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den Amis definitioer en _Gewäh- der Staateka e bes str 1 wer- em Infra treten 872 besondere
eines seiner Natur oder als Verleihung zur Pension berech! rung eines Einkommens aus insofern und insoweit ihnen n des PenfionSgeseses rungen in V gemacht smd (5. 36 des Pension Wird dagegen während der Beschäftigung früher verliehene
reiflicb, daß die Be- ie Bewilligung der daß keine Eine Aenderung im vorgeschlagene Abkürzung Warum in Umgek bedeutenden V seihurchaus nicht
nach ur Pension nicbt berechtig ü'crrii'chez Verwalter einer bei igenden Stelle, ge
Der Abg. Vüchtemann fand es beg “wohner _ der betreffenden Gegend f Sekundarbabn fich aussprächen. Vorlage unklarer d' Güterverkehr
von zwei Meilen berbeiführe. Hamburger Bahn für ei große Summen aufgewen klar. Das widerspreche Grundsaß der wirth_scha die neun Millionen ko Auch für _d thlos sem. n lassen un
.. -« «.;-q». » .
vom 27. März 1 f dereinslige Bewilligung von
).
solcher anderweiti demselben penßonsberechtigte ungeachtet _ Beschäftigung der Beamte t demselben verbundenen also auch zur
nen ganz un det werden sollten, dem in den Motiyen aUSgesprochenen filichen Sparsamkei . fte, zu bauen, en Personenver
Hier eine Voll- offen ge-
sei eine unerhörte kehr wiirde die Eine Sekundärbahn würde sich 5 doch den von den Vorrednern ten Wünschen der dortigen Bevölkerung ach seiner Auffassung der ri das Eisenbahnneß in nüßli
aber nicht ko keinen Nutzen brächten. Er
tlichen Arbeiten Maybach erklärte, durch den Ausbau des Eisenbahn: dem nur gewonnen habe. derten MiUionen bewillige,
dienßlichen
Verschwendung- so bleibt
neue Bahn ganz wer weit billiger herstelle zur Sprache gebrgch genügen. Dies ware n Man möge därbahnen ausbauen, Volibabnen ba Lauer:, wo fie gar die Vorlage abzulebne . Der Minister der öffen daß bisher der Staats neses nicht verloren, man die hier gefor dem Staatskredit vorgeschlagenen Bahn [ eines großen Eisenbahnnetzes, einmal zur Ausführung bringen könne, vertheuern hervorzurufen. Portionen vor.
nicht aus , _
“?gabe des mi _
Einkommens berechtigt, _ _ = und Waisengeldbeitrage von drese_m wenngleich er das letztere thgtsächlich derer Weise renumerirt wrrd. _ bei eintretender Dienßunfähigkeit 11 des Penfionögeseßes Anspruch auf Maßgabe des penfionsbereci; er verliehenen Amts zuste
jenem Amte
Pension ngch
penfionsfähigen Entrichtung der Wittwen Einkommen verpflichtet,
nicht bezieht, sondern in an 2) Ein Beamter, auf Grund Pension na eines ihm
das penfionsberechtigte Amts übersteigt, hat während lekteren Einkommens Willmen- von diesem geringeren Einkommen _ Der Berechnung des seinen etwaigen d renden Wittwen- un on zu Grunde zu legen, zu welcher der- gewesen sein würde, wenn er d verseßt wäre (§. 8 des Ge- mithin die in Gemäßheit des H,. 11 Maßgabe des früheren höheren
chtige Weg
durch Sekun urrirende
-tigten Einkommens hen würde, welches Einkommen des von ihm bekleideten der Dauer des Bezuges des und Waisengeldbeiträge nur zu entrichten.
emnächstigen Hinter- d Waisengeldes ist
Auch wenn würde man Beklemmungen ursachen. Die _ das man aber nicht "um fich nicht die möglich die
Deshalb schlczge Bezüglich der speziell - Lauenburg erkläre se Bahn für die zweckwäßigste
Schleswig-Holftein mit dringend, StaatSeisenbahnnes theilhgstig s aus jener
bliebenen zu gewäh_ jedoch diejenige Penst selbe berechtigt gewesen ist oder am Todestage in';den Ruhe seßes vom 20. Mai 1882), fionSgeseßes nach kommens zu berechnende Penfioiz. _ en von einem 1
und wo Miniardenzeit er so homöopathische hier vorgenommenen _ er, daß die Regierung die Verbindung der übrigen Provinzen halte. Schleswig : Holstein an zuschließen
u machen.
rovinz wer vom Staate erwor Nutzen sein,
Dienstein 3) Wartegeldempfänger hab der Wiederbeschäftigung in einem zur kaffe nicht berechtigenoe Wittwen- und Waisenge solche Beiträge v zu zahlen (vgl. Ausfüh 1882 Nr. 4a.)
Wittwen- bliebenen find ihnen zuleßt, bevor sie zur bezogenen pensionsbcrechtigten (§. 10 des PenfionSgesrßes, §.
ß )
4) JmSinne des §. 21 des einer Landesanßalt nur eine von Staatsbeamten derjenigen einzelnen die hier bezeichneten geseslichen Vors bestimmte Wittwenkasse zu verstehen;
dsr Vorschriften des §. ten aus der hiesigen allgemeinen
hnen in Folge Pension aus der Staats- hrten Diensteinkommen ldbeiträge an die Staatskasse nicht zu ielmebr nur von dem Wartegelde rungs-Bestimmungen vom 5. Juni
Vortheile n Amte gewä
Dann werde noch etwas ganz andere den. Selbst wenn die Hambuxg-Altonaer ben würde, werde die pro ektirte Bahn von Ver ehr vom linken Standpunkt der Aktio- wie man die vorge- om Standpunkt eines Er bitte, die Vorlage an-
entrichten,
weil sie den ganzen Elbufer an sich ziehen würde. näre der Hamburger Bahn begreife er, schlagene Bahn bekämpfen könn_e, ab Abgeordneten begreife er das nicht.
bg. Frhr. von Grote befürwortet ußen fich namentlich bei einer is nacb Salzwedel zeig nister, demnächst auch diese V
Waisengelder Zugrundelegung des Disvofition gestellt wurden, Diensteinkommens zu bestimmen 8 des Wittwen-Pensions-
jedoch unter
zunehmen. e die Bahn, deren
weiteren Verlän- Er bitte den erlängerung vorzuschlagen.
Wittwen-Pensionßgeseßes ist unter zur Vsrsorgung Hinterbliebener Lan destheile, christen er- namentlich
21 durch
ganzer N en werde.
für welche lassen sind, also wird die Anwendung ein Ausscheiden der Beam Wittwenverpflegungs-Anstalt nicht 1)
DeSgleichen gelangen Auw ndung, wenn das Aus ch Anstgt auf Gx'und des Recht des Beamten an dort getroffenen Anordnung beru
Eine Ermäßigung der ver hier fraglichen Beziehun verbunden, wie das vo “aus der Anstalt.
5) Ein Beamter, Wittwenvensionsgescßes von der Waisengeldbeikrägen darf auch dann, welche ihn zur Jnanipru Mitgliedschaft einer Wittwenkaffe solcher Beiträge nicht zugelasse
6) Denjenigen Beamten, des Wittwen-Penfionsgeseßes Waisengeidbeiträge befreit bleiben, Beiträge zuriickzuerstatten.
7) In die zu erstattenden Vcrichte Anwendung der Vorschriften des §. PenfionSgeseßes sind Dienstfiihrung Würdigkeit un nehmen; namen Anspruch den le eines Kapita
ck im Interesse einer sehr burger Bahn befürwortet er Mehrheit angenommen.
alk und Vraust-Carthaus)
ck) Fordon die Summe von on Oerhen
gene Bahn namentli
die vorgeschla g der Ham
nothwendigen Entlastun wurde dieselbe mit groß N . 2 und 3 (Deuß-K wurden ohne Debatte genehmigt. Zu Nr. 4 (von Bromberg ua 384 000 „M) lag von den Abgg. Halm und v gender Antrag vor: der Abgeordneten vae beschließen: Nr. 4 durch Wiederrinf
diese Vorschriften nur dann zur eiden eines Beamten aus der Abs. 1 des Gesetzes erfolgt, das
(Bromberg) fol f *,solches Ausscheiden mithin auf der
Das Haus Den §. 1 unter 1.3. Regierungsentwurf enthaltenen, von der sion gestrichenen Worte, wie f 4) von Bromberg nach F Der Abg. von Oerßrn begrii Wiederherstellung der Position auf das fruchtbar öffnet würde. zureichend
sicherten Pension ist in der
ligung der im Rechtsfolgen
verstärkten Budgetkommif- 384 000 :,“
g mit den nämlichen liständige Ausscheiden der Beamten
welcher in Gemäßhät des §. 23 des ahlung von Wittwen- und taatskaffe befreit worden wenn demnächst die Vorausseßung, chnabme der Befreiung berechtigte: die 20, fortfäüt, zur Entrichtung n w-zrden.
welche in Gemäßbeii des §. 23 von Entrichtung der Wittwen- find etwa bereits gezahlte
olgt, zu fassen:
Summe von ndete seinen Antrag auf ders durch dan Hinweis 6 durch die neue Bahn er-
e Hinterland, da durchaus un-
Die Weichselstädtebahn sei den Verkehr zu bewältigen. Abg. Kieschke trat fiir den Bes ein. Wolle man diese Bahn bewilligen, so würden von anderen Städten mit ähnii
Der Regierungskommffs Micke, die Abgg. Hahn und führungen des A
Nachdem au
ommission Tausende chen Wünschen kommen. Geheime Regierungs:Natb [)r. Magdzinßki schlossen sich den Aus- bg. von Oerven an.
ck der Minister der öffentli bach die Notbwendigkeit diefer V de bei Schluß des Blattes dieselbe', Kommissionsantrage, bewilligt.
_ Auf Grund der §§. 20 und 16 des 20. Mai 1882, betreffend die Fürsorge für und Waisen der unmittelbaren Sta des Innern und der Finanz- M. die selbständige Bewilligung der in und Waisengelder an die im (aktiven Dienste Ober-Präsidien, der König- -Direktion zu Han- erial-, Militär: und lin (auch für die Thieraartenverwal- welche in ihrer
chluß der K
über eins beantragte 14 des Wittwen- über die
hervorgehoben
batte, WUk entgegen dem eingeheme Mittheilungen
storbenen Beamten sowie über die d Bedürftigkeit seiner Hinterbliebenen aufzu- tiicb ist anzuzeigen, ob und eventuell weicher steten auf den Bezug eine is aus einer VersorgungSanstalt
Berechnung
der pensionsbcrecbtiaten Dienstzeit der unmittel- baren StaatSbeamten.
1) Den Beamten steht, _ abgesehen von den in bei . 33 bis 36 des Pcnfionsgeseßes vom 27. dneten Außnabmcn und von den für die aus den Lehrer an den höheren Unterrichts- 2 des Penfionsgeseßcs und sten. Bericht über Abgeordneten vom 2. M geltenden besonderen Vorsckzriften _, ein Recht:?- nrecbnung der Zeit der Dienstleistung in der Stellung eines unmittelbaren Staatsbeamten zu. 2) Diejcnigen Personen, Welche nur in eine Arbeitßverbältmffe zu Staatsbehörden stehen, find n Staatsbeamte (Motive zu dem Penfioukgeseß S. 1 ). )Zu den unmittelbaren Staatsbeamten im fionßgeseßes smd der ch:l nach nur diejxnigen zur Wahrnehmung von Geschäften Staatsdienstes berufenen
Gesetzes vom die Wittwen atsbeamten, Minister durcb
r Pension oder
haben der Minister Erlaß vom 10. d. _ diesem Gesetze bestimmten Willmen- Hinterbiiebenen der ihnen verstorbenen Beamten der lichen Regierungen, Finan nover und Königliche VaukommissionzuBer tung) sowie der] leßten dienstlichen St den Ober-Präsidenten be _ fidenten übertragen, soweit des Ausführungsbestimmungen vom 5. _ anderweitige Anordnung getroffen in o n §. 14 des Ges r Wittwcn- und _ tiich auch die nachfolgenden zu- ber die Berechnung der pensions- der Beamten zu beachten. In Betreff des iensteinkommens der_Beamten haben zwar in ]edem Falle ist jsdock) e Wittwen ob bei der
nachgeordneten,
. 268) angeor Staatsfonds zu vensi anstaltcn (§. 6 Absay
enigen Wartegeldempfänger, Si ung des H
ellung bei diesen Behörden fungirt haben, zw. Regierungs-Präsidium und Prä- faüs nicht unter Nr. 18 der Juni 1882 zu dem Griese der die Bewiüigung s erfolgen soll. aisengeider find
anspruch nur auf
m privatrechtlicben icht unmittelbare
nach den Vorschriften in der Bei der Bestimmung de nach demselben Erlaß namen sammengesteiiten berechtigten Dienstzeit penfionsberechtigten D die Etats als Grundlage zu dienen; vor der Bewilligung gefeßlicher Kompetenzen an di lt mit Genauigkeit zu prüfen, ten zur Entrichtung von Wittwen- und treffender Weise verfahren ist. die Bemerkungen verwiesen, siändniffe mit sämmtlichen Departementschefs mer unterm 7. I der formellen Einrichtung der und Juftifikatorien über Anlaß des Wittwen-Penfionögeseses wegen Nr. 2, sowie der §§. 10 bis 12 des Ge: enommen sind, und Fglgendes hinzugefügt: samten, welche aus einem ihnen früher
Sinne des Pen- (vergl. jedoch unten Nr. 5 Absenz 4) des unmittelbaren _Personerx zu rechnen, 5 Dtenstverhqstniffe n die Ableistung des Diensteides ._Tb.11. Tit. 10 §.**3 und die er- en uber dux Dicnsteide der Beamten). einer hauptsachlicben dienstlichen Strüung stehenden Fynktionärs für die W b er Geschafte, z. B. als Bahnvoiizei- [ben als eines unmittelbaren Staats-
Grundiäße ü
dienstpragmatisckoen Grundfä erfolgen soll. (Vergl. A laffenen näheren Anordnun Aus ker Beeidigung _eines nach im Arbeiterverbaltniffe nehmung einzelner ibm obliegend beamter, ist die Eigenschaft deffe bramten im Sinne des Penswnsgefeßes nicht zu folgern. eines Bearnten i_rrtbümlicb unterblieben. so tenstzett nicbt (§. 13 des Pensions-
und Waisen wiederbo ranziehung der Beam aisengeldbeiträgen in zu _ _Jm Uebrige m die im Einver von der Ober-Rechnungskam [affenen Vorschriften wegen IahreSrechnungen und Ausgaben in Anwendung des §. 9 seses unter Nr. 18 au
1) Diejenigen
11 wird aut
Ist die Beeidigung hindert dies die Anrechnung der D Einnahmen , , ,
enschafi auch eines beerdigten und des _unmitteibaren Staatsdienstes s unwittelbaren Staatsbeamten im daß derselbe für die Erfüllung der Staatskasse, sondern von kem__ letzteren hierzu in seiner rium uberwiesenen M 33 Ab]. 2 des PenfionSJeseßes
4) Ausgeschloffen wird die Eig zur Wahrnehmung chn Geschäfte verwandten Funktionars als eme _ enfionßgeseßes dadurch, seiner Dien tpfiicbten nicht direkt aus einem anderen Beamten _ aus dem Besoldung oder als Dienstunkostenave remunerirt wird. (Ueber die in §.
Sinne des
verliehenen_ zur Pension berechtigenden Amte aus find, unterliege _ Venfionßgeseses m
n auch dann den Bestimmungen des cht, wenn fie anderweit, unter Uebertragung
Qa anden: Ausnahme von dieser R;?el vergl. Drucksache des auses 1882 YieoLrJeten Nr. 189 aa 1871 2 S. 12 kf. und Nr. 43 a: 5) Die zu untergeordneten Diensxleiftungen _ in derKanzlei als Bote 2c. _ angenommenen Funktionare (vergl. Motive zu dem en- !kagesxxe S. 14) smd, soweit dieselben nicht nach der Natur ihrer
escbäf gung unbedingt unter die Regel der Nr. 2 fallen und soweit nicht deren Eigenichaft als unmittelbare Staatsbeamte nach den dienß- pragmatischen Grundsätzen in den einzelnen VerwaltunTen auch unter der nachbezeicbneten Vorausseßung außgescbloffen ist, m Sinne des Penfionßgeseßes nur dann zu den unmittelbaren Sxaatsbeamten zu rechnen, wenn die Annahme deréelben nicht bloß aushulfswxise und vorübergehend sondern zur Befried gung eines dauernden Bedurfnifies und mit der Äusficht auf dauernde Beschäftigung erfolat_ i_sx(St1ats- Ministerialbescbluß vom 12. Oktober 1861 _ Iystiz-antenalblatt S. 252; vergl. auch die Bestimmungen zur Außfubrunader §§. 101 bis 108 des Militär-Penfionsgeseßes 171. Nr. 2 _ Ministerialblatt für die innere Verwaltung 1875 Seite 150 _ und A. G. O. Tb. 111. Titel 5 §§. 65 und 66).
AuSgeschloffen ist die Eigen cbaft eines unmittelbaren_Staats- beamten im Sinne des Pen onSgeseyes namentlich fur das jenige nicht zu den Versor ungs erechtigten ( . 14 Nr. 3 des Pen- fionSqeseyes) gehörige Per onal der Eisenba nvenvaltung, welchem als Billetdrucker, Stempler, Magazinaufseber, Bureau- und Kaffen- diener, Wagenmeister, Rangirmeister, Portier oder Perron- diener, Kohlenmefier, Weiwensteller, Brückenwärter , Babu- wärter, Krabnmetster, Aufseher der_ hydraulischen __ Kräbne, Telegrapbist, Nachtwächter, Magazmwäcbter , Bruckengeld- einnehmer, Lademeister oder Bodenmeister, Lokomotivaizer, Maschinenbeizer, Maschinenwärter, Schaffner, Bremser, Schmierer, Steuermann, Matrose, Schiffsbeizer oder Traxekiaufieber die Be- zeichnung als Hülfsfunktionär beigelegt ift, sownt_ nicht unter _be- sonderen Umständen für einzelne Kategorien abw_etche_nde Bestim- mungen von dem Departementschef im Einberstandmß mit dem Finanz-Minister getroffen sind. _ _ _
Hat eine Beschäftigung der un Abiaß 1 gedachten Art 111 uu- unterbrochener Folge zur Aufteilung in einem zur Pension aus der Staatskaffe berechtigenden Amte_gefübrt, so ist zu _verxnutben daß von vorne herein die dauernde Beschaftigung des Funktronars bea sicb- tigt gewesen ist. _ _ _
Versorgungsbereckytigten ist auä) dre Zett nur vorubergebender Beschäftigun in Stallungen der im Absaß 1 und 2 bezeichneten Art anzurechnen Staats:Ministerialbescbluß vom 31. Mai 1842_Juftiz- Ministerialblatt Seite 215, §. 14 Nr. 3 des Penfionögeseßes).
6) Die Dienstzeit bei einer in die dauernde PerWaliung des Staats übernommenen Eisenbahn gelangt, “sofern die Annahme des Funktionärs zur Dienstleistung in der Eigenschaft als Beamter nach der dauernden Uebernahme der Verwaltung _der Bahn durch den Staat erfolgt ist, von dem Beginn solcher Dteqstlctstung ab, sofern dagegen letztere bereits vor jenem Ereignis; begonnen hat, erst von demjenigen Zeitpunkte ab zur Anrechnung, _an welchem der einzelne Funktionär aus der_ Stellung eures Gesellschaftsbeamten ausdrücklich in den unmittelbaren Staats- dienst übernommen ist, insoweit nicbt_ von dern Departements-Cbzf im Einverständnis; mit de_m Finanz-Mmifter eine Anordnung dabm getroffen ist, das; ohne besonderen Nachweis der_ Uebernabxne des Br- amten in den unmittelbaren Staatsdienst brztebungßtvxiie dcr _Bet- legung der Eigenschaft als Staatsbeanrter dre Dienstzeit von einem bestimmten Zeitpunkte ab zu berechnen 1st._ _ _ _
Für die mit der Niederschlefisxb-MarhscbewEisenbahn ihrer- nommenen Beamten ist die pensionsfahige Dienstzeit vom 1. Januar 1852 ab zu berechnen. _ _
7) Die Ambendung der Vorscbrtft des H 14 Nr_.4 dcs _Penfions- gesetzes wegen ausnathWeisrr Anrechnung einer Zeit praknscber Be- schästÉJZW außerhalb des unmittelbaren Staatsdienstes seyt vor- aus, a _
__at. _d_i_e Beschäftigung zum Zweck dcr .techniicben' Ausbildung er 0 g r , _
b. in den Prüfungsvorsckiristen angedrdnet is_i, daß eine uber Dauer nach .auxdrücklich“ bestimmte Zeit der Zulassung zu der Prüfung vorauögeben müsse, _ .
o. der Beamte nicht vor der Zulaffung_zu der Prufung während- des nach den Prüfunakixorfchriften erfordrrltchen Zeitraums im un- mittelbaren Staatédiemte praktisch beschaftigt gewesen ist. _
8) Wegen Berechnung der Dienstzeit der Baubegnztcir Wird m_ii die Circularvcrfügung vom 26. September 1882 (Ministerialblatt fur die innere Vrrrvaltung S. 256) verwiesen. _ __ _
9) Die Zeit der Funktion im Eliaß-Loihrmgiichcn Landesdienstc ist als Reichédienst im Sinne des §._14 Nr. 2 des Penfionsgcseßes zu erachten und daher bci der Penfionrrung anzurechnen._
10) Die aktive Dienstzeit in einem Großherzoglich be_i111che_n Truppentbeil gelangt ailgcmein in gleicher Weise, wie_ die Dienstzeit in einem Truppentbeil der für ihr gesammtes Gebiet dem Nord- deutschen Bunde beigetretenen Staaten, vom 1. Juli 1867 als dem Tage des Inkrafttretens der Bundesverfassung ab zur Anrechnung (§. 14 Nr. 2 und §. 15 des Pknfionsgeseßes). __ _
11) Nach §, 14 Nr. 2 und §. 15 des _Pemwnsgeseßcs smd die Vorschriften in dem . 50 des Mtlitar-Pensionscrxscßes vom 27. Juni 1871 (R. G. Bl. S. 275), dem §. 51 des Reichsbeamten- gesetzes vom 31, März 1873 (R. G. 1[. S.61_) und des GeseZes vom 30. März 1880 (R. G. Bl. S. 99) über _dre Doype1recbnung gx- wiffrr Dienstzeiten _in der Kaiserlichen Marine,_sow1e n_r dem Civil- dienst dcs Norddcuticben Bundes oder des Deut1chen Reichs guck) fur die FeststeUung der aus der preußischen Staatskasse zu gewabrenden Civilpenfionen maßgebend. _ _ _ _
Dagegen wird die Anrechnung einer Dienstzeit vor dem Beginn des cinundzwanzigsten Lebensjahres auch in dem Falle des §. 54 des Militär-Pcnfionsgesetzes durch die Vorschrift des §. 16 ?_Lbsatz2 des Pcnswnégese es vom 27. März 1872 in Verbindung mit Artikel ]. _§ck_1(_5_ der ovclle vom 31. März 1882 zu diesem Geseße ausge-
o ien.
12) Wegen Berechnung der Militärdienstzeii in dxn im Jahre 1866 neu erworbenen Provinzen wird auf dre Verfugunge_n vom 21. Mai 1874, 6. Januar 1875 unter Nr. 4 und 3. Juni 1878 (Ministerialblatt für die innereVerivaitung 1874 S. 166, 1875 S. 67 und 1878 S. 116) Bezug genommen. _
13) Nach den ergangenen Yllerböchsien Anordnungen ift_ der Dienstzeit der Beamten ein Kue S_jabr (§. 17 des PensionSgUeZes vom 27. März 1872) in folgenden allen binzuzurecbrxen: _
a. für die Theilnahme an Gefechten der_ Feldzuge m Schles- wig-Hoistein beziehungßweise in Jütland in jedem der_ Jahre 1848, 1849 und 1850, in den Kämpfen des Jahres 1848 m dem_Groß- berzogibum Posen und des Jahres 1849 in der Pfalz, sowie in dem Gwßberzogfbum Baden und in Dresden, _deögleichen _ für die Theilnahme an dem Gefecht des Dampfschiffes . reußtscber Adler“ am 27. Juni 1849 mit der danischen Kriegs rigg „St. Croix.“ Der Besitz der unter dem 23. August 1851 gestifteten _Denkmünze für wirkliche Kombattanten ist für sich allein nicht _ausretcbend, dcn Nachwxis der Tbeilnabme an einem Gefecht zu begcynden.
Dre Tbeilnabme der Beamten an Gefechten Lst als erfolgt zu erachten, wenn fie zum Verbande der kämpfenden Trgppen _gebört und sich- im Erfolg? derselben ihrer Berufspfiicbt gemaß Wahrend des GefechteJ tbatsachlich befunden haben, _
_ b. für die Tbeilnabme an dem Feldzuge des Jahres 1864 gegen Danemark.
Für die Beiheiiigung ist der statutenmäßige _Befiß der durch Königliche Ordre vom 10. November 1864 gestifteten Kriegsdenk- münze maßgebend.
0._Für die Vetbeiligung an dem Feldzuge des Jahres 1866.
Fur die Betheiligung ist der statutenmäßige Befi des durch Königliche Ordre vom 20. September 1866 gestifteten rinnerungs- kreuzes maßgebend. _
Die Anrechnung dieses Feldzuges als Kriegsjahr soll auch für diejenigen Offiziere, Beamten u1_1d Mannschaften der Truppen ayßer- preußiichec deutscher Staaten eriolgen, welche einer Preußen feind-
1ichen Armee angehört haben, sofern dieselben an einem e Theil genommen oder behufs Ausführung von O ationen YYY- KMZ?!“ Zkenckm die Grenzen ihrer damaligen H matbsländer über- : . a. Für den eldzug gegen Frankreich in den Jahren 1870 rm 1871 nach der_ Aßerböchstm Ordre vom 16. Mai 1871: d „ch bestimme, da_ß_ der Feldzug gegen Frankreich von 1870/1 den an solchem thbetltgten bei _Berxchnung ihrer Dienstzeit nach folgenden Grundsatzen als Knegsdtenftzeit in Anrechnung zu
bringen ist:_ _ _
_1) Denjentgen Bexbeiliaten, welche in jedem der beiden vor- heznchneten Jahre an einer Schlacht, einem", Gefecht resp. einer Be- lagerung, Theil genommen, oder welche je zwei Monate aus dienst- sicher _Veranlaffung in Frankreich zugebracht haben, kommen zwei FuengaYJre _in _Anreshnung. _ck __ B
) ememgen agegen, we e de e edingungen nur in einem der Jahre 1870 odxr 1871 erfüllt, sowie denjenigen, Welche, ohne an eine_m Kampfe Theil zu nehmen, nur in beiden Jahren zusammen zwei Monate fortlaufender _Zeit au_s dienstlicher Veranlaffung in Frankreich zugebracht haben, it nur em Kriegsjahr in Anrechnung zu ringen.
Die Aprecbnung des Jahres 1871 als Kriegsjahr für die'eni en, welcbe _in dresxm Jahre nicht_ an einem Kampfe betbeiligt (zjewegsen, findet jedoch uberba_upt n_ur m dem Falle statt, w::m die Betreffen- den bis zum 2, Marz dreses Jahres mindestens zwei Monate aus dienstlicher Veranlassung in Frankreich anwesend waren.“
_ Als Grenze Frankreichs im Sinne der Ordre ist die Grenze zu verstehen, wre fie vor Ausbruch de_s Krieges bestand.
14) Zur Anrechnung tn Gemaßbeit des letzten Absatzes des §. 19 des PxnsionSgciZLes gelang_t
_ fur die un _dem fruheren _Kurfürstentbum Heffen in den un- mr_tteibaren preßßrscben Staatsdienst übernommenen Beamten die Zett i_brer _Funktwn un Hofdienfte,
_ fur die mit _dem vormaligezi Köni reich Hannover in den un- mrtteibaren prrußrscbexi Staaisdrenst ü ernommenen Beamten die
ett ihres ejwmgcn fruheren Civil- oder Militärdienstes in anderen
taat_en, sowie ein_er 111 dem vormaligen Königreiche Hannover früher außgeubten offenthchen Funktion als Sachfübrer, Gemeindebeamter u; 1- w.,_sofern nicbt be_r ihrer Anstellung im Hannoverschen Staats- dienste ein Anderes bestimmt ist.
_ Nqch Mzttheilimgen aus dem Auslande ist von der Yrttllxrie-Direktion der Pulverfabrik zu Fossano izr Italien i_ürben 28. April d. I. bis 3 Uhr Nachmittags e1r_1e Submission auf dieLieferung von 100 000 kJ raffi- nirtxn Salpeters zum Taxwerthe von 70 000 Lire aus- geschr1eben w_orden._
Ueber d_1e speziellen Bedingungen ist das Nähere an Ort und Stelle einzusehen.
_ _Das „Mar.-Ver.-Bl.“ veröffentlicht fol ende, in die Instruktion fur den Kommandanten eines von ÖM. Schiffen oder Fahrzeugexi gufzunehmende Anmerkung:
Durch bezügltche Er_laffe_ der Regierungen der Küsten- staaten _des Deutschen Reichs ist es den Deutschen Kauf- fa_hrteisch1ffe_n _aufxgxben, die Nationalflagge zu
e:ße_n, sobald sie em ch1ff_ oder Fahrzeug der Kaiserlichen
arme, eine Festung oder ein Küstenfortpassiren, welche ihre Nationalflagge gesetzt haben._Daffelbe gilt nach Seegebrauä) bei der _Begxgnuxig m1t Kriegsschiffen befreundeter Mächte auf See. Gleichzeitig ist den Kommandanten S. M. Schiffen und Jahrzezigendas Recht zuerxannt worden, die Befolgung der uber d1_e Führung der Nattonglflagge bestehenden Vorschriften durch die derxtichen K_auffahrteischiffe zu überwachen. Sie sind daher berechtigt: a._d1e Kdufsabrteischiffe, welche der Vorschrift im ersten Satz zuwrder die Flagge zu zeigen unterlassen, zum Sehen der Flagge anzuhaiien und geeigneten Falls zu nöthi- gxn, i). den Kauffahrteischiffen solche als Nationalflagge ge- fuhrte Flaggen, welche den beste!?enden Vorschriften nicht entsprechen, n_nd solche von _den elben geführte Wimpel, welche dem Wimpei der Kaiserlichen Marine ähnlich sind, weg- zunehmxn, auch die unbefugte Führung der deutschen Flagge zu verhuzdern. In den_ deutschen Häfen und auf deutschen Nheden ift wegen etwaiger, _znr Ueberwachung und Ausfüh- rurm der vorstehendßn Bestimmungen erforderlich erachteter Maßnahmen gegen_ cixizelne Schiffer in der Regel die Ver- Lßang der zustandigen Hafenpoiizeibehörde in Anspruch zu
en.
_ Der Stempelste_uer nach dem Reichs-Stempel- abgabxngßseß vom 1. Juli 1881 unterliegen, nach einem Urtheil des Reichsxzßrichts, 1. Strafsenats, vom 12. Je- bruar 11. IS., n_icht _dte Einzahlungen auf ein Aktienkapital, sondern m_tr die hierüber ausgestellten Jnterimsscbeine. Werden Emzahlunger) geleistet, ohne daß darüber Aktien- antheils- oder _Jnterimsscheme ausgestellt und auSgegeben werden, so ist eme Stempelsteuer nicht zu entrichten.
Kiel, 16. April. (Ki. Ztg.) Die Einschi un der Ka- detten an Bord der Fregatte „Niobe“ finßfet Sam 18. d. Mis, Nachmittags 2 Uhr, statt. _ Die Briga „Rover“ ging heute Vormittag nach GFriedricbsort auf Station, und heut_e Nachmittag erfqlgt die mschiffung der neu eingestellten Schiffsxungen auf beiden Briggs.
Sigmaringen, 15. April. (Schwäb. Merk.) Für diese Woche stehen_ zahlreiche Besuche am Fürstlichen Hofe hier in Aussicht; Diepstag Mittag trifft der König von Sachsen hier em, zugleich_m1t der Gräfin von Flandern. Abends werden sodann die rumänischen Majestäten mit dem Prinzen Le_opoi_d von Hohenzollern und am folgenden Tage Prinz Friedrixh von Hohenzollern mit seiner Gemahlin erwartet. Der König Cgrol von Rumänien feiert am 20. d. M. sein Geburtsfest, dieses Mal in der alten Heimath im väterlichen Stammschlosse.
_ Bayern. München, 17. April. (W. T. B.) Der König von Sachsen ist _heute Morgen um Besuch des ?_Figrestex:__ von Hohenzollern-Sigmaringen na Krauchenwies
rei .
__17. April. (W. T. B.) Der Herzog von Aosta uxid dre Herzogin_ von Genua haben heute Mittag niittels Extrazuges _dte „Rückreise nach Italien angetreten; die Prinzen und Prinzesnnnen des Königlichen Hauses gaben denselben bis zum Bahnhof das Geleit.
„ _Baden. Karlsruhe, 16. April. W. T. B. An- laßlich des Ablebens des GroßherÉogs(von Me)cklen- burg legt der Hof auf drei Wochen rauer an.
Mecklenburg. Schwerin, 16. Apr'l. (28. T. B.) In der durch das Staats-_Ministerium ac] manäatum sprziell er- laffxnen _Proklamation, durch welche der Großherzog Friedrich tanz 111. die Re ierung antritt, heißt es u. a.: Sehr sYver md Wir und Un er Haus getroffen, unersevlich 171 der erlust für Uns und das gesammte Vaterland, das einen väte_rlichen Fürsten mit stets liebevoll sor enden Gesm- nungen für jeden seiner Unterthanen verloren at. Wir er-
werben unablässig beßrebt sein, seinen hohen Anforderun en zur Beförderung der Wohlfahrt Unserer geliebten Unterthaßen zu entsprexhen. Möge Gott Uns u Beistand verleihen! So 21“er Wsire Zo en, auch ri_nrtder iebe Ind Treue Erbe zu , nerem veräenHerm ater in E““ «217174 “' M"" _ _ e „ e . _n “ melden: „Dem Verne men na wird Se. Königli e Hoheit der Grßßheron Friedrich Franz 111., dem außdrücklichen Wunsch und 1llen_ seines nun in Edit_ruhenden Vaters olge leistend, poch mcht_ i_n nächster_Ze1t m seine Lande zurück ehren, sondern m der Riviera den Eintritt der milderen Jahreszeit abwarten. Dagegen dürfte fich der Staats-Minister Graf von Bassewiß in nächster Zeit zu Sr. Königlichen Hoheit begeben.“ n_demselben Y_latte lesen wir über die Entstehung der Kran heit des verewxgieii GroßherzoF Folgendes: Es ist die Annahme, daß Se. Königliche Hohet auf der Nachtreise im offenen Wagen, al_s er axn 6. April von hier um 10 Uhr Abends nach__Parch1m zu einer Inspektion fuhr, den Grund zy einer Erkaltung gelegt habe. Am 8. April fand bekannt- lich das nicht uybedenklrche Brandunglück in der Centralhalle statt, und hier_e1lte der Großherzog, seinem bekannten Pflicht- gefühl Folge leistend, zur Mitternachtssiunde an die Vrandstätte. Er k_ehrte_ von_ dieser nächtlichen Strapaze scheinbar munter und 1111 16rperltchen_Wohlbefinden zurück, und während sich Se. Königliche Hoheit noch auf einige Stunden zur Ruhe begab, wurden dre Vorbereitungen zu der auf Montag Morgen angesetzten Abreise nach Mentone beendet. Am 9. April früh _5 Uhr war der Großherzog schon wieder auf und nahm 111 aller Morgenfrühe unter Asfistenz des Staatsmths von Bülow und des Bauraths Daniel eine Besichtigung des Bguplaßes für das neue Hoftheater vor, um über die definitive Frontstellung drs zukünftigen Gebäudes Anordnun- gen zu treffen_. Von_ diesem Gange kehrte der Großherzog etwa_s angegriffen zyruck; er hatte Hustenreiz und leichten Schutteifrost z_u bekampfen. Nichtsdestoweniger machte er fich zur_Re1se fertig und begab sich aus seinen Gemächern in die: ]emgen _der Frau Großherzogin, um mit derselben den Wagen zu besteigen. Doch kam er alsbald wieder zurück, indem er hglb scherzend an den_d1enstthuenden Kammerdiener die Worte richtete: “„Ich darf n_1_ch_t reisen, die Großherzogin schickt mich zu Bett. Se. Kdmgltche Hoheit legte sich nieder, der Leib_arzt ward urigesaurnt herbeigerufen, welcher eine starke __Erxxetxeltung konstatirte, die alsbald in Lungenentzündung aus- - 17. Ap_11[. (W. T. B.) Die Großfürstin Maria Paulowna ist heute Vormittag um 11 Uhr eingetroffen. _ _ D_er verstorbene Großherzog hat selbst die Bekleidung seiner _Lercbe _bestimmt: den Rock des Mecklenburgischen Grenadier-Regiments nur mit dem Militär-Verdienst-Orden und darüber den Mantel, den er im Feldzuge 1870/71 getragen hat.
Oeßerreich-Urtgarn. Lemberg, 16.April. (W.T.V.) Ju _Jaworow widerseßte nch die Bevölkerung den Vor- bereitutzaewder Vehorde zur Kultivirung der Flugsandßgriinde und griff die zur Hülfe hexbeigezogenen Ulanen mit Stangen und Pfahlen an. Das Militär machte nur von der flachen Kiings _Gcbrauch; zehn Personen wurden verwundet, die Radelsführer verhaftet.
Belgien. Brus s el, 16. April. (W. T. B.) Dem „Echo du Parlamxnt“ zufolge wird die Regierung in „Kurzem der Rep r a s e n t a n t en ka m m e r einen Geseßentwurf iiber Explosivstoffe vorlegen.
Großbritannien und Irland. London, 16. April. (W._T. B.) In der heutigen Sißung des Unterhauses erklarte der Unter-StaatSFekretär Fißmaurice auf eine An- frage Bourke's:_ die Regierung sei mit den iibrigen Mächten, welche den Berliner Vertrag unterzeichnet hätten, in Betreff einer baldigen Regelung des Tributs Bulgariens, _Monteneqros, Sßrbtens und Griechenlands in Berathung ge- treten. Zur Zett würde über diese Frage von den Bot: schaftcrn in Konstantinopel verhandelt, ein bezügliches Ueber- etnkommen sei aber noch nicht getroffen. _ Auf eine Anfrage Hay's antwortete der Unter: Staatssekretär Ashley: der Gouverneur von Queensland habe telegraphisch gemel- det, daß er von_ NeuZGuirzea, um zu verhindern, daß es von a_x1d_er_en Mächten iy Besiß genommen w'erdo, im Namen der _Komg1n_ habe_ Bestß ergreifen laffen, bis die englische Reg_1_erung über seine heute abgehende Note entschieden haben wer &
Der in GlaSgow _ve_rhaftete Bernard Gallagher er- schien heute vor dem hiesigen Polizeigerichtunter der An- schuldigung, Sprengstoffe zu unerlaubten Zwecken besessen zu haben. Die Verhandlung wurde auf Donnerstag vertagt.
Dublin,16. April. (W. T. B.) Heute begann der Prozeß gegen Curley, welcher der Theilnahme an der Ermordung Bourke's angeklagt ift. Fünfzig Dubliner Bürger, welche zur Wahl als Geschworene geladen, aber nicht er- schienen waren,_wurden zu einer Geldstrafe von je 100 Pfd. Sterl_. verzrrtheilt. Der Staatsanwalt erklärte, daß Curley als em Fuhrer der Bande der Unüberwindlichen, Brady und Andere _m den Phönix-Park, be leitet und den Mördern Instruktionen ertheilt habe. Der enunziant Carey wieder- h_olte seine früheren Aussagen, erklärte, daß die Unüberwind- 11chen 22 _Mal die Ermordung Forsters geplant hätten, und gab Details von anderen Plänen zur Ermordung verschie- dener Beamten an.
Frankreich. Paris, 14. April.
heutige Joyrnal officiel“ veröffentlicht des Schkffslieutengnts Le Jumeau de zum Fregattenkapitän und gleichzeitig seine Ernennung zum außerordentlichen Gesandten rankreichs am Hofe yo_n Hue“; (Anam). _ Dersel e wurde bereits vom Minister der Auswärtigen Angelegenheiten zur Entgegennahme feiner Inst“ “?tionen *empfan en und wird sich am Sonntag in Mari ie auf dem acketdampfboot „Amazone“_ nach Anam-Tom *g einschi en. Hr. de Ker- garadec wird den früherer franzöfi chen bevollmächtig- tet_1 Minister Reinhardt, de, bekanntlich abberufen ist, beim Kaiser Tu - Duc ersehen Seine Ernennung ändert iibrigens nichts an den früha'en Entschlüssen der frau- öfischen Regierung, von den Kammern einen „Kredit zur Be- eßung des Deltas des Rothen Flusses zu verlangen, um das rotektorat Frankreichs über Tonking zu sichern. JmGe en- theil: Hr. de Kergaradec ist beauftragt, dem Kaiser Tu: uc emen neuen Vertrag zu unterbreiten, in welchem die Rechte
(; r. Corr.) Das ck Beförderung K e 1: an r a d ec
kennen den schweren Beruf, der Uns überkommen ist, und
qanen zur Krönung_ nach Moskau begeben. selben werden denz Kaiser und der Kaiserin eine werth- volle Schüssei und em Salzfaß überreichen. Zum Krönungs- tage werden 111 Moskqu auch Deputationen vom Kaukasus und (UZI Transkaukasien_ sowie von den Kirghisen der Gebiete Turgai, Ural, Sempalatmsk und Akmolinsk erscheinen.
Frankreichs genauer bestimmt und besser garantirt sind. Faiis
Tu-Duc in den Vertrag nicht einwilligen ollte ist die a - EJR TlieegxäMy entschxoffeßt, tmit Anwenxxung“ von Geßailt- ru:: es eu e no '
1874 ___ äöYWsln- g ck) gültigen Vertrages von
_ . pri. (Köln. Ztg.) Die Frage betre s der Ar- beiterwohnungen ist endgültig geregelt. Derffbetreffende Geseßentwurf, der _den Kammern nach ihrem Zusammentritt vorgelxgt werden wird, enthält zwei verschiedene Abkommen; das eme betrißt _den Staat, das andere die Stadt Paris. Der Staa_t begunsttgt nur das System, welches im Bau von kleinen Hauserrx befteht, deren Eigenthümer man nach zwanzig Jahren durch die Bezahlung _einer Jahressumme wird, welche einen mo_ßigen MiethSzin_s nicht übersteigt. Der Staat über- mmnzt die Bürgschaft fur die Vorschüsse, welche der Crédit Former den Bauuntxrnehmern macht. Das zweite Abkommen, daUxmge, weiches _die Stadt Paris abgeschloffen, hat haupt- sächl1ch_ die Mittel _in Sicht, um die Unternehmer zum Bau von _Hauseni zu bestimmen, __wo der Miethzins 150_800 Franken betragt. Die beiden Vertrage wurden dem heutigen Minister- rath vorgelegt urid von demselben gutgeheißen,
_ 16. April. (W. T. B.) Der „Temps“ kommt chhmalß aufdas Verhalten des französischen GesandtJen in China,_Vourré_e, zurück, welcher einen Vertrag, durch den die _Souzeranetat Chinas über Anam anerkannt wurde, unterzeichnet und denselben per Dampfer nach Paris gesandt habe, anstatt die Regierung telegraphischf um Rath zu_ fragen. Der _Vertrag set während der interimistischen Lettrmg der Auswartigen Angelegenheiten nach Paris gekom- mxn; sobald Challemel-Lacour das Ministerium des Aus- warttgen übernommen hab?, hätte er Bourrée abberufen.
Marseille, 16. April. (W. TV.) Der Strike der _? 12le arbeiter MHM f_c_1rt_; _beute früh fand eine Ver-
_ ng von ca. - ri en en Arbeiter ta , ' keinem Resultat führte. n s " dle zu
_ Türkei. Konstantinopel, 16. April. W. T. B. Die Botschafter der Mächte traten heute zu einer Konferenz? !" der Libanonfrage zusammen, die Versammlung wurde YYY Fux, ]tede WMF Diskudssisn vertagt, weil fich der ena-
rreer yn amun er rui eBot ate “'- doff ohne Instruktionen befanden. "fck fck f r Nei:
_ Rumänien. Buxaresi, 16. April. (W. T. V.) ON Mtyister des Aus__wa_rtigenwirdmorgennachSigmaringeu abreisen, um dem Konige Karl im Auftrage des Kabinets Ver1cht_ zu erstatten. Der König wird voraussichtlich am 1. Mai zurückkehrxn. _ Konstantin Rosetti ist gestern aus Paris hier wreder eingetroffen.
Serbien. Brigrad, 16. April. (W. T. B. Bei der gestrigen Hoftafei brachte der König einen Toast Zuf den nxu_en Metrqpoliten Theodosius Mraowitich aus. Der K_omg gab dabei der Hoffnung Ausdruck, daß die Geistlichkeit dre m_:f Aufrecbthaltung de_s innern Friedens und auf die Entwickelung des_Fortschr1tts gerichteten Bemühungen der Regierung_unterßüßenwerde und dankte zugleich dem serbi- schen Patriarchen Angelic und dem an dem Diner theilnehmen- den Bischofs von_ Temeswar für ihre Bereitwiliigkeit, auch ihrerseits zur Wiedxrherstellung normaler Verhältnisse in der serbischen Kirche _ beizutragen.
_ _ 17. April. _(W. T. B.) Der Gesandte Bogicevic reist morgen n_ach Wien, um an den Sitzungen der 60nfét'8n0 € 3 quatre: theilzunehmen.
Bulgarixn. Sofia, 16. April. (W. T. B.) Fürst Alexand_er_1st heute_ von hier abgereist und wird sichmorgen a_uf dem türkiscbxn Aviso „Jzzedm“ in Varna nachKonftantinopei e1nschif_fen. thrend seiner Abwesenheit führt der Minister- rath die Regentichast.
Rußland und Polen. St. Petersburg, 16. 5Ilprii.
(W. T. B.) Nach hier eingegangenen Nachrichten werden sich
von _Semiretschensk drei heimxscher Kirghisen,
Deputationen ein: Tarantschen uud Dun- Die:
In dem politischen Prozeß gegen die Theilnehmer
des südrussischen Arbeiterbundes, dessen gerichtliche Verfolgung durch den General Strelnikoff zu der Ermordung des Generals durch Sozialisten grfiibrt hatte, sind 3 Ange: xiagte zu lebensiarigluher, 7 zu fünfzehnjähriger, 4 zu ehn- ]ahrigex, 4 zu vterécihrtger ZwangSarbeit und 8 zur An?
IMU?" den ent erntesten Ortschaften Sibiriens verurtheilt
iede-
_ 17. April. (W. T. B.) Das „Journal de St.
Petersbourg“ bringt einen dem verstorbenen (Groß- herz_og von Mexklenburg gewidmeten, sebr warmen Nach- ruf, m welchem ge)agt_wxrd: derselbe sei ein Musterregent ge- we1en und habe die L_18b6 und _Verehrung seiner Unterthanen, st." deren Wohl er wahrepd seiner mehr als 40jäbrigen Ne- gierung unablässig gearbeitet, wohl verdient.
Anläßlich der Depesche der „Agenc e Havas“ aus
Konstantinopel vom 11. d., betreffend die Ernennung eines
neuen Gouverneurs für den Libanon, er- innert das „Journal de St. Pétersbourg“ an seine frühere Mittheilung, daß Rußland in der Libanon-
frage__ga_r nicht__Partei ergriffen habe, und daß es jeden von den ubrigen Machten genehmigten Kandidaten acceptiren würde, der für _die Interessen, _die Rußland im Libanon zu schüsen habe, dieselben Garantien wie Rusiem Pascha böte. Was Bib Doda anbelan e, so habe die russische Regierung nicht umhin gekoxmt, an dessen Jugend und Unerfahrenheit in den LandeSg_eschaften_ foivie auf seine Nichtkenntniß der Sprache hinzuweisen. Hiervon abgese?en habe indeß das St. Peters- burger Kabinet _kemetx vorge aßten Entschluß; dasselbe werde sicherlich kein Hindernis; schaffen, wenn die Mächte einig seien.
Die Adelbnzarscbälle und der eladen worden, sich spätestens am 18.
obe Adel find ein- km (6. Mai a. St.)
n Moska u einzufinden.
Zufolgc Anerhöcbst bestätigten Dekrets des Reichs:
raths wird bei Erö nung der Schiffahrt von in Kronstadt einlaufenden Sege schiffen ] Kopek, von Dampfern 2 Kopeken pro La Schutt und Unrat
ais Steuer für die Entfernung von
erhoben. Warschau, 17. April. (W. T. B.) Ein Student
der Medizin, Namens Busse, insnltirte gestern den Univw ]itäts-Kurator Apnchtin in dessen Kanzlci. DicUntersucbimg ist eingeleitet.
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