Das für die- Seebeförderung-zWisPn Tkieß und Un oben e
wähnten Orten an Oesterreich zu vergütende Porto'beträgt:
“r Briefe na ftin Briefe na , und aus Prevesa 9 Kr. und
Tür Briefe nach und aus den„übrigen oben aufgeführten Hafen-
orten 12 Kr. pro Loth.
Waarenproben und Muster zahlen die vovstehenden Portosäße
_ für je- 2 Lot- .“ Für Kreuzband- _ schied der Entfernung, 1 Kr. pro Loth.
Außerdem*kvmmt für die“ in Rede stehende Korrespondenz das
deutsche Vereins-Porto bis und resp. von Triest zur Erhebung.
Die Post- Anstalten haben fick) hiernach bei der Annahme von
Briefen xc. nach den oben genannten türkischen Orten zu acktén. Berlin, den 6. März 1854.
General-Post-Amt. S ck m (Z ck L r t.
Bekanntmachung Vom 6. März 1854 *- betref- fend die Korrespondenz nach und aus Amerika yia Bremen per Dampfschiff.
Mit den zwischen Bremen und New-York in Zwischenräumen von 14 zu 14 Tagen coursirenden Post-Dampfschiffen kann gegen- wärtig sowohl die Korrespondenz nach und aus den Vereinigten Staaten von Nordamerika, als auch Korrespondenz nach und aus Die Korrespon- denz aus Preußen nach Amerika, Welche mit den gedachten Schiffen ihre Beförderung erhalten soll, muß auf der Adresse mit der Be- „yia Bremen per Dampfschiff“ Vom Absender Ver-
anderen Theilen Amerika's Beförderung erhalten.
zeichnung sehen sem.
Die Yriefe nach und aus den Vereinigten Staaten vvn Nord- Amerika konnen entweder unfrankirt oder bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden, wogegen die Briefe nach anderen Län-
dern Amerika's gleich bei der Aufgabe frankirt werden müssen.
Das Porto beträgt für einen einfachen unter 1 Zollloth wie- 7
genden Brief nach: Bolivia: Cobija 2... La Pars; --o .......... (JH Sgr. Britisch Nord-Ameréka,exks.Canada ()J » Canada ....... 81 » „ Chili: Copiapo Coquimbo Huasco St. Jago . .. . 51“ Valparaiso Ecuador: Guayaquil Quito Honduras ............ .“. . ..... . .. Mexiko ....... ....... Neu-Granada: Bogota ...... „ VuenaVentura € ' ' Cartagena.....:.. Chagres....-.. ' , Panama...,“..“ ;“ Ntcaragua :- St. Juan .. .. . . .. Peru ........ . ............ den Vereinigten Staaten von Nord- Amerika. . ......... ..... Westindien: 3) Britisch-Westindien und ZCuba....... ........... ZH b) den nicht britischen Be- sßungen in Westindien, Das in v | h echl. ZUHM'É'M ..... 1% » _ or e et), en orto- äyen enthaltene deuts eVereins- Dirt? VMLS r., fur *die BeförderunZ bis resp. vén Bremen, ein a ckYZchSFL «MFZZWEWLYM von oth zu Loth excl. mit dem , a - wichts-Scala unterliegt: rtge fremde Porto folgender" (He-
unter 1 * okllot ' von 1 bis excl.? Z „ h.,... MMZ,
„ 2 “ „ 4 “ ..... vierfach,
„ „ 4 „ “ 6 “ ..... e s a * u. s. w.* für jede fernere 2 Loth zweifaches Zxoétof Zéhr.
Berlin, den 6. März 1854.
General - Post - Amt. S ck M ü ck e r t.
x.). (T) (Q “Q"“ »»
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unb aus Antivari, Durazzo und Valona 6 Kr.,
*endungen beträgt das Seeporto, ohne Unter-
466 ,. * _
r-m Verfügung vom 9. “März 1854 -- betreffend die
Taxirung der Briefe nach Guat'emala und Uruguay 753 England.
Nach sitzer Mittheilung der Königlich großbritanni chen Po - Bertyaltung xst der Seeporto-Saxz für die über Etxgland mskd vermutelst brttischer Dampfschiffe zu befördernde Korrespondenz nach :xnd aus Guatemala mit 1 Shilling Sterlin = 10 Sgr. für den emfachen'Brief zu erheben, wenn dieselbe, ww es gegenwärtig der Fall tst, m den Briefpaketen nach und von Belize“ (Honduras) be- fördert wird. Auf denselben Betrag ist das Seeporto für die Briefe nacx) zmd von Montevideo und allen anderen Orten in Uru- guay ermaßtgt Worden. Außer diesem Portosaxze kommt für die
gedachte Korrespondenz noch dasselbe Porto wie ür die Brie e na und aus England selbst zur Berechnung. f f ck Berlin, den 9. März 1854.
“General-Post-Amt. S ch mii ck er t.
Ministerium des Innern.
Erlaß vom 5. Februar 1854 -- betreffend die ver-
einbarten näheren Bestimmungen über Auslegung
___Zpd Anwendung des Paßkarten-Vertrages vom 21. Oktober 1850.
Bei dem im Juli v. I. zu Eisenach att elabten u'ammen- tritt von Kommissarien der meisten deutschsxn FXeTzierungénjist auch der zu Dresden unter dem 21. Oktober 1850 abgeschlossene Paß- karten-Vertxag Gegenstand der Berathung gewesen. *Das unter dem 7. Just“ v. J. aufgenommene Protokoll enthält nähere Be- stimmungen uber dre Ayslegung und Anwendung dieses Vertrages, desen thhalt durch dre Verordnung vom 31. Dezember 1850 mrttelst„ Ctrkular - Reskriptes Don demselben Datum zur Kenntniß der Komglichen Regierung gebracht ist.
SN'achdenx nunmehx dex_J11halt Des gedachten Protokolls Vom . „5,110 v. .F., von sammtltchen, bei dem Paßkarten-Vertrage bc- thctltgten RßgteruftYn genehmigt worden, wird der anliegend? Ex- trakt aus dtesem rotokolle(A11l. 3.) Der Königlichen Regierung zur Kenntnißtzahme und Nachachtung zugesertigt, indem ihr über- lassen wird, dre mit Ausfertigung von Paßkarten beauftragtane- hörden mit der erforDerlichen Anweisung zu versehen.
Berlin, den 5. Februar 1854,
Ministerium des Innern. Im Auftrage. v. Manteuffel.
- An sämmtliche Königliche,Regierungen und an das Polizei-Präjidium hiersclbst.
&. Extrakt.
Verhandxlt Eisenach, den 7. Zusi 1853. 2c. 2c.
Zu Axttkcl 1 Wurde anerkannt, daß auch AuVländern, sofern die- selben ngk ernchdex kontrahirknden Staaten angehören, von der betreffen- den Behxrde chchlJM _Ortes Paßkarten erthkilt Werden können, wo die- selbcn emen Wohnstß ausgeschlagen habyn.
Zu Artxkel 2 war Von verschiedenen Skiken dcr ZWcifcl erhoben worden,„ob Eyefrauen als schfiständig anzusehen und drnsclbkn Paßkartcn zu ?xthetlen sxxeu, Man crkanntc allseitig an, daß an Ehefrauen, falls die sonsttgen Vedtygtmgen des? Vertrages erfüm smd, unter denselben Voraus- seßungen Paßkartey erthexlt werden können, untkr w21chen in den resp. Staaten dtc Erthejlung von Pässen an sie zulässig isi.
Zu Art. 2. Abschn, 2,1it. «. Allseitig wurde anerkannt, daß Stadtrenden, außer anZ UniversitätSorte, auch an ihrem, resp. ihrer Eltern Wohnorte unter den fur unselbstständige Personen (lic. (:.) vorgeschriebenen VoraUSsWungm Paßkarten ertheilt Wrrden dürfen.
, ZU_,Ar,t. 2. Abschn. 2, lit. c. Die hierbei aufgeworfene Frage, ob em Bedzxrfmß vorhanden set, auch unselbstständigen Familicn-Mitgliedern von geringerem Alter als 18 Jahren auf den Antrag des Familienhauptes Paßxarten zu ertheilen, wurde verneint und die Beibehaltung der seitherigen Befttmmuug beschlossen.
, Z::„Art. 2 Abschn. 2 lit. c]. war man darüber einverstanden, daß es M Fallen, wo der Handlungödiener sich nicht gerade am Wohnorte des Prinzipals und selbst im Auslande aufhält, dem Zwecke und Wortlaut:: des Vertrages entspreche, den Wohnort des Pxinzipals als denjenigen an- zusehen, dxssen betreffende Behörds zur Ausßellung der Paßkarte für den Hagdlungstnexer bxfugt sei, wobei ihrer Beurtheilung vorbehalten bleibe, inwteweit mrt Rucksicht auf die Entfernung des AufenthaltSorts des Handlungödieners eine vorgän ige Communication mit der Polizci-Bchörde dteses AufenthaltSorts crforder ich sei. -
„ FMM warde mehrseikig der Wunsch zu erkennen gegeben, den kontra- hxrc'ndmx chxcrxxngcn zu CMprhll'U, i:! die anWtctéoU zur ?;txsführung
' e it .es auch die Vrskimmung mit aufzunehmen, daß in die Paß- chFteFrdekgHan-ölupgödiener .dxr'näheretz Bezeichnung halber auch der Name' oder die Jama des Prmszalß mPemgetragen werde, wobei von einzelnen Seiten dieser Eintragung dze _Wnkung bejgemoessen Jury:, daß beim Eintritte einxs Wechsels des Prmztpals der bwherzge Prmztpal be- rechtigt sei, die Nuckgabe der. Paßkarxe zu vxrlangen. Erne Aenderung 13er VertraJSbEÜZMMUUg Zkurde jedoch mcht„bclte,bt, dcn „bexreffend-cn Regre- rungen vielmchr MhUmgegeben, ihrexsetts die etwa nothag schemende An- ordnung zu treffen. , , „ . 0
Zu Art. 3_._ wuxde, dre angsregte „Frage, „ob steh nzcht xm ,;nteresse der öffentlichen Sichcxhctt und Sittlichkett die nahere Bezetchnnng nament- lich der Dienstboten m den Paßkarten _der Herrjchaft empfehle, durch das? Anerkenntnis; beseitigt, daß selbstverständléch bei Paßkarten eben ,so ww bet Pässen die Polizei-Behörden befugt, bezüglich verpfllchxet setey, unter Umständen, die chdacht erregen, eine. Prüfung der angebltchen Elgenschaft als Familicn-Mitglieder odcr Dicnstbotxn bei den bctreffeqxerx Personen eintreten zu lassen und danach die etwa UU einzelnen Falle nothxgkn Maß- xcgelu zu ergreifen._ ' - _ .
Zu Art. 4. ]:t. 3. Wurde das Frag») aufgxworsch, ob atzch solchen Gesellen, Welche nicht x'jm Wandernchgmffch smd, vxclmchr emen festen Wohnsitz haben, tvis daes 3. ""O. hanftg ber Bauhaxsdwerfan vorkommt, Paßkarten vechigcrt werden sollen._ Man sprach "ck, daym aus, daß unter HandrverkSJescllcn in jencr Vesttmmang vorzugEWexse'dxe wandernden Gesellen habe:: Vcrßandsn Werden sßllen xxnd daß Wc: kcm Aylaß„vor- handen sei, ansässigen Handwerksgcjxllcn 1116er ngenschast al? Vurgex, Hausbcfißcr 2x. YZHWWE v:?rzuxyxhalten, mxtym em Grund sehle, me ** ' 11:1. ch - ertm ? (: *.:andcrn. . . ONLINE)» 4. lit. 0.8 Dkrzvon dM! Abgeordneten _der Fürstlich Reus31- scßcn chicrm:g ältererLinic im spsziernAustm-gevcrjelbcnausgesprockzxne Wunsch, de:: Bxgriff dcr „Gewerbe wn Umhllehkzz“, _genaUer „zu besttm- men, 1de namentlich durch Aufführung einzelnex Bctjptelxe zu erlautexn und zu ergänzen, fand ksineUntcrstÜHung, da man eme erschöpfendeAtzfzähiung von chtxgoricxn für mißliÉ-x crach_tete und besorgte, daß gerade "eme solche Aufzählung [Licht zu nenen Zweifeln und Kontroversen fuhren konzn'.
Zu den (ibrigan B:stimmm1gcn Art. 5-12 dcs Vertrages sand fich nickts U erinnern.
) Hizcrauf wurde das Schluß-Protokoll c], c]. Drchcn den 21.“ Oktober 1850 durchgangen und hierbei, indkm man eine Beschxyßfajsytxg xxber, das künftig aanWendcnde Form.:lar dcr Pgßkßrtenn upd uber dtc Anstztagung derselben noch vorbehiel: (Say 1 11:1) 2), vorlaufig Folgendes erahnt:
Zu Saß 4 WMV? vemcxkt, daß htc und da auf den Pa,.kartcn von den a;:Esthendcn Bchöxdcn das Sign-alcment erlassen wcrdx. Man ,Lvar dahin einverstanden, daß diss rem “Suma und Zwecke des VcrYragxs tvtder- sprcche und den betreffenden ngxerangen anye1mzugeben Lu,“,tyre Ve- bÖXÖON um so mehr zu strenger Humphahm-xg dkst gctroffeney Best-tmmgngen äuszufordcrn, als ohnehin 1chon dxe (Hararxtxccn dcr Steherhett bc: den Paßkartcn auf das geringste Maß bTscckyankt jcxen.
FitU-"inz = Wkinisterium.
Die Ziehung Der Zten Klasse 109ter Königl. K'laffch-Lottersie wirD Den 21. März D. J., Morgens 8 Uhr, Ml (Ziehungs- saal Des Lotteriehauses ihren Anfang nehmen.
Berlin, Den 14. März 1854.
Königliche (Heneral-Lottcrie-Direction.
Ober - Nechuungékammcr.
Der bisherige Salarien-Kassen-Controlcur und Sportcl- RLVisN Des Königlichen Kreisgerichks zu Nordhausen, Hoyer, ist zum (Hehcimen reviDirendeu Kalkulator ernannt.
Angekommen: Der General-Zntendanx ,Der Königlicßen Schauspiele, Kammerherr von Hülsen, von Komgsberg 1. Pr.
Nbg ereist: Der Erbschenk in Hinterpommern, Graf Kro "fvw von Wicherodc, nach Krokow.
Berlin, 13. März. Se. Majestät Dex König habenAYer- gnädigst gernht: Dem Kurator Der Uuiyersttat xn Hallk, 5()Hehcnneu Ober-Regierungs-Natl) ])1'. Pcrnicc, „dre Erlaubmß znr .;[nlegm-t'g des Von Sr. Hoheit dcm Herzyg Horx ©achsen-Yllteub1'txg :hm Jex- Lieheneu Komthurkreuzes 1stcr Klaffe“ dcs Herzoglt'ch SathM- Ernestiniséhen Hausordens; Dem Landrgtl) B ards Mai] 111 THÉ'LUÜW Anlegung des von des K'Qistrs vpn Rußlqnd Mazeßat tym VLLlthMLn St. Annen-Ordens dritter Klaxsez so rvtc dem bei dex Gesandtschaft in Paris angestellten Geheimen cxpcdirenden Secretaxr mxd Kanzler- Vorsteher Wirsck), znr Anlegung de? vyn Sr. Maxßstat Denk Kaiser der Franzosén ihm Verliehcnen Vtttcrkrcuzes des Oxdens Dex Ehrenlegion zu erthcilcn.
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' “'i “ er HandelSHäuscr betweiligr sind. , „_ “ * ?vxtéen Von den betreffenden I'legierungen_ Ne Anspruchc des Han-
„
“.
Polizei-Verordnung Vom 6. März 1854 -- betref-
fend die Schifffahrt auf der Weichsel durch die Brücken bei Dirschau.
Bekanntmachung vom 26. Februar 1853 (Staats-Anzciger Nr. 54 S. 364),
(»Untxr Aufhxbtxng unserer Bekanntmachung vom 26. Februar VZ.» brmgen wrr m Betreff der Schifffahrt durch die Brücken bei Dtrschan mzj Grund des Gesetzes über die Polizeé-Verwaltung vom 11. Marz 1850 (Gesetz - Sammlung pro 1850 S. 265 ec.) zur genauen Beachtung nunmehr folgende Anordnungen zur allge- meinen Kenntniß:
1) Die Durchfluß-Oeffnzmg zwischen dem linksektigen Landpfeiler und Dem ersten Mittelpfeiler von 386 Fuß Breite bleibt Wegen Des fortgeseyten TranSportes der Baumaterialien vo'n ' Dem Werkplaye nach diesem Mittelpfeiler gänzlich gesperrt, so daß für die Schifffahrt nur die Oeffnung zwischen dem ersten und zweiten Mittelpfeiler von 368 Fuß Weite benutzt Werden darf.
A(lc die Weichsel 'hinabfahrenden Schiffschäße müssen das Hintertheil stromabwärts gerichtet, sackend mittelst ihrer Anker und Taue Durch die Séhiffbrücke, deren Durchlaß in die Mitte Derselben angebracht sein wird, und durch die im Bau be- griffene massive Brücke zwischen dem ersten und zvoeiten Mit- telpfeiler fahren Und stel) bestrcben, möglichst die Mitte Des zwischen diesen Pfeilern Verblßibendcn Raumes zu halten. Erst wenn die Schiffsgefäße den beiden Pfeilarbauten ganz Vorbeigefalxen sind, können sie die Anker wieder aufnehmen. Die Bßsaßung jedes Über 15 Lasten großen Kahns oder an- Deren Stromfahrzeuges muß mindestens aus 3 Mann und bei höheren Wasserständen aus 5 bis 6 Mann bestehen. Galler und Holztrasten, wenn Dieselbßn nach dem Gutachten des Brückenmeisters mit hinreichender Mannschaft versehen find, können Durch den Duréhlaß der Schiffbrücke und durch Die Brückenöffnung ZLVischLn Dem ersten und zuveiten Mittel- pfeiler rudern, ohne einer Leine zu bedürfen.
Dampfschiffe müssen Den zwiséhen Den Pfeilerbaufen vor e- schriebenen Weg gleichfalls einhalten und bei der Thalfaer evenwwolß, als andere Schiffsgefäße denfeloen sackend zurück- legen; sind aber nichk verbunden, Dabei ein Tau zur Führung anzurvenden, wenn durch die Kraft der Dampfmaschine die - erforderliche Sicherheit der Fahrt erreicht wird.
5) Den gleicHen Weg haben bet der Bergfahrt alle Schiffs- gefäße zu nehmen.
6) Wer diesen Anordnungen zuwiderhand-ckt, verfällt in eine Polizeistrafe von 5 "bis 10 Thlr., VorbcHaltlick) des Ersaßes für Die dem Brückenbau ctwa zugefügten Schäden und Nach- theile.
Danzig, Den 6.“ März 1854. Königliche Regierung. Abtßeilung Des Innern.
Bekanntmachung.
Vom 1. April (:. ab wird die täglich zweintaxige Persoyenpost zwischen Rüdersvorf und Ekknxr täleich nur einmal coutßren und folgenden Gang erhaltc'n: _ „ . * „
Abgang aus Nübchdors tagltch ? Uhr fruh,
Ankunft in Erkner „ _ „_, „ , _ _, zum Atmchluxse an d1e Damppwagenzuge nach Berlin 73-7 Uhr früh und nach Vrcslau 8'5 Uhr früh;
&' , (I'- t-" ' 911 r rü ., . Abgang Ms “MM MM) 11Ych fDZrchgang dcr vorc-rwahnteu bet-
den „Dampstvagenziige; Ankxmft in Rüdersdorf 10 Uhr friih. PotSdam, den 10, Marz 1854. De.“ Obcr- Post-Dirckwr. Balde.
Iééchtamtkiches.
ren en. Berlin 13. März. Oje „Preuß. C9rr.ch“'er- fährtYit Bßfricdigung, UHH es den Bemühu'ngen De's dteffetttgen und des englischen Gesandten bei dcr Republxk Mex1ko gelungen
ck ist, eine seit einiger Zeir in Vergessenheit gerathene Angelegenheit
' ' " ' * ' (' reu- *d»r m Gan u bmmen ber Mléher auch Ne „zuteressenp WU s g 3 3 , Schon vor mehreren Jahren
17- o „ . ' ' „ .. de 31! delAtandes auf Cntschadrgung fm Den m emer frulzxreu PLUS „ vicksgeforderten und gezahlten Betrag an KonsuszÜM „?UZÉZÜLIYF worden. b“ "M *
Dock) sah man Von Weikcren Schritten ». „ giinstige Lage der mexikanischen Finanzcn-bis vorKurzsm noch ]eDe