1854 / 64 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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* bedin un smäßige Ausfiihrung verlangt, richten WH, FZYZFZJWUUUZ degr Königlichen Regierung aiigestellten Versu e zu einer desfalisigen Beurtheilung aber migenugend find. Dxnn eines Theils haben sie fiir,zu „geringe Zeitraume und Quantitaten stattgefunden, andern Theils liegt die Vermuthung nu?, daß den Arbeitern der Zweck der Versuche mcht unbekannt ge lieben und dieser Umßand auf die Ari ihrer Thätigkeit nicht ohne Einfluß ge- blieben sein wird.

Bei der großen Verschiedenheit in der Form, Größe, Härte und Zähigkeit der Steine müssen die Preise für jeden konkreten Fall festgesetzt werden und nach den bisher gemachten Erfahrungen kann es kaum mehr ziveifelbaft sein, worauf es bei der Schäxzung des zu den Arbeiten qu. erforderlichen Zeit- und Kraft-Aufwandes ankommt.

Während 3. B, Steine, welche zu klein oder so gestaltet smd, daß se in Hausen mit Wandungen nicbt gesexzt werden können, in Kasten zu mcffen, mit 3 bis 4 Sgr. pro Schachtruthe; lagerbafte oder prismatisck) geformte Steine in Haufen von '7, “5, 4; oder “7, Schachtrutbe _ kleinere Haufen sind in der Regel nicht zweckmäßig _ dicht und regelmäßig aufzuseHen mit 6 bis 8 Sgr. ausreichend bezahlt sind, können allerdings auch Steine so unregelmäßig gestal- tet sein, daß für dieselbe Arbeit die Kosten bis zu 10 Sgr. anlau- fen. Dabei wird überall vorausgesetzt, daß Dic Lücken, welche die größeren Steine lassen, mit kleineren odsr zu zerkleinenden Steinen ausgefüllt werden, denn es liegt auf der Hand, Daß, wie die Königliche Regierung richtig bemerkt, die etwanigen geringen Mehr- kosten für Aufseßen durch den Gewinn an Material vielfach und reichlich gedeckt Werden. Das Aufseßen muß daher ben zuvcrlässig- sien Leuten iibertragen werben und um so mehr unter Aufsicht ge- schehen, als bei sorgloser und lockerer Ausbackung der Steine so- wohl der Aufseyer, als der Lieferant gewinnen und die Fälle nicht selten sind, wo Beide, zum Nachtheil des Chauffeebau-Fonbs, Hand in Hand geben; iiberdies aber auch die sorgfältige Aussonderung der untauglichen Steine überwacht werden muß.

Was das Zerkleinen der verschiedcnartigen Steine anbelangt, so würden bei fortgesetzten aufmerksamen Beobachtungen die Bau- Veamien bald zu dem Urtheile gelangen, ob und in welchem Maße eine Herabsetzung der bisher gezahlten Preise stattfinden kann. Nach den bisherigen Erfahrungen muß es anerkannt werden, Daß die Arbeiter beim Zerkleinen bon Kalkstxinkn, Wacken, Quarzen, Sandsteinen 2c. Von geringer Dichtigkeit, bei einem Preise von 24 Sgr. bis 1 Thlr. pro Schachtrutbez bon Granitgeschicben, Por- phyren, Quarzsanbsteinen, Keupen :c. bei einßm Preise von 123 bis 2 Thlr. pro Schachtruthe eine bsm iiblichen Tagelohne angemcssene Löhmmg erwerben können, weiin ihnen die Hämmer geliefe'rt und unterhalten werden, während thnétt dicses selbst bei einem Preise bon ZZ bis Z Thlr. pro Schachtrutbe fiir das Zerkleinen von har- ten Basalten und Hornsteinen oft kaum möglich Wird.

Als Zuschlag fiir die Selbstbesthaffung und Unterhal- tung der Hämmer darf aber nicht, wie die Königliche Regierung annimmt, ein fester Say pro Schachtrutbe be- rechnet werden; er ist vielmehr durchiveg abhängig von der größeren oder geringeren Festigkeit der zu schlagenden Steine, daher Vom Arbeitslohne, und mag mit etwa 9 bix 10 Prozent desselben richtig zu veranschlagen sein.

Auch ist bei der Schäxzung bes Arbeitspreises iiicht außer Acht zu lassen, daß Steine von geringer Diebtigkeit nur in größeren Stücken geschlagen Werben Dürfen, als festeStc-inc und daß ebenso für Steinbabnen, Welche hauptsächlich dem Frachtverkebre dienen, der gröbere Steinschlag Von etwa 5 bis 6 Knbikzoli demjenigen für Straßen mit vorherrschend leichtem Verkehr bestimmten, von etwa 3 bis 4 Kubikzoll Vorgezogen und Demgemäß der Preis resp. er- mäßigt oder erhöht Werden muß.

Die Königliche Regierung wolle hiernach dic betreffendenBau- beamten instruiren und durch fleißige Kontrole auf Festseyung von Preisen, die der Arbeit gleichmäßig entsprechen, hinwirken.

Berlin, den 17. Januar 1854.

Der Minister für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbsiten. A von berHeydt. n

die Königliéhe Regierun zu bi. und abschriftlick) zur Nachachtung an ?ämmtliche übrige König- liche Re ierun en" und an die Königliche Mi- msterial- au- ommiffion hierselbst.

Justiz = Nkinifterium.

Erkenntntß des Königlichen Gerichtshofes zur Entscheidung der Kompetenz-Konflikte vom 17ten Dez.?mber 1853 * die UUJUlässigkeit von Posses- sorien-Kflagen gegen polizeiliche Verfügungen- , betreffend,

nen Kompetenz-Konflikt in der bei dem Kö'ni li en Kreis eri t W, anhängigen, Prozeßsache :c. :e. erkennt dézr Lönigliche LZHei-cihchtZl-l hof zur Entscheibung der Kompetenz-Konfukte für Recht: daß der Rechtsweg i,!k diesex Sache fÜr UUZUÜsstg und Der erhobene Kon- flikt daher fur begrundct zu erachten. _Von Rechts wegen.

Gründe.

Der Kläger, Welcher auf dem Schweinemark't ' Schweine erkauft hat, die der Verklagte L. von dem HäJderöiriziFecil' crkquft zu haben, bshauptei, bezWeckt durch seine vorliegende Possesx sorten-Klage lebtglich die Aufhebung der seiner Meinung nach un- be'fugt und Mkerrechtlich Von dem Verklagten S., in feiner Eigenséhaft als dawaiiZer interimistischer Bürgermeister voii

' getroffene); polLZLtliOLn -Anorbnung, zufolge deren die beiden Schweine vorlaufig bis zur richtcrlichen Entscheidung d_es Streites dem L. zum Verwabrsam überwiesen worden smd. _Da qber BeschiverdenUiibcr, polizeiliche Verfügungen jeder A1). six mogen die (Heseymaßigkett, Notbwendigkeit ober Zweck- maßigkeit dsrselben betreffen, nach §. 1, des Gesetzes vom 11. Mai 184"? bor die Vorgeseyte Dienstbehörde gehören, nnd der Rechtsweg dJruber, wenn die Verleßung eines zum Privat-Cigcnibum g?- borenden Rechts behauptet wird, nur unter den in den M. 2 11. ff. jenes (Heseßes angegebenen Vorausseßunge'n zuläsfiq ist, im vorlie- genden Falle abFrieinc dieser Voraussexzungen PlaYYreist, so mußte der von dxx Komglicben Regierung zu Potsdam ckbbbene Kompe- tenz-Konfltit fiir begründet anerkannt werden.

Berlin, den 17. Dezember 18.58.

Königlicher Gerichtshof zur Eiiisck)9id1i11g bei.“ Kon-xpctcnz-Konfliktc,

Wiinisterium .d-Zr geißlioheu, Unterrichks: und Mkedtzmal = Angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Halberstadt, ])1'. Jacob Friedrich Georg Julius Hincke; und

Dem lnzpector Zäjunctns am Königlick)en Pädago ium zu Halle:, 1)» Hermann Adaibcrt Daniel, ist Der Profeséor-Mitel Verlieben; so wie

Dkk Schulamts-Kanbidat Theodor Kerst zu Aachen als TeebyIZer ordentlicher Lehrer an dem dortigen vauasium bcstäiiqf vor en. *

Wkinisterium des Innern.

Erlaß Vom 5. Februar1854 » betreffend den Er-

saiz bon Reisekosten, welche an arbeitsfähigc PLL"-

sosten, bie iich auf dem Transport befinden ober

mii Zwangspässen bersebeii sind, auswärts ge- zahlt worden sind,

Ew, 2c. remiitire ick) anbei die mittelt e äiii LU Bcri t * 30. November [)k. wieder vorgelegte Eingßch3 Ter ?». vom bh JFF? ber 91", nebst Anlggen, in welcher dieselbe gegen die ihr von Ew. 2c. auferleSte Verpflichtiing zur Erstattung bon Reise:Uutcrstiixzungen rxklamrrt, welcbe, heimathlosen, mittelst Zwangspasses an einen be- sirmmien Ori, dirigirten arbeitsfähigen Personen qcivä'hrt worden smd, indem ich zuÉxleicb Folgendes ergebenst bemerke.“ Durck) mehr ack)e Rcskripte ist diesseits Der Grundsatz ausge-

sprochcn worden,

daß den Armen-„Verbéinden Der Ersatz von Reise-Unterstüßungen,

w,e§lche .in arbeitsfähtge Angehörige auswärts gezahlt worben,

nicbt obite'ge, weil arbeitsfähigePersonen nicht als arm anzusehen

sind, bei ihnen mithin die Nothwcndigkeii einer Untkrstiitzung aus

ZffenftZtchen Mitteln der Armenpflege nicht angenommen wer-

en un, , Eine Ausnahme von dieser Regel tritt nun allerdings dann em, wenn das Individuum in der Freiheit, sich seinen Unterhalt selbst zu erwerben, beschränkt ist. Dieser Fall ist, gleichwie bei soichen Individuen, Welche sich auf dem Transporte befinden, auch bei denen vorhanden, welche auf Grund des Cirkular-Reskripts vbm 18. Axgust 1824 (Annalen S. 804) mit einem, in den ge- eigneten Fallen die Stelle des Transports vertretenden, zur Erspa- rung der Transportkosten ausgefertigten Zwangspasse Versehen sind, welcher die Weisung enthält, sich ohne Aufenthalt auf dem vorgezeichneten Wege nach einem bestimmten Orte zu begeben. ' Dasvbrgeschriebene Formular ist aber nicht blos auf Fäile dieser Art, „111 welcheii es als ein Zwangspaß im eigentlichen Sinne anzusehen ist, beschrankt, sondern soll nach dem gedachten (Zirkular- Reskripte auch zu dem Zweck e benußt Werden, um den Inhaber der, besonderen polizeilichen Aufmerksamkeit zu empfehlen. Ist die Reiseroute zu diesem leyteren ZWecke ertheilt worden, so ist

Auf den von der Königlichen Regierung zu Potsdam erhobe-

der Inhabex' durch dieselbe an sich noch nicht b?binkert, sich auf

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seinem Wege um Arbeit zu bemühen und die sick) ihm dazu darbie- tende Gelegenheit zu benußen. Es ist vielmehr schon durch das Reskript an die Regierung zu R. vom 21. April 1826 (Annalen Seite 408) fiir zulässig erachtet worden, einem mit einer solchen Reiseroute reisenden Individuum, wenn es unterweges Arbeit findet, den Aufenthalt zu gestatten. '

Bei der ausgedehnten Anwendung , welche den Reiserouten in Beziehung auf Personen, die Der Arbeitscheu und der Neigung zu mäßigem Umberftreifcn verdächtig find, gegeben wird, ist es sogar im Interesse dsr Armen- und Sicherbeits-Polizei dringend geboten, Die JU'ha'ber solcher Päffe nicht nur cm der Benutzung einer sich ihnen darbietenden Arbeitsgelegcnbeit nicht zu verhindern, sondern sie vielmehr zu deren Aufsucbung und Benuyung, wo sie sich auch barbietcn möge, alles Ernstes zu Veranlassen. Hieraus folgt, daß der Anspruch auf Erstattung der einxm arbeitsfähigen Individuum verabreichten Unterstiixzung nicht dadurch allein, Daß Dasselbexine Reiseroute geführt hat, sondern zugleich auch durch den Nachweis zu begründen ist, daß der Inhaber nach dem Inhalte der Reiseroute oder den sonst Obwaltendcn Umstiinden zur unverzüglichen Fort- setzung seiner Reise gehalten und babnrch in der Aufsuchung imb Benutzung einer Gelegenheit zum Erwerbe Verhindert gewesen sei. Nur auf Fälle Dieser leisteten Art ist das Rcskript vom 31. Ja- nuar 1845 an die Regierung zu „bi. (Minist. «Bl. S. 69) zu be- ziehen, welches sich fiir den Ersaxz bon Reise -_Untcrstüxz„1mgen aus- sprick)t, bi? Den Inhabern bon „Zwangs-Päffen gewahrt Werben mußten.

Ew. :c. ersuche ich ergcbcnst, nach vorstehenden GruzidsäYen die

Beschwerde der R. zu erledigen. Diese Beschwerde ist'niäs bk- griinbet, insofern sie dagegen gcrichtct ist, _daß Ew. :c. Die Anord- nung wegen Erstattung von Reisc-Uuterjtüyungeii an Personen, welcbe mittelst Zwangspasscs in ihre Heimatb gewiesen siiid, auch auf "heimatblose Personen bezogen haben, welche mittelst eines sbl- chcnPaffcs an einen anderen Ort dirigirt Werden. Denn ob eme arbeitsfähige Person einem bestimmten Orte angehört, obeb heimatb- los ist, kann bei Beurtheilung der Frage, ob ein-Bebiirfm'ß, ste aiif Der Reise zu untcrstiißen, borliege, nicht von Einfluß sem. Dic Bkscksvcrdc erscheint aber insofern nicht nnbegri'mbet, als EZV. :c. eine Ersatzpflicbt in Beziehung auf alle mit “eme'r beschixankten Hiiciscroute Versehene Individuen, und nainentiich m. Beziehuné auf solche annehmen, welche zur Reise nach einem von ihnen selb t ÜÜWäl)lTLU Orte mit einer Rcissroufe bersxhcii sind. ' * Der Ansichf, daß Pérsoneu, * welche erklart babsn, nach LMLM bestimmten Orte, um daselbst Arbeit zu suchen, „sich bcgebeti zu woiien, und welche zu dieser Reise mit einer Reiserout? versehen sind, auf Dem Wege Dorthin einc Erwerbs-(Hxlegenbxit zu be- nußcn nicht befugt und dabei als Arme zu unterstizxzcn scicn, glaube ich aus rén obigen Griinden nichr beitreten zu konnen.

Berlin, Den 5. Februar 1854. Der Minister des Innern. Im Auftrage: von Msntenffkl, An 4 “("en Königlichsn Obcr-Präsibenten der Provinz R

Abgerßist: Der Ober-Jägsrmeisier Graf von ber Asse- kurg-Jalksnstcin, nach Meisdorf,

NiÖÉathiehc-s.

Preußen. Berlin, 14. März. Zweiten Kammer eingebrachte Juterpc'ilcxtiozi dcs GMsM Schwerin iiber den Standpunkt Der Regierung 1§_bcr orientali- sch€n Frage, erwiederte Der Herr Ministex -Prajibent: Regierung Sr. Majestät bcs-Königs habe schon bor dicser Jnich bcllation Die Absicht gehabt, den Kammern eine diese Yugelegentzcn betreffende Vorlage zu machen. Dieselbe sei in den iiachjteszüJM zu erwarten und werde Gelegenheit zu Erklärungen uber dich Ver? hältnisse geben, so weit sie fiir die Oeffentlichkeit geeignkx cracbtéi wiirden. Zur Beruhigung des Lauch wolle c-r aber schon ]eiZt mitibeilen, Daß die Regierung ihren Standpunkt in dieser Fragz»; iii keiner Weise Verändert habe, und daß bie Flotten", welchc 'bemnachjt in Der Ostsee zu erwarten seien, Mächten angeboren„ m1t welchen Preußen im Frieden und guten Einvernehmen sich befindc. (Pr. C.)

" Bei dem in letzter Zeit immer reger geiborbcnenLeben aiif dem Gebiete der Kirche hat sich auch das Bejbiirfmß ber Verbrei- tung amtlicher Mittheilungen unter die Geistlichen vermehrt. Die Königlichen Konsistorien der Provinzen Schlesien und, Yreußxb “haben sich daher veranlaßt gesehen, die Forn) der qulicatwn Fm die Cirku-lar-Verfügungen, welche bisher lithograplprtxverbreitet wurden, dahin zu ändern, daßdieselben, so oft der Stoff dazu

Anf einc gcs'tcrn in Ter '

Dic *

vorhanden ist, als eine Art kir li es ts la ' rb“ ent" t versendetowerden. ck ck Am b tt be ff ([ck und , _"- „;n der Stadt Schlawa, im Re ierun sbe“irkLie ni , i die Stadte-OrdyungbomZi)Mai1853 voll änbiggeinZefiihrtgwoxrzdensé

*“ Dex bisherige Komgliche Konsul zu Bahia, Berndes, hab um seine Entlasung nachgesncht, weil er seinkn Aufenthalt UUÖLUD MCUWW ZU, nehmen beabsichtigt. Herr Berndcs befindet skch zur'Zert bereits mx Hamburg, und die Geschäfte des König- lichen KZUsYMs M, Bahia werdcn gegenwärtig interimiftisch durch Herrn Kleinschmidt veribaltet. (Pr, C.)

' . Hannoyer, 14.“ März. Unsere Zeitung veröffentliéht “heute 111 ihrem. amtlichen Theile folgende Bekanntmachung des Königlichen Ministeriums 'der auswärtigen Angelegenheiten vom gestrigen Da- tum: „Nach_i*rcht€_rz zufolge, welche dem unterzeichneten Ministerium zizgegangen nnd, imd 1a_ut Ukas vom 18. und 22. b, M. (r. Styls) die ngebfolgenden rusxischen Provinzen: Die Gouvernements Ekatermoslaw, Taganrog, Petersburg, Csthlanb, Tiefland, Archangel, szno, Wilna, Grobnb, Wolhynien, Podolien, so wie das König- reich Polen und das Herzogtbum Kurland von Sr. Majestät dem Kaiser bon Rußland in _Kricgszustand erklärt.“ *-

_ Lubeck)! 11. März, Die nach Dänemark tranfitirenben Guter langen in diesem Jahre besonders frühzeitig und in großen Mssseii, hier an, so Daß die nach Kopenhagen gehenden Dampf- schiffe iiberbbkle Ladung habs". Die Besorgniß bor kriegerischen Ereigninen m bei Ostsee scheint Die Ursache dieser beschleunigten L-lbjendungen zu'sem. -- Ju chtcrer Zeit sind hier große Quan- titaten von _Blei per, Eisenbahn angelangt, um mii Segelschiffen nach Den rusyischcn Häfen befördert zu wcrden. (L. Z.)

Hambyrg, 13 März. Cin beuie veröffentlichter Antrag Des Senats filr, Dil lxajchjt? Versammlung ber erbgesessenen Bürger- schaft bxtrisji die Ratificanon bes Sck)luß-Proiokbils Der dritten Clbsch1ffsahrtS-Revisions -Kommission Vom 8. Februar 1854, Der Senat bedauert in der Motivirnng seines Antrages, Daß es, ungeachtet aller Bemühungen Oesterreichs, Preußens, Sachsens und Hamburgs, nicht gelungen ist, eine umfassendere Rc- gulirung der Elbzbilc zu Stande zu “bringen, und insbesondkre, das; die Herabsiyung bes Normalzolles fiir Kaffee, Tabak, Garne, Zink u, s. 11). nicht zu erreichen gewesen ist. (H. B. H.)

. Weimar,t12.März. Heute warb Der aus Anlaß der Do- mgmxn-Fragc einberufene außerordentliche Landtag vom Staubs- Mrmster von Waßdorf im Anstrag Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs eröffnet. Die Vorgelche höchste Proposiiionsscbrift erwähnt zunäcbst Des Protestes ber Agnatcn gcgen Die im Jahre 1848 ohne Deren Zustimmung erfolgte Abtretung der Domainen an Den Staat gcgen Dic Vcrwiiligung einer Civil'lisée bon 280,000 Ribs» Welchen Protest ber )';th regierende Großhchcg als begriindet erachten müsse; es broponire daher bie Staxtsregicrung, daß der Landtag Die Domamen als fibcifommiffarischcs Eigenthum dcs

? Großherzoglichen Hauses ancrkennc, während Die Regierung unter Z Zustiiiimung Der Angn darein willige, daß Se. Königliche Hoheit der Großherzog statt eiiier Cibilliste, die "bisher “(da 80,000 Rtblr. nachgelassen wnrden) 200,000 Rt[)ir. bctragcn, eme gleiche Summe ; als Ailodialchte bine'YM, die Verwaltung des ganzen Dominici!-

vermögens iibrigens ['Am Staate Verbleiben sbllc. _- Hierauf ward

' zur Wahl des Präsidenten geschriiieu und fiel dicse wieder auf den

Herrn von Schwenblcr. . , Bayern. MÜNCHEN, 11. März. Diesen Nachmxttag ist S1".

' Majestät Dem Kaiser Franz Joseph zu Ehren großc Task! bei

S'- Majestät dem König Ludwig ini Wittelsbachcr Paiaß. Heute Vormittag cmpfing der Kaiser zuerst den K. Kriegsmwnsiep (He- Ueral-Lieutenant von Lüder und sämmtliche bier aiixvsskxibe Gene- raii», dann in einer besondern Audienz den Hcrmi Minister von der Pfordicn und hieraus mcbrci'c Reichsrätbe und cmigc andere hock)- Licllte krbnen. ,

g s Beégisen. Brüssel, 12. März. Die „Jud. beige“ meldet: HLW bon Brunnow, Cx-Ambassabcur Rußlands beim Londonkr Hof?, hat von seiner Regierung Den Befehl crhaitcn, Darmstadt zu

verlassen und nach Brüssel 31: geben, wo er icincn provisorischen

“Liu e it alt ncbmcn wird. .

fLÉr-xszbéitanuien und Irland. „LondonQ, 1175 Marz. In der Sixzitng dis-Tbcrbauscs am 9. Maerkmgtc «orb- »licn- borbugb über Die ungebitgende BemKannuiig ber FlottL, wkeichir br aus Der unzureiMnben Lohnung im ,Txcrgleicb zu der Kauffghikei- Marine erklärte. Lord ?lbcrdcsn bxiiieiktc_bagezxeii, daf; bre Ost- sccfibiic nicht nur vollstänbig bcxpauiib sit, '„ondcru auch, Daß tbr? chaunung ausschließlich aus frenvriligcn Matrosen bestehe und

» “versprach Vorlegnng ber Auswciic dariiber. Graf Grey hielt eine

lam e Rcbc iiber die naue Rcform-Bili iind äußerte seine Bcfmcbi- qmixg Dariiber, daß die Rchermig bie BLU aufgegebeii habe. .Lord Aberdeen erwiedcrie, Daß die Bill von ,der Regiermig keines- weges aufgegeben sei, sondern daß, beabsichti t werde, diesiib'e danßt 27. April im Unterhause zur zweites Verle ung zu stellen," 1x Tn fügte er hinzu, daß die Regierung sich unter Den WMWdeFck) kritischen Umständen natiirlich dazu Mcht unwiderrUfllck) VU

m achen könne.