Dasbgvon Rauzhaupterklärtefichmit_der Ausdeh- nung des Polizeißmfmbts aus du lmke Rhein- usa und auch mit der des Straf- mcxiummk einvetslanden. Dagegen kette er mehrere Bedenken über die jehthu schaffende Dualität des Beschwerde- weges in polizeilichen trafvekügungen. Wenn von mehrexen
ersonen fick) die eine an diese, die andere an kene chwerdeinftan wenden müßte, dann könnte in derse ben in vers ' venem Sinne erkannt werden; damit würde man geradezu Rechtsunficherheit schaffen. Er bean- trage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommisfion von 14 Mitgliedern. Der Abg. Dr. Hänel fand in der Vorlage eine. große prinzipielle Tragweite , einen Bruch mit dem bisher herrschenden Grundsaß, daß |rafrecht- liche Entscheidungen vor den Strafrichter gehörten. Der Abg. von Rauchhaupt habe die bedenklichen Punkte der Vorlage noch sehr schonend behandelt. Der annd für die Errichtung der Verwaltungsinsianz sei em sehr be- schämender, nämlich die Höhe der Gerichtskoslet); außerdem seien die Befugnisse der Beschwerdeinstanzen mehr klar be- stimmt. Er stimme deshalb für den Aytrag Rauchhaupt. Auch der Abg. von Meyer-Arnswalde erklaxte_ s1ch_fUr em_e__Kom- mission von 14 Mitgliedern. Er mißbtlltge dre Qualrtat der Reétswege; man müsse sich für eines oder das andere ent- e den. sch Der Abg. Zelle stimmte den Bedepken wegen_Erhöhung des Strafmaximums bei. Die Nachthx1le des Dual16mushabe der Minister von Puttkamer schon be1 der Verwaltyngsgesxß- gebung anerkannt; ein solcher Uebelstand _ dürfe mcht weiter aUSgedehnt werden. Der e1gentl1che Rechts- weg, der an: die Gerichte gehende, werde wegen d_er hohen Kosten nur noch den Bem1ttelten zgstchen. Um dte- sen'Uebelstand zu beseitigen, mög_e fich dßr Justtz-Minister an den Bundeöra1h wenden. Wegen meler EmzelnheUen d_e_r Vorlage wünsche er die Ueberweisung an eine Kommnfion von 21 Mitgliedern. .
Der Iustiz-Minister Vr. Friedberg trat der_ Behauptung des Abg.1)r.Hänelentgegen, daß die hohen (Hertchtskosten dte Einrichtnng des neuen Jnstanzenweges veranlaßt hqbe. Dies sei vielmehr geschehen, weil bisher die Kosten m kemem Verhältniß zur Strafe ständen. Die weitere Behauptung desselben Abgeordneten, daß Strafsachen vor den Strafrichter gehörten, sei richtig, aber dergleichen kleine Uebertretungen rechne man nicht zu den Strafsachen. Die Einführ_ung dez: vor- liegenden Bestimmungen würde, wenn _auch n1cht __bet dem
uristen, so doch bei dem größten The1l der Beyo1kerung eifall finden. Die Qualität des Jnstanzenzuges set tm In- “teresse des Publikums geschaffen worden. __
Der Abg. Hansen theilte die Bedenken des Abg. Dr. Hanel nicht und schloß sich ebenso wie der leßte Nedner,Abg. Spahn, der Ueberweisung an eine Kommisfion an. _Nachdem _dann der Abg. von Rauchhaupt seinen Antrag auf eme Komm1sfi0_n von 14 Mitgliedern zurückgezogen hatte, rxahm das Haus tue Ueberweisung der Vorlage an eine Kommtsston von 21 Mit- gliedern einstimmig an. _ _ _
Der Präsident verlas sodann em Schreiben des thsters des Innern, in dem er bat, seinen Etat von der Tagxsory- nun abzuseßext, „da er Wust!) Sr. Majestät slch m dte dur Ueberschwdnmung „ e end begebe.
ieraüf veklas der Regierungs ommi ar, Unte'rStaats- sekret r Herrfurth eine vom Regierungß-Präfidenten von Cöln an den Minister des Innern eingegangene Depesche: Jn verflossener Nacht sind die Rheindeiche bei Wtehl und Wor- ringen gebrochen und in Folge dessen Ueberschwxmmungen der nahe gelegenen Dörfer und Flurep emaetreten. Unglücksfälle bisher nicht gemeldet.“ Ein zwe1tes Telxgramm des Ober-Präfidenten der Rheinrrovinz an _den Mimster der öffentlichen Arbeiten melde, daß der Rvem bei C0ble_nz um 50 cm gefallen sei , Wind und Wetter aufgehört Lade und so die größte Gefahr vorüber sei. _- Das Haus rat hierauf in die Berathung des leßten Thctls der Tages- ordnung, des Etats der Bauverwaltung, eine erledjgte dcmelhen nach unbedeutender Debatte und verwws emzelne T1xel (Kap. 65, 13-18), welche sächliche Ausgaben, namentltxh Unterhaltungskosten enthalten, zur näheren Prüfung 1111 dre Budgetkommisston. Schluß der Sisung 13/5 Uhr. Nachste Sisung Donnerstag 11 Uhr. (Etat der Iusluverwaltung.)
- Mittelst Anerböchster Kabinetwrdre vom 16. 0.811. ist bestimmt worden, daß das 2. Bataillon 2. Mhenn- schen Infanterie-Regiments Nr. 28 am 1. Aprtl 1883 von Diez nach Bonn zu verlegen ist.
- Nach Mittheilungen aus Italien ist von her Yräfektur zu Teramo für den 5. Dezember d._J. c11_1e ubmission aus die Lieferung von Weichen 1ür dte Eisenbahnstrecke Teramo-Giulianooazum Taxwerthe von 41835 Lire ausgeschrieben worden.
Ueber die speziellen Bedingungen 12 das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.
- Der Disziplinarbof für nichtricbterliche Beamte trat heute zu einer Sisung zusammen.
- Der Bwollmächtigte zum Vundenath, Senaxor der freine_1_1_ Hansestadt Bremen, Vr. Meier, ist von 01er ab: ge .
Hessen. DarmstadL, 27. November. (Köln. Zig.) Die ute er usammengetketenc Kommiifion zur Prüfung der ge inst lich der Ueberbütdung der Schüler an den 1) heren Lc ranjtalten beschloß nach mehr als drei- ündiger Generalde te saß cinstimmig, daß die Ueberbür- 11 im Allgemeinen zu bejahen und veohalb (morgen) in die pezlaldistusüon einzutreten sei.
Main], 28. November. (22. T. B.) Anläßlich des dureh die Ueberschwemmung hervorgerufenen Noth: stande] ?iclten die Stadtverordneten heute eine außerordent Taxe Sisuna ab und bewilligten zur Linderung der Row vorläufm 10000 .“ außer dem vorhandenen Fondo von 18000 .“ Unterhalb der Stadt isi det Bahndamm ge- brochen und bindmw momentan ein Sinken des Wassers veranlaßt. Pionier! de! en dcn Berke unterhalten. Sämmt- [khr Posten sind ausge ichen. Na Ungetbrüet, Geisen-
aet- und Laubenheim wo Bahnanschlüffe vorhanden sind, nd Landposten eingeeru worden.
Pen, 28. November. (W. t B.)
Die zm "1 dem Präsidenten des Unterhaus“ Peedy und dem dneten Loitsy, welcbe: Mbyte!) : von dem Präfidmtmin det mms WW. 0. gethan:
Neu 11 belei lte, durch die Erklärung des “ ei, dJß das sah mMth keine Beleidigung ZIT; y's involvire u eine Herausforderung daher grundlos ei, beigelegt worden. * Belgien. Brüssel, 28. November. (W. T. B.) Die Repräsentantenkammer hat den Gesehentwurf, nach welchem Pre ßprozess e an die S_chwurgenchte ver- wiesen werden sonen, mit 56 gegen 26 Sümmen abgelehnt.
Großbritannien und land. London, 28. No- vember. (W. T. B.) In der eutigen Unterhausstßuztg erwiderte der Premier Glad one auf die _?nterpellatwn Stanley's wegen der Kosten kur den _egyptt chen Felix!- zug: außer dem bereits bewi 1 ten Knegsttedit würden dte Kriegskosten bis zum 1. Oktober“ 1: dte Armee und die Flotte vorauss1chtlich 1 060 000 Pfd. Sterl. betragen, so daß England biszum ]. Oktober im Ganzen 3360 000 Pfd. Sterl. _zu tragen habe. Die wirklichen Kosten für das mdtsche Kontmgent be- trügen nur 1 140 000 Pfd. Sterl., währepd der Vyranschlag dieselben auf 1 880 000 Pfd. Sterl. bezxfferxe. Dte Kosten vom 1. Oktober ab würden vorausstchtluh ganz oder wenjgstens fast ganz von Egypten getragen werde_n. Dxr Unter-Staatssekretär Dilke antwortete choh Brtgbt: _dte Regierung wünsche sehr die vollständige Frethezt der S _chlf- fahrt und des Handels auf allen großen leffen Afmkas. Die Frage werde gegenwärtig auf das Sorgfalngste erwogen. -- Gibs on erbat und erhielt die Erlauhmß, hte Vertagung des Hauses zu beantragen, um darauf hmzuweffen, daß -dte Anstellung von gerichtlichen Taxatoren unter de_r irischen Landakte eine Verleßung der Landakte_ set. Gibson tadelte dieses Verfahren _an _das Hefttgste. Der Premier Gladstone erwiderte: dW Nemerung habe die Gerichtstaxatoren angestellt, weil die Landkommßsfton der Ansicht gewesen sei, daß die Entscheidung _über_ dle Gesuche dadurch werde beschleunigt werden, mzd daß ste_h dre Berufungs- fälle vermindern würden. Das sei mdeß weht der Fall ge- wesen, und die Regierung habe daher 0611 Versuch aufgcgeben und beschlossen, die Zahl der Hülfskommffsamen zu verdoppeln;
fie hoffe dadurch die schleunigste Erledigung der Gesuche her- '
beizuführen. Der Antrag Gibsons wurkze nack) 51/2 stüydiger Debatte ohne Abstimmung abgelehnt hterauf aber 016 Be- rathung der GeschäftSordnung fortgesetzt; _
- 29. November. (W. T. B.) Bex der_ gestrmen Wahl eines Varlamentsdeputirten für dte Uniyersttät Cambridge siegte der konservative Kandidat 9101162: über den liberalen Kandidaten Stuart mit einer Majorttät von 2190 Stimmen. _ __ _
Dublin, 28. November. (W.T.B.) Der V1zekon1g hat eine Proklamation erlassen, welche für St_adt und Grafschaft Dublin den Artikel des Geseßes über d1e Un_ter_- drückung von Verbrechen in Kraft seht, wonach die Poltzet- agenten befugt sind, alXe Personen zu verhaften, dre der Ausübung ungeseßlicher Handlungen verdächtig find und zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgayg auf den öffentlichen Straßen angetroffen werden. Für dte Entdeckung der Mörder Fields ist von den Behörden eine Belohnung von 5000 Pfd. Sterl. ausseseßt worden.
Frankreich. VarW 28. November. (W. T. B.) Heute
Vomizittag fand ein Mi . _ 'e7r r at 1) st 1, in welchem die Mittel,. um dje Ausführungdes vo'n B r a zza ah :schlossenen Vert ra ges“
zu üchern, berathen wurden. Es soll eine Expedition ohne militärischen Charakter unter der Leitun Brazza's entsendet werden, um das Congoland in kommerzie er xmd wissenschaft- licher Hinsicht zu erforschen, und außerdem em Handelsqgent für das Congoland ernannt werden_. Der Mimsterraty be- schäftigte sich ferner mit der egyvttschen Frage und be- rieth die von England für die Eventualität der_Aufhebung der europäischen Kontrole angebotenen Kompensatwnen. So- dann gelangten auch die Verhandlungen mit den madaqassischen Gesandten zur Berathung. Die Regie: ru11_g_ ift entschlossen, der franzöfischen Fahne Achtung zu ver-
en. scha Der S enat beschloß, die Wahlen lebenslänglicher Senatoren an Stelle Pothuau's und Larcy's am 7. Dezember vorzunehmen, und genehmigte sodann den von Brazza ab- geschlossenen Vertrag. Der_erstattcte Bericht konstatxrtc den friedlichen Charakter der Expedition Brazza's. _
Die Deputirtenkammer berieth heute das Marme- budget. Der Marine-Minister hob im Laufe der De_batte hervor, daß der Bau von Kriegsschiffen lebhaft betr1eben werde, und gab einige technische Aufklärungcn über die Panzer- schiffe. Gegenwärtig befänden sicb 52 Schiffe im Bau, von denen 29 auf Privatwersteu gebaut würden. Das langsame Fortschreiten der Arbenen habe seinen Grund in den verschie- denen Modifikationen hinsichtlich der Konstruktion der Ge- 1111052. Der Minisicr theilte mit, er erwarte noch den Bericht der Kommisfion zur Verathung von Vcrbefserun en im Ma- rinediensie. Den Vorwurf, daß er gegen die Ein übrung von Reformen sei, müsse er zurüäweiscn. Mehrere Kapitel des Marinebudqcts wurden angenommen.
Den Abendzeitungen zufolge ist der Zustand (Jam: bet ta's zufriedenßellenv und jede Befürchtung einer Kompli- kation geschmunden.
Spanien. (W. T. V.) Nach einem Telegramm dcs „Tcmo“ 0110 Madrid haben in Barcelona, Tarragona nnd Sevilla weitere Verhaftungen von Sozialinen stattgefunden.
Türkei. Konstantinopel, 29. November. (W.T.V.) Dcr Marschall Fuad Pascha, dcr Adjutant des Sultans, Mehmet Pascha, und der General der betittcncn Leibwache des Sultan! det Oberst desselben Corn, sowie der Mufti von Taschlldscba mdin der verJangmen Woche unter der An: schuldinunq einer Ver chwdrung verhaftet worden. -- Der ehemalige Großscbcrii oon Mekka und der Kom: miffar des Sultans, Levi Effendi, smd am" der Reise hierher in Suez eingetroffen. - Nachdem die Mächte den Vorschlag der Pforte, Kommissare zur endgüttigen Festsiellung der monteneqrinischen Grenze zu entsenden, nunmehr an-
mommen haben, wird sich der türkische Kommissar Bedri Im nächsten Freitag nach Skutari begeben.
Kuhlen. Bukaresl, 28. November. Die Kammern nahmen heute die Wahl 1 : Vureaux für die Dauer der gewöhnlichen Sesswn vor. Senat wählte mit 38 gegen 1 Stimme Gbita wieder zum Ptäüdenten. Die Kommt mi im die Wahl Rosclti'o, der mit 62 Stimmen
wieder um ten gewählt wurde. Bei dtrWaU waren 14 wei baegeden worden.
(W. T. B.)
Simm! tel 0 . - (W. T. .) Nach den von msqiedcnm 10th ge-
[» ie M' l s R | ! de ! ' 1.222 "18.821? "QYWÜÉ «TsosMn'Ym .?.“T'oooxfeTnT
Anhänger festgenommen- In RUfiscbuk berrs große Auf: regung.
Afrika. Egypten. Kairo, 28. November. (WAV,) Dem Vernehmen nach hat Lord Dufferin auf Grupd eines von Bilson erstatteten Berichtsybeschloffen, die egypnsche Ne- gierung zur Einstellung d'er Hauptanklage gegen Arabi wegen _ der Brandstiftungen und _Maffakres in Alexandrien aufzufordern. Der egyptlsche Mxmsterrath hat sich bereits heute mit der Angelegenheit beschßfngt, aber noch keine Entschließung gefaßt. Man glaubt mheß, daß die egyptische Regierung dem Antra e Lory Dufferms zustimmen werde und daß die bezüglicbe erständtgung schon_m einigen Tagen zu erwarten sei. Die Untersuchungßkommrsfion fährt inzwischen mit den Informationen an den Vertheidiger
Broadley fort; die Prozeßverhandlung soll am 7. k. M. ihren Anfang nehmen.
Zeitungößimmen.
In der „Deutschxn volkswirthschaftlichen Correspondenz“ lesen tmr: Der Geschäftsbericht des WestfälisÖen Drahtindustrievereins in Hamm konstatirt, daß der Verein im verflossenen Geschäftsjahr in der Lage War, seine Werke in Hamm vol! zu hescbäfttzen. Die vom errn Reichskanzler ins Leben gerufene Zollpoltttk hat nach der An. cbt der Direktion die gewerbliche Thätigkeit mit neuem_ Vertrauen belebt. Die Befürchtungen,. da durch den Rohetsenzoll die en lische Konkurrenz aUSJescblo en und das Roheisen Wesent- [ÜL vertbeuert Werden würde, baben_ fich nixbt _bestätigt und so glaubt die Direktion heute rUckbaltlos fur d1e neue ollpolitik Partei ergreifen zu sollen. Daß der stettge Ybsaß und die altung der Preise, beides eine olge der neuerx Polttik, auch den rbeitern zu Gute gekommen ist, cWeist die Stetgerunq des Lohn- konws von 1652 768 5111 auf 1 756 451 «15. und die Erhöhun? des jährlichen Durchschnittslohnes von 908 auf 944 .“, bei gleichze tiger Vermehrung des. Arbeiterstandes. Die Werke haben noch Aufträge für 5 Monate, und da die gute Ernte dieses Jahres sicher noch eine Steigerung des Bedarfs veranlassen dürfte, so ist auf eine weitere günstige Entwickelung der Geschäftslage zu rechnen.
_»- Die „Neue Westfälische VolkSzeitung“ äußert sich zur Kanalvorlage wie folgt:
Seitdem Regierung und Volksvertretung mit dem System des unbedingten Gebenlaffens gebrochen haben,_ und es als ihre Pflicht erkannt haben, unserer Industrie und Landnstrtscbaft zu helfen, seitdem der Staat durch die Einführung des S_taatScisenbahnsystems den Verkehr beherrscht, sehen wir ihn unablasfig, langsam _aber auch vorficbtig, in der bezeichneten Rich1ung Weiterarbeiten. Em bedeut- samer Schritt in dieser Beziehung ist die abermals dem neu ge- wählten Landtag unterbreitste Kanalvorlaqe, da durch fie endlich mit dem für Deutschland so nothndigen Kanalsystem ei_n Anfang ge- macht wird, und außerdem den überschüsstgen Krusten unserer Landbevölkerung, die is jc t zur Auswanderung getr_ieben wurden, Weil fie sub in ihrem Vatkr ande kein eigenes Hkim grunden konnten, Gelegenheit zum Errverb eignen Grund und Bodens aegeben wird. Freiljch, unsere Manäxesterorgane. anstatt ein solches Vorgehen der
egierung mit Freuden zu begrüßen, verderben im Verem mit ihren
reunden im Parlament, den bekannten VerweigerUngskritikern, der
egierung und dem Volke die Freude 011 der frischen retxenden That, indem sie dem Plan mit den kleinlichjten Nörgeleien m den Weg treten.
Nachdem alsdann daran erinnert mprden ist,daß einliberales Blatt während der letzten Se_sfion den Vorschlag gemqcht habe, man solle Einfach das Projekt „ohne besondere Feterlicbkeit begraben“, heißt es wmter:
Von ganz hervorragender Bedeutung, und das ist unseres Er- achtens einer der wichtigsten Punkte der Vorlage, ist der Kanal für die außaedcbntcn Hochmoore im mittleren EmSgebiete, die einen (He- sammtfläcbcninbalt von etwa 22 Quadratmeilcn haben, abgesehen von den daselbst ebenfalls vorherrschenden Haidcfiächen, die ebenfalls auf 22 Quadratmcilen veranschlagt werden können, so das; ca. 44 Qua- dratmeilcn, dic augenblicklich noch ertraalos, jedoch vollkommen kul- tnrfäbig find, hierdurch der Kultur erschlossen Werden würden .....
Es würde also dadurch möglicbscin, cinTerrain 1101144 Quadrat- mcilen der Kultur zu erschließen, dcn Strom unserer Auswanderer dorthin zu lenken und dem Staate friedlich im Wege der Kultur- arbeit eincn Gebietszuwachs ertraafäbiacn Landes zu sicbcrn. Und eine solche Vorlage wollen die .Herren Liberalen begraben!
- „Steins deutsche Correspondenz“ schreibt über die Vkrmehrung der Loose der preußtschcn StaatßLotterie:
Unsere Moralistcn zankcrx gewaltig, daß einc chmcbrung der preußischen Staats-Lottericloo1c geplant sei, aber fie !cbcincn nicht zu wissen, daß 3. B. in Berlin, wo das Spiclen in auswäriiaen Loosen so strenge verfolgt wird, nahezu in _jcdcr Straße ganze Affor- timents von auswärtigen Loosen zur Vcrfugun _steben. und auch ab- gcseyt werdcn, eben weil die Anzahl dcr preu ijcben Loose dem Be-
rbrcn darnach nicht zur älftc entspricht. Man hat mit Recht dcm Ziummcrn-Lotto in vers icdcncn Staaten ein Ende_ gemacbk, weil daffelbc allzu einladend war, armen Leuten wöchentltcb zweimal das Geld abzuncb111e11,und weil die (Thanccn gegen die Spuler vis! zu ungünstig waren, so daß es nur auf eine Ausbcutc dckselbcn abneseben schien. Bci ':cr preußischen Gewinnlottctic kann sicb über die Chancen Nic- mand beklagen, dcr Spielplan liegt offen zu Taac, und der Gevvinn dcs Staates ist ein relativ überaus mäßiger Aehnlicch ist bei der sächsischen, braunschweiaiscben und bambutaistbcn Lotterie der Fall, und 19 liegt doch wohl sehr nabe. das:, wenn die Anzahl der preußi- schen Loose viel zu knavv ist, die Spiellustigcn fich an die anderen Lotterien wcndcn, um dort ihr Glück zu versuchen. Damit leisten su jedoch an die anderm Staaten eine Abgabe. welxbe dcm ['em 1- 1chen Staate erhalten bleiben würde, wenn er fich zu einer Venue - ru ng seiner cinencn Loose entscblie 11 würde.
Man kann sub acacn das Sv elm in Lotterien noch so sebr in Wort und Schrift creifern, niemals wird man den Hana zu diesem Spiele rösten. RciÖc wie Atme wollen eben doch Etwas wagen, um dem Glück die Thür zu öffnen. und haben fie hierzu keine Ge- legenheit im Inlande, 10 suchen fie eben das Ausland auf. Man wende nicbt cin, daß Diejenigen, welcbe durchaus spielen wollen, fich ja bunkcttttlei Loose an der Börse kaufm können. '! cieben davon, da man bei [cracken Looscn eventuell ein Zamek Men evcnaltet lang au die EntiOcidnna warten muß stehen 0 : aut fundincn Loose be- reits so boa“. daß die Spieler bei denn Ankauf eine größere Prämie zahlen und ttiv. im Durch1chnimfaU-Gewinne einen größeren Bettag verlieren müücn, als die Gesammtbeit der Spieler in preußischer Klassenlottctic an den Staat verliert.
Frankreich. welam sein ablen-Lotto 14:91! vor lanqm Jahren ausge eben hat, geht in neu in Zeit tbenfall] mit dem Gedanken um. eine taatzlottctie nach Ati det rteußiicben einzutläptm; eine vor etwa fünf Jahren eingebrachte, daran ad1lelende Regimnanotia fand damals aus dem Grunde nicht d : Maxonätät, weil man Web - tbätigkcito- :( Lotterien keine staatlitbe Kon mn machen wollte. Diese Privanotntim kahm allerdin ] unmdlid um und Stoße- aesebaßm. Man hat viele. v1e'e M ["one-1 nn Unterstüvung abge- brannttt Städte übttpbwmmm 0171-11-11. oder zur Linderung der N01!) 236th nnmloser n backen Wintern 1c. auf-
ebtaÖt, man hat er an] den Emäanlffm Spitäler,
usern. Vibllotbeken. öffentliche unmta-leutbe Lehranstalten !(. aeiebasen. man hat für mondolosc Künstlet.D1ch1ct.Schausx-ie1n1c. großartige Lsvle und Unmsküvunakkasken da-lt mitbm, und nu
* [je der ftanzöfistben Lotterie ein Antrag zur Genehmigung der Aus-
ga e von 25 Millionen Loosen l 1 Francs vor. mit deren Rein- erträgniß man _in den 20 Arrondissements von Paris 20 Anstalten errichten will, 1_n welchen Arbeiter der Industrie und Landwirtbscbaft ihre Kinder erzteben- [affen und resp. daselbst in unentgeltliche Pension geben können. Der Munizipalrat!) von (Yaris hat dieses Gesuch nicht nur unter'kkußx, sondem auch große ebäude unentgeltlich zur Verfügung geste'1t fur den Siß der Administration dieser neuen In- stitute, zur_Unterbringung von Abendschulen, von Aussteüungs- und Konferenzsalen, welche dem gedachten Unternehmen zu Nußen kommen
oUen.
s Also während in_dem genannten Nachbarlande so Großes durch Lotterien geschaffen Wtrd, wo es 11!) gleich um 25 Miüionen Francs für eine einzige Lotterie__bande t, und wo jabraus jabrein 3 bis 4 Lotterieqnternebmungen f_ur verschiedene Zwecke die- Erlaubnis; zum Absaß threr Looxe ertbetlt wird, zankt man fick) hierzulande wegen einer klemen Erhohung der quSanzahl der preußischen Klassenlotterie. Wir find der Ansicht, daß mcbt nur diese Er öbung vorgenommen werden sollt? _sondern daß in allen deutschen Staaten Unternehmungen von Wobltbattgkeits- 2c.L_0ttcri_en nach französischem Muster sogar ge- fördert werden _onten. Die Betsteuer dazu zahlt Jedermann viel lieber, „„als direkte Bettxage zu den angestrebten Zwecken, und man Wende nickpt ein, daß d_1e .Spieliyutb“ _angefacht werde. Denn die Käufer solcher Loose mussen quetlen em halbes Iabr auf die Verkoosung warten. Man sokl_den Menschen Gelegenheit bieten, auch z. B. beim Vorübergehen an einem Tabaxkladen ein Scherf1ein für Wohltbätig- keitszwecke durch Loosankauf betzusteuern; und er legt. dort seinen Bei- trag um so lieber meder, wenn er _zugleich die Möglichkeit fiebt, daß ihm derselbe durch einen Treffer vrel tausendfach wieder zurückgegeben Werden könnxe. Wenn Sptelsuxbt und Wohltbätigkcitssinn fich paaren wollen, gewmnt die Sache eme ganz andere“ Bedeutung und wir
wüßten nicht. warum der Staat die Jnscenesetzung solcher Unter- nehmen verbieten soüte.
Landtags = Angelegenheiten.
Der dem Hause dcr Abgeordneten vorgelegte Entwurf eines Geseßes, betreffend den Erlaß der vier untersten Ztufen der Klassensteuer und die Besteuerung des
ertriebs von geistigen Getränken und Tabackfabri- katen, Hat folgenden Wortlaut:
Wir Wilbe lm. Von Gottes Gnaden König von Preußen 26-
verordnen, mi_t Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer *Monarcbte, fur den Umfana derselben, jedoch mit Ausschluß der Bohenzoüernsckoen Lande, was folgt:
]. Aufhebung der vier unterst1en Stufen der Klaffensteuer.
Die vier_untersten Stufen der Klaffensteuer (§. 7 des Gesetzes vom 25. Mar 1873, Ges. Saxnml. S. 213) werden vom ]. Ap'ri1 1883 ab aufgehoben, so daß mrt diesem Zeitpunkte die Verpflichtung
zur Entrichfung der Klaffensteuer erst bei einem Ja reseinkomm von mehr als 1200 „16 beginnt. h en
_ §. 2.
Für dre Er_bebung von Kommunalzuschlägen zu der Klaffensteuer o_Oer die Vertbetlung von Kommunallasten nacb derselben, sowie für dte Feststellung _1_cker nach dem Maßstabe der Vesteueruna geregelten aktiven oder pasnven Wahlberecbttgungen hat jedoch die Veranlagung der Klaffensteuer der 01er untersten Stufen auch ferner noch nach den bisherigen Vorschriften zu erfolgen.
Das aus dieser Veranlagung sicb ergebénde Steuer-SOÜ ist bei der in Gcmaßbeit des §. 6 des Geseßes vom 25. Mai 1873 statt- findenden Berechnung des Jahresbetrages der aus der Veranlagung der Klaffensteuer zu erzielenden S_chi11nabn1e in Ansatz zu bringen.
F. . Die für die örtliche Erhebung und Veranlagung der Klassen- fteuer den_Gemeindcn bewilligten Gebühren find auch von den aufge- hobenen vter Klaffensteuerstufen und zwar von dem Veranlagungssoll
(§. 2) unter Abzug vvn drei Prozent für Abgänge und Aus älle aus der Staatskasse zu gewähren. f
§. 4.
Die Vorschriften des Geseßcs vom 16. Juli 1880 finden auf die Verwendung der dem _xrey ischen Staate aus den Erträgen dcr Reichsstempelabgabxn _ja ck _zu überweisenden (Beldsummen in Zu- kunft nur noch bezugltck) desjentgen Betrages Anwendung, welcher die ur Aufhebung von 2 Monatöraten der Klaffcnsteucr der vier unter- Z'ten Stufen erforderliche Summe übersteigt. Diese ist nach Maß- Jbe des Veranlaaun ssolls (§. 2) unter Anwendung des §. 4 ch
eseves vom 16. Jui 1880 zu berechnen.
11. Besteuerung d_es Ausschanks aeistiacr Gctränkc, sowie des Handels *m1t solchen und mit T_abackfabrifatcn. ]) Gegenstand und __Save ker Struck.
§. ..
Von dem im §._1 bestimmten Zeitpunkte ab wird eine Steuer vo_m Ausschank: geisttgcr Getränke sowic vom Handel mit solchen und nut Tabacksabrikaten erhoben.
Die er_ Steuer unterliegt Jeder, der in Preußen
_:_ ch (Trauben- odcr Obstwein, aucb Kun twcinc),
. 1er,
0. Branntwein, einschließlich von Spiritus, Attack, Rum, Cognak, Ltkörcn und versYten Branntweinen aller Art sowie der daraus bcrcitctkn ctränke,
(1 Tabackfabrikate
an ankcrc Pcräonenu als cwerbsmä inc Wickcrvcrkäufcr verkauft oder zum Menu 1 auf der tcl1c fcilb ctct.
Dic Sjcucr beträgt jährlich:
11. Für Geschäfte von erheblicbckcm Umfange mit einen“. jährlichen Abmye im Werthe von mehr als Wk!) .“
-
bei einem 'äbrlicbcn für den Vertrieb von
Absaße tm *.*thth von Takack- . Brannt-
biö cin“ Bier Wein wein 118106114: “"M“".- 11. 1.1».
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2101 16 20 k 24 32 :1 010 32 40 48 64 4 000 48 60 72 96 5 000 64 _ 80 * 96 128 7 000 88 112 . 132 „ 172 10 000 128 160 192 256
z _ u. s. f. u. s. s. u. s. f, * 11. s. 1“. "2.1.1.111111ch steigend steigend 11.1,1end „ steigcnd *“ ftngcnk. um um I um um
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13. “Für Geschäfte von ninaem Umfanß mit einem jährlichen Absaßc _ im Wett von nicht me t als 11710 .“ 1" OAFÜM" für den Vertrieb von einer Einwohnerzahl 1 Taback- ; Brannt-
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0.
rung des Gewerbebetriebes im Umberzieben, zu entrichtenden Steuer ein Kustblag von 509/11, mindestens aber der Betrag von 12 .“, nach den orschnften des angezogenen Geseyes zu erheben und die erfolgte Steuerzahlung auf dem Gewerbescheine zu bemerken.
2) Steuerbßfreiungen.
Der Handel mit denaturirtem Spiritus oder Brannwnin, inso- fern er unter Beachtung der w_egen dessen kareiung von der Brannt- weinsteuer bestehenden Vorschriften betrieben wird, ist der Steuer mcht_FntetTIZvorfen;M __ | ck
er incznz- in ter i ermä tigt, solchen Gewerbetrcibenden, welcbe d_en medriasten Steuersatz nicht aufzubringen vermögen, den steuerfreten Betrieb zu gestatten, beziehungsweise den nach Tarif 13. tr_1 den Abtbeckungen [.*17. einschließlich Steuernden Ermäßigung
518 zum Steuersaße der 7. Abtheilung zu gewähren. 3) VeranlaaUtYJSgrundsäße.
Bet Verankagung der nach §. 5 zu besteuernden Betriebe ist Folgendes_zu beachten:
1 Dre Steuxr wird von jedem der im §. 5 Absatz 1 8111) s.., b_., 0. und (1. hezetckmeten Betriebe besonders und zugleich von jeder enxzelnen BetrtebssteÜe (Schanklokal, Laden, Comtoir u. s. w.) ohne Ruckficbt _0uf pie Zahl der Geschäftstbeilnebmer erhoben.
2) Fur dre Berechnung der EinWobnerzabl einer Ortschaft in Getyaßbett der Vo_rschriften unter Z. 513. ist die durch die jedes- maltge l_etzte Volkszahlunq ermijtelte ahl der ortsanrvesenden Bevöl- kerung cmschließlich der Milixärbevölkerung maßgebend.
3) Als Werth des jahrltchen Absatzes gilt der Bruktogelderlös, welcher 111 dem “_der Veranlagung vorauSgegangenen Kalenderjahre für d1e tn §. 5 s.. bts (1. bezetchneten Gegenstände erzielt wvrden ißt, _je- doch mit Ausschluß des Erlöses aus dem Verkaufe an gewerbsmäß1ge Wiederverkauxer. _
Ist der teuerpflcchtige Betrieb erst im Laufe des der Veranlagun vora_u_sgegangenen Kalenderjahres Hegonnen wvrden, so ist der Wertß des xabrltchen Absaßes nach Verhaltnis; des in dem Zeitraume seit Bestehen des Geschaftes erzielten Erlöses zu berechnen.
Bei der er_s1maligen Veranlagung eines bisher noch nicht betriebenen Geschaftes find die Steuerpflichxigkn nach den für den Umfang des voraussichtlickZen Absaßes maßgebenden Merkmalen, wie Außdebnung, Lage und MtetHWextb dex zum GeWerbebetriebe benutzten Lokale, Zahl der Gebülfen 2c. etnzuschaßen.
4) VeranlagungSverfabren. &. Anmeldu811gspf1icht.
_ Wer den Betrieb eines nach §. 5 steuerpflichtigen Geschäfts -- nut 2111911011010 des Handels im _Umberzicben mit Tabackfabrikaten §. 5.0. «- be_gmnt, hat davon bet dem Gemeindevorstande des Ortes, wo _der Vcrtrxeb stattfindet, vorher oder spätestens gleichzeitig mit dem Begmne AnzeJLe zu machen.
FeiNder nmdeldÉn?) ist anzdugebZt: ___
ame un 0 nung es nme enden, owie irma und
Domizil des Geschäftes; s F __ ___2) welche der tm §. 50. bis (1. bezeichneten Waaren vertrieben 1er en; 33 der Zeitpunkt des Gesckoäftsbeginnes; 4; _Lage, Ausdehnung und Mietbwertl) der zum Betriebebenußten Lokqlttaten (Schank- und _Verkaufsstätten, Lagerräume u. s. w.), soxvre Zahl u11k_1Art dxr tm Betriebe beschäftigten Hülfspersonen. Dtesclbe Verpfltchtung ltegt Demjenigen ob, welckoer eine zWeite oder fernere Verkaufs- oder Schankftätte eröffnet oder sein Geschäft in ein anderes Lokal verlegt, oder ein bestehendes, aber bisher von einer an- deren Person betriebenes Geschäft üchmimmt.
WEnn das steuerpflixbtige Gewerbe von mehreren Personen oder 11011 eincr Aktten- oder abn_lichen Gesellschaft oder von einer Korpo- ratton betrteben wird, so 1st jeder Tbeilnehmer beziehungsweise bei Aktiengesellschasten 11.s.w. jedes_Mitglied des geschäftsfübrenden _Vorstandes zur AnmeZdung vervfitcbtet. Die Anmeldungspflicbt ist jedoch erfullt, wenn Einer der VerYlichteten die Anzeige gemacht hat.
§. . «- Der Gemeindevorstand hat über jede in Gemäßbeit des §. 8 erfolgte Anmeldung eine schriftliche Bescheinigung zu ertheilen. b. Veranlag1;1_1gsperioden.
Dic Veranlagung zur Stcu'c'r erfolgt für zwei Rechnungsjabrc. 0. Veranlag1u2ngsbezirke.
Behufs Veranlaguyg der nach den Vorschriften dieses Gesetzes zu erbcbxndcn Steuer btldet jeder Kreis sowie jede einem Kreisver- bandc mcbt angehörige Stadt einen Veranlagungsbezirk.
Den) Fingnz-Mtnistcr steht jedoch die Befugnis; zu, größere Kreise oder Stadio 111 mehrere Veranlagungsbezirke zu zerlegen.
(l. Veranlagungsorgane. 0. Veranlexaqukommiffar,
§. ..
Für jeden Veranlaaungsbczirk ist ein Veranlagungskommiffar zu ernennen, welcher das Veranlagungsaeschäft zu leiten bat.
T_er Vcranlagunaskomnüffar bat die vom Ecmcindcvorstande nacb cmcr von dem Finanz- inistcr zu relaxscnden Anweisung auf- zust_c_llcnden Nachweisungcn dcr Steuerpflicbigcn eincr vorläufigen Brumm; zu unterstehen, nötbigenfaüs deren Vervollständiguna oder _cricbttgung zu vcranlaßen und gutachtlicb für jeden Steuerpflich- 1tgcn diejcmge Stufe zu czcicbncn, in welche derselbe nach dem ihm bctzumcffcndcrz Jabrcsumsavc einzuscbäycn sein dürfte. Der Veran- 1aqqnaskomm1ffar ist berechtigt, von dem steuerpxlicbtigcn Un1ernebme11 ottltcbe (*infixht zu nehmen oder durch einen cauftragten Beamten ncbmcn 311 [.me-1.
15. Veranlaautägökommission.
. 4.
_Für jeden Veranlagungsbczirk ist cine Veranlagungskommisswn zu bilden, dcren_Mitgl1edcr von der Krciö- bcücbungéweisc Stadt- vertretuna sur Halfte aus Steuewslicbtiacn des Bezirks und zur Hälfte aus der Mittx dcr bctrcffcnkcn Vertretung auf die Dauer von sechs Jabrcn zu wablcn smd.
__Jn der Kommtssivn müffcn dcr Tabackbandcl. soch der Vertrieb gci1tme_r Getränke dutch miykcstcns je ein Mitglied vertreten sein.
Du 3951 der zu wablrndcn Kommisfionßmitgliedcr hat der ßinanzzMimstcr zu bestimmen. Zu Mitgliedern der Veranla unge- ommimon können nur solche Per1oncn acwäblt werden, wel da! 21. *.“cbenkjabr vollendet haben und sub im Vesna der bürgerlichen Ehrentxchc kcfindc_n. Envekbtttcibende, über deren Vermögen Kon- kurs etcffnet ist und bis nach Abschluß dieses Ve abrens und die- jenmkn, 1121111: [bre Zahlungen ein cstcllt haben, wä trnd der Dauer der ZahlungseinsteUunn nicbt wäbl ar.
-1c nacb vorsteYnker Vestimmun die Wählbarkeit ausschließen- ken Verhältnisse zic 11, wenn sie wahrend der Dauer drk Wahl- mandatcs cintretcn, den Verlust des leyterm nach sich.
Nichtbeachtung der voksiekendm Vorschriften giebt Ungültiskeit det bezüglkcbm Wahlen naa) sicb yuv sind 111 diesem alle die be- tteffcpden Krmmisüonsmit lebte im die ftaalicbe Wah periode von der fur die Berufungen zu ändigen Behörde ( . 22) zu ernennen.
Wegen Annahme und AblebnuRdct Da [ zum Mitgliede einn Vemnlagunaßkommisüon finden die . stimmun des 5. 8 der kreis- otdnvna vom 13. Dezember 1872 ?anemäße Umhang.
Dm Voest in der Wantzamig-to-mimoa kam der Ver-
anla ungekoum klar (5. 13), welehem volle! StimmnÖt z-Kebt. elbe bat di Si der K i der , MÄ...... “... “81... .. MM:. ""'" "'"“ ""
11111111 werden Stin- beit Stimmen! belt emtsÖeidet "Jie Sti-QW "ck"“ ck
den. So lange über die Aascbäpua eine! Mit kde! oder seiner Verwandte-
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Ergebm fich diese Voraussekxxsx: hinsichtlich der Person det Vorsitzenden, so hat derselbe die Führung des Vorftßes einem Kom- misfionSmitgliede zu übertragen. 16
Die Mitglieder der KommFfion haben dem Vorßtzendeu durcb Verfickzerung an Eidesstatt zu geloben, daß fie bei den Verhandlungen obne A_nsebxn de_r Person nach bestem Wissen und Gewissen verfahren 1-1_1_1d dre bte_rbe1 zu ihrer Kmntniß gelangenden Verhältnisse der Steuerpflichttgen strengstens geheim halten werden. Die bei der Stxuerveranlagung betbeiligten Beamten sind zur Geheimhaltung der zu threr _Kenntniß _aelangenden Verbältniffe der Steuerpflichtigen kraft des von lhnen geletsteten Diensteide1s7verpflichtet.
__ Verrveigert eige Veranlagungskommisfion die Erledigung der ubertragenen Geschafte, so find diese für das betreffende Jahr von dem Vorfißexdenyahrzunebnxen. Vor Beginn des nächsten Veran- lagungsgescbafts tft neu zu wahlen, gleichviel ob die Zeitdauer, auf Welche die Wahl erfolgt war, abgelaufen ist oder 011191.
0. Einschätzung. 18
Die Veranlagungskommisüon' bak die in die Steuerrollen einge-
tragenen Steuerpflichjigen in Gemä eit d r Vo i d' ; Gesetzes einzuschäxzen, ßh ? rscbrften rese
_ §. 19.
Du _Veranlagungskommisfion ist befugt, von den Steuerpfkicbti- gerx jede tbr erforderlich scheitxende Auskunft über die für die Ein- fcbatsxung maßgebenden, thatsachlichen Verhältnisse “; des Geschäfts- betr1ebes zu Verlangen.
Vertpeigerung oder Unterlassung dieser Auskunft bat, abgesehen von den tm §. 33 angedrohtey Strafen, den Verlust der gesetzlichen RechtSmittel gegen die Einschayun925§ 21) zur Folge.
Das Ergebnis; der Veranla ung ist den Steuerpflichtigen durch den Vergnlagungskommiffar schri?tlich zu eröffnen und sind dabei die Steyersaye, welche für jehe Betriebsstätte und für den Vertrieb jeder der tm §, 5a. bis 11. bezerchneten Waaren zu entrichten find, besonders
anzugeben. 4) RechtSmittel. a. BerUfung.
§. 21.
_ Jedem Steuerpflichtiaen steht die Befugniß zu, innerhalb einer Praklustvfrtst von 4 Wochen, von dcm auf die Benachrichtigung fol- genden Tage ab gerechnet, gegen die Festsetzung des SteuersalZes Be- rufung zu e_rbeberx.
_ „Desglerckoen :| der Vcranlaaungskommiffar befugt, gegen die Be- 1chluffe der Vsranlagungskommiffion binnen einer Präklu rvfrist von
4 Wochen, von dem Tage des Beschlusses ab gerechnet, erufung zu erheben.
_ §. 22. _ Ueber _dte Berufungen hat dé: szirkSregierung beziehungsweise dte Fmanzdtrektton in Hannover, die Direktion der Verwaltung der
direkten Steuexn in Berlin nach Anhörung der betreffenden Ver- anlagungskommrsfion, zu entscheideZ.
Bcbufs Prüfung der" eruéungen kann die Behörde (§. 22) eine genaue Feststellung_der fur dte Veranlagung des betreffenden Betriebes maßgebenden tbatsachlichen Verbältniffe veranlassen. „
Zr; diesem Ztyecke_1st dieselbe befugt, von dem Steuerpflichtigen schriftltchc oder mundl1che Auskunft auf bestimmte Fragen zu ver- laygen und Vorlegung vo_n Urkunden und GeschäftSbüchern zu fordern. Diese Aufforderung geschieht unter der Verwarnung, daß, wenn inner- halb der zu seßenden Yast die verlan te Auskunft nicbt ertbeilt wird oder die Vorlage der _ rkunden und eschäftsbücher nicht erfolgt, die Berufung als unbegrundet xverde zurückgewiesen werden. Die Be- borde (§. _22) kann ferner dte eidlicbe Vernehmung von Zeugen und Sachverstandigen veranlassen, welche die AuskunftSertbeilun nur unter den VorausseKunRen ablehnen können, welche nach der ivilprozeß- ordnung z_ur ' ble n_ung eines Zeugnisses berechtigen.
__ Endltch ist dteselbe in rmanaeluna anderer Mittel zur Er- grundung der Wahrheit berechtigt, dem Steuerpflichtigen oder dessen L_eseßlicben Vertreter zur Bekräftigun der von ihm selbst gemachten
ngaben durcb Versicherung an Eitzesßtatt innerhalb einer zu bestim- mgndxn Frist aufzufordern, In dtesem Falle ist die Versicherung wortltch_ vorzuschretben znit der Verwarnung, daß, fans dieselbe nicht recb__tze111g_ abgegeben werde, die Berufung als unbegründet werde zuruckgewtcsen werden.
b. Rekurs. _ §. 24.
_ Gegen _dte Entscheidung auf die Berufun steht dem Steuer- pflichttgen dte Rekursbcscbwerde an den Finanz- initer w:gen un- t1chttaer Geseßeöanwendgng, insbesondere wegen fals er Anwendung der _Veranlagungögrundsaye und wegen Verlesung der formalen Vor- schuften zu.
Die Rekursbeschwerden smd binnen 21 Ta en von der Bekannt- gebung_dcr _Betyfungöentsibeidung an gerechnet ci dem Veranlagungs- 1omm111ar 1chrijtlich einzureichenÖ 23 Die Zabluxr, der vkranlagten Steuer wird durch Einlegung der Rgcbtkmittel nt t aufgehalten, muß vielmehr mit Vorbehalt der wateren Erstattung zu dem vorgeschriebenen Termine erfolgen.
5) Steuekvcrioden, 26
_ §. . Dtc scstgcstcntenSteuerroUen bilden 'die GmndlaY der Erbcdung . e
für die zwei nächsten auf die Veranlaaung folacndm chnun stadte. *. Behandlung der Zu- und Abgänge im Laufe der Stcuerpe de. _ §. 27.
Stcuctpfltcbtiae, welcbe einen steucwfiichtigen Betrieb im Laufe der Steuerperiode beginnen. find von dem ersten Tage des Monats an, in welchem der Betrieb anaefanxen worden ist, in Zugang zu "er11. _Z_n_ solcbcn Fallen bat die s : Berufungen zuständiße - bo__t_d_e_ dre Ctmcrsäye für die laufende Steuervetiodc cnkgült g frü- 311 .* en.
Wenn tip ste_uetxslicbliget Betrieb 9311111111 ausgegeben wird oder aufhört, so lf? dae ür denselben zn entrichtendt Steuer von den ersten Tage des auf die Einstellung des Betriebes folgenden Monat] ab in Ab ang zu ellen.
Die bgango tüm! erfolt jedoch nur nach uvoriget Abmel- dung, welche durch den twen-I'liäxtiam oder dessen m bei dem Gemeindevorstand: stbtiftlicb oder ]- rotokoll anmdtin en M. E:- Yai die Abmeldung n1cht vor dem 0 ten Ta?- dtk 11wa den onats so dauert die Steuerpflicht auch für !: esm folgenden und so kerne: bis zur Abmeldung fort. ür den Monat, in webbr- das Gewerbe erst einfestem ist, man ic! aucb alem- am ersten Monatuage atstbtbm cia, is! die Steuer sien voll zu mttiwtm.
11. Neue Veranlagung nacb UYU du ersten Steuerjahr“.
Steuerpflichtig", welehe nachweisen, daß khr Kabeksabs (S. 7 Nr. 3) in dem dem zweiten Netbank jahn tinte Stu: voe- auu namen Kalenderjahre um me : als den vierten ! Unter dem 1 m Amade
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