1882 / 73 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Mar 1882 18:00:01 GMT) scan diff

Keim. Im Hexxenbause bat die Frage, sonwbl in der Kommisfivn als im Pienum emx sehr gründliche .und_ aquübrlicbe Erörterung gefun- den, dre Kymunsfiowbat sich mit uberwiegendcr Mehrheit und das lenum tzut ebenso uberwtegender Mehrheit in dem Sinne aus e- prochext m dem auch 1th die Kommission des boden Hauses i re 'escblm e gejaxz't hat. Danach 'könnte man wohl annehmen, daß in kiefer Ueherem itmmung von dm so wesentlichen Faktoren der Gesetz- bernY dtde fzg dem?;ellßen Y_esuldiaZ ksmchm, immerhin eit? bedeutendes raxu tz (: ur zu 11 en !et, a ie egierun au em ri ii en. Wege sicb bxfunden babe." g f ck g

Nun wtll 1ch auIdruckiich wiederholen, was ja auch yon den Vor- rednerrx anerkcxnnt Worden ist, "da es der Staatsregierung bei der Perihetlizng dieser Ge]? e zunach_t an 'das „Herrenhaus nicbt eniFernt m der) Sinn gekommen 1 i, den Prarogaiiven des hohen Hauses in Bezug auf die Fmanzgeseßgkkhung' bm vorgreifen zu WoÜen. Es ist nicht entfernt 'die Absicht geroesen, “Zb.“ dem Hause der Abgeordneten diejenigen Rechte entziehen oder gegen dtexemgen Recht§ Verstoßrn zu wollen, 'die ihnen verfasupgsmaßrg zufteben,_ _und es zfi fiir die Regierung eine große Befnedrgxmg, daß auch Diejenigen, die Früher anderer Auficht gewesen smd,„WemgstenS Zeeglaubt haben, „daß “eine solche Verletzung vorliege, *sich ubxrzeugt da“ n, daß das mcht der Fall ist. Wir können aber auch mcht anerkennen, daß, Wenn man auch die boua 84165 der Regie- rung zugtebt, man doch dds Vorgehen der Regierung tadeln muß. Der Abg. Klotz hat erklart, Fmanz-genße seien solche, welche eine dauernde .Be'lastung der Siqa'tskaffx herbeiführen. Ja, das ist eben eine sehr weitgxbende Definition, die,_ wie wir Alle uns überzeugt haben, den Begriff des Fmangeseßes mcht enifernt erschöpfen kann.

Der Abg. Kteschkc bai erklärt, daß ZWeck und Tragweite der “Gesetze m'finanziekler Beziehung darüber entschieden, ob ein Finanz- Ysey Vorliegc oder uichi._ Er bat aucb hinzugefügt, daß die direkte

eemftuffung der Finanzen eine solche sei, Welche dem Gesrß den Charaktcr gebe. Nun hat der Hr. Abg. Klotz ferner bernerkst, es bande-le fich Hier im Sinne des Art. 62 der Ver- fassung um eur [olcbes Gesetz„ welches eine Belastung des Landes mit Steuern [)Zrbei'fubre. Art. 100 der Verfassung sagt: „Steuern und Abgaben fur die Staatskasse dürfen nur, soweit sie in den Staats- Baushalts-Etat aufgenommen oder durch besondere Geseye angeordnet Find, erhoben werden*. Er ist also der Meinung, daß die 3 0/9, welche diE Beamten , nacb dem Vorschlag der Regierung Von tbrenx_ Gehalt als Vertrag zu den Kosten der Wittwen- und Watnnvxrpflegumx _zix zahlen haben, eine Sieurr sei. Der Meinung rst die,.Komgltcbe StaatSregierung nicht. Ein Steuer- gxseß [regt deshalb mcht,vor„ Weil der Prozentsaß yon dem Dienst- etnkommen, um den es sich bzer handelt, nicht für allgemeine Staats- znkae e'xH'oben wird, „auch mcht von allen S?aat§anae[)örigen nacb gietchmaßtgen (Grundsatzen, sondern nur von einer geiviffen Klasse zu cmcm brsttmnxien Zwecke. Das ist etwas ganz Anderes, als eine "Steuer im Smne der Verfdffung. Nun hat der Abg. Ktescbke unter besonderer Bezugnahme auf

den'analt der Geseße erklärt, daß beide Göseye nach der alige-*

metnen Anschauung ihren Schwerpunkt in der Finanzfrage finden. Das mochte ich doch meinerseits nicht für richtig Halten. Das eine GeseF das PensioUSgesei3„ rst nach unserer Auffassung im eminenie- sten ,«mne desto'rtes em politisches Gesetz. Die Pension, die dabet gegeben wird, rst, eine; Zugabe, die wir fur notHWendig Halten, uxn BZfttxnmungen, dr'e ww im Interesse des Dienstes und Landes fur noihtg halten, „mcht zu hart, nicht zum Nachtbeil der Be- amten fich enttmckeln zu lassen. In dem Pensionsaesey kommt es vor Ailexn darauf 911, das; die Regierung die Macht "erhalte, wo fie es fur nothwendig hält, Personen, die ihren Dienst nichr rnehr [eistewkönnew aus diesem zu entfernen, obne ihncn in Beziehung auf“ dre PenswnSverhaltniffe zu nabe treten zu müffen. --«_H1er Handelt es „sich mcht wesentlich um Dienstpragmatik, die 1.“ der Abg. Kteschke' ais Schlagwort bingesieilt hat. 'Es ts_t das, aber, glaulZe reiz, rn diesem Sinne jedenfalls kein SÖlaawori; dze Dienstprggrnaitk fur uns erfordert„ daß wir über den Beamten- korpxr, sowZit er 1111 Jniereffe des Landes zur Dispofition siebcn muß, soweit verfugen konnerz, daß wir von jedem Einzelnen dasjenige fyrdern, “was'er. nach semrwganzen Leistungsfähigkeit, nach der körper- lichen ww gZesiigen Kapazitat dem Staate leisten kann. Wir wissen Zerfabrungsnxaßtg', daß es eine Menge von Beamten giebt, bei denen dt.es„mcht nxehr der Fail ist. Wir wollen den verdicnten „Beamten, dre ihre Krafte dem Staat alle Zeit gewidmet Haben, nicht eniferrxt zu n(zhe treter. Deshalb ist, um das auszu [eichen,zn gleicher „Zeit die Pension m emem so erheblichen Maße chöbt Worden, wie die beiden erstem Paragraphen'des Geseßes dies ergeben. Aber der _ Hauptschmrdunkt der Sache itcgt für uns Wenigstens -- der Herr 'orredner wird es Wohl ander? angesehen haben -- in dieser Be- sitmmung,d1c rms dgHRecht gießt, unter Umständen einzuschreiten * und den Beamien nothtgenfalls auch gegen seinen Wilien aus dem Dtenft zu entfernen.

, Ebenso ist es mit dem Wiian- und Wai en e e . Das Re- liktengeseiz Hat vor allen Dingen, den Zweck, derst Örsaénten die Zu- verfi-ht zu geben, daß, weint s1e einmal abgerufen Werden, ibreHinter- Bltxbenen mch't ohne Weiteres der Noth, der Sorge anheimfalLen. Wir Woüen die Beamten so gcsteUt sehen, daß sie in voller Freudig- “keit, voller Kraßt, voller Hingebung ihren Dienst leisten

“könnxn, qbne durch zii große Sorgen für die Ihrigen abgehalten zu sem, ibn st; freudig, und so ganz zu thun, wie wir es zu unserer großen Befmedxguxg von der übergroßen Mebrzakyl der Beamten seßen, und Tagltcb erfahren. Aber wir sind ihnen auch schuldig, daFur zu Foraen, daß fie ihrerseits in der Lage sind, für den JUL, daß ihnen ein Ungluck zustößt, bis in den le im Augenblick mmx mri Vertrauewa-n ,das Loos der Ihren den en zu können. Das isi ez-ne Frqge, dre mcht auf finanzpolitischem Gebiet, die auf dem Gebiet des inneren StaatSrechts, auf dem Gebiet recht eigentlich drr sogenarmten 'Dieast'prazmattk steht. Nach dieser Richtung hin kotznen wir die Herden Gesetze nach wiederholter _ wie Ste vexßchch sun konnen - sorgfältiger gewiZenbafter Erwägun nicht fur „Finanz eseße ansehen, und sind scHr efriedigt davon, da “Lie Kommzj-„xon lch axf denselben Standpunkt gestellt hat, wie an Ü e Konznzti ton ds_s Hervenhthses ynd das [MAM des Herrenhauses. „Anker dte]en Umstanden sehe ich kerne Not we-ndigkeit ein, für das ßgeordnetcnbaus, eme Vccwghrung gegen die Regierung einzulegen, wie der Hr. Aixg. Kloß in diesem seinen Antrag vorgeschlagen. Wir sinld nach wu Vor der, *Meinung, daß wir alle Gesetze, w7lche ww nacb geweKenhafnter Prüfun für Finanzgcseye er aren wcrden imd “erklären mussen, dem A geordnetenhaus zuerst vorlegen Werden; Wir werden alle diese Fragen von Fail zu Fall auf das sorgfaittgste erledigen; „(iber wir können nickt im Großen und Ganzen emen Begriff staiuiren, den die Wiffenscbaft und die sorgfaittgsten Untresuchungerx, die Fa Ihre eigene Kommission angesteüt bai, mcht zu defmrren perm'ogcn. Dcr Beariff des Finanzgeseßes im Sinne der Verfassung ist ein [olche-r der fich nur aus dem einzelnen Gesetz, was vorgelegt werden_1oll, Herleiten läßt. Wenn der Hr. Abg. Klo vdrhtn auf die Ersxnbabngeseße zurückgegangen ist, wenn er der _etnung gewZscn ist., darf; die Eisenbabn-Ankaufgeseye nicht ein Fmanzgech seren, weil sie nur das Eiaenthum für den Staat zu eriverben estiwmt seren, so möchte ich dabei bemerken, daß erade der Anxauf'der Ctsenöabnxn ein so ungebeueres Kapital er- ordert, - Ste waffen 1a Able, mgt Welchen Zahlen wir in die er Hin- :cbt zu rechnen ,?aben, _ daß wir, wenn wer auch nicht der Meinung md daß die ,Et enbabngesetze tmc finanzielle Fragen behandeln, denn Leb ehandeln tn der Hauptsache Verkehrsfragen, und daß ich nicht gewagt en wurde, dem anderen Haufe diese Geseye zuerst vorzulegen, wml *die Bxlasiun des Landes mrs Schulden, die wir vorschlagen mußten, “im emmentes en Smne des Wortes sie zu Finanzgeeßen stempelt. Ick stüße nnch dabei ganz besonders auf die Verfa ung: die Auf- nahme von Anleibewisurden Staat findet nur auf Grund des Ge- sexzes statt. Das „tt eme Besiirmnung, die in Tit. 8 von den 1H;;Znanzen steht und die uns ganzgenau den Weg gewiesen hat, den wir ez Eisenbahnvoriaßen zu betreten hatten, Ziernach kann ich nur er- klaren, daß wir dies beiden vorliegenden eseye nicht für inanz- Bseße im Sinne der Verfa ung halten, das; wir fie mt den ewußtsein dieser Auffassung em Herrenhaus: vorgelegt haben, und

daß_wir „uns in jedem einzelnen Falle Und zwar von Fal! zu Jail daruber klar machen Werden, ob ein Finanzgesey im Sinne der er- faffuntz vorliegt, _oder nicht. Zudem FaUe,daß ein Finanzgeseß vorliegen FFF, werden wir daffelbe (:an Zweifel dem bo en Hause zuerst vor-

. Nach diesen Erklärun en, laude ich, kann die Re ierun i rer- seits es nicht für wünscheisterJL) halten, das; noch einchcrrZablrung de? Abgeyrdnetenhauses gegen das Verfahren der Regierung - so mussen wrr es doch auffassen _ eingelegt wird.

'Der Abg. Köhler erklärte, die Wahrung der verfassungs- maßmen Rechke des Hauses lirge ihm nicht minder am Her- zen als dem Abg. Kloß. Da es nun, wie es fich gezeigt habe, sehr schwer sei, zu entscheiden, was ein Finanzßesxß sei, so lasse er dre Frage_ in diesem Falle unentschieden, und bitte den Antrag Kloß nur der von ihm beantragten Aenderung anzunehmen, da dmmt in genügender Weise die Rechte des Hauses gewahrt'würden.

DerAbg. ])r. _Windthoxsi bemerkte, er könne die beiden Geseße mcht gls Fmanzgeseße ansehen, und da an der dona 6685 der Regierung kein Zweifel bestehe, so halte er es fiir das Richtige, nach dem Vorschlage der Kommission iiber den Antrag Virchow zur TageSvrdnung Überzugehen.

Die Debatte über die Vorfrage wurde gejcdloffen.

Der Abg. Kloß erklärte sich mit dem Amendemcnt Oetker- Köhler einverstanden; der so gestaltete Antrag Kloß wurde abgelehnt, der Niztrag der Kommission angenommen.

' Es" folgte dre SpeziaidebaUe üder das Geseß, betreffend die Adand'erung deS'PenswpsZeseßes. Die Hauptbestimmungen drffelben 1md:_"1) ,dte Pension der Beamten soli in Zukunft mcht um 1/50 jahrlich, sondern um 1/60 jährlich steigen, so daß dieseide schon nach 40, statt friiher nach 50 Jahren den Maxtmalbrtrag von 3/4 des Siellsneinkommens erreicht; 2) sochn die Bramtefn nach voliendetcm 40. Dienstjahr auch gegen ihren erien m den thhesiand verfeßt werden können.

_ Der Abg. Zélle erklärte sei; für Nr. 1, aber gegen Nr. 2. Dre 'neue Gejeßgebung habe schon die Stellung der Beamten m meien Puy'kten herabaemindrrt, so z. B. die Steliung der RegierUngSRathe dem RegirrungH:Prasidenten gegeniiber, so daß es mcht gerathen sei, in diesem Punkte nach etwas Wei: _ierrs zu thun. Außerdem sei es auch nicht gerathen, die alteren Beamien, welche die größdre Erfahrung hätten, aus dem Amis zu enifernrn. Man habe mit den jungen Strebern, nqmentlicl) auch 171 der Ausfiihrung der Kultnrkampfgeseße, keine guten_Erfahr1xngen gemacht.

Der Fiyanz=Mmisier Bitter legte das Hauptgewichtgerade alif die Bestrmmngen „über die unfreiwillige Pensionirung. Die Regierung müsse die Vollmacht haben, unfähige, alters- YYYMFUBMMW, dW den Vsrwaltungsdiensi nur "hinderten, zu

Z .

' Der Abg. Frhr. von Zedliß und Neukirch erklärte, daß prmztprelie Bedenken, namentlich die finanzielic Rückwirkung sgtritjxndtas Yxich, itim ZWECK?) wiirden, gegen das Geseß zu . en. ' te wer sre egrün un eines Anika es sich sLT? dx drjttFsLesng vor. g s g behalte er

ze 'omtrzi ion atte eine neue Ve iimmun ein 8 ii t, daß bei mcht richterlichen Beamten, welchesdaß 65.gLebe?1sfjaJr vollendei hatten, zur Venswnirung die Dienstunfähigkeit nicht nachgzxwrefen zu werde;: brauche. Vom Abg. l)r. Windthorsi lag LL]- Antrag' dor, dre_ Worte „nicht richterlichen“ zu streichen. Der xxmanz-Mrmsier Bitter erklärte sich damit einverstanden, ebenso der Abg. von Seydewiß. ,

Dad Haus verwarf den Antrag Zelie, nahm dagegen den von Wmdthorst an und genehmigte mit dieser Modifikation das Yinze Geseß nach denPVtcTrschlägen der Kommission.

6 eingegangenen eiionen wurden dur i : schlüsse, für erledigt erklärt. ' ch d ese Ve 10 U,?xerauf veriagte fich das Haus um 51/4 Uhr auf Montag

Protokoll der neunten Sißung des Volkswirth- schaftßraths.

Berlin, den 21. März 1882.

Der Vorsitzende, Staats-Mini er von ' ' die Sißung Uk?! 111/4 Uhr. | Boetttcher, eröffnet

Wieder eingetreten find die Herren Wegmann, Kenne- mann, Meyer und Frhr. von Landsberg. Fiir den Rest der Session 1sdentschuld1gt Hr. Beyerle, von der ersten Hälfte der heutigen Stßung diEpensirt Hr. Kiepert.

' Nis Regierungskonnniffarien sind anwesend: der Direktor Zr; YS1ckLELDatan12des JHWH? hle. BJLffe, der Unter:Staatssekretär . r. ayr, er e etme ? ierun OR „5 ' der Regierungs:§)iath Hr. Ur. Roliegr. g ati) Hr BVMW, sicht eSOU? Protokoll der achten Vlenarsißung liegt zur Ein-

Auf der Tagesordnung sieht die zorte un der Be- rathung des Geseßentwurfs, betreffendx dßx eichstaback- monopol.

Zu §. 9 beantragt Hr. Krüger:

Am Schluß zuzufeßen „nach Maßgabe des §. 7.“

Nachdem Hr. Krüger diesen Antrag als Konsequenz des §. 7 bezeichnet und der Regierungskommissar Hr. Dr. von Mayr dxnselben zwar für entbehrlich, aber für nicht bedenk- [1ch rrklart hatte, falls mit demselben nur gesagt sein solle, dgß innerhglb der Anbaubezirke das in §. 7 festgefeßte Ver- haltnis; gleichfalls zu berücksichtigen sei, wird §. 9 mit dem Antrag Krüger angenommen.

Zu §. 10 beantragt Hr. Burghardt, dem Absatz 2 fol- gende Fassung. zu geben:

DieAnmeldungen solcher Personen, welchen wegen Zuwiderhandlung gegen dieses Gesch der Tabackbau auf Ze1t oder für immer untersagt ist, können von der Steuerbehörde urückgewiesen werden. Ein Rekurs hiergegen steht ei der Tabackbaukommission zu. An- meldungen aus solchen Gemeinden, in welchen die inSgesammt zum Tabackhau angemeldete Fläche für dgs betrxffende Jahr zwei Hektar nicht erreicht, sind mcht zulässig. und Hr. Krüger:

Absaas 4 Zeile 3 statt „drei Tagen“ zu seßen

en“; Nachdenr, der Re erent Hr. von Nathufius em 0 len alte die Yorlage gegenüber dem Antrag BurghardxfahufreZt zii erhamn, und Hr. Krüger die Annahme seines Antrags befür- wortet hatte, weil die m der Vorlage enthaltene *rist von drei

Tagen zu kurz sei, erklärt der Re ierungskommi ar Hr. Dr. von Mayr, dem Antrag Krüger zu timmen zu können, obwohl

die Frist von drei Tagen aus dem je t eltenden dre Vorlagr übernommen worden sei; ßderngntrag BFFLFHY dagegen set unaxmehmbar, weil die Steuerbehörde einen Pflanzer, dern die Befugniß zum Tabackbau durch Urthejl enomwxn sei, mch: gegen das Judikat zum Tabackbau u- assen kdnne. z * Bet der Abstimmung wird Alinea 1 der Vorlage ange“ nownwn, ebenso_ Nlmeci 2, womit der Antrag Burghardt er: ledxgt isi, dewnqcbst Almea 3 und Alinea 4 mit dem AntraxZ Kruger, sch'lleßUÖ der ganze Paragraph mit der aus dem AntrZJ 1„iTrixgerd srchtexgebßndY ;FlbYdserung. ' mtr rm en ur ie e chlii e des erm Ausschusses„herbeigeführten Abäni'xerunaen,ff i4n leKchermxiean»,tiester §. 12 mit emer durch folgenden Antrag Krüger: Avsaß 2 Zeile 5 statt „drsi Tagen“ zu setzen 11 ' kt AKN? Tagckck" chst ew1r en än erung, emuä §. 13 in der “a Vorlage angenommen. F ssung der

Zu §. 14 beantragt Hr. Krüger:

a. Adsaß 1 anstatt „Vlätterzahi“ zu sagen meyge“ und hinter den Worten: „verbindliche Dekla- ration über die“ statt der in der Vorlage enthaltenen Worte zu srßen: „Gewicht§menge einzureichen“.

. Absgß 2 die Worte „Blätterzahl“ (Haftmengs) zu siretchen urid dafür „Gewichtsmenge“ einzuseßen. '

. Absatz, 3 die Worte „Offxknlegung des lcßteren in der“ Gemeinde oder“ zu streichen.

. Absaß 4 die Worte „nach der in ortsüblicher Wcjse. erfolgten Bekanntmachung der Offenlegung des Re:" gtsters beztehungsweise“ zu streichen.

Nachdem der Korreferent Hr. Schöpplenderg erklärt hatte er wurde dle Anträge 3. ugd 1). empfehlen, falle."- sie in steuer? techmscher Beziehung zuläsng seien, rechtfertigt Hr. Krüger die- betden ersten Anträge unter näherer Darlegung seiner in den Berathungen des permanenten Ausschusses gemachten Anfüh- rungen.. Das Blätterzählen sei bei drn MiUionen von Blät- tern, die 'auf dem Felde und demnächst an Aufbewahrungs: raumx gezählt werden müßtey, eine äußsrst beschwerliche und kostspielige, Maßnahme, schädrge die VsTanzsr aber auch direkt„ indem der der erftcn-Zcihlung auch nicht mit annähernder- Sicherheit besttmtnt werden könne, wie viel von den vorhan-

„GÉWiÖtS3:

nung gezogen werden wiirden; bei schlechter Witterung wiirden, zuwe1l_en san1_xnt[1che Blätter zu Grumpen, so daß der Planteur gar keine Blatter abliefern könne, mithin die ganze geschätzte Zghi vertreten müffe. Man sei daher im leisten Jahre in seiner Heimat!) 3111“ Gewxchtßszhäßung Übergegan en; dieselbe- serzwar auch Unsicher, dock; immerhin fiir die f(anzer vor- therlhaster, we1l das Gewrcht der ganzen Blättermsnge ein- schl1eßlich der Grumpen geschätzt werde. Viele Pflanzer neigten gegenwartig dem Monopol zu, wiirden sich aber unbedingt gegen dasselbe erklaren, wenn es bei dsr Vlätterzählung ver- bleiben sobltr.

, Der Regierungskommiffar 131". von Mayr führt aus, daß: die Hon dem Vdrredner aus drn Verhältnissen seiner Gegend gßscbilderten Mißstände in dem größeren Theil Deutschlands- mcht ais solche empfunden würden. In 90 Proz. der Taback-- baizdeztrke'wiirden vislmehr die Pflanzer sick) schwer benach- ti)_e1ligt „fuhlen, ,wenn an Stelle des Blätterzählens die Ge- w1chtsschaßungrmgefübrt werden sollte, Es sei ganz unmög- l1ch,' das Gewrcht, welches der Taback bei seiner Ablieferung, drreinst haben:: werde, auf dem Felde auch nur annähernd- rtchttg zu schaßen: die Differenzen betrügen bis zu 20 Proz- Diese Erfahrungen, welche man auf Grund des gegenwär- tigen Tabacksteuergeseßes gemacht habe, könne man bei Ein:- fiihrufng des__Monopols mcht zu Gunsten einzelner Gegenden, mnorrren: izochsienß könne es bei der Bestimmung des jeßigen Geseßes, welches die Blätterzähiung und die Gewichtsschäßung. alternativ gestalte, belassen werden. Bei großer Häufung der Grumpen, insbesondere werm einmal alie Blätter zu Grum- pen geworden sein sollte'n, - in welchem Falle die Ernte aber, ganz-„ve'rmcht'et sei _, würde nach §. 15 der Vorlage: Adhiilfe moglich sem; „auch 111 solchen Fällen sei die Gewichts- schasung noch ungünstiger wie die Vlütterzählung. C']: könne- Fall)? nur empfehlen, es bei der Bestimmung der Vorlage zu. 2 a en.

Hr. KoSmack empfiehlt, beide Systeme alternativ zuzu- lassen. N1cht nur m Wesipreußen, sondern auch in Bran- denburg und Pommern sei man fiir die Gewichtsschäizung, und leßtere_ set,": Pommern bereits durchgefiihrt worden, nachdem sich die Biätterzählung als unpraktisch heraus- gestellt habe.

Hr. Krüger glaubt, daß nicht er, sondern daß der Regie- rungkomnnssar das Interesse einer bestimmten Gegend auf Kosten der großen Mehrheit der Anbaubezirke fördern wolle. In EisaßLotdrmgen moge man fick) fiir das Blätterzählen eytschredewha-en: für die Gewichtsschäßun aber sei man mcht nur in den. nordöstlichen Provinzen, ?ondern auch in Posen, zum Theil auch m Hessen und Baden. Die Grumpen, deren Schätzung seibst unter gewöhnlichen Verhältnissen bis zu 10'Proz. differire, seien nicht immer unbrauchbar, na- mentnltcb'dann nicht„ wenn in Folge besonderer Witterungs- verhaltmsse auch die'oberen Blätter der Tabackstauden zu Gruntpen geworden seien; in levterem Fall könne man also mcht von einer _Vernichtung der Ernte sprechen.

Hr. von_R1ffelmam_1 bestätigt, daß auch in feiner Gegend (Schwedt, Vte'rradeZ? eme ganz besonders große Abneigung gegen das qutterza_)len bestxhe. Das Monopol habe in jener" Gegend schon 1th diele Anhanaer, dieselben wiirden fich mch- rex1, wenn man die Getvtchtsschäsung wenigstens fakultativ- hetbehalte. Er empfehle daher, es bei den Vorschriften des- 1eßt geltenden (Heseßes zu belassen,

, Der Regierungskommiffar Hr. Dr. von Mayr erklärt sich wiederholt nut dem ießteren Vorschlag einverstanden, wenn man laube, daß die Vorlage die von derselben gewollte Verbe erixng des gegenwärtigen RechtSzustandes nicht enthalte; es könne_ 1a zugegeben werden, daß für einzelne Gegenden ein Bxdürfmß fiir dte,Gew1chtsschäsung vorhanden ein könne, wcinend das in vielen anderen Gegenden thatsäckglrcl) nicht der a sei. Nachdem Hr. Krüger sich gegen die alternative Zu- affung bxrder Systeme erklärt hatte, da er die Vlätterzählung ganz beseitigen wolle, und von der Gewichtsschäsung einen Nachtheil fiir die Monopolverwaltung nicht besorge, wird der Antrag Krüger a. und b. abJelehnt, dagegen folgender in- zwischen eingebrachter Antrag es rn. von Risselmann: in' §. 14 Absatz 1 und 2 hnter „Blätterzahl“ einzu- sch1eben ,oder der GewichtSmenge“ und mit ihm Absatz 1 und 2 des §. 14 angenommen.

Hr. Krüger begriindet sodann seine Anträge 0. und (1.

denen Blättern Grumpen werden und als solckae nicht in Reck):-

unler Wiederholung der Seite 108, 109 der Protokolle ge- machten bezüglichen Anführungen.

Der Regierungßkommrffar Hr. ])r. vor) Mayr legt dar, daß die Vorlage den verschiedenen in Deut1chland bestehenden Wünschen und Verhältnissen habe Rechnung tragen wolien und de5halb die in den Absäßen 3 und „4 aufgestellte Alternative nachlasse: er habe aber keine wesentlichen Bedenken gegen die Krügerschen Anträge, wenn man glaube„ daß die Offenlegung der Registrr durchweg weniger zweckmäßig ser als die Zustellung eine:; Auszugsz. ' '

Hr. Dieße mochte es der der Vorlage belaffen, weil die Offenle ung des Registers Jedem die Möglichkeit gebe,_ auch die Ein chäßung der Anderen einzusehen, urid dqbei sich zu überzeugen, ob die Einschäßung eipe gleichmäßige ser oder mcht.

Der ReferentHr. von Nathusms ersucht in einem Schluß- wort den Vorredner Krüger, nicht aus den Verhältnissen feiner engeren Heimatl) Schliiffe zu ziehen auf die Verhältnisse in anderen Theilen Deut§chlands, und nicht leßtere zu Gunsten jener zu denachtheiligen. Es würde der Versammlung dadurch sehr erschwert, für die Jntereffen der engeren von Krüger ver- tretenen Gegend, so wie die Versammlung es wohl wünschen wiirde, einzutreten. Er empfehle die Vorlage, welche durch ihre alternaiive Brsiimmung allen Verhältnissen Rechnung tra e. g Nachdem auch der Korreferent Hr. Schöpplerzberg üch_zu Gunsten der Vorlage auSgesprochen hatte, und dre Diskusston geschlossen worden war, werden die Krügxrxcherr Anträge 0. und c]. abgelehnt und, nachdem ein erst 1th emgegcmgener Cventualantrag des Hrn.Kriiger, welcher kumulativ dre Offen- legung des Registers neben der Uebersetidrmg eine? Auszygs aus demselben dezweckte, von dem Vorsißendrn mri Zustim- mung der Versammlung als nicht mehr zulässig zurückgewiesen worden war, die Absäße 3 und 4, sowie die Adsäße 5 und 6 in der Fassung der Vorlage, schließlich der ganze §. 14 Mit den aus dem Antrag von Riffeimann fich ergebenden Adändw rungen, deren Konsequenzen auch fiir die iibrigen Paragraphen der Vorlage gezogen werden soÜen, angenommen, ebenso mit dieser Maßgabe §. 15. .

Zu §. 16 beantragt Hr. Krüger: ' ,

a. Adsaß 1 Nr 2 hinter „Tabac! darf“ 1st emzuscöalten: „ohne Genehmigung der Monopolverwaitung.“ b. Adsaß 1 Nr. 3 ist zu streichen (selbst wenn §. 14 Ab- satz 1 fällt).

0. Am Schluß des Absatzes 2 ist vor dem Wort „maß: ' ' ' da die Bestimmungen nur als Reklame aufzufassen seien Und

gebend“ einzuschalten: „mit dem Vorbehalt“ _

und hinter dem Wort „maßgebend“ znzusügen: „daß die Büsckyeiung bei besonders schweren Tabac!- sorten von der Monopolverwaltung ganz erlassen werden soll.“ .

Hr. Krüger rechtfertigt diese Anträge mit der Ausfiihmzng, daß er seine Abändernnxxswünsche auf das Geringste beschränkt zu haben glaube. Die Möglichkeit des Zwischenpflanzens_ sei für seine Gegend ganz besynders wichtig, die Festsetzung eines Endtermins fiir das Köpfen und Aqueizen bei der_großen Versehiedenheit der in Betracht kommenden Verhältnisse und bei der Gefahr, welche ein zu frühes oder zu späteS'Köpfen und AUSgeizen fiir den Planteur mit sich bringe, mcht an- gängig. Der dritte Vorschkng enthalte das Mindeste, was zur Vermeidung der bei der Büschelung srlzwerer Tabacke möglichen Benachtheili ung -- worüber er seine früheren Be- merkungen aufrecht er alte -- verlangt werden müsse.

Der Regierungskommiffar Hr. Dr. von Mayr bezeichnet den Antrag 3. als nicht bedenklich, und den Antrag 1). als unannehmbar, weil die Blätterzählung fakultativ beibehalten und die Bestimmung fiir diese nicht entbehrlich, aber auch ungefährlich sei, da nicht ein und derselbe Termin für ganz verschiedene Verhältnisse werde eingefiihrt, sondern der Termin nach den Verhältnissen jeder Gegend verschieden werde fest- geseßt werden. Dem (Gedanken, welchen der Antrag 0. ver- 1olge, solle man eventueli durch eine Resolution Ausdruck geben, da eine solche Bestimmung in das Gesetz nicht hinein- paffe und mit ebensoviel Recht noch eine ganze Reihe anderer Gesichtspunkte fiir die demnächst zu erlassenden Ausführungs- besiimmungen würden aufgestelit werden können. Nachdem Hr.“ Krüger mit dem Hinweis daranf, daß die Büschelung in einzelnen Gegenden schon jeßt als für schwere Tabacke unmög- lich erlassen fei, seine Anträge nochmals befürwortet hatte, wird sein Antrag &. angenom1nen,_aä b. und 0. abgelehnt, §. 16 mit der aus der Abstimmung stel) eryebenden Abände- rung angenommen, und ebenso folgende Jesolution, welche den Gedanken des soeben abgelehnten Antrags Krüger ac] 0. wiedergiebt: ,

Der Volkswirthfcbaftsrath spricht den Wunsch aus, daß in denBestimmungen, welche vom Bundesrath und vom Reichstadackmnt über das bei der Trocknung, Auf- bewahrung, Sortirung und Verpackung des Tabacks anzuwendende Verfahren werden getroffen werden, die Büschelung bei besonders schweren Tabacksorten erlassen werden möge.

Zu §. 17 wird ein Antrag von Nathufius:

am Schluß die Worte hinzuzufügen: „und Anrechnung auf die Lieferung“

nack) kurzer Befürwortung durch den Antragsteiier und mit Zustimmung des Regierungskommiffars anaenommen, ebenso §. 17 mit diesem usaß, €;. 18 in der Fassung der Vorlage, §. 19 in der Fa ung, wie er aus den Beschlüssen des permanenten Ausf usses hervorgegangen ist, und mit dem dazu gestellten Antrag Krüger:

Absaß 3 Zeile 3 hinter „bestimmten Frist“ einzuschalten: „welche jedoch mindestens 1 Monat betragen muß“ nachdem der Antragsteller diefen Zusaß mit der Nothwcndig- keit, die Frist zur Ausfuhr geräumig zu bemessen, begriindet, der RegierungskoMmissar zugestimmt, Hr. Leyendecker die Be- schlüsse des permanenten Ausschusses für genügend erachtet hatte. Ebenso werden ohne Disku sion §. 20, §. 21, §. 22

mit der von dem permanenten Ausschuß beschlossenen

Streichung, §. 2,3, §- 24, §§. 25 und 26, sowie dieselben aus den Beschlüssen des permanenten Ausschusses hervor- gegangen find, angenommen. -- .

Zu C5. 27 bemerkt Hr. Breithaupt, man habe dre Arbeiter durch verschiedenartige Mittel gegen das Monopoleinzunehmen versucht. So habe man ihnen vorgespiegelt, die Cigarren wiirden demnächst in den Zuchthäusern angefertigt und die freien Cigarrenarbeiter dadurch entbehrlich werden. Er bitte, daß dies durch eine Aeußerung des Regierungskommiffars ausdrücklich widerlegt werde.

Die in den Erläuterungen der Vorlage angenommenen

Zrkxéen etwa den in Baden auf dem platten Lande gezahlten ret en.

In Caffel sei übrigens unter den Inhabern kleinerer, aber alter Geschäfte die Ueberzeugung verbreitet, daß sie durch die Einführung der Fabrikatsteuer wiirden vernichtet werden; man ziehe der [esteren „dax Monopol vor. Die Tadackarbeiter könnten, wenn sie W1rkl1ch zu einem Theil von der chieverwallung nicht soliien übernommen werden, in Handwerk und Industrie vollaui Verwendung und loimenden Erwerb finden; man brauche „dort „noch viele Ardeitßkräfie Und beschäftige schon gegenwärtig mit gutem Erfolg und zu ihrer Zufriedenheit ehemalige Cigarrenardeiter, welcbe wegen ArbeitSmangeis aus ihrer bisherigen Beschäftigung aus- geschieden und um Handwerk oder zu anderen Industriezweigrn übergegangen eien.

Der Regierungskommiffar Hr. Dr. von Mayr erklärt darauf, daß es ihm nicht unbekamzt sei, wie die Gegner das Monopol in jsder Weise und rnit alien Mitteln zu diskre- ditiren bestrebt seien. Er wxsse aber dem Vorredner Dank für die Mittheilung jener Mähr von den Zuchthäusern, und könne nicht umhin, die leßtere_als eine böswillige Erfindung der gegnerischen Presse zu bezeichnen.

Die Durchschnittslöhne,_ welche die Vorlage in Ansatz bringe, seien nicht geographUck) zu verstehen, sondern seien in Berückfichtigung dessen aufgesieiit, daß man theils Männer, theils Frauen, theils jugendliche Arbeiter zu [öhnen haben werde. Die geringeren Sorten Tadack beabfichtige man aller- dings imAllgemeinen an Orten „anfertigen zu laffsn, in denen biliige Arbeitßkräste zu haben sYM wiirden.

Hr, Hessel wünscht durch eme Resolution ausdrürkliÜ'her- vorzudcbrn, daß die Cigarrenfabrikation nicht in die Zucht- häuser vrrlegt werden soile, um die Arbeiter, die stck) hierdurch an ihrer Ehre gekränkt fühlen könnten, völlig zu beruhigen, sieht hiervon jedoch ab, nachdezn Hr. Vorderbrügge dem gegen- iiber auEgeführt hatte, daß dW Vorlage auch nicht den min- desten Anlaß zu der Annahme gehe, daß die Monopolverwal- tung beabsichtigen könne, die heutigen freien Arbeiter aus den geeigneten Fabrikräumen in Zuchthäuser zu fiihren, und nach- dem der Regisrungskommiffar Hr. Dr. von Mayr dieß: leßtere Auffassung als richtig bezeichnet hatte. §. 27 wird demnächst angenommen. „_

Zu §. 28 beantragt Hr. Schopplenberg:

„den gan en Paragraphen, eventuell mitAusschluß des ersten AbZaßeS, zu streichen“,

von der Monopolverwaltung nicht innegehalten werden könnten.

Der Regierungskommiffar Hr. Dr. von Mayr verwahrt die Vorlage «egen diese Unterstellung des Vorredners: der Para- graph enthalte keineswegs eine „Reklame, sondern bindende Verpflichtungen und dadurch eme wichtige Garantie für die Konsumenten, nachdem die Vorlage an anderer Stelle ebenso wichtige Garantien dem Tabackpflanzer gegeben habe. Es könne daher auf den Antrag des Vorredners nicht eingegangen mérden, wenngleich er an und fiir sich insofern etwas Verführerisches zu haben scheine, als er die Verwaitung von einer selbstübernommensn Be- schränkung entbinden würde.

Auf die Anfrage des Hrn. Meyer, welche Größe und welches Format die Cigarren erhalten würden, erklärt der Regierungskommiffar Hr. 1)r._ pon Mayr, daß man nicht be- absichtige, ungewohnte und in Deutschland nicht verbreitete kleine Formate einzuführen. Wenn die Straßburgcr Tadack- manufaktur zum Theil kleine Forwate darstelle, so gescheYe dies mit Nücksicht auf den franzöjischen Geschmack, dem ie Rechnung tragen müsse. Ueber den Inhalt der Cigarrekönne man ach der Begründung der Vorlage einen Ueberblick ge- winnen. Auf die Frage des Hrn. Leyendecker, wie es sich mit dem Durchschnittsaewicht von 8000 Stiick pro Centner verhalte, welches die Vorlage beabsichtige, erklärt der Regie- rungskommiffar Hr. Dr. Roller, daß das in der Vorlage an- genommeUe Durchschnittögewicbt (8000 Stück Cigarren : 1 Centner); einem für ganz Deut1chland gegenwärtig aufzu- sieÜenden Durchschnitt entsprechen werde. Im Jahre 1878 habe man in der Tabackenquete = Kommisjion aiicrdings 7000 Stück Cigarren auf einen Centner gerechnet, doch sei diese Annahme schon damals von dem Bremer Mitglisd jener Kommission für zu niedrig erklärt, obwohl gerade in Bremen durchschnittlich größeres Format und größeres Gewicht ge- wählt werde. Seither hätten sich die Verhältnisse in Deutsch- land geändert.

Nachdem der Regierungskommissar Hr. Dr. Rolier auf eine weitere Anfrage des Hrn. Kade iiber die Gestehungskosien der billigeren Tabacksorten, speziell das_Rippentabacks, unter Berücksichtigung der gegenwärtig anszubringenden Steuer Auskunft gegeben hatte, wird §. 28 in der Fassung der. Vor- lage angenommen, wodurch der Antrag Schöpplenberg sich er- ledigt. §. 29 wird in der Fassung der Vorlage gleichfalls angenommen.

Zu §, 30 beantragt Hr. Schöpplenberg:

hinter Aiinea 2 nachstehende Süße einzujügen: _

„Diejelben haben, bevor fie den Verschleiß über- nehmen, sofern sie sich_vorher mit dem Handei von Tabackfabrikaten beschäftigt haben, den Nachweis zu ZieLern, daß fie ihre friiheren Lieferanten befriedigt )a en.

Die Personaloergütigung fiir die Händler mit Tabackfabrikaten wird erst nach 3 Monaten ausgezahlt, um ihren Gläubigern aus dem bisher betriebener: Tabackgeschäfi Gelegenheit zu geben, sich für ihre c'Sor- dernngseZ f?uf gesehlichem Wege aus derselben Zahiung zu ver a en.“

Hr. Schöpplenberg begründet diesen Antrag in derselben Weise, wie auf Seite 153, 154 der Protokolle, worauf Hr, Dr. Janßen dem ersten Theil des Antrags mit dem Hinweis darauf entgegentritt, daß derselbe der Verwaltung eine mora- lische Verantwortlichkeit auferlege, welche nicht gerechtfertigt sei wogegen er den zweiten Thetl des Antrags unter Aus- deßnung auch auf die Arbeiter für empfehlenswerth hält. Namentlich müsse man die letztere!) davor bewahren, die Ent- schädigunasxielder schnell und unwrrt?schaftlich zu verthun.

r. Rosenbxum erbittet Anakun t, ob der Verschleiß nur in be onderen Trafiks, oder auch nedenher von anderen Ge- schäftsleuten erfolgen solle, ob nur c1vilversorgungsberechtigte Personen bei der Vergebung der Verschlei stelien berückfichtigt werden sollen, und man diejeniÄen Händ er vorzugsweiie be- rücksichtigen werde, welche nach _ufgabe idres jesigen Taback- veäkczufs keine oder nur geringe Ent chädigung erhalten w r en.

Hr. Regierungskommiffar vr. von Mayr entgegnet, daß die Tabackverschleißer Boamte der Monopolverwaltung seien, wodurch sich die Frage des Vorredners Brockhoff erledige..Be1 der Verqebun der Verschleißstellen beabsichtige man, die ]eßtgen freien VerkäUZer, wie dies auch in der Resolution 5 vom per- manenten Ausschuß empfohlen worden sei, zu berückfichtigen und den Verschleiß auch als Nebengeschäst zu gestatten. Die Anträge Schöpplenberg seien vom permanenten Ausschuß mit Recht abgelehnt; dem, was er damals auSgeFührt habe, wolle er nur noch hinzufügen, daß der Händler 1a um so eher zu seinem Gelde kommen könne, je friiher sein Schuldner in eine besoldete Stellung einrücke. Die Entschädigung in allen Fällen erst nach drei Mongten zahlen zu lassen, würde Härten mit sich bringen, da dieielbe gerade für die erste Zeit nach der Beendigung der bisherigen Und vor Beginn einer neuen Be- schäftigung den Unterhalt gewähren solle. Hr. Freiherr von Landsberg würdesick) mit dem Monopol eher befreunden können, wenn Vorsorge getroffen werde, daß durch freie Vergebung der Verschleißsiellen nicht, wie in Frank- reich geschehe, vom Staat abhängige Existenzen geschaffen wür- den, was den Servilismus fördere. Man solle die SteUen, wie in Oesterreich, meistbietend vergeben. Der Regierungskommiffar Hr. Dr, von Mayr entgegnet, daß in Oesterreich nur besonders gute Verschlwßsielien meist- bietend ver eden würden. Die kleineren Stellen übertrage man aus reier Hand an versorgungsbedürfiige, aber nicht pensionsberechtigte Personen. Aehnlich sei er; in Frankreich. Wenn hier auch in AUHnahmefällen wohl mal iiach Gunst verfahren sei und dadurch in einzelnen Fällen die yon dem Vorredner angedeuteten Uebelstände hervorgerufen sem möch- ten, so sei es doch die Regel, daß die große Zahl. von Kom- munal: und Staatsveamtsn, welche dort auf Kiindtgung dime Pensionsberechtigung, jedoch xmit der stilischwetgxnd ertheilien Aussicht auf eine Trafiksielle angestelitwärßn, rnit den leßteren versorgt würden. In Deutschland lägen die Dinge aber ganz anders. Hier handele es sich für jest und in den nächstrn Dczennien nur darum, das alte in das neue System iiber- zuleiien, und die ]"th vorhandenen Verkäufer zu plazirßn. Diese wohlwollende Absicht der Regierung würde durch Em- füixdung meistbietender Vergebung der Stelien vereiteit wer en. Hr. Sckyöpplenberg pfiichtet dem bei, daß einstweilen ein anderes System, als das in der Vorlage angenommene, nicht zulässig sei, wünscht, daß denjenigen Händlern, welche nicht leich plazirt werden können, Anwartschaften auf demnächst Frei werdende Stellen ertheiit werden möchten, und glaubt, daß man Verschleißer, welche ja Beamte seien, ebenso gUt erst nach Berichtigung ihrer Schulden ansielien könne, wie etwa die Offiziere. Jedensaus könntsn die Fakrikanten Sichcr- stellung verlangen. Hr. Herz tritt den Anträgen Schöpplenberg enthcn. Eine derartige Bevorzugung der Fabrikanten sei ohne or- än e. Die von dem Antragsteller hervorgehobenen Uebri- ßän e würden in gleicher Weise eintreten, wenn die Schuldner ihr Geschäft freiwillig aufgäben. Man weise schlechte Zahler nicht von der Börse, weil fie dann noch unsicherer würden. Wenn in Oesterreich eine Liziiirung der Verschleißsielien siatifinde, so müßten wohl die Nevenüen derselben dort höher sein, als für uns in NuSsicht stehe. Nachdem der Regierungs- kommiffar Hr. Dr. von Mayr auf die Frage des Vorredners, wie man sich das Verfahren bei Vergebung der Stellen denke, nochmals betont hatte, daß nur die jeßigen Händler placirt werden soÜten, erklärt Hr. Vorderbrügge, er bedauere, daß der Vorredner Freiherr von Landsberg das Submissionsverfahren fiir die Vergebung der Verschleißstelien einführen wolLe. Er bitte dieß abzulehnen, da das heutige Submissionßverfahren sich durchaus nicht bewährt, vielmehr schädlich gewirkt habe und revisionsbedürstig 1ei. Nachdem der Vorfißende wegen anderweiter Dienstgeschäste den Vorsitz an den Regierungskommiffar Hrn. Bosse abge- geben und Hr. Krüger die Schöppienbergschen Anträge empfohlen hatte, denen man iiberhaupt mehr Beachtung schenken f ol1e, befürwortet Hr. Freiherr von Landsberg, man möge den Landeßregierungen die Direktive geben, nach Ueberwin- dung der UebergangSzeit die Verschieißsiellen in der Regel im Wege des Meistgebots zu vergeben, und nur etwa den vierten Thesil für CivilverforgungS-Verechtigte oder sonstige Unter- siüßtmgsdedürstige zu reserviren. Man könne dem Nepotis- mus nur durch das österreichische System entgegenarbeiten. Der Referent Hr. von Naihusius drückt seine Sympathie fiir die den Schöpplenbergsckxen Anträgen zu Grunde liegenden Gedanken aus, hält die Anträge aber nicht für annehmbar. Dieselben werden darauf abgelehnt, dem Sinne nach aber durch Annahme folgender von Hrn. Krüger vorgeschlagenen Resolution zur Geiiung gebracht: „Der Bolköwirthfchaftßrath empfiehlt der König: lichen StaatSregierung, solchen Personen, welche sich mit dem andel mit Tabackfabrikaten beschäftigt haben, einen Ver chleiß von Regiefabrikaten erst dann zu über- tragen, wenn fie ihre früheren Lieferanten nut ihren Forderungen aus der bestandenen Geschäftsverbindung befriedigt haben, sowie die Personalvergütung an die Händler mit Tabackfabrikaten erst nach 3 Monaten außzuzablen.“ „H. 30, §§. 31 bis 33, §.34 in der Fassung, den er durckx die Beschlüsse des permanenten Ausschusses erhalten hat,§. 35, §. 36, §. 57, §. 58, §. 59 in der 7affung, wie er aus den Beschlüssen des permanenten Aus chuffes hervorgegangen ist, §. 60 werden angenommen. Zu §. 61 beantragt Hr. Schöpplenberg: Hinter Alinea 2 einzufii en: _ . , 1) Für Rohtabacke muß, ?ofern ihre Identität „111 Original- Verpackung mit den in den Fakturen bezeichneten T9- backen zweifellos nachgewiesen wird, der EmkarZSpreis mit Hinzurechnung von Fracht, Steuer und 5 rozent Verzugßzinsen gewährt werden.

2) Die Maschinen, WerkYeuge und Geräthe zur Tabacx- Fabrikation find nach em wirklichen Werthe, den fte ür den Betrieb haben, zu schäsen. ,

Hr. Schöpplenberg begründet den Antrag drmnt, daß die angekaufien Vorräthe ni t ausgeführt werden könnten, weil die Nachbarländer fast a e Monqpol hätten, nach Rußland aber Niemand gerne (Hes äftsverbmdungen em ehe, dort auch die Steuer zu hoch sei. an werde alw den erkauf an die Regie wählen müssen, und da sei es hart, den eingekauften Taback, deffen Preis man nachweisxn könne, ersi schäsen lassen zu müssen. Eine richtige Taxe sei auch kaum zu erwarten, weil kem Sacdverständiger so verschiedenartige Tabacke richtig

Akkordsäße halte man it) Cassel srlbsi dann fiir Ein niedrig, Wenn sie nur „Durchschnittssäße sem sollten: die nsäve ent-

r. Brockhoff wünscht Auskunft darüber, wie Absaß 6 mit bsas 3 zu vereinigen sei.

schäßen könne. fir die „Maschinen 2c. gelte im Allge- meinen dasselbe. edner b1ttet um Annahme seiner Anträge.

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