Vorauszuschicken ist zunächst, daß wir dem Wortlaut des Auftrags aemäß es als unskre Aufgabe ansehen mußten, nur die bautechnischen Einrichtungen, welche die Verminderung der FeuerSaefabr in Theatern bezwecken, in Betracht zu ziehen, nicht aber Vorschläge, welche lediglich Verwaltungswaßregeln behandeln _ wie sie von der genannten Spezialkommission vermischt mit Vorschlägen für die bauliche Einrichtung gemacht worden find _ einer weiteren Prüfung zu unterziehen. Wennschon wir uns nun nicht in der Lage sehen, uns Kennt- niß zu verschaffen von dcn1Jnha11 der zur Zeit überhaupt bestehenden baupolizeilichcn Vqrschmsten, welche sich auf die Feuersicherheit der Theater beztehen, so gestattete doch die Un- vollständigkeit und Unzulängkchkeit der zum Beispiel für Ber- lin gültigen Vorschrifxen emey Rückschluß zu ziehen auf die Lage dieser Frage im AUgememen.
Die Baupolizeiordnung für die Stadt Berlin beschäftigt sich nur in 2 Paragraphen mit der Anlage und Einrichtung von Theatern:
_§. 29. _ Entfernung von feuergefährlichen Gebäuden:
In der Nähe von Theatern und ähnlichen, besonders seusrgefädrlichen oder zur Aufbewahrung größerer Vorräthe leicht brennbarer Stoffe bestimmten (Hsdäuden bleibt es dem Eimessen des Polizei-Präsidiums vorbehalten, eine Entfernung von 4 Ruthen (15,1111) für die nachdarlich zu erdauenden Gebände zu verlangsn. Zn größerer Nähe zur Zeit schon bestehcnde Wohngebäude dürfen auf derselben StMe wieder aufgeführt werden. Andererseits dürfen die Theater 2c. nur in einer Entfernung von 4 Ruthen (15,1 111) von anderen Gebäuden und von der nachbarlichen Grenze neu errichtet werden. Eine geringere Entfernung ist zulässig, wenn die in Rede stehenden Gebäude vollkommen feucrsicher erbaut werden. Eine leichtere Baumt kann unter der Bedingung des Abbruchs oder des, den aUgemeinen Vorschriften entsprechenden Umbaues nach dem Ermessen des PolizeiWräsidiums gestattet werden.
_ F). 3 der Ersaß-Verordnung und der Zusatzbestimmunaen zu §. 30. _ Jn Theatern sind aÜe Treppen unverbrennlich, höchstens 60 Fuß (18,8 111) von einander entfernt, mit ge- wölbtcn Vorfluren und AUstritten im Dach anzulegen, welche nur mittelst eiserner, nach der Treppe fick) öffnende, durch ihr eigenes Gewicht zuschlagendsr Thüren zugänglich sind.
Außerdem Enthalten die inzwischen _ unterm 29. Juni 11. Js. _ erlassenen, aÜgemeinen ort2polizeilichen Vorschriftcn über die Feuerpolizei 111 den Theatern Be1lins, welche im Wesentlichen sick) auf Verwaltungsmaßregeln beziehen, noch einige Anordnungen, welche die banliche Einrichtung der Theater betreffen, und zwar:
]. Yügemeines.
1) Die Feuerlöscdeinrichtungen sind nach Maßgabe der
Anordnung der Feuerwehr herzustelLen und zu erhalten. 1 Erleuchtung und Heizung.
1) Im Bühncnraum, in den Garderodeb, Magazinen, im Malersaal und in den sonstigen Wcrkstättcn dürfen nur un- beweglickée Gasarme verwendet wexden.
2) Sämmtliche Flammen 11'11d durch Drahtkörbe zu schüßen 1111d mindestens 90 cm von darüber liegenden Decken- konstruknonen (ausschließlich Wölbungcn) bezw. Holzwerk ent- fernt anzx1bringen; außerdem ist ein geniigend großer Schuß- deckel zrmschen Flamme und der ckcker liegenden Decke bezw. dem Holzwerk, mindestens 15 cm von dem leßteren entfernt, herzusteüen. Holzwerk, welches sich seitlich von den
lammen in einer geringeren Enxfernung als 60 0111 befindet, it durch E1senblech in der Art zu schüßen, daß zwischen di sem und dem Holzwerk die Luft zirkuliren kann.
3) Die untersten Flammen der Coulissenbeléuckztung müssen noch mindestens 1,20 m über dem Podium liegen.
4) Die Soffittenftammen sind nach a|1en Seiten vol]- ständig in der Weise zu schÜJen, daß kein Theil der Schutz- hüUe durch die ausstrahlende Wärme erhivt wird. . . . .
8) Die (HaHleitung ist so einzurichten, daß das (Has zum Bühnexiraum mit den zugehörigen Räumen und zum Zuschauer: raum ]e eine gesonderte Zuleitung erhält, welche jede für sich außc1halb des Theaters abgesperrt werden kann.
9) VU Luftheizungen sind die Ausströmungsöffnungen, in deren Nähe le1cht brennbare Gegenstände weder zu lcgen Wch zu steüen s111d, 11111 feinmaschigen Drahtnesen zu ver: c en.
10) Sofern die Heizung der Wcrkstätten und Garderoben durch Oesen erfolgt, dürfen nur Kachelöfen verwendet werden, deren Fcuerunasöffmnmen durch eiserne Schutzgitter oder Blechfch1rn1e besonders zu schützen sind.
11) Die Heizung der Magazine ist verboten.
111. Besondere Bestimmungen für das Bühnenbaus.
1) Das_Bül)nknha116 muß von massiven, feuersichercn Wänden mtt Ausnah111e der Prosceniumsöffnuna um- schlossen sein.
2) Die Prosceniumsöffnung muß durch einen Metal]- vorbang geschlossen werden können, welcher nur während der VorsteU1111g und wiihrend der Provyn _ soweit 26 zu diesem Zweck erforderlich _ nufaezogen werden darf.
3) Sämmtliche Thür: oder sonstige Oeffnungen, welche das Vühncnhaus 1mt den sonstigen Räumen des Gebäudes verbindey, smd fcuerficber zu verschließen. Diese Verschlüsse fdüllrfen s1ch nur nach außen öffnen und müssen von selbst zu- a en.
4) Die Manazinirung von Theatergegenständcn ist auf der Bühne selbst, unter oder über dcrsclben, unter oder über dem Zuschauerraum verboten.
11) Die Fenster der Garderoben gittert sein.
17. Bestimmungen f_ür das Zuschauerhaus.
2) . . . . Die Tre pen find auch an der Wandseite mit festem Geländer zu ver eben. _
3) Alle Thüren müffen nach außen aufschlagen.
_4) Etwaige NothauMänge smd mit deutlicher Schrift (116 1olche zu bezeichnen, der Verschluß derselben darf nur 111 cmem einzigen oberen Schubricgel bestehen, welchcr an der Innenseite der Thür in bequemer Hö e anzubringen ist.
5) Für die Garderobe des Pu likums sind besondere Räume zu bestimmen, welche die Verkehrswege in keiner Weise hmdcrn. Das Benuven der Gäu e und Ausgänge zum Auf: händen oder zum sonstigen Unter ringen von Garderobe ist unstanhaft.
7) _Die Zugänge zumDa boden find durch eiserne Thüren abzuichl1eßen„welche von selb ufallen.
Datz!) d1ese nachträ lichen eslimmun n smd nun zwar für Berlm die bestehen en Vaupolizeivor christen in eini en wesentlichen Punkten ergänzt; es md aber bei Weitem nicht voUständig alle Anordnungen 111 etracht gezogen, welcbe nach unserer Ansicht in bautechnischer BeÉebunH bei der Anlage und Einrichtung von Theatern zur erme dung der Feuers-
dijrfen nicht ver-
aefahr berückfichtigt werden müssen; namentlich ist dies der Fall betreffs der Vorschriften über die Anlage der Treppen und AUSgänge für das Publikum. Da nun mit Sicherheit anzunehmen, daß _ wenn überhaupt _ so "ebenfalls in weit geringerem Maße, als in Berlin, in den rovinzialstädten Sorge getragen ist für geeignete Schußmaßregeln der Theater gegen Feuersgefahr, so scheint es bei der Wichtigkeit der Sache nicht länger aufschiebbar, VerbesserungSvorschlägen in dieser Beziehung näher zu treten.
Die Statistik der Theaterbrändc, wie fie A. Fölsch in seinem Werk: „Theaterbrände und die zur Verhütung der- selben erforderlichen Schußmaßregeln“ _ giebt, beweist, daß die von Jahr zu Jahr zunehmende Zahl der Fälle, in denen Theater durch Feuer zerstört werden, 11icht allein bedingt ist durch die Vermehrung der Theater überhaupt, sondern namentlich dadurch, daß in einer dem Fortschritt der Technik entsprechenden Weise für die Verminderung der Feuersgefahr nicht gesorgt ist, vielmehr in der Regel die nothwendigen Maßregeln zur Erreichung dieses Zweckes vernachlässigt" worden sind. Nach 2c. Fölsch3 Angabe entfallen von 516 überhaupt bekannt gewordenen Theater- bränden 426 auf die neuere Periode seit 1761, und seit 1871 durchschnittlich 13 auf 'edes Jahr. Abgesehen von den materieÜen Verlusten _ Zölsch berechnet den Bytrag derselben für die leßten 30 Jahre auf nicht weniger als 250 Millionen Mark _ sind es namentlich die beklagenswerthen großen Verluste an Menschenleben, welche dringsnd Verbesserung der Schußmaßregeln gegen Feuersgefahr fordern. Die Fäue, in denen der Brand während der Vorstellung entstanden ist, sind viel häufiger, als in der Regel angenommen wird. Unter 289 FäUen, für welche die Lit des Beginnes des Brandes über- haupt sich hat ermitteln la en, befinden sick) 36, also 12,4 Proz., in denen das Feuer während der Vorstellung außgebrocden ist und mehr oder weniger große Verluste an Menschenleben herbkigeführt hat. Katastrophen, wie sie in Quebec 1846, KarlSruhe 1847, Brooklyn 1876 und neuerdings 111 Nizza stattgehabt haben, fordern dazu auf, das; jede?- mögliche Mi'tdtel angewendet werde, um ähnliche Vorkomnmiffe zu ver: 11121 211.
Wir sind deshalb der Anfiedt, daß alTe Veranlassung vorliegt, die bestehenden, baupolizeilichen Vorschriften zu ver- schärfen und zu ergänzen.
In erster Linie ist dabei Sorge zu tragen, das; die nöthigen Maßregeln zum Schuß von Menschenleben getroffen und mit Strenge durchgeführt werden. Hierzu sind besondere); zu rechnen die Anlagen der Korridore, Treppen und Aus- gänge, sowie die Einrichtungen 311111 sicheren Abschluß der Menschen gegen den Heard des Feuers.
In zweiter Linie sind die Anordnungen zu berücksichtigen, welche den Schutz der Nachbargebäude bezwecken. Hier handelt es steh im Wesentlichen um die Lage der Thcatcr zu den Nachbargebäuden.
Zn dritter Linie endlich stehen die Maßregeln zum Schuße der Theatergebäud an sich, um deren voÜständige Zerstörung zu verhindern „x'iHierbei kommt nan1c11t_licl1 die Art der Konstruktionen und Einrichtung der Feuer1ö1ch-Apparate 111 Betracht. Bestimmx- oksyulirte daupolizeilichs Vorschriften unter Angabe von 3 en“* und Maßen zu entwerfen, schien uns nicht möglich, ns-Rpxr nach unserer Ansicht dabei nöthigen Mitwirku 9 v'- _ uerwehr- und Bühnentechnikern vorzugreifen. Wie bei d „,' Fassung des oben ungeführten Paragraphen _ 29 _ der Bc-rliner Baupolizeiordnung, bc- treffend die Entfernung der Theater von Nachbar- nebäuden, wixd auch bei einer 111311111 Bearbcxitung aÜgemcincr Pol1zeworschr1sten den Behörden für die Entscheidung in 1eden1 einzelnen Fall ein ziemlich weiter Spielraum ge- lassen werden müffen; namentlich bei den nothwendiaen Veränderungen in bereits vorhandenen Theatcrti. Als 1111111schen6werth aber ist zu bezeichnen, daß die Vorschriften 111ög'l1'ck1st bcstimmt und al1gen1ei11 gültig forn111li1twc1de11, wemgstens betreffs der zur Sicherheit des Publiknms dienen- den Anordnungen. Die Ausarbeitung dieser Vorschriften dürfte, cincr Spezialkommission zu übertragen sejn, in welcher _ 11116 gesagt _ nebcn Architekten, auch Feuerwehr: und Bühnenteckyniker vertreten sein müßten.
Wir haben indes; nicht unterlassen, in der Anlage ein mögl1chst voüständiges und überfichtlici) geordnetes Verzeichnis; von a_l1e11 denjenigen Anordnungen a11fz11slcl1en, welche in 111111- tcch11i1cher Beziehung zum chck der Verminderung der Feuers- gefahr in Theatern in Frage kommen können, und im Ein- zelnen Erläuterungen hinzugefügt, wclche geeig11etsei111nöchte11, dxn Baathungcn _der _Spczinlkmnmisfion als Unterlage zu dienen und den Ab1chlun derselben zu fördern und zu erleich- UM: Dabei wird es sick) eventuell empfehlen, den der Kom: 1111111911 zu crthetlenden Auftrag aUSzudebncn auf die Forum- l1_ru11g allgemein aültiger Verwal!unasoorscbriften, betreffend d1e Behandlung, Unterhalt1111g und Kontrole der zum Schutz dex Theater gegen Feuersgesahr dienenden Einrichtungen, so- 11112 d1e Vorscbnstcn, welche geeignet find, die Entstehung eines Brandes überhaupt zu verhüten.
Königliche Akademie des Bauwesens. Herrmann.
Zusammenstellung dor Anordnungen und Einrichtun cn, welche in bautechnischer resp. baupolizcilicFer Beziehung zur Verminderung dedr. Feuersgcfahr 111 Theatern 1211211.
_ ]. Betreffend die Lage der Theater.
Größere Theater find auf freien Plätzen in möglichst großer Entfernung von Nachbargebäuden aufzuführen. Nach „I). 29 der Baupolizeiordnung für Berlin sind Theater: neubamxn 15,1111 von anderen Gebäuden und von der 11achbar11che11 Grenze 311 errichten. Eine geringere Ent- fernung ist dabei zulässm. wenn die Nachbargebäude vol]- kommcn feuerficher erbaut smd. (Nach der Polizeivorscbnft für Paris genügen 3 m Entfernung, wenn die Nachbar- gchäude Brandmauern habxn). Beim Neubau 11einerTh-ater erd der. Zusammenbau m1tNachbarhäusc1n zu gestatten sein, wxnn 11111reiche11d starke Brandmauern aumeführt werden. Em Mmimalmaf; von 25 cm _ wie es die Pariser Polizei- verordnung vorschreibt _ wird fich dabei zur Annahme empfehlen. Die wünschenswerthe Höhe der Brandmauern über Dach giebt Fölscb auf 2 m an. Ein -geringeres Maß, exwa 0,50-060 111 dürfte genügen. Wenn Nachbargebäude voryanvener Theater nur durch schmale Gassen oder Höfe von den elben getrennt find, sq empfiehlt sich vorzuschreiben, daß alle gegen das eater h1nausgehende11 Fenster- und Thür- öffn11ngen der Na barkäuser durch eiserne Laden oder Ja- lo1111en verschließbar se 11 müssen.
11. Betr1ffcnd die Konstruktion der Theak-xr im Allgemeinen.
Die Umfaffungs- und Scheidewände smd masfiv von Mauerwerk auszuführen. Die Zwischendecken find, soweit thunlicb, feuerficher herzustcnen, namentlich alle Korridore zu überwßlben. Für die Dachkonstruktion ist Eisen zu wählen, und'd1e anenduna von Holz thunlichst zu vermeiden. (Die Pariser Baupolizeiordnung schreibt auch für den Plafond Über „dem Zuschcxmrraum eine feuerfichere Konstruktion aan: 1n E1Fe11 und GWS vor.) Soweit Holz überhaupt bei Kon- sxrukt1onsthe1len _ zur Anwendung kommt, empfiehlt es s1ch, daffclbx 11111 Jlammenschußmitteln zu imprägniren. 'ersuche, d1e 1mt xmcm solchen Präparat _ von Fölsch m Franmrt a. M. M vergangenen Jahre 111 Berlin ange- stxÜt smd, haben ein sehr günstigeH Resultat ergeben. Wenn du». Anwendung desselben für Coulissen, Requisiten und Garde- xobestückß auf _ vielleicht berechtigten _ Widerstand gestoßen 1st, so hmdert dock) 11ic1)t_s, dies Mittel zum Jmprägniren von hölzernen Konstruktionstyeilen zu verwenden.
111. Betreffend die innere Einrichmng der Theater.
Der Zuschauerraum einerse'its, die Räume für das Theaterpersonal andererseits müssen von der Bühne durch Brandmanern getrennt werden. Die darin befindlichen Thüren smd vqn Eisen mit selbstthätigem Verschluß anzu 1rd11en.
D1e Bübnenöffnung muß durch einen eisernen Vorhang zu schließen sein. ist von mehreren Seiten bestritten. Er ist aber zweifellos das vorzüglichfte Mittel, um die Panik des Publikums beim Aus- bruch eines Feuers auf der Bühne zu verhüten. Eingezogenen Erkund1gungen nach hat ein solcher Vorhang in neuerer Zeit im Hof-Theater in München und im neuen Theater zu Frank- furt a; M. vortreffliche Dienste geleistet. Er verhindert zudem das Emdrmgen von Rauch in den Zwischenraum, während, wenn er fehlt, von dcr starken Luftströmurig Über dem Kronen- leuther die Feuergase in den Zuschauerraum hineingezogen wer en.
Die Verbindung von Dekorationsnmgazinen- mik den Theatern ist zu vermeiden und die Anlage von Dienst- wohnungen in densc-lden tlzunlichst einzuschränken.
Ganz besondereSorgfalt ist auf die Anlage der Treppen, Korr1dorc und AuBgänge zu verwenden. Die Treppsn müssen feuerftcher erbaut Und unterwöldt, mit graden Läufen ohne Wendelstufen angelegt und mit starkem Handgeländer auf 11e1den Seiten versehen werden. Was speziell die Treppen für das Zusckaue1ha11s anlmmt, so ist zu bemerken, daß sie lcicht fmddur und so apz11lcm*11sind, daß das Publikum möglichst in radialer Richtung das Theater verläßt und beim Ausztritt un- mittéldar ins Freie gelangt. Für die Breite der Treppen verlangt die Pariser Vaupolizci = Ordnung als ge: g-Zringstes Maß für dis oberen Laufe 1,5 111, für die unteren, entsprecheyd der größeren Zahl der hier zusammenströmenden Theaterbemcher eine angemessene Verbreiterung. _ Für die Breite der Gänge 1111 Parquet, sowie für die Gesamnttbreite der AUHgänge nach dem Korridor wird ein bestimmtes Maß vorzuschreibkn sein, welcheH zur Zahl der Plätze im Verhältniß stehen muß. (Die Baupolizei-Ordnung für Paris verlangt aÜgemein entwedcr einen Mittelgang von 1,30 111, oder 2 Seiten- gänge von 1 m Breite und für die Außgänqe auf die Korri- dore [möglichst nahe dem A11Sga11gSvestibs'1le] cine Gesammt- breite von 6 m). _ Die Korridore in allen Rängen sind aus-
„.- reichend breit anzulegen und dürfen nicht zugleich als Gmderobe "dienen. Diese smd v1eln1ehr unmittelbar neben den Korridoren
und so anzulogen, daß jede Gegenströmung vermieden wird. _ Dic Thüren sän-mtlicbcr Llusgänge müssen nach außen aufschlagen. Sind die Thürcn zw.ifl1"1glich, so mus; der fest- stehende Fijiael auf 11 öglichst leichte. Weise zu öffnen sein. Die Parisxr Vorsch1ist€11 vcrlangsn für die Gesammtvreite der Yußgängc auf die Sjraße 6 111 pro 1000 Personen, für je 100 mchr 0,60 111 Verdreilcrung. Fölsch giebt 311 dem gleichen Zweck 2111Vreite für 500 Personen, für je 100 mehr 35 0111 Verbreiterung an. Er betrachtet dabei als masmebend, daß das Haus unter gewöhnlichen Verhältnissen in 4-41/._, Minuten sich müsse entleeren können.
Die Aus,ä11ae und Treppen sollen ferner möglichst obae= wandt von der Bühne anaelcgt werden, so daß das Publikum deim 2111611111ch eines Brandes nicht gezwungen wird, sic!) dem Feuer zu nähern, sondern _ sich von demselben cntfcmend _ ins Freie gelangt.
Die Fenster dürfen iiberall nicht vemittert skin. Nach der Pariser Polizeiverordnung sollen obne Rücksicht auf das Aussehen 1111 den Seitenfronten und 111 den inneren Höfen der Gebäude cisemc Leitern angebracht werden, die dem Publikum im Falle der Noth das E1111veichc11 erleichtern.
Alle Zugänge zu den Dacl,böden sind durch eiserne Thiircn abzuschließen, welche von selbst zufaUen.
Die Gasleiiung ist in 3 selbständige Gruppen für Zu- schauerraum und Zubehör, für die Bühne und fiir die Verwaltungsränme zu zerlegen. Als Material für die Rohr- 1911111111111 darf nur Eisen zur Verwendung kommon. Die Gasannc sind, so viel zulässia, unbeweglich anzulegen. Jm Uebrigen cs. die allgemeincn ortspolizeilichen Vorschriften Über die Feuerpolizei 111 den Theatern Berlins vom 29. Juni dJ. 11111111.1, 2, 3 und 8. Die Pariser Vorschrift verlangt außerdem, daß die Coulissen-Veleuchtuwg mit nach unten bren- nenden Flammen und mit Gittern umgeben werden sol]; scr- 11er, daß die Leitungen für elektrische Beleuchtung, welche im Falle eincr Unterbrechung sehr hohe Tenweraturen annehmen, 111 unverbrcnnvarcn Haltern isolirt sein sollen.
Für die Heizungen sind Centralanlagen zu wählen. Eiserne Oefen sind unter allen Umständen zu verbieten. «1. die cben genannten Vorschriften für Berlin vom 29. Juni 11. J. 811!) U. 9, 10.
Die Theater sind mit Wasserleitung von hohem Druck in allen Theilen auszustatten. Wo der Druck nicht groß genug ist, ,11111 die höher Nelegenen Theile des Gebäudes zu erreichc11,s111d 11111 Dach eservoire von au61c1chendem 11- Ylt, evc11tuel!_ auch sogenannte Kompressoren anzulegen. “e «tandhähne smd in hinlänglicher Anzahl und ein Theil der- selben möglichst nahe den Treppen anzulegen, damit die Lösch mannschaft thunlicl-ß lange auf ihren Possen ausharren kann. Die mehrbezeichncten Vorschriften vom 29. Juni 11.3. be- stimmen nir Berlin, daß die ,euerlösapcinrichtungen nach Maßgabe der Anordnung der Abt eilung für Feuerwehr her: zustellen und zu erhalten find. Es erscheint wünschenswert!» daß bestimmte Prinzipien in dieser Beziehung festgestelu
werden.
Gegen die Anlaae eines sogenannten Vühnenregens haben sich viele Stimmen neltend gemacht. Er ist indes; in mehreren Theatern (z. B. München, Gotha, Yanksurt a. M.) ausgeführt und hat m einigen öUcn gute 'enste eleistet.
Gerechtfettigt ift vieneicht der orwurf, daß der pparat
Die Nützlichkeit eines eisernen Vorhanges.
schwer zu dirigiren ist, das Wasser also nicht gerade die
Stelle trifft, wo es zur Wirkung kommen soll. Dagegen bietet der Apparat den Vortheil, daß er selbstthätig weiter fungirt, wenn bereits die Löschmannschaft vor dem Feuer aus dem Innern des Gebäudes sich hat zurückziehen müssen. Daß dieser Apparat nicht regelmäßig gsprobt werden kann, ohne durch die große Menge ausströmenden Wassers im Bühnenbause Schaden anzurichten, ist freilich ein Uebel- stand. Zu bemerken" ist aber, daß _ wenn die Rohrleitungen aus Kupfer hergestellt sind, ein Zuroslen der feinen Oeffnun- gen nicht zu befürchten steht. Ebensowenig ist wahrscheinlich, daß durch Staub oder auf andere Weise die Oeffnungen in dem Maße verstopft werden könnten, daß das Ausströmen des Wassers dadurch verdindertwsrden könnte. Hiermit sind die wesent1ichsten Punkte berührt, welche betreffs der bautechnischen Anordnungen und Einrichtungen zur Verminderung der cFeuersgefahr in Theatern zur Sprache kommen können. 5213e1ch1311 Einfluß eventueÜ die Einführung der ausschließlichen Beleuchtung durch elektrisches Licht in Bezug auf die vorlie- e11de Frage aueZÜben wird, läßt sich zur Zeit noch nicht Über- ehen. Bemerkt sei noch, däsz 61116 Trknnung der Vorschriften nach den in dem Gutachtsn bezeichneten 3 GesichtSpunkten nicht wohl möglich sein wird, weil die nothwendigen Maß: regeln für den einen und den andern Fall in einander Üder- greifen. Es Wird indeß nicht schwer sein, nach den gegebenen Erläuterungen in jedem (111311111311 FaUe die unerläßlichen Be- dingungen genau zu bezeichnen. Königliche Akade111ie des Bauwesens. H e r r m a 11 11.
Der Minister des Innern hat an den Poliz11=Präsidentcn
von Madai nachstehende Verfügung erlassen: Berlin, den 12. Dezembor 1881,
Mittelst diesseitigen Erlasses vom 18. November d. Z. sind Ew. Hochwodlgedoren ersucht worden, die Einrichtungen der hiesigen öffentlichen Theater und ähnlicher Loka- litäten hinsichtlich ihrer Feucrgefährlichkeit nach den Seitens der Akademie des Banwefens aufgesteüten aüge- meinen Grundsäßen einer Revision zu unterziehen, auch nach dem Vorschlage der gedachten Ykademic die Bildung einer mit der Berathung der Maßregel zum Schuße des Publi- kums gegen FeuerSgefahr zu beauftragenden Spezial-Kommis- fion für die Stadt Berlin in Erwägung zu ziehen und her- beizufüdren.
Die inzwischen eingetretene erschütternde Katastrophe im Ring-Theater 111 Wien giebt mir Veranlassung, Ew. Hock)- wohlgeboren auf das Dringendste zur Pflicht zu machen, die angeordneten Revisionen schleunigst durchzuführen und auf alle hiesige Theater und ähnliche Lokalitäten ohne irgend welche Ausmahme zu erstrecken. Ich erwarte, daß Sie je nach dem Befunde und nach der durch die Konstruktion der betreffenden Gebäude bedingten Möglichkeit sofort die als erforderlich erkannten Maßregeln zum Schutze des Publikums anordnen werden, insbesondere was die Feuerlösch-Einrichtun- gen, die Anlagen der Korridore, Treppen und A11sgä11ge, die Ein- richtungen zum sicheren Abschluß-der Menschen gegen den Hecrd des Feuers, die (HaEeinrichtungen im Jtmern des Gebäudes und die gesonderte Erleuchtung der Zugangsräume betrifft. Die bei dem Vrandunglücke im W1en2r Ring-Theater ge- machten Erfahrungen haben indeß ergeben, wie leicht im Augenblicke der Gefahr die gehörige Anwendung der bestehsn- den Schußmaßregeln verabsäumt oder unterlassen Mrd. Ew. ?ochwohlgeboren werden daher ihr besonderes Au enmerk daran zu richten haben, in welcher Weise die Ausi'1hr11ng der zur Sicherheit des Publikums getroffenen Einrichtungen sichergestellt und kontrolirt werden kann. Es erscheint er- forderlich, daß vor demYVeginn jeder Theater: 2c. Vorstellung konstatirt werde, ob die angeordneten Schuß: und Sicherheits- Apparate sich in dem gehörigen Zustande befinden und ob die in dieser Beziehung getroffenen Maßregeln 3111“ Aus- führung gelangt sind. _ Ferner ist dafiir zu sorgen, daß gc: eignete Personen ausschließlich dazu bestimmt werden, während der Zeit, in welcher die betreffenden Ränme dem Publikum geöffnet sind, die angeordneten Schußmaßrcgeln zur Hand haben und fich während dieser Zeit an derjenigen Stelle aufzuhalten, wo die Maßregeln zu ergreifen, also 1110 z. B. der betreffende Schußapparat 111 Bewegung zu setzen ist. Hierbei kann ich nicht unbemerkt lassen, daß anscheinend die in den hiesigen Theatern, neben den gewöhnlichen angevra tcn außerordentlichcn AUSgänge 111cht überall für das ublikum leicht zu erkennen und aufzufinden sind.
Bei der hohen Wichtigkeit der Sache für die Sicherheit der gesammten Einwobncmcbnft der Restdcnz kann ich 11icht umhm, mich an Ew. Hochwohlgeboren persönliche Verantwort- lichkeit in dem Sinne zu wenden, daß die Durchführung der in Rede stehenden Maßregeln mit der größten Sorgfalt und Strenge geschehe. Ueber die Ausführung des gegenwärtigen Erlasses sehe ich Ihrem gefälligen Berichte crgebenn entgegen.
Der Minister des Innern. von Puttkamer.
Personalveränderungeu.
Königlläx Preußische Armee.
Ernennungen, Beförderungen und Verse unqen. Jm aktiven Heere. Berlin, 8.Deze111ber. Érkx. v. ecken- dorff, Rittm. vom Ulan. Regt. Nr. 6, unter 11tb111d. von dem Kommando als Adjut. bei dem Generalkommqndo des 7111. Armee- Corps, dem Regt. agarc irt. v. Kröcber, R1tt1n. voni 111111311011. Nr. 15, 111 das Ulan. ' egt. Nr. 9 verseyt und zuglctcb 111 scmem Kommando als Adjut. von der Kar“. Div. des 217.21rmec-Corps zum Generalkommando des 7111. Armce-Corps übergetreten. v. Oervcn, Rittmeiktcr nnd (FOcadr. Chef vom Ulantn-Rcmmcnt Nr. 11, 1118 Ab 11111111 zur Kavall. Div. des 37. Armee-Corps komman- dirt. Baron v. Schwarvcnberg - Hobclgndsbersß, Pr. Lt. vom Garde-Hus. RUF?" unter Beförder. um R1ttm. und *,scadr. Chef, in das Ulan. e 1. Nr. 11 ver eßt. Herzog Johann Albrecht von Mecklen urg-Scbwcrin Hoheit, Pr. 21.11 ]- auit-o des Garde-Hus. Reg“, unter Bclaff. s ]- amta deo Jager- Bats. Nr. 14, in das Garde-Hus. Reqt. einrqngirt. v. Vincenti, Königl. bayer. Sec. Lt. a. D., zulevt m dorttgen 3. Jeld-Art._Re t. in der preu . Armee, und zwar als Sec. Lt. mttPatent 11911121. o- vember 187 , im Feld-Art. Regt. Nr. 23 angesteüt.
Abschiedsbewilliaun cn. Im aktiven etre. Berlin, 8. Dezember. Bothe, Sec. 1. vom Inf. chx. r. _70, 1mt Pcns., Siy, ?eug-Lt. vom Art.,Dcyot zu Coblenz. 11111 Pen1.'nebst Aus- sWt au Ansteüung im Cwildtenst und seiner btsber. Un1f., der Ab- chied bewilli t. „
. Jm eurlaubtenstande. Berlm, 8. Dezember. Ltebricb, Sec. Lt. von der Landw. Inf. deo Res. Landw. Regis. Nr. 33, der Abschied bewilligt.
U11. (Königlich Württembergisäjes) elrmee-Corps.
Ernennungen, Beförderungen und Versexzungen. Jm aktiven Heere 5. Dezember. v. Donat, Pr. Lt. im Inf. Regt. Nr. 122, in das Inf. Regt. Nr. 126, Haag. Pr. Lr. im Inf. Regt. Nr, 126, in das Inf. Regt. Nr. 122 versetzt.
Abschiedsbewilligungen. J'm akttven Heere. 5. De- zember. Frhr. v. Palm, Sec. Lt. tm Ulan. Regt.Nr. 19, Hoff- mann, Sec. Lt. im Jnf.Regt. Nr. 126 behufs Uebertritts in Königk preuß. Dienste der Abschied bewilligt. _
Im Beurlanbtenstande. 5.Dezember. S1gel,Sec.Lt. von der Landw. Inf, des Res. Landw. Bats. Nr. 127, behufs Aus- wanderung der Abschied Hewilligt. _ _
Jm Sanitäts-Corps, 5. Dezember. 1)“. Le1s1nger, Ober-Stabsarzt ]. Kl. und Regis. Arzt 1m 1119111; Regt. Nr. 18, der Abschied mit Pens. und mit dar Unif. des Samtats-Cords herv1111gt.
Herzoglicl) Braunschweigistbes Kontingent.
7. Dezember. 1)r. Henking, Assist. Arzt 2. Kl. im Hus. Regt. Nr. 17, zum Asfist. Arzt 1. Kl., m1t Patent vom 7. DLzember er., befördert.
Yiehtamtliäjes. Deutsches Reich.
Preußen., Berlin, 14. Dezember. Se. Majestät der Kaiser und König nahmen heute den Vortrag dss Wirk- lichen Geheimen Raths von Wilmowski entgegen.
_ In der nnter dem Vorsiße des StaatS-Ministsrs von B01111ch9r am 13. Dezember abgehaltenen Plenarsißung des VundeSrathI wurden zunächst die Vorlagen, betréffend die For111 der Marschrouten für Kriegsvzrdältniffe, einige Aenderungm dW amtlichen Waarenverze1chniff€s zum Zoll- tarif, die Erhebung von Nachsteuer auß Anlaß des ZoÜanschluffe-Z der Unterelbe und die Z111affu11g fremder Schiffe znr deutschen KÜstenfracknfahrt, den zuständigen Ausschüssen überwiesen. Ueber mehrere Gesuche um Zulassung zur Schifferprüfnng wurde gemäß den Anträgen der Aussch11ffe Beschluß gefaßt und Über einen aus diesem Anlaß gesteUten Antrag der Ausschüsse, be- treffend die Vereinfachung des bei der Behandlung derartiger Gesuchs künfti zu beobachtenden Verfahrens, die Beschluß: fassung ausgebießt. Die Versammlung erklärte sich da- mit einverstanden, daß, Falls der Reichstag über die Vorlage wegen Erwerbung eines Vauplaßss für das Reich?:tagßgedäude die Anwendung des in §. 23 der Ge- schäftsordnung für den deutschen Reichstag vorgesehenen ad- gekürzten Verfahrens beschließen sollte, Namens des Bundes: raths hierzu die nach §. 25 der gedachten Gjeschäft30rdnung erforderliche Zustimmung ertheilt werde. Anf die Eingabe einer Handelskammer, betreffend die Einziehung der Reichskassen- scheine zu 5 und 20 916, wurde bsfchloffen, an dem dieserhalb gefaßtzn Veschlusse deS Bundesratds vom 25. Jam 11. J. festzuhalten. Schließlich wurden für die Berathungen im Reichstage mehrere Kommissarien ernannt 1111?) einige Ein- gaben den zuständigen Ausschüssen überwiesen.
_ Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen 111111 für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für das La11dheer und die Festungen und für Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
_Der Schlußbericht über die gestrige Sißung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage.
_ Durch Allerhöchste Kabinexsordre vom 13. d. Mts. ist der General-Lieutenant von Werken, Kommandant von BMW, 311111 Connnandeur dcr 29.Divis1011, und der Gsncral= Major von Winterfeld, bisher Commandeur der 9. Ka: vaUerie=Brigade, 311111 Komnmndanten von Berlin ernannt worden.
_ Ein Rappier, d. h. ein zuFechtübungen bestimmtes Instrument, ist nach einem Urtheil des Reichsgericht S, 11. Strafsenats, vom 21. Oktober 11. J., keine Waffe im Sinne des Sozialistengescßes, und es erstreckt sich somit das Verbot des Waffentragens beim kleinen Belagerungszustand nicht auf Rappiere.
_ Der Disziplinarhoj für 11ichtrichte rliche Be amte trat heute zu einer Sitzung zusammen.
Cassel, 1:1.Dezember. In der heutigen Sitzung des Kommunal-Landtaaes wurde ohne Debatte einstimmig beschlossen, dc11La11des-Direktor von Vischoffshausen, gemäß dem von demselben eingereichten Pensionimngsgesuche, in dank- barer Anerkennung der dem Kommunalverbande geleisteten Dienste untcr Bewilligung eines Ruhegehalts von jahrlich 5400 „111 sowie einer eventuell a11sei11e Wittwe zu zahlen- den Wutwcn-Pension von jährlich 800 „46 vom 1. Mai 1882 ab aus dem 10111n1u11a1stä11dischc11 Dienste zu entlassen.
Sigmaringen, 11. Dezember. Heute Mittag 111/211hr wurde der auf Befehl Sr. Majestät des Königs einde- rufc11e ?olenzollernsche Kommunal-Landtag, im Sivungs aa e des hiesigen Ständehauseq durch de11_ Königlwhxn La11dtags:Ko111missar, Regier1111g6=Präs1denten (Hr aaf, 111 herkömmlicher Weise eröffnet.
Bayern. München, 1:1. Dezember. (W. T. B.) Bei den heutigen Ernänzungswahlen zum Gemctnde: ratl) siegte die katholisch-konservat1vé Paxtei in 9 von 10 Bezirken mit 18 Bevollmächtigten gegen 2 Ltberale.
Sachsen. Dresden, 13. Deze111ber. (Dx. J.) _Die Zweite Kam mer verwies in ihrer heutigen S1s_ung emen Geseventwurf, betreffend Errichtung von Familnnaanrt- schaften an Lehrer, an die (HeseFebungsdcputation; Emo Petition der Stadt Zittau 111111 mgcgcnd um Emchtuna eines Landgerichts in Zittau wurde, nachdem mehrere laufivcr Abgeordnete sich warm für dieselbe verwendet, andere aber die gegen eine solche Maßreael sprechenden Bedenken hervorgehoben hatten, der Staatsregwrung ur Erwä ung überwiesen. Derselbe Beschluß wurde „nach 11rzer Deßatte gefaßt bezüglich einer Pet1t1on des Gemnnde-
rat a xu Plauen bei Dreaden auf Aufhebung der Bestimmung
in das 2 ch J. 23 der revidirten Landgemeindeordnung und J. 30 der revidirten Städteordnunq, nach welchen bei der von den Gemeinden erhobenen Einkommensteuex festes Diensteinkommen, Wartegeld und Penfion nur zu 4/5 m 2111- schlag zu bingen find.
Hamburg, 12. Dezember. (Ha111b.Corr.) Der Senat hat heute die Bürgermeisterwahlcn für das Jahr 1882 vorgenommen und für diesen Zeitraum den Bürgermeister
01. Weber zum Erßen Bümermeister' und den Senator Dr. Peters en zum Zweiten Bürgermeister erwählt. Der gegenwärtiyxc Erste Bürgermeister Dr. Ktrchenpauer koxinte nach abermaliger zwsijähriqcr Verwaltung des Bürger1ne1steramtes nick): Unmittelbar wieder gewählt werden.
_ Der Senat vcröffentlicht folgende Beka11ntma_ch11n g, betreffend den Anschluß der Unterelbe und e1r11x12r Hab1nburgischen Elbinseln an das Deutsche Zoll- ge iet:
Der Bundekratk) hat in der Sitzung vom 8. d. M. _beschldffen, daf; derjenige Theil der Untkrelbe, einschließlich dcr aus dem1clben befindlichen Clbinseln vom 1. Januar 1882 ab dem deutschen Zoll- gebiet angescdloffen werden soll, Welcher durch die nachstehend be- schriebenen beide11_ Zokllinikn begrenzt wird.
Am Ausfluße der Elbe beginnt die neue Zollgrenze bei den Ufer- Werken am Quarantainebafen von Cuxhaven an dem durch eine Zou- tafel bezeichneten Punkte im Anschlussc (111 die bisherige ZoUlinie und führt in geradkr Linie zum Westlichen Punkte des Kai1er Wilhelm- Koogs, wo sie sich mit der bisherigen ZoÜgrcnze wieder vereinigt.
Von Altmm läuft die neue ZoÜgrenze im Anschlusse an diE bis- kxerige von dem die Gemeindegrenze zwischen “21110101 und Neumühlen bezeichnenden (HerstSinL )(11. [611196 der nördliäysn Einfricdigung dcs Neumüdkcnkr Quais bis zu dem auf dsr Mitte 116116113811 durch eine Zolltafel bezeichneten Punkte und von Hier 111121 111 gerader Linie iiber den Quai und die Elbe bis zu dem am Ufer des Mühlenwärker durch eine ZoÜtafcl bkzcichneten Punkte. Von Hier aus läuft die ZoÜgrenze längst des Mstlickxn Ufers des KöhWrands bszw. der öst- lickysn Seite der in das ZoÜgebiet einzusckUiesxcudsn ElbinselnMiiblen- wärder, Waktersbof 1111d'Alte11wärd er, das Mühleniletk) und Köblfletl) iiberschreitend, bis zur südöstlichen Spiße 11011 Altenwärder. Sodann überschreitet die ZoUgrenze, indem sie fiel) am 11örd11chkn Ufer der Kleinen Kattwick binziedt, die alte Süder-Elbe und mündet bei dem mit einer ZoUtafel bezeichneten Punkte des Landnngsdmnines [181 dem NebenzoÜMnte zu Moorburg in die bisherige Zoligrenze.
Die bisherige ZoÜgrknze am linken Elbufer vom Landnngs- dumme beim NebenzoÜamt zu Moorburq “bis unmittelbar 011131111111) Curdaven und am r€chte11 Elbufkr VOM Neumiiblener Quai bis 311111 Kaiser Wi1helms=Koog wird mit dem Eintritt des Zollanschluffcs aufgehoben.
Das anzustdließende Gebiet gebört dem Grenzdezirk (111.
Vorsteheddes wird mit dem Bemerken zur öffent[ichen Kenntniß gebracht, das; die Vsrwaltung dcr Zölle und indirekten Abgaben in den dem Zollgebieke anzuschlisßenden Hamburgischßn Gebietstbeiserz, nämiixk) Finkenwärdkr (Hambqrgiscber Theil), Dradenan, Waltershof, M11111e11111ärder, Kleine Kaktwrck und was dsm a11hängig, anf Preußen übertragen ist. Die anzuschließenden Gedietßthkile gehören zum Ge- schäftsbezirk der Provinzial-Steuer-Direkkion 111 Hannover.
Die zollamtlich Behandlung der Waare11-Eir1-,A11§- und Durch- fukyr auf dem dem deutschen ZoUgcbiet angcschloffc11e11 Theile der Unterelbe wird nach Maßgabe des nachstehenden, 110111 BUnchratHe festgesteüten Regulativs erfolgen, welches mit dem 1. Januar1882 in Wirksamkeik tritt.
Gegeben in der Versammlung des Senats.
Hambura, den 12. Dezember 1881.
(Folgt das chulativ, betreffend die zollamtlickieBebandwngxder Waaren-Ein-, Aus- und Durchfuhr auf dem zum dk1111ch211Z0l1geb1et gehörigen Theile der Untereibc.)
Oesterreich=Ungarm Wien, 13. Dozcmber. (W.T. B.) DaH Abgeordnetenhaus nahm die Wehrgcseßnovklle im Sinne der Anträge der Régierung 1111; das proviforische ' Vudgetgeseß wnrde ede11fal1é§ aeneh111iat, nachdem Plener Namens der Linken gesprockwn hatte. Der Finanz-Minister erklärte (101301111er den Angriffen Pleners, das; die Rogie- r1111g fich nicht bei jeder Golegenhc'it 111 eine allge- meine politische Debatte einlassen könne, weil 66 ihre Pflicht sei, für eine 111öglichst rasche Erledigung der StaatEacschéifte zu sorgen. Die ?)kcgisruna 111211111 111117 gesetzlich» Mitte( zur Durchfiihrung ihrer Politik (111. In konstitntionéllen Staaten werde immer bei der Besetzung hoherer politischer Stellen auf die politische Vartsigenosscnschaft Riicksicht (1611011011611. Schließ- lich erklärte der Finanz-Ministor, daß die 11ötl)igon Zahlungen in den ersten zwei Monaten ch 11äc11st.11J111)x1-.s 1121 dem günstigen Stunde der Staatskasse" ohne Z11a11111r11ch1111hme eines Kredites geleistet werden könntcn. ,
_ Das Herrenhaus scßte die Debatte über die Ver- staatlichung der Westbahn fort. Der Antrag der Majorität der Kommission auf 2111190110111"; ch Geseßontwnrss wnrde mit 71 gegc1157 Stimmen abgelehnt, dagkgcn der Antrag der Minoritéit, 111 die Spozialdcdattc über die dctreffende Regie: runqsvorlage 111 der vom 2111g€01d11etc1111a11sc dcscdlossmwn Fassung einzutreten, angenommen. Auf Antrag Falkcnhaynö wurde der Gesetzentwurf sodann «11 111110 und in dritter Lesung «11111110111111111.
Schweiz. Ber11,10.Doze111ber. (Cöln. Ztg.) Der Bundeßratl) wird, wie er 1111112 beschlossen 11111, 1111 die Vundeöversammlung folacndc Botschaften richton: ]) für Erweiterung des ArtiUcric:Schießplaves 111T111111 sollon 266000 Fr. 1101111111111 werden; 2) 1111 dcn Van 6111er Verbindungsbahn von 2111111'11111ck (Station der Ei111ie- deiner Bergbahn) nac!) Schwyz und Br1111nc11 311111 2111: schluß an die Gotthardbahn soll die Konzessim] gcwiihrt, dagegen die nachgesucbte Verlängerung der Frijt 1111 den Bau einer Bahn von Pfäffikon (11111 Zürcher Sec, 911111111116- wyl gegenüber) nach Brunnen vcrwciacrt worden; 3) Gr: seßcntwurf über literarisches 1111d künstlerisches E1g1'1111111111; 4) Verwaltungsordnnna für das schweizerische Heer; 5) 11011- zession 0111er sclnnalspurigcn Bahn von Tavannes (zwuckien Basel 1011) Biel) nac!) Tra111clal); 6) soll dem 5211111011 Bern wicdcr eine Adschlagszablnnn 11011 54 437 Fr. gclentct wcrden für die J111agewäffcr=Korrcktion, 311 welchcr d11rcl1B1111d1's- beschlusz vom 18. Juli 1867 ein Bundcsdxitraa von 4340 000 Fr. bewilligt worden ist. _ Der Gotthard- tunncl 111, amtlichem Bcricbtc zufolge, mit Kanal und Nischen zu Ende November fertig geworden. Dor Wert!) der bis jevt geleistcten Arbejten beträgt 56 808 620 Fr.
Frankreich. Paris, 1:1.Dczc11111cr. (W. T.B.) Die Anzeige des russischen Hofes, daß Chandordy als Bot: schafter genehm sei, ist heute Abend vier eingetroffen.
Die Deputirtenkammcr bewilligte vento einen Kredit von 81 Millionen für das Kr1c_ao:M1nistcr111m und einen solchen von 43 Millionen 11'1r das Marine- Ministerium. Im Laufe der Debatte_ warf Hugues (Intranfigent) dem Kricgö-Minister d1c Wahl der Generale Miribel und (Hallifct zu Mitabcdem des obersten Kricguathes vor. (Zambctta unterbrach den Redner und erklärte: die ne11a1111tc11 Generäle seien sewäizlt worden, weil sie die fähigsten wären. Der Kriegs-
kinister hob hervor: man müsse der Unzulänglixbkeit deo (cheralstabsvienstcs abhclfen, denn das neue (511118 habe nicht die erwarteten Resultate geliefert. Some (dcs Kriegs-Minisiers) Hingebung für die Republik stehe