1882 / 181 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Aug 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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den Bau insbesondere elfen folgende Bestimmungen: der Staats g bl t vorbehalten: fübdie Fxftßceb ug Zerthßluinx in ihrer vollständigen Durch- ur a e w n e, Feng mung der Zahl und der Lage der Stationen

ef“[tellung der Frojekte aller für den Betrieb der Bahn . esttmmten bau : en Anlagen und Einrichtungen, Wwie Idi“ Tkststellung der rojekte für die BetriebSmittel und rer nza

Tür alle. durch die Ausführung der genehmigten Projekte beding- * "tm enachtbeiltgun en des Eigentbums o_der sonskger Rechte des Staats bleibt demse ben, der Ans tuch auf vollständige Entschädigung "Mktßgabe der gesevltchen B timmungen gegen den Konzessionar

* en

2) Der Konzejfionar bat czllen Anordnungen welche we en poli- zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau besÖästigten Ar eiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.

3) Die Vollendung und Inbetriebnahme derBabn muß läng tens innerhalb zwei Jahren yach Eintragung der Gesellschaft in das an- delsregister in Gemäßheit des nachstehenden Artikels 117111. erfolgen.

Für die Vorla e der speziellen Bauprojekte, sowie für die In- ang'tiffnabtne, die Yorifübrun , die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Stre en und auwerke der Bahn können von dem Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgeseßt Werden.

4) ür den al], daß der Konzesfionar mit der Erfuüung der ihm bezuglirb des * abnbaues obltegendetz Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plxm- und anschlagSmaßigen Ausführung und Aus- rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte,“ ist derselbe zur Zahlung einer Kynventionalstrafe von 5 0/0 des auf 1 500000 „;ck festgeseßten Barrkapitals mit der Maßgabe verpflichtet, das; die Entscheidung daruber, ob und bis zu welchem Betrage die Konventionalstrafe als verfallen an useben ist, Mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister 'der öffentli en Arbeiten zusteht.

Zur Sichersteüung dieser Verpflichtungen hat der Konzesfionar bei der General-Staatskaffe den Betrag von 75 000 «M. in Worten: .Fünfundfiebenzigtausend Mark“, in Haar oder in preußischen Staats- oder vom Staate garantirten Papieren oder in inländischen Eisenbahn- Prioritäts-Obli ationen, unter Berechnung aller dieser Effekten nach dem Coursweri e, nebst den noch nicbt fälligen Zinscoupons und Talons zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieUer Urkunde mit der Ma gabe zum Pfande zr: bestellen, daß dem Minister der öffentlichen rbeiten die Befugniß zustekYt, durch Verrvendung der- selben bezw. durcb Veräußerung der verpfandeien Effekten zum jewei- ligen Börsencourse die verfallenen Strqueträae einzuziehen. _ Die Rückgabe der zur Kaution etrva gehörigen Zinscoupons erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch 'vo'n dem bezeichneten Minister inhibirt werden, Wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Konzessionar „den' Bau verzogern solite. Auch ist der bezeichnete Minister ermachtigt, nach Maßgabe des Fortschritrs des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution s(bon vor völliger Voliendung des Baues und der AuErüstung der Babu zurückgeben zu lassen. ,

5) FallH die oben festgese „te aÜJememe Baufrist oder eine der von dem Muzister' der öffen ichen „[rbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht rnxiegedalten wrrd, kann nicht blos die bezeichnete Konventionalstraie eingezogen, sondern auch die ertheilre Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im §, 21 des Geseßes vom 3. Novrmber 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- handenen Bahnanlagen eingeleitet Werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte, der Versteigeruxig der, BaZnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soli 1ed9ck die Zurückna me der Konzession nichr xolr Ablauf der in dem allegirten 5. 2.1 festgesetzten Schlußfrist er- o gen. "

TÜ: : *

iir den Betrieb insbe ondere eiten folgende Bestimmungen:

) Die Fe stellung un die A anderung des Fahrplans erfolgt unter den nach olgenden Beschrankungen durch die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzesßonar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermitte- lung des 'Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklaffen in die ?ügexmzuiellen. Auch soll derselbe, so [an e die Bahn nach dem

terfur aÜem ma gebenden „Ermessen der Au fichtsbehörde Vorwiegend von nur_ lokaler edeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zöver der Personenbcförderung dienende Züge in jeder Richtung zu a ren.

_ ie Feststeliyng des Fahrplans derjenigen Züge, Welche der Kon- Jfionar freiwillig Uher 'die Zahl 2 Hinaus fahren läßt, wird bei

kabrung der babnpolizeiltchen Vorschriften dem Ermessen des Kon- zesswnarskrberlaffen. "

2) Fur die ersten fUnf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Babu fdlgenden ]. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise"sow'ol)l fur den Persocnen- (_:ls für den Güterverkehr iiber- la“ffen. Fur die Folgezeit unierltegt die Festsiclluna und die Abände- rung des Tarifs der (Yenebmrgung der staatlichen Aufsichtsbehörde.

_"JnoBetrcff dcs Gutervcrkehrs Werden jedoch nach Ablauf jener fünßabrigen Periode, so [MP die Bahn nach dem hierfiir aliein ent- scheidenden Crmeffen der Au sickxtsdebörd'c Vorwiegend von nur lokaler Yedeytung ist, periodisch von fans zu funi Jahren Maximaltarifsäßc LY die cmzelnen Guterklaffen untcr Bcruckxichtigung der finanziellen f

e des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten estellt und [| dem Uyterncbmer iiherlaffcn, nach Maßgabe der . & resp. landeögeßtzltchewVorschrtficn innerhalb der Grenzen diescr Ma'xintalsatze ,die Tgrrse nach eigenem ErmelTscn fcstzuscßcn, bezw. Erhobun en wte Ermaßtgun en der Tarifsäyc 0 ne die Zustim- muncéUder Auf 1chtsbelyörde vorzune ,mcn.

, uch ist der__ Kopzesfionar bin ichtlick) dcr 'Einrich1u11g direkter Tanse,sqwicbtn1_1_ck1tl1ch dcs anzunc menden Tarifsystcms verpflichtet, die fur „die prcußtychcn Stqatsbahnen jcivcilig bestehenden generellen Grunchezu _dcrolgen, insoweit solches rom Minister der öffent- 1ichen rbeiten 1ur_ erforderlich erachtet wird.

3) Der Kdnze1fionar bat mit der Eröffnung des Betriebes der Lanzen Bahn emen Erneuerungsfonds und einen Rcscrvcfonds nach den

eftehenden Normatwbrsnmmunaen und dem zur Ausführung der leßteren unter Geyebwlguna de_d_Ministcrs der öffentlichen Arbeiten aufquellcndcn, periodnck) m rcvxdircnden Regulativc u bilden. er Erneuerungs- und Rc1ervcjonds sind sowo [ von einander, als auch von anderen onds dcr Genüscbaft getrennt zu lzalten.

Der. Erneuerungs onds dient zur Bctreitung der Kosten der regelmaßtg wiederkehrenden Erneuerung des bcrbaucs und der Be- ttrebSmittel. _

In den Erneuerungssonds fließen:

:. der Erlös aus den cntsprc *cnden abgängigcn Materialien;

1). die Zinsen des onds;

a. eine den Betncbscinnabmcn alljährlich zu

Nückla e.

DL: .Fköbe diescr Rücklage wird durch das chulativ fest cseßt.

Der c crvefonds dtent_ ur Bestreitung von xolchen dur außer- Mbnltche lementarcreigm e und größere Unfalle hervorgerufenen

aber!, rvelche erforderlich werden, damit die Beförderung mit

bett und. m der, der Bestimmung der Unternehmens ent- sprechenden Werke erxolgen kann.

In dcn'Re erve onds fließen:

:. ctwmge Ersparnis: an dem Baukapitalc, insoweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet "“ck??th d sttt äßi fil ck bbb

. er era er auenm g vera enen, ni t ageoenen Dividenden trnd insen'

o. die Zinsen des Reservcfonds;

(1. eine im RegulativeFestzuscyende, alljährlich dcn Betriebkein- nahmen zu entnehmende Ruckla e.

Erreicht der Reservefynds ie Summe von MM.“, so können 'mit Genehmigun des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück-

so lange er fiken, als der Fonds nicht um eine volle Jahres- ge wieder vermindert ist.

entnehmende

Die Wertbpapiere, welche zur zinß enden Anlage der verein-

YM ULF Wi ofortax; MYM!!! zu beschaffen sind, u k sli _

Läßt der Ueberscbu eines Jahres die Deckun der Bücklagm um Erneuerun s- oder eservefonds nicht oder nith vollstandig zu, xo ist das Fe„lende aus den Ueberschüfiän des beziehungsweise der olgenden Betriebsjabre u entnehmen. waichungen „hiervon_1nd mit Genebmi ung des Mini ers der öffentlichen Arbeiten sula fig. Für die agen geht der rneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

T. Der .Konzesfionar ist verpflichtet: . _ _ _ zx. feine BetriebSrechnung nach den, vom_ Minister der ofientlicben Arbeiten zu erlaffenden Vorschriften einzuricxpten, der RegieruK zu der von leYterer zu bestimmenden Zeit den jnahrlicben Betriebs- ech nungsabsch ZF einkureichen und seine Kasxenbucber vorzulegen; 1). der ufste ung der Rechnung en Zeitraum vom Anfang April jeder] Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungßxabx zu Grunde u legen; , . c:. die von den Au tchtsbehörden zu statistischen Zwecken fur nötbig erachteten Nachwei ungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Äuffichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen. Rl

Nach Eröffnung des Betriebes ist der Koyzesswnar zur Aenderung und Erweiterung der BabubofSanlagen verpflichtet, sofern und oweii solches der Minister der öffentliÖen Arbeiten irn Interesse des ,isen- bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet. F1]

Der Konzesfionar ist ver flick)tet„hinfichi[ick) der Beseßung der Subalrern- UT'Ö Unterbeamten teilen mit Militaranwärtern, insorveit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die fiir den Staatseisenbabndienst in dieser Beziehung, -- und insbesondere be- züglich der Ermrttelung der Militäranwarter -- bestehenden und noch zu erlgffenden Vorschriften zur Anmendung zu bringen.

' Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsäjze, Welche bis zum Erlaß des Geseßes, betreffend die Pensionirung der un- wittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 iir die Sraats= eisenbahnen bestanden Haben, für seine Arbeiter 11a Maßgabe der

'jeßt und künfrig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsäße, Pen-

xionss Wittmen- rind Unterstüßumgskaffen einzurichten und zu den- elben die erforderlichen Zusckyüffe zn leisten. RU].

Die Verpflichrunlgen des KonzessionarH zu Leistungen für dilevecke des Postdienstes rege n sich nach dem Ersenbabn-Postgesetze vom 20. Dezerziber 1875 (RetriZs-Geseßblatr für 1875 S. 318) und den dazu ?eborxgen PoUzugEbestrmmungen, jedock) mit der Er eichterung, daß rtr dre Zeit bis zum Ablauf row acht Jahren vom Be inne des auf die Betriebseroffnung folgenden Kalenderjahres an Sie e der Artikel 2, Z urid 4 des Geseyes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Centralblatt fiir das Deutsche Reich Seite 380) getrof- fenen Bestimrnungen treten.

' Sofern innerhalb des vvrbezeichireten Zeirraums in den Verbä'st- mssen der Bahn in Folge von ErWetterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eme Aenderung „eintreten ollte, durch welehe nach der Entscheidung der obersten Re1chs-Auffi tsbehörde die Bahn die EigensÖast als Eisenbahn uytergeordneter Bedeuiun verliert, tritt das Eisenbahn- Posxgesexz wir den dazu gehörigen ollzugsbestimmungen ohne Ein- schrankung m Anrvendung.

)(17.

" DerKonzes ionar if verpflichtet, fich den, bezüglich der Leistungen Zur mrlrtgrrscbe Wecke ereits erlassenen oder künfti für die Eisen- abnen im Deutschen Reiche ergebenden geseyli en und regle-

* menßarischen Bestinunungen Zig unterwerfen.,

., R7. .; .

, Der Telegrapßenverwaliyng geYenüber Bat der Konzessionar die-

jenigen Verpflichtungen zn riderne men, Welche für die preußischen Staatsbahnen jeWeiltg gelten. “(?]

. Anderen'Uniernebmern bleibt „sowohl der Anschluß an die Bahn mritclst'ZWetgbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilee gegen zu Vereinbarcnde eventueU vom Minister der öffent- lichen rberten festzuseßende Fracht- oder Bahngeldsäxxe vorbehalten.

)()71].

Sollten] nach dem Ernie en _des Ministers dcr öffenüichen Arbeiten rc1P. der obersten Rei Saufkichtsbelxörde dic VoranHseermgen Wegfallen, unter denen auf die Bam bei ihrer Konzessionirung die Anwendung der Yabnordnung für deutsche Eisenbahnen untergeord- neter Bedeutun? fur statthaft erklärt“ ist (sfr. Artikel )(111. in fins , sd ist der Konze fidnar Verpfltcbtct, aus Erfordern des bezeichneten Mi- msters die baulichen" Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe dcr fur Hauptbabnrtx bestehenden Bestimmungen den desfallfigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändcrn. Kommt der Konzesfithar dieser Verpflichtung innerhalb der ibm dteserkyalb aesexten Frttt nicht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsnregterung dqs Ergentbum der Bahn nebst allem Zubehör Legen Gewabrung der m Nr.4 sub u„ b. und e. des §. 42 ch Eisen-

abngeseßes vom 3. November 1838 bezeichneten Entscbädigung, min-

destens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Balm vcrivendetcn Anka ekapitals (11,1 den Staat odcr einen von der StaatSregicrung zu bezei nenden Drilicn abzutreten.

RUUL.

Die Aushändigung eincr Ausfertigung diescr Konzessions-Urkunde cin dak: Eingangs bezeichnete Gründungscomité erfolgt erst, nachdem die Zeichnung, des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung bc- glau_ igtcr Zeichenscheme dem Minister der öffentlichen Arbeiten nach- gewresrwund zugleich, die Kreditfabigkeit der Zeichner von demselben als. genugend bcsxbcmigt befunden ist, nachdem ferner der Staats- regierung der mrt dcn Konzessionsbcdingungcn in volle Ueberein- fximxnung zu seßcnde„Geseilscdaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nachgewienn ist, und nachdem „endlich die Hinterlegung der untcr 7111. 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs' Urkunde stattgefunden hat.

, Britney ciner voii heute ab zu berechnenden sechsmonatlisben Prakluswfnst muß die Eintragung jenes von der Staatßrcaierung als mit der Konzession übereinstimmend bcfundencn Gesellschafts- vertraaes in das. Handelsregister bewirkt werden, u welchem Zwecke dem Hagdelsgertchte dic Ausfertiaxmg der Konzes ions-Urkunde und die „Erklarung der Regierung bezuglich jener Uebereinstimmung vom Grundungscomité voréulegen smd. _ Nachdem jene E ntragung rechtzeiti erfolgt und unter Bei- fugung von Druckexemplaren des Gesell?cba_ftsvertrngeo nachgewiesen ist, soll die gegenwartige Urkunde in Gemaßbeit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.

Wird der _e cn jene Eintragung bixmen der vorbezeichneten Frist nicht berbetge u rt, )o ist die gegenwartig ertbeilte Konzession ohne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution zuruckgeqeben Werden soll. _

. Urkundlick) unter UnÉcrcr Höchstcigenbandigm Unterschrift und betgedrucktem Königlichen nsiegel.

Gegeben Berlin, den 24. März 1882.

(1-.8.) Wilhelm. von „BiSmarck. von Puttkamer. von Kamcke. Ma bach. Bitter. br. Lucius. Dr. Zriedberg. von Boetti er. von oßler.

Iußiz-Minifterium.

_Der Nechnanwalt Krüger zu CoeLlin ist zum Notar im Bezirk des Ober-Landesgerichts zu Stettin mit Anweisung seines Wohnfißes in Coeslin, und

der MYamvalt Kelling aufen zu Osnabrück Notar im zirk des Lern h s zu OSnabrück mit Yin weisung seines Wohnsißes m nabrück ernannt worden.

Angekommen: der Vize-Präsident des Staats-M' ; steriums und Minister des Innern von Puttkamer. Mi

der heutigen andelSre ster-Beila e wird Nr. 31 Zeianegifter-B anntma ungen verikffentlicbt. der

Yiehtamtliahes.

Deutsches Reich.

„Preußen. Berlin, 4. August. Se, Ma'e ät d Jalrscter ustttd Kötfiidg béeézrüßteanide „5138.le23.“ KUZGasteei-x e ue, ge ern an er romena e en a e ein et FeldnLilarschIalet§HrFenAYiol§ke. b s | 8 roffenen m 1 wo en na men Se. Ma'e ät b' . Grafen Lehndorff-Steinort den Thee ein. jst el dem. Gestern machten Se. Majestät der in Gastein angekom- menen Großherzogin von Sachsen einen Besuch, und heute hatten Allerhöchstdieselben auf der Promenade eine lange Unter: haltung mit dem Votschafter Prin en Neuß. Das Befinden Sr. Majestät ißt fortgeseßt ein vorzüglicheéz.

-- Der Generai=Lieutenant von Dresk , n reien“ der_2. Ferd-Artiaerie-Jnsxxektiyn, hat sich gesterZ bZZUsfT Zn? sprzrrung der _4. Feld-Arnlierie-Brigade nach dem Artilierie: Schreßplgß bet Jüterbog begeben und wird von dort morgen- wreder hierher zurückkehren.

_ Der General-Lieutenant' Wiebe, Jnspecteur der

1. Fuß-Artillerie-Inspektion, ist von Urlaub aus der Schweiz hier wreder eingetroffen.

Kiel, 3. August. (Kl. Ztg.) Die Schiffsjunawr-Bri s „Undtne“ und. „M uSquito“ trafen gestern Ikachmittagg?n Neufahrwaffer em.

Bayern. München, 1. August. (2111 . t . Die u- erkerxnung der Preis e _und anderer AUSzeigchtYUFtZen anZdie Aussteuer der ,.Bayerrschen Landes-Jndustrie-, Ge- werbe- und Kunstgusftellung in Nürnberg““ist,dem- Vernehmen nach. bereits vollständig festgestelit und der Mier- hcichsten Genehm1gung unterbreitet. Die feierliche Preifever- theilung har 11) der Ausstellung am Geburts- und Namens- YZF Freer? ÉTUTLZSM' ais? 2d5. FMM, zu erfolgen und wird

aa = tm er es nnern, rei errn ' ' vollzogen3 w2elrdem.t (W F h von Fejltßsch, , _- . ugus. . T. B.) Der [an ri e General- mkar und Propst des Metropolitan-KapiteY hvogn München- Fretsmg, Dr. von Brand ist gestorben.

Sachserr. Dresden, 3. August. Ueber die diesjähri- gen Herbstubungen desKöniglichsächsis en Armee- Corvs geht dem „Dr. J.“ nachstehende Mitthei ung zu:

Nachdem die Regiments- und Brigade-Uebungen der In- fanterie bis Mit 28. August ihr Ende erreicht haben, wer- den_ vom 1." resp. 2. _Srptember an die Infanterie- Br1gaden zungchst zu zweitägigen Uebungen im Terrain und zwar. die ]. Infanterie-Brigade Nr. 45 bei Lom- ma sch, dre 2._Jnfanterie=Brigade Nr. 46 bei Riesa, die 3. , nfanterre-Vrtgade Nr._47 bei Döbeln, die 4. Infanterie- Brigade Nr. 48 endlich ,bei Mügeln vereinigt sein, während die beiden 'KavaßerieBrtgaden, nach dem Regimentöexerciren, vom 24. his'nnt 80. August in einem Kantonnement um Großenhain rm Brigade- und Divisionsyerbande übenwerden.

Mtt dem 4. September, bei der 2.311fanterie-Brigade Nr. 46 mit dem 5. September beginnen in denseiben Gegen- den, rn denen die Uebungen der Jnfanterie-Brigaden im werrarn stgttgefmzden haben, dreitägige Uebungen der In- ianterre=VrigaderZ in „gemischten Waffen, denen sich am 9. und 11. September die Dwrswnsmanöver der 1. nfanterie-Division Nr. 23 zwrschen Riesa und Lommaßsch, der 2. ( nfanterie-Division Nr. 24 zwrschen Mügeln und Döbeln anfchl:eßen. - Vom 12. September an wird das Armee-Corps in einem Kantonnement südlich Riesa vereinigt und beginnen mit dem 15. September, nach stattgefundenen! Ruhetag, in der Gegend siidltch Riesa am linken Elbufer die Manöver vor Sr. Ma'estär dem Kaiser und Kömg, welche derart festgesetzt find, da am 15. September große Parade, am 16. September Manöver irn Armee-Corps gegen einen markirten Feind, und vom 18. btß wit 20. September Feldmanöver der beiden Infanterie: Troisionen gegeneinander stattfinden.

Oesterreich-Ungarn. Triest, 3. August. (W. T. V.- Heute Nachmittag begaben fich die Mitglieder der Handels? kammer zu dem Vertreter des Statthalters Rinaldini, um demselben den.Beschluß der Handelskammer mitzutbeilen, durch welchen dem tiefsten Abscheu über die gestrigen Vorkomm- ntss e Ausdruck egeben wird. Heute Abend soll der städtische

VerwaltungSausfzchuß usammentreten, um einen analo en Beschluß zu fassen. 3 g

Großbritannien und Irland. London, 2. Au ust (Ang. Corr.) Das Oberhaus hat die in zweiter Le un beschlossenen Aenderungen an der Pachtrücksiandsbil auch in dritter Lesung tros nachdrücklicher Vorstellun en von Seiten der Yuhanger der Regierung beibehalten. ie Via geht mur wieder an das Haus der Gemeinen zurück. Diese werden die Awendements nicht annehmen, und be eben die Lords auf die Annahme, so ist das Schicksal der il], von welcher für die Beruhigung der Gemüther in Irland so große Erwartungen gehegt werden, mehr als :weifelhaft. Vorläufig ift die Berathung im Hause der Gcme nm bis auf nächste Woche verschoben worden.

Die Londoner Polizeibehörde hat beschlossen, die Auslieferung des Jrländers O'Brien, au Wcstgate ge- nannt, welcher fich der eilna me an der ordung des Lord Fr. Cavendish und r. ourke's in Dublin angeklagt- bei der vene uelis en Ne ierun nicbt u beantragen, da fie auf das Ge ndnß de : ben ! n Gew cht legt. Doch wird wahrscheinlich ein, Po izeibeamter nach Venezuela gesandt werden, um O'Brien zu verhören.

--3.Augufd (W. T. VYIU der heutigen Unterhaus- sjßung theilte der General: ostmeifter Fzmcett dem Hause m , daß im Oktober d.J. Postkarten mit bezahlter Antwort zur Ankaabe gelangen wiirden, die im Verkehr mit den meisten Ländern des Weltposlvereins gebraucht werden könnten. _ Der Unter-Staatssekretär Dilke antwortete auf eine Anfrage O'DIUMUS: ein formeller Vor? schlag wegen Zulassung Spaniens zur Konferenz set nicht gemacht worden, es hätten aber vertrauliche Besprechungen darüber stattgefunden. O'Donneli fragte weiter, ob es wahr sei, daß Deutschland Spanien zur Theilnahme an dem inter- nationalen Protektorat über den Suezkanal eingeladen urid daß Spanien den bezüglichen Vorschlag angenommen habe. Dille er- widerte:dieseNachrichtseivol1ständi unbe ründet.-Der Premier Gladstone erklärte auf eine An rage owthers: er habe die anetrachtnabme der Amendements des Oberhauses zur Pachtrückstandsbill bis nächsten Dienstag ver- schoben, weil die Regierung einigen von diesen Amendewenxs, aus denen ernste Folgen entstehen könnten,die größte chbtig- keit beilege, und weil es nicht erwünscht sei, daß das Haus übereilt inhaltsschwere Beschlüsse faffe.

Frankreich. Paris, 3. August. (W. T. B.) Die Deputirtenkammer hat sich, da die Bildung eines neuen Kabinets noch nicht erfolgt ist, auf Sonnabend vertagt.

Türkei. Konstantinopel, 3 August. (W. T. B.)

In der gestrigen Konferenzsisung nahrt der Vertreter taliens, Graf Corti, den früher schon von französischer SLU? estellten Antrag wieder auf, einen Kollektivscduß des Éuezkanals zu organisiren. Die Verrreter Rußlands, Oesterreichs, Deutschlands und der Türkei stimmten dem An- trags unmittelbar zu. Die Vertreter Frankreichs und England?- wünschten ihren Regierungen erst zu referiren.

- W. T. B.) In der gestrigen Sißung. der Koti- ferenz bestätigte, wie weiter gemeldet wird, Said Pascha die schriftliche Erklärung der Pforte vom 28. Juli, mtt welcher dieselbe die Intervention acceptirt. Der Vertreter Rußland??-€ Onou, wies darauf hin, es scheine biliig, da[; die Türkei zuerst versuchen sollte, die Ordnung in' Egypten wieder- herzustellen und daß erst, weiin ihr dies mcht gelingen soÜte, andere Mächte hierzu schre1ten soliterz- Lord Dufferm erklärte, England wünsche die türkische Aktion unter der Be- dingung, daß zrwor die Proklamatiowgegen Arabi Paschger= lassen werde. SaidPaschaentgegnc-re,diese Proklamation semeßt unmöglich. Sobald die türkische Fedne aufegyptischem Boden wehe, werde die Haltung Arabi Pa1chas_ über die weiterzu er- greifenden Maßregeln entscheiden. Bet der Diskussion des- italienischen Antrages wegen des Kollektivschußes de§ Suez- kanals erklärte Lord Dufferin, er besitze darüber keine In- struktionen. Der Marquis de Noailies sagte, er könne, L_ln- gesichts der französischen Kabinetskrisis nur seme persönliche Meinung aussprechen. Beide Vertreter erklärten darauf, wre bereits gemeldet, ihren Regierungen referiren zu wol12n. Schließlich theilte Lord Dufferin der Konferenz seine Note vom 30. Juli und die Antwort der Pforte auf dieselbe Mit.

-- (W. T. B. Gutem Vernehmen nach_ hätte der Sultan die Abicht, auch eine Civiinii'sjion nach Egypten zu entsenden. _ Der Premier-Mnnster gab gestern der Hoffnung Ausdruck, daß die Differenzen mit Ermland bei- gelegt werden würden. - CriSpi ist hier eingetrczffen.

- (Telegramm der „Agence Haras“) Drei Trans- portschiffe mit Artillerie und Munition smd Abends nack) Alexandrien abgegangen; dieselben werden unterwegs weitere Truppen aufnehmen.

Rußland und Polen. St. P etersburg, 3. August. (W. T. B.) Das „Journal de St. Vétersbourg“ sagt: das Fernbleiben Rußlands yon den leßten Sitzungen der Konferenz erkläre sich am einfache Weise. Der Mangel eines klaren, bestimmten Programms habe die Berathungcn unfruchtbar gemacht. Rußland habe es daher für angezeigt erachtet, eine besser definirte Situation abzu- warten. Seitdem hätten sich die Kabinette Über die Noth- wendigkeit eines Schußes des Suezkanals verständigt. Ruß: land habe darauf seinen Vertreter in Konstantinopel angewiesen, sich an den Berathungen über diese Frage zu bet eiligen. Dem Vernehmen nach sei außerdem das eng- lische abinet im Begriff zu beantragen, die Prinzipien fiir die militärische Aktion in Egypten festzustelien. Da dieser Antrag ebenfaüs als praktische Grundlage für die Berathungen der Konferenz dienen könne, s o werde der russische Geschäftsträger wahrscheinlich ermächtigtwerdcn, auch an diesen theilzunehmen. Die russische Regierung habe stets auf die Erhaltung des europäischen Einvernehmens hingewirkt und sie wolle, daß dasselbe ein ernstl)aftes,_ praktisches und wirksames sei.

Schiveden und Norwegen. Stockholm, 31. Juli. (Hamb. Corr.) Die Marine-Kommission, welche vor zwei Jahren zugleich mit der Heeres-Kommission niedergescßt wurde, um einen Marine-ReorganisationSplan auszuarbeiten, hat am Sonnabend ihre Arbeiten zum Abschluß gebracht. Dieselbe schließt sich im Ganzen dem Heeres-Reorgamsations- vlan an. Eine Minorität in der Kommisfion hat sich vorbe- halten, binnen 14 Tagen ein Separatvotmn abzugeben.

Dänemark. Kopenhagen, 31.Iuli. (Hamb. Corr.) Jm diesjährigen Staatsbudget find ur Untersuchun der i_irtlicben Verhältnisse in Bezug auf die nlage von 116: tuhr- und Zufluchtsväfen an der Westküste Jüt- lands und im nördlichen Kattegat,_dieEinfahrt in den Limfjord bei Hals einbegriffen, sowie aus Bornholm 15000 Kronen aUSgeworfen worden. Die damit zu beauftragende Kommission ist jetzt vom Ministerium des Innern niedergesevt worden. Die Aufgaben der Kommission smd: 1) zu untersuchen, ob in den genannten Fahr- wassern ein Bedürfnis; für die Anlage von Ausfuhr: und Zufluchtshäfen über die bereits bestehenden Häfen dieser Art hinaus vorhanden ist; 2) zu untersuchen, welche Punkte in bekräftigendem Faue die günßigsten Bedingun en für derartige neue Anlagen bieten, sowie 3) Pläne zur usxührung von Anlagen an den betreffenden Punkten zu entwer en und den- selben Bere nungen iiber die mit den Anlagen verbundenen Kosten beizu ngen.

Afrika. Yypten. Alexandrien, 3. August. W. T. V.) e englischen Truppen [Zabep geüern das ort Mex besest. - Eine Abtheilun Art nene wurde heute rüh mit Marinetruppen in der chtung auf Mi alla vorgeschickt und fand die Eisenbahn auf eine Stre e von ca. 200 111 durch die Truppen Arabi Paschas zer- stört. Man sah die Kavallerie Arabi Paschas und etwa 200 Mann Infanterie avancircn, doch fanden keine

Zusammenftöße statt. Heute wurde eine größere Nekognos- zirung vorgenommen. DaS 38. und das 60. Regiment rückten mit ArtiÜerie-Abtheilungcn in 2 Kolonnen gegen die Haupt- vorpoftensteüungen Arabi's vor. Dieselben waren fa| ganz verlassen. Der Feind zeigte sich nicht und nach einem kurzen Gewebrfeuer kehrten die englischen Truppen ohne Verluste nach Ramleh zurück.

Port Said, 3. Au ust. (W. T. B.) Lesseps hat gegen die Absicht der Eng änder, Marinesoldaten durch den Kanal zu bringen, Einsprache erhoben, mit dem Hinweise darauf, daß jede Kriegshandlung in der neutralen Zone des Kanals unstatthast sei.

_ Aus London liegen folgende Telegramme von „W. T. B.“ vor: -

3. August. Die hicfiaen Abendblätter bringen ein Tele- gramm aus Suez von gestern, wonach diese Stadt von den Engländern beseßt worden ist.

_“ Die Nachricht von der Beseßung der Stadt Suez durch die Engländer bestätigt sich. Nähere Nachrichten liegen noch nicht vor, man glaubt, daß die Veseßung durch General Everett außgeführt worden sei.

4. August. Ein Telegramm des Admirals Hewitt bestätigt, daß Suez am Mittwoch ohne Widerstand beseßt wurde und daß die egyptischen Truppen die Flucht ergriffen.

- Nach hier aus Alexandrien eingegangenen Nachrich_ten erließ Arabi Pascha ein Manifest, worin er die britijche Flotte deschuldigt, auß Rache dafür, daß die FortH Wider- stand geleistet, das arabische Quartier in Alexandrien beschossen zu haben. Um die wehrlosen Einwohner zu schonen, wäre er (Arabi) mit den Truppen abgezogen. Dcr Khedive habe den britischen Truppen die Thore der Stadt geöffnet, wegen weicher Verrätherei der Sultan den Khedive abgesetzt habe und jeßt Truppen sende, um den Feind zu vertreiben. Arabi werde zur geeigneten Zeit in Alexandrien einmarschiren und gemeinsam mit den Muselmanen aus Stambul nicht allein die Ungläubigen, sondern auch die ein- geborenen Landesverräther züchtigen.

, - Die Wiener „Pol. Corr.“ begixtnt mit der Veröffent- lichungeiner Studie über Vergangenheit und Gegenwart der egypt1schen Armee. Der erste Artikel lautet:

Die reguläre egyptische Armee ist bekanntlich zu Anfang dieses Jahrhunderts von Mebemed Ali geschaffen wvrden. Nachdem der- selbe, Dank seiner Epiroten, die Eroberung Egyptens vollendet, die Macht der Mameluken gebrochen und vom Sultan die Anerkennung aks Gouverneur dieser Provinz erhalten hatte, erkannte er, daß er, um lle Von dieser Provinz erhofften- Vortheile genießen zu kön , einer Armee bedürfe, deren Zusammensetzung eine hqmogene und deren Anrverbung von dem entlegenen Epiruß, Macedomen und Thessalien, aus Welchen Ländern er bis _dahin 1eine Truppenmacbt gezogen Hatte, eine voilkommen unabbän ige sein müsse. Der erste egyptische Armee-Jnstruktvr von einigem erdienst war Oberst Selbe, cin Franzose, der sick) später unter dem Namen Soliman Pascha einen europäischen Ruf erwarb. Ihm wurde vorerst die Aufgabe zu Theil, junge Leute abzuriebten, aus denen die Kadres von zwei Regi- mentern gebildet werden sollten. ' ' ,

Die erste Militärschule wurde Wett von Kairo zix Jspekx tn Ober-Egypten eröffnet. In Kairo selbtt härte dieser Ver1uch gefahr- licb Werden können, Weil er erstens die Arnayten beunruhigt haben würde, die es wohl beraußgefüblt hätten,daß die Kreirung eincr regu- lären Armee, die damit angebahnt werden soUtc, fie nothwendiger- Weise überflüssig machen müsse, und dann, weil der Versuch ja auch mißlingen konnte und der Pascha für diesen Fal] nichts in den Augen der Feinde aller europäischen Institutionen von seinem Ansehen verlieren durfte. Diese Schule.. Welche einm 4-500 Zög- linge, inögefammt Türken oder Tscherkeffen, zählte, wurde unter die Befehle Soliman chs gestellt, der sie, trotz .der obwaltcnden Schwierigkeiten, unterstützt von einigen ibm betgegebenen frem- den Instruktoren, Franzosen. Italienern oder Deutschem'zu einer vortrefflichen Schule gestaltete, aus der die besten Offiziere dieses großen Pascha hervorgingen. Sobald man einmal Offiziere heran- gebildet hatte, sammelte man im Lande die nötbige Mannschaft für die zwei ersten Regimenter und diese bildeten den Kern der nach- maligen egvptischen Armee. Vom General bis zum Lieutencxnt berab war in diesen Regimentern AÜes entweder Türke odcr T_fckocrkeße; Letztere waren entweder vom Pascha gekauft oder den Hausern der in der (Zitadelle bingemordeten Mamcluken entnommene Sklaven. Kein einziger der neuen Offiziere War ein Egyptcr, ja selbst dre Unter- offiziere bestanden zumeist aus Türken und TscherkeHen. „Man griff nur dann zu Egyptern, wenn keine Türken mehr itr dze Chargen aufzubringen waren, und 1elbst dani) mußtendie Egypter die Kenntnis; des Türkischen in Wort und Schrift nachweisen können. .

Die Anwerbung der gemeinen Soldaten erfolgte_ in der Weise, daß eine türkische Abtheilung Bascbibozuks von Dorf zu Dorf_ zog und aUe webrfäbigen Männer einzog. Nachdem dieselben von einem Arzte untersucht worden waren, entließ man die Dienstuntauglicbcn, während die Dicnstfäbigcn in Gruppen von 100, 200 und 300 Mann von türkischcn Reitern nach dem bereits genannten Hauptquartier von Jspcl) cskortirt Wurden, wv man sie 111 das Regiment steckte. Seit vielen Jahrhunderten hakte fich aber das Volk der Tbalniederungcn unter all den Verschiedenen Eroberer", die einander gefolgt waren, darag gewöhnt, keinen ?ccrcédicnst zu leisten, so das; Dcseriionen und Cclbst-Vcr- stümme ungen denn auch ungeheure Dimensionen _anndbmrn. Da man jedoch die größte Strafe, ja 1clbst die Todesstrafe fur die Sellzst- vcrstümmclungen festgefcßt batte. _begann das Volk nach und nach mb mit der neuen ibm auferlegten Lait abzufindcn und sich in die Armee einreiben zu lassen. ' , ,

In dem zu jener Zeit außgebrocbcnen Kricae m Arabien sollten die neukreirten Regimenter ihre Feuervrobe bestehen. Eines dersel- ben empörte sicb indcffen, tödtete 1cinc Offiziere und marscbirte gcgen Kairo. Bascbibozuks mußten die Meuterer zur Raixlon brmxkcn. Eine zweite Revolte eines anderen Regiments wurde in rabien n gleicher Weise unterdrückt. Jm crstcrwäbnten Falle folgten die Fcllabs einem der Ibkiacn, dem fie cine übernatürliche Gewalt zumutbaren; beim ersten Rencontre mit den türkischen Reitern nahmen sie aber Reißaus und dcscrtirten nach der Heimat., Man brachte fie aus ihren Heimatbsdörfern „zuruck, de innrte sie und steckte die Ueberlebenden in die in Bildung begri enen Regimenter. Jm ziveiten Falle war es vor dem Femke, den Wababiten, daß das Reqiment alle seine Offiziere mafiakrirtc. Den Türken gelang es a_ber schließlich, des Regimentes Herr zu werden und es nach Kairo zuruck- zuscbicken. Dieses Regiment wurde sodann nach der Mor'ea entsendet, von wo es nicht mehr zurückkehrte, da man es stet? in die „erste Schlachtlinic u stellen wußte, so daß dasselbe vollstaxidig vernichtet wurde. Selbst die Nummer des Regimentes blieb fur lange Zeit

unbesc t.

Fanz Europa weiß, wie sicb die egvptiscbe Armee auf Morra, auf Kreta und in Syrien gehalten, mit welcher zähen Ausdauer sie ge en die Wababiten gekämpft und diese Sekte endlich nach sieben- jäßrigen erbitterten und hartnäckigen Kämpfen niedergewotfen und vernichtet hat, wie sie durch Senubar in das Innere Afrikas vor edrungen ist und wie sie sick; in Schumla und bei Sc astopol im Krimkricge geschlagen und gehalten hat. Was aber Wenige wissen, das ist, daß bis zur Re ietung Said Pas as, nämlich bis um Iabre1854, keiner ibrcr ffiziere von ihrer ace war, und da sie in allen Feldzügen die sie mit- gemacht batten, zwischen dem Feinde und den Bascöibozukz pla irt waren, weil man ihnen nicht traute. Die Furch, von den türkis Reitern nicdergemacbt 11 werden, ließ : dem Tode, der ihnen aus den Läufen der fcindli en Gewehre dro te, troym.

Das egvptifche Volk ist ein wesentlich ackerbautreibmdes und durchaus kern kriegerisches. Die aan Geschichte Egyptmé baveist es, und Alle, die sich mit der Gescseichte dieses Landes bestbäftsat dabei), werden erkennen. daß derjenige Eroberer, der ich UMD! begnugte und nicht auch Syrien, Arabien oder die rka en in sein Machtbereich zog, der mit einem Worte kein Land hatte, aus dem _er Streiter und Krie er hätte entnehmen“ können, EJPpten fur die Dauer nicht estzubalten vermochte und fich gar bald gezwungen sah, es einem neuen, von der Fremde Yommenden Eroberer zu überlassen. Dies fühlte aucb Me- berned Alt Paschg sehr wohl, alH er Syrien zu annektiren achte. Die erste Idee eines arabischen Reiches entstand aber in dem ebirn Ibrahim §],)aschas, der sie von einigen Franzosen, Bewunderern dieses roßen Prinzen, aufgenommen hatte, und diese Idee machte in der olge große Fortschritte.

Zeitungsstimmen.

In eineni Artikel des, „Deutschen Handelsblatts“ über _„den bishert en Einfluß des Staatsbahnbetriebes auf dcn Eisenbahnverke r“ lesen wir:

Der tiefgehende Unterschied zwischen der bisherigen Entwickelung des Eisenbabxxverkebrs unter breiteste: Ausbildixng des Privatbahn- syftems gegexxuber dem nunmehrigen Staatsbahnwstem ist kurzgesagt der, daß dyrt 11,1 die Konkurrenz der Linien das Hauptgewicht gelegt Wurde. bier die einheitliche, Regelung für Bau, Betrieb und Verwaltung als die Hauptgewa'hr „gilt, nm die bei dem Eisenbahnwesen in Frage kom- menden hochwrchtigen öffentlicheantereffen nacb jedmöglicher Rich- tung des ailgemernen wirthschaftlicden Nutzens und der aligemeinen Gerechtigkeit pflegen zu,können, ein Grundprinzip, Welches das Kon- ?[omerat der einzelnen in ihrem Jniereffe sicb gegnerisch gegenüber- tehenden' Prwatbabney weder verfolgen konnte, noch als kaprtalrsirsche korporanve Großbetriebe verfolgen durfte. Daß die nnrtb1chastlichen rtnd finanzielien Voribeile der nun- mehr errungenen Einheitlickokeir erst im Laufe der Zeit sich ganz erreichen la e_n werden, ist bei der großen Lich jeth vollziehenden Reform selbstver„tandlich, die Wandlung ist rie gehend gegenüber der bisherigen Periode, in der nach den Gesichtspunkten der Konkurrenz gesonderter feindlicher Interessen seit Jahrzehnten die Privatbahnen sow-ohl in den baulichen Anlagen, als in den Betriebseinrickytunqen, nicht minder aber im Tarifwesen ihren Kompaß vor Allem aufßdie gute Verrentung des Kapitals unverrückbar gerichtet Halten mu en .....

, Der mosaikartige Ausbau unsers jekt als vollendet anzusehenden Eisenbahnneyes hat unter der Herrscßaft des Privatbahnsystems natiirlichechise eine große Verschivendung von Kapital herbei e*sübrt, von dem leider ein großer Theil als Verloren gelten mu . Die Staatéverwaltung ist nach den abgegebenen Erklarunaen vor dem Landtage und den verschiedenen von ihr vorgelegtenDenkschriften als- bgid bemüht gewesen, diese Frage dahin zu studiren und zu Wenden nicht nur, daß eine sehr erhebliche Reibe projektirter Anlagen fort- faUen oder,„1o gur es geht, anderen ZWecken zugewiesen Werden konnte - in Berlin aiiein „werden 3 BahnhofIgebäude disponibel _ son- dern auch, daß beim weiteren Ausbau Von VoÜ- und Se- kundärbahnen endlich ein rationech System befolgt wird, um sehr bedeutende, seither zum Theil in der That nicht mögliche Ersparungen zu macheg. A,l[e Konkurrenzbabnen und -Bauten unterbleiben fortan. Schon tn Folge der bisher durchaefükckrten Verstaatlichunqen konnten im Vorjahre 25 meist größere Bauten im anschlagsweisen Betrage von nicht Weniger als 77 053 800 „M fortfaUen, durch eine an 28 Stellen vorzunehmende rationellere Gestalt der BahnbofSpro- jekte werden Bauten im Betrage von 83 974000 „% unterbleiben!

Mit der Uebernahme des außgcdebnten Linienne es konnte der über den bisherigen Sonderintereffen stehende Staat as Prinzip der Förderunß des aligemeinen Verkehrsintercffes zum leitenden Grund- saß erbe en, lästige bisherige Auflagen beseitigen, die Verwendun der besonderen Anlagen der bisher getrennten und fich vielfa befehdenden Unternehmungen für den gemeinsamen Dienst anordnen, die möglichste Ausvehnung der direkten Expedition, die einheitliche Leitung des Verkehrs über die leistungsfähigsten, die schnellste und billigste Beförderung bietenden Routen in die Wege leiten, un- nötbige, oft auch nur willkürliche Versckoiedenbeiten in den besonderen Tarifvorschrifien der einzelnen Bahnen aufheben, endlich eine gleichmäßige, eixifachere und klarere Gestaltung der Tarife anstreben. Unsere Leier aus dem praktischen Verkehrsleben kennen und anerkennen beweitwilligst, was schon in der kurzen Zeit in alien den angegebenen Richtungen fiir mannigfaltige Erleichterun en des allgemeinen Verkehrs geschehen ist: Ueberfabrgebübren wurden e- seitigt, auf einer grö'eren Zahl ron Stationen der Güterdienst zur Bequemlichkeit des ublikums und Dienstvereinfachung vereinigt, da aber, wv dies noch nicht möglieb, den Vcrfracbtern die Vcnußung der verschiedenen Staatsbabnstationen zur Auf- gakc und Abnahme von Gütern auch im Verkehr über die nicht unmittelbar anschließenden Routen durcb Ein- richtung direktcr Tarife ermöglicht xc. Wenn in den genannten ver- schiedenen Beziehungen seit der Verstaatlichung nunmehr Reformen einaetreten und allseitig überall vorn Handelsstande dankhar accepitrt sind, so ist dies besonders der Fall im tbeinisch-ivcftfälich Rcvrer, vor Allem in Dortnzund (Köln-Mindcner Bahn), und Seitens der gewerblichen Etablipemcnts in Rbeinland-Westsalc'n. -

Durch die Ein übrung gleichmäßiger Gütertarifc auf den Staats- bahnen östlich und nördlich von Berlin ist diedirektc C“ edition der Güter im Verkehr zwischen sämmtlichen Stationen der stbabn, der Bcrlin-Stettincr und der Berliner Nordbahn möglich geworden, eine für den sehr regen chbselverkckyr namentlich_zwischen'den Stationen der Ostbahn und der Vcrlin-Stcttiner Bahn fruher bet der Privatver- waltung nicht zu erreichende und doch längst drin end nothwendiae Erleichterung; die weitere Ausdehnung äbnlicber glei maßigerer Tczrife über die westlich von Berlin gebenden vc taatltcbten Linien gewahrt jc t die Möglicdkeit der direkten Güterab ertigung in umfassendste: s eise für den gesammten wechselseitigen Verkehr aller Staatsbahn-

tationen.

Der in der kommerziellen Taxkespreffe zum stehenden Tberna ge- wordene Jntcrcffcnkampf dcr cinzc nen Bahnen führte bekanntlich zur Gütcrfübruna über längere Routen in naturwidrigen Urnwcßcn und zu einer vielfältigen Zersvlittcruna des Verkehrs. Dre e nzelnen Balpnverwaltungen ließen sich zum Ab eben von dieser äußcrsten Kon- kurrenz nur gcgen Einraumung cntsvrc endchortbcilc bewegen. Diese Jnstradirungsverbandlungen wurden in den le.ten Jahren zu einem förmlichen Vcrfcbrösrbacber mit endlosem cbreibwcrk und Kon- ferenzen. aus denen zwar „Instradirungstableaus' mit Ver- tbciluna dcr Frachten unter die konkurtirendcn rivatbabnen nach Monaten, halben. ja selbst Viertelmonatcn e_rvorginacn, für das Publikum abcr gewöhnlich nur die erheb- licbsten Umwege im Vcrsandt, die Verzögemn der Trapéporte und Vertbeuenmg der Fracbtspesxn im Gefolge atten. Die Vortheil: der völiig anderen neuen Verhältnisse unter dem heutigen ein- heitlichen staatlichen Ney gegenüber jener unwirthschaftlirben kamp'jweiscn Verschacberung der Verkehre liegen klar gls That acben vor uns: die TranSporte werden seitdem led: ' lieb über diejenige Strecke geleitet, welcbe vom Stan - punkte der Betriebstechnik aus sub als dtc leistuanäbigfte erweist, d. b. mit tbunlicbst geringen Kosten die_regelmäßig e und schnea|e Veförderun ermöglicht, was meist die kurzestc Route ist, die je? muß für die Ta fbildung maßgebend ist. Eine Vertheilung det rank-

orte auf die verschiedenen Konkurrenten, al o imer obengenannte

örmliZe Fandel um die Verkehre kennen die taatsbabulinim unter 1ch ni t, m Verkehr mit anderen Linien wird die wechselnde In-

tradimng möglichst eingeschränkt . . . .

Wir können von unekcrer unabhängigen P on an] die bis- beri en schon bedeutenden esormm für den : uur dia und dan r begrüßen e werden, die bisherige Vetkeb plittmmg,

s die unwirtbscbafilicbe Konkurrenz und Kapitalvetgeudung bindemd.