ihrer Stände einzuholen. und wu fich überhaupt betreffend dieser Angelegenheit zu den Ständen zu stellen hätten. Das Recht einer jeden, dcm Vertrage beitretcudeu Regierung sowohl zur Mitbe- soxgnng der gemeinschaftlichcn Angelegenheiten, als auch zur Wahrnehmung ihrer ej eucn “ntcresscn, werde durchauö anerkannt, uxtd „stehe der Aus- übung ieses Rechtes mittels Aboxdnung eines Bcvollmachngtexz zum Ver- waltangSrathe nicht nur nichts entgegen, sondern werde vgs „Emtreten des brmmschweigischen Bevollmächtigten mit besonderer Befncdtgung gesehen lverdcn.

Die quantitative Artstuittelung des Stimmen-Vcrhältnisscs zwischcn den Regierungen sei jedoch erst vorzunehmen, nachdem „sch ,der Umfang des durch den Vertrag vom 26. Mai c. begründeten Bundmsscs mehr Werde übersehen lassen. _

Das provisorische Bundeöschicdögeriäxt habe nach den ausdryckltchen Bestimmungen des Vertrages vom 26. Mai c. mit dem 1. Inh c. ins Leben treten müssen. Nur aus dieser vertragémäßigxn Nojhwendrgkcy sei die Ernennung dcr jcßigen Mitglieder des Gerichts scttcns per font_rah-trcn- den Re ierungcn hervorgegangen, In der Zahl seiner. jcßtgen Mttglaeyer, Welche_ it lieder keinesweges Rexräsentanten ihrer Ncgjerungcnnsetxn, rx1che das xeyt onsjituitte Schicdögencht fiir das einstweilige Bednrsmß völlig aus, wre dies durch ein eingegangencs Responsum dcs Ger1chts,selbst be- stätigt sei. Von einer Mehru:1g*cher Mitgliederzahl drs Gmchts durch die beitretendcu Regierungen müsse demnach vor der Hand um der Sache willen abgesehen werden, und zwar um so mehr, 1116 Ba'yiern, das an alien Vorvcrhandlungcn zum Vertrage vom 26. Mal c. thän en Theil genommen und sch seinen Beitritt zum Vcrtrggs- schluß au6drücklich zu Protokoll vorbehalten, bei Verrvnkltchung dreses vorbehaltenen Einxrittes noch fernere zwei Mitglieder zu ernerxnexx bercchngt sei. Stekl: fich im Laufe der Zeit und bis zum 26. Mai kmzfngen Jah- "s das Bedürfniß eiuer Mehrung dxr Mitgliederzahl des ertchts hxmus, so werd; der VerwaltungUath über die Betheiligung dcr übngcu Regxerun- U,?“ b" diescr, Mehrung beschließen. Jedenfalls sei den jeßigcu Schß'evs- nchteru nur bts zu dem genannten ,intpunkte das Schiedßrichtcramt uber- "ng13- Woxann, sofern das Bundes- oder Reichsgericht an die Stelle sti- "ks entstwexltgm Surrogats, des provisorischen Schiedsgerichts wider Ver- hofsk" noch nicht eingetreten sein sollte, die gemcinsame neue Beszblußfaffung dcs VerwaltuygSrathes über die fernere Bescynng dcs provisorxschcn Vun- dksschlkds-G'enchts ohnehin zu erfolgen hälte.

Was dre von einzelnen Regierungen, nachdem sie dem Vertrage vom 26. Mai 0, beigetreten, etwa noch zu bcanjragendcn Modificationxn kes Verfassungstnnyurfs betreffe, so Werde die Zuläsfigkeit der Anbnngung solcher Antrage völlig zuzugeben, jedoch mit dem Bcifsigen, daß bei mau-

gelnder Zustimmung der übriskzen RegWrungen zu der beantragten Modi- Zeschs zufolge endgültig und bindend fiir das Herzogthum nnr mixdchu-

fickt'o" “9 aych für die betre ende Regierung bei dem Inhalte des vct'traJS- maßiBacccpnrten erfassuygs-Ex1ew|xrfs ledig|ich sein Bewrnden behalte. ie Bevvgmächtignn'dxr Kön! lich sächfischen und der Köyiglick) han- noverschen Regierungen bestärken die?: Erklärung durch die Ausfühklkng- daß d“ Absibkuß des Vertxaßs vom 26. Mai c. und der Beitritt zu diesem Vertrax'c ]ede der koutxah renden und der beitretcnden Regierungen zum um ' verbrü "ck?11Festhaltc'n an dem Inhalte des einmal verkündeten Verfas- slkxss"iE'kkwukses-vexpftichtet habe und verpflichtet halte, und zwar s? “ms"- a' "Ack," “"ck “stmkiusame Uebereinßimmung aller dieser Regmun en Zkrede banvertmg drs Entwurfs nachträglich genehmigt und zugege en Bköüakkb dtrFrase über die' erbei " um einer schließlichen Feststellung des EUWkas der Restrrfaffiang'? W! Rxühstag oder durch die Volks-

dicses Bündniß zu verhandeln, so hatte fie dazu einen doppelten Grund.

Lage dcr deutschen Llngc'legcuhct'teu schon längst hervorgerufen war, sich auch in der allgemeinen gesundet! öffentlichen Meinung Geltung verschaffte, "nö andercntheils konnte fie nach den gcmachtcn Erfahrungen nicht geneigt sein, eine neue Bahn zur Errichtung eines Bundesstaates zu betreten, bevor eine Sicherheit des Erfolges fich zcigte. Zu beiden Beziehungen finden sich cht keine Hindernisse ntchr, denn Niemand, dcr Ohne Vorn'rtheil und Partei. Anficht die Lage der Dinge beurthcilt, furter Verfassung durcb vqn hinaus zu crgreifendeMaßregeln jest noch für möglich halten, und es giebt eine "Politik, die untcr allen Umständm vcr- werflich ist, die der Unmöglickykeiten. '

Schritt aber nicht mehr absprechen, Mitkhcilnngen ergeben werden.

gesandt, zxm mit dem Verwaltungsrathe drr verbündeten Königreiche iiber den V-eitntt, des Herzogthums zu dcm proponirten Bündnisse zu verhandeln, xmd dkeser x_sk am heutigen Tage anaewiesen, den Beitritt des Herxogthums, ]cdoch unter, Vorbehalt der Ratification, zu erklären. * *

schwer e und wichtigste Angelegenheit,

ßändi cher Bekathungcn in Deuts [and rwe en i in di ä d - ten Versammlung. ck g s |, e H " e der geehr

diese Kicrdurch in Antrag bringen, legen Wir VertraucnSvoll die folgen-

fammlung dcr Abgeozdnctcn hierbei fochjde Aktenstücke mit: che

dem König!. preußis en Mini er- event n G - lassen: (*Tirkular-Notcch vom 28.179)??? s e rasen von Brandenburg "

haus und die zu diesem Entwurfe gehörige Denkschri t.

beschloffenc Reichsverfassung anerkannt halte, hielt fie stch st'ir verpflichtet, an derselben festzuhalten und darauf hinzuwirken, daß “dieselbe in Wirksamkeit trete, solange eine Hoffnung des Erfolges fiel) an ihre Bestrebungen knüpfte. Sie hat zu diesem Zwecke alle ihr angemessen erscheinender: Schritte gethan, besonders nach Kräften dahin gcstrebt, daß sämmtliche durch Anerkennung der chfassung mit ihr in gleicher Lage befindliche Staaten gemeinschaftlich handelten und durch Bérnstrng cines Reichstages cine Vermittelung dcr Ansichten und eine Einigung dcs gcsannntcnDeutschlands zu crxcichmksuch- ten. Diese unabläsffg fortgescvtm Bestrcbungcn sind ohne Erfolg geblic- ben und es smd seitdem die öffcntlichcn Verhältnisse Deutschlands in ei- nen Zustand der Zerrissenheit, Uuklarheét und Ungewißheit gcmthen, daß je- der Vaterlandsfreund fir nur mit der t:“efsicn Bctkübnis; überschauen kann, und die unabweislichc Noehwendigkeit der schnellen Beendigung einer so unheilvollen Verwirrung auf das !cbhqstcste fühlt. Dic National-Vcrsannn- lung ist faktisch ausgelöst, die Reichs-Ccntralgewalt hat in alle den Angr- lcgcnhciten, in welchcn sie an die Mitwirkun? dcr National-Versammlung verfassungmäßigs gebunden is, durch deren 'lnfiösung den rechtlichen Bo- den verloren und ist in allen sonstigen ?lngclcgenhcitcn faktisch gelähmt in ihrer Wirksamkeit, da Oesterreich ihxcn Anordnungen nie Folge gegeben hat, Preußen abcr jeyt dercn rechtlicher! Bestand nicht mehr ancakcnnt. Untcr diesen Umständen ist jede Aussicht auf das Znslcbentrrtcu der in Frank- furt beschkosscnen Reichs-Vrrfassung verschwundm und der Entschluß der Krone Preußen, sclbst im Vcrcinc mit den Königreichen Sachsen und Hannover die Gründung eines Bundesstaates in die Hand zu nehmen, mußte von allen denen freudig begrüßt werden, Welche in dcr bundcsstaat- lichen Einheit Deutschlands das innerste und unabweislichfte politische Bc- dürfm'ß drr Gegenwart erkennen. Die hiesige Regierung hat daher dem von den drei Königrcichcn gethancn Schritteihrc Anerkennung nicht versagcn können, und wenn fie bis cht gezögert hat, wogen ihres Anschlusses an

Eines Theile; nämlich mußte ihr daran liegen, das; die Uebrrzeugung

von dcr Unmöglichkeit ,einrr Durchfiihrung der frankfurter Verfassung, die bci ihr durch dxe von ihr vergebens gethancn Schritte und die allgemeine

wird die Durchfiihrung der frank-

Einc gegründele Aussicht anfErfolgFann man dem jest bcabfichtigtcn wac die cht'tcr unten zu machenden

Dic Landes-Regicrung hat daher einen VchlmäJhtigtcn nach Berlin

Diese Ratification aber kann den Bestimmungen drs Landcs-Grund-

immung der Abgeordneten des Landes erthrilt“ wcrden, und indem Wir

die seit Jahrhunderten Gegenstand

Zur Ueberficht der ganzen Angelegenheit theilcn Wir der geehkten Ver-

1) Die Namens der Königrei reußcn, Sachsen und Hannover von

s .

*) Den Entwttrf der Reichsverfassung des Wah! escscs für das Volks- 3) Den zwischen den

. ; , _ ur' . kkprakentattonen der einzeknen' Staaten,?önne ver Vermaltungsmth, - wie der

trag vom 26. Mai d. I. zur Erhaltung der äußeren und inneren Sicher-

genannten drei Königreichen geschlossenen Ver-

heit Deutschlands und der Unabhängigkeit und Unverleylichkeit der einzelnen deutschen Staaten.

4) Das von dem VerwaltungSmthe des Bundes über die Verhand- luxthIck; des hirstgen Bevollmächtigten aufgenommene Protokoll vom 25sten V. .

Ueber den Inhalt des abzuschließenden Bündnisses und der über den Beitritt _qepfiogenen Verhandlungen bemerken Wik Folgendes:

1) Die hrefigc Regierung hält es für unbestreitbar, das; nach Art, 11 der Bundesakte den kontrahirenden Regierungen zu dem Abschlusse des Bünd- nisses ein unzweifelhastes Recht zusteht, und dieser Grundsatz ist auch von der Rcichö- Centralgewalt ancrkaunt. Ob derselbe indes; nicht von denen wird angesocbten werden, deren Interesse es is, das Grdcihcn der Einheit und Größe Deutschlands zu hindern, „muß erwartet werden. _ Man wird sich indes; durch die möglichen Gefahren, welche die Abschließung dicses Bündnisses herbriführcn kann, nicht abhalten lassen können, an dem scszuhal- tcn, was man für sein gutes Recht rrkrnnt, und worin man das Heil un- sms (Hrsammtvaterlandes erblickt.

2) Das Bundeöscbiedögcricht ist eine der hcilsamen und nüßlichen Jpstitutioncn, deren Rothwendigkeit schon längst erkannt wurde. Man Wird aus den von dem Verwaltungsrathe angegebeanründen sich für jeßt dabei bxr1112ixxen können, daß eine stärkere Bescyung dcs (Hexiclyis nichteintritt. Die hiestgcRegierung hatindeß gegen denVerwaltungsrath dicVorausscHung aus- sprechcn lassen, daß Bestimmungen darüber werden getroffen Werken, wie es zu halten sei, wenn eine der N'gicrungcn, die cht die Mitglieder des Bun- Yesgericlxs ernannt haben, vor demselben als Partei erscheinen sollte, iim

„“den Schein ciner Parteilichkeit zu vermeiden,

3) Den Entwurf der Neicthrrfaffung anlangcnd, so wird man von der angc ganz absehen können, ob die von der National-Veksammlung zu Frcznxsurt beschlossene Verfassung zu Recht bestehe? - da fie nicht in Wnkmmkeit getreten und deren Durchfiihrnng unmöglich geworden ist. Viele xhrcr Bcstimmungcn sind in den gkgeUWärtigen Entwurf aufgenommen, der un Wcsentlichcn ganz dieselbe Tendenz verfolgt, als die in Frankfurt be- schlossene Verfassung, und Alle, die mit Wahrhaftigkeit und Ernst die Er- strcbung cmcr bundesstaatlichen Einheit Wollen, müssen gerade in der An- nahme res )'th vorgelegten Entwurfes das für )'th rinzig mögliche Mittel crbltrkcn, ras Zirl ihres Strebens zu erreichen,

4) Durch die jest von der gcchrten Versammlung der Abgeordneten ge- forderte allgrmcine Zustimmung zu dem Beitritt zu dem Bündnis; werden die Modificationen nicht ausgcschlossen, welche die besonderen Verhältnisse des Her- zogthnmsinBeziehung aufdieBtstinnnungen dcs VZablgescHes erforderlich um- chn1.llcbcrd1cse wird demnächst, wcnn dicBerufungdes Reichsmgcs etfolgt,zu bc- rathcn und zu beschließen sein, und Wir behalten Uns in dieser Beziehung vor,

' die erforderlichen Vorlagen zu machen,

5) Aus dem mitgclheilten Protokolle vom 25sten v, M. heben Wir Folgendes hervor, Hinsichtlich der von einzelnen chierungcn etWa zu bean- tragcnkcn Modificationen drs Verfassungs-Entwurfs hat dcr Königlich preu- ßische Bccollmächtigte erklärt, daß die Zulässigkcit solcher Modificationen zwar zugegeben Werde, daß indcß bei mangelnder Zustimmung der übrigen Regierungen es auch für die betreffende chicrunq bei dem Inhalte des vcrtragsmäßig acceptirten Versaffungs-anwnrfts lediglich sein Bcwenden bxhalte, und diese Erklärung haben die Bevollmächtigten der Königlich LÜF'sisan und Königlich hannoverschen Regierung durch die Ausfiihrung e ar 1: daß der Abschluß des Vertrages vom 26. Mai 1). J. und der Beitritt zu diesem Vertrage jede der kontrahirenden und der bcitrctcnden Regie- rungen zum unverbrüchlichcn Festhalten an dem Inhalte des einmal ver- kündeten Vcrfaffungs-Entwurfcs vcrpftichtet habe und verpflichtet halte, und zwar so lange, als nicht durch gemeinsame Uebereinstimmung aller dieser Regierungen eine Abänderung des Entwurfes nachträglich genehmigt und zugegeben werde.

Die Offenheit und Entsckoicdenbeit dieser Erklärung der Bewollmäcb- tigten der Königreiche Sachsen und Hannover verdient die ausrichtigste An- erkennung. Sic widerlegt auf das Glänzcndste dic Jnsimmtionen derjeni- gen, welche die Aufnchtigkeit dcr Gcsinnnngen dicser Regierungen zu verdächtigen beabsichtigten.

Da nun die Krone Preußen den ernstlichen Willen hat, das von ihr begonnene Werk mit allcu ihr zu Gebote stehenden Mitteln zu einem ?lb- schluß zu führen, auch saß alle diejcnégcn Staaten, auf deren Beitritt ge-

rechnet jvcrdcn konnte, cntwedrk bereits bcigctrcten sind, oder doch wegen des Beitritts nnterhandekn, so darf man. wie Wir bereits oben bemerkt haben, mit Zuverficht cinen günstigen Erfolg von den Fest zu „greifenden Maßregeln erwarmt, insoscrn nur dic chécrungcn und die Vertreter der einzelnen Staatcn die heilige Pflicht nicht verkennen, die sich ihnen darbie- fende Gelegenheit, das große Nationalwerk der Einheit, Freiheit und Macht Deutschlands zu crbaucn, mit Entschlossenheit und Kraft zu ergreifen.

Vyr Allem thut aber Noth, daß den jetzt bestehenden mtseliganuständen rasch km Ende gcchht werde. Nicht nur der Beitritt der noch zaudcrndcn Staatcn zu dem Blmdnisse ist zu betreiben, es wird von der entschiedcnßcn

Wfißhtigkcit sein, daß die Berufung des Reichstages so bald als möglich xx o ge. , an de)! Stand gesetzt zu sem, dre vorbehaltene Ratification zuerthcilen, um, so vlcl es unsere Verhäitnissc großen Zieles hinzuwirken.

Gerade unt dcswillen müssen Wir es aber flir wichtig halten,bald

gestatten, auf die schnelle Erreichung des Wir schäßen Uns glücklich, bei der Entscheidung dieser großen Frage

auf die stets bewährten ächt deutschen Gesinnungcn der vcrshrten Versamm- ltzng der Abgeordneten zählen zu können, und fügen nur noch dcn Wunsch !)thzu, das; dteselbe, so vtcl es die Wichtigkcit des Gcgcnstandcs gestattet die Verhandlung desselben beschleunigen wvllc,

Braunschwcig, den 8, August 1849. Herzog!. Braunsch.-Lüncb. Staats-Ministcrium. von Schleinitz.

WUHLUUD.

Oesterreich. Krakau, 6. Aug. (S chl'es. Ztg.) Gestern

ist rer Gcsaykae der frayzösisclwn Republik am rusfischen Hofe, Ge- ;n'ral Lamorrcu-rc, ber scmcr Durchreise nach Warschau hier ange- ommen.

Briefen aus Lemberg zufolge, sind daselbst seit einigen Tagen

zahlreiche Verhaftungen vorgenommen worden, über deren Veran- la1sung nichts versauter. chcmaligc Reichstags-Abgcordnctc 1)1'. jm'. Florian * iemialkowski ])1'. Karl Sznajdcr, Z , von 1846.

Unter dcn Verhafteten befinden sich der

Hubrych und andere po1itiscl)c Gefangene

Agram, 4. Aug. (SüdslaVische Ztg.) Ter hiesige

Banalratl) berathschlagte heute über den Auftrag S1*.Excclleuzdes Bau, die octroyirte österreichifche Reichs-Verfassung vom 4. März hier im Lande zu publiziren. Anbetracht, da felge uicht dic 5) achtvollkommen'heit besitze, Patente odcr Resolutio- mn,

Lande zu publizircn und in Wirksamkeit zu sech, an Se. E ccllcn H„cn Van bezüglich der im geschlichen Wege cinziq nnd alleiä möcxé itchen Art einer solchen Publication * Nothwendigkeit der Einberufung des Landtages, als dcs allriniqcn gescßlrchen Organs, dem eine solché Publication im Sinne unsércr bcstehxnden Constitution zusteht, l)inzuwciscn. von Herrn „Ivan Kukuljcvic gestellt, von ?))kcl)rerc11, darunter [*c- sondcrs grundlick) von dem Präsidenten Herrn Emcrick) von Lentulaj, Widerspruch angenommen. sentation an Se. Excellenz den Bau sind die Herrcn Mitglieder des Banalrathes Ivan Kukuljevic (dcr Antragstcchr) und Piskorec beauftragt. ihre Reise in das Hauptquartier des Bau antreten.

' . Der l)ol)e_Banalratl) beschloß in er 1111 Smne der in Kraft bestehenden Landesge-

1vclcher Art immer, auf seine eigene Vcrantwortlichkcir im

zu repräscntircn und auf die

Die Motion wurdc

des hohen Banalmthks, bcfurwortct und einstimmig ohne Mit dcr Ueberbringnng dicser Reprä-

Sic werden in den ersten Tagen kommender Woche

Kronstadt, 23- ZUM (Kronst. Ztg.) Kaum hatta'n die

Szekler den Abzug der Kaiserlich russischen Armee vernommen, so