"nehmern unentgeltlich eingesehen werden kann. Andere Gewinn- listen, icbnngsmoldungen und sonstige“ Nachrichten begründen keinen .lnsprnck) anf (HiWinnzahlung.
D'. Ein im Laufe der Lotxxrie gezogenes Los nimmt am Spiel dieser Lotterie nicht mehr teil. Will der Spielcr eins?; solchen Loses sich weiterhin am Spiel der- selben Lotterie beteiligen, so hat er ein Ersaßlos (KauflocZ) zu erwerben. Bei Kauflosen, die ein Spieler nach der 1, Klasse erwirbt, ist der Losprcis der früheren Klassen nachzubezablen.
§ 3. Erneuerung der Klaffenlose
1. Jedes Klasicnws gezwäbrt d€n Anspruch auf Teilnahme an der iZiehung und Gewinn nur fiir die Klasse, auf die es
an tet. Der Spieler, der ein nichtgezogenes 208 in der folgen- den Klasse iveiterspielen will, hat Anspruch auf ein Los“ gleicher Nummer der fo genden Masse (Erneuerungslos) gegen" Zahlung des Klaswnpreises.
11, Die Erneuerung der Klassenlose hat spätestens am 7. Tage vor Beginn der Ziehung der nächsten Klasse“ bis 18 U r unter. Vorlegung des Vorklasscnloses und Bezahlung des neuen insaßes xl; ersol en, Versäumt der Spieler diese Frist, so verliert er den
nipru auf das Ernth'ungslos. ,
111. Erhält ein Spieler infolge Verjvecbslung der Nummern durch
Einm'hmcr fiir die neue Klasse irrtümlich ein 2on mit einer anderen Nummer als in der Vorklasse, so Wird ihm seine ursprün - [ich gespielte LoFttummer wieder zxiqcteilt, sobald der UmtanÉ möglich ist, spätestens zur nächsten Kiasse. Solange der Umtau nicht stattgefunden hat, haben die Inhaber der verwechselten Los- nummern nur Anspruch auf den (301911171, der auf die tatsäckzlich in ihrem Bcsiß befindlichen Lose entfällt. Di? Spieler sind ver- pflichtet, die Vsrwechfeltcn Losnunmwrn zum Umtausch an den St. L.-Einnebmer znriickzureickwn; Ist eme 091: VérWLchselten Lo§1iummern bereits gezogen, so erhiilt dcr urspriinglich Inhaber dieses Loses ein neuss 296 zum Klassenpreis,
ß 4. Vorauszahlung und Verwahrung
1. Dem Spieler ist eine Vo rau szahlung der Einsäße /fiir eine oder mehrere Klassen gestattet. Der St. L.-Einnehmer hat ihm eine Quittung auf rotem Papier oder eine Abrechnung über die Vorauszahlung auszuf01g€10 Von der Beachtung der planmäßigen Vorschriften iibcr Loscxneuerung, Gewinneinlbsnng oder Verlustanzcigo entbindet dii' Voranszablung nicht. „
11. Um der Verpflichtung zur. Vorlegung dcs Vorklasscnloses enthoben zu "sein, kann es der Spieler egen einen Gojvahrsmn- sthein auf weißem Papier im (Venia rsam des St. L.-Ein- nehmers lassen. Der St. L.-Einnel)mer Wird dadurch bei plan- mäßiger Entrichtung der Einsäße durcb den Spieler znr Erneue- run der Lose und zur Einziehung der chw'nne, im Gewinnfall 1. bis 4. Klasse 0110) 5111012110670 eines Kaufloses für die neux Klasse ermächtigt. Einc Verzinsung von kainnen findetzticht statt.
111. Weren fiir Gcivahrsamlose Einsäße für mehvere Klassen voraiisbczablt, 10 Werden Quittung und (Gewahrscimschein auf rotem Papier ausgsfertigt.
17. Gegen Rückgabe des Gewahrsamscheines kann der Spieler jederzeit die Aushändigung der verwiihrten Loss verlangen.
§ 5. Gewinne
1. Nur der rechtmäßige Besiß des vor Ziehung bezahlten Loses gewähri den Gewinnanspruck). Wird an einem ZieZyngstng ein vom Käufer der Nummer nach nicht be- stimmtes os Zug um Zug gcgen Entrichtung des Kaufpreises verkauft, so steht ein darauf gefallener Gewinn dem “Spieker zu. Der Inhaber Lines Gewinnlosos kann die Auszahlung des Ge- winnes Verlangen, sobald der St. L.-Einnchm?r Von dem Ziebungs- ergebnis amtlich äkénntnis bat, frühestens ji'dock) nach Ablauf einer Woehe nacb B?cndigung dcr Ziobung dcr Fklasso, auf die das Los lautet. Verma dsr St. L-Einnchmer cinen GNVÜM von 100011.“ und dariiicr nicht soglcick zn zuhlen, so kann sich der Inhaber des Losos dariiber eine Be cbeinigung erteilen lassen und 18 zusammen mit dem 616100111108 selbst an die Deutsche Reichs- lotterie zur Unmittelbaren ?l118501)[ung einrcichcn. Die Prämren von 500000 8,76 mit “0671 dazugebörcnden 656100111671 nnd die Haupt- gewinm' 15.71 500000 //..// "10070011 dmxch die Reichskotteriekasse Unmittelbar ausgcznl)lt.
11. Die Deutsche" Reichswtteric ist nur gc cn Uebergabe des Gewinnloscs zur Zahlung verpflichtet. Das ewinnlos ist dem
. zuständigen St. L.-Eimiel)nier zur Einlösung zu übergeben. Zu einer Priifnng der Bersckßignnq des Inhabers des 20129 ist die Deutsche RcicbIlottcric nicht Vérpflicksei. Sie ist absr befugt, die Gewinnzavlnng borliinfig 0116510613071, wcnn erhsblicbe Bedenken bésteben, 06 061" (“571170er znr Vcrfiignng iibi'r das Los berechtigt ist.
111. Die im Gewinnplan Verzeichncten Gewinne und Prämien Werden unter Abzug Von 20% ausgezahlt.
17. Der Gcwinnanspruch erlischt mit Ablauf von 4 Monaten nach dem 1981911 Siphnngstage der Klasso, in der das Los gezogen worden ist.
7. Wenn ein Los abhanden gekommen ist, so hat der Spieler den Verlust dcm zuständigen St. L.-E_iniiehmer unver- iiglick) unter 961701161“ Bszsichnung des Loses s(ÜUftllck) anzuzet en. Ter Gowinn auf ein abhanden gekommenes Los kann 1106)" en für diesen Fall dom St. L.-Einnebmer gegebenen Dienstvorschriften bis 5 Monate nach Ablauf der Klasse, in der das Los gezogen wurde, ausgczablt morden.
Z' 6. Postgebührm
], Der Spieler hat“ im Geschäftsverkebr mit dem St. L.-Ein- nehmer ÜÜL POstngÜhsLU zu tragen.
11. Besondere Postgebiihren, wie Einschreib- und_ Nqchnqhnie- kosten, die durch den Spieler Veranlaßt Werden, hat dieser zusatzlich zu tragen.
Berlin 1735, den 2. Januar 1945.
Tor Präsidcnt der Deutschen Reichslotterie. I. V.: Konopath.
„.___-_ €
1.“ Ergänzungsanordnung zur Anordnung Nr. 36 (174 1, 3, 18) des Leiters des Hauptausschusses „Elektrotechnik, Fein- mechanik, Optik“, Gruppe Elektrotechnik, beim Reichs- minister für Rüstung und Kriegsproduktion iiber die Yer" stellung von elektrischen Veiriebsmitteln für den Berg an ...an Tage vom 25. Oktober 1943 (RAnz. Nr. 251 vom 27. Oktober “1943)
Vom“26. Januar 1945
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Iassun vom 11. Dezember 1942 (RGW. [ S. 686), bem
rl-aß es “ührers über die Konzentration dex Kriegswirt- schaft vom . September 1943 und der ersten hierzu ergange- nen Durchführungsverordnung .vom 6. September 1943 1943 (RGV[.1 S.529/531Z wivd mit ustimmung des Reichs- ministers fiir Rüstung un Kriegspro uktron awgeovkmet:
§ 1 Die Anordnung Nr. 36 (178. 1, 3, 18) der Wirtschafts ruppe
Reiäxs- und Staatsanzeiger Nr. 21 vom 1.
den Bergbau unter Tage vom 25. Oktober 1943 (Ran. Nr, 251'
Jichuar 1945. S. 2
nisse über die "Herstellung von elektrischen Betriebsmitteln für
vom» 27. Oktober 1943) wird folgendermaßen geändert:
1. Im § 1 sind die Worte „mit Ausnahme der Trans-
formatoren“ zu streichen. . _ '
. „ m § 3 Abschnitt 1 Ziffer 16 und im § 3 Abschnitt 1
“ iffer 4 2 muß es heißen „*1_- 10 0/0“, nicht „_ 10 [76“.-
3. Im § 3 Abschnitt 17 Ziffer 1 sind Folgende" Worte zz:
' streichen: „für Strebbeleuchtung-en fiir 'Bestuckung-mtt
stoßfesten Lampen bis 60 W“.
. Jm § 3 Abschnitt 1 Ziffer 1 ist anzufügen:
9) örderhaspelmotoren mit mehr als 151-1117 Motor- eistung gilt folgende“ Leistungs-, Drehzahl- und SpanmmgSreihe:
Leistu'ng Motorendrehzahl
32 1617 1000 U/Min.
80 „ 1000 „
125“ „ 1000 „
160 „ 750 „
250 „ 750 „ 6000 „ 50
320 „ . 750 „ _ 6000 „ 50 „
Die LeistungsveiN gilt fiir Antriebsmotor? in normaler und in schlagw6ttergeschiißter Ausführung. Die schlZngttex- geschützten Motore dürfen nur in Bauart 6760th “SicherbUt 8911 0 mii “Schleifringon in Bauart druckieste Kapselung 8011 (1 geliefert Werden.
Die Leistungöreibe gilt aijeichend von § 1 auch fiir Hasp91- anlagen, die über Tage aufgestellt 10070011." AbWLtchungen von der Leistungsteixhe sind bis'zu ck 10 % zulassig. -_
Abiveichimgen Von den angegebenen Betriebsspanmingen sind mtr zulässig im U n t e r tagcbetriyb, soWLit die AnweisunJ des Leiters des Hauptausschussks „EWkiwteckka“ 1319006 über kriengEdingte SpannungSnormalisierung für“ eléktri's'clx Anlagen im Bergbau unter Tagc Vom 5. Juli 1943 dies zulaßt, im Uebe rtagebetriob, sofern die QUJLJLÖVULU Spannungen nicht zur Verfiigung siohen. Tic Haspclgrößcn 32, 80 und 125 81/7 dürfen aber nur für Niedkrspannung, dic Größen 160, 250 und 320 1677 nur fiir Hbchspannung auSgefÜbrt Werben. * Fiir am Tage des Inkrafttretens dieser Anordnung bereits angenommene Aufträge dürfen Förderhaspelmotorcri mri Regulierschleifringkäufern noch mit abWeichender LLLstUUJ, Drchzahl und Spannung hergestellt und geliLfert Werden,.
Diese Vorschriften gelten nicht für Haspclmtlagcn ubxr 320 1617, die u den Fördermaschinsn rechnen, sowie fur Motoréfür S rapper und Schlepperbaspel.
5. Im “Z 3 ist anzufügen:
T7. Transformatoren
Transformatoren in Sonderausfiibruug fiir den Verbau unter Tage dürfen nur noch nach 131911142 526 bergeLteUt Werden. „ '
Transformatoren für Fernmeldeanlagen faklen nicht unter diese Vorschrift.
Bezüglich der Oberspannung ist die AnWeisung 131 Nr.6 des Leiters. des Hauptausschusses „Elektroiechnik“ iiber kriegs- bedingte Spannungsnormalisiorun? für elektrische Anlagen im Bergbau unter Tage vom 5. Jui 1943 zu beachten. „
Hochspannungs-Transformatoren mit 400 Volt Neniiyiiiex- spannung dürfen" nur Yliefert Werden, wenn eine Bescheini- gung der zuständigen ezirks- oder Fachgruppe oder Wrrt-x schaftsgruppe Bergbau beigebracht wird, daß entWeder
Parallelläufer notWendig sind zur Deckung des gesteiger- ten Bedarfes oder
eki Transformator durch einen mit größerer Leötung erseßt Werden muß oder-
bei Errichtung einér neuen Betriebsabteilung die gesamte elektrische Ausrüstung vorhanden ist und nur noch der Transformator fehlt.
Z 2
. In besonders begründeten Einzelfäüen kann dex Leiter des Zauptausscbusses „Elektrotechnik, Feinmechanik, Op_tik“, ruppe Elektrotechnik, AuSnahmen von dem Vorschriften dieser Anordnung zulassen. „ Anträge sind an den zuständigen Sonderr-ingkei/cer zu richten. “ § 3
Zuividerhandlungen gegen, diese Anordnung werden nach den §§ 10, 12_15 der Verordnung über den Wakenverkehr
bestraft. 5 4
Diese Anordmm tritt am Tage nach der VerkünduNg 'in Kraft. Sie gilt auß) .in den eingegliederten Ostgebieten,
Berlin, den 26. Januar 1945.
Der Leiter des Hauptausschusses „Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik“, Gruppe Elektrotechnik.
Lüschen.
Betriebsspannung
500 Volt 50 [)87/8.
500 " ' 50 „
500 „ 50 „ 6000 „ 50
„ „
1. Du“rchfübrungsamordnung des Ha tauss usses Stahl- und“ Eisenbau beim Reichsy minister _iir R stung und Kriegsproduktion „zur Anordnung über die Genehmigungspflicht für Aufträge an Stahl- und Eisenbausirmeu vom 11. Oktober 1944 , (Deutscher Reichsanzei-ger und Preußischer Staatsanzeiger . Nr. 248 vom 4. Nobember 1944)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl, [ S. 686) in Ver- 'ndung mit dem Erlaß des Fiibrcrs iiber die Konzentration der Kriegswirtschaft vom 2. September 1943 und der Ver- ovdnung zur Durchführung dieses Erlasses vom 6. September
ministers fiir Rüstung und Kriegsproduktion angeordnet:
„ «. § 1
Die nachstehenden Bestimmungen gelten für Fertigungen im
Bereich der Fachgruppe Stahlbau *). . -§ 2
1. Fiir die Genehmigung der Vsdarfsfälle wird unter-
schieden nach “
*) Fürbic Gebiete .Dampfkesfel-, Behältßw und Rohrleitungsx bau, Weichen, Dvehscbeiben und Schiebc-buhnen sowie Zentral-
1943 (REVL! S. 259/531) wird mit Zustimmung des Reichs- *
a) Feibtigungsprogrammen, _ - . ' Anträge sind vom Bedarfsträger (nicht vom einzelnen
, Auftvaggeber) zu richten an den , Hauptausschuß Stahl- und Eisenbau _ Auftragslenkungsstelke _ Berlin 9735, Potsdamer Str. 58, Ruf: 22 89 16,
b) Ein ebaufträgen mit einem Aufivand von mehr als 20 000
pro uktiven Stunden, -
Anträge sind vom Bedarfstväger oder vom Auftrag-
geber zu richten an die g(eicbe Stelle wie unter 3)
0) Einzelaufträgen mit einem AufWand voii 2000_20 000 produktiven Stunden,
Anträge sind vom Bédarfsträger oder vom Auftrag- Jeber oder der auftra gebenden Firma zu richten an " en jeWeiligen Bezir sbeauftragten des Hauptaus- schusses Stahl: und Eisenbau; Anschriften liegen boi den jeWeiligen Rüstungsinspektionen vor,
7 ,.
duktiven Stunden,
Genehmigung ist nicht erforderiich; die ZUWeisung
einer Firma kann auch duxch den Bezirksbsaufiragten Z_ erfolgen, ":I 0') AnsträgLn fiir die Beseitigung von Fliegerschäben, _ die
durch 61116 amtliche Bescheinigung über die Fkisgerscbädén- ,
Sofortmaßnahmen belegt jvcvden und
Aufträgen iibcr driiigende Reparaturen im Sinne des “*
Führererlass-es vom 21. März 1942, , Genehmigung ist nicht erforderlich; die ZUWeisung
einer Firma kann auch durch den B*ezivksbeauftragx
ten erfolgen. ,
2. Unter die- Genehmigungspsticht gemäß § 2 fakken auch !
Anfragen und Projektarbeiten. . »
§3
"* i_ir enebmigte Aufträge oder Programme gemäß § 2, Ab. 1 :Z und b,) wird ein besonderer numerierter Genehmi- gungsvermérk ertcikt. In der schriftlichen Bestellung an die ausführenbe Firma sind Datum und Nummer des Genehmi- gungsvermerks und die Dringkicbkeitseinstufung anzugeben,
§4
Der Leiter des Hauptaussch1isses-Sich(- und Eisenbau ist
berychtigt, in besonders gelagerten Einzekfällen Ausnahmen zu- “ ' zulassen. * § 5
(1) Anfragen und Aufträge, die v "o r Zkitkrasttreieit des Er- [0sses 00111 11. Oktober entsprechend den bis dahin geltßnden Bestimmungen in Bcavbeitung genommen Worden sind, gelt9n im Sinne dieser Verordnung als gßnebmigt, soiveit sie nicht durch die Anordnimg iiber die Streichung alter Aufträge uni) die B*egrénzamg des Auftragsbestan-dcs ungültig .geWQrden
sind. ;_KÜe Eisen und MetaUe über
| (2) Anfragen und Aufträge, die n a ck Inkrafttreten des Er- lasses vom 1.1...Oktober ohne vorherige Genehmiqung des Hauptausschusses in Bearbeitung genominenwo e können Weiter bwarbeitct- Mékch, bis über einen nachträgl' einzureichenden Antrag entschieden Worden ist, foWeit nach vorstehenden Bestimmungen eine besondeve Genehmigung eingeholt wevden muß. Diese AusnaHMe ,für die Uebergang]- zeit gilt nur bis zum Jnkxafttreien der heutigen Durchfüh rungsver-ordnung.
. . § 6
Diese Verovdnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Din: Leiter des Hauptausschusses Stgbl- imd Eisei'cb-au.
M auterer. .
2. Durchführungsanordnung
des Hauptausschusses Stahl- und Eisenbau beim Reichs-ék'é
minister für Rüstung und KrieAsproduktion zur AnordnunF iiber »die Genehmigungspflicht ( r Aufträge an Stahl- un Eisenbausirmen vom 11. Oktober 1944 (Deutscher Reichsanzeiger und Preu ischer Staatsanzeiger Nr. 248 vom 4. Novem er 1944)
Auf Grund der Verordnung über den Warenverkehr in der Fassung vom 11. Dezember 1942 (RGBl.1 S. 686) in Ver-
indung mit dem Erlaß des übrers über die Konzentration , de'r Kriegswirtschaft vom 2. eptember 1948 und der Ver- ordnung zur Du'rcbfübrun dieses Erlasses .vom 6. September 1943 (RGB1.1 S. 529/531? wivd mit Zustimmung des Reichs-_, ministars für Rüstung und Kriegsproduktion angeordnetz *
9 1
Dii- na'chstebendcn Bestimmungen gel-ten "r Fertigungen im Bereich der Fachgruppe Dampfkessel-, Behalter- und Roht- '- leitu1igsbau "'). § ! ' .*
Anträge auf Genehmigung der Beda'rfsfälle und zur Auf- tragserteilung _sind zu richten *an den „
Hauptausschuß Stahl- und Eisenbau, _ Auftragslenkungsstelle - Berlin 97 35, Potsdamer Straße 58 Ruß 22 89 18 und zWaE: “ , , *a) bei Fertigungsprogxammen vom Bedarfsträger (nicht vom einzelnen Auftraggeber); _ , b) bei Einzelaufirägen Von den Auftraggebern; „_ '- 6) „fiir folxcxkxnde Aufträge ist eine Genehmigung nicht er- orderli : ' * f Wassxrrohrkessel fiir zusammen 20 t/b Grenzdampf- lei tung, ; Großwaslserraumkessel fiir zusammen 10 t/11 Grenlz- dampfcistung einschließlich' der 'zu diesen Kc-ssen "gehörigen “ ' ' Feuerungen, Ab asvorwärmern, Rohrleitungen, peiseWasseranf ereitungsanlagen und sonstigem Dampfkeffelzubehör, Gasbehälter bis u 500 m' Fassungsvermögen, andere Behälter is zu 250 m" Fassungsvermögen,
*)"Für die Gebiete Stahlbau, Weichen, Drehscheiben und Schiebe-
Wroindustrie als Reichsjteüe für elektrotechnische- rzeug-
heizungs- und Lüftungsbau erfolgen besondere Raaelungen.
bühnen sowie Zentralheizungs- und. Lüftungsbau „erfolgen beson- dere Regelungen. -
. ., "hrende Firma
„ ungsvermerkes und die Drin li keitseintu n an n eb . (1) Einzelaufträ-gcn mit einem Aufwand bis zu 2000 pro: ' 9 ck “ s fu g 8 g M
uzulassen.
**Maynigegeben: n sind
* Nach der Entwicklitiig dsr Rcichézindéxziffor fiir die Lebens- [tungskosten haben die Preise*fiir die Güter dLs täglichen
.. -tatitisti-sches “Reichsamt, Abteilung 1.11, Sozialstatistik.
.
Reickxs- imd Staatsanzeiger Nr. 21. vom 1. FWU 1945." S. 3
alle übrigen Aufträge mit Weni er als 3000 - tiven Wexkstaitz imd Montage-erbeitsst'undeandUk (ZIwßiskin eztnertFirdma kann auch dur,
e ck 'eausrag en es an taus , s
unb Eisenbau erfolgen),H p schaffe
alle Ersatzteil- und Reserveteil-Aufträge, Aufträ e _,für die Beseitigung von Fliegerschäden, die duch eme amtliche Bescheinigung über die Flieger- schaden-Sofortmaßnahme belegt Werden und
Aufixäge iiber dringende Reparaturen im Sinne des Fuhrererlaffes vom 21. März 1942.
den tabl-
ür *die genehmigten Fertigungsbro ramme * emä 2,
7 b? a und b, wird ein besonderer numeriZerter Ge1igehmißgu1§igsa -erm„erk erteilt. ?“n der schriftlichen Bestellun an die aus- md Datum und Nummer bes Genehmi-
§4
Der_Leitxr des Hauptausschusses Stahl- und Ei enbau 't erechiigt, M besonders gelagerten Einzelfällen Aisisnahmxii
§5
(1) Anfragen und Aufträge, die, vor Inkrafttreten des rlasses Vom, 11. Oktober entsprechend den bis dahin x;eltenden Bestimmungen in Bearbeitung genommen Woxden 'nd,.g„elten tm Sinne dieser Verordnung als genehmigt, soWeii te„mchk durch die Anordnung über die Streichung alter Auf- rage und-die Begrenzung _des Auftragsbestandes ungültig -eworden smd.
(2) Anfragen und Axifträge, die nach Inkrafttreten des
' .'rlases vom 11. Oktober ohne. vorherige Genehmigung xs auptqué-schuffes in Bearbeitung genommen wiirden sind
bnnen'weiter bearbeitet Werden, bis über einen nachträgli
inzuretchenden Antrag „entschieden Wurden ist, soWeit na
-0rste()enden Vestimnii,ii)gen eine besondere Genehmigung ein-
_ebolt Werben muß. Tiefe Ausnahme für die Uebergangszeit ;ilt nur bis zum Inkrafttreten der heutigen Durchführungs-
-er0rdnung. .“
8 6 “*““
Diese Verordnung tritt mri ihrer Veroffentlichung in Kraft,
Der Leiter des Haqptausschusses Stab[- und Eisenbau, M a u t e r e t.
18. Bekanntmachung des Reichsbeaustragten für Eisen und Metalle _über Herausgabe von Werkstoffeinsaßlisten Vom 31. Januar 1945
Auf Grund von § 2 der AnordnuF; 9179717 der-Reichs- ' erkstoffeinsaßlisten vom .Juni 1943 (RAnz. Nr. 134 „vom 11.-Juni 1943) wird
. Folgende Werkstoffeinsaylisten find herausgegeben und
,d MetaUe anerkannt Worden;
ummernbezeichnung Gegenstand '
' "1- 1)11)1 9 2204 81 Schneüäuferketienstühle 9 2209 86 euerlöchxkraftpumpen 9 2209 91 drau ische Einrichtun en 9 2214 24 ammenschußgeräte ?ür lagernde
entzündbare Stoffe 9221646 Manometer mit federelastischem Meß- 9 2216 40
lied
9 2216 72 Kohlensäurearmaturen fiir ortsfeste
Zeuérlöschanlagen
9 2360 70 Vergaser |
92604 30 Orthopädische Er*eugnisse (2. Ausgabe) 2. Die unter Ziffer 1 aufgeführten WerkstoffeinsaYisten eten mit der Vérkündung dieser Bekanntmachung in ra . 117 68, Wassertorstraße 14, und beim Beuth-Vertrieb, Berlin 14768, Dresdener Straße 97.
ruckgaöarmaturen 92360 60 raftstoffpumpen für Fahrzeuge 9325010 Orden, Ebreitzei en*und Abzeichen ie sind erhältlich beim Verlag Ernst Janeßke, Berlin Zstéööleichzeitig treten folgende Werkstoffeinsaleisten „außexr
*ummerubézeichnung Gegenstand
131- 0111 72604 30 Orthopädische Erzeugnisse (1. AuSgabe , vom August 1943) -
92209 85 Hydraulische Pressen, DkllckWÜssek- , speicher und Preßpnmpen (1, Ausgabe vom Januar 1944) -. 4. Die Nummer der in der 16. Bekanntmachung vom “2. Nopember 1944 (RAn-z. Nr. 263 vom 25. November 1944) - fgej-ührten Werkstoffeinsaßliste „Stoßdämpfer fiir Kraftfahr- uge“ lautet richtig 92366 51. Berlin, den 31. Januar 1945.
" kommissarische Reichsbeaustragte für Eisen und MetaÜe. Müller-Zimmermann .
ie Reichsindqxziffer fiir die Lebenshaltungs- kosten im Januar 1945
edarfs im Durchschnitt des Monats Januar 1945 gegen- -er dem Vormonat um 0,4 v.H. angezogen, Die Gesamt- -exziffer stellt sich im Januar auf 141,6 (1913/14 : 100) genüber 141,1 im Dezember 1944. _ Die Jiidexzi er für Ernährung hat sick) von 136,6 auf 137,4 0,6 "v.H.)ffeijl)öht. Das beruht hauptsäch1ich auf dem ' reszeitlichen Anstieg der Preise für Gemüse und Kartoffeln. e Jn'dexziffer für Bekleidung hat von 186,3 auf 186,9 0, UH.) ange ogen. Im iibrigen sind die Indexztffern Hxizung und * eleuchtung (123,1), für Wohnung (121,2) d fiir „Verschiedenes“ (152,3) unverändert geblieben.
Berlin, den 31. Januar 1945.
- ..Arbeitsstab. für-.-Metallum-stel1,ung derReichsster Eisen -
Nichtamtliches Denksches Reich
Rizmmer 4 des Ministerialblatts des Reichs- und ren 1 en Ministeriums des Innxru vom 26. Januar 1945 haéfolßeiiYen Inhalt: A_ll_gem"etn.e Veertung/Zswchen. ZidErl. 19. 1. 45, Beitrage fur dte_ usahversotgungsanstalt des Reichs und der Lander. Rei 6- und Staatshaushalt, „Kassen- und Re tausch von ReichskreditkgLf-sn ch-einen. _ A n g e l e e n h e i t e n der zKo i_nmzinalp er ä'nxd e. RdErl. 18.1. 4 , Abfindung der nicht tm kunstlxertschen Einsatz.,verbleibenden Kulturschaffenden der Theater_ und Orchxster bes offentlichen Dienstes. _ RdErl. 19. 1__. 45, Finanzausgleich; bier: Veränderungsnachweisungen zum Schlussel _1944 und zu den GeWerbesteuer rundzahlen. _ S a m m - lun s- und LotterieWesen. RbErl. 13, 1. 45, Werbung von ldspenden_ un0_ Mitgliedern für die Deutsche Gesellschaft zur Retxung Schtffbruchtger. _ RdErl. 20. 1. 45, Genehmigun von Blindenkonzerten. _ P v li? e i v e r w a l t u n 9. 910031: . 18. 1. 45,-Personal- und Sa un osten für Planung und Be- arbeitung bauli er LS.-Maßna men. _ RdErl.' 15. 1. 45, Melde- kartei des Deutchen EinWohnermeldeamts Warschau. _ Per- sqnenstandusangele enheiten. RdErl. 18.1. 45,2lus- wirkung der Funfien Ducmf.-VO. zum Ehegeé. auf das Personen- tanbsrecht. _ We rmachtan elegen eiten. Kriegs-
aden. Fami ienunterßalt. RdErl.18.1, 45,Er- a syng von Weörmachtanxxxhörigen ohne Wohnsiy im Reichs- ebiet. _ RdErl. 16. 1. 4 , Regelun? arbeitsrecbtlicher Frage:“! ei Sofoxtmaßnahmen. _ RdErl. 18. . 45, Haftpflichtschäden bei Unzquartterungen. _ RbErl. 19. 1. 45, Vehandlun der«.Kriegs- schaden von Personen, dre in die Abt. 4 der Deuts en Volksliste
/- „.....
** stero gz-r-,_ Warenkausth Was iges: nicht ta n dar! _ ;'- --ratnrfrage und Vormerklisteu
Iii! Auftrakzhe des ReichswictschaftSUiinisters hat die Wiri-FTchafts- „gfuppe Emze ande! Musterordnungen fiir die Systeme , ausch- r_mg“ iind „Warentauschzentrale“ aus earbeitet, die dazu be timmt smd, drk e_rsxrebte einheitliche Durchfiißrung des. Tauscbs gebrau - txt Gegxnstaiide ,in die _zweckvollsten Bahnen zu leiten. DLT Taus - ring Wird o_riltch oder bezirxlicb als Arbeitsgemeinscbaft von Eznzelhandxlssirmen im Einve'nehmen mit den znständi en Be- horden errichtet. ?lnfbau und Aufsicht liegen bei den “ ruppen der Wirtxclmftsgruppe Einzelhandel, Zulasssudiig Yeigneter Einzelhandelsfirmen zum 111 .
czirks- die auch fiir die Tauschring zustän- dth „_ . us, der'Musterordnung „fiir die Tauschriixc ergeben Y) fnx die T0usch1nteressextien u. a. folgende Einzelbeitcn der
ur_chfuhrung dic1er Mobilisierung von Hausrat, Kléidung und Geraten. „“Zum Tauscbverkehr innerhalb des Tauschringes sind nicht zu elas en: Nahrungs- und Genußmittel, Brennnmtcrialien, lebende iere__usw., ferner Uniformen der Wehrmacht, Kunstge en- stänbe und Bucher. Ueberhaupt ist die „Tauschstclle nicbt verpf?ich- tet, jeden angebotenen Gegenkstand abzunehmen. Eigentümer von gro eren, scbwer transportab en Gegenständen wie Möbeln, Näh- ma chinen usw„ können sich mit einer einschlägigen Tauscbstekle in Verbindung setzen, die die Ab chäßung am Ort der Lagerun bor- nthen kann. Die Tauscbste e kann von den Tausckyintere enten die Vorla e einer Legitimation verlangen,
Ucberlä t _der Tan|chinteressent den geéchäyten Ge enstand der Tauschstell-e kci'uflich, so erhält er als Kan preis den cbäßwert 'in bczjr und daruber hinaus einen Anrechtschein auf' Tauschgut in éohe des Schätzwertes. Uebersteigt der SchäYWert 10 KM, so anii der Anrechtychein gestückelt Werden. Der einzelne Stiickelungs- schein sol] den Betrag von 5 1973 iiicht unter (breiten. Der An- vethschein verfallt, Wenn er binnen sechs onaten 00111 Aus- ste ungsdatum ab nicht eingelöst wird. In Härtefällen kann eine einmalige kurzfristigc bis zu“ vier Wochen gehende Ver- langerunJ erfolgen. Der Inhaber eines Anrechtscheins ist berech- tigt, bei en Tauschfellen des Tauschringes im Na men der vor- - andenen Vorräte auschgegenstände nach seiner ahl bis zur 0176 des im Anrechtscbein angegebenen Schätzwertes u erwerben. n Ausnahmefällen können die Tauschsteklen einen auschgegen- stand auch abg-cbén, Wenn der Wert des (764,10th GLgcnstandés bis u 10 9.2). vom Schiißjvert des Anrechts eines nach oben ab- Wei t. Der Criverber 50211 in dissen Fällen di6Wcridifferenz in bar. Zur Abgeltun er Unkosten bat der ErWLrber eines Tauschgegenstandes eine ebiibr bis zu 15 UH. des Schätzivcrtks an die abgebende Tauschstelle u entrichten. Tauschgegenstände können im Auftrag und für . eckmunq der Erwerber reparier) Werden soWLit die Möglichkeit hierfiir besteht, Ein Tauschinter- essent, ber noch nicht im Besitz eines Anrecbtscbeines it, kann sich als Interessent fiir einen in der Tauschstclle befindli en Tausch- egenstand vormerken lassen. Der vorgemerkte Gegenstand wird i m ausgeliefert, ivenn er spätestens am nächsten T0 2 nach dem Tage seiner Vormerkung einen entsprechenden Anre tscbein vor-* zeigt und über ibt. Die Tau cbstell-en führen hierfür eine Vor- merkli te. Aus riicklich aus es lpssen iit im übrigen jede Haftung für . ängel der zum Taus oder Kan gelangenden Gegenstände.
Die Anpassung der Viehhaltung an die Futterlage
Die landwirtschaftliche Viehhaltung ist immer der Futtcrlage ange aßt, Wenn der Betrikb im einzelnen und die in die Volks- wirtchaft eingebettete Landwirtschaft gesund sein sollen. Anders Waren die Verhältnisse auc? in den "er'ten uhren der Erzeugungs- schlacht nicht, als der Viel) csland in cut cbland allgemein erhoht wurde. Diese Erhöhung gelang, obwohl sich die deutsche Land- wirtschaft in jenen Jahren von der ausländischen nttereinfuhr löste;-das Wurde dnrcb die Verstärkung des einheimi chen Fiitter- baues möglich. Diese Verstärkung durfte indes nicht auf Kosten der Fläche für Brotgetreide und Hackfxiichte vorgenommen werden, Fondern zumTeil sogar durch Eiweiterung des Hackfruchtbaues, ann aber sckten eingehende Grunlandpflege und vorteilhaftere Weidewirtschat ein und vor allem der Zivischenfrucbtbau, der zwischen den Hauptfrncdtartcn cine zusäßliche Ernte von Grünfutter estattete. Dazu kam die bessere Erhcoltung dcr Nährwerte des uttxzrs, bei der chgewinnung diirch ausgedehntere Amoendung von 'Trockcngeriistcn nnd beim Grünfutter durch die [iZ 011 emein ausbreitondc Anscyung von Gärfutter. Anf diesen run lagen ruht die Viehhaltunß in Deutschland guck) heute noch. Allerdings it diese Möglichkeit urch den Krieg em een t und demzufolge der mfang dcr Viehhaltung zu bemessen. «ie icslt in den Kriegsjahren anschm1egsam geblieben; das heißt, von 1939 bis 1942 Wurden “schwächere und schwankende Vcrrin crunch vorgenommen, dann erlaubte die znsäßliche Einfuhr von 7 uttc-rmitteln aus den bcscßten Gebieters eine VcrmoHrung der Schweinebestiinde und eine Auf- 5[)tockung der Rindvicbhaltung. Nun _dicse Zufuhren aufgehört aben, setzt abermals die Anpassung nach der anderen Seite hin ein, ivo u noch als weitere Ursache tritt daß die Häckfrüchte mehr als frü er unmittelbar fiir die menschliche Ernährung gebraucht Werden. Von Verfiitternng Von Vrotgetreide gar konnte scbon niemals die Rede sein. Auf diese Futterlage bezieht sich die un- längst gegebene Parole des Reichsminiters uud Reichsbauern- Ihrers B0 ck 9, die-VUU der Trosjekung er Vichbestände handelt. urch sie wird die Auf1*echtcrl)0!tnng der Volksérnährnng xpwähr-
chnunfswesen. RdErl.19.1. 45, Um-'
eingetragen sind, und Von sonstigsn Schutzmxxgchörigen. _ RdErl. 26. 1. 45, 2366071510119 dsr Schädkn, dis Wehrmachiangehörige an miigefiihrtem PLZchUÜJ-LUTUM erleiden. _ V 2 r m e s s u n g s - u n 0 G r e n z s (1 ch e n. 21100321. 16. 1. 45, Verbindung des Reichs-
15. 1. 45, Tubsi“kulose-Schnßimpfung. _ Veterinärver- Walfang. RdErl. 15. 1. 45, VorzugsmiLchÜberWachung. _ Z eitschri ftensci) 0 u. _ Zu 00 iehen 011611) 0110 Postanstalten, Carl Heymanns Verlag, Vsrlin 8, Mauerstraße 44. Halb- jabrlicy 4,30 117.79 für Ausgabe 8. (zweiseitig bedruckt) und 5,40 17./7 für Ausgabe 13 (einseitig bedruckt). Nuznmer 2/3 des Reichsarbeitsblatts vom 25. hat" folgenden Inhalt: Teil 1. Stadtcbau und Bau olizei. Geseße, Verordnungen, Er1asse: Neununbzivanzigste ekanntmachung zur Verordnung über Grundstuckseinrick)tungsgegenstände. Vom 10. Januar 1945. _
„Januar 1945
einsatz. Arbeitseinsaß und „Arbeitseinsaybilfe. Ver- ordnungen, Erlasse:
schaften „Eisen und Metal!“
Gesetze, zugekviesenen Kriegs- und Unfcxlk-
Arbeitsberhältnis übsrfiilxten Auszahlung Arbeitskräfte. _ LohniiberWeisun en nu?? Albanien, Grieche!" [mid und Serbien. _ SozialberfaJsnng, rbeitsrecbt, Lohn- und Wirtschaftspolitrk. Geseyc, Verordnungen, Erlasse: der Tabelle zum 2. Erlaß zur Durchführung der Verlagerunqs- verordnuzi vom 7. August 1944. _ Betr.: VeLrZäumnis 096 Last- schuZHJ'trM cbaftsdienstes beim Werksckmß und - nordmmg Nr. 13. _ r e ur
ehemaligen Mili-tärinternierten. _
rechtliche Vorschri ten). Yom 17. Januar 1945.
. «**-2“ irtnyaststeu-
“Werden, solste gls sic- jetzt iZ. An den Grundnahruw sstoffen darf urid Wird es nicht 786160. azu g9bört das Fett, und arum macht beim Abbaii 066 _ViuthÉandes das Milchvie eine Ausnahms. Das hgt der thchsmmister acke besonders beworgehobsn. Tas Mi[ch-„ vieh soll 111 seinem Bcsiand nicht nur erhalten bleiben, sondern bestens gefuttert ixixd gepfle t Werden. Ihm sind die gchaltbollston Futtermrttel zuz11_snl)ren. Nur die nicht [eistungsfiihigßn Kühe siiid aiixszumerzen, Weil ihre Weiterfiitierung Verschwendung bedeuten" wurde; das an sie sonst bei" endete Futter müssen die Leistungs- kuhe bekommyn, damit die uttererzeu ung nicbt sinkt, d€cht sie doch dyn Fcttbcdarf zu fast zwei Dritten. Im Übrigen sind die , Schwienie nach dcin'vorhandenen Futterborrat u verringern; dazu 111 bereits seit etnxgxxn quaten die Mast sckJWerer Fettschweine. zugunsten der Flcychicbwetne eingestellt worden. Ueber 8 bis 10 Tage alt 0111710111 Kalb Werden, das nicht ur Aufzucht bestimmt ist. D!?" Klemtxerberordnung wird nunmebr mit aller Strenge durchgefuhrt, dsnn gerade ihre hemmungslos gewordene Aus- dehnung drohte in den Futtervorrat eine Bresche zu fcblagM, unter der das Nxtßvieb hätte leider) müssen. 21175) bei der Pfcrds- baltun und Vserdefutterung sind Einsparungen vorzunsbmen; es dar den Pferden kein Futter vorgelegt werden, das dem Milch- vieh „ent ogen P', Alle dikse Maßnahmen Werden deshalb 0014, [orglich urchge iihrt, damit* in den Tierbeständen der landwirt- Ychafiltchen Betriebe Großdeutschlands diejenige Ordnung herrscht,“ ze dre Jah)“. der Tiere nacb den verschiedenen Gattungen im ric!)- tigen Verhaltnis nicht nur zur Futterlage, sondern auch zur ge- samten Ernährungslage hält. , , F. «. ' W Börsenkennziffern für die Woche vom 22. bis 27. Januar. 1945
Die vom Statistischen Reichsami errechnsten Vörscnksimzifscrn * stellen sich in der leßten Woche (22. bis 27. Januar 1945) im V&- gleich zur Vorwoche wie folgt:
*
Monats- durchschnitt Dezembex
1944 162,30 158,22 155,86
158,53
W0chendurchschniit . vom 22.1. vom 15.1. AktienkursUKsnniiffer 1924 bis 27.1. bis 20.1. bis 1926 = 100) Bergbau und Schiverindustrie Verarbeitende Industrie
Handel und Verkehr . . .* .
Gesamt . .
Kurzniveau der 4%igen Wertpapiere Pfandbriefe ..... . . . Kommunalobligationen . . . Dtsck). Reichsschaßanweisungen ' 1940 Folgen 6 und 7 . . . Dtsch. Reichsbabnanlcihe 1940 Anleihen der Länder . . . . Anleihen der Gemeinden . . “Gemeindeumschuldungsanleihe Industrieobligationen . . . .
162,24 158,45 156,25
158,73
162,19 158,38 * 156,14
158,66
102,50
102,50 102,50
* 102,50
103,68 107,92 104,47 103,59 106,03 109,16
102,50 102,50
102,81 107,00 104,19 103,51 105,79 108,57
108,45 107,52 104,05 103,40 105,37 108,81
Berichte von auswärtigen Devisenmärkten
Prag, 30.Januar. (D. N. B.) Amstsrdam 13,27 G., 13,27 B., Zürich 578,90 G., 580,10 B., Oslo 567,60 G., 568,80 V., Kopem hagen 521,50 («&,-522,50 B., London 98,90 G., 99,10 B., Madrid 235,65 G., 236,05 B., Mailand 99,90 G., 100,10 V., New York 24,98 G., 25,02 B., Paris 49,95 G., 50,05 V., Stockholm 594,60 G., 595,80 V., Brüsscl 399,60 G., 400,40 V.
London, 31. Januar. (D. N. B.) New York 4,0272_4,03 l/_._, Spanien (offiz.) 44,00, Montreal 4,43_4,47, Schmeiz 17,30_17,40, Stockholm 16,85-16,95, Lissabon _,_, «_Rio "de Janeiro
82,849/1z. . * Zürich, 30. Januar. (D. N. B.) [11.40 Uhr.] Paris 8,30, London-Clearing 17,30, New York 4,30, Brüssel 69,25, Mailand "22,75 B., Madrid 39,75, Holland" 229%, Berlin 172,50, Lissabon 17,02, Stockholm 102,62, Osw 98,621/2, Kopenhagen 90,37%, Sofia 5,371/2, Prag 17,25, Budapest 164,50, Zagreb 8,75, Istanbul “3,50, Bukarest 2,371/2, Helsinki 8,70, Preß- burg 15,00, Buenos „Aires 94,75, Japan 101-,00,.Rio 22,50 V. Kope'nhagen, 30. Januar. (59. N. B.) London 19,34, New York 4,79, Berlin 191,80, Paris 10,85, AUÜWLLPLU 76,80, Zürich 111,25, Roxit'_,_, Amsterdam 254,70, Stockholm 114,15, Oslo 109,00, Helnnkt 9,83, Sofia _,-, Madrid _,_, Bukarest _,-. Alles Brieskurse. “ Stockholm, 30. Jannar. (D. N. B.) 16,95 V., Berlin 167,50 nom. „G., 168,50 B., Paris _,_ G., _,_ B., Brüsssl _,_ G„ _,_ B., Schroeiz. Pläße 97,00 nom. G.,“ 97,80 B., Amsterdam _,_ G., _,_ B., Kopenhagen 87,60 G., 87,90 V„ Oslb 95,35 nom. G., 5,65 B., Washington 4,15 G., 4,20 B., Helsinki 8,35 G., 8,59 B., Rom _,_'G., _",_' B., Kanada 3,77 nom. G., 3,82 V„ Madrid _,_ G., Turkei -,--,-- B., Lissabon 16,29 G., 16,55 B., Buenos Aires 101,50 G., 103,50 B.
London 16,85 E.,
leistet, selbst wenn später die Fleischzuteilung eimas geringer
“London, 30.Januar. (DN. B.) Silber Barren ro ! 2550 Silber auf Lieferung Barren 25,50, Gold 168/_. p mp “ , *
katasters mit dcm Grundbuch. _ V 0 l k s g e s u n d h e i t, RdErl. .
Ter Reichsarbeit6minister. *;
Beirx LS.-_;Decknng§[0cher (Einmannlöcher). _ Betr.: Vau- und“ Prufgrundsatze. _ Der Generalbevoümächtiqte für den Arbeits- ,
Umschulungskosten der den Arbeitsgemein- : beschädigten. _ Lobnübsrrveisung der italienischen in das zivile.
Von KriegssachscbadEnvergütungen an ausländische.
Berichtigung .
fiihriiiigsbestimmungon zur Verordnung iiber die- Steksung der n?ebortgen des Deutschen Volkssturms (A10611§-„
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