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Die Höhe der Entschädigung anlangend, so habe be: tragen: ,
Maximum Maxiuxuxn der Entschädigung der En_tschqdigung
für die fur die Niedrigstversicberien _Höcbstdersickperten in Kapitalzahlung m Kapitalzablung (oder dem ent- _ (oder dem ent- sprechender Rente) iprechendcr Rente) . . 450 „Fk . . ZZZ „46. ck -
480 500 . 900 . 540 1000 (500 1500 700 1800 750 . 2000 900 . 2500 1000 3000 1125 3500 1200 . 3600 1500 . 4000 5270
] 800 . 2000 6000 9000
. . 3000 .
. dreifachsr Jahreslobn . ZYZZ ZÜ'UZ Werke. .. dreifacher JabreHlobn 8a.53 Werke. _
Die höchste Entsckgädigimg eines nicht [)aftpflicbtigen UniaUs habe sich drmnack) auf eine Kapitalzahlung von 12000 «75 belaufen, die zu drm heute landesiibiichen „Zinaquße von 4 Proz. einer Jahresrente von 480 „M entsprechen würde. Dieser Betrag bat dem bestbezahltenBeathn als die aux- nahmsweise günstigste Entschädigung emrß einzigen Wsrkcs in Aussicht gesielit. „_ _ '
Redner wiederholt iodann, das; er die Heranziehung der Arbeiter zur Leistung der Versich6rungsbciträge nicht aus finanzielien, sondern aus ethischen Riicksichten gefordert habe, und dieselbrn auch heute noch für gerscbtsertigt halten würde. Er wolle fick) aber auf den Boden der gestrigsn Beschlüsse des permanenten Ausschusses stelien und deshalb darauf verzichten, fiir den brtrcffenden Antrag Springmann zu stimmen.
Hr. Schimmelpfennig befürwortet die Vribebaltimg des Reickzszusckwsscs unter Berufung auf die Ausfiihrungrn dcs Vorredners. _
Hr. Kauffmann spricht sick) gegen solchen Zuschuß (ius, weil derselbe eine ungerechtfertigte Belastung alier de_rjrmgM Industriezweige involvire, welche nicht von den bcabjicbtigten Bestimmungen iiber dis Unfailversicherung ergriffen wiirden, wird jedoch für den Antrag Kochhann stimmen.
Hr. Sprinqmann bemerkt, daß die von der Vorlage für den *all der Wiederverheirathimg der Wittwer: verungliickter Arberter beabsichtigte Entziehung der bewiliigten Renten eine Vrämiirimg der Ehelosigkeit darstellen werde und aus ethischer: Griinden bedenklich sei. Eine Vriimiirung der Wiederverbsr- ratbung werde eber gerechtfertigt sein. Aus diesen Erwägun- gen empfehle er die Annahme seines bezüglichen Antrages.
Dieser Antrag wird sodann angenommen, ebens0_ Nr. 1 und Nr. 2 wie ]. und 2 der Vorlage bezw. dcs Beichiuffks det.“- permanenten Ausschlusses. ,
Sodann werden die Anträge Memffen, Kochhann und Springmann abgelehnt _ dad Alinea 3 angenommen.
Ebenso wird die Bestinnnung der Vorlage oc] _1. bezw. 17. iiber die Zahlung eines Zuschusses Seitens des Reichs zu den zu leistenden Entschädigungen in Höhe von 331/3 Proz. der- selben mit 38 gegen 13 Stimmen angenommen.,
Ebenfalls angenommen werden die Bestimmungen der Beschlüsse des parmanenien Ausschusses, welcbe an die Stelle der Abschnitte 117. bis 1711. bezw. )(. und )(1, der Vdrlage, Feststellung der AUSzablung der Entschädigungen, Bildmig der Genossenschaften, erste Bildung der Genossenschasterx Mit- gliedschxxftchi den Genossenschaften, Versicherungsdeitrirge, ge- treten 1ini.
Dröglcickwn wird der Abschnitt 17111, Verwaltung der Gciioffenschasten, nach den Beschlüssen des permanenten Aus- schusses angenommen. ,
Der Referent Hr. Vaare berichtet über den Inhalt einer an den Bundeßrath, den Reichstag und das Reichsamt des Innern gerichteten, den Mitgliedern des VoikswirthfchaftSraths ebenfalls zuacgangenen Petition des Verbandes der deutschen Baugewerk:Unfallgenoffenschasten, betreffend die Regelung des Unfallverficherungswesens und konstatirt, daß durch die vdr: ausgegangenen Beschlüsse die Stellung des Volkswirlhschajts: ratbs zu dieser Petition klar gelegt sei.
Sodann wird der Abschnitt Vi. der Vorlage Abänderungen in der Zusammensesung bestehender Ge: noffenf aften
nach danesch [issen des permanentenAusschuffes angenommen.
Hierauf wird die auf S. 11 der JusammensteUung der Beschlüsse dcs permanenten Ausschusses abgedruckte Resolution, bexrelifend die Aufbringung der Beiträge, zur Diskussion gc tr t.
Zu dieser Resolution beantragt Hr. von Velscn, nach den Worten „daß der Bedarf“ einzuschalten:
„vorbehaltlich der Bildung eines Reservefonds in solcher Höhe, das; durch Zudülfenabme desselben plötzlichen kxxrotmi Steigerungen der Beitriige vorgebeugt werden ann.“
Hr. Mevisscn beantra t unter Bezugnahme auf die Ver: handlungen im AUSschuß ic Ablehnung der Resolution unter Annahme der nachstehenden Bestinimun?:
„Der Bedarf an Verficherungsbe trägen, wird auf den- jenigen Betrag bemessen, welcher erforderlich ist, um für die im ab elaufenen Halbjahre entstandenen Ent- schädigungsan prüche volle Deckung, d. h. diejenigen Summen zu bes ffen, welche erforderlich sind, um neben den einm igen und vorübergehenden Leistungen auch die auf Grund der Entschiidigungsansprüare zu leistenden fortlaufenden Renten bis zu ihrem Erlöschen zahlen zu können.“ und führt zur Begründung aus, daß es ihm vollständig un- zulässig erscheine, die Zukunft, wie nach der Tendenz der vom Ausschuß beschlossenen Resolution der Fall sein werde, zu Gunsken der Gegenwart zu belasten. Die p:“) Ansicht des Red::crs erforderliche Durchfiihrung des Veriicherungßprinzips werde auch darum, wie befürchtet, eine unerträgliche Beiastung der Industrie nach fich ziehen. Zunächst sei nach den statistischen Erhebungen der rozentsas der Unfälle, welche Tod oder Invalidität nach ich zögen, ein niedriger. Dann komme es nur darauf an, durch Einzahlung eines entsprechenden Kapitals die Leistung der Renten für den Zeitraum einzuzahlen, für welchen dieselben nacb ärztlichem Gutachten oder nach den Grundsähen der Verficherungstechnik wahrscheinlich würden in
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Anspruch genommen werden. Werde die Dauer der Renten- zahlung auf durchschnittlich 15 Jahre angenommen,_so würden für eine Rente von 1000 ck bei Abzug yon Zwrschenzinsen etwa 11 500 .xz einzuzahlen sein. Es sei nicht zu rechtfertigen, wenn nach dem in der Resolution befürworteten System von den zur Entschädigung verpflichteten zunächst nur etwa 1/10 aufgebracht und das Uebrige der Zukunft überlassen werde. Ueberdies wiirden nach diesem System bis zum_ Eintritt des Schonungszustandes die Laften der Jndusirie nch stetig stei: gern und zeitweilig eine ganz außerordentliche Höhe erreichen.
r. Baare führt den Bedenken des Vorredners gegenüber aus, aß er zwar die Kapitaldeckung der Renten an sich Für wünschenswerth erachte, aber als zunächst uyausführbax iir die Industrie und namentlich fiir die Kreise, der Ylemeren Unternehmer bezeichnen müsse. Er glaube drei Wichtige Mo- mente fiir die Beibehaltung des in der Resolution befürworteten Systems anfiihrrn zu sollen: '
1) Es werde die Belastung, „welche der Industrie aus der Ausdehnung der Entschädigungspflicbt auf alle vorkom- menden UnsäUe, während bisher nur fiir LVrozent zu entschädigen gewesen sei, erwachse, gerade in den ersten Jahren am driickendsten empfunden werden. ,
Die Bestimmnngen des Gesetzes, namentlich die durcb dasselbe geforderten Opfer, würden Unternehmer und Arbeiter zu größerer Vorsicht und zu gegenseitiger Kon- trole anipornen, aucb verbesserte Schußeinrichtungen hervorrufen und so eine Verminderung der Unfälle zur Folge haben. Durch diese Verminderung der Uniälie werde gegeniiber dem nach dem System der Resolution natUrgcmäß bis zur Erreichung des Bebarrungsznstan- des eintretenden Steigen der Entschädigunngc-„iträge ein Aquleick) herbeigeführt werden.
Tir Bßscbaffrmg der erforderlichen großen Deckungs- kapitalien werde im Wege der Anleihe zu erfolgen haben und der Großindustrie nur gegen Zahlung von durchschnittlich 6 Proz. Jahreszinsen, den kleinerer: Unternehmungen sogar von 7 bis 8 Proz. möglich sein, abgesehen davon, daß viele gar nicht im Stande
wären, die Deckungskapitalien iiberhaupt aufzubringen. '
Falis es fiir absolut nothwendig erachtet werden sollte, miei) dem vom Vorredner befürworteten System die Kapitalisirung der Renten zu veranlaffexi, so wsrde zu erwägen sein, ob es sick) nicht . empfehle, daß die Deckungskapitalien vom Nsiche, welches das (Geld fiir einen erheblich niedrigeren Zinchuß erhalts, arrfgebracbt und _ soweit das Reich die Koßen der Unfalleutschii- digungen nicht definitiv zu tragen habe _ vor- gefckwssen wiirden.“
Dem Antrage von Velsen sieht Redner sympathisch geaeniibrr. Derselbe werde vieUeicht in der Weise praktisch durchführbar sein, daß fiir den Rcservefonds mäßigeZuscbläge, von etwa 5 Proz., zu den behufs Aufbringung der Entschä- digungen erforderlichen Umlagen erhoben wiirden.
Hr. Lenscbner wendet sich gegen den Antrag Meviffen, der unter Umständen praktisch völlig unausfübibar sein werde, z. B, beim Eintritt von Massenunfällen, bei welchen vislleicht 100 Personen zu entschädigen seien. Die Grundsäse der Ver- ficherungsgesellschaften müßten für die hier beabsichtigt? Rege- lung des Unfallverficherungswesens überhaupt als nicht an- wendbar erscheinen. Das; die Durchführung des sogenannten Versicherungsprinzips nicht erforderlich sei, werde durch die Erfahrungen der Knappschaftskassen zur Genüge erwiesen. Den Antrag von Velsen befürwortet auch dieser Redner.
Der Regierungskommiffar Hr. Geheimer Ober-Regierungs- Rath Lohmann bezeichnet die Bildung eines Reservefonds als mit dem in der Resolution befürworteten System des Umlage- verfahrens unvereinbar. Es sei nicht abzusehen, zu welchem Zeitpunkt der Reservefonds in An riff genommen werdcn soÜe. Wenn man annehme, daß die "ahl der Unfäüe anniihernd in jedem Jahre dieselbe bleibe und etwa ein Aufwand von 100000 ckck erwachse, so würden sich in jedem Jahre bis zum Eintritt des Beharrungszusiandes die Beiträge entsprechend steigern. Nach dem Eintritt dieses Zustandes wiirden Steige: rungen von gleicher Höhe aber nicht mehr vorkommen. Es sei deshalb nicht ein useben, in welchen Momenten eine Be- nußimg des Reserveéonds praktisch sein worde.
Hr. Kochhann erklärt sich für den Antrag Meviffen als den prinzipiell allein richtigen. Das in der Resolution des permanenten Ausschusses acceptirte System bedeute ailerdin 43 eine Entlastung der Gegenwart auf Kosten der Zukunkf] Dieses Moment trete bei den Knappschastskassen weniger hervor, weil diese zumeist alte Institute seien, in denen die Vergangenheit den Bedarf bereits theilweise gezahlt habe, da schon ähnlicheEinrichtungcn bestanden hätten, wie sie hier als nothwendig be eichnet seien.
Hr. von Leisen erklärte, daß er den Ncservefonds wesent- lich im Interesse einer geordneten Verwaltuna beantragt habe, und zwar nicht nur für das Eintreten großer 11nglück6fälle,son= dern auch namentlich für Zeiten, in welchen der Veharrungszusiand rer Verfichrrungskasse im Allgemeinen zwar eingetreten sei, in denen aber durch die schlechte Lage der Industrie die Zahl der Arbeiter verringert und verschoben, die Beiträge der ein- elnen Arbeitgeber in “Fol e dessen zum Theil erhöht seien. leber solche Verhiiltnisie Holle der beantragte Reservesonds, dessen Höhe eine nicht sehr roßs zu_ sein brauche, hinweg- helfen, um beim Eintritt be erer Zeiten wieder ergänzt zu werden.
Gegenüber den Ausführungen des Hrn. Korbhann betonte von Velscn, daß durch das gegenwärtige Gesetz auch den zu gut fundirten Knappschaftskassen gehörigen Werken größere Lasten auferlegt wiirden, deren Kapitalbinterlcgung bei dcr
egenwärtigen Lage der Bergwerksindustrie geradezu unaus- izuhrbar sei. Er müsse vielmehr ausdrücklich erklären, daß er überhaupt nur unter der Voraussesun in der Lage sei, für das vorliegende Ge es zu stimmen, da dem Bergbau für die neuen Lasten, wel e ihm lekteres selbst im Faüe der,Ge- nehmigung des Reichsbeitrags auferlege, eine anderweitige Aus leichung Seitens des Staates geboten werde. Der vater- länd che Stcinkohlenber bau, wenigsens in den westlichen Proo nzen, sei ge enwärt g in einer derartiZ gedrückten Lage und bereits mit e-teuern _ Staatl- wie ommunalsleuern, lcvtere sogar als Doppelbesicuerung der Ausbauten _ Knapp- schafLSgesälien u. s. w. so überbürdet, daß er weitere Ve- laslungen nicht zu tragen vermöge, und daß es daher unab- weisbar sei, demselben für die ihm durch den vorliegenden Gekeßentwurs hervorgerufenen in irgend emer Weise Kompen- satoncu _ eventuell durch Erlaß cines Theiles der Berg- wcrwfieuer _ zu gewähren.
Der Antrag Mevissen wird sodann mit 35 gegen 16 Stim- men abgelehnt.
Der Antrag von Velsen wird gleichfalls abgelehnt, da: egen die Resolution in der vom permamenten Ausschuß be: ?cbloffenen Fa ung angenommen. Der Ads nitt F11., betreffend besondere Befugnisse der Genossenschaften gegenüber ihren Mitgliedern, wird in der vom Ausfchuffe beschlossenen Fassung ange- nommen. Zu Abschnitt )(111., betreffend das UnfaUmeldewesen, die Untersuchung der Unfälie :c., beantragt Hr. Breithaupt: in dem vom Ausschuffe beschlossenen Zusaße die Worte durch sein eigenes grobes Verschulden selbst her: herbeigeführt oder zu streichen.
Der Antragsteüer verwirft die Versagung der Entschädi- gung im FaÜe eigenen groben Verschulden?- des Beschädigten nm deswilien, weil die Frage, ob ein Verschulden als grobes Verschulden anzusehen sei, im Einzelfalle oft sehr zweifelhaft sein und verschieden beantwortet werden könne. Durchbreche man das Prinzip, das; bei allen Ux'fällen Entschädigung zu gewähren sei, so wiirde bei unerwünscht vielen Unfällen die Entschädigung ausbleiben.
Hr. Kade schließt sich dem an und betont, daß auch fiir die Familien der *Beschädigten nur dann gesorgt sei, wenn der Unfali den Tod des Bescbiidiciten zur Folge habe, in anderen Fäilen verschuldetcr Verletzungen wiirde auch den Familien der Verletzten die Entschädigung entzogen.
Hr. Vaare referirt iiber die Griinde, welch? den Ausschuß zur Annahme dieses Zusaßys bestimmt haben. Es sei noth- wsndig, eine Abwehr gegen Leichtsinn imd Mißbrauch vor: zusehen, außsrdem diene die Bestimmung als Warnung und Mahnung zur Vorsicht.
Leßterer Auffassung tritt Hr. Leuschner bei, während sich die Herren von Landsbsrg, Kochbann, Spengler, Meyer und Kiepert fiir die von Hrn. Breithaupt beantragte Streichung aussprechen.
Bei der Abstimmung wird der Antrag Breithaupt an- genommen.
Der Vorsitzende Milt mit, daß die Hrrren Leuschner, von Veisen, von Tisis Und von Vorn den Antrag gestelit haben, den Grundzügen für die gefeßliche Regeltmg dsr UMaUversicberung der Llrbcit-zr noch folgenden Zusaß bei- zu gen:
)(17.
1) Bergwerksbesißer, Berggewerkschasten, Fabrikhütten- besißer, wslche einem auf Grund der Berggeseße er- richteten Knappscbaftsbereine angehören, sind von der Verpflichtung befreit, den vorsichend in Aussicht ge: nommenen Unfallversicheruna§=Genossenschaften bei- zutreten, wcnn Seitens der Centralbcbörde die Leistungs- fähiÖzkeit der bezüglichen Knappschastskaffen anerkannt wrr .
Die landeSgesetzlicben Vorschriften über die Knapp- sckmstskaffen bleiben für solche Vereine mit der Ma ß: gabe in Kraft, das; die Beitragspfsicht zu denselben (dis Veibiiife des, Reicbc's _9ingcschldssen) und die Leistungen der Kassen bei Umälien den iür die Unfall- versicherung vorgeschriebenen Minimalleistungen ge- nügen, daß dementsprechend binnen Jahredfrist nach Erscheinen des Geseßes die Statuten abgeändert werden.
Kleinere KnappsWstSvereine, welche nach Entscheidung der Centralbebörde fiir sich aliein nicht die nöthige Sicherheit gewähren, können sich cntwsdcr unter ein- ander mit Zustimmung der 21111sicht§bebörde zu einem größeren Verbande vereinen oder sick) m_i bireits vor- handene lebensfähige, größere Vereine im Einverständnis; mit leßteren anschließen. Anderenfaüs sind dieselben fiir Ausfiihrung des UnfallversichcrungSgeseßes nicht weiter in Betracht zu ziehen,
Hr. Leuschner fiihrt znr Begründung dcs- Antrages aus, das; die Erhaltung der obengenannten bestehenden Organi- sationen unbedingt sicher gestellt werden müsse; deshalb empfehle er den obigen Antrag an Stelle der zweiten Reso- lution des permanenten Ausschusses.
Der Regicrmigskommiffar macht „darauf aufmerksam, daß zu 1 des Antrages nicbt crbcÜe, ob die Ilustiabnwsiellung sich auch auf die Zugehörigkeit zu den Betriebsiiefahrcnklasscn oder nur auf den Uniailvericherung6verband erstrecken solle. Die Ab- sicht des zweiten «uses sei nicht ausxübrbar ohne Umlegung neuer Beiträge, zu welchen die Arbeiter nicbt [)eranZ1rz1chen seien, und ohne Anlegung eines neuen UnfaUkontos; ei aber eine solche neue Einrichtung neben den bestehenden „nothwen- dig, so könne ebensogut der Eintritt in die allgxmcitzen Ver- bände stattfinden und daneben innerhalb der bisherigen Or- ganisation die alten Zwecke weiter vcxwlgt, werden. _ Zu bemerken sei ferner, daß man im Ucbrmen iii den Aizsschuß- beichlüsicn es habe vermeiden wollen, „daß einzelne 1e1sizmgs- fähige Unternehmer sich zum Nachtheil der Allgemeinheit ab- sonderten. Die gemachten Vorschläge wiirden ausweislichder bereits erwähnten Statistik der anppscbaftskaffen nur einer sehr kleinen Zahl der größtechtrrede z_u_ siatten kommen. _
An der ferneren Diskusjion betherligten sich. "?ck. die Herren Schöppienberg, welcher das Interesse der einheitlichen Regelunn betont, HUB und Graf Henckxl gegen den Antrag Leuschner, die Herren aare, Schimmelpienmg fiir den An- trag Leuschner. .
Bei der Abstimmung w1rd derselbe abgelehnt. '
Von den Resolutionen dcs permanenten Ausschusses mird die erste ohne Debatte, die zweite nach Ablehnung [eines An- trages des Hrn. von Tiele , _
ind der ledten Zeile statt „möglrchsi“ zu seven „un- de in 1“ gleich alls Enverändert angenommen. Die dritte Resolution (Graff Henckel), betreffend ausländische Arbeiter, wird eben- falls angenommen. Eineh weitere Resolution, welche Hr. Herz vorge- la en at:
sch 9 ac] 2 hinter der Bestimmung fiir die Knappschaftskassen,
emer
f oe! 4 mit Bezug auf die Ausführung im'Protokoll der 7. Sitzung am 7. März, Seite 78, zweiter Abschnitt, one der Volkswirthschafwratb erklären, daß es angp messen ers eine, denjenigen Arbeitgebern, welche auf den ?uschu des Reiches _verzichten, die Befugnis; zu erthei en, bei Privatgescllichaften zu verrchern, _wenn fie der Aufsichtsbehörde die genügende icherbeit für
Gebäudesteuerrolle Nr. 9 verzeichneten Ge äudcnver-
die Erfüllung aller zu übernehmenden Verpflichtungen [
gewähren, wird abgelehnt.
Schließlich werden in einer von Hrn. Grafen Henckel
beantragten und von anderen Mitgliedern
stüßtexi namentlichen Abstimmung die Grund 11 e iir eine gesetzliche Regelung der Unfallversicberung der zAéxbeilfer _ in
_ vorstehenden Bes [ü e er al- ten haben _ als geeignete Grundlagen für einer?h beszsügliclben
der Gestalt, welche fie durch die
Geseßeritwurf erklärt. Fiir die Grundzüge stimmen die
„ erren Vaare, Vitt- mann, von Born, Breithaupt, Brockho , Clauditz, Cramer,
buche versehen ist“.
der nachfolgenden Pa
genügend unter- genommen, wenn ein
4) §§. 131 und 132 find zu sehen:
Delius, Ernst, Fritsche, Glodny, Gra enckel e el finden- von Herford, Herz, Jaffé, Janssen, Kade,f Kdeing,“ K'Ybiscke; * Erfolgt die Lösung in beiderseitigem Einver- haften „solidarisch fiir die ErfüUung der Verpflichtungen 'der letzteren.
.Kennemann, Kiepert, Kroos, Krüger, Kruszinski, von Lands-
berg, Leuschner, Lösewiß, Meyer, Neubauer,
von Ruffer, Ruft, von Scheuck, Schimmelpfenni , S H len- berg, Spengler, Spritigmann, von Tiele, Trieklzoff, chVYZpel, von Velsen, Vqrderbrixgge, Wesenfeld, Wolff, Zimmermann.
Dagegen die .Herren Burghardt, Kalie, Kamien, Koch-
hann, Lubeck, Sartori.
Von den Leßteren motiviren die Herren Bur bardt Kalle .und Kochbann gemeinschaftlich ihre Abstiininiing,gwie félgt: Wir erkennen das Bestreben, das Versicherungswesen
Paetsck), Richter, bemerken.
auf der Tagesordnung steht,
Reichsamte des Innern zur
, Der Vorsißende schließt wrrthscbaftSraths, indem er
3) §. 126 ist hinzuzufügen: „Ein Lehrverhältniß im Sinne tritt der Lehrzeit geschlossen worden ist.“
Die Lösung xineS_ bestehenden Lrhrverbältniffes kann nur nach beiderseitiger vollständiger Erfüliung der diirch den Lehrvertrgg begründeten Verpflichtungen oder im Falle beiderseitigen Einverständniffes statt-
ständniffe, so isi solches unter dem Lehrvertrage zu
Da indessen die Berathung dieser Resolution heute nicht
quf Beiragen damit einverstanden, daß „ über diese Resolution Abstand genommen und dieselbe dem 5) D“ Feststellung der Thatsache- daß die EkwskbsUUfähiLkeik
Berücksichtigung iiberwiesen werde.
nur bescbäftigt werden, wenn er mit einem Arbeits: tabellen kercckvnet (soweit es sich um c7:1v:11idenunterstx"rtsungenbandrkf,
K.-
wsrden dre üblichen'lZablen jedenfalls eine Korrektur, entsprechend den Erfahrungen bet negs-, Eisenbahn- und Bergbauinvaliden zu- ragraphen wird d - kaffe")- schriftl'ch Lb nur ann an- Die Deckungskapitalien werdn d" ' st tl'cb Bbörd . er e we - : _ _ e an tejemge aa 1 e e e rtrag der An abgefubrt, Welcher dre_Auszablung der Renten an die Beschäd' ten obliegt. „Am Schlusse jeden Jahres sendet [extere dcr Genoffens fr Anvzzrg ihrer Rechnung. Ergeben die periodischen Revisionen durch Versicherungstechmker„(aße 5 Jahre vorzunehmen?), daß die vor- handenen Deckungskapitaiten größer beziehungsweise kleiner sind als die schwebende_n Verpflichtungen, so findet Rückzahlung des Ueber- schrzffes an beziehungsweise Nachzahlung des Defizits durch die Ge- nomenscbait statt.
4) Die Mitglieder der Genoffenscbaft (d. s. die Arbeitgeber)
zu ßreichen und an deren Stelle
te Versicherung läuft von Kalenderjahr zu Kalenderjahr, der
axs der Genossenschaft austretende Arbeitgeber haftet dieser gegenüber
fiir die Aufbringlzng der nach der Abrechnung des Vorjahres auf den
erklärt sich Hr V d b " xeöreTendYßYetiFex Lailcnxen YFFienZZtrasg wie für den auf ihn _ or er rugge (: en en er e er er n en ievi ion i etwa er ebend
von der Verhandlung Nachschusies (Nr. 3). fck g m
Kenntni na m - Folge eiiies Unfalles irn Sinne ch Geseßes ist, e ol 1:
H h e und geeigneten Zurck) Udfrxll (1us (ck5qu OFF tkéesxßkfs Z'iber die Arrtxeixs darauf die Session des Volks- 5)" * ng en om ewer era auzun§)ineiiden Protokoüx, den Mitgliedern desselben den dre Bestimmung der Hohe der Entscbadtgung durch die
so zu ändern, das; der Selbstverwaltung ein größerer wärmsten Dank der Königlichen StaaTSregierung fiir die ein: LOkaKOMMMWW LMM bLstLHt aus je 2 (1 ?) Arbeitgebern und
Spielraum gewährt wird,
als berechtigt an, können aber weder
dxr StaatSregierung vorgelegten „Grundzii en“ no die anderweit bei deri stgttgehabten Verhandliéngeii voié geschlagenen Organisationen für zweckmäßig erachten,
. als in dem voriajä ri en Entwurf des Unfailversrcherungßgeseßes vorgesehYngist,
die in den von
gehende Verathung der gemachten Vorla en aus ri t uri hervorhebt, daß die freie Meinungsiiußergung, deZYn chsich di? Mitglieder auch in dieser Sefsionßperiode bsfleißigt, der JLU das UnfaÜversicberunaSWesen (oder der Rcchtercg?) zu. Di? Be- stitutwn des VolkHwirthschaftarathS einen wahren und bleiben- den_ Werth zu sichern verspreche.
Hoffnung auf weiteres förderlicbes
Arbeitnehmern und dem Gewerberaik) als Vorsi enden. Ge en d' vorgenanntrn Entscheidungen steht sowvbl den zu Xnierstüßendgcn, wiÉ der Genossenschaft die Berufung an die staatliche Centralinstanz für
schlüsse; dei: [xixtexen sind endgültig. MZ. Fur einzelne Kaiegorien von Genossenschaften _ die 8111) „4. genannten _ Wird man das Recht einräumen können, an
Mit dem Ausdruck der Zusammenwirken zum
wangsanstalt fungircnden Lokalkommissionen Unfalikom-
'
glauben vielmehr, daß eine glückliche Lösung der Frage Heile des Vaterlandes und nochmaligem Danke wird die Ver- €)(“)ZteÜe dsr fiir ails freien Gcnoffcnschaften wie für die
nur gefrmden werden kann in der Zulaffimg nur gewrffen Normativbesiimmungen Unterworfmen Bexficherungsgenossenschaften neben einer lediglich sub- sidiaren Zwangsanstalt. Deshalb lehtwn wir die Vor-
lage ab. Hr. Lobsck erklärt:
er habe gegen die Annahme gestimmt, weil er dsn Ne1chszuschuß verwerfe, und er würde für die Annahme gxstmzmt haben, wenn nur die Verwaltungskosten der kunfttgen Versicherungsanstalten auf das Reich iiber:
nommen worden wären.
Der Vorsitzende theilt mit, daß Seitens des Hrn. Vorder- , Antrag gebracht sei:
_ Der Volkswirtbfchaf12rath wolle beschließen, die König-
liche Staatsregierung zit ersncben, dcn Tit. 1711. der Ge-
werbeordnung einer Remsion zu unterwerfen,
Briiggo folgende Resolution in
insbesondere in folgenden Punkten:
1) §. 105, Alinea 1, hintßr Arbeitern ist einzuschalten
„Gesellen, Gehiilfen, Lehrlinge“.
2) §. 107, erstes Minka, ist zu streichen und an dessen doch erfolgt die Zulassung erst, nachdem eine gewisse Zabl von zu St_elle zu „setzen: „,Jeder gewerbliche Arbeiter ist ver- pflichtet, em Arbeitsbuch zu fi'bren und darf als solcher
2___. .___.
reier, handlung geschwiien-
gestalten s ein :
der Fail ift.
verwandter Indnstriezweige
1). fiir einzelne Theile des 13. Genossenschaften für alle
wandter Industriezweige,
1). für einzelne Theile dcs
zum Protokol! Vom 25. März 1882.
Die Normaiibbestimmungen für freie Un aliveri Z- Genoffenschafien dürften etwa nach folgenden Gcfsichtspisiéftirchngzu
1) Freir Genoffensibaftx'n müffen erfiiberten mindestens die im Geseße vorgesebrnen Unterstußungen gcivabrrn und zwar obne die-
selben stärker zu den Prämieiibciträgen heranzuziehen, als dies dort Berlin, den 25. März 1882-
2) Zuzulasien find folgende Arten von Genossen cba ten: 11. Genossenschaften für einzelne Industriezweige osderffür Gruppen
a. für das ganze Reichsgebiet.
Versickxernden nachgewiesen ist (10 bis 20000?) „ 3. Die zur Siche'rung dcr Rechte der Unfaiibestbädigten zurückzu- legenden Deckungskapitalicn rvcrden auf Grund bon Lebensrenten-
Missionen aus Arbeitern und Arbeitgebern der eigenen Ge- nossenschaft _ aber auch unter Vorfiß des Gcrverberaths Anlage „_ zu biidcn.
6) Die Genosseiiscbciften Haben das Recht der Zurückweisung von Ynmeldungcn 'zum Eintritt, des Ausschlusses einzelner Mitglieder und innerhalb gewrffer Grenzen der Individuumsbcbandlung jedes RisikoI.
a l . Nack) Sch'luß dsr Verbandlungen sind noch die 6nach: fiebendxn Erklarungen von Mitgliedern des Volkwirthsschasts- rach eingegangen:
Ick)" erkläre, daß ich mich nur dcsbalb gegen die Annahme der Grundznge über die UnfalivcrsiÖerungé-vorsage erklärt babe, weil ich gegen den Rercbsznschuß bm und dagegcn die Uebernahme: der Ver-
_ , waltungskotcn Seitens des R' s " . T*“ '“ ' &. fur das ganze Reichsgebiet, s UM MMWL OÖ WMW ""ck also
der gleichen motivirten Ansicht des Hrn. Kommerzien-Ratbs Lobeck an. Sk k [» Sartori. ' (1 es 2 ei Puftamin, den 24. März 1882. Mit iebbafte'm Bedauern, daß unabmeisliche geschäftliche Aygelegenberten mmi) behinderten, an den Arbeiten des Volks- wikrlt'bsäyqflésrébs JYQHHeZd'chdcr ieiztenSSesfion tbeiiznnebmen, _ er are 1 ck1ermr, a ! meme c»iirnme iir Ei "üb“ . Tabackmonopols abgegeben hätte. f ns irung des
Reichögebicts ; oder mehrere ami) nichtn1itber-
RciÖSJcbicts,
. don Below-Saleske, Mitglied des VolkSwirtbsckyaftöratlxs.
ZK Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl.YZ Prcuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königlickje Expedition dcs Brutschcn Rrirhz-ancigers uud Königlich
preußischen Itanis-Inzeigers: Berlin 817, Wilhelm-Straße Nr. 32. X
], §t€€kbrißls unc] UndersuobnnZs-Zacdsu
?. Zuddusrationsu, Hufgedots, Porlaännxsu 11. äsrgl.
3, Uerkäufa, serpaabtungsn, Submissionen sta.
4. Usrjoosung, Imortjsatjou. 21n32ab1uu§ u. 8. s'. yon ötksuclioiisu Kayiersn.
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© Anzeiger .. ck * Inserate nehmen an: die Annoncen-Erpedifionen des „Jnvalidcndank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Stijlotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Anuoncen-Vureaux.
. Xoänsiriezlw Irablißaßwsuts, Fabriken uncl Grossbanäel.
. Usraabisäeus liskauutmaabunxsu.
. l-itsrarisads &nxsigsu.
. statsr-stjZSr]. ; lu äczr Zörzsu-
. kamiliou-Racdriciicsu. bLUaJS. FZ?
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
Zmangsverkauf
und
Aufgebot.
In ZnMingolistrcckitngssa(bon ch Härtslings und Kuticbcrs Friedrich Wittkobl in Wickotringbauscn, Gläubigers, gegen den Anbauer und Bergmann Bernhard Hcsic, daselbst, Schuldner,
Wegen Forderung, soll die Anbaucrsicilc dcs Lcéxtcrcn, Hans Nr, 25 in Wichtringbausrn, in drm cm
Dienstag, den 28. Mai 1882, _ Vornzittags 10 Uhr, im Altcti'libcn Gajtbnusc in Wichtringiknuscn an- stcbcndcn Termine öffcntlich meistbietend Verkauft Werden.
Das Kaufobjekt bcstcbt ans dem Wobnbaus „r. 25 in LIiÖskiiiAlIäuskii, aus Fachwerk untcr
tcgeldaeb erbaut, cine Wobiimm enthaltend, ver- icbcrt zu 1200 „17., einem Obst- und (Hemiiscgartcn n_ebcn dcm Wolmbause, ctwa & Morgen nrofi, und einem daran sioßcndcn ?lckcrgrimdstück ron etwa TMorgcn lächcninhalt.
Die Kaubcdingungcn werden im Tcrminc [*e- kanni gemacht und können eine Woche vorbcr auf der Gerickotöicbreibcrci ein cscchn Werren.
Zugleich werdcn “.lile, welcbe an dem Kauf- objc'kt Eigentbums-, Nähen, lebnrribtliibe, Pfand, ßdetkymmiffarifcbe oder andere dingliche Rechte, insbcjonderc aucb Scrritntrn oder Rcalbcrerbtigunacn Fu babcn_ rertncinen, hierdurch aufacfordert, kie- elbrn spätestens in dem anstehenden Tcrmme so gcwtsx anzumelden, als für den sich niÖt Meldenden Un Icrbaltniß zu dem neuen Erwerber das Recht verloren eben wird.
Wenn gsm. den 18. Märi 1882.
Königliches Amtsgericht. 1.
Wagemann.
Zwangsßr-kaufsproklam und Verkaufsanzeige.
[14550] Erße vekauutmackmnsiß
Wenn auf Antrag des Brennrreibe Werd H. F. I. Braasch in Neumünster weasn cincr demselben zu- tebenden vollstreckbaren Forderung von 5000 .“ . w. 1). a. durch Beschluss des unterzeichneten Amt.- Kericbts vom 23. d. M16. der ZWan svctkauf dc! dem Hotelbesiver L. Ibsen bierselbt aebörendcn ereses .Hotel Stadt Hamburg“, verzeichnet im Schuld- und Ffandprotokosle der Altstadt Plön in “kam. 1. 1701. . in dcr Grundsteucrmuttcrwüe der Gemarkung Plön untcr Art. 167, bestehend aus den „Wellen 121 und 122 des 11. und Patche 71 dcs *. Kartenblatts nebst den hierzu gehör en, in der
[14549]
fugt worden ist. so Werden bicrdurcb, mit aUcinigcr Auönnbme der Protokollirtcn Gläubiger, Alle und Jede, welche an das gedachte Grundstück dinglicbe Vierbte zu baden vermeznen oder sonstige Ansprüche aiif Befriedigung ans dieicr Masse glauben erheben zu konnen,insbesonderedicStcuereinnebmcrundHebung?!- beamtei] wegen rückständigcr Steuern, aufgefordert, solche_tbre An_spriicbc bci Strafe dcs Ausschlusses von dicser Mane spätestens in dem auf Donnerstag, den 29. Juni 1882, Vormittags 10 Uhr,
anstxbcnde! Aufgebotstermine bei dem unterzeichnctcn Gcrtrbte' recbisbcbörig anzumcldc:
Zuglcrrb Wird Termin zum Verkauf des vorbezcirb- neten Grundstücks auf
Freitag, den 6. uli d. I.,
, Vormittags 1 Uhr, im Li'kalc drs imterzeirbneten Amtkgrrichts bestimmt.
Die Zautbcdniammen werden vom 1. Mai an auf der (iicrzcthxcb'reiberei biersclbst sowie in dem Hotel ZUK", Prmzerx m Plön ausliegen und können Ab- ]ibrrftcn _derjxlben, siegen die Gebühr, von der hiesigen (K*cri'ÖZsiwrctbcrei bezogen werden.
Koniglirch Amtsaericbt Plön. den 23. März 1882.
(Unterschrift.)
[14575] ' , Urthcilkaukzug.
*Das Königlirbe Amtöaericht in I)iccklingbnuscn bat durcb Urtlieil vom 17.März 1882 in der Aufarbotö- 1ache O_rsternmnn die Kraftloscrklärnng dcr Spar- kaffenbncber dcr städisÖen Smrkaiic in Bochum
3. Nr. 87, ausgefertigt für den Anstreicher Hubert Peilermann zu Rccklin bauscn und lautend am 1. Januar 1880 über „92 .“,
b. Nr. 1114_, ausgefcrtiat für den Bergmann Franz Heiterwann zu I)iccklinabauscn und [au- t_end am 1. Januar 1880 über 748 .“ 4 „,t,
ausacivrocben. Recklinghausen, den 17. März 1882. ' Schorlemmer,
Gencbtsschreiber des Königlichen Amtßgericbts.
[14566]
Durch rechtskräftiges Urtbeil ch Könial. Land- gerichts, ]. (Zivilkammer, zu Cöln, vom 17. Januar 1882, wurde dix szwischen dcn Elielcuten Bernhard Vgcbmann, Burtentyacber, und Julie, geborene Doscbler, obne Geschaft, Bride in Cöln wobnend, bestgndcne eheliche Gütcracmeinfcbaft für aufgelöst erklart, an dcrewSteUe völliae Gütertrennung aus- arsprocheq urid die Parteien zur Auöeinanderfevung mid Liqmdajwn vor den Königl. Notar Hilgers zu Coin verwiesen.
Vcrbeeck,
Gcrichiöschreiber des Königlichen Landgerichts.
baficnd cr'uf Nr. 11 und Z] Striin, Woblauec Kreises, fur kraftlos erklärt worden. Winzig, den 27. _März 1882. Königliches Amtsgericht,
[14710] Poiitttterfche Hypotheken : Action : Bank.
Bilam vom 81. Dexember 1881.
[14569] Bekanntmathung. Durch Uriel Vom 2]. März 1882 ist das HWV- tbekcn-Jnstrumcnt iiber 346 Thaler 11 Sgr. 8 Pf.,
__ .; 0 t 1 !* &. .“. Kaiicnbcstand und Gutbaben auf (?iiro-(Tonw dcr Reichsbank . 627 215.76 Bestand an (_Fffckten gemäß „Z. 44 der Statuten. . . . . 2041799 75 Wechscl-Bcstande, abzüglich noch nicht verdienter Zinsen . (58084509 Lombard-Conw . . . . . . . . . . . . . . 49376434 protbekcn-(Konio 1. . 1933784925 (Hrandstiick-(Tonw 1. . 4'391“090:-- Grundstück-Conto 13. . 79457310- Htwoibeken-Conto 8. . . . . . * 16,426'27 Mobilien- nnd Matcrialicn-Conw . 8,000§_ Öxuß-Qonto . . . . . . . 138'000'-- YUM Hypothckcniinscn . . . . . . . 45816299 cbttorcn und Girrbach bci Bankbäuscrn. 210x741 75
3034720520 !
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23,449,35()'-
551,004 04 4,632 _
. l' a g 8 i 7 a. Voll eingezahltes Grundkapital. . . . . . . . . . (Tonio der ausgegebene?" unkündbarcn Hyyotbekcnbriefc. . . . Liiocb nicbt abgrbobenc Zinsen 4.§"/-. und 5% Hvkotiwkcnbriefc. I)icst-Dtvidendc pro 1877 und 1878 . . . . . . . . . . (T_icwjerrte Dividrndc Pro 1879, 1880 und 1881 . . 270000- (xirdityren und T*e1*ofiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8346020 Aniortisations-Conto dcr vaotbcken-Sckxuldncr . . . . . . . . . . . . . . 278889- Rryervefonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 180000;- Ausaelooste, noch nickit cinaclöstc Hriwibckcnbricfe mit Ausloosungs-Zuscblag. 2525238,- Vortrag auf neue ?ikecbnung. . . . . . . . . . . . , 1:57196 ;;t1,.';47,*.'05 20 Gewinn- und Verlusi-Conto. ]) o d o t. .“ '4 . . . . . . . 54,439 01 4,863'67
ck
An Geschäftsunkostcn . . „ Dcrofiten-Zinscn . . , Öthbekcnbrief-Zinsen 1.214.500 Verlvosirngx-Conw pro 1881 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20,540 Abschreibung vom Mobilicn- nnd Matcrialien-Conto . . . . . . . . . . . . 1,146 Abschreibung vom Hans-Conto . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2.010 Abschreibung auf Hvdotbcken-Zinscn und Kosten. . . . . . . . . 89.640 Nettogewinn . . . . . . . . . . . .“- 61,571. 96 Hiervon 29/9 an die Aktionäre . . . . . . . . . . ZW")- "" 60000 Saldc-Vortrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1:57]
1,448801
21,738 71,757
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() r o i | !. Per Saldo vom 31. Dezember 1880. . . . . . .
, Ktnjen-Conto . . . . .
„ Joursxicwinn “urid Provisionen . . . . . . . . . vaotbcxcn-Ymcy und Verwaltungskostcn-Vciträgc . . Grundytucko- rtragc . . .“ . . . . . . . .
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Cökliu, im März 1882.
Tie Hauptbirtttion.
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