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Oder wolle die Linke die Katholiken etwa 'mit den Auswüchsen :
auf dem Gewerbegebiete verglercben?_ (rr wünsche,_ daß die Linke endlich dahin komme, das Prinzip der Freiheit auch Für Andere gelten zu lassen, und nicht fur sich allein. Das Centrum wisse 1a, daß es mit der An- nahme des Geseses die Macht derer verstärke. welche die Katholiken verfolgten und unterdrückten. We'nn das Centrum dennoch mitwirke, einem anerkannten Uebel guf kanderem Gebiete Einhalt zu thun, _so sei das eme Resignation der allergrößten Art. Es wäre vielleicht rathicimer gewesen, in der Kommission zu erwägen, wre das polizeiliche Element durch die Zuziebuvg praktischer wlksthiimlicher Elemente der der Frage der Konzessionirung gemäßigt werden könne. Sollte ein solcher Antrag noch gesteUt werden, so werde er; gern seine Hand dazu bieten. Er werde fiir den Kommisnonsantrag „stimmen, wenn er auch in einigen Punkten von dem- selben abweiche und den Blumschen Antrag vorziehe. In den eixrzelnen Punkten stimme er namentlich der Aufnahme des Tyna-nithandels -zu, und er wisse nicht, ob es überhaiipt gut gewesen sei, daß diese Sprengstoffe erfunden _seien. (Lachen li.“.kr.) Die Linke werde so lange lachen, bi§ das Reicizstagsitebäude explodire. „Zn der Nähe des englischen Parlaments sei das schon der all gewesen, da lachten die Herren nicht mehr, und wendeten auch Polizeimaßreßeln an, obwohl sie gewiß keine Freunde derselben seien. (Rufe: „Irland! Katholiken!) Allerdings komme die irische Frgge dort in Betracht. Katholiken seien aber die Iren lange nicht alle,11nter ben Feniern gebe es viele Protestanten, und das Haupt der Landliga sei auch ein Protestant. Man sehe daraus, wohin man komme, wenn man Jahrhunderte lang eine Bevölkerung in Knechtichaft und Unterdrückung halte. Darum helfe die Linke, das: diese jabrhundertlange Vedriicl'ung aufhöce, _damit nicht die Bande rissen, welche jest noch die Katholiken hielten! !Abg. Hasenclever: Auch den Druck von den Sozialdemokraten!) Dariiber werde er nächstens iprrchen. Der Passat“- gegen das Dynamit sei das Minimum dessen, was er verlangen müsse; zu erstreben sei ein Grieß, das die Fabrikation verbiete und den Verkauf nur in staatlichen Anstalten unter allen eriorde'r: lichen Kantele" gesiatte. Die Uebelstände bei den iibrigen Branchen stammten hauptsäcblicb daher, daß man überall ein allzugroßes Uebermaß von Sudalternbeamten habe. Besser werde es erst werden, wenn man die Reckitskonsulenten voll- ständig beseitige. Denn die Rechteanwälte in den großen Städten ließen fick) einfach in den kleinen Städten und auf dem Lande durch die Konsulenten vertreten. Sei die „Institution aber nötbig, so ordne man sie in die Gerichts- verfassung ein! Es gebe nur zwei Wege. Entweder man beseitige das ganze Institut und gestatte mittelbegabten Juristen neben den Advokaten zu praktiziren, oder aber man Tasse es bestehen und unterziehe die Konsulenten einer Prii- fung, um für ihre Tauglichkeit die nöthigen Garantien zit yewinnen. Im Prinzip sei er für den ersten Weg. - Die Kontrole der Auktionatoren sci ebenfalls nicht länger zu erst- behren; die Versteigerung von Immobilien müffe denselben durchaus entzogen werden; dergleichen müsse in die Hand der Notare gelegt werden.
Die Abga. ])r. Baumbach und Nick:?er (Hagen) beantrag- ten, in dem Antraae Heydemann im ersten Abschnitt statt der Worte „wenn Thatsachen vorliegen, welche die Unzuverlässig- keit des Gewerbetreibenden in “Bezug auf diesen Gewerbe- betrieb darthun“, zu setzen: „wenn der Gewerbetreibende wegen Vergehens oder Verbrechens gegen die Sittlichkeit bestraft ist“; und ferner statt des bezüglicben Passus im Antrag Heydcmann «zu sagen: „der Handel mit Dynamit und anderen Spreng- stoffen kann untermgt werden, wenn der betreffende Gewerbe-
treibende. wegen Vergehens gexzen die auf diesen Handel bezüg-'
lichen Vorschriften bestraft worden ist.“
Der Bundeßkommiffar, Geheime RenierungI-Ratl) Vödiker entgegnete, er könne dem Abg. Windthorst nur danken für Die Unterstiitzung, die derselbe in materieller Hinsicht der Re- gierungsvorlage habe zu Theil werden [affen und glaube, daß dadurch das Zustandekommen der Vorlage wesentlich ge; sichert sei. Die SelbstverwaltungSorgane, welche der Abg. Winbthorft mehr in Thätigkeit treten lassen wolle, seien ja schon im größten Theile des Reiches vorhanden, und die noch ielilcnden Theile würden voraussichtlich nach- folgen. Daß die verbündeten Regierungen ganz auf diesem Standpunkt stehen, zeige der §. 44:1., welcher ausdrücklich das Verwaltungsstreiwerfahren hinsichtlich der Legitimationsscheine der Handlungßreisenden einiübre. Der Abschwächung, welche der Antrag Richter-Baumbach bez. des Handel?- mit Dynamit und andern Sprengstoffen bezwecke, könne er nicht beistimmen. Gegenüber dem Antrag Heyde- mann-Blum, welcher den Geschäftsbetrieb der'Winkelkonsulen- ten aus der Vorlage ausscheiden wolle, müsse er erklären, daß die yerbündeten Regierungen gerade auf diesen Punkt ein er- hebliches Gewrcht legten. Schon nach der preußischen Gefes- gebung bis zur Gewerbeordnung unterlägen diese Personen der Konzessionspfiicht. Er bitte das Haus dringend, die Re- grerungSvorlage anzunehmen und sich nicht durch die Aus- tübrungen der Abgg. Munckel imd Meibauer zu andern Ent- schlüssen bewegen zu lassen.
Der Abg. R1chter(Hagen) konstatirte, das; wunderbare Reden aus dem Centrum gehalten würden. Der Abg. Lang- werth _von Simmern habe gestern erst gegen die Willkür der Polixeiherrsäiaft protestirt, dann aber für dieselbe gestimmt; die Rede des Abg. Windthorft sei heute ach einem ähnlichen Tone gegangen. Schon viel wunderbare und künstliche Wen- dungen habe er von diesem Herrn gehört, in der Weise wie
"heute aber noch keine; derselbe sei wieder auf die kirchen- volitischen Verhandlungen zurückgekommen, und habe _der FortschrittSpartei vorgeworfen, fie wolle für sich Freiheiten aben, den Katholiken aber die Freiheit beschränken; handele es fich denn hier um die Linke oder um ihre Geyoffen? Sei denn die Fortichrittsvartei Trödler oder Konzrptenten? Handele sie etwa mit Dynamit? Wenn das Centrum sich für die Maigesese rächen wolle, dann briyge es doch Geseve em, die gegen die Urheber derselben gerichtet seien. Er glaube, unter den Konzipienten, Trödlern u. s. w. seien ebexi so mel Katholiken wie Protestanten, eben so viel treue Anhanger des Abg. Windthorst wie liberale Wäbler. Das Centrum_ _selbst spreche von Mißbrauch solcher Bestimmunaeti im p_olitiscben I'itekéffk, gleichwohl erweitere es die Polizeibefugmffe. Da dürfe das Centrum sich nicht wundern, wenn fiel) die diskretios näre Gewalt der Polizei, die das Centrum 1th Wieder er- weitere, auch gegen die Katholiken selbst kehre. Der Abg. Windt- borst meine, die Gerichte wirkten noch schlimmer als dt;: Vo- lizei. Die Gerichte seien ja vor manche ernste Probe gestellt worden, z. B. durch jene Reden des Reichskanzlers, wo der- selbe ihre Urtheile zu milde genannt habe; aber das glaube doch wohl Niemand im Lande, daß die Gerichte bei Vergehen gegen die Sittlichkeit, bei strafbaren Handlungen ans Gemmri- sucht ihrem Urtheil politische Gesichtsvunkte zu Griinde legten. Er glaube, das;, wenn man die_ KonzeifionSentziehung vqn thatfächlichen Feststellungen im aerichtlichen Verfahren abhängig mache, seien das denn nicht bessere Garantien, als das ein- fache Polizeiermeffen? Die eigenthiimlichen Auereden des Abg. Windthorst könne er fich n_ui_: _so erklären, daß der Aba. Winbtborft selbst sage,_daß Drexemgenxdie für verstärkte Polizeibefugniffe seien, 1elbst an der Führung des Hammers Theil nehmen; er möchte das aus den Abg. Windthorst anwenden; derselbe scheine ihm große Lust zu haben, mit zu hammern und Andere Ambos sein zu lassen. Jetzt solle der Abg. Hänel die Kulturkampfgeicße gemacht haben, der Name des Reiche-kanzlers und, der der Konservati- ven werde gar nicht genannt. Der Reichskanzler werde fick) hüten, mit dem Centrum Frieden zu schließen, dann könnte der Kanzler das Centrum ja nicht zu solchen Dingen gebrauchen, wie zu den Holzzöllen und der Gewerbeordnung! Das Centrrim würde, wenn der Friede hergestelltwäre,diesen Gesehen garnicht zustimmen. - Dieser Punkt sei ihm nur bei Gelegenheit zwischen die Trödler und Konzipienten gekommen. Wenn das Cen- trum dieHeiratbsvermitller polizeilich bewachen wolle, s o iiberwache man doch lieber gleich den Bräutigam, wenn der fich unzu- verlässig erweise, dann bestrafe man ihn! „Dre Dummen würden nicht alle, und sollten geschützt werden.“ Habe beirn die Polizei ailein keine Dummen? Dadurch entziehe man die Polizei dem öffentlichen Dienst, dem fie hiiufig fehle. Dadurch, daß die Polizei einen Trödler bestehen lasse, erhalte derselbe gewissermaßen eine Garantie dem kleinen Manne gegenüber, der denke, „wenn die Polizei den Mann bestehen lasse, so müsse derselbe gut sein!“ der kleine Mann p_riife dann nicht mehr selbst, sondern verlasse fich auf die Polizei. Das Dynamit hätte er am liebsten in einer eigenen _Vorlage be- handelt, bis jetzt habe dieser Sprengstoff noch nicht die Be- deutung gehabt, wie heute. Wenn man über die Rechts- konsulenten klage, so sei das der beste Beweis dafiir, daß eme abhängige Stellung derselben nicht gegen Beschwerden schütze, da ja nach der Vrozeßordnung jeder Amtsrichter emen Rechtekonsulenten ohne Weitere?- von der Zulassung vdr Gericht ausschließen könne. ,Hier aber handele es sich um die anderweitige Thätigkeit dieses Mannes. Der Verwaltung gegeniiber seien die Konzipienten in hohem Maße nothwendig. Jemehr man solche Polizeigefeße mache, desto nothwendiaer würden sie, weil sich Jemand, der die Dinge nicht gesckiäftSmäßig betreibe, zuletzt in allen diesen Paragraphen nicht mehr zurechtfinden könne. Man könne sehr gebildet sein, und doch schwerfällig in der Abfassung von Em- gaben an Behörden selbst bei einfachen Steirerreklamationen. Die Rechtsanwälte vermöchten dieses Bedürfnis; des Publikums nicht zu befriedigen. Einer besonderen Vorbildung dazu be- dürfe es nicht. Die Mitwirkung der Anwälte würde in vielen Fragen zu theuer werden, obwohl eine Taxe für solche Eingaben nicht bestehe. Zuerst unterwerfe man die Wirtthauskonzeffionen dem diskretionären Er- messen der Polizei und nun beschwere man 1ich dar- über, wenn die Konzessionßsucber sich der Hilfe eines Konzipienten bedienten. Der Abg. von Köller sei schon ge- neigt, Jemand als unzuverläsjig anzusehen, wenn ihm der Konzessionssuclwr 20 Thaler verspreche für den Fall, daß sein Scharfsinn und sein Fleiß der Eingabe Erfola verleihe. In den vom Abg. von Köller sonst erwähnten Fiillen seien die Betreffenden hart bestraft worden. Der Abg. von Köller aber sage: ja bis dem Mann seine That nachgewiesen werde, könne derselbe schon vielen Schaden gestiftet haben. Danach erscheine dem Abg. von Köller Jeder für verdächtig, bis der- selbe bas Gegentheil nachgewiesen habe. Das sei allerdings der weitgehendste Polizeistandpunkt, dem dieser Paragraph einen deutlichen Ausdruck verleihe. Wolle das Haus nicht den Polizeistaat, so müsse es den Paragraphen ablehnen.
Der Abg. Dr. Windthorft erklärte, er habe ausdrücklich anerkannt, daß die Polizei die Befugnisse, die das Centrvm ihr gewähren wolle, auch gegen die Katholiken anwenden könne und werde. Er zweifle nicht daran, daß mancher seiner politischen Freunde katholischer Konfession unter diesem Ge- setze leiden werde; manche Gewerbetreibende würden die Kon- zession nicht bekommen, weil fie ultramontan seien. Darüber täusche er fich nicht; und er würde auch nicht für §. 35 stim-
men, wenn nicht die Mißßände, die damit beseitigt werden sollten, noch viel schlimmer wären, als das Uebel, welches seine Partei durch H. 35 in Gestalt größerer Polizeiwillkür bh komme. Der kirchliche Kamps drohe alle ande der Ordnung und Sittlichkeit zu zersprengen, und da die Katholiken den kirchlichen Frieden nicht wiedererhalten könnten, wodurch die Ordnung am besten hergestellt wiirde, so müsse das Centrum eben aus Noth zur Polizei greifen. Man_ wüsie Garantie haben gegen die Mißbräuche der Gewerbefreiheit. Das Miß- verständnis; des Abg. Richter,als ob er die Liberalen qllein für die Maigeseßgrbung verantwortlich mache,kön11e er sich mchterklären.
Er habe nur gemeint, und das halte er aufrecht, saß jene Ge,- '
seße unter dem Schuß der liberalen Majorität entstanden seien, Der Abg. Richter werfe ihm vor, daß er die Konservativen nicht erwähnt hätte, als Mitwirkende beim Kulturkampf. Die Konservativen hätten aber anfangs gegen die Kirchenpolitjk der Liberalen und der RegierumZZWiderßand geleistet, und seien deshalb damals von der egierung in die Luft gx sprengt worden. Der Abg. Richter, dessen Reden im Tone. einer gewöhnlichen Volksversammlung gehalten seien, habe gemeint, seine (des Reimers) Rede sei lediglich an die Adresse des Reichskanzlers gerich'et gewesen. Wenn seine Jahre ihn nicht schüyten vor dem Verdacht des Streber: tbums, so würde er dem Hause versichern: es gebe keine Stelle, die er ambire, als diese hier. Warum komme denn nicht die FortschrittSpartei mit Vorlagen auf Revision der Maigeseße, wenn der Reichskanzler dies nicht thus?" Warum sehe denn die Fortschrittßpartei dem großen Krieg in Deutschland ruhig zu, warum nehme fie nicht die Schmach vom deutschen Vaterlanbe, daß fünfzehn Millionen Katholiken darin geknechtet würden? Zur Sache selbst wiederhole er: dem Z. 35 stimme er nur zu, weil die Mißstände, denen das -entrum damit steuern wolle, gar zu schreiend seien, weildas Centrum das kleinere Uebel dem größeren vorziehe.
Hierauf ergriff der Bevollmächtigte zum BundeSrath, Staais-Minister Scholz, wie folgt das Wort:
Meine Herren! Die Regierung war nicht vorbereitet darauf, das; die Spezialdiskusfion über diesen Paragraphen der Gewerbe- ordnung zu einer allgemeinen Kulturkampfdebatte benutzt Werden würde. Ich würde auch gerne darauf verzichten, nacb dieser Seite- der Sache ein Wort zu sprechen, wenn ich nicht besorgen müßte, daß nach diesen Aeußerunaen des verehrten Herrn Abgeordneten, der eben gesprochen hat, das Schweigen der Regierung benußt werden würde zu dem Rufe Weit Hinaus ins Land: das ist nun alles gesagt worden, der Regierungsvertreter hat da gesessen und sich geschlagen gefühlt von derSchwere dieser Vorwürfe und nicht gewagt, darauf zu repliciren. Hier im hohen Hause würde es vielleicht entbehrlich sein. daß die Regierung auf diese Ausführungen jetzt antwortet, aber dem Lande gegenüber ist es unmöglich, aucb nur in dieser Spezialdiskussion eine an sich wobl ferne liegende Sache unbeantwortet zu lassen, Wenn sie auf diese Weise in die Debatte hineingezogen worden ist. Sie, meine- Herren. die Sie den Herrn Abgeordneten haben ausrufen hören: „15 Millionen Deutsche, die wir geknecbtet sind", (Rufe im Centrum: Ja, ja!) ja, meine Herren, das ist ja Zlire Meinung! Im Großen und Ganzen, glaube ick), wird die Majorität des Hauses in diesem Au-Iruf den Beideis schon gefunden haben, daß er auch die übrigen bezüglichen Aeußerungen des geehrten Herrn Abgeordneten - in seiner Ueberzcugung gewiß. rirlytig - objektiv aber stark übertrieben sind. Ich erlaube mir als Vertreter der Verbündeten Regierungen fie zu bezeichnen als starke Uebertreibungen. Es ist von dem Herrn Abgeordneten ins- besondere behauptet worden, daß die Katholiken in Preußen und im Reiche nichts erreickoen könnten, daß sieüberallzurück estelltwürdenim Civildienst und im Militärdienst. Meine Herren, soa gemein dieseBe- hauptunq in dieseSpezialdiskuifion bier binein-zcworfen wurde,so allgemein beschränke ich mich darauf sie als unrichtig xu bezriebnen. (Wider- spruch im Centrum). Zu einer Erörteruog, zu einer speziellen Erörterung hierüber werden Sie die Debatte nicht weiter benutzen können. Ich brauche mich daher jetzt auch nicht weiter darauf ein- zniaffen, aber meinen absoluten Widerspruch stelle ich ihr entgegen.
Die DiEkusfion wurde geschloffen, es folgte eine Reihe persönlicher Bemerkungen: .
Der Abg. Richter bemerkte, der Abg. Windthorst habe- gesagt, seine Reden wären im Ton einer gewöhnlichen Volks- versammlung gehalten. Er sei stolz darauf, wenn er soipreche, daß ihn nicht blos Diplomaten, sondern auch gewöhnliche Leute verständen.
Der Abg. von Köller erklärte, der Abg. Richter habe ihm vorgeworfen, er wolle den absoluten Polizeistaat und gehe dabei von dem Grurwsaß aus, Jeden so lange für unehrlich zu halten, bis das Gegentheil bewiesen sei. Das sei nicht richtig. Er halte im Gegentheil Jeden so lange für ehrlich, bis ihm das Gegentbeil bewiesen sei, und er halte auch den Abg. Richter fiir ebrlicb bei seinen fortgesetzten Angriffen auf alle autoritativen Gewalten.
Der Abg. Richter bemerkte, wenn hinter dieser Vorlage keine andere Autorität stände, als die des Abg. von Köller,_so würde er nicht dagegen vorgegangen sein.
Der Abg. Dr. Windtborst verwahrte sich gegen die Aus- fiihrung des Ministers Scholz, als ob seine Aeußerungen über den Kulturkampf nicht in Zusammenhang mit §. 35 der Gewerbeordnung gestanden hätten.
Bei der Abstimmung wurden die Anträge der Abgg. Richter-Dr. Baumbach und des Abg. Dr. Reichensperger (Crefeld) abgelehnt, dagegen wurde der erste Absatz des An- trages Heydemann-Blum mit 128 gegen 127 Stimmen, der zweite Avius mit 130 gegen 129 Stimmen, der dritte Absaß mit 130 gegen 128 Stimmen angenommen. Dann wurden noch die beiden lebten Absätze des Antrages Heydemann mit großer Ma'orität angenommen und schließlich in dieser Fassung der ganze _aragraph 35.
12 U.?)ieraut vertagte fich das Haus um 43/4111)r auf Montag r.
ck,
Anzeigen.
Steckbriefe und Untersuchungs =Sachem
Warxtungs-Auzeige.
Der Kutscher, frubere Schneider Karl Auguft Conrad aus Berlin tit auf Grund der tbatiäcb- 11chen Feststellung: daß er zu Berlin in der Nackt 111211611. zum 12. August 1882 durch fünf selbst- standige Handegen: 1) seine Ehefrau Emilie ““Aus-rte Conrad, geb. Thielemann, 2) seine! Sohn T dor Conrad. 3) fernen Sohn Anton Conrad, ;? seinen qun Ernst Mar Conrad, _5) seine Tochter
ugufte Emilie Clara Conrad vorxätzlirb getödtet Bat, und iwczr indem er diese Tödtungen mit Ueber- .legynq ausfuérte, durcb Erkenntniß des Schwur- .Zenibts der dem Landgericht 1. zu Berlin, vom 4. Oktober 1882 wegen wiederholten Mordes gemäß der §§. 211. 74 des Strafgeietzbucbes für das Deutsche Reich zum Tode und Verlust der bürger-
lichen Ekrenreckote verurtbeilt worden. Dgs Erkennt- niß bat die Rewtskraft beicbritten und itt, nachdem durcb Allerhöchtten Erlaß vom 4. April 1883 be- stimmt worden, daß der Gerechtigkeit freier Lauf zu lassen, beute _frfxb in dem Hoiraume der Neuen Strafanstalt bterielbst durcb Entbauvtung des Ver- urtbeilten vollstreckt worden. Dies wird nach Vor- schrift des §. 549 der Kriminql-Ordnung bekannt aemacbt. Berlin,_ den _9. April 1883 Der Erste Staatsanwalt am Königlichen Landgericht 1. A n g e r n.
„Steckbrief. Gegen den unten beschriebenen Tncbler Richard Louis Fall, am ]. September 1858 in Berlin geboren, welcher Yb verborgen hält, iK die Untersuchungsbaft rxgen * etruges vrrbängt. Es wird ersucht, denselben zu „verhaften und in das Untersuchungsgefän niß zu Berli» Alt-Moabit 11/12, alzzuliefern. Berl , den 2. Ap..“tl 1883. .König- liche StaatsanWaltfchaft bei dem Landgericht [. Beschreibung: Alter 24 Jahre, Größe 1,71 m,
Statur schlank, Haare hellblond, Stirn niedrig,
Bart kleinen blonden Schnurrbart, Augenbrauen bellblond, Autren dlau,Nase gewöhnlich, Mund klein, Zabne voll, Kinn oval, Gesicht langlicb, Gesichts- xarbe gesund, Sprache deuncb. Kleidung: dunkel- lauer Ueberzieber, dunkele Stoffhose. Besondere Kennzeichen: zwei kleine Narben im Gesicht.
Stetkbriefs-Erlediguug. Der gegen den Sckxarf- richter Friedrich Ernst Rochelt aus Britz wegen Mordes_ unter dem 23. Februar 1883 erlaffene Steck- brief wird zizrückgenommen. Berlin, den 6. April 1883. Königliches Landgericht 11. Der Unter- 1uchungsrtchten
Steckbriefs-Erledigunn. Der gegen den Ar- beiter Karl Iulius Merklenburg wegen Dieb- abls nach mehrmaliger Vorbestrafung wegen Died- th8 uiiter dem 30. Januar 1883 erlaffene Steck- rtef wird zurückgenommen. Berliu,_de_n 2. Avril 188xxt 1Staatöanwcrltschaft beim Königlichen Land- geri .
Steckbriefs -Erneuernn . Der gegen den Sckjlofferlehrliu Rudow Behnke, am 22. De- zernber 1859 zu euendorf geboren, wegen schweren Diebstahls unter dem 4. Mai 1877 vom ehemaligen Königlichen Stadtgeriäot zu Berlin in den Akten 13._ 387. 77 0. 11„ jetzt 8. 609. 77 erlaffene Steck“ brtes wird erneuert. Berlin, den 2. April 1883. St_aatsanwaltsibaft bei dem Königlichen Land“ gerichte 1.
Steckbriefs-Erueueruug. Der Hinter den Seifeufabrikanten und Kaufmann Johann Thomas Rohrmo er, geboren 18. April 1849 zu
Tilsit, von dem errn UntersuchungSricbter beim Königlichen Landgericht ]. Berlin in der Unter- suchungssacbe -- 1). R. 11. 51. 82. .). 111. 111. 267- 81 - erlassene Steckbrief vom 6. März 1882 _kad hierdurch erneuert. Berlin, 3. April 1883. Konig“ liche StaatSanwaltschaft beim Landgericht 1.
teckbriesk-Erledinuug. Der unterm 20. Fr- bru'dr 1883 gegen den Maler und Kaufmann Ona: Triebler aus Berlin eriaffene Steckbrief ck durch Ergreifung des Tnebler _erledi t. Bitter- feld. den 5. April 1883. Königliches mtSaericbt. [15720]
Abtheilung 1.
“Subhastatioueu, Aufgebote, Bor- ladnugeu u. dergl. [15582] Armensache. Oeffentliche Zußellung. _
Die Eheleute Georg Friedrich Swweikbard 17,
hnarbeiter. und Margaretha, geb. Buhl, Beide in Ikicder-Jngelketm wohnhaft,_ vertreten durch Recht8anwalt 1)r. Schmitt zit_Mamz, klagen _gegen den Scbloffer Friedrich Daudtstel 111. aus Nieder-
gelbeim. zur Zeit ohne bekannten Aufenthalt, aus dem Kaufvertrage vom 25. Januar 1881, mit reixr Antrags, das Gericht wolle diesen Vertrag aufgelöst und die Kläger als Eigentbumer folgender in der Gemeinde Nieder-Jnakllrelm gelegenen Immobilien 1) Sektion 4. Nr. 1245, Flur 1 Nr. 758, 125/10111 Garten im Saal, 2? Sektuxn .4. Nr. 1245, Flur 1 Nr. 759 46 uz Ho raitire _1m Saal, erklären, die Mutation dieler Grubdstucke verordnen und den Beklagten in die Kotten _verurtbeilen, und laden den Beklagten zur mundlrcheze Verhandlung des Rechtsstreits vor dre erste (Zivilkammer des Groß- herzoxil- Landgerichts zu Mainz auf
den 23. Juni 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, emen bei dem gedachten Ge- richte zuaclasienen Anwalt zu bestellen. _
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Mortar, _ _
Gexirbtrickxreilver drs Großherzoglichen Landgerichts.
[15562] Oeffentliche Zustellung mit Ladung. Kiagestlnift _ zum Kgl. bayer. Landgerichte Landau m_ der Pfalz, Civilkammer, in Sachen der Anna Maria Wermbs- ganst, Ehefrau von Georg Bernhard Pfasxmann, Sohn von Georg Bernhard, Ackerer, Beide in Nußdorf wohnhaft, Letzterer zur Zeit unbekannt wo, abwesend, Klägerin, durch Rechtsanwalt Sieben in Landau, geaen ihren genannten Ehemann Georg Bernhard Pfaffmann, Beklagten, Ersqtzforderung betreffend, mit dem Schlußantrage: .Die vor dem K. Notare Bolza zu Landau_am 25. November 1882 und 12. Februar 1883 giisgenommenen Seba- rationöverbandlungen zu de_stati_gcn, den B_ekl_agten zu verurtbeilen, an die Klagerm zur Befriedigung ihrer Eriaßforderungen den Betrag von 1016 „44 69 «Z nebst Zins hieraus xu 50/0 vom 26. Oktober 1882 an und die Prozeßkosten zu bezahlen, die öffentliche Zustellung d_es_ ergebenden Urtbeich an den Beklagten zu bewrllißewund eine Einspruébs- frist festzusetzen", - wird mit dem Bemerken, daß mit Abkiirzuna der Einlaffungsirrst auf_ acht Tage Termin zur Verhandlung und zum Erichemen des Beklagten durch einen Reckytsanwalt auf Mittwoch, den 23. Mai 1883, Morgens 9 Uhr, im Sitzungtsaale 1. bejagten Gerichtes angesetzt ist, dem obigen Beklagten GeorrrBernbard Ptaffmann, deffen Aufenthalt unbekannt ist, auf_Gru_nd Gerichts- bescbslulilites vom heutigen Tage htermrt öffentlich zugete . Landau, den 4. April 1883. Der K. Gerichtsschreiber am K. Landgerichte: Pfirmann, K. Ober-Sekretär.
Aufgebot. Die Sparkaffenbücher der Stadt- ]“parkaffe zu Bromberg, und zwar: 8. Nr. 132. aus- gefertigt am 28. November 1843 für den Schul- ionds Gombin, Kreis Schubin, deffen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 239 „76 65 45 hatte, 11. Nr. 732, außaefertigt ain 17. Juli 1852 für den Schulfonds Wilkowo, Kreis Schubm, deffen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 227 .“ 33 „3 hatte, 0. Nr. 187, ausgefertigt am 16. Dezember 1843 für den Schulfonds_ Brzyskorzystew, Kreis Schubin, deffen Konto ultimo 1881 einen Bestand von 40 „74 16 «3 hatte, smd verloren gegangen und sollen auf den Antrag de_s Königlichen Landraths Kleffel zu Schubin amortmrt _ werden. Die unbe- kannten Inhaber der vorbezeichneten Sparkassen- bücber werden deshalb aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlegung_der Sparkaffenbücher spätestens im Aufgebotstermme, den 13. Juui1883, Vorm. 10 Uhr, bei der:! unterzeicbneten Gerichte, Land- gerichtegelxäude, Zrmmer_Nr. 9, anzumelden, widri- gcnfalls die Kraitloöerklarung der Sparkaffenbücber erfolgen wird. Bratnberg, den 7. November 1882. Königliches Amtögerrcht. Abtheilung 71.
[15574] Bekanntmachuug. Im Namen des Königs!
Auf den der _berwittwuen Eigentbümer Piesk, Mgrie, geb. Benuch, zu Lipten, und des Koffätben Friedrich Wilhelm_Melka zu Buchholz, erkennt das Königliche Amtherrcht zu Calau durch den Amts- richter 1)r. Geppert
für Recht: _
1) Die Hypothekenurkunde uber zweimal 46 Thaler Darlehen, eingetragen aus den notariellen Obli- gationen vom 2. Oktober 1860 für den Aus- zügler Christian Mai zu Weiffagk in Abthei- lung 111. unter Nr. 10 und 11 des Grundstucks Band 1. Nr. 10 des Grundbuchs von Lipten und von dort ubertragen auf das Grundstück Band 1. Nr. 45 deffelben Grundbuchs, welcbe Heide gebildet werden aus Ausfertigungen der notariellen Obligationen vom 2. Oktober 1860 und Hypothekenauszügen vom 16. Oktober 1860 mrt Jngronatignsvermerken vom 26. Oktober 1860 und Entpfandungövermerken vom 13. April 1866, und
2) die Hypothekenurkunde iiber 300 Thaler, ein- getragen aus der Obligation vom 30. Ok- tober 1843 für die verehelirbte Kosiätl) Melka, Christiane, geb. Rasibick, zu Burb- bolz, auf dem dem Kossäthen Friedrich Melka zu Buchholz geböri en, im Grundbuch von Bigbbolz Band 11. r. 31 verzeichneten
_ Grundstuck in Abtheilung 111. unter Nr. 2, welche gebildet wird aus Ausfertigun der Obli- Fation vom 30. Oktober 1843 und ypotbeken- uch-A_uszug vom 7. November 1857 mit In- gro _attonsvermerk vom 7. November 1857,
Werden ur kraftlos erklärt.
Die osten des Aufgebotsverfahrens werden den Antragstellern au erlegt.
Calau, den 1 . März 1883
Königliches Amtsgericht.'11. Abtheilung.
[15553] Zwangsvexkaufs-Proclam.
_ In Sachen des Kausmannes I. H. Ingwersen m lending, vertreten durch Rechtßamvalt Sali ug daselbst, Gläubiger,
wider
den Hausbesitzer Thomas Friedrich elmer in Flensbur . Schuldner_, H
betre end ursprünglich 150 .“, jekt kl“.
testo 44.94 && Zinsen für eine pro-
tokollirte Pfaudfordernug und 21,50 .“ _ Prozesskosten- ist die Zwanngzversteiaerung und für die Dauer des ZwangßverkamÖverfahrens zugleich die Zwangs- verwaltung_ des dem Schuldner gehörigen, in der Norderstraße Nr. 141 in Fleanurz belegenen, unter Nr. 241 der Gebäudesteuerrolle und Nr. 236 der Grundsteuermutrerrrlle mit einem Flächeninhalt von 5,3011 und einem Nutzungswertb von 1215 „| ]abrlrcb aufgeführten, aus Wobnbaus, Schuppen, Waschhaus und Hofraum bestehenden, im Slbuld- und Pfagdpwtokolbder Stadt Flensburg, Band 10, Blatt 210, deni Schuldner auf (Grund gesetzlicher Erbfolge nackt seinen Eltern zugeichriebenen (Grund- stiicks nebst Zubehör durch Beschluß des unter- zeichneten Amtheri-Hts vom 12.März 1883 ver- fügt worden.
In dieser Veranlaffung werden alle, welche an das vorbetcbriebene Grundstück nebst Zubehör Eigentbumsanipriielr _oder sonstige nicht protokollirte dingliche Arisdrusbe irgeizd einer Art, insbesondere dinglich privilegtrteAniprucbe geltend machen wollen, gufgefordert, dieselben, bei Vermeidung des Aus- 1chluffes, innerhalb 6 Wochen, im unterzeichneten Amtsgericht qnzumelden.
Zugleicbwird Termin zur Verkündung des Aus- schlußurtheils _und zit_m Öffentlichen Zwangéverkauf diefes Grundstucks (1117
Mittwoch, den 27. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr, im tinterzcichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. 26, anaejeyt. _
Die Verkaufsbedmgungen sind 14 Tage vor dem Termin in “(“er Gerichtsicbreiberei, sowie bei dem Zwangsverwalter Wilhelnx e'kriilicl), fries. Straße Nr. 34, in Flensburg cinzu]e,-en.
JlenSburg, den 24. März 1883.
Königliches AMFYUM“ Abtheilung 4. er
Vorstehendes Proliant _wird dem adWeienden Schuldner hierdurch öffentlich zugestellt. Zugleich wird der1ell1e zu dem auf
Mittwockx, den 9. Mai 5. J., _ _ Vormittags 11 _uyr, _ zur Feitxtellung der Verkaufsbedmgungen angeietzten Termin hierdurch öffentltch_vorgeläden. Flensburg, den 30. Marz 1883. Der Gericlotsichreiber (l.. 8.) O. D. Jacobsen.
**:) ' ' 11500“) NothWendtger Verkam.
Jm Wege der nothwendigen Subhastation sollen die dem GutÖbesitZer Albert Wilhelm Mewis und dcffen Ebeirau, Aler, geb. Srdcinert, in Wolfs- winkel, jetzt zu Berlin, Straßbqrgerstraße 59, ge- hörigen, im Grundburhe von Zcmnick Band 1. Blatt 3 eingetragenen Grundstücke: _
I. Nr. 1. Das Gut, Haus Wolföwmkel, _be- ftebend aus den nachstehend aufgeführten Gebaulicb- lichkeiten und Pertinenzgrunditücken und resp. den fur Pertinenz erklärten Grundstucken als: _
1)a.Wol)nl1aus mit Hausgarten und Hofraum,
12 n 50 qm mit 120 .,“: Nußungswertl), b.Wirtl)schaftdlckaus unt 36 „;(-. Nusungswertly, (:.Stall, (1. Stall, e.Scheu11e, __ f. Scheune mit Toriichuppcn, s.Stali, 11„Gefindel1aus links mit 36 „14 Nutzungswertl), kYesiäidebaus rechts mit 60 «76 Nußungswertl), 11. ta , Kartenblatt 4 Nr. 3 der Gemarkung Zemnick, Gebäudesteuerrolle Nr. 15,
YF a.Iemnick, Kartenblatt 1 Nr. 3, Acker, Plan Nr. 2, Artikel 76, 99 a. 609111 mit 11,70 «M Reinertrag, _ b.Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 17/1 8. b. Wiese im Herrenbolz, Artikel 76, 6 113 31 a. 20 qm mit 81,93 ._./(e Reinertrag, _
0. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 2, Acker im
errenlwlz, Artikel 76, 14 a 80 qm mit 1,74 «14 Reinertrag, “
(1.Zemnick, Kartenblatt 7 4 Nr. 4 Garten im Herrenbolz, Artikel 6, 42 a 10 qm mit 9,90 „36 Reinertrag, _
o.Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 9, Acker im Herrcnb-olz, Artikel 76, 1 1111 41 o. 70 qm mit 16,65 „47: Reinertrag,
t'. Zemnick, Kartenblatt 4 Nr. 11, Wiese im Herrenholz, Artikel 76, 3 ba 54 a 40 qm mit 33,30 «ck Reinertrag, _
g. emnick, Kartenblatt 4 Nr. 12, Acker im
errenholz, Artikel 76, 6119. 12 o. 80 qm mit 2 „14 Reinertrag, _ 11.Zemnick, Kartendlatt 4_ Nr. 21/16, Werde vom Wolfswinkel, Artikel 76. 17 119. 65 a. 80 qm mit 33,034“. Reinertrag, j. anick, Kartenblatt 4 Nr. 13, Wiese der olfßwinkel, Artikel 76, 1 1111 33 a. 80 qm mit 12,57 „tl: Reinertrag,
5) b.Zalmsdorf, Karteqblatt 5 Nr. 23, Holzung, Plan Nr. 88, Artikel 14, 2 1111. 86 3. 50 qm mit 20,19 „14 Reinertrag,
a. Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 75/53 a., b., 54, ' cker und Wiese, Plan 93 b., Artikel 14, 2 da 62 a 20 qm mit 16,05 „46 Reinertrag,
z.Zalmsdorf, Kartenblatt 5 Nr. 76/56, Hol- zung, Plan 949... Artikel 14, 3 11a. 40 o. 60 qm mit 9,33 316 Reinertran-
o. Zalmßdorf, Kartenblatt 5 Nr. 73/50, 51, Wiese und Acker, Plan Nr. 92 b., Artikel 14, 49 a 80 qm mit 4,02 M Reinertrag,
t. almsdors, Karteqblatt 5 Nr, 4, Holzirng,
lan Nr. 70, Artikel 14, 2 ha 89 a 50 qm mit 20,40 «jk Reinertrag,
x. Letzer, Kartenblatt 1 Nr. 36, Acker vom Plane
r. , r i e , a. o. qm mi N 100 At'k132 111 05 70 't 11,19 „14 Reincrtcaxz, 1. Ylmsdorf, Karten [att 2 Nr. 41/3, 42/3, ek, Rest des Planes 8, Artikel 14, 2 du 25 a 40 qm mit 55,35 „14 Reinertrag,
Plan Nr. 174a., Artikel 76, 81 a 10 qm mit 7,62 .“ Reinertrag,
1.Zemn1ck, Kartenbiatt 5, Nr. 248/1, Wiese, Plan Nr. 174b., Artikel 76, 28 a 40 qm mit 2,67 .“ Rcinertrag.
6) emnick, Karte nblatt 5 Nr. 250/11 13, Wiese,
[an 17b, Artikel 76, 21 a 90 qm mit
__ 2.07 .“ Reinertrag,
() Zalmkdorf, Kartenblatt 5 Nr. 63/16, 65/17, 18, 19, 81/20, Acker, Wiese und Holiung, Plan Nr. 9114, Artikel 14, 3 113 06 34011111 mit 21,42 & Reinertrag,
8) Zalnxédrrf, Kartenblatt 5, Flärbembsrbniti 09/10, 61/16, 80/20, Holiung und Acker, Pign91o, Artikel 14, 21.11 833111111641.“ Retnertraa,
9) Zalmsdorf. Karteiiblatt 5 Nr. 60/15, 62/16, 64/17, Hrlzung, Acker und Wiese, Plan91b., Artikel 14, 96 a 50 qm mit 11,07 „4.2. Nein- er rag,
10) Zalmsdorf, KartenblattTNr. 52, 74/53 11. b., Holzung und Acker, Plan 93 er„ Artikel 14, 1 ha 22 ? 30 qm mit 9,12 «411 Rcinertrag,
11) Zalmsdori, Kartendlatt 5, Nr.79/56,Holzung voin Plane 946, Artikel 14, 34 a. 50 qm mit 0,93 246 Rcinertrag,
12) Zalmedors, Kartenblatt 4, Nr. 44,291, Polzuna vom Plane Nr. 60. Artikel 14, 1113 90 a 70 qm mit 5,22 «44 Tlieiriertrag,
13) Zaldeorf, Kartenblatt 5 Nr. 21, .Helzung, Plan 90, Artikel 14, “2 129. 86 Q 70 11111 mit 20,22,“ Reinertrag,
14) Zemnick, Kartenblatt 1 Märlxenabscdnitt 188/7, Acker, Plan Nr. 66, Artikel 76, 37 a
_ 50 qui mit 1,77 ck17- Reincrtraq,
15) Zcmnrck. Kartenblatt 1 slitÖerraLscbnitt 189,9, Acker, Plan 67a... * rtiiel 76, 1 113. 9 a 50 (1111 mit 2,58 .“ Reinertrag,
16) Zemntck , K'artenblatt 1 Ftäckwnabschnitt 190/17, Holzung, Plan 67 b., Artikel 76, 34 a 50 qm mit 0,81 M* Reinertrag,
]k- Nr. 1. 1 da 74 a 60 qm Wiese 1111111 Plan Nr. 16 mit 10,05 „44 Reinertraa, Karten- blatt 5 Nr. 231/101 3., b., (:., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick.
Nr. 2. 72 “& Wiese vom Plan 21 mit 4,89 «47: Rernertrag, Kartenblxtt 5, Parzelle Nr. 107 a., b., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick, Nr. 3. 68 a, Wiese rom Plume 18 mit 4,7736. Reincrtrag, Kartenklatt5 Nr. 104 a„ b., e., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick, Nr. 4. 91 a 70 qm Wiese rom Plane 23 mit 7,59 „44 Reinertrag, Kartenblatt 5 Nr. 11111, b., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick, Nr. 5. 1 118, 38 3 10 qm Wirte vom Plane 169 mit 12,99 „tl: ReinertraJ, Kartenblatt 5 Nr. 12, Artikel 76 der Ge- markung Zemnick, Nr. 6. 71 11 5011111 Wiese vom Plane 17 11. rnit 6,72 «16 Reincrtrag, _Ii'artenblatt 5 Nr. 249/103, Artikel 76 der Gemarkung Zemxiick, Nr. 7. 1 113- 54 a 50 qm Wiese vom lane 22 mit 11,46 “jk Reinertrag, Karten- latt 5 Nr. 109 a., b., Artikel “76 der Ge- markung Zemnick, _ _ Nr. 8. 51 a 10 qm Wieie vom Plane 16 mit 2,40 «76 Reinertrag. Kartenblatt 5 Nr. 232/1013.., Artikel 76 der Gemarkung Zemnick.
am 18. Juni 1883, Vormittags 11 Uhr,
an Ort und Stelle, zu Haus Wolfswinkel
bei Seyda. Kreis Sünveiniy, versteigert und
am 21. Juni 1883, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle das Unheil iiber den Zu- ichlag verkündet werden. _
Die Auszüge aus der Gedäudr- u::d Grundsteuer- mutterrolle sowie beglaubigte Abschrift des (Heinzl:- buchblattcs können in unserer Gerichteichrciderci cm- geseben werden.
Alle Diejenigen, welclie Eigentbum oder ander- Weite, zur Wirkiamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuck) bcdiirfende, aber niitot einge- tragene Realrerbte geltend zu machen liaben, werden aufgefordert, dieselben spätestens im Versteigerungs- termine anzumelden. widrigenialls fie mix ilércn Rechten ausgescbloffen werden.
Icffen, den 10. März 1883.
Königliches Amtsgericht.
[15568] Urt eils-Auszug.
n Sachen der zum Armenrechte belassenen Ehefrau des Pumpen- macbers Lambert Küpper, Josephine, geb. Ahn, zu Aachen wohnend,
gegen
ilyrcn vorgenannten Ehemann,
hat das Königliche Landgericht, 1. Civilkammcr,
Hierselbst, durcb rechtskräftiges Urtheil vo::126.Fe-
bruar 1883 für Recht erkannt:
„Die zwischen den Parteien bestehende eheliche
Gutergemeinschxft wird für aufgelöst erklärt,Gütcr-
trennung verordnet, Parteien zurAuSeinandcr-
setzung ihrer Vermögcnsderhältnisje vor Notar
Euler z_u Aachen verwiesen und Beklagter wird
verurtherlt, die Kosten des Rechtsstreits zu
tragen.“
Aachen, den 1. April 1883.
_ Flasdiek. Assistent,
Gerichtsscbreiber des Königlichen Landgerichts.
[15567] UrtZeilS-Ankzng.
n Sachen der zu Aachen wohnenden geWerblosen Catharina von den Driesch, Ehefrau Leonhard Baltes, zum Armen- rechte belassen,
gegen
deren vorgenannten Ehemann, _ hat das Königliche Landgericht, 1 Cimlkammer, zu Aachen, durcb rechtskräftiges Urtbeil vom 5. März 1883 fur Recht erkannt: _ .Die zwisehen den Parteien bestel)ende_e5c11chc Gutergemeinschait wird mit allen geie'xilicben Folgen für aufgelöst erklärt, Gütertrennung angeordnet, Parteien werden behufs AUScinandcr- setzung ihrer VerniögensverlÜltniffe vor_ den Königlichen Notar Heidegger dqbicr verwiesen, und Beklagter verurtbeilt. die 1101th des Rechtsstreits zu tragen.“ “ Ambra, den 1. April 1883. _ lasdick, Assistent, _ Gerichtsschrei er des Königlichen Landgerirléts.
15.Zemnlck, Kartenblatt 5 Nr. 247/1, Wiese, .
[62481 Aufgebot.
Auf _den Antra_g des Kaufmanns F. H. Ham- merscn in_Osnabrnck wird der Inhaber des anged- lirb vernichteten Wechsels, 11 11. OEnabrück, deu 17._September 1882, über 670 „46 7 „_z, zahlbar ultimo November 1882, ausgestellt von F. H. Hammerien (in_eigene Ordre, acceptirt von Leopold Herzog in.Kömgs_berg 1. Pr., hierdurch aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 21.5eptem_ber 1883, Vormittags 12 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 36, seine Rcckote auf diesen Wewiel anzumelden und deri Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärunz dcsielben erfolgen wird. '
Königsberg i. Pr., den 31. Januar 1883,
Königliches Amtsgericht. 1T. gez. Heyn.
[155841 Ocffentliäje Ladung.
Unterm 4. ds. IML. hat der RewtsanwaltZeitlcr dabier Namens des Fabrikarbeitcrs Andreas Notizen- böier daielbit gegen dessen, unbekannt wo? sich aui- baltende Ebefrau Katharina Rotbrnböfer, ged. Sirrwn, eine vom 3. desi. Monats datirte Klage cmi Cbciikiidung beim Königlichen Landgerichte dnléirr einßercich, und darin_ gebeten, zu erkennen:
1) es 1ei die zwiicbcn Andreas und Katharixia Rotlcnböicr bisher bestandene Ehe dem Band: nach zu trennen, imd Beklagte schuldig, die S_treitskosten zu tragen resp. zu erstatten.
2) ier tvegen Vermögensloügkeit beider Theile rbzi. einem Au51pruche im Srbuldgrunde Umgang 5.1 nclimerw
Zur mündlichen Verbandlung dieser Klage wurde. vom _;K. Landgericht Niirnkerg, 111. (Zivilkammer, die öffentliche Sitzung vom
Samstag. den 7. Juli 1883. _ Vormittags 85111", bestimmt, in welcher durcb einen bei diesem Gerickzte zugelassenen Recht§an1rzlt 51“: erscheinen die Beklagte andurrl) acladen wird.
Nürnberg, den 6. April 1883.
OcriÖtssÖreiberei des K. LandgeriÖts: Maier, K. Oder-Sekretär.
[15560] Edictalladuug_bchufs Todeserklärung.
Iiackrdenmmte ver1chollene Pcrjon: Schiffer Jo- bann Hinrich Getreu aus Cadpel. geboren am 24._Dczcml)er 1846 daselbst, Sohn des Maurer- meisters Johann (Hide Getreu und desen Ehefrau Annex Sophie, geb. Hachmann, lutherisch, welcher vor uber 16 Julireirnacl) Amerika ausgewandert ist, und von dem seit üoer 10 Jahren keine Nachrichten mehr bekannt find, wird aus Antrag des nächster: bekannten Blutöverwandten, nachdcm von dem A.“.- tragfteller den Vorschriitcn des §. 7 des Gescßes Über die Todeserklärung verschollener Personen rom 23. Mai 1848 Genüge geleistet ist, hierdurch aui- gcfordert, fick) binnen Jahresfrist und spätestens (1:11
21. Mai 1884- 10_ Uhr Vormittags, entweder in Perion, oder durch einen gehörig legixi- nutten Bevollmächtigten bei dem unterzeichncxxi Gerichte zu melden.
Falls bis zu dem angegebenen Zeitpunkte ei.*.e Meldung nicht eingegangen_ ist, soll die oben näbcr bezeichnete verschollene Perion für tobt erklärt und ihr Vermögen den _näriisten bekannten Erden odcr Nachfolgern überwieien wcrden.
Zugleich ergeht_damit die Aufforderung
&. an alle Perjoncn, welchc über dasFortlel*-e.1 drei Verschollencn Kunde geben können, daVVIi Mittheilung zu machen, _
. fiir den Fall der demnäcbitiiien Todeßerklärurq aber an etwaige (Erb- oder NackyfolgebereÖtixite ihre Erbansprüche anzumelden, andernfalls bei dcr Ueberweisung des Vermögens des Ver- 1chollenen auf fie keine Rückiicht genommen Werden wird. _
Dorum, den 20. März 1883.
Königliches Amtßgericht. Baring.
[15586] Bekanntmachung. _ _
Durrl) rechtskräftiges Urtbeil der 1. erlkamnikr des Königlichen Landgerichts zu Coblenz vom 14. März 1883 ist die bisher zwischen den Ebelk'LTZi Ludwig Hoelzcr, Lokomotivführer, und Dorothea, geb. Sieber, zu Coblenz bestandene Gütergemc:x.- ichaft fiir aufgelöst erklärt worden.
Coblenz, den 5. April 1883. Heinnicke, _ Gerichtsséhreiber des Königlichen Landgerichts.
[15554] _
Ju Sachcn, betreffend die Zwangsversteigerurg
der seither deux weiland Oekonom Blubm gehörig
gewesenen, aus dem Neuitrelixzcr Stadtfelde_ 3111)
Nr. 4a. belegenen großcn_ Wikio ist zur Erklarmeg
über den Tbeilungsplan, www zur Vornahme der
Vertheiluna Termin auf
Dienstag, den 1. Mai 1883, Vormittags 10 Uhr,
bestimmt.
Der Theilungsplan wird vbm 23. d._Mt_s. axr zizr Einsicht der Betbciligtcn aus der Gerichtsyckoreibrri'r niedergelegt sein. _ Neustrelitz, 2. April 1883. _ Großherzoglicch Amtherubt. Abtheilung 11. (gez.) Jacoby- Beglaubiat: (Unterschrift.) Gerichtssckpreiber.
[15595] Alle Diejenigen, wclche dem_zy Prenzlau 31:1 20. März cr. verstorbenen Comnnftionär und Age:“.-
ten _"71111S1m ZObütt Gelder
schulden oder Gegenstände vbn demselben in Ver- wahrung haben, sowie Diejenigen, Welche Fordern»- en an denselben haben, werden ersucht, die Res."- ung durch den Unterzciiimctcn binnen vier Wort,“.xi vorzunehmen.
Prenzlau, den 30. März 1883.
11111111118-611118611.
gerichtlich bestellter Päcger der Ralklaß- Masse.