1883 / 257 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 01 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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Dentscher Reichs-Anzeiger

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Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

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BInsertiomzpreis für den Kaum einer Bruckzeile 30 ÖR dition: IN- Wilhelmsiraße Nr. 32. Y ZMF. 257. Berlin, Donnerstag, den 1, November, Abends. 1883. ers'uJ'ßl 1 Wéébr-ér

G"“So. Majefiät der König hab-sn Mergnädigst geruht; ;- dem ZoU:Infp€ktor Eiffert zu Langenschwalbach den RothwÜ Adler-Ordxn viertEr Klasse; dem KreisKommunal- Kasszy, Wendanten Linder zu Templin den Königlichen KrMYéU Orden vieiter Klass; sowie dem emeritirtsn Schul- lehrer“schulwer zu Kunigehlen im Kreise Darkehmen, dem Hegeméßer a. D. Nagel zu Zempow im Kreise Lsiprigniß, dem Förster a. D. Schulze zu Zelgniewo im Kreise Koimar i. P., dem Feldwébel Hagedorn und Tem Feuermshrmann Braun, Beide bei der städtischen Feuerwchr zu Könichberg i. Pr., und dkm bishkrigen Ortsschulzsn und Orts-Steucr- erheber P ctrnschke zu Koschmin-Deutsch:Hauland im Kreise Krotoschin das AUgemeine Ehrenzeichsn zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Msrgnädigft gkxuht;

den nachbenannten Beamten des Kaiserlich rnssischen Ministeriums der Auswärtigen Angalegenheiten Orden zu verleihen, und zwar: dem Ersten Sekretär, Hofrath und Kammerjunker Tscharykoff und dem Ersten Sekrßtär, Titular-Rath von Waxel dcn Rothen Adler=Orden dritter Klasse; sowie dem Zweiten Sekretär, Kollegien-Asseffor Baron von Taube den Königlichen Kronen-Or'D-cn dritter Klasse.

Deutsches Reich.

Se. Majestät der Kaiser haben Aüergnädigft geruht: dem Kaufmann Eduard Ehrmann zu Straßburg die nachgesuchte Enthebung von dem Amte als Handelsrichter bei dem Kaiserlichen Landgericht zu Straßburg zu ertheilen und zum Handelsrichter bei diesem Gericht den Kaufmann "Eugen Braun zu Straßburg zu ernennen.

Die bisherigen Geheimen révidirenden Kalkulatoren Müller, Hoppe, Zeidler und Mühl sind zu Gehéimen Rechnungs-Rsvisoren und

der bisherige Militär - Intendantur : Sekretär von Gösseln von der CorpH-Jntendantur des )(. Armee-Corps ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei dem Rechnungs- Hofe des Dentschen Reichs ernannt worden.

Bekanntmachung.

Am heutigen Tage ist die zu den Königlich bayerischen StaatSeisenbahnen gehörige, 13,10 [(m langs Strecke Schirn- ding-Eger mit der Zwischenstation Mühlbach dem öffent- lichen Verkehr übergeben worden.

Berlin, den 1. Novexnber 1883.

In Vertretung des 5-[31ii1idxknkt5ent des Reichs-Eifenbahnamts: r e.

Die Bekanntmachung der Reichssch11lden=V3rwaLtung vom 17, Oktober 1883, betreffend die Niederlegung der im Etats- jahre 1882/83 durch die Tilgungsfonds eingelösten Schulden: dokumente des Deutschen Reichs, liegt der heutigkn Nummer des „NeichS-Anzeigers“ bei.

Königreich Preußen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigsi geruht:

den Qber-Negierungs-Rath Benn () T oma s czew ski aus Gumbinnen zum Ober-Präsidial-Ratl) und

den Oberlehrer am Gymnasium zu Axnsberg, Her- mann Gruchot, zum Königlichen Gymnasial-Direktor zu ernennen; sowie

dem oxdentlichen Professor in der philosophisckxn Fakul- tät der Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn, Dr. Her- mann Usenet, den Charakter als Geheimer Regierungs- Rath, und _

dem Kretssekretär Otto Friedrich Krahn zu Marien- burg den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die auf die Zeit vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1886 erfolgte Wahl des M111isterial- und Ober-Baudirektors Schneider zum Präsidenten der Akademie des Bauwesens, Lowre des Ober-Baudirektors Schönfelder zum Dirigenten

er Abtheilung für das anenieur- und Maschinenwesen, und des_ Vauraths und Profe ors Ende zum Dirigenten der Ab- ibeilung für den Hochbau dieser Akademie zu bestätigen.

V e r o r d n u n g , betrsffend die Umzugskostsn der Ober:Wacht- meister der Landgensd7armerie. Vom 19. September 1883.

Wir Wilh e lm, 11011650th Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, auf Grund dss F“. 11 des Geseßes, betrsffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Fébruar 1877 (G2seß:Samml. S. 15), was folgt:

Einziger Artikel.

Der §. 1 der Verordnung vom 27.3a11uar 1879 (Geseß: Samml. S. 22), lxctreffLnd die Umzugskosten der Mitgliedxr dsr Landgensd'armerie, wird, wie folgt, abgeändert:

Die Ober-Wack1tnieister der Landgen-Zd'armerie erhalten bei Versetzungen eine Vergütung für Umzugskosten nach fol- génden Süßen:

5. Beim Umzugs mit Familie: auf aUgemeine Kosten . . . . . 150 411€, anf TranEportkosien für je 10 [(m . 5 _8. Beim Umzugs ohne Familie: die Hälfte der unter 11. anaegebenen Süße.

Urkundlich unter Unserer Zöchsleigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen nsiegcl.

Gegeben Merseburg, den 19. September 1883.

[..8.) Wilhelm.

Zuglsicl) fiir don

Finanz-Minister :

von Puttkamer. Bronsart von Schellendorff.

Ministerium der geiftiiiken, Unterrichts: unk? Medizinal-Nngelegenheiten.

Der Dr. Otto Puchstein aus Labes i. Br. ist zum Assistenten bei der Sammlung der antiken Skulpturen und GipFabgiiffe der Königlichen Museen zu Berlin ernannt wor en.

Dem Gymnasial-Direktor Gruchot ist die Direktion des Gymnasiums zu Brannsberg übertragen worden.

Den Obexlehrern am Gymnasium zu EiElébSU, 01“. Knaur und Dr, Größler, ist das Prädikat Professor bei- gelegt worden.

Der ordentliche Lehrsr Or. Reuter vom Schullehrer- Seminar zu Boppard ist unter störderung zum Ersten Lehrer an k)das Schullehrer-Seminar zu Münstermaifeld verseßt wor 211.

Der seitherige Kreis-Wundarzt Or. Noehrs zu Scheeffel ist Zum KreiSphysifus des Kreises Rotenburg a. W. ernannt wor en.

Der praktische Arzt ])1'. Friedrich Schmidt zu Groß Labenz in Mecklenburg ist zum Kreis-Wundarzt des Kreise?- Coblenz ernannt worden.

Ministerium des Innern.

Der Ober-Präßdial-Rath _Tomasczewski ist dem Ober-Vräsidenten der Provinz Ostpreußen beigegeben worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Thierarzt Albin Johannes Hesse zu Wolden- berg ist die von ihm bisher kommissarisch verwaltete Kreis- ThierarztsteUe fiir die Kreise Friedeberg und Arnswalde defi- nitiv verliehen worden.

Hauptverwaltung der Staatsschuldew

Bekanntmachung

wegen AUSreichung der Zinsscheine Reihe 1)( zu den Stammaktien der Riederschlesisch=Märkischen Eisenbahn.

Die insscheine Reihe 1x Nr. 1 bis 8 zu den Stamm- aktien der iederschlesisch-Märkischen Eisenbahn iiber die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1884 bis 31. Dezember 1887 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe )( werden vom 1. Dezember d. I. ab von der Kontrole der Staats- papiere hierselbst, Oranienftraße 92, unten rechts, Vormittags von 9bis 1 Uhr, mit AUSnahme der Sonn: und Festtage und der leßtendreiGeschäftstage jeden Monats, au6gereicht werden.

Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die RegierungS-Hauptkassen, die Bezirks- Hauptkassen in Hannover, OLnabriick und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden. _

Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbst wünscht, hat derselben persönlich oder durch_ einen Beauftragten die ur Abhebung der neuen Reihe berecht1genden Talons mit einem

erzeichnisse zu übergeben zu welchem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kai erlichen Vostamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine nume- rirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- zeichnis; einfach, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, so ist es doppelt vorzulegen. Im letzteren FaÜe erhalten die

Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbeicheinigung versehen sofort zurück. Die Marke oder Empfangsbesckxeinigung ist bei dEr Aixsrsichuna der 11911911 Zinsschsine zurückzugeben.

In Schriftwechselkan11dic Kontxole dsr Staatß: papiere sich mit den Inhabern der Talons nicht einlassen.

Wer die Zinsscheine durch eine der obsn genannten Provinzialkaffen beziehen wiLl, hai derselbsn dic Taloms mit einem doppelten Vkrzeichniffe einzureichen. Das Eine Ver- zeichniß wird, mit einer Empfa11gsbescheinigung vsrschen, so: gleich zurückgegeben und ist bei Au-Ihändigung dsr ZinÖicheine wiedsr abzuliefern. Formulare zu diésen Verzßichnissen sind bei den gedachten Provinzialkasicn und den von den König: lichen ngisrungen in don Amtsblättern zu bszeichnenden sonstigen Kaffen unentzzeltiick) zn badon.

DerEinreich1111g der letix'n bedarf es zur Erlangung der neuen „Zinsschcinreivs nur dann, wonn die Talons abhanden

gekommen sind; in dies;?» Falle sind His Aktisn an die Kontrolo dcr StaaWpapiere oder an eme der genannten

Prooinzialkaffk" 111i1t€lst befo11dorer Eingabe einzureichen. Zum Schluß wird schon jetzt darauf aufmerksam gemacht, daß zu den gedachten Aktien vom Jahre 1887 ab nicht mehr, wie bisher, nur 8 Stiick Zinssclwine für vier Jahre, sondern für einen Zsitramn von 361311 Jahren 20 Stück Zinsscheine gleichzeitig werden ausgereicht Werkkl und demgemäß die den Zinesschsincn Reihe 1x joßt bcigegebenen Anweisungen zur Zlbbhebung der Reihe )( eine entsprechende Fassung erhalten a en. Berlin, den 26. Oktobkr 1883. Hauptverwaltung dé): Staatsschuldon. _ Sydow. Hering. Merleker. Riidorfs.

Ober-Rechnungskammer.

Die biEherigen Gehsimc'n revidirenden Kalkulatoren Wille, Dreißner, Kuhl, Dreßler, Mewes und Milark find zu Geheimsn Rcchnungs:§)kevif0reti bei der Königlichen Oder:?)ischnungskmmMr ernannt.

Die Nummer 30 “11er Geseß-Sammlnng, welche von heute ab zur NUSaabe gelangt, enthält uuter

Nr. 8961 die Verordnung, bktreffend die Umzugskosten der Ober-Wachtn1eister der Landgsnsd'armeris. Vom 19. Sep- tember 1883, und untsr

Nr. 8962 den Allsrhöcbsten Erlaß vom 8. Oktober 1883, beirkffend *die Leitung ch Vanss und d€1nt1ächsiigen Betriebes der Eisenbahnstrecke! Hadamar-Wssterburg.

Berlin, den 1. November 1883.

Königliches Geseß-Sammlungs-Amt. Didden.

Bekanntmachungen auf Grund des Reictheseßes vom 21. Oktober1878,

Es wird hiermit zur aÜgemeinen Kenntnis; gebracht, daß allen denjenigen Personen, welche bei Ablauf der Geltungs- frist der Bekanntmachung vom 25. Oktober 11. I. auf Grund des §. 28 des Geseßes vom 21. Oktober 1878 von dem Auf- enthalt in dem Bezirke dsr Stadt und des Amts Harburg aUSgeschlossen sind, dieser Aufenthalt fernerweit auf dieDauer eines Jahres untersagt ist.

Lüneburg, den 29. Oktober 1883.

Königliche Landbrosiei. Schrader.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die ReichEgrenzs.

Betrifft das Verbot der Einfuhr von Schafen aus den Niederlanden.

n Folge Verfügung des H9rrn Minister; f'iix Land- wirth chaft, Domänen und Forsten werden die' diesseitigenAn- ordnungen vom 19. März d. J., betreffend YteBeschrankung der Schafeinfuhr an?- den Niederlanden anlaßlich der Räude (Amtsblatt für Hannover Stück 13 Seite 335, Amtsblatt für OstfrieSland Nr. 35), hierdurch a11ch für die Zett nach dem ]. November d. Z. bis auf Weiteres auSgedehnt.

Aurich, den 29. Oktobsr 1883. Der Königliche Landbrost. In Vertretung: Reinick, RegierungS-Rath.