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Z. 22.
Ist das Schulzen-Amt mit dem BesiFe eines bestimmten (Huis (Lehn- oder Erbschulzen-Gut) Ucrbundcn, so um der neue Befiycr eines solchen Guts vor Antritt seines Amts der gutsherrlichcn Orts :Obrigkcit zur Prüfung und Bestätigung vorgeste'llt Werden. _
Dieselbe ist, wenn es ihm an den erforderlichen Eigenschaften und Fähigkeiten fehlt, cinen Stellwertrcter zu ernennen berechtigt.
(§§. 48 und 49 cbcndaselbst.)
Wcr zum Schulzen-Amte [18111111 n;?rdcn soll, 111le des Lesens Und Schreiben:; kundig und Von Untadclhaftcn Sitten 1ein. (Z. 51 eben-
dasclbst.) I '. 24.
Die Unstafthaftigkoit dcr Konzessionirung von Orts -Schulzcxt zum Betriebe drr Schankwirthschaf'c ist als Regel festzuhalten. _(Ministerial- Rcskript vom 5. Dczkmbcr 1840, Ministcrial-Blatt S. 48.5, Und Vom 10. März 1847, MinisteriaL-Blatt SLM).
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Dem Schulzcn sind von der gutsherrlichcn OUS-Obrigkcik Wenigstens zivci Schöppcn odcr Gerichtömänncr, 1vclchc, so [1191 als möglich, ange- scsscnc Wirthc und Leute von unbescholtcnem Rufe und untadelhaftcn Sitten skin müssen, bcizuordncn. _
Ueber die Ernsnnung, soivol)l dcs Schulzcn als des SchÖPPM, ist dcm Landrathc sofort Anzeige zu erstatten. _
Dcr Schulze, wie auch die Schöppcn, sind dem Staate, der Herr- schaft, so wie der (Gemeinde, zur gctchcn Besorgung ihrer Amts-Angs- legcnbciwn in (Hegetlwart dcr lcytcrsn, cidlicl) zu verpflichten. (Vergl. §§. 73 und 74 Titel 7 Tl). 1]. des 9109. Landrechts.)
Diese Vereidigung findct auch bei den Stellvsrtrktcrn für nicht qua- lifizirte Lehn- und Erb-Schnlzcn statt. „
Die über die EideSleistung aufzunehnwnds Verhandlung 111, insofern die zu gejvährenden Emolumente nur dik_E11tscl)ädigung *sür Llnslagcn und sonstigen Dienstaufwxmd bilden,2sten1pelsrci.
*. 0.
Zu dem zum Vchaltungs-Vcrbande der Vrodi11z€0cksen gehörigen, der Westfälischen Zwischen-Negierung untcerrfcn gcxvcssnen LandeSthci- len steht der gutshcrrlichcn Orts: Obrigkeit zivar uncl) §§. 47 und 49 cbendasclbft die Wahl des Säkulzcn zu; der Geivählfs ist aber dem Land- ratbe zu präsentircn, Welchem es obli-xgt, desen Otmlificatiomn zu prüfen Und ihn zu bestätigen, oder die Wahl eines anderen Kandidaten zu der- langen. (Z. 3 b. der A(lerhöchsten Verordnung Vom 31. März 1833, (Heseysamml. Nr. 1433.) 27
Das von der Behörde ihm aufgetragene Schulzen- und Schöppen- mnt kann ein Mitglied der Gemeinde nur aus solchkn Gründcn ablehnen, die von der Uebernehmung cincr Vormundschaft entschuldigen.
(Z. 75 Tit. 7 Tl). 1]. des Allg. Landr.)
Weigert sich ein Mitglied der Gemeinde ohne geseHlichcn Grund, das ihm auf ctragenc Schulzen- und Schöppcnamt anzunehmen, oder ge- hörig fortzu och, so kann es nöthigcnfaUs dazu mit Ziyangsmitteln an-
gehalten Werden. , , , “ nhaber der gutshcrrlichen Orts-Obrigkett könnkn m Gememden,
über Welche dieselbe sich erstreckt, ein Schulzcn- oder Schöppenamt nicht Übernehmen. Z. 28.
Die Pflicht der Schöppen ist, dem Schulzen in seinen Amtsverrich- tungen beizustehen, n AdWesknheit oder bei Verhinderung desselben vertreten sie seine Stele.
In Fällen, Wo der SchUlze seine Pflichten zu beobachten tmterläßt. smd die Schöppen bei Vermeidung gleicher Verantivortung, ihr Amt zu thun, oder der Obrigkeit die nöthige Anzeigß zu machen ve1pflichtet. (ZZ. 76 bis 78 ebendas.) .
. 29.
Der Schulze derivaltst die (HZcmcindc- Angelegenheiten, beaufstchtigt die im Dienste der (Gemeinde stehenden Personen, ist in al1cn polizeilichen Angelegenheiten Organ und Hülfstvchörde der gutSherrlichen Orts-Obrig- keit, und hat alle örtlichen Geschäfts dcr 'alJlgcmeinen Vcrjvaltung, insofcrn nicht andere Behörden dazu bestimmt sind, auszuführen. Der Schulze hat hiernach für die gehörige Vekanntumcbung nnd B2folgung der Ge- scße, Verordnungen und obrigkeitlichen Verfügungen zu sorgen. (Vergl. FZ. 46, 52 bis 71 Und 73 ebendaselbst; auch W. 19, 20, 41, 47, 48,
. und 60 der gegenwärtigen Zusammenstellung.) J“. 30.
Der Schulze „und die Schöppcn haben auch die Mitfiberivachung der Jutereffcn und Obliegenheiten der nicht stinnnberechtigten Einivohner dcs Gemeindebezirks in Bezug auf die Kommunal:Angelegenheitén gewissen- haft ivahrzunehmen.
J". 31.
Die Schulzcn und Schöppen machen zusammen die Dorfgcrichte aus. (Vergl. Z. 79 und folgende Tit. 7 Th. ]]. des Allg. Landr.; ferner die im Bezirke des Königlichen Kammergerichts und des Königlichen Aßpsl- latiMSgcrichts zu Frankfurt a. O. zur Antvendung kommendc „rcvidirte Instruction für die Dorfgcrichte bei den von ihnen worzuncbmenden, ge- richtlichen Vorhandltmgen.“ *- Jnstiz-Ministcria[Blatt von 1854 15.4206 Und außerordentliche Beilage „zu dem Amtsblatte der KÖUZZÜCHLU Regie-
/
rUng zu Frankfurt a. O. Von 1855 Nr. 4.) . 32. „
Gegen diejenigen, Miche dm? amtlichen Anordmmgsn dos Sckyulzen diz? gebührende Folgelcistung deriveigcrn, kann derselbe Geldstrafe bis zu EFnem Thaler, als Executionsjnittel, nach vorgängigcr Androhung, dcr- fugen und nöthigenfalls zjvangswsisc einziehen, Es fließen diese Straf- geldcr zur ©9111cindekasse. (Vergl. auch Z. 48 der gcgmUvärtigcn Zu- jammenxteklung ) *
Beleidigungen Und WidersaßlicYk-xifcn gcgen dcn Sclmlzcn Werds" .
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mit Gefängniszstrafs von 8 Tagsn bis zu 2 Jahren bestraft. (Bergs. Z. 102, „F. 89 des Strafgcscybuchs, (Heseß-Samml. pro 1851, S. 101.)
Nach Maßgabe der Allerhöchstcn Kabincts-Ordre vom 1. Mai 1843 und vom 27. November 1854 ist gestattet, daß die Schulzen als Amts- zeichen Schulzknstäbe und Armbinden tragen. (Ministerial-Blaft fÜr die innere Verwaltung 1855 S. 135 und 130.)
Zu der Herrschaft Schivcdt Verbleibt es jedoch bei der dort hkrgc- brachten besonderen AmtStracht ÖAV Schulze".
Dic dcm “Schulzcn für seine Bemühungen ctjva zukomnwndcn Vor: theilc oder Freiheiten Werdcn nach der Verfassung cincs jeden Ort:?» be- stimmt. (Z. 72 Tit. 7 T()l. !!. des Allgem. Landr.; §. 96 des (Heseycs vom 2. März 1850, (Hcscy-Samml. S.177.)
Zan Anschluss an die bestcheancn Ortsvorfassungen, dicntals Grund- saß,daßdc1nScl)ulzcn ftir haare Auswg-en und Dienstauftvand Ent- schädigung geleistet Werden muß, dercn Betrag im Falle unzureichender Emolumcnte und in Ernmngelung cincr gütlichcn Einigung, nach Ver- ncbmnng der Vctbeiligten und der gntSherrlichcn Orts-Obrigkeit, auf das Gutachten des Landraths, nach Anhörung des Krciétags von der Régicrung festgescytz und namentlich mit Bcri'mksichtiglmg dcs oijalten- dk" Interesse bei den Die11stau§gabcn beziehungswéise (,HeschäftZ-Verjnelx rungcn dcs Schulzen auf den Gutsherr" nnd die Gemeinde repar- tirt wird.
VSHUfs Abmessung der Entschädigung mnß cine genaue Ermittelung Und Vcranschlagnng der mit dem Schulzon-Amtc bisher Vcrbundenen Vorthcile und Freiheiten vvrauSgehcn, namentlich dcs Durchschnitts- Ertrages der Dicnstländereicn, in deren Genuß der Schulze sich befindst. der mit dem Schulzen-Amta verbundenen Hebungen und (Held-Einnßhtncn, so wie Befreiungen von (Hemeinde-Abgaben nnd Diensten.
Die sich als nothwendig ergebende Ergänzung der Entschädigung ist in baarc'm (Holde zu leisten, Wenn die Bethciligtcn sich nicht gütlich chsn entsprechender Gewährung won Nußnngcn, Hebungen oder B?- frciungcn in Ansehung dcr 538111eij1dc:521[*gabc11 und Dienste für die Ver- waltung des Schulzcnamts Einigen. (Vergl. Allerhöchste KabinstS-Ordxe Vom 18. März 1817, von Kampß Annalen Jahrgang 1820 2th Heft S. 311; Minist. Ncskript Vom 12. Januar 1834, von Kampxz Annaien Jahrgang 1834 MW Heft S. 453; Minist. Reskript vom 21. Januar 1839, von Kampy Annalen pr0118339 1stes Heft S. 146.)
. J ;), . Dem Schulzen ist nicht gestattet, für AmtÉgeschäffc, Welche ihm in der Eigenschaft als Gcmeinde-Polizei-Verivaltungs- und Gerichts-Bea1111en obliegen, Gebühren von einzelnen Vethciligten odsr aus der Gemeinde- Kasse zu erheben, Wenn ihm hierzu nicht die Berechtigung speziell beige- leqt ist. (Vergl. die im Bezirk des Königlichen Kammergerichts und des
Königlichen AppellationSgerichts zu Frankfurt a. 13. O. zur AnWendung kommende „AUgemeine Gebührcn-Taxe für die Dorsgerichtc in gericht- lichen Angelegenheiten.“ Beilage der „revidirtcn Instruction fÜr die Dorfgerichte bei den Von ihnen vorzunehmenden gerichtlichen Verhand- lungen;“ Justiz-Ministerialblatt von 1854 S. 226 und außerordentliche Beilage zu dem Amtshlatte der König!. Regierung zu Frankfurt a. O. O. von 1855 Nr. 4). Die Schulzen erhalten keine Penfion. (Schluß folgk)
Nichtamtliches.
Preußen. Charlottenburg, 6. Dezember. Se, Ma- jestät der König nahmen die gewöhnlichen Vorträge entgegen, beehrten die Ausstellung des Vereins für arbeitslose Frauen in Charlottenburg nnd geruhten daselbst, so wie Ihre Majestät die Königin, mit Allerhöchstwelchcr Seine Majcsiät hier zusammen- trafen, viele Ankäufe zu befehlen, und machten hierauf in Berlin ker nach dem Haag abkeisenden Prinzeß Friedrich der Niederlande cinen Abschiedsbesuck). - Um 3 Uhr fand Familientafel zu Charlottenburg statt; um 6 Uhr reiste Ihre Königliche HoHeit die Prinze)“; Friedrich der Niederlande nach Dem Haag ab, während Se. Majestät im Königlichen Schlosse znVcrlin den Vortrag Ns Minister-Präsidenten entgegennahm. Um 7 Uhr bcehrten Ihre Majestäten der König und Die Königin das Kon- zert von Liszt nnd begaben Sich hierauf direkt nach Charlotten- burg zuriick.
Berlin, 7. Dezember. In der gcstrigen Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde nach der Präsidentcn-Wahl, über welche bereits beriehtet ist, nock) die Wahl Der Vice- Pxäsidenten Vorgenommcn. Es wurden gewählt: zum ersten Vice- Präsidenten der Abgeordnete Von Arnim (Ncustettin) mit “201. von 326 Stimmen, und zum zweiten Vicc-Präsidenien Der Ab- geordnete Biiél)tcmann mit 200 vo„n 32-2 Stimmen.
* -- In Folge der auf mehreren Punkten Des Königreichs Polen axtsgebrochenen Rinderpest sind von den Königlichén Be- hörden in den angränzenden Kreisen dcs Diesssitégen Gebietes die gescyléch zulässigen Sperrmaßregeln zur Abwendung von Viehseuchen angeordnet worden, über welche bereits unter Gc- wcrbe und Handel berichtet worden ist. Die „Pr. C.“ bemerktnocl), um irriger Auffassung zu begegnen, das; zwar 11ach „B. 3 der Verordnung vom 27. März 1836 bei Dem Ausbruch einer Viehscucbe in dex Nähe der Landex-Zgränze der Personetwerkchr nur in Bezug axis solche Individuen beschränkt wird, die mit “krankem Viel) in ununt-
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te-lbare Brrülsunzz gekommen sind, während die Einfuhr von Viel), Thierl)äuten, Hornern, Ta1g, Rindfleisch u. s. w. unbedingt und die Zuführung. von unbearbeiteter Wolle, trocknen Häutén UND thierischen Haaren aus den infizir'ten Orten zu verbieten ist. Doch bestimmt der §. 4 deffelben (Heseyes, daß beim Ausbruch der Rénkerpest hart an der diesseitigen Gränze die Regierung zur gänzlichep Untersagung alles und jedes Verkehrs mix“ den tnfizirten Gränzorten verbunden ist. Wie schon friiher gemeldet Worden, hat die Königliche Regierung zu Marienwerder die völlige Aufhebung des Verkehrs mit dem polnischen Gebiete, und „zwar für die Gränze der Kreise Thorn, Straßburg, Neidenburg und Ortelsburg, angeordnet. Aehnliche Vorkehrungen sind Von der Königlichen Regierung zu Bromberg getroffen Worden. Es versteht sich daher von selbst, daß auf den gcnanxtttcn Punkten auch Der Personen-Verkehr unbedingt unter- sslgt i' .
Holstein. Kiel, 5. Dkzember. Sämmkliche hier noch lie-
gende englische und französische Linienschiffc wie kleinere Fahrzeuge ?
wcrden morgen_früh unsern Hafen Verlassen. (Corr. Bl.) Großbratanmeu und Irland. Lond on, 5. Dezember.
Die Antwortsrcde des Königs von Sarkinicn auf Die ADresse der * * vallerie-Regtmenter wurden in Kamiesck)
City von London lautct VoUständig:
Mylord Mayor! Jah danke dcm Lord-Mayor, dcn Aldcrmcn und dcn (“_Hcmciyc'n dcr Citi) Von London herzlich für di? freundlichcn Glück- wünsche, die sie mir gelegentlich meines Besuchks bei Ihrer Majestät der Königin und bei der englischen Nation darbringcn. Der Empfang, Welcher, mix hier in dsm alten Vaterlanda dcr konstituiionsllen Freiheit „zu ThUl Wird, so wie die Adresse, Miche? eincn Vcleg dafür bietet, sind 7111" mich ein VcWeis dcr Sympathie, Miel)? dic 1101111111“ bis jeyt [»e- Folgte 511011111, an dsr ich auch in „Zukunft standhaft festzuhalten gs- denkzé, cinßößt. Das innige Bündnis; zjviscßen den beiden mächkiJstkn Natroncn der Erde, die ich joHt bcsnchs, gchichl der Weisheit der Herr- Zchcr, tvclchc fie rcgikrcn, nickt Weniger znr Ehre, als dem Charakter 11ckryr Vcölker. Sie haben eingesehen, wie sehr cine Vortheilhaftc ,rcund- “schaft cmcr' (111811Nebenbuhlcrskhaft Vorzuziehen ist, Dieses Bündniß, ein *UL'ULÖ Ermgmß m der Gcschichtc, ist der Triumph der Civilisation. Txoy der, Ukngl11chsfälle, Welche auf dcm Anfange meim'r Regierung '.qytetcn, h_m teh m disses Bündnis; eingetreten, Weil das Haus Saboyen LI stets fur some Pflicht hielt, das Schwcrt zu ziehen, Wo es gilt, für Nccht xtnd Unabhängigkeit zu kämpfen. Wenngleich die Streitkräfte, tye'lcbe 1ch*mem-en Verbündeten zuführe, nicht die eines großen Staates smd, so fuhre 1ch do_ch die Macht ciner Loyalität mit mir, Welche Niemand beztvcnfclt h_aZ [_md d1e sich auf den Muth eines Heeres stützt, das dem Van- nxr seines .Komgs überall hin getreu folgt. Wir können unsere Waffen Ychtchermederlegen, als biswir einen ehrenvollen und deShalb dauernden ;;med_en xrrungen haben., Zu einem solchen Werden wir mit Hülfe des Aümachttgen gelangen, mdem wir einträchtig den Triumph des Wahren Rechtes "und. der gerechten Wünsche jeder Nation erstreben. Ich danke Ihnen“ fur. dre guten Wünsche, Welche Sie mir heute für meine Zukunft und fur die 111ctnes Rejches darbringen. Während Sie von de Zukunft sprechen, gere1cht es mir zur Freude, von der Gegenmart zu fpreche'n uyd Ihnen Gjuck zu Wünschen zu der hohen StcÜung, die England ein- mmmt, und dre es dem edlen und freien C[)arakter scinks Volkes, so wie Mn Tugenden seixwr Königin verdankt.
, Frankreich. Paris, 5. Dezember. Der „Moniteur“ _qteb1 heuxe eme Zusammenstellzmg der hiesigen Fleisch- und Brot- Prmsc wahren?) der ersten Hälfte des November, mit den Preisen xxeser Artxkel m achtzehn englischen, belgischen, deutschen, holländi- 1chen, spamschen„und italienischen Städten, so wie in Konstantinopel und Sjmyrxxa wahre„nd Dos nämlichen Zeitraumes verglichen. Nur in kreten dteser Stadte, zu Liverpool, Nizza und Mons, war Das Brot crstxr Qualität um 3 Cent. biUiger , als in Paris, Wo das Ktlogxamm 58 Cent. kostete; zu Brüssel und Santander WZr dcr Prets gleich, in allen übrigen Städten höher; am h'ocl)ftenxaber zu Stcftén, Konstantinopel und Memel, wo sich dtle'ckPretse auf 110, 103 und 99 Cent. stellten. Die Ver- 9 et )un
1112D1'ige1; als hier. -- Der Seine-Präsekt hat der Departemental- Komm1sjton emen Bericht iiber die Finanzlage Ns Departemynts
* r 5 „ „"' “x “,' ' . - Vorgelegt, wonach M) im BWS“ N'" 1896“ ZUM ersten Male 1111 = zrmmgen sahen, niedergebrannt, nachdem Dteselbcn ekwa 80 Todte
17 Jahren, die Einnahmen und Die Ausgaben gleich steÜen; aus :
den Vorjahren bleibt jedoch noch ein Riickstand Von 9 bis 10 Mill, J!“. zu decken, rer hauptsächlich durch die Errichtung der Bäckerei- Kasse entstanden ist, und zu dessen Tilgung dsr Präfekt eine neue Anleihe fiir das geeignetste Mittel hält.
„Spanien. Die „Madrider Zeitung“ vom 29. Nchmber («errchtE-t: Morgen wird in den Cortes ker Kommissionsberick)t über den GcscH-Entwurf bezüglich Dcr Presse verlkscn werden. Für 11112 Vermittcls Der Presse begangenen Vergehen ist die Cinskßung emer doppelten Jury, für die Anklage und für die Aburthcilung, definitiv genehmigt worden. Alle Steuerpflichtigen, Die 1000 Nea- len und mehr zu entrichten haben, so wie al1e Kapazitäten, werden dUkch Ernennung oder Wahl Diese Jury bilden. » Die amtliche ZLJturtg Veröffentlicht auch eine Liste von 17 Grafen nnd Mar- «W'ls, rie ihre Adelstitel verlieren, Mil sie die Erbfolgc-Abgabcn Meht zahlen wollen oder können. »- Aus Melilla wird unterm
der Fleischprcise liefert ein für Paris weniger günstiges “ C,xgeb11i z'in London und Amsterdam waren dieselben bedeutend , hoher, in Santander, Rom, Smyrna und Konstantinopel bedeutend “
18. November berichtet, daß die lan “ä“ ri en Streiti keiten Mit, “Marokko ihrem Ende nahe sian. h ?Für Sohng des Karsers “Abderrhaman ist an der Spixze von 4000 Mann Infanterte und eben so viel Reiterei in der Nähe Dieser Stadt angekommen, um den maurischen Völkerschaften den förmlichen thlen_ sktnes Vatez's zu bedeuten, daß sie ihre Feindseligkeiten ge- gcn,d1e Spaniey e.:nzustcllen haben. Auch sind bereits durch eine gemxschxe KVMMlssWU die Grundlagen zu einem Friedens- und FreunNchast-Vertrage zwxschen Marokko und Spanien festgesth, wonaZl) Kaxser Abdxrrhaman fich u. A. auch zur Unterdrückung der Seexattbcrer veryff11chtet und allen in Roth befindlichen Schiffen Lpajésscihckßx, franzostscher oder englischer Flagge Hülfe zu leisten er r .
Eine, Depesche aus* Madrid Vom 4, Dezember lautet: „In ker gestrtgen Sitzung hat der Siegeslxrzog für das Vertrauens- Voxnm an Marschall O'Donnell gestimmt. Olozaga hat sich der Abstimmung enthalten, so wie auch die gemäßigte Ménorität, eine große Ayzahl von Demokraten und einige Progresststen.“
Türkei. Die Nachricht€n aus der Krim und aus Kolchis laufen sehr unregelmäßig und spärlich ein. Das Winterlager der A(ltirtcn ist von allen Truppentheilen bezogen wwrden. Die Ka- und Balaklava unterge- bracht oder in den Bosyorus verschifft. Der Vorpostendienst wird sehr strenge verrichtet; es befinden sick) in den Reihen der Alliirten wtele Rekruten, welche jexzt im Tschernaja-Thale praktisch abgerieb- tct Werden. Bei der vortrefflichen Organisation des französischen Heerwcsens war es möglich, alle in Abgang gebrachten Mann- schaften Der Krim-Armee zu ergänzen; die (Harde-Trup- pen wurden bekanntlich durch eine Infanterie - Division abgelöst. Da auch das englische und das piemontesische Corps an- sehnlick) verstärkt wurde und für die nach (117911573 ""“;-“M TW."-
-*- *x-7o41-s"*k„ .
pen Omer Pascha's die angTo Miirkische, Frer/ndenle i 11“ au - *depni taurischen„KriegßsckMuplZJHe ,erschienen ist, so „kann mat? wahrnefhmen, daß fich Ue StärYeVerhaltmssc der zrvei kriegführenden Parteien in 5er thm mzsgeglyhen haben; nur an Kavallerie und Feldgeschüßen sm„d Hte Ruxsen starker; dagegen verfügen die Alliirten 111191; eine machttge ,Flotite und beherrschen mit derselben alle Küstenpuuk'te- Es rst mcht bekannt, ob die A(liirten Vorbereitungen zu einer“ Belagerung derordfortstreffen. Die schwimmenden Batterieen, welche vor Ktnburn gute Dienste geleistet haben sollen, befinden sich "? Kamresch. Am südltchen Rhede-Ufer wurden 26 Strand- batterjeen errichtet und armirt. Alle anderen Belagerungsgeschüße 1verden„inx Laufe des Winters 1855 --56 in die westmächtlichen und tuxkxschen Arsenale gebracht. Die Verschanzungen im Tscher„na1a -Thale und am Plateau sind mit 360 Positions- GeschuHen versehen ;, darunter befinden sich Schiffskanonen vyn großex Tragtyette. Der Winter hat in der Krim dze Offenstve ergrtffen; es ist nicht wahrscheinlich , daß dre Waffenruhe vor dem Frühjahre 1856 gestört wird, denn du: Stellung beider Armeen ist derart befestigt Worden, daß sich zu dere?) Forcixung weder der eine noch der andere Feldherr hmgezogen fuhlen düxfte. Auch in Kolchis hat Omer Pascha seit dem 7. November kerne weiteren Operationen oder Manöver aus- geführt. Die "bei Anaklea zurückgedrängten Russischen Milizen ha- ben am Flusse Tschetschen-Kale Posto gefaßt und zwar an der Straße 5 Stunden Von Redut-Kale entfernt. Der Serdar hat dcn Marsch in Das Innere der Provinz nicht angetreten und die Demonstration von dieser Seite, um die Belagerung von Kurs auf- zuheben, ist als mißlungen zu betrachten, denn Kutais, Tiflis und Achalyik sinß Von den Russen stark beseßt und dcm Falle dex“ Ana- t011schcn Festung sah man im Hauptquartiere des Serdars Ekrem am 17. November mit Sicherheit entgegen , was nicht wenig Be- stürzung in der Türkischen Hauptstadt hervorruft. (Oestr.Mil.,Ztg.) Die türkische Regicrung hat Nachrichten aus Kars bis zum 3. November. An Diesem Tage hatte die Garnison mit Erfolg einen, Von Murawieff in Person gegen ein am Fuße des Forts Thamas- Tabia gelegenes Dorf geführten Sturm abgeschlagen. Das Dorf ward jedoch von den Russen, als Dicselben sick) zum Rückzugs ge-
und 50 Verwundete bei dem Sturme eingebüßt hatten. Trotz, dieses neuen Sieges war Die Lage der Garnison wegen Mangels an Lebens?:nitteln vchWeifelt. Die türkische Mgierung schickte TranSportschiffe nach Eupatoria, um Truppen vom englischen Kon- tingent nach Barum überzuseyen. Dieselben sind zum Marschc nach Kats bestimmt.
Die türkische 9111th kehrt aus der Krim nach Konstantinopel zuriick, wo die erste Abtheilung am 26. NOVember bereits einge- troffeU war. Auch das in Kcrtscl) gklegene tiirkisckye Kontingent soll zurückgerufen sein, „
Rußland und Polen. St. Petersburg, “29. Novem- ber. Die hiefigen Blätter melden, daß der Gcnsral-Adjutant des Kaisers, Gcneral-Major Todtlebcn, hier angekommen ist,
Telegraphisc'he Depeschen. Dirschau, 7. Dezember. Trajeké über OicWeiéhselbci Tagck-