1882 / 70 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 22 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Seiiens des Regierungskommiffars, Hrn. Geheimen Ober- Negrerungß-Rath Lohmaxm, durch den Hinweis darauf erledigt, daß die hier mcht_ speziell aufgeführten Gehülfen und Lehr- linge von der Bestimmung Zub 1. 11. 3 getroffen wiirden. '

' Hr. K_ocbbannnhä'lt die Beschränkung der Versicherungs:

pfticht arzt die standigen Arbeiter (nach dem Antrags Graf Henckel) iin: nndurchsührbar,zuntal bei der engen Begrenzuny, die der Begriff der siiindi sn Arbeiter nach der Bemerkung des Hrn. Dieße sieUrnweise zu_ ndezi scheine. Für drrartige dauernd an'dxrielden Stelle im Dienste stehende Personen werde schon freiwiliig Syriens. der Arbeitgeber gesorgt werden. Gerade fiir die Arbeiter, die'häizfig die YrbeitstrUe wechselten, liege em besonderes Bedürfnis; vor, durch Zwangsbestimmungen Vorsorge zu treffen. ' Hr. Kalie giebt anbeim, ob es richtig sei, die Sorge für die ac! [. 13. 3 aufgefÜhrten _Pcrsonen, welche von drn Gr:. werbetreibcnden außerhalb ihrer Betriebsstätte?" bescbäitigt werden, der Jirgeiimg durcb Ortxzstatut zu überlaffxn. Unter diese Kategorie wurden" z_. B. Monteure faÜen, wclche von den Unternehmern regelmaßig zur AUSfiiimmg von Aufträgen versendex wurden und Unfällen ganz besonders ausgeisizt seien. Fur, d181€ Personen werde wohl zweckmäßiger durch entsdrccbcnde Bestimmungen 51110 1. d. gesorgt werden. -

Dem gegenüber macht der Regierungskommiffar, Hr. Gebrimer Ober: Regierungs = Rath Lohmann darauf auf- merisam, daß Personen, wie fie der Vorredner sprzieil brzeickmet, durch die Versendung in andere Etablissements nicht ohne, Weiteres aus der Fabrikkrankcnkaffe dW U:“;ter- nehnwys, m dim sie angesielit seien, ansscbeiden wiirden.

Sodann werden die Bestimmungen an1.13. 1 bis4 ange- nommen, drEgleicben wird der Unterantrag Graf Henckrl ZUM Antrag Janßsn (S. 182) und demnächst der so modifizirie Antrag Jgnßrn (S. 181) angenommen.

ZU 11. Formen der Krankenversicherung. Eingang

beantragt Hr. Heimendabl, m] 13. hinter „Gewerbe“ die Worte einzuschalten „in [TFF La,;id: und Forstwirthschaft oder auch als Tage- )ner , den er als eine nothwendige Konsequenz des so eben angr- nommrnen Antrages Janßen betrachtet.

_Nachdcm dcr Regierungskommiffar, Hr. Geheimer Ober- RegwrungFRath Lohmann, die vorgeschlagene Bestimmung als an dieser Stelle entbehrlich bezeichnst hat, wird der An- trag abgelehnt.

Ferrisr beantrqgt Hr. Kaile:

3. hinter „Hülsskassen“ einzuschalten:

„depelrrrficbrrung ist unzulässig“;

1). dahitzter ernzuschalten:

„die Vorstände der 51,11) 13, bis 13), genannten Kassen haben ]eden AUEtritt eines Mitglisdes innrrhalb 3 Tagen anzuzei en“.

_Der Litirragsteller hät fich, namentlich aUch nacb Er: kundigung 111 Arbeiter: und Handwerkerkreiien, von der Nothwcndigkrit des Verbots der Doppelversicherung fiir iiber- zeugt. Durch den Antrag 1). bezweckt derselbe, daß die GS: meriiden von dern Austritt der Arbeiter aus den 31113. bis 12. erwahntsn "Sbezialkaffen rechtzeitig Kenntniß erhaiten, um die Arbeiter notlngriifalls zur Grmeindekrankenkaffe bcranzuziehsn undio zu verhrrten, daß, dieselben außerhalb jeder Kranksn- versichtzrimg bleiben und m Folge dessen dwnnächft der Armen- pflegé zur Last faÜen.

Hr. Kamien erklärt sich mit dem Verbot der Doppelver- sicherung zmter dcr Vorausießung, daß in den nach der Vor- lgge zu bildendenKrankenkassen eine auswichende Krankenver- sicherung erfolge, einverstanden. Was die befürwortete Abmelde- pflirbi anlangt, so hält Redner diesen Punkt durci) die Bestmmmngen des bestehenden Hülfskaffengeseßes fiir ange: meffen geordnet und bsfürwortet die? Beibehaltung der be- treffenden Vorschriften.

Hr. Wdiff hält die hinsichtlich der Anmeldepflicbt vorge- schlagenq Bestimmung für'praktisch undurchführbar und würde es vorz1eshe11, den Arbeiter selbst unter Androhung eincr Strafe fur den Fal] der Unterlassung zur Anzrige zu ver- pflichten.

Hr. Vaare hält die Bestimmung des Kalle'scben Antrages 8111) b. den Bestimmungen der Vorlage 811!) 117.11. gegsnüber sur entbehrlich, Jedenfalls sei auch die Frist von 3 Tagen, Wie schon in der Plenarbcrathung herdorgehoben, zu kurz.

Dem gegeniibernweist Hr. Kalle darauf hin, daß sein An- trag geradc solcbe'FaUe im Auge habe, wo der Arbeitor aus xmer der m] 8. bis 1“). gedachten Kassen austrete, ohne wieder in 'AWLU „zu treten, _wo also ein zur Anmeldung bsi dcrr Ge- memdrdchorde verpflichteter Arbeitgeber nicht vorhandrn sei.

„Hr. Korbhann hält den Antrag KaÜe, betreffend die Pflicht der Abmeldung bei der Gemeindebehörde, mit Rück- sicht darauf nicht für zweckmäßig, weil die Krankenkassen den aus der Arbeit ausscheidenden Arbeitern die Beiträge oft Wochen 1a11g stundetrn, die Arbeiter also Mitglieder der Kassen blieben. Die Einführung der vorgeschlagenen Abmelde- pflicht (werde den Erfolg haben, daß derartige Stundnngen miter »fsenhaltung der Mitgliedschaft nicht mehr vorkommen wurden". Auch dem begntragten Verbot der Doppelverstcbc: tungs kdnm; er nicht zustimmen. Diese sei unter Umständen berecr)t1x;t,]aiogar nothwendig. Redner führt zur Begrün- dung cinen spezieüxn Fall an, in welchem Mißheüigkeiten über die Verwaltung_ _emer großen Krankenkasse enlsianden seien, welche die bciheiligien Arbeitgeber veranlaßt hätten, uns der- selben auSzutretrn., Diese Arbeitgeber hätten eine neue Kaffe gebildet und die m ihrem Dienste siedenden Arbeiter ge- “zwungen€ dicser neuer) Kasse„beizutreten. Da letztere Kasse aber geringere Benefizwn gewahrt habe als die alte, nament- lich ein'Sterbegxld sei_ in der neuen Ka e nicht gewährt, so seien die Mitglieder in der Lage geween, auch Mitglieder der alten Kqssen bleiben zu müssen, wenn sie die zu denselben gezahlten Beitrage nicht hätten aufgeben onen. - Aucb scheine eßnn Angewemxn unbedenklich zu sein, dem einzelnen dorsorg- lichen'Arbezterdie Gelegenheit zu lassen,durch Doppelbersicherung sick) ern re1ch11chereS_Krankengeld zu verschaffen, vorauSgeseßt, daf; die zweiie Versicherung in einer Kasse erfolge, zu welchen Jufchiisse Seitxns der Arbeitgeber nicht gezahlt werden. Der Gefahr der Simulation werde durch die gegenseitige Kontrole

der Arbeiter wohl aUSreichend vorLebeugt.

Hr. Kalle glaubt namentlic?1 n Berücksichtigung der von den anwesender: Vertretern der rbeiter und Handwerker ein- stimmig vertrete_nen Auffassungen die Gefahren der Simulation nicht ftir so gering halten zu sollen. _- Gegen den weiteren Einwand „des Vorredners in Bezug des Antrages auf Ein- führung einer Abmeldevfsicht gegenüber der Gemeinde, bemerkt

si_unde, diese natiirlich verpflichtet bleibe, und in solchen Fäüen dle Bedeyken, dx? Um zur Einbringung seines Antrages ver: anlaßt hatten„ nicht vorlägen.

Der Regierungskommiffar, Hr. Geheimer Ober-Negierungs- Rath Lohmann, „erklärt es zwar für wünschenswerth, einen Schuß gegen mtßbräuchliche Doppelverficherung zu schaffen, bezweifelt aber, ob das Verbot jeder Doppelversicherung fiir angezsigt zu ergchten sei. Wenn die Doppelversicberung in den Grenzen bleibe, daß das gesammte aus beiden Kassen zii zahlexide Kraykexigeld hinter dem Arbeitslohn zurückbleibe, durfte ein Anlaß„mcht vorliegen, die zweifache Versicherungs- nahme zu verschranken. Vielleicht empfehle sich der Weg, die Krcm'ken'kaffe“ zii ermächtigen, ihre Untersiüßungen eventuell sowmt emzuschranken, daß das gesammte Krankengeld eine ge- w:sse_ Quote des Lohnes, etwa 3/4, nicht übersteigé. - Hin- Üchtl1ch der Anmeldepflicht glaubt auch dieser Redner die Be- ;iiltlnmungen der Vorlage Zub 11111. für ausreichend halten zu

0 en.

Hr. Wolff weist zum Beweise für die Unzulässigkeit einer Doppxlversicherung darauf hin, daß solche, wenigstens so viel Ie kwisse, von allen VersicherunZögefeÜschaften auSgeschloffen

r 9.

Hr. Baars, spricht fick) mit Entschiedenheit fiir ein Verbot

der Doppelversicberung aus. Die Gefahren der Simulation wurden in den Kreisen der ihm näher bekannten Arbsitsgeber fur so groß gehalten, daß man in Riicksicht auf dieselbsn die sogenannien Krankenlöbnd in ganz bestimmten Grenzen halte. Cine Steigerung des Krankengeldes Über ““'/3 des Tagelohnrs hinaus sei schon bedenklich. ' Hr. KaUe bemerkt, daß jeder Grund für eine Doppelver- sicherung fortfalle, wenn die Krankenuntsrstiiizung auSreichrnd benxrffen werde. Eventule werde man hier etwas höher zu greifen haben. Nochmals auf seinen Antrag 1). eingshend, hebt Redner „hervor, daß er die Gemeindebrhörden in den Stand seßeir one, im FalXe nicht festgestellt werde, daß der von einem Arbritgeder abgemeldete Arbeiter einer anderen Kaffe beigr: treietkz sei, den Betreffenden zur Gemeiiidekrankenk'affe heran- zuzie sn.

Hr. Kannen bezeichnet, das in der Vorlage vorgesehene Krankengeld als mehr ausreichend. In allen Fällen, wo dies nicht der Fczi], müsse aber durch Doppelverficherung vorgesorgt Werdeji. DLL. Erfahren der Simulation seien deshalb nicht so erheblich„ wer[ die Arbeiter selbst einander kontroiirten. Die Simulation werde deshalb nie sebr lange dauern. _- Die vorgeschlagene,Abmrldefrist von 3 Tagen sei zu kurz, “eden- falls fur die Über _ganz Dxutschland verzweigten Hiilfs affen.

' Hr. Vqrderbriigge weist dczrauf hin, daß vikie Vereine, wie z. B. die Kamysgenoffenvereine, ihre Mitglieder zum Ein- tritt 111 Krankenkassen verpflichteten; ohne derartige Verpflich- tung wurden sie kaum bestxhen können. Sollte das Verbot der Doppelverficberung so weit geben, daß auch die Zugehörig- ]xeétizt? sdÉchßn Kastensdexi MiFZliedern der in der Vorlage pro- err n a enunera were () 6 an er i das Verbot aussprechsné.3 , s ff ck sch gegen

Hrn. Herz erscheint ebenfalls cin gänzlicbss Verbot der Doppelversrchernng nicht angängig. Mißbriiuckxn wiirde nach seiner Ansicht „dadurch, vorgebeugt werden können, daß die Arbeiter vrrpflichtei wiirden, anzuzeigen, wenn sie an anderer St_eÜe versichert seren; die doppelte Kontrole der beiden inter- essirteii Kassen werde Simulgtionen jedßnfalls sehr erschweren. Das Verbot "der Dopyelverstcherung wiirde Redner für sehr hart halten fur aüe FalX'e, “*in denen der Arbeitslohn kaum znr Unterhaltung des Arbeiters und seiner Familie aUSreicbe. Mehr al?» 2/3 des Arbwtßlohneß werde aber kaum eine Kasse an Krankengeld zahlen„krin:1en. Er befürworte, eine Doppel- versicberung bis zur Hohe des Arbeitslohnes zu gestatten.

Hr. Spengler spricht sick) aiif Grund langjähriger Erfahrung als Mitglied drs Vorstandes einer Krankenkassr fiir das Vrrbot der _Doppelversrcberung au§._ Viele Arbeiter seién sehr leicht geneigt, an Stelle des Arbeitslohnes mit dem Krankengelde voriieb zii nebmen, weiinleßteres nicbt allzusehr hinter ersterem ziiruckbleibe. Namentlich geschehe dies von Fabrikarbeitern, die aiif dem Land? wohnten und eine kleine Landwirthschaft betreiben, zumal in Zriten, wo die Löhne zuriick gingen, 70 daß das Krankengelddie Höhe des Lohnes erreiche.

Hr. K_ochhann WLlst noch dgrauf hin, daß bei der geringen Geneigtheit der Arbeiter, Versicherungen einzugehen, freiwillige Doppelverficherunge'n kaum zu befürchten seien. _.Hrn. Wolff eytgegnet er„daß cm Unbedingter Ansfcbluß der Doppelver- (sicherung Seitens der Versicherungsgeselischasten nur bei der LFK- und Traiisportversicherung für nothwendig erachtet

e. ' Hr. Dieße theilt mit, daß in seiner eimal! ür die Ar- beiter m den „Zuckerfabriken die Möglickßeitßiner T))oxpelversiche- rung unbedmgi nothwendig sei. Diese Leute arbeiteten in den' Zuckerfabriken etwa nur 6 Monate. Während der ubrigezi Zeit des Jahres seien sie als Maurer, Zimmerer oder in irgend einer anderen Weise thiitig. Es könne doch nicht erwartet wrrden, daß sie während der Beschäftigung in den Zuckerfabriken und den Krankenkassen, denen sie während der Zeit ihrer regelmaßigen Thätigkeit angehörten, austräten.

Nach Schluß der Debatte erhält das Wort der Referent Hr. Baarek welcher norbmals fiir das Verbot der Doppelver- sicherung eintritt und sich fiir die Nothwendigkeii desselben auf dieNErfahrn'ngeii der großen industrieller: Unternehmungen der westlichen Provmzen und die ausdrücklichen Erklärungen dsr Vertreter derselben beruft. Zum Beweise dafür, wie groß die Neigung zur Simulation sei, fiihrt Redner das Beispiel eines bestimmten Upternehmenß an, in welchem nach Beseitigung der bis dahin vorgeschriebenen 4tägigen Karenzzeit die Aus- gabxn der Krankenkasse im Laufe eines Jahres um 50 Proz. gestieZen dsUeZl'bsi n er immung wird sodann der Ein an d r*» r.]l. sowie der Antrag Kalle a. (S. 183) und deLg eichßnedY An; trag b. (S. 183), nachdem derselbe dahin modifizirt, daß die Frist von 3 Tagen auf 8Tage zu verlängern fei, angenommen.

Zu 11. Gewemdekrankenverficherung

gelangt Nr. 1 ohne WiderspritYLzur Annahme. In Nr. 2 be- antragt Hr. Borderbrügge die orte

_„feit mindestens einer Woche“

zu, streichen, um zu verhüten, daß anzieljende Arbeiter, welche mit einer ansteckenden Krankheit behaftet sind, um die Bedin- gungdeß Entwurfs zu,erfüllen die Krank eit acht Tage lang verheimlichen iind so,die Verschiepyunn de elben herbeiführen. Der Abtrag fmdet jedoch nicht die Majorität, vielmehr wird Nr. 2 m der Fassung des Entwurfs angenommen.

Auch Nr. 3 und 4 gelangen unverändert zur Annahme.

Zu 8. „Ortskrankenka en erhebt sich gegen Nr. 1 kein Widerspru und der Vorsisende

Redner, daß in Fällen, in denen eine Kaffe die Beiträge

Zu Nr. 2 „bemerkt Hr. Baare, daß wohl empfehlen mochte, den Eintritt in

dermit 111cht Arbeiier die itgliedschaft erlangen, welche be- reits mit Krankheiten behaftet fi-xd. Nach einer kurzen Er- wrderung des ngierungskommiffars, Hrn. Geheimen Ober- ngierungsMaths Lohmann, läßt Hr. Baare seine Bedsnken faÜen, und Nr. 2 gxlanat in allen drei Absätzen unverändert zur Annahme; ebenio Nr. 3, 4 und 5.

Auch der AbsYniX

_ . . ztinun skrankenka sn,

Wird ohne Widerivruch geneZmigt. ff

' Z.." 1). Fabrikkrankenkaffen, wrrd Nr. 1 unverandert angenommen; ebenso Nr. 2, nach: dem Hr. KaÜe bemerkt, es werde bei dsr Redaktion des Ge: Wes nn x_rstewasaß von „Nrbeiter“ einzuschalten sein:

, „weht der rinderen Kassen versicherte,“ damit _die Verpflrcbiung zur Errichtunß einer Fabrikkranken- kqffe n1cht auch in Fallen eintrete, wo beitritt-priichtige Arbriier nicht vorhanden seien.

Auch Nr. 3 gelangt zur Annabme.

, Zu Nr. 4 Errichtet cs Hr. Sprngler für bedenklich, daß ]sder Arbeiter obxxe Unterschied dss Alter?- und des Gssund- ?crtszustqndxs Mit seinem Eintritt in die Vrscbéiftigung von elbst Mitglied der Kasse werden soils. Das werde zur Folge“ haben, daß ]eder'Arbeitgeber sich fch-euen werds, ältere und gebrecblichs Arbeiter anzunehmen. Auch ssi es sehr fraglich, ob UUtLL' dreier, Voraussetzung die Kaffsn die aus der Auf- nahme schwachlicher Arbeiter ihnen erwachsenden Lasten wür- den tragen können. *

' Narden der Regierungsksmtnissar hierauf erwidert, daß. der allgemeiner Anwrndung dieses Griir-dsaßes auf alle Kranksn- kassen eine NUSJWLTHUUJ eintreten werde, wird Nr. 4 an- genommen.

' Zu Nr. 5, weisix Hr. Baare auf die Schwierigkeiten bin,. init denen es_i_n großeren, Tansende von Arbeitern beschäfti- gcnden Etablißenienis verbunden sein wiirde, iiber das Kassen: staiut'alie zur Zeit in dem Betriebe beschäftigten Versicherungs- pflichtigen zu iwrrx-y'und beantragt daher, im 2. Absaß hinter „Ycrsiwerungspflickmgen“ die Worte „oder deren Delegirten“ erxizusck)alten.' Dieser Antrag wird angenommen und dem- nachst auch die Nr, 5 m der hieraus sich ergebenden Fassung.

Nr. 6 findet unverändert Abnahme.

Zu „Nr. ? bemerkt Hr. Baars, es sei bereits in der“ Grneraldis'kusswn hervorgehoben worden, das; die Ausfiihrung dieser Besinnmnngiiir solche Bauherren, welche Arbeiter an Vielen Orten beschäftigemiehr schwierig sein werde. Rickxiiger sei es. dem Bauunternehmer, in dessen Diensten der Regel. nach die Arbe1ter_ stehdn, die Verpflicbtung zur Errichtung der Krankenkasse amzrilegen, oder die Sarbe in der Weise zu regeln, daß man Denjcnigern zur Errichtung der Kaffr ver- pflichte, m dkffeti Lohn die Arbeiter stsben, also den Bau- herrn, wenn er direkt den Lohn an die Arbeiter zahle, sonst den Unternehmer.

' Dxr Regiernnngommiffar tritt für die Vorlage cin, indem er izamentlicl) ausführt, der zu Grunde liegende Gedankr ser der, daß die frrirn Krankenkaffrn alis die1emgcn Arbeiter umfassen sdUen, wrlckze bei einem be: stimmten Bait beschäftigt seisn. SdUth auch dabei im ein- 3e1nen 'Falle Scbwwrigkeiten enisiehcn, so wiirde dies doch in' mel großrrem Umfange der Fall sein, wenn man dem Unter- nehmer die Verpflichtung auferlegen woÜte. Vor Aliem abcr spreche bxrgcgen 'der Umstand, daß die Unternehmer in den mrrstsn xxalien krme Garantie für die Erfüllung der iiber- nommenen Verbmdlichkriten bieten wiirden.

, Nachdem die Hsrrsn Kochhann nnd Heimendabl sicb fiir Beibehaltun? drs Entwurfs attSnesprocben, wird Nr. 7 an- genommen, 0wre, demnächst aucb Nr. 8, 9 und 10.

Abschnitt 15. Eingescbriebone Hiilfskaffen,

„nachdem an eine Bemerkung des Hrn. Koch: 13) zwlge dieser Vorschrift wiirden die eingeschrie- be_nen ulfskassexrverschw1ndetx, der. Regiernngkommiffar, Gc- heimer der-RegnrungßRaih Lohmann, erwidert hattc, daß all'erdmgs voraussichtlich nur die aus der Initiative der Ar- beiter h_ervorgegangenen Hültskasscn bestehen bleiben wiirden, obne wsrtere Debatte gsncémigt.

111. Gegenstand der Vericher1mg nnd Versicherungsbeiträge.

5. Fiir die Gemeindeirankenvrrsiwerung.

marckZU Nr. 1 beantragt Hr. Graf Hrnckel von Donners- 1) die bitt. „b., wie folgt, zu fassen:

„oder zwei Drittel des ortsüblirbrn Tagelohns der be-

treffeziden „Arbeiterklaffe, insofern der betreffcnde

Arsdsrtx-verdienst 3 «16 täglich nicht Übersteigt“,

owre 51) folgenden Zusaß zii machen:

„Krankengeld wird iiberhaupt gewährt erst nach drei

Tagen seit Beginn der Krankheit.“

, Hr. Dr. Janßen beantragt, untcr bitt. n. die Worte „zwei Dritteln“ zu streichen.

Ergen den_ ersten Thril dcs Graf Henckelschen Antrages- wendet der Regierimgskommissar, (Hebeime Oder:?)iegierimgs- Rath Lohmann, ein, zur Vcreinfacknmg der Geschäftsführung 191 es erfordrrli'cb, einen, einbeitlicbrn Lohnsaß für alls ver- sicherizngspflicbttgeti Arbritcr festzuschn und die Ermittelung verschiedener Lohiisaße fUr die einzelnen Arbeiterkategorien zu vxrmeiden. - Fiir den Antrag irrten außer dem Antrag'steller die Herren Vgare, von Nathusius und Kalle ein, indem Er- sterer nam_en1[1ch hervorhebt, daß den Gemeinden keineswegs dam1t gedient set, wenn man aliaenicine Durchschnittslöhne qnnchmr ; deim ,es,miißton in diesem Falle auch die Fabrik- krilßne nsnxeberiécksxchtth wordlen, UY da diese in der Regel )0 er e n, 0 nm 9 an der ur n'

viel höher stelle". ) chsch Mssaß fich um so Nachdem Hr. Kochhann sich für die Regierungsvorlage auSgesprochexi, undnachdem dcr ?)iegierungskonimissar wieder- holt auf die Weilerungen hingewiesen hatte, welche der Graf Henckelsche Antrag für die Gmneindeocrwaltungen zur Fdlge haben würde_, zieht Hr. GrafHenckel von Donnerßmarck seinen Antrag zuriick, indem er sich vorbehält, denselben bei . 13. Nr. 1511 erneuern.

Bczuglich der im zweiten Theil des Graf Henckelschen Antrages vorgesehenen dreitägigen Karenzzeit lfiihrt Hr. Baare aus, daß nach deni übereinstimmenden Urtbei der von ihm befragten Leiter größerer industrickler Etablissements eine solche Frist u_r Verhütung der Simulation unbedingt erforderlich sei. . reselbe besiehrthatsächlich in einer großen Anzahl von deriken und habe stxh überall vorzüglich bewährt. Im Falle Wirklichen Bedürfmsjes könnten außergewöhnliche Unter-

wird , hann,

konstatirt daher die Annahme.

siiißimgen gewährt werden, wie dies auch jestvielfach geschehe.

_ cs fich ' , , die Kaffe von- der Beibrmgung eines ar tlichen Attestes abhängig zu machen,.

Im nämlichen Sinne äußert sich Hr. Spengler, welcher darauf hinweist, daß die Krankenuntersiüßung, wie er als selbstverständlich betrachte, nur gewährt werden könne auf Grund einer ärztlichenBescheinigung, deren Beschaffung immer mit Weiterungen verkniipft sei, welche bei unbedeutenden, eine bestimmte Minimalzeit nicht übersteigenden Erkrankungen besser vermieden wiirden. _ Auch Hr. von Vorn erklärt fich fiir Einführung einer Karenzzeit und stützt sicb dabei auf das übereinstimmende Uribeil der Hüttenärzte, welches dahin gehe, daß ohne eine solche Fristbestimmung der Simulation Thür und Thor geöffnet sei.

Ök- Herz wirft die Frage auf, ob die dreitägige Karenz- zeit ais geniigend zu betrachten sci. Dieselbe sei sehr kurz tt))ixrzibeffen, und in keinem Falle dürfe man dahinter zuriick-

ei en.

Der Regierungskommiffar hält diesen Ausführungen ent- gegen, daß für die Gemeindekrankenversicberung die Festseßung einer solchen Minimalzeit nicht von großer Bedeutung sei. Fiir die iibrigen Krankenkassen wollc der Entwurf eine der- artige Bestimmung nicht verhindern. Die Regelung dieser Frage habe nur mit Riicksicht auf bis Verschiedenheit der ein- Zcbulagenden Verhältniss den Kaffenftaiuten überlaffen bleiben

0 en.

Ök- ])1". Janßen fiihrt ur Begründung seines die Usber- nahme sämmtlicher Arznei offen auf die Krankenkassen be- zweckenden Antrags aus, daß dieser Punkt für die Kassen nur von untergeordneter Bedeutung sei, während es fiir den Arbeiter sehr fühlbar werden könne, wenn er einen Beitrag zu den Arzneikoften zahlen solle, zumal der Apotheker meist nicht stunde, sondern haare Zahlung verlange.

Diesen Ausfiihrungen schließen fick) die Herren Herz, von Nathusius und Baare im Wesentlichen an, während der Regierungskommiffar und Hr. Graf Henckel fiir den Entwnrf

eltend machen, daß derselbe dazu beitragen werde, Ver- chwendung und Mißbrauch mit der Arznei zu vsrhiiten.

Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung wird der An- trag Jaiißen (S. 188), sowie demnächst die Nr. 1 mit der hieraus sich ergebrndcn Modifikation angenommen. Der Zusaß antrag des Hrn. Grafen Henckel, bezüglich der dreitägigen Karenzzeit (S. 188), findet einstimmige Annahme.

Nachdem sodann Nr. 2 ebenfaiis angenommen, beantragt Hr. KalLe in Nr. 3, hinter dem zwoiten Absai; hinzuzufügen:

„Fiir Lehrlinge gelten dis Süße der jugendlichen Arbeiter.“

Disser Antrag wird einstimmig angenommen und dem: nächst die Nr. 3 in der _hiernaci) sich «gebenden Fassung, “sowie Endlich Nr. 4 genehmigt.

Zu 13. Fiir Ortskrankenkaffen nimmt bei Nr. 1 Hr. GrafHenckei den vorherzuriickgezogenen Antrag in dem Sinne wieder aux, daß der Grundsatz aus- gesprochen werde: „Voi Versöhnung der Krankenunierstiißung unter Urt. a, ist der ortsübliche Tagelohn der betreffenden Arbeiter- klaffe zu Grunde zu legen, insofern der betreffende Arbritsverdienst 3 «16 täglich nicbt Übersteigt.“ und bemerkt auf eine Anfrage des Hrn. Kalle eriäuternd, daß der festzustellende Maximalbetraa des YrbeiiSUerdienstes in Uebereinstimmung zu bringen sein werde mit der Beschluß- fassung iiber die entsprechende Bestimmung dsr Grimdziigs'zu dem Unfaliversiwerungsgeseß, so daß rs sich 1th mir um eme vorläufige Fe!:siel]u11g des Betrages handsle.

Zu Urt. d. beantragt Hr. Kocbhann, statt „zwanzigfacben“ zu sagen: „dreißigfackgen Brtrag des Krankengeldes“, indem er auf die Unzrtlänglichkeit des im Entwurf vorgesehenen Sterbegeldes hinweist.

Nachdem sich die HMM Baars, Dietze, von Born, Hessel und Graf Henckel fiir dissen Antrag ausgesprochen, werden die beiden obigen Anträge Graf Henckel und Kochhann und demnächst die Nummer 1 in der danach sich ergebenden Fassung an- genommen.

Zu der Bestimmung unter Nr. 2 1.üt.a„ wonach die Dauer der Krankenunterstiißung bis zu zwei Jahren ver- längert werden kann, bemerkt Hr. Kochhann, daß eine solche Verlängerung nicht möglich sein werde, ohne die Beiträge er- heblich in die Höhe zu schrauben. Es sei daher besser, die Verlängerung nur bis zu einem Jahre zuzulassen.

Hr. Baare schließt fich dieser Anffaffung an und spricht sick) dahin aus, daß die Verlängerung der Krankenunterftüßung bie; zu zwei Jahren viel zu weit gehe und die Gefahr nahe lege, daß die Arbeiter Mißbrauch damit_ treiben wiirden, mn sich dsr Arbeit zu entziehen. Auch eröffne der Wortlaut des Entwurfs die Möglichkeit, daß einzelnen Arbeitern nach Will- kür Vergiinstigimgkn bewilligt werden könnten, und es sei da- her hinzuzufügen: „in dringenden Fällen“. _ '

Der Regiernngskommnsar, Geheime Ober-Regierungs- Rath Lohmann, führt aus, daß man durcb die fragliche Ve- siimmung des Entwurfs den bestehenden Verhältnissen habe Rechnung tragen" onen; da bei einzelnen Krankenkaffen die Unterstützungen bis zu zwei Jahren gewährt würden und es unbedenklich erscheine, dies auch fiir die Zukunft fortbesteben zu lassen. Die Möglichkeit der Begünstigun einzelner Arbeiter werde dadurch nicht geschaffen, da eine ?olche Bestimmung, wenn fie einmal in Kraft getreten sei, auf alle Mitglieder der Kaffe ohne Unterschied Anwendung finde.

Hr. Herz und Hr. Wolff machen dem gegeniiber geltend, daß in der Regel die Maximalzeit für die Bewiüigung des Krankengeldes sechs Monate betrage und daß ihnen keine Krankenkassen bekannt seien, welche darin so weit gingen, wie der Entwurf. Hr. Spengler führt hingegen ein Beispiel einer solchen Kasse an. _

Nachdem sodann der Vorsitzende die Tragweite der frag- lichen Bestimmung des Eniwurfs niiher dargelegt und nament- lich betont hatte, daß dadurch den Krankenkassen keine Ver: pflichtung auferlegt, sondern nur eine Fakultät eingeräumt werde, wird ein Antrag des Hrn. Kochbann,

Fall; „bis zu zwei Jahren“ zu sagen „bis zu einem

a re“

angenommen, und mit dieser Modifikation bis 11er. &. ge- nehmigt. , .

Damit scblwßtddie Sitzung.

Die nächste Sitzung wird auf Donnerstag, den 16. März, Vormittags 11 Uhr, anberaumt und auf die Tagesordnung

die FortseKung der Spezialberathun der Grundzüge für die gesevliche5 igelung der Krankenversi erung der Arbeiter geseßt.

Protokoll der achten Sißung des permanenten Ausschusses des VolkswirthschcxftSratbs.

Berlin, den 16. März 1882.

Der Vorfißende Staatö-Minisier von Boetticher eröffnet die Siéung um 111/4 Uhr.

A s Regierungskommiffarien smd anwesend:

der Direktor im Reichsamt des Innern Zr. Bosse,

der Geheime Ober-Regierungs-Raih Hr. ohmann. Hr. Dietze hat sein Außbleiben entschuldigt, Hr. Rust isi in die Versammlung eingetreten. Ein Antrag der Handels- kammer in Thorn um Ablehnung des Gesetzentwurfs, betreffend das Reichstabackmonopol, ist eingegangen und wird den Refe- renten für jene Vorlage überwiesen. Demnächst wird in die TageSOrdnimg, Fortikßung der Spezialberathung über die Grundzüge fiir die gescßliche Regelung der Krankenvrrsicherung der Arbeiter, eingetreten. 111. 13. 2 Nr. b. fäUt in Konsequenz der früher gefaßien Bsschliiffe fort. Zu Nr. 0. hält Hr. von Tiele-Winckler es für bedenklich, den vollen Bßtrag des ortsüblichen Tagelohnes nacbzulaffsn, da dies zur Simulation reize, auch um deswiÜc-n nicbt ange- meffen erscheine, weil der Kranke seinen Körper Uicht, wie bei der Arbeit, ansirenge. Hr. Kocizhann hält dagegen die Bestimmung der Vorlage für zweckenisprecbend, da em kranker Arbeiter das volle Tage- lobn haben müsse, um seine Familie zu ernähren, das ori?»- iidliche Tagelobn, auck) regelmäßig niedriger sein wsrde, wie das von dem Erkrankten wirklich bezogene Tagelohn, wricbas bei den erforderlichen Vorkenntniffen und der durch Uebung erlangtsn Gcschick1ichksit ein höheres zu sein pflkge. Hr. KaÜe pflichtet unter Hinweis darauf, was unter dem ortsiiblicben Tagelohn zu verstehen sei, dem Vorredner von Tiele bei, und ist dcr Meinung, daß die sämmtlichen nach der Vorlage in das Belieben der Kassen gesieliten Erweiterungen ihrer Leistungen zu weit gingen, so daß der Staatsregierung fiir die deixinächsiige Frsistellung des Geseßesiextes große Vor- sicht angerathen werden müsse. Nachdem Hr. Hrimendahl sich in demselben Sinn ausgesprochen, fiihrt der Regierungs- kommiffar Hr.L0h111ann aus, daß die Vorlage nur das eigent- liche Krankengeld, neben welchem freie Arznei 2c. nicht zu ge- währen sei, bis auf dcn ganzen Vrtrag des ortsüblichen Tageloan zUiassen wolle, über der FäÜe nicbt gedenke, wenn neben dem Krankengeld noch freie Arznei 2c. gewährt werde. Die Befürchtungen, daß die den Kassen gesiatkete Erweiterung ihrer Leisiimgen bedenklich sei, vermöge er nicbt, zu tbeilen: es handele sich um Erweiterungen, die durch das Statut fiir alie Mitglieder eingefiihrt werden, nicht umLeistungen, welche Einzelnen zu Theil werden könnten. Solchen Kassen, die durch Zuwendungen oder gute Verwaltung in die Lage ge- kommen seien, größere Leistungen zu gswähren, könne man die Möglicbkeit hierzu nicht nehmen.

Hr. Baare erachtet diefe Bestimmungen denno fiir be- denklich, da die Kaffenmitglieder glauben würden, 16 hätten ein Recht zu beanspruchen, daß die Leistungen der Kaffs auf das gesetzlich zulässige Maximum normir1 wiirden. Er empfehle dahsr, ein höheres als das normalmiißige Kranken- geld nicbt nachzulaffen, aber für den Bedürfnißfall Unter- stiißungen in Aussicht zu fielien; thatsiicbiich werde dirk oft auf daffsibe hinauskommen, sei aber doch begrifflich von ]enem verschieden und praktischer. Eventuell solLe man iiber 3/4 des ortsübiickzrn Tagelobns nicbt hinausgehen. ,

Hr. Hesel spricht sich in demselben Sinne auI wre der Vorredner, Und fügt hinzu, daß es allerdings Leute gäbe, die es so einznricbtcn wüßten, daß sie in jedem Jahre von'den- Yenigen Kassen, denen sie angehörten, Krankengeid beziehen önnten.

Ein nunmehr von Hrn. Vaare gxfteUter Antrag:

in 111. L. 2 Nr. 0. statt „bis zum volien Bctrage drs ortsüblichen Tagelobns“ zu seßen: „bisZn 3/4 des orts- iibiicben Tagelohns“ wird angenommen, ebenso demnächst der ganze Satz, mit dieser Modifikation. Zu 11]. 13. 2 (1. beantragt Hr. von Tiele:Winkler: . a. “RJ Wort „hundertfachen“ zu srfeßen durch „fünfzig- 1a en“, d. die Worte „jedoch“ bis „Tagelohns“ zu streichen.,

Nachdem der Antragsteüer diesen Antrag kurz motivrrt, tritt Hr. Hessel fiir die Vorlage ein, da es nicht zweckmäßig sei, gut situiiten Kasson die Möglichkeit, ein recht hohes Sterbegeld zu gewähren, zu verfchränken. Das lebtere solle, wenn möglich, nicht nur die Kosten der Beerdigung decken, sondern auch noch für die ersten Bedürfnisse der Hinter- bliebenen au6reichen.

Hr. Kochhann will es gleichfalls bei der Vorlage belassen, weil schon 1“th manche Kassen 150 «16 Sterbegeld gewähren, und es nicht angezeigt sei, diesen Betrag herunterzudriicken.

Herr Dr. Jansen empfiehlt dagegen die Annahme des Antrags von Tiele, weilsonftjeder das zulässig höchste Sterbe- geld beanspruchen und das Bedürfnis; hierzu nachzuweisen suchen werde, woraus Mißstände entstehen müßten. Nachdem der Vorsißende darauf hingewiesen hatte, daß es sich auch hier nicht um individuelle Vergünstigungen, sondern um gencche, im Statut fiir aÜe Betheiligten auszusprecbcnde Ueber- schreitungen des Minimalsaßes handrle, erklärt Hr. von Tiele- Winkler, daß er keineswe s beabsichtige, den Wittwen das Sterbegeld zu schmälern, son ern nur wünsche, die Kassen vor Uebernahme relativ Übertriebener, ihre Mittel übrrsteigender Verpflichtungen zu wahren; er habe ein abschreckendes Beispiel vor Augen, da eine ihm bekannte, gut fundirte KnappschastH- kaffe durch übertriebene Leistungen an ihre Mitglieder dem Vankerott nabe gekommen sei.

Der Regierungskommiffar Hr. Lohmann fiihrt aus, daß ein hohes Sterbegeld unbedenklich nachgegeben werden könne, da durch den leyten Absatz der Nr. 2 und durch Nr. 4 die erforderlichen Kamelen gegeben seien. Mißbräuche würde kein Geseß verhüten können, sondern nur eine sorgfältig geführte Aufsicht. Das St_erbegeld hoch zu be- messen, sei im Interesse der Wittwen erwrderlich, da nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes von Krankenkassen nicht mehr, wie jetzt zum Theil geschehe, auch Unterstützungen an Witt- wen 2c. wiirden gezahlt werden dürfen, letztere vielmehr auf die Ueberschüs' e der Sterbegelder angewiesen wären.

Hr. von * uffer glaubt, daß don dem geschlichen Maximal- betrag des Sterbegeldes sehr hiiufig werde Gebrauch gemacht werden, weil die Arbeiter aus einer gewissen Eitelkeit ein be- sonderes Gewicht auf ein schönes Vegräbniß zu legen pflegten und sich große Opfer auferlegten, um ein solches zu ermög- lichen. Er halte das in der Vorlage nachgelassene Sterbegeld

nen im BedarsSfalle plaidirt und erklärt hatte, in seinen Augen würde die in der Nr. 4 der Vorlage enthaltene Bx stimmung die Gefahr, welcher er durch Herabseßung des Maximalbetrages des Sterbegeldes begegnen wolle, noch ge- steigert, und nachdem der Vorsißende nochmals klargestellt batte, daß innerhalb der statutarischen Bestimmungen alle Mitglieder der Kasse gleich behandelt werden'müßten, und nur in den Statuten der verscbiedenen Kassen eme Verschiedenheit innerhalb der zulässigen Grenzen stattfinden werde, tritt Hr. Frhr. von Landsberg für die Regierungsvorlage mit der Aus- führung ein, daß sich bei der Feststeüung des Statuts ja herausstellen werde, ob die von der Kasse eingegangenen Ver- pflichtungen nach Lage der Verhältniss übertrieben seien, und da den Behörden die erforderliche Einwirkung auf Abänderung zustehe; aucb würden hohe Beiträge, die zur Erfülluna statu- :ariscber Verbindlichkeiten umgelegt werden sollten, sehr bald eine Verminderung der Verpflichtungen herbeiführen.

Hr. Wolff hat um deswillen Bedenken gegen einen weiten Spiklraum bei Bestimmung des Sterbegeldes, weil dann eine leistungsfähige Fabrik dadurch, daß sie in ihrer Krankenkasse ein hobes Sterbegeld in Aussicht stelie, anderen Fabriken, die nicht so gut gestelit seien, Konkurrenz machen und sie dadurch nöthigen würde, das Sterbegeld in der gleichen Höhe zu be- willigen, wenn dies auch ihre Verhältnisse übersteigen möchte. Redner empfiehlt deshalb die Annahme des Antrags von Tiele, welcher auch fiir die Ortskrankenkaffen zweckmäßig sei.

Hr. Kochhann besorgt, daß der Antrag von Tiele besondere „Zuwendungen an Krankenkassen beeinträchtig_en wird, indem für solche keine Verwendung mehr möglich iein werds. Die Erfahrung in Berlin, woselbst die Frauen der'Versicberten dsn Beitrag zahiten, nur um die Versicherung mcht verfaÜen zu lassen, lehre, daß der Arbeiter gerade auf da?: Sterbegeld den größten Werth lege. Er erinnere an die Aufregung, welche in Berlin in den fiinziger Jahren diesrs Jahrhunderts geherrscht habe, als alte Sterbekaffen insolventgeworden senen. Die Intervention der Aufsichtsbehörden lasse erwarten, daß die exnzelnen Kassen über ihre Verhältnisse nicht hinauSgeben wiirden. Den Gesichtspunkt der Konkurrenz weise er voll- siändig zuriick.

Hr. Kamien empfishlt die Regierungsvorlage, da das Sterbcgeld nicht nur die Bcgräbnißkosien decken, sondern für kurzo Zeit auch den Unterhalt der Hinterbliebenen ermöglichen müsse. 'Die angebliche Eitelkeit der Arbeiter, welche sie nach einem schiinen Begräbnis; streben lassen folie, bestehe nicht und sei jedenfalls für die Höhe der demnächst fiir das Bégräbniß wirklich gemachten Aufwendung nicht maß- gebend. Die von dem Vorredner Baare in Vorschlag gebrach- ten Unterstützungen wiirden, weil sie individueli verschieden bemessen werden würden, zu Mißbräuchcn führen und Miß- stimmungen veranlassen.

Hr. von Riffelmann wünscht, daß das Sterbegcld thun- lichsi hoch bemessen werde, während sonst die Kassen so spar- sam wie möglich wirthschasten müßten. Unter Bezugnahme auf eine im Unfallversicherungsgeseß enthaltene Axialoqie em- pfiehlt Redner als Maximalbetrag das Doppelte des; Minimal- betrazes und steÜt den Antrag:

in 111.13. 2 6. statt „100fachen“ zn sagrn „60facben“ und die Worte „jedocb“ bis „Tagslohns“ zu streichen.

Hr. Graf Hencksl von Donner-Zmarck empfiehlt die An- nahme des Antrags von Tiele, eventuell des Antrags von Riffelmann. Es handle sich hier um das von Ortskranken- kassen zu gewährende Sterbegeld, nicht um Unterstiißungen, die man in Nothfällen gewähre. Die Höhe des Sterbrgeldes bedürfe nüchterner Erwägung, und man folie dabei ver- meiden, an das Herz der Arbeitgeber zu appelTiren. Die Letzteren hätten durch die That längst bewiesen, daß ihnen das Woh[ ihrer Arbeiter am Herzen liege, und dieser Auffasiung würden sie auch bei Todes- fäilcn unter i ren Arbeitern treu bleiben. Nachdem r. Baare ausgefii )rt, daß nicht aUe Versicherten in gleich hiil s- bediirftiger Lags seien, weshalb die Statuten einen Spielraum für die Abmeffimg des Sterbegeldes nach Maßgabe des Be- dürfnisses gewähren müßten, treten Hr. Kade unter Hinweis auf den letzten Absatz der Nr. 2 und anf Nr. 4 dieses Ab- schnitts und Hr. Hessel unter Anerkennung dessen, was auf großen Werken fiir das Wohl der Arbeiter geschehe, fiir die Regierungßvorlage ein, wrlcbe gut situirten Kassen die Mög- lichkeit zu größerer Liberalität biste. Denselben Standpuzikt nimmt Hr. Kiepert ein. Derselbe führt aus, daß die W01ff1che Auffassung dazu fiihren müsse, den Kassen die Möglichkeit, die gesetzlichen Minimaibestimmungen zu erhöhen, gänzkick) zu nehmen, so daß dann Nr. 2 des gegenwärtig behandelten Av- sckmitts ganz entbehrlich werde. Er denke fich die Sache so, daß Kassen der Re el_nack) mit den Minimalleistungen an- fangen, uod wenn is in bessere Verhältnisse gekommen, ihre Leistungen durch AbänderuuZ der Statuten allmählich erhöhen wiirden. Er.glaube nicht, daß die Mitglieder einer Kasse von vornherein auf die Maximalleistungen hindriingen wiirden, denn es stehe ja nichtim Statut, wie weit die Kaffe geseßlich befugt sei zu gehen, die Mitglieder würden also die Maximal- leistung regelmäßig nicht kennen.

Hr. Wolff betont, daß er nur von Erfahrungen, nicht von Prinzipien sick) leiten laffe, und daß die ersteren wie er sie selbstgemacht, für die von ihm vertretene Aufsa ung, die er aufrecht halte, sprächen. ,

Hr. Herz wiirde die Einführung eines Normalarboits- lohncs einem Normalsterbegeld vorziehen, wenn es fich darum handeln sollte, der Konkurrenz unter den Arbeitgebern ent- gegenzutreten. Redner vermag nicht abzusehen, weshalb man den wenig bevorzugten Kassen, welcbe das Hundertfache des Krankengeldes ais Sterbegeld zu zahlen vermöchten,_ die Be- fugniß hierzu verschränken wolle, und empfieb'ltkdie Regie- rungsvorlage, wiirde fich aber auch mit einer maßigen Herab: schw: der Quole einverstanden erklären. ,

I achdem Hr. von Tiele-Winkier "seinen Antrgg zu Gunsten des Antrags von Nisselmann zur-ackgezogen, Wird der [eßtere angenommen, ebenso die ganze 1-1t,t. (1: mit der hieraus sich ergebenden Abänderxmg, sowre die Ab- schnitte 0. und k. ohne Diskussion in der Fassung der Vorlage.

' Zu Nr. 3 wird ein Antrag des Hrn. Grafen Henckel von Donnerémarck: statt „5 Jahren“ zu sehen „10 abren einstimmig angenommen, nachdem dcr err Antragsteller dxn- selben dahin begründet hatte, daß man die Gegenwart mcht zu Gunsten der Zukunft überlasien solle. und nachdem Hr. Nerz erklärt hatte, man bringe nirgend jährlich 20 Proz. chs eservefonds auf, sowie Hr. Baare, daß die Vorlage selbst die

für zu hoch. Nachdem Hr. Baare auch hier für Untersiüßun-

Zahl 5, welche in Klammern geseßt sei, nicht durehaus

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