1882 / 170 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 22 Jul 1882 18:00:01 GMT) scan diff

So geschehen zu _Bern am dritten November Eintausend achthunderteinundachtzig. [. v o n R o e d e r. W e y m a n n. O t t e n f e l s. P r e_ tis.

Araga Maxime Cornu. V. d'Ernst. Ve. de Villar d'Allen. . Rois de Moraes. Ruchonnet. ictor Fatio.

«OMOMMOMMOMM

M L. V

. (Uebersetzung) Schlußprotokoll.

Die Unterzeichneten, behufs Vollziehung der internatio- nalen Reblaus-Konvention versammelt, erklären ihr Ein- verständnis; iiber Sinn und Bedeutung der nachstehenden Erläuterungen und Zusätze:

Zu Artikel 1 Nr. 1.

_ Unter dem Aquruck „Gewächs äuser“ ist jede zur Ver- vrelfältigung oder Erhaltung von flanzen dienende Anlage (Frühbeete, Gewächshäuser, Orangerien 26.) zu verstehen.

Zu Artikel 1 Nr. 2.

Jeder Vertragsstaat wird die AUEdehnung der wegen der Nähe_von Ansteckungsherden als verdächtig erscheinenden Be- zirke 18 nach den besonderen Umständen des Falles festsetzen.

_ Zu Artikel 1 Nr. 3.

Dre_Konferenz lenkt die Aufmerksamkeit der Regierungen auf die im Postwege erfolgenden Sendungen.

_ Zu Artikel 2 Absaß 1. __

_ Dre vertragichließenden Staaten erkennen, in Berückjrckx trgun der besonderen Verhältnisse der Schweiz, diesem Staate das echt zu, für weinbautreibende Gegenden bestimmte Tafel- trauben zurückzuweisen, wogegen die Durchfuhr nicht gehindert

werden darf. u Artikel 2 Absaß 3.

Die Fässer mii en einen Raumgehalt von wenigstens fiinf Hektoliter haben und derart gereinigt sein, daß sie kein Theilchen von Erde oder Neben an sich tragen.

_ Zu Artikel 3 Absatz 2.

Die Erklärung des Absenders, mit welcher die Sendungen anderer als Rebpflanzen zu versehen sind, muß:

]) bescheinigen, daß der Inhalt der Sendung vollständig aus seiner eigenen Gartenanlage stammt;

2) den leßten Bestimmungsort und die Adresse des Empfängers angeben;

___Ü) ausdrücklich bestätigen, das; die Sendrmg keine Reben en a ;

4) angeben, ob die Sendung Pflanzen mit Erdballen enthält; _

5) die Unterschrift des Absenders tragen.

_ Zu Artikel 3 Absatz 23. und (1. Die Bescheinigung der zuständigen Behörde muß stets auf der Erklärung eines amtlichen Sachverständigen beruhen. _ Zu Artikel 6 Absaß 1. __ _Dre vertragschließenden Staaten werden hinsichtlich aus- landrscher oder ihrer Herkunft nach verdächtiger Reben inner: halb der_Grenzgebiete soviel wie möglich VorsichtSmaßrege1n zu Gunsten der Nachbarstaaten anwenden. _ Zu Artikel 6 AUF 2.

Die Wahl unter den durck) die issenschaft als wirksam

erkannten Desinfektionsmethoden wird jedem Staate iiber:

lassen. _ _ _ Zu Artikel 8 Absatz 1.

Hinsichtlich der nicht zur Kategorie der Neben gehörigen Gewächse, der Blumen in Töpfen und der Tafeltrauben ohne Blätter oder Rebholz, welche von Reisenden als Handgepäck mrtgebracht werden, wird jeder Staat seinen Zollämtern be- sondere Vorschriften ertheilen.

_ Zu Artikel 9 Nr. 5,

Ein oder mehrere einzeln stehende Weinstöcke, welcheauszer: halb einer zum Handel bestimmten Anlage und außerhalb einer wembautreibendcw Gegend sich befinden, sol1en auf den ganzen_ Verwaltungsbezirk sich erstreckende Maßregeln nicht nach sich ziehen, wenn _amtlrck) festgestelit worden ist, daß die im Artikel 3 Absatz 2 118. (1. vorgeschriebenen Vernichtimgs: niaßregeln streng ausgefiihrt worden sind.

Jeder Vertragsstaat wird in derartigen Fällen die Aus: dehnung der diesen Punkt einschließenden verdächtigen Fläche festsetzen. Die Dauer der Sichernng6maßrege1n darf nicht weniger als 3 Jahre betraaen.

Erne derartige Oertlichkeit soll womöglich unter Angabe des Namens czuf_der Reblauskarte durch einen Punkt bezeich- net werden; in jedem Falle mus; eine Bemerkung die Bedeu- tung des Auftretens des Jilsckts oder die Arisdelmung der von _den gedachten Maßregeln betroffenen Bodenfläche genau ange en.

So geschehen zn _Vern am dritten November Eintausetid

achthundertemundachtzrg. von Roeder. Weymann. Ottenfels. Pretis. Emicl). Emm. Ara_go. Maxime Cornu. V. d'Ernst.

Ve. de Villar d'Allen. M. Rois de Moraes.

L. Ruchonnet. Victor Fatio.

_ Vorstehende Uebereinkiznst ist von Seiten aller vertrag- schlre enden Staaten ratifizirt worden und die Auswechselung der atifikatronöurkunden hat stattgefunden.

Bekanntmachung,

betreffend den Beitritt Belgiens zu der Unterm 3.91ovember1881abgeschlosseneninternationalen Reblaus-Konvention.

Vom 7. Juli 1882.

Im Artikel 13 der internationalen Reblaus : Konvention voni 3. November 1881 (Reichs Gesesbl. von 1882 S. 125) ist jedem dritten Staate das Recht vorbehalten worden, jeder: - FU durch eine dem schweizerischen Bundesrathe abzugebende

rklärung ener Konvention beizutreten. Dem entsprechend t, na ittheilung_ des schweizerischen Bundesraths, die dnigli belgische Remerung ihren Beitritt zu der Konvention vom 3. ovember 1881 in der vorgeschriebenen Weise erklärt. Berlin, den 7. uli 1882. Der Ste vertreter des Reichskanzlers. von Boetticher.

Die öffentliche Ausstellung der Konkurrenz- Entwürfe zu einem ReichstagSgebäude wird am 31. d. M., Nachmittags 7 Uhr, geschlossen werden. Bis dahin bleiben die mit einem Preise gekrönten oder angekauften Ent- würfe aUSgestellt. Die übrigen Entwürfe können vom 24. d.M. ab zurückgenommen werden. Von diesem Tage ab werden fie täglich in den Stunden von 11 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags zur Verfügung der Herren Verfasser stehen, so- fern die leßteren sich durch Vorleauxtg der über die Ein: lieferung von dem Bureau des Retehß;a_mt_s des Innern ertheilten Quittungen legitimiren. Diejenigen Entwürfe, welche bis zum 29. d. M. weder abgeholt noch schriftlich, unter auSreichender Legitimation, zurückverlangt find, werden, nach Oeffnung der dem ReichSamt des Innern zugegangenen, geschlossenen C uverts, an die in dieser) bezeichneten Verfasser auf deren Gefa r durch Vermittelung eines Spediteurs kosten- frei zurückgesandt werden.

Berlin, den 14. Juli 1882.

Der Staatesekretär des Innern. von Boetticher.

Die Nummer 18 des ReichE-Geseßblatts, welche von heute ab zur Ausaabe gelangt, enthält unter

Nr. 1479 die internationale ReblauE-Konvention. 3. November 1881; und unter _

Nr. 1480 die Bekanntmachung, betreffend den Beitritt Belgiens zu der unterm 3. November 1881 abgeschlossenen internationalen ReblanHKonvention. Vom 7. Juli 1882.

Berlin, den 22. Juli 1882.

Kaiserliches Vost-Zeitungs-Amt. Belßing 1. V.

Vom

Königreich Preußen.

Auf den Bericht vom 1. Juli d. Js. will Ich dem an: liegenden, in Folge der Beschlüsse der Deputation der Magde- burgischen Land-Feuer-Sozietät vom 9. Dezember v. Js. auf- gestellten Nachtrage zu dem erneuerten Sozietätßreglement vom 28. April 1843 hierdurch Meine Genehmigung ertheilen.

Bad Ems, den 7. Juli 1882.

Wilhelm. Fiir den Minister des Innern:

v 0 n (H o ß le r. An den Minister des Innern.

Nachtrag.

zu dem erneuerten Reglenxent der Magdeburgischen Land-Feuer-Sozietat11011128.April1843

(Ges. S. S. 186 ff,). 1

§. 39 _ lautet fortan wie folgt:

_Die GeschaftsführunJ der Sozietät beruht auf einer Zeitein- therlung in Kalenderja re und sechsjährige Verficherringsperioden (Sexennien). Das erste Serennium eines Versicherten begirint mit der Anfangsstunde_Mitternacht 12 Uhr _ des aufseirieAnmeldung fol- genden Kalenderjahres.

Läßt sich_fiir einen Versicherten der Anmeldungstermin nichtmehr feststellen, so ist der Ablauf desjenigen Kalenderjahres nmizgebcnd, in welchem die letzte Veränderung der Verficberurrgsiunnne stattgefunden hat. Ist auch eine solche nicht mehr nachweisbar, so gilt für solchen Versicherten der 1. Januar 1882 1116 Anfang seines Serenniums.

An Stelle des „D. 41 und des unterm 28. Norernber 1868 genehmigten Zusatzes zu demselben tritt folgende Bestimmung: _

_ Wer in die Sozietät neu (111ikiii', ist verpflichtet, derselben ("111 volles Scrennium anzugehören. Wer im Latrfe seines Srrenniums

8. seine Versicherung verändern läßt,

11. ganz oder theilweise entschädigt wird,

6. eine bauliche oder sonstige ertraortinärc Veilriilfe oder Unter-

stützung von der Sozietät erhält, muß Vom Anfang des nächsten Jahres (111 auf ein Seremnimn rnit der nenommenen Verfirlwrrmg Mitglied der Sozietät bleiben,

Als „Ö 41a, wird eingeschoben:

Das Jutercffe der in der 111. Abtheilung keks Grundbuilrs ein- getragenen Gläubiger wird von der Sozietät nach Pinfigabc der Vor- rbriften in den §§. 42, 4:1, 75 und 80 bis 88 des Reglements l'on „initswvgett, ohne da?"; es einer E1111ké1111111s1 in das SNietätIiatastcr bedarf, 11851k11111111§111cisk auf Antrag iralrgcnmnnieii.

__ Gläubiger der 111. Abtheilung, trclrbc sick) cine Vcrmchrirh- [gung &. von einem (“Zrilaxcnfcuer «11 den ihnen rerpfändcten Sirbäudcn. welcch ein Fünftel oder mehr als ein Fünftel des TarwcrtbcI derselben zerstört 11.11, '

b. von der [*t'l'l1k1-1i'i11'11kc11 Zahlung der Brandrcrgütitrm, bc-

ziehungkweise der ersten Rate derselben („Ö. !*1) des RealementI),

«. von der weniger (1121 ein Fü1111c1 ch LT.1rn*crtl*t€ [*ctragendrn

nothwendigcn .Heralqeixung dcr Feuerrcrsirbcrnniiesu111me,

(1. 110n_der bevorstehenden ArtNrblicsUnm cines Geländes von der

Vcr1ichcruna ruegen nicbt crfoiatcr (kiitricbtnna der Beiträge sichern 11*ollcn,_l*al*cn ibre durcb Verlegung der HWVibekNi- odcr (T*rnndscbuldhriesc nnrbznwciscirdcn Forderungen behufs Eintraqrtnq in tar Kataster bei der [*rtreffxndÖ'U _iireiT-Dircktion anzumelden." '

; u „. -:..

Statt des rweimal .Triennium“ ist 111 tctien:

,Screrminm'.

_ Alt“ §.42a.1vird ein,".eirbc'ch:

__Zurn freiwilligen_Auetritt sowic znr freiwilligen Herabsctnmg der Veriickocrunadminmc in die Zustimmung der Gläubiger der 111. Ab- theilung des Grirndl'uckos erforderlich.

3111.11; 111,8. 43des Reglements.

Von der "_othircndiaen Aufbebuna der Versicherung sowie von jeder riotbxvendmen Herabsetzung der Versilberumidsunimc (einschließ- lich der Falle ch „Z. 5411.) welcbe mehr als ein Fünftel des Tar- wcrtbs betraut, 111 den aus dem Grundl'ucbc ersichtlichen Gläubigern der 111. Abtßcilung, soweit deren Namen und “.'lufcntbaltt-ort aus dem Grundbuch crvqraebt, oder sonst der Soiictätdrcrndltuna bekannt ist, durch die Post mittelst eingeschriebenen Briefes Nachriibt zu geben.

Herahsc :uzrgen,_111c1(bc weniger als ein Fünftel des Tarwertkö betraacy, sm tn glcrrl'cr Wein nur denjenigen Gläubigern anzuzeigen, welcbe ihre Forderung bcbufö Eintragung in das Kataster angemeldet haben („S. 41v.).

(7111er Ernl*fnn,i§l*cicbcini,1_1_ina [*chrf cs nicbt.

u ,. .

Im zweiten Absay dieses durch Nachtrag vvnr 24. Mar11863 (Ges. Samuil. S. 127_1.“12) genehmigten Paraizral'bcn ist statt der Worte:

„fur jedes zu verficbcrnkc Objekt“ zu seycxr:

„fur jedes Verficberun eobjcktk

Als _§. 54 a. wird cinges oben:

_ Gehaudc, welcbe den Zweck, zu dem sie erbaut worden, aanz. tberlweiic odcr ieitwcise nicht mehr erfüllen, sowie zum Abbruch bc-

rorfontnirndcn Airsdrucks:

Der betrefferrde Versicherte ist verbunden, von dem Eintritt vorgenannterJUmstayde den Kreis-Direktor unverzüglich in Kenntnis; zu setzen, welcher sogleich die Neuabscbätzung herbeizuführen hat.

Bis dreie erfolgt, gelten die betreffenden Gebäude im FaUe eines sBclrcmtbes nur mit ihrem Abbruchs- resp. Materialienwertbe als ver- 1 er.

§. 55

erhält hinter den Worten: 2. Alxnea folgenden Zusatz:

Fallt die Exekution fruchtlos aus, so ist der General-Direktor be- fugt, de_n Restanten von der Versicherung auszuschließen.

Will der Geyeral-Direktor von dieser Befugnis; Gebrauch machen, so_find die_tm Sozretatskataster eingetragenen Gläubiger der 1_1l._Abtheilux1g mrttelst eingeschriebener Briefe davon zu benach- richtigen. _Dre Versicherung bleibt dann zu ihren Gunsten bestehen, 11121111 _fie binnen 14 Tagen nach erhaltener Nachricht dic rückständigen Beitrage entrichten, anderenfalls gilt fie mit Ablauf dieser Frist für erloschen.

Zu Z. 56.

Im zrveiten Satze wird statt: „2 Sgr. für jedes under der Vcrficherungssumme“ gesetzt: H t „6 «3 fiir je Hundert Mark der Versicherten Summe.“ Der zWerte Absatz: _ „Von der Entrichtung des Eintritts- geldeS“ 2c. bis zu Ende des Paragraphen _ fällt fort.

.beigetrieben werden“ als

erhält folgende Fassung:

_ Wenn der Versicherte in einem der im Reglement vorgesehenen Falle_(§§. 37, 62, 74, 78, 79 und 88) des Anspruchs auf Brand- entschadrgurzg Verlusttg geht, so ist die [etZtere den zur Zeit des Brandes emgetraxienen Glaubigern der 111. Abtheilung des Grund- buchs auf deren Antrag inforveit zu gewähren, als fie (1118 dem Pfandgrundstucke oder dem sonstigen Vermögen des Schuldners ihre Befriedigung nicht erlangen können.

Dieser Antrag muß bei Vermeidung der Präklufion binnen drei Jahren nach dem Tage des Brandes bei dcr General-Direktion ge- stellt Werden.

_ Die Zahlung erfolgt nach der den Gläubigern zustehenden Prioritat, _oder, wenn sich die General-Direktion mit deren Prüfnng nicht befasien will, oder Streit über die Priorität waltet, zur gesetz- lichen Hinterlegungsstelle. *

Z u §. 80.

&. Jm zweiten_A1inea des §. 80 ist hinter dem W__orte _.,normrren“_ e_rnzusrbalten: „amt; bei kleineren Theil- schaden die Brandent1chadigung sogleich ganz auszuzahlen.“

1). _Am Schluß des ZusaÉxZes zu §. 80 (Nachtrag vom 24. Marz 1863) ist nach den orten „zuriirkgehalten werden“ hinzuznießen:

__Von der bevorstehendeii Zahlung der ersten Rate der Brand- vergutmrg ist denjenigen Glaubigern der 111. Abtheilung des Grund- buchs, Welche ihre Forderung zur Eintragung in das Sozietätskqtaster angeweldet haben, unter Angabe des Betrages und des Zahlungs- ernyfangers, 14 Tage vorher durch die Post mittelst eingeschriebcnen Briefes Nachricht zu geben.

An die Stelle der bisherigen §§. 82_88 treten fol- gende Bestimmungen:

§. 82.

Kein Gläubiger der 111. Abtheilung des Grundbrichs hat das Recht, au§_ deriBrandvergiitungögeldcrn wider den Willen des Ver- sicherten i_eme Befriedigung zu Verlangen, wenn Und soweit dieselben in die Wiederherstellung des abgebrannten Gebäudes verwendet wer- den, oder diese Verwendung in gesetzlicher Weise siilxergestellt ist.

,I. 83.

Die Brandentsrliädigurigégelder müssen in der Regel 511111 Wieder- qufbau Wrientlrrl) gleichartigen Zwecken dienender Gebäude auf dem- 1elben Grirndstixrk, Oder auf einem anderen, in gleicher Weise wie die Brandstelie demelben Gläubigern der 111.Abthei[ung des Grundbuchs verhafteten Grundstücke verwenst Herden.

,. 4.

_Diese Verpflichtunq zum Wiederaufbau fällt Weg, Wenn Wir der zustandtgen Behörde die Wiederherstellunq cines beschädigten oder abgebrannten Geballtes untersagt wird, sie modifizirt sicb insNreit, als eine Aenderung irn Wiederaufbau von der zuständigen Behörde vorgeschrieben wird.

S. 85.

Riiht minder steht es dem General-Direktor frei, den Abge- brariiiten auf sciiicn Antrag vom Wiederaufbau 11.111; oder theilweise 311 e111bi11de11,_oder Abänderungen in Bezug auf die Art der (Jebäudc und die Bqutteiie :,Uzulasscn, 11171111 die zuständige Behörde nichts da“- acxien 111 (*kllilit'kii hat, und wenn zrigli'iwimihgewicscn wird, das; 11th aus Anlaß dechstimmrmgeir drk §. 74 dieses ?lieglemcnts ein Grund ziir Vorcnthaltnng dcr Brandvi'xgiitun»delder vorhanden sei.

5. 811.

Wird 17er Wiederaufbau untersagt, oder der Besibädigte davor". dikrensirt, so darf dem lexxteren zwar die Brandvrrgiitnnxi nicht vor- enthalten Werden, die 2111I1ahlung an ihn kann jedoch erst kann er- felgen, Wenn er durch Beibringung einer beglaubigten Absiiirift ch (Hrnndburbllatts nacbtveiit, das; anf tem brandlwiibädiaten Gebäude keine Sämldcn der 111.A[*tlxei[11ng bed (ArmrdbrrÖs [*aften, oder Wenn die eingetragenen (“lärtbiger der 111. Abrlwilmrg mittelst l'e- glaulrixrter Erklärung] in die Auéznblnnxi willigen.

„Z. 87. 31.111" dich _0i11111i11111111111 111111t aenüzrcnd dargeiban Werken, “.* ist dte__ Soiretat bringt, die B.rtrirdrergiititrigMcldcr zur Hinter- lexrirrizixitelle des Wciirks, in 111111141111 dad Grundstück belesen rst, al“- zusliiéreii. §. 88.

Wer das al*,rebr.1n11te nder braiidbcsii'ädigtc (Miniabo nicbt 1511.1- stcns in drei Jahren 11.1111 dcm Brantewicder herstellt, obne daheiner der_t*orgeda_rb1c11 Fälle behördlicher Untersagung odcr ertbeiltcn DiÖ“ reuter! vorliegt, geht der Brandsrbadeiisrcrgüturm, soweit dieselbe 11r-.1* nicbt 116531111 i1t, verlustig.

Wer 111111'ki'111b dieser Frist nur einen Theil des (iiitsrbäkigurms- betrngeö 11111 die Wiederlwtttcllnng der vom Brande betroffenen Ge- bäude verwendet, verliert seine Anfprüibe auf den licbcrrest. Ter (Iicneml-Tircktor ist befugt, die dreijährige Frist auf 2111- trag ch LirgnkbesÖädigtcn 111 verlängern. Den Glaubtgrrirdcr111. Abtheilung ch Grundbuibs verbleibt auch in dicht" Falle das oben im „L. 7.3 eingeräumte Recht auf die Brand- enticbarmnng, wsern sie deren Auszahlung binnen einem Jahre nach Ablauf der dem Vrmrdl'escbädigten bewilligten Frist zurn Wieder- aufbau beantragen. _ ,L. 95 erhalt folacndcn Zusay am Schluss: _ Ter Ortsvorsteher rst verpflichtet. 'die Ankunft des neuen Kata- 'tcrt* odcr Jakrcsnawtmacs in der nächsten Gcmeindcversammlung l'e- 18111111 111 machen und diejenigen Versicherten, dercn Verchcrung einc Acrrdcru11a_er'abrc11 11.11, namentlichaufzufordern, vondicicr Aenderung durcb (iitniicbt derselben irn Kataster Kenntnis; zu nehmen. _ Unbefugten ist die Erlaubnis; zur Einiirbtsnahme drs Katastcrs zu vcrmgcn. L. 97

_ _ lautctformnwicfolgt: _ Dic chtimmunarn der SS “12 bis 95 finden auch auf die ordent- l_tcbcn Jabrcs-Katafternacbträgc, in welche die vorgekoninrcncn Ver: andcrimacn ker katastrirtcn Versicherungen aufzunehmen smd, in allen Punkten Arrwenduna. _ Ncuvcriicbetunacn und Versichernngserhöhungcn, welcbe nach „8. 40 im Lauic des Jahres in Kraft treten sollen, ivcrden in Interims- Katastctnacbträge zniammcnaestcllt und sofort eingereicht. Der Inhalt derselben muß in den nächsten ordentlichen Jahres- nacbtrag tricker aufgenommen wHerdFZ. fällt fort und tritt dafür ein:

stimmte Gebäude bedürfen einer neuen Abschävung und einer ander- weitcn Regelung der Versicherung und W Veitragkverbältniffes.

Kataster, welcbe nii1_drci Jabrcsnacbträzen versehen sind, müffen der Regel noch nen aufac1tellt werden.

Der Kreis-Direktor hgt diese Umschreibung schon bei einer ge- rjngeren Zahl von Nachfragen anzuordnen, wenn in einzelnen Ka- tastem sehr viele_ Veränderungen vorgekommen sind oder andere Gründe dafür vorliegen.

Zusatz zu §. 140.

Den im ersten Absatz bezeichneten Paragraphen

treten hinzu die §§. 92_99.11 Uebergangs-Bestimmung.

Durch die vorstehenden Reglements-Aenderungen werden die be- “reits erwvrbenen Rechte der gegenwärtig versicherten Jntereffentcn fur _de laufende Versicherungsperiode nicht beruhrt.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts: und Medizinal-Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent und Erste Observator an der Sternwarte in Kiel, Dr. C. F. W. Peters, ist zum außer- .ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Kiel ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Kreis-Vauinspektor Becker wird mit dem 1. August 5, Z. von Sangerhausen in die neu errichtete Kreis-Vau- inspektorsteüe zu Rastenburg, urid _ _

der Kreis-Bauinfpektor Dittmar in Folge Emgehens des Baukreises Gardelegen am ]. August d. J. von dort nach “Rendsburg in die daselbst neu errichtete KreiE-Bauiuspektor- ste11e verseßt.

Angekommen: Se. Excellenz der Staat-Z-Minister und iinister fiir Landwirthschaft, Domänen und Forsten 01“. “Lucius von Breslau.

Personalveränderungen.

Königlith Prenßisckxe Armee.

Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Jm aktiVen Heere. Ems,8.JU1i. V. Alten, Sec. Lt. vom 3. Garde-Regt. z. F., in das Jnf.Reg. Nr. _31 versetzt. _Coblenz, 11. Juli. Hihigrath," Sci". Lt. vom Jäger-Bat. Nr. 1, _m das Gren. Regt. Nr. 1 Verseßt. v. Ren 13, Pr. Lt. a.D., zuletztmiJnf. Regt. Nr. 77, die bei dem Jnvalidenhause in Stow ziir Erledigung gekommene ctatsmäfx. Pr. Lis. Stelle Verliehen. _

Absck1iedsbewilligungen. Jm aktiVen Heere. Mainau, 14. Juli. Miihlenfeld, Pr. Lt. 110111 Inf. Regt. Nr. 116, der Ahsckyied bewilligt. v. Jagow, Rittm. a.D , zuletzt 11011 der Landw. Kats. des 2. BMI. Landw. Regis. Nr. 10, friiher Pr. Lr. rm Hu]. Regt. Nr. 12, die Erlaubnis; zum Tragen der Unis. des letztgen. Regis. ertheilt.

Rll]. (Königlich WiirttembergisäxeS) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und_Verse13unc1en. Jm aktiVe,n Heere. 8. Juli. Jobst, See. Lt. rm_ Ulaxien. Regt. Nr. 20, s). la suite. des Regis. estcllt. _ 13. Jrilr. Prtn5_ Wil- beim von Württemberg, önigliibe Hoheit,_Gen. Major und Commandeur der 27. Kal). Brig., seiner Bitte eiitxpreckycnd von dem Kommando dieser Brig. entbunden.

*!

Yichtamilictjes. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22.J111i. Ihre Kaiserlichen trnd Königlichen Hoheiten der Kronprinz und die Kronprinzessin und Ihre Königliche. Hoheit die Prinzessin Victoria sind, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Mittag wohlbehalten in Toblach eingetroffen und im Hotel Toblach abgestiegen.

_ Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Carl ist, wie die „Hessische Morgenzeitung“ vernimmt, der Draht: verband abgenommen und durch einen leichteren Verband ersetzt worden. Die Uebersiedelumr Sr.116;1:giic1)e11 Hoheit nach Wilhelmshöhe soll in den nächsten Tagen erfol„cn.

_ Der (51etieral:Lieutcimnt von Viilow, Generai: Jtispecteur der Artillerie, ist von den im vorigen Monat Utiternommenen Dienstreisen zur Besichtigung rer ArtiUerie- ?)iegimenter hier wieder eiiigetroffcn.

_ Der (Henekal=Lieute1mnt von Dreskr), Juspccteur dcr 2. Feld=Artillerie=Inspektion, ist vom Schießplatz bei Krockow, wohin derselbe sich vor einigen Tagen zur Vornahme von Besichtigungen begeben hatte, hierher zurückgekehrt.

_ S. M. S, „Hertha“, 19 Geschütze, Kdnrdt. Kapt. 3. S. von Kall, ist am 20. Juli er. in Simonetowrr crime: treffen und beabsichtigte am 28. Juli cr. dic Heimrerye 1011: 3117111911.

Stettin, 22. Juli. (W. T. V.) _Ter Ober-Präsident Freiherr von Münchhausen ist chern Abend piößlich gestorben.

Juli.

Kiel, 22. (W. T. V.) Ihre Königliche Hoheit die. Erbprinzessin von Meiningen traf auf der Rückreise von Schweden heute früh hier ein und wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Heinrich empfangen und nach dem Königlichen Schloffe geleitet.

Baden. Karlsruhe, 21.3110. (W. T“. V,) Die Generalsynode hat die Einführung des neuen Katechis- mus mit 41 gegen 13 Stimmen beschlossen.

Mecklenburg-Streliy. Neustreliß, 20.81111. (Post.) Gestern, am Todestage dcr Köninin Luise von Preußen, fand liiersclbsi, Nachmittags 4 Uhr, die feier11che Taufe des am 17. Juni geborenen Erbprinzen statt. Er erhielt die Namen Adolph Friedrich Georg Albert Eduard Ernst. in der Tausfeier waren hier eingetroffen: die Frau Prinzesrn Friedrich Carl von Preußen, der Erbarpßherzog nnd die Erb- Zroßherzogin von Mccklenburg-Schwerm, der Zerzog von

ltenburg nebst Gemahlin, der Erbprinz und die“ rinzen von Anhalt. Als Vertreter Sr. Majestät des Kaisers war der Hofmarschall Graf zu Eulenburg anwesend.

Großbritannien und Irland. London, 21. Juli. (W. T. B.) Die Königin hat den GeneralWolseley zum Oberstkommandirenden der Expedition nach Egypten und den General-Lieutenant Ady zum Generalstabschef derselben er- nanuk

_ Jm Unterhaufe theilte der Premier Gladstone dem Hause mit, es sei ein Telegramm eingegangen, welches einen Außzug aus einer Proklamation Arabi PaschaH enthalte. Darin heiße es, Arabi Pascha agire gegen die un: versöhnlichen Feinde, die Engländer, mit denen der Khedive im Bunde stehe, welcher die Nacht an Bord britischer Schiffe zubringe und bei Tage bei dem Tödterr egyptischer Truppen und unbewaffneter Egypter in Alexandrien helfe. Er, Arabi Pascha, fahre daher fort, das gesammte Land wie bisher unter dem KriegS-gesetze zu halten,_ und bestimme, daß nur seinen Befehlen zu gehorchen iet. Die militärischen Vor- bereitungen wiirden lebhaft fortgeseßt, 1eder Ungehorsam gegen seine Befehle werde summarisch bestraft werden.

_ Das Unterhaus nahm dwrrrschePachtriickstanch= bill mit 285 gegen 177 St. in dritter Lesung an.

_ In einer Depesche 13221 Staatssekretärs deH Ausw'qr:

tigen, Lord Granville, an den Botschafter Lord Dufferin in Konstantinopel vom 11. d. M. wird 11ach einem historischen Ueberblick iiber die Ereignisse in Egypten seit den militärischen Unordmmgen deS bergaiigenen Jahres 1116 zu dem Bombardement von Alexandrien diese?; Vorgeherr als ein Schritt nothwendiger Vertheidigung beze1chnet._ Die Politik der englischen Regierung habe an dem Cirkirlar vorn 11. Februar c. festgehalten. England habe kein Interesse 111 Egypten, welches sich nicht rnit den Interessen EUropas im Allgemeinen vertri'rge und habe ailck) kein Interesse, das den Interessen des egyytischen Volkes entgegenstehe; England wünsche, daß die Schiffahrt auf dem Suezkanal frei und ohne Fesseln bleibe, es wünsche, daf; Egypten gut und friedlich und frei von dem präponderirenderi Einfluffe irgend einer einzelnen Macht regiert werde, es wünsche, daß die internationalen Verpflichtungen respektirt wiirden. Die englische Regieriiirg habe an ihren EngagemerrtS mit Frankreich loyal festgehalten, sie habe auch darauf gehalten, daß die anderen Mächte iiber alle Fragen, die die Lage Egyptens materiell be- träfen, unterrichtet und konsultirt worden seien. Diese Politik der Regierung habe durch das Bombardement von Alexan- drien keinerlei Aenderung erfahren. ' _ 22. Juli. (W.T.V.) Der „Times“ wird (1112 Paris vom 21. d. gemeldet, das französische Kabinet habe sich an die englische Regierung gewendet, um deren Ansicht iiber_die Tl)u11lichkeit,Jtalien zur Theilnalwne an der engli1ch- französischen Expedition nach Egypten einzuladen, zu ermitteln. Man glaube, Engla11d_werde sich der Eiri- ladrmg an eine dritte Macht zur Betherligung an der Expedr: tion bereitwillig anschließen. _ Das en glrsche Expedition s: corps wird etwa 14 000 Mann stark sem. _

_ (W. T. B.) Die Armeereserve ist theilweiie ein- berufen worden, die Mannschaften haben sich spätestens am 2. August bei der Fahne eitizufinderi. _

Bombay, 21.Juli. (W. T. B.) Zwei Trarisport- dampfer sind mit Truppen nach Egypten abgegangen.

Frankreich. Paris, 19. Juli. (Köln. Ztg.) Der Votschaster Courcel trifft morgen von Berlin hier em. _ Nach langen Verhandlungen haben Frankreich und Italien einen 111011115 yjcwncii festgestellt, der die Beziehungen zwischen der französischen Antoritiit in Trinis und den dort wohn: haften Italienern regelt. Letztere bleiben unter der_(Herichts- barkeit ihres Konsuls, dem es auch allein zustehen 1011, Ver: hastmrgen vorzunehmen. Die Opfer der Unruhen in Siax sol1e11 650 000 Fr. erhalten. _ Gambetta's M utter itt gestorben. _ _

_ 21.3110. (W. T. B.) Die Deputrxtenkammer begunn hente mit der Vudgetberathung. _ Die Mitglie- der der mit Vorberathung der Kreditvorlage fiir militä- rische Vorbereitungen beauftragten Senatskommisiion sind durchweg fiir Bewilligung des geforderten Kredits. Die Ver- handlung iiber die Vorlage findet voraussichtlich nächsten Dienstag statt. _ Die Journale sind der Meinung, das; der SeineBriifekt Floquet auf seinem Demissionöaesuche nieht behirrren werde, 11111 nicht von Neuem zu einer Ministerkrins Verarilaffimg zu geben, indem der Minister dess erern, Goblet, an den Rücktritt Floquets auch seinen Rücktritt ge: kriiipst habe.

Türkei. Konstantinopel, 21 Jtili. (W._ T. B.) Assi) 111 Pascha ist zum alleinigen Vertreter der Vierte auf der „tionferenz ernannt wworden.

_ (Telegramm der Agentirr ies „Renterschen Bitrea11*_5““.) Wie verlautct, hätte die Pforte beichloffen, ihre Absicht, Truppen nach Egypten ab,;nsenden, der Konferenz rmtzntheilen, dabei jedoch eine Modifikation der in der identiichen Note der Mächte enthaltenen Jritcrventionsbedingung en vorzuschlagcn. _ _ _

_ Das „Reuterscbe Bureau“ läßt sich aus Konstantinopel weiter melden : Said Pascha sei in Folge eines gestern von der Konferenz gefaßten Beschlusses benachrichtigt worden, das; die Konferenz von der Entschließung der Pforte, an deiiKonz ferenzverhandlungen theilzunei'men, Akt nehme. Zugleich sei an Said Pascha die Anfragenerichtetworden, ob er den Sidari- gen der Konferenz bei dem italienischen Votschaster,_(31rafen Corti, beiwohnen wolle odcr vorziehe, das; die Konferenz beidem türkischen Minister des Aquärtigen tage. _ Dasselbe Bureau eriipfängt aus Konst-„rntinopel cin mxiteres Telegramm, es heiße, die Pforte beabsichtige einen i_dlegexrpbrschlag zii rrrachen, entweder dahin gehend, das; ne m_rlrtarrsrhe Kommrnarien „mr Begleitung der englischen m_rd iranzömcheg Truppen nach Egypten abscndc oder dahin, das; der Suezkanal von europäischer: Truppen besetzt werde, wiihrend dre Besetzung von Alexandrien und Kairo durch türkische Truppen erfolge.

Bulgarien. Sofia, 14. Juli. Dcr „Pol. Corr.“ meldet man n. A.: _ __ _

Fürst Alcran'ccr vrrläßt 39'13-,Ü'" 19. d. M. und wird (1111 22. d. M. in Varna eintreffen, wo er 11chu11mittc1bar in das_m der lingicl'ung der Start bcsmtlirbc Kloster begicbt, _um daselbst some Revdcnz aufzuscblcmcn. _ Dcr 11cuc_31rtcgk-Mini1tcr _Barori Kaitl- bars versammelte unmittelbar nach [cinem Amtdantrrtte dic Ott!- zicre der Garnison Sofia um irrt) und hielt _qn ricsclben_ci1ie Ansprache, in welcher er allen tbätiacii und berufscrsrigen Offiitcren seinen besonderen Schi: und seine Unterstutiung iusaknc. Jene Offi- icrc dagegen, welcbe ?'olitiscbc und andere In_trgucn in Scene even oder an dense ben Theil 11c_bmcn wurdcn, werde_ er, ohne Rücksicht auf ihre Nationalitat, _aus der bulgarmben Armee beseitigen. _ Dcr llntcrtiÖtt'oMmistcr 11r. Coqstantm Jireczek bat um seine Demission !clbft angesucht. Unmittelbar nach rer Ankunft der Generale Krull'ar-J und Sobolcw m Soüa

richtete er an den Fürsten ein Schreiben, in welchem er der Bitte Ausdruck gab_,_ der Fürst möge ihn zum Präsidenten des demnäch ju kreirenden wit1en1chaftlichen Comité's ernennen und ihm namentli die Leitung des Nationalmuseums und der Staatsbibliothek anvertrauen. Der Fürst mußte, 1“ 0 gemi er Or. Jircczck aucb ferner auf dem Posten des Unter- richts-Ministers ge1eben hätte, der dringenden Bitte dieses Gelehrten nachgeben. Die Ernennung des Or. Zireczek zum räsideytey des wiffenscbaftlichen Comité und obersten Leiter der taatsblblwt ist bereits erfolgt und soeben im Amtsblatte publizirt worden. _- Der gegenwärtige Finanz-Minister hat das Projekt, betreffend die Organisation der Nationalb ank veröffentlicht. Es wird h_eab- sichtigt. das Institut mit einem auf 30000 Stiick Aktien verthetltea Kapitale von 15 Millionen Francs zu dotiren.

Rußland und Polen. St. Petersburg, 21. Juli.. (W. T. B.) Die zwischen Oesterreich-Ungarn und Rußland abgeschlossene Deklaration über die gegenseitige Anerkennung der Schiff§meßbriefe ist heute in der Gesek- Sammlung veröffentlicht worden.

_ 22. Juli. (W. T. B.) Der Botschafter von No- wikoff ist zum Mitgliede des Neichsrathes ernannt worden.

_ (W. T. B.) Das „Journal de St. Péters- bourg“ meint, die Betheiligung der Pforte an der Kon- ferenz dürfe nicht dazu benutzt werden, die Aktion rer euro- päischen Mächte lahmzulegen. Es sei nothwendig, den Suez- kanal vor den Aufständischen zu schützen. Wenn die Pforte allein im Stande sei, dies ohne Verzug zu bewirken, so möge ihr die Sorge dafiir Überlassen werden, wenn nicht, so werde fick) die Konferenz damit zu befassen haben. Uebrigens würden die türkischen Delegirten alsbald in die Lage versetzt werden, sich iiber die Absirhten der Pforte betreffs Wiederherstellung des 313015 «110 in Egypten zu erklären.

Schloeden und Normegen. Stockholm, 18. Juli. (H. Corr.) Die Regierung, welche während der Anwesen- heit des Königs i;: Norwegen fungirt, wird bis zum 7. August aus den Ministern (Staateräthen) Loeézn und Hammarskzöld bestehen, denen bis zum 1. August noch der Krieq§:Mrnrste_r Rydina zur Seite ste t. der achdanw durch den Marme-Mr- nister Freiherrn von tter abgelöst wrrd; vorn 7. August ab treten an Stelie der beiden Erstgenannten d1e_M1mste_r vo_n Steyern nnd Themptander. Vräjider-rt der Regrerrrng ist bis zum 28. Juli der Minister des AuEwärtigen, Freiherr von Hochschild, alsdann der Kronprinz Gustav. (WLs- ZU)

Amerika. Montevideo, 25. Juni. Die LegiIlatUr hat einen Gesehentwurf angenommen, welcher behufs Tilgung des Defizits von_1881 _pom 21. JUli ab eine Uebertaxe von 4_8 Proz. den Einfuhrzollen und eine Uebertaxe von 2 Proz. den Ausfiihrzöllen zufügt.

Rio de Janeiro, 1. Juli. Nachdem die Abgeord- netenkammer am 30.1). M. einen Beschluß zu Gunsten der unverzüglichen Erörterung eines Amendemertts zum Wahlgeseß gefaßt, hat das Ministerium seine Ent- lassung gegeben. Don Antonio Saraiva ist mit der Btl- dung eines neuen Kabinets betraut worden.

Afrika. Egypten.Alexandrien,21.Juli. (W.T.B.) Wie eine Depesche der „Tinre-Z“ aus Alexandrien _meldet, hat Arabi Pascha in einer Proklamation an dre Gotz- verneure der Provinzen Krieg bis aufs Aeuszerste gegen die Engländer erklärt und denjenigen, welche das Vaterland ver- riethen, indem sie den Engländern Hiilfe leisteten, strenge Be- strafung angedroht. Derselben „Times“-Depesche zufolge haben Er11101'dliiig811 mid Plünderungen in Kairo i_m Juden- viertel, ebenso in Damiette, Tookh, Venta und Calrub statt- gefunden.

Zeitungöfi'immen.

In der Auirslnirger Allg em einen Ztg.“ lesen tmr:

Die rberelsäffisrhe Industrie befindet sirl)_ nach dem Jahresberichte der Handelskammer 11011 Mülhausen g.',1e1111*«i1“tiz_1_i11 reibt günstiger Lage. 02Mefande11 111.1: 1881 in dem etwa die Hälfte des Oberelsaß umfassenden Veiirke dcr Hnndelk-kannier im Betriebe 63 Weberercn mit 14555 Webstiihlcri und 43 Spinnereien mit 031236 Spindeln, ferner 4 Zwirncreien, 8 chemisrl: Blcirbereien, 17 Druckereien _und 12 Färbereien. Diesen Fabriken Wurden in der gedachten Zcit zuacfuhrt 1111111 weniger .11517 Millionen Kilogramm" robe Baumwolle und außerdem iiber e_i 8111111011 Kilogramm (Harn- und Wollwaarcn. Nach erfolgter Verrdlang wnrden hiervon 1.) NiillionKilogramm errortirt, davon gin- gen 11.1111 Frankreich 400 000, nach OcstcrreiÖ-Unaarn 5160000, nach West- indien und Japan 160000, 11.1111 Ermland 130000, nach der Schweiz 115000 irg. Fast IMM! daffcibc Onaninm wnrde _ mr _Vercdlung eingeführt, weren dirt“; der Srbivciz 719000, aus Oeiterrctcb-Ungam ("176 000 11118 „11121 Frankrcirb 1600110 kx. Man ersieht hieraus, das; es der eiiäsicr Industrie melange" ist, an Stelle des früheren _frZrnzö- fisrhcn “))iari'tcö den deutschen zu erobern; denn von den 17 Millionen ker eingeführten toben Banmirollc ist 11111“ cin Bruchtkicil in abr!- k.1t.*11 tricker rrportirt worden. Der riesige Umfang der 211111 auser Indnstric 15171 fich am besten .1115 der Thatsarbc ersehen, daß im Jahr 1881 allein auf der Eisenbahn 5811 Millionen Kilogramm Steinkohle" eingeführt Wurden; aitsierdem wurden auf den Wasser- wegen 1104) über 50 Millionen zugetührt.

_ Dem „Schwäbischen Merkur“ wir) aus Karls- ruhe, 19. Juli, gemeldet: __ _ _

In dem Handelsdcrich der Simil'iir'ji'kbäfi6011111111; n*_t_rd von Seiten der Scide111raaren-, Eisen- und Stablwanrmw Kizil" und *Tayctenfabrii'ation dic giinstige Wirkrmg des neuen Zolltariis offen anerkannt.

_Die „Neue Westfälische Volkszeiturig“_sest ihre Kritik des Bielefelder Handelskairnmerberrchtö in einem zweiten Artikel fort. In demselbenheißt c6:__ _ _ _

Angesichts der “TbatsaÖcn, dic 11'11' der abrgllmcn ._K'rttrk des ZandelökmnrncrberiÖtcs acaenüberstellen konnten, ikattrn tmr m_tt der

iscnindnstric fiblicsien können, um Namn fiir anderes „111 gewinnen. Wir minbtcn aber gerade iveaen der im Berichte enthaltenen Artariffe auf den Zolltarif noch an einem Beispiel zeigew w1c_ dre tm htefi Bezirke ,in so großer Bedeutung gelangte 211a1*1n.1_1chme11-Jndu e sicb, wir können icht sagen, nicbt unter der 1111,;11n11„_soi_1dern unter der Grmst dcr Zollvcrbäitnisic cntn*ic1clt_l*,.31._ Dic rm vorigen Artikel crn*äh1't.* (Näbnmscbiricn-) Fabrik brrrbatttgtc am: 1. Juli 1870 . _ 260 Perloncn. ].,1880...,.';'_'0- 1..1881....4()l1 1. ,188'.) . . . . 110“) “n der'clbcn Wurden an Löhnen gcmblt „1111: _ Q 1 rw Werbe Durck1chn.pr.Kopf 1. Juli 1870 4200 „451 18,15 .“ . . 1880 5200 , 111,25 , . , 1881 8500 . 16,25 , 1. . 114.82 . , . 9801) .. 16,30

Es ist «71119 eine nennenswerthc Aenderung in dem Verhältniß des Durchfcbrrittsvcrdicnstes [“to Person nicht _cmactreten' tndeß nur scheinbar. Denn die Vervollkommnung selbstandi arbeitende: Ma- schinen erlaubt cs dcn Leitern der Fabrik, viel mc : juamdliche Ae- bcitcr als früher (.rugenl'licklirb 40 unjer 16 Jahren und 112 unter