1882 / 237 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Oct 1882 18:00:01 GMT) scan diff

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MFI:;FxxgxiixoZrdZnJFsiTii"“12718IiigaiiietitFÖgßslixiZYekxiY nnsd !* iir den D tsch Reich d i [. werden die Abgaben der ersten OFFENE; des Tarifs erhoben. ' o JxHßéanafts-Anzeigermundmdas QTUFÖMFFO BuchgsZaeiiKinaneYiiZiisxxnkW?!aireednekzixirxndinttitigÜ Lédeéiiirif mit dem register uimmt an: ?ieuKönigliäje Expedition sprungßzeugniffes entbinden, fiir welcbe dies zweckmfäßig ist?se des Ur- dez Deutsehen Keich5 Q zeiger; “d “3“ng Dreizebnte Bestimmung.

Da diise Abgaben am 1. Juli 1892 aufhören und bis zt! ibrxm Erlöschen jährlich um ein Zebtxtel ermäßigt werden sollen, w Wird in jedem Finanzjabre erhoben wie folgt:

Waaren, welcbe auf Cuba und Puerto-Rieo erzeugt und von dort eingeführt werden.

Ges ng unterworfen bleibt, und von Brannmein, Zucker, Kakao, Cho olade und Kaffee, welche die in dem genannten Griese bestimm- ten Abgaben zahlen.

Oeffentlicher Anzeiger. ......W.,................'

5. [UaW 11 Unbl' u, k brik _.,Iuvalideubank“, Rudolf Neffe, Haesmßeln

„„ «foZszsx„"'“mW " "* & Vogler, 6. L. Dube & ao., «. sauna,

?oraabisäsus Zskunmaobuuxsn. Büttner &Wlnter, sowie aUe übrigen größten UWWQUS 41126st "unoneemvmeaxx„

Ztsokbriofs uncl Untaranobuuxa-Izabon. Zubbutatjooon, zafgsbot-o, sorlaiauxso

Zucker über Zucker untcr Nummer 14 Nummer 14 der Holländi- der Holländi-

Kakao und

Branntwein. Chokolade. Kaffee.

Fristen der Ermäßigung ?erkäufs.ssrpaobt3ngan, Zubmiaaiojsn eta.

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schen Skala. schen Skala.

Pesetas. Pesetas. Pesetas. Pesetas.

Vom 1. Juli 1882 bis zum 1. Juli 1883 .

1. 1883 , , 1. 1884 .

1884 , 1885 .

1885 1886 1886 , 1887 1887 1888 1888 1889 1889 . 1890......... 1890 ,.1891......... 1891 , 30.Zuni 1892 . . . . . . . . . 1892 an . . . . . . . .

Wenn die vvrstebenden Artikel auf den Philippinen erzeugt sind und Von dort kommen, so zahlen sie nur ein Fünftel der für Cuba und Puerto-Rico bestimmten Abgaben.

Der Nachweis der Nummern des Zuckers, sowohl des nach ge- wöhnlicher Methode bereiteten, als des Centrifugal-Zuckers, erfolgt auf den ZoÜämtern durcb einfaöben Vergleich der Farbe der zur Zeit der Abfertigung entnommenen Proben mit dem amtlichen Muster, Nummer 14 der holländisäpen Skala.

Vorübergehende Abgabe.

Zucker jeder Art, welckper in den überseeischen spanischen Pro- vinzen erzeugt isi uud von dort kommt, zahlt eine vorübergehende Abgabe von 8 Pesetas 80 Céntrmos für 100 kg, weche durch den Artikel 24 des Vudgetgese es von 1878/79 festgesetzt ist.

Auch wird die vorü ergebende Abgabe gemaß Artikels_18 des Budgetqesetzes von 1876/77 von Kakao, Kaffee und BranntWem der- selben Provinzen in der fo[gcnden Weise erhoben: -

Kakao, für 100 kx; . . . . 16 Pesetas,

Kaffee,.100,....27 .

Branntwein, für jedes ektoliter 3 75 Cönttmos.

tädtische Abgabe.

Wie Artikel 25 des BudgetgeseFes. von 1878/79 mit Bezugnahme auf Artikel 43 desjenigen vom 11. alt 1877 vvrscbreibt, wird eine städtische Abgabe von gleichem Betrage Wie die vorübergehende auf Zucker, Kakao und Kaffee der überseeischen Provinzen erhoben.

Neunte Bestimmung. Freibäfen. Kanarische Inseln. _

Die einzigrn Häfen dieser Inseln, welche mit denjenigen der Halbinsel Handel treiben dürfen, find diejenigen Von Santa Cruz de Tenerife Orotava und Ciudad del Real de las Palmas, Santa Cruz de la Palma, Arrecife de Lanzarote, Puerw de Cabras, San Sebastian und ValVerde. ,

Nachfolgende Erzeugnisse der gedachten Inseln werden zoÜfrer zugelassen:

Springkrautöl. Kichererbsen. Mandeln. Sämereien. Lupinen. Mais. Weiße Bohnen. Orseille. Soda. Kartoffeln. Kastanien. ische. Gerste. iltrirsteine. Kwiebeln. teinplatten. Roggen. Scidenkokous. Cocbenille. Seide, unverarbeitete. Confitürcn. . vcrarbeitete. Strobgeflecbt zu Hüten und Fa- Weizen.

„brikate daraus. . , Wein. Friichte.

Die Waaren, Früchte und Effekten, welcbe aus der Halbinsel kommen, und guf d e Kanarischen Insexn eingeführt werden, verlieren ihre Nationalität und gelten als auslandiscbe, Wenn sie nach jener als unverkäuflich oder aus anderen Gründexi zurückkehren.

Die Waaren, welcbe in den überscei|chen spanischer: Provinien erzeugt find und, von daher kommend, die Kanarischen Inseln be- rühren, behalten ihre Nationalität bci der Einfuhr in die Halbinsel, in dem die erwähnten Hafcn_ als Niederlagen betrachtet Werden; sie müffen jedoch in die durch die ZoUverordnungen vorgeschriebene Ur- kunde aufgenommen werden.

Ceuta, Melilla, Albucemas Peüon de la Gomera und die Cbafarinas-Jnseln.

Die Waarcn, Früchte und Effekten jeden Ursprungs, welcbe aus den genannteq Hafen kognmcn und in die Halbinsel und auf die Ba- leariicbcn Injeln eingefuhrt werden, find als ausländijcbe anzusehen und haben die Abgaben dicies Tarifs zu zahlen.

Die von den Tbunfischereien von Ceuta, Melilla und den Cha- farinas-Jnseln kommenden Erzeugnisse des Fischfan es dieser Lokali- täten werden nach vorangegangener Erfüüung der urch dic Verord- nungcn'vor cschriebcnen örmlicbkeiteu zollfrei zugelassen.

Kriegs edarf und iiitär-Effekten, welche aus allen Freibäfen kommen, werden ollfrei zugelassen, wenn sie von der Bescheinigung oder dem BcglcitscZein des betreffenden Kricaokommiffars oder Chris des Corps, welchem sie angehören, begleitet sind.

cbnte Bestimmung. Verkehr mit

c ! | t . o | a ! p-ik-lj-ij-ij-zd-éd-U-éd-i . . . . o . ' .

ernando Po und dessen Dcpcndenzien.

Dic Waaren, we che auf den [panijcbcn Inseln ernando Po und deren De cndenzicn Annobon,CvraSco Elobey und „abo de San Juan erzeugt ind und unmittelbar dciber kommen, entrichten keinerlei Zollabgabc bei ihrer Einful)r_in die axbinsel, indem der Handel zwiscbcn derselben imd jenen afen alk üjtenbandel angesehen wird.

Alle Erzeugntffe dcr eftküsie von Afrika, welche nach Fer- nando Po und dessen Dependenzien verführt und sogleich unmittelbar nach der Halbinsel und den Balearischen Inseln aebracht wcrden, ent- richtcn dretLit-titel der im Tarif verzeichneten Abgaben, wenn fie in den dur die Zollverordnungen vorgeschriebenen Urkunden auf-

geführt find. Elfte Bestimmung. Dtrekje eekunft.

Unter direkter Schiffahrt im inne dcr Zollvors kiffen wird die- jenige der Schiffe verstanden, welche Wanken in äfcn aumbalb Europas geladen haben und dieselben na denjeniaen ibrer Zestim- mung auf der Halbinsel und den Baleari eben Inseln bringen, ohne während der Ueberfabrt irgend einen fremden Hafen zu beruhten.

Den Waaren verbleiben die Vortheile der direkten Herkunft in den folgenden Fällen:

]) Wenn die sie führenden Job::euge, durcb Secnotb gezwungen oder um Weisunnnn um Aufsuchen neo Marktes zu empfangen, in fremde Häfen cinlauien obne Ladungs- oder Löschungöcperationcn vorzunehmen.

2) Wenn das sie führende Schiff durcb Haverei oder unvermeid- lichen Seeunfall genötbi t ist, die Waatcn auf andere Fahrzeuge überzuladen, damit diese : nach ihrem Bestimmungsorte br ngen.

3) Die Erzeugnisse der PbiliXinchm Inseln, welcbe, mit Nach- weis ihres Ursprungs und der Be chi an nach der Halbinxel vcr-

eben, während der Reise Ueberladun «Ehren baden, jedo u irgend einem fremden Hafen ausgéaden worden ku sein.

4) Dieselben EnmgniiZe der bilip inen mt leichen Nacho weisen, auch wenn die sie [ brenden Sebi e andere äfen Indiens und China! berühren, um bre Ladung u vervollständi en.

5) Die abneuge, welcbe Emu i e der übersceisZe-i Provinzen [führen und n fremde Häfen Amcti as einlaufen, um ihre Ladung " ve toonständiqen.

obne

]

Pesetas. 111 Ul) 100 kg 100 kg 100 kg 10 25kg 20 . 12 5,50 22,50 18 10,80 4,95 16 9,60 4,40 14 8,40 3,85 12 7,20 3.30 10 6 2,75 8 4,80 2,20 6 3,60 1,65 4 2,40 1,10 2 1,20 0,55 frei frei frei

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**! k")

Bemerkungen.

Die NaCbWeise der Nationalität dcr Waaren und ibrer Ver- schiffun§ erfolgen durch Einreichung der durch die überseeischen Zoil- ämter cglaubigien Fakturen.

Havereien, Einlaufen in Notbbäfen, Ueberladyngen und Eingänge der Schiffe in fremde Häfen Werden. durch Be1cheinigungcn der be- treffenden spanischen Konsuln nachgewresen.

Die ZoUämter stellen die direkte Herkunft durcb Prüfung'der Schiffahrtöurkunden fest.

Zwölfte Bestimmung. Verkrbr mit den Nationen, Welche Verträge mit Spanien abgeschloffen Haben.

In Ausführung des Artikels 4 des (Gcsrtzes Vom 6. Juli 1882 finden die ermäßigten Abgaben, ercbe aus der Anivcndung der ersten der drciErmäßigungen folgen, die daffclbc Gesetz vorschreibt und die ziveite Spalte dieses Tarifs angiebt, nur auf diejenigen Waaren An- wendung, welche von Nationen erzeugt Worden find und kommen, die in Handrlsverträgen mit Spanien stchrn.

Diese sind: - Datum der Ver- Datum des Ab- Natwnen. träge. laufs.

Deutschland . . . . . 30. März 1868. Oktober 1882. Dänemark. . . , . . 8. September 1872, DeSgl. Griechenland. . . . . 21. August 1875. DeHgl. Italien . . . . . . 22. Februar 1870. DeSgl. Niederlande und deren Kolonien . . . . . 18. November 1871. DeSgl. Portugal . . . . . . 20. Dezember 1872. DeLgl. Rußland . . . . . . 23. Februar 1876. DcEgl. Schweden und Norrvegen 28. ebruar 1871. DcEgl. Schiveiz . . . . . . 27. August 1869. DeSgl. Türkei . . . . . . . 13. März 1862. DeSgl. Belgien . . . . . . 4. Mai 1878, 4. Mai 1884. OesterreiÖ-Ungarn . . . 3. Juni 1880. 14. April 1887, Annam. . . . . . . 27. Januar 1880. 26, September1890. Frankreicb und Algerien . 6 Februar 1882. 1. Februar 1892.

Die Behandlung auf dem Fuße der mcxisibcgünstigten Nation genießen Kraft anderer Verträge aucb China, die Vereinigten Staaten von Columbien, Japan, Marokko, Paraguay, Persien, Peru, Siam und die HaWaiscbcn Inseln. -

Von den Waaren, welche aus anderen Landern kommen, Werden die Zoüsätze der ersten Spalte dcs Tarifs erhoben.

Die Erhebung der Zöüe gegenüber der Yerkragßnafion erfolgt unbedingt auf alle Waaren, welche im Tarif nicht besonders aufge- führt sind und unmittelbar von einer Vertragßnation' kommen, sobald die bei der Abfertigung stattfindende Untersuchung nicht ergiebt, daß diese Waaren Erzeugniffe einer NickptVertragSnation sind.

Bei den im Tarif mit dem Buchstaben 0. bezeichneten Waarcn Hat der Importeur zum Nachtveise ihrer Nationalität ein Ursprungs- zcuaniß vorzulegen, wclches nach folgenden Regeln ausgesteUt sein

muß: Regel 1.

Das Ursprungézenaniß, Welches der Importeur zur Zeit der Ab- iertiauna einreichen muß, hat in einer genauen amtlichen Deklaration des Produzenten oder Fabrikanten odcr ciner durch dieselben ermäch- tiaien Pcrsotx vor der Ortsbebörde drs Erzeugungs- oder Lagerungs- plaves zu bestehen, Wodurch besant wird, daf; die Wixaren, ivelckde das Feeugniß angeht, von seiner Fabrikation odcr Erzsugnig seiner Industrie snd;d1ebetreffenden spanijcben Konsuln [*eschrinigen abgabc- und kostenfrei die Unterschriften der gedachten Behörden.

Re el 2.

Das Zeugnis; Kiebt dic Auzaßl, “Zeichen, Numerirung und das Bruttogen'tcbt dcr Frachtstiicke an; ion*_ie bezfiglich der darin ent- haltenen Waarcn, dercn Swix und Klasic. In Betreff der Gespinnste und Gewebe ist nenau anzuge cn, ob sie anü Bqumwolle, Hanf odcr Flachs. Wolle oder Seide, oder ob sie aus Mijchung dieser Stoffe bestehen.

Regel 3.

Die Ursprunaszcuaniffe über die Erzeugnisse Chinas und Japans, welcbe besonders für Spanien bcstimmt smd, wcrden in spanifibcr Sprache von den spanischen Konsulaten in diesen Reichen mit dem Visa der Konsuln ausgeferti t, und die fie tranövortirendcn Schiffe können diesc Erzeugnisse auil andere Fabrzcuac überladen, obne die Vergünstigungen der Vertragsnationen zu verlieren, [ofern die lieber- ladung nachgewiesen wird.

Regel 4.

Die nach Spanien bestimmten, von dem entsprechenden Ursprungs- zeugnis; begleiteten Waaren eines Vertragslaydes. welche durch ein midcrcö Vertragsland transitiren, brauchen dicicn Transit nicbt nacb- zuweisen; ivenn den Transit aber durch ein Nicbtvertragöland statt- findet, so mus; er durch besonderes vom [vaniskbcn Konsul oder dem betreffenden fremden Zoüamte ausgesteUteI Zeugnis; bcscbeinigt

werdcn. Regel _5.

Die Zeugnisse können in spanijcbcr oder französiilber Sprache aus,]cstcüt werden. Wenn sie in anderen Sprachen ausgestellt vor- gelegt Werden, so werden fie nmb der Wahl des Handelointercffentcn durch die vcreidctcn Ucbcrscxcr, durch die Schiffkmäklcr, die Handels- mäkler, dic Ortsauosaxüffe fiir Ackerbau, Industrie und Handel. oder durch die Konsuln det'enigen Vertragönaiioncn, welchen die Waaren angehören, ins Srani che überseyt.

Regel 6: _

Wenn der Handelsinteteffent dic Zcuznine" ohne die oben ange- gebenen (krfordekniffe empfängt, so kanrz er ne vor der Abfertigung zurückgeben, um die versäumten Förmltcbkciten nachholen zu lasen, tndcm er inzwischen die durcb die ZoUverordmmgen eingeräumte La etzeit benuvt; auf die Anzeige davon wird bei dem Gesuch um Abosertigung der mit Urs rungszeugniffm vorgelegten Waaren diefe Urkunde als definitiv zugt affen angesehen.

Regel 7. Wenn zur Zeit der Untersuchun die hctrtfienden eugniffe nicht ein ereicbt werden; wenn fie, einaere (bt, mcht alle Er orderniffe er- cn oder mit den Waarcn. auf welche sic sicb beziehen. nicht über-

einstimmen. so sind sie ungültig und werden die Abgaben der Nicbt- *

vertragönationm erhoben. Regel 8. _ Die kleinen Quantitäten von Waatcn n!:d Effekten, welche die Reisendenctsu ihrem Gebrauche in ihrem 13,9" Vcrtraqöländcrn kommen- den Gepä mit ck füxmn branchen ldten Ursprung nicht nach-

zuweisen, um die ür die : Lönder bestimmten geringeren Abgaben zu

Prämien und Wiedercrstaitung der ZölLe. Die Exporteure vor; auf der Halbinsel raffinirtem Zucker nach dem Auslande können wahlen, ob ihnen die dura; (Gesetz vom 17-„Ju1j 1849 und Vrrordnqu vom 12. Juli 1869 festgesetzte Prämie von 17 Pesetas 39 Cßntimos für jede 100119" exportirtcn Zucker gewährt odereob ihnen die unter dem Ranzen vorübergehender Abgabe Uni; stadtischer Auflage equbcnen Zollgebubren zurückgegeben werden [09711 vorauSgeseßt, daß die rn Fdlge des Gesetzes vom 22. Juni 1880 zx; dem Ende, getroffenep Bestimmungen erfüllt Werden. Damxt' NY Wiederferstattung im Fall ihrrr Wahl erfolgen könne Wenn guck) ihr etrag die gedacht: Prämie von 17 Pesetas 39 Cénti- mos ubersteigt, haben die Exporteure Vorher auf die durch die Ver.

,

“Walfang bestimmte oder zu bestimmende Art naÖZUWc-ifen, daß der

auIznführende raffinirte Zucker von Zucker der Nummer 14 oder darunter oder von Melasse, beides Erzeuanifi dcr überseeisÖen spani- schen Provinzen und daher kommend, hersiammt,

In keinen) ail und unter keiner Bedingung werden zugleich die Prämie und die icderersiattung dcr Abxiabrn gewährt.

D_en Erbartrrn einheimischer Schiffe wird die Prämie WL 40 Pejetas fur jede Tonne Tragfähigkeit (2,83 cbm) des Gesamtm- raumrs der Schiffx gewährt, Welche fie unter Erfüllung der vor- geschriebenen Formltcbkeiten (Gesetz vom 25. Juni 1880) bauen.

Pen Er auerti oder Ausbeffcrern von SÖiffen und Schiffs- maschinen werden 'die Zollabaaben wiedercrstattet, we1che sie für die zum Bau, 'zum'Ktclbolen und zur charajur drr eisernen oder Höl- zernen 'Srbiff'e Zeder Ladixngsfähigkeit aus dem Auslande eingeführten Ma'terialten ]„eder Art, fur die zu ihrer AuÖrüstung notHivendigen ge- fertigten Gcratbsckxafien und fiir die Materialien zum Bau und zur Reparatur der Dampfmaschinen und «Kesici entrichtet haben, welches immer das System und die Stärke dieser Apparate sein mögen.

Behufs Wiedererstattqu der Abaabcn werden das .kaicbt oder das" Volumen der Materialien oder Effrkten, wie sie im Tarif auf. gefuhrt sind, nach de_m (chvicht oder Volumen, Welche die ausgeführte odrr voUcndete Arbeit ergiebt, abgesÖäZt, so daß derjenige, die ge- dachten Arbeiten trsffcnde Theil der Abgaben, Welcher den aus Bau oder Umformung resultircnden Ueberblcibsrln und Abfälien entspricht, der Finanzverwaltung zu gute kommt. (Gesetzliche Verordnung vom 22. November 1868.) , Bebuféz Bewirkung derWiedcrerstattung dcr Abgaben sind zuvor die Vorschriften" der bczüglrch derselben bestehenden besonderen Jn- struktion zu erquen.

Vierzebntc Bestimmung.

Artikel, deren Einfuhr vcrboien ist. _ , 1) Kriegdwaffen, Geschoss und die zugehörige Munition, außer rnit Genebmrgung der Regicr1tna.') _ 2) Kopien der durch das Marincdcpot beransgcgcbcnen bydrogra- phischen Karten.

3) Bxaserobre und Stock-Windbükhsen.

4) Bucher und Drucksachen ii] spanischer Sprache, , in den FWF) das Gcscß über das literaristhe Eigenthum vorgcschricbenen

(1 en. G [ t'.?)sKartrn und Pläne spanifchrr Autoren gemäß dcffelben e e e .

6) Meßbücbcr, Brcviere und andere liturgische Bücher der ka- tholischen Kirche.

7) Mauriscbe Oehavos.**)

8) Gemälde, Figuren und alle sonstigen Gegenstände, welcbe gegen die Sittlichkett Verstoßen.

9) Pharmazeutische Präparate odcr Gcbeimmittel von unbekannter Zusammensetzung odcr drren Zusammenstyung nicht veröffentlicht worden ist.

10), Rosenkränze, Heiligtbümer und sonstige fromme Gegenstände der heiligen Orte, welche durch den Handel und durch Privatpersonen eingeführt werden.

11) Taback in der Form und in den Fällen, Welche durch die Mo- nopolrcgulative vorgcicbricbcn siiid.

12) Die Artikel und Gegenstände, deren Einfniw durch andere Ministerien zur Vcrbütnnq dcr Schädiguna dcs öffsnilichcn Wohls oder von Nachtheilcn für den Ackerbau verboten ist.“")

Bemerkungen.

]) Die Klassen von Waarcn, für wclche das Erfordernis; des UrsprungSzeugniffrI vorgeschricbcn ist, sind, um nachzuweisen da[; fie E'rczbcugniß cincr Vcrtragönation find, mit dem Buchstaben 0 be- ch net.

2) Diejenigen Tarifvositioncn, dercn gegenwärtige Zollabgabcn außerordentliche sind, sind mit dcm Buchstaben 8 bczciinct.

3) Die mit eiiieitiStcriichcii bczcichnctcu Positioitrn zahlen Waagegebübr.

*) Als Kriegswaffen w.*rden außcscben: Pistolen, chokvrr, Flin- ten und Büchsen, welcbe das Kaliber ron sicbcn Millilitctcrn iibcr- steigen, sowie dercn Munition.

“) Cine Kurfcrmünze. (Anmerkung dcr Redaktion.)

*“) Gegcnwärtia ist die Einfnlxc vcrboicn erstens: der Stämme, Reben, Ableacr und Reiser, aller Ueberblcibscl dcs Weinstocks, als Stämme, Wurzeln, Schuxxpfäble, Blätter und ach dcffcn, was zu seinem Anbau gedient hat, auch wenn ck als „Holz odcr Brennstoff eingeführt wird, ferner jcdcr Gattung von Bäumen, Sträucben, mid aner anderer lebenden Pflanzen, auszicnrmmcn gctrrcknctc und fur Herbarien gehörig zubereitete; zweitens: der Kartoffeln, ihrer Blättxr, Stengel, Abxällc und Schalen, und der Vclxältcr, in Welchen m etwa eingefü rt sind, Wenn sie aus Amerika umd dcn Niederlanden berstammen und anlangen; und drittens: ch nikbt durcb Schmelzen lyerge'sthten Scbrycincfettcs, welches aus dcn Vereinigten Staaten von Amerika beritammt.

(Die Tarife folgm morgen.)

Centralblatt für das Deutsche Reich. Nr, 40. - analt: Zoll- und Steuerwesen: Veränderungen im Bestande und in den Bciuxzniiicn_ von Joslstcllcn. - Marine und Schiffahrt; (Fk- [cbcinen dez 'iautijcbcn Jahrbuch für das Jahr 1885. - Fron ulat- Wesen:,Bcstcliungcn von Kousulamacntcn; -- (?r-“quaturcrtbc lima- - Polueiwcson: Außwcisung von Ausländern aus dcm Reichsgebicte.

Arckxiv für ost und Teleßravbic. Nr. 18. - Inhalt: 1. Aktenstuckc und ufsäße: Die Erne niffe dcheich-Post- nnd Teic-

rapbcnocrwaltung während der Jahre 1879-1881. - Dic Em“ Führung von Federwaaacn für Postväckcrcicn obne angegebenen Wcrtb ei dcn Rcicbö-Postanstaltem - Postsparkaffcurcrkebr zwischen Frani- reich und Belgien. - Dao Zeitungzwcsen bei den Römcrn. - Dte Achal-Teke-Oa'sc und die Kommunikationzweac nach Indien. “- 11. Kleine Mittheilungen: Verhütung deo Tönenö der Lcitungödräbtc. - Tunnel unter dem St, Lorcnzstrom bci Montreal. - Scheid?“ Maas-Kanal. - Entwickelun deo Pofi- und Telearavbenwesens in Frankreich. - Postverkehr zw [eben Deutschland und Cbina.-Packe!' post in England. _ Depolar Hierunq der Elektroden. - Ein neuer andelswe von China nach u land. -- Der erste Erfinder des mp boo ea. _, Der Reichö-Po tzug bei den SchauslcUungcn de! Stblxr ichen. Vereins für Zferdezucbt und Pferderennen auf dlm Palaiopla in Breslau im '“ uti 1882. - Post- und TceraxW' verkehr bc m Postamte des Reichstages. - 111. Zeitschriften-U erich-

1.

2. preußis-heu Staats-Quzeigers: 3 u. zorg],

4.

Berlin IM., Wilhelm-Straße Nr. 82. U

?stlossuux, 4111678836011, Aiusxabiuvx

Steckbriefe und nxxterfuchuugs . Sachen. 42801 [ Der]unier dem 9. Septemßrr 1882 hinter die verehelitbte Johnny)! Auguste Louise Magda- leue Hinze, geb. Rohr, am 6. Dezember 1851 zu *Maricnau, Kreis Hameln, geboren, erlassene St?ck- brief ist erledigt. Berlin, den 5. Oktober 1882. Königliche Staatsanwaltfchaft beim Landgericht 11. Steckbrief. Der wegen Einbruchs Hier in Unter- suchunasbaft gehaltene Kanonier Karl Adolph Vale- rian Fischer der 7. Batterie ]. Brandenburgischen Feld-Artillerie-Regimrnts Nr. 3 (G. FZ.) ist in der “Nacht vom 5. zum 6. d. Mis. aus dem hiesigen Arresilofal ausgebrochen Lind batsicb demnäclyst beim- '[ich entfernt. Alis Militär- und Civilbei)örden werden hiermit dienstergebenst ersucht, auf den M. Fischer zu vigiliren, im Betretunqsialle zu arretiren .und eventueü bei der nächsten Militärbehörde zum Rücktransport Ukzzuliefern. Wittenberg, den 7. Ok- chqber 1882. Königliches Garnison-Kommando. - Si nalement: 1) Vor- und Zuname Karl ' olp VUTLMU Fisher U., 2) Geburtsort ahsau, 3) Kreis Wodlau, RegierungsbezirkBreslau, . ) (Hebrrrtstaa 26. 3 1859, 5) Aufentkyaltsort Vor der Einstellung Quedlizzburg, 6) Religion evanaeliich, 7 Stand Schloner, 8) (Größe 1,695 Meter, “9 Haar dnnkeiblorxd, 10) Stirn gewöhnlich, 11) .lugcnbrauen dunkelblond, 12) Augen schwarz, 13)Nase gewöhnlich, 14) Mund (;„cwöbnlicb, 15) Bart Schnurrbart, 16) Zabnc voiistandig, 17) Kinn ge- wöhnlich, 18) Gesichtsbildung länglich, 19) Gesichts- farbc gelblich, 20) Gestalt schlank, 21) Sprache fcblefisrher Dialekt, 22) besondere Kennzeichen: auf dem linken Arm eixic Tätovirung. Bekleidet war derselbe mit TUÖHOZE, Waffenrock, MÜHL, Binde, Stiefel, Hemdr, gez, . 13, Mit auf die Flucht ge- nommen bat :e. Fischer emen braunkn mit Kalk bc- [prißten Filzlyut und ein DriÜich-Jaquet.

[42841] K. Württ. Amtsgericht Calw. Zitriickgenommen wird der am 27. September d. J. gegen den Kaufmann Heinrich Emil Maaßen “yon Aachen rvc'gen Betrugs erlaffene Steckbrief. Den 5. Oktober 1882. Amtsrichter (Unter]chr.)

„Subhafkationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

143006] Subhastatäonspatent.

Das dem früher [)ier Wohnhaft gewesenen Kauf- mann Gottfried Schwarz gehörige, in biestgerStadt am Markte belegenc, im Grundbuch von Schippen- beil unter Nr. 28/29 verzeichnete Grundstück, in welchem seit Jahren eine Gastwirtbscbaft mit Re- staurationßgesäyäft - gegenwärtig Hotel (18 Koenigs- berg genannt - betrieben wird, soll am 7. Dezember 1882, Vormittags 10) Uhr, an ordentlnvcr Gerichtsstelie im Siyungssaale im Wege der Zwangsvolistrcckung Versteinert werden, und ist dcr Termin, in_ Welchem das Urtbeil iiber 'die Erihcilung ch Zuicblages vrrkeindet bezw. das Aussävluizurtbeil erlasicn Werden 1011, auf

den 8. Dezember 1882, Mittags 12 Uhr, an ordentlicher Gcricbtd'ftcllc im Siyungssaale an- beraumt worden.

Die oben bezeichneten Realitäten unterliegen der Grundsteuer mit einem Gcsammtmaße von 45 n 4 qm, und find zur Grund- und Gebäudcstcucr mit einem Reincrtrage von 4 Thlr. und mit einem Nußungswcrtbe von 560 „14 Veranlagt worden.

Der Auözug axis dcr Steuerrollc, die beglaubigte Abstbriit ch (HrnndbuOblatics, dic sonstiacn die oben bczciibneten Realitäten betreffenden Nachwei- sungen und die _ctwaigrn besonderen Kaufbcdingunacn können in unicrcr Gcricbtöfcvrcidcrci eingcseben Werden.

Alle DieZ'eniggn, n*clche Eiacntbum odcr ander- weite, zur Wirfiamkcit «earn Dritte der Eintragung in das Grundbuib bedürfendc, abcr "iibt eingetra- gene Rcalrecbte aclicnd zu macbcn haben, Werden -aufacfordcrt, dieselben zur Vermeidung drr Ans- Ichlicßuna spätestens bis zum Erlaß des Aus- chlußurtbcils anzumelden.

Sckjippeubetl, den 5. Oktober 1882.

Königliches Amtsgericht.

[43010] Oeffeytliöje Zustellung.

Die Ehefrau Oandarbciicr Friedrich Wilhelm Seeger, Hanne Fricdrike, _acb. Hattcnborst, bei Nr. 42 zu Bauernbaft Altitadt bcixcrford, ver- treten durch den Justizratb Lücken zu erford, klaut gegen ihren genannten (?bemann [in_bckanntcn Auf- enthalts, wegen böswiüiger Verlasiung mit dem Antraac auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zlzr mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die m_wttc Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bielefeld auf

„den 30.Janunr 1888, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, eincn bet dem gedachten Ge- richte zuiclaffcnen Anwalt zu bestellen.

Zum werke der öffentlichen Zustellung wird dieser

“Aussug der Klage bekannt gemacht.

_ Schalk,

Gerichtsschrcibcr des Königlichen Landgerichts. [42829] Oeffentliche untauug.

Die Grundbesiver Cbtkiitian und Elisabctln ge- borne Leinweber, Voalcr'scven Eheleute, zu .Henoo Ökkcü' vertreten durch dcn Iustiz-Ratb Mac! in

a en,

(: cn geLen die Erben der Altsiverwittwe Elisa- beth einwe er, geborne Wa ner, von da[elbét, zu denen auch die Losfrau Hein ettc Kurcpkat, ac orne Bienert, in Budcningken gehört,

wegen 300 .“ und Zinsen mit dem Antrag:: die Beklagte zu verurtbcilm, an uerkennen, da auf dem Nachlasse der A1 serwitnve C ristixie Leinweber gebome Wagntr, von Omskijcbken, cine Schuld an die klägerixcbe

an von 311) .“ nebst 5% Zinsen eit zu ellter Klage haftet, Zahlung des Betra-

v. a. «. 7011 611anan kapieren.

ges aus dem Nacblaffe zu bewiuiaen und nach erfolgter Tbetlung bis zur Höhe des auf jeden der Mitrrben gelangten Nachlasses und nach Verbaltmf; der (Erbparteien eines jeden drr Beklagten Zahlung des Betrages zu leisten und die antbeilmäßigen Kosten des Rechtsstreits zu tragen, und laden die Beklagte Losfxau Heinriette Kurepkat, gedorne Biener1, im Beistaxide ihres Ebe- mannes LOHMann Kurepkat zur mündlichen Verband- lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amts- gericht zu Piükallen auf den 14. Dezember 1882, Vormittags 10 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dreier Außzug der Klage bekannt gemacht. PiUkallcn, den 21. September 1882.

Kluge, Gericht§schreiber des Königlichen AmtsZericbis.

[43007] Aufgebot.

Dre Gasthoisbcfißrrin Johanne CHristiane, Verw. Klemm, geb". Glinz, von Hohenmölsen, Hat das Auf- gebot des fur Karl Friedrich Glinz in Lindnaundorf 131.111 der Sparkasse zu Markranstädt angesteÜtcn Einlaqebucbs Nr. 2747 „mit ciner Einlage von 121032 „14 au§1ch1irßlicb der Zinsen für das lau- fende Jahr beantragt. Der Jnöaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf

den 4. Dezember 1882, Vormittags 11 Uhr,

vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- aedotsiermine seine Rechte anzumelden und die Ur- kunde vvrzulegen, widrigenfakls die Kraftloserklä- runa der Urkunde erfolgen wird. i“

Markranstädt, den 4. Oktober 1882.

Königliches Amtsgericht. 1)r. Nodig.

q-c) . [09-62] kroolumu.

Dxr am_ 2. Mai 1823 verstorbene Pensionär Daniel Christimi Jarchow von hier und dessen am 23. Sept. 1823 verstorbene EHefrau Christine Mag- dalene Dorothea Jarchow, geb. Heise, haben unter dem 13. April 1813 ein gegenseitiges Testament ge- macht und bat Ersterer bestimmt, indem er seiner jüngsikn Schirrster Elisabeth Jarchow ein Prälegat Von 100 Thlr. 11. 2/3 aussetzt, daß die nach dem Ableben seiner Ehefrau noch vorhandene Substanz seines Vermögens seinen Jntestatcrbrn, [eine Ehe- frau aber die Anordnung getroffen, daß der nach dem Ableben ihres Ehemannes noch vorhandene Theil ihrks Nachlasses ibrcr Schwestertochtcr Amalie Sophie Christine Catharina Michaelsen zufallen soile. Beide Ehegatten besteÜtcn in dem Testamente den derzeitigen Adyokaten Schlüter zu Sternberg, späteren Hofrath Burgermeistcr Schlüter zu Crivitz, welcher im Jahre 1851 verstorben ist, zum Exscutor tegßumsnci.

Ngch dem Abieben bcider Ehkaatten strengie dcr Peniwnär Muffäus_3u Boizknburg einen Prozeß gegen die Jarchow'icben Erben wegen Erfüliung cines CcsfionZvertraqes bei dem früheren hiesigen Großherzoglichen Stadtgericht? an und erwirkte wider den _Sxßautor testamenti bsi der früheren Großherzoglichen Justiz-Kanzkci zu SchMrin unter dcm 24. Januar 18:27 cm Jubibitorium dahin, dcn Nachlaß dcr Jarchow's§ben Eheleute anderen Erben nicht ausiukrbren, Dieser Prozeß ruht unbccndct seit dcm Jabra 1831. Rückfickytlicb der Erben der Ehefrau des Jarchow wurde in cinrm demnächst von dem Hofrath Schünemann zu Rostock erhobenen, dann von dem Advokatcxt Besclin daselbst, als actor communis im Debithen dcs verstorbenen Amts- registratdrs “Zcbüncmann in Rübn, fortgescßicn Rechtsstreits wider den Hofrath Sci.“!ütcr in Criviß, als Executor tßstamevti dcr Iarrbow'scrcn Eheleute, wogen Aufbrbimg eines Inbibitorii, daI nbibito- rium unter dem 20. Srpt. 1837 relar rt, und scheinen, soweit sicb solches [*ci dcr Unvollständiakcit der Akten bc:_1rtbcilcn_läßt, die Erben dcr Ehefrau von der Music volistandig abgefunden zu sein.

In dem ro: dem früheren Großbcrzoglickpcn Stadtgcricbtc liicrselbst zum Zwecke der Ermittelung dcr Iarrbow'sckxcn Erben am 16. Dez. 1823 stattge- babtcn Anmeldctermin bat der Inspektor Jarchow aus Mecklenburg für fich, [cine Geschwister und resp. seine Grscbwisierkinder, nämlich:

1) den Inspektor Jarchow zu Dolgcn,

2) die rcrwittwctc Scifcnsxedcrftau Hinz, geb.

Jarchow, zu Güstryw,

3) die nnl'cgcbcxic (?liiabctb Jarchow zu Güstrow, 4) die Kinder 1cincr verstorbener! Schwester, vcr-

cbclicbten Brausewald, zu Güstrow,

5) die Kinder des rcrscbollenrn cbcmalixicn Pächterö Johann Pieronimus Jarchow zu Garliy (?), Ansprüche an den Nachlaß des Erblassers _cltend gemacht. Die Regulirung dcs Nacblaics i! aber wegen der anbängiaen Pro effe btkbkk auf sicb be- ruhen geblieben. Um die affe, welcbe negcnwärtia ctwa 4500 .“. kcträgt. endlich zur Vertheilung zu bringen, werden alle Dicjeni en welcbe Rechte und Ansprüche an die Masse zu siocxéen verrneinen, bier-

kurch aufsxcfordert, spätestens in dem hiermit auf M moatl), den 21. Helmut: 1888,

_ Vormitia s 0 Uhr,

keiiimmtcn Termine sol e Rechte und Ans rücbe

rechts enüglicb geltend u machen, und soll mt den

sick) cidcnden und ge örig Legitimirenden über die

zur endlichcn Regulirung des Nachlasses ferner zu

tbuenden Schritte alodann Verhandlung gcpfiogen

jvekdcn.

18Fernkurs 1a Meckl.-Schwerin, den 4, August

Großbemgliches Anus gericht. L a n g f e l d 1.

[42987] Gemeinheitsweilnugksaäje._ Sachen, betreffend die Ereialtbcilung ker ämmtlicben Gemeinheiten vor den Dtlschaftm Gr. ackenstcdt, Stelle, Eggese, Lehmkuhl und Siek, Amts Fteudenbexé, ist zur förmlkden Eröffnung des Tbeilungkplans crmin auf

6. 7. 8. ?baaret-Qu-sigsa. ck 111 cler 1361-8611- 9. kaujljsu-Uaobriobßsu. beilage. “3

Dienstag, den 14. November 1882, und so weit wie nötbig die folgenden Tage, _ Mor eus 10 Uhr,

im Slubrmannscven irtbshause zu Er. Macken- stedt anberciumt, wvzu die unbekannten Pfandgläubi- ger und dirjenigen dritten Personen, welchen als (HUM, Dienst„ Erbenzins- und Lehnsherren, als Lehns- und Fidetcommißfolger, oder aus sonstigem Grunde eme Einwirkung in Beziehung auf Aus- führung derTbei'lung zusteht, hiermit geladen werden.

Ferner wrrd hiermit zur Anmeldung etwaigcr un- bekannt gebliebener An- oder Widsrsprüche bczügiicb der erst pack) Erlaß drr Ediftalladung vom 16. Juli 1867 mtr txis Verfahren gezogenen Gcmainbeits- parzellen .Riede und schwarze Schlatt vor LsHm- kubl und Prwatwädr der beiderx [. «. Moorhöfc zu Siek“ im gedachten Termine aiisgriordsrt.

Freudenberg und Bassum, den 7. Okwkcr1882.

Die Theilungs-Kommisston, v. Korff. H. Michaal.

[43014] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtbeil Vom 27. d. Mis. sind in Folge Aufgehots die über die Posten:

a.. Abtheilung 111. Nr. 4 auf Nr. 39 SÖim- merau, Von 200 Th1r. Erbgelder dsr Ge- schwister NitsÖkE,

11.5.7150)?in 111. Nr. 5 auf Nr. 1. Paulwixz über 42 Thlr. 26 Sgr. 6 Pf. für Rechts- anwalt Rbau,

. Abthrilung 111. Nr. 12 auf Nr. 10 K[cin- Totxckxn von 560 Thlr. Kaufgeld fiir die Freiin v. Reisewitz

gebildeien Hypothekeninstrumcnt: für kraftkos er- kkärt Worden. Trebnitz, den 28. September 1882. Königliches Amtsgericht. 1.

[43016] Im Namen des Königß!

Auf den Antrag der Wittwc des Johannes Manz, Barbara Elisabeth, geb. Brenzel, zu Oberaula er- kennt das Königliche Amtßgericht zu Oberaula durch den unterzeichneten Richter für Recht:

Die Löschung des auf dem Grundc'igentßum der Antragstellerin haftenden Pfandrechts

Von 277 Thaler Ansatziumme smd noch 12 Thaler an David WaUach's Wittire xu Oberaula zu zahlen laut Vertrag vom 20. März 1820 wird Verfügt. Oberaula, am 13. Sepiemdcr 1882. Königliches Athericht. Kulenkam 1). [43012] Verkündet am 19 September 1882. Heyn, Y_ktuar, als Gerichis1chreiber. Im Namen des Königd!

Auf den Antrag des äusler Franz Sasa zu Tscherbenei erkennt das öniglicbe AmtheriOt zu Lewin durch den Amtsriizter Schlawe für Recht:

Die Hypotheken-Urkunde Über 130 Thlr. Daricbn nebst fünf Prozent Zinsei, eingetragen fiir die Ge- schwister Valeska, CleMcntinc und Benjamin Hacbncl zu Lewin in Abtheilung 111. Nr. 1 des Grundbuch- blaites Tscherbcnei Nr. 258 zufolge Vcrfiigung vom 16,Novcmber1860, bcstchend aus der Schuldurkimda vom 7. Novcmber 1860, dem Eintragungsvcrmcrk vom 17. November 1860 und dem Hypothekcnduch- auszuge vom 16. Nochber 1860 wird für kraitlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsteller auferlegt.

Schlawe. [43017] Im Namen des KönigS! _

Auf Antrag des Kolons Johann Heinrich Schlager zu Dünne Nr. 28 erkennt das Königlich; Amts- gericht zu Bünde durch den Amtsrichter Gojack

für Recht: _ Die Catbarine Marie Schlager und dcrcn elwaige Rechtsnachfolger werden mit ihrcn Ansprüchen an den im Grundbuch von Dimnc Band 1. Blatt 207 Abtheilung 111. Nr. 5 eingetragenen Brautscbat) von 125 Tbalcrn außgescvloffen; die Kosten wxrden dem Antrag- steller zur Last gcjcßt. _ Verkündet am 28. September 1882. * [42826]

In Sacbcn, betreffend das Aufgebot des früheren onna. mec]. Otto von Mocuxr vom, Rittergute Sckxlüffclbura, Zwecks Tocherklarurig, wird m_Folge Zurücknahme des Anfrage:) der Ausgebdtstcrmm _am 18. Oktober 1883 aufgehoben iind dic qffcnilicbc Ladung des Gcnannten und seiner etwamcn mz- bekannten Erben und Rechtsnachfolger vom 11. von- gen Monats hierdurch zurückgenommen.

Petershagen i./Westf_alen, den 4. Oktober 1882.

Königlich PreußiZech Amtögertwt. gez. Ho fmann.

[35219] Bekanntmaämug. In Sachen ' _ SÜWab-uber, Samuel. Kaufmann ",' Munchen, vertreten durch den 1. Rechtsanwalt Ktlp bier,

ge en Reiser, Kaspar, obne LJewcrbe, von der Hub bei Immenstadt, landeöabwesxnd, _ wegen Hypo: ekberemigung bier Aufgebot einer HWotbe betreffend, hat das Kgl. bayer. Amtsgericht Memmiuncn unterm Heutigen nachstehendes

Aufgebot erlassen:

1. Im vaotbekenbucbe für Fellbeim Band _1. Seite 41 Nr. 2 ist auf dem Anwesen Ho. Nr. 1.5 des Samuel Schwabacher, früher Handelsmann m Fenbeim, nun Kaufmann in München, eine Kaution in folgender Weise eingetragen: _

Der anefiver Salomon Gerstl: bat fur einen von Konrad Reiser aus Rottung an ihn ceditten Erbtbeil im Betrag: von 6531. aus dem Vermögen m Kaspar Rei er von der „bvb bei mmmstadt Kaution be teilt.

Auf Antrag des nwejmsbesisers werden Die-

jenigen, Welche auf diese Kaution Anspruch in haben glauben, zur Anmeldung innerhalb sechs Monaten und zwar spätestens im Aufgebotstermine biemit unier dem Rechtßnachtbcile öffentlich aufgefordert. das; im Falle der Unterlassung der Anmeldung obiges Recht für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht würde.

11. Der Aufgebotétermin wird am

Freitag, den 9. Mär:. 1883, Vormittags 84 Uhr, im Sitzungszimmer Nr. 15 des gedachten Gerichts abgehalten.

Zn Anwendung der §§. 824, 827 der R. E. P. O., § 82 des Hypotbrkengesekcs in dcr Fassuna des Art. 123 Abs. 3 des Ausf. GesetZes zur R. E. P. O. und K. O. vom 23. Februar 1879.

Yiemmingen, den 1. August 1882.

GerickytsschreiberciPdrs Kgl. Amtsgerichts. reu.

[42838] , Bekanntmackmng.

Auf drr, auf die früheren Immobilien des Ham- mersckymieds Joseph Kleincmeycr auf der (Eppen- bauser Heide 1701. 117. M01. 142 Grundbuch von Hagen rubr. 111. Nr. 2 aus der Urkunde vom 30. _Januar 1855 für die Gebrüder Hermann und Moies Ostrvald zu Hagen eingetragene Forderung o.ä 48 Thlr. 2 Sgr. 6 Pf. sind in der Kleinemeyer- schkn Subbastationsiacbe 144 „14 25 „3 zur Hebung gekomnxßn und deponirt. _ Nach erfolgtem Auf- aedote 111: das Hypothekendoknment für kraftlos er- Flart 11111) [ind aUe unbkkanntrn Interessenten mit ihren Ansprachen an die Spezialmaffe präkludirt.

Hagen, den 29. September 1882,

Königliches Amthericht.

[42831 Bekanntmaämug.

In acben de? Kaufmanns (Georg Stöcke zu WiSenHausen, Klagers gegen die Wittnw des Kuno von Vodenhausen, geborene Schlemm, Von hier um bekannt abwesend, Brklagte chrn Forderung, hat der Kläqer beantragt, die Bckiagte zur Zahiung yon 12 ck6- 73 H Restkaufgeld zu verurtheilen, auch das Urtbci1 für vorlaufig vollstreckbar zu erkkären und dieselbe vor [)ißfiges Amtßgcricht zur mündkichm Verhandlung geladen..

Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf den 4. szembcr d. I., Vormittags 10 Uhr, hierher bestimmt.

Zum Zivecke der bewilligten öffentlichen Zustel- [una wird dicse Verfügung Hiermit bekannt gemacht.

Witzenhausen, am 2. Oktober 1882.

Der Gerichts1chreiber des Königlichen Amthcrichts, Abtheil. 11. Giesse.

[42836] K. Württ. Amtsgericht Blaubeuren.

Auf Antrag des Bauern Joseph Walter und der Wittwe des (Gallus Merkle,_Beide von Hrrrlingen, wurde drr von Joseph Nagele, Tagelöhner von Herr1inaen nach dem dortigen Unterpfandsbuch Band 117. Blatt 181 am 29. April „1851 dem Weber Johann, Gcorg _Schallcr von Klingenstrin für ein verzinslikbes Kapital'don 400 F1. ausgestellte Pfandscbein, wclcber vermißt wird, durch amts- gericbilicbcs AuL-schluß-Urthcil vom 23. Scpicmber

1882 für kraftlos erklärt. Den 4. Oktober 1882. Gerichtsscbrkiber: S o m m e r.

[42997] Bekanntmachung.

Das Aufgcbot vyn Prioritäts-Obligationcn dcr Oberskblcfiscbcn Eiienbabn-Gcscllscbaft vom 21. Juni 1882 ist bezüglich der Obligation bin. 1). Nr. 11 187 erledigt.

Breslau, den 30. Sepicmbcr 1882.

Königliches Amtsgericht. Beglaubigt: thniy, Gcrict'tkscbrcibcr. [429981 Bekanntmaämng.

In Sackocn. bctreffcnd das Anfgcbot der Lehrer Krause'itben Spezialmaffe von 320,54 „44 aus der Subhaftation des Grundstücks Gr.J?chdaggen Nr. 2, ist durch Urticil vom 20. September cr. dahin cr- kannt, daß alle unbekannten Inicreffentxn mit ihren Ansprüchen auf die Spezialmasic ayszu1chließcm

Mehlauken. den 4- Oktober 1882.

Königliches Amtsgericht.

[42995] ' Nr. 12 046. Gr. Amtsgericht Viüingcn lat unterm Heutigen beicbloffen: _ IOLann Wei er, Schncikcr, ron Schabenbauyen bat ich vor änger ald 30 Jahrenxon seinem Heimatbéort entfernt, obne „daß er einen Bevoll- mächtigten hinterließ oder im 20 Jahren Nachricht von [:ck gab. Derielbe wird deshalb aufgefordert, innerhalb Jahresfrist seinen Aufenthaltsort an uzei en, _tndem er sonst für verschollen erklärt und i n Termo en gc en Sieber- beitoleistunß den nächsten erbbcreckxt gien crwandten in fütsorgltchen Befiy gegeben wurde. Villingen, den 3. Oktokxcr 1.882. Die Gerichtsicbreiberci. Huber.

42991 [ Nr. 27 808. Das Großb. Lanchricbt bier -- Straf- kammer 1. - erließ unterm 2 . v. Mis. folgenden QUARK:

Pad im Deutschen che befindlläe Oer-

mögn des stefan dunn von Nuk

rbveikd gemäß 5. 332 der St. P. O. nit Dessau

eat. ibn , den 6. Oktober 1882. In ck Der Ge. Staatsanwalt. Krauß.