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Königreich Preußen.
Se. Majeftät der König haben Allergnädigsl geruht; den Oberförstern Mühlhausen zu Münden, Runne- baum zu Eberswalde und Weis e zu Eberswalde den Charakter als Forstmeisier zu verleihen; sowie den Seminar-Direktor Carl Knoke in Wunstorf zum ordentlichen Professor in der theologischen Fakultät der Uni- versität Göttingen zu ernennen.
Berlin, den 5. April 1882.
eute Mittag 12 Uhr erfoigle im Kronprinzlichen Palais
zu erlin die Konfirmaiion Ihrer ' Königlichen
oheit der Prinzessin Victoria, Tochter Sr. Kaiser:
lichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen, und Sr.
Königlichen Hoheit des Prinzen Friedrich Leo-
43"?le ?ohnes Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen Fried- ri ar.
Während Se. Majestät der Kaiser und König zu Allerhöchstseinem lebhaftesien Bedauern durch eine leichte In- disPo ition verhindert waren, an der Feier Theil zu nehmen, fand diese in Gegenwart Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, der Durchlauchtigsten Eltern, der Mitglieder der Königlichen Familie, Sr. Königlichen Hoheit des Groß- herzogß von Hessen und bei Rhein nebst Höchstdeffen Töchtern, den Prinzessinnen Victoria und Elisabeth, Großherzogliche Hoheiten, sowie Ihrer Hoheiten des Herzogs und der Herzogin von Anhalt statt.
Die heilige Handlung wurde durch den Ober: ofprediger, General-Superintendenten der Kurmark und Ober: onsiftorial- Rath 1). Kögel verrichtet, nachdem Ihre Köiiigliche Hoheit die Frinzessin Victoria durch den Prediger Persms an der Heiligen
eiftkirche zu Potsdam, und Se. Königliche Hoheit der Prinz "Friedrich Leopold durch den Hofprediger und Garnisonpfarrer Frommel den Religionßunterricht und die Konfirmations- vorbereitungen genossen hatten.
In der kurz vor der Feier stattgehabten Unterredung Über die Glaubenslehren der evangelischen Kirche hatten Ihre Königlichen Hoheiten die an Sie gerichteten Fragen ausfiihr- lich beantwortet und Ihre Atitworten durch Aussprüche der Heiligen Schrift begriindet.
Höchstdieselben bestätigten darauf Ihren Taufbund durch Beantwortung der in der Agende vorgeschriebenen Fragen, verlasen das von Ihnen Selbst aufgeseßte Bekenntnif; und Gelübde und wurden nun in die Rechte und Pflichten der evangelischen Kirche aufgenommen.
Privilegium Wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender
Schuldverfchreibungen der Stadt Norden im Betrage von 150000 .“: Reichswährung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen xc.
Nachdem die städtischen Koilegien zu Norden in den Plenarver- sammlungen vom 16. Dezember 1881 bezw. 22. Februar 1882 be- schlossen haben, behufs der Leistung eines Beitrages zu den Ausfüh- runZLkosten der in dem „Gesche pom 9. März 1880 §. 1 Nr. 7 näher heze chneten Eisenhahn eine Anleihe aufzunehmen, wollen Wir auf den Antrag des,Magisirats der Stadt Norden
zu diesem Zwecke auf jeden _Jnhaher lautende, mit Zinscoupons
versehene, Seitens der (Glaubiger unkündbare Schuldverschrei-
bungen im Betrage vim 150000 „44 aussteÜen zu diirfen, da fich hiergegen Weder im Interesse der Gläubiger, noch der Schuldnerin Etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemaßheit des §. 2 des Gescxes vom 17. Juni 1833 und der Verordnung wom-17. Sep- tember ] 67 zur Axisstellung von Schuldversckyrcibungen zum Betrage von 150000 „44, m Buchstaben: „Einhandertundfünfzig Tausend Mark“, Welche in folgenden Abschnitten:
100000 «16. zu 1000 „Fi, 50000 „ck zu 500 „46, zusammen 150000 „46.
nach dem anliegenden Schema und unter Beifügung Von Zins- coitpoxis und Talo'iis ngcb den beiliegenden Formularen auszufertigen, mit vier Prozent_1ahrlich zu perztnscn und nach dem festgestellten TilgunSZPlane mittelst Auslooiung bezw. Rückkauf in den Jahren „1883. 19 1924 aus einem ,Tilgunxisfonds, welcher mit 1 Prozent ahrlich unier Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldvcrschrei- ungen gebildet wird, zu tilgen, smd, durcb gegenwärtigcs Privilegium Uxisere landesherrliche _Genehmtgung erthcilcn. Die Erthcilung erfolgt mit der rechtlichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Schuld- verschreibungen die daraus hervorgegangenenRechie geltend zu machen [cker t_ ist, ohnefzu dem Nachive11e dcr Uebertragung des Eigentbums vero ichtet zu sein.
Durch vorstehendxs Privilegium, ivelrbcs Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter erthetlen, „wird für die Befriedigung der Inhaber der S_ckzulvericbreibungen eine Gewährleistung Seitens des Staates nicht1d1uk;c_rnolmcht)ncn.t U H cbs [)
. r undi un er n erer ö tcigcn äiidigen Unter cbrit und bcigcdrucktem Königlichen Ynfie cl. s f Gcaeben Berlin, den 20. ärz 1882. (b.8.) Wilhelm. von Puttkamer. Bitter. ProvmzHannover. LandbrosteibezirkAuricb. Schuldvcrschrribung
der _ Stadt Nordcn bitt. . . . Nr. . . . _Wapven Mark . . . . uber 21 s t' t . G ._. 818 Rleichrswßhrulng.
u ae er ig in mm ei es an es err ichen civile iums vom 20. ärz 1882 (Amts lait für_Hannovcr vom . „P. . „g. . . 1882 Nr. . . . Seite . . . . und Geieii-Sammlung für 1882 Seite . .
laufende Nr. . . .).
Auf Grund der von den städtischen Kollegien der Stadt Norden in den Plenarversammlungcn vom 16. Dezember 1881 bezw. 22. Februar 1882 gefaßten Bxscblusie wegen Aufnahme einer Anleihe von 150000 „“ bekennen sicb Magistrat und Bürgervorsteher- Kollegium der Stgdt Norden Namens der levtcrcn durch diese, für Leden Inhaber gultiae, Seitens des Gläubigers unkündbarc Vcr- cbreibuna zu einer Darlcbnsscbuld von ...... .,“, wclibe an die Stadt Norden baar gezahlt morden und mit vier Prozent jäbrlich zu veriinsen_ist.
Die Riickzablung der ganzen Schuld Von 150000.“- erfolgtnacb MZF abe des enckimimen Tilgungsplans mittelst Ausloosung bezw. Ru an der uldvexscbrcibungen in den Jahren 1883 bis sväte- stens ] 4 einschließlich aus einem Tilgiingsfonds, welcher mit wenigstens Einem Prozent éäbrlich, unter Zuwachs der Zinsen von den eiiigten Schuldverscbrei ungen gebildet wird.
ie Ausloosung geschieht in dem Monate September. Der Stgdt bleibt jedoch 'das Recht vorbehalten, dcn Tilgunasfonds zu vcrxiärken, oder auch ammtlicbc noch im Umlaufc bc ndlicbe Schuld- vet (breibungen vom ahre 1895 an, auf einmal zu ündigen.
Die 'eurib die verstarkte Tilgung crirartcn Zinsen wachsen eben- falls dem Tilgungsfonds zu.
Die außgeloosten, sowie die gekündigten Schuldverscbreibungen werden unter Bezeichnung ihrer Buchstaben, Nummern und Betrage, sowie des Termins, an Welchem die Rückzahlung erfolgen soll, offent- licb bekannt gemacht. Diese Bekanntmachung erfolgt sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem Zahlungstermine in dem Deutschen Reiths- uud, Köuißllith Preußischen Staats-Auzei er, den Auricher Nachrichten ( xntsblcztt fur _Ost- friesland) und em Ostfriesischen Courier; Geht eines dieser Blatter ein, so wird an dessen Statt von den stadtischxn K_ollegien mit Ge- Feéxtigutng der Königlichen Landdrostei zu Aurich ein anderes Blatt
e mm.
Bis zu dem Tage. wo solchergestalt dqs Kapital zu entrichten ist, wird es in jährlichen Terminen am 1. April, von heute an gerechnet, mit vier Yrozent verzinset.
Die uSzahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der fällig gewordenen Zinscoupons, bezw. dieser Schuld- verschreibung bei der städtischen Kämmereikaffe zu Norden resp. den sonst bekannt gemachten Zahlstellen, und zwar auch in der nach dem Eintritte des Fälligkeitstermins folgenden Zeit.
Mit der zur Cmpfangnahme des Kapirals eingereichten Schuld- verschreibung sind auch die dazu gehörigen ZinScoupons der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden ZinScoupons wird der Betrag vom Kapitale abgezogen.
Die gekündigten Kapitalbeträge, Welche innerhalb dreißig Jahren nach dem Rückzahlunastermine nicht erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren nach dem Ablaufs des Kalenderjahres ihrer Fäliig- keit nicht erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten der Stadt Norden.
Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener oder vernichteter Schuldverschreihungen erfolgt nach Vorschriftder§ „838 und ff. der Civil- prozeß-Ordnunafür das Deutsche Reich Vom 30. anuar 1877 (Reichs- Geseß-Blatf S. 83) bezw. nach §. 20 des Ausführungsaesetzes zur Deutschen Civil-Prozeß-Ordnung vom 24. März 1879 (Gesetz- Samml. S. 281)
Zinscoupons können weder aufgehoien, noch für kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, Welcher den Verlust von ZinScoupons vor Ablauf der vierjährigen Verjährungsfrist bei dem Magistrai anmeidet und den ftattgehabten Bcsiß der ZinScoupons diirch Vor- zeigung der Schuldverschreihung oder sonst in glaubhafter Wei1e darthui, nach Ablauf der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekommenen ZinScoupons gegen Quittung aus- gezahit Werden.
Mit dieser SchuldVerschreihung sind fünf ganzjährige Zins- coupons bis zum Schluffe des Jahres . . . . ausgegeben, die ferneren ZinSconpons werden für fünfjährige Zeiträume aquegeben ivcrden.
Die Aiisgahe einer neuen Serie von mscoupons erfolgt bei der städtischen Kätnmereikaffe zu Norden gegen bliefcrung des der älteren Zinscoupons-Serie beigedruckteii Talons. Beim Verluste des Talons erfolgt die Aushändigung der neuen Zinscoupons-Serie an den In- FHF dert ScipuldVerschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig ge-
e en 1 .
Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflichiungen haftet die Stadt Norden mit ihrem Vermögen und mit ihrer Steuerkraft.
Dessen zu Urkund haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt.
Norden, den .
Der Magistrat.
„ten ........ 1882. _
Das Bürgeroorsteher-Koüegimn. (Trockenes Siegel.) (Eigenhändige Unterschrift des Bürgermeisters und des Bürgervor- steher-Wortführers und Gegenzeichnung cines Kontrolheamten aus dem MagistratI-Koliegium.)
ProvinzHannover. Landdrostcihczirk Aurich. ZinScoupon
zur Schuidverschreibung der Stadt Norden. Serie...l-irr....Nr....über...Mark
„zu vier Prozent Zirx-sen über . . . Mark.
Der Inhaber dieses ZiiiScouYons empfängt gegen dessen Rück- gabe am 1. April . . . . und spaterhin die Zinsen der vorhcnannten Schuldverschreibung für das Jahr vom 1. April 18 . . bis ultimo März 18 . . mit ...... Mark bei der städtischen Kämmereikaffe zu Norden und den sonst bekannt gemachten Zahlstellcn.
Norden, den _. . ten ........ 18 . .
Der Magistrat. Das Bürgervorsteher-Koiiegium. (Trockenes Siegel.) Faksimile der Unterschrift des Bürgermeisters und des Bürgervorsteher- ortführers und eigenhändige Gegenzeicdnung cines Kontrolbcamten.) DieLer Zinscoupon ist ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhal vier Jahren nach dem Tage der Fälligkeit erhoben wird.
Provinz Hannover. Tl Landdrosteibezirk Aurich. “(1 on zur Schuldvcrsckprcibung der Stadt Norden.
birteka....Nr.... „_ über ..... Mark Reichßwährung & vier Prozent Ziiiieii.
Der Inhaber dieses Talons empfängt gegen dessen Rückgabe zu der obigen Sckyuldvcrichreibung der Stadt Norden die . . . Serie Yinswupons für die funf Jahre 18 . . bis 18 . . bei der städiiicbcn
ätnmcreikaffe, sofern nicht rechtzeitig von dem als solchen fich aus- weisenden Inhaber der Schuldvcricbreibung dagegen Widerspruch erhoben wird. i 18 .. ck11 ......
Norden, den “_ . ._ _ Der Magistrat. Das Burgcrvorstciier-Koüegium. (Trockenes Siegel.)
( akfimile der Unterschrift dess Bürgermeisters und des Bürgervorsteher-
oriführcrs und eigenhändige Gegenzeichnung cines Kontrolbcmnten.)
Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.
Bekanntmachung.
Im 1. Quartal 1882 haben nach abgelegter Prüfung nacb- benannte praktische Aerzte das Fähigkeitszeugniß zur Verwal- tung einer Phyfikatsstelle erhalten:
1) Zk'h 911th0" Esleben in Leopoldshall (Herzogthum
n a ,
2) 11r. Hermann Ludwig Friedrich Haehner in Diisseldorf, _
3) 0x. Friedrich vomHofe in Altona, Regierungsbezirk Arnsbern,
4) Dr. August Otto K anzler in Rothenfelde, Landbrosiei: bezirk OSnabrück,
5) 1)r. Ludwig Joseph Ferdinand Kirchhoff in Diez a. d. Lahn, Regierungsbezirk Wiesbaden,
6) 1)r.Friß Richard Theodor Kleffel in Wilhelms- haven, Landbrosteibczirk Aurich,
7) Dr. Max Schaefer in Pankow, Regierungsbezirk Potsdam,
8) 0x. Johann Gottlieb Paul Schleußner in Alt; Doebern, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.
9) 0x. Louis Ernst Arthur Strauß in Berlin.
Berlin, den 31. März 1882.
Der Minister der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal- Angelegenheiten. In Vertretung: Lucanus.
Ministerium für Landwirtbschaft, Domänen und Forsten.
Dem Forßmeister Weise ist die bisher interimisiiscki von ihm verwaltete Ste11e cines Dirigenten der forfttechnischen Abtheilung des Versuchswesens und Dritten forstlichen Lehrers
an der Forstakademie zu Eberswalde definitiv verliehen worden.
Yichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 6. April. Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin empfingen-gestern den Be- such Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten des Kron- prinzen Und der Kronprinzessin sowie Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs, von Hessen mit Höchstseinen Töchtern.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte gestern dem Examen sowie der darauf folgenden Konfirmation der Prinzessin Victoria und des Prinzen Leopold im Palais Sr. Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen bei.
Heute fand im Königlichen Palais für Beide Majesiäten und die Königliche Familie die Feier des heiligen Abend- mahis statt.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnte der liturgischen Andacht im Dome bei.
_ Der BundeSrath hat in seiner Sihung vom 21. März d. I. beschlossen:
1) Ueber die in dem deutschen Zongebiet nach Maßgabe der Beschlüsse des BundeSraths vom 22. Juni und 20. De: zember 1869 und vom 16. Dezember 1881 mit dem An: spruch auf 8011- oder Steuervergütung abgefertigten Zucker: men gen sind mit Zugrundelegung der Unterscheidungen nach Nr. 470 bis 472 des statistischen Waarenverzeichnisses haidmonatlici) Uebersichten durch den „Reichs:21nzeiger““zu ver- öffentlichen. _ _
2) Als Unterlagen für dieie Ueberiichten dienen Nach- weisungen, welche von den zur Abfertigung von Zucker mit dem Anspruch auf Zvi]: oder Steuervergütung befugten Nem- tern, einschließlich deijenigen, auf welche der Beschluß des Bundesraths vom 16. Dezember 1881 Anwendung findet, nach Maßgabe der von dem Kaifeilichen Statistischen Amt zu liefernden Formulare aufziistelien und unmittelbar an lcßteres einzusenden sind.
3) Die Einsendung der Nachweisungen (Ziffer 2) hat, so- weik Abfertigungen von Zucker mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung bei einem der betreffenden Aemter vor: gekommen sind, jechmal am 16. des Monats fiir die Zeit vom 1. bis 15. desselben Monats und am 1. des Monats fiir die Zeit vom 16. bis zum Schluß des abgelaufenen Monats zu erfolgen.
4) Sämmtliche zur Abseitigung von Zucker mit dem An: spruch auf Zvi]: oder Steuervergiitung befugten Acmter (Ziffer 2) haben nach Ablauf eines jeden Kalenderjahres eine Bescheinigung darüber ein das Kaiserliche Statistische Amt gelangen zu lassen, daß die nach Ziffer 3 eingesandten, einzeln nach den Zeitabschnitten zu bezeichnenden Nachweisungen aÜe in dem abgelaufenen Jahr bei dem betreffenden Amt mit dem Anspruch auf Zoll- oder Steuervergütung abgefertigten Ziickerniengen umfassen, beziehungsweise, daß Abfertigungen dieser Art daselbst in dem abgelanseneii Iahr nieht vorge- kommen sind.
5) Ueber die mit dem Anspruch auf 8011: oder Steuer- vergiitung abgefertigten Zuckermengen sind von Seiten der betreffenden Abfertiguniixiimter nach näherer Anordnung des Hauptamtsvorsiandes Vernotizcn zu fiihren, auf Grund deren die Nachmeisungen (Ziffer 2) auigesteüt werdeii. Vt-ziixilich dicser Vornotizen finden die Bestimmungen im §. 2221118113], im §. 24 Saß 2 und in den §§. 28 und 29 ier Dienst- vorschriften, betreffend die Statistik DLS Waarcnvcrkehrs des deutschen Zollgebiets mit dem Auslande, vom 21. November 1879 sinngemäße Anwendung.
6) Die nach dem Beschluß des Bundesraths vom 12. Ok: tober 1876 monatlich aufzusteUendeii Übersichten über die versteuerten Rübeiiiiiengen sowie über die Einfuhr imd Aus: fuhr von Zucker sind yon seiten des Kaiserlicher: Statistischen 21th bei der Vei'öfseniliclmiig in den Monatsheftcn zur Statistik des Dcntschen Reichs durch Beifügung dcr Angaden iiber die in dem betreffenden Monat mit dem Anspruch auf 3011- oder Steuervergiitung abgefertigten Zuckernieiigen zu crganzen.
7) Die vorstehenden Bestimiiiungen 1. April 1882 in Wirksamkeit. *
8) Zur Ergänzung der nach Ziffer 1 und 6 zu veröffent- lichendcn Uebersichtcn sind über die in den Monaten miiiar bis März 1882 mit dem Anspruch auf Zoli: oder “teuer: veraiitung abziefcrtigtcn Zuckerincngen von Seiten der be- treffenden Acmter mit Venuviiiig der fiir die iicilvinonatlichcn Nachweisungen vorgeschriebenen Foriimlachiffcr 2 ) besondere smnmarische Nachweisung?" auszustellen und am 1. April 1882 unmittelbar an das Kaiserliche Statistische Amt cinznscnden, welches die darin enthaltenen Angaben in einer Hauptübersicht fiir das deutsche Zollgebiet zu vereinigen und letztere in dem „Rcicl)s:Anieiger“, sowieiii den Monatsheften zur Statistik des Deutschen Reichs zu veröffentlichen hat.
__ _ Nach einer Cirkularverfiimmg dss Ministers dcr önenilichen Arbeitet), vom 14. i). M., sind bei akademischen Ex k ursionen auf den Staatseisenbabnen statt der TranSport: scheine Billers zu verabfolgcn. Wenn bei :chulfahrten aus- nahmsweise die Benuvung von Schnellzügen gestaltet wird, so ist hierfür ein Preisaufschlag nicht zu erheben. Kinder unter 4 Jahren, wenn sie ihre Stelle auf den Plätzen ihrer Angehörigen niitfindeii, sind auch dann frei 11 befördern, 11121111 dic Leßtercn freie Fahrt genießen. Fiir inder von 4 bis 10Iahren in Begleitung von Inhabern von Freifahrtscheinen, Vereinsfarten u. dgl. kommen diejenigen Ermäßigungen zur Anwendung, welche nach dem Tarife einzeln reisendeiixkindcrn gewährt werden. Inhaber solcher reikarten und Freifahrt- schcme, welche fiir eine bestimmte agenklassc ausaeftclit sind, können, soweit nich: das Freifahrtrcglement vom 8. Juni 1880 die Venußung einer hö eren Waaenklasse anonahmswciie zuläßt, durcb Lösung ciner. niclilagsbiilets die Berechtigung Ur Bemaßung ciner höheren Wagenklaffe nichl erlangen,
treten mit dem
ondern haben, wenn sie eine höhere als die ihn:" nach dem eglcmene zustehende Wagenklassc bcnuyen wollen, ein Bine: fiir die lehtere zu lösen.
Durch einen Erlaß desselben Ministers, vom 16. März 1). I., smd die Königlichen Eisenbahn-Direktionen ermächtigt worden, die Preise der Abonnementskarten für Schulkinder bei einem vollen IabreSadonnement fortan auf der Grundlage von 1 M- (statt 1,33 Pf) fiir die 111. Klasse und von 1,5 Pf. (statt 2 Vf.) für die U- Mass? für jedes durchfahrene Kilo- meter zu berechnen. Wegen der Ermäßigung des Abonnement?- für mehrere Kinder derselben Familie verbleibt es bei dem allgemeinen Erlaß vom 8. April 1881. Sofern auf einzelnen Strecken nock) günstigere „Bedingungen bestehen , smd die- selben bis auf Weiteres beizubehalten.
_ Die Anwendbarkeit der Bestimmung des §. 193 des Strafgeseßbuches, wonachxbei der Wahrnehmung be- chechtigter Interessen an' fick) beleidigende Aeuße- rungen unter Umständen iiicht strafbar sind, wird, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, 11. Strafsenats, vkom 3, Februar d. I., dadurch nicht aut.?zgeschlossen, daß diese Yeußerung vor Personen gemacht mird, z. B. vor 2111er Volksversammlung, welche nicht dazu berufen sind, über das damit geltend gemachte Recht oder rechtliche Interesse zu be- “finden.
_ Wird von dem Vaicr oder der Mutter eines unge- ogenen Kindes ein Dritter zur Züchtigung ihres Kindes aufgefordert, so ist nach einem Urtheil deH Reichsgerichts, 111. Strafseiiais, vom 11. Januar d. I., derselbe nicht wegen Mißhandlung zu bestrafen, wenn er der „elterlichen Auffor- derung Folae leistet und bei seinen T[)äi[1chk§1.téi1 gegen das Kind die Grenzen ciner Züchtigung mehr ÄLÖLkickMSiiLt.
_ Der General:Lientenant Bronsart von Schellen:
dorff, Commandeur der 2. Garde:Iiifanteric-Division, ist
von Urlaub aus BrcSlau hierher ziiriickgekehrt. Bayern. München, 5. April,. (W. T. B.) Der
König empfing heute den neuerncinnten Nuntius di Pietro
in Antrittsaudienz.
Oefterreich-Ungarn. Wien, 5. April. (W. T._ V.) FML. Jovanovic meldet: Am _3. d. wurde nach _emein kurzen Gefechts östlich von Vehovac in der CrivocZCie Macia Manina und am 4. d. Bjela-Gyrd besetzt. Die In: surgenten flohen am 3. d. in der Richtung 'auf Gradomiia und Bannevske Greda. Am 4. 1). wurden die Iiisiirgentcn durch einige Schüsse von Lisac vertrieben, Abtheiliingen der 44. Division hatten am 3. und 4. d. Viici Zub und den Orien "oeseßt, um das Ausweichen der Insiirgeiiten gegen Zubci zu verhindern, Abkheilungen der 47. Divino" gingen bis hart an die montenegrinische Grenze vor und begrüßten die dort aufgestellten Kordontruvpen. _ .
Prag, 4. April. Der „Prager Lloyd“ konitatirt, d.sz die Ernennung des Frhin. von _Kraus zmnStxitthalter von Böhmen in asien politischen Kreiicn lebhafte Befriediguiig h_er: vorgerufen hade. Baron Kraus habe durch seine bisherige Amtefiihrima bewiesen, daß cierade er der Mann sei, um der schwierigen Verhältnisse in Böhmen Herr zu werden. An der Hand des Geseizes wisse er die Parteien, wo eTNotl) 11)Ut,'aiis: einanderzuhalten, sie aber auch dort zu vereinigen, wo ein ge: meinsames Wirken räthlich erscheint.
Pest, 6. April. Dem „Pesti Naplo“ wird am? Set- tinje gemeldet, Montenegro sei der ihmobliegetiden miter- nationalen Verpflichtung nachgekommen, indem es emen Grenzkordon von 700 Mann aufstellte. .
_ Aus Ragusa, 3. April, telegraphirt em Correspon: dent dem „Wester Lloyd“:
Von der Bereisung der südlichen Herzegowina iiirsickiiekchrt, beeile ich mich, ;unäiiist die Thatsache hervorzuheben. das? iiiii nirgends mehr größere Jiisurgcnteiiscbaarcn „zeigen und das: Leytcre sicb in einem stetig vorsciiri'itenden Abhröckelunxisprozcsic befinden Die fort- acscßte Reihe von Niederlagen, Welche die' verschiedenen Jiisurgciitcn- banden in der mittleren wie in der südliÖéll Herzegowina erlitten habet], der Mangel eines jeden (Erfolges gegen die Truppen, das kräf- tige iind vorsichtixic Auftreten der letzteren, durch n*clch*cs vcr- bindcrt Wurde, das; bei den Jiisiirgcnten der Krieg den Krieg ernähre und daf; die Banden auf Kosten des Militärs leben; endlich das all- mähliche Versieacn der dem Aufstandc von außen zugclciicicii Zufiiiffe: das aiics hat zum langsamen Verglimmcn dcs “Iliifstaiich mitacwirft. Das fruchtbare Popovo-Poljc und die ganze liiiiacbuna von Trcbiiijc bieten ein Bild des tiefsten Friedens; nicht sehr verschieden davon ist die (Irgend bi») nördlich Bilek. Nördlich von Bilek ist ist die entlang dcr inmiteiicgrinisiiwn Grenze laufende, nur von Saum- 1iiicrcn [*ciiuixbarc Straße noch unsicher, da die (Tria des von ieiner Verwundung aciicscncti Siojan K'ovaäevie sich auf dein Wardar und der TroalaWa-Planina aufhält. Diese Nähe dcr Jiiiiirxicnten fiihrt zuweilen iu belanglosen Pläiikclcicii; sobald jedoch ,iröncre Streis- abilii'illiii_1cli fich den Banken nähern, iveicbcii letztere fatnpiioö aus. Damit hat der Aufstand den Kreislauf zum nrspriinaliÖcn Räuber- unwcscn zuriickbcscbricbcii. Um demselben zu steuern und die Trchn nicht durch zwccklosc Genialiniärskbe gegen einen _ umfaß- barcn Feind abiuhciien, sind 111111 selir viele Orticbafien, die früher (iar nicht 0 cr höchstens ron Gcnöd'armericpostcn bricht Waren, mit Truppen belegt worden, welche selbständig ihren Rayon zu sichern babcn; auf diese Art [*:“7'1 !;i.7'1„ koi Bewegungsraum dcr Jniuracntcn so cinzucnacn, daf; dieselben 111-lickilicb aus die cntlexicncn uiiwirtblicbcn GZebiraSgcacndcn beschränkt bleiben, ivo nicbtö zii bvieii i't. Da auf den iicubcsct51en Punkten keinerlei Unterkünfte für die Truvvcn [*cstcbcii. io miiffcn jciit solche, namentlich in 11101", aii ker ebercn Narenta, iii eritv, ivo bisher 11111" die (Rensd'qrnicrichaicrne Zagru'rjc iind ein einziges Haus ncitandcn u. s. w., geicbaffen Werden.
Zara, 6, Avril (W. T. B.) In Folge dcr siegreichen Operationen in Bielanora soll dem „Narodni Linx)“ zufolge 110ch1mAprileii1 Theil der in der Vocchc ovcrircnden Fluppen entlassen werden und sollen die Feldziilagcn aiif- Okéii.
Frankreich. Aus Tunis wird 11. d. 4. April gemeldet: Der neue Minister-Rcsident Cambon empfing gestern Vertreter der franzö s i sche " K 01011 ie. Der (rste Dcpntirte der: selben gab dem Vertrauen der Kolonie zu Cambon Ausdruck und sagte: das Dringcndstc sei eine finanzielle Rewim, welche eine möglichst radikale sein sollte. Cambon versicherte dic Depu- tirten seiner vollkommenen Hingcbung iind Unteistiißung; er merde die cinzuführenden Verbcffcrnnncn obne Vorcmgenom- mcnheit und mit dem Bestreben studiren, die Regierung des Bey zu unterstützen und zu zeigen, das; Frankreich den nuten Rus, eine civiliiatorische Nation zu sein, noch nicht ymaebiißt habe. Es bedürfe der Zeit und der Klugheit, iim cm dauer- haftes Werk zu schaffen; er rechne in seinem Streber; auf dezi Beistand Aller. Abends empfing der Minister-Rciident die fremden Konsuln.
Spanien. Madrid, 5. April. (W. T. B) Die Generalräthe von 11 Provinzen haben sich fiir die An- nahme des französisch-spanisazenHandelsvertragcs
aUSgesprochen. _ Der Belagerungszustand ist in den Provinzen Gerona, Tarragona und Lerida aufgehoben,
dauext _aber in Barcelona fort, wo die Lage unver- ändert ist.
Italien. Rom, 5. April. (W. T. B.) Am Freitag Nachmittag 5 Uhr wird in der Kapelle der deutschen Botschaft die Todtenfeier für die verstorbene Frau von Keudell stattfinden. Der Botschafter Hr. von Keudeil begleitet die sterblichen Ueberreste seiner Gemahlin nach Berlin.
Serbien. Belgrad, 4. April. (Wien. Ztg.) Die sqlennen Notifikationen der Proklamirung Ser- biens zum Königreiche bei den verschiedenen Höfen werden im Laufe der nächsten Tage erfolgen. Der zweite Präsident der Skupschtina Professor Kujundzic, welcher die spezielle Mission hat, die Proklamirung Serbiens zum König- reiche den Höfen in Cettiiije und Athen zu notifiziren, hat Veigradgestsrn zu diesem Zwecke verlassen. _ K önig M ilan , Königin Natalie und der Kronprinz begeben sich am Gründonnerstag nach Schabaz, von wo sie nach einem Auf: enthalte von 24 Stunden wieder nach Belgrad zurückkehren. Unmittelbar nach Ostern tritt König Milan die aiigekiindigte Nmndreise durch Serbien und zwar in Begleitung der: Ministers des Innern Garaschaiiiii an.
Rumänien. Bukarest, 5, April. (W. T. B.) Fürst Odolensky, der russische Kommissar zur Bezahlung der durch die russische Armee in Rumänien verursach: ten Schäden, hat seine Mission erfiillt, nachdem er gestern noch den Bauern des Distriktes Vlaichka eine Entschädigung von 200 000 Fr. bewiiiiai hat. Fürst Obolensky wird morgen
Bukarest verlassen. _ Graf Hoyos reist am nächsten Mitt- woch ab. _
SchWeden und Norwegen. Christiania, 2. April. (Haiiib. Corr.) Bei der jiiiigst stattgefundenen Neuwahl des Präixdiums de-Z Storihings wurde der bisherige Vizeprä- sidcni Ioh. Sverdrup zum Präsidenten Und der bisherige Präsident Rektor Steen zum Vizepräsidenten erwählt.
Amerika. Washington, 5. April. (W. T. B.) James Partridge ist zum amerikanischen Gesandten in Bern ernannt worden. _ Im Senat brachte Miiler eine mit der Chinesen-AuSschußbill, gegen welche der Pfä- sident sein Veto eingelegt hat, identische Biil ein. Durch diese neue Bil] wird diexDauer des Einwanderiingchrbotes auf 10 Jahre beschränkt.
Afrika. Egypten. Kairo, 28. März. (Pol. Corr.) Die Notabeln-Kammer hat ihre Berathungen in feier- licher Weise geschlossen. Der Minister:Präside11t, von sämmt- lichen Ministern Umgeben, hielt im Namen des Khedive eine Lidschied-Zrede und gab den Mitgliedern der Kammer am folgenden Abeiid ein großes Diner. Die [ißte Arbeit der Kammer war ein neues Wahlgesetz, welches gestern vom Khedive bereits sanktionirt wurde. Wähler ist jeder Egypter, der das 21. Lebensjahr überschritten hat und mindestens 500 Viasier an jährlichen Steuern zahlt. UlemaH, Priester christlicher Konfessionen, jüdische Rabbiner, Lehrer in Staats- Uiid nationalen Schulen, Civilbeamte, Offiziere, Advokaten, Aerzte, Apotheker, Iniienieure und Architekten sind Wähler ohne Rücksicht auf die Steuerleistnng; fremde Schußbefvhlene genießen kein Wahlrecht.
Zeitungsstinnnen.
Das „Deutsche Tageblatt“ erklärt gegenüber dem von einem großen Blatte in einer Berliner Correspondenz erwiihnten Plane „mit dem Tabackmonopol möglichst kurzen Prozeß zu machen, 11. h. nach der ersten Lesung feine kom: missarische Vorberathuiig, sondern zweite Lesung im Plenum zu beschließen und dann angesichts, der hinlänglich bekannten StelLimg der Parteien zum Monopol _ daS Gesetz abzu- lehnen“ _:
Handelt es sich denn aber um etwas, das nur so kurzer Hand, in kiirzcm „?)icdci*rozef;' zu erledigen ist? Kommen denn einer Frage, wie dieser, acaeiiiiber überhaupt die „Parteien“ als solche in Betracht, muß man konservativ sein, umAnbänqer des Monopols, braucht man mir liberal zu icin, iim Gegner desselben zu sein? Ist denn das ein- faciic .,Ablcbncn' io lciibt, so ohne jcgliche schwere Verantwortung, cinem Gesetzentwurf gegenüber, der seine Entstehung so recht eigent- lich der ticfcrnstci: Sorge 111(])t um das Heute, sondern um die Zukunft verdankt? Wir (111 unserem Theil beantworten alie diese Fragen mit einem ganz bestimmten „Nein“ und zwar, wie schon früher und wiederholt gesagt, nicht 0115 Liebe für das MonoWl, von der vcrständigerwcisc gar keine Rede sein kann, sondern einfach aus dem Grunde, weil wn" keinen Weg kommen, auf dem bisher sicherer und lcicbteansjcnigc zu erreichen wäre. was UUSVNAÜLMkacii'bcns- werih erscheint, eine Finanzlage des Deutschen Reiches, wclche dic Uiigcscbwächte Aufrechterhaltung der äußeren Macbtstclliing und soweit es in iiicnscblichen und staatlichen Kräften steht. die Be- iväliiguiig der inneren Sorgen unseres Vaterlandes criiiögliibt . . . . In der ganzen Muffe der bislaiia gegen das Monopol gcricbtcicn Auslassungen der Presse findet fick» von einer solchen gründlichen Etwägung dc.“- Fiir und Wider allerdings nicht die leiseste Spur, ebenso wenig auch in der Mehrzahl der von Handelskammern und Vereinen abgegebenen Gutachten; bier beißt es nur: Ruin der In- dustrie, Brotlosmkcit der Arbeiter, Schädianna dcr Landwirtbsebaft, Vertbcucruna und Verschlechterung des Tabacks und wie alle die sonstigen Schlagworte nocb beißen mögen, ohne dafür irgend welcbe Vcwciic beizubringen. öcbitcns wird OkksUkbt, die als voraussicht- licb angenommenen Ertraaniffe dcs MonopolTals absolut unmög- licbe darzustellen und mit Hiilfe vvnßiablen diciclbcn bcrabznmindern, bis ichiicfiliib ivcnig oder gar iiiÖiÖ davon übrig bleibt; niracnrö abcr begegnet man hier eincm ernsten Vcriiiib, neben dem Wider aucb das Für in Erwägung zu ziehen, iici'_c11 dcm, iraß kimi) das Monopol verloren oder sagen wir lieber, gcitört odcr (iescbädigt wird, auch dessen zu gedenken, was dadurw gewonnen und crrciibt wird.
_ Der „S cbwäbische Merkur“ theilt das Dekret mit, durch welches Kaiser Napoleon ]. das Tabackmonopoliii seinem Reiche eingefiihrt hat und bemerkt dazu, daß dieics Dekret „auch heute noch fiir Fkélliidi' und Gegner des Monopols mit Ruhm zu lesen“ sei. Das Dekret lautet nach dem genannten Blaue wie folgt:
Kaiserlicbes Dekret, betr. Einführung des Tabackmonopols am 18. Dezember 1810. Narolcon, Kaiicr'i*on,Frankrcicb. König von Italien, Protektor dcs Rheinbundcs, Shiekörichter des schweizerischen Bundes. Die Finanzen sind [*cstankigcr Gegenstand unseres Nachdenkens aewescn. Die Finanzen eines großen Reiches müssen die Mittel gewähren, um in alley außerordentlicch Fällen Stand zu halten, selbst in den Wxchsc1faücn der crbiitcrtsten Kriege, ohne daß es nötbig wird, neue Gxeuern aufzuerlegen, weil svlchc während der crstcn Jahre, imkbdctn iir eingeführt sind. wenig Ertrag bringen. Diejenigen Nationen, welcbe über dicse Matcricn am aufgekläricstcn sind, batten gedacht, das; 'das einzige Mittel,?icicn Zweck zu erreichen, rin System woblbcrccbncier Anleihen wäre. Tiefes
Mittel ist zugleich unmoralisch und vcrhängnißvoll; es bedrückt im Voraus rie ziikiinftigen Generationen, es opfert den gegenwärtigen Momenten das, was dem Menschen am tbeuersten ist, das Wohl- ergehen ihrer Kinder, es untergräbt unmerklich das Staatßgebäude und vcrurtheilt die lebende Generation zu den Verwünsckoungen der späteren. Wir haben andere Prinzirien aufgesteüt. Wir haben erkannt,. daß wir einer großen Anzahl von Steuern bedürfen, welcbe 111-gewöhnlicher Zeit unsere Völker wenig bedrücken, Weil der Tarif derselben niedrig ist, welche aber in außerordentlichen Zeit5n_ durch einfache Erhöhung des Tarifs geeignet sind, alle Beduriniffe des Staatssiisayes zu decken. (Hier folgen 2 Absätze iiber a.".derwxitige Stcucm.) Der Taback, Welcher unter allen Pcddukten „fur die Beskucrung am geeignetsten ist, War unseren Biicieii_ nicht entgangen; die Erfahrung hat uns die Unziveck- iiiaizig-keid aller Maßregeln gezeigt, Welche bis heute genommen siiid. Die Fabrikanten. sind wenig zahlreich, es ist aber voraus- zuiehen, daß man verpflichtet sein wird, ihre Zahl nochzu Vermindern. Dcr Prei§ des fabrizirtcn Tahacks ist ebenso hoch wie zu Zeiten der' Generalpachter. Nur der kleinste Theil des Gewinnes kommt dem Staatsschaße zu Gute, in den Rest desselben theilten fick) die Fabri- kanten. Zu so Vielen Mißbräuchen kommt noch der, daß die Taback- bauern in der Haiid der Letzteren sich befinden. Nach reiflicher Be- raihunq sind wir" zu der Ueberzeugung Selangt, daß alle Erwägungen, selbst die Intereiien der Landwirthschaft, es fordern, da die Taback- fabrikaiion durch die StaatsverWaltung zum Vortheile des taatsschalzes auégeführt Werde; daß der Tahackbau hinreichend garantirt und be- iäiiixxt wird, Wenn wir der Regie die Verpflichtung auferlegen, zu der Fabrikation auch die Produkte des französischen Tahackbaues zu ver- Mnden; daß, wenn der Konsum derselbe bleibt, der Tahackbauer aus der Einrichtung der Regie keinen _Schaden haben wird, und daß endlich ohne eine Mehrbeiastung uniercr Völker wir einen Ziveia des Einkommens erhalten Werden, welchen man auf ungefähr 80 Mil- lionen Währ. Hierdurch wird es uns möglich, die persönlichen und reaien Steuern um eine ähniiÖe Summe herabzumindern und uns für den Siaatsskbaß unseres Reiches eine Steuerquelle zu sichern, welche stets im Verhältniß zu den jeiveiligen Verhältnissen und Be- diirfiiiffen fließt.
_ Die „Baugewerk-Z:Zei1ung““ schreibt:
Die Klagen der BaiigeMrksMeiiicr nehmen täglich mehr an Stärke und Umfang zu. ..... Die Lage des Baugewerbes läßt sich nach den Vielen Berichten, die uns zugingen und tägiich zugehen, in kurzen Worten dahin wiederholen und zusammenfaffen: In den kleineren Städten und auf dem Lande Werden für bauliche Reparaturen vorne- rvengeseÜen und soiiiée, die sich dafiir halten, mii: Umgehung des Meixterx; angenommen. Aber auch Neubauten fallen dcn Meiitern iiur auknahinsiveisc zu. Mam hat das Publikum daran geiyöhiit, eiiicix Baupian won irgeiid einem Zeichner sLÖUMLkaUJc'n zu lasien und die Ausfiihrung sekundären oder tertiaren Arheiiskräiien zu üheriaffcn. In den mittleren Städten ver- halt es'sirh mit den charaiurhauten ebenso und bei den Neubauten treteii ihnen nicht [eiten die Baubeamten als Koukurrenten entgegen. In den großen Stadien ist der regelmäßige und einfache Gang, der bisher ebenso natiirlich und selbstverständlich War, in dcr Steüung des Bauherrn zum Baugewerksmeister zur AUSriahme geworden, und zwar durch fremdarticie Faktoren, wie Baiibanken, vorgeschobene Bau- unternehmer und Particausfiiiser, die sick) :n das Bauheiverbe mischten, ja sich dessen bemächtigtcn. Nur Wenn der Baugewerksmcister gieich- zeitig Kapiiaiist ist und bei. Bauten, die er unternimmt, (1116 Bau- faktoren in seiner Person Vereinigt, kann von einem regelrechten Gange des Baues die Rede icin. Aber in diesen AuLnahmefäÜcn tritt uns auch nicht mehr das bloße und reine Baugewerbe entgegen, sondern wir sehen zu dessen nothwendigcr Aufrechterhaltung Kapital, Unternehmungslust und Fach in einer und derselben Person vereinigt. Man könnte im ersten Augenblicke anzunehmen geneigt sein, daß eine solche Zeit, in der das Vaugciverbe die Zerfallungk-Probe zu be- stehen hat, Wenigstens fiir die Gesellen eine goldene sein müßte. Werden fie doch mannigfach ohne Mitwirkung von Baugeiverksmeistern verwendet und gewiß falle wenigstens ein Theil des Mcisterverdiemstes ihnen zu. Aber nichts weniger als das. Man sieht es und hört es aus den bitteren Klagen, 'die sie dariiber führen, daß fie es so oft jetzt mit uncoulanten, ausbeuicsüchtigcn Beschäftigunxisgebern ihres Standes zu thun haben, nixbt aber, wie friiher, mit citifikhisvollcn und humanen Meistern. „Entweder, oder“, sagt man fich daher, entweder es ist wirklich um das Baugewerbe geschehen, ivcnn diescr Auflösunasxirozcß noch lange andauert, oder dieRcitimg muß dureh accignete Mittel erwirkt Werden. Die Mittel müssen derart sein, daf; sie das Faiiiliche zur Lebens- bedingu-g machen und dem Gcivcrdlickzen einc Sammlungssiätte anivciscn, innerhalb dercn Gehege c?- siib kräftig und acdcihlicb entfaltet. Man wird es von diesem Standpunkte nicht in Abrede stellen können, daß die PrüfungÖPflickÜiakcit [WbUfI selbständigen Betriebes des Bau- geivcrbcs ein solches Piittel ist. Nur den staatlich acdriiften *Ncisicrn diirfte es gestattet sein, Nciibauten auszuführen, ferner Baurepara- iuren, bei denen ein cicmcinsames Interesse in Betracht kommt, wie Verhütung Von Fcuerögcfabr odcr Einsturz, vorzunehmen, und drittens Lehrlinge auszubilden .......
Neichötags : Angelegenheiten.
J]11]I.Hanlil*kkkisi1*kki Wahlkreise (Hildesheim) ist der 511111 ?iiexiicrunas-Präsidenten ernannte frühere Laiiddrost von Piliirim (“Deutsche kiiciiiiöinirici) mit 4767 Stimmen wiedcrgcwählt worden. -- k"Oer Gegenkandidat Eugen Riibtcr-Bcrlin (Fortschritt) erhielt 6271 Stimmen.
Statistischß IL achrichten.
Das soeben erschienene Fcbruarbcft 1882 der „Monatshefte iur Statistik des Deutschen Reich" enthält außer dcn-Nacb- weisen iiber die Einfuhr und 21 "Sfubk dcr wichtigeren Waarcn- artikel für den Monat Februar und die beiden ersten Monate des Zaiéi'c-xi zusammen, iiber die Diircbscbnittsvrcisc von 35 wichtigen Großbandcisivaaren und über die vcrsicucrten chicrrübcnmcngcn in demselben Monat, die vorläufigen Ergebnisse der montanstatistischen Ericiunxrn iin Jahrc 1881.
Ucbcr dic definitiven Ergebnisse dcholkk-iäliiung vom 1. Dezember 1880 in Württemberg entnehmen wir dcn .Würticmbcrgiscbcn I.]bil'ilfbclii für Statistik und Landcökundc' folgende Angaben: Die Panic ortßanwescndc Bcrölkckuna Württem- berni“ VW ]. Deicmbcr 1880 beläuft sicb definitiv auf 1 971 1114 Per- sonen also 89 81:1 oder um 4,76 70 mehr als die L*cvölkcruna vom ]. Dcicmkcr 1875, welcbe sicb auf 1 881505 [*clauicii hat. Verjähr- licbe Zuwachs auf 101!) Ortsanwciende bciräat 9,53; und ist der arößte seit 1884, in wclcbem Jahr kik Zahl der Ortsanmicndxn 1571012 [*kikMkn [*äi, somit 400106 wcniiicr als bei der neuesten Zählung; es ergiebt sich somit in diesem 46jäbri.ie113citraum cinc kiircbskoniti- [icbc jährlixi'c Zunahme von 554 rer Mille, welcbe hauptsachlich nuf Rechnunci der hohen Geburtenzahlen kek 1870" Zadie zu Wien ist. Diese sind nämlich von 77 473 im Jahr 1841 _biz auf 89176 im Jahre 1871; gestiegen und bcainncn ("_rst seit 1847 wieder abzunehmen. Dic Geburtcniabl für 1880 bettaai 81420. 'Unter- ickeidct man zwischen Stadt- und Landbevölkerung iii der Weise, daß die Einwobncrilbaft dcr Ortschaften, wclche obne dic_daiu geböri en Weiler und Parzellen 2000 und nicbt Einwobticr zahlen, ale! si d- tiicbe, die der übriacn mit weniger als_2000 Emwobnery als Land- bevölkerung angesehen wird. so zählt Wutttcmbetxi 111 stektiscbe Ge- meinden mit 646875 Serien und 181119andacme nden mit 1324243 Seelen. Die 25 Städte mit mehr als 5000 Einwohnern _iäbicn zu- sammen 382 42-1 Orwanwcsenkc oder 19,40% der Gesammjbevölke- runs: Württembergs. Die Zahl der bewohnten Gebäude und sonstigen Aufenthaltsorte betrug am ], Deicmbcr 1880 286 579, somit kom- men aus 1 Gebäude 6,88 Personen. Nach dcm Geschlechte