.“ . Insera e für den Deutschen ReiÖS- und Königl.
Preuß. Staaxs-Anzeigcr und das Central-Handels- tegifter nimmt an: die Königlilhe Expedition de- Beutscheu Ws-Juzelgns und Königlich preußischen Htaatz-Luzeigetx:
Berlin ZW., Wilbelm-Straße Nr. 82.
1. Steckbriefe uml Unesnuekavxa-Jaeku.
2. Zobdaswüouen, zufxsbot-e, sarkauxen u. (16131.
3. ?srkänfe, ?ekpzebtuugeu, Zubszaiovoo en:.
4. 7131100511118, Monisatioa , 2111331111111: 11. s. ". 7011 ösenujobe-o kapieren.
Oeffentlich“ Anzeiger. "
5. [1141181716116 kubljasowenu, kabrikeu uncl Ewasbzuäsi.
6. Yembioäens Bekanntmachungen.
7. Utenrisebs Mixen.
IUserate nehmen an: die Annoncen-Expeditioum [," „Invalidenduk“, Rudolf Mosse, Rasmßeix & Vogler, G. L. Danke & Co., E. SMK“, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größe",
Annoncen - Bureau.
8. 'kbeat-et-Weixeu. 111 1181“ Börsen- 9. kxmjüeu-Rmbricbten. beöxge.
[_ Steckbriefe UUd Untersuehuugs “ Sach?!“ Strebliß in Abtheilung 111. Nr. 2 und auf Nr._ 1 [55111] __md 2 S_trebxiß in Abtheilung 111F. ')rkr. 75. bezie- ri . Ter am 5. c'ebruar 1862 “u ej[s. ,UUFÖWLUS "d. xmgctragenen or eryngen von her???;eixf Weimar, GZJKcrsZogtÉum sSFoseni YYUTLYNFW 1883 Thlr. 10 Sgr. fur kraftlos Weimar geborene Carl Ern Julius erg - * ' ' '" ' [z ". Schloeiduiv. den 14. Dezember_1883. (Dienstknechx), welcber beim rteNabrigen Auébe ungs Königliches Am_______ch__
escbäft für das 6.Tbü1ingi]cbe InfanteriezRegiment Fit. 95 dxsianirt worden ift, bat fia) vbn HaÜYa.S. nacb Arnstadt abgemeldet, jedoch k0111elb]t_ nicht zu ermitteln gewesen, weshalb ibm rte Gencllungx- [ Ordre zur Einstküung nicbt bcbänrigt werden_konnt_e. Derjclbe hat 13.1) demnach “cer ngnenflucbt [chxxldtg 3 gemacht. .:;- Untichichmexe Kommando _er]u_cht daher, auf 1211 Genannten zu V1J1lik€11 ur_«_d 1bn_ 1m 1 BetretungxfaUe au die uächste_Militarbehe§rde zum weitern Trar-sport nach btecber abzu1111ern. Meiningen, ren_15. DcZamer 1883. Kömgliches Landwehr BézirfL-Kommanw. [55490] Steckbrief. Der Arkcikr Fkrrinand Krause welcher verdäcbiig ist, _ _ am 17. Ofwber 1883 in der KönigliÉen FOM,
zu Moikz,
Belauf Wigodda, ,. „. . . = . ]) an diemn Irie, an “ccm er zu jagen nicht be- 1883. Stocks, G-Ur, mt. Gertcktrscbreibcr. ' (" b “ “bl u aben, und __ “ ““ FZZ?" war, M “M (MM 3 b [55864] Im Namen des Königi! _ YU] den Antrag des Schubmacbermetfnrs Carl
:. im Walde, b. inkem er unkcrcÖtiZtsZ Jagen gcrrcrbsmaßig bksrkibt, __ _ _
2) daselbst dcm Forstauxiebcr HeinrtckZ_Tocpper, einem Forstbcath, in rcr r«chtmäßrgen Aus- übung]e1ne§ Annes kurcv De_walt un17_durch Bcdkybung mix (HUMAX Widéritand gele_1]iet zu babén, und [War unxer TrobUng mlt Tem SÖießßewsbr,
Vcrg-chn strafbar nach §§. 292, 293, 294, 117 u. 74 R.-S1r.-GL]LLZ*BUch§,
ist zur Umcrsucbungßbaft zu bringen. _
Es wird krkuch, kenielbén zu verbaiten 11110 an
das AmLé-geriäotxgeiängniß in Cartbau»; abzulrestrn.
]. (1. 249,83.
Carthaus, _13. Dezembkr 1883.
Könizlicbes Amrégerich.
önbhaftationen, Anfgebote, Vor- ladungen n. dergl.
[45348] Aufgebot. _ _
Johanna Dorn, geb. 313212, _Ebesrau 1:28 Hauélers F!Xedricb Dorn, :;11 Aufbalt, Köyiglich, Kreis Frei- stadt in Sckleiicn, bat 1.15 Amgebot der angeblich 151: am 3. JM 1882 abbanden gekbmmenen Posener Rentenbrie[e 1.111. (ck. Nr. 1935 und 2189 Über je einhundert szlsr OKT kreixundect Mark bean- nagt.
Der odkr kia Inhaber dies?: Rentenbricfe wsxdsn aufgeforkert, béixsm untcrzeichneten Gerichte [patc- stens in dem auf «*:-e “ «-
den 9. Mai 1884, Vorm. 113 Uhr, im Hiesigen AmTÖZcriCTS-GLÖÜUDL, Sapicba-Plax, Nr. 9, 3111111121: 5, anbsraumten Au[geb01§termine ihre Rewte anzumelöen 11110 _die Rentenbriefe 1:01:- zulegsn, 5111152515115 die Kranwéérklärung Kev; Les- teren und die Auxferttgung_neusr Rentenbriew an deren STCUL [ür Tie Antragneüerin exfolgin wird.
Posen, 17671 17. Okwber 1883.
Königkiche§ Amtsgericbt. Abtheilung 11'. [55605] _ _
Wie der Acksrmann August Schliebér, der [rübere Vormund für Die (Txben DLZ wailarzd Grenzaufsebers Lukwig Scblisper (1115 Eßebeck bexckowmen bat, [0 bat er am 30. Tézkmber_1879 aur dem Wege von Göttingen nach (3012175111211 das Sparfqffenbucb der Sparkaffe für das AmtE-Öttingen Nr.1261, lautend auf 450 «16, v.rlor0n.
Nachdem nun der genannte Schlikpec in Bstreff dieses Spark;ff.nbuche§_ ein AuigekotÉ-VMabren
beantragt bak, und 112121: Antrag von Seiten der Ehefrau (“Zcbxiérer 515 Curatorin Über das Ver- mögen ihr?? jexzt werscboilenen_(8bemanns erneuert ift, aucb die?:m ÄRTTQJL gericht§18ni§1 Statt geJeben ist, so Mrken AU.“, welcxe an rie]em Sbaxkaffen- buche RETN? (31112118 zu machen haben, aufzewrkert, diele Recioie bis “zum Dieuftag, den 5. Februar 1884, Morgens 10 Uhr, _ in kiéfiFTM Amtk-Zertaxe )'0 Zervix"; anzumslken, als widrigeniaUZ 1312128 vérmißte Svarkaüenbucb bin- sicbtlich dss etwaigen fich nicbt meldenYen Inhabers, für ungüljiz un): wirfUngé-los erkläxt werden soll.
Göttingen, den 7. Dezember 1883.
KönizlicbeZ Amtégéricht. 11. Wagemann.
Bekanntmachung.
Am 15. Juli 1883 ist zu Lukom-DJbrowka die 81 Jahre alte, zu So?:ia, Kreis 5110101702111, ge- bome Orléarme Eiisäbetb Magnqua verstorben. Ihr Nacklaß beträgt 37 Mark 60 Pfsnnige.
Erben derselben smd nicbt ermixtélt und es gebt hiermit an alle Diejsnigen, welcbe _kiesen Nachlaß in Arivrucb nehmen wollen, die Aufsyrderung, die!,e AKsPTÜÖZ bei dem unterzeichne1en Gencbte spätestens in dem auf
Tonnerfiag, den 2. Oktober 1884, Vormittags 10 Uhr, _ _
anberaumten Termine anzumelkcn, wtkrigeyscxkls kér Nachlaß dem 71:19 melkenben urid legittmnenbén Erben, in Ecmanzslanz eines iolcbezt aber_de_m
'“kus rerabfolgt werdm und der ]_*1ch_]pate_r_ meldende
rbe alle Veriüzunzsn resEcb]cha[1-Zbe[chers an-
verkennen schuldig sein wirk, ber1elbe auch_ xreder echnungé1eZunZ nech Ersaß ber Nußungsn, [_onkern uur Herausgabe des noch Vorbankenen wird [ordetn Dürfen. . Museu. “LM 0- Tézcmber 188.3. KöniZlicbeZ Amngericht.
Bekanntmachung.
[55536]
[55537]
Durch 111113211 215 unterzeicbnéten (Herickpr 171311
cericbt zu
Vüßow ertbeiüc Hrpctbekensckoein über die zum Büßow'cr Gencrawfankkuibe 1701.11. Seite 1264 Nr. 117. unter dem 20. __ Joh. Joach. Christian Quandt zu Nabu einge- traßsne, dss Glund- _ zu SÖlcmmin übkrtxaßine Kapitalforberung 150 Tblr. Cour. wird für kraftlos erklärt. Antragstkllcr bat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Von Rccbls Wegen.
Schicke zn SÖweiniZ erkennt das Königliche Amts-
für Recht:
Prebarr.
55723] Auf den Antrag des Vükners Wilhely Weiher u Schlemmin erkennt das Großherzogliche Amts- Büßow durch den Amtsrichter 1)r. Wigger
ür Recht: Der von Um Großherzogs. Amte zu
("uli 1854 für dcn Büdner
unxcr dem 29. Scrtemker 1857 auf ko]. 4
und HyvUbeksnbucbes ker Büdnerei Nr. 5 von
Dcr
Verkündst am 13. Dezember
gerick! zu Schweiniß kurYden AmtSricbter Diedelt ** ** ' FHH]. .- Der unter Tem 13. April 1846 ausgefertigte Hvrotbckcuickxein über 200 Thaler rückständige Kaufgslker, welcbe im Grundbuche von Schweinitz Band 2 Blatt 47 Abtbeilung 111. Nr. 7_für ken Scbneidermeistcr Carl Lebmann zu Scbxvemiß eingexraßen stebcn, wird für kraftlos erklart. Schweiniy,_ren 14. Dezkmker 1883. Königliches AthZertcbt.
[53606] _ _ _
In der Sißung “kes Königlichen Amtsgencbts zu
Wetzlar vom 11. Déz;mber 1883 ist erkannt:
dic nachbezeichncten Hypothekenurkunden zu Lasten
der urfprünglicben Schuldner Eheleute Johannes
DWT zu Volpertébauscn, als:
1) die Urkunde vom 1. April_1843 zu Gunsten dks Akzbacber geistlichen Stifts über 27 Thlr. 23 Sgr. 4 Pf.,
2) M Urkun'de vcm nämliche!) Tage zu Gunsten der Kirche 311 Vc!pert§b:u]en über 24 Tblr.
23 Sgr. 4 Pk., :.“ 2359": --“*«.-xch:. «- 3) die Urkunrx vom 13. September1845zu Gun_sien XZTZLM Bock zu Münchholzhausen uber
1. werben für kraftlos erklärt. ' Königliches Amtsgericht.
[55607] Im Namen des Königs!
Verkündet am 29. Novkxnber 1883. F e [ d m a n n , _Gericthcbreiber,
Auf Amrag des Kauimanns August Rustemeyer
in Yütben, vertraten durcb Kanzleiratb Viegkner
1212 ['t-
erfennt Bus Königliche Amtsgerichk zu Rüthen
für RW: Die Hrpotbekenurkundc übcr die im Grundbucke Abtheilung 11].
von Rüthen Band 11. Blatt 6 Nr. 6 cingetrazsrxe Post:
„Für den Kaumiann August Rustemeyerzn Rüthen gémäß Requisition dss Prozeßrichters aus dem reÖTL- kräftigen BagateU-Mankaie vom 27. Dezember 1856 eine JUdifat- und Kostenforderung von 8 Thlr.
16 Sgr nebst 50/0 Zinésn von 7 T_blr. 12 Sgr. 6 Pf. [sit 30. Novemksr 1856 - aus N:. 1 bis 9
1110117112 kes Titelblaits eingetragen 8: 11601010 vom
4, Mai 1857" wir!: für kraftlos erklärt.
Rüthen, 29. Novembsr 1883. Königliches Amtsgericht.
'“ -) [53044 Bekanntmachung. Durch Urtbeil vom 11. Dezember 1883 find die prbtbekenurkunten Über _ 1) Die auf “cem Grundstücke Provent Bum Nr.1_0 [rübér Nr. 22 - in Abtheilung 111. Nr. 1 fur die 3 Géscbwistir Schubert, Friedrich Wilbe_lm, Johanna Julianna und Friederika Michalmg, eingetraßenen mütterlichen Erbibeile von ]e 68 Tblr. 24,5 Pf. nebst 50/0 Zimen, 2) die auf dem Grundstücke Jaraczewo Nr. 132 a. in Abtheilung 111. Nr. 1 für die Geschwifter Duréki, Nepomucena, Stanislaus und Bar- bara, eingetragenen väterlichenCrbegelder von 345 Tblr. 27 Sgr. 6 Pf. neh]: 50/5 Z'mftn, Y_beangen von Den: (Grundstücke Jaraczewo 5 r. 1' , 11.111 Abxbeilung 111. Nr. 2 für den Wirsb Simon Mikc1ajczak zu Lbbes eingetragenen 250 Tblr. nebst 50/0 Zin1en und Kosten der Eintragung, Übertragen von dem Anibeil _dck Stanislaus Duréfi an dem Grundstucke Jaraczewo Nr. 12, €. die Abtheilung 111. Nr. 3 für “den Ackerwirtb
Grundstücke Jaraczewo Nr. 12,
[rüber Nr. 2313. - in Sapximm eingetragenerx _ 31112211 und 5 Thlr. 6 Px. Kosten
für kraftlos erklärt.
Schrimm, ren 11. Dezember 1883. Königliches Umlegerubt.
[55538] Bekkkkéßiain.
1861111113 111. 1111121
Regine U11: (Icttsrie'c- Fesbtner xu IMU 8lZ0 Thlr.
abgszweigt von den urWrunJlicben 1 1
Simon Mikcigjczak zu Lobes singetragenen 600 Tblr. nebst 59/6 Zinsen, übertrczgen von dem Antbeile res Stanislaus Durskt an dem
3) die au] rem Grundstück Gogolewo Nr. 2 - _ Abxbeilung 111. Nr. 3 für den Privaßskretär Christian Siiche in 40 Thlr. nebft 5%
Auf Leine Band 1. 231511810 1 haften in Ab- Nr. 13 [ur kieGeichwisier Anna
. _ Tbalerndes S&ulzen 0301171180 chn aus der Schuldurkunde
Bauer Michael Wendlandt zu Beelitz 200 Tblr. aus der Schulrmkunre vom 30. S_evtember 1868. Die beiken Dokumente über _dtese Hypotbeken- forderungen find für kraftlos erklart.
Pyrit), den 11. Dezember 1883.
Königliches Amtsgericht.
[55540] Bekanntmachung.
Durck) Urtbeil dcs Königlickoen Amtsgerichts zu Sagan vom 3. Dezember 1883 iii: ]) dieHvrotbskenmkunde vom 21. Sértcmbcr 1829 über die auf der Häuslersteüe Nr. 2 Georgen- tub Abtb. 111. Nr. 2 [ür die Jnlieger-Wittwe Anna Elisabeth Dietrich, geb. Seifert, zu Georgenrub eingetrqgene Forderung von 80 Tha- lcrn ncbst 50/0 Zin]en, und __ A __ 1848 . :.. 1:11 2) die Hypotbckenuréanke vom 17_ Mai 1848 die auf der Kuticbnernabrung Nr. 49 (Zosel in Abibeilung ]]]. Nr. 2 für Jobann Karl Rippe eingetragenen 55 Thaler nebst 4% Zinscn für kraftlos erklärt. Sagan, den 13. Dezember 1883.
Haertel, Gerichtsfcbreiber des Königlichen Amtégerickxts.
über
[55543] _ Oeffentliche Sixung des Königlichen AmtsYricbts, Abtbkilung 11. Jblk, den 12. Demnbc-r 1883. Gagenwärti-Z: Amtéricbtsr Errleben, als Ricbter, Sekrcxär Sticger, cxl“;i Gerichtssibreiber. _ JN Sachen. betr. Au7gekot beHus Todi§erklärung BLZ Siewer- manns Johann Brupckborst auI Grüßenreicb, cr- scbienen :c. erkannt: Der Steuermann Jobann Brunckborst aus Grünen- deich, geboren da]"klbst am 28 Juni 1850, Sohn 10? Schneiders und Einwohners Jobann Brupckborst und dessen Ehefrau Arclbeid, geb. Blohm, in Grünen- deich, Welcher als Steuermann auf 86111 in Blanke- nese bebeimatbeten Schiff „Progresz' gefahren Hat, und seit dem am 26. Januar 1875 auf den Reef- Zslands-Rocks in der Inselgruppe der PeEcadores fiaitgebabten Schiffbruckxe des „Progreß“ verschollen 111, wird nach Erlebigung des durcb Essex; vom 23. Mai 1848 vorgeWricbenen Verfabrens, und da von [einem Fortleben Nachrichten biélang nicht ein- gegangen sind, auf Antrag sriner Ehefrau Marie Brunckborst, geb. Stüven, in Hamburg, damit für todt erklärt, und sein Vermögen den Erb- und Nachfolgeberechtigten überwiesen, auch der Ehefrau Brunckborst die Wiederverbeiraibung gestattet. Verkündet. Beglaubigt: gez. Erxlebexl. Stieger. Außgesertigt : _ Stieger, Gerichtß1chreib€r Königlichen Amtxgericbts.
[55539] Nackxstebendes Ausschlußurtbeil: Im Namen des Königö!
Auf den Antrag:
1) der Frcu Matbilde Mükler, geb. Spindler, zu Danzig, als Ehefrau des verschollenen SÖiffszimmermanns Carl Rudolph Müller, des Necht§anwalts Tesmer, zu Danzig, als Abrvefenbeits_oormund des vericboklenen Ma- trosen Augusf Fetkinand Risß, 1er Frau Pauline Sielaff, geß. Ziehm, zu Semlin. als Schwester der verschoUenen un- _ verebelicbten Anna Caroline Ziehm, 4] der Frau Maria Magdalena Bergmann, geb.
Weichert, zu Danzig, als Mutter des ver- schollenen Schiffszimmermann Cbristian Lud- win Weickyert, erkennt kas Königliche Amtßgeücbt 111. zu Danzig 'curcb den Amtsgerichtsratb Aßmann, _ für Recht:
1) der Scbifiszimmermann Carl Rudolph JÖRN geboren zu Danzig, den 30. April
2) der Mqtrose August Ferdinand RieY, geboren zu Kae1emark, den 27. August 183 ,
3) die unverebelichte Anna Caroline Ziehm, geboren “zu Ninkauer Berg, den 9. Novem- ber 1845, _
4) der Schiff:?zimmermann Christian Ludwig Weichert, geboren zu Königsberg, den 18. De- zember 1837,
werben für todt erklärt.
Aßmanw Verkündet am 7. Dezember 1883. Referendar Weiß, (118 Gericht§1chrciber, wird hiermit bekannt gemacht. Danzig, den 10. Dezember 1883. Der Gericbtéstbreibec Bes Königl. Amtégerichts U.: Grzegorzewski.
'2)
3)
Oeffentliche Znßellyug. _ _
Der Dienstknecht AUsUst JkSveUen [u Lottktrkebx), vertreten durch den Recbtßarzwalt Dr. Müller 11. in Flensburg, welcbsr gegen [eine Ehefrau _Jnaeborg Ießpersen, geb. Hansex, unbekamxtey Ausenibalts, wegen böélicben Verlanens aux Ebe1chetdung geklagt; - in dem, in dieser VeranlaUung auf den "2. er., Vormittags 10 Ubr, anberaumten Vexbgndlungs- tirmin vor der 11. Civilkammer d_es Kozngl. Land- gerickots, zu welchm die Beklagte offentlicb geladen worden, jedoch Seitens der erschienen war; eines neuen welchem er den Antrag
[55560]
und der Beklagtén , zur Last zu legen, stellen wird, und Verhandlung des
heute [71115 rie_ HNrotbekeninstrumente den SSQONTL'ÜSUTMQM
711€): bis fur (Faul): ron Lübeck 3111] Nr.1
vom 30. Januar 1841,
111.8 outer Nr. 21 für den
Juni
Parteien Niemand _ bat nunmehr K_läger Anberaumurzg Verb.“.nblunxxstermms beantragt, in
die zwiscken Parteien besiebenbe Ehe zu trenrien die „Kosten kek; RLÖTÉstrLlss
ladet die Beklagte [ur mündlichn chbtsstreits vor 1:12 [weite Civil-
, Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-
richte zugelassenen Anwalt zu besieüen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird die.],
AuLzug der Klage beannZ gemacht. . a ren,
(Gerichtsscbreiber des Königlichen Landgerichts,
Ä
Wochen-Answeife der deutschen Zettelbankeu.
[55671] Wocheu5Ueberficht er Bayerischen Notenbank
vom 15. Dezember 1883.
*etjfa. .“ Metakbeftand . . . . , . 31829100 Bestand an Reichskaffenscheinen 91,01]
, , Noten anderer Banken . 5.119,01!)
, „ Wechseln . . . . 4080701)
„ , Lombard-Forderung 2509111)
, , Effekxen . . . . 115,00]
„ , [onstigen Aktiven . 1,511,0W
kassifa.
Das Grundkapital 7,510, Der Reservefonds . . . . . . . 768,1«1 Dxr Betxag der_uxnlaufenden Noten 64292111) Dte_son_st1é1e_n, taglich [älligen Ver-
bindlich _etten . . . . . . . 7542111) Die an eme Kündigungsfrist gebun-
_denen Perbindlicbkeiten . . . 40,00) Die sonsügen Paffiva 1842-0113
VerbindliÖkeiten aus Weiter begebenen, km JUlcmdc zablbanren Wechseln. . . . „101316134593, Munchen, den 18. Dezember 1883. Bayerische Notenbank. Die Direktion.
Verschiedene Bekanntmachungen.
[91-00] Bekanntmachung. Die hiészßx Bürgermeisterstelle ist durch W111 unb Best_a_ttgung das bisheriaen Inhabers zum Burgcrmetytex der_Sxadt Neustetiin frei gewordm, Das Gehalt jst qus 2100.16 festgesetzt, außerdem isi mrt der Ste_Ue die Benuxung eines Amtßgarjens, kit YmtSanixalNcbast mit 300 .“ Einkommen und mit einer mcbt garantirten Nebeneinnabme von & 200 „M _vexbunden. _ _anltfimte Bewerber, namenjlicb solche, diem'u juristischer Vorbildung, hauptsächlich im Kommunal- facb bewandert, wollen ihre Zeuqniffe und curriculum 11180 bis spätestens den 1. Januar 1884 ankm Unterzeickxneten gelangen lassen. StraSl-urg i. d. Uckermark, den 26. Novbr. 1883. Der Stadtverordneten-Vorßeher.
H. W. Kempert.
[55502] Bekanntmaämuq. Die KreiSWUudarztftelle de_s Kreises Gr. Strehlitz, mit Welchsr ein erat;- maßigeß Gehalt von jährlich 610 .“ verbunien, 171 butch die Ernennung des skitberigen Inhabers [uv] Kreiépbysikus vakant gewordkn und soll schleumßk1 anderWeit bcseßt werken, Qualifizirte Bewerbe?- xrelcbe die Pbxfikaféprüfuna bestanden babxn 016! [ich verpflichten, dieselbe binnen JabreßfriU 5sz- legen, Wollen ficb unter Einxeicbuna ibrer Zenank]? und ihres Lebenslaufis binnen 4 WWW betLM melden. Oppeln, den 14. Dezember 1883. U! RegierungS-Präfident. In Vertretung: Hupeden-
[55501] Meine geehrten Mandanten ersuche ich, ihre MW in Angelegenheiten, welche seit Ende 1878 81121133 find, bis zum 15. Januar 1884 zur Verme1duxg Uk Kaffation dieser Akten bei mir abbolcn zu lane"- Berliu, den 15. Dezember 1883. Der Justizrat!) Levin, 15 UnTer den Linden.
[48924]
Sk1901118011€3 «1» 17791118. .].
1 Probekiste
_ 11:11 12 xadxen 711387311611, 12 an!- goqädlxe Zotten 7011 ()?pbklouso, Corinth, l'atraa uncl Znntorio. flaschen unc! Riots frei. Kb dior xv
19 71/111. 50 13f. 1 posiprobekisla
w]! 2 JQUTW klatschen, derb vol!
15". franco nach allen äeut-cbou
vm! öowkk.-vngak. koat-eatjoaoa gegen kjoaenäuak 'on
4 Wk. .). 17. 111131422311.
Unter än k. (Irisch. ktlöurokaonl-
11001137201710116.
_-_-// Redacteur: N i e d e 1.
2101511511 Expedition (Kessel.) Druck: W. (?lSner.
Fünf Beilagen
Berlin:
kammer des Königlichen Landgerichts zu Jleudburg
(einschließlich Börsen-Beilage).
auf Sonnabend, den 12. April1884é ' '
Erste Beilage
zum DkUsskhM Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
.;]; 299.
Berlin, Donnerstag, den 20. Dezember
__
1853.
Landtags = Angelegenheiten.
Dem Hause der Abgeordneten liegt folgender Entwur eines Geseßes, betreffend die Einkommensteuer, vor: f
Bix Wil]: elu_t_, von Gottxs Gnaben König von Preußen 2c. verordnerx, mr_t ZUWmmyng bUer Hauser des Landjaaea Unserer Monarchie, fur den Umfang de11elben, jedoch mit Ausschluß der Hohenzollernschen Lande, was folgt:
1. Steuerpflicht. 1) Subjektive Steuerpflicht.
s. Physische Personen. § 1.
Einkbmmensieuetpflichtig find:
]) dte preußxscherx Staatéangebörigen, mit Außnabme derjenigen,
3. welche in etnem anderxn beuvchen Staate wohnen oder ficbbanbalten, obne gleichzeitig in Preußen einen Wobnsiß zu a en,
d. welcbe neben einem_WobnfitZ in Preußen in einem anderen deutschen Staate dienstlichen Wobnfiß als Reichs- oder Stgxatsbeamte haben;
2) “(Ziejepigctx Angebörigxn anderer deutscher Staaten, Welche, obne gleichzeutg m ibrem Heimatbsstaate einen Wobnfiy zu haben, in Preußen wobnen, odex obne anderswo im Deutschen Reiche einen Wobnfiß_ z_u _baben, fich_ rn Preußen aufhalten;
3) diejenigen Auslander, Welche_in Preußen einen Wobnsiiz baben oder [:ck des Erwerbcs w-gen Oker langer als ein Jahr im preußischen Staathebiete aufhalten. _
Einen Wobnfixz im SUM? dieses Gesetzes bat ein Steuer- yßickxtrgex an dem Orte, axi _rvslcbr-m er eine Wohnung unter Um- iiandcy mne bat, welch? aus die Absicht der dauerndcn Beibehaltung einer [olchcn ]chlreßen laffen.
b. Aktiengesellscbaften. §. 2.
Der Einkommensieuex unterliegen ferner: Aktieng_escll]cha1ten _und Kommanditgeseklschaiien auf Aktien, welche in Preußen ihren Siß haben.
0. Bedingt Steuerpflichtige.
Mit dem Einkorzimen (105 in Preußen belegenem Grundbéfiße oder in Pxeußen betrtebcnen Gewerben, ingleicben aus den von der preußischen S_taqtskaffe «e_zabltkn Besoldungen, Penfionen und Warte- geldxrn unterbegxn der Einkommensteuer; (1112 Personen einschließlich der m §. 2 bezetcbneten Geseklscbaiten, melkben solche Einkünfte zu- fließen, obne Ruckficht auf Staatsangehörigkeit, Wobnfitz oder Auentbalt,
ä. Steuerbefreiungen.
§. 4.
Von _dcr Einkommensteucr find befreit:
1) die 51711191103“ des Königlichen Hauses und des hohen- zollernfchxn Furstenbauses;
2) die_ Miigliedxr des vozmaligen hannoverschen Königshauses, des vormalrgezi kurhe]_s1schen Furstenbauses und des vormaligen Her- zoglicb nczffauzscben Furstenhausas; “
3) diejenigen vormals reichSunmittelbaren Fürsten und Grafen, iyelcben nach der bestehenden Gesevgebung die efreiung von persön- lichen Steuern_ zusteht" _ _
4) alle_bet Sr. Ma1estät_d_em_ Kaim: und Könige beglaubigten Vertreter _[remder Machte em)chlteßlich_der Vertreter der deutschen BundeSregterungen_ und_ der_außerpreußiichen Bevoklmäcbtigten zum BundeSrathe, sowrx die bei _diesen angestellxen Beamten, Unter- beamten und aUe m deren Diensten stehenden Personen, soweit fie 111111 der Besteuerunz ngch _Maßgabe der Vorschriften des §. 3 untxrliegen. Auch find dtexxcmgen Beamten der Vertreter fremder Machte u. f._ w., sowie die in_ deren Diensten stehenden Personen, welche prxußtscbe _Staatßgngxbörige find, steuerpffichtig;
5) dre_K0n1uln_ derjentgen fremden Mächte, mit denen durch Vertrage die Befremng der beiderseitigen Konxuln von den persön- lichen nggben vexabredet ist, insoweit diesel en nicht nach §. 3 steuexpfttchng find'_1edoch find weder die als Konsuln fremder Mächte fungtrenden preußi1chen Staatsangehörigen, noch das Dienstpersonal da Konsuln von der Steuer befreit;
6) alle diejenigxn Personen, deren Jahreseinkommen den Betrag von 1200 „16 nicht ubexsteigt; _
„ 7) a_1le Pexionen des Unteroffizier- und Gememenftandes mit ihrem Mr_litärdtensteinkommen; _
8) die Un_1eroffiziere und Mannicbasten des Beurlaubtenstandes und tbre Famtlien, deren fteuerpflicbtigeß Gesammteinkommen den Betrag _von 3000 „44 nicbt übersteigt, in den Monaten, in welchen ÜL fick) tm aktiven Dienste befinden;
9) alle_Angebörigen des aktiven Heeres und der Marine, deren fieuerpflicbttges Gesammteinkommen den Betrag von 3000 „74 nicht ube_rstelgt, für die Dauer einer Mobilmachung. Angehörigen des aktiven Heeres und der Marine, daten_steuerpflichtiges Gesammt- einkommen den Betrag von 3000 «15 übersteigt, wird für die Dauer einer Mobilmachung der auf ihr Militärdiensteinkommen veranlagte Betrag der Einkommensteuer, soweit fie aber zur Zeit ihrer Ver- anlagung ein Militärdienstcinkommen nicbt bezogen haben, der diesem Mtsprechende Betrag der veranlagten Einkommensteuer erlassen.
Der Anspruch auf Freilaffung ibres gesammten Militärdienftein- koxnmens_ steht auch den mit Inaktivitätsgebalt entlassenen, den zur Dksvositwn gestellten und den mit Pension verabschiedeten Ang_eböri- UM des Heeres und der Marine zu, so lange sicb dieselben wahrend der Dauer einer Mobilmachung im aktiven Dienste befinden; _
10) Aktiengesellschafken oder Kommanditgeseüscbaften auf Akten, hinsichtlich des Einkommens aus denjenigen Unternehmungen, welche den BergwerkSabgaben oder der Eisenbabnabgabe unterliegen.
2) Objekiive Steuerpflicht.
“- Allgemeine Grundsäße bezü lich der Feststellung des steuerpflichtigen inkommens.
§. 5. Als steuerpflichtiges Einkommen gelten die gesammtenJabresein- künfte. Welche den Steuerpfiichtigen in Geld oder Geldeswertb aus: 1) Kapitalvermögen, 2) Grundvermögen 3) Fandel, Gewerbe, Pacbtunaen und _ 4) echten auf periodische Hebungen oder aus Vo_rtk_)etlen _ irgend welcher Art und aus ewinnbrinaender Beschaftigung zuflle1'3en._ Es bleiben jedoch außer Ansiaß bezw. kommen in Abzug: 1) die auf Erlangun , Sicherung und Erhaltung des Einkom-
Mens Verxvendeten Außga en; 2) die von dem Steuerpflichtigen zu zahlenden Schuldenzinsen;
_ 3_ die von dem Steuerpflichk „[ zu entrichtenden Beiträge zu ?ffent ichen Krankenv
1chlie lich der u [ei en Gebaßtsabzüch g ck
Wittwen-, aisen- und Pensionskassen, ein- Zwecken für öffentliche Kassen gemachten
4) das Einkommen aus in anderen deuikcben Staaten bele cn n Grundstücken, daselbst betriebenen Gewerben, ferner aus Besolduerigeen, Pensionen und_ Wartegeldern, welcbe Militärversonen und Civilbeamte oder deren thtcrbliebene aus der Kaffe eines anderen demschen Staates beziehen.
S_cbuldenzinsen und Lasten sind auf Erfordern 'der Veranlagung?- ko_m11n]fion oxer des Vorfißenden derselben (,L, 23) nacbzurveiien, Widrigenfalls ne bei der Veranlagung außer Berücksichtigung bleiben.
§. 6.
__ Außerordentliche Einnabmen aus Erbschaften, Schenkunaen, „eben8verfirberungen und ähnliche Erwerbungen gelten nicht als steüer- pflichtiges Einkommen, sondern als Vermehrung des Stammvermögens 11n_d_komt_nen ebenso wie Verminderungen des Stammvermögens nur tnioiern nz Betracht, als die Erträge des Leytcren dadurch vermehrt oder vermindert werden. ,
§. 7.
Feststebendk; Einnabmen find nach dem Stanke ibrc-Z Zaixreé- betrages zur Zeit der Veranlagung 11: berechnen, ibrem Betraze nach unbxmmmte oder schwankende Einkunfte 172020?" nach dém Turck)- Zchn__l_?_t_e__der “rer Vöranlagung unmitrelbar vorangegangenen dreiJabre u 0 en.
Wexm Einnabmen dEr leßtaekacbten Art noch nicbt so lange bs- steben, ]o_ find fie nach dem Durchscbnitte kes bezüglichen kürzeren Zettrgumes ebent. nach dem mutbmaßlichen Voranschlage in 21211515 zu bringen.
§. 8.
_ Tas_ Einkommsn der einem Hausbaite angkbörigen Familién- abcder mcd dem Einkommen des HaußbaltunZLv-yritandés zugerechnet. Jedoch trekken Ebsfxauen, wech“: dauernd von ihrem Ebsmanne Ze- trcnnt leber), und Kinder, Welche ein zu ibrem standesgemäßen Unter- balte ausrßtckpendesxigenes Einkommen beziehen, selbständig veranlagt.
_Sonsttge Jamrlrengßeber gelten nur dann als zum Hausbalte geborza, trenn 118 kein eigenes, zu ihrem standesgemäßen Unterbalte ausreichendes Einkommen haben und vom HaqualTunerorsiande Unterhalt uni) Unterkommen empfangen.
chn dte_ Steuer vom Haushaltungsvorstande nicbt bcigetrieben erden kann, [o_baben die mit diesem gemeinsam veranlagten Familien- altcder den auf 1131: selbständiges steuerpflichtiges Einkommen treffcnken Steuerbetrag zu entrichten.
1). Einkommen aus Kapitalvermögen.
§. 9. _ Als Einkommexi aus Kapitalvermögen gelien die nacb §. 1 des Geixyes vom heutigen Tage der Kapitalrentensteucr Unterlie-Zenden Zimen- und Rentenbezüge.
c. Einkommen aus Grundvermögen.
§. 10.
_ Dqs Einkommßn aus GrundVermögen umfaßt die Erjräge sam_mtlrcher Grundstucke, welche dem Steuerpfiichtigcn eigentvümlicb gehoren oder_ aus_ denen ibm in Folge von Berechtigungen irgend Welcher Art em E_mkommen zufließt.
_ Von Grundstucken, uzelcbe verpachtet oder vermieTbet find, ist der [eweilta_e Pacht-_' oder Mtetbzins, einerseits unter Hinzurechnung der de_m Pachter obliegenden Natural- oder sonstigen Nebenleistungen, so- wte der dem Verpacbter Ybrbebaltenen Nußungen, andererseits unter Abrechnung der dem VLrpachter verbliebenen abzugsfähigen Lasten, als Ernkomxnen zu berechnen. ,.-
_ Bet Schätzung des Einkqmnxensbus nicbt verpachteten Befißungen ist der durch die eigene Bewmwcbastung erzielte durchschnittlicbeRein- ertrag zu_ Grunbe zu _legen. _ Für die Veranlagung von ländlichen Fabrikationszweigen, [orbeit [_blcbs nicht bei der Ertragßcrmittelung des Hauptgtzts, zu welchem _]1e gebären, schon berückfiébtigt morden find, deSgletckpen von Grundstücken, keren Erträgnisse der Substanz des Bodens entnommen werden, ist der durchschnittlicbe Reinertrag maßgebend.;Zk
(1. Einkommen aus Hande1,Gewcrbc und Pachtungen.
Z. 11.
andel, Gewerbe und Pacbtungen besteht
Das Einkommen aus _ _ or]chri[tcn der §§. 5, 6 und? ermittelten
in dem in Gemäßbcit dcr G2schäftsgewinne.
8. Gemeinsame Vorschriften bezüglich der Feststellung xxx,; des Einkommens aus Grundbefiß, Gewerbe und Pachtungen.
I?. 12.
Bei Berechnung des Reinertrages aus Grundvermögen, Handel, Geerbe und Pachtungen find, abgesehen von den in §. 5 bezeichneten Betragen, in Abzug zu bringen:
]) 819 auf dem Grurideigenibum ruhenden Lasten;
_ 2) die vom _Grundetgentbum und dem Gewerbebetriebe zu ent- richtenden _Stcxaisßeuern ;
_3) die ublichen Abfe ungen für jährliche Abnutzung Gebunden, Utenfilxeri und le endem oder todtem Inventar.
Nicht abzugéfabtg smd dagegen insbesondere:
1) Vexwendungen, welche als Kapitalanlage zur Verbesserung oder CrWetterung des Betriebes anzusehen stud;
2) die zur Bxstreitung des Haushaltes der Steuerpflichtigen und zum Unterhalte ferner Angehörigen gemachten Außgaben, einschließlich des Geldwertbes der zu den gedachten Zwecken verbrauchten Erzeugniffe des Ugenen Grundbefißes oder Gewerbebetriebes.
f. Einkomngen_ (LUS persönlicher Arbeit, gewinnbringen- der Beschaftigung und aus Rechten auf periodische Hebungen u. s. w.
§. 13.
Das Einkomuzen aus gewinnbringender Beschäftigung und aus Rechten auf periodische Hebungen umfaßt den_ Verdienst der gewöhn- lichen Handarbeitxr, Dienstboten, Gewerbeschulfen und Beamten aller Art. ferner das Er_nkommen aus künstlerischer, wiffenscbaftlicher, unter- rtchtender_ oder erztebender Thätigkeit, sonne Wartegelder, Pensionen u_nd sonstige_fortlaufcnde Einnahmen, welcbe nicbt als Jabreßrenten eines bewe lachen oder unbeweglichen Vermögens anzusehen sind, und endlich so cbe Rentenbezüge, welche an die Person des Empfangs- berecbttgten geknüpft find.
x. Einkommen der Aktiengesellfchaftcn u. s. w. §. 14.
Als steuerpflichtiges Einkommen von Aktiengesellscha“ten und Kommandttgesellschaften auf Aktien gelten die Einnahmeü erschüffe. wel_cbe als Aktienzinsen oder Dividenden unter die Mitglieder ver- tbeilt werden, unter Hinzurechnung der zur Bildung von Reserve- oder Ernxuerungsfonds, ur Amortisation der Schulden und des Grundkapitals gder zur Éerbefferung und Geschäftscrweiterung vcr- außgabten Betrage.
von
U. ].
Die Cinkommensieuu als 10000 .“ jährlich kr kommens.
SteUersäße.
Steucrtarif. §.15.
beträgt bxi_ Jabreseinkommen wn mehr ex Mark [ur [e hundert Mark dcs Ein-
Für Einkommen von 10000 .“. und weniger find zu entrichten:
jährlich für je bei einem Jabxcéeinkvmmcn EiKYmÉen
„FC „44 “M *.*-„m 10 000 und weniger bis 9 000 "2.9 , 9 000 . „ „ 8 000 2,8 „ 8 0-70 . „ , 7 M 2,7 7 000 . . , 6 (110 2,6 . 6 009 . . . 5 400 2,5 . 5 400 . . . 4 800 2,4 , 4 ZA) . . . 4 200 2,3 . 4 “200 . . , 3 600 “2,2 , 3 600 „ „ „ 3 300 2,1 „ 3 300 , , , 3 000 2,0 , 3 000 . „ . 2 700 1,9 „ 2 700 . . „ 2 400 1,8 . Z 400 . , , 2 200 1,7 „ 2 200 „ „ „ 2 000 1,6 , 2 000 , , „ 1 800 1,5 . 1 800 . . „ 1 600 1,4 „ 1 600 . , . 1 500 1,3 , 1 500 , , , 1 400 1,2 „ 1 400 „ , , 1 300 1,1 _ 1 300 _ , „ 1 200 1,0
, 1 200 „44 und rrcirigkr sieUcrfrei
Die zu erhebenden
€. 16. Steuerkcträge find für Einkommen von
3000 „75 und wsnigce au] die nächsten durcb Vier in volle 25 „3 und
für Einkommen von mehr
als 3000 „14 auf die nächsten durcb Vier
in WUK 50 .] Theilbaren Summcn abznrunrcn.
2) Ermäß
Bei der Veranlagung
iguug dcr Steuersätze. §. 17. ist es geskattet, besondere die Leistungsi-
fßbigkeit dxr S_teuxrpflicbtigen wesenxlicb beeinträchtigende wirtbscbaft- ltcbe _Verbaltmffe m der Art zu berucksichtigen, daß Steuerpflicbli cn mrt emem Jabrcßeinkommen von nicht mehr als 1800 «16 eine c-
mäßigung bis zum gänzlich
en Erlasse der Steuer, und Steuerpftich-
tigen mit einem Einkommen von mehr als 1800 „M und nicht mehr
als 9000 «115 eine Ermäßig geschriebenen Steuersäve
ung bis auf die Hälfte der im §. 15 vor-
gewährt wird.
Als Verhältnisse dieser Art kommen lediglich außergewöhnliche Belastungen durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, Verpflich-
tung zum Unterhalts mitte
[loser Angcböriger, andauernde Krankheit,
Verschuldung und besondere UnglücksfäUc in Betracht.
111. Verfabr Ei
en béi Veranlagung der nkommensteuer.
1) Ort der Veranlagung.
Die Veranlagung und Regel an dem Orte, Ermangelung eines solchen
Jm Faüe cines mel)! tigen die Wahl zu, an 11181
entrichten will. Hat der Steuerpflichtixze und ist die Veranlagung an mehreren Veranlagung an dem'enigen Orte, dem höchsten Steuer eTrage stattgefunden Preußen, Welche sich außerhalb aufgehalten, find, wenn fie in dem Orte ihres [2131671 Aufenthalts in Preußen bezw. an dem
„S. 18. Entrichtung der Steuer erfolqt in der
wo der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz oder 111
[“einen Aufenthalt bat.
fachen Wohnsitzes steht dem Steuerpflich-
chem Orte er vßranlagt fein und die Steuer jedoch keinen Ori bezeichnet
rien erfolgt, so gilt nur die
an we_l_ch_em die Einschätzung zu a .
des Preußischen Staatßgebiets
Preußen keinen Wohnfiß baocnÖ ;m r 6,
Wo zuletzt die Steuer erhoben ist, steuexpfiicbtig. Die nach §. 2 steuerpflichtigen Ge[ellschaften sind da zu verau-
lagen, ivo fie bezw. ihre Vertretung deren Steuerpflicht nur durch in Preußen bc-
Steuerpflichtige,
domizilirt find.
findlichen Grundbefiß, Gcwerbebenieb oder durch Bezug von Gehalt, Pension oder Warteaeld aus der preußischen Staatskasse begründet _
wird, find an dem Orte zu veranlagen,
Zewerblicbe oder Handclßan efindet, von Welcher die
Die bkzüglich des Veranlagungsortes
wo der Grundbefiß bezw. 171€ [age licgt, oder wo sub der Sitz drr Kaffe.
fraglichen Bezüge ausgezahlt werden.
weiter erforderlichen An-
ordnungen erläßt der Finanz-Minister.
2) Vordere
itung der Veranlagung. L*. 19.
Vor Beginn des Vcranlagungßgcschästcs bat jcdcr Gemeinde-
oder Gutévorstand einc betrcfsenden Gemeinde- ode 2 die es Geseßes als steuer gesellschaften, sowie der
volkständige Nachtvcisung aller in dem :: (_Hutxbczirke vorhandenen, in §§. 1 und 1701112119 bezeiébneten Personen und Akticn- nach §. 3 die Steuerpfticbt bedingcndm .
Grundbefißunqen und gewerblicheix Unternehmungen aufzunehmen. In die Personensiandsnachwctsung find auch die nack) §.4 sicuec-
freien Personen und Aktien
gescüscbaften einzutragen. §. 20.
Jeder Vesiver eines bewohnten Grundstücks odcr dessen Steil-
verireter ist verpflichtet,
betrauten Behörde die auf
der mit der Aufnahme des Pcrsonenstandes
dem Grundstücke vorbanrcncn Personen
mit Namen, Berufs- oder Ernvcrbsart anzugeben. Die Haushaltungsvorständc haben den Hausbcfißcrn oder deren
Vertretern die erforderliche
gehörigen Personen einschlicleicb der
miether zu ertbeilen.
Auskunft über die zu i rem Hausstande Aftermiethcr und Sckylafstcüen-
§. 21.
Der Gemeindevorstand hat über die Befikp, Vermögens- iind
sonstigen Einkommensvcr ctwai c besondere die Sten
hältnisse der Steuerpfl cbtigen,
sowie_ über- erfäbigkeit derselben bedingende wirtbjcbajt-
liebe 3 erbältniffe möglichst voÜständigc Nachrichten einzuziehen, über-
haupt alle Merkmale, gende Einkommen zu
welche ein begründen vermögen,
Urtbeil über das in Ansatz zu brin- zu sammeln.
Staats- und Kommunalbcbördcn, sowic Privatpersonen, Anstal-
ten, Stiftungen, Gesellscba find verpflichtet, dem Gemc
ftcn und Vereine, be.]w. deren Vertreter,- inderorstanrc auf Erfordern über Bcsol-