1882 / 204 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 31 Aug 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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das Handels-Ykinistetiums das Bcdürfniß nach einer möglichst fzkzers ütbtlicben Darsteüung über das in den Staatéeisenöabnen invcitu-te Staatévermögen innerhalb ds Budgets und der RechnungSaZsibiiiffx, Dowie die seither mehrfach besprochene Frage in Betreff d.r Speziali-

a der einschlägigen Kreditoperationcn mittelst Aufnahme eines

besonderen Eisenbabnanlcbcns zur Erörterung “gebracht. Ueber den -

Bau der Arlbergbabn cntnebmen wir dem Berichte, daß derselbe

Berlin, 31. August 1882.

311-1111. Hauptversammlung des, Vereins deutichcr Jnaenieure in Magdebura. Der Siang dcs_er|ten Tages, übcr welche bereits berichtet worden,_ folgte ein von usber 300 _Per- sonen besuchtes esimabl in der: Raumen der Harmonie-Gesellschast und ein Abendfet im .Herrenkrug“. _

Die zweite Gesammtfißung am Dienstag, den 29. August, war

-

Deutschlands. Ueherlexxicren Gegenstand erstattete Hr. Professor Inge. Aachen einen außsührlrcben _Bertcht. _ _

Damit war der geschäftliche Theil der FR111._Haupiver1amm- lung geschloffen. Für den Nachmittag war xine Befrchttgung der aro"en industriellen Werke in Magdeburgs Vorstudien, in Neustadt, Bu an und Sudenburg in Ausficht genommen.

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im Laufe des Jabrcs 1881 zur vollen Entwickelung gebracht ist. Der Vollendungstermin für die Strecke Innsbruck-Landeck wurde nun-

mebr für den 1. Juli 1883 festgeseßt.

Tunnel soll nach dcm Bauvertrage im Herbste 1885 dem Betriebe übergeben Werren können, es sci jedoch nach dcn_ heutigen Yrthitten mehr als wahrscheinlich, das; der Tunnxlbau ULM: viel "ber vollendet sein werde. Aus diesem Grunde sei auch der_Ge- danke, während dcr Zcit, welcbe nach den älteren Annabmcn zwi1chen der Vollendung der Tagstrecken und der Vollendung dez? Arlberg- Tunnclslag, über den Arlberg Linen Achstransvort zu orgariisrrcn, f91len klaffen, und zwar um so mehr, als diese Maßnahme mrt erheblichen pfern verbunden gewesen wäre. Für die Fertigstellung der offeiicn Bahn- strecken zwischen Landeck und Bludenz bleibt das Jahr 1884 111 AUÖficbt genommen. Der Arbeitsfortscbritt im Soblenstoilen des Arlbergiunnels . vom Beginn- der Arbeit, 24. Juni 1880, bis 31.Dezc_mber 1881 wird FUf FörstZsiscikie bZi St. ??Zonbé?tHHsZOHZsystLZnZZFHt-Z18578 m,bauf er e cite ei „angcn re o ry em mi ' ,' m angege en. - Die GesammtauSgabeix für den Bau der Arlbergbahn betruaen cim Üche Entstehung Schluffe des Jahres 1880 783108 F1. 70 Kr., am Schlusse des führte Jahres 1881 5405 457 Fl. 71 Kr. Zu veraußgaben iind demnach noch im Sinne drs (Heseßes vom 7. Mai 1880, nach wclchcm der

Der Arlberg- tragendc führte zuerst aus, welébe A

LaJcrumgsverhältniffe

Industrie und zum Export

Bau mit dem Betrage von 35 600000 Fl. durchzuführen ist, besichtigtwurdcn.

30194 542 Fl. 29 Kr.

- Reichs-Kursbucl). Bcarbcijek im Kuerurcon dcs Reich§- Sepiember-Oktober. _ uns vr*r1ieg§11de letzte Sommer-AUS-Jabe enihält die bis zum 15. Okwbcr K_riltig'en

abrpläne, (111 Welchem Tage, wie bekannr, die Wiiitcriakwplanc m

ostamts. 1882. AuSgabe Nr. 6. erlin. Julius Syringer. Preis 2 «sé. _ Die

aft treten.

Plymoqu), 30.August. (WT. B.) DcrHamburgc

dampfer .Teutonia“ ist hier eingetroffen.

gewidtnkf. Dem Rechnungsbericbt

meinercm Jntcrkffe sind: Die

fiir Versuche an Dampfmaschinen

gerichtlicher Sachverständiger; B

ausscblicßlicb wiffcnschaftlichen Vorträgen gewidmet. Gebiete der Zuckerfabrikation in den leßten zehn

Knochenkoble bei der Filtration der Zuckersäftc entbehrlick) zu nzarhen, svraii) dann über Melaffe-Entzuck'erung und gab ein detatllirtcs Bild des Substitrtions- und Strontian-erfabrens an der Hand von Zeichnungen und Proben. Zum Schluß, bewerki? der, Redner, daß wirklicher Fortschritt in der Zuckerfabrikatwn eigentlich darin bestehe", keine Mekaffe bei der Fabrikation mehr surrbalten, und daß es im Bereiche der Möglichkeit liege, diciesZiel m der 31151an zu erreickcn. _ Hr. Masckxinerifabrikanx R._Wols(Buck-au) berichtete uber die F9rtschriite in der Tiefbohrtechmk wahrend der letzten Jahrzehnte. Zur Vorbereitung auf den in 2111571112 genommenen Besuch der Staßfurter Wrrke gab Hr. Bergrath Schreiber eme Schilderung der der Staßfurter Salze, deren und deren Verwendung

die Festthriluehmer nacb Staßfurt, wo_ die großartiaen unterirdischen Baue und die deren Erzeugnisse verarbeitenden Fabriken

Dcr Mittwoch war wiederum ausschließlich den Vereinsgeschäftcn Kommissionrn, unter deren Ar'beitrn die folgenden von al[g€-

. (Patcmtz Muster- und Markcnschuß)_nnd dercn Hairdbabung; Prii- fimg der vom Verrin im Fabre 1815 aufgestellten Normalten fiir gnßeiserne Flantsckwn- und Muffcnröbren; Aufstellung von Normen

k POF“ dem Zivrck, um für GeschäftSabwickelungcn in dieser Richtung feste “. Grundlagen der Beurtheilung zu sckmffen; Normrn fiir die Gebühren

Zuerst sprach

abren. Der Vor- nstrenqunaen gemacht worden, um dre

mutbmaß- in der inländisäoen erläuternd. Drr Nachmittag

folgten diejenigen der verschiedenen

Prüfung der Judustriescdußgcseße

und Dampfkesseln, insbesondere zu

effere AUZÜULLMI dcr Wasserkräfie

K" Dek, silberne jHochzeistag Ihrer KaisßrldicheÉT und Hr, Fabrikdirekjor Lach über die hervorragenden Yortjchntte auf dem proinzTstsénenYH hZ atrTFaYLZZFZZV "sZälnHFkZMÉrünan TFTs

Waisenhauses für Kinder verstorbener Königlicher, kommunaler und privater Forstbeamtxn ein Gedenktag für ewige Zeiten bleiben, und sind demzufolge nnttelst Aufrufs vom 6. Mai d. J. aUe Wald- und Jagdfreunde zu Beiträgen aufgefordert ivorden, welche an den Geheimen Rechnungs - Rath Nitschke im Mi- nisterium fiir Landwirihjcbaft, Domänen und Forsren (Leipziger-Plaß Nr. 7 hierselbst) erbcten Werden. Obwohl inzwischen schon eine nicht geringe Summe gesammelt ist, so wird in Rücksicht darauf, daß ein bedeutendes Grundkapital erforderliÖ, die Bitis um weitere Beiträge erneut mit dem Wunsche, daß sich noch recht visle Woblthäfcr finden möch_ten, welche durch Schenkungen, Legate, Vermächtnisse Ic. das Wai1enhaUSWerk zu fördern bereit wären.

' Die Truppentbeilc der Garde - Kavallerie - Divi- sion sind, soweit sie nicht an den Manövern der Infanterie Theil nehmen, beute_ früh in das Manöverterrain bci Teltow ausgerückt. _ Die Jnfantertc-Truppenrheila wcrden inorgcn die Garnison verlassen.

Die ersten öffentlichen unentgeltächen Winterkurse in der nrricsten SchneUschriff (Sterio-Tachygrapbie) beginncn am Freitag, den 1. Sepreniber, Abends ZF Uhr, im Königstädtischen Cdsino (Alerander- und Holzmarktsfraßcn-Ecke) und am Mittwoch, den 6. "September,_ Abcnds 81 Uhr, in dem Lokal des Vcreirrs junger Kaufleuxs (Roxenthalrrsir. 38) Anmeldungen Werden kurz vor Be- ginn da] [bst entgegengrnommrn.

„_ Hr. Hof-Mufikdirektor Bilfe wird am 16. Septcngber_ im K_onzerthause rnit einem neu zusammcngesteliten Orchester icinr beliebten Konzerfe wieder beginnen.

» , 82 Inserate für den Deutschen Reichs- und Kömgl. Preuß, Staais-Anzeigrr und das Central-Handels-

registrr nimmt an: die Königliche Expedition 1 erWdrisfez rmx] U1'1138k8110111111J8-Z8011611.

dex Dentsrhen Reith-aneigers und Königlich

Preußischen StantI-InzeigerH: Berlin ZW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

2. Zir'hagvariWM, „MfZSboW, 1707112611qu .

11. ZM]. . 7811121118. YarchbiiUYZM, 8111111118810118Ü ec ?8110081111J, 13w01'rjsatj0y, JTUZZQUUUJ W u. 8. m 7011 6885111011611 kapiardn.

TJYMWMHW Anzeiger. ..

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5. 1116113N'18US ItabljSZZWC-„urs, 1.75erer 111111 (1r088113nt101.

| 6. Usrsobjsäsna Zskanntmaabustu.

“7. hiWrm-jßch 4112415011.

8. WUSQWPÜULÜLSU. ck L;; äer 13573211- kamiliLU-Uacbricébrsn. bsjiakzs. V

(ck.

Snbba|ckriunem Anfgébore, Wor- tadungerr u. dsrxxl.

[ZW] Oeffentliche Zustellung.

Der Gastwirff) und Stcinbrecixcr Casr-ar Wicke zu Rengcrsbausen, vertreicn durch chhisanwast Frieß zu Caffcl, klagt gegen .

1) die Wittwe Maric Freudeiistem, gckorric Sie-

bert, zu Dittershauien,

2) die Ehefrau des Fabrikarbciicrs Fsrdinand Mackmar, Amira Catharine, geb. Siebert, zur .Zeit unbekannt wo? adWescnd,

3) 1Len Handelsmann Moses Kaßciiberg zu Gur-

agen, aus Darlehn und Schuld- und Pfanchrschreißung vom 8. Januar 1853 mit drm Antrage: _ die Beklagten unter Anerkennung des Pfand- rcchis des Klägers an dem Grundstnckc Pitt. .4. Nr. 109a., nach nruer Bezeichnung Bl. 7 Nr. 59, Wohnhaus 111i1Kul7stall unter einem Dach ttcbst Hofraum 67 qm und 231.7 Nr. 60, Haus;]arten 2,08 qm, wcgcn seiner Forderung von 145 Thlr. : 435 «M nebst 50/9 Zinsrn seit 8. Januar 1879 zu Vcriirtheilen, dgn Pfand- vcrkauf der an. Grundstücke wegen dic1cr Fordc- rung geschehen zu lassen, und ladci *Die Beklagte zu 2 05611 zur mündlichcn Verhandlung des Rechtsstrrits vor die dritte _Civil- kammer des Königlichen Landgericbxs zu Caßc! auf den 22. Dezember 1882, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderunm, einen bei dem gcdachtcn (He- ricbte zugelassenen Ann'alr zu bestellen. _

Zum Znu'cke der öffentlicbanustLllung wird diem“ AuSzua der Klage bekannt gemacht.

Cassel, den 26. Angnst 1882.

Preising, i. V.,

Gerichtsschrciber des Königlichen LaridgcriOis.

111. (Zivilkammer.

Oeffentlickxc Zustellung. Dcr Gnstwirjk) Strehlau zu KruP-oczvn, vertretcn durch den Justiz- Ratb Apcl von hicr, klant im Weckoselprowffc gegen den frühercn Bciixxcr Wilhelm Bubliy, unbckanntcn Aufenthalts, wegen einer Ti)cilwcc1)sclfordcruna aus dem Wechsel vom 19. März *1880übcr 1500 „16. mit dem Antrags, dcn Vcrklagtcn zur Zahlung von 300 ckck ncbst 60/0 Zinsen seit dem 2". März 1880 kostenlästig zu vcrurtbcilen und das Urt[)cil für vor- läufig vollstreckbar zu crflärcn und ladet den Be- klagten zurmiindlikben Verhandlung ch Rcchtkstreiss vor das Königliche Amtsgericht zit Schmelz auf den 28. Oktober 1882, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentliMn Zustellung wird diescr Außzug der Klage bekannt gemacht. v. S t u d zie n (: ki, SeTctär, Gcrrchisfchreibcr dcs Königlichcn Amts- gcri ts.

4377861 Oeffentliche Ladung.

Ja der Zusammenlegungssache von Oldcndorf ist von der Wittwc Krebs, Emilic, geb. Hillebrand, zu Oldendorf, und deren Söhnen Adalbrrt Eduard und Wilhelm Krebs dasclbst gcgen das Ursbcil dcr unterzeichneten Behörde vom 14. Februar 1882 das Rechtsmittel dcr Berufung cingclcif, und ist diesem Fol e gegeben. Zur wcitercn Inixtruktion dcffelbcn, wwe zur Vorlage dcs Gutachtens zweiter Instanz und zum 21lean der Instruktion ist von dem In- thenten, Regtcrunns-Ratb Rohde dabier, cin Ter- min auf den 19. Oktober 11. I., Vormittags 8 Uhr, _in das Gasthaus „Zum Rathskelicr“ in Oldendorf anberaumt, zn ivclcbem in (Gemäßheit der F. 59 und 186 der Deuts en Civil-Prozcßordnung

mitbetbeiligtcn, in Amer ka abwesenden Gebrüder

rich Wilhelm und Johann Conrad Dietrich

bs untcr Hinwcisuna auf die gefeylichen Rechts- mubtbeile im Falle des Nichterscheinens und unter Ierwarnuny vor den ibxicn eventuell zur Last fallen- den Pro ef: osten öffentltck) vorgeladen werdcn.

kaffe den 28. August 1882.

önigl1che General-Kommisfion. Pomme.

[57888] Oeffentliche Zustellung.

DST Schncidcr Marjixr Moiwiix, zu Grof; Motz,- wetben, vertreten durch «Hrrrn Rechtéanwalt Kriivcrt in Tilsir, klagt gegen seinc Ebrfran Maria Moiwiß, geb. Tressor, unbekannten Aufsnthalts, auf Ehe-

scheidung, mit dem Antrags, dir Ehe dcr Parteicnzu!

Trennen, dic Bekiagte für den allein [chuldigrn Theil zu erklären und ihr die Kosten auizuerlcgcn, und ladet die Beklagfc zur miindlic'yrn Veröandluna des Rechtsstreirs vor die 11.Civ1lkammer des Köni-Zlichcn Landgerichts zu Tilsit auf den 19. Dezember 1882, Vormittags 9 Uhr, mit drr Aufforderung, cinrn bei dem gedachten G.“- rich1c zugelassenen Anrvalt zu besteÜen. _ Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diescr AUÉJUI der Klage bekannt gemacht. Tilsit, den 23. August 1882. _ Schliewen, ' _ Gerichtsschrcibcr des Königlichen Landgérichxs.

,...,... OeffentK-hs 'In-“stellung.

Die Frau Augustr Lamprecht, geb. Wringcl, in Danzig, Brandstclle Nr. 3 Tbüre12, vertreten durch den ?)Teihtranwalr Maliison, klagt argen ibrcn Ebe- mann, den Tischler Johann Lamprcckvt, wclriwr scincm Aufentbaktc nach unbekatmt ist, ircgcn Elxcféheidung mit dcm Anträge, das zwischen den Parteien bc- stchende Band der Ekc zu trcnnsn und den Bc- klagtrn fiir den ailain ]"(iiiildigcn Theil zu erklären, und ladet den Beklagtcn zur mündlichen Verband- lung des Reciprrstreits vor die 1. (Zivilkammer des Königliidcn Landgerichts zu Danzig

auf den 1. Dezember 1882, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gc- richte zugelassenen Anwalt zu bcstcllcn.

Zum Zwukc der öffentlichen Zustellung wird dieser AuWug der Klage bekannt gcmacdt.

Danzig, den 24. August 1882.

Adolph, Gcricht§schrcibcr des Königlichen Landgerichts

_ _ Kaiserliibes Lmidgcriibt Straßburg. [3.872] Oeffentliche Zustellung.

In Sachcn des Carl Ecydcr, Eigcntbümcr, in Straßburg wohnhaft, Kläacr, gegen: 1) AlbektEmil Dallaugcr, Privatjet, 1k11[*ck in Straßburg wohn- haft, WT. odnc bekannten Wobn- und Aufenthalts- ort abweicnd, und 2) dcsien newcrblose Ehefrau Charlotte Luis»; acbornc MolHusiérc, in Straßburg, Beklagte, hat Kläger folgenden Antrag gestellt:

Es gefalle dem Kaiserlichen Landgerichte, die Be- klagtcn solidarisch zu verurikcilcn, chlägcr 552.211 04 ;) mit gcsckliibcn Zi.;scn zu bezahlen, cen zwiikvcii Parteien [*czüglicb dcr Wobmmg Kronen- bnrgcistcasxc Nr. 36 bcstcbcndcn Mictbvcrxrag zu (Gunsten dcs _Klägers für aufgelöst“ zu erklären, die Bcfla,tcn sofort znr Räumun; der Lokalitäten zu vcrurtxilcn, dcn Bcklagtcn solidarisch 'die Kosten zur Lait zu legen _und das er cbi'ndc Uribril eventuell FSM €ichcrickcit1ür VOTLÜULJ vollstreckbar zu er-

aten.

Zur mündlichen Verkandlung des Rechtsstreits ist die Sitzung der 11. Eivilkmnmer dcs Kaierlicbcn Laiidgcriwts dabicr vom 3. Oktober e., ormit- tags_9 Uhr, anberaumt und die Cinlaffungsfrist aux vierzehn nge abgekürzt worden.

Beklagter wrrd zu dicscm Termine mit der Aus- sorderung ßeladcn, einen bei dem Kaiserlichen Land- gerichte da ier zugelaffcnen Rechtöanwalt zu bestellen.

Straßburg, den 24. August 1882.

Der Landgerichtssckretär: Gielsdorf.

[37829] AufgeÜ

Civ.-Nr. 16916. Die Wittwe dcs Oberlehrers Johann Welti, Rosa, geb. Wei enbacb in Bremgarten (Schweiz), hat das Aufge ot des Bad. 35 Gulden-Looses Serie 7487 Nr. 372 844, deffen Verlust glaubhaft gemacht wurde, beantragj.

Der Inhaber der Urkunde wird aufsxcfordcrt, isPätcstens in dem auf den 15. Oktober1886, Vormittags 9 Uhr, vor dem Großk). Amtsgrrichte hierselbsi anberaumten Termine seine Rechte anzu- melden und die Urknnde vvrznlcgen, widrigcirfaÜs die Kraftloserklärnng derselben erfolgen wird.

KarlSruhe, 8, August 1882.

(Gerichtsschreiberci Großb. Angcrichts. W. Frank. [31992] Aufgebot.

Dcr Rccht§anWa'lt Poctscd zu Krotoschin aks Vor- mund nachstehender abwescndcn, ihrem Aufenthalte nach unbekannten Personen:

a. des Martin Schweißer, eines Sohnes der bereits vcrsForbcnen zu HeÜefcld hiesigen K'rkixrs Wohn- bast gcivcsenen Johann und Martha, gc *. Dreher, Schwei13erschcn Eheleute; geborcn zU Hcllefeld am 27. August 1822,

. der Anna Maric Schweitzer, cincr Tochter der- sclkcxi (Eltern, gcborcii zu Hcllcfcld am 12. SEP- rcmber 1812,

, der Anna Catharina Schircißcr, einer Tochter derselbcn Eltern, geboren zu Hellescld am 3. Ja- nuar 1817,

. des Wilbclm Sckchißer, cines SOHUcI derselben EthZrn, (icborcn zii Hellcicld am M.Scptcmbcr ] 2! ,

. dcs Zobmm chroxd, cinwö Sokmcs dcr [*crrits vcrstorkcncn, zu Hellcfcid bicsiacn Krciscs wodu- baft acwcscncn Miwacl nnd (Christim', geborc- non Treber Lcopoldslbcxi Ekclcntc, gcborcn zu Hellcfrld am ]. Oi'tobcr 1825,

[haf dic Todckc'rkliirunzi di'tsclbcn l*ca111raat._

Dic ail &. bis ci. [*cximmtcn Porsoxicn iind vor länger als 30 Jabrcri mit iich (Eltern mw Nils;- [and mlsgcwandcki, obne das; scijdctn Nachriiktcn über ihren Aitfcntlmltbckar'i1t geworden sind.

Der Johann Leopold soll vor liiitxicra1320Jakrcn in die Frcmdc grammen icin, ohne [*iFhOk Naiiwicbt ron sicb ae-„icbrn 311 babe".

Das Vcrmögrn dcr (I)isrivwistcr Scbnwißcr beträgt je 112 «M und das des Johann Lcowdld 180 „se., welchcr; ihnen aus dcr iéiersclbst vcrwnltctcn (Cardg- tina Ettersiiwn Nachlasmmffc 1'. 57/1*0 zugcfallcn ist.

Es Werden die rorgrdacbtcn vii"; Gcikbiristcr Schn*ci15criind der Johann Lccpold, sowic dercn Rccht§nachfolgrr lckicrmit zu dcm

am 28. April 1883, Vormittags 11 Uhr, Vor dem Amtsgeriw ö-Ratk) .kiascl imx-Zimnicr Nr-5 anstehenden Termine unter der Verw.“.rnmm vrrze- ladcn, daß die Vcrscbollcncn selbst fiir todt crklärt, ibr Nachlaß dcm lmidrklrctrliiiéci. Fiskus zu seiner Disposition rerabfolat Werden wird, u:".d dic nacb gc- scbekwncr Präklufion sicb crst meldcndcn Crbcn o_llc scinc «Handlungen anzuerkcnncn und ;" übrrnc'1'111c11 'cbnldig, von ihm wcdcr kikeckxnungslcguna ixocb Ersay. dcr acbobcncn Nuixnngcn 31.1 fordern ('ctcck'tiat, sondern sub lediglich mit dem, was alsdann noch von der sCklbskbaft vorbandcn, „m begnügen verbunden sein o cn.

Krotoschin, den 4, Juli 1882,

Königlich Amtsgeriwt.

[37882] Aufgebot.

Der (Colon Gottlieb Kelle, Nr. 17, Hävcrstädt, hat das Aufgebot der fol enden Grundstücke Flur 49 Patchc 26 , Uixtcr dcr Watctfubr, 16 a 35 qm groß, Flur 49 Patche 356, Am Bauerackcr, 08 a 35 qm rosx, der atattral-Gcmcindc Härcrsiädt, beantragt.

Es werden hierdurch Alle, welchc Eiacntbumo- rechte odcr anderweite zur Wirksamkeit_gegcn Dritte der Eintrackung in das Grundbuch kcdurfende Real- rechte an d ese Grundstücke zu haben vermeinen, auf- gefordert, ihre Rechte und Ansprüche an die oben ?matimten Grundstücke spätestens bis zum Aufgebot!- erm ne

ben 18. Dezember. 1882, Mina ! 12 Uhr, vor hiesigen: Königlichen Amtöger chte, Zimmer

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Jnscraie nehmen an: dir Annoncen-Erpedikionen des „Jnvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasensteer & Vogler, G. L. Danbe & Co., E. Schlotte, Büttnerör Winter, sowie alle übrigen größeren

?lnnouceu-Bnreaux. 331'

Nr. 22, geltend 5111110113211, widrigcnfalis fie mit" ihren Ansprüchi-n und Rechten an die Grundstücke ausgeschlossrn, und die Anlegung Lines nr'ucn Grund- buchblattcs der Grundstücke fiir den Antragsteller erfolgen wird. Minden, den 26. Außusi 1882. Königlickzcs Amtszzericht.

[37879] OeffentlichéQLüdung.

Nachdem dcr Handchmann Salomon Steinfeld und desien Ehefrau Jettiben, geborne Strauß, in Iosbark», die Eintragung des als Gcmcindögiiier katasirirtcn, in der Gemarkung von Josbacb [*c- lcgencn Grundxigentbums, als:

ac] 11, 515 b. 31,- Nuthrn, ais Tbeil des neu vcr- meffenen Grundstücks Kartenbl. 13, Parz. 79, 3 Ar 14 Qmir. Hofraum auf der Hubncrbach, untcr glaubbaiter Nachweisung eines zebnjäkrigcn nnuntcrbrocbcnen Eigcntbumsbefißes in das Grund- buch von Josbackz beantragt haben, so werden alle diejenigen Personen, welche Rcchte an jcncm Grundvcrmögen zu haben vcrmainen, anfgefordcrt, solche spätestens im Aufgebotstermin bis zum 6. Dexember 1882, Vormittags 10 Uhr, . bci dcr untcrzciri'm'tcn Bekxördc anzumelden, widri- siciifails nach Ablauf dieser Frist der bislxcrizc Bc- sitxcr als Eigentliiimcr in dem Grundbuch ciiigc- tragen ivcrdcn wird, und dcr die ibm oblicgcndc Anmeldung niitcrlaffcndc Vcrrcbtixxti" nicht nur icine Ansprüche ,iciicn jeden Drittrn, wcllbcr im rcdiicbcn (531.111ko an die Triibtixikcit dcs Grundbuchs dns Och crwädntc Grundrcrniöaen cru-iibt, nicbt mci'r gcltcnd machn kann, sondern ami) cin Vorzuxisrccbt chcniibcr Tcnicnigcn, dcrcn Rechts in Folge dcr innerhalb der obcn gesetzten Frist crfdlgten Anmel- dung eingetragen sind, verliert.

Rauschenberg, am 26. August 1882.

Königliches Atiiwgcriwt. Amelung.

Wir“: *.*cröff'cntiiibt:

Fiukcldc, GcrtÖtIsÖrcibcr.

[37789] , Oencntluhc Bekanntmachung.

Tic Katharina Zeybir, Ehefrau dis Stcncr- Erckntors Arnold Grcbcl zu (Colvlcm, vcrtrcicn durcb Rccbtsanwalt Müller, klagt gcgen ihren qcngnntcn Ehemann anf (Viitcrtrcnnrna, nnd Ut _Tcrmm :ur mündlicbcn Vcrbandlima dcs ?iicclstk-strcits _vor ker 1. Civilkammcr des Königlichen Landactubts zi! (koblenz auf den 28. November 1882, Vor- mittags 9 Uhr, bestimmt.

Coblem, den 29. August 1882.

Heinnicke, _ Gcricbtöscl'rcil'cr dcs Königlichen Landgeriäts.

.) sc)

[“'“-'“ Bekanntmathung. _ . Dcr Wirlb Jacob Bobckat, zucht, wohnhaft in Misicbncn, Kreis Niedcrung, ist ctt dcm_I.1kkk 18451 oder 1844 in einem Alter von 31 cker 38 Jahren rcrscbollcn. Aus Antrag der Lokuzann (Tbristian und Maria, arb. Vobckat-Baltruwcitchn Eheleute aus Grof; (Iirratiswkcn wird der _Vlktb Jacob Bobckat auf (fordert, sub svatesiens tn dcm am 21. Mön 883, Vormittags 11 11 r- 81mmer Nr.1 dcs bicfiaen Amchtichls an r- raumtcn Termine schriftlich oder _vcrsönlicb _:11 meldcn, widrigcnfalls er auf Anitag fur todt erklart werden wird.

Heinrnhswalve, den 22. Mai 1882.

Königliches Amtögericbt. __

Rcdactcur: I. V.: Siemenrotho

Be klin:_Vctlag der Expedition (Kessel.) Druck: .. Cloner.

Drei Beilagen (einschließlich Bötsm-Beilaoe).

ck 204.

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E r | e B e i l a g e zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-“Anzeiger. '

Berlin, Donnerstag, den 31. August

1882.

Königreich Preußen.

Ministerium der geistlichen Unterri ts: und Medizinal-Nngeleäenheitenéh

Verfassungsstatut der Königliiben techni en Hochschule zu Berlin. W

1. Allgemeine ]Bestimmungen.

Die technischc'Hv-cbschukc zu Berlin hat den Zweck, für den technischen Beruf im StaaTH- und Gcmeindedicnst, wie im indu- stnelien Leben die höhere Ausbildung zu gewähren, sowie die Wissen- schqften uiid Kunste zu pflegen, welche zu dem technischen Unterrichts- gebiet geboren._

Dierechmiche, Hochschule ist dem Minister der geistlichen 2c. An- gelegenheiten UUMÜTLWM unterstellt.

_ §. 2. An der tcchx1i1chcn Hochschule bestehen folgende Abtheilungcn: ]) fur Architektur; 2 fßr Bau-ingenicurwesen; [) s3) fur Maschmen-Jngenieurwefen mit EinsÖluß des Schiffs- aue ;

4) fiir Cbrmie U11d Hüiienkunde;

5) gllgemcmc Wissenschaften, insbesondere für Matßemaük und Naturwissenscbafien. _

Es bleibt dem Minister „vorbehalten, soon[ die Anzahl dieser Abiberlungen, wie_auc_b_ die ihnen überwiesenen DiIziplinen nach Maßgabe des Bcdurfntnes zu vermehren.

„Neben den Abtheilungcn bestehen Werkstätten und Versuchs- statxonen zur Förderung bcsondc§rch techuisch-wiffenschaftlicher Zwecke.

Mii_,d_cn_Vorträaen in den einzelnen DiZziplinen sind je nach dem Bedursnis des Unterrichts praktische Uebungen in den Zeichen- sälexi, odcr in_den Lahorawricn, Werkstätten und Versuchsanstalicn, sonÖie 71511iteri1oerimixzcn m den Sammlungßräumen und bei Exkursionen Ver un en.

§. 4.

Der Untrrriédi ifi_ nach Jahresknrsen gcordnei. Außnabmswcise erstreckt sich dre Unierrichtseribeilung nur auf einen Theil des Jahres. Ferien finden statt vom 1. August bis 1. Oktober, sowie zu Weil)- nachtcn und Ostern, auf je 14 Tage.

Das Verzeichnis; der Vorfrägc nnd Uebungen ist spätestens sechs Wochen vor Beginn des Karius bemet zu machen.

Den Studirrndcn steht die K*“ 0.1)1 derjenigen Vorrräge und Uebungen, an Welchen ße Theil nehmrn Wollen, frei. Doch Werden von jeder Abtheilung Sjudiendläne ausgesteüt, deren Junebaltung den bei ihr eingeschriebenen Studirenden empfohlen wird. Die Zulassung zu solchrn Vorträgen „und Uebungen, welche zu ihrem Verständniß die vorherige Absolvirung anderer, vorbereitender Unterrichtsgrgen- stände vorausseßcn, kann Von der Vorgängigen Theilnahme an den letzteren abhängig gemacht werden.

11. Von den Lehrkräften der technischen Hochschule.

§. 6. . Der Unterrickot wird Von Professoren und Dozenten ertbeilt. Zur

Unterstützung beider Werden nach Bedürfniß Assistenten, und zur Lei- tung von Werkstätten und Versuchsstationen,_soweit sie nicht den Do- zenten selbst übertragen wird, geeignete Techniker bestellt.

Die eta1§mäßigcn Professoren ,;vcrden vom Könige ernannt.

Außer den Profefforrn und ozenten haben die bei einer Abthei- lung der technischen Hochjckpule babilitirtcn Privatdozenten das Recht, Vorlesnngcn und Uebungen abzuhalten.

Die (Gesuche um Habilitation find bei derjenigen Abtheilung eirJzuxcickxcn, in dercn Untcrriciytsgcbict dcr Nachsachcnde zu lehren ge cn t.

Ueber die Zulaffung bcsrblicfzt die Abtheilung auf Grund der Vorschriften. durch welche dir, für die Habilitation bei der be- LÜK??? Ytheilung zu erfüllendcn Bedingungen festgestellt find.

. r. .

Von der siatiaefundencn Habilitation ist unter Beibrinaung des Nachweises dcr erfüllten Bedingungen dem Miaister durcb Vermitte- lung des Senats Anzeige zu machen.

Bis zum Erla]; der crnxibnten Vorschriften bedarf die voii einer Abtheilung bcscbloijcne Zulaiiung dcr Genehmigung des Ministers,

111. Von den Verwaltungs-Organen.

„H. 8. Die Organe für die Leitung und Verwaltung der technischen Hochschule sind: , , 1) fiir jede Abthcilmig das Abtheilungs-Kochium und der Ab- jbeilungs-Voritebcr ; 2) für die gesammte Hochschule der Senat u_nd_dcr Rektor, so- wie bezüglich des in §. 28 bezeichneten Gc1chäf16krcises dcr Verivaltungöbeamte (Syndikus).

§. .

Jede Abtheilung bildct_ein selbständiges Ganzes, Innerhalb des Kreises der ihr zugehörigen Professoren und Dozenten („S. 6) wird das Abtbcilungs-Kolicgium nach Maßgabe besonderer Vor- schriften gebildet. § 10

Das Abtbcilungs-Kollegium bat die allgemeinen Interessen des Unterrichts auf dem bcirefferxchn Gebiete wahr?;unebmcn und für die Vollständigkeit und Zweckmgßtgkcit desselhen c»orge zu tragen. Es ift dafür verantwortlich, dcm 112ka Studtrende dcr Abtheilung wäh- rend der vorgeschriebenen Studienzezt Gelegenheit bat, in den zu seinem ach geböriacn Disziplinen m geordneter Folge die erforder- lichen Lorträge u böten, bezw. Uebungen durcbzumgcben. Wenn in dieser Hinsicht sch in dem_chrnang Lucien oder Mangel finden, so hat das AbtbcilungßRollegnrni darubxe an den Mmister durch Ver- mittelung des Senats rechtzeitig 22e1rtcbt zu erstatten.

Das Abtheilungß-Kollcgium bat die Aufaabe, die bei seiner A1:- tbeiluna einacfckzriebenen Studirerxden in wissenschaftlicber Beziehung Islelizen; es macht die Vorjchlage zu Bencfizien und Prämien für

e 2 en.

Für diejenigen Studirenden, welche sich im ersten und zweiten akademischen Semester bcéinden, find, auch wxnn sie bei einer, acb- abtbeilunjz eingeschrieben md, die Vorschla : m letzterer und t die Leitung 11 ersterer Beziehung von der Wiffenscbafien zu übernehmen.

. 12.

Zu den Befugnissen und Zbliegenbeiten des Abtbeilungö-Kollc- giumk gehören insbesondere: _

1) die Ennvettung der Studien- und Stundenplane der Ab- theilung, sowie etwaige das Gebiet der Abtheilun? berührende Vor- schlstäxlet zum Programm und Vorlesunas-Vetzeichnß der Gesammt- an ;

2) die Stellung von Anträgen in Betreff des Bedarfs an Lebrm ttcln welche für die Unterrichtszwecke der Abtheilun er- forderlich (cheinm, sowie in Betreff der Repartikung dcs derselben ZZZewiosmen Antbcilö an Lebtmkttelfonds auf die einzelnen Lebr-

er ;

tbcilung für allgemeine

3) dix Vorschläge weaen des Bedarf."? an Asfistenten und Wegen dxr Vertheilung der nach Maßgabe der disponiblen Mittel zur Ver- fugung stehenden „Anzahl von Assistenten an die einxelnen Dozenten;

4) die_Anzetge der_ in dem Lehrgang der Abtheilung hervor- tretenden Lacken und Mangel, sowie die Abgabe von Gutachten wegen i«S_erufung „neuer Lehrkräfte für erledtgte oder ncu gegründete Lehr- stuhls. _Diese Guta_chten haben fich der Regel nach mindestens auf drer, fur den _Lrbrjtuöl geeigner scheinende Personen zu erstrecken UNT) dercn Befahrgung für das betreffende Amt eingehend zu er- or ern;

5) „7356 Besckylußfaffung übrr die Zukaffung von Privardozcntcn zur Habilitation nach den Bestimmungen ch §. 7;

6) die Abgabe von Gutachten in Betreff der bei der Abjbei- lung „eingeschriebenen Bewerber um Stipendien und sonstige Benefizien.

Die zu 1 bis 6 [*rzeicbnetrn Entwürfe, Anträge u. s. w. find bei dem Senat zur Weiteren Veranlassung einzureichen.

§. 13.

Zur Leifung feiner Geschäfte wählt das Aßibeilungs-Koüegium ixus _sezxrewMitgliedcrn einen Vorsteher. Die Amisperiode deffelben rft_e1n1ahrig_ und beginnt und endigt in der Regel mit dem 1. Juli. Dre Wahl rst so zeitig vorzunehmen, daß ihr Ergebnis; dem Minister vdr dem_1_. Juni Hebufs Bestätigung vorgelegt_ werden kann. Erfolgt die Bestatigu11F_nicht, so führt bis zu einer die Bestäti ung ßndenden Neuwahl der rsherige AbLheilungs-Vorsteber die GescZäfte.

§. 14.

Der AbiheilungI-Vorsteher vermittelt die Beziehungen des Ab- LHcikqus-qulegmms zum Rektor und Senat. Er hat sich den, dem Kollegium m Betreff drr Voüständigkeit und Zweckmäßigkeit des Unterrtcbts quierlcgte'n Pflichten ganz besonders zu unterziehen und rn der Ybibcilung die in dieser Beziehung von ihm bemerkten Lücken undMgngql zur'Beratlzung zu drinnen., Er bat den Studiengang, [owie die dréztpirnare Haltung der Studrrenden seiner Abtheilung zu uberwachen, mrt seinem Raths ihnen zur Seite zu stehen und ist befugt, denselben persönlich oder durch eines der Abtheilungs-Mit- glieder als unteren Grad der Diöziplinarstrafe eine Rüge zu errbeilen, wovon dem Senat Mittheilung zu machen ist.

, §. 15.

Der Abtheilunas-Vorsteber beruft das Kollegium nach seinem Ermeffen „oder auf Antrag ziveier Mitglieder zu Sitzungen, in welchen die Gcschaffe der Abtheilung verhandelt Werden und in denen er den Vorst führt. '

_ " ur Gültigkeit von Beschlüssen des Abtheilungs-Koüegiums ist die Anwesenheit dcr_Mc[)rk)eit seiner Mitglieder erforderlich. Die Berufulng zu einer Srßung hat unter Mittheilung der Tagcsordnung zu er 0 gen.

“cdcs Mitglied des KoUegiums ist befugt, die Beschlußfassung über Fragen, Welche die Angelegenheitcn der Abtheilung betreffen, zu beantragcn und die Aufnahme der betreffenden Gegenstände in die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu verlangen.

ch-Zm in einer Sitzung anWescnden Mitgliede des Abtheilunqs- Kollegiums ist es gestattet, seine von der Mehrheit abweichende An- sicht zu Proiokoll zu geben, sowie bei Gutachten und Berichten,!velcbe durch Vcrmtttlung des „Senats an den Minister gelangen, sein sepa- rates Votum mit Mothn beizuleqen. 1 « * *

Ueber die Be cblüffe . cs Abtheilungs-Kollegiums ist eine besondere, in ein „Protoko buch cmzutragende Verhandlung aufzunebmcn, in welche die anwcsrnden Mitglieder, der Wortlaut der Beschlüsse, die Stimmxnzahl, mrt welcher die Beschlüsse gefaßt sind, auf Verlangen der_Abjtimmenden untcr Nennung der Namen, verzcickynet werden. Mit der Fiihrizng dcs Protokoüs wird auf Vorschlag des Vorsiyenden, entweder fur die betreffende Sitzung oder für einen bestimmten „HOM- rZum, de_r chel nach ein Mitglied der Abtheilung betraut. em Scnai wie dem Rektor sicht das Recht zu, von den Protokollen der Abthcilungcn und deren AnlaJcn Einsicht zu nehmen.

§. 1.6. Dcr kator und S_xnat babcxi die Aufgabe, die gemeinsamen Angxlegenbcrtendcr rcchgi1chcn_Hoch1chu1ezn leiten und die aUgemeine Aufncvt und Dtöztplm uber die Studirenven zu üben.

17.

Der Senat besteht aus:

1) dem Rektor,

2) dem Vorgänger des Rektors (Prorektor),

3) den Ab(heilungs-Vorstcl)ern,_

4) einer der Zahl der Abtheilungcn entspreckrcndcn Anzahl von Sqnatoren, von denen jedes Abtheilungs-Kollegium je einen aus seiner Mitte auf den Zeitraum von zwei Jahren wahlt. Die Wahlen finden in den letzten Tagen des Juni statt, so daß die Gewählten am 1.Juli ihr Amt_antreten können. _

AUjabrlich scheidet die Hälfte_ der gcivalsten Senatoren aus. Ist dic Z(zbl derselben nicht dura,» zwei tbcilbar, so bestimmt der Minister den einzuhaltenden Turnus.

Jn Betreff der Vcrtretuna der zur Abtheilung fiir das Masckoincn- Ingenieurwesen gehörigen Dmcnten, des Schiffsbaues durch ein in den Senat zu entsendendes Mitglied trifft das Regulativ über die Orga- nisation der Abtheilungen bewndcre Bestimmung.

§. 18.

Der Senat hält auf Einladung und unter Vorfiv des Rektors an chi bestimmten Tagen des Monats ordentliche, und so oft es sonst die Geschäfte erfordern, außerordentliche Sißungcn.

S. 19.

In Betreff der Normen für die Geschäftsführung des Senats

finden die Bestimmungen des §. 1Z0en1sprcchendc Anwendung.

Der Senat ist die Dikziplinarlxrbörde für ämmtlicbe Studirende.

Jn dicser Eigenschaft beschließt er uber die Ert ciluna von Verweisen

vor vcrsmnmcljem Senat, übcr die Androhung dxs Ausschlusses und

den wirklichen Ausschluß von der_Hocbschule, uber die Aufhebung

von Honorarstundungcn und Befreiungen, sowie über die bei dem

Minister zu beantragcnde Entziehung von Stipendien und Unter- uUungen.

. 21. Der Senat crläßt nacb AnJSrung der betreffenden Abtheilungcn und mit Genehmigung des Ministers a. die Vorschriften für die Bcnukixms?i der zur technischen Hochschule gehörigen Sammlungen und .„n ture, b. die Anweisungen für die in_ den Sammlun en und Instituten, sowie beim Unterricht bcscbaftigten Anstalts iener. Der Senat hat ferner i_racb Anhörung der betreffenden Abthei- lungen dem Minister Vorschlage zu machen über: 1 die Diöziplinarvorschriften für die Studirenden, 2 die Bestimmungen uber die Zulassung, die Rechte und Pflich- ten und die Ausschließung von Privatdozenten, 3) die Prüfungsordnung für dZeZDiplomprüfungm.

Zu den Befugnissen und Obliegenheiten des Senats gehören insbcwndere:

1) die Begutachtung von Abänderungen des Verfaffungosiatuts;

F die Abfassung des Vorlesungsvemicbniffes, des Programms und : ammt-Stundenplans unter usrundechkna der Stundenpläne der Abt eilun en, sowie die Verän ngen

dcr Vertheilung der Hör- un Zei säle.

_ Die L_lufstellzmg neuer bezw. die Abänderung bestehender Studien- plane sNvie_Verandtrungcn in den, den einzelnen Dozenten zugewiese- nen Lehrgebieten „bedürfen der _Zustimmung des Ministers.

Dre Vertheilung der Raume in dem Neubau der technischen Hochschule. erfolgt _nack) Anhörung des Senats, der die Vorschläge der Abthetlungen _emzubolen hat durch den Minister. Die Zustim- mrzug desselben ist auch- bxi VeränderunFen in der Benuyung der Raume_ernzuho1en,„sofern die im Befiß efindlichen Dozenten gegen die Veranderung Etnspruéb erheben;

3) 'die Aximeldung der im Interesse der technischen Hochschule erforderlich scbenxnden persönlichen und sächlichen Mehrausgaben für da;; nachste Eta i_ahr, speziell die Vorschläge über den Bedarf an Hulfslßhrern, Asfistenien und Lebrmitteln, für die Gesammtaustalt, sowie iiber die,Vertbeilung der für diese Zwecke verfü baren Mittel auf die Abtheilungen und deren Mitglieder und au die verschie- dßnxln Sammlungen unter Berücksichtigung der Vorschläge der Ab-

21 ungen;

4) die Begutachtung der Vdrschläge der Abtheilungen in Betreff LLM?) kaxtrganges derselben, sowre m Betreff der Berufung neuer

e r ra e;

5) die Anzeige über die Bescblüffe der Abtheilungen in Bezug auf die Zulassung 2c. vori Privgtdozenten (§. 21 Nr. 2 ;

_6) di? Vorschläge uber die Verleihung von Stipendien unter Berucksichtigung der Vota der Abtöeilungen, sofern üöer jene Ver- _ leihung nicht anderweiiige Bestimmungen bestehen;

7) dre estiexzuzrg des Beginns und des Schluffes der Weil)- nachts- und sterferten unter Einhaltung der Vorschriften des §. 4

Absa 1;

Z) die Berichterstattung über die zum Amt des Rektors (§. 26) uiid d'er Abtheilungs-Vorfteher (§. 13) stattgefundenen Wahlen und die Einholung der Bestätigung derselben, sowie die Anzeige in Betreff der nach §. 17 Nr. 4 gewählten Senatoren. -

Die Bxscblußfaffung über die Stundung oder den Erlaß von Hynrraren mnerbalb der zu1äsfigen Grenzen erfolgt durch eine Kom- mrsswn, welche aus dem Rektor als Vorxißenden, den Abtheilungs- Vorstehern und dem Verwaltungsbeamten esteht.

_ In Betreff _der Vertbeilunß der Lebrmittelfonds und der_Zu- wrisung der Asfiiienten er eben esondere Bestimmungen. DeLglercven wird die Verwaltung des ibliotkyekfonds und der Sammlungen durch speztcile Festscßungen geregelt.

§. 23.

, Der Rektor beruft den Senat, sowie die Gesammibeik der Ab- therlungs-Kollegien, und führt in den Sißunaen den Vorsitz.

_ Der Rektor leitet den Gesä)äft§gana des Sena1s und sorgt für die punktltcbe Erledigung der (Geschäfte. Er führt die laufenden Geschäfte der dem Senat überragenen Verwaltung, bereitet die Beschlüsse des Se- nats vor und WR für die Ansführung derselben Sorge.

Er hat das echt, die Abtheilungs-Kollegien zu Aeußerurxgen zn peranlaffcn, welche für die Beschlüsse des Senats oder für die jonftige ihm obliegende Berichterstattrmg erforderlich sind.

Der_Rektor ist befugt und verpflichtet, Beséhlüffe des Senats, welche die Befugnisse desselben überschreiten oder das Intere e der Hochschule verletzen, mit aufschiebende: Wirkuna u beans anden ?che die Entscherdung des Ministers über ihre Ausxührung nachzu- u n. *

Der Rektor vertritt den Senat wie die technische ocbscbule nach Außen, verhandelt Namens des Senats und der Hock) cbule mit Behörden und Privatpersonen, führt den Schriftwechjcl und unter- zeichnet alle Schriftstiicke, sofern dieselben nicht den im §. 28 dem Syndikus, ausschließlich zugewiesenen Geschäftskrcis betreffen. Er zeichnet die Berichte des Senats mit der Unterschrift: Rektor und Senqt dcr techni1chcn Hockxscbule und seinem Namen, die übrigen Schrrftstiicke ,mit der Untericbrift: der Rektor der technischen Hoch- schule und seinem Namen. Die Abfassung der Berichte des Senats liegt dein Rekjor ob, jedoch können mit Zustimmung des Leßteren aucb Mitglieder des Senats zu Berichterstattern genommen werden. Wenn das Votum des Rektors von dem der Mehrheit des Senats abweicht, bleibt _der leisteten anbeimgegeben, die Motive ihres Be- schlusschb durcb eme dem Bericht beigefügte Eingabe no:b besonders auszu u ren.

Der Rektor wird in Verhinderungsfällen von dem Prorektor und falls_ solcher nicht vorhanden oder verhindert ist, von dem an Jahren altesten nicbt verhinderten Mitgliede des Senats vertreten.

§. 24. .

Der Rekior „Hat die Beobachtung des Verfaffungsstatuis und der sonstigen Vornbrrften zu überwachen und ist für die ordnungSmäßi e Yerwxndung der für die Zwe_cke der Anstalt überwiesenen Mittel, fur die UchtiY Vertheilung der1e1ben und die Einhaltung der etato- mäßigen renzen in den einzelnen Titeln und Positionen, wie fie im Spezialetat aufgestellt find verantwortlich. Er bat, mit Außnabme de_r im §. 28 bezetcbneten Änweisungen für Amisbedürfniffe und Ge- baude-Unterhaltizng. sämmtliche Zablungßanweisungen zu zeichnen, fo- wcit nicbt fur die Verwaltung einzelner onds mit ministerieüer Ge- nehmigung besondere Vorschriften beste en. Der Rektor ist der Dienstoorgeseyte dcr Subaltern- und Unterbeamten.

. 25.

Der Rektor [*cwirkt nacb aßgabe der nachstehenden Bestim- mungcn_die Aufnahme dcr Studirendcn und Hospitanten und die Einschreibung der Erstcrcn in die Abtheilun en.

Inwieweit aucb Hospitanten den Abtbe lungen zugetbeilt werden können, bleibt ministericller Regelung vorbehalten.

Der Rektor ist befugt, zur Wahrung der diöziplinaren Autorität aucb olxne vorgängigen Senatöbeschluß Studirenden persönlich oder durch em Senatsmitglied einen Verweis zu ertbeilen.

§. 26.

Der Rektor wird vom Könige berufen. Die Amtsperiode des Rektors ist einjährig und beginnt und endet in der Regel mit dem 1. Juli des betreffenden Ia res.

' Der Gesammtbcit der btbcilungs-Kollegicn fleht die Befugnis; zu, alljährlich durch eine stattfindende Wahl eines ihrer Mitglieder für das Rektoramt in Vors lag zu bringen. .

Die getroffene Wahl 11 vor dem 15. Mai jedes Jahres untcr Einreichung des WablprotokoUs vom Rektor und Senat dem Mini- ster bebu_fs Einholung der B ng der Wahl anzuzeigen. Wird die BestatiY-ngd versa ? so :: is zu einer die BestätiBux finden- den Ncuwal cr stJßere cktor die Geschäfte. Das [ che gilt in dem Falle, daß am Schluß der Amtöperiode oder bei sonstiger 1xkklltedigung dcr Rektorsthe der Nachfolger nord nicbt ernannt sein o c,

Das Nähere über das Verfahren bei der Wahl, welche unter Vo t_ß des bisherigen Rektors stattfindet, wird durch Regulatjv ge-

rege S. 27.

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